einigkeit 2/2016
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2 / 2016
einigkeit
Informationen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Wir lassen uns nicht spalten!
Unter dem Motto „Wir lassen uns nicht spalten“ haben am 9. April
2016 in München tausende GewerkschafterInnen, darunter auch
zahlreiche NGG-Mitglieder, für ein Gesetz gegen den Missbrauch
von Leiharbeit und Werkverträgen demonstriert.
Der Protest galt nicht nur dem in allen Branchen
um sich greifenden Lohndumping, sondern
auch der CSU, die einen ohnehin schon
im Sinne der Arbeitgeber abgeschwächten
Gesetzentwurf wochenlang blockiert hatte.
Nur wenige Tage nach der Kundgebung des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in
München kamen die Spitzen der Großen Koalition
in Berlin zusammen. Sie einigten sich
unter anderem darauf, dass der im Februar
von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles
vorgelegte Gesetzentwurf unverändert zur
Abstimmung in die zuständigen Bundesministerien
geht. Wichtig ist nun, dass es
während des Gesetzgebungsverfahrens
nicht zu weiteren Verschlechterungen für die
ArbeitnehmerInnen kommt.
Mehr auf Seite 6 und 7
INHALT
Vorgestellt: Kirsten Rossmann S. 2
Zeit für mehr Solidarität S. 3
Starbucks: Mehrarbeitszuschläge
einfordern S. 4
Brauerstreiks in Bayern S. 5
Wir lassen uns nicht spalten! S. 6
Ruhrfestspiele S. 8
Mutterschutz reformieren S. 10
Entsendegesetz: Reformvorschlag
enttäuschend S. 12
einigkeit 2 /2016
1
Foto: Marko Kubitz
ZUR SACHE
„Kümmert euch!“
Drei Landtagswahlen
im März zeigen das
Erstarken von populistischen
Parteien,
allen voran der AfD.
Auch unter Gewerkschaftsmitgliedern
hat sie viele Wähler.
Michaela Rosenberger Und das, obwohl
die AfD gegen vieles
steht, wofür wir Gewerkschafter aktiv
eintreten: Wir stehen fürs Zusammenhalten,
unsere Stärke ist Solidarität. Das geht
nicht zusammen mit einer Parteispitze, die
regelmäßig versucht, Zwietracht zwischen
Menschen zu säen. Ihr ursprünglich arbeitnehmerfeindliches
Wahlprogramm gegen
Mindestlohn, gesetzliche Unfallversicherung
und Absicherung von Alleinerziehenden
spült die AfD jetzt weich. Wohl, um sich
als Sprachrohr des Volkes zu inszenieren.
Wahlanalysen zeigen, dass viele Menschen
nicht für die AfD, sondern gegen die
regierenden Parteien gestimmt haben. Denn
auch wenn - auf unseren Druck hin - mit
Mindestlohn und Rente mit 63 tatsächlich
Erleichterungen für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer beschlossen wurden,
bleibt offenbar der Gesamteindruck, dass
die Politik zwar Banken retten kann, sich
aber nicht um die Menschen kümmert, die
tagaus tagein dafür sorgen, dass unser Land
so stark und erfolgreich dasteht.
Die Analysen der Wahlforscher und die
Sorgen der Menschen nehme ich ernst und
appelliere deshalb an die Politik: Kümmert
euch um die Probleme! Wir müssen die
Rentenpolitik korrigieren und massenhafte
Altersarmut verhindern. Der Pflegenotstand
muss aufhören und der teilweise entwürdigende
Umgang mit „Hartz-IV-Empfängern“
muss ein Ende haben. Und wir brauchen
endlich gerechtere Löhne und bessere Perspektiven
im Job!
Michaela Rosenberger, NGG-Vorsitzende
Impressum
Die „einigkeit“ wird herausgegeben vom
Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-
Genuss-Gaststätten, Haubachstraße 76,
22765 Hamburg.
Redaktion: Silvia Tewes M.A. (V.i.S.d.P.)
Tel. (040) 380 13-0, Fax (040) 380 13-220
E-Mail: hv.redaktion@ngg.net
Internet: www.ngg.net
Redaktionsschluss: 21. April 2016
Titelfoto: Irmi Gessner
Satz: Malena Bartel; Druck: BWH GmbH
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag
enthalten.
VORGESTELLT
„Werkverträge sind die Pest schlechthin“
Gelernt hat sie Tiefdruckretuscheurin, einen
Beruf, den es schon lange nicht mehr gibt.
Kirsten Rossmann (62) arbeitete nach der
Kindererziehungszeit zunächst als Lohnbuchhalterin
auf einem volkseigenen Gut im
Brandenburgischen, bevor sie nach der Wende
und einer Umschulung zur Bürokauffrau
1994 in der
Finanzbuchhaltung
des Gemüse-
und Fruchtsaftherstellers
Dohrn & Timm
in Blankenfelde
anfing. Als
Mitglied des
fünfköpfigen
Betriebsrats
setzt sie sich
dort seit 2006
für die Belange Kirsten Rossmann
ihrer KollegInnen
ein: „Die größte Herausforderung war
damals, dafür zu sorgen, dass unser Betrieb
wieder tarifgebunden ist. Acht Jahre lang
hatten wir keinerlei Lohnerhöhung. Schließlich
hat NGG zu einem Warnstreik aufgerufen.
Der war erfolgreich. Wir haben seither
einen Haustarifvertrag und jährlich Entgelttarifverhandlungen.“
„Wir haben uns um sie gekümmert”
Ein Thema, das Kirsten Rossmann besonders
„umtreibt“, sind Werkverträge und Leiharbeit.
Hierüber hat sie sich in NGG-Schulungen
schlau gemacht: „Vor der Schulung
dachten wir, die Fremdbeschäftigten hier
sind Leiharbeitsbeschäftigte. Die meisten
sind aber über Werkvertrag bei uns tätig. Anfangs
haben sie uns noch nicht einmal ihre
Namen genannt.“ Mittlerweile seien sie ganz
gut integriert, einige
auch fest angestellt
worden. Derzeit
gebe es knapp 100
Stammbeschäftigte,
30 Werkvertragsund
fünf Leiharbeitsbeschäftigte:
„Sie
werden bei uns nicht
ausgegrenzt, wir sitzen in der Pause zusammen
am Tisch. Man kennt sich zum Teil seit
Jahren. Wir haben uns um sie gekümmert.
Sie hatten zum Beispiel noch nicht einmal
eine Garderobe. Da haben wir dafür gesorgt,
dass unser Chef das regelt.“
„Dem Betriebsrat sind die Hände gebunden“
Auch die Flaschensortierer müssen jetzt
Foto: privat
„Wir als Betriebsräte brauchen ein Instrument,
um sofort erkennen zu können,
ob es sich um Leiharbeit oder um einen
Werkvertrag handelt. Als nicht freigestellte
Betriebsräte haben wir keine Zeit für tagelange
Detektivarbeit. “
nicht mehr bei Wind und Wetter draußen im
Hof arbeiten, sondern in einer – wenn auch
unbeheizten – Halle. Was allerdings die
schlechtere Bezahlung der Werkvertragsbeschäftigten
betreffe, so seien dem Betriebsrat
die Hände gebunden: „Wenn z.B. bei den
Stammbeschäftigten ein Maschinenbediener
ausfällt, muss einer von den Werkvertragsbeschäftigten
seine Arbeit machen. Plötzlich
wird er dann zum Leiharbeitsbeschäftigten,
bekommt aber nicht mehr Geld. Wir sehen
das, können aber nichts dagegen machen.
