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WP/StB Dr. Claus-Michael Allmendinger am 10. Dezember 2003 Zur ...

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<strong>Zur</strong> Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der<br />

Geschäftsführung und der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)<br />

<strong>WP</strong>/<strong>StB</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Claus</strong>-<strong>Michael</strong> <strong>Allmendinger</strong><br />

<strong>am</strong><br />

<strong>10.</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2003</strong>


Baker Tilly International<br />

Eine Einführung


Kennzahlen<br />

Baker Tilly International<br />

Umsatz Euro 1.7 Mrd<br />

10 größtes Netzwerk weltweit<br />

67 Nationen<br />

116 Partnerunternehmen<br />

480 Büros davon 11 in Deutschland<br />

17.000 Mitarbeiter davon 250 in Deutschland


Struktur von Baker<br />

Tilly International<br />

UK Ltd Gesellschaft<br />

Board of directors – 16 Mitglieder<br />

• 9 Nord Amerika (davon 8 aus USA)<br />

• 5 Europa (davon 1 aus Deutschland)<br />

• 1 Süd<strong>am</strong>erika<br />

• 1 Asien/Pazifik<br />

Zus<strong>am</strong>menschluss mittelständischer<br />

Prüfungsgesellschaften<br />

Qualitätskontrolle mittels Peer Review<br />

Austausch von Mitarbeitern


A. Abgrenzung der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der<br />

Geschäftsführung zur Abschlussprüfung<br />

B. Intention der Prüfung nach § 53 HGrG<br />

C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

D. Form der Berichterstattung<br />

E. Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Gliederung


A. Abgrenzung<br />

Prüfung nach §§ 316,317 HGB<br />

� Buchhaltung<br />

� Jahresabschluss (Finanz-, Vermögensund<br />

Ertragslage)<br />

� Lagebericht<br />

� Konzernabschluss, Konzernlagebericht<br />

� Risikofrüherkennungssystem<br />

(nur bei börsennotierten Aktiengesellschaften)<br />

� (Prüfung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse)


A. Abgrenzung<br />

• Gesondert beauftragte Prüfungen (beispielhafte<br />

Aufzählung) in Zus<strong>am</strong>menhang mit der Prüfung des<br />

Jahres-/Konzernabschlusses<br />

� Abhängigkeitsbericht § 313 AktG<br />

� Prüfung nach § 34 c GewO<br />

� Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der<br />

Geschäftsführung § 53 HGrG


B. Intention der Prüfung nach § 53 HGrG<br />

Gebietskörperschaft<br />

= Stadt Ausgegliederte Einheiten<br />

o Gemeindeordnung<br />

o Kommunalprüfungsgesetz<br />

o Gesetz zur überörtlichen Prüfung<br />

kommunaler Körperschaften<br />

o Haushaltsordnung<br />

o Gemeindebeiratsbeschlüsse<br />

o etc.<br />

� AktG<br />

� GmbHG<br />

� HGB<br />

� EigBG<br />

Ausstrahlungswirkung<br />

Ausstrahlungswirkung<br />

� EigBVO<br />

� HGrG<br />

� KonTraG<br />

� etc.


B. Intention der Prüfung nach § 53 HGrG<br />

Sondervermögen<br />

� Eigenbetrieb<br />

� Zweckverband<br />

Betroffene Unternehmen (I)<br />

� Körperschaft des öffentlichen Rechts/Kommunalunternehmen


B. Intention der Prüfung nach § 53 HGrG<br />

Betroffene Unternehmen (II)<br />

Privatrechtliche Gesellschaft<br />

�die einen öffentlich-rechtlichen Anteilseigner hat,<br />

der unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der<br />

Kapitalanteile besitzt,<br />

�die mehrere öffentlich-rechtliche Anteilseigner<br />

hat, von denen ein öffentlich-rechtlicher Anteilseigner<br />

mindestens 25% der Anteile besitzt, und die<br />

öffentlich-rechtlichen Anteilseigner zus<strong>am</strong>men über die<br />

Mehrheit der Kapitalanteile an dem privatwirtschaftlichen<br />

Unternehmen verfügen.


