Ortsschelle201602X3
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AUS DEM GEMEINDERAT<br />
7<br />
k.) Im Finanzhaushalt wurden die Einzahlungen<br />
auf 1.821.830,00 € festgesetzt, der Ansatz für die<br />
Auszahlungen beträgt 1.789.040,00 €. Dadurch<br />
ergibt sich ein Plus von 32.790,00 €.<br />
l.) Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
wurden auf 1.010.600,00 € festgesetzt, die diesbezüglichen<br />
Auszahlungen auf 1.185.000,00 €.<br />
Zur Finanzierung der Investitionen wurde somit<br />
eine Kreditaufnahme in Höhe von 174.400,00 €<br />
angesetzt.<br />
m.) Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen<br />
für die Grundsteuer A: 330 %,<br />
für die Grundsteuer B: 400 %,<br />
für die Gewerbesteuer: 375 %.<br />
n.) Innerhalb des Gemeindegebietes sind für den<br />
ersten Hund 60,00 € und für jeden weiteren<br />
Hund 80,00 € Hundesteuer zu bezahlen.<br />
Der Rat beschloss den Haushaltsplan einstimmig,<br />
er tritt somit mit Wirkung zum 01. Januar<br />
2016 in Kraft.<br />
zu Tagesordnungspunkt 3<br />
Baugebiet Gartenstraße - Erweiterung der Ersatzpflanzungen<br />
Im Bebauungsplan für die Gartenstraße ist eine<br />
Ortsrandbegrünung vorgesehen, die allerdings<br />
bisher noch nicht ausgeführt wurde. Dadurch<br />
sind Grundstücke durch Spaziergänger vom Weg<br />
her gut einzusehen. Die betroffenen Anlieger<br />
fühlen sich dadurch gestört und fordern die Anlage<br />
des vorgeschriebenen Grünstreifens. Die<br />
Verwaltung hatte die Firma Butsch und Faber mit<br />
der Erstellung eines Bepflanzungsplanes mit<br />
Kostenvoranschlag beauftragt. Auf Nachfrage<br />
durch RM A. Wieland, wie viele Anwohner diese<br />
Bepflanzung haben wollen, berichtete der Vorsitzende,<br />
dass dies nur durch die am Ortsrand<br />
Wohnenden gefordert wurde. Der Rat beschloss<br />
dann bei zwei Enthaltungen einstimmig die Vergabe<br />
dieser Maßnahmen an die Firma Hahn und<br />
Singer. Die Kosten der Begrünung liegen bei<br />
4.500,00 € und werden auf alle Anlieger umgelegt<br />
werden.<br />
zu Tagesordnungspunkt 2<br />
Aufnahme eines Kommunalkredites<br />
hier: Ermächtigung der Verwaltung<br />
Der Vorsitzende erläuterte die Sachlage: Für das<br />
Haushaltsjahr 2015 waren für den Ausbau der<br />
Kindertagesstätte sowie für die Erschließung des<br />
Baugebietes “Um den Bahnhof” Kreditaufnahmen<br />
in Höhe von 940.610,00 € veranschlagt worden.<br />
Davon werden allerdings nur 560.500,00 €<br />
benötigt. Der Rat beschloß nun nach kurzer Aussprache<br />
einstimmig, die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Alzey-Land zu ermächtigen, diese Kreditaufnahme<br />
zu Lasten des Haushaltsjahres 2015<br />
bei dem Kreditinstitut mit den günstigsten Konditionen<br />
vorzunehmen. Die Verwaltung ging davon<br />
aus, dass die Zinsen für einen Kommunalkredit<br />
bei unter 1,4% liegen können.<br />
zu Tagesordnungspunkt 4<br />
Kindertagesstätte<br />
a.) Au#ragserteilung für Putzarbeiten zur<br />
Spechtvergrämung<br />
Der Bürgermeister berichtete, dass ein Specht eine<br />
Höhle in die Fassade des Kindergartens angelegt<br />
hatte. Durch das Aufhängen von Aluminiumbändern<br />
sollte der Specht von weiteren<br />
Zerstörungen der Wand abgehalten werden. Dieser<br />
Versuch, den Vogel zu vergrämen, ist gescheitert<br />
und mittlerweile wurde eine zweite Höhle<br />
angelegt, nachdem die erste von einem anderen<br />
Tier besetzt wurde. Zur Lösung dieses Problems<br />
soll an zwei Ecken (Spechte hacken ihre Höhlen<br />
nur an den Fassadenrändern.) ein stärkeres Gewebe<br />
aufgebracht werden, das mit einem glatten<br />
Putz versehen wird, damit der Specht sich nicht<br />
mehr festhalten kann. Im Rat war man sich bewusst,<br />
dass diese Maßnahme vielleicht nicht<br />
hilft. Auch in einem Faltblatt des Landesbundes