Deshalb halte ich Werkverträge für die Pest
schlechthin.“
„Der jetzige Gesetzentwurf hat eine Hintertür
so groß wie ein Scheunentor”
Ein Gesetz, das den Missbrauch von Werkverträgen
verhindern soll, dürfe deshalb
nicht so leicht zu umgehen sein, findet Kirsten
Rossmann. „Der jetzige Gesetzentwurf
hat eine Hintertür so groß wie ein Scheunentor.
Das ist schade um die Arbeit, die
man reingesteckt hat. Das Gesetz muss die
Fremdvergabe von ganz regulären betrieblichen
Kernaufgaben per Werkvertrag unmöglich
machen. Und wir als Betriebsräte brauchen
ein Instrument, um sofort erkennen zu
können, ob es sich um Leiharbeit oder um
einen Werkvertrag handelt. Als nicht freigestellte
Betriebsräte haben wir keine Zeit
für tagelange Detektivarbeit.“ Außerdem
fordert die engagierte Betriebsrätin vom
Gesetzgeber, dass bei der Berechnung der
Größe eines Betriebsratsgremiums die Gesamtzahl
der Beschäftigten zugrunde gelegt
werden müsse, also inklusive der Fremdbeschäftigten:
„Dann würde sich vieles von
selbst regeln“, ist sie überzeugt.
„Man darf sich nicht abschrecken lassen”
Anderen ArbeitnehmervertreterInnen
empfiehlt Kirsten
Rossmann: „Man darf
sich nicht abschrecken
lassen, sondern
muss versuchen, mit
den Werkvertragsbeschäftigten
ins
Gespräch zu kommen und sich um deren
Belange zu kümmern. Sie müssen sich aufgehoben
fühlen und nicht als Beschäftigte
zweiter Klasse!“
Wenn sich Kirsten Rossmann nicht gerade für
ihre KollegInnen engagiert, dann „wühlt” sie
im Garten oder sie taucht ab: am liebsten in
warmen Tauchrevieren.
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Foto: DGB
Foto: NGG
NGG AKTIV
Zeit für mehr Solidarität
Das diesjährige DGB-Motto zum 1. Mai „Zeit
für mehr Solidarität“ trifft den Nagel auf den
Kopf: Im Vergleich zu anderen Ländern Europas
geht es den Menschen in Deutschland
gut. Daher demonstrieren wir am „Tag der
Arbeit“ für mehr Solidarität – zwischen den
arbeitenden Menschen, den Generationen,
Einheimischen und Flüchtlingen, Schwachen
und Starken.
Zeichen setzen
Es gibt viele Möglichkeiten, solidarisch zu
sein und Zeichen gegen Rassismus zu setzen.
So hat beispielsweise die NGG-Region
Allgäu beim Aktionstag „Hand in Hand gegen
Rassismus“ am 19. März 2016 in Kempten
kräftig mitgemischt. Zusammen mit
jungen Flüchtlingen aus Syrien und Libyen
hatte die jungeNGG im Vorfeld ein Banner
für den Aktionstag bemalt. Laura Schimmel,
jungeNGG: „Ein friedliches Leben und
gute Arbeit. Dieser Wunsch eint alle jungen
Gesicht zeigen gegen Rassismus!
Wir fordern:
• Integration geht nur gemeinsam, mit gleichen
Rechten für alle Beschäftigten! Das
heißt: keine Ausnahmen beim Mindestlohn,
keine Absenkung von Arbeitsschutzstandards
für Flüchtlinge.
• Solidarität braucht einen handlungsfähigen
Staat! Das heißt: mehr Investitionen in
Schulen, Verkehrswege, Wohnungsbau etc.
• Wir wollen Solidarität im Betrieb: kein
Lohndumping, keine Zwei-Klassen-Gesellschaft!
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit:
auch für Leiharbeits- und Werkvertragsbeschäftigte.
• Die gesetzliche Rente muss gestärkt
werden! Das heißt: Altersarmut verhindern.
• Wir wollen mehr Gerechtigkeit für Frauen
auf dem Arbeitsmarkt! Das heißt: Die
Gesetze zu Lohntransparenz und zum
Rückkehrrecht auf Vollzeit sind überfällig.
• Das Mitbestimmungsgesetz muss den
neuen Herausforderungen angepasst werden.
Das heißt: mehr Mitbestimmung in
den Betrieben, um die Folgen der Digitalisierung
und Demografie zu steuern.
Info: www.dgb.de
Unsere NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger
spricht am 1. Mai in Regensburg,
Burkhard Siebert, NGG-Vize, in Mannheim.
Menschen in Deutschland: unabhängig davon,
welchen Pass sie besitzen - und dafür
werden wir gemeinsam kämpfen!"
Was tust du?
Bestimmt hast auch du gute Ideen, wie
sich im betrieblichen und privaten Umfeld
Flüchtlinge besser integrieren lassen.
Vielleicht hast du auch schon eine Aktion
durchgeführt: Kleider sammeln, gemeinsam
kochen oder Musik machen? Oder hilfst du
deinem neuen Kollegen aus Syrien beim
Deutschlernen? Maile uns deine Geschichte
und Fotos, damit wir in der „einigkeit“ oder
in unserem Newsletter „ngg.aktuell“ darüber
berichten können:
hv.redaktion@ngg.net
Und wenn du gute Argumente gegen Vorurteile
suchst, hilft dir unsere Broschüre
„Solidarität kennt keine Grenzen“:
www.ngg.net/solidaritaet
Foto: Marko Kubitz
ZUR SACHE
„Das wäre unverantwortlich“
„Ginge es nach den
Arbeitgebern, würde
das Arbeitszeitgesetz
geändert: und zwar
so, dass künftig mehr
als zehn Arbeitsstunden
am Tag erlaubt
sind. Das lehnen
Claus-Harald Güster wir entschieden ab.
Schon jetzt können
die Betriebe ihre Belegschaft sehr flexibel
einsetzen. Das wird zum Beispiel vor Ort mit
den Betriebsräten und NGG in Betriebsvereinbarungen
oder in Tarifverträgen geregelt.
Es ist also überhaupt nicht nötig, das bestehende
Gesetz zu ändern. Offenbar geht es
den Arbeitgebern nicht um die Lösung eines
tatsächlichen Problems. Sie wollen einfach
so viel Deregulierung wie möglich, frei
nach dem Motto: Je weniger Gesetze, desto
besser. Die heute geltenden Regelungen
gelten jedoch seit Jahrzehnten und wurden
zum Schutz der Beschäftigten beschlossen.
Diesen Schutz brauchen sie nach wie vor. In
den Betrieben ist täglich zu erleben, dass
die Grenzen der Beschäftigten in punkto
Flexibilität und Arbeitsbelastung längst
erreicht sind. Übermäßiger Zeitdruck,
ständige Überstunden, Nichteinhaltung
von Pausen, psychische Belastung durch
Entgrenzung von Arbeit etwa durch ständige
Erreichbarkeit: Das alles gibt es schon
heute und macht die Menschen krank. Eine
Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes wäre
daher nicht nur unnötig, sondern auch unverantwortlich.
