08.12.2012 Aufrufe

Ausgabe 24/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 24/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 24/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Ulmen</strong> - 14 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>24</strong>/<strong>2010</strong><br />

TOP-Nr. 6:<br />

Mitteilungen<br />

Folgende Mitteilung wurde bekannt gegeben:<br />

Internetauftritt der Gemeinde Schmitt<br />

Die Ratsmitglieder Marita Benz und Walter Jahnen stellten dem<br />

Gemeinderat das erste Ergebnis des neuen Internetauftrittes der<br />

der Gemeinde Schmitt vor.<br />

Der Gemeinderat würde sich sehr darüber freuen, Anregungen<br />

und konkrete Vorschläge zum weiteren Aufbau der Internetseite<br />

zu erhalten.<br />

Die Seite kann in Kürze über www.schmitt-eifel.de aufgerufen werden.<br />

Es folgte die nichtöffentliche Sitzung.<br />

Fundsache<br />

In der Ortslage Schmitt wurde ein Schlüsselbund gefunden:<br />

Ein Maschinengeräteschlüssel und weitere 4 Zylinderschloss-<br />

Schlüssel an einem Bund.<br />

Die Schlüssel können beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.<br />

ULMEN<br />

Sprechstunden des Stadtbürgermeisters<br />

Die Sprechstunden des <strong>Ulmen</strong>er Stadtbürgermeisters Günther<br />

Wagner finden<br />

dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,<br />

donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,<br />

oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro,<br />

In der Lay 4, statt.<br />

Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch<br />

an 02676-<strong>24</strong>9, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an<br />

buergermeister@stadt-ulmen.de wenden.<br />

Bekanntmachung<br />

der Stadt <strong>Ulmen</strong> über die öffentliche Auslegung des<br />

Satzungsentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Regenerative Energien“ der Stadt <strong>Ulmen</strong><br />

Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Ulmen</strong> in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> vom 20.12.2001 wird hiermit ortsüblich<br />

bekanntgemacht, dass der<br />

Satzungsentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Regenerative Energien“ mit Planzeichnung, Textfestsetzungen<br />

und Begründung sowie den wesentlichen,<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl I S. <strong>24</strong>14), geändert durch<br />

das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung<br />

der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), in der<br />

derzeit gültigen Fassung, auf die Dauer eines Monats, und zwar in<br />

der Zeit vom<br />

28. Juni <strong>2010</strong> bis einschl. 28. Juli <strong>2010</strong><br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong>, Marktplatz 1, 56766<br />

<strong>Ulmen</strong>, Zimmer 204, während der Dienststunden (Montag bis<br />

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis<br />

16.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich ausgelegt<br />

wird.<br />

Umweltbezogene Informationen zu Auswirkungen der Planung auf<br />

die Schutzgüter Boden, Wasser und Abwasser und Landschaft liegen<br />

vor.<br />

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt<br />

im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong>; dieser wird im Rahmen<br />

der anstehenden 6. Fortschreibung im Parallelverfahren an die<br />

Planung angepasst.<br />

Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf können<br />

während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ulmen</strong>, Zimmer 204, vorgebracht werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />

bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />

aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz<br />

2, 2. Halbsatz BauGB).<br />

Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan<br />

ersichtlich.<br />

56766 <strong>Ulmen</strong>, den 14. Juni <strong>2010</strong><br />

für die Stadt <strong>Ulmen</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />

Alfred Steimers, Bürgermeister<br />

Instandsetzung des Kreisels im Zuge der<br />

Kelberger Straße innerhalb der Stadt <strong>Ulmen</strong><br />

In der Zeit vom 21. - 25. Juni <strong>2010</strong> finden Instandsetzungsarbeiten<br />

am oben genannten Kreisel statt. Zu diesem Zweck muss die Ladestraße<br />

voll gesperrt werden. Alle anderen Fahrbeziehungen werden<br />

unter Ampelverkehr aufrechterhalten.<br />

Wir bitten die Bevölkerung für die evtl. entstehenden Beeinträchtigungen<br />

um Verständnis.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong>, Bauabteilung<br />

Berichtigung<br />

Im Vulkanecho Nr. 23 vom 12. Juni <strong>2010</strong> wurde die Niederschrift<br />

über die Stadtratssitzung vom 02.06.10 veröffentlicht. Durch einen<br />

Textumbruch beim Verlag wurde die namentliche Abstimmung<br />

unter Tagesordnungspunkt 2 falsch wiedergegeben. Nachstehend<br />

wird der TOP 2 daher nochmals in voller Länge abgedruckt.<br />

TOP-Nr. 2: Beratung und Beschlussfassung über<br />

An-, Um- oder Neubau des Kindergartens<br />

Sachverhalt:<br />

Die Erweiterung des Kindergartens <strong>Ulmen</strong> um zwei Gruppen wurde<br />

bereits in mehreren Sitzungen erörtert. Ursprünglich wurden 5<br />

Varianten als Erweiterungsmöglichkeiten erarbeitet. Nach verschiedenen<br />

Gesprächen werden die nachfolgenden 2 Varianten favorisiert.<br />

Variante 1: Sanierung des bestehenden Kindergartens und<br />

Anbau von 2 Gruppen<br />

Baukosten gem. beigefügter Kostenschätzung 1.719.100,-€<br />

zu erwartende Zuschüsse gem.<br />

beigefügter Aufstellung 902.800,-€<br />

verbleibt ein Finanzierungsanteil der<br />

Stadt <strong>Ulmen</strong> von 816.300,-€<br />

Variante 2: Kompletter Neubau einer 7-gruppigen Einrichtung<br />

in Bauträgerschaft und späterer Betriebsträgerschaft<br />

von St. Martin im Eifel-Maar-Park<br />

Baukosten gem. beigefügter Kostenschätzung 2.050.000,-€<br />

zu erwartende Zuschüsse gem.<br />

beigefügter Aufstellung 1.358.800,-€

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!