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Gertrude Schmidthaler, Riesentorlauf Hannes Hillebrand und Inge ...

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Die Arbeiterkammer informiert<br />

Im neuen Jahr gelten neue sozialrechtliche Werte<br />

Rezeptgebühr <strong>und</strong> vieles mehr<br />

Rezeptgebühr, Selbstbehalt im<br />

Krankenhaus oder Kurkostenbeitrag.<br />

Es schadet nie, über<br />

sozialrechtliche Werte Bescheid<br />

zu wissen. Eine detaillierte<br />

Übersicht über die wichtigsten<br />

Beträge gibt es auch<br />

unter www.arbeiterkammer.<br />

com Die Rezeptgebühr wurde um 10 Cent erhöht<br />

<strong>und</strong> beträgt heuer fünf Euro. Von der<br />

Rezeptgebühr befreit sind unter anderem<br />

die Bezieherinnen <strong>und</strong> Bezieher einer Ausgleichszulage.<br />

Der Ausgleichszulagenrichtsatz<br />

für Alleinstehende beträgt 2010 783,99<br />

Euro, für Ehepaare im gemeinsamen Haushalt<br />

1175,45 Euro. Befreit sind auch Patientinnen<br />

<strong>und</strong> Patienten mit einer anzeigepflichtigen<br />

Krankheit. Ebenfalls möglich<br />

ist bei geringem Einkommen eine Rezeptgebührenbefreiung.<br />

Diese muss beantragt<br />

werden.<br />

Obergrenze bei Rezeptgebühr<br />

Schon seit zwei Jahren gibt es die sogenannte<br />

„Rezeptgebührenobergrenze“. Sobald<br />

die bezahlten Rezeptgebühren pro Jahr<br />

in Summe zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens<br />

ausmachen, tritt für den Rest des<br />

Kalenderjahres eine Befreiung der Rezeptgebühr<br />

ein. Ein extra Antrag dafür ist nicht nötig.<br />

Pensionistinnen <strong>und</strong> Pensionisten sind<br />

übrigens auch vom sogenannten E-Card-<br />

Service-Entgelt (10 Euro pro Jahr) befreit.<br />

Weitere Selbstbehalte in der Krankenversicherung<br />

gelten für Heilbehelfe (10 Prozent,<br />

aber mindestens 27,40 Euro) sowie Brillen<br />

<strong>und</strong> Kontaktlinsen (10 Prozent, aber mindestens<br />

82,20 Euro). Befreit sind Personen,<br />

die auch von der Rezeptgebühr befreit sind.<br />

Der Kostenbeitrag für Versicherte im Krankenhaus<br />

beträgt aktuell 10,74 Euro pro Tag,<br />

maximal 25 Tage im Kalenderjahr. Auch dieser<br />

Kostenbeitrag entfällt für von der Rezeptgebühr<br />

Befreite.<br />

Die Zuzahlung bei Rehabilitation beträgt<br />

7,17 Euro pro Tag. Der tägliche Kostenbei-<br />

trag zur Kur <strong>und</strong> Rehabilitation entfällt bei<br />

einem monatlichen Bruttoeinkommen bis<br />

Pensionistinnen <strong>und</strong> Pensionisten sind auch heuer vom E-Card-Service-Entgelt befreit.<br />

783,99 Euro. Bis 1365,37 Euro beträgt der<br />

Beitrag bei Kuraufenthalten 7,17 Euro – bis<br />

1.946,76 Euro Bruttoeinkommen pro Monat<br />

beträgt er 12,68 Euro pro Tag – bei Einkommen<br />

darüber 18,24 Euro pro Tag.<br />

Pensionen angepasst<br />

Die Pensionen wurden mit 1. Jänner 2010<br />

angepasst. Alle Pensionen bis 2466 Euro<br />

brutto wurden um 1,5 Prozent erhöht. Pensionen<br />

darüber wurden mit einem Fixbetrag<br />

von 36,99 Euro erhöht. Mit der Dezemberpension<br />

erhielten Pensionistinnen <strong>und</strong><br />

Pensionisten, deren Gesamtpensionseinkommen<br />

weniger als 1.300 Euro brutto monatlich<br />

beträgt, eine Einmalzahlung.<br />

Ausgleichszulagenbezieher/-innen können<br />

außerdem einen Heizkostenzuschuss<br />

beantragen. Der Antrag ist beim Land Oberösterreich<br />

zu stellen.<br />

Pflegegeld<br />

Info-Box<br />

Das Pflegegeld ist nach der Erhöhung<br />

im Vorjahr heuer gleich geblieben.<br />

Hier die aktuellen Beträge (in<br />

Euro pro Monat):<br />

Stufe I € 154,20<br />

Stufe II € 284,30<br />

Stufe III € 442,90<br />

Stufe IV € 664,30<br />

Stufe V € 902,30<br />

Stufe VI € 1.242,00<br />

Stufe VII € 1.655,80<br />

Bei schwer geistig oder psychisch<br />

behinderten Personen wird ein Erschwerniszuschlag<br />

gewährt.

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