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einigkeit 2/2016

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2 / <strong>2016</strong><br />

<strong>einigkeit</strong><br />

Informationen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten<br />

Wir lassen uns nicht spalten!<br />

Unter dem Motto „Wir lassen uns nicht spalten“ haben am 9. April<br />

<strong>2016</strong> in München tausende GewerkschafterInnen, darunter auch<br />

zahlreiche NGG-Mitglieder, für ein Gesetz gegen den Missbrauch<br />

von Leiharbeit und Werkverträgen demonstriert.<br />

Der Protest galt nicht nur dem in allen Branchen<br />

um sich greifenden Lohndumping, sondern<br />

auch der CSU, die einen ohnehin schon<br />

im Sinne der Arbeitgeber abgeschwächten<br />

Gesetzentwurf wochenlang blockiert hatte.<br />

Nur wenige Tage nach der Kundgebung des<br />

Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in<br />

München kamen die Spitzen der Großen Koalition<br />

in Berlin zusammen. Sie einigten sich<br />

unter anderem darauf, dass der im Februar<br />

von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles<br />

vorgelegte Gesetzentwurf unverändert zur<br />

Abstimmung in die zuständigen Bundesministerien<br />

geht. Wichtig ist nun, dass es<br />

während des Gesetzgebungsverfahrens<br />

nicht zu weiteren Verschlechterungen für die<br />

ArbeitnehmerInnen kommt.<br />

Mehr auf Seite 6 und 7<br />

INHALT<br />

Vorgestellt: Kirsten Rossmann S. 2<br />

Zeit für mehr Solidarität S. 3<br />

Starbucks: Mehrarbeitszuschläge<br />

einfordern S. 4<br />

Brauerstreiks in Bayern S. 5<br />

Wir lassen uns nicht spalten! S. 6<br />

Ruhrfestspiele S. 8<br />

Mutterschutz reformieren S. 10<br />

Entsendegesetz: Reformvorschlag<br />

enttäuschend S. 12<br />

<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong><br />

1


Foto: Marko Kubitz<br />

ZUR SACHE<br />

„Kümmert euch!“<br />

Drei Landtagswahlen<br />

im März zeigen das<br />

Erstarken von populistischen<br />

Parteien,<br />

allen voran der AfD.<br />

Auch unter Gewerkschaftsmitgliedern<br />

hat sie viele Wähler.<br />

Michaela Rosenberger Und das, obwohl<br />

die AfD gegen vieles<br />

steht, wofür wir Gewerkschafter aktiv<br />

eintreten: Wir stehen fürs Zusammenhalten,<br />

unsere Stärke ist Solidarität. Das geht<br />

nicht zusammen mit einer Parteispitze, die<br />

regelmäßig versucht, Zwietracht zwischen<br />

Menschen zu säen. Ihr ursprünglich arbeitnehmerfeindliches<br />

Wahlprogramm gegen<br />

Mindestlohn, gesetzliche Unfallversicherung<br />

und Absicherung von Alleinerziehenden<br />

spült die AfD jetzt weich. Wohl, um sich<br />

als Sprachrohr des Volkes zu inszenieren.<br />

Wahlanalysen zeigen, dass viele Menschen<br />

nicht für die AfD, sondern gegen die<br />

regierenden Parteien gestimmt haben. Denn<br />

auch wenn - auf unseren Druck hin - mit<br />

Mindestlohn und Rente mit 63 tatsächlich<br />

Erleichterungen für Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer beschlossen wurden,<br />

