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einigkeit 2/2016

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2 / 2016

einigkeit

Informationen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Wir lassen uns nicht spalten!

Unter dem Motto „Wir lassen uns nicht spalten“ haben am 9. April

2016 in München tausende GewerkschafterInnen, darunter auch

zahlreiche NGG-Mitglieder, für ein Gesetz gegen den Missbrauch

von Leiharbeit und Werkverträgen demonstriert.

Der Protest galt nicht nur dem in allen Branchen

um sich greifenden Lohndumping, sondern

auch der CSU, die einen ohnehin schon

im Sinne der Arbeitgeber abgeschwächten

Gesetzentwurf wochenlang blockiert hatte.

Nur wenige Tage nach der Kundgebung des

Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in

München kamen die Spitzen der Großen Koalition

in Berlin zusammen. Sie einigten sich

unter anderem darauf, dass der im Februar

von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

vorgelegte Gesetzentwurf unverändert zur

Abstimmung in die zuständigen Bundesministerien

geht. Wichtig ist nun, dass es

während des Gesetzgebungsverfahrens

nicht zu weiteren Verschlechterungen für die

ArbeitnehmerInnen kommt.

Mehr auf Seite 6 und 7

INHALT

Vorgestellt: Kirsten Rossmann S. 2

Zeit für mehr Solidarität S. 3

Starbucks: Mehrarbeitszuschläge

einfordern S. 4

Brauerstreiks in Bayern S. 5

Wir lassen uns nicht spalten! S. 6

Ruhrfestspiele S. 8

Mutterschutz reformieren S. 10

Entsendegesetz: Reformvorschlag

enttäuschend S. 12

einigkeit 2 /2016

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Foto: Marko Kubitz

ZUR SACHE

„Kümmert euch!“

Drei Landtagswahlen

im März zeigen das

Erstarken von populistischen

Parteien,

allen voran der AfD.

Auch unter Gewerkschaftsmitgliedern

hat sie viele Wähler.

Michaela Rosenberger Und das, obwohl

die AfD gegen vieles

steht, wofür wir Gewerkschafter aktiv

eintreten: Wir stehen fürs Zusammenhalten,

unsere Stärke ist Solidarität. Das geht

nicht zusammen mit einer Parteispitze, die

regelmäßig versucht, Zwietracht zwischen

Menschen zu säen. Ihr ursprünglich arbeitnehmerfeindliches

Wahlprogramm gegen

Mindestlohn, gesetzliche Unfallversicherung

und Absicherung von Alleinerziehenden

spült die AfD jetzt weich. Wohl, um sich

als Sprachrohr des Volkes zu inszenieren.

Wahlanalysen zeigen, dass viele Menschen

nicht für die AfD, sondern gegen die

regierenden Parteien gestimmt haben. Denn

auch wenn - auf unseren Druck hin - mit

Mindestlohn und Rente mit 63 tatsächlich

Erleichterungen für Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer beschlossen wurden,

bleibt offenbar der Gesamteindruck, dass

die Politik zwar Banken retten kann, sich

aber nicht um die Menschen kümmert, die

tagaus tagein dafür sorgen, dass unser Land

so stark und erfolgreich dasteht.

Die Analysen der Wahlforscher und die

Sorgen der Menschen nehme ich ernst und

appelliere deshalb an die Politik: Kümmert

euch um die Probleme! Wir müssen die

Rentenpolitik korrigieren und massenhafte

Altersarmut verhindern. Der Pflegenotstand

muss aufhören und der teilweise entwürdigende

Umgang mit „Hartz-IV-Empfängern“

muss ein Ende haben. Und wir brauchen

endlich gerechtere Löhne und bessere Perspektiven

im Job!

Michaela Rosenberger, NGG-Vorsitzende

Impressum

Die „einigkeit“ wird herausgegeben vom

Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-

Genuss-Gaststätten, Haubachstraße 76,

22765 Hamburg.

Redaktion: Silvia Tewes M.A. (V.i.S.d.P.)

Tel. (040) 380 13-0, Fax (040) 380 13-220

E-Mail: hv.redaktion@ngg.net

Internet: www.ngg.net

Redaktionsschluss: 21. April 2016

Titelfoto: Irmi Gessner

Satz: Malena Bartel; Druck: BWH GmbH

Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag

enthalten.

VORGESTELLT

„Werkverträge sind die Pest schlechthin“

Gelernt hat sie Tiefdruckretuscheurin, einen

Beruf, den es schon lange nicht mehr gibt.

Kirsten Rossmann (62) arbeitete nach der

Kindererziehungszeit zunächst als Lohnbuchhalterin

auf einem volkseigenen Gut im

Brandenburgischen, bevor sie nach der Wende

und einer Umschulung zur Bürokauffrau

1994 in der

Finanzbuchhaltung

des Gemüse-

und Fruchtsaftherstellers

Dohrn & Timm

in Blankenfelde

anfing. Als

Mitglied des

fünfköpfigen

Betriebsrats

setzt sie sich

dort seit 2006

für die Belange Kirsten Rossmann

ihrer KollegInnen

ein: „Die größte Herausforderung war

damals, dafür zu sorgen, dass unser Betrieb

wieder tarifgebunden ist. Acht Jahre lang

hatten wir keinerlei Lohnerhöhung. Schließlich

hat NGG zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der war erfolgreich. Wir haben seither

einen Haustarifvertrag und jährlich Entgelttarifverhandlungen.“

„Wir haben uns um sie gekümmert”

Ein Thema, das Kirsten Rossmann besonders

„umtreibt“, sind Werkverträge und Leiharbeit.

Hierüber hat sie sich in NGG-Schulungen

schlau gemacht: „Vor der Schulung

dachten wir, die Fremdbeschäftigten hier

sind Leiharbeitsbeschäftigte. Die meisten

sind aber über Werkvertrag bei uns tätig. Anfangs

haben sie uns noch nicht einmal ihre

Namen genannt.“ Mittlerweile seien sie ganz

gut integriert, einige

auch fest angestellt

worden. Derzeit

gebe es knapp 100

Stammbeschäftigte,

30 Werkvertragsund

fünf Leiharbeitsbeschäftigte:

„Sie

werden bei uns nicht

ausgegrenzt, wir sitzen in der Pause zusammen

am Tisch. Man kennt sich zum Teil seit

Jahren. Wir haben uns um sie gekümmert.

Sie hatten zum Beispiel noch nicht einmal

eine Garderobe. Da haben wir dafür gesorgt,

dass unser Chef das regelt.“

„Dem Betriebsrat sind die Hände gebunden“

Auch die Flaschensortierer müssen jetzt

Foto: privat

„Wir als Betriebsräte brauchen ein Instrument,

um sofort erkennen zu können,

ob es sich um Leiharbeit oder um einen

Werkvertrag handelt. Als nicht freigestellte

Betriebsräte haben wir keine Zeit für tagelange

Detektivarbeit. “

nicht mehr bei Wind und Wetter draußen im

Hof arbeiten, sondern in einer – wenn auch

unbeheizten – Halle. Was allerdings die

schlechtere Bezahlung der Werkvertragsbeschäftigten

betreffe, so seien dem Betriebsrat

die Hände gebunden: „Wenn z.B. bei den

Stammbeschäftigten ein Maschinenbediener

ausfällt, muss einer von den Werkvertragsbeschäftigten

seine Arbeit machen. Plötzlich

wird er dann zum Leiharbeitsbeschäftigten,

bekommt aber nicht mehr Geld. Wir sehen

das, können aber nichts dagegen machen.

