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W+M Exklusiv Das ändert sich 2017

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Steuern • Ver<strong>sich</strong>erungen • Recht<br />

<strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />

<strong>W+M</strong> Wirtschaft und Markt GmbH | www.WundM.info | Dezember 2016


Wachsen<br />

ist einfach.<br />

Wenn man für Investitionen<br />

einen Partner hat, der Ideen<br />

von Anfang an unterstützt.<br />

www.sparkasse.de


Editorial <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

3<br />

Inhalt<br />

Foto: Torsten George, Titelfotos: 1. R. v. l.: Jakub Jirsák, ag visuell, Alleba, industrieblick, 2. R. 1., 3. Bild: Monkey Business, Eléonore H,<br />

3. R. r.: Robert Kneschke, 4. R. 3. Bild: Jürgen Fächle (alle fotolia.com); 4. R. r.: OSV<br />

Report<br />

<strong>2017</strong> – das Jahr der Entscheidung 4<br />

Interview<br />

Dr. Michael Ermrich, Geschäftsführender Präsident<br />

des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) 6<br />

Steuern<br />

Steuererklärungen sollen schneller bearbeitet werden 8<br />

Registrierkassen: Neue Pflichten ab <strong>2017</strong> 9<br />

Erbschaftssteuer: Langwierige Reform vor dem Abschluss 10<br />

Änderungen <strong>2017</strong>: Von Elektromobilität bis Bürokratieabbau 11<br />

Sparkassen – Partner des Mittelstands<br />

Deutsche Leasing: Investitionslösungen aus einer Hand 12<br />

Deka: Beratung für Privat- und Betriebsvermögen 14<br />

Sparkassen-Kreditkarte für Firmenkunden 15<br />

Sparkassen-Finanzgruppe: Zahlen und Fakten 16<br />

Sparkassen-Finanzgruppe in Ostdeutschland: Nah am Kunden 18<br />

Paydirekt: Sicher bezahlen im Internet 20<br />

Sparkassen – Natürliche Partner der Landwirtschaft 22<br />

Ver<strong>sich</strong>erung<br />

Rentenver<strong>sich</strong>erung: Mit der Flexi-Rente in den Ruhestand 24<br />

Kfz-Ver<strong>sich</strong>erung: Typklassen neu berechnet_______________ 25<br />

Recht<br />

Arbeitsrecht: Neue Gesetze für Arbeitgeber <strong>2017</strong> 26<br />

Datenschutz: Ver<strong>ändert</strong>e Regeln für Unternehmen 28<br />

EU: Brüsseler Beschlüsse und Luxemburger Urteile 29<br />

Erneuerbare Energien: Mehr Wettbewerb 30<br />

Aktuelle Urteile für Unternehmer und Selbstständige 31<br />

Insolvenz: Anfechtung soll entschärft werden 32<br />

Verbraucherrecht: Text- statt Schriftform 33<br />

Termine <strong>2017</strong><br />

Wichtige Messen und Termine für den Mittelstand__________ 34<br />

Impressum<br />

<strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> „<strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong>“<br />

Eine Sonderausgabe von WIRTSCHAFT+MARKT<br />

Redaktionsschluss: 14.11.2016<br />

Verlag: <strong>W+M</strong> Wirtschaft und Markt GmbH<br />

Zimmerstraße 56, 10117 Berlin<br />

Tel.: 030 479071-27<br />

Fax: 030 479071-22<br />

info@WundM.info<br />

www.WundM.info<br />

Herausgeber: Frank Nehring<br />

Chefredakteur: Karsten Hintzmann<br />

Redaktion: Matthias Salm,<br />

Janine Pirk-Schenker<br />

Layout: moeller-medienagentur.de<br />

Druck: möller druck und verlag gmbh<br />

Liebe Leser,<br />

in den Wochen rund um den Jahreswechsel fragt man <strong>sich</strong> vielerorts:<br />

Was wird uns das neue Jahr bringen? Wird <strong>2017</strong> besser werden<br />

als das zu Ende gehende Jahr?<br />

Insgesamt betrachtet liegen eher unruhige Monate hinter den Menschen<br />

in Deutschland. Nicht etwa, weil es mit der Wirtschaft hierzulande<br />

bergab ginge. Der Wirtschaftsmotor brummt, die Auftragsbücher<br />

vieler Unternehmen sind gut gefüllt. Entsprechend rückläufig<br />

ist die Arbeitslosenquote landauf landab. Nein, die Unruhe,<br />

die die Bürger erfasst hat, hängt vorrangig mit der internationalen<br />

Lage zusammen. Die Welt scheint aus den Fugen zu geraten, kein<br />

einziger der vielen internationalen Krisen- und Spannungsherde<br />

konnte von der Politik wirksam gelöscht werden.<br />

Umso wichtiger ist es, dass zu Hause möglichst Stabilität und Planbarkeit<br />

herrschen. Und danach sieht es aus, wenn man den Blick<br />

nach vorn richtet. <strong>Das</strong> haben wir in dem vorliegenden Magazin<br />

getan. Auf den kommenden Seiten können Sie <strong>sich</strong> gründlich für<br />

<strong>2017</strong> wappnen. Dort erfahren Sie, was <strong>sich</strong> in Deutschland im neuen<br />

Jahr ändern wird. Wir spannen den Bogen von den Folgen der<br />

Erbschaftssteuerreform, über neue Pflichten bei der Nutzung von<br />

Registrierkassen in Unternehmen, wir berichten über ver<strong>ändert</strong>e<br />

Anforderungen für den Datenschutz, informieren über Beschlüsse<br />

der EU-Kommission, die auch Deutschland direkt betreffen und<br />

wir setzen Sie am Ende über Urteile in Kenntnis, die die Tätigkeit<br />

von Unternehmern und Selbstständigen tangieren.<br />

Darüber hinaus geben wir Ihnen praktische Tipps, wie Sie jederzeit<br />

optimal finanziell aufgestellt sind – mit Hilfe der vielfältigen Produkte<br />

der Sparkassen-Finanzgruppe.<br />

Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht<br />

Karsten Hintzmann, Chefredakteur<br />

www.WundM.info


4 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Report <strong>2017</strong><br />

Im Herbst <strong>2017</strong> wählen die Deutschen<br />

einen neuen Bundestag.<br />

<strong>2017</strong> – das Jahr der Entscheidung<br />

Im Herbst <strong>2017</strong> werden die Deutschen an die Wahlurnen<br />

gerufen. Eine Vorhersage, wer künftig in Berlin mit welchen<br />

politischen Zielsetzungen die Regierungsgeschicke leiten<br />

wird, ist nach den Wahlergebnissen des laufenden Jahres<br />

schwieriger denn je zu treffen. Von Matthias Salm<br />

Auch weiterhin ungelöste politische<br />

Fragen wie der Austritt der Briten<br />

aus der EU drängen <strong>2017</strong> auf die<br />

Agenda und erschweren die Planungs<strong>sich</strong>erheit<br />

– auch für den heimischen Mittelstand.<br />

Die Wirtschaftsforscher des Landes<br />

zeigen <strong>sich</strong> jedenfalls in ihren Aus<strong>sich</strong>ten für<br />

die heimische Konjunktur zurückhaltend:<br />

In ihrem traditionellen Herbstgutachten<br />

haben die fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstitute<br />

des Landes eine Abschwächung<br />

der Konjunktur im Jahr <strong>2017</strong> prognostiziert.<br />

Wahltermine <strong>2017</strong><br />

<strong>Das</strong> Wachstum werde <strong>sich</strong> den Berechnungen<br />

zufolge dann nur noch auf 1,4 Prozent<br />

belaufen – getragen vom anhaltenden Beschäftigungsaufbau,<br />

vom steigenden Konsum<br />

und dem Wohnungsbau. Die Forscher<br />

erwarten beispielsweise, dass die Beschäftigung<br />

kräftig in die Höhe schnellen wird. Die<br />

Zahl der Erwerbstätigen soll <strong>2017</strong> auf gut 44<br />

Millionen anwachsen. Un<strong>sich</strong>erheitsfaktor<br />

bleibt aber die Integration der Flüchtlinge in<br />

den Arbeitsmarkt und in das Bildungssystem<br />

– eines der Themen, welche die politische<br />

und wirtschaftliche Diskussion auch im kommenden<br />

Jahr beherrschen dürften. Defizite<br />

machen die Forscher zudem in den Bereichen<br />

Infrastruktur, Bildung und Forschung<br />

sowie bei der Unternehmensdynamik aus.<br />

12. Februar <strong>2017</strong> Wahl des Bundespräsidenten<br />

26. März <strong>2017</strong> Landtagswahlen im Saarland<br />

7. Mai <strong>2017</strong> Landtagswahlen in Schleswig-Holstein<br />

14. Mai <strong>2017</strong> Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen<br />

Herbst <strong>2017</strong><br />

Wahl des Deutschen Bundestags<br />

Foto: Deutscher Bundestag/Axel Hartmann


Report <strong>2017</strong> <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

5<br />

Die Europäische Union steht <strong>2017</strong> vor schwierigen Herausforderungen.<br />

Gefahren für die deutsche Konjunktur verorten<br />

die Ökonomen zudem in „gesellschaftlichen<br />

Strömungen“, die die Integration der<br />

Weltwirtschaft in Frage stellen. Damit sind<br />

sie <strong>sich</strong> mit ihren Kollegen vom Internationalen<br />

Währungsfonds (IWF) einig, die protektionistische<br />

Bewegungen in vielen Ländern<br />

als Risiko für die Weltwirtschaft bewerten<br />

und nicht zuletzt deshalb einen eher bescheidenen<br />

Konjunkturausblick für die meisten<br />

Industriestaaten wagen. Für Deutschland<br />

sagt der IWF ebenfalls ein Wachstum<br />

der Wirtschaft von 1,4 Prozent voraus.<br />

angehoben und Einkommensteuertarife angepasst<br />

werden. Es geht um Steuerentlastungen<br />

von insgesamt 6,3 Milliarden Euro in<br />

den Jahren <strong>2017</strong> und 2018. Wenn es nach<br />

dem Bundesfinanzministerium geht, erlangen<br />

diese bereits zum 1. Januar <strong>2017</strong> Gesetzeskraft.<br />

Strittig ist noch, ob die Entscheidung<br />

darüber vor der Vorlage des Existenzminimumberichts<br />

des Finanzministeriums<br />

im Dezember fallen wird.<br />

International lässt das Jahr <strong>2017</strong> eine<br />

schwierige Gemengelage für die Exportnation<br />

Deutschland erwarten. Insbesondere<br />

der weitere Verlauf des britischen Ausscheidens<br />

aus der Europäischen Union birgt<br />

Zündstoff. Bis Ende März <strong>2017</strong> will die britische<br />

Regierung den Austrittsantrag stellen.<br />

Dabei will Großbritannien stärkere Zuwanderungskontrollen,<br />

aber gleichzeitig einen<br />

freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt<br />

erreichen – Ausgang ungewiss,<br />

im Zweifelsfall droht bei fehlender Verständigung<br />

ein harter Schnitt, der das Vereinigte<br />

Königreich weder am EU-Binnenmarkt<br />

noch am Europäischen Wirtschaftsraum<br />

(EWR) teilnehmen ließe. Auch die Freihandelsabkommen<br />

TTIP und Ceta dürften weiter<br />

die Gemüter erhitzen. Immerhin Ceta<br />

soll noch in diesem Jahr zwischen der EU<br />

und Kanada unterzeichnet werden und<br />

könnte dann im Frühjahr <strong>2017</strong> in Kraft treten.<br />

<strong>W+M</strong><br />

Foto: Europäische Union/Etienne Ansotte<br />

Allemal ausreichend Diskussionsstoff für die<br />

Wahlkämpfe des Jahres <strong>2017</strong>. Bis dahin hat<br />

<strong>sich</strong> die Große Koalition in Berlin allerdings<br />

noch einige Entscheidungen auf die Tagesordnung<br />

gesetzt. Es ist damit zu rechnen,<br />

dass die Politik spätestens ab Ostern kommenden<br />

Jahres auch im Ausblick auf die zuvor<br />

anstehenden Landtagswahlen in den<br />

Wahlkampfmodus schalten und nur noch<br />

wenig gemeinsam entscheiden wird.<br />

Einer der wichtigsten Streitpunkte, über die<br />

zuvor noch Einigung zu erzielen ist, dürften<br />

aus Sicht des Mittelstands die gesetzlichen<br />

Regelungen zur Betriebsrente sein. Diese<br />

soll nämlich künftig auch für Mitarbeiter in<br />

kleinen und mittleren Betrieben besser zugänglich<br />

sein. Im Gespräch sind ein staatlicher<br />

Zuschuss für Arbeitgeber, sofern sie für<br />

Geringverdiener in eine betriebliche Altersvorsorge<br />

einzahlen, sowie die Möglichkeit<br />

für Arbeitnehmer, bis zu sieben Prozent ihres<br />

Lohns steuerfrei in Betriebsrenten umwandeln<br />

zu können. Auch Haftungsfragen<br />

sollen zugunsten der kleinen Unternehmen<br />

besser geregelt werden.<br />

Geringfügige Steuersenkungen für weite Teile<br />

der Bevölkerung sind aktuell ebenfalls im<br />

Gespräch: Grundfreibetrag, Kindergeld und<br />

Kinderfreibetrag sollen im kommenden Jahr<br />

Feiertage <strong>2017</strong><br />

Mehr Freizeit – weniger Wachstum. Die Feiertage bescheren den Arbeitnehmern in<br />

