Taxi Times D-A-CH - Februar 2016
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EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />
EI<strong>CH</strong>GESETZ<br />
EI<strong>CH</strong>ÄMTER SIND<br />
KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN<br />
DAS<br />
LEIHTAXI<br />
EINS<strong>CH</strong>RÄNKUNG BEI DER<br />
KAUFENTS<strong>CH</strong>EIDUNG<br />
Neufahrzeuge ohne <strong>Taxi</strong>paket oder auch Gebrauchtfahrzeuge<br />
können in manchen Bundesländern nicht mehr<br />
geeicht werden, weil die Konformitätsbewertungsstellen<br />
die Can-Bus-Adapter nicht akzeptieren, die von den<br />
Funkwerkstätten eingesetzt werden, um das Geschwindigkeitssignal<br />
abzugreifen. Von einigen Konformitätsbewertungsstellen<br />
werden solche<br />
Adapter noch anerkannt, weil die<br />
dortige Eichbehörde im Laufe<br />
der Jahrzehnte ein gutes<br />
Vertrauensverhältnis zu<br />
den örtlichen Funkwerkstätten<br />
aufgebaut hat.<br />
DER GROSSE<br />
IRRTUM<br />
NEUWAGEN NUR<br />
MIT TAXI-PAKET<br />
DAS<br />
EI<strong>CH</strong>-<strong>CH</strong>AOS<br />
9 Gründe, warum das neue<br />
Eichgesetz für das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe neu definiert<br />
werden muss.<br />
von Jürgen Hartmann<br />
Fahrzeughersteller müssen gegenüber der Konformitätsbewertungsstelle<br />
bestätigen, dass die serienmäßig verbauten<br />
<strong>Taxi</strong>-Komponenten den Anforderungen der neuen<br />
Eichverordnung entsprechen. Mercedes & Co gewähren<br />
dies nur für <strong>Taxi</strong>s, die mit <strong>Taxi</strong>paket gekauft wurden<br />
(Rechnung als Nachweis wird „übergangsweise“<br />
akzeptiert). Dies gilt auch für fast alle<br />
Importeure, die ihre Fahrzeuge beim<br />
Spezialisten Intax umrüsten lassen.<br />
Renault und Dacia,<br />
die zwischenzeitlich den<br />
Umrüster gewechselt hatten,<br />
sind deshalb<br />
wieder zu Intax<br />
zurückgekehrt.<br />
DIE GROSSEN<br />
UNTERS<strong>CH</strong>IEDE<br />
Weil das Überprüfungsverfahren sehr aufwendig ist, hat kein Fahrzeugoder<br />
Taxameterhersteller und auch keine Funkwerkstatt diese Aufgabe<br />
übernommmen. Folglich waren die Eichämter der einzelnen Bundesländer<br />
gezwungen, selbst als Konformitätsbewertungsstelle zu agieren – allerdings<br />
nicht als Behörde, sondern privatrechtlich.<br />
DIE RE<strong>CH</strong>TLI<strong>CH</strong>EN ANFORDERUNGEN<br />
Seit 1.1.2015 müssen <strong>Taxi</strong>s anstelle der Ersteichung<br />
ein Konformitätsbewertungsverfahren<br />
durchlaufen. Darin muss unter<br />
anderem die Sicherung des Signalwegs<br />
bis zur Kfz-Schnittstelle<br />
sowie aller im Signalweg befindlichen<br />
Verbindungsstellen<br />
dokumentiert sein. Bevor der<br />
eingebaute Taxameter<br />
gemessen wird, muss der<br />
„Hersteller“ (siehe Punkt 1)<br />
eine Konformitätsbewertung<br />
beantragen.<br />
DER EI<strong>CH</strong>-<br />
TOURISMUS<br />
Die unterschiedlichen Auslegungen<br />
des neuen Eichgesetzes durch die verschiedenen<br />
Konformitätsbewertungsstellen<br />
sorgen derzeit innerhalb des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
für einen regelrechten „Eichtourismus“. Baden-<br />
Württemberger fahren nach Bayern, Niedersachsen<br />
nach Bremen oder Sachsen-Anhalt,<br />
Rhein- und Saarländer nach Nordrhein-Westfalen.<br />
Jeweils dorthin, wo es günstiger ist, schneller<br />
geht und wo auch noch gebrauchte oder<br />