Deshalb halte ich Werkverträge für die Pest

schlechthin.“

„Der jetzige Gesetzentwurf hat eine Hintertür

so groß wie ein Scheunentor”

Ein Gesetz, das den Missbrauch von Werkverträgen

verhindern soll, dürfe deshalb

nicht so leicht zu umgehen sein, findet Kirsten

Rossmann. „Der jetzige Gesetzentwurf

hat eine Hintertür so groß wie ein Scheunentor.

Das ist schade um die Arbeit, die

man reingesteckt hat. Das Gesetz muss die

Fremdvergabe von ganz regulären betrieblichen

Kernaufgaben per Werkvertrag unmöglich

machen. Und wir als Betriebsräte brauchen

ein Instrument, um sofort erkennen zu

können, ob es sich um Leiharbeit oder um

einen Werkvertrag handelt. Als nicht freigestellte

Betriebsräte haben wir keine Zeit

für tagelange Detektivarbeit.“ Außerdem

fordert die engagierte Betriebsrätin vom

Gesetzgeber, dass bei der Berechnung der

Größe eines Betriebsratsgremiums die Gesamtzahl

der Beschäftigten zugrunde gelegt

werden müsse, also inklusive der Fremdbeschäftigten:

„Dann würde sich vieles von

selbst regeln“, ist sie überzeugt.

„Man darf sich nicht abschrecken lassen”

Anderen ArbeitnehmervertreterInnen

empfiehlt Kirsten

Rossmann: „Man darf

sich nicht abschrecken

lassen, sondern

muss versuchen, mit

den Werkvertragsbeschäftigten

ins

Gespräch zu kommen und sich um deren

Belange zu kümmern. Sie müssen sich aufgehoben

fühlen und nicht als Beschäftigte

zweiter Klasse!“

Wenn sich Kirsten Rossmann nicht gerade für

ihre KollegInnen engagiert, dann „wühlt” sie

im Garten oder sie taucht ab: am liebsten in

warmen Tauchrevieren.

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Foto: DGB

Foto: NGG

NGG AKTIV

Zeit für mehr Solidarität

Das diesjährige DGB-Motto zum 1. Mai „Zeit

für mehr Solidarität“ trifft den Nagel auf den

Kopf: Im Vergleich zu anderen Ländern Europas

geht es den Menschen in Deutschland

gut. Daher demonstrieren wir am „Tag der

Arbeit“ für mehr Solidarität – zwischen den

arbeitenden Menschen, den Generationen,

Einheimischen und Flüchtlingen, Schwachen

und Starken.

Zeichen setzen

Es gibt viele Möglichkeiten, solidarisch zu

sein und Zeichen gegen Rassismus zu setzen.

So hat beispielsweise die NGG-Region

Allgäu beim Aktionstag „Hand in Hand gegen

Rassismus“ am 19. März 2016 in Kempten

kräftig mitgemischt. Zusammen mit

jungen Flüchtlingen aus Syrien und Libyen

hatte die jungeNGG im Vorfeld ein Banner

für den Aktionstag bemalt. Laura Schimmel,

jungeNGG: „Ein friedliches Leben und

gute Arbeit. Dieser Wunsch eint alle jungen

Gesicht zeigen gegen Rassismus!

Wir fordern:

• Integration geht nur gemeinsam, mit gleichen

Rechten für alle Beschäftigten! Das

heißt: keine Ausnahmen beim Mindestlohn,

keine Absenkung von Arbeitsschutzstandards

für Flüchtlinge.

• Solidarität braucht einen handlungsfähigen

Staat! Das heißt: mehr Investitionen in

Schulen, Verkehrswege, Wohnungsbau etc.

• Wir wollen Solidarität im Betrieb: kein

Lohndumping, keine Zwei-Klassen-Gesellschaft!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit:

auch für Leiharbeits- und Werkvertragsbeschäftigte.

• Die gesetzliche Rente muss gestärkt

werden! Das heißt: Altersarmut verhindern.

• Wir wollen mehr Gerechtigkeit für Frauen

auf dem Arbeitsmarkt! Das heißt: Die

Gesetze zu Lohntransparenz und zum

Rückkehrrecht auf Vollzeit sind überfällig.

• Das Mitbestimmungsgesetz muss den

neuen Herausforderungen angepasst werden.

Das heißt: mehr Mitbestimmung in

den Betrieben, um die Folgen der Digitalisierung

und Demografie zu steuern.

Info: www.dgb.de

Unsere NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger

spricht am 1. Mai in Regensburg,

Burkhard Siebert, NGG-Vize, in Mannheim.

Menschen in Deutschland: unabhängig davon,

welchen Pass sie besitzen - und dafür

werden wir gemeinsam kämpfen!"

Was tust du?

Bestimmt hast auch du gute Ideen, wie

sich im betrieblichen und privaten Umfeld

Flüchtlinge besser integrieren lassen.

Vielleicht hast du auch schon eine Aktion

durchgeführt: Kleider sammeln, gemeinsam

kochen oder Musik machen? Oder hilfst du

deinem neuen Kollegen aus Syrien beim

Deutschlernen? Maile uns deine Geschichte

und Fotos, damit wir in der „einigkeit“ oder

in unserem Newsletter „ngg.aktuell“ darüber

berichten können:

hv.redaktion@ngg.net

Und wenn du gute Argumente gegen Vorurteile

suchst, hilft dir unsere Broschüre

„Solidarität kennt keine Grenzen“:

www.ngg.net/solidaritaet

Foto: Marko Kubitz

ZUR SACHE

„Das wäre unverantwortlich“

„Ginge es nach den

Arbeitgebern, würde

das Arbeitszeitgesetz

geändert: und zwar

so, dass künftig mehr

als zehn Arbeitsstunden

am Tag erlaubt

sind. Das lehnen

Claus-Harald Güster wir entschieden ab.

Schon jetzt können

die Betriebe ihre Belegschaft sehr flexibel

einsetzen. Das wird zum Beispiel vor Ort mit

den Betriebsräten und NGG in Betriebsvereinbarungen

oder in Tarifverträgen geregelt.

Es ist also überhaupt nicht nötig, das bestehende

Gesetz zu ändern. Offenbar geht es

den Arbeitgebern nicht um die Lösung eines

tatsächlichen Problems. Sie wollen einfach

so viel Deregulierung wie möglich, frei

nach dem Motto: Je weniger Gesetze, desto

besser. Die heute geltenden Regelungen

gelten jedoch seit Jahrzehnten und wurden

zum Schutz der Beschäftigten beschlossen.

Diesen Schutz brauchen sie nach wie vor. In

den Betrieben ist täglich zu erleben, dass

die Grenzen der Beschäftigten in punkto

Flexibilität und Arbeitsbelastung längst

erreicht sind. Übermäßiger Zeitdruck,

ständige Überstunden, Nichteinhaltung

von Pausen, psychische Belastung durch

Entgrenzung von Arbeit etwa durch ständige

Erreichbarkeit: Das alles gibt es schon

heute und macht die Menschen krank. Eine

Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes wäre

daher nicht nur unnötig, sondern auch unverantwortlich.

