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Vergleich der Landpreise vor und nach der Gefahrenkartierung

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

5.3.2. „Glyssbach“ Gemeinde Brienz<br />

Abbildung 9: (6) Geschiebeablagerung Glyssbach bei Brienz, 2005 „Foto: Flotron AG“<br />

Abbildung 10: Gefahrenkarte, geo7<br />

Gegeben:<br />

• Das bereits im Jahr 2005 überschwemmte <strong>und</strong> übersarte Gebäude (komplett zerstört)<br />

steht in <strong>der</strong> roten Zone, erhebliche Gefährdung (Verbotsbereich).<br />

Naturprozess:<br />

• Der Glyssbach tritt regelmässig über die Ufer <strong>und</strong> zeigt damit den ursprünglichen<br />

<strong>und</strong> somit auch den benötigten Raum auf. Im Unwetter 2005 sind 35 Gebäude<br />

zerstört worden <strong>und</strong> es kamen 5 Menschen ums Leben.<br />

Gefahrenkarte:<br />

• Die bereits <strong>vor</strong>handenen Gefahrenkarten mussten auf das Ereignis hin angepasst<br />

werden. Trotzdem kann das <strong>vor</strong>handene eingezonte Bauland aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> alten<br />

Gefahrenkarte bebaut werden.<br />

Auswirkung <strong>nach</strong> Gefahrenkarte:<br />

• Ohne die entsprechenden Schutzmassnahmen ist auf <strong>der</strong> Parzelle kein Bau möglich.<br />

1) Variante 1: nicht mehr bauen!<br />

2) Variante 2: räumen <strong>und</strong> verkaufen!<br />

3) Variante 3: Objektschutzmassnahmen entsprechend auf das Ereignis ausrichten<br />

<strong>und</strong> bauen.<br />

• Alternative als Höhenflug:<br />

Die Bauparzellen mit den zerstörten Gebäuden in <strong>der</strong> roten Zone werden<br />

umgezont. Es müsste Land neu eingezont werden, dieses dürfte aber nur bis<br />

max. gelbe Gefahrenstufe (geringe Gefährdung) eingestuft sein. Wie kann ein<br />

solches Szenario berechnet werden?<br />

� Würde <strong>der</strong> Eigentümer am Ort bleiben, so müsste er die Objektschutzmassnahmen<br />

selber tragen, ohne diese bekommt er keine Bewilligung.<br />

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