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Rechtsteil aus dem BS-LehrerInnenkalender 2016/2017

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Altersteilzeit, Zeitkonto<br />

Pragmatisierte können ihre Lehrverpflichtung reduzieren, wenn keine wichtigen<br />

dienstlichen Interessen entgegenstehen. Wenn sie die Pensions-Beitragsdifferenz<br />

zum vollen Bezug aufzahlen, haben sie keine Pensionsnachteile. Die Herabsetzung<br />

der Lehrverpflichtung ist bis auf 50 % möglich und gilt für ein Schuljahr. Die Option<br />

zur Aufzahlung auf die pensionsrechtliche Anrechnung besteht auch beim Sabbatical.<br />

Zeitkonto gemäß Budgetbegleitgesetz 2009:<br />

Angesparte MDL können für einen früheren Pensionsantritt gesammelt werden.<br />

Die Entscheidung dazu ist <strong>dem</strong> Dienstgeber jeweils bis 30. September des<br />

Schuljahres mitzuteilen.<br />

Sie ist unwiderruflich gültig für 1 Jahr<br />

Die Summe der Gutschriften ist auf Verlangen mitzuteilen.<br />

Verbrauch:<br />

Ist unter bestimmten Vor<strong>aus</strong>setzungen bereits ab Vollendung des 50. Lebensjahres<br />

möglich<br />

Ist auf Antrag zu bewilligen, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen<br />

und die durch den Verbrauch freiwerdenden Wochenstunden durch<br />

eine neu aufzunehmende Lehrkraft übernommen werden.<br />

Antrag auf Verbrauch ist bis 1. März für das nächste Schuljahr zu stellen.<br />

Die Ermäßigung der Lehrverpflichtung muss zwischen 50 % und 100 %<br />

liegen und kann über mehrere Jahre verteilt werden.<br />

Auf Antrag oder bei Ausscheiden werden die angesparten MDL unter<br />

Zugrundelegung der besoldungsrechtlichen Stellung zum Zeitpunkt der<br />

Antragstellung <strong>aus</strong>bezahlt.<br />

Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Herbert Inselsbacher unter<br />

0699 88 80 81 52<br />

Vorteil:<br />

Die angesparten Stunden werden in der niedrigeren Gehaltsstufe gespart und später<br />

mit der höheren Gehaltsstufe <strong>aus</strong>bezahlt.<br />

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