<strong>2017</strong> mehr freie Tage und der Wirtschaft weniger Wachstum. Insgesamt wird es drei<br />

Arbeitstage weniger geben.<br />

Schon jetzt dürften viele Arbeitnehmer vor allem die im kommenden Jahr zahlreichen<br />

Brückentage planen. Ein Überblick über die Feiertage <strong>2017</strong> an Wochentagen:<br />

Datum Wochentag Feiertag Bundesländer<br />

6. Januar <strong>2017</strong> Freitag Heilige Drei Könige BW, BY, ST<br />

14. April <strong>2017</strong> Freitag Karfreitag bundesweit<br />

17. April <strong>2017</strong> Montag Ostermontag bundesweit<br />

1. Mai <strong>2017</strong> Montag Tag der Arbeit bundesweit<br />

25. Mai <strong>2017</strong> Donnerstag Christi Himmelfahrt bundesweit<br />

5. Juni <strong>2017</strong> Montag Pfingstmontag bundesweit<br />

15. Juni <strong>2017</strong> Donnerstag Fronleichnam BW, BY, HE, NRW,<br />

RP, SL,<br />

zum Teil in SN, TH<br />

3. Oktober <strong>2017</strong> Dienstag Tag der Deutschen Einheit bundesweit<br />

31. Oktober <strong>2017</strong> Dienstag Reformationstag 500. Jahrestag<br />

bundesweit<br />

1. November <strong>2017</strong> Mittwoch Allerheiligen BW, BY, NRW, RP, SL<br />

22. November <strong>2017</strong> Mittwoch Buß- und Bettag SN<br />

25. Dezember <strong>2017</strong> Montag 1. Weihnachtsfeiertag bundesweit<br />

26. Dezember <strong>2017</strong> Dienstag 2. Weihnachtsfeiertag bundesweit<br />

www.WundM.info


6 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Interview<br />

„Sparkassen sind ein lebendiger Teil der Region“<br />

Der Geschäftsführende Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV)<br />

Dr. Michael Ermrich über die Folgen der Niedrigzinspolitik, die Regulierung des Bankenmarkts<br />

und die Zukunft der ostdeutschen Sparkassen<br />

<strong>W+M</strong>: Herr Dr. Ermrich, die lang anhaltende<br />

Niedrigzinsphase stellt die ostdeutschen<br />

Sparkassen vor große Herausforderungen.<br />

Wie beurteilen Sie ange<strong>sich</strong>ts dessen den<br />

bisherigen Geschäftsverlauf der Sparkassen<br />

im OSV im Jahr 2016?<br />

Michael Ermrich: Die Geschäfte unserer<br />

45 Mitgliedssparkassen sind im ersten<br />

Halbjahr sehr gut gelaufen. Sowohl bei den<br />

Krediten als auch bei den Einlagen verzeichnen<br />

wir deutliche Zuwächse. Für 2016 erwarten<br />

wir dennoch sinkende Erträge. <strong>Das</strong><br />

Problem sind die steigenden Kosten, vor allem<br />

durch die unverhältnismäßige Regulierung,<br />

die leider Sparkassen genauso behandelt<br />

wie globale Investmentbanken. Zwar<br />

sinkt auch der Zinsaufwand, sein Rückgang<br />

kompensiert aber nicht die steigenden Gesamtaufwendungen<br />

und die Folgen der Negativzinsen.<br />

<strong>Das</strong> Betriebsergebnis unserer<br />

Mitgliedssparkassen wird daher zum Jahresende<br />

unter dem Wert von 2015 liegen.<br />

Unternehmen wieder, <strong>sich</strong>er auch wegen<br />

der günstigen Kreditzinsen. Wir beobachten<br />

aber auch, dass sie Eigenmittel nutzen,<br />

weil auch sie so gut wie keine Zinsen dafür<br />

bekommen. Der ostdeutsche Mittelstand<br />

befindet <strong>sich</strong> insgesamt in einer weitgehend<br />

stabilen und wettbewerbsfähigen<br />

Situation.<br />

<strong>W+M</strong>: Vor welchen Herausforderungen<br />

steht der<br />

Mittelstand in Ostdeutschland<br />

in den<br />

kommenden Jahren?<br />

Michael Ermrich:<br />

Eine große Herausforderung<br />

sehe ich<br />

in der demografischen<br />

Entwicklung:<br />

Viele Firmengründer, besonders der Nachwendezeit,<br />

finden keinen Nachfolger. Hier<br />

müssen wir gemeinsam mit den Kammern<br />

und Kommunen dringend Konzepte entwickeln<br />

und verdeutlichen, dass es <strong>sich</strong> lohnt,<br />

in unsere Städte und Landkreise zu ziehen,<br />

um eine Firma weiterzuführen und Arbeitsplätze<br />

zu erhalten. Bleiben Unternehmen,<br />

kommen auch Ärzte und Einzelhändler<br />

in die Region.<br />

<strong>W+M</strong>: Die Sparkassen kämpfen<br />

derzeit mit den Folgen der<br />

Niedrigzinspolitik. Wie bewerten<br />

Sie die mittelfristigen Aus<strong>sich</strong>ten<br />

der ostdeutschen Sparkassen?<br />

Michael Ermrich: Der verschwundene<br />

Zins und die bei bestimmten<br />

Anlagen durch Sparkassen<br />

zu zahlenden Negativzinsen<br />

schmälern die Erträge.<br />

<strong>W+M</strong>: Zur Halbjahresbilanz präsentierten<br />

Sie dennoch einen neuen Kreditrekord<br />

bei Unternehmen und Selbstständigen.<br />

Worauf führen Sie die Zahlen<br />

zurück?<br />

Michael Ermrich: In der Tat haben<br />

wir die hervorragende Kreditvergabe<br />

der Vorjahre im ersten<br />

Halbjahr noch einmal ausgebaut.<br />

Die Sparkassen bewilligten<br />

in diesem Zeitraum neue Kredite<br />

in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.<br />

Im ersten Halbjahr 2015 waren<br />

es 2,2 Milliarden Euro. Offenbar<br />

investieren derzeit viele<br />

Dr. Michael Ermrich ist Geschäftsführender<br />

Präsident des Ostdeutschen<br />

Sparkassenverbandes (OSV).<br />

Foto: OSV


Interview <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

7<br />

Es geht den Sparkassen wie ihren Kunden.<br />

Sie haben kaum Möglichkeiten, ihr Geld anzulegen.<br />

<strong>Das</strong> wird <strong>sich</strong> auf die Geschäftsergebnisse<br />

auswirken.<br />

<strong>W+M</strong>: Müssen Sparkassen-Kunden in Ostdeutschland<br />

mit negativen Zinsen rechnen?<br />

Michael Ermrich: <strong>Das</strong> kann ich nicht für alle<br />

Kundengruppen dauerhaft ausschließen. Geschäftskunden<br />

und Privatkunden sind aber<br />

unterschiedlich zu bewerten. Geschäftskunden<br />

können zunehmend mit Negativzinsen<br />

für Einlagen konfrontiert werden. Doch auch<br />

dort werden unsere Sparkassen individuelle<br />

Lösungen, zum Beispiel für Handwerksbetriebe,<br />

bereitstellen. Für unsere Privatkunden<br />

stellt <strong>sich</strong> die Frage der Einführung von<br />

Negativzinsen nach wie vor nicht.<br />

Foto: OSV<br />

<strong>W+M</strong>: Die OSV-Sparkassen beklagen eine<br />

zunehmende Überregulierung des Bankenmarkts.<br />

Inwiefern sind die Sparkassen davon<br />

besonders betroffen?<br />

Michael Ermrich: Es geht nicht nur um<br />

uns Sparkassen. Die Überregulierung<br />

durch Brüssel schadet der europäischen<br />

Idee. Nicht alles muss von der Zentrale aus<br />

geregelt werden. Bezogen auf den Bankensektor<br />

steht die Überregulierung ganz<br />

vorn auf der Agenda. Wir können da außer<br />

Sonntagsreden keine praktischen Schritte<br />

erkennen, die wenigstens in Richtung einer<br />

dem Risiko und dem Geschäftsmodell einer<br />

Sparkasse angemessenen Regulierung gehen.<br />

Im Gegenteil: Es wird schlimmer.<br />

<strong>W+M</strong>: Als aktuelles Beispiel gilt die Umsetzung<br />

der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie<br />

in deutsches Recht. Die Sparkassen warnen<br />

vor einem Rückgang der Kreditvergabe.<br />

Wo sehen Sie Gefahren?<br />

Michael Ermrich: <strong>Das</strong> Gesetz will dem<br />

Schutz der Verbraucher dienen. Von der<br />

Verschärfung sind allerdings nicht nur<br />

die betroffen, die der Gesetzgeber vor<br />

der Überschuldung schützen wollte, sondern<br />

auch andere Kunden. Den Sparkassen<br />

drohen Haftungsrisiken aufgrund der<br />

Verpflichtung zur Prognose der Einkommensentwicklung<br />

der Kunden über lange<br />

Lebensabschnitte. Dies erschwert die Kreditvergabe.<br />

Natürlich trifft dies auch den<br />

Mittelstand. Weniger Eigenheimbau und<br />

Modernisierung bedeutet weniger Aufträge<br />

für die Baubranche.<br />

<strong>W+M</strong>: Wie kann die Sparkassen-Organisation<br />

darauf Einfluss nehmen?<br />

Michael Ermrich: Wir Sparkassen hätten<br />

die Richtlinie nicht gebraucht. Besonders<br />

ärgerlich ist, dass der deutsche Gesetzgeber<br />

die EU-Vorgaben zusätzlich verschärft<br />

hat, im Unterschied zu anderen Ländern wie<br />

Österreich. <strong>Das</strong> Positive: <strong>Das</strong> Gesetz kann<br />

auf nationaler Ebene ge<strong>ändert</strong> werden und<br />

darum kämpfen wir. Deshalb suchen wir das<br />

Gespräch mit der Politik und sensibilisieren<br />

sie für den Änderungsbedarf.<br />

<strong>W+M</strong>: Die Sparkassen sind nach wie vor<br />

erster Ansprechpartner für den Mittelstand.<br />

Wo liegen die spezifischen Stärken<br />

der Sparkassen?<br />

Michael Ermrich: Unsere Sparkassen sind<br />

selbst lebendiger Teil der Regionen, in denen<br />

sie wirken. Sie kennen die Unternehmen<br />

und wissen um die jeweiligen Strukturen<br />

und Verhältnisse. Wir bieten ganzheitliche<br />

Lösungen mit einer systematischen<br />

Beratung über alle Bedarfsfelder hinweg.<br />

Zudem kommen unsere schlanken Prozesse<br />

den Bedürfnissen dieser Kunden entgegen.<br />

Für unsere mittelständischen Kunden<br />

ist Zeit Geld. Sie wünschen schnelle, unbürokratische<br />

und nachvollziehbare Abläufe.<br />

<strong>W+M</strong>: Können die OSV-Sparkassen denn<br />

ihren Anspruch, flächendeckend Finanzdienstleistungen<br />

anzubieten, künftig noch<br />

aufrechterhalten?<br />

Michael Ermrich: Die flächendeckende<br />

Versorgung mit Dienstleistungen ist der<br />

Kern unseres öffentlichen Auftrages, dennoch<br />

müssen wir auf die <strong>sich</strong> ändernden<br />

Kundenbedürfnisse reagieren. Unser Ziel<br />

ist es, Kundenwünsche zu jeder Zeit und an<br />

jedem Ort mit der gleichen Qualität zu erfüllen.<br />

Wir müssen beachten, dass nur noch<br />

25 Prozent der Kunden ihre Bankgeschäfte<br />

in der Sparkassenfiliale tätigen. Individuelle<br />

Termine zu Hause, Bargeldagenturen oder<br />

Sparkassenbusse gewinnen an Bedeutung.<br />

Modellhaft ist nach wie vor das Projekt Große<br />

Emma/Regio-LAB. Solche erfolgreichen<br />

Projekte vor Ort leben von der engagierten<br />

Zusammenarbeit.<br />

Interview: Matthias Salm<br />

www.WundM.info


8 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> <strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens<br />

