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Regionales Entwicklungskonzept Region Vechta - beim Landkreis ...

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<strong><strong>Region</strong>ales</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Region</strong> <strong>Vechta</strong><br />

Struktur und Eignung der LAG<br />

handlungsgegenstand muss zum Aufgabengebiet der LAG gehören. Satz 2 gilt nicht, wenn die<br />

LAG den gleichen Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten sechs Monate bereits<br />

behandelt hat.<br />

(3) Wird zur Erledigung der Tagesordnung eine Sitzung innerhalb der nächsten 5 Tage fortgesetzt,<br />

so genügt die mündliche Bekanntgabe durch den Geschäftsführer als Einladung. Mitglieder der<br />

LAG, die bei Unterbrechung der Sitzung nicht anwesend waren, sind unverzüglich zu<br />

verständigen.<br />

(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind rechtzeitig bekantzugeben.<br />

§ 9 Tagesordnung<br />

(1) Der Geschäftsführer stellt die Tagesordnung für die Sitzungen auf.<br />

(2) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder der LAG ist ein Verhandlungsgegenstand auf die<br />

Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Der Verhandlungsgegenstand muss zum<br />

Aufgabengebiet der LAG gehören. Satz 1 gilt nicht, wenn die LAG den gleichen Verhandlungsgegenstand<br />

innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat.<br />

(3) Die Tagesordnung enthält Angaben über Beginn und Ort der Sitzung sowie die zur Beratung<br />

vorgesehenen Gegenstände, unterschieden nach solchen, über die in öffentlicher und solchen,<br />

über die in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln ist.<br />

(4) Der Geschäftsführer kann in dringenden Fällen die Tagesordnung durch schriftlich auszugebende<br />

Nachträge erweitern. Er ist berechtigt, Verhandlungsgegenstände unter Angabe des<br />

Grundes von der Tagesordnung abzusetzen, solange die LAG noch nicht in die Verhandlung<br />

dieser Gegenstände eingetreten ist. Dies gilt nicht für Verhandlungsgegenstände aufgrund von<br />

Anträgen nach Abs. 2.<br />

§ 10 Verhandlungsfähigkeit und Verhandlungsleitung<br />

(1) Die LAG kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und<br />

beschließen.<br />

(2) Der Geschäftsführer eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen der LAG.<br />

§ 11 Verhandlungsablauf, Ergänzung der Tagesordnung während der Sitzung<br />

(1) Die Gegenstände werden in der Reihenfolge der Tagesordnung verhandelt, sofern die LAG im<br />

Einzelfall nichts anderes beschließt.<br />

(2) Die nachträgliche Aufnahme von Gegenständen in die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung<br />

ist, von Notfällen abgesehen, nicht möglich. In nichtöffentlichen Sitzungen kann ein Gegenstand<br />

nur durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder der LAG nachträglich auf die Tagesordnung<br />

gesetzt werden.<br />

§ 12 Sachanträge<br />

(1) Anträge, die eine Sachentscheidung in einer bestimmten Angelegenheit verfolgen (Sachanträge),<br />

sind vor Abschluss der Beratung über diesen Gegenstand zu stellen. Der Geschäftsführer<br />

kann verlangen, dass Anträge schriftlich gestellt werden.<br />

Lokale Aktionsgruppe <strong>Region</strong> <strong>Vechta</strong><br />

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