Weissbuch 1970
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Territori al:; Verteidigung<br />
61. Daneben gibt es einen nationalen militä rischen Ve rantwortungsbereich<br />
für folgende Aufgaben: Aufrechterhaltung der Operationsfreiheit<br />
aller auf vvestdeutschem Boden stehenden NATO-Streitkräfte; personelle<br />
und materielle Erhaltu ng und Unterstützung der Bundeswehr; Sanitätsund<br />
Gesundheitsdienst; militärische Sicherheit. Diese Aufgaben werden<br />
von den Kräften des Territorialheeres wa hrgenommen. Im Frieden besteht<br />
es nur zu einem geringen Teil aus aktiven Truppen, in der Mehrzahl<br />
aus Geräteein heiten, die erst bei einer Mobilmachung auf volle<br />
Stärke gebracht würden. Die Führung und Organisation der territorialen<br />
Verteidigung ist auf ein regionales System ausgerichtet, das der Verwaltungsstruktur<br />
der Bundesländer angepaßt ist.<br />
62. Im übri gen muß eine nationale Führungsapparatur gewährleisten,<br />
daß die Bundesrepublik zu angemessener Verteidigungsvorbereitung<br />
auch schon in solchen Krisenphasen befähigt ist, in denen die NATO<br />
noch nicht in Aktion tritt. Sie muß verbürgen, daß die Bundesregierung<br />
jederzeit über die notwendigen Informationen verfügt, um verantwortl·iche<br />
Entscheidungen treffen zu können. Der Ausbau der nationalen Führungsapparatur<br />
hat begonnen und wird in den nächsten Jahren zielstrebig vorangetrieben<br />
werden (s iehe Ziffer 214 ff).<br />
Die politische Aufgabe<br />
63. Die Aufgabe der Bundeswehr im Frieden, im Spannungsfall und im<br />
Verteidigungsfall ist eindeutig defensiv. So will es das Grundgesetz. ln<br />
Artikel 87a weist es den Streitkräften "Verteid igung" als einzige Bestimmung<br />
zu. Artikel 26 läßt es die Vo rbereitung eines Angriffskrieges unter<br />
Strafe stellen. So wollen es auch alle politischen Kräfte, die diesen Staat<br />
tragen. Zu ihrem Sprecher machte sich Bundespräsident Gustav Heinemann,<br />
als er in seiner Antrittsrede am 1. Juli 1969 vor dem Deutschen<br />
Bundestag über den Daseinszweck der Bundeswehr sagte: " Wir wissen,<br />
daß sie keine politischen Lösungen zu erzwingen vermöchte. Ihr Auftrag<br />
ist zu verhindern, daß uns Gewaltlösungen von fremder Seite aufgezwungen<br />
werden. Darum setz en wir unsere Verteidigungsanstrengungen<br />
fo rt. Darum gilt unsere Achtung all denen, die sich dieser Aufgabe<br />
unterziehen." Die Bundeswehr muß - gemeinsam mit den. Truppen<br />
unserer Bündnispartner - im Frieden durch ihre Existenz und ihre ständige<br />
Einsatzbereitschaft einen möglichen Gegner von der An drohung oder<br />
Anwendung militärischer Gewalt abhalten. ln der Krise und im Spannungstall<br />
stellt sie eine Plattform dar, von der aus die politische Führung<br />
handeln und verhandeln kann, ohne befürchten zu müssen, daß ihr ein<br />
fremder politischer Wille aufgezwungen wird. Kommt es t rotz Absch re k<br />
kung und Krisenmanagement zum Verteidigungsfall, soll sie die Unversehrtheit<br />
des eigenen Hoheitsgebietes bei maximaler Schadensbegrenzung<br />
wahren oder wiederherstellen, mindestens einen Angriff so bremsen,<br />
daß Zeit zur Mobilisierung und zur Fassung politischer Entschlüsse<br />
bleibt.<br />
Auch im Zeitalter der Abschreckungsstrategie ist die Möglichkeit nicht<br />
auszuschließen, daß der Soldat kämpfen muß.<br />
Der defensiven Aufgabe der Bundeswehr entsprechen die Strategie im<br />
Bündnis, ihre Erziehung und Ausbildung, ihre Bewaffnung und Ausrüstung.<br />
Kommunistische Propagandabehauptungen, "in den Panzer-<br />
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