Steuererklärungen sollen<br />

schneller bearbeitet werden<br />

Neue Fristen für die Abgabe<br />

Die Fristen zur Abgabe der Jahressteuererklärung<br />

werden zum Jahresende <strong>2017</strong><br />

verlängert. Unberatene Steuerpflichtige<br />

müssen ihre Erklärung künftig bis zum<br />

31. Juli des Folgejahres einreichen, beratene<br />

Steuerpflichtige bis zum letzten<br />

Tag des Februars des zweiten auf den<br />

Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.<br />

Dies gilt für Besteuerungszeiträume<br />

nach dem 31.12.<strong>2017</strong>.<br />

Eine Fristverlängerung wird bei der Hinzuziehung<br />

von Beratern nur noch gewährt,<br />

wenn kein Verschulden des Steuerpflichtigen<br />

für die verspätete Abgabe<br />

vorliegt. Es wird zudem bei beratenen<br />

Steuerpflichtigen ein automatischer Verspätungszuschlag<br />

bei zu später Abgabe<br />

der Erklärung eingeführt.<br />

<strong>Das</strong> Besteuerungsverfahren wird digital. Zumindest sieht dies<br />

das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens<br />

vor. Es soll am 1. Januar <strong>2017</strong> in Kraft treten und schrittweise<br />

bis Ende 2022 umgesetzt werden. <strong>Das</strong> Ziel: Steuererklärungen<br />

sollen künftig zügiger bearbeitet werden.<br />

Dazu wollen die Finanzbehörden das<br />

Besteuerungsverfahren weiter automatisieren<br />

und die personellen<br />

Ressourcen der Finanzverwaltung effizienter<br />

einsetzen. Im Kern heißt das: Die<br />

Anzahl vollständig maschinell bearbeiteter<br />

Steuerfälle wird erhöht, während <strong>sich</strong> die<br />

Mitarbeiter der Finanzämter auf die Bearbeitung<br />

wirklich prüfungsbedürftiger Steuererklärungen<br />

konzentrieren. Zudem werden<br />

die Belegvorlagepflichten weitestgehend<br />

in Belegvorhaltepflichten mit – wie es<br />

im Amtsdeutsch heißt –„risikoorientierter<br />

Anforderung durch die Finanzverwaltung“<br />

umgewandelt.<br />

Wichtige Neuerungen gibt es darüber hinaus<br />

hin<strong>sich</strong>tlich der Datenübermittlung durch<br />

Dritte wie Arbeitgeber, Sozialver<strong>sich</strong>erungsträger,<br />

Banken oder Ver<strong>sich</strong>erungen. Die Regeln<br />

hierfür sind zum Teil harmonisiert und in<br />

der Generalnorm des neuen Paragrafen 93c<br />

der Abgabenordnung (AO) zusammengeführt<br />

worden. Demnach müssen die Daten gemäß<br />

Paragraf 93 Abs. 1 Nr. 1 der AO bis zum letzten<br />

Tag des Monats Februar des Folgejahrs<br />

übermittelt werden – also für den Besteuerungszeitraum<br />

<strong>2017</strong> bis Ende Februar 2018.<br />

Der Dritte hat den Steuerpflichtigen darüber<br />

zu informieren, welche Daten er übermittelt<br />

hat (Nr. 3). Die übermittelten Datensätze<br />

müssen bis zu sieben Jahre nach dem<br />

Besteuerungszeitpunkt gespeichert werden<br />

(Nr. 4). Weitere Neuregelungen betreffen<br />

die Korrektur von Steuerbescheiden bei<br />

der Datenübermittlung durch Dritte.<br />

Der neue Paragraf 173a der AO klärt zudem<br />

ein leidiges Problem in der Steuerpraxis im<br />

Interesse der Steuerpflichtigen. Demnach<br />

wird die Aufhebung oder Änderung von<br />

Steuerbescheiden vorgeschrieben, soweit<br />

dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner<br />

Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler<br />

unterlaufen sind. <br />

<strong>W+M</strong><br />

Schneller Auskunft erhalten<br />

Finanzbehörden sollen Anträge der<br />

Steuerpflichtigen auf eine verbindliche<br />

Auskunft in der Zukunft schneller<br />

bearbeiten. Erfolgt die Auskunft demnach<br />

nicht innerhalb von sechs Monaten,<br />

muss die Finanzverwaltung dies gegenüber<br />

dem Steuerpflichtigen begründen.<br />

Dies gilt für Anträge, die nach Jahresbeginn<br />

<strong>2017</strong> eingehen.<br />

Foto: Pixelot/fotolia.com


Steuern <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

9<br />

Mit dem Jahresende läuft diese Übergangsfrist<br />

aus. Die Registrierkassen müssen<br />

künftig den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen<br />

Führung und Aufbewahrung<br />

von Büchern, Aufzeichnungen und<br />

Unterlagen in elektronischer Form sowie<br />

zum Datenzugriff (GoBD)“ entsprechen.<br />

Wer ab <strong>2017</strong> noch eine Kasse verwendet,<br />

die nicht den aktuellen Vorgaben der Finanzverwaltung<br />

genügt, das heißt nicht<br />

über ein Datenbank- oder Archivsystem<br />

verfügt, riskiert daher bei einer Betriebsprüfung<br />

Hinzuschätzungen und Steuernachforderungen.<br />

Zu den Anforderungen gehört, dass die Kasse<br />

einen so genannten Z-Bon erstellen kann.<br />

Dieser Bon stellt den täglichen Kassenabschluss<br />

dar. Der Kassenbestand muss dann<br />

auf null gesetzt werden. Die Z-Bons müssen<br />

zudem fortlaufend nummeriert werden<br />

und bestimmte Angaben enthalten – wie<br />

etwa die Bruttoeinnahmen des Tages getrennt<br />

nach Umsatzsteuersätzen, eine Aufstellung<br />

der vorgenommenen Stornierungen<br />

und natürlich Datum und Uhrzeit der<br />

Erstellung sowie den Unternehmensnamen.<br />

Foto: macrovector/fotolia.com<br />

Registrierkassen<br />

Neue Pflichten ab <strong>2017</strong><br />

Betriebe, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, müssen<br />

<strong>sich</strong> ab <strong>2017</strong> auf verschärfte Vorschriften einrichten. Können die<br />

vorhandenen Kassensysteme dies nicht leisten, müssen sie bis<br />

dahin angepasst oder, wenn dies nicht möglich ist, durch eine<br />

neue Kasse ersetzt werden.<br />

Ab 2020 soll der Einsatz manipulations<strong>sich</strong>erer<br />

Kassen per Gesetz<br />

verbindlich vorgeschrieben werden.<br />

Elektronische Kassen und Aufzeichnungssysteme<br />

müssen dann über eine zertifizierte<br />

technische Sicherheitseinrichtung<br />

verfügen. Diese muss die Vollständigkeit<br />

und Unveränderbarkeit der einzelnen Geschäftsvorfälle<br />

garantieren. Verstöße gegen<br />

diese Vorschriften können dann richtig<br />

teuer werden.<br />

Verschärfte Vorschriften gelten auch schon<br />

ab dem 1. Januar <strong>2017</strong>. Eigentlich wurden<br />

diese Anforderungen bereits in Schreiben<br />

des Bundesfinanzministeriums aus den Jahren<br />

2002 und 2010 festgelegt. Seither gilt<br />

aber noch eine Übergangsfrist, die besagt,<br />

dass Kassensysteme, die den Anforderungen<br />

nicht oder nur teilweise genügen, längstens<br />

bis zum 31. Dezember 2016 eingesetzt<br />

werden dürfen.<br />

Die Registrierkasse muss die Daten manipulations<strong>sich</strong>er<br />

speichern können und nachträgliche<br />

Veränderungen ausschließen. Der<br />

Fiskus muss zudem jederzeit die Daten abrufen<br />

und prüfen können. Eine weitere Anforderung:<br />

Bedienungs- und Programmieranleitungen<br />

müssen jederzeit einsehbar<br />

sein, Programmeinrichtungen und -änderungen<br />

aufgezeichnet werden. Es ist empfehlenswert,<br />

Kassensysteme zu verwenden,<br />

die über ein Testat bezüglich ihrer Ordnungsmäßigkeit<br />

verfügen.<br />

Wenn das eingesetzte Kassensystem die<br />

neuen Vorschriften noch nicht erfüllt,<br />

muss baldmöglichst ein Update der Software<br />

erfolgen. Dies empfiehlt <strong>sich</strong> aber ohnehin<br />

aus kaufmännischer Sicht. Damit lassen<br />

<strong>sich</strong> nicht nur die strengen Anforderungen<br />

der Finanzverwaltung an die Aufzeichnungspflichten<br />

des Unternehmers<br />

erfüllen, die Systeme liefern dem Unternehmer<br />

auch wichtige Informationen in<br />

Bezug auf seine Bargeldvorgänge und für<br />

das Lager- und Bestellwesen im Unternehmen.<br />

Die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht<br />

ist allerdings nicht vorgesehen.<br />

Insbesondere bei Wochenmärkten,<br />

Festen, in Hofläden und bei Straßenverkäufern<br />

können daher auch weiterhin manuelle<br />

Aufzeichnungen geführt werden. <strong>W+M</strong><br />

www.WundM.info


10 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> <strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />

Erbschaftssteuer<br />

Langwierige Reform<br />

vor dem Abschluss<br />

<strong>Das</strong> Bundesverfassungsgericht hatte 2014<br />

die Privilegien für Betriebserben bei der Erbschaftssteuer<br />

moniert. Die von den Karlsruher<br />

Richtern geforderte Reform entwickelte <strong>sich</strong><br />

zum Zankapfel zwischen Bund und Ländern.<br />

Nun hat der Vermittlungsausschuss einen<br />

Kompromiss gefunden.<br />

wenn das begünstigungsfähige Vermögen<br />

nicht zu mehr als 20 Prozent aus Verwaltungsvermögen<br />

besteht.<br />

<strong>Das</strong> zähe Ringen um eine Einigung<br />

zwischen Bund und Ländern kommt<br />

nicht von ungefähr: Die Einnahmen<br />

aus der Erbschaftsteuer stehen allein den<br />

Ländern zu. Und dies sind immerhin 5,5 Milliarden<br />

Euro jährlich. <strong>Das</strong> Gesetz soll rückwirkend<br />

zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Hier<br />

die wichtigsten Neuerungen:<br />

Freizeit- und Luxusgegenstände<br />

Sämtliche Freizeit- und Luxusgegenstände,<br />

die der privaten Lebensführung dienen, sollen<br />

nicht begünstigt werden, wenn der Handel<br />

mit diesen Gegenständen, deren Herstellung<br />

oder Verarbeitung oder die entgeltliche<br />

Nutzungsüberlassung an Dritte nicht<br />

der Hauptzweck des Gewerbebetriebs sind.<br />

Stundung der Erbschaftsteuer<br />

Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt,<br />

kann sie gestundet werden. Es wird<br />

ein Rechtsanspruch auf eine Stundung der<br />

Erbschaftsteuer auf begünstigtes Vermögen<br />

bis zu sieben Jahre bei Erwerben im<br />

Todesfall eingeführt. Der erste Jahresbetrag<br />

wird ein Jahr nach der Festsetzung<br />

der Steuer fällig und ist bis dahin zinslos zu<br />

stunden. Danach sind eine sechsprozentige<br />

Verzinsung und eine jährliche Tilgung in<br />

Höhe von je einem Sechstel zu zahlen. Ursprünglich<br />

war hier eine Stundung bis zu<br />

zehn Jahre vorgesehen.<br />

Missbrauchsbekämpfung<br />

So genannte Cash-Gesellschaften, in die<br />

man Bargeld und sonstige Vermögensgegenstände<br />

steuergünstig hätte übertragen<br />

können, sollen durch die neuen Regeln verhindert<br />

werden.<br />

Vorwegabschlag bei<br />

Familienunternehmen<br />

Beschlossen wurde ein Vorwegabschlag<br />

(Steuerabschlag auf den Firmenwert) bei<br />

Familienunternehmen mit Kapitalbindung<br />

beziehungsweise Verfügungsbeschränkung,<br />

das heißt, wenn der Erbe nicht frei<br />

über Gewinne oder Verkäufe entscheiden<br />

kann. Die Höhe des Abschlags darf 30 Prozent<br />

nicht übersteigen. Neu ist hier, dass<br />

die Satzung des Unternehmens Bestimmungen<br />

enthalten muss, die die Entnahme<br />

oder Ausschüttung auf höchstens 37,5 Prozent<br />

des Gewinns beschränken. Im ersten<br />

Entwurf lag der Wert noch bei 30 Prozent.<br />

100-Prozent-Verschonung<br />

Der optionale Verschonungsabschlag von<br />

100 Prozent soll nur noch gewährt werden,<br />

Berechnung des<br />

Unternehmenswerts<br />

Welcher Unternehmenswert für die Berechnung<br />

der Erbschaftsteuer angesetzt wird,<br />

blieb bis zuletzt umstritten. Der Kapitalisierungsfaktor<br />

für das vereinfachte Ertragswertverfahren<br />

soll nun 13,75 Prozent betragen<br />

und je nach Entwicklung der Zinsstrukturdaten<br />

in den folgenden Jahren angepasst<br />

werden.<br />

Regelungen für Großvermögen<br />

Die vom Bundestag beschlossene Verschärfung<br />

für Großvermögen hat den Vermittlungsausschuss<br />

hingegen passiert: Ab Betriebsvermögen<br />

von 26 Millionen Euro je<br />

Erbfall gibt es eine Bedürfnisprüfung. Dabei<br />

muss der Erbe nachweisen, dass ihn die Zahlung<br />

der Erbschaftsteuer überfordern würde.<br />

Lässt <strong>sich</strong> der Erbe auf die Prüfung ein,<br />

muss er sein Privatvermögen offenlegen.<br />

Regelungen für Kleinbetriebe<br />

Kleinbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern<br />

werden von der Nachweispflicht des Arbeitsplatzerhalts<br />

ausgenommen. Saisonarbeiter<br />

bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl<br />

unberück<strong>sich</strong>tigt. Damit<br />

trifft die Ausnahmeregelung auf weniger<br />

Betriebe als bisher zu. <br />

<strong>W+M</strong>


Steuern <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

11<br />

Steueränderungen <strong>2017</strong><br />

Von Elektromobilität bis<br />

Bürokratieabbau<br />

Unternehmen müssen <strong>sich</strong> <strong>2017</strong> mit zahlreichen Neuerungen<br />

im Steuerrecht und der Steuerpraxis auseinandersetzen.<br />

Eine Über<strong>sich</strong>t wichtiger Änderungen.<br />

Foto: Matthias Salm<br />

Elektromobilität<br />

Dieselautos sind in Verruf geraten, Innenstädte<br />

in den Ballungsräumen melden regelmäßig<br />

Feinstaubalarm. Dennoch lahmt der<br />

Absatz von Elektrofahrzeugen. Ihrer Verbreitung<br />

soll nun auch mit dem Steuerrecht<br />

nachgeholfen werden. Der Gesetzentwurf<br />

der Bundesregierung, vom Bundestag abgesegnet,<br />

enthält Änderungen im Bereich der<br />

Kraftfahrzeug- und der Einkommensteuer:<br />

l Anstelle der geltenden fünfjährigen<br />

Steuerbefreiung für Erstzulassungen<br />

reiner Elektrofahrzeuge gilt rückwirkend<br />

zum 1. Januar 2016 eine zehnjährige<br />

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Umfassen<br />

wird dies Personenkraftwagen,<br />

Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und<br />

auch Krafträder. Zudem wird die zehnjährige<br />

Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge<br />

auf verkehrsrechtlich genehmigte<br />

Elektro-Umrüstungen ausgeweitet.<br />

l Arbeitgeber erhalten einen Anreiz für<br />

den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Eingeführt<br />

wurde eine Steuerbefreiung für<br />

vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für<br />

das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs<br />

im Betrieb des Arbeitgebers.<br />

l<br />

Darüber hinaus erfasst die Steuerbefreiung<br />

des Ladestroms auch betriebliche<br />

Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat<br />

nutzen kann. Verbundene Unternehmen<br />

werden bei der Steuerbefreiung des Ladestroms<br />

einbezogen.<br />

TIPP: Vorgesehen ist ebenfalls eine Kaufprämie<br />

von 4.000 Euro für rein elektrische<br />

Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-<br />

Hybride. Zuständig für den Zuschuss ist das<br />

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA).<br />

Bürokratieabbau<br />

Ziel des geplanten Bürokratieentlastungsgesetztes<br />

II ist es, kleine Unternehmen, insbesondere<br />

Handwerksbetriebe, von bürokratischen<br />

Hemmnissen zu entlasten. Einzelne<br />

Punkte des Gesetzentwurfs sind:<br />

l Anhebung der Betragsgrenze für eine<br />

quartalsweise Abgabe von Lohnsteuer-<br />

Anmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro.<br />

l<br />

l<br />

Erhöhung des Schwellenwerts für umsatzsteuerliche<br />

Kleinbetragsrechnungen<br />

von 150 auf 200 Euro.<br />

Vereinfachte Fälligkeitsregelung für Sozialver<strong>sich</strong>erungsbeiträge.<br />

Beiträge, deren<br />

tatsächlicher Wert für den laufenden<br />

Monat noch nicht bekannt ist, können<br />

anhand des Wertes für den Vormonat<br />

benannt werden.<br />

Umsatzsteuererklärungsvordrucke<br />

Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur sollen<br />

besser gefördert werden.<br />

<strong>Das</strong> Bundesministerium der Finanzen hat<br />

erstmalig vor Beginn des betreffenden Kalenderjahrs<br />

die Muster der Umsatzsteuererklärung<br />

veröffentlicht. Interessant ist<br />

dies für Unternehmer, die ihr Unternehmen<br />

im laufenden Jahr einstellen. Sie sind<br />

danach zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung<br />

innerhalb von einem Monat verpflichtet.<br />

Sie können bereits den für das entsprechende<br />

Kalenderjahr gültigen Vordruck verwenden.<br />

Gleiches gilt für die Formulare und<br />

Datensätze zur elektronischen Übermittlung<br />

der Umsatzsteuererklärung.<br />

Körperschaften<br />

Die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften<br />

soll neu geregelt werden. Gegenwärtig<br />

gehen nicht genutzte Verluste<br />

unter, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft<br />

in bestimmter Höhe stattfinden<br />

[Paragraf 8c Körperschaftssteuergesetz<br />

(KStG)]. Als Ausnahmen gelten die Konzernklausel<br />

und die Stille-Reserven-Klausel.<br />

Zukünftig sollen einem Gesetzentwurf der<br />

Bundesregierung zufolge Körperschaften<br />

nicht genutzte Verluste weiterhin nutzen<br />

können, wenn der Geschäftsbetrieb der<br />

Körperschaft nach dem Wechsel des Anteilseigners<br />

erhalten bleibt und eine anderweitige<br />

Verlustnutzung ausgeschlossen<br />

ist. <br />

<strong>W+M</strong><br />

www.WundM.info


12 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Deutsche Leasing<br />

über Wertverläufe und Verwertungsmöglichkeiten<br />

der unterschiedlichen Maschinen<br />

und Produktionsanlagen gezielte Angebote<br />

gestalten.<br />

Bei der kontinuierlichen Investition in moderne<br />

IT-Infrastruktur unterstützt die Deutsche<br />

Leasing mit Finanzierungsangeboten<br />

und Services. Dazu gehören Lösungen von<br />

der Planung über die Beschaffung der IT und<br />

das Gerätemanagement bis zur zertifizierten<br />

Datenlöschung am Ende der Nutzungszeit.<br />

Investitionslösungen<br />

aus einer Hand<br />

Erfolgreiche Unternehmen müssen investieren,<br />

um ihre Marktstellung zu <strong>sich</strong>ern<br />

oder auszubauen. Dafür brauchen<br />

sie einen Partner an ihrer Seite, der<br />

mehr als nur die reine Finanzierung leistet.<br />

Die Sparkassen können bei der Investitionsfinanzierung<br />

und -beratung ihrer Firmenkunden<br />

auf die Deutsche Leasing setzen.<br />

Als führender deutscher Asset-Finance-<br />

Partner steht sie für einen ganzheitlichen<br />

Beratungsansatz, der neben der Finanzierung<br />

von Investitionsgütern auch umfangreiche<br />

Services leistet.<br />

Leasing- oder Mietkaufmodelle gehören zum<br />

heutigen mittelständischen Finanzierungsmix<br />

selbstverständlich dazu. Sie schonen Eigenkapital<br />

und Kreditlinie der Unternehmen<br />

und sorgen durch verlässliche Raten für eine<br />

planbare und transparente Kostenstruktur.<br />

Die Deutsche Leasing ist Finanzierungspartner der Sparkassen.<br />

Egal ob Fuhrparks, neue Maschinen, IT-Projekte oder Knowhow<br />

für die Expansion ins Ausland: Die Deutsche Leasing,<br />

Partner der Sparkassen, steht dem Mittelstand bei<br />

Investitionen verlässlich zur Seite.<br />

Sparkassen haben die Möglichkeit, ein breites<br />

Spektrum dieser Finanzierungsform für<br />

alle Investitionsgüter über die Deutsche Leasing<br />

anzubieten.<br />

Beim Full-Service-Leasing für Fahrzeugflotten<br />

übernimmt die Deutsche Leasing neben<br />

der Finanzierung auch sämtliche Aufgaben,<br />

die im Zusammenhang mit den Firmenfahrzeugen<br />

anfallen. Dazu gehören zum Beispiel<br />

der administrative Aufwand für die Schadensabwicklung,<br />

die Analyse von Instandhaltungskosten<br />

sowie die Kontrolle von<br />

Tank- und Werkstattrechnungen.<br />

Bei Investitionsvorhaben in moderne Maschinen<br />

und Anlagen wie Werkzeug- und<br />

Druckmaschinen, Bau- und Agrarmaschinen<br />

oder Flurförderlösungen kann die Deutsche<br />

Leasing insbesondere durch ihre Kenntnis<br />

Weltweit tätig<br />

Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen<br />

suchen ihren Erfolg auch auf Auslandsmärkten.<br />

Neben internationalen Investitionsvorhaben<br />

gewinnt dabei auch die weltweite<br />

Absatzfinanzierung an Bedeutung. Die<br />

Deutsche Leasing ist in über 20 Ländern<br />

weltweit vor Ort. Mit dem S-Country Desk<br />

Deutsche Leasing<br />

Kompetenz in 22 Ländern<br />

Die Deutsche Leasing ist das Kompetenzzentrum<br />

der deutschen Sparkassen für<br />

Leasinggeschäfte sowie weitere mittelstandsorientierte<br />

Finanzierungsprodukte<br />

und Dienstleistungen, wie insbesondere<br />

Factoring. International begleitet<br />

die Deutsche Leasing seine Kunden aus<br />

Deutschland in die wichtigsten Exportmärkte<br />

Europas, nach China sowie in die<br />

USA, nach Kanada und Brasilien. Insgesamt<br />

umfasst das internationale Netz<br />

der Deutschen Leasing 22 Länder neben<br />

Deutschland. <strong>Das</strong> Unternehmen ist<br />

ein Pionier im Leasinggeschäft. Es führte<br />

die Finanzierungsform 1962 auf dem<br />

deutschen Markt ein und kann daher auf<br />

langjährige Erfahrung und Kompetenz<br />

zurückgreifen. Sitz der Unternehmenszentrale<br />

ist Bad Homburg vor der Höhe,<br />

in der Nähe des Finanzzentrums Frankfurt<br />

am Main. Mit einem Neugeschäft der<br />

Deutsche Leasing Gruppe von rund 8,2<br />

Milliarden Euro in 2015 zählt das Unternehmen<br />

auch in Europa zu den bedeutendsten<br />

Leasinganbietern.<br />

Foto: Deutsche Leasing AG


Deutsche Leasing <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

13<br />

Quelle Schaubild: Deutscher Sparkassen- und Giroverband<br />

übt sie bereits einen engen Schulterschluss<br />

mit den Sparkassen aus, um ihren Kunden<br />

auch bei Auslandsaktivitäten ein passendes<br />

Finanzierungs- und Beratungsangebot bereitstellen<br />

zu können.<br />

Neben diesen Beispielen gibt es zusätzliche<br />

Spezialisten aus der Deutsche Leasing Gruppe,<br />

die den Sparkassen für weitere Branchen<br />

und Themen zur Verfügung stehen: So werden<br />

Finanzierungs- und Beratungslösungen<br />

im Bereich Transport und Logistik, Energie,<br />

Immobilien- und Baumanagement von der<br />

DAL Deutsche Anlagen-Leasing angeboten.<br />

Die Bad Homburger Inkasso ist auf das Forderungsmanagement<br />

spezialisiert, die Deutsche<br />

Factoring Bank innerhalb des Sparkassenverbunds<br />

auf das Factoring. Die Sparkassen<br />

können so mit Hilfe ihrer starken Partner<br />

aus der Finanzgruppe ein breites und ebenso<br />

auf die individuellen Bedürfnisse der Firmenkunden<br />

zugeschnittenes Beratungsangebot<br />

unterbreiten. <br />

<strong>W+M</strong><br />

Neugeschäft Deutsche Leasing Gruppe nach Geschäftssegmenten<br />

im Geschäftsjahr 2014/15<br />

6 %<br />

Energie und Transport<br />

8 %<br />

Informations- und<br />

Kommunikationstechnik<br />

10 %<br />

Immobilien<br />

22 %<br />

Straßenfahrzeuge<br />

54 %<br />

Maschinen und<br />

betriebliche<br />

Einrichtungen<br />

sparkasse.de<br />

Wenn man für Investitionen einen Partner<br />

hat, der die Anforderungen der Branche<br />

kennt.<br />

Durchblick<br />

ist einfach.