bleibt offenbar der Gesamteindruck, dass<br />

die Politik zwar Banken retten kann, sich<br />

aber nicht um die Menschen kümmert, die<br />

tagaus tagein dafür sorgen, dass unser Land<br />

so stark und erfolgreich dasteht.<br />

Die Analysen der Wahlforscher und die<br />

Sorgen der Menschen nehme ich ernst und<br />

appelliere deshalb an die Politik: Kümmert<br />

euch um die Probleme! Wir müssen die<br />

Rentenpolitik korrigieren und massenhafte<br />

Altersarmut verhindern. Der Pflegenotstand<br />

muss aufhören und der teilweise entwürdigende<br />

Umgang mit „Hartz-IV-Empfängern“<br />

muss ein Ende haben. Und wir brauchen<br />

endlich gerechtere Löhne und bessere Perspektiven<br />

im Job!<br />

Michaela Rosenberger, NGG-Vorsitzende<br />

Impressum<br />

Die „<strong>einigkeit</strong>“ wird herausgegeben vom<br />

Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-<br />

Genuss-Gaststätten, Haubachstraße 76,<br />

22765 Hamburg.<br />

Redaktion: Silvia Tewes M.A. (V.i.S.d.P.)<br />

Tel. (040) 380 13-0, Fax (040) 380 13-220<br />

E-Mail: hv.redaktion@ngg.net<br />

Internet: www.ngg.net<br />

Redaktionsschluss: 21. April <strong>2016</strong><br />

Titelfoto: Irmi Gessner<br />

Satz: Malena Bartel; Druck: BWH GmbH<br />

Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag<br />

enthalten.<br />

VORGESTELLT<br />

„Werkverträge sind die Pest schlechthin“<br />

Gelernt hat sie Tiefdruckretuscheurin, einen<br />

Beruf, den es schon lange nicht mehr gibt.<br />

Kirsten Rossmann (62) arbeitete nach der<br />

Kindererziehungszeit zunächst als Lohnbuchhalterin<br />

auf einem volkseigenen Gut im<br />

Brandenburgischen, bevor sie nach der Wende<br />

und einer Umschulung zur Bürokauffrau<br />

1994 in der<br />

Finanzbuchhaltung<br />

des Gemüse-<br />

und Fruchtsaftherstellers<br />

Dohrn & Timm<br />

in Blankenfelde<br />

anfing. Als<br />

Mitglied des<br />

fünfköpfigen<br />

Betriebsrats<br />

setzt sie sich<br />

dort seit 2006<br />

für die Belange Kirsten Rossmann<br />

ihrer KollegInnen<br />

ein: „Die größte Herausforderung war<br />

damals, dafür zu sorgen, dass unser Betrieb<br />

wieder tarifgebunden ist. Acht Jahre lang<br />

hatten wir keinerlei Lohnerhöhung. Schließlich<br />

hat NGG zu einem Warnstreik aufgerufen.<br />

Der war erfolgreich. Wir haben seither<br />

einen Haustarifvertrag und jährlich Entgelttarifverhandlungen.“<br />

„Wir haben uns um sie gekümmert”<br />

Ein Thema, das Kirsten Rossmann besonders<br />

„umtreibt“, sind Werkverträge und Leiharbeit.<br />

Hierüber hat sie sich in NGG-Schulungen<br />

schlau gemacht: „Vor der Schulung<br />

dachten wir, die Fremdbeschäftigten hier<br />

sind Leiharbeitsbeschäftigte. Die meisten<br />

sind aber über Werkvertrag bei uns tätig. Anfangs<br />

haben sie uns noch nicht einmal ihre<br />

Namen genannt.“ Mittlerweile seien sie ganz<br />

gut integriert, einige<br />

auch fest angestellt<br />

worden. Derzeit<br />

gebe es knapp 100<br />

Stammbeschäftigte,<br />

30 Werkvertragsund<br />

fünf Leiharbeitsbeschäftigte:<br />

„Sie<br />

werden bei uns nicht<br />

ausgegrenzt, wir sitzen in der Pause zusammen<br />

am Tisch. Man kennt sich zum Teil seit<br />

Jahren. Wir haben uns um sie gekümmert.<br />

Sie hatten zum Beispiel noch nicht einmal<br />

eine Garderobe. Da haben wir dafür gesorgt,<br />

dass unser Chef das regelt.“<br />

„Dem Betriebsrat sind die Hände gebunden“<br />

Auch die Flaschensortierer müssen jetzt<br />

Foto: privat<br />

„Wir als Betriebsräte brauchen ein Instrument,<br />

um sofort erkennen zu können,<br />

ob es sich um Leiharbeit oder um einen<br />

Werkvertrag handelt. Als nicht freigestellte<br />

Betriebsräte haben wir keine Zeit für tagelange<br />

Detektivarbeit. “<br />

nicht mehr bei Wind und Wetter draußen im<br />

Hof arbeiten, sondern in einer – wenn auch<br />

unbeheizten – Halle. Was allerdings die<br />

schlechtere Bezahlung der Werkvertragsbeschäftigten<br />

betreffe, so seien dem Betriebsrat<br />

die Hände gebunden: „Wenn z.B. bei den<br />

Stammbeschäftigten ein Maschinenbediener<br />

ausfällt, muss einer von den Werkvertragsbeschäftigten<br />

seine Arbeit machen. Plötzlich<br />

wird er dann zum Leiharbeitsbeschäftigten,<br />

bekommt aber nicht mehr Geld. Wir sehen<br />

das, können aber nichts dagegen machen.<br />

Deshalb halte ich Werkverträge für die Pest<br />

schlechthin.“<br />

„Der jetzige Gesetzentwurf hat eine Hintertür<br />

so groß wie ein Scheunentor”<br />

Ein Gesetz, das den Missbrauch von Werkverträgen<br />

verhindern soll, dürfe deshalb<br />

nicht so leicht zu umgehen sein, findet Kirsten<br />

Rossmann. „Der jetzige Gesetzentwurf<br />

hat eine Hintertür so groß wie ein Scheunentor.<br />

Das ist schade um die Arbeit, die<br />

man reingesteckt hat. Das Gesetz muss die<br />

Fremdvergabe von ganz regulären betrieblichen<br />

Kernaufgaben per Werkvertrag unmöglich<br />

machen. Und wir als Betriebsräte brauchen<br />

ein Instrument, um sofort erkennen zu<br />

können, ob es sich um Leiharbeit oder um<br />

einen Werkvertrag handelt. Als nicht freigestellte<br />

Betriebsräte haben wir keine Zeit<br />

für tagelange Detektivarbeit.“ Außerdem<br />

fordert die engagierte Betriebsrätin vom<br />

Gesetzgeber, dass bei der Berechnung der<br />

Größe eines Betriebsratsgremiums die Gesamtzahl<br />

der Beschäftigten zugrunde gelegt<br />

werden müsse, also inklusive der Fremdbeschäftigten:<br />

„Dann würde sich vieles von<br />

selbst regeln“, ist sie überzeugt.<br />

„Man darf sich nicht abschrecken lassen”<br />

Anderen ArbeitnehmervertreterInnen<br />

empfiehlt Kirsten<br />

Rossmann: „Man darf<br />

sich nicht abschrecken<br />

lassen, sondern<br />

muss versuchen, mit<br />

den Werkvertragsbeschäftigten<br />

ins<br />

Gespräch zu kommen und sich um deren<br />

Belange zu kümmern. Sie müssen sich aufgehoben<br />

fühlen und nicht als Beschäftigte<br />

zweiter Klasse!“<br />

Wenn sich Kirsten Rossmann nicht gerade für<br />

ihre KollegInnen engagiert, dann „wühlt” sie<br />

im Garten oder sie taucht ab: am liebsten in<br />

warmen Tauchrevieren.<br />

2 <strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong>


Foto: DGB<br />

Foto: NGG<br />

NGG AKTIV<br />

Zeit für mehr Solidarität<br />

Das diesjährige DGB-Motto zum 1. Mai „Zeit<br />

für mehr Solidarität“ trifft den Nagel auf den<br />

Kopf: Im Vergleich zu anderen Ländern Europas<br />

geht es den Menschen in Deutschland<br />

gut. Daher demonstrieren wir am „Tag der<br />

Arbeit“ für mehr Solidarität – zwischen den<br />

arbeitenden Menschen, den Generationen,<br />

Einheimischen und Flüchtlingen, Schwachen<br />

und Starken.<br />

Zeichen setzen<br />

Es gibt viele Möglichkeiten, solidarisch zu<br />

sein und Zeichen gegen Rassismus zu setzen.<br />

So hat beispielsweise die NGG-Region<br />

Allgäu beim Aktionstag „Hand in Hand gegen<br />

Rassismus“ am 19. März <strong>2016</strong> in Kempten<br />

kräftig mitgemischt. Zusammen mit<br />

jungen Flüchtlingen aus Syrien und Libyen<br />

hatte die jungeNGG im Vorfeld ein Banner<br />

für den Aktionstag bemalt. Laura Schimmel,<br />

jungeNGG: „Ein friedliches Leben und<br />

gute Arbeit. Dieser Wunsch eint alle jungen<br />

Gesicht zeigen gegen Rassismus!<br />

Wir fordern:<br />

• Integration geht nur gemeinsam, mit gleichen<br />

Rechten für alle Beschäftigten! Das<br />

heißt: keine Ausnahmen beim Mindestlohn,<br />

keine Absenkung von Arbeitsschutzstandards<br />

für Flüchtlinge.<br />

• Solidarität braucht einen handlungsfähigen<br />

Staat! Das heißt: mehr Investitionen in<br />

Schulen, Verkehrswege, Wohnungsbau etc.<br />

• Wir wollen Solidarität im Betrieb: kein<br />

Lohndumping, keine Zwei-Klassen-Gesellschaft!<br />

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit:<br />

auch für Leiharbeits- und Werkvertragsbeschäftigte.<br />

• Die gesetzliche Rente muss gestärkt<br />

werden! Das heißt: Altersarmut verhindern.<br />

• Wir wollen mehr Gerechtigkeit für Frauen<br />

auf dem Arbeitsmarkt! Das heißt: Die<br />

Gesetze zu Lohntransparenz und zum<br />

Rückkehrrecht auf Vollzeit sind überfällig.<br />

• Das Mitbestimmungsgesetz muss den<br />

neuen Herausforderungen angepasst werden.<br />

Das heißt: mehr Mitbestimmung in<br />

den Betrieben, um die Folgen der Digitalisierung<br />

und Demografie zu steuern.<br />

Info: www.dgb.de<br />

Unsere NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger<br />

spricht am 1. Mai in Regensburg,<br />

Burkhard Siebert, NGG-Vize, in Mannheim.<br />

Menschen in Deutschland: unabhängig davon,<br />

welchen Pass sie besitzen - und dafür<br />

werden wir gemeinsam kämpfen!"<br />

Was tust du?<br />

Bestimmt hast auch du gute Ideen, wie<br />

