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Taxi Times D-A-CH - Februar 2016

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EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />

EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />

EI<strong>CH</strong>ÄMTER SIND<br />

KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN<br />

DAS<br />

LEIHTAXI<br />

EINS<strong>CH</strong>RÄNKUNG BEI DER<br />

KAUFENTS<strong>CH</strong>EIDUNG<br />

Neufahrzeuge ohne <strong>Taxi</strong>paket oder auch Gebrauchtfahrzeuge<br />

können in manchen Bundesländern nicht mehr<br />

geeicht werden, weil die Konformitätsbewertungsstellen<br />

die Can-Bus-Adapter nicht akzeptieren, die von den<br />

Funkwerkstätten eingesetzt werden, um das Geschwindigkeitssignal<br />

abzugreifen. Von einigen Konformitätsbewertungsstellen<br />

werden solche<br />

Adapter noch anerkannt, weil die<br />

dortige Eichbehörde im Laufe<br />

der Jahrzehnte ein gutes<br />

Vertrauensverhältnis zu<br />

den örtlichen Funkwerkstätten<br />

aufgebaut hat.<br />

DER GROSSE<br />

IRRTUM<br />

NEUWAGEN NUR<br />

MIT TAXI-PAKET<br />

DAS<br />

EI<strong>CH</strong>-<strong>CH</strong>AOS<br />

9 Gründe, warum das neue<br />

Eichgesetz für das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe neu definiert<br />

werden muss.<br />

von Jürgen Hartmann<br />

Fahrzeughersteller müssen gegenüber der Konformitätsbewertungsstelle<br />

bestätigen, dass die serienmäßig verbauten<br />

<strong>Taxi</strong>-Komponenten den Anforderungen der neuen<br />

Eichverordnung entsprechen. Mercedes & Co gewähren<br />

dies nur für <strong>Taxi</strong>s, die mit <strong>Taxi</strong>paket gekauft wurden<br />

(Rechnung als Nachweis wird „übergangsweise“<br />

akzeptiert). Dies gilt auch für fast alle<br />

Importeure, die ihre Fahrzeuge beim<br />

Spezialisten Intax umrüsten lassen.<br />

Renault und Dacia,<br />

die zwischenzeitlich den<br />

Umrüster gewechselt hatten,<br />

sind deshalb<br />

wieder zu Intax<br />

zurückgekehrt.<br />

DIE GROSSEN<br />

UNTERS<strong>CH</strong>IEDE<br />

Weil das Überprüfungsverfahren sehr aufwendig ist, hat kein Fahrzeugoder<br />

Taxameterhersteller und auch keine Funkwerkstatt diese Aufgabe<br />

übernommmen. Folglich waren die Eichämter der einzelnen Bundesländer<br />

gezwungen, selbst als Konformitätsbewertungsstelle zu agieren – allerdings<br />

nicht als Behörde, sondern privatrechtlich.<br />

DIE RE<strong>CH</strong>TLI<strong>CH</strong>EN ANFORDERUNGEN<br />

Seit 1.1.2015 müssen <strong>Taxi</strong>s anstelle der Ersteichung<br />

ein Konformitätsbewertungsverfahren<br />

durchlaufen. Darin muss unter<br />

anderem die Sicherung des Signalwegs<br />

bis zur Kfz-Schnittstelle<br />

sowie aller im Signalweg befindlichen<br />

Verbindungsstellen<br />

dokumentiert sein. Bevor der<br />

eingebaute Taxameter<br />

gemessen wird, muss der<br />

„Hersteller“ (siehe Punkt 1)<br />

eine Konformitätsbewertung<br />

beantragen.<br />

DER EI<strong>CH</strong>-<br />

TOURISMUS<br />

Die unterschiedlichen Auslegungen<br />

des neuen Eichgesetzes durch die verschiedenen<br />

Konformitätsbewertungsstellen<br />

sorgen derzeit innerhalb des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