14 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Deka<br />

Deka<br />

Unternehmensberatung für das<br />

Privat- und Betriebsvermögen<br />

Die optimale Anlagelösung für Unternehmer setzt<br />

Erfahrung, Wissen und ein weites Experten-Netzwerk<br />

voraus. Hier setzen die Sparkassen gemeinsam mit<br />

der Deka bei der ganzheitlichen Unternehmerberatung<br />

aktuell neue Maßstäbe. Von Frank Kalter<br />

Die Praxis der Finanzberatung von<br />

Unternehmern zeigt, dass oft eine<br />

einzige konkrete Frage Anleger<br />

veranlasst, einen Beratungstermin zu vereinbaren<br />

– ob es dabei um Liquiditätsanlagen<br />

im Umfeld negativer Zinsen, die Ausfinanzierung<br />

von Pensionsrückstellungen<br />

oder einfach die Optimierung des privaten<br />

Vermögens geht.<br />

Eine weitergehende, systematische Analyse<br />

sowohl der privaten als auch der betrieblichen<br />

Unternehmersituation wird jedoch<br />

nur selten durchgeführt. Die Vorteile<br />

einer ganzheitlichen Betrachtung unter<br />

Berück<strong>sich</strong>tigung struktureller, rechtlicher<br />

und steuerlicher Hintergründe werden so<br />

nicht ausgeschöpft.<br />

Sparkassen haben aufgrund ihrer regionalen<br />

Verbundenheit die größtmögliche<br />

Anlegerinformationen<br />

Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb<br />

von Deka Investmentfonds sind die<br />

jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen,<br />

Verkaufsprospekte und Berichte,<br />

die Sie in deutscher Sprache bei<br />

Ihrer Sparkasse oder Landesbank sowie<br />

von der DekaBank Deutsche Girozentrale,<br />

60625 Frankfurt, und unter<br />

www.deka.de erhalten.<br />

Nähe zu ihren Kunden<br />

und kennen ihre<br />

individuellen Bedürfnisse.<br />

Die Deka<br />

wiederum bietet<br />

den Sparkassen ein<br />

Netzwerk von hochspezialisierten<br />

Experten.<br />

Außerdem<br />

unterstützt sie die<br />

Sparkassen bei der Vermittlung an externe<br />

Beratungsgesellschaften mit Steuerberatern,<br />

Stiftungsmanagern oder Immobilienspezialisten.<br />

Die exklusive Beratung umfasst sowohl<br />

das Privat- als auch das Betriebsvermögen.<br />

Nach Beratung und Analyse kann in<br />

der Umsetzungsphase auf spezialisierte<br />

Anlagekonzepte, differenziert nach Privat-<br />

und Betriebsvermögen, zurückgegriffen<br />

werden. <strong>Das</strong> Angebot für private<br />

und institutionelle Anleger reicht von<br />

klassischen Investmentfonds und Vermögensverwaltungen<br />

über offene Immobilienfonds,<br />

Zertifikate, börsengehandelte<br />

Fonds (ETF) und nachhaltig gemanagten<br />

Vermögensanlagen bis hin zu Spezialfonds.<br />

Für die aktuell negative Zinssituation im<br />

reinen Liquiditätsbereich setzt die Deka<br />

mit dem Deka-Institutionell Liquiditäts­<br />

Plan auf die eigenen Kompetenzen und Erfahrungen<br />

in diesem Anlagesegment. Für<br />

Frank Kalter ist Leiter Vertriebsmanagement,<br />

Marketing und Private<br />

Banking bei Deka.<br />

diesen Fonds wird monatlich ein Renditeziel<br />

definiert, verfolgt und veröffentlicht.<br />

Es orientiert <strong>sich</strong> am EONIA-Interbankensatz.<br />

Ein attraktiver Aufschlag macht<br />

die Liquiditätsanlage im Vergleich zu den<br />

Mitbewerbern für den betrieblichen Anleger<br />

sehr interessant. Die Investoren nehmen<br />

immer an aktuellen Zinsentwicklungen<br />

teil, sollten jedoch beachten, dass <strong>sich</strong><br />

kapitalmarktbedingte Schwankungen<br />

auch negativ auf die Wertentwicklung<br />

auswirken können.<br />

Die umfassende Analyse<br />

des Liquiditätsbedarfs<br />

von Unternehmen<br />

zeigt aber auch häufig,<br />

dass der geplante<br />

Kapitalbedarf für das<br />

Umlauf- und Anlagevermögen<br />

komplett in<br />

Liquiditätspositionen<br />

gehalten wird, obwohl<br />

deutliche längere Anlagefristen<br />

möglich wären.<br />

Hier können gerade<br />

mit Zertifikaten<br />

oder bei längeren Laufzeiten mit Investmentfonds<br />

die Ertragsaus<strong>sich</strong>ten deutlich<br />

attraktiver gestaltet werden. <strong>W+M</strong><br />

Wertpapierhaus der<br />

Sparkassen<br />

Die DekaBank ist das Wertpapierhaus<br />

der Sparkassen, gemeinsam mit ihren<br />

Tochtergesellschaften bildet sie<br />

die Deka-Gruppe. Mit Total Assets in<br />

Höhe von rund 245 Milliarden Euro (per<br />

30.06.2016) sowie über vier Millionen<br />

betreuten Depots ist die Deka-Gruppe<br />

einer der größten Wertpapierdienstleister<br />

in Deutschland und fester Bestandteil<br />

der Sparkassen-Finanzgruppe. In enger<br />

Kooperation mit den Sparkassen als<br />

exklusiven Vertriebspartnern eröffnet<br />

sie privaten und institutionellen Anlegern<br />

Zugang zu einer breiten Palette an<br />

Anlageprodukten und Dienstleistungen.<br />

Foto: Deka


Sparkassen-Kreditkarte <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

15<br />

Sparkassen-Kreditkarte<br />

Die Kreditkarte für<br />

Unternehmer<br />

Die Sparkassen-Kreditkarte hilft Unternehmern, den<br />

Aufwand in der Buchhaltung zu verringern und bietet<br />

besten Schutz auf Dienstreisen. Mehr als 35 Millionen<br />

Akzeptanzunternehmen garantieren einen Zugriff auf<br />

ein starkes, weltweites Netzwerk.<br />

Mit der Sparkassen-Kreditkarte<br />

reisen die Mitarbeiter bargeldlos<br />

rund um den Globus. Denn die<br />

Nutzung der Geschäftskreditkarte bietet<br />

Firmen zahlreiche Vorteile, wenn sie etwa<br />

weltweit Flüge buchen oder Hotels bezahlen<br />

wollen. Zum Beispiel: Bargeldvorschüsse<br />

für die Mitarbeiter vor der Reise entfallen<br />

– sie können mit der Sparkassen-Kreditkarte<br />

jederzeit im In- und Ausland bargeldlos<br />

bezahlen oder Bargeld am Automaten<br />

in der Landeswährung abheben. Innerhalb<br />

der Europäischen Union entstehen zudem<br />

keine zusätzlichen Kosten.<br />

Die Kreditkarte bietet zudem eine <strong>sich</strong>ere<br />

Alternative zum Bargeld auf Reisen. Die<br />

Schutzsysteme der Sparkassen verhindern<br />

einen Kartenmissbrauch durch Dritte. Bargeldverlust<br />

oder das Risiko eines Bargelddiebstahls<br />

sind ausgeschlossen. Sollte die<br />

Kreditkarte selbst verloren gehen, wird<br />

weltweit schnell Ersatz geleistet. Auch einer<br />

unzulässigen Verwendung durch den<br />

einzelnen Mitarbeiter lässt <strong>sich</strong> besser vorbeugen.<br />

Je nach Karte oder Funktion des<br />

Inhabers kann dem jeweiligen Nutzer ein<br />

individuelles Kartenlimit zugewiesen<br />

werden. Für die Mitarbeiter lässt<br />

<strong>sich</strong> darüber hinaus ein unternehmensindividueller<br />

Ver<strong>sich</strong>erungsschutz vereinbaren.<br />

Die Sparkassen-Kreditkarte rechnet <strong>sich</strong><br />

für das Unternehmen – zum Beispiel ist je<br />

nach Sparkasse die Vereinbarung von umsatzabhängigen<br />

Unternehmensvorteilen<br />

bei Business-Partnern (zum Beispiel Hotels,<br />

Tankstellen, Online-Händler, …) möglich.<br />

Über das Online-Portal der Kreditkarte<br />

können Unternehmen auch direkt Reisen,<br />

Hotels und Mietwagen buchen. Außerdem<br />

finden <strong>sich</strong> dort viele Vorteils- und Partner-<br />

Angebote. Die Kosten für die Sparkassen-<br />

Kreditkarte bieten eine verlässliche Kalkulationsbasis.<br />

Hingegen lassen <strong>sich</strong> die mit<br />

der Nutzung von Bargeld verbundenen Kosten<br />

für Sicherheit und Bereitstellung senken.<br />

Durch ein unternehmensindividuelles Kartendesign<br />

wird die Sparkassen-Kreditkarte<br />

weltweit zur <strong>sich</strong>tbaren Visitenkarte des<br />

Unternehmens und erhöht intern die Verbundenheit<br />

der Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber.<br />

<br />

<strong>W+M</strong><br />

Foto: MasterCard<br />

Die Sparkassen-Kreditkarte erleichtert<br />

viele Arbeitsvorgänge,<br />

wie etwa in der Buchhaltung<br />

des Unternehmens. So<br />

werden die Reisekostenabrechnungen<br />

durch die monatliche<br />

Kreditkartenabrechnung,<br />

die auch elektronisch bereitgestellt<br />

werden kann, erheblich vereinfacht.<br />

Die Zahl der Rechnungseingänge<br />

reduziert <strong>sich</strong>. Private<br />

und dienstlich verursachte Ausgaben<br />

lassen <strong>sich</strong> beim Einsatz der Sparkassen-Kreditkarte<br />

leichter trennen. Die<br />

Abrechnung von Reisekostenvorschüssen<br />

muss nicht mehr überwacht werden.<br />

<strong>Das</strong> betriebliche Berichtwesen wird durch<br />

detaillierte Abrechnungsinformationen unterstützt.<br />

Mit der Sparkassen-<br />

Kreditkarte weltweit<br />

bargeldlos bezahlen.<br />

www.WundM.info


16 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Sparkassen-Finanzgruppe<br />

Die Sparkassen-Finanzgruppe<br />

Mit 324.200 Mitarbeitern, 580 selbstständigen Unternehmen und<br />

einem Geschäftsvolumen von rund 2.680 Milliarden Euro ist die<br />

Sparkassen-Finanzgruppe die größte Kreditinstitutsgruppe in<br />

Deutschland. Ihre Gewinne fließen in die<br />

Stärkung des Eigenkapitals und in<br />

die Förderung des Gemeinwohls.<br />

Leasing-<br />

Gesellschaften<br />

4<br />

Landesbank-<br />

Konzerne<br />

7<br />

DekaBank<br />

Landesbausparkassen<br />

9<br />

Öffentliche<br />

Erstver<strong>sich</strong>erergruppen<br />

11<br />

413<br />

Kapitalbeteiligungsgesellschaften/<br />

Finanzdienstleistungen<br />

68<br />

Stand: 31.12.2015<br />

Factoring-<br />

Gesellschaften<br />

4<br />

Stiftungen<br />

748<br />

Quelle Schaubild: DSGV


Zahlen und Fakten <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> | 17<br />