sich im betrieblichen und privaten Umfeld<br />

Flüchtlinge besser integrieren lassen.<br />

Vielleicht hast du auch schon eine Aktion<br />

durchgeführt: Kleider sammeln, gemeinsam<br />

kochen oder Musik machen? Oder hilfst du<br />

deinem neuen Kollegen aus Syrien beim<br />

Deutschlernen? Maile uns deine Geschichte<br />

und Fotos, damit wir in der „<strong>einigkeit</strong>“ oder<br />

in unserem Newsletter „ngg.aktuell“ darüber<br />

berichten können:<br />

hv.redaktion@ngg.net<br />

Und wenn du gute Argumente gegen Vorurteile<br />

suchst, hilft dir unsere Broschüre<br />

„Solidarität kennt keine Grenzen“:<br />

www.ngg.net/solidaritaet<br />

Foto: Marko Kubitz<br />

ZUR SACHE<br />

„Das wäre unverantwortlich“<br />

„Ginge es nach den<br />

Arbeitgebern, würde<br />

das Arbeitszeitgesetz<br />

geändert: und zwar<br />

so, dass künftig mehr<br />

als zehn Arbeitsstunden<br />

am Tag erlaubt<br />

sind. Das lehnen<br />

Claus-Harald Güster wir entschieden ab.<br />

Schon jetzt können<br />

die Betriebe ihre Belegschaft sehr flexibel<br />

einsetzen. Das wird zum Beispiel vor Ort mit<br />

den Betriebsräten und NGG in Betriebsvereinbarungen<br />

oder in Tarifverträgen geregelt.<br />

Es ist also überhaupt nicht nötig, das bestehende<br />

Gesetz zu ändern. Offenbar geht es<br />

den Arbeitgebern nicht um die Lösung eines<br />

tatsächlichen Problems. Sie wollen einfach<br />

so viel Deregulierung wie möglich, frei<br />

nach dem Motto: Je weniger Gesetze, desto<br />

besser. Die heute geltenden Regelungen<br />

gelten jedoch seit Jahrzehnten und wurden<br />

zum Schutz der Beschäftigten beschlossen.<br />

Diesen Schutz brauchen sie nach wie vor. In<br />

den Betrieben ist täglich zu erleben, dass<br />

die Grenzen der Beschäftigten in punkto<br />

Flexibilität und Arbeitsbelastung längst<br />

erreicht sind. Übermäßiger Zeitdruck,<br />

ständige Überstunden, Nichteinhaltung<br />

von Pausen, psychische Belastung durch<br />

Entgrenzung von Arbeit etwa durch ständige<br />

Erreichbarkeit: Das alles gibt es schon<br />

heute und macht die Menschen krank. Eine<br />

Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes wäre<br />

daher nicht nur unnötig, sondern auch unverantwortlich.<br />

Die heutige Flexibilität der Arbeitszeit ist zu<br />

sehr auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber<br />

ausgerichtet. Da bleiben die Wünsche der<br />

Beschäftigten oft auf der Strecke. Ihnen fehlt<br />

die Möglichkeit, wesentlich stärker selbst<br />

über ihre Zeit zu entscheiden. Das muss sich<br />

ändern!”<br />

Claus-Harald Güster,<br />

stellvertretender NGG-Vorsitzender<br />

TARIFINFOS<br />

In zwei Stufen steigen die Entgelte im bayerischen<br />

Gastgewerbe: um drei Prozent ab 1.<br />

Mai <strong>2016</strong> und um weitere zwei Prozent zum<br />

1. Mai 2017.<br />

Für die ca. 48.000 Beschäftigten des bayerischen<br />

Bäckerhandwerks hat NGG ein Paket<br />

aus drei Tarifverträgen abgeschlossen: Die<br />

Angriffe auf den Manteltarifvertrag wurden<br />

abgewehrt, der jährliche Arbeitgeberbeitrag<br />

zur tariflichen Altersvorsorge steigt um 60<br />

Euro auf 440 Euro, und die Löhne erhöhen<br />

sich zum 1. April <strong>2016</strong> um 50 Euro brutto.<br />

<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong><br />

3


Foto: Marko Kubitz<br />

ZUR SACHE<br />

„Rentenniveau steigern!”<br />

„Über Jahrzehnte hinweg<br />

hatte die gesetzliche<br />

Rentenversicherung<br />

die Funktion,<br />

den Lebensstandard<br />

im Alter zu sichern.<br />

Es ging hierbei um<br />

weit mehr als nur um<br />

Burkhard Siebert die Vermeidung von<br />

Altersarmut. Es ging<br />

darum, in Würde die Rente zu erleben. Mit<br />

den Rentenreformen der jeweiligen Regierungen<br />

sank das Rentenniveau von circa<br />

53 Prozent im Jahr 2001 auf heute circa<br />

47 Prozent. Bis 2030 kann es noch auf 44<br />

Prozent sinken. Diesen Sinkflug müssen wir<br />

stoppen!<br />

Mit der von der Bundesregierung ins Gespräch<br />

gebrachten ‚Lebensleistungsrente‘<br />

wird es allerdings nicht gelingen, Menschen<br />

mit niedrigem Einkommen besser vor Altersarmut<br />

zu schützen. Die Hürden sind zu<br />

hoch und die Inanspruchnahme zu kompliziert:<br />

u. a. etwa die Koppelung an eine<br />

vierzigjährige Versicherungszeit und später<br />

an eine private oder betriebliche Altersvorsorge.<br />

Zum anderen zeigen Berechnungen,<br />

dass der Kern der Lebensleistungsrente,<br />

die Aufstockung auf 30 Entgeltpunkte (EP),<br />

wohl schon bald nicht mehr ausreicht, um<br />

eine Leistung über der Grundsicherung zu<br />

bekommen. Der Rentenzahlbetrag für 30 EP<br />

beträgt in den neuen Ländern derzeit 811<br />

Euro und liegt damit 22 Euro oberhalb des<br />

aktuellen Grundsicherungsbedarfs von 789<br />

Euro. Dieser knappe rechnerische Vorsprung<br />

dürfte allerdings kaum von Dauer sein, da<br />

das Rentenniveau weiter sinkt, der Grundsicherungsbetrag<br />

in den nächsten Jahren sich<br />

aber erhöhen wird. Altersarmut lässt sich so<br />

nicht bekämpfen.<br />

Notwendig sind neben der Stabilisierung<br />

des Rentenniveaus flexiblere Übergänge in<br />

die Rente wie Teilrenten oder weiterführende<br />

Formen von Altersteilzeit und die Stärkung<br />

der betrieblichen Altersvorsorge. Dafür<br />

werden wir auch weiterhin streiten!“<br />

Burkhard Siebert, stellv. NGG-Vorsitzender<br />

Foto: SpeedKingz/Shutterstock.com<br />

ARBEITSZEIT<br />

Starbucks:<br />

Mehrarbeitszuschläge jetzt einfordern!<br />

Viele Teilzeitbeschäftigte bei Starbucks haben Anspruch auf mehr Geld.<br />

Teilzeitbeschäftigte der Kaffeehauskette<br />

Starbucks können sich dank NGG-Tarifvertrag<br />

jetzt bares Geld sichern: und zwar<br />

dann, wenn sie ein Jahresarbeitszeitkonto<br />

haben und im Jahr 2015 mehr als die im<br />

Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit gearbeitet<br />

haben. Denn laut Tarifvertrag müssen alle<br />

Stunden, die über die vertragliche Arbeitszeit<br />

hinausgehen, mit einem Mehrarbeitszuschlag<br />

von 33 Prozent berechnet werden.<br />

33 Prozent mehr dank Tarifvertrag<br />

Allerdings rechnet Starbucks die Mehrarbeit<br />

bei Teilzeitkräften erst dann automatisch<br />

mit dem Zuschlag von 33 Prozent ab,<br />

Beispiel 1: Lisa F., Barista,<br />

Tarifgruppe 1 / 8,51 € Stundenlohn<br />

Arbeitszeit laut Vertrag pro Woche:<br />

Arbeitszeit pro Jahr:<br />

Tatsächlich in 2015 gearbeitet:<br />

Mehrarbeit gegenüber vertraglicher<br />

Arbeitszeit:<br />

Mehrarbeitszuschlag von 33 Prozent<br />

für 45 Std.: 260,41 €<br />

15 Std.<br />

780 Std.<br />

825 Std.<br />

45 Std.<br />

wenn eine Teilzeitkraft das Arbeitszeitkontingent<br />

einer Vollzeitkraft (2028 Stunden)<br />

erreicht hat. Damit der Zuschlag auch schon<br />

bei weniger Stunden gezahlt wird, sollten<br />

Teilzeitbeschäftigte jetzt ihren Anspruch<br />

darauf schriftlich geltend machen: und zwar<br />

dringend, denn die Frist zur Geltendmachung<br />

läuft Ende Mai <strong>2016</strong> ab! Unterstützung<br />

hierbei gibt es für NGG-Mitglieder in<br />

den NGG-Regionen: www.ngg.net/vorOrt<br />

Dass es sich in jedem Fall lohnt, die<br />

Zuschläge einzufordern, zeigen die hier<br />

angeführten Beispiele:<br />

Beispiel 2: Steffi B., Shift Supervisor,<br />

Tarifgruppe 5 / 10,96 € Stundenlohn<br />

Arbeitszeit laut Vertrag pro Woche: 30 Std.<br />

Arbeitszeit pro Jahr:<br />

1560 Std.<br />

Tatsächlich in 2015 gearbeitet: 1820 Std.<br />

Mehrarbeit gegenüber vertraglicher<br />

Arbeitszeit:<br />

260 Std.<br />

Mehrarbeitszuschlag von 33 Prozent<br />

für 260 Std.: 940,37 €<br />

SERVICE<br />

Fragen zur Arbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe?<br />

Rat und Hilfe gibt es bei der<br />

HoGa-Hotline der NGG.<br />

Team verstärken. Bonus sichern. iPad gewinnen.<br />

Wir wollen deine Interessen bei Starbucks noch<br />

besser vertreten: auch in der anstehenden<br />

Tarifrunde. Dafür brauchen wir mehr Mitglieder.<br />

Wenn du in deinem Store NGG-Mitglieder<br />

wirbst, bekommst du für jedes neu geworbene<br />

Mitglied einen Einkaufsgutschein über 15 Euro<br />

in den Shops des Gutscheinportals BONAGO<br />

(Karstadt, SportScheck etc.).<br />

Die Aktion endet am 30. Juni <strong>2016</strong>. Danach verlosen<br />

wir unter den zehn erfolgreichsten WerberInnen<br />

drei iPad Air 2: www.ngg.net/bonus<br />

Foto: Sorbis/Shutterstock.com<br />

4<br />

<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong>


AUS DEN BRANCHEN<br />

Letzte Chance auf eine gütliche Einigung<br />

Während der Deutsche Brauer-Bund in Ingolstadt mit einem Festakt 500 Jahre Reinheitsgebot feiert, ist den<br />