Die heutige Flexibilität der Arbeitszeit ist zu
sehr auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber
ausgerichtet. Da bleiben die Wünsche der
Beschäftigten oft auf der Strecke. Ihnen fehlt
die Möglichkeit, wesentlich stärker selbst
über ihre Zeit zu entscheiden. Das muss sich
ändern!”
Claus-Harald Güster,
stellvertretender NGG-Vorsitzender
TARIFINFOS
In zwei Stufen steigen die Entgelte im bayerischen
Gastgewerbe: um drei Prozent ab 1.
Mai 2016 und um weitere zwei Prozent zum
1. Mai 2017.
Für die ca. 48.000 Beschäftigten des bayerischen
Bäckerhandwerks hat NGG ein Paket
aus drei Tarifverträgen abgeschlossen: Die
Angriffe auf den Manteltarifvertrag wurden
abgewehrt, der jährliche Arbeitgeberbeitrag
zur tariflichen Altersvorsorge steigt um 60
Euro auf 440 Euro, und die Löhne erhöhen
sich zum 1. April 2016 um 50 Euro brutto.
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3
Foto: Marko Kubitz
ZUR SACHE
„Rentenniveau steigern!”
„Über Jahrzehnte hinweg
hatte die gesetzliche
Rentenversicherung
die Funktion,
den Lebensstandard
im Alter zu sichern.
Es ging hierbei um
weit mehr als nur um
Burkhard Siebert die Vermeidung von
Altersarmut. Es ging
darum, in Würde die Rente zu erleben. Mit
den Rentenreformen der jeweiligen Regierungen
sank das Rentenniveau von circa
53 Prozent im Jahr 2001 auf heute circa
47 Prozent. Bis 2030 kann es noch auf 44
Prozent sinken. Diesen Sinkflug müssen wir
stoppen!
Mit der von der Bundesregierung ins Gespräch
gebrachten ‚Lebensleistungsrente‘
wird es allerdings nicht gelingen, Menschen
mit niedrigem Einkommen besser vor Altersarmut
zu schützen. Die Hürden sind zu
hoch und die Inanspruchnahme zu kompliziert:
u. a. etwa die Koppelung an eine
vierzigjährige Versicherungszeit und später
an eine private oder betriebliche Altersvorsorge.
Zum anderen zeigen Berechnungen,
dass der Kern der Lebensleistungsrente,
die Aufstockung auf 30 Entgeltpunkte (EP),
wohl schon bald nicht mehr ausreicht, um
eine Leistung über der Grundsicherung zu
bekommen. Der Rentenzahlbetrag für 30 EP
beträgt in den neuen Ländern derzeit 811
Euro und liegt damit 22 Euro oberhalb des
aktuellen Grundsicherungsbedarfs von 789
Euro. Dieser knappe rechnerische Vorsprung
dürfte allerdings kaum von Dauer sein, da
das Rentenniveau weiter sinkt, der Grundsicherungsbetrag
in den nächsten Jahren sich
aber erhöhen wird. Altersarmut lässt sich so
nicht bekämpfen.
Notwendig sind neben der Stabilisierung
des Rentenniveaus flexiblere Übergänge in
die Rente wie Teilrenten oder weiterführende
Formen von Altersteilzeit und die Stärkung
der betrieblichen Altersvorsorge. Dafür
werden wir auch weiterhin streiten!“
Burkhard Siebert, stellv. NGG-Vorsitzender
Foto: SpeedKingz/Shutterstock.com
ARBEITSZEIT
Starbucks:
Mehrarbeitszuschläge jetzt einfordern!
Viele Teilzeitbeschäftigte bei Starbucks haben Anspruch auf mehr Geld.
Teilzeitbeschäftigte der Kaffeehauskette
Starbucks können sich dank NGG-Tarifvertrag
jetzt bares Geld sichern: und zwar
dann, wenn sie ein Jahresarbeitszeitkonto
haben und im Jahr 2015 mehr als die im
Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit gearbeitet
haben. Denn laut Tarifvertrag müssen alle
Stunden, die über die vertragliche Arbeitszeit
hinausgehen, mit einem Mehrarbeitszuschlag
von 33 Prozent berechnet werden.
33 Prozent mehr dank Tarifvertrag
Allerdings rechnet Starbucks die Mehrarbeit
bei Teilzeitkräften erst dann automatisch
mit dem Zuschlag von 33 Prozent ab,
Beispiel 1: Lisa F., Barista,
Tarifgruppe 1 / 8,51 € Stundenlohn
Arbeitszeit laut Vertrag pro Woche:
Arbeitszeit pro Jahr:
Tatsächlich in 2015 gearbeitet:
Mehrarbeit gegenüber vertraglicher
Arbeitszeit:
Mehrarbeitszuschlag von 33 Prozent
für 45 Std.: 260,41 €
15 Std.
780 Std.
825 Std.
45 Std.
wenn eine Teilzeitkraft das Arbeitszeitkontingent
einer Vollzeitkraft (2028 Stunden)
erreicht hat. Damit der Zuschlag auch schon
bei weniger Stunden gezahlt wird, sollten
Teilzeitbeschäftigte jetzt ihren Anspruch
darauf schriftlich geltend machen: und zwar
dringend, denn die Frist zur Geltendmachung
läuft Ende Mai 2016 ab! Unterstützung
hierbei gibt es für NGG-Mitglieder in
den NGG-Regionen: www.ngg.net/vorOrt
Dass es sich in jedem Fall lohnt, die
Zuschläge einzufordern, zeigen die hier
angeführten Beispiele:
Beispiel 2: Steffi B., Shift Supervisor,
Tarifgruppe 5 / 10,96 € Stundenlohn
Arbeitszeit laut Vertrag pro Woche: 30 Std.
Arbeitszeit pro Jahr:
1560 Std.
Tatsächlich in 2015 gearbeitet: 1820 Std.
Mehrarbeit gegenüber vertraglicher
Arbeitszeit:
260 Std.
Mehrarbeitszuschlag von 33 Prozent
für 260 Std.: 940,37 €
SERVICE
Fragen zur Arbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe?
Rat und Hilfe gibt es bei der
HoGa-Hotline der NGG.
Team verstärken. Bonus sichern. iPad gewinnen.
Wir wollen deine Interessen bei Starbucks noch
besser vertreten: auch in der anstehenden
Tarifrunde. Dafür brauchen wir mehr Mitglieder.
Wenn du in deinem Store NGG-Mitglieder
wirbst, bekommst du für jedes neu geworbene
Mitglied einen Einkaufsgutschein über 15 Euro
in den Shops des Gutscheinportals BONAGO
(Karstadt, SportScheck etc.).
Die Aktion endet am 30. Juni 2016. Danach verlosen
wir unter den zehn erfolgreichsten WerberInnen
drei iPad Air 2: www.ngg.net/bonus
Foto: Sorbis/Shutterstock.com
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AUS DEN BRANCHEN
Letzte Chance auf eine gütliche Einigung
Während der Deutsche Brauer-Bund in Ingolstadt mit einem Festakt 500 Jahre Reinheitsgebot feiert, ist den
Brauereibeschäftigten in Bayern überhaupt nicht nach Feiern zumute. Nach zahlreichen Warnstreiks geht
es dort am 29. April 2016 in die Schlichtung.
Foto: NGG
Das deutsche Bier feiert im April 2016 einen
runden Geburtstag. Vor 500 Jahren wurde
im bayerischen Ingolstadt das Reinheitsgebot
für den Gerstensaft erlassen. Gebraut
wurde jedoch schon sehr viel länger.
