Sprachrohr Oktober 2016
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Fortsetzung von Seite 1<br />
Einzelwahlvorschlag<br />
Balke, Olaf (neu)<br />
Gemeinde Wesendorf:<br />
CDU<br />
Wegmeyer, Dirk<br />
Prilop, Friedrich<br />
Schulze, Melanie (neu)<br />
Weichsel, Guido<br />
Meyer, Jürgen<br />
Meyer, Christian (neu)<br />
WGW<br />
El-Hawari, Ahmed<br />
Wegmeyer, Bettina<br />
Eichhorn, Elke (neu)<br />
Kreiswahl:<br />
CDU<br />
Wegmeyer, Dirk (neu)<br />
Pieper, Herbert (neu)<br />
Terrassenüberdachungen<br />
GF, Im Paulsumpf, 0 53 71/70 61<br />
SPD<br />
Weiß, Siegfried<br />
Schulz, Holger<br />
Hoffmann, Susanne<br />
Hildebrandt, Jürgen<br />
Hoffmann, Andreas<br />
Fromhage, Reiner<br />
Holzmann, Juri<br />
Nehrig, Andrea (neu)<br />
SPD<br />
Weiß, Siegfried<br />
Heilmann, Tobias<br />
Nachlese zum Kommunalwahlkampf<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />
ein Samtgemeindewahlleiter, der ja auch gleichzeitig Samtgemeindebürgermeister<br />
ist, hat sich in der Öffentlichkeit bis zum Ablauf des<br />
Wahltages aus dem Wahlkampf heraus zu halten. Es besteht deshalb für<br />
den Samtgemeindebürgermeister auch nicht die Möglichkeit, die Darstellung<br />
von Sachverhalten, die von den im Wahlkampf befindlichen<br />
Parteien aus Ihrer Sicht vorgetragen werden, noch während des Wahlkampfes<br />
zu korrigieren. Normalerweise ist allen Bürgern bewusst, dass<br />
im Wahlkampf befindliche Parteien „landauf – landab“ viele Dinge<br />
erzählen, die nach der Wahl nicht immer eingehalten werden können<br />
(z. B. durch Koalitionen, usw.), was letztendlich auch zu einer allgemeinen<br />
Politikverdrossenheit beiträgt. Manche Aussagen können jedoch<br />
nicht so stehen gelassen werden.<br />
So z. B. war in einem in Wesendorf in der Woche vor der Wahl verteilten<br />
Flyer folgende Aussage zu lesen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Elektro<br />
Montagen<br />
Tel.: 0 58 38/13 66 Fax: 13 67<br />
Meisterbetrieb<br />
Birkenweg 3 (Zahrenholz) 29393 Gr. Oesingen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
„Dass sich die Gemeinde eine eigene Verwaltung aufbauen muss, ist<br />
unstrittig, da die Samtgemeinde diese Aufgabenwahrnehmung gekündigt<br />
hat.“<br />
Diese Aussage verkürzt den Sachverhalt bis zur Entfremdung und stellt<br />
die mit hoher Verantwortung für 6 Mitgliedsgemeinden gleichermaßen<br />
handelnden 27 vom Volk gewählten Mitglieder des Samtgemeinderates<br />
in ein fragwürdiges Licht. Tatsache ist, dass die Samtgemeinde bis zum<br />
31. <strong>Oktober</strong> 2014 die Aufgaben der Verwaltung der Gemeinde Wesendorf<br />
wahrgenommen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt war es der Wille der<br />
Gemeinde Wesendorf, dass der Samtgemeindebürgermeister und der<br />
Erste Samtgemeinderat für die Gemeinde Wesendorf die Geschäfte des<br />
Gemeindedirektors und des stv. Gemeindedirektors im Ehrenamt abwickeln.<br />
Diese Aufgabenwahrnehmung sieht das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz<br />
auch vor.<br />
Die Gemeinde Wesendorf hat sich in ihrer letzten Sitzung im <strong>Oktober</strong><br />
2014 entschieden, eine Person aus dem Gemeinderat und somit außerhalb<br />
der Samtgemeindeverwaltung zum Gemeindedirektor zu bestimmen,<br />
obwohl der Samtgemeindebürgermeister sich selbst für dieses<br />
Amt ohne Vergütung zur Wahl gestellt hat. Gleichzeitig war der<br />
Gemeinde Wesendorf von der Samtgemeinde auch angeboten, dass sie<br />
sich im Rahmen der Wahl eines Gemeindedirektors auch jeder anderen<br />
Person aus dem Leitungspersonal der Samtgemeinde hätte bedienen<br />
können. Von dieser gesetzlich der Gemeinde zustehenden Möglichkeit<br />