Brauereibeschäftigten in Bayern überhaupt nicht nach Feiern zumute. Nach zahlreichen Warnstreiks geht<br />

es dort am 29. April <strong>2016</strong> in die Schlichtung.<br />

Foto: NGG<br />

Das deutsche Bier feiert im April <strong>2016</strong> einen<br />

runden Geburtstag. Vor 500 Jahren wurde<br />

im bayerischen Ingolstadt das Reinheitsgebot<br />

für den Gerstensaft erlassen. Gebraut<br />

wurde jedoch schon sehr viel länger.<br />

Archäologen haben Belege dafür gefunden,<br />

dass bereits die Sumerer circa 4000 v. Chr.<br />

ein Gebräu aus Getreide-Brotfladen und<br />

Wasser herstellten. Im Mittelalter entdeckten<br />

die Mönche Bier als nahrhaftes Fastengetränk<br />

für sich. Während das Braurecht<br />

zunächst vor allem katholischen Klöstern<br />

vorbehalten war, wurde es später auch<br />

dem Volk gestattet. Um möglichst günstig<br />

brauen zu können, wurden beispielsweise<br />

Ochsengalle, Froschlaich, Baumrinde und<br />

auch giftige Zutaten wie Tollkirsche, Ruß<br />

und Pech eingesetzt: Magenverstimmung<br />

und Schlimmeres waren die Folge. Der bayerische<br />

Herzog Wilhelm IV. erließ daraufhin<br />

am 23. April 1516 ein Reinheitsgebot, also<br />

quasi das älteste Verbraucherschutzgesetz<br />

überhaupt. Ins Bier gehören seither nur<br />

Wasser, Gerstenmalz, Hopfen und Hefe.<br />

Foto: NGG<br />

bayerischen<br />

Brauereien<br />

war. Für dieses<br />

sehr gute wirtschaftliche<br />

Ergebnis sind<br />

in erster Linie<br />

die Frauen und<br />

Männer in den<br />

Brauereien<br />

verantwortlich,<br />

die qualitativ<br />

hochwertige<br />

und<br />

harte Arbeit<br />

leisten. Und<br />

jetzt sollen sie<br />

davon nichts<br />

abbekommen? Das geht nicht.“ NGG fordert<br />

ein kräftiges Lohnplus von sechs Prozent.<br />

Außerdem sollen Auszubildende 50 Euro<br />

mehr pro Monat in der Tasche haben.<br />

Unterstützt vom stellvertretenden NGG-Vorsitzenden Claus-Harald Güster (links mit Schirm) zogen die<br />

Warnstreikenden der Münchener Großbrauereien am 12. April <strong>2016</strong> vor das Haus des Bayerischen<br />

Brauerbundes.<br />

„Billig abspeisen lassen wir uns nicht!"<br />

Um den Druck auf die Arbeitgeber vor<br />

der zweiten Verhandlung am 14. April zu<br />

erhöhen, waren die Brauer in ganz Bayern<br />

dem Aufruf der NGG zu mehrstündigen<br />

Warnstreiks gefolgt. Nichts ging mehr:<br />

bei Tucher Bräu in Nürnberg, den Münchner<br />

Großbrauereien Spaten-Franziskaner,<br />

Paulaner Brauerei, Staatl. Hofbräuhaus und<br />

Augustiner-Bräu, sowie der Kulmbacher<br />

Brauerei, der Würzburger Hofbräu, der<br />

Brauerei Tegernsee und der Brauerei Herrnbräu<br />

in Ingolstadt.<br />

Foto: NGG<br />

Ungeachtet der Warnstreikwelle besserten<br />

die „Brauherren“ ihr „Magerangebot“ von<br />

1,6 Prozent jedoch nur minimal auf: auf<br />

zwei Prozent. Die NGG-Tarifkommission<br />

erklärte daraufhin das Scheitern der Verhandlungen<br />

und rief die Schlichtung an. Das<br />

bedeutet, dass unter dem Vorsitz eines neutralen<br />

Schlichters ein letztes Mal versucht<br />

wird, einen Tarifabschluss zu erzielen: und<br />

zwar am 29. April. Bis dahin herrscht „Friedenspflicht“,<br />

sprich: Es darf nicht gestreikt<br />

werden. Adjan: „Wenn die Schlichtung kein<br />

gutes Ergebnis bringt, sind wir aus der<br />

Friedenspflicht: Wir bereiten unsere Kolleginnen<br />

und Kollegen jetzt schon darauf vor,<br />

dass wir dann in Streikauseinandersetzungen<br />

gehen werden, die die Brauwirtschaft<br />

in Bayern so noch nicht erlebt hat. Billig<br />

abspeisen lassen wir uns nicht!"<br />

Info/Fotos: www.ngg.net/bayern<br />

13. April <strong>2016</strong>: Warnstreik bei der Kulmbacher Brauerei.<br />

Jörn Rohrbeck, Betriebsratsmitglied: „1,6 Prozent Erhöhung<br />

sind zu wenig. Wir brauchen das Geld für unseren ganz normalen<br />

Lebensunterhalt, also um es in die Wirtschaft hier zu<br />

stecken und nicht um es irgendwie im Ausland zu bunkern.“<br />

NGG fordert ein Lohnplus von sechs Prozent<br />

Während also Bier-Fans <strong>2016</strong> allen Grund<br />

zum Feiern haben, sind die bayerischen<br />

Brauer gerade gar nicht in Feierlaune. Der<br />

Grund: In einer ersten Entgelttarifrunde<br />

für die circa 10.000 Beschäftigten der<br />

Brauereien in Bayern hatten die Arbeitgeber<br />

angeboten, die Löhne um gerade<br />

einmal 1,6 Prozent zu erhöhen: „und das“,<br />

so Freddy Adjan, Verhandlungsführer und<br />

Vorsitzender des NGG-Landesbezirks Bayern,<br />

„obwohl 2015 ein Spitzenjahr für die<br />

Am 13. April <strong>2016</strong> traten auch die Beschäftigten der Würzburger Hofbräu in den Warnstreik.<br />

<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong><br />

5


FORTSETZUNG VON SEITE 1<br />

Wir lassen uns nicht spalten!<br />

Endlich passiert etwas im Kampf gegen Lohndumping: Beim Koalitionsgipfel am 13. April <strong>2016</strong> haben<br />

sich Bundeskanzlerin Merkel, Vizekanzler Gabriel und CSU-Chef Seehofer unter anderem darauf verständigt,<br />

dass der Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen nun unverändert in<br />

die Ressortabstimmung geht.<br />

Foto: Irmi Gessner<br />

Susi Ferschl, Gesamtbetriebsratsvorsitzende bei Nestlé, forderte in München: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!”.<br />

Eigentlich hätte dies schon im Februar<br />

geschehen sollen, aber damals hatte die<br />

CSU den von Bundesarbeitsministerin Andrea<br />

Nahles vorgelegten Entwurf blockiert:<br />

und das obwohl dieser schon im Sinne der<br />

Arbeitgeber und zum Nachteil der Beschäftigten<br />

abgeändert worden war. Für die NGG-<br />

Vorsitzende Michaela Rosenberger bleibt der<br />

Gesetzentwurf weit hinter den Forderungen<br />

der Gewerkschaften zurück, „aber er bringt<br />

wenigstens kleine Verbesserungen. Weitere<br />

Verschlechterungen durch die CDU/CSU<br />

zu Lasten der Beschäftigten darf es nicht<br />

geben. Nun muss zügig gearbeitet werden,<br />

damit der Bundestag noch in diesem Jahr<br />

beraten und das Gesetz beschließen kann.“<br />

Kern des Gesetzesvorhabens ist es, den Einsatz<br />

von Leiharbeitskräften in einem Betrieb<br />

auf 18 Monate zu begrenzen. Nach neun<br />

Monaten sollen diese den gleichen Lohn wie<br />

das Stammpersonal bekommen. Außerdem<br />

sollen LeiharbeiterInnen künftig nicht mehr<br />

als StreikbrecherInnen eingesetzt werden<br />

dürfen. Bei Werkverträgen will Nahles sicherstellen,<br />

dass diese nicht zur Verdrängung<br />

von regulären Jobs missbraucht werden. Betriebsräte<br />

sollen überdies über Art und Umfang<br />

von Werkverträgen informiert werden.<br />

Ein Massenphänomen<br />

Um gegen die Blockade der CSU zu demonstrieren,<br />

waren am 9. April <strong>2016</strong> tausende<br />

GewerkschafterInnen, darunter auch zahlreiche<br />

NGG-Mitglieder, nach München gekommen.<br />

Unter dem Motto „Wir lassen uns nicht<br />

spalten“ forderten sie während einer Kundgebung<br />

des Deutschen Gewerkschaftsbundes<br />

(DGB) auf dem Münchner Odeonsplatz<br />

ein wirksames Gesetz gegen den Missbrauch<br />

von Leiharbeit und Werkverträgen.<br />

Die „Lohndumping-Instrumente“ Leiharbeit<br />

und Werkverträge sind längst keine<br />

Randerscheinung des Arbeitsmarktes mehr,<br />

sondern ein Massenphänomen. Mittlerweile<br />

ziehen sie sich quer durch die Republik, quer<br />

Werkvertrag und Leiharbeit: Was ist der Unterschied?<br />

Bei einem Werkvertrag vergibt ein Auftraggeber<br />

(Unternehmen) Aufträge für fest definierte<br />

„Werke“ an Fremdfirmen. Abgerechnet<br />

wird erfolgsorientiert – und nicht nach<br />

Arbeitszeit. Das Merkmal eines Werkvertrags<br />

ist, dass der Auftragnehmer dieses<br />

Werk (Produkt) mit eigenen Arbeitskräften<br />

erstellt, für dieses Werk haftet und selbst<br />

bestimmt, wie es erstellt wird. Das heißt, er<br />

ist allein zuständig für den Einsatz der von<br />

ihm Beschäftigten. Wann ein Werkvertrag<br />

vorliegt, ist in Paragraf 631 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuchs (BGB) geregelt.<br />

Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) liegt<br />

dann vor, wenn eine Verleihfirma Beschäftig-<br />

Foto: Irmi Gessner<br />

te an ein Unternehmen überlässt, das diese<br />

nach eigenen betrieblichen Erfordernissen<br />

einsetzt. Wie beim Werkvertrag besteht das<br />

Arbeitsverhältnis mit der Fremdfirma, von der<br />

die Leiharbeitskräfte auch ihren Lohn erhalten.<br />

Im Unterschied zu Werkvertragsbeschäftigten<br />

bekommen sie ihre Arbeitsanweisungen<br />

jedoch vor allem von Beschäftigten des<br />

Unternehmens, an das sie ausgeliehen werden.<br />

Grundsätzlich haben Leiharbeitskräfte<br />

die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte<br />

auch. Allerdings verdienen Leiharbeitskräfte<br />

– bedingt durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

– meist deutlich weniger als<br />

fest angestellte KollegInnen, obwohl sie die<br />

gleiche Arbeit machen.<br />

6<br />

<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong>


durch alle Branchen: Sei es nun bei Automobilherstellern,<br />

auf Schlachthöfen, am Bau,<br />

im Einzelhandel und in Krankenhäusern,<br />

in Schulen und Verkehrsbetrieben, überall<br />

steigt die Zahl der Arbeitskräfte, die nicht<br />

zur Stammbelegschaft zählen, sondern per<br />

Werkvertrag bei einem externen Unternehmen<br />

beschäftigt sind.<br />

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann bezeichnete<br />

den Gesetzentwurf in seiner Rede<br />

zwar als Kompromiss, der hinter den Erwartungen<br />

zurückbleibe, sagte aber auch: „Gut<br />

ist, dass Auftraggeber in Zukunft eindeutig<br />

klären, ob es sich um Werkverträge oder<br />

Leiharbeit handelt. (...) Gut ist auch, dass<br />

Betriebsräte ein Informationsrecht erhalten<br />

sollen. Es fehlt aber echte Mitbestimmung;<br />

etwa um einen Werkvertrag zu verhindern,<br />

wenn er der Stammbelegschaft schadet.”<br />

Was die Leiharbeit betreffe, so müsse sich<br />

die geplante Begrenzung auf 18 Monate in<br />

einem Betrieb auf den Arbeitsplatz, nicht auf<br />

den Leiharbeitnehmer beziehen: „Sonst gibt<br />

es einen Drehtüreffekt: Sie können nach 18<br />

Monaten einfach ausgetauscht werden.”<br />

„Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber hier klare<br />

Regeln schafft.”<br />

Welche Erfahrungen Betriebsräte mit dem<br />

mehr oder minder legalen Lohndumping<br />

machen, wurde in mehreren Redebeiträgen<br />

auf der Kundgebung in München deutlich.<br />

Aus dem NGG-Bereich trat Susi Ferschl, Gesamtbetriebsratsvorsitzende<br />

bei Nestlé, ans<br />

Rednerpult: „Bei uns am Standort in Biessenhofen<br />

gibt es zwar noch keine Leiharbeit<br />

und Werkverträge nur in wenigen Randbereichen<br />

wie bei den Reinigungsdiensten oder<br />

der Pforte. Aber auch da sage ich: Es kann<br />

doch nicht sein, dass zwischen dem Pförtner<br />

der Fremdfirma und dem eigenen Pförtner<br />

ein Gehaltsunterschied von um die 1.000<br />

Euro besteht! Wir fordern: Gleicher Lohn für<br />

gleiche Arbeit! Das Problem: Wir haben keine<br />

Mitbestimmung. Sorgen macht uns auch,<br />

dass der Konkurrenzdruck steigt: auch bei<br />

der Fleisch- und Wurstsparte von Nestlé. Wer<br />

am billigsten liefert, ist dabei. In einigen<br />

Schlachtkonzernen sind zwei Drittel der Belegschaft<br />

Werkvertragsarbeitnehmer. Damit<br />

wird Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt, die<br />

noch eigenes Personal beschäftigten und<br />

Foto: Irmi Gessner<br />

Foto: Irmi Gessner<br />

Auch NGG war bei der Kundgebung gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen aktiv dabei.<br />

nach Tarif bezahlen. Es wird Zeit, dass der<br />

Gesetzgeber hier klare Regeln schafft, die<br />

den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen<br />

verhindern. Herr Seehofer, hören Sie<br />

auf, Politik auf dem Rücken der Arbeitnehmer<br />

in diesem Land zu machen!“<br />

Belegschaften werden gespalten<br />

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer<br />

irrt, wenn er meint, bei Werkverträgen gebe<br />

es „keine nennenswerten Verstöße“ mehr.<br />

Wenn etwa in Schlachthöfen die Mehrheit<br />

der Beschäftigten mit Werkverträgen in Suboder<br />

Sub-Subunternehmen arbeitet, dann<br />

sind Probleme unausweichlich: Belegschaften<br />

werden gespalten, Arbeitnehmerrechte<br />

ausgehebelt und Werkverträge zu Lohndumping<br />

missbraucht. Der Einsatz von Werkverträgen<br />

auch in Kernarbeitsprozessen, nicht<br />

nur für saisonale Spitzen oder um Engpässe<br />

flexibel abzufedern, ist inzwischen Realität<br />

in der gesamten Lebensmittelindustrie und<br />

in vielen anderen Branchen. Deshalb muss<br />

die Bundesregierung dem Missbrauch endlich<br />

einen Riegel vorschieben – so wie sie es<br />

im Koalitionsvertrag vereinbart hat.<br />

Dass mit Leiharbeits- und Werkvertragsbeschäftigten<br />

ArbeitnehmerInnen erster, zweiter,<br />

ja dritter Klasse in den Betrieben existieren,<br />

zeigen auch die schnellen Entlassungen<br />

nach dem Brand am Ostermontag beim Geflügelproduzenten<br />

Wiesenhof im niedersächsischen<br />

Lohne. Und zwar, ohne dass dort<br />

Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung<br />

geprüft worden sind: Wenn es eng wird,<br />

müssen als erste die „Fremdbeschäftigten“<br />

gehen. NGG hat den Arbeitgeber, die PHW-<br />

Gruppe, aufgefordert, alle Arbeitsplätze zu<br />

sichern. Zuletzt waren im Schlachthof 750<br />

Stamm- und 450 Fremdbeschäftigte tätig.<br />

Entsprechende Verhandlungen des Unternehmens<br />

mit dem Betriebsrat und NGG über<br />

die Zukunft des Standortes haben am 14.<br />

April begonnen.<br />

Info: www.dgb.de<br />

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann (Mitte) forderte für die Betriebsräte ein Recht auf echte Mitbestimmung bei Leiharbeit<br />