Archäologen haben Belege dafür gefunden,
dass bereits die Sumerer circa 4000 v. Chr.
ein Gebräu aus Getreide-Brotfladen und
Wasser herstellten. Im Mittelalter entdeckten
die Mönche Bier als nahrhaftes Fastengetränk
für sich. Während das Braurecht
zunächst vor allem katholischen Klöstern
vorbehalten war, wurde es später auch
dem Volk gestattet. Um möglichst günstig
brauen zu können, wurden beispielsweise
Ochsengalle, Froschlaich, Baumrinde und
auch giftige Zutaten wie Tollkirsche, Ruß
und Pech eingesetzt: Magenverstimmung
und Schlimmeres waren die Folge. Der bayerische
Herzog Wilhelm IV. erließ daraufhin
am 23. April 1516 ein Reinheitsgebot, also
quasi das älteste Verbraucherschutzgesetz
überhaupt. Ins Bier gehören seither nur
Wasser, Gerstenmalz, Hopfen und Hefe.
Foto: NGG
bayerischen
Brauereien
war. Für dieses
sehr gute wirtschaftliche
Ergebnis sind
in erster Linie
die Frauen und
Männer in den
Brauereien
verantwortlich,
die qualitativ
hochwertige
und
harte Arbeit
leisten. Und
jetzt sollen sie
davon nichts
abbekommen? Das geht nicht.“ NGG fordert
ein kräftiges Lohnplus von sechs Prozent.
Außerdem sollen Auszubildende 50 Euro
mehr pro Monat in der Tasche haben.
Unterstützt vom stellvertretenden NGG-Vorsitzenden Claus-Harald Güster (links mit Schirm) zogen die
Warnstreikenden der Münchener Großbrauereien am 12. April 2016 vor das Haus des Bayerischen
Brauerbundes.
„Billig abspeisen lassen wir uns nicht!"
Um den Druck auf die Arbeitgeber vor
der zweiten Verhandlung am 14. April zu
erhöhen, waren die Brauer in ganz Bayern
dem Aufruf der NGG zu mehrstündigen
Warnstreiks gefolgt. Nichts ging mehr:
bei Tucher Bräu in Nürnberg, den Münchner
Großbrauereien Spaten-Franziskaner,
Paulaner Brauerei, Staatl. Hofbräuhaus und
Augustiner-Bräu, sowie der Kulmbacher
Brauerei, der Würzburger Hofbräu, der
Brauerei Tegernsee und der Brauerei Herrnbräu
in Ingolstadt.
Foto: NGG
Ungeachtet der Warnstreikwelle besserten
die „Brauherren“ ihr „Magerangebot“ von
1,6 Prozent jedoch nur minimal auf: auf
zwei Prozent. Die NGG-Tarifkommission
erklärte daraufhin das Scheitern der Verhandlungen
und rief die Schlichtung an. Das
bedeutet, dass unter dem Vorsitz eines neutralen
Schlichters ein letztes Mal versucht
wird, einen Tarifabschluss zu erzielen: und
zwar am 29. April. Bis dahin herrscht „Friedenspflicht“,
sprich: Es darf nicht gestreikt
werden. Adjan: „Wenn die Schlichtung kein
gutes Ergebnis bringt, sind wir aus der
Friedenspflicht: Wir bereiten unsere Kolleginnen
und Kollegen jetzt schon darauf vor,
dass wir dann in Streikauseinandersetzungen
gehen werden, die die Brauwirtschaft
in Bayern so noch nicht erlebt hat. Billig
abspeisen lassen wir uns nicht!"
Info/Fotos: www.ngg.net/bayern
13. April 2016: Warnstreik bei der Kulmbacher Brauerei.
Jörn Rohrbeck, Betriebsratsmitglied: „1,6 Prozent Erhöhung
sind zu wenig. Wir brauchen das Geld für unseren ganz normalen
Lebensunterhalt, also um es in die Wirtschaft hier zu
stecken und nicht um es irgendwie im Ausland zu bunkern.“
NGG fordert ein Lohnplus von sechs Prozent
Während also Bier-Fans 2016 allen Grund
zum Feiern haben, sind die bayerischen
Brauer gerade gar nicht in Feierlaune. Der
Grund: In einer ersten Entgelttarifrunde
für die circa 10.000 Beschäftigten der
Brauereien in Bayern hatten die Arbeitgeber
angeboten, die Löhne um gerade
einmal 1,6 Prozent zu erhöhen: „und das“,
so Freddy Adjan, Verhandlungsführer und
Vorsitzender des NGG-Landesbezirks Bayern,
„obwohl 2015 ein Spitzenjahr für die
Am 13. April 2016 traten auch die Beschäftigten der Würzburger Hofbräu in den Warnstreik.
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FORTSETZUNG VON SEITE 1
Wir lassen uns nicht spalten!
Endlich passiert etwas im Kampf gegen Lohndumping: Beim Koalitionsgipfel am 13. April 2016 haben
sich Bundeskanzlerin Merkel, Vizekanzler Gabriel und CSU-Chef Seehofer unter anderem darauf verständigt,
dass der Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen nun unverändert in
die Ressortabstimmung geht.
Foto: Irmi Gessner
Susi Ferschl, Gesamtbetriebsratsvorsitzende bei Nestlé, forderte in München: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!”.
Eigentlich hätte dies schon im Februar
geschehen sollen, aber damals hatte die
CSU den von Bundesarbeitsministerin Andrea
Nahles vorgelegten Entwurf blockiert:
und das obwohl dieser schon im Sinne der
Arbeitgeber und zum Nachteil der Beschäftigten
abgeändert worden war. Für die NGG-
Vorsitzende Michaela Rosenberger bleibt der
Gesetzentwurf weit hinter den Forderungen
der Gewerkschaften zurück, „aber er bringt
wenigstens kleine Verbesserungen. Weitere
Verschlechterungen durch die CDU/CSU
zu Lasten der Beschäftigten darf es nicht
geben. Nun muss zügig gearbeitet werden,
damit der Bundestag noch in diesem Jahr
beraten und das Gesetz beschließen kann.“
Kern des Gesetzesvorhabens ist es, den Einsatz
von Leiharbeitskräften in einem Betrieb
auf 18 Monate zu begrenzen. Nach neun
Monaten sollen diese den gleichen Lohn wie
das Stammpersonal bekommen. Außerdem
sollen LeiharbeiterInnen künftig nicht mehr
als StreikbrecherInnen eingesetzt werden
dürfen. Bei Werkverträgen will Nahles sicherstellen,
dass diese nicht zur Verdrängung
von regulären Jobs missbraucht werden. Betriebsräte
sollen überdies über Art und Umfang
von Werkverträgen informiert werden.
Ein Massenphänomen
Um gegen die Blockade der CSU zu demonstrieren,
waren am 9. April 2016 tausende
GewerkschafterInnen, darunter auch zahlreiche
NGG-Mitglieder, nach München gekommen.
Unter dem Motto „Wir lassen uns nicht
spalten“ forderten sie während einer Kundgebung
des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB) auf dem Münchner Odeonsplatz
ein wirksames Gesetz gegen den Missbrauch
von Leiharbeit und Werkverträgen.
Die „Lohndumping-Instrumente“ Leiharbeit
und Werkverträge sind längst keine
Randerscheinung des Arbeitsmarktes mehr,
sondern ein Massenphänomen. Mittlerweile
ziehen sie sich quer durch die Republik, quer
Werkvertrag und Leiharbeit: Was ist der Unterschied?
