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Die CSR- Richtlinie setzt neue Maßstäbe

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5.6 Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien managen<br />

Welche Anforderungen gibt es bisher<br />

zur Berichterstattung zu Diversität?<br />

In der gesetzlichen Regulierung und in<br />

der öffentlichen Debatte in Deutschland ist<br />

das Thema Diversität nicht neu. Im Fokus<br />

steht vor allem der Anteil der Frauen in<br />

Führungspositionen und in Aufsichtsräten.<br />

Ein kürzlich in Deutschland in Kraft getretenes<br />

Gesetz 32 fordert eine Geschlechterquote<br />

von 30 % in den Aufsichtsräten<br />

börsennotierter und paritätisch mitbestimmter<br />

(Aufsichtsrat, der aus Arbeitnehmern<br />

und Anteilseignern besteht)<br />

Unternehmen. Darüber hinaus müssen<br />

sich diese Unternehmen selbstbestimmte<br />

Zielgrößen für den Vorstand und die<br />

oberste Führungsebene unterhalb des<br />

Vorstands setzen. <strong>Die</strong> <strong>neue</strong>n Vorgaben zur<br />

Diversität sind nach dem Gesetz für die<br />

gleichberechtigte Teilnahme von Frauen<br />

und Männern an Führungspositionen auch<br />

Gegenstand der Erklärung zur Unternehmensführung<br />

im Lagebericht nach § 289a<br />

HGB. Dabei sollen die Unternehmen jährlich<br />

die Einhaltung der Quote bestätigen<br />

beziehungsweise Ziele und Zielerreichung<br />

berichten. Darüber hinaus ist das Thema<br />

Diversität bei Führungspositionen und Aufsichtsräten<br />

auch im Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex verankert. 33<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> berücksichtigt diese<br />

bereits bestehenden Berichtspflichten und<br />

erweitert sie dahin gehend, dass Unternehmen<br />

nun auch über die konkrete Umsetzung<br />

von Managementkonzepten und die<br />

zugrunde liegenden Diversitätskriterien<br />

berichten sollen. Dabei geht die <strong>Richtlinie</strong><br />

nicht nur explizit auf die Verteilung der Geschlechter<br />

ein, sondern auch auf andere<br />

Kriterien wie Alter, Bildungs- und Berufshintergrund.<br />

Beim Thema Diversität weicht die <strong>CSR</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong> von dem für die anderen Belange<br />

geltenden Scope ab. Entsprechend § 289a<br />

HGB gilt die Berichtspflicht für alle großen<br />

börsennotierten Unternehmen. <strong>Die</strong> Angaben<br />

sind in die Erklärung zur Unternehmensführung<br />

aufzunehmen und nicht in<br />

die nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht.<br />

Ziele ohne Managementkonzept<br />

Entsprechend den bereits bestehenden<br />

Berichtspflichten berichten schon viele<br />

Unternehmen zum Thema Diversität.<br />

Mehr als die Hälfte der Unternehmen im<br />

MDAX gehen in ihrer Berichterstattung<br />

auf eine bestehende Policy (z. B. als Teil<br />

des Code of Conduct, Unterzeichner der<br />

Charta der Vielfalt) ein und berichten über<br />

Maßnahmen zur Förderung von Diversität<br />

(z. B. Mentoringprogramme). <strong>Die</strong> dazugehörigen<br />

Ziele beziehen sich in fast allen<br />

Fällen auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat<br />

und nicht auf Frauen in anderen Führungspositionen.<br />

Auffällig ist, dass trotz der weiten<br />

Verbreitung von Leitlinien und selbst<br />

erklärten Zielen nur 9 der 50 MDAX-Unternehmen<br />

über ein Managementkonzept zu<br />

Diversität berichten. <strong>Die</strong>s erklärt womöglich<br />

auch, warum 40 % der von uns befragten<br />

Unternehmen Nachholbedarf beim<br />

Thema Diversität im Hinblick auf die<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> sehen. Gleichwohl bewerten<br />

es nur etwa 20 % der befragten Unternehmen<br />

als wichtig für ihren Unternehmenserfolg.<br />

<strong>Die</strong>se Einschätzung spiegelt sich in<br />

der Tatsache wider, dass im Juli 2015<br />

lediglich 10 % der MDAX-Unternehmen<br />

mindestens eine Frau im Vorstand hatten. 34<br />

Woran können sich Unternehmen beim<br />

Thema Diversität orientieren?<br />

Weit verbreitet bei den MDAX-Unternehmen<br />

ist die Unterzeichnung der Charta<br />

der Vielfalt als Leitlinie zu Diversität bei<br />

Unternehmen. Unterzeichner verpflichten<br />

sich zur Einhaltung verschiedener Punkte<br />

im Bereich Diversität. 35 <strong>Die</strong> Leading<br />

Practice im Management von Diversität<br />

zeichnet sich durch die Verankerung von<br />

Diversität auf Konzernebene aus, aber<br />

auch durch Diversitätsverantwortliche<br />

in einzelnen Organisationseinheiten und<br />

durch die standardisierte Integration<br />

von Diversitätskriterien bei der Personalbesetzung<br />

und durch Steuerung über<br />

entsprechende Kennzahlen. Auch die<br />

GRI-Leitlinien bieten eine Orientierung –<br />

seit fast zehn Jahren ist das Thema Diversität<br />

bei Kontrollorganen und bei Mitarbeitern<br />

über entsprechende Indikatoren und<br />

Angaben in den Leitlinien berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

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