Zehn Fakten zur Sparkassen-Finanzgruppe<br />

Wussten Sie schon, dass die deutschen Sparkassen ...<br />

... mit 14.451 Geschäftsstellen<br />

ein flächendeckendes Filialnetz<br />

in Deutschland anbieten?<br />

... rund zwei Millionen<br />

Unternehmen als verlässlicher<br />

Partner zur Seite stehen?<br />

... zu den größten Steuerzahlern<br />

in Deutschland gehören?<br />

... rund 50 Millionen<br />

Kunden Zugang zu allen<br />

Finanzdienstleistungen bieten?<br />

... die Förderung der Wirtschaftskraft<br />

in den Kommunen und Landkreisen<br />

zum Ziel haben?<br />

... im letzten Jahr die Rekordsumme von<br />

81,2 Milliarden Euro<br />

neue Kredite an Unternehmen und<br />

Selbstständige vergaben?<br />

… und ihre Verbundpartner<br />

die stifterisch engagierteste<br />

Unternehmensgruppe in<br />

Deutschland sind?<br />

... 2015 ein Kreditvolumen von rund<br />

361,6 Milliarden Euro<br />

an Unternehmen und Selbstständige<br />

ausgereicht haben?<br />

... der größte nicht-staatliche<br />

Kultur- und Sportförderer in<br />

Deutschland sind?<br />

... ihre Position als führender Mittelstandsfinanzierer<br />

in den letzten Jahren weiter<br />

ausbauen konnten?<br />

Stand: 31.12.2015<br />

www.wundm.info


18 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Ostdeutscher Sparkassenverband<br />

Sparkassen-Finanzgruppe in Ostdeutschland<br />

Immer nah am Kunden<br />

Der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) vereint 45 öffentlich-rechtliche<br />

Sparkassen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und<br />

Sachsen-Anhalt. In rund 1.400 Geschäftsstellen stehen 20.400 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter vor allem für eine besondere Nähe zum Kunden.<br />

Nach wie vor bleibt die Versorgung der<br />

Kunden in der Fläche ein wichtiges<br />

Merkmal der ostdeutschen Sparkassen.<br />

Durch das Filialnetz der Sparkassen lassen<br />

<strong>sich</strong> Kundenwünsche zu jeder Zeit und<br />

an jedem Ort mit der gleichen Qualität erfüllen.<br />

Beispielsweise mit den rund 2.700 Geldautomaten<br />

und 950 Selbstbedienungs(SB)-<br />

Terminals mit Überweisungsfunktion, die<br />

eine flächendeckende Bargeldversorgung<br />

der Kunden garantieren.<br />

Neben dem klassischen Filialbesuch haben<br />

aber auch individuelle Termine zu Hause,<br />

Bargeldagenturen oder Sparkassenbusse<br />

in ländlichen Regionen in den letzten Jahren<br />

zunehmend mehr an Bedeutung gewonnen.<br />

Zwanzig Jahre Unternehmer-Preis<br />

Die Förderung des regionalen Mittelstands<br />

gehört von jeher zum gesellschaftlichen<br />

Auftrag der ostdeutschen Sparkassen. Im<br />

ersten Halbjahr 2016 erzielten die Sparkassen<br />

in den vier Ländern des OSV-Verbandsgebiets<br />

einen neuen Höchststand bei der<br />

Kreditvergabe an Unternehmen und Selbstständige.<br />

Die 45 OSV-Mitgliedssparkassen<br />

bewilligten in diesem Zeitraum neue Kredite<br />

in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.<br />

Und sie würdigen jährlich herausragende<br />

Erfolge des ostdeutschen Mittelstands,<br />

aber auch von Vereinen und Kommunen<br />

in der Region. So feiert der Unternehmer-<br />

Preis des Ostdeutschen Sparkassenverbandes<br />

im Jahr 2016 ein rundes Jubiläum.<br />

Seit 20 Jahren werden Unternehmen, Vereine<br />

und Kommunen ausgezeichnet, die<br />

erfolgreich auf Veränderungen reagieren,<br />

ohne die Verankerung in ihren Heimatstädten<br />

zu vernachlässigen. „Mit dem<br />

Preis möchten wir den Unternehmergeist,<br />

die Verantwortung für die Region und das<br />

Engagement für unsere Gesellschaft belohnen“,<br />

so der Geschäftsführende Präsident<br />

des OSV Dr. Michael Ermrich. Auch<br />

<strong>2017</strong> wird der Unternehmer-Preis wieder<br />

in den drei genannten Kategorien vergeben.<br />

Engagement für das Gemeinwohl<br />

Im Jahr 2015 stellten die Sparkassen und<br />

ihre Stiftungen 59,9 Millionen Euro für<br />

Sponsoringvorhaben und Stiftungsprojekte<br />

aus den Bereichen Sport, Kultur, Jugend,<br />

Soziales, Umweltschutz und Forschung zur<br />

Verfügung. Allein die Ostdeutsche Sparkassenstiftung<br />

hat seit 1996 bis Ende 2015 insgesamt<br />

1.847 Projekte gefördert und für<br />

kulturelle Vorhaben 76 Millionen Euro bereitgestellt.<br />

Hinzu kamen nahezu 1.200<br />

Sponsoringprojekte, die der OSV gemeinsam<br />

mit Verbundpartnern und Sparkassen<br />

auf den Weg brachte. Die ostdeutschen<br />

Sparkassen werden dieses Engagement<br />

auch <strong>2017</strong> weiter fortsetzen. <strong>W+M</strong><br />

Geschäftsstellen und Personalbestand der OSV-Sparkassen*<br />

Anzahl der Sparkassen Geschäftsstellen Mitarbeiter Auszubildende Mitarbeiter insgesamt<br />

Brandenburg 11 306 4.384 339 4.723<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

9 202 2.938 211 3.149<br />

Sachsen 12 517 8.196 366 8.562<br />

Sachsen-Anhalt 13 362 4.856 284 5.140<br />

Gesamt 45 1.387 20.374 1.200 21.574<br />

* einschließlich Hauptstellen, die Kundengeschäfte abwickeln (ohne Beratungscenter und SB-Filialen)<br />

Quelle Schaubild: OSV


Ostdeutscher Sparkassenverband <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

19<br />

v i e r L ä n d e r – e i n V e r b a n d<br />

VORPOMMERN-RÜGEN<br />

Schleswig-Holstein<br />

Stralsund<br />

3<br />

Rostock<br />

Greifswald<br />

1<br />

Wismar<br />

NORDWESTMECKLENBURG<br />

ROSTOCK<br />

Güstrow<br />

2<br />

5<br />

VORPOMMERN-<br />

GREIFSWALD<br />

Niedersachsen<br />

9<br />

Schwerin<br />

LUDWIGSLUST-PARCHIM<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Parchim<br />

10<br />

8<br />

Pritzwalk<br />

Perleberg<br />

PRIGNITZ<br />

6<br />

MECKLENBURGISCHE<br />

SEENPLATTE<br />

Waren<br />

OSTPRIGNITZ-RUPPIN<br />

Neubrandenburg<br />

Neustrelitz<br />

7<br />

4<br />

Pasewalk<br />

Prenzlau 12<br />

UCKERMARK<br />

13<br />

Schwedt<br />

Wernigerode<br />

HARZ<br />

Salzwedel<br />

30<br />

21<br />

ALTMARKKREIS<br />

SALZWEDEL<br />

Halberstadt<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Haldensleben<br />

BÖRDE 23<br />

JERICHOWER LAND POTSDAM-MITTELMARK<br />

Oschersleben<br />

31<br />

Magdeburg<br />

25<br />

29<br />

Staßfurt<br />

Bernburg<br />

MANSFELD-SÜDHARZ<br />

Eisleben<br />

Sangerhausen<br />

22<br />

Stendal<br />

Burg<br />

SALZLANDKREIS<br />

STENDAL<br />

24<br />

26<br />

28<br />

Köthen<br />

ANHALT-BITTERFELD<br />

SAALEKREIS<br />

Halle (Saale)<br />

Rathenow<br />

Dessau-Rosslau<br />

Bitterfeld-Wolfen<br />

11<br />

Belzig<br />

Neuruppin<br />

Brandenburg a. d. H.<br />

NORDSACHSEN<br />

HAVELLAND<br />

Wittenberg<br />

27<br />

34<br />

Potsdam<br />

WITTENBERG<br />

Torgau<br />

Luckenwalde<br />

OBERHAVEL<br />

Oranienburg<br />

17<br />

TELTOW-FLÄMING<br />

Berlin<br />

Brandenburg<br />

Herzberg<br />

18<br />

14<br />

BARNIM<br />

Eberswalde<br />

Finsterwalde<br />

ELBE-ELSTER<br />

Lübben<br />

19<br />

Senftenberg<br />

15<br />

MÄRKISCH-ODERLAND<br />

Strausberg<br />

DAHME-SPREEWALD<br />

16<br />

OBER-<br />

SPREEWALD<br />

LAUSITZ<br />

ODER-SPREE<br />

Beeskow<br />

Seelow<br />

POLEN<br />

Frankfurt (Oder)<br />

20<br />

Cottbus Forst<br />

SPREE-NEISSE<br />

geschäftsgebiete<br />

der osv-sparkassen<br />

Legende<br />

Stand: 31.12.2015<br />

Sitz der Sparkasse<br />

32<br />

Merseburg<br />

BURGENLANDKREIS<br />

Naumburg<br />

33<br />

Thüringen<br />

Zeitz<br />

Leipzig<br />

LEIPZIG<br />

Borna<br />

43<br />

ZWICKAU<br />

35<br />

Grimma<br />

36<br />

Döbeln<br />

MITTELSACHSEN<br />

Chemnitz<br />

38<br />

MEISSEN<br />

Riesa<br />

37<br />

Freiberg<br />

Meißen<br />

Sachsen<br />

Dresden<br />

SÄCHSISCHE<br />

SCHWEIZ– Pirna<br />

OSTERZGEBIRGE<br />

BAUTZEN<br />

39<br />

Bautzen<br />

41<br />

GÖRLITZ<br />

40<br />

Görlitz<br />

Zittau<br />

Quelle Schaubild: OSV<br />

Name der Sparkasse<br />

(siehe unten)<br />

Geschäftsgebiete der Sparkassen<br />

Landeshauptstadt<br />

Kreisfreie Stadt<br />

Kreisstadt<br />

Landkreis<br />

Landesgrenze<br />

Landkreisgrenze<br />

1<br />

Schwerin<br />

Brandenburg a. d. H.<br />

Halberstadt<br />

LUDWIGSLUST-PARCHIM<br />

Bayern<br />

Plauen<br />

45<br />

44<br />

VOGTLANDKREIS<br />

Zwickau<br />

ERZGEBIRGSKREIS<br />

Annaberg-<br />

Buchholz<br />

42<br />

TSCHECHIEN<br />

www.WundM.info


20 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> paydirekt<br />

Paydirekt ist ein <strong>sich</strong>eres Bezahlverfahren für<br />

bequemes Online-Shopping von zu Hause.<br />

Online-Bezahlverfahren paydirekt<br />

Sicher bezahlen im Internet<br />

Die deutschen Banken haben das <strong>sich</strong>ere Online-Bezahlverfahren<br />