Bei einem Werkvertrag vergibt ein Auftraggeber
(Unternehmen) Aufträge für fest definierte
„Werke“ an Fremdfirmen. Abgerechnet
wird erfolgsorientiert – und nicht nach
Arbeitszeit. Das Merkmal eines Werkvertrags
ist, dass der Auftragnehmer dieses
Werk (Produkt) mit eigenen Arbeitskräften
erstellt, für dieses Werk haftet und selbst
bestimmt, wie es erstellt wird. Das heißt, er
ist allein zuständig für den Einsatz der von
ihm Beschäftigten. Wann ein Werkvertrag
vorliegt, ist in Paragraf 631 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) liegt
dann vor, wenn eine Verleihfirma Beschäftig-
Foto: Irmi Gessner
te an ein Unternehmen überlässt, das diese
nach eigenen betrieblichen Erfordernissen
einsetzt. Wie beim Werkvertrag besteht das
Arbeitsverhältnis mit der Fremdfirma, von der
die Leiharbeitskräfte auch ihren Lohn erhalten.
Im Unterschied zu Werkvertragsbeschäftigten
bekommen sie ihre Arbeitsanweisungen
jedoch vor allem von Beschäftigten des
Unternehmens, an das sie ausgeliehen werden.
Grundsätzlich haben Leiharbeitskräfte
die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte
auch. Allerdings verdienen Leiharbeitskräfte
– bedingt durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
– meist deutlich weniger als
fest angestellte KollegInnen, obwohl sie die
gleiche Arbeit machen.
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einigkeit 2 /2016
durch alle Branchen: Sei es nun bei Automobilherstellern,
auf Schlachthöfen, am Bau,
im Einzelhandel und in Krankenhäusern,
in Schulen und Verkehrsbetrieben, überall
steigt die Zahl der Arbeitskräfte, die nicht
zur Stammbelegschaft zählen, sondern per
Werkvertrag bei einem externen Unternehmen
beschäftigt sind.
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann bezeichnete
den Gesetzentwurf in seiner Rede
zwar als Kompromiss, der hinter den Erwartungen
zurückbleibe, sagte aber auch: „Gut
ist, dass Auftraggeber in Zukunft eindeutig
klären, ob es sich um Werkverträge oder
Leiharbeit handelt. (...) Gut ist auch, dass
Betriebsräte ein Informationsrecht erhalten
sollen. Es fehlt aber echte Mitbestimmung;
etwa um einen Werkvertrag zu verhindern,
wenn er der Stammbelegschaft schadet.”
Was die Leiharbeit betreffe, so müsse sich
die geplante Begrenzung auf 18 Monate in
einem Betrieb auf den Arbeitsplatz, nicht auf
den Leiharbeitnehmer beziehen: „Sonst gibt
es einen Drehtüreffekt: Sie können nach 18
Monaten einfach ausgetauscht werden.”
„Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber hier klare
Regeln schafft.”
Welche Erfahrungen Betriebsräte mit dem
mehr oder minder legalen Lohndumping
machen, wurde in mehreren Redebeiträgen
auf der Kundgebung in München deutlich.
Aus dem NGG-Bereich trat Susi Ferschl, Gesamtbetriebsratsvorsitzende
bei Nestlé, ans
Rednerpult: „Bei uns am Standort in Biessenhofen
gibt es zwar noch keine Leiharbeit
und Werkverträge nur in wenigen Randbereichen
wie bei den Reinigungsdiensten oder
der Pforte. Aber auch da sage ich: Es kann
doch nicht sein, dass zwischen dem Pförtner
der Fremdfirma und dem eigenen Pförtner
ein Gehaltsunterschied von um die 1.000
Euro besteht! Wir fordern: Gleicher Lohn für
gleiche Arbeit! Das Problem: Wir haben keine
Mitbestimmung. Sorgen macht uns auch,
dass der Konkurrenzdruck steigt: auch bei
der Fleisch- und Wurstsparte von Nestlé. Wer
am billigsten liefert, ist dabei. In einigen
Schlachtkonzernen sind zwei Drittel der Belegschaft
Werkvertragsarbeitnehmer. Damit
wird Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt, die
noch eigenes Personal beschäftigten und
Foto: Irmi Gessner
Foto: Irmi Gessner
Auch NGG war bei der Kundgebung gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen aktiv dabei.
nach Tarif bezahlen. Es wird Zeit, dass der
Gesetzgeber hier klare Regeln schafft, die
den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen
verhindern. Herr Seehofer, hören Sie
auf, Politik auf dem Rücken der Arbeitnehmer
in diesem Land zu machen!“
Belegschaften werden gespalten
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer
irrt, wenn er meint, bei Werkverträgen gebe
es „keine nennenswerten Verstöße“ mehr.
Wenn etwa in Schlachthöfen die Mehrheit
der Beschäftigten mit Werkverträgen in Suboder
Sub-Subunternehmen arbeitet, dann
sind Probleme unausweichlich: Belegschaften
werden gespalten, Arbeitnehmerrechte
ausgehebelt und Werkverträge zu Lohndumping
missbraucht. Der Einsatz von Werkverträgen
auch in Kernarbeitsprozessen, nicht
nur für saisonale Spitzen oder um Engpässe
flexibel abzufedern, ist inzwischen Realität
in der gesamten Lebensmittelindustrie und
in vielen anderen Branchen. Deshalb muss
die Bundesregierung dem Missbrauch endlich
einen Riegel vorschieben – so wie sie es
im Koalitionsvertrag vereinbart hat.
Dass mit Leiharbeits- und Werkvertragsbeschäftigten
ArbeitnehmerInnen erster, zweiter,
ja dritter Klasse in den Betrieben existieren,
zeigen auch die schnellen Entlassungen
nach dem Brand am Ostermontag beim Geflügelproduzenten
Wiesenhof im niedersächsischen
Lohne. Und zwar, ohne dass dort
Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung
geprüft worden sind: Wenn es eng wird,
müssen als erste die „Fremdbeschäftigten“
gehen. NGG hat den Arbeitgeber, die PHW-
Gruppe, aufgefordert, alle Arbeitsplätze zu
sichern. Zuletzt waren im Schlachthof 750
Stamm- und 450 Fremdbeschäftigte tätig.
Entsprechende Verhandlungen des Unternehmens
mit dem Betriebsrat und NGG über
die Zukunft des Standortes haben am 14.
April begonnen.
Info: www.dgb.de
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann (Mitte) forderte für die Betriebsräte ein Recht auf echte Mitbestimmung bei Leiharbeit
und Werkverträgen. Ein bloßes Informationsrecht reiche nicht aus.
einigkeit 2 /2016
7
RECHT
Lohn zu spät?
Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber
den Lohn nicht pünktlich zahlen. Bislang
konnten Beschäftigte dagegen kaum
etwas unternehmen. Eine neue Vorschrift
sieht nun eine Verzugspauschale, also
einen pauschalen Schadensersatz, von 40
Euro vor.
Anspruch geltend machen!
Wer seinen Lohn nicht pünktlich bekommt,
kann künftig neben dem Lohn auch die
gesetzliche Pauschale verlangen. Wichtig:
Die Regelung gilt zunächst nur für diejenigen,
deren Arbeitsverhältnis nach dem 28.
Juli 2014 begonnen hat. Ab dem 30. Juni
2016 gilt sie auch für alle anderen Arbeitsverhältnisse.
