Ausgabe 24/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 14 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>24</strong>/<strong>2010</strong><br />
TOP-Nr. 6:<br />
Mitteilungen<br />
Folgende Mitteilung wurde bekannt gegeben:<br />
Internetauftritt der Gemeinde Schmitt<br />
Die Ratsmitglieder Marita Benz und Walter Jahnen stellten dem<br />
Gemeinderat das erste Ergebnis des neuen Internetauftrittes der<br />
der Gemeinde Schmitt vor.<br />
Der Gemeinderat würde sich sehr darüber freuen, Anregungen<br />
und konkrete Vorschläge zum weiteren Aufbau der Internetseite<br />
zu erhalten.<br />
Die Seite kann in Kürze über www.schmitt-eifel.de aufgerufen werden.<br />
Es folgte die nichtöffentliche Sitzung.<br />
Fundsache<br />
In der Ortslage Schmitt wurde ein Schlüsselbund gefunden:<br />
Ein Maschinengeräteschlüssel und weitere 4 Zylinderschloss-<br />
Schlüssel an einem Bund.<br />
Die Schlüssel können beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.<br />
ULMEN<br />
Sprechstunden des Stadtbürgermeisters<br />
Die Sprechstunden des <strong>Ulmen</strong>er Stadtbürgermeisters Günther<br />
Wagner finden<br />
dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,<br />
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,<br />
oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro,<br />
In der Lay 4, statt.<br />
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch<br />
an 02676-<strong>24</strong>9, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an<br />
buergermeister@stadt-ulmen.de wenden.<br />
Bekanntmachung<br />
der Stadt <strong>Ulmen</strong> über die öffentliche Auslegung des<br />
Satzungsentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
„Regenerative Energien“ der Stadt <strong>Ulmen</strong><br />
Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Ulmen</strong> in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> vom 20.12.2001 wird hiermit ortsüblich<br />
bekanntgemacht, dass der<br />
Satzungsentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
„Regenerative Energien“ mit Planzeichnung, Textfestsetzungen<br />
und Begründung sowie den wesentlichen,<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23.09.2004 (BGBl I S. <strong>24</strong>14), geändert durch<br />
das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung<br />
der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), in der<br />
derzeit gültigen Fassung, auf die Dauer eines Monats, und zwar in<br />
der Zeit vom<br />
28. Juni <strong>2010</strong> bis einschl. 28. Juli <strong>2010</strong><br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong>, Marktplatz 1, 56766<br />
<strong>Ulmen</strong>, Zimmer 204, während der Dienststunden (Montag bis<br />
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis<br />
16.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich ausgelegt<br />
wird.<br />
Umweltbezogene Informationen zu Auswirkungen der Planung auf<br />
die Schutzgüter Boden, Wasser und Abwasser und Landschaft liegen<br />
vor.<br />
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt<br />
im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong>; dieser wird im Rahmen<br />
der anstehenden 6. Fortschreibung im Parallelverfahren an die<br />
Planung angepasst.<br />
Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf können<br />
während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ulmen</strong>, Zimmer 204, vorgebracht werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />
bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />
aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz<br />
2, 2. Halbsatz BauGB).<br />
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan<br />
ersichtlich.<br />
56766 <strong>Ulmen</strong>, den 14. Juni <strong>2010</strong><br />
für die Stadt <strong>Ulmen</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />
Alfred Steimers, Bürgermeister<br />
Instandsetzung des Kreisels im Zuge der<br />
Kelberger Straße innerhalb der Stadt <strong>Ulmen</strong><br />
In der Zeit vom 21. - 25. Juni <strong>2010</strong> finden Instandsetzungsarbeiten<br />
am oben genannten Kreisel statt. Zu diesem Zweck muss die Ladestraße<br />
voll gesperrt werden. Alle anderen Fahrbeziehungen werden<br />
unter Ampelverkehr aufrechterhalten.<br />
Wir bitten die Bevölkerung für die evtl. entstehenden Beeinträchtigungen<br />
um Verständnis.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong>, Bauabteilung<br />
Berichtigung<br />
Im Vulkanecho Nr. 23 vom 12. Juni <strong>2010</strong> wurde die Niederschrift<br />
über die Stadtratssitzung vom 02.06.10 veröffentlicht. Durch einen<br />
Textumbruch beim Verlag wurde die namentliche Abstimmung<br />
unter Tagesordnungspunkt 2 falsch wiedergegeben. Nachstehend<br />
wird der TOP 2 daher nochmals in voller Länge abgedruckt.<br />
TOP-Nr. 2: Beratung und Beschlussfassung über<br />
An-, Um- oder Neubau des Kindergartens<br />
Sachverhalt:<br />
Die Erweiterung des Kindergartens <strong>Ulmen</strong> um zwei Gruppen wurde<br />
bereits in mehreren Sitzungen erörtert. Ursprünglich wurden 5<br />
Varianten als Erweiterungsmöglichkeiten erarbeitet. Nach verschiedenen<br />
Gesprächen werden die nachfolgenden 2 Varianten favorisiert.<br />
Variante 1: Sanierung des bestehenden Kindergartens und<br />
Anbau von 2 Gruppen<br />
Baukosten gem. beigefügter Kostenschätzung 1.719.100,-€<br />
zu erwartende Zuschüsse gem.<br />
beigefügter Aufstellung 902.800,-€<br />
verbleibt ein Finanzierungsanteil der<br />
Stadt <strong>Ulmen</strong> von 816.300,-€<br />
Variante 2: Kompletter Neubau einer 7-gruppigen Einrichtung<br />
in Bauträgerschaft und späterer Betriebsträgerschaft<br />
von St. Martin im Eifel-Maar-Park<br />
Baukosten gem. beigefügter Kostenschätzung 2.050.000,-€<br />
zu erwartende Zuschüsse gem.<br />
beigefügter Aufstellung 1.358.800,-€