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Sprachrohr Oktober 2016

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Fortsetzung von Seite 1<br />

Einzelwahlvorschlag<br />

Balke, Olaf (neu)<br />

Gemeinde Wesendorf:<br />

CDU<br />

Wegmeyer, Dirk<br />

Prilop, Friedrich<br />

Schulze, Melanie (neu)<br />

Weichsel, Guido<br />

Meyer, Jürgen<br />

Meyer, Christian (neu)<br />

WGW<br />

El-Hawari, Ahmed<br />

Wegmeyer, Bettina<br />

Eichhorn, Elke (neu)<br />

Kreiswahl:<br />

CDU<br />

Wegmeyer, Dirk (neu)<br />

Pieper, Herbert (neu)<br />

Terrassenüberdachungen<br />

GF, Im Paulsumpf, 0 53 71/70 61<br />

SPD<br />

Weiß, Siegfried<br />

Schulz, Holger<br />

Hoffmann, Susanne<br />

Hildebrandt, Jürgen<br />

Hoffmann, Andreas<br />

Fromhage, Reiner<br />

Holzmann, Juri<br />

Nehrig, Andrea (neu)<br />

SPD<br />

Weiß, Siegfried<br />

Heilmann, Tobias<br />

Nachlese zum Kommunalwahlkampf<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

ein Samtgemeindewahlleiter, der ja auch gleichzeitig Samtgemeindebürgermeister<br />

ist, hat sich in der Öffentlichkeit bis zum Ablauf des<br />

Wahltages aus dem Wahlkampf heraus zu halten. Es besteht deshalb für<br />

den Samtgemeindebürgermeister auch nicht die Möglichkeit, die Darstellung<br />

von Sachverhalten, die von den im Wahlkampf befindlichen<br />

Parteien aus Ihrer Sicht vorgetragen werden, noch während des Wahlkampfes<br />

zu korrigieren. Normalerweise ist allen Bürgern bewusst, dass<br />

im Wahlkampf befindliche Parteien „landauf – landab“ viele Dinge<br />

erzählen, die nach der Wahl nicht immer eingehalten werden können<br />

(z. B. durch Koalitionen, usw.), was letztendlich auch zu einer allgemeinen<br />

Politikverdrossenheit beiträgt. Manche Aussagen können jedoch<br />

nicht so stehen gelassen werden.<br />

So z. B. war in einem in Wesendorf in der Woche vor der Wahl verteilten<br />

Flyer folgende Aussage zu lesen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Elektro<br />

Montagen<br />

Tel.: 0 58 38/13 66 Fax: 13 67<br />

Meisterbetrieb<br />

Birkenweg 3 (Zahrenholz) 29393 Gr. Oesingen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

„Dass sich die Gemeinde eine eigene Verwaltung aufbauen muss, ist<br />

unstrittig, da die Samtgemeinde diese Aufgabenwahrnehmung gekündigt<br />

hat.“<br />

Diese Aussage verkürzt den Sachverhalt bis zur Entfremdung und stellt<br />

die mit hoher Verantwortung für 6 Mitgliedsgemeinden gleichermaßen<br />

handelnden 27 vom Volk gewählten Mitglieder des Samtgemeinderates<br />

in ein fragwürdiges Licht. Tatsache ist, dass die Samtgemeinde bis zum<br />

31. <strong>Oktober</strong> 2014 die Aufgaben der Verwaltung der Gemeinde Wesendorf<br />

wahrgenommen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt war es der Wille der<br />

Gemeinde Wesendorf, dass der Samtgemeindebürgermeister und der<br />

Erste Samtgemeinderat für die Gemeinde Wesendorf die Geschäfte des<br />

Gemeindedirektors und des stv. Gemeindedirektors im Ehrenamt abwickeln.<br />

Diese Aufgabenwahrnehmung sieht das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz<br />

auch vor.<br />

Die Gemeinde Wesendorf hat sich in ihrer letzten Sitzung im <strong>Oktober</strong><br />