Hilfe bei der Geltendmachung
gibt es bei den NGG-Regionen: www.ngg.
net/vorOrt
Info: www.dgbrechtsschutz.de
(Meldung vom 5.4.2016)
LANDESBEZIRKE
Nordrhein-Westfalen
21./22. Mai 2016 in Haltern am See: Workshop
für (künftige) Betriebsräte zum Thema
„Wie man das eigene Profil schärft und
Kommunikation im Betrieb gelingt“.
Bayern
12. Mai in Nürnberg: Tandem-Seminar für
Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
8. bis 9. Juni in Beilngries: Seminar „Betriebsrat
und Ausbildung“.
21. bis 23. Juni in Bernau: Seminar „Betriebsrat
und Tarifvertrag“ (Grundseminar).
Ost
20. bis 22. Mai in Berlin: jungeNGG-Seminar
„Macht. Medien. Berlin.“ Spurensuche: Wie
stark ist die Macht der Medien, u.a. Besuch
des Museums für Kommunikation.
30. Mai in Magdeburg: Seminar „ Rassismus
im Betrieb“. Was ist Rassismus, welche
Ursachen gibt es, wem nützt und wem
schadet er?
4. Juni in Dessau: Unter dem Motto „Solidarität
kennt keine Grenzen“ lädt der Landesbezirk
zum Austausch über die aktuelle
Flüchtlingspolitik ein: mit der NGG-Vorsitzenden
Michaela Rosenberger, dem theater
odos und Djamal Amelal vom Zentralrat der
Muslime in Deutschland.
15. bis 16. Juni in Leipzig: Seminar für Betriebsräte
bei Harry Brot zum Thema „Gute
Arbeitszeit im demografischen Wandel“.
11. bis 12. Juni in Erkner: Landesfrauenseminar
zum Thema „Selbstmanagement:
Wie meistere ich die Herausforderungen,
ohne selbst auf der Strecke zu bleiben?“.
Info: www.ngg.net/vorOrt
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RUHRFESTSPIELE
„Kunst gegen Kohle"
Die Ruhrfestspiele Recklinghausen
sind eines der
ältesten und zugleich renommiertesten
Theaterfestivals
Europas.
Ihren Ursprung haben sie
im kalten Winter 1946/47.
Damals standen die Hamburger
Theater vor der Schließung,
weil ihnen Kohlen
für die Beheizung und den
Betrieb der Bühnentechnik
fehlten. Verwaltungsdirektor,
Betriebsratsvorsitzender und
weitere Beteiligte fuhren daraufhin mit zwei
LKW ins Ruhrgebiet, um auf den Kohlezechen
um Hilfe zu bitten. Bergleute der Zeche König
Ludwig 4/5 halfen ihnen, indem sie Kohle an
der Besatzungsmacht „vorbeischleusten“ und
damit die LKW beluden. Zum Dank gastierten
im folgenden Sommer 150 Schauspieler der
drei Hamburger Staatsbühnen unter dem Motto
„Kunst gegen Kohle“ in Recklinghausen.
„Festspiele inmitten der Stätten harter Arbeit“
Dieser solidarische Tausch war die Geburtsstunde
der Ruhrfestspiele. Der damalige
Hamburger Bürgermeister Max Brauer hielt
zu den ersten Festspielen eine Rede vor der
Belegschaft der Zeche: „Ich kann mir eine
andere und neue Art der Festspiele vorstellen.
Festspiele nicht nur für Literaten und Auserwählte,
sondern Festspiele inmitten der Stätten
harter Arbeit. Ja, Festspiele im Kohlenpott vor
den Kumpels. Ja, Festspiele statt in Salzburg
Ferienzentrum Yachthafen Rechlin
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täglich vielseitiges Frühstücksbuffet
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mit Erfrischungsgetränk
komplette Wäscheausstattung, Nebenkosten
(Strom, Wasser, Heizung), Endreinigung, WLAN
Buchungscode: „NGG-Fit und aktiv Müritz“
Die Ruhrfestspiele 2016 setzen sich mit der Mittelmeerregion auseinander.
in Recklinghausen.“ Seither sind die Stadt
Recklinghausen und der DGB die Träger der
Festspiele.
Ruhrfestspiele 2016
Das diesjährige Festival trägt das Motto „Mittelmeer
– Mare Nostrum?“ Es setzt sich mit
der Literatur und der Dramatik sowie mit den
aktuellen politischen wie sozialen Zuständen
in der Mittelmeerregion auseinander. Vom 1.
Mai bis 19. Juni 2016 stehen Stücke, Autoren
und Inszenierungen unter anderem aus Italien,
Spanien, Frankreich, Griechenland, der Türkei,
Zypern, Israel, Ägypten und Algerien im Mittelpunkt
des Ruhrfestspielprogramms.
Gewerkschaftsmitglieder erhalten ermäßigte
Karten.
Info/Karten: www.ruhrfestspiele.de
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90,00 Euro
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8
einigkeit 2 /2016
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widerrufen.
Datum
Unterschrift
GLEICHSTELLUNG
Mutterschutz reformieren
Schwangere und stillende Frauen verdienen
bestmöglichen Schutz: auch am Arbeitsplatz.
Sie sind allerdings keineswegs ab
einem bestimmten Zeitpunkt zwingend
arbeitsunfähig. Bevor also ein Beschäftigungsverbot
ausgesprochen wird, muss
der Arbeitgeber prüfen, ob sich ein anderer
Arbeitsplatz findet oder wie er den Arbeitsplatz
so umgestalten kann, dass werdende
und stillende Mütter weiter gefahrlos
berufstätig sein können.
Dies ist nur ein Aspekt, den das Bundesfamilienministerium
in einem neuen Mutterschutzgesetz
berücksichtigen will. Das
bestehende Gesetz stammt von 1952 und
passt daher nicht mehr so richtig zur heutigen
Arbeitswelt. Zwar wollen auch heutzutage
schwangere und stillende Frauen nicht
auf den notwendigen Gesundheitsschutz
Foto: contrastwerkstatt/Fotolia.com
Das aktuelle Mutterschutzgesetz ist nicht mehr zeitgemäß.
verzichten, aber sie wollen/müssen eben
auch arbeiten gehen und Arbeit und Familie
unter einen Hut bringen.
„Ausnahmen nicht nachvollziehbar“
Die geplante Reform des Gesetzes bietet
außerdem die Möglichkeit, das deutsche
Mutterschutzrecht an verfassungs- und
europarechtliche Vorgaben anzupassen.
Birgit Pitsch, NGG-Referatsleiterin Frauen
und Gleichstellungspolitik: „Wir begrüßen
den Reformvorschlag des Bundesfamilienministeriums
zum Mutterschutz. Was uns
nicht gefällt, ist, dass die Ausnahmeregelungen
zur Nachtarbeit und an Sonn- und
Feiertagen beibehalten werden sollen.
Ausgerechnet in seelisch und körperlich
belastenden, meist frauentypischen Berufen
wie im Hotel- und Gaststättengewerbe
will man vom Nachtarbeitsverbot abweichen.
