08.12.2012 Aufrufe

Bilanz zum 31. 12. 2004 - R+V Versicherung

Bilanz zum 31. 12. 2004 - R+V Versicherung

Bilanz zum 31. 12. 2004 - R+V Versicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anhang<br />

<strong>Bilanz</strong>ierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen<br />

sowie die anderen Kapitalanlagen wurden<br />

zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden<br />

Wert bilanziert.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht<br />

festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche<br />

Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet, soweit sie nicht dem Anlagevermögen<br />

zugeordnet sind.<br />

Aktien und Investmentanteile, die gemäß § 341 b<br />

Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet<br />

sind, wurden <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>12.</strong> <strong>2004</strong> mit ihrem<br />

aktuellen Marktwert bewertet, da dieser aufgrund<br />

der Börsenentwicklung im Jahr <strong>2004</strong> als der dauerhaft<br />

beizulegende Wert angesehen wird, maximal<br />

jedoch mit den Anschaffungskosten.<br />

Soweit Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte<br />

Abschreibung nicht mehr bestehen, wurden<br />

gem. § 280 Abs. 1 HGB Zuschreibungen auf den<br />

Börsenkurs bis maximal <strong>zum</strong> Anschaffungswert<br />

vorgenommen.<br />

Sonstige Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen<br />

vorzunehmen waren.<br />

Agio und Disagio wurden auf die Laufzeit verteilt.<br />

Der Anteil für die Folgejahre wurde als Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen.<br />

Die Forderungen wurden zu Nennwerten bilanziert.<br />

Soweit sie das selbst abgeschlossene Geschäft<br />

betreffen, wurden sie pauschal wertberichtigt.<br />

Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear<br />

innerhalb der steuerlich zulässigen Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben wurden. Die Zugänge und Abgänge<br />

des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden<br />

im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

Der Ansatz aller übrigen Aktivposten erfolgte <strong>zum</strong><br />

Nennwert. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />

vorgenommen.<br />

96 SACH<br />

Bei der Währungsumrechnung für Aktien ergaben<br />

sich die Euro-Anschaffungskosten aus Wertpapierund<br />

Devisenkurs <strong>zum</strong> Anschaffungszeitpunkt;<br />

der Euro-Börsenwert wurde aus Wertpapier- und<br />

Devisenkurs <strong>zum</strong> <strong>Bilanz</strong>stichtag ermittelt.<br />

Die Brutto-Beitragsüberträge im selbst abgeschlossenen<br />

<strong>Versicherung</strong>sgeschäft sind grundsätzlich<br />

aus den gebuchten Beiträgen nach dem<br />

720stel System berechnet worden. Bei der Ermittlung<br />

der nicht übertragungsfähigen Einnahmeanteile<br />

wurde das Schreiben des Bundesministers der<br />

Finanzen vom 30. April 1974 zugrunde gelegt.<br />

Der Anteil der Beitragsüberträge für das in Rückdeckung<br />

gegebene <strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurde<br />

gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.<br />

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />

<strong>Versicherung</strong>sfälle des selbst abgeschlossenen<br />

Geschäfts wurde für alle bis zur Schließung des<br />

Schadenregisters bekannten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />

einzeln ermittelt. Die Forderungen aus Regressen,<br />

Provenues und Teilungsabkommen sind verrechnet<br />

worden. Für die bis <strong>zum</strong> Abschlussstichtag eingetretenen<br />

oder verursachten, aber <strong>zum</strong> <strong>Bilanz</strong>stichtag<br />

noch nicht gemeldeten Schäden ist aufgrund der in<br />

den Vorjahren beobachteten Nachmeldungen die<br />

Rückstellung um eine Spätschadenrückstellung<br />

erhöht worden. Die in diesem Posten ebenfalls enthaltene<br />

Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen<br />

ist entsprechend dem koordinierten<br />

Ländererlass vom 2. Februar 1973 berechnet worden.<br />

Die Brutto-Renten-Deckungsrückstellung wurde für<br />

jeden einzelnen Fall nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen berechnet. Sie ist für Renten,<br />

bei denen die Verpflichtung zur Rentenzahlung vor<br />

<strong>2004</strong> eingetreten ist, unter Verwendung eines<br />

Rechnungszinses von 3,25 %, ansonsten mit einem<br />

Rechnungszins von 2,75 % berechnet worden. In<br />

allen Fällen wurde die Sterbetafel DAV 97 HUR und<br />

eine angemessene Verwaltungskostenrückstellung<br />

verwendet.<br />

Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung<br />

wurden nach den vertraglichen Vereinbarungen<br />

ermittelt.<br />

Die Schwankungsrückstellung bildeten wir gemäß<br />

der Anlage zu § 29 RechVersV.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!