B. Intention der Prüfung nach § 53 HGrG<br />

Zweck der Prüfung ist die Unterstützung der Trägerkörperschaft<br />

bei Überwachungsaufgaben<br />

• Überwachung der Bedingungen wirtschaftlicher Betätigung<br />

� nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Zwecks<br />

� Einhaltung rechtlicher Bestimmungen<br />

� Sicherstellung externer und interner Finanzkontrolle<br />

• Informationsgrundlage für die überörtliche Prüfung und die<br />

Betätigungsprüfung


B. Intention der Prüfung nach § 53 HGrG<br />

rüfungsmaßstäbe<br />

Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften<br />

Geschäftsleiters (§§ 93 Abs.1 AktG,<br />

43 Abs.1 GmbHG)<br />

Rechtmäßigkeit der Geschäftsführung<br />

⌦ Gesetzliche Normen<br />

⌦ Interne Normen<br />

Betriebswirtschaftliche Erkenntnisse<br />

Allgemeine Handhabung in der Praxis


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Situation bis 2000<br />

• KFA 1/1989<br />

• BMF 1987 (Anlage zu § 86 BHO)<br />

• Regelungen nach LHO


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Rechtliche und betriebswirtschaftliche Entwicklung<br />

• Berücksichtigung des KonTraG<br />

• Entwicklung in der Steuerung, Kontrolle und<br />

Finanzierung von Unternehmen<br />

• Stärkere Einbeziehung von Konzerngesichtspunkten


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Ziel<br />

• Einheitlicher Fragebogen für alle Prüfungen nach<br />

§ 53 HGrG<br />

• Umfang der Beantwortung unter Berücksichtigung von<br />

� Größe<br />

� Rechtsform<br />

� Branche<br />

• Gliederung nach Themenkomplexen<br />

• Anzahl der Fragen


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

II.<br />

Ordnungsmäßigkeit<br />

des GF-<br />

Instrumentariums<br />

IV.<br />

Vermögens- und<br />

Finanzlage<br />

I.<br />

Ordnungsmäßigkeit<br />

der GF-Organsisation<br />

Themenkomplexe<br />

für die Prüfung<br />

nach § 53 HGrG<br />

V.<br />

Ertragslage<br />

l. Anlage E: Birkental, R. und Sitt, A. (1999): „Unternehmen mit öffentlich-rechtlichen<br />

Anteilseignern unter Zugzwang“<br />

III.<br />

Ordnungsmäßigkeit<br />

der GF-<br />

Tätigkeit


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

I<br />

II<br />

III<br />

Themenkomplexe<br />

Ordnungsmäßigkeit der<br />

Geschäftsführungs-<br />

organisation<br />

Ordnungsmäßigkeit des<br />

Geschäftsführungsinstrumentariums<br />

Ordnungsmäßigkeit der<br />

Geschäftsführungstätigkeit<br />

Fragenkreise<br />

1-2<br />

wesentliche Fragestellungen<br />

Detailliertere Fragen zum<br />

Überwachungsorgan (1,2)<br />

3-8 Risikomanagementsystem (8)<br />

9-13<br />

Zustimmungsbedürftige<br />

Rechtsgeschäfte (9);<br />

Berichterstattung an das<br />

Überwachungsorgan (11);<br />

Überwachung von<br />

Investitionen (12c,d)


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Themenkomplexe<br />

Fragenkreise<br />

IV Vermögens- und Finanzlage 14-16<br />

V<br />

Ertragslage<br />

wesentliche Fragestellungen<br />

Ungewöhnliche<br />

Abschlussposten (14)<br />

17-20 Jahresfehlbetrag (19)


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Wesentliche neue Fragen<br />

Themenkomplex 1:<br />

Geschäftsführungsorganisation (I)<br />

Frage 1c : Teilnahme des Abschlussprüfers an der<br />

Bilanzsitzung<br />

Frage 1d: Tätigkeit der Geschäftsführung in weiteren<br />

Aufsichtsräten


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Wesentliche neue Fragen<br />

Themenkomplex 1:<br />

Geschäftsführungsorganisation (II)<br />

Frage 2b: Beurteilung der Regelungen zur Konzernleitung<br />

Frage 2c: Umgehung von Zustimmungserfordernissen<br />

durch Verlagerung von Vorgängen in<br />

Tochterunternehmen.