Ich kann nicht nachvollziehen, wieso
wirtschaftliche Interessen hier wichtiger
sein sollen als der Gesundheitsschutz von
Schwangeren und Stillenden.“
Den NGG-Flyer „Schwanger im Job“ und
andere Info-Materialien gibt es hier:
www.ngg.net/mutterschutz
Jetzt anmelden
Im Rahmen der Initiative Lohngerechtigkeit
„:was uns zusteht“ (siehe „einigkeit“
1/2016) lädt NGG für den 30. Juni 2016 zur
Betriebsrätekonferenz nach Berlin. Unter
dem Motto „Da fehlt doch was! Betriebsräte
für gleiche Bezahlung bei gleicher und
gleichwertiger Arbeit!“ geht es darum, wie
Betriebsräte im Betrieb für mehr Lohngerechtigkeit
zwischen Frauen und Männern
sorgen können.
Veranstaltungsort/-zeit: Hotel Park Inn in
Berlin, 30. Juni 2016, 9:00-15:00 Uhr; Anreisetag:
29. Juni (mit Übernachtung)
Die Anmeldung zum
Seminar nach
§ 37.6 BetrVG muss
bis zum 15. Mai
2016 erfolgen: Tel.
040/38013-128 oder
hv.tarif@ngg.net.
:was uns
zusteht
„Was steht mir eigentlich zu?“
„Stimmt es, dass der Chef mich von der Berufsschule
in den Betrieb abziehen darf?“
„Was steht mir eigentlich zu, wenn ich
Überstunden machen muss?“ „Was muss
alles ins Berichtsheft geschrieben werden?“
Diese und weitere Fragen bewegten
die rund 1.000 Auszubildenden und jungen
ArbeitnehmerInnen, die Mitte März 2016
den Stand der jungenNGG auf der Gastronomie-Leitmesse
INTERNORGA in Hamburg
besuchten.
Foto: NGG
„Aber nicht nur rechtliche Fragen waren
das Thema“, so Gregor Best, Landesjugendsekretär
der NGG Nord. „Auch was wir als
jungeNGG sonst noch machen – und das
ist jede Menge: vom Tagesseminar über
Besuche in Schulen und Betrieben bis hin
zum mehrtägigen Bildungsurlaub.“ „Auch
mehrere Berufsschullehrer fanden den Weg
an unseren Stand“, ergänzt Isabel Artus,
NGG-Projektsekretärin: „Gerade diese werden
von Azubis um Rat gebeten und waren
froh, dass sie bei uns die notwendigen Infos
Kompetente Beratung gab es am INTERNORGA-Stand der jungen NGG.
für Ihre Arbeit bekamen. Besonders unser
Angebot zur Zusammenarbeit wurde gerne
angenommen, so dass wir bereits die ersten
Termine vereinbaren konnten.“
„Dort sein, wo die Menschen sind”
Erfreut zeigte sich das Team aus haupt- und
ehrenamtlichen NGG-KollegInnen auch
über 44 neu geworbene NGG-Mitglieder.
Best: „Kein Wunder, dass der Termin für
die kommende INTERNORGA bereits heute
im Kalender notiert ist. Wir haben wieder
einmal gemerkt, dass es sich lohnt, dort zu
sein, wo die Menschen sind!“
10
einigkeit 2 /2016
INTERNES
Wir trauern um Otto Hackmack
Am 19. Februar 2016 ist Otto Hackmack im
Alter von 94 Jahren verstorben. Der Diplom-
Volkswirt nahm seine hauptamtliche Tätigkeit
für NGG 1951 als Revisor auf. 1962 wurde
er zum Hauptkassierer gewählt. Mitglied
des Geschäftsführenden Hauptvorstands
der NGG war Otto Hackmack insgesamt acht
Jahre lang: von 1962 bis 1970.
Auch in der Hamburger SPD war er sehr aktiv.
1966 wurde Otto Hackmack in die Hamburger
Bürgerschaft gewählt. Sein Engagement
führte ihn 1970 in eine Funktion von hoher
politischer Verantwortung: Er wurde Senator
der Freien und Hansestadt Hamburg und
60, 65 und 70 Jahre NGG-Mitglied
NGG gratuliert denjenigen, die seit 1956,
1951 und 1946 NGG-Mitglied sind. Die
weiteren Namen werden wir in den nächsten
Ausgaben der „einigkeit“ veröffentlichen.
Landesbezirk Nord
Region Osnabrück
Seit 60 Jahren Mitglied
Willi Haarmann, Kurt Hahn,
Erwin Kern, Heinz Köhn, Werner Krake,
Helmut Kruckemeyer, Giselher Radeck,
Elisabeth Schlüter, Norbert Schreiber
Seit 65 Jahren Mitglied
Helmut Bednorz, Reinhold Hindersmann,
Horst Ratzow
Seit 70 Jahren Mitglied
Johanne Geistert
Region Hamburg-Elmshorn
Seit 60 Jahren Mitglied
Ruth Bielefeldt, Gerd Bretheuer,
Wilfried Burg, Claus Fitschen,
Günther Friedrich, Hans Gehrke,
Guenter Gerhardt, Karl-Heinz Grote,
Dieter Hanke, Olaf Kamradt, Hans Kluge,
Manfred Kohrs, Wolfgang Krieger,
Herbert Marx, Hermann Möller,
Ewald Nolte, Norbert Peiser,
Gerhard Ploehn, Walter Pöhler,
Karl-Heinz Scholz, Horst Schwelnus,
Hans-Joachim Steffens
Seit 65 Jahren Mitglied
Ralph Behrens, Hilda Bergmann,
Wilhelm Brandes, Gerhard Hamdorff,
Gerhard Heilmann, Herbert Hoops,
Gerhard Kleeberg, Guenter Kleemann,
Gerd Kleinke, Ruth Leuschke,
Peter Ortmueller, Martin Schwarz,
Guenter Seier, Peter Willhöft
Seit 70 Jahren Mitglied
Henry Bade, Carlo Ehrich, Ursula Fiege,
Otto Hackmack
damit einer der wenigen NGG-Funktionäre,
die ein derartiges politisches Amt bekleidet
haben.
Walter Henning, Anneliese Kaiser,
Franz Looss, Heinrich Pluempe, Leo Pollum,
Ewald Ramin, Rolf Schmidt,
Ernst Semmelhack
Region Schleswig-Holstein Nord
Seit 60 Jahren Mitglied
Kurt Jensen, Hans-Martin Kling,
Günter Schöbel
Seit 65 Jahren Mitglied
Helmut Wittdorf
Seit 70 Jahren Mitglied
Günther Kempe
Region Lübeck
Seit 60 Jahren Mitglied
Walter Kähler, Fritz Marquardt,
Bruno Rosenfeldt, Gustav Staack,
Marlene Vogt
Seit 65 Jahren Mitglied
Ilse Roennpag
Region Mecklenburg-Vorpommern
Seit 60 Jahren Mitglied
Eberhard Angerstein, Juergen Bartsch,
Willi Besler, Willy Conrad, Lieselotte Daug,
Siegfried Jark, Edeltraud Maeser, Ulrich Prill,
Krimhild Rasper, Dieter Schippel,
Franz Ulrich Spohd, Guenter Tessmann
Seit 65 Jahren Mitglied
Barbara Duebner, Gerd Meier,
Brigitta Steckert
Seit 70 Jahren Mitglied
Heinz Häse
Landesbezirik NRW
Region Aachen
Seit 60 Jahren Mitglied
Heinz-Josef Classen, Heinz Frings,
Maria Keller, Arnold Peltzer
Foto: privat
INTERNES
Tantiemenabführung 2014
In der „einigkeit“ 1/2016 sind die Namen
der NGG-Mitglieder veröffentlicht worden,
die im Jahr 2014 einen Teil ihrer Aufsichtsratsvergütung
an die Hans-Böckler-Stiftung
oder an das Bildungszentrum Oberjosbach
(BZO) abgeführt haben. Leider fehlten in der
Veröffentlichung die Namen folgender KollegInnen
beziehungsweise waren sie nicht der
richtigen Kategorie zugeordnet:
Kategorie 1:
Thilo Fischer, Anja Shakib,
Hermann Soggeberg
Kategorie 2:
Wolfgang Haaf
Kategorie 3:
Günther Link
Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen.
