Eingruppierungsordnung/Tätigkeitsmerkmale (Ärztlicher Dienst)
Eingruppierungsordnung/Tätigkeitsmerkmale (Ärztlicher Dienst)
Eingruppierungsordnung/Tätigkeitsmerkmale (Ärztlicher Dienst)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
In der Entgeltgruppe E12 bis E14 wird ein Überstundenzuschlag generell nur noch dann gezahlt, wenn<br />
dies einzelvertraglich vereinbart ist. Den Beschäftigten der anderen Entgeltgruppe werden hingegen bis<br />
zu 25 Prozent Zuschlag gewährt.<br />
§ 34 Abs. 1 KDAVO, § 35 Abs. 2 Rufbereitschaft<br />
Der faktorisierte Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft werden lt. KDAVO nicht mehr mit der<br />
Überstundenvergütung bezahlt. Die Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit und der<br />
finanzielle Ausgleich hierfür ist in allen anderen Tarifverträgen wesentlich verbessert.<br />
Zur Änderung der KDAVO und KDO machen wir anliegende Vorschläge. Dieses Schreiben bitten wir als<br />
Begründung zu werten. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Vorschläge als Beschlussvorlage in die<br />
AK einbringen könnten. Als Sachverständige Person ist der Unterzeichner oder ein Vertreter gerne<br />
bereit die Änderungsvorschläge zu erläutern und zu diskutieren. Über eine Einladung zu den künftigen<br />
Sitzungen der AK gem. § 5 Abs.2 GO der AK würden wir uns freuen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
MARBURGER BUND HESSEN e.V.<br />
RA Udo Rein<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Geschäftsführer