Ausgabe 24/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen
Ausgabe 24/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen
Ausgabe 24/2010 - Verbandsgemeinde Ulmen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Ulmen</strong> - 16 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>24</strong>/<strong>2010</strong><br />
TOP-Nr. 2:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung /<br />
Änderung der Straßenbeleuchtungsanlage in Urschmitt<br />
Sachverhalt:<br />
Aufgrund eines nicht mehr zu behebenden Defektes in einer der<br />
alten Straßenleuchten unterbreitet das RWE ein Angebot zur Auswechslung<br />
der vorhandenen Mastansatzleuchten am bestehenden<br />
Mast gegen eine Ansatzleuchte, Fabrikat Phillips Modell Koffer<br />
100, Bestückung 1x70 W HST (Gelblicht) einschl. Transport und<br />
Montage an 18 Leuchten incl. Umsatzsteuer zu insgesamt 7.068,60<br />
EUR. Zur Sitzungsvorbereitung wird das schriftliche Angebot und<br />
eine Skizze ausgehändigt.<br />
Anmerkung:<br />
Der Straßenbeleuchtungsvertrag mit dem RWE läuft zum<br />
30.06.2011 aus. Nach Ablauf des Vertrages kann die Ortsgemeinde<br />
das Straßenbeleuchtungsnetz kostenlos in ihr Eigentum<br />
übernehmen.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Entsprechende Haushaltsmittel wären im Haushaltsplan <strong>2010</strong> vorzusehen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot teilweise anzunehmen;<br />
Ortsbürgermeister Jahnen wird noch Verhandlungen bezüglich der<br />
Ausführung mit der RWE führen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmiger Beschluss<br />
TOP-Nr. 3:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der<br />
Benutzungsgebühr im Bürgerhaus anlässlich der Kirmes<br />
Sachverhalt:<br />
Die Benutzungsgebühr für das Bürgerhaus anlässlich der diesjährigen<br />
Kirmes wurde gemäß § 4, Nr. 1, Bst. c der Gebührensatzung<br />
auf 172,00 EUR (2 Tage x 86,00 EUR) festgesetzt.<br />
Dies stellt eine Gebührenabweichung zu § 4, Nr. 1, Bst. a der Gebührensatzung<br />
dar (2 Tage x 161,00 EUR = 322,00 EUR).<br />
Die diesjährige Gebührenfestsetzung ist daher gemäß § 4, Nr. 1,<br />
Bst. f durch Einzelfallbeschluss neu zu regeln.<br />
Sofern der abweichende Gebührentatbestand für künftige Kirmesveranstaltungen<br />
beibehalten werden soll, hat der Gemeinderat<br />
ebenfalls ein Beschluss zu fassen. Dies begründet dann eine Änderung<br />
der Gebührensatzung für das Bürgerhaus.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der abweichenden Gebührenfestsetzung zu.<br />
Weiterhin wird der Änderung der Gebührensatzung für das Bürgerhaus<br />
anlässlich künftiger Kirmesveranstaltungen zugestimmt.<br />
Die Benutzungsgebühr wird für die Kirmes auf 86,00 EUR/Tag<br />
festgesetzt. Abgerechnet werden 2 Haupttage der Kirmes.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmiger Beschluss<br />
TOP-Nr. 4:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Beseitigung<br />
von Straßenschäden innerhalb der Ortslage<br />
Sachverhalt:<br />
Witterungsbedingt sind in den Ortsstraßen einige Risse entstanden.<br />
Erfreulicherweise hält sich dies noch in Grenzen.<br />
Es handelt sich nach Einschätzung um ca. 70 - 80 lfd. Meter.<br />
Nach Auskunft der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung liegt der Preis<br />
für die Sanierung dieser Risse bei 1,35 EUR/qm.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, die Risse durch Bitumensanierung zu<br />
beheben.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmiger Beschluss<br />
TOP-Nr. 5:<br />
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:<br />
1. Dorferneuerungsantrag für die Platzgestaltung am Bürgerhaus<br />
wurde von der ADD abgelehnt. Am 22.06.10 um 17.30 Uhr findet<br />
eine Platzbesichtigung statt.<br />
2. Förderung eines landwirtschaftlichen Feldweges „Auf Blinz“<br />
3. Windparkplanung<br />
4. Ruhebank in der Haeg - es wird ein Antrag bei der RWE AG<br />
(Aktiv vor Ort) gestellt, um Zuschuss in Höhe von 2.000 EUR<br />
zu erhalten.<br />
Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung.<br />
Reklamationen wegen Nichtzustellung<br />
des Mitteilungsblattes nimmt der Verlag<br />
entgegen unter folgenden Nummern:<br />
06502/9147-710 oder -713.<br />
WAGENHAUSEN<br />
Niederschrift über die Sitzung<br />
des Gemeinderates der Ortsgemeinde<br />
Wagenhausen am 09. 06.<strong>2010</strong><br />
Anwesend waren:<br />
Ortsbürgermeister Heinz-Werner Hendges als Vorsitzender,<br />
Beigeordneter Bernd Mertes<br />
die Ratsmitglieder:<br />
Otto Mengelkoch, Josef Möhnen, Matthias Mengelkoch,<br />
Andreas Weber<br />
es fehlte mit Entschuldigung:<br />
das Ratsmitglied Alois Peters<br />
außerdem waren anwesend:<br />
Bürgermeister Alfred Steimers und Herr Thomas von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ulmen</strong> als Schriftführer<br />
Tagesordnung:<br />
A) Öffentliche Sitzung<br />
1. Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Matthias Mengelkoch<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und<br />
den Haushaltsplan <strong>2010</strong> und Anlagen<br />
3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />
B) Nichtöffentliche Sitztung<br />
In öffentlicher Sitzung wurde Folgendes beraten und beschlossen:<br />
TOP-Nr. 1: Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes<br />
Matthias Mengelkoch<br />
Sachverhalt:<br />
Durch den Tod des Ratsmitgliedes Werner Peters war ein Nachfolger<br />
in den Gemeinderat zu berufen.<br />
Auf Grund des Ergebnisses der Kommunalwahl am 07.06.2009<br />
wurde Herr Matthias Mengelkoch in den Gemeinderat berufen.<br />
Gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) ist er in öffentlicher<br />
Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die<br />
gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten zu verpflichten.<br />
Ortsbürgermeister Hendges hat das neue Ratsmitglied Matthias<br />
Mengelkoch per Handschlag verpflichtet.<br />
TOP-Nr. 2: Beratung und Beschlussfassung über die<br />
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan <strong>2010</strong> und Anlagen<br />
Sachverhalt:<br />
Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes <strong>2010</strong><br />
lag vor.<br />
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen<br />
sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen<br />
wie folgt vor:<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 49.373,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 70.454,00 EUR<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf - 21.081,00 EUR<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 43.516,00 EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 57.218,00 EUR<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf - 13.702,00 EUR<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.300,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 37.628,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit - 26.328,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 41.140,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.110,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit + 40.030,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 95.956,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 95.956,00 EUR<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands im<br />
Haushaltsjahr auf 0,00 EUR<br />
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine<br />
Kreditaufnahme von 26.328,00 EUR vorgesehen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan<br />
<strong>2010</strong> und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmiger Beschluss