und Werkverträgen. Ein bloßes Informationsrecht reiche nicht aus.<br />

<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong><br />

7


RECHT<br />

Lohn zu spät?<br />

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber<br />

den Lohn nicht pünktlich zahlen. Bislang<br />

konnten Beschäftigte dagegen kaum<br />

etwas unternehmen. Eine neue Vorschrift<br />

sieht nun eine Verzugspauschale, also<br />

einen pauschalen Schadensersatz, von 40<br />

Euro vor.<br />

Anspruch geltend machen!<br />

Wer seinen Lohn nicht pünktlich bekommt,<br />

kann künftig neben dem Lohn auch die<br />

gesetzliche Pauschale verlangen. Wichtig:<br />

Die Regelung gilt zunächst nur für diejenigen,<br />

deren Arbeitsverhältnis nach dem 28.<br />

Juli 2014 begonnen hat. Ab dem 30. Juni<br />

<strong>2016</strong> gilt sie auch für alle anderen Arbeitsverhältnisse.<br />

Hilfe bei der Geltendmachung<br />

gibt es bei den NGG-Regionen: www.ngg.<br />

net/vorOrt<br />

Info: www.dgbrechtsschutz.de<br />

(Meldung vom 5.4.<strong>2016</strong>)<br />

LANDESBEZIRKE<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

21./22. Mai <strong>2016</strong> in Haltern am See: Workshop<br />

für (künftige) Betriebsräte zum Thema<br />

„Wie man das eigene Profil schärft und<br />

Kommunikation im Betrieb gelingt“.<br />

Bayern<br />

12. Mai in Nürnberg: Tandem-Seminar für<br />

Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen.<br />

8. bis 9. Juni in Beilngries: Seminar „Betriebsrat<br />

und Ausbildung“.<br />

21. bis 23. Juni in Bernau: Seminar „Betriebsrat<br />

und Tarifvertrag“ (Grundseminar).<br />

Ost<br />

20. bis 22. Mai in Berlin: jungeNGG-Seminar<br />

„Macht. Medien. Berlin.“ Spurensuche: Wie<br />

stark ist die Macht der Medien, u.a. Besuch<br />

des Museums für Kommunikation.<br />

30. Mai in Magdeburg: Seminar „ Rassismus<br />

im Betrieb“. Was ist Rassismus, welche<br />

Ursachen gibt es, wem nützt und wem<br />

schadet er?<br />

4. Juni in Dessau: Unter dem Motto „Solidarität<br />

kennt keine Grenzen“ lädt der Landesbezirk<br />

zum Austausch über die aktuelle<br />

Flüchtlingspolitik ein: mit der NGG-Vorsitzenden<br />

Michaela Rosenberger, dem theater<br />

odos und Djamal Amelal vom Zentralrat der<br />

Muslime in Deutschland.<br />

15. bis 16. Juni in Leipzig: Seminar für Betriebsräte<br />

bei Harry Brot zum Thema „Gute<br />

Arbeitszeit im demografischen Wandel“.<br />

11. bis 12. Juni in Erkner: Landesfrauenseminar<br />

zum Thema „Selbstmanagement:<br />

Wie meistere ich die Herausforderungen,<br />

ohne selbst auf der Strecke zu bleiben?“.<br />

Info: www.ngg.net/vorOrt<br />

Anzeige<br />

RUHRFESTSPIELE<br />

„Kunst gegen Kohle"<br />

Die Ruhrfestspiele Recklinghausen<br />

sind eines der<br />

ältesten und zugleich renommiertesten<br />

Theaterfestivals<br />

Europas.<br />

Ihren Ursprung haben sie<br />

im kalten Winter 1946/47.<br />

Damals standen die Hamburger<br />

Theater vor der Schließung,<br />

weil ihnen Kohlen<br />

für die Beheizung und den<br />

Betrieb der Bühnentechnik<br />

fehlten. Verwaltungsdirektor,<br />

Betriebsratsvorsitzender und<br />

weitere Beteiligte fuhren daraufhin mit zwei<br />

LKW ins Ruhrgebiet, um auf den Kohlezechen<br />

um Hilfe zu bitten. Bergleute der Zeche König<br />

Ludwig 4/5 halfen ihnen, indem sie Kohle an<br />

der Besatzungsmacht „vorbeischleusten“ und<br />

damit die LKW beluden. Zum Dank gastierten<br />

im folgenden Sommer 150 Schauspieler der<br />

drei Hamburger Staatsbühnen unter dem Motto<br />

„Kunst gegen Kohle“ in Recklinghausen.<br />

„Festspiele inmitten der Stätten harter Arbeit“<br />

Dieser solidarische Tausch war die Geburtsstunde<br />

der Ruhrfestspiele. Der damalige<br />

Hamburger Bürgermeister Max Brauer hielt<br />

zu den ersten Festspielen eine Rede vor der<br />

Belegschaft der Zeche: „Ich kann mir eine<br />

andere und neue Art der Festspiele vorstellen.<br />

Festspiele nicht nur für Literaten und Auserwählte,<br />

sondern Festspiele inmitten der Stätten<br />

harter Arbeit. Ja, Festspiele im Kohlenpott vor<br />

den Kumpels. Ja, Festspiele statt in Salzburg<br />

Ferienzentrum Yachthafen Rechlin<br />

Fit und aktiv durch den Frühling –<br />

Kurzurlaub an der Müritz<br />

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Die Ruhrfestspiele <strong>2016</strong> setzen sich mit der Mittelmeerregion auseinander.<br />

in Recklinghausen.“ Seither sind die Stadt<br />

Recklinghausen und der DGB die Träger der<br />

Festspiele.<br />

Ruhrfestspiele <strong>2016</strong><br />

Das diesjährige Festival trägt das Motto „Mittelmeer<br />

– Mare Nostrum?“ Es setzt sich mit<br />

der Literatur und der Dramatik sowie mit den<br />

aktuellen politischen wie sozialen Zuständen<br />

in der Mittelmeerregion auseinander. Vom 1.<br />

Mai bis 19. Juni <strong>2016</strong> stehen Stücke, Autoren<br />

und Inszenierungen unter anderem aus Italien,<br />

Spanien, Frankreich, Griechenland, der Türkei,<br />

Zypern, Israel, Ägypten und Algerien im Mittelpunkt<br />

des Ruhrfestspielprogramms.<br />

Gewerkschaftsmitglieder erhalten ermäßigte<br />

Karten.<br />

Info/Karten: www.ruhrfestspiele.de<br />

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Foto: Ramminger<br />

8<br />

<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong>


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Partner verwendet werden. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft<br />

widerrufen.<br />

Datum<br />

Unterschrift


GLEICHSTELLUNG<br />

Mutterschutz reformieren<br />

Schwangere und stillende Frauen verdienen<br />

bestmöglichen Schutz: auch am Arbeitsplatz.<br />

Sie sind allerdings keineswegs ab<br />

einem bestimmten Zeitpunkt zwingend<br />

arbeitsunfähig. Bevor also ein Beschäftigungsverbot<br />

ausgesprochen wird, muss<br />

der Arbeitgeber prüfen, ob sich ein anderer<br />

Arbeitsplatz findet oder wie er den Arbeitsplatz<br />

so umgestalten kann, dass werdende<br />

und stillende Mütter weiter gefahrlos<br />

berufstätig sein können.<br />

Dies ist nur ein Aspekt, den das Bundesfamilienministerium<br />

in einem neuen Mutterschutzgesetz<br />

berücksichtigen will. Das<br />

bestehende Gesetz stammt von 1952 und<br />

passt daher nicht mehr so richtig zur heutigen<br />

Arbeitswelt. Zwar wollen auch heutzutage<br />

schwangere und stillende Frauen nicht<br />

auf den notwendigen Gesundheitsschutz<br />

Foto: contrastwerkstatt/Fotolia.com<br />

Das aktuelle Mutterschutzgesetz ist nicht mehr zeitgemäß.<br />

verzichten, aber sie wollen/müssen eben<br />

auch arbeiten gehen und Arbeit und Familie<br />

unter einen Hut bringen.<br />

„Ausnahmen nicht nachvollziehbar“<br />

Die geplante Reform des Gesetzes bietet<br />

außerdem die Möglichkeit, das deutsche<br />

Mutterschutzrecht an verfassungs- und<br />

europarechtliche Vorgaben anzupassen.<br />

Birgit Pitsch, NGG-Referatsleiterin Frauen<br />

und Gleichstellungspolitik: „Wir begrüßen<br />

den Reformvorschlag des Bundesfamilienministeriums<br />

zum Mutterschutz. Was uns<br />

nicht gefällt, ist, dass die Ausnahmeregelungen<br />

zur Nachtarbeit und an Sonn- und<br />

Feiertagen beibehalten werden sollen.<br />

Ausgerechnet in seelisch und körperlich<br />

belastenden, meist frauentypischen Berufen<br />

wie im Hotel- und Gaststättengewerbe<br />

will man vom Nachtarbeitsverbot abweichen.<br />

Ich kann nicht nachvollziehen, wieso<br />

wirtschaftliche Interessen hier wichtiger<br />

sein sollen als der Gesundheitsschutz von<br />

Schwangeren und Stillenden.“<br />

Den NGG-Flyer „Schwanger im Job“ und<br />

andere Info-Materialien gibt es hier:<br />

www.ngg.net/mutterschutz<br />

Jetzt anmelden<br />

Im Rahmen der Initiative Lohngerechtigkeit<br />

„:was uns zusteht“ (siehe „<strong>einigkeit</strong>“<br />

1/<strong>2016</strong>) lädt NGG für den 30. Juni <strong>2016</strong> zur<br />

