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Londoner Markt festgestellte Angleichung der Prämien, d.h. de facto um eine Preisabsprache,<br />

die zu höheren Prämien für Versicherungen von Großrisiken - zu Lasten der<br />

Kunden - führen.<br />

Vielfach kommt zum Ausdruck, dass das Bewusstsein in der Versicherungswirtschaft -<br />

was das Wettbewerbsrecht betrifft- generell gering sei, und dass potentiell wettbewerbswidriges<br />

Verhalten oft als "gut eingeführte Marktpraxis" angesehen würde (Irmfried<br />

Schwimann, "Wettbewerb im Versicherungsbereich/Sektoruntersuchung Unternehmensversicherung<br />

2005", in: Versicherungsrundschau/Zeitschrift für Versiche-rungswesen<br />

Nr.3/09, Wien März 2009, S 21ff). Angesichts der kontinuierlich steigenden Bedeutung<br />

der Assekuranz im Leben der EU-Bürger war und ist hier spezifischer Informations- und<br />

Handlungsbedarf gegeben.<br />

7.1.1 Ausgangspunkt: altes deutsches Wettbewerbsrecht<br />

Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von 1896 prägt in seinen<br />

Grundlagen - von der Generalklausel des § 1 UWG von 1909 abgesehen - bis heute das<br />

Recht des unlauteren Wettbewerbs. (vgl. dazu Henning von Stechow, Das Gesetz zur Bekämpfung<br />

des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896. Entstehungsgeschichte und<br />

Wirkung; in: Schriften zur Rechtsgeschichte 96, Duncker & Humblot, Berlin 2002, S<br />

398)<br />

Es handelt sich um eine historisch gewachsene Rechtsnorm, die Mitbewerber, Verbraucher<br />

und sonstige Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb schützen soll und dabei<br />

dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb Rechnung trägt.<br />

(Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Ursprüngliche Fassung vom: 7. Juni<br />

1909 /RGBl. S. 499/ Inkraft getreten: 1. Oktober 1909. Letzte Neufassung vom 3. Juli<br />

2004 BGBL I. S. 1414). Inkrafttreten der Neufassung: 8. Juli 2004. Letzte Änderung<br />

durch Art. 2 G vom 29. Juli 2009; BGBl. I S. 2413, 2414. Inkrafttreten der letzten Änderung:<br />

4. August 2009 /Art. 6 G vom 29. Juli 2008)<br />

7.1.2 Das neue UWG<br />

Am 30.12. 2008 trat das neue deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)<br />

in Kraft.<br />

Dass es dem Wettbewerbsrecht künftig auch nicht mehr nur um den Wettbewerb allein<br />

geht, macht eine markante begriffliche Änderung deutlich. Denn statt "unlauterer Wettbewerb"<br />

heißt es nun "unlautere geschäftliche Handlung" und setzt damit auch ein deutliches<br />

Zeichen in Richtung des Konsumentenschutzes, erweitert es den Wirkungsbereich<br />

des Gesetzes doch erheblich und gilt somit nun auch für das Verhalten eines Wettbewer-<br />

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