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Rechtsteil aus dem BS-LehrerInnenkalender 2016/2017

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Kleiner Überblick über<br />

3 verschiedene Rechtsgrundlagen:<br />

a) APG (allgemeines Pensionsgesetz/Pension neu) gilt für VertragslehrerInnen<br />

und für Beamte die nach 1975 geboren sind<br />

b) Altpension (PG Pensionsgesetz) gilt für Beamte, die vor <strong>dem</strong> 31. 12. 1954 geboren<br />

sind.<br />

c) Parallelrechnung zwischen APG und PG – gilt für Beamte, die zwischen 1955<br />

und 1975 geboren sind.<br />

a) Pensionsvor<strong>aus</strong>setzungen und Höhe nach APG (Neupension):<br />

Pensionsalter 65, lebenslange Durchrechnung<br />

der valorisierten Jahreseinkommen, Bonus bei Arbeit über <strong>dem</strong> 65. Lebensjahr.<br />

Pro Jahr werden 1,78 % des Einkommens auf <strong>dem</strong> Pensionskonto gutgeschrieben;<br />

ergibt nach 45 Jahren 80 % des Durchrechnungsergebnisses.<br />

Monatliche Pension = Summe der Gutschriften auf <strong>dem</strong> Pensionskonto : 14<br />

b) Pensionsvor<strong>aus</strong>setzungen nach PG (Altpension):<br />

Das Regelpensionsalter = 65 Jahre (ab Geburtsjahr 1954)<br />

Höhe ist von 5 Parametern abhängig:<br />

a) Ruhegenussfähige Dienstzeiten = anrechenbare Jahre (schrittweise Anhebung!)<br />

b) Gehalt innerhalb des (ständig steigenden) Durchrechnungszeitraumes<br />

c) Länge des Durchrechnungszeitraumes<br />

d) Alter: Abschläge bei Pensionsantritt vor gesetzlichem Regelpensionsalter<br />

e) Mögliche Deckelung der rechnerischen Abschläge<br />

f) Nebengebührenzulage/Nebengebührenwerte (nur Beamte)<br />

Früherer Pensionsantritt (für Beamte und Vertragslehrkräfte) ist in folgenden Formen<br />

mit Abschlägen möglich/Verlust der 40 Jahre-Jubiläumsgabe!<br />

1. Hacklerpension: Ab 1954 Geborene müssen 62 Jahre alt sein<br />

und benötigen 42 beitragsgedeckte Jahre; Abschlag = 3,36 % pro Jahr<br />

2. Korridorpension alt (Jahrgang 1953 und älter): Pensionsantritt ab 62. Lebensjahr.<br />

Beitragszeiten werden pro Jahr um 6 Monate angehoben:<br />

2013: 38 Jahre; 2014: 38,5 Jahre; 2015: 39 Jahre; <strong>2016</strong>: 39,5 Jahre; <strong>2017</strong>: 40 Jahre<br />

Abschläge: 0,14 % pro Monat vor Regelpensionsalter = 1,68 % pro Jahr<br />

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