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Europa rebelliert - Alte und neue Zeiten

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18 | F O R U M<br />

Bündnispfl icht oder<br />

Nibelungentreue:<br />

Die Kompaßnadel der<br />

Natoländer schwankte<br />

im Einsatz gegen<br />

das Gaddafi -Regime<br />

zwischen Isolation<br />

<strong>und</strong> Intervention<br />

Die Militärintervention<br />

der Nato im libyschen<br />

Bürgerkrieg<br />

brachte den Aufständischen<br />

keine schnelle<br />

Entscheidung. Wer sie<br />

erwartete, irrte doppelt: Denn Gaddafi<br />

war in der Lage <strong>und</strong> entschlossen, sich<br />

zu wehren. Und die Intervention folgte<br />

Resolution 1973 des Uno-Sicherheitsrats,<br />

die den Schutz der Zivilbevölkerung<br />

verbessern, aber nicht den Krieg<br />

entscheiden sollte.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung hielt die Freigabe<br />

militärischer Zwangsmaßnahmen<br />

nach Kapitel VII der Uno-Charta von<br />

Anfang an für „unausgegoren“ <strong>und</strong> versagte<br />

der Resolution zusammen mit vier<br />

weiteren Ratsmitgliedern ihre Zustimmung.<br />

Danach hieß es in politischen<br />

Kommentaren, Deutschland habe im<br />

Sicherheitsrat mangelnde Solidarität mit<br />

den Verbündeten bewiesen; mit der Entscheidung,<br />

keine deutschen Streitkräfte<br />

für den Libyen-Einsatz zur Verfügung<br />

zu stellen, sei es in der Nato isoliert. Das<br />

erinnert an frühere sicherheitspolitische<br />

Debatten über deutsche „Sonderwege“.<br />

Eine historische Rückblende hilft, die<br />

Frage der Isolierung abseits der Tagespolitik<br />

zu beurteilen.<br />

Frankreich, treibende Kraft im Fall<br />

Libyen, ist ein Muster für Selbstisolierung.<br />

Als 1966 die Nato-Strategie der<br />

„massiven Vergeltung“ von der Konzeption<br />

der „fl exiblen Erwiderung“ <strong>und</strong><br />

„Vorneverteidigung“ abgelöst wurde,<br />

machte Präsident Charles de Gaulle<br />

nicht mit. Vor allem weil eine Verteidigung<br />

am Eisernen Vorhang, die französische<br />

Truppen sofort einbezieht, seinem<br />

verteidigungspolitischen Konzept<br />

widersprach: Die französische Regierung<br />

sollte in einer Ost-West-Krise unabhängig<br />

handeln können.<br />

Frankreich zog sich also aus der alliierten<br />

Kommandostruktur <strong>und</strong> Verteidigungsplanung<br />

zurück, verjagte die<br />

Nato aus Fontainebleau <strong>und</strong> zog die<br />

in Deutschland stationierten Truppen<br />

ab. Für den Westen behielt Frankreichs<br />

Atommacht aber ihren hohen Wert, weil<br />

sie im Abschreckungskalkül der Sowjetunion<br />

nicht berechenbar war. Mit der<br />

Rückkehr Frankreichs in die militärische<br />

Organisation erreichte Präsident Nicolas<br />

Sarkozy 2009 die volle Mitwirkung<br />

im internationalen Krisenmanagement<br />

der Nato.<br />

Die Mäander der deutschen Sicherheitspolitik<br />

waren weniger drastisch,<br />

nähren aber heute noch Zweifel an Zuverlässigkeit<br />

<strong>und</strong> Zielsetzung Deutschlands.<br />

Als in den 1970er Jahren die<br />

Verhandlungen über Mutual Balanced<br />

Force Reductions (MBFR) festfuhren,<br />

wollte B<strong>und</strong>eskanzler Helmut Schmidt<br />

(SPD) Zugeständnisse an die Sowjetunion<br />

machen. Außenminister Hans-Diet-<br />

Deutschland <strong>und</strong> der Libyenkrieg<br />

In der Nato-Falle<br />

Von Michael Vollstedt<br />

rich Genscher (FDP) blockierte, weil er<br />

Nachteile für den sicherheitspolitischen<br />

Status Deutschlands voraussah. Unter<br />

Schmidt <strong>und</strong> dessen Nachfolger Helmut<br />

Kohl (CDU) trug er den Nato-Doppelbeschluß<br />

zu den atomaren Mittelstrekkenwaff<br />

en mit. Daneben entwickelte er<br />

jedoch eine Sicherheitspolitik – verspottet<br />

als „Genscherism“ –, die bewaff neten<br />

Konfl ikten durch ein System internationaler<br />

Organisationen <strong>und</strong> Abkommen<br />

vorbeugen sollte.<br />

Deutschland hat sich<br />

mit seiner Entscheidung,<br />

keine deutschen<br />

Streitkräfte für den<br />

Libyen-Einsatz zur Verfügung<br />

zu stellen, nicht<br />