hat sie bewusst keinen Gebrauch gemacht.<br />
Der bis 31. 10. 2014 zwischen Gemeinde und Samtgemeinde bestehende<br />
Vertrag über die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben für<br />
die Gemeinde durch die Samtgemeinde war darauf abgestimmt, dass<br />
der Gemeindedirektor aus dem Personal der Samtgemeindeverwaltung<br />
kommt. Denn vor dem Hintergrund, dass ein Gemeindedirektor der<br />
Gemeinde Wesendorf auch Weisungsbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern<br />
der Samtgemeindeverwaltung bei der Erteilung von Arbeitsaufträgen<br />
hat, kommt arbeitsrechtlich nur die Möglichkeit in Betracht, dass<br />
die Aufgabe eines Gemeindedirektors nur von einem Vorgesetzten aus<br />
der Samtgemeindeverwaltung heraus wahrgenommen werden kann.<br />
Zudem sah der bis zum 31. 10. 2014 geltende Vertrag zwischen Gemeinde<br />
und Samtgemeinde vor, dass die Gemeinde Wesendorf für die<br />
Abwicklung der Verwaltungsaufgaben lediglich eine nach E6 vergütete<br />
Stelle als Kostenerstattung erhielt. Kosten, wie z. B. die Raumnutzung<br />
für Sitzungen der Gremien der Gemeinde, anteilige Hausmeisterkosten,<br />
Reinigungskosten, Kopier-, Papier- und Portokosten, EDV-Kosten, u.<br />
a. auch für die von Bürgermeister und Gemeindedirektor in Anspruch<br />
genommenen Dienste, usw. waren nicht geregelt. Sie werden fragen:<br />
Wer trug diese Kosten in der Vergangenheit? Die Antwort ist eindeutig:<br />
Diese Kosten wurden jahrelang aus der Samtgemeindeumlage finanziert,<br />
die von allen Mitgliedsgemeinden aufgebracht wurde. Deshalb<br />
war dringender Anpassungsbedarf notwendig. Dies gilt umso mehr, weil<br />
auch die Einwohnerzahl der Gemeinde Wesendorf sich von 1974 bis<br />
heute von 3.140 auf 5.212 entwickelt hat, was die Arbeitsmenge erhöht.<br />
Die Möglichkeit, eine neue gerechte vertragliche Fassung gemeinsam<br />
zu finden, bestand nach dem zwischen Gemeinde und Samtgemeinde<br />
geschlossenen alten Vertrag nur zu einem einzigen Zeitpunkt; und zwar<br />
bei einem Wechsel des Gemeindedirektors. Und dieser Wechsel kam<br />
zwangsläufig, weil Walter Penshorn aus dem Amt des Gemeindedirektors<br />
zum 31. 10. 2014 ausschied. Eine Kündigung nach der Wahl eines<br />
neuen Gemeindedirektors, also nach dem 1. 11. 2014, war nach der alten<br />
Vertragsfassung ausgeschlossen.<br />
Die Gemeinde Wesendorf hat mit der Samtgemeinde im Frühjahr 2015<br />
einen neuen Vertrag geschlossen, der nun eine verursachungsgerechte<br />
Kostenerstattung vorsieht.<br />
Alle diese Tatsachen sind in den von den Gremien der Gemeinde Wesendorf<br />
und der Samtgemeinde Wesendorf beschlossenen Vorlagen und Sitzungsprotokollen<br />
nachzulesen.<br />
Sollte sich die Gemeinde Wesendorf wieder dazu entschließen, einen<br />
ehrenamtlichen Gemeindedirektor aus dem Leitungspersonal der Samtgemeinde<br />
zu bestimmen, kann der derzeit geltende Vertrag auch dahingehend<br />
gefasst werden, dass auch die übrige Samtgemeindeverwaltung<br />
die Aufgaben der Gemeindeverwaltung Wesendorf wieder übernimmt.<br />
Aus Sicht der Samtgemeinde wäre für die Inanspruchnahme der Verwaltungsmitarbeiter<br />
der Samtgemeinde durch die Gemeinde Wesendorf die<br />
dann notwendige verursachungsgerechte Kostenerstattung an einer Vollzeitstelle<br />
nach E10 (anstatt E6) auszurichten.<br />
Es ist also keinesfalls so, wie in dem in der Woche vor dem Wahlsonntag<br />
herausgegebenen Flyer behauptet wurde, dass es unstrittig sei, dass<br />
sich die Gemeinde Wesendorf eine eigene Verwaltung aufbauen müsse!<br />
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.<br />
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