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Weissbuch 1970

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Territori al:; Verteidigung<br />

61. Daneben gibt es einen nationalen militä rischen Ve rantwortungsbereich<br />

für folgende Aufgaben: Aufrechterhaltung der Operationsfreiheit<br />

aller auf vvestdeutschem Boden stehenden NATO-Streitkräfte; personelle<br />

und materielle Erhaltu ng und Unterstützung der Bundeswehr; Sanitätsund<br />

Gesundheitsdienst; militärische Sicherheit. Diese Aufgaben werden<br />

von den Kräften des Territorialheeres wa hrgenommen. Im Frieden besteht<br />

es nur zu einem geringen Teil aus aktiven Truppen, in der Mehrzahl<br />

aus Geräteein heiten, die erst bei einer Mobilmachung auf volle<br />

Stärke gebracht würden. Die Führung und Organisation der territorialen<br />

Verteidigung ist auf ein regionales System ausgerichtet, das der Verwaltungsstruktur<br />

der Bundesländer angepaßt ist.<br />

62. Im übri gen muß eine nationale Führungsapparatur gewährleisten,<br />

daß die Bundesrepublik zu angemessener Verteidigungsvorbereitung<br />

auch schon in solchen Krisenphasen befähigt ist, in denen die NATO<br />

noch nicht in Aktion tritt. Sie muß verbürgen, daß die Bundesregierung<br />

jederzeit über die notwendigen Informationen verfügt, um verantwortl·iche<br />

Entscheidungen treffen zu können. Der Ausbau der nationalen Führungsapparatur<br />

hat begonnen und wird in den nächsten Jahren zielstrebig vorangetrieben<br />

werden (s iehe Ziffer 214 ff).<br />

Die politische Aufgabe<br />

63. Die Aufgabe der Bundeswehr im Frieden, im Spannungsfall und im<br />

Verteidigungsfall ist eindeutig defensiv. So will es das Grundgesetz. ln<br />

Artikel 87a weist es den Streitkräften "Verteid igung" als einzige Bestimmung<br />

zu. Artikel 26 läßt es die Vo rbereitung eines Angriffskrieges unter<br />

Strafe stellen. So wollen es auch alle politischen Kräfte, die diesen Staat<br />

tragen. Zu ihrem Sprecher machte sich Bundespräsident Gustav Heinemann,<br />

als er in seiner Antrittsrede am 1. Juli 1969 vor dem Deutschen<br />

Bundestag über den Daseinszweck der Bundeswehr sagte: " Wir wissen,<br />

daß sie keine politischen Lösungen zu erzwingen vermöchte. Ihr Auftrag<br />

ist zu verhindern, daß uns Gewaltlösungen von fremder Seite aufgezwungen<br />

werden. Darum setz en wir unsere Verteidigungsanstrengungen<br />

fo rt. Darum gilt unsere Achtung all denen, die sich dieser Aufgabe<br />

unterziehen." Die Bundeswehr muß - gemeinsam mit den. Truppen<br />

unserer Bündnispartner - im Frieden durch ihre Existenz und ihre ständige<br />

Einsatzbereitschaft einen möglichen Gegner von der An drohung oder<br />

Anwendung militärischer Gewalt abhalten. ln der Krise und im Spannungstall<br />

stellt sie eine Plattform dar, von der aus die politische Führung<br />

handeln und verhandeln kann, ohne befürchten zu müssen, daß ihr ein<br />

fremder politischer Wille aufgezwungen wird. Kommt es t rotz Absch re k­<br />

kung und Krisenmanagement zum Verteidigungsfall, soll sie die Unversehrtheit<br />

des eigenen Hoheitsgebietes bei maximaler Schadensbegrenzung<br />

wahren oder wiederherstellen, mindestens einen Angriff so bremsen,<br />

daß Zeit zur Mobilisierung und zur Fassung politischer Entschlüsse<br />

bleibt.<br />

Auch im Zeitalter der Abschreckungsstrategie ist die Möglichkeit nicht<br />

auszuschließen, daß der Soldat kämpfen muß.<br />

Der defensiven Aufgabe der Bundeswehr entsprechen die Strategie im<br />

Bündnis, ihre Erziehung und Ausbildung, ihre Bewaffnung und Ausrüstung.<br />

Kommunistische Propagandabehauptungen, "in den Panzer-<br />

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