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Wesentliche neue Fragen<br />

Themenkomplex 2:<br />

Geschäftsführungsinstrumentarium (I)<br />

Fragen 3a+b : Verfahrensübergreifende IT Organisation<br />

Frage 3h: Einrichtung und Funktionsfähigkeit des<br />

Controlling<br />

Fragen 4e+f: Investitionsplanung<br />

Fragen 5h+j: Beurteilung von Controlling und Infoformationssystem<br />

im Konzern


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Wesentliche neue Fragen<br />

Themenkomplex 2:<br />

Geschäftsführungsinstrumentarium (II)<br />

Fragen 6a-d : Risikofrüherkennung<br />

Fragen 7a-f: Finanzinstrumente/Derivate


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Fragen 6a-d : Risikofrüherkennung (I)<br />

• Bei börsennotierten AG ist das Risikoüberwachungssystem<br />

gemäß § 317 Abs.4 HGB bereits<br />

Gegenstand der Jahresabschlussprüfung<br />

• Bei nicht börsennotierten AG muss die Prüfung nach<br />

§ 53HGrG die Frage einschließen, ob der<br />

Vorstand die gesetzliche Verpflichtung zur<br />

Einrichtung einer eines Risikoüberwachungssystems<br />

nach § 91 Abs.2 AktG beachtet hat


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Fragen 6a-d : Risikofrüherkennung (II)<br />

Geschäftsführer von Unternehmen im Anteilsbesitz von<br />

Gebietskörperschaften und Leiter von Sondervermögen<br />

sind in besonderem Maße zum sorgs<strong>am</strong>en Umgang mit<br />

den anvertrauten Mitteln und zur Aufrechterhaltung des<br />

Unternehmens in öffentlicher Verantwortung verpflichtet.


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Fragen 6a-d : Risikofrüherkennung (III)<br />

Fazit<br />

ie Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />

ach § 53 HGrG muss Feststellungen beinhalten ob<br />

die Geschäftsführung/ Werkleitung Maßnahmen zur<br />

Risikofrüherkennung ergriffen hat und<br />

diese geeignet sind, ihre Aufgaben zu erfüllen


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Fragen 6a-d : Risikofrüherkennung (IV)<br />

Prüfungsdurchführung<br />

IDW PS 340 „ Die Prüfung des Risikofrüherkennungs-<br />

Systems nach § 317 Abs.4 HGB“ ist zu beachten im<br />

Hinblick auf<br />

⇒ Prüfungsgegenstand<br />

⇒ Prüfungsumfang (Systemprüfung)<br />

⇒ Prüfungsplanung<br />

⇒ Prüfungsdurchführung


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Wo ist das Risikomanagement dokumentiert ?<br />

Wo sind die Informationen zentralisiert?<br />

Wer muss sich darum kümmern?<br />

Kernverwaltung<br />

Oberbürgermeister<br />

EBM FBM ...<br />

Stadtkämmerei<br />

Beteiligungsunternehmen<br />

Stadtwerke GmbH<br />

Müllentsorgung GmbH<br />

Eigenbetrieb Gärtnerei<br />

etc.


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Kernverwaltung<br />

Oberbürgermeister<br />

EBM FBM ...<br />

Stadtkämmerei<br />

Beteiligungsmanagement<br />

Beteiligungsverwaltung Mandatsbetreuung Beteiligungscontrolling<br />

Externer<br />

Experten-Pool<br />

Beteiligungsunternehmen<br />

Stadtwerke GmbH<br />

Müllentsorgung GmbH<br />

Eigenbetrieb Gärtnerei<br />

etc.


