1 Prof. DDr. WOLFGANG ROHRBACH DIE ...
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Londoner Markt festgestellte Angleichung der Prämien, d.h. de facto um eine Preisabsprache,<br />
die zu höheren Prämien für Versicherungen von Großrisiken - zu Lasten der<br />
Kunden - führen.<br />
Vielfach kommt zum Ausdruck, dass das Bewusstsein in der Versicherungswirtschaft -<br />
was das Wettbewerbsrecht betrifft- generell gering sei, und dass potentiell wettbewerbswidriges<br />
Verhalten oft als "gut eingeführte Marktpraxis" angesehen würde (Irmfried<br />
Schwimann, "Wettbewerb im Versicherungsbereich/Sektoruntersuchung Unternehmensversicherung<br />
2005", in: Versicherungsrundschau/Zeitschrift für Versiche-rungswesen<br />
Nr.3/09, Wien März 2009, S 21ff). Angesichts der kontinuierlich steigenden Bedeutung<br />
der Assekuranz im Leben der EU-Bürger war und ist hier spezifischer Informations- und<br />
Handlungsbedarf gegeben.<br />
7.1.1 Ausgangspunkt: altes deutsches Wettbewerbsrecht<br />
Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von 1896 prägt in seinen<br />
Grundlagen - von der Generalklausel des § 1 UWG von 1909 abgesehen - bis heute das<br />
Recht des unlauteren Wettbewerbs. (vgl. dazu Henning von Stechow, Das Gesetz zur Bekämpfung<br />
des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896. Entstehungsgeschichte und<br />
Wirkung; in: Schriften zur Rechtsgeschichte 96, Duncker & Humblot, Berlin 2002, S<br />
398)<br />
Es handelt sich um eine historisch gewachsene Rechtsnorm, die Mitbewerber, Verbraucher<br />
und sonstige Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb schützen soll und dabei<br />
dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb Rechnung trägt.<br />
(Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Ursprüngliche Fassung vom: 7. Juni<br />
1909 /RGBl. S. 499/ Inkraft getreten: 1. Oktober 1909. Letzte Neufassung vom 3. Juli<br />
2004 BGBL I. S. 1414). Inkrafttreten der Neufassung: 8. Juli 2004. Letzte Änderung<br />
durch Art. 2 G vom 29. Juli 2009; BGBl. I S. 2413, 2414. Inkrafttreten der letzten Änderung:<br />
4. August 2009 /Art. 6 G vom 29. Juli 2008)<br />
7.1.2 Das neue UWG<br />
Am 30.12. 2008 trat das neue deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)<br />
in Kraft.<br />
Dass es dem Wettbewerbsrecht künftig auch nicht mehr nur um den Wettbewerb allein<br />
geht, macht eine markante begriffliche Änderung deutlich. Denn statt "unlauterer Wettbewerb"<br />
heißt es nun "unlautere geschäftliche Handlung" und setzt damit auch ein deutliches<br />
Zeichen in Richtung des Konsumentenschutzes, erweitert es den Wirkungsbereich<br />
des Gesetzes doch erheblich und gilt somit nun auch für das Verhalten eines Wettbewer-<br />
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