Die heutige Flexibilität der Arbeitszeit ist zu

sehr auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber

ausgerichtet. Da bleiben die Wünsche der

Beschäftigten oft auf der Strecke. Ihnen fehlt

die Möglichkeit, wesentlich stärker selbst

über ihre Zeit zu entscheiden. Das muss sich

ändern!”

Claus-Harald Güster,

stellvertretender NGG-Vorsitzender

TARIFINFOS

In zwei Stufen steigen die Entgelte im bayerischen

Gastgewerbe: um drei Prozent ab 1.

Mai 2016 und um weitere zwei Prozent zum

1. Mai 2017.

Für die ca. 48.000 Beschäftigten des bayerischen

Bäckerhandwerks hat NGG ein Paket

aus drei Tarifverträgen abgeschlossen: Die

Angriffe auf den Manteltarifvertrag wurden

abgewehrt, der jährliche Arbeitgeberbeitrag

zur tariflichen Altersvorsorge steigt um 60

Euro auf 440 Euro, und die Löhne erhöhen

sich zum 1. April 2016 um 50 Euro brutto.

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Foto: Marko Kubitz

ZUR SACHE

„Rentenniveau steigern!”

„Über Jahrzehnte hinweg

hatte die gesetzliche

Rentenversicherung

die Funktion,

den Lebensstandard

im Alter zu sichern.

Es ging hierbei um

weit mehr als nur um

Burkhard Siebert die Vermeidung von

Altersarmut. Es ging

darum, in Würde die Rente zu erleben. Mit

den Rentenreformen der jeweiligen Regierungen

sank das Rentenniveau von circa

53 Prozent im Jahr 2001 auf heute circa

47 Prozent. Bis 2030 kann es noch auf 44

Prozent sinken. Diesen Sinkflug müssen wir

stoppen!

Mit der von der Bundesregierung ins Gespräch

gebrachten ‚Lebensleistungsrente‘

wird es allerdings nicht gelingen, Menschen

mit niedrigem Einkommen besser vor Altersarmut

zu schützen. Die Hürden sind zu

hoch und die Inanspruchnahme zu kompliziert:

u. a. etwa die Koppelung an eine

vierzigjährige Versicherungszeit und später

an eine private oder betriebliche Altersvorsorge.

Zum anderen zeigen Berechnungen,

dass der Kern der Lebensleistungsrente,

die Aufstockung auf 30 Entgeltpunkte (EP),

wohl schon bald nicht mehr ausreicht, um

eine Leistung über der Grundsicherung zu

bekommen. Der Rentenzahlbetrag für 30 EP

beträgt in den neuen Ländern derzeit 811

Euro und liegt damit 22 Euro oberhalb des

aktuellen Grundsicherungsbedarfs von 789

Euro. Dieser knappe rechnerische Vorsprung

dürfte allerdings kaum von Dauer sein, da

das Rentenniveau weiter sinkt, der Grundsicherungsbetrag

in den nächsten Jahren sich

aber erhöhen wird. Altersarmut lässt sich so

nicht bekämpfen.

Notwendig sind neben der Stabilisierung

des Rentenniveaus flexiblere Übergänge in

die Rente wie Teilrenten oder weiterführende

Formen von Altersteilzeit und die Stärkung

der betrieblichen Altersvorsorge. Dafür

werden wir auch weiterhin streiten!“

Burkhard Siebert, stellv. NGG-Vorsitzender

Foto: SpeedKingz/Shutterstock.com

ARBEITSZEIT

Starbucks:

Mehrarbeitszuschläge jetzt einfordern!

Viele Teilzeitbeschäftigte bei Starbucks haben Anspruch auf mehr Geld.

Teilzeitbeschäftigte der Kaffeehauskette

Starbucks können sich dank NGG-Tarifvertrag

jetzt bares Geld sichern: und zwar

dann, wenn sie ein Jahresarbeitszeitkonto

haben und im Jahr 2015 mehr als die im

Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit gearbeitet

haben. Denn laut Tarifvertrag müssen alle

Stunden, die über die vertragliche Arbeitszeit

hinausgehen, mit einem Mehrarbeitszuschlag

von 33 Prozent berechnet werden.

33 Prozent mehr dank Tarifvertrag

Allerdings rechnet Starbucks die Mehrarbeit

bei Teilzeitkräften erst dann automatisch

mit dem Zuschlag von 33 Prozent ab,

Beispiel 1: Lisa F., Barista,

Tarifgruppe 1 / 8,51 € Stundenlohn

Arbeitszeit laut Vertrag pro Woche:

Arbeitszeit pro Jahr:

Tatsächlich in 2015 gearbeitet:

Mehrarbeit gegenüber vertraglicher

Arbeitszeit:

Mehrarbeitszuschlag von 33 Prozent

für 45 Std.: 260,41 €

15 Std.

780 Std.

825 Std.

45 Std.

wenn eine Teilzeitkraft das Arbeitszeitkontingent

einer Vollzeitkraft (2028 Stunden)

erreicht hat. Damit der Zuschlag auch schon

bei weniger Stunden gezahlt wird, sollten

Teilzeitbeschäftigte jetzt ihren Anspruch

darauf schriftlich geltend machen: und zwar

dringend, denn die Frist zur Geltendmachung

läuft Ende Mai 2016 ab! Unterstützung

hierbei gibt es für NGG-Mitglieder in

den NGG-Regionen: www.ngg.net/vorOrt

Dass es sich in jedem Fall lohnt, die

Zuschläge einzufordern, zeigen die hier

angeführten Beispiele:

Beispiel 2: Steffi B., Shift Supervisor,

Tarifgruppe 5 / 10,96 € Stundenlohn

Arbeitszeit laut Vertrag pro Woche: 30 Std.

Arbeitszeit pro Jahr:

1560 Std.

Tatsächlich in 2015 gearbeitet: 1820 Std.

Mehrarbeit gegenüber vertraglicher

Arbeitszeit:

260 Std.

Mehrarbeitszuschlag von 33 Prozent

für 260 Std.: 940,37 €

SERVICE

Fragen zur Arbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe?

Rat und Hilfe gibt es bei der

HoGa-Hotline der NGG.

Team verstärken. Bonus sichern. iPad gewinnen.

Wir wollen deine Interessen bei Starbucks noch

besser vertreten: auch in der anstehenden

Tarifrunde. Dafür brauchen wir mehr Mitglieder.

Wenn du in deinem Store NGG-Mitglieder

wirbst, bekommst du für jedes neu geworbene

Mitglied einen Einkaufsgutschein über 15 Euro

in den Shops des Gutscheinportals BONAGO

(Karstadt, SportScheck etc.).

Die Aktion endet am 30. Juni 2016. Danach verlosen

wir unter den zehn erfolgreichsten WerberInnen

drei iPad Air 2: www.ngg.net/bonus

Foto: Sorbis/Shutterstock.com

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einigkeit 2 /2016


AUS DEN BRANCHEN

Letzte Chance auf eine gütliche Einigung

Während der Deutsche Brauer-Bund in Ingolstadt mit einem Festakt 500 Jahre Reinheitsgebot feiert, ist den

Brauereibeschäftigten in Bayern überhaupt nicht nach Feiern zumute. Nach zahlreichen Warnstreiks geht

es dort am 29. April 2016 in die Schlichtung.

Foto: NGG

Das deutsche Bier feiert im April 2016 einen

runden Geburtstag. Vor 500 Jahren wurde

im bayerischen Ingolstadt das Reinheitsgebot

für den Gerstensaft erlassen. Gebraut

wurde jedoch schon sehr viel länger.