isoliert. Anders als die<br />

Franzosen gehen die<br />

Deutschen keinen Sonderweg.<br />

Der Einsatz<br />

zeigt aber: Die Nato<br />

muß sich er<strong>neue</strong>rn.<br />

Folglich stemmte sich die FDP in<br />

der Regierung gegen Auslandseinsätze<br />

der B<strong>und</strong>eswehr, deren Zulässigkeit sie<br />

vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht klären<br />

ließ. Dabei ist das von Internationalität<br />

geprägte Gr<strong>und</strong>gesetz unmißverständlich;<br />

Artikel 24 läßt sogar die Abtretung<br />

von Hoheitsrechten zu. Mit dem Karlsruher<br />

Urteil von 1994 endete der deutsche<br />

Sonderweg. Fortan war es Konsens,<br />

Waff eneinsätze der B<strong>und</strong>eswehr, außer<br />

im Verteidigungs- <strong>und</strong> Bündnisfall, nur<br />

unter einem Uno-Mandat zuzulassen.<br />

Der Einsatz im Kosovokrieg erfolgte<br />

ohne Uno-Mandat.<br />

Was Bündnissolidarität aus Nato-<br />

Sicht bedeutet, erklärt sich zunächst<br />

aus der Konstruktion des Nordatlantikvertrages.<br />

Der Artikel 5 defi niert den<br />

Bündnisfall, enthält aber keine automatische<br />

Beistandsklausel; die Verfassung<br />

der USA läßt sie nicht zu. Die Nato-<br />

Staaten regeln im Bündnisfall ihren Beitrag<br />

selbst, sind aber zu abgestimmten<br />

Streitkräfteplanungen <strong>und</strong> gemeinsamen<br />

Verteidigungsvorbereitungen verpfl<br />

ichtet. Die Unterstellung von Kampftruppen<br />

unter Nato-Kommando erfolgt<br />

konditioniert, abhängig von Rechtslage<br />

<strong>und</strong> Sicherheitspolitik des jeweiligen<br />

Staates. Angesichts des gewaltigen Militärpotentials<br />

im Warschauer Pakt richteten<br />

die Bündnispartner ihre Beiträge<br />

zur gemeinsamen Verteidigung jedoch<br />

immer darauf aus, einer „großangelegten<br />

Aggression“ begegnen zu können.<br />

Dabei stärkte das vertraglich festgelegte<br />

Einstimmigkeitsprinzip den Ver-<br />

teidigungswillen der Allianz. In der strategischen<br />

Lage heute schlagen vermehrt<br />

nationale Sichtweisen <strong>und</strong> Interessen<br />

durch. Ihre Wurzeln reichen meist weit<br />

in die Vergangenheit <strong>und</strong> haben immer<br />

mit Innenpolitik zu tun. Manche Beobachter<br />

sehen dann den Zerfall des Bündnisses<br />

voraus, dem allerdings mehr gemeinsames<br />

Nachdenken, bevor nationale<br />

Entscheidungen fallen, nützen würde.<br />

Auch praktische Regelungen, die den<br />

Vertragskern nicht berühren, können<br />

helfen. Für die Soldaten in der Nato-<br />

Kommandostruktur <strong>und</strong> bei der Awacs-<br />

Flotte wäre ein internationaler Status<br />

wichtig, mit dem sie auf ihren Dienstposten<br />

verbleiben, auch wenn ihr Land<br />

sich nicht an einem Einsatz beteiligen<br />

will. Deutsches Personal wird in solchen<br />

Situationen nach dem Prinzip der „kausalen<br />

Affi nität“ neutralisiert oder abgezogen,<br />

was die Funktionsfähigkeit der<br />

Nato beeinträchtigt. Im Gr<strong>und</strong>e ist eine<br />

Modernisierung des Nordatlantikvertrags<br />

nötig, um die Möglichkeiten für<br />

„Koalitionen der Willigen“, falls also die<br />

Nato nicht als Ganzes handeln will, zu<br />

kodifi zieren.<br />

Diese Schlaglichter auf nationale <strong>und</strong><br />

alliierte Sicherheitspolitik zeigen, daß<br />

Deutschland sich mit einer einzelnen<br />

Absage im Bündnis nicht isoliert. Dagegen<br />

würden Sonderwege, die ein Muster<br />

der Absonderung erkennen lassen,<br />

dem Bündnis <strong>und</strong> unserem politischen<br />

Einfl uß schaden.<br />

Das ist gegenwärtig kein Th ema, zumal<br />

die meisten Nato-Staaten nicht am<br />

Kampfeinsatz in Libyen teilnehmen <strong>und</strong><br />

Deutschland mit Nachdruck harte Sanktionen<br />

gegen das Gaddafi -Regime unterstützt.<br />

Deshalb ist es auch die weitaus<br />

wichtigere Frage, auf welchen gemeinsamen<br />

Prinzipien die Sanktionen, an<br />

denen Deutschland beteiligt ist, <strong>und</strong> das<br />

militärische Vorgehen der Nato gegen<br />

Libyen beruhen.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung hat zusammen<br />