für einen regelrechten „Eichtourismus“. Baden-<br />

Württemberger fahren nach Bayern, Niedersachsen<br />

nach Bremen oder Sachsen-Anhalt,<br />

Rhein- und Saarländer nach Nordrhein-Westfalen.<br />

Jeweils dorthin, wo es günstiger ist, schneller<br />

geht und wo auch noch gebrauchte oder<br />

exotische <strong>Taxi</strong>s als zulässig bewertet werden.<br />

FAZIT<br />

Das neue Eichgesetz sollte die<br />

Bürokratie und die Messverfahren<br />

erleichtern. Durch eine skandalöse<br />

Inkompetenz hat der Gesetzgeber dem<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe stattdessen Knüppel zwischen<br />

die Beine geworfen, die nicht nur die unternehmerische<br />

Freiheit bei der Fahrzeugbeschaffung<br />

einschränkt, sondern die<br />

Unternehmer auch in rechtliche Konflikte<br />

stürzt (Stichwort Betriebspflicht). Aus<br />

diesem Dilemma hilft kein Kompromiss.<br />

Die eichrechtlichen Anforderungen<br />

müssen für das <strong>Taxi</strong>gewerbe ohne<br />

Wenn und Aber komplett neu<br />

Die langen Verfahren in manchen Bundesländern<br />

führen zu untragbaren und unkalkulierbaren<br />

Ausfällen. Besonders tragisch<br />

ist das für diejenigen, die aufgrund eines<br />

Unfalls ein neues <strong>Taxi</strong> angeschafft haben,<br />

dafür aber wochenlang keine Eichung<br />

bekommen. Wer diese Zeit mit einem<br />

Leihtaxi überbrückt, kann Probleme mit<br />

der Kosten-Erstattung bekommen, denn<br />

im Unfall-Gutachten werden die verlängerten<br />

Wiederbeschaffungszeiträume bisher<br />

noch nicht berücksichtigt, wie Ulf Baufeld<br />

von einem bundesweit agierenden <strong>Taxi</strong>vermieter<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

bestätigt.<br />

DIE KFZ-<br />

VERSI<strong>CH</strong>ERUNG<br />

Manche <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

zahlen während<br />

eines laufenden<br />

Konformitätsbewertungsverfahrens<br />

doppelte<br />

<strong>Taxi</strong>-Versicherung: Für das<br />

definiert werden.<br />

neue <strong>Taxi</strong>, das bereits als <strong>Taxi</strong><br />

zugelassen sein sollte, um eine<br />

Ersteichung beantragen zu dürfen<br />

und für das Alte, das noch weiterhin<br />

genutzt werden muss. „Bei einem unserer<br />

Kunden wären das 300 Euro gewesen“, berichtet die Versicherungs-<br />

Fachfrau Marion Sombrutzki. „Wir konnten die Gesellschaft letztlich<br />

aber überreden, das neue <strong>Taxi</strong> bis zur erfolgten Eichung als Privat-<br />

Pkw einzustufen.“<br />

Als die Eich- und Mess-Experten<br />

ein neues Eichgesetz formulierten,<br />

waren die „Fachmänner“<br />

davon ausgegangen, dass <strong>Taxi</strong>s schon beim<br />

Hersteller mit einem fertig eingebauten und programmierten<br />

Taxameter vom Band laufen. Da dies aber<br />

gerade nicht der Fall ist, wird nach neuem Eichgesetz nun<br />

plötzlich derjenige zum Hersteller, der die letzte messtechnische<br />

Änderung am Taxameter durchführte. In der<br />

Regel die Funkwerkstatt.<br />

Da die Konformitätsbewertungsstellen<br />

der einzelnen Eichämter<br />

alle privatrechtlich agieren, ist<br />

keine Absprache untereinander vorgeschrieben.<br />

Mit der Folge, dass sowohl die Verfahrensdauer<br />

als auch die Gebühren von Bundesland zu<br />

Bundesland höchst unterschiedlich definiert sind. In Berlin<br />

beispielsweise dauert das Verfahren einen Tag und<br />

kostet 100 Euro. In Niedersachsen dagegen dauert es drei<br />

Wochen und kostet fast 50 Prozent mehr.<br />

Der neue EKO-Umbau zum<br />

Rollstuhlbeförderungsfahrzeug<br />

Effizient<br />

Kostengünstig<br />

Original<br />

FOTO: Hale<br />

6<br />

FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />

TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />

im Doorgrund 13<br />

D-26160 Bad Zwischenahn<br />

fon +49 4403 58902<br />

fax +49 4403 58903<br />

7<br />

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