Rechtsteil aus dem BS-LehrerInnenkalender 2016/2017
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Kleiner Überblick über<br />
3 verschiedene Rechtsgrundlagen:<br />
a) APG (allgemeines Pensionsgesetz/Pension neu) gilt für VertragslehrerInnen<br />
und für Beamte die nach 1975 geboren sind<br />
b) Altpension (PG Pensionsgesetz) gilt für Beamte, die vor <strong>dem</strong> 31. 12. 1954 geboren<br />
sind.<br />
c) Parallelrechnung zwischen APG und PG – gilt für Beamte, die zwischen 1955<br />
und 1975 geboren sind.<br />
a) Pensionsvor<strong>aus</strong>setzungen und Höhe nach APG (Neupension):<br />
Pensionsalter 65, lebenslange Durchrechnung<br />
der valorisierten Jahreseinkommen, Bonus bei Arbeit über <strong>dem</strong> 65. Lebensjahr.<br />
Pro Jahr werden 1,78 % des Einkommens auf <strong>dem</strong> Pensionskonto gutgeschrieben;<br />
ergibt nach 45 Jahren 80 % des Durchrechnungsergebnisses.<br />
Monatliche Pension = Summe der Gutschriften auf <strong>dem</strong> Pensionskonto : 14<br />
b) Pensionsvor<strong>aus</strong>setzungen nach PG (Altpension):<br />
Das Regelpensionsalter = 65 Jahre (ab Geburtsjahr 1954)<br />
Höhe ist von 5 Parametern abhängig:<br />
a) Ruhegenussfähige Dienstzeiten = anrechenbare Jahre (schrittweise Anhebung!)<br />
b) Gehalt innerhalb des (ständig steigenden) Durchrechnungszeitraumes<br />
c) Länge des Durchrechnungszeitraumes<br />
d) Alter: Abschläge bei Pensionsantritt vor gesetzlichem Regelpensionsalter<br />
e) Mögliche Deckelung der rechnerischen Abschläge<br />
f) Nebengebührenzulage/Nebengebührenwerte (nur Beamte)<br />
Früherer Pensionsantritt (für Beamte und Vertragslehrkräfte) ist in folgenden Formen<br />
mit Abschlägen möglich/Verlust der 40 Jahre-Jubiläumsgabe!<br />
1. Hacklerpension: Ab 1954 Geborene müssen 62 Jahre alt sein<br />
und benötigen 42 beitragsgedeckte Jahre; Abschlag = 3,36 % pro Jahr<br />
2. Korridorpension alt (Jahrgang 1953 und älter): Pensionsantritt ab 62. Lebensjahr.<br />
Beitragszeiten werden pro Jahr um 6 Monate angehoben:<br />
2013: 38 Jahre; 2014: 38,5 Jahre; 2015: 39 Jahre; <strong>2016</strong>: 39,5 Jahre; <strong>2017</strong>: 40 Jahre<br />
Abschläge: 0,14 % pro Monat vor Regelpensionsalter = 1,68 % pro Jahr<br />
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