Archäologen haben Belege dafür gefunden,

dass bereits die Sumerer circa 4000 v. Chr.

ein Gebräu aus Getreide-Brotfladen und

Wasser herstellten. Im Mittelalter entdeckten

die Mönche Bier als nahrhaftes Fastengetränk

für sich. Während das Braurecht

zunächst vor allem katholischen Klöstern

vorbehalten war, wurde es später auch

dem Volk gestattet. Um möglichst günstig

brauen zu können, wurden beispielsweise

Ochsengalle, Froschlaich, Baumrinde und

auch giftige Zutaten wie Tollkirsche, Ruß

und Pech eingesetzt: Magenverstimmung

und Schlimmeres waren die Folge. Der bayerische

Herzog Wilhelm IV. erließ daraufhin

am 23. April 1516 ein Reinheitsgebot, also

quasi das älteste Verbraucherschutzgesetz

überhaupt. Ins Bier gehören seither nur

Wasser, Gerstenmalz, Hopfen und Hefe.

Foto: NGG

bayerischen

Brauereien

war. Für dieses

sehr gute wirtschaftliche

Ergebnis sind

in erster Linie

die Frauen und

Männer in den

Brauereien

verantwortlich,

die qualitativ

hochwertige

und

harte Arbeit

leisten. Und

jetzt sollen sie

davon nichts

abbekommen? Das geht nicht.“ NGG fordert

ein kräftiges Lohnplus von sechs Prozent.

Außerdem sollen Auszubildende 50 Euro

mehr pro Monat in der Tasche haben.

Unterstützt vom stellvertretenden NGG-Vorsitzenden Claus-Harald Güster (links mit Schirm) zogen die

Warnstreikenden der Münchener Großbrauereien am 12. April 2016 vor das Haus des Bayerischen

Brauerbundes.

„Billig abspeisen lassen wir uns nicht!"

Um den Druck auf die Arbeitgeber vor

der zweiten Verhandlung am 14. April zu

erhöhen, waren die Brauer in ganz Bayern

dem Aufruf der NGG zu mehrstündigen

Warnstreiks gefolgt. Nichts ging mehr:

bei Tucher Bräu in Nürnberg, den Münchner

Großbrauereien Spaten-Franziskaner,

Paulaner Brauerei, Staatl. Hofbräuhaus und

Augustiner-Bräu, sowie der Kulmbacher

Brauerei, der Würzburger Hofbräu, der

Brauerei Tegernsee und der Brauerei Herrnbräu

in Ingolstadt.

Foto: NGG

Ungeachtet der Warnstreikwelle besserten

die „Brauherren“ ihr „Magerangebot“ von

1,6 Prozent jedoch nur minimal auf: auf

zwei Prozent. Die NGG-Tarifkommission

erklärte daraufhin das Scheitern der Verhandlungen

und rief die Schlichtung an. Das

bedeutet, dass unter dem Vorsitz eines neutralen

Schlichters ein letztes Mal versucht

wird, einen Tarifabschluss zu erzielen: und

zwar am 29. April. Bis dahin herrscht „Friedenspflicht“,

sprich: Es darf nicht gestreikt

werden. Adjan: „Wenn die Schlichtung kein

gutes Ergebnis bringt, sind wir aus der

Friedenspflicht: Wir bereiten unsere Kolleginnen

und Kollegen jetzt schon darauf vor,

dass wir dann in Streikauseinandersetzungen

gehen werden, die die Brauwirtschaft

in Bayern so noch nicht erlebt hat. Billig

abspeisen lassen wir uns nicht!"

Info/Fotos: www.ngg.net/bayern

13. April 2016: Warnstreik bei der Kulmbacher Brauerei.

Jörn Rohrbeck, Betriebsratsmitglied: „1,6 Prozent Erhöhung

sind zu wenig. Wir brauchen das Geld für unseren ganz normalen

Lebensunterhalt, also um es in die Wirtschaft hier zu

stecken und nicht um es irgendwie im Ausland zu bunkern.“

NGG fordert ein Lohnplus von sechs Prozent

Während also Bier-Fans 2016 allen Grund

zum Feiern haben, sind die bayerischen

Brauer gerade gar nicht in Feierlaune. Der

Grund: In einer ersten Entgelttarifrunde

für die circa 10.000 Beschäftigten der

Brauereien in Bayern hatten die Arbeitgeber

angeboten, die Löhne um gerade

einmal 1,6 Prozent zu erhöhen: „und das“,

so Freddy Adjan, Verhandlungsführer und

Vorsitzender des NGG-Landesbezirks Bayern,

„obwohl 2015 ein Spitzenjahr für die

Am 13. April 2016 traten auch die Beschäftigten der Würzburger Hofbräu in den Warnstreik.

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FORTSETZUNG VON SEITE 1

Wir lassen uns nicht spalten!

Endlich passiert etwas im Kampf gegen Lohndumping: Beim Koalitionsgipfel am 13. April 2016 haben

sich Bundeskanzlerin Merkel, Vizekanzler Gabriel und CSU-Chef Seehofer unter anderem darauf verständigt,

dass der Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen nun unverändert in

die Ressortabstimmung geht.

Foto: Irmi Gessner

Susi Ferschl, Gesamtbetriebsratsvorsitzende bei Nestlé, forderte in München: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!”.

Eigentlich hätte dies schon im Februar

geschehen sollen, aber damals hatte die

CSU den von Bundesarbeitsministerin Andrea

Nahles vorgelegten Entwurf blockiert:

und das obwohl dieser schon im Sinne der

Arbeitgeber und zum Nachteil der Beschäftigten

abgeändert worden war. Für die NGG-

Vorsitzende Michaela Rosenberger bleibt der

Gesetzentwurf weit hinter den Forderungen

der Gewerkschaften zurück, „aber er bringt

wenigstens kleine Verbesserungen. Weitere

Verschlechterungen durch die CDU/CSU

zu Lasten der Beschäftigten darf es nicht

geben. Nun muss zügig gearbeitet werden,

damit der Bundestag noch in diesem Jahr

beraten und das Gesetz beschließen kann.“

Kern des Gesetzesvorhabens ist es, den Einsatz

von Leiharbeitskräften in einem Betrieb

auf 18 Monate zu begrenzen. Nach neun

Monaten sollen diese den gleichen Lohn wie

das Stammpersonal bekommen. Außerdem

sollen LeiharbeiterInnen künftig nicht mehr

als StreikbrecherInnen eingesetzt werden

dürfen. Bei Werkverträgen will Nahles sicherstellen,

dass diese nicht zur Verdrängung

von regulären Jobs missbraucht werden. Betriebsräte

sollen überdies über Art und Umfang

von Werkverträgen informiert werden.

Ein Massenphänomen

Um gegen die Blockade der CSU zu demonstrieren,

waren am 9. April 2016 tausende

GewerkschafterInnen, darunter auch zahlreiche

NGG-Mitglieder, nach München gekommen.

Unter dem Motto „Wir lassen uns nicht

spalten“ forderten sie während einer Kundgebung

des Deutschen Gewerkschaftsbundes

(DGB) auf dem Münchner Odeonsplatz

ein wirksames Gesetz gegen den Missbrauch

von Leiharbeit und Werkverträgen.

