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Vergleich der Landpreise vor und nach der Gefahrenkartierung

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

3.3. Gefahrenstufendiagramm<br />

Die Gefahrenprozesse sind <strong>nach</strong><br />

Vorgabe B<strong>und</strong> auszuscheiden.<br />

Diese sind im B<strong>und</strong>esgesetz zum<br />

Wasserbau (WBG, 1991) <strong>und</strong><br />

zum Wald (WaG, 1991) konkretisiert.<br />

Im Speziellen verweise ich<br />

auf den Art. 6 RPG 2 .<br />

Weil das Schema für alle Naturgefahrenprozesse<br />

gilt, wurden<br />

bezüglich <strong>der</strong> Intensität Zahlen<br />

hinterlegt.<br />

Abbildung 3: Gefahrendiagramm aus Weglei-<br />

tung Objektschutz gegen gravitative Naturge-<br />

fahren (2)<br />

Damit das Thema aber nicht überstrapaziert wird, erläutere ich nur am Rande die Farbgebung,<br />

die Konsequenzen <strong>und</strong> die Erläuterung mit den möglichen Auflagen.<br />

Gefahrenstufe: Gefährdung: Konsequez: Erläuterung / Auflagen:<br />

Die Ereignisse treten entwe<strong>der</strong> sehr häufig<br />

o<strong>der</strong> in einer so starken Intensität auf, dass<br />

Personen sowohl inner- wie ausserhalb<br />

von Gebäuden gefährdet sind. In diesem<br />

Bereich sollen keine Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />

rot erhebliche Verbotsbereich erstellt o<strong>der</strong> erweitert werden.<br />

Es können erhebliche Schäden an<br />

Gebäuden <strong>und</strong> Infrastruktur entstehen. In<br />

diesen Gebieten sind Bauten mit<br />

Objektschutzmassnahmen erlaubt. Es<br />

sollen aber keine neuen Bauzonen<br />

blau mittlere Gebotsbereich ausgeschieden werden.<br />

Personen <strong>und</strong> Gebäude sind kaum<br />

gefährdet. Innerhalb <strong>der</strong> Gebäude kann<br />

jedoch ein erheblicher Schaden an <strong>der</strong><br />

Einrichtung <strong>und</strong> den Einbauten entstehen.<br />

Objektschutzmassnahmen sind<br />

gelb geringe Hinweisbereich empfehlenswert.<br />

Es ist mit sehr seltenen Extremereignissen<br />

gelb / weiss Rest- Hinweisbereich zu rechnen.<br />

Nach Stand <strong>der</strong> Kenntnisse ist keine o<strong>der</strong><br />

keine o<strong>der</strong> keine nur eine ver<strong>nach</strong>lässigbare Gefährdung<br />

weiss ver<strong>nach</strong>lässigbare Einschränkung <strong>vor</strong>handen.<br />

Abbildung 4: Schema zur Gefahrenkarte, eigene Darstellung<br />

2 B<strong>und</strong>esgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Raumplanungsgesetz, RPG)<br />

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