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Fragen 6a-d : Risikofrüherkennung (V)<br />

Die Berichterstattung erstreckt sich auf:<br />

� Maßnahmen zur rechtzeitigen Erkennung bestandsgefährdender<br />

Risiken<br />

� Definition von Frühwarnsignalen<br />

� Dokumentation der Maßnahmen<br />

� Sicherstellung der Beachtung der Maßnahmen<br />

� Kontinuierliche und systematische Abstimmung der<br />

Frühwarnsignale und Maßnahmen mit den aktuellen<br />

Geschäftsprozessen


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Fragen 6a-d : Risikofrüherkennung (VI)<br />

Ergebnis<br />

Die Prüfung des Risikofrüherkennungssytems einer<br />

Börsennotierten Stadtwerke –AG nach § 317 Abs.4 HGB<br />

und die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems im<br />

Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG eines Stadtwerke<br />

Eigenbetriebs unterscheiden sich grundsätzlich nicht.<br />

Besonderheiten ergeben sich allein aufgrund der Größe<br />

und Struktur der Unternehmen im Hinblick auf die zu<br />

stellenden Anforderungen und den Umfang der Berichterstattung.


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Wesentliche neue Fragen<br />

Themenkomplex 3: Geschäftsführungstätigkeit<br />

Fragen 13c-e : Überwachung von Investitionen und deren<br />

Abweichung<br />

Frage 14a: Vergaberegelungen (VOB,<br />

EU Regelungen)<br />

Frage 13d: Entgeltregelungen im Einklang mit der<br />

Rechtslage


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Wesentliche neue Fragen<br />

Themenkomplex 4: Vermögens- und Finanzlage<br />

Frage 15e: Stille Reserven<br />

Frage 16f: Vergleichsangebote bei Kapitalaufnahme<br />

oder –anlage<br />

Frage 16i: Konditionen von Krediten im Konzern<br />

Frage 16j: Zentrales Cash-Managment<br />

Fragen 17a+c: Eigenkapitalausstattung


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Wesentliche neue Fragen<br />

Themenkomplex 5: Ertragslage<br />

Frage 18a: Betriebsergebnis nach Segmenten bzw.<br />

Konzernunternehmen<br />

Frage 19c: Risiken aus schwebenden Geschäften


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Neuere Entwicklung<br />

Einfluss des TransPuG (I)<br />

�Verschärfung der Risikoberichterstattung<br />

�Rechtzeitige und umfassende schriftliche<br />

Berichterstattung über die Entwicklung des<br />

Unternehmens<br />

�Follow Up der Unternehmensplanung<br />

�Risikotransparenz durch laufende<br />

Risikoberichterstattung an den Aufsichtsrat


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Neuere Entwicklung<br />

Einfluss des TransPuG (II)<br />

�Annäherung des Legal (Lagebericht) an das<br />

Managment Reporting<br />

�Unzureichendes Risikoreporting kann zu straf- und<br />

zivilrechtlichen Konsequenzen führen<br />

� Grundsätzlich Schriftformerfordernis<br />

�Veränderung der Berichterstattung durch den<br />

Abschlussprüfer (§ 321 HGB; IDW PS 450 n.F.)


