Regionales Entwicklungskonzept Region Vechta - beim Landkreis ...
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<strong><strong>Region</strong>ales</strong> <strong>Entwicklungskonzept</strong> <strong>Region</strong> <strong>Vechta</strong><br />
Struktur und Eignung der LAG<br />
Einbindung aller für die Umsetzung der Entwicklungsstategie relevanten Akteure<br />
§19 <strong>Region</strong>alforum<br />
(1) Um die Einbindung aller für die Umsetzung der Entwicklungsstrategie erforderlichen Akteure<br />
sicherzustellen, verpflichtet sich die LAG, in der Regel zweimal im Jahr ein <strong>Region</strong>alforum<br />
durchzuführen. Die Veranstaltungsform soll zur Beteiligung breiter Teile der Bevölkerung<br />
animieren. Insbesondere wird die LAG darauf hinarbeiten, Frauen stärker in den<br />
(2)<br />
Entwicklungsprozess einzubinden.<br />
Ziel des <strong>Region</strong>alforums ist es,<br />
1. über den Stand des Entwicklungsprozesses zu berichten und Anregungen von regionalen<br />
Akteuren außerhalb der LAG aufzunehmen.<br />
2. den Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen zwischen den regionalen Akteuren sowie<br />
die Bildung von Netzwerken zu nationalen und internationalen LEADER+-<strong>Region</strong>en zu<br />
fördern.<br />
(3) Zum <strong>Region</strong>alforum wird über die regionale Presse öffentlich eingeladen.<br />
§ 20 Arbeitskreise<br />
(1) Ziel der Arbeitskreise ist es, Akteure einzubinden, die bei der konkreten Umsetzung einzelner<br />
Maßnahmen mitarbeiten können. Die LAG legt besonderen Wert auf die Berücksichtigung von<br />
Frauenbelangen und unterstützt ausdrücklich die Mitarbeit von Frauen in den Arbeitskreisen.<br />
(2) An den Arbeitskreisen soll mindestens je ein Mitglied der LAG aus dem kommunalen Bereich<br />
sowie ein Sozial- und Wirtschaftspartner teilnehmen. Die Sitzungen der Arbeitskreise sind<br />
öffentlich.<br />
(3) Die Arbeitskreise werden von der LAG vorgeschlagen. Die Arbeitskreise tagen, wenn es der<br />
Verlauf des Entwicklungsprozesses erfordert.<br />
(4) Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise werden in einer Niederschrift erfasst und der LAG zur<br />
Verhandlung vorgelegt.<br />
Schlussbestimmungen<br />
§ 21 Auslegung der Geschäftsordnung<br />
Bei Zweifeln über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die LAG.<br />
§ 22 Inkrafttreten<br />
Diese Geschäftsordnung tritt zeitgleich mit der Entscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Anerkennung der <strong>Region</strong> <strong>Vechta</strong> als LEADER+-<strong>Region</strong><br />
in Kraft.<br />
Lokale Aktionsgruppe <strong>Region</strong> <strong>Vechta</strong><br />
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