2008_Funktionen_von_Wahlkämpfen
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Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer<br />
Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des gesamten Volkes, an Aufträge und Weisungen<br />
nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ 7 . In jenen grundsätzlichen<br />
verfassungsrechtlichen Normen manifestieren sich die wesentlichen Elemente, die<br />
<strong>Funktionen</strong> <strong>von</strong> Wahlen und <strong>Wahlkämpfen</strong> beschreiben. Diesbezüglich sichern sich<br />
die Hauptakteure Parlament und Regierung die Legitimation ihrer demokratischen<br />
Herrschaft durch Wahlen 8 , welche sie durch den in der Stimmabgabe ausgedrückten<br />
Willen des Wählers, als Fundament ihres politischen Handelns, verliehen bekommen.<br />
Außerdem gewährleisten Wahlen die Kontrolle der politischen Macht, die vor allem<br />
<strong>von</strong> der parlamentarischen Opposition in Verbindung mit der Öffentlichkeit wahrgenommen<br />
wird 9 . Sie übt Kritik an der Regierungsarbeit Kritik und unterbreitet dem<br />
Wähler alternative Vorschläge. Eine tatsächliche Kontrollfunktion des einzelnen<br />
Wählers hingegen erfährt am jeweiligen Wahltag eine gewisse Bedeutung, wenn er<br />
durch seine Stimmabgabe zur Abwahl, Bestätigung oder Neuwahl <strong>von</strong> politischen<br />
Amts- und Mandatsträgern (in erster Linie die Abgeordneten im Parlament) beiträgt.<br />
Andererseits sei darunter auch die Kontrolle der Regierung durch das Parlament verstanden,<br />
denn die Regierung ist auf die mehrheitliche Unterstützung desselben angewiesen,<br />
kann bei Erfordernis vom Parlament abberufen werden. Die Regierung unterliegt<br />
demgemäß der Kontrollfunktion des vom Volk gewählten Parlamentes 10 .<br />
Dass Regierung und Opposition in ständiger Konkurrenz um die Gunst der Wähler<br />
stehen, ist bereits angeklungen. Für den politischen Amtsträger bedeutet dies einen<br />
konstanten Leistungsdruck, stets mit dem besseren politischen Programm aufzuwarten,<br />
weil ansonsten die Ab- oder Nichtwahl droht. Im Idealfall trägt dies dazu bei,<br />
dass die besten und nachhaltigsten Lösungen für gesamtgesellschaftliche Probleme<br />
gewählt werden, was jedoch eine umfangreiche Information des Wählers voraussetzt.<br />
Eine weitere Funktion <strong>von</strong> Wahlen in liberal-pluralistischen Demokratien, wie der<br />
Bundesrepublik Deutschland, verbirgt sich im Artikel 20 GG, der nach gängiger In-<br />
7 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 38, Absatz 1<br />
8 Woyke, Wichard/Steffens, Udo 2005: Stichwort: Wahlen: Ein Ratgeber für Wähler, Wahlhelfer und<br />
Kandidaten, S. 21<br />
9 Vgl. Ebd., S. 23<br />
10 Vgl. Rudzio, Wolfgang 2006: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland,<br />
7.aktualisierte Auflage, S. 197<br />
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