Vergleich der Landpreise vor und nach der Gefahrenkartierung
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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />
Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />
5.3.2. „Glyssbach“ Gemeinde Brienz<br />
Abbildung 9: (6) Geschiebeablagerung Glyssbach bei Brienz, 2005 „Foto: Flotron AG“<br />
Abbildung 10: Gefahrenkarte, geo7<br />
Gegeben:<br />
• Das bereits im Jahr 2005 überschwemmte <strong>und</strong> übersarte Gebäude (komplett zerstört)<br />
steht in <strong>der</strong> roten Zone, erhebliche Gefährdung (Verbotsbereich).<br />
Naturprozess:<br />
• Der Glyssbach tritt regelmässig über die Ufer <strong>und</strong> zeigt damit den ursprünglichen<br />
<strong>und</strong> somit auch den benötigten Raum auf. Im Unwetter 2005 sind 35 Gebäude<br />
zerstört worden <strong>und</strong> es kamen 5 Menschen ums Leben.<br />
Gefahrenkarte:<br />
• Die bereits <strong>vor</strong>handenen Gefahrenkarten mussten auf das Ereignis hin angepasst<br />
werden. Trotzdem kann das <strong>vor</strong>handene eingezonte Bauland aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> alten<br />
Gefahrenkarte bebaut werden.<br />
Auswirkung <strong>nach</strong> Gefahrenkarte:<br />
• Ohne die entsprechenden Schutzmassnahmen ist auf <strong>der</strong> Parzelle kein Bau möglich.<br />
1) Variante 1: nicht mehr bauen!<br />
2) Variante 2: räumen <strong>und</strong> verkaufen!<br />
3) Variante 3: Objektschutzmassnahmen entsprechend auf das Ereignis ausrichten<br />
<strong>und</strong> bauen.<br />
• Alternative als Höhenflug:<br />
Die Bauparzellen mit den zerstörten Gebäuden in <strong>der</strong> roten Zone werden<br />
umgezont. Es müsste Land neu eingezont werden, dieses dürfte aber nur bis<br />
max. gelbe Gefahrenstufe (geringe Gefährdung) eingestuft sein. Wie kann ein<br />
solches Szenario berechnet werden?<br />
� Würde <strong>der</strong> Eigentümer am Ort bleiben, so müsste er die Objektschutzmassnahmen<br />
selber tragen, ohne diese bekommt er keine Bewilligung.<br />
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