Betriebsrätekonferenz nach Berlin. Unter<br />

dem Motto „Da fehlt doch was! Betriebsräte<br />

für gleiche Bezahlung bei gleicher und<br />

gleichwertiger Arbeit!“ geht es darum, wie<br />

Betriebsräte im Betrieb für mehr Lohngerechtigkeit<br />

zwischen Frauen und Männern<br />

sorgen können.<br />

Veranstaltungsort/-zeit: Hotel Park Inn in<br />

Berlin, 30. Juni <strong>2016</strong>, 9:00-15:00 Uhr; Anreisetag:<br />

29. Juni (mit Übernachtung)<br />

Die Anmeldung zum<br />

Seminar nach<br />

§ 37.6 BetrVG muss<br />

bis zum 15. Mai<br />

<strong>2016</strong> erfolgen: Tel.<br />

040/38013-128 oder<br />

hv.tarif@ngg.net.<br />

:was uns<br />

zusteht<br />

„Was steht mir eigentlich zu?“<br />

„Stimmt es, dass der Chef mich von der Berufsschule<br />

in den Betrieb abziehen darf?“<br />

„Was steht mir eigentlich zu, wenn ich<br />

Überstunden machen muss?“ „Was muss<br />

alles ins Berichtsheft geschrieben werden?“<br />

Diese und weitere Fragen bewegten<br />

die rund 1.000 Auszubildenden und jungen<br />

ArbeitnehmerInnen, die Mitte März <strong>2016</strong><br />

den Stand der jungenNGG auf der Gastronomie-Leitmesse<br />

INTERNORGA in Hamburg<br />

besuchten.<br />

Foto: NGG<br />

„Aber nicht nur rechtliche Fragen waren<br />

das Thema“, so Gregor Best, Landesjugendsekretär<br />

der NGG Nord. „Auch was wir als<br />

jungeNGG sonst noch machen – und das<br />

ist jede Menge: vom Tagesseminar über<br />

Besuche in Schulen und Betrieben bis hin<br />

zum mehrtägigen Bildungsurlaub.“ „Auch<br />

mehrere Berufsschullehrer fanden den Weg<br />

an unseren Stand“, ergänzt Isabel Artus,<br />

NGG-Projektsekretärin: „Gerade diese werden<br />

von Azubis um Rat gebeten und waren<br />

froh, dass sie bei uns die notwendigen Infos<br />

Kompetente Beratung gab es am INTERNORGA-Stand der jungen NGG.<br />

für Ihre Arbeit bekamen. Besonders unser<br />

Angebot zur Zusammenarbeit wurde gerne<br />

angenommen, so dass wir bereits die ersten<br />

Termine vereinbaren konnten.“<br />

„Dort sein, wo die Menschen sind”<br />

Erfreut zeigte sich das Team aus haupt- und<br />

ehrenamtlichen NGG-KollegInnen auch<br />

über 44 neu geworbene NGG-Mitglieder.<br />

Best: „Kein Wunder, dass der Termin für<br />

die kommende INTERNORGA bereits heute<br />

im Kalender notiert ist. Wir haben wieder<br />

einmal gemerkt, dass es sich lohnt, dort zu<br />

sein, wo die Menschen sind!“<br />

10<br />

<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong>


INTERNES<br />

Wir trauern um Otto Hackmack<br />

Am 19. Februar <strong>2016</strong> ist Otto Hackmack im<br />

Alter von 94 Jahren verstorben. Der Diplom-<br />

Volkswirt nahm seine hauptamtliche Tätigkeit<br />

für NGG 1951 als Revisor auf. 1962 wurde<br />

er zum Hauptkassierer gewählt. Mitglied<br />

des Geschäftsführenden Hauptvorstands<br />

der NGG war Otto Hackmack insgesamt acht<br />

Jahre lang: von 1962 bis 1970.<br />

Auch in der Hamburger SPD war er sehr aktiv.<br />

1966 wurde Otto Hackmack in die Hamburger<br />

Bürgerschaft gewählt. Sein Engagement<br />

führte ihn 1970 in eine Funktion von hoher<br />

politischer Verantwortung: Er wurde Senator<br />

der Freien und Hansestadt Hamburg und<br />

60, 65 und 70 Jahre NGG-Mitglied<br />

NGG gratuliert denjenigen, die seit 1956,<br />

1951 und 1946 NGG-Mitglied sind. Die<br />

weiteren Namen werden wir in den nächsten<br />

Ausgaben der „<strong>einigkeit</strong>“ veröffentlichen.<br />

Landesbezirk Nord<br />

Region Osnabrück<br />

Seit 60 Jahren Mitglied<br />

Willi Haarmann, Kurt Hahn,<br />

Erwin Kern, Heinz Köhn, Werner Krake,<br />

Helmut Kruckemeyer, Giselher Radeck,<br />

Elisabeth Schlüter, Norbert Schreiber<br />

Seit 65 Jahren Mitglied<br />

Helmut Bednorz, Reinhold Hindersmann,<br />

Horst Ratzow<br />

Seit 70 Jahren Mitglied<br />

Johanne Geistert<br />

Region Hamburg-Elmshorn<br />

Seit 60 Jahren Mitglied<br />

Ruth Bielefeldt, Gerd Bretheuer,<br />

Wilfried Burg, Claus Fitschen,<br />

Günther Friedrich, Hans Gehrke,<br />

Guenter Gerhardt, Karl-Heinz Grote,<br />

Dieter Hanke, Olaf Kamradt, Hans Kluge,<br />

Manfred Kohrs, Wolfgang Krieger,<br />

Herbert Marx, Hermann Möller,<br />

Ewald Nolte, Norbert Peiser,<br />

Gerhard Ploehn, Walter Pöhler,<br />

Karl-Heinz Scholz, Horst Schwelnus,<br />

Hans-Joachim Steffens<br />

Seit 65 Jahren Mitglied<br />

Ralph Behrens, Hilda Bergmann,<br />

Wilhelm Brandes, Gerhard Hamdorff,<br />

Gerhard Heilmann, Herbert Hoops,<br />

Gerhard Kleeberg, Guenter Kleemann,<br />

Gerd Kleinke, Ruth Leuschke,<br />

Peter Ortmueller, Martin Schwarz,<br />

Guenter Seier, Peter Willhöft<br />

Seit 70 Jahren Mitglied<br />

Henry Bade, Carlo Ehrich, Ursula Fiege,<br />

Otto Hackmack<br />

damit einer der wenigen NGG-Funktionäre,<br />

die ein derartiges politisches Amt bekleidet<br />

haben.<br />

Walter Henning, Anneliese Kaiser,<br />

Franz Looss, Heinrich Pluempe, Leo Pollum,<br />

Ewald Ramin, Rolf Schmidt,<br />

Ernst Semmelhack<br />

Region Schleswig-Holstein Nord<br />

Seit 60 Jahren Mitglied<br />

Kurt Jensen, Hans-Martin Kling,<br />

Günter Schöbel<br />

Seit 65 Jahren Mitglied<br />

Helmut Wittdorf<br />

Seit 70 Jahren Mitglied<br />

Günther Kempe<br />

Region Lübeck<br />

Seit 60 Jahren Mitglied<br />

Walter Kähler, Fritz Marquardt,<br />

Bruno Rosenfeldt, Gustav Staack,<br />

Marlene Vogt<br />

Seit 65 Jahren Mitglied<br />

Ilse Roennpag<br />

Region Mecklenburg-Vorpommern<br />

Seit 60 Jahren Mitglied<br />

Eberhard Angerstein, Juergen Bartsch,<br />

Willi Besler, Willy Conrad, Lieselotte Daug,<br />

Siegfried Jark, Edeltraud Maeser, Ulrich Prill,<br />

Krimhild Rasper, Dieter Schippel,<br />

Franz Ulrich Spohd, Guenter Tessmann<br />

Seit 65 Jahren Mitglied<br />

Barbara Duebner, Gerd Meier,<br />

Brigitta Steckert<br />

Seit 70 Jahren Mitglied<br />

Heinz Häse<br />

Landesbezirik NRW<br />

Region Aachen<br />

Seit 60 Jahren Mitglied<br />

Heinz-Josef Classen, Heinz Frings,<br />

Maria Keller, Arnold Peltzer<br />

Foto: privat<br />

INTERNES<br />

Tantiemenabführung 2014<br />

In der „<strong>einigkeit</strong>“ 1/<strong>2016</strong> sind die Namen<br />

der NGG-Mitglieder veröffentlicht worden,<br />

die im Jahr 2014 einen Teil ihrer Aufsichtsratsvergütung<br />

an die Hans-Böckler-Stiftung<br />

oder an das Bildungszentrum Oberjosbach<br />

(BZO) abgeführt haben. Leider fehlten in der<br />

Veröffentlichung die Namen folgender KollegInnen<br />

beziehungsweise waren sie nicht der<br />

richtigen Kategorie zugeordnet:<br />

Kategorie 1:<br />

Thilo Fischer, Anja Shakib,<br />

Hermann Soggeberg<br />

Kategorie 2:<br />

Wolfgang Haaf<br />

Kategorie 3:<br />

Günther Link<br />

Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen.<br />

PERSONALIEN<br />

Melanie Frerichs ist seit dem 1. März <strong>2016</strong><br />

als Referatsleiterin Grundsatz in der NGG-<br />

Hauptverwaltung in Hamburg tätig.<br />

Nach ihrer Ausbildung zum Gewerkschaftssekretär<br />

wurden Adnan Kandemir und Karim<br />

El-Kubeysi zum 1. März übernommen:<br />

Adnan in der NGG-Region Nordrhein, Karim<br />

in der Region Ruhr.<br />

Ebenfalls nach der Ausbildung übernommen<br />

wurden Claudia Huber und Sebastian<br />

Wiedemann : Claudia arbeitet seit 1. April<br />

als Gewerkschaftssekretärin in der Region<br />

Nürnberg-Fürth und Sebastian als Gewerkschaftssekretär<br />

in der Region München.<br />

Marco Veeck ist seit 1. April als Gewerkschaftssekretär<br />

in der Region Rhein-Main<br />

tätig.<br />

Ludger Bentlage, Gewerkschaftssekretär<br />

in der Region Aachen, ist am 1. März in den<br />

Ruhestand getreten, Marlies Hagenow,<br />

Gewerkschaftssekretärin in der Ortsstelle<br />

Eberswalde, am 1. April.<br />

WIR GRATULIEREN...<br />

... zum Geburtstag: Eduard Bohner,<br />

ehemaliger Referatsleiter in der NGG-<br />

Hauptverwaltung, 70 Jahre; Herbert Berger,<br />

ehemaliger Vorsitzender des Landesbezirk<br />

Baden-Württemberg, 75 Jahre; Klaus Twesten,<br />

ehemaliger Geschäftsführer der Region<br />

Hannover, 70 Jahre.<br />

<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong> 11


Menschen<br />

machen<br />

sich stark!<br />

INTERNATIONALES<br />

Entsendegesetz: Reformvorschlag enttäuschend<br />

Die „Freizügigkeit“ innerhalb der Europäischen<br />

Union ist eine ihrer wichtigsten<br />

Errungenschaften: Die Reisefreiheit, die<br />

Niederlassungsfreiheit und das Recht, in<br />

ganz Europa eine Arbeit aufzunehmen,<br />

sorgen dafür, dass Menschen sich frei in<br />

anderen Staaten bewegen und dort leben<br />

können. ArbeitnehmerInnen sind in besonderem<br />

Maße auf eine sichere und soziale<br />

Gestaltung dieser Rechte angewiesen.<br />

Die EU-Kommission hat im März <strong>2016</strong> einen<br />

Reformvorschlag zur so genannten Entsenderichtlinie<br />

vorgelegt: ArbeitnehmerInnen,<br />

die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend<br />

in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt<br />

werden*, sollen in der Regel den lokalen<br />

Arbeitskräften hinsichtlich Entlohnung und<br />

Arbeitsbedingungen gleichgestellt werden.<br />

Nach Vorstellung der Kommission soll der<br />

Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit<br />

am gleichen Ort“ gelten. Lohndumping und<br />

Ausbeutung sollen verhindert sowie gleiche<br />

Wettbewerbsbedingungen für entsendende<br />

und lokale Unternehmen im Aufnahmeland<br />

gewährleistet werden.<br />

Recht auf Tarifverhandlungen fehlt<br />

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)<br />

begrüßt das Ziel der Reform, kritisiert<br />

jedoch die nun vorgelegte Textgrundlage<br />

der Kommission scharf. Diese würde die<br />

meisten branchenspezifischen Tarifverträge<br />

aus Ländern wie Deutschland** und Italien<br />

ausklammern – sowie ebenfalls sämtliche<br />

Betriebsvereinbarungen. Außerdem<br />

enthalte der Vorschlag keine Formulierungen,<br />

die das Recht der Gewerkschaften auf<br />

Tarifverhandlungen für entsandte Arbeitskräfte<br />

verankerten. Der EGB fordert daher<br />

eine öffentliche Debatte zusammen mit den<br />

Sozialpartnern.<br />

Info: www.etuc.org<br />

*Dies betrifft hinsichtlich der von NGG betreuten<br />

Branchen insbesondere Werkvertragsbeschäftigte<br />

aus Mittel- und Osteuropa, die<br />

über „Sub-Subunternehmen“ auf deutsche<br />

Schlachthöfe entsandt werden.<br />

** NGG hat z.B. mit der deutschen Fleischwirtschaft<br />

einen Mindestlohntarifvertrag für die<br />

Branche abgeschlossen.<br />

„Mehr Europa, mehr Gerechtigkeit!”<br />

Foto: Miguel Discart/Flickr.com (cc)<br />

Deshalb gilt: Ein Rückzug der<br />

Staaten in nationale Grenzen<br />

führt uns zurück weit in das letzte<br />

Jahrhundert der Nationalstaaten<br />

mit all den Folgen, dir wir kennen.<br />

Angesichts dieser Entwicklung<br />

sollte allen klar sein, dass<br />

wir gerade jetzt mehr Europa als<br />

weniger brauchen.<br />

arbeitslosigkeit bei rund 50 Prozent. Damit<br />

werden die Jugendlichen anfällig für alle,<br />

die ihnen andere Perspektiven bieten, auch<br />

wenn sie noch so zerstörerisch sind. Darum<br />

gilt: mehr Europa, mehr Gerechtigkeit!“<br />

Peter Schmidt, NGG-Referatsleiter Europa<br />

und Internationales<br />

Trauer um die Opfer der Terroranschläge von Brüssel am 22. März <strong>2016</strong><br />

„Die furchtbaren Anschläge in Brüssel und<br />

Paris zeigen einmal mehr, dass die Art, wie<br />

wir leben, angegriffen wird und verwundbar<br />

ist. Sie zeigen aber auch, dass Gewalt<br />

niemals eine Lösung ist. Diese Angriffe sind<br />

auch Angriffe auf die Werte der Demokratie<br />

wie freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.<br />

Wenn nun die ersten Reaktionen<br />

von meist rechter politischer Seite<br />

Forderungen auf eine Einschränkung dieser<br />

Rechte sind, ist das Ziel ebenso klar. Nicht<br />

um die Bekämpfung des Terrors, sondern<br />

um die Einschränkung freiheitlicher Rechte<br />

geht es.<br />

Dennoch sollte die Politik endlich<br />

auch daraus lernen. Die richtige<br />

Reaktion gegen solche Tendenzen<br />

bedarf einer grundlegenden<br />

Änderung der Politik. Die zerstörerische<br />

Sparpolitik, die ganze Teile Europas (auch in<br />

Deutschland) verarmen lässt, muss gestoppt<br />

werden. Die Reichen müssen endlich ihren<br />

Beitrag für Europa leisten. Durch die Bankenrettung<br />

wurden sie geschont, die Staaten<br />

haben sich deshalb verschuldet. Nur 40<br />

Prozent des Reichtums weniger europäischer<br />

Familien würden alle europäischen Staatsschulden<br />

tilgen.<br />

Was hat das mit Europa und den Anschlägen<br />

zu tun? In den Vierteln, aus denen die<br />

Brüsseler Attentäter kamen, liegt die Jugend-<br />

SOLIDARITÄTSFONDS<br />

Aus dem Solidaritätsfonds für internationale<br />

gewerkschaftliche Arbeit unterstützt<br />

die NGG verfolgte GewerkschafterInnen<br />

und ihre Familien. In besonderen Notfällen<br />

gibt es auch direkt Hilfe für die gewerkschaftliche<br />

Arbeit. Bitte helft mit<br />

und überweist eine Geldspende auf unser<br />

NGG-Konto:<br />

SEB-Bank AG<br />

IBAN: DE86 2001 0111 1132 026600<br />

BIC: ESSEDE5F200<br />

Kennwort: Solidaritätsfonds für<br />

internationale gewerkschaftliche Arbeit<br />

12<br />

<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong>

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