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Bilanz zum 31. 12. 2004 - R+V Versicherung

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Die Stornorückstellung wurde nach dem Umfang<br />

des technischen Stornos in der Vergangenheit<br />

berechnet.<br />

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche<br />

Verpflichtungen wurde entsprechend § 6a EStG<br />

nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung<br />

der Richttafel 1998 von Professor Dr. Klaus Heubeck<br />

mit einem Zinssatz von 6 % berechnet.<br />

Der Wertansatz der übrigen nichtversicherungstechnischen<br />

Rückstellungen geht von dem voraussichtlichen<br />

Bedarf aus.<br />

Die auf die Depotverbindlichkeiten errechneten<br />

Depotzinsen werden mit den Depotzinsen auf<br />

Depotforderungen saldiert und als technischer<br />

Zinsertrag für eigene Rechnung ausgewiesen.<br />

Andere Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

Latente Steuern wurden nach den Vorschriften<br />

des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr.<br />

10 ermittelt. Bei der Berechnung des Steuereffekts<br />

wurden die künftigen Steuersätze verwendet. Aktive<br />

latente Steuern wurden als voraussichtliche Steuerentlastung<br />

nachfolgender Geschäftsjahre als<br />

gesonderter Posten der Aktivseite ausgewiesen.<br />

KONZERN<br />

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