Magazin WERTE 2014 - 1. Ausgabe
Magazin zu Restaurierung und Denkmalpflege
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WERTGUTACHTEN<br />
Von entscheidendem<br />
Wert<br />
Für Liebhaber und Sammler von<br />
Kunstwerken und Antiquitäten ist die<br />
Authentizität eines Objektes in allen<br />
seinen Teilen und die Qualität des<br />
Erhaltungszustandes wichtig.<br />
So entpuppte sich ein untersuchtes<br />
Schrankmöbel nicht gänzlich als echt.<br />
O bjektwerte spielen im Zusammenhang mit Erwerbs-<br />
oder Veräußerungsabsichten, Erbschaftsangelegenheiten<br />
sowie Sach- oder Schadensversicherungsfragen eine wichtige<br />
Rolle. Wer sich mit dem Thema genauer befasst, kommt um<br />
Begriffe wie Wertgutachten, Wiederbeschaffungswert und Gutachter<br />
nicht umhin.<br />
Das Wertgutachten<br />
Das Wertgutachten unterscheidet den gemeinen oder<br />
Veräußerungs- bzw. Verkehrswert und den Wiederbeschaffungswert.<br />
Beim Verkehrswert handelt es sich um einen objektiven<br />
Wertbegriff. Entscheidend ist nicht der individuelle oder Liebhaberwert,<br />
den der Eigentümer einem Objekt beimisst, sondern der Wert,<br />
den ein Kunstwerk oder eine Antiquität nach seiner Beschaffenheit<br />
für jedermann hat und für den es im „gewöhnlichen Geschäftsverkehr“<br />
am freien Markt gehandelt wird, bei dem Angebot und Nachfrage<br />
die Preise bestimmen.<br />
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Zerstörte Holzsubstanz des Kruzifixes in<br />
Form von Holzkohle mit typischem Würfelbruchschadensbild<br />
vor der Restaurierung<br />
Der Autor vor der in seinem<br />
Atelier restaurierten Christusfigur<br />
nach Fertigstellung<br />
Die im Art Déco entstandene,<br />
bei einem Brandanschlag<br />
beschädigte Holzskulptur<br />
des Bildhauers Carl Trummer<br />
(1906-1957)<br />
Der Wiederbeschaffungswert<br />
Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Betrag, den<br />
der Eigentümer aufbringen müsste, um einen gleichwertigen Ersatz<br />
für ein Objekt zu erlangen. Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet<br />
neben dem Kaufpreis Beschaffungsnebenkosten wie Transport- und<br />
Verpackungskosten, Umsatzsteuer, Zölle. Für eine Taxierung des<br />
durchschnittlichen Wiederbeschaffungswertes muss ein Markt für<br />
vergleichbare Sachen existieren. Das persönliche Affektions- bzw.<br />
Liebhaberinteresse muss daher zumindest ein kleiner Kreis anderer<br />
Marktteilnehmer teilen.<br />
Der Gutachter<br />
Für die Begutachtung von Kunstobjekten und Antiquitäten kommen<br />
in Deutschland freie sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige<br />
in Frage. Dabei sind letztere im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis<br />
des Deutschen Industrie- und Handelskammertages<br />
(DIHK) e.V. zu finden. Für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung<br />
muss sich ein Sachverständiger hinsichtlich seiner persönlichen<br />
Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen<br />
Überprüfungsverfahren unterziehen. Er hat einen Eid zu leisten, dass er<br />
seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich<br />
und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen<br />
und Gewissen erstellt.<br />
Die Begutachtung<br />
Der Sachverständige erstellt zunächst einen Befund über ein Kunstobjekt.<br />
Dazu gehört eine systematische Beobachtung, die zur schriftlichen<br />
sowie auch fotografischen Dokumentation des Gegenstandes<br />
führt. Gegebenenfalls wendet er naturwissenschaftliche Methoden<br />
wie Materialanalysen oder Altersbestimmungen an. Sofern erforderlich,<br />
bindet er bei der Überschneidung von Fachgebieten weitere<br />
Spezialisten ein. Für die Untersuchung zieht der Sachverständige<br />
weiterhin Quellen aus der vergleichenden wissenschaftlichen Literatur,<br />
den Inventaren von Sammlungen mit ähnlichen Kunstgegenständen<br />
und aus nachvollziehbaren Ergebnissen des Kunsthandels- bzw. des<br />
Kunstauktionsgeschehens der Vergangenheit zu Rate. Auf die so gewonnenen<br />
Erkenntnisse stützt sich als fachliches Urteil ein Gutachten,<br />
das die Tatsachen aus dem Befund berücksichtigt.<br />
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