Die CSR- Richtlinie setzt neue Maßstäbe
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4 <strong>Die</strong> Kernelemente der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
Das Geschäftsmodell als<br />
Ausgangspunkt<br />
Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung<br />
sollen Unternehmen zunächst ihr<br />
Geschäftsmodell kurz darstellen. <strong>Die</strong>se<br />
Darstellung sollte bereits nach dem Deutschen<br />
Rechnungslegungs Standard Nr. 20<br />
(DRS 20) im (Konzern-)Lagebericht enthalten<br />
sein, was sich auch in der aktuellen<br />
Berichterstattung im MDAX widerspiegelt.<br />
Thematisieren soll sie vor allem die Art<br />
und Weise der Erzeugung von Kundenmehrwert<br />
und Ertrag für das Unternehmen.<br />
Dazu zählen z. B. wichtige Produkte<br />
und <strong>Die</strong>nstleistungen des Unternehmens.<br />
Neben dem DRS 20 bieten auch die Global<br />
Reporting Initiative (GRI) G4 und das<br />
Integrated Reporting Framework des<br />
International Integrated Reporting Council<br />
(IIRC) Orientierung für die Darstellung<br />
des Geschäftsmodells.<br />
Abbildung eines „Konzepts“ –<br />
bestehende Rahmenwerke<br />
Für jeden der Belange einschließlich Diversität<br />
verlangt die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> von den<br />
Unternehmen, dass sie ihre Konzepte und<br />
deren Umsetzung durch Maßnahmen darstellen.<br />
In der Praxis können darunter<br />
<strong>Richtlinie</strong>n und Policies, Managementkonzepte<br />
(Zuständigkeit, Planung, Prozesse,<br />
Kontrolle) und Zielprogramme<br />
fallen. Auch die GRI-Leitlinien 6 fordern<br />
mit der Beschreibung des Managementansatzes<br />
gewissermaßen die Darstellung<br />
eines Konzepts in Bezug auf einzelne<br />
Aspekte. Stellt ein Unternehmen zu<br />
einem Belang kein Konzept dar, greift<br />
die „Comply or explain“-Regel.<br />
Darüber hinaus fordert die <strong>Richtlinie</strong>,<br />
auch die entsprechenden Due-Diligence-<br />
Prozesse für die Belange darzustellen.<br />
So soll die Berichterstattung Mechanismen<br />
aufzeigen, mit denen sich negative<br />
Auswirkungen, die von einem Unternehmen<br />
ausgehen, identifizieren und managen<br />
lassen.<br />
Das Prinzip der Wesentlichkeit als Rahmenbedingung<br />
Das Prinzip der Wesentlichkeit ist in der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> verankert; es wird die Berichterstattung<br />
über wesentliche Risiken und Kennzahlen gefordert.<br />
<strong>Die</strong> Anforderungen der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> gehen dabei über die Definition von Wesentlichkeit<br />
im DRS 20 hinaus. Der DRS 20 bezieht sich lediglich auf Aspekte, die für den<br />
Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens wesentlich sind. Der Wesentlichkeitsbegriff<br />
der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> geht stärker in die Richtung des Prinzips der Wesentlichkeit<br />
nach den Leitlinien der GRI G4, wonach auch wesentliche Auswirkungen auf<br />
Dritte Berücksichtigung finden müssen.<br />
<strong>Die</strong> Leitlinien bieten eine Orientierung, um die wesentlichen Inhalte eines Nachhaltigkeitsberichts<br />
durch eine Wesentlichkeitsanalyse zu bestimmen. Im MDAX zeigt sich<br />
derzeit, dass Unternehmen, die sich an GRI orientieren, in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />
häufig die Ergebnisse einer Wesentlichkeitsanalyse darstellen. Bei der<br />
Bestimmung der wesentlichen Aspekte nach GRI werden die wirtschaftlichen, ökologischen<br />
und gesellschaftlichen Auswirkungen eines Aspekts, aber auch der jeweilige<br />
potenzielle Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder<br />
berücksichtigt. In die Ermittlung sollen sowohl die interne als auch die externe Unternehmenssicht<br />
auf Nachhaltigkeitsthemen mit einfließen. Grundlage für die Analyse<br />
wesentlicher Aspekte können z. B. Interviews oder Umfragen unter internen und<br />
externen Stakeholdern sein.<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
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