03.11.2016 Aufrufe

MEDIEN DIENST

10rbs8ajx

10rbs8ajx

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. ISLAM IN DEUTSCHLAND<br />

2.5. rechtsstatus islamischer religionsgemeinschaften<br />

Insbesondere Minderheiten suchen Möglichkeiten zur Auswanderung nach<br />

Deutschland: Unter den 5,5 Prozent der sonstigen Muslime verbirgt sich ein<br />

Anteil von etwa 1,5 Prozent Ahmadis sowie weniger als 1 Prozent Imamiten und<br />

Nusairier.<br />

2.4. AUFBAU LOKALER ISLAMISCHER<br />

GEMEINDEN<br />

Die meisten der etwa 2.600 islamischen Gemeinden in Deutschland betreiben<br />

Gebetsräume oder Kulturzentren in ehemaligen Fabriken, Wohnhäusern und<br />

Ladengeschäften. Diese Einrichtungen werden häufig als Hinterhofmoscheen<br />

bezeichnet. Darüber hinaus wurden in Deutschland etwa 150 Moscheebauten<br />

errichtet, die oft – aber nicht immer – von außen als solche erkennbar sind.<br />

↘ KOORDINATIONSRAT DER<br />

MUSLIME IN DEUTSCHLAND<br />

(KRM)<br />

Der Forderung von Politik und<br />

Medien nach einem einheitlichen<br />

Ansprechpartner für islamische<br />

Belange folgend, haben sich<br />

im März 2007 die vier großen<br />

Verbände DITIB, IR, ZMD und<br />

VIKZ zu einem Rat zusammengeschlossen.<br />

Gründungsziel war, als<br />

Interessensvertreter des organisierten<br />

Islams in Deutschland<br />

wahrgenommen zu werden.<br />

Der KRM agiert vor allem auf<br />

Bundesebene und besteht aus<br />

überwiegend sunnitischen<br />

Organisationen. Unterschiedliche<br />

Positionen zu gesellschaftspolitischen<br />

Fragen haben innerhalb<br />

des KRM zu Konflikten geführt<br />

und die Entscheidungsfähigkeit<br />

des Rats eingeschränkt.<br />

Die meisten Moscheevereine sind durch eine doppelte<br />

Struktur geprägt: Ein gewählter Moscheevorstand<br />

regelt die Vereinsbelange und vertritt die<br />

Gemeinde nach außen, etwa gegenüber Kommunen,<br />

Zivilgesellschaft oder Politik. Für Fragen der<br />

Religionspraxis und die theologischen Aspekte der<br />

Gemeindearbeit ist wiederum ein Imam – in türkischen<br />

Gemeinden „Hoca“ genannt – zuständig. Nur<br />

in seltenen Fällen ist der Imam Vorstandsmitglied<br />

und religiöse Autorität in Personalunion.<br />

Imame oder Hocas sind für die Durchführung der<br />

religiösen Riten zuständig, zu denen die fünf Gebete<br />

und die Freitagspredigt, aber auch Eheschließungen<br />

und Totengebete zählen. Religiöses Wissen jenseits<br />

der Riten – dazu zählen Korankurse oder die Einführung<br />

in islamische Religionspraxis für Kinder und<br />

Erwachsene – wird in manchen Gemeinden durch<br />

Imame vermittelt, andere bieten entsprechende<br />

Angebote über ehrenamtlich arbeitende Mitglieder<br />

an. Im Monat Ramadan laden einige Gemeinden<br />

zudem Gastprediger und Gastrezitatoren ein, die<br />

den Koran vortragen.<br />

Auch wenn Moscheevereine in erster Linie für die Gewährleistung der islamischen<br />

Religionspraxis zuständig sind, sind ihre Räumlichkeiten weitaus mehr als<br />

Gebetsorte: Sie dienen zusätzlich als sozialer Treffpunkt und Bildungsstätte<br />

und bieten ihren Besuchern praktische Lebenshilfe an.<br />

EXKURS: Finanzierung<br />

Wie finanzieren sich islamische Organisationen und Gemeinden? Sind sie ideologisch<br />

von politischen Kräften aus dem Ausland abhängig? Das sind häufig<br />

gestellte Fragen. Islamische Organisationen erklären in der Regel, dass sie sich<br />

primär durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Moscheebesuchern finanzieren.<br />

Darüber ob und wieviel Geld aus dem Ausland gespendet wird, liegt derzeit<br />

keine verlässlich recherchierte Übersicht vor. Islamische Organisationen, die<br />

mehrheitlich als gemeinnützige Vereine eingetragen sind, haben die Verpflichtung<br />

ihre Buchhaltung regelmäßig vorzulegen. Bekannt ist die indirekte Form<br />

der ausländischen Finanzierung: In nahezu allen Gemeinden der DITIB sowie in<br />

einigen IGMG-Gemeinden werden „Hocas“ aus der Türkei bezahlt. Derzeit zahlt<br />

die türkische Religionsbehörde Diyanet die Gehälter von rund 800 Hocas, die in<br />

Deutschland predigen. 3 In einzelnen Moscheebauprojekten wurden zudem Spendenaktivitäten<br />

aus dem Ausland transparent gemacht. 4 Weitgehend unerforscht<br />

ist jedoch die Beziehung zwischen Finanzierung und direkter Einflussnahme<br />

aus dem Ausland.<br />

2.5. RECHTSSTATUS ISLAMISCHER<br />

RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN<br />

Die meisten islamischen Gemeinden sind als eingetragene Vereine organisiert,<br />

der rechtlich einfachsten Form für Religionsgemeinschaften in Deutschland. 5<br />

Neben der Vereinsform besteht die Möglichkeit der Anerkennung von Religionsgemeinschaften<br />

als Körperschaften des öffentlichen Rechts: Diese müssen beispielsweise<br />

ihre Spendeneinnahmen nicht versteuern, dürfen Religionsunterricht<br />

3 Türkisch-Islamische Union (DITIB). (10.12.2009). Imame für Integration: Bundesweites Fortbildungsangebot für<br />

Imame gestartet. Pressemitteilung. Verfügbar unter http://bit.ly/2c1q64c<br />

4 Zum Beispiel wurde die Berliner Khadija-Moschee der Ahmadiyya-Gemeinde mit Spendengeldern weiblicher<br />

Ahmadiyya-Mitglieder aus der ganzen Welt finanziert, die Moschee von Penzberg wurde vom Emir des Golfstaats<br />

Schardscha bezahlt. Ein weiteres Beispiel ist die Hamburger Al-Nour-Moschee: Sie erhielt laut Medienberichten<br />

eine Spende von 1,1 Millionen Euro vom Staat Kuwait für den Umbau der ehemaligen Kapernaum-Kirche.<br />

5 Zur Gründung eines Vereins muss kein Finanzvolumen vorgewiesen werden, es gibt kein kompliziertes Anerkennungsverfahren<br />

und es bestehen rechtlich klar geregelte, einfache Satzungen.<br />

46 47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!