Rechtsteil aus dem BS-LehrerInnenkalender 2016/2017
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Besoldung – Gehaltsgesetz<br />
Gehaltsstufen im Sondervertrag<br />
Stufe 1 EUR 2.626,70 = 1. bis 5. Dienstjahr<br />
Stufe 2 EUR 3.097,80 = 6.–10. Dienstjahr mit Lehramtsprüfung für <strong>BS</strong><br />
Stufe 3 EUR 3.856,50 = ab <strong>dem</strong> 11. Dienstjahr + 150 Stunden Fortbildung<br />
Unterbrechung: SVtL, die länger als 6 Monate ihren Dienst unterbrechen, müssen<br />
bei Neueintritt wieder in der Stufe 1 beginnen (<strong>aus</strong>genommen Väter-/Mütterkarenz).<br />
Teilbeschäftigung: VtL, deren Vollbeschäftigung nicht gesichert ist, werden mit<br />
einem befristeten IIL-Vertrag beschäftigt. Ihr Gehalt beträgt EUR 1.592,50<br />
pro Jahreswochenstunde. Für sie gibt es keine Vorrückung.<br />
Gehaltsbestimmungen<br />
LehrerInnen der FG 1 und 2 haben eine Lehrverpflichtung von 23,<br />
LehrerInnen der FG 3 von 24,25 Stunden.<br />
Dementsprechend ergeben sich auch bei MDL Unterschiede:<br />
Für MDL gebührt<br />
FG 1 und 2 = Monatsbezug x 1,30 x 0,875 : 100<br />
FG 3 = Monatsbezug x 1,30 x 0,832 : 100<br />
Für Supplierstunden gebührt der Fixbetrag von EUR 27,40<br />
Ausnahmen: Wenn der Supplierblock mehr als 3 Stunden <strong>aus</strong>macht oder wenn<br />
ärztlich bestätigt wird, dass die Dienstverhinderung der Lehrkraft länger als 2<br />
Wochen dauert, gebührt der MDL-Satz.<br />
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