mit anderen Regierungen erklärt, Gaddafi<br />

sei wegen des brutalen Vorgehens<br />

gegen die libysche Protestbewegung<br />

nicht mehr zur Führung des Landes legitimiert<br />

<strong>und</strong> müsse zurücktreten. Dem<br />

liegen Vorstellungen über Humanität<br />

<strong>und</strong> Freiheitsrechte zugr<strong>und</strong>e, die schon<br />

in der Uno-Charta von 1945 angesprochen<br />

werden, aber ohne Vorschriften zur<br />

innerstaatlichen Ordnung zu machen.<br />

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte<br />

von 1948 beschreibt ein<br />

Ideal, das gemeinsam erreicht werden<br />

soll, enthält aber keinen konkreten Plan.<br />

Die Uno ist also nicht als Weltregierung<br />

organisiert, für die der Fall Libyen<br />

Teil einer Weltinnenpolitik wäre. Auch<br />

Artikel 2 <strong>und</strong> Kapitel VII der Charta, die<br />

den sicherheitspolitischen Handlungsspielraum<br />

der Uno abstecken, folgen<br />

dem Prinzip der Zwischenstaatlichkeit.<br />

Aber der Westen tut sich schwer, bei<br />

Entwicklungen wie in Libyen allein auf<br />

nichtmilitärische Sanktionen <strong>und</strong> internationale<br />

Gerichtsbarkeit zu setzen;<br />

deshalb sollte Resolution 1973 der Zivilbevölkerung<br />

stärkeren Schutz geben.<br />

Nach der Uno-Charta war dazu eine Bedrohung<br />

von Weltfrieden oder internationaler<br />

Sicherheit anzunehmen – im<br />

Fall Libyen ein gewagtes, folgerichtig<br />

aber auf beide Konfl iktparteien anzuwendendes<br />

Konstrukt: Die Spirale der<br />

Gewalt läßt in diesem Bürgerkrieg eine<br />

generelle Trennung nach Opfern <strong>und</strong><br />

Tätern nicht mehr zu.<br />

Die Interventionsmächte<br />

haben die<br />

Uno-Resolution<br />

unterlaufen, durch<br />

Propaganda, einseitige<br />

Auslegung des Embargos<br />

<strong>und</strong> Entsendung<br />

von Militärberatern.<br />

Sie verbiegen das<br />

Völkerrecht <strong>und</strong> ziehen<br />

die Nato hinein. Auch<br />

Deutschland.<br />

Zum Beispiel Misrata: Die Behauptung<br />

von US-Außenministerin Hillary<br />

Clinton, die Gaddafi -Truppen hätten<br />

dort menschliche Schutzschilde für ihr<br />

Vorrücken mißbraucht, ist einäugig.<br />

Die unterschiedslose Beschießung von<br />

Kämpfern <strong>und</strong> Zivilisten war zwar ein<br />

Kriegsverbrechen der Belagerer. Aber die<br />

Aufständischen kämpften aus der Mitte<br />

der Bevölkerung, zogen sie in Mitleidenschaft<br />

<strong>und</strong> verstießen selbst gegen<br />

humanitäres Recht.<br />

Und als US-Senator John McCain<br />

öff entlich forderte, den Aufständischen<br />

die erbetenen Waff en zu liefern, hatten<br />

Gaddafi s Truppen Gr<strong>und</strong> genug, den<br />

von den Verteidigern kontrollierten Hafen<br />

zu beschießen. Der Schutz der auf<br />

ihre Ausschiff ung wartenden Gastarbeiter<br />

oblag somit den Aufständischen. Eine<br />

Parteinahme nach dem Muster „gut<br />

oder böse“ ist sicherheitspolitisch immer<br />

unsolide <strong>und</strong> wäre auch hier unklug.<br />

In Libyen handelt es sich um einen<br />

Volksaufstand, den die zuvor international<br />

anerkannte Regierung niederschlagen<br />

will. Die schon bald eingetretene<br />

humanitäre Katastrophe ist als vorhersehbare<br />

Kriegsfolge zum größten Teil<br />

beiden Seiten, Regime <strong>und</strong> Aufständischen,<br />

zuzurechnen. Die von Resolution<br />

