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2008_Funktionen_von_Wahlkämpfen

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Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer<br />

Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des gesamten Volkes, an Aufträge und Weisungen<br />

nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ 7 . In jenen grundsätzlichen<br />

verfassungsrechtlichen Normen manifestieren sich die wesentlichen Elemente, die<br />

<strong>Funktionen</strong> <strong>von</strong> Wahlen und <strong>Wahlkämpfen</strong> beschreiben. Diesbezüglich sichern sich<br />

die Hauptakteure Parlament und Regierung die Legitimation ihrer demokratischen<br />

Herrschaft durch Wahlen 8 , welche sie durch den in der Stimmabgabe ausgedrückten<br />

Willen des Wählers, als Fundament ihres politischen Handelns, verliehen bekommen.<br />

Außerdem gewährleisten Wahlen die Kontrolle der politischen Macht, die vor allem<br />

<strong>von</strong> der parlamentarischen Opposition in Verbindung mit der Öffentlichkeit wahrgenommen<br />

wird 9 . Sie übt Kritik an der Regierungsarbeit Kritik und unterbreitet dem<br />

Wähler alternative Vorschläge. Eine tatsächliche Kontrollfunktion des einzelnen<br />

Wählers hingegen erfährt am jeweiligen Wahltag eine gewisse Bedeutung, wenn er<br />

durch seine Stimmabgabe zur Abwahl, Bestätigung oder Neuwahl <strong>von</strong> politischen<br />

Amts- und Mandatsträgern (in erster Linie die Abgeordneten im Parlament) beiträgt.<br />

Andererseits sei darunter auch die Kontrolle der Regierung durch das Parlament verstanden,<br />

denn die Regierung ist auf die mehrheitliche Unterstützung desselben angewiesen,<br />

kann bei Erfordernis vom Parlament abberufen werden. Die Regierung unterliegt<br />

demgemäß der Kontrollfunktion des vom Volk gewählten Parlamentes 10 .<br />

Dass Regierung und Opposition in ständiger Konkurrenz um die Gunst der Wähler<br />

stehen, ist bereits angeklungen. Für den politischen Amtsträger bedeutet dies einen<br />

konstanten Leistungsdruck, stets mit dem besseren politischen Programm aufzuwarten,<br />

weil ansonsten die Ab- oder Nichtwahl droht. Im Idealfall trägt dies dazu bei,<br />

dass die besten und nachhaltigsten Lösungen für gesamtgesellschaftliche Probleme<br />

gewählt werden, was jedoch eine umfangreiche Information des Wählers voraussetzt.<br />

Eine weitere Funktion <strong>von</strong> Wahlen in liberal-pluralistischen Demokratien, wie der<br />

Bundesrepublik Deutschland, verbirgt sich im Artikel 20 GG, der nach gängiger In-<br />

7 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 38, Absatz 1<br />

8 Woyke, Wichard/Steffens, Udo 2005: Stichwort: Wahlen: Ein Ratgeber für Wähler, Wahlhelfer und<br />

Kandidaten, S. 21<br />

9 Vgl. Ebd., S. 23<br />

10 Vgl. Rudzio, Wolfgang 2006: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland,<br />

7.aktualisierte Auflage, S. 197<br />

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