C. IDW PS 720 Anlass und neuere Entwicklungen<br />

Neuere Entwicklung<br />

Beschleunigungsrichtlinien Strom und Gas<br />

� Buchhalterisches Unbundling


D. Form der Berichterstattung<br />

Beantwortung der Fragen<br />

� Wiederholung der Fragen vor der Beantwortung<br />

im Rahmen der Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses<br />

� Beantwortung aller einschlägigen Fragen<br />

� Begründung wenn Fragen nicht einschlägig sind


D. Form der Berichterstattung<br />

Bildung von Prüfungsschwerpunkten IDW PS 720,Tz 7<br />

� Jährlich wechselnde, besonders intensive Prüfung<br />

einzelner Teilbereiche verbunden mit einer weniger<br />

intensiven Prüfung anderer Teilbereiche<br />

� Angabe der jeweiligen Prüfungsschwerpunkte im<br />

Hauptteil des Prüfungsberichts


D. Form der Berichterstattung<br />

Verweise auf andere Ausführungen im Prüfungsbericht<br />

� Konkrete Angabe der Bezugsstelle (IDW PS 720)<br />

� Verweis soll lediglich dem Zweck der Vermeidung<br />

von Wiederholungen dienen<br />

� Auch bei einem Verweis soll der wesentliche<br />

Inhalt der Antwort wiedergegeben werden


D. Form der Berichterstattung<br />

Beurteilungsprobleme<br />

Abschließende Beurteilung eines Sachverhalts ist nicht<br />

möglich<br />

� Angabe unter kurzer Darstellung des Sachverhalts<br />

� z.B. komplexe rechtliche Fragen<br />

� ggf. Hinweis auf die Notwendigkeit einer vertieften<br />

Behandlung


D. Form der Berichterstattung<br />

Ergebnis der Prüfung (IDW PH 9.450.1,Tz 4-6)<br />

Beantworteter Fragenkatalog<br />

• als Anlage zum Prüfungsbericht<br />

der<br />

• gesonderter Teilbericht mit Verweis hierauf im<br />

Prüfungsbericht<br />

Berichterstattung über das Ergebnis der Prüfung in<br />

einem gesonderten Abschnitt des Prüfungsberichts<br />

„Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags“


D. Form der Berichterstattung<br />

Aussagen im Bestätigungsvermerk<br />

• grundsätzlich keine Aussage im Bestätigungsvermerk<br />

Ausnahme:<br />

Die Aussage über die wirtschaftlichen Verhältnisse,<br />

Wenn landesrechtliche Vorschriften dies verlangen<br />

oder bei expliziter Beauftragung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung


E. Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Bei der Prüfung nach § 53 HGrG handelt es sich um eine<br />

Erweiterung des Prüfungsauftrages im Rahmen der<br />

Jahresabschlussprüfung<br />

Der Prüfungsumfang hat sich durch PS 720 insbesondere<br />

durch<br />

- die zunehmende Komplexität der Lebenssachverhalte<br />

und<br />

- die gesetzlichen Neuerungen (KonTraG)<br />

erhöht


E. Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

• Die Qualität der Prüfung erhöht sich insbesondere<br />

durch die<br />

- Einbeziehung von Risiko- und Konzernaspekten<br />

- Explizite Stellungnahme zu den Teilbereichen<br />

- Zus<strong>am</strong>menfassung der wesentlichen Prüfungsfeststellungen<br />

im Prüfungsbericht


E. Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Nach drei Jahren Erfahrung mit PS 720 kann festgestellt<br />

werden (I):<br />

• Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung haben<br />

deutlich zugenommen<br />

• Die Prüfung bedarf mehrjährige Berufs- und<br />

Branchenerfahrung<br />

• Die Überwachungsorgane befassen sich mit den<br />

Prüfungsfeststellungen intensiver


E. Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Nach drei Jahren Erfahrung mit PS 720 kann festgestellt<br />

werden (II):<br />

• Erwartungshaltung der staatlichen Aufsichtsbehörden<br />

hat sich erhöht<br />

• Die Fragen werden von den Mitarbeitern nicht klar<br />

und problemorientiert genug beantwortet<br />

• Eine Anpassung des IDW PS 720 an die geänderten<br />

Anforderungen des § 321 HGB ist notwendig


E. Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Eine Umformung oder Weiterentwicklung der<br />

Abschlussprüfung zu einer Prüfung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53<br />

HGrG ist nach eingehender Diskussion in der „Cromme<br />

Kommission“ nicht zu erwarten.<br />

Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse wird<br />

nunmehr weitgehend durch § 321 HGB gedeckt


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