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Rechtsteil aus dem BS-LehrerInnenkalender 2016/2017

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Rund ums Kind...<br />

Unverzügliche Meldung der Schwangerschaft beim Dienstgeber<br />

Beschäftigungsverbot 8 Wochen vor und 8 Wochen nach errechnetem<br />

Geburtstermin<br />

Wochengeld = durchschnittlicher Nettoverdienst der letzten 3 Monate bei<br />

BVA oder GKK beantragen<br />

Schutzfrist: Endet die Schutzfrist in den Ferien, dann erhält die Mutter<br />

während der Ferien das normale Gehalt.<br />

Meldung der Geburt bei Standesamt, Meldeamt und im Dienstweg beim<br />

Sachbereich Berufsschule<br />

Ansuchen um Kinderzulage beim Dienstgeber<br />

Ansuchen um einmalige Geld<strong>aus</strong>hilfe <strong>aus</strong> Anlass der Geburt<br />

Antragstellung an die Sozialversicherung BVA/GKK mit Meldezettel von Kind,<br />

beiden Elternteilen – sofern im gleichen H<strong>aus</strong>halt lebend – und Bestätigung des<br />

Finanzamtes über den Kinderbeihilfebezug.<br />

Weitere Vor<strong>aus</strong>setzungen: www.bmwfj.gv.at<br />

Persönlichen Fragen beantwortet unsere Spezialistin für Frauenanliegen – z. B.<br />

Infos zu Karenzangelegenheiten und Kinderbetreuungsgeld – Mag. Jasmin Benesch.<br />

Telefon: 01 - 53454 - 209; Email: jasmin.benesch@goed.at (nur Gewerkschaftsmitglieder!)<br />

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