Rechtsteil aus dem BS-LehrerInnenkalender 2016/2017
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Personalvertretung, DA, ZA<br />
Alle 5 Jahre wird eine neue PV gewählt. Aufgabe der PV ist es, darauf zu achten,<br />
dass die gültigen Gesetze, Verordnungen und Erlässe eingehalten werden. Personalvertreter<br />
sind an keinen bestimmten Auftrag gebunden und können auch an die<br />
Öffentlichkeit gehen ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Sie sind weisungsfrei.<br />
Sie haben die sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen der Lehrerschaft<br />
zu fördern.<br />
Der DA ist für Verhandlungen mit <strong>dem</strong> Schulleiter zuständig, der ZA ist<br />
Verhandlungspartner des Dienstgebers (Ref. 2/03 und des Landesschulinspektors).<br />
Mitwirkungsrechte (Der DA darf mitwirken) gemäß § 9 Abs. 1 PVG:<br />
Beim Dienstnehmerschutz<br />
Zulassung zur Aus- und Fortbildung (Reihenfolge der Entsendung an PH)<br />
Gesundheitsfürsorge<br />
Gewährung von Geld<strong>aus</strong>hilfen, Vorschüssen und Belohnungen<br />
Sonderurlaub<br />
Zuweisung von MDL-Stunden<br />
Auflösung von Dienstverhältnissen (Kündigung, Entlassung)<br />
Versetzung in den Ruhestand<br />
Untersagung einer Nebenbeschäftigung<br />
Schadenersatz oder Ersatz von Übergenüssen<br />
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