PERSONALIEN
Melanie Frerichs ist seit dem 1. März 2016
als Referatsleiterin Grundsatz in der NGG-
Hauptverwaltung in Hamburg tätig.
Nach ihrer Ausbildung zum Gewerkschaftssekretär
wurden Adnan Kandemir und Karim
El-Kubeysi zum 1. März übernommen:
Adnan in der NGG-Region Nordrhein, Karim
in der Region Ruhr.
Ebenfalls nach der Ausbildung übernommen
wurden Claudia Huber und Sebastian
Wiedemann : Claudia arbeitet seit 1. April
als Gewerkschaftssekretärin in der Region
Nürnberg-Fürth und Sebastian als Gewerkschaftssekretär
in der Region München.
Marco Veeck ist seit 1. April als Gewerkschaftssekretär
in der Region Rhein-Main
tätig.
Ludger Bentlage, Gewerkschaftssekretär
in der Region Aachen, ist am 1. März in den
Ruhestand getreten, Marlies Hagenow,
Gewerkschaftssekretärin in der Ortsstelle
Eberswalde, am 1. April.
WIR GRATULIEREN...
... zum Geburtstag: Eduard Bohner,
ehemaliger Referatsleiter in der NGG-
Hauptverwaltung, 70 Jahre; Herbert Berger,
ehemaliger Vorsitzender des Landesbezirk
Baden-Württemberg, 75 Jahre; Klaus Twesten,
ehemaliger Geschäftsführer der Region
Hannover, 70 Jahre.
einigkeit 2 /2016 11
Menschen
machen
sich stark!
INTERNATIONALES
Entsendegesetz: Reformvorschlag enttäuschend
Die „Freizügigkeit“ innerhalb der Europäischen
Union ist eine ihrer wichtigsten
Errungenschaften: Die Reisefreiheit, die
Niederlassungsfreiheit und das Recht, in
ganz Europa eine Arbeit aufzunehmen,
sorgen dafür, dass Menschen sich frei in
anderen Staaten bewegen und dort leben
können. ArbeitnehmerInnen sind in besonderem
Maße auf eine sichere und soziale
Gestaltung dieser Rechte angewiesen.
Die EU-Kommission hat im März 2016 einen
Reformvorschlag zur so genannten Entsenderichtlinie
vorgelegt: ArbeitnehmerInnen,
die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend
in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt
werden*, sollen in der Regel den lokalen
Arbeitskräften hinsichtlich Entlohnung und
Arbeitsbedingungen gleichgestellt werden.
Nach Vorstellung der Kommission soll der
Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit
am gleichen Ort“ gelten. Lohndumping und
Ausbeutung sollen verhindert sowie gleiche
Wettbewerbsbedingungen für entsendende
und lokale Unternehmen im Aufnahmeland
gewährleistet werden.
Recht auf Tarifverhandlungen fehlt
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB)
begrüßt das Ziel der Reform, kritisiert
jedoch die nun vorgelegte Textgrundlage
der Kommission scharf. Diese würde die
meisten branchenspezifischen Tarifverträge
aus Ländern wie Deutschland** und Italien
ausklammern – sowie ebenfalls sämtliche
Betriebsvereinbarungen. Außerdem
enthalte der Vorschlag keine Formulierungen,
die das Recht der Gewerkschaften auf
Tarifverhandlungen für entsandte Arbeitskräfte
verankerten. Der EGB fordert daher
eine öffentliche Debatte zusammen mit den
Sozialpartnern.
Info: www.etuc.org
*Dies betrifft hinsichtlich der von NGG betreuten
Branchen insbesondere Werkvertragsbeschäftigte
aus Mittel- und Osteuropa, die
über „Sub-Subunternehmen“ auf deutsche
Schlachthöfe entsandt werden.
** NGG hat z.B. mit der deutschen Fleischwirtschaft
einen Mindestlohntarifvertrag für die
Branche abgeschlossen.
„Mehr Europa, mehr Gerechtigkeit!”
Foto: Miguel Discart/Flickr.com (cc)
Deshalb gilt: Ein Rückzug der
Staaten in nationale Grenzen
führt uns zurück weit in das letzte
Jahrhundert der Nationalstaaten
mit all den Folgen, dir wir kennen.
Angesichts dieser Entwicklung
sollte allen klar sein, dass
wir gerade jetzt mehr Europa als
weniger brauchen.
arbeitslosigkeit bei rund 50 Prozent. Damit
werden die Jugendlichen anfällig für alle,
die ihnen andere Perspektiven bieten, auch
wenn sie noch so zerstörerisch sind. Darum
gilt: mehr Europa, mehr Gerechtigkeit!“
Peter Schmidt, NGG-Referatsleiter Europa
und Internationales
Trauer um die Opfer der Terroranschläge von Brüssel am 22. März 2016
„Die furchtbaren Anschläge in Brüssel und
Paris zeigen einmal mehr, dass die Art, wie
wir leben, angegriffen wird und verwundbar
ist. Sie zeigen aber auch, dass Gewalt
niemals eine Lösung ist. Diese Angriffe sind
auch Angriffe auf die Werte der Demokratie
wie freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.
Wenn nun die ersten Reaktionen
von meist rechter politischer Seite
Forderungen auf eine Einschränkung dieser
Rechte sind, ist das Ziel ebenso klar. Nicht
um die Bekämpfung des Terrors, sondern
um die Einschränkung freiheitlicher Rechte
geht es.
Dennoch sollte die Politik endlich
auch daraus lernen. Die richtige
Reaktion gegen solche Tendenzen
bedarf einer grundlegenden
Änderung der Politik. Die zerstörerische
Sparpolitik, die ganze Teile Europas (auch in
Deutschland) verarmen lässt, muss gestoppt
werden. Die Reichen müssen endlich ihren
Beitrag für Europa leisten. Durch die Bankenrettung
wurden sie geschont, die Staaten
haben sich deshalb verschuldet. Nur 40
Prozent des Reichtums weniger europäischer
Familien würden alle europäischen Staatsschulden
tilgen.
Was hat das mit Europa und den Anschlägen
zu tun? In den Vierteln, aus denen die
Brüsseler Attentäter kamen, liegt die Jugend-
SOLIDARITÄTSFONDS
Aus dem Solidaritätsfonds für internationale
gewerkschaftliche Arbeit unterstützt
die NGG verfolgte GewerkschafterInnen
und ihre Familien. In besonderen Notfällen
gibt es auch direkt Hilfe für die gewerkschaftliche
Arbeit. Bitte helft mit
und überweist eine Geldspende auf unser
NGG-Konto:
SEB-Bank AG
IBAN: DE86 2001 0111 1132 026600
BIC: ESSEDE5F200
Kennwort: Solidaritätsfonds für
internationale gewerkschaftliche Arbeit
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einigkeit 2 /2016