Bilanz zum 31. 12. 2004 - R+V Versicherung
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Anhang<br />
<strong>Bilanz</strong>ierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden<br />
entsprechend ihrer Zugehörigkeit wie sonstige<br />
Ausleihungen bewertet.<br />
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten<br />
bilanziert.<br />
Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />
und andere festverzinsliche Wertpapiere<br />
wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />
bewertet, soweit sie nicht dem Anlagevermögen<br />
zugeordnet sind.<br />
Aktien und Investmentanteile, die gemäß § 341 b<br />
Abs. 2 Satz 1 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet<br />
sind, wurden <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>12.</strong> <strong>2004</strong> mit ihrem<br />
aktuellen Marktwert bewertet, da dieser aufgrund<br />
der Börsenentwicklung im Jahr <strong>2004</strong> als der dauerhaft<br />
beizulegende Wert angesehen wird, maximal<br />
jedoch mit den Anschaffungskosten.<br />
Soweit Gründe für eine in der Vergangenheit getätigte<br />
Abschreibung nicht mehr bestehen, wurden<br />
gemäß § 280 Abs. 1 HGB Zuschreibungen auf den<br />
Börsenkurs bis maximal <strong>zum</strong> Anschaffungswert vorgenommen.<br />
Sonstige Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
angesetzt, soweit nicht Einzelwertberichtigungen<br />
vorzunehmen waren.<br />
Agio und Disagio wurden auf die Laufzeit verteilt.<br />
Der Anteil für die Folgejahre wurde als Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen.<br />
Strukturierte Produkte wurden in ihre einzelnen<br />
Bestandteile zerlegt und mittels anerkannter finanzmathematischer<br />
Methoden auf Basis der Modelle<br />
von Black – Scholes, Hull – White bewertet.<br />
Die Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten<br />
bilanziert. Soweit sie das selbst abgeschlossene<br />
<strong>Versicherung</strong>sgeschäft betreffen, wurden sie<br />
pauschal wertberichtigt.<br />
Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear<br />
innerhalb der steuerlich zulässigen Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben wurden. Die Zugänge und Abgänge<br />
des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden<br />
im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />
68 ALLGEMEINE<br />
Latente Steuern werden auf in Handels- und<br />
Steuerbilanz unterschiedliche Wertansätze von Vermögenswerten<br />
und Schulden sowie aus anderen<br />
Gewinnabweichungen ermittelt. Bei der Berechnung<br />
des Steuereffekts werden die künftigen Steuersätze<br />
verwendet. Aktive latente Steuern werden als<br />
voraussichtliche Steuerentlastung folgender<br />
Geschäftsjahre gemäß § 274 Abs. 2 HGB als<br />
gesonderter Posten der Aktivseite ausgewiesen.<br />
Die übrigen Aktiva wurden mit Nominalwerten<br />
angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden<br />
vorgenommen und aktivisch abgesetzt.<br />
Die Beitragsüberträge im selbst abgeschlossenen<br />
<strong>Versicherung</strong>sgeschäft sind grundsätzlich aus den<br />
gebuchten Beiträgen nach dem 360stel System<br />
berechnet worden. Bei der Ermittlung der nicht<br />
übertragungsfähigen Einnahmeanteile wurde das<br />
Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom<br />
30. April 1974 zugrunde gelegt. Der Anteil der Beitragsüberträge<br />
für das in Rückdeckung gegebene<br />
<strong>Versicherung</strong>sgeschäft wurde gemäß den Rückversicherungsverträgen<br />
ermittelt.<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte<br />
<strong>Versicherung</strong>sfälle des selbst abgeschlossenen<br />
Geschäfts wurde für alle bis zur Schließung des<br />
Schadenregisters bekannten <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />
einzeln ermittelt. Die Forderungen aus Regressen,<br />
Provenues und Teilungsabkommen sind verrechnet<br />
worden. Für die bis <strong>zum</strong> Abschlussstichtag eingetretenen<br />
oder verursachten, aber <strong>zum</strong> <strong>Bilanz</strong>stichtag<br />
noch nicht gemeldeten Schäden ist aufgrund der in<br />
den Vorjahren beobachteten Nachmeldungen die<br />
Rückstellung um eine Spätschadenrückstellung<br />
erhöht worden. Die in diesem Posten ebenfalls<br />
enthaltene Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen<br />
ist entsprechend dem koordinierten<br />
Ländererlass vom 2. Februar 1973 berechnet worden.<br />
Die Brutto-Renten-Deckungsrückstellung wurde für<br />
jeden einzelnen Fall nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen berechnet. Sie ist für Renten,<br />
bei denen die Verpflichtung zur Rentenzahlung vor<br />
<strong>2004</strong> eingetreten ist, unter Verwendung eines<br />
Rechnungszinses von 3,25 %, ansonsten mit einem<br />
Rechnungszins von 2,75 % berechnet worden. In<br />
allen Fällen wurde die Sterbetafel DAV 97 HUR und<br />
eine angemessene Verwaltungskostenrückstellung<br />
verwendet.