Die CSR- Richtlinie setzt neue Maßstäbe
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5.6 Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien managen<br />
Welche Anforderungen gibt es bisher<br />
zur Berichterstattung zu Diversität?<br />
In der gesetzlichen Regulierung und in<br />
der öffentlichen Debatte in Deutschland ist<br />
das Thema Diversität nicht neu. Im Fokus<br />
steht vor allem der Anteil der Frauen in<br />
Führungspositionen und in Aufsichtsräten.<br />
Ein kürzlich in Deutschland in Kraft getretenes<br />
Gesetz 32 fordert eine Geschlechterquote<br />
von 30 % in den Aufsichtsräten<br />
börsennotierter und paritätisch mitbestimmter<br />
(Aufsichtsrat, der aus Arbeitnehmern<br />
und Anteilseignern besteht)<br />
Unternehmen. Darüber hinaus müssen<br />
sich diese Unternehmen selbstbestimmte<br />
Zielgrößen für den Vorstand und die<br />
oberste Führungsebene unterhalb des<br />
Vorstands setzen. <strong>Die</strong> <strong>neue</strong>n Vorgaben zur<br />
Diversität sind nach dem Gesetz für die<br />
gleichberechtigte Teilnahme von Frauen<br />
und Männern an Führungspositionen auch<br />
Gegenstand der Erklärung zur Unternehmensführung<br />
im Lagebericht nach § 289a<br />
HGB. Dabei sollen die Unternehmen jährlich<br />
die Einhaltung der Quote bestätigen<br />
beziehungsweise Ziele und Zielerreichung<br />
berichten. Darüber hinaus ist das Thema<br />
Diversität bei Führungspositionen und Aufsichtsräten<br />
auch im Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex verankert. 33<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> berücksichtigt diese<br />
bereits bestehenden Berichtspflichten und<br />
erweitert sie dahin gehend, dass Unternehmen<br />
nun auch über die konkrete Umsetzung<br />
von Managementkonzepten und die<br />
zugrunde liegenden Diversitätskriterien<br />
berichten sollen. Dabei geht die <strong>Richtlinie</strong><br />
nicht nur explizit auf die Verteilung der Geschlechter<br />
ein, sondern auch auf andere<br />
Kriterien wie Alter, Bildungs- und Berufshintergrund.<br />
Beim Thema Diversität weicht die <strong>CSR</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong> von dem für die anderen Belange<br />
geltenden Scope ab. Entsprechend § 289a<br />
HGB gilt die Berichtspflicht für alle großen<br />
börsennotierten Unternehmen. <strong>Die</strong> Angaben<br />
sind in die Erklärung zur Unternehmensführung<br />
aufzunehmen und nicht in<br />
die nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht.<br />
Ziele ohne Managementkonzept<br />
Entsprechend den bereits bestehenden<br />
Berichtspflichten berichten schon viele<br />
Unternehmen zum Thema Diversität.<br />
Mehr als die Hälfte der Unternehmen im<br />
MDAX gehen in ihrer Berichterstattung<br />
auf eine bestehende Policy (z. B. als Teil<br />
des Code of Conduct, Unterzeichner der<br />
Charta der Vielfalt) ein und berichten über<br />
Maßnahmen zur Förderung von Diversität<br />
(z. B. Mentoringprogramme). <strong>Die</strong> dazugehörigen<br />
Ziele beziehen sich in fast allen<br />
Fällen auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat<br />
und nicht auf Frauen in anderen Führungspositionen.<br />
Auffällig ist, dass trotz der weiten<br />
Verbreitung von Leitlinien und selbst<br />
erklärten Zielen nur 9 der 50 MDAX-Unternehmen<br />
über ein Managementkonzept zu<br />
Diversität berichten. <strong>Die</strong>s erklärt womöglich<br />
auch, warum 40 % der von uns befragten<br />
Unternehmen Nachholbedarf beim<br />
Thema Diversität im Hinblick auf die<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> sehen. Gleichwohl bewerten<br />
es nur etwa 20 % der befragten Unternehmen<br />
als wichtig für ihren Unternehmenserfolg.<br />
<strong>Die</strong>se Einschätzung spiegelt sich in<br />
der Tatsache wider, dass im Juli 2015<br />
lediglich 10 % der MDAX-Unternehmen<br />
mindestens eine Frau im Vorstand hatten. 34<br />
Woran können sich Unternehmen beim<br />
Thema Diversität orientieren?<br />
Weit verbreitet bei den MDAX-Unternehmen<br />
ist die Unterzeichnung der Charta<br />
der Vielfalt als Leitlinie zu Diversität bei<br />
Unternehmen. Unterzeichner verpflichten<br />
sich zur Einhaltung verschiedener Punkte<br />
im Bereich Diversität. 35 <strong>Die</strong> Leading<br />
Practice im Management von Diversität<br />
zeichnet sich durch die Verankerung von<br />
Diversität auf Konzernebene aus, aber<br />
auch durch Diversitätsverantwortliche<br />
in einzelnen Organisationseinheiten und<br />
durch die standardisierte Integration<br />
von Diversitätskriterien bei der Personalbesetzung<br />
und durch Steuerung über<br />
entsprechende Kennzahlen. Auch die<br />
GRI-Leitlinien bieten eine Orientierung –<br />
seit fast zehn Jahren ist das Thema Diversität<br />
bei Kontrollorganen und bei Mitarbeitern<br />
über entsprechende Indikatoren und<br />
Angaben in den Leitlinien berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
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