paydirekt eingeführt. Die gemeinsame Kooperation<br />

von Sparkassen, genossenschaftlichen und privaten Banken<br />

ermöglicht Kunden die direkte Bezahlung vom Girokonto<br />

ohne zwischengeschaltete Dritte.<br />

Immer mehr Deutsche kaufen online. Die<br />

deutschen Top-100-E-Commerce-Händler<br />

erwirtschafteten 2015 mit physischen<br />

Gütern einen Umsatz von 24,4 Milliarden<br />

Euro, 13 Prozent mehr als im Vorjahr. So<br />

das Ergebnis der gemeinsamen Studie „E-<br />

Commerce-Markt Deutschland 2016“ vom<br />

EHI Retail Institute e. V. und der Statista<br />

GmbH. Die Bezahlung dieser wachsenden<br />

Zahl von Einkäufen erfolgt online bisher<br />

oft über ausländische Zahlungsdienstleister.<br />

Der Nachteil: Die Daten der Kunden unterliegen<br />

in diesem Fall nicht den strengen<br />

deutschen Datenschutzbestimmungen. Die<br />

Alternative zu diesem Verfahren heißt seit<br />

Ende 2015 paydirekt – das Online-Bezahlsystem<br />

der deutschen Kreditwirtschaft. Es<br />

kann seit April dieses Jahres auch von den<br />

Foto: Deutscher Sparkassen- und Giroverband


paydirekt <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

21<br />

rund 15 Millionen Online-Kunden der deutschen<br />

Sparkassen genutzt werden.<br />

Der Vorteil für Sparkassenkunden liegt auf<br />

der Hand: Sensible Kundendaten verbleiben<br />

bei ihrer Sparkasse – sie werden weder an<br />

den beteiligten Onlineshop noch an Dritte<br />

weitergereicht. Denn für die Nutzung von<br />

paydirekt gilt das deutsche Datenschutzrecht.<br />

<strong>Das</strong> Geld fließt von Konto zu Konto,<br />

lange Buchungswege entfallen. Außerdem<br />

arbeitet paydirekt nur mit geprüften Händlern<br />

zusammen, denn diese sind Kunden einer<br />

der beteiligten Banken und Sparkassen.<br />

Für den Zahlungsverkehr nutzt paydirekt<br />

ausschließlich deutsche Server.<br />

Einfaches und <strong>sich</strong>eres Verfahren<br />

Paydirekt bietet somit den Kunden der<br />

Sparkassen ein einfaches und zugleich <strong>sich</strong>eres<br />

Bezahlverfahren im Internet an. Der<br />

Kunde benötigt dazu lediglich ein Girokonto<br />

bei seiner Sparkasse, einen Online-Banking-Zugang<br />

sowie eine gültige E-Mail-Adresse.<br />

Und schon kann es losgehen. Für<br />

seine Einkäufe online muss <strong>sich</strong> der User<br />

nur einmalig in seinem Online-Banking anmelden<br />

und einen Nutzernamen sowie ein<br />

Passwort vergeben.<br />

Anschließend kann er im teilnehmenden<br />

Online-Shop paydirekt als Bezahlmethode<br />

auswählen und seine Zahlung mit dem<br />

gewählten Nutzernamen und Passwort<br />

freigeben. <strong>Das</strong> Geld wird dann direkt von<br />

seinem Girokonto bei der Sparkasse abgebucht.<br />

Der Händler wiederum erhält direkt<br />

eine Zahlungsbestätigung von paydirekt<br />

und kann die Bestellung umgehend bearbeiten.<br />

Bevorzugte Liefer- und Rechnungsadressen<br />

können in den jeweiligen Einstellungen<br />

hinterlegt werden, um den Bezahlvorgang<br />

mit paydirekt weiter zu verkürzen.<br />

www.WundM.info<br />

Selbstverständlich steht auch eine eigene<br />

App für den mobilen E-Commerce bereit.<br />

Sparkassenkunden können <strong>sich</strong> bei paydirekt<br />

mit ihren Nutzerdaten über die App<br />

anmelden und so die paydirekt-Transaktionen<br />

im Auge behalten. Für Smartphone-<br />

Nutzer sind beispielsweise Benachrichtigungen<br />

per Push-Nachricht über Abbuchungen<br />

möglich.<br />

Datenschutz genießt Priorität<br />

Bei paydirekt haben Sicherheit und Datenschutz<br />

oberste Priorität. Die Bankdaten<br />

verbleiben bei der Sparkasse. Auch<br />

die Warenkorbdaten des Kunden werden<br />

nicht weitergegeben. Benachrichtigungsfunktionen<br />

und ein Transaktionsjournal<br />

sorgen für Transparenz beim Online-Zahlvorgang,<br />

aktuelle Verschlüsselungstechnologien<br />

garantieren den <strong>sich</strong>eren Transfer<br />

der Daten. Die Kundendaten werden zudem<br />

ausschließlich auf Servern in Deutschland<br />

gehostet.<br />

So funktioniert paydirekt<br />

Acht einfache Schritte zum erfolgreichen<br />

Kauf mit paydirekt:<br />

1. Der Käufer kauft im Webshop ein<br />

und wählt paydirekt als Bezahlverfahren.<br />

2. Der Webshop stellt die Rechnungsdaten<br />

bereit.<br />

3. Der Käufer legitimiert <strong>sich</strong> bei paydirekt<br />

und bestätigt die Bezahlung.<br />

Gleichzeitig erfragt der Händler die<br />

Zahlungsautorisierung bei der Bank<br />

des Käufers.<br />

4. Die Bank autorisiert die Zahlung.<br />

5. Der Webshop des Händlers erhält<br />

eine Zahlungsgarantie.<br />

6. Der Käufer erhält eine Kaufbestätigung.<br />

7. Paydirekt sendet die Daten zur<br />

Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

an die Bank.<br />

8. Die Händlerbank reicht auf dem<br />

Konto des Händlers die Zahlung ein.<br />

Bei paydirekt werden die persönlichen Daten<br />

der Sparkassenkunden auf dem gleichen<br />

Sicherheitsniveau verschlüsselt, das<br />

die Kunden vom Online-Banking der Sparkassen<br />

gewohnt sind. Auch die Zugangsdaten<br />

sind durch strenge Richtlinien zur Passwort<strong>sich</strong>erheit<br />

bestens geschützt. Sie können<br />

bei einem Einkauf von niemandem eingesehen<br />

werden.<br />

Zudem besteht über paydirekt keine Möglichkeit,<br />

von außen auf das Online-Banking<br />

oder auf andere Konten der Kunden zuzugreifen.<br />

Zur Sicherheit seiner Kunden wird<br />

paydirekt darüber hinaus bei ausgewählten<br />

Vorgängen zusätzlich zu den Zugangsdaten<br />

eine Transaktionsnummer (TAN) zur Bestätigung<br />

des Einkaufs abfragen.<br />

Paydirekt übernimmt auch die Reklamation<br />

für den Kunden, sofern ein Händler die gewünschte<br />

Ware nicht liefert. Dann können<br />

Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Zahlung<br />

den Käuferschutz in Anspruch nehmen. Der<br />

Reklamationsservice kontaktiert in diesem<br />

Fall den Händler. Kann der Versand der Waren<br />

nicht nachgewiesen werden, erhalten<br />

die Kunden ihr Geld zurück. Ausgeschlossen<br />

vom Käuferschutz sind lediglich Alkohol,<br />

Medikamente, Tabak, Beförderungsleistungen<br />

und Reisedokumente sowie digitale<br />

Güter wie zum Beispiel Musikdownloads,<br />

Gutscheine oder E-Books.<br />

Vorteile für den Händler<br />

Teilnehmen können bei paydirekt alle<br />

Händler, die ein Geschäftskonto bei einer<br />

der teilnehmenden Banken und Sparkassen<br />

in Deutschland führen. Auch für Händler<br />

empfiehlt <strong>sich</strong> die Teilnahme an paydirekt<br />

– und dies aus mehreren Gründen. Da ist<br />

zunächst einmal die hohe Reichweite des<br />

Bezahldienstes durch die große Zahl der<br />

teilnehmenden deutschen Banken mit ihren<br />

über 50 Millionen onlinefähigen Girokonten.<br />

Des Weiteren gibt paydirekt den<br />

Händlern eine Zahlungsgarantie und offeriert<br />

eine unmittelbare Auszahlung der Beträge.<br />

Damit schützt paydirekt Händler vor<br />

hohen Zahlungsausfällen oder aufwendigen<br />

Zahlungsnachbearbeitungen.<br />

Sollte beim Kauf einer Ware eine Altersverifizierung<br />

erfolgen müssen, reicht eine<br />

einfache Anfrage bei paydirekt zur Bestätigung,<br />

ob der Kunde innerhalb der angefragten<br />

Altersgrenze liegt. <strong>W+M</strong>


22 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> <strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />

Die Sparkassen sind Partner der Landwirtschaft in der Region.<br />

Agrar- und Forstwirtschaft<br />

Sparkassen –<br />

Natürliche<br />

Partner der<br />

Landwirtschaft<br />

Regionale Landwirtschaft und regional aufgestellte Sparkassen<br />

sind natürliche Partner. Seit einiger Zeit forcieren die OSV-<br />

Sparkassen deshalb ihre Aktivitäten in der Landwirtschaft.<br />

Mit Erfolg: In den letzten beiden Jahren konnten die Institute ihr<br />

Agrarkreditgeschäft um über 25 Prozent steigern. Und auch<br />

das Agrarleasinggeschäft wächst dynamisch. Von Michael Klöckner<br />

Die Land- und Forstwirtschaft sowie<br />

die Fischerei sind in Deutschland<br />

ein wichtiger Wirtschaftszweig.<br />

So lag der Produktionswert der Branche<br />

2014 bei knapp 53 Milliarden Euro. Damit<br />

liegt der Sektor deutlich über den entsprechenden<br />

Werten des Textil- und Bekleidungsgewerbes<br />

oder der pharmazeutischen<br />

Industrie.<br />

Jährlich investieren deutsche Landwirte<br />

circa zehn Milliarden Euro in Bauten und<br />

Maschinen. Darüber hinaus leisten sie einen<br />

wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege.<br />

Zählen doch mehr als 90 Prozent<br />

der Fläche der Bundesrepublik zu den<br />

ländlichen Räumen, in denen über die Hälfte<br />

der Einwohner leben.<br />

Leistungsfähige Landwirtschaft<br />

Die landwirtschaftliche Fläche Ostdeutschlands<br />

bemisst <strong>sich</strong> auf circa 5,5<br />

Millionen Hektar. Somit entfällt ein Drittel<br />

der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands<br />

auf die neuen Länder. Die durchschnittliche<br />

Betriebsgröße bewegt <strong>sich</strong><br />

zwischen 146 Hektar in Sachsen und 274<br />

Hektar in Mecklenburg-Vorpommern. Sie<br />

liegt damit um den Faktor vier bis fünf<br />

über westdeutschen Betrieben.<br />

Die absolute Zahl ostdeutscher Betriebe<br />

beläuft <strong>sich</strong> auf circa 24.000 (Deutschland:<br />

287.000), drei Viertel davon firmieren als<br />

juristische Personen und sind in Form einer<br />

GmbH oder Agrargenossenschaft organisiert.<br />

Gemessen an ihrer Bruttowertschöpfung<br />

sind die ostdeutschen Betriebe<br />

sehr leistungsfähig aufgestellt. So liegen<br />

die landwirtschaftlichen Betriebe in<br />

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen<br />

etwa 50 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.<br />

Und auch die Unternehmen<br />

in Brandenburg und Thüringen übertreffen<br />

den Durchschnitt deutlich. Der Fremdkapitalbestand<br />

der deutschen Land- und<br />

Forstwirtschaft erreichte Ende 2015 mit<br />

50 Milliarden Euro einen neuen Rekordstand.<br />

Davon entfallen gut zehn Prozent<br />

auf Ostdeutschland.<br />

Foto: OSV


Landwirtschaft <strong>W+M</strong> Regional |<br />

23<br />

OSV-Sparkassen bauen<br />

Agrargeschäft aus<br />

Im Verbandsgebiet des Ostdeutschen Sparkassenverbandes<br />

(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt)<br />

überwiegt die gemischte Landwirtschaft.<br />

Die Diversifizierung begünstigt,<br />

dass landwirtschaftliche Betriebe zumeist<br />

über gute Bonitätsnoten verfügen. Nach einer<br />

Analyse von Creditreform liegt die Ausfallquote<br />

der Branche im Vergleich zur Gesamtwirtschaft<br />

fast 50 Prozent niedriger.<br />

In den letzten Jahren haben die OSV-Sparkassen<br />

das Agrargeschäft intensiviert. Ein<br />

Schwerpunkt lag auf dem Auf- und Ausbau<br />

des agrarspezifischen Know-hows.<br />

Die Sparkassen werden dabei von der Nordostdeutschen<br />

Sparkassenakademie mit einem<br />

maßgeschneiderten Weiterbildungsprogramm<br />

unterstützt. In Kooperation mit<br />

der Deutschen Landgesellschaft haben 17<br />

Kundenberater im Frühjahr 2016 erstmals<br />

ihre Ausbildung zum zertifizierten DLG-Agrarfinanzmanager<br />

abgeschlossen.<br />

Die Sparkassen sind Partner der<br />

Landwirtschaft in der Region.<br />

Ein weiterer Baustein des Vertriebskonzeptes<br />

ist die enge Zusammenarbeit mit<br />

der Standesorganisation. So engagieren<br />

<strong>sich</strong> viele Sparkassen in den lokalen Kreisbauernverbänden.<br />