exotische <strong>Taxi</strong>s als zulässig bewertet werden.<br />
FAZIT<br />
Das neue Eichgesetz sollte die<br />
Bürokratie und die Messverfahren<br />
erleichtern. Durch eine skandalöse<br />
Inkompetenz hat der Gesetzgeber dem<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe stattdessen Knüppel zwischen<br />
die Beine geworfen, die nicht nur die unternehmerische<br />
Freiheit bei der Fahrzeugbeschaffung<br />
einschränkt, sondern die<br />
Unternehmer auch in rechtliche Konflikte<br />
stürzt (Stichwort Betriebspflicht). Aus<br />
diesem Dilemma hilft kein Kompromiss.<br />
Die eichrechtlichen Anforderungen<br />
müssen für das <strong>Taxi</strong>gewerbe ohne<br />
Wenn und Aber komplett neu<br />
Die langen Verfahren in manchen Bundesländern<br />
führen zu untragbaren und unkalkulierbaren<br />
Ausfällen. Besonders tragisch<br />
ist das für diejenigen, die aufgrund eines<br />
Unfalls ein neues <strong>Taxi</strong> angeschafft haben,<br />
dafür aber wochenlang keine Eichung<br />
bekommen. Wer diese Zeit mit einem<br />
Leihtaxi überbrückt, kann Probleme mit<br />
der Kosten-Erstattung bekommen, denn<br />
im Unfall-Gutachten werden die verlängerten<br />
Wiederbeschaffungszeiträume bisher<br />
noch nicht berücksichtigt, wie Ulf Baufeld<br />
von einem bundesweit agierenden <strong>Taxi</strong>vermieter<br />
gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
bestätigt.<br />
DIE KFZ-<br />
VERSI<strong>CH</strong>ERUNG<br />
Manche <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
zahlen während<br />
eines laufenden<br />
Konformitätsbewertungsverfahrens<br />
doppelte<br />
<strong>Taxi</strong>-Versicherung: Für das<br />
definiert werden.<br />
neue <strong>Taxi</strong>, das bereits als <strong>Taxi</strong><br />
zugelassen sein sollte, um eine<br />
Ersteichung beantragen zu dürfen<br />
und für das Alte, das noch weiterhin<br />
genutzt werden muss. „Bei einem unserer<br />
Kunden wären das 300 Euro gewesen“, berichtet die Versicherungs-<br />
Fachfrau Marion Sombrutzki. „Wir konnten die Gesellschaft letztlich<br />
aber überreden, das neue <strong>Taxi</strong> bis zur erfolgten Eichung als Privat-<br />
Pkw einzustufen.“<br />
Als die Eich- und Mess-Experten<br />
ein neues Eichgesetz formulierten,<br />
waren die „Fachmänner“<br />
davon ausgegangen, dass <strong>Taxi</strong>s schon beim<br />
Hersteller mit einem fertig eingebauten und programmierten<br />
Taxameter vom Band laufen. Da dies aber<br />
gerade nicht der Fall ist, wird nach neuem Eichgesetz nun<br />
plötzlich derjenige zum Hersteller, der die letzte messtechnische<br />
Änderung am Taxameter durchführte. In der<br />
Regel die Funkwerkstatt.<br />
Da die Konformitätsbewertungsstellen<br />
der einzelnen Eichämter<br />
alle privatrechtlich agieren, ist<br />
keine Absprache untereinander vorgeschrieben.<br />
Mit der Folge, dass sowohl die Verfahrensdauer<br />
als auch die Gebühren von Bundesland zu<br />
Bundesland höchst unterschiedlich definiert sind. In Berlin<br />
beispielsweise dauert das Verfahren einen Tag und<br />
kostet 100 Euro. In Niedersachsen dagegen dauert es drei<br />
Wochen und kostet fast 50 Prozent mehr.<br />
Der neue EKO-Umbau zum<br />
Rollstuhlbeförderungsfahrzeug<br />
Effizient<br />
Kostengünstig<br />
Original<br />
FOTO: Hale<br />
6<br />
FEBRUAR / <strong>2016</strong> TAXI<br />
TAXI FEBRUAR / <strong>2016</strong><br />
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