Die „Lohndumping-Instrumente“ Leiharbeit

und Werkverträge sind längst keine

Randerscheinung des Arbeitsmarktes mehr,

sondern ein Massenphänomen. Mittlerweile

ziehen sie sich quer durch die Republik, quer

Werkvertrag und Leiharbeit: Was ist der Unterschied?

Bei einem Werkvertrag vergibt ein Auftraggeber

(Unternehmen) Aufträge für fest definierte

„Werke“ an Fremdfirmen. Abgerechnet

wird erfolgsorientiert – und nicht nach

Arbeitszeit. Das Merkmal eines Werkvertrags

ist, dass der Auftragnehmer dieses

Werk (Produkt) mit eigenen Arbeitskräften

erstellt, für dieses Werk haftet und selbst

bestimmt, wie es erstellt wird. Das heißt, er

ist allein zuständig für den Einsatz der von

ihm Beschäftigten. Wann ein Werkvertrag

vorliegt, ist in Paragraf 631 des Bürgerlichen

Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) liegt

dann vor, wenn eine Verleihfirma Beschäftig-

Foto: Irmi Gessner

te an ein Unternehmen überlässt, das diese

nach eigenen betrieblichen Erfordernissen

einsetzt. Wie beim Werkvertrag besteht das

Arbeitsverhältnis mit der Fremdfirma, von der

die Leiharbeitskräfte auch ihren Lohn erhalten.

Im Unterschied zu Werkvertragsbeschäftigten

bekommen sie ihre Arbeitsanweisungen

jedoch vor allem von Beschäftigten des

Unternehmens, an das sie ausgeliehen werden.

Grundsätzlich haben Leiharbeitskräfte

die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte

auch. Allerdings verdienen Leiharbeitskräfte

– bedingt durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

– meist deutlich weniger als

fest angestellte KollegInnen, obwohl sie die

gleiche Arbeit machen.

6

einigkeit 2 /2016


durch alle Branchen: Sei es nun bei Automobilherstellern,

auf Schlachthöfen, am Bau,

im Einzelhandel und in Krankenhäusern,

in Schulen und Verkehrsbetrieben, überall

steigt die Zahl der Arbeitskräfte, die nicht

zur Stammbelegschaft zählen, sondern per

Werkvertrag bei einem externen Unternehmen

beschäftigt sind.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann bezeichnete

den Gesetzentwurf in seiner Rede

zwar als Kompromiss, der hinter den Erwartungen

zurückbleibe, sagte aber auch: „Gut

ist, dass Auftraggeber in Zukunft eindeutig

klären, ob es sich um Werkverträge oder

Leiharbeit handelt. (...) Gut ist auch, dass

Betriebsräte ein Informationsrecht erhalten

sollen. Es fehlt aber echte Mitbestimmung;

etwa um einen Werkvertrag zu verhindern,

wenn er der Stammbelegschaft schadet.”

Was die Leiharbeit betreffe, so müsse sich

die geplante Begrenzung auf 18 Monate in

einem Betrieb auf den Arbeitsplatz, nicht auf

den Leiharbeitnehmer beziehen: „Sonst gibt

es einen Drehtüreffekt: Sie können nach 18

Monaten einfach ausgetauscht werden.”

„Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber hier klare

Regeln schafft.”

Welche Erfahrungen Betriebsräte mit dem

mehr oder minder legalen Lohndumping

machen, wurde in mehreren Redebeiträgen

auf der Kundgebung in München deutlich.

Aus dem NGG-Bereich trat Susi Ferschl, Gesamtbetriebsratsvorsitzende

bei Nestlé, ans

Rednerpult: „Bei uns am Standort in Biessenhofen

gibt es zwar noch keine Leiharbeit

und Werkverträge nur in wenigen Randbereichen

wie bei den Reinigungsdiensten oder

der Pforte. Aber auch da sage ich: Es kann

doch nicht sein, dass zwischen dem Pförtner

der Fremdfirma und dem eigenen Pförtner

ein Gehaltsunterschied von um die 1.000

Euro besteht! Wir fordern: Gleicher Lohn für

gleiche Arbeit! Das Problem: Wir haben keine

Mitbestimmung. Sorgen macht uns auch,

dass der Konkurrenzdruck steigt: auch bei

der Fleisch- und Wurstsparte von Nestlé. Wer

am billigsten liefert, ist dabei. In einigen

Schlachtkonzernen sind zwei Drittel der Belegschaft

Werkvertragsarbeitnehmer. Damit

wird Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt, die

noch eigenes Personal beschäftigten und

Foto: Irmi Gessner

Foto: Irmi Gessner

Auch NGG war bei der Kundgebung gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen aktiv dabei.

nach Tarif bezahlen. Es wird Zeit, dass der

Gesetzgeber hier klare Regeln schafft, die

den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

verhindern. Herr Seehofer, hören Sie

auf, Politik auf dem Rücken der Arbeitnehmer

in diesem Land zu machen!“

Belegschaften werden gespalten

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer

irrt, wenn er meint, bei Werkverträgen gebe

es „keine nennenswerten Verstöße“ mehr.

Wenn etwa in Schlachthöfen die Mehrheit

der Beschäftigten mit Werkverträgen in Suboder

Sub-Subunternehmen arbeitet, dann

sind Probleme unausweichlich: Belegschaften

werden gespalten, Arbeitnehmerrechte

ausgehebelt und Werkverträge zu Lohndumping

missbraucht. Der Einsatz von Werkverträgen

auch in Kernarbeitsprozessen, nicht

nur für saisonale Spitzen oder um Engpässe

flexibel abzufedern, ist inzwischen Realität

in der gesamten Lebensmittelindustrie und

in vielen anderen Branchen. Deshalb muss

die Bundesregierung dem Missbrauch endlich

einen Riegel vorschieben – so wie sie es

im Koalitionsvertrag vereinbart hat.

Dass mit Leiharbeits- und Werkvertragsbeschäftigten

ArbeitnehmerInnen erster, zweiter,

ja dritter Klasse in den Betrieben existieren,

zeigen auch die schnellen Entlassungen

nach dem Brand am Ostermontag beim Geflügelproduzenten

Wiesenhof im niedersächsischen

Lohne. Und zwar, ohne dass dort

Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung

geprüft worden sind: Wenn es eng wird,

müssen als erste die „Fremdbeschäftigten“

gehen. NGG hat den Arbeitgeber, die PHW-

Gruppe, aufgefordert, alle Arbeitsplätze zu

sichern. Zuletzt waren im Schlachthof 750

Stamm- und 450 Fremdbeschäftigte tätig.

Entsprechende Verhandlungen des Unternehmens

mit dem Betriebsrat und NGG über

die Zukunft des Standortes haben am 14.

April begonnen.

Info: www.dgb.de

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann (Mitte) forderte für die Betriebsräte ein Recht auf echte Mitbestimmung bei Leiharbeit

und Werkverträgen. Ein bloßes Informationsrecht reiche nicht aus.

einigkeit 2 /2016

7


RECHT

Lohn zu spät?

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber

den Lohn nicht pünktlich zahlen. Bislang

konnten Beschäftigte dagegen kaum

etwas unternehmen. Eine neue Vorschrift

sieht nun eine Verzugspauschale, also

einen pauschalen Schadensersatz, von 40

Euro vor.

Anspruch geltend machen!

Wer seinen Lohn nicht pünktlich bekommt,

kann künftig neben dem Lohn auch die

gesetzliche Pauschale verlangen. Wichtig:

Die Regelung gilt zunächst nur für diejenigen,

deren Arbeitsverhältnis nach dem 28.

