Bilanz zum 31. 12. 2004 - R+V Versicherung
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Anhang<br />
<strong>Bilanz</strong>ierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen<br />
sowie die anderen Kapitalanlagen wurden<br />
zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden<br />
Wert bilanziert.<br />
Aktien, Investmentanteile und andere nicht<br />
festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />
und andere festverzinsliche<br />
Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />
bewertet, soweit sie nicht dem Anlagevermögen<br />
zugeordnet sind.<br />
Aktien und Investmentanteile, die gemäß § 341 b<br />
Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet<br />
sind, wurden <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>12.</strong> <strong>2004</strong> mit ihrem<br />
aktuellen Marktwert bewertet, da dieser aufgrund<br />
der Börsenentwicklung im Jahr <strong>2004</strong> als der dauerhaft<br />
beizulegende Wert angesehen wird, maximal<br />
jedoch mit den Anschaffungskosten.<br />
Soweit Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte<br />
Abschreibung nicht mehr bestehen, wurden<br />
gem. § 280 Abs. 1 HGB Zuschreibungen auf den<br />
Börsenkurs bis maximal <strong>zum</strong> Anschaffungswert<br />
vorgenommen.<br />
Sonstige Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen<br />
vorzunehmen waren.<br />
Agio und Disagio wurden auf die Laufzeit verteilt.<br />
Der Anteil für die Folgejahre wurde als Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen.<br />
Die Forderungen wurden zu Nennwerten bilanziert.<br />
Soweit sie das selbst abgeschlossene Geschäft<br />
betreffen, wurden sie pauschal wertberichtigt.<br />
Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear<br />
innerhalb der steuerlich zulässigen Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben wurden. Die Zugänge und Abgänge<br />
des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden<br />
im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />
Der Ansatz aller übrigen Aktivposten erfolgte <strong>zum</strong><br />
Nennwert. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />
vorgenommen.<br />
96 SACH<br />
Bei der Währungsumrechnung für Aktien ergaben<br />
sich die Euro-Anschaffungskosten aus Wertpapierund<br />
Devisenkurs <strong>zum</strong> Anschaffungszeitpunkt;<br />
der Euro-Börsenwert wurde aus Wertpapier- und<br />
Devisenkurs <strong>zum</strong> <strong>Bilanz</strong>stichtag ermittelt.<br />
Die Brutto-Beitragsüberträge im selbst abgeschlossenen<br />
<strong>Versicherung</strong>sgeschäft sind grundsätzlich<br />
aus den gebuchten Beiträgen nach dem<br />
720stel System berechnet worden. Bei der Ermittlung<br />
der nicht übertragungsfähigen Einnahmeanteile<br />
wurde das Schreiben des Bundesministers der<br />
Finanzen vom 30. April 1974 zugrunde gelegt.<br />
Der Anteil der Beitragsüberträge für das in Rückdeckung<br />
gegebene <strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurde<br />
gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />
<strong>Versicherung</strong>sfälle des selbst abgeschlossenen<br />
Geschäfts wurde für alle bis zur Schließung des<br />
Schadenregisters bekannten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />
einzeln ermittelt. Die Forderungen aus Regressen,<br />
Provenues und Teilungsabkommen sind verrechnet<br />
worden. Für die bis <strong>zum</strong> Abschlussstichtag eingetretenen<br />
oder verursachten, aber <strong>zum</strong> <strong>Bilanz</strong>stichtag<br />
noch nicht gemeldeten Schäden ist aufgrund der in<br />
den Vorjahren beobachteten Nachmeldungen die<br />
Rückstellung um eine Spätschadenrückstellung<br />
erhöht worden. Die in diesem Posten ebenfalls enthaltene<br />
Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen<br />
ist entsprechend dem koordinierten<br />
Ländererlass vom 2. Februar 1973 berechnet worden.<br />
Die Brutto-Renten-Deckungsrückstellung wurde für<br />
jeden einzelnen Fall nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen berechnet. Sie ist für Renten,<br />
bei denen die Verpflichtung zur Rentenzahlung vor<br />
<strong>2004</strong> eingetreten ist, unter Verwendung eines<br />
Rechnungszinses von 3,25 %, ansonsten mit einem<br />
Rechnungszins von 2,75 % berechnet worden. In<br />
allen Fällen wurde die Sterbetafel DAV 97 HUR und<br />
eine angemessene Verwaltungskostenrückstellung<br />
verwendet.<br />
Die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung<br />
wurden nach den vertraglichen Vereinbarungen<br />
ermittelt.<br />
Die Schwankungsrückstellung bildeten wir gemäß<br />
der Anlage zu § 29 RechVersV.