Der Ostdeutsche Sparkassenverband<br />

unterstützt die Arbeit der<br />

Bauernverbände in seinem Verbandsgebiet<br />

als förderndes Mitglied. Weitere flankierende<br />

Maßnahmen zur Forcierung des Agrargeschäfts<br />

sind der jährliche Agrarkonvent,<br />

die Präsenz der Sparkassen bei Landwirtschaftsmessen<br />

und die Intensivierung des<br />

Leasing- und Ver<strong>sich</strong>erungsgeschäftes in<br />

Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern.<br />

Auch in der derzeit schwierigen Marktsituation<br />

stehen die Sparkassen an der Seite<br />

der Bäuerinnen und Bauern. Denn regionale<br />

Landwirtschaft und regional ausgerichtete<br />

Sparkassen passen hervorragend<br />

zusammen. Beide sind lokal verwurzelt, in<br />

der Realwirtschaft verankert und haben<br />

gleichermaßen Interesse an einer langfristigen<br />

und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.<br />

<strong>W+M</strong><br />

Foto: OSV<br />

Darauf müssen Sie <strong>2017</strong> achten<br />

Für Betreiber von Biogasanlagen, Rübenbauern und bei der Verwendung<br />

von Dünger in der Landwirtschaft stehen <strong>2017</strong> einschneidende<br />

Änderungen bevor.<br />

Neue Förderregeln für Bioenergie<br />

Am 1. Januar <strong>2017</strong> tritt die Novellierung<br />

des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)<br />

in Kraft. Es enthält zahlreiche Neuerungen<br />

für die Betreiber von Biomasseanlagen. Ihre<br />

Förderung unterliegt nun auch einem Ausschreibungssystem.<br />

Für Biomasse ist ein<br />

Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt<br />

(MW) pro Jahr für <strong>2017</strong> bis 2019 und<br />

von 200 MW pro Jahr für 2020 bis 2022<br />

vorgesehen. Die Neuerungen im Einzelnen:<br />

l Bioenergieanlagen mit mehr als 150 Kilowatt<br />

(kW) installierter Leistung werden<br />

künftig über Ausschreibungen gefördert.<br />

Die Bewerbung um eine solche<br />

Förderung erfolgt an die Bundesnetzagentur<br />

mit Angabe eines Preises<br />

in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh).<br />

l Für kleinere Anlagen gibt es eine Bagatellregelung:<br />

Neue Bioenergieanlagen<br />

bis zu einer installierten Leistung von<br />

150 kW erhalten eine feste Vergütung<br />

in Anlehnung an das EEG 2014. Es besteht<br />

keine Pflicht zur Teilnahme an einer<br />

Ausschreibung.<br />

l Bestandsanlagen über 150 kW, deren<br />

EEG-Vergütungsdauer noch maximal<br />

acht Jahre beträgt, erhalten die Möglichkeit<br />

zur Teilnahme an einer Ausschreibung<br />

und einer Anschlussförderung<br />

für zehn Jahre.<br />

Ende der EU-Zuckermarktordnung<br />

Für die Rübenernte 2016 regelte die europäische<br />

Zuckermarktordnung zum letzten<br />

Mal die Produktion über Mengenquoten und<br />

einen Mindestpreis für die Rüben. Mit dem<br />

Ende der Quote im September <strong>2017</strong> gilt für<br />

den Zuckermarkt der freie Handel. Produzenten<br />

können Einkaufspreise frei verhandeln<br />

und ohne Beschränkungen exportieren.<br />

Die Rübenbauer wiederum müssen mit<br />

einem verschärften Wettbewerb rechnen.<br />

Novellierung der Düngeverordnung<br />

Die neue Düngeverordnung soll ebenfalls<br />

<strong>2017</strong> in Kraft treten. Die Verwendung von<br />

tierischem Dünger wie Gülle und von Mineraldünger<br />

wird dann deutlich strengeren<br />

Vorschriften unterliegen. Die Novellierung<br />

soll den Nährstoffeintrag in Boden<br />

und Wasser vermindern – die strengeren<br />

Regelungen sind innerhalb der Großen<br />

Koalition aber noch umstritten. Da seitens<br />

der Europäischen Union Sanktionen<br />

drohen, ist aber mit einer Entscheidung<br />

noch im laufenden Jahr zu rechnen. <strong>W+M</strong><br />

www.WundM.info


24 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> <strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />

Rentenver<strong>sich</strong>erung<br />

Mit der Flexi-Rente<br />

in den Ruhestand<br />

Einen flexibleren Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand<br />

– das sieht die neue Flexi-Rente ab dem kommenden Jahr vor.<br />

Auch die Verdienstmöglichkeiten für Ruheständler sollen<br />

aufgebessert werden. Kernpunkt des neuen Regelwerks sind<br />

individuell gestaltbare Lösungen.<br />

Die Flexi-Rente, eine Kurzform für das<br />

„Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs<br />

vom Erwerbsleben in den Ruhestand<br />

und zur Stärkung von Prävention<br />

und Rehabilitation im Erwerbsleben“, ermöglicht<br />

Beschäftigten höhere Altersbezüge,<br />

wenn sie über das reguläre Rentenalter<br />

hinaus arbeiten und freiwillig weiterhin Rentenbeiträge<br />

einzahlen. Die Rente steigert <strong>sich</strong><br />

dann durch die Beiträge der Arbeitnehmer<br />

wie auch durch die des Arbeitgebers. Den<br />

Unternehmen hilft die Flexi-Rente hingegen,<br />

erfahrene Arbeitnehmer länger im Betrieb<br />

zu halten. Und darüber hinaus hält das Gesetz<br />

für den Arbeitgeber ebenfalls ein finanzielles<br />

Geschenk bereit. Er spart für den Arbeitnehmer<br />

künftig die Beiträge zur Arbeitslosenver<strong>sich</strong>erung,<br />

da dieser ja bei Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses in die Rente<br />

und nicht in die Arbeitslosigkeit übergehen<br />

würde. Bisher hatte bei solchen Arbeitsverhältnissen<br />

nur noch der Arbeitgeber Rentenbeiträge<br />

zu zahlen, die aber die persönliche<br />

Rentenzahlung des Mitarbeiters nicht erhöhten.<br />

Wie bisher gilt: Für jeden zusätzlichen<br />

Monat Arbeit erhält der Berechtigte einen lebenslangen<br />

Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.<br />

Auf der anderen Seite verbessern <strong>sich</strong> mit<br />

der Flexi-Rente auch die Rahmenbedingungen<br />

für einen vorzeitigen Rentenbeginn: Wer<br />

früher in den Ruhestand wechselt, muss einen<br />

Rentenabschlag von 0,3 Prozent für jeden<br />

Monat einplanen. Als Ver<strong>sich</strong>erter kann<br />

er dies mit Sonderzahlungen ausgleichen<br />

und zwar künftig bereits ab dem Alter von<br />

50 Jahren (bisher 55 Jahren). Wie hoch der<br />

Ausgleichsbetrag ausfallen muss, darüber<br />

sollen die Arbeitnehmer künftig bei der Rentenver<strong>sich</strong>erung<br />

mittels Anfrage Auskunft<br />

erhalten. Dies erhöht die Planungs<strong>sich</strong>erheit<br />

für den Arbeitnehmer.<br />

Wer neben seiner Früh- oder Teilrente nach<br />

Hinzuverdienstmöglichkeiten sucht, wird<br />

durch das neue Gesetz ebenfalls begünstigt.<br />

Bisher ließen hohe Abschläge bei der<br />

Rente einen solchen Hinzuverdienst weitgehend<br />

unattraktiv erscheinen.<br />

Nun soll eine anrechnungsfreie Obergrenze<br />

bei einem Jahreshinzuverdienst von 6.300<br />

Euro gezogen werden. Wer diese überschreitet,<br />

wird aber nicht mehr drastisch herabgestuft,<br />

sondern muss einen stufenlosen Abschlag<br />

in Form von 40-Prozent-Kürzungen<br />

für jeden extra verdienten Euro hinnehmen.<br />

Dies wäre ein wesentlicher geringerer Verlust<br />

an Rentenhöhe im Vergleich zur bisherigen<br />

Rechtslage. Dort drohte eine Herabstufung<br />

auf ein Zweidrittel-, Halb- oder Eindrittel-Rentenniveau.<br />

Ruheständler, die mit Teilrente und Hinzuverdienst<br />

allerdings das frühere Bruttoeinkommen<br />

übertreffen, müssen <strong>sich</strong> dies<br />

in vollem Umfang auf die Rente anrechnen<br />

lassen.<br />

Zwangsläufig erhöht <strong>sich</strong> mit dem stufenlosen<br />

Modell des Hinzuverdienstes auch die<br />

Komplexität der Rentenberechnung. Zur Bestimmung<br />

des Hinzuverdienstes prognostiziert<br />

die Deutsche Rentenver<strong>sich</strong>erung künftig<br />

zu jedem 1. Juli eines Jahres den voraus<strong>sich</strong>tlichen<br />

Verdienst im laufenden und im<br />

folgenden Jahr. Dieser wird jeweils der jährlichen<br />

Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro<br />

gegenübergestellt und danach die Rente für<br />

die Zeit ab 1. Juli und ab kommendem 1. Januar<br />

festgelegt.<br />

Die Einkommensprognosen für das Vorjahr<br />

werden zum darauf folgenden 1. Juli mit dem<br />

tatsächlich erzielten Hinzuverdienst verglichen<br />

und die Rente unter Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

des tatsächlichen Hinzuverdienstes neu berechnet.<br />

Daraus können <strong>sich</strong> dann Rückforderungen<br />

oder Nachzahlungen ergeben.<br />

Der endgültige Beschluss über das Gesetz<br />

fällt im November. Die Planung sieht vor,<br />

dass bei Inkrafttreten die Regelungen zu<br />

den Ausgleichszahlungen und der Aufbesserung<br />

der Rentenansprüche im Januar <strong>2017</strong><br />

wirksam werden. Die Gesetzesbestandteile<br />

bezüglich der stufenlosen Teilrente und der<br />

neuen Hinzuverdienstgrenze würden zum<br />

regelmäßigen Termin der Rentenanpassung<br />

im Juli <strong>2017</strong> Anwendung finden. Ebenfalls im<br />

November will die Bundesregierung ein Rentenkonzept<br />

vorlegen.<br />

<strong>W+M</strong><br />

Foto: Robert Kneschke/fotolia.com


Ver<strong>sich</strong>erungen <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

25<br />

Kfz-Ver<strong>sich</strong>erung<br />

Typklassen neu berechnet<br />

Der Gesamtverband der Deutschen Ver<strong>sich</strong>erungswirtschaft<br />

(GDV) hat die Typklassen für rund 27.000 verschiedene Pkw-<br />

Modelle auf Basis der Schadens- und Unfallbilanzen der ein -<br />

zelnen Modelle für die vergangenen drei Jahre neu berechnet.<br />

Hohe Einstufungen ergeben <strong>sich</strong> daraus<br />

für viele Oberklasse-Modelle<br />

und SUV wie den Mercedes S 63<br />

AMG, den Range Rover 4.4 TD oder den Audi<br />

Q7 6.0 TDI. Vergleichsweise niedrig eingestuft<br />

werden unter anderem der Seat Mii<br />

1.0, der Opel Corsa-E 1.4, der Peugeot 108<br />

1.0 oder der Toyota Aygo 1.0.<br />

Im Vergleich zum Vorjahr hat <strong>sich</strong> die Typklassen-Einstufung<br />

für die meisten Modelle<br />

nur wenig oder gar nicht ver<strong>ändert</strong>. Um<br />

mehr als eine Klasse herauf oder herunter<br />

ging es nach Angaben des GDV je nach Ver<strong>sich</strong>erungsart<br />

für nur rund ein bis drei Prozent<br />

der Fahrzeuge. Die Typklasseneinstufung<br />

ist für die Ver<strong>sich</strong>erungsunternehmen<br />

unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge<br />

und für bestehende Verträge zur<br />

Hauptfälligkeit angewendet werden – in der<br />

Regel ist dies der 1. Januar <strong>2017</strong>. <strong>W+M</strong><br />

Bürokratieabbau beim<br />

Kurzarbeitergeld<br />

Foto: Jakub Jirsák/fotolia.com (oben), booka/fotolia.com (unten)<br />

<strong>Das</strong> Saison-Kurzarbeitergeld gilt<br />

von Dezember bis März