2014 entschieden, eine Person aus dem Gemeinderat und somit außerhalb<br />

der Samtgemeindeverwaltung zum Gemeindedirektor zu bestimmen,<br />

obwohl der Samtgemeindebürgermeister sich selbst für dieses<br />

Amt ohne Vergütung zur Wahl gestellt hat. Gleichzeitig war der<br />

Gemeinde Wesendorf von der Samtgemeinde auch angeboten, dass sie<br />

sich im Rahmen der Wahl eines Gemeindedirektors auch jeder anderen<br />

Person aus dem Leitungspersonal der Samtgemeinde hätte bedienen<br />

können. Von dieser gesetzlich der Gemeinde zustehenden Möglichkeit<br />

hat sie bewusst keinen Gebrauch gemacht.<br />

Der bis 31. 10. 2014 zwischen Gemeinde und Samtgemeinde bestehende<br />

Vertrag über die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben für<br />

die Gemeinde durch die Samtgemeinde war darauf abgestimmt, dass<br />

der Gemeindedirektor aus dem Personal der Samtgemeindeverwaltung<br />

kommt. Denn vor dem Hintergrund, dass ein Gemeindedirektor der<br />

Gemeinde Wesendorf auch Weisungsbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern<br />

der Samtgemeindeverwaltung bei der Erteilung von Arbeitsaufträgen<br />

hat, kommt arbeitsrechtlich nur die Möglichkeit in Betracht, dass<br />

die Aufgabe eines Gemeindedirektors nur von einem Vorgesetzten aus<br />

der Samtgemeindeverwaltung heraus wahrgenommen werden kann.<br />

Zudem sah der bis zum 31. 10. 2014 geltende Vertrag zwischen Gemeinde<br />

und Samtgemeinde vor, dass die Gemeinde Wesendorf für die<br />

Abwicklung der Verwaltungsaufgaben lediglich eine nach E6 vergütete<br />

Stelle als Kostenerstattung erhielt. Kosten, wie z. B. die Raumnutzung<br />

für Sitzungen der Gremien der Gemeinde, anteilige Hausmeisterkosten,<br />

Reinigungskosten, Kopier-, Papier- und Portokosten, EDV-Kosten, u.<br />

a. auch für die von Bürgermeister und Gemeindedirektor in Anspruch<br />

genommenen Dienste, usw. waren nicht geregelt. Sie werden fragen:<br />

Wer trug diese Kosten in der Vergangenheit? Die Antwort ist eindeutig:<br />

Diese Kosten wurden jahrelang aus der Samtgemeindeumlage finanziert,<br />

die von allen Mitgliedsgemeinden aufgebracht wurde. Deshalb<br />

war dringender Anpassungsbedarf notwendig. Dies gilt umso mehr, weil<br />

auch die Einwohnerzahl der Gemeinde Wesendorf sich von 1974 bis<br />

heute von 3.140 auf 5.212 entwickelt hat, was die Arbeitsmenge erhöht.<br />

Die Möglichkeit, eine neue gerechte vertragliche Fassung gemeinsam<br />

zu finden, bestand nach dem zwischen Gemeinde und Samtgemeinde<br />

geschlossenen alten Vertrag nur zu einem einzigen Zeitpunkt; und zwar<br />

bei einem Wechsel des Gemeindedirektors. Und dieser Wechsel kam<br />

zwangsläufig, weil Walter Penshorn aus dem Amt des Gemeindedirektors<br />

zum 31. 10. 2014 ausschied. Eine Kündigung nach der Wahl eines<br />

neuen Gemeindedirektors, also nach dem 1. 11. 2014, war nach der alten<br />

Vertragsfassung ausgeschlossen.<br />

Die Gemeinde Wesendorf hat mit der Samtgemeinde im Frühjahr 2015<br />

einen neuen Vertrag geschlossen, der nun eine verursachungsgerechte<br />

Kostenerstattung vorsieht.<br />

Alle diese Tatsachen sind in den von den Gremien der Gemeinde Wesendorf<br />

und der Samtgemeinde Wesendorf beschlossenen Vorlagen und Sitzungsprotokollen<br />

nachzulesen.<br />

Sollte sich die Gemeinde Wesendorf wieder dazu entschließen, einen<br />

ehrenamtlichen Gemeindedirektor aus dem Leitungspersonal der Samtgemeinde<br />

zu bestimmen, kann der derzeit geltende Vertrag auch dahingehend<br />

gefasst werden, dass auch die übrige Samtgemeindeverwaltung<br />

die Aufgaben der Gemeindeverwaltung Wesendorf wieder übernimmt.<br />

Aus Sicht der Samtgemeinde wäre für die Inanspruchnahme der Verwaltungsmitarbeiter<br />

der Samtgemeinde durch die Gemeinde Wesendorf die<br />

dann notwendige verursachungsgerechte Kostenerstattung an einer Vollzeitstelle<br />

nach E10 (anstatt E6) auszurichten.<br />

Es ist also keinesfalls so, wie in dem in der Woche vor dem Wahlsonntag<br />

herausgegebenen Flyer behauptet wurde, dass es unstrittig sei, dass<br />

sich die Gemeinde Wesendorf eine eigene Verwaltung aufbauen müsse!<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

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