Die CSR- Richtlinie setzt neue Maßstäbe
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<strong>Die</strong> Geschäftsprinzipien zur Bekämpfung<br />
von Bestechung von Transparency International<br />
(TI) beinhalten Leitlinien zur<br />
Kommunikation mit Stakeholdern. <strong>Die</strong>ses<br />
Rahmenwerk kann Organisationen dabei<br />
unterstützen, unternehmensspezifische<br />
Programme gegen Bestechung zu entwickeln,<br />
zu vergleichen und zu verbessern. 22<br />
Zudem entwickelt TI einen Corruption<br />
Perceptions Index 23 , den Unternehmen<br />
z. B. zur der Risikoeinschätzung von Lieferanten<br />
bezüglich Korruption heranziehen<br />
können.<br />
Auch das UN Global Compact (UNGC)<br />
unterstützt Unternehmen bei der Berichterstattung.<br />
So liefert es inhaltliche Aspekte<br />
zu unterschiedlichen Themenfeldern<br />
wie zu Korruptionsrisikobewertungen,<br />
Korruption in der Lieferkette oder zum<br />
Sportsponsoring. Zusammen mit Transparency<br />
International wurde darüber hinaus<br />
der „Reporting Guidance“ zum zehnten<br />
Prinzip des UNGC entwickelt. Damit<br />
liegt ein <strong>neue</strong>s, praxisnahes Instrument für<br />
die Anti-Korruptions-Berichterstattung<br />
vor. 24<br />
Nicht zuletzt bieten Rahmenwerke wie<br />
der Deutsche Nachhaltigkeitskodex 25<br />
oder die <strong>neue</strong>sten Leitlinien der Global<br />
Reporting Initiative (GRI G4) Orientierungspunkte<br />
bei der KPI-Auswahl. Dort<br />
finden sich beispielsweise KPIs zur<br />
Summe politischer Spenden, zur Prüfung<br />
von Korruptionsrisiken, zur Anzahl von<br />
Korruptionsfällen oder zum Umsatz in Ländern<br />
mit hohem Corruption Perceptions<br />
Index.<br />
Interview mit Daniela Koch,<br />
Executive Director bei EY im Bereich Fraud Investigation & Dispute Services<br />
Frau Koch, die Begriffe „Korruption“ und „Bestechung“<br />
gehören zu Ihrem Arbeitsalltag. Können Sie unseren Lesern<br />
kurz erklären, warum?<br />
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Korruption und Bestechung<br />
zu vermeiden. Dazu gehört auch die Aufklärung von<br />
vermuteten oder begangenen Verstößen. Vor Betrug und<br />
Bestechung ist kein Unternehmen gefeit. Mit diesem Thema<br />
möchten sich jedoch die wenigsten Geschäftsführer auseinandersetzen.<br />
Aber solche Vorfälle stellen ein wesentliches Risiko<br />
für Unternehmen dar. Das haben bereits große Fälle gezeigt.<br />
Deshalb ist die öffentliche Aufmerksamkeit rund um die Themen<br />
Korruption und Bestechung in den vergangenen Jahren<br />
insgesamt stark gestiegen.<br />
Wie ist Ihre Einschätzung hinsichtlich der Sensibilität<br />
der deutschen Unternehmen dem Thema gegenüber?<br />
Auch hier hat sich die Sensibilität stark erhöht. Dennoch haben<br />
Ergebnisse unserer EMEIA Fraud Survey 2015 gezeigt, dass<br />
korruptes Handeln und Bestechungen für viele Befragte noch<br />
als Kavaliersdelikte gelten und in der Unternehmenslandschaft<br />
weit verbreitet sind.<br />
<strong>Die</strong> <strong>neue</strong> EU-<strong>Richtlinie</strong> beinhaltet einige Anforderungen<br />
hinsichtlich der Berichterstattung über Policies, Risikobewertung,<br />
Managementansatz und Kennzahlen im Bereich<br />
Korruption und Bestechung. Zwei Drittel der im Rahmen<br />
dieser Studie befragten großen deutschen Unternehmen<br />
sind zuversichtlich, dass ihre derzeitige Berichterstattung<br />
bereits diese Anforderungen erfüllt. Was würden Sie den<br />
Unternehmen mit auf den Weg geben, die noch nicht so weit<br />
sind?<br />
Zwei Drittel der großen deutschen Unternehmen, die in der<br />
Studie befragt wurden, haben angegeben, dass sie die Anforderungen<br />
der <strong>Richtlinie</strong> bereits erfüllen. Dennoch gilt es, zu handeln.<br />
Es reicht nicht aus, lediglich Berichtspflichten zu erfüllen.<br />
Entscheidend ist, die Risiken innerhalb des eigenen Unternehmens<br />
zu erkennen und managen zu können. Jedes Unternehmen<br />
ist der Gefahr der Korruption und Bestechung ausge<strong>setzt</strong>,<br />
da gibt es keine Ausnahme. Und jedes Unternehmen steht in<br />
der Pflicht, diese Risiken aktiv zu bekämpfen. Das hat nicht<br />
zuletzt das sogenannte Neubürger-Urteil bewiesen: Der Vorstand<br />
kann bei Gesetzesverstößen zivilrechtlich belangt werden,<br />
wenn etwa keine funktionierenden Systeme eingeführt und<br />
etabliert wurden, die solche Verstöße verhindern könnten. <strong>Die</strong><br />
Auseinandersetzung mit der individuellen Risikolage ist unabdinglich.<br />
Nur so können entsprechende Maßnahmen festgelegt<br />
werden.<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
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