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Die CSR- Richtlinie setzt neue Maßstäbe

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<strong>Die</strong> Geschäftsprinzipien zur Bekämpfung<br />

von Bestechung von Transparency International<br />

(TI) beinhalten Leitlinien zur<br />

Kommunikation mit Stakeholdern. <strong>Die</strong>ses<br />

Rahmenwerk kann Organisationen dabei<br />

unterstützen, unternehmensspezifische<br />

Programme gegen Bestechung zu entwickeln,<br />

zu vergleichen und zu verbessern. 22<br />

Zudem entwickelt TI einen Corruption<br />

Perceptions Index 23 , den Unternehmen<br />

z. B. zur der Risikoeinschätzung von Lieferanten<br />

bezüglich Korruption heranziehen<br />

können.<br />

Auch das UN Global Compact (UNGC)<br />

unterstützt Unternehmen bei der Berichterstattung.<br />

So liefert es inhaltliche Aspekte<br />

zu unterschiedlichen Themenfeldern<br />

wie zu Korruptionsrisikobewertungen,<br />

Korruption in der Lieferkette oder zum<br />

Sportsponsoring. Zusammen mit Transparency<br />

International wurde darüber hinaus<br />

der „Reporting Guidance“ zum zehnten<br />

Prinzip des UNGC entwickelt. Damit<br />

liegt ein <strong>neue</strong>s, praxisnahes Instrument für<br />

die Anti-Korruptions-Berichterstattung<br />

vor. 24<br />

Nicht zuletzt bieten Rahmenwerke wie<br />

der Deutsche Nachhaltigkeitskodex 25<br />

oder die <strong>neue</strong>sten Leitlinien der Global<br />

Reporting Initiative (GRI G4) Orientierungspunkte<br />

bei der KPI-Auswahl. Dort<br />

finden sich beispielsweise KPIs zur<br />

Summe politischer Spenden, zur Prüfung<br />

von Korruptionsrisiken, zur Anzahl von<br />

Korruptionsfällen oder zum Umsatz in Ländern<br />

mit hohem Corruption Perceptions<br />

Index.<br />

Interview mit Daniela Koch,<br />

Executive Director bei EY im Bereich Fraud Investigation & Dispute Services<br />

Frau Koch, die Begriffe „Korruption“ und „Bestechung“<br />

gehören zu Ihrem Arbeitsalltag. Können Sie unseren Lesern<br />

kurz erklären, warum?<br />

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Korruption und Bestechung<br />

zu vermeiden. Dazu gehört auch die Aufklärung von<br />

vermuteten oder begangenen Verstößen. Vor Betrug und<br />

Bestechung ist kein Unternehmen gefeit. Mit diesem Thema<br />

möchten sich jedoch die wenigsten Geschäftsführer auseinandersetzen.<br />

Aber solche Vorfälle stellen ein wesentliches Risiko<br />

für Unternehmen dar. Das haben bereits große Fälle gezeigt.<br />

Deshalb ist die öffentliche Aufmerksamkeit rund um die Themen<br />

Korruption und Bestechung in den vergangenen Jahren<br />

insgesamt stark gestiegen.<br />

Wie ist Ihre Einschätzung hinsichtlich der Sensibilität<br />

der deutschen Unternehmen dem Thema gegenüber?<br />

Auch hier hat sich die Sensibilität stark erhöht. Dennoch haben<br />

Ergebnisse unserer EMEIA Fraud Survey 2015 gezeigt, dass<br />

korruptes Handeln und Bestechungen für viele Befragte noch<br />

als Kavaliersdelikte gelten und in der Unternehmenslandschaft<br />

weit verbreitet sind.<br />

<strong>Die</strong> <strong>neue</strong> EU-<strong>Richtlinie</strong> beinhaltet einige Anforderungen<br />

hinsichtlich der Berichterstattung über Policies, Risikobewertung,<br />

Managementansatz und Kennzahlen im Bereich<br />

Korruption und Bestechung. Zwei Drittel der im Rahmen<br />

dieser Studie befragten großen deutschen Unternehmen<br />

sind zuversichtlich, dass ihre derzeitige Berichterstattung<br />

bereits diese Anforderungen erfüllt. Was würden Sie den<br />

Unternehmen mit auf den Weg geben, die noch nicht so weit<br />

sind?<br />

Zwei Drittel der großen deutschen Unternehmen, die in der<br />

Studie befragt wurden, haben angegeben, dass sie die Anforderungen<br />

der <strong>Richtlinie</strong> bereits erfüllen. Dennoch gilt es, zu handeln.<br />

Es reicht nicht aus, lediglich Berichtspflichten zu erfüllen.<br />

Entscheidend ist, die Risiken innerhalb des eigenen Unternehmens<br />

zu erkennen und managen zu können. Jedes Unternehmen<br />

ist der Gefahr der Korruption und Bestechung ausge<strong>setzt</strong>,<br />

da gibt es keine Ausnahme. Und jedes Unternehmen steht in<br />

der Pflicht, diese Risiken aktiv zu bekämpfen. Das hat nicht<br />

zuletzt das sogenannte Neubürger-Urteil bewiesen: Der Vorstand<br />

kann bei Gesetzesverstößen zivilrechtlich belangt werden,<br />

wenn etwa keine funktionierenden Systeme eingeführt und<br />

etabliert wurden, die solche Verstöße verhindern könnten. <strong>Die</strong><br />

Auseinandersetzung mit der individuellen Risikolage ist unabdinglich.<br />

Nur so können entsprechende Maßnahmen festgelegt<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

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