Vergleich der Landpreise vor und nach der Gefahrenkartierung
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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />
Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />
3.3. Gefahrenstufendiagramm<br />
Die Gefahrenprozesse sind <strong>nach</strong><br />
Vorgabe B<strong>und</strong> auszuscheiden.<br />
Diese sind im B<strong>und</strong>esgesetz zum<br />
Wasserbau (WBG, 1991) <strong>und</strong><br />
zum Wald (WaG, 1991) konkretisiert.<br />
Im Speziellen verweise ich<br />
auf den Art. 6 RPG 2 .<br />
Weil das Schema für alle Naturgefahrenprozesse<br />
gilt, wurden<br />
bezüglich <strong>der</strong> Intensität Zahlen<br />
hinterlegt.<br />
Abbildung 3: Gefahrendiagramm aus Weglei-<br />
tung Objektschutz gegen gravitative Naturge-<br />
fahren (2)<br />
Damit das Thema aber nicht überstrapaziert wird, erläutere ich nur am Rande die Farbgebung,<br />
die Konsequenzen <strong>und</strong> die Erläuterung mit den möglichen Auflagen.<br />
Gefahrenstufe: Gefährdung: Konsequez: Erläuterung / Auflagen:<br />
Die Ereignisse treten entwe<strong>der</strong> sehr häufig<br />
o<strong>der</strong> in einer so starken Intensität auf, dass<br />
Personen sowohl inner- wie ausserhalb<br />
von Gebäuden gefährdet sind. In diesem<br />
Bereich sollen keine Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />
rot erhebliche Verbotsbereich erstellt o<strong>der</strong> erweitert werden.<br />
Es können erhebliche Schäden an<br />
Gebäuden <strong>und</strong> Infrastruktur entstehen. In<br />
diesen Gebieten sind Bauten mit<br />
Objektschutzmassnahmen erlaubt. Es<br />
sollen aber keine neuen Bauzonen<br />
blau mittlere Gebotsbereich ausgeschieden werden.<br />
Personen <strong>und</strong> Gebäude sind kaum<br />
gefährdet. Innerhalb <strong>der</strong> Gebäude kann<br />
jedoch ein erheblicher Schaden an <strong>der</strong><br />
Einrichtung <strong>und</strong> den Einbauten entstehen.<br />
Objektschutzmassnahmen sind<br />
gelb geringe Hinweisbereich empfehlenswert.<br />
Es ist mit sehr seltenen Extremereignissen<br />
gelb / weiss Rest- Hinweisbereich zu rechnen.<br />
Nach Stand <strong>der</strong> Kenntnisse ist keine o<strong>der</strong><br />
keine o<strong>der</strong> keine nur eine ver<strong>nach</strong>lässigbare Gefährdung<br />
weiss ver<strong>nach</strong>lässigbare Einschränkung <strong>vor</strong>handen.<br />
Abbildung 4: Schema zur Gefahrenkarte, eigene Darstellung<br />
2 B<strong>und</strong>esgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Raumplanungsgesetz, RPG)<br />
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