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Bilanz zum 31. 12. 2004 - R+V Versicherung

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Anhang<br />

<strong>Bilanz</strong>ierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden<br />

entsprechend ihrer Zugehörigkeit wie sonstige<br />

Ausleihungen bewertet.<br />

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten<br />

bilanziert.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche Wertpapiere<br />

wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet, soweit sie nicht dem Anlagevermögen<br />

zugeordnet sind.<br />

Aktien und Investmentanteile, die gemäß § 341 b<br />

Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet<br />

sind, wurden <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>12.</strong> <strong>2004</strong> mit ihrem<br />

aktuellen Marktwert bewertet, da dieser aufgrund<br />

der Börsenentwicklung im Jahr <strong>2004</strong> als der dauerhaft<br />

beizulegende Wert angesehen wird, maximal<br />

jedoch mit den Anschaffungskosten.<br />

Soweit Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte<br />

Abschreibung nicht mehr bestehen, wurden<br />

gemäß § 280 Abs. 1 HGB Zuschreibungen auf den<br />

Börsenkurs bis maximal <strong>zum</strong> Anschaffungswert vorgenommen.<br />

Sonstige Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen<br />

vorzunehmen waren.<br />

Agio und Disagio wurden auf die Laufzeit verteilt.<br />

Der Anteil für die Folgejahre wurde als Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen.<br />

Strukturierte Produkte wurden in ihre einzelnen<br />

Bestandteile zerlegt und mittels anerkannter finanzmathematischer<br />

Methoden auf Basis der Modelle<br />

von Black – Scholes, Hull – White bewertet.<br />

Die Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten<br />

bilanziert. Soweit sie das selbst abgeschlossene<br />

<strong>Versicherung</strong>sgeschäft betreffen, wurden sie<br />

pauschal wertberichtigt.<br />

Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear<br />

innerhalb der steuerlich zulässigen Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben wurden. Die Zugänge und Abgänge<br />

des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden<br />

im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

68 ALLGEMEINE<br />

Latente Steuern werden auf in Handels- und<br />

Steuerbilanz unterschiedliche Wertansätze von Vermögenswerten<br />

und Schulden sowie aus anderen<br />

Gewinnabweichungen ermittelt. Bei der Berechnung<br />

des Steuereffekts werden die künftigen Steuersätze<br />

verwendet. Aktive latente Steuern werden als<br />

voraussichtliche Steuerentlastung folgender<br />

Geschäftsjahre gemäß § 274 Abs. 2 HGB als<br />

gesonderter Posten der Aktivseite ausgewiesen.<br />

Die übrigen Aktiva wurden mit Nominalwerten<br />

angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />

vorgenommen und aktivisch abgesetzt.<br />

Die Beitragsüberträge im selbst abgeschlossenen<br />

<strong>Versicherung</strong>sgeschäft sind grundsätzlich aus den<br />

gebuchten Beiträgen nach dem 360stel System<br />

berechnet worden. Bei der Ermittlung der nicht<br />

übertragungsfähigen Einnahmeanteile wurde das<br />

Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom<br />

30. April 1974 zugrunde gelegt. Der Anteil der Beitragsüberträge<br />

für das in Rückdeckung gegebene<br />

<strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurde gemäß den Rückversicherungsverträgen<br />

ermittelt.<br />

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />

<strong>Versicherung</strong>sfälle des selbst abgeschlossenen<br />

Geschäfts wurde für alle bis zur Schließung des<br />

Schadenregisters bekannten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />

einzeln ermittelt. Die Forderungen aus Regressen,<br />

Provenues und Teilungsabkommen sind verrechnet<br />

worden. Für die bis <strong>zum</strong> Abschlussstichtag eingetretenen<br />

oder verursachten, aber <strong>zum</strong> <strong>Bilanz</strong>stichtag<br />

noch nicht gemeldeten Schäden ist aufgrund der in<br />

den Vorjahren beobachteten Nachmeldungen die<br />

Rückstellung um eine Spätschadenrückstellung<br />

erhöht worden. Die in diesem Posten ebenfalls<br />

enthaltene Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen<br />

ist entsprechend dem koordinierten<br />

Ländererlass vom 2. Februar 1973 berechnet worden.<br />

Die Brutto-Renten-Deckungsrückstellung wurde für<br />

jeden einzelnen Fall nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen berechnet. Sie ist für Renten,<br />

bei denen die Verpflichtung zur Rentenzahlung vor<br />

<strong>2004</strong> eingetreten ist, unter Verwendung eines<br />

Rechnungszinses von 3,25 %, ansonsten mit einem<br />

Rechnungszins von 2,75 % berechnet worden. In<br />

allen Fällen wurde die Sterbetafel DAV 97 HUR und<br />

eine angemessene Verwaltungskostenrückstellung<br />

verwendet.

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