1973 bezweckte Schutzwirkung ließ sich<br />

daher schwer kalkulieren. Sie mußte denen<br />

gelten, die sich nicht am Aufstand<br />

oder seiner Niederschlagung beteiligen,<br />

FOTO: FOTOLIA; JF-MONTAGE<br />

aber trotzdem beschossen, mißhandelt<br />

<strong>und</strong> vertrieben werden.<br />

Das war in der Anfangsphase des Aufstands<br />

einfacher als mitten im Bürgerkrieg.<br />

Nachdem der Uno-Sicherheitsrat<br />

die Verwendung von Bodentruppen<br />

ausgeschlossen hatte, ermöglichte sein<br />

Mandat nur den Einsatz von Luftkriegsmitteln<br />

<strong>und</strong> zwar hauptsächlich gegen<br />

Gaddafi s Luftwaff e <strong>und</strong> deren Fähigkeit<br />

zur Bombardierung von Städten sowie<br />

gegen die schweren Waff en von Bodentruppen,<br />

mit denen rücksichtslos auf<br />

Wohnviertel geschossen wird.<br />

Die Nato-Führung wollte die von<br />

Resolution 1973 gezogenen Grenzen<br />

einhalten, wobei sie über kein ganz zuverlässiges<br />

Lagebild verfügte – so war ihr<br />

anfangs entgangen, daß auch die Aufständischen<br />

über einige schwere Waffen<br />

verfügten. Mit einer präzisen Umsetzung<br />

der Uno-Vorgaben<br />

hätte sie dazu beigetragen,<br />

die humanitären Standards<br />

in der Völkergemeinschaft<br />

zu stärken: Kosovo <strong>und</strong> Libyen<br />

wären eine Warnung,<br />

daß keiner Regierung absolute<br />

Macht über das Volk<br />

zusteht <strong>und</strong> das Ideal der<br />

Menschenrechte mehr als<br />

bisher zum politischen<br />

Maßstab werden soll.<br />

Die USA, Frankreich,<br />

Großbritannien <strong>und</strong> Italien<br />

haben die Resolution<br />

unterlaufen, durch Propaganda,<br />

einseitige Auslegung<br />

des Waff enembargos <strong>und</strong><br />

Entsendung von „Militärberatern“<br />

zu den Aufständischen;<br />

besonders schwer<br />

wiegen die Kampfeinsätze<br />

ohne Bezug zum Schutz<br />

der Bevölkerung, der Angriff<br />

auf das Haus mit Sohn<br />

<strong>und</strong> Enkeln Gaddafi s eingeschlossen.<br />

Die USA <strong>und</strong><br />

Großbritannien zeigten off en, daß sie<br />

den Aufständischen militärisch zum Erfolg<br />

verhelfen wollten.<br />

In der arabischen Welt muß dies als<br />

Bruch der Resolution 1973 <strong>und</strong> Beweis<br />

für westliche Hegemonialpolitik empf<strong>und</strong>en<br />

werden. Dafür sind zuerst die<br />

Interventionsmächte verantwortlich,<br />

aber sie ziehen die ganze Nato hinein.<br />

Im Uno-Sicherheitsrat ist Mißtrauen gewachsen,<br />

inwieweit nichterklärte nationale<br />

Interessen die Libyen-Intervention<br />

befeuerten.<br />

Zu Syrien, das für den Westen kritischer<br />

ist als Libyen, kommt schon keine<br />

Uno-Resolution mehr zustande. Sanktionen<br />

wurden daher von der EU beschlossen<br />

– völkerrechtskonform? Man<br />

kann nicht beides haben: Die Vorteile<br />

des Völkerrechts <strong>und</strong> die Privilegien des<br />

realpolitisch Stärkeren.<br />

JUNGE FREIHEIT<br />

Nr. 21/11 | 20. Mai 2011<br />

Michael Vollstedt,<br />

Generalmajor a. D.,<br />

Jahrgang 1943, war<br />

Kommandeur der<br />

2. Luftwaff endivision,<br />

diente im B<strong>und</strong>esministerium<br />

der<br />

Verteidigung <strong>und</strong><br />

bis 2000 im Nato-<br />

Hauptquartier in<br />

Brüssel. Er ist Mitglied<br />

der Mölders-<br />

Vereinigung.

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