Juli 2014 begonnen hat. Ab dem 30. Juni

2016 gilt sie auch für alle anderen Arbeitsverhältnisse.

Hilfe bei der Geltendmachung

gibt es bei den NGG-Regionen: www.ngg.

net/vorOrt

Info: www.dgbrechtsschutz.de

(Meldung vom 5.4.2016)

LANDESBEZIRKE

Nordrhein-Westfalen

21./22. Mai 2016 in Haltern am See: Workshop

für (künftige) Betriebsräte zum Thema

„Wie man das eigene Profil schärft und

Kommunikation im Betrieb gelingt“.

Bayern

12. Mai in Nürnberg: Tandem-Seminar für

Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

8. bis 9. Juni in Beilngries: Seminar „Betriebsrat

und Ausbildung“.

21. bis 23. Juni in Bernau: Seminar „Betriebsrat

und Tarifvertrag“ (Grundseminar).

Ost

20. bis 22. Mai in Berlin: jungeNGG-Seminar

„Macht. Medien. Berlin.“ Spurensuche: Wie

stark ist die Macht der Medien, u.a. Besuch

des Museums für Kommunikation.

30. Mai in Magdeburg: Seminar „ Rassismus

im Betrieb“. Was ist Rassismus, welche

Ursachen gibt es, wem nützt und wem

schadet er?

4. Juni in Dessau: Unter dem Motto „Solidarität

kennt keine Grenzen“ lädt der Landesbezirk

zum Austausch über die aktuelle

Flüchtlingspolitik ein: mit der NGG-Vorsitzenden

Michaela Rosenberger, dem theater

odos und Djamal Amelal vom Zentralrat der

Muslime in Deutschland.

15. bis 16. Juni in Leipzig: Seminar für Betriebsräte

bei Harry Brot zum Thema „Gute

Arbeitszeit im demografischen Wandel“.

11. bis 12. Juni in Erkner: Landesfrauenseminar

zum Thema „Selbstmanagement:

Wie meistere ich die Herausforderungen,

ohne selbst auf der Strecke zu bleiben?“.

Info: www.ngg.net/vorOrt

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RUHRFESTSPIELE

„Kunst gegen Kohle"

Die Ruhrfestspiele Recklinghausen

sind eines der

ältesten und zugleich renommiertesten

Theaterfestivals

Europas.

Ihren Ursprung haben sie

im kalten Winter 1946/47.

Damals standen die Hamburger

Theater vor der Schließung,

weil ihnen Kohlen

für die Beheizung und den

Betrieb der Bühnentechnik

fehlten. Verwaltungsdirektor,

Betriebsratsvorsitzender und

weitere Beteiligte fuhren daraufhin mit zwei

LKW ins Ruhrgebiet, um auf den Kohlezechen

um Hilfe zu bitten. Bergleute der Zeche König

Ludwig 4/5 halfen ihnen, indem sie Kohle an

der Besatzungsmacht „vorbeischleusten“ und

damit die LKW beluden. Zum Dank gastierten

im folgenden Sommer 150 Schauspieler der

drei Hamburger Staatsbühnen unter dem Motto

„Kunst gegen Kohle“ in Recklinghausen.

„Festspiele inmitten der Stätten harter Arbeit“

Dieser solidarische Tausch war die Geburtsstunde

der Ruhrfestspiele. Der damalige

Hamburger Bürgermeister Max Brauer hielt

zu den ersten Festspielen eine Rede vor der

Belegschaft der Zeche: „Ich kann mir eine

andere und neue Art der Festspiele vorstellen.

Festspiele nicht nur für Literaten und Auserwählte,

sondern Festspiele inmitten der Stätten

harter Arbeit. Ja, Festspiele im Kohlenpott vor

den Kumpels. Ja, Festspiele statt in Salzburg

Ferienzentrum Yachthafen Rechlin

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Kurzurlaub an der Müritz

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(Strom, Wasser, Heizung), Endreinigung, WLAN

Buchungscode: „NGG-Fit und aktiv Müritz“

Die Ruhrfestspiele 2016 setzen sich mit der Mittelmeerregion auseinander.

in Recklinghausen.“ Seither sind die Stadt

Recklinghausen und der DGB die Träger der

Festspiele.

Ruhrfestspiele 2016

Das diesjährige Festival trägt das Motto „Mittelmeer

– Mare Nostrum?“ Es setzt sich mit

der Literatur und der Dramatik sowie mit den

aktuellen politischen wie sozialen Zuständen

in der Mittelmeerregion auseinander. Vom 1.

Mai bis 19. Juni 2016 stehen Stücke, Autoren

und Inszenierungen unter anderem aus Italien,

Spanien, Frankreich, Griechenland, der Türkei,

Zypern, Israel, Ägypten und Algerien im Mittelpunkt

des Ruhrfestspielprogramms.

Gewerkschaftsmitglieder erhalten ermäßigte

Karten.

Info/Karten: www.ruhrfestspiele.de

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8

einigkeit 2 /2016


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GLEICHSTELLUNG

Mutterschutz reformieren

Schwangere und stillende Frauen verdienen

bestmöglichen Schutz: auch am Arbeitsplatz.

Sie sind allerdings keineswegs ab

einem bestimmten Zeitpunkt zwingend

arbeitsunfähig. Bevor also ein Beschäftigungsverbot

ausgesprochen wird, muss

der Arbeitgeber prüfen, ob sich ein anderer

Arbeitsplatz findet oder wie er den Arbeitsplatz

so umgestalten kann, dass werdende

und stillende Mütter weiter gefahrlos

berufstätig sein können.

Dies ist nur ein Aspekt, den das Bundesfamilienministerium

in einem neuen Mutterschutzgesetz

berücksichtigen will. Das

bestehende Gesetz stammt von 1952 und

passt daher nicht mehr so richtig zur heutigen

Arbeitswelt. Zwar wollen auch heutzutage

schwangere und stillende Frauen nicht

auf den notwendigen Gesundheitsschutz

Foto: contrastwerkstatt/Fotolia.com

Das aktuelle Mutterschutzgesetz ist nicht mehr zeitgemäß.

verzichten, aber sie wollen/müssen eben

auch arbeiten gehen und Arbeit und Familie

unter einen Hut bringen.

„Ausnahmen nicht nachvollziehbar“

Die geplante Reform des Gesetzes bietet

außerdem die Möglichkeit, das deutsche

Mutterschutzrecht an verfassungs- und

europarechtliche Vorgaben anzupassen.

Birgit Pitsch, NGG-Referatsleiterin Frauen

und Gleichstellungspolitik: „Wir begrüßen

den Reformvorschlag des Bundesfamilienministeriums

zum Mutterschutz. Was uns

nicht gefällt, ist, dass die Ausnahmeregelungen

zur Nachtarbeit und an Sonn- und

Feiertagen beibehalten werden sollen.

Ausgerechnet in seelisch und körperlich

belastenden, meist frauentypischen Berufen

wie im Hotel- und Gaststättengewerbe

will man vom Nachtarbeitsverbot abweichen.

Ich kann nicht nachvollziehen, wieso

wirtschaftliche Interessen hier wichtiger

sein sollen als der Gesundheitsschutz von

Schwangeren und Stillenden.“

Den NGG-Flyer „Schwanger im Job“ und

andere Info-Materialien gibt es hier:

www.ngg.net/mutterschutz

Jetzt anmelden

Im Rahmen der Initiative Lohngerechtigkeit

„:was uns zusteht“ (siehe „einigkeit

1/2016) lädt NGG für den 30. Juni 2016 zur

Betriebsrätekonferenz nach Berlin. Unter

dem Motto „Da fehlt doch was! Betriebsräte

für gleiche Bezahlung bei gleicher und

gleichwertiger Arbeit!“ geht es darum, wie

Betriebsräte im Betrieb für mehr Lohngerechtigkeit

zwischen Frauen und Männern

sorgen können.

Veranstaltungsort/-zeit: Hotel Park Inn in

Berlin, 30. Juni 2016, 9:00-15:00 Uhr; Anreisetag:

29. Juni (mit Übernachtung)

Die Anmeldung zum

Seminar nach

§ 37.6 BetrVG muss

bis zum 15. Mai

2016 erfolgen: Tel.

040/38013-128 oder

hv.tarif@ngg.net.

:was uns

zusteht

„Was steht mir eigentlich zu?“

„Stimmt es, dass der Chef mich von der Berufsschule

in den Betrieb abziehen darf?“

„Was steht mir eigentlich zu, wenn ich

Überstunden machen muss?“ „Was muss

alles ins Berichtsheft geschrieben werden?“

Diese und weitere Fragen bewegten

die rund 1.000 Auszubildenden und jungen

ArbeitnehmerInnen, die Mitte März 2016

den Stand der jungenNGG auf der Gastronomie-Leitmesse

INTERNORGA in Hamburg

besuchten.

Foto: NGG

„Aber nicht nur rechtliche Fragen waren

das Thema“, so Gregor Best, Landesjugendsekretär

der NGG Nord. „Auch was wir als

jungeNGG sonst noch machen – und das

ist jede Menge: vom Tagesseminar über

Besuche in Schulen und Betrieben bis hin

zum mehrtägigen Bildungsurlaub.“ „Auch

mehrere Berufsschullehrer fanden den Weg

an unseren Stand“, ergänzt Isabel Artus,

NGG-Projektsekretärin: „Gerade diese werden

von Azubis um Rat gebeten und waren

froh, dass sie bei uns die notwendigen Infos

Kompetente Beratung gab es am INTERNORGA-Stand der jungen NGG.

für Ihre Arbeit bekamen. Besonders unser

Angebot zur Zusammenarbeit wurde gerne

angenommen, so dass wir bereits die ersten

Termine vereinbaren konnten.“

„Dort sein, wo die Menschen sind”

Erfreut zeigte sich das Team aus haupt- und

ehrenamtlichen NGG-KollegInnen auch

über 44 neu geworbene NGG-Mitglieder.

Best: „Kein Wunder, dass der Termin für

die kommende INTERNORGA bereits heute

im Kalender notiert ist. Wir haben wieder

einmal gemerkt, dass es sich lohnt, dort zu

sein, wo die Menschen sind!“

10

einigkeit 2 /2016


INTERNES

Wir trauern um Otto Hackmack

Am 19. Februar 2016 ist Otto Hackmack im

Alter von 94 Jahren verstorben. Der Diplom-

Volkswirt nahm seine hauptamtliche Tätigkeit

für NGG 1951 als Revisor auf. 1962 wurde

er zum Hauptkassierer gewählt. Mitglied

des Geschäftsführenden Hauptvorstands

der NGG war Otto Hackmack insgesamt acht

Jahre lang: von 1962 bis 1970.

Auch in der Hamburger SPD war er sehr aktiv.

1966 wurde Otto Hackmack in die Hamburger

Bürgerschaft gewählt. Sein Engagement

führte ihn 1970 in eine Funktion von hoher

politischer Verantwortung: Er wurde Senator

der Freien und Hansestadt Hamburg und

60, 65 und 70 Jahre NGG-Mitglied

NGG gratuliert denjenigen, die seit 1956,

1951 und 1946 NGG-Mitglied sind. Die

weiteren Namen werden wir in den nächsten

Ausgaben der „einigkeit“ veröffentlichen.

Landesbezirk Nord

Region Osnabrück

Seit 60 Jahren Mitglied

Willi Haarmann, Kurt Hahn,

Erwin Kern, Heinz Köhn, Werner Krake,

Helmut Kruckemeyer, Giselher Radeck,

Elisabeth Schlüter, Norbert Schreiber

Seit 65 Jahren Mitglied

Helmut Bednorz, Reinhold Hindersmann,

Horst Ratzow

Seit 70 Jahren Mitglied

Johanne Geistert

Region Hamburg-Elmshorn

Seit 60 Jahren Mitglied

Ruth Bielefeldt, Gerd Bretheuer,

Wilfried Burg, Claus Fitschen,

Günther Friedrich, Hans Gehrke,

Guenter Gerhardt, Karl-Heinz Grote,

Dieter Hanke, Olaf Kamradt, Hans Kluge,

Manfred Kohrs, Wolfgang Krieger,

Herbert Marx, Hermann Möller,

Ewald Nolte, Norbert Peiser,

Gerhard Ploehn, Walter Pöhler,

Karl-Heinz Scholz, Horst Schwelnus,

Hans-Joachim Steffens

Seit 65 Jahren Mitglied

Ralph Behrens, Hilda Bergmann,

Wilhelm Brandes, Gerhard Hamdorff,

Gerhard Heilmann, Herbert Hoops,

Gerhard Kleeberg, Guenter Kleemann,

Gerd Kleinke, Ruth Leuschke,

Peter Ortmueller, Martin Schwarz,

Guenter Seier, Peter Willhöft

Seit 70 Jahren Mitglied

Henry Bade, Carlo Ehrich, Ursula Fiege,

Otto Hackmack

damit einer der wenigen NGG-Funktionäre,

die ein derartiges politisches Amt bekleidet

haben.

Walter Henning, Anneliese Kaiser,

Franz Looss, Heinrich Pluempe, Leo Pollum,

Ewald Ramin, Rolf Schmidt,

Ernst Semmelhack

Region Schleswig-Holstein Nord

Seit 60 Jahren Mitglied

Kurt Jensen, Hans-Martin Kling,

Günter Schöbel

Seit 65 Jahren Mitglied

Helmut Wittdorf

Seit 70 Jahren Mitglied

Günther Kempe

Region Lübeck

Seit 60 Jahren Mitglied

Walter Kähler, Fritz Marquardt,

Bruno Rosenfeldt, Gustav Staack,

Marlene Vogt

Seit 65 Jahren Mitglied

Ilse Roennpag

Region Mecklenburg-Vorpommern

Seit 60 Jahren Mitglied

Eberhard Angerstein, Juergen Bartsch,

Willi Besler, Willy Conrad, Lieselotte Daug,

Siegfried Jark, Edeltraud Maeser, Ulrich Prill,

Krimhild Rasper, Dieter Schippel,

Franz Ulrich Spohd, Guenter Tessmann

Seit 65 Jahren Mitglied

Barbara Duebner, Gerd Meier,

Brigitta Steckert

Seit 70 Jahren Mitglied

Heinz Häse

Landesbezirik NRW

Region Aachen

Seit 60 Jahren Mitglied

Heinz-Josef Classen, Heinz Frings,

Maria Keller, Arnold Peltzer

Foto: privat

INTERNES

Tantiemenabführung 2014

In der „einigkeit“ 1/2016 sind die Namen

der NGG-Mitglieder veröffentlicht worden,

die im Jahr 2014 einen Teil ihrer Aufsichtsratsvergütung

an die Hans-Böckler-Stiftung

oder an das Bildungszentrum Oberjosbach

(BZO) abgeführt haben. Leider fehlten in der

Veröffentlichung die Namen folgender KollegInnen

beziehungsweise waren sie nicht der

richtigen Kategorie zugeordnet:

Kategorie 1:

Thilo Fischer, Anja Shakib,

Hermann Soggeberg

Kategorie 2:

Wolfgang Haaf

Kategorie 3:

Günther Link

Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen.

PERSONALIEN

Melanie Frerichs ist seit dem 1. März 2016

als Referatsleiterin Grundsatz in der NGG-

Hauptverwaltung in Hamburg tätig.

Nach ihrer Ausbildung zum Gewerkschaftssekretär

wurden Adnan Kandemir und Karim

El-Kubeysi zum 1. März übernommen:

Adnan in der NGG-Region Nordrhein, Karim

in der Region Ruhr.

Ebenfalls nach der Ausbildung übernommen

wurden Claudia Huber und Sebastian

Wiedemann : Claudia arbeitet seit 1. April

als Gewerkschaftssekretärin in der Region

Nürnberg-Fürth und Sebastian als Gewerkschaftssekretär

in der Region München.

Marco Veeck ist seit 1. April als Gewerkschaftssekretär

in der Region Rhein-Main

tätig.

Ludger Bentlage, Gewerkschaftssekretär

in der Region Aachen, ist am 1. März in den

Ruhestand getreten, Marlies Hagenow,

Gewerkschaftssekretärin in der Ortsstelle

Eberswalde, am 1. April.

WIR GRATULIEREN...

... zum Geburtstag: Eduard Bohner,

ehemaliger Referatsleiter in der NGG-

Hauptverwaltung, 70 Jahre; Herbert Berger,

ehemaliger Vorsitzender des Landesbezirk

Baden-Württemberg, 75 Jahre; Klaus Twesten,

ehemaliger Geschäftsführer der Region

Hannover, 70 Jahre.

einigkeit 2 /2016 11


Menschen

machen

sich stark!

INTERNATIONALES

Entsendegesetz: Reformvorschlag enttäuschend

Die „Freizügigkeit“ innerhalb der Europäischen

Union ist eine ihrer wichtigsten

Errungenschaften: Die Reisefreiheit, die

Niederlassungsfreiheit und das Recht, in

ganz Europa eine Arbeit aufzunehmen,

sorgen dafür, dass Menschen sich frei in

anderen Staaten bewegen und dort leben

können. ArbeitnehmerInnen sind in besonderem

Maße auf eine sichere und soziale

Gestaltung dieser Rechte angewiesen.

Die EU-Kommission hat im März 2016 einen

Reformvorschlag zur so genannten Entsenderichtlinie

vorgelegt: ArbeitnehmerInnen,

die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend

in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt

werden*, sollen in der Regel den lokalen

Arbeitskräften hinsichtlich Entlohnung und

Arbeitsbedingungen gleichgestellt werden.

Nach Vorstellung der Kommission soll der

Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit

am gleichen Ort“ gelten. Lohndumping und

Ausbeutung sollen verhindert sowie gleiche

Wettbewerbsbedingungen für entsendende

und lokale Unternehmen im Aufnahmeland

gewährleistet werden.

Recht auf Tarifverhandlungen fehlt

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)

begrüßt das Ziel der Reform, kritisiert

jedoch die nun vorgelegte Textgrundlage

der Kommission scharf. Diese würde die

meisten branchenspezifischen Tarifverträge

aus Ländern wie Deutschland** und Italien

ausklammern – sowie ebenfalls sämtliche

Betriebsvereinbarungen. Außerdem

enthalte der Vorschlag keine Formulierungen,

die das Recht der Gewerkschaften auf

Tarifverhandlungen für entsandte Arbeitskräfte

verankerten. Der EGB fordert daher

eine öffentliche Debatte zusammen mit den

Sozialpartnern.

Info: www.etuc.org

*Dies betrifft hinsichtlich der von NGG betreuten

Branchen insbesondere Werkvertragsbeschäftigte

aus Mittel- und Osteuropa, die

über „Sub-Subunternehmen“ auf deutsche

Schlachthöfe entsandt werden.

** NGG hat z.B. mit der deutschen Fleischwirtschaft

einen Mindestlohntarifvertrag für die

Branche abgeschlossen.

„Mehr Europa, mehr Gerechtigkeit!”

Foto: Miguel Discart/Flickr.com (cc)

Deshalb gilt: Ein Rückzug der

Staaten in nationale Grenzen

führt uns zurück weit in das letzte

Jahrhundert der Nationalstaaten

mit all den Folgen, dir wir kennen.

Angesichts dieser Entwicklung

sollte allen klar sein, dass

wir gerade jetzt mehr Europa als

weniger brauchen.

arbeitslosigkeit bei rund 50 Prozent. Damit

werden die Jugendlichen anfällig für alle,

die ihnen andere Perspektiven bieten, auch

wenn sie noch so zerstörerisch sind. Darum

gilt: mehr Europa, mehr Gerechtigkeit!“

Peter Schmidt, NGG-Referatsleiter Europa

und Internationales

Trauer um die Opfer der Terroranschläge von Brüssel am 22. März 2016

„Die furchtbaren Anschläge in Brüssel und

Paris zeigen einmal mehr, dass die Art, wie

wir leben, angegriffen wird und verwundbar

ist. Sie zeigen aber auch, dass Gewalt

niemals eine Lösung ist. Diese Angriffe sind

auch Angriffe auf die Werte der Demokratie

wie freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.

Wenn nun die ersten Reaktionen

von meist rechter politischer Seite

Forderungen auf eine Einschränkung dieser

Rechte sind, ist das Ziel ebenso klar. Nicht

um die Bekämpfung des Terrors, sondern

um die Einschränkung freiheitlicher Rechte

geht es.

Dennoch sollte die Politik endlich

auch daraus lernen. Die richtige

Reaktion gegen solche Tendenzen

bedarf einer grundlegenden

Änderung der Politik. Die zerstörerische

Sparpolitik, die ganze Teile Europas (auch in

Deutschland) verarmen lässt, muss gestoppt

werden. Die Reichen müssen endlich ihren

Beitrag für Europa leisten. Durch die Bankenrettung

wurden sie geschont, die Staaten

haben sich deshalb verschuldet. Nur 40

Prozent des Reichtums weniger europäischer

Familien würden alle europäischen Staatsschulden

tilgen.

Was hat das mit Europa und den Anschlägen

zu tun? In den Vierteln, aus denen die

Brüsseler Attentäter kamen, liegt die Jugend-

SOLIDARITÄTSFONDS

Aus dem Solidaritätsfonds für internationale

gewerkschaftliche Arbeit unterstützt

die NGG verfolgte GewerkschafterInnen

und ihre Familien. In besonderen Notfällen

gibt es auch direkt Hilfe für die gewerkschaftliche

Arbeit. Bitte helft mit

und überweist eine Geldspende auf unser

NGG-Konto:

SEB-Bank AG

IBAN: DE86 2001 0111 1132 026600

BIC: ESSEDE5F200

Kennwort: Solidaritätsfonds für

internationale gewerkschaftliche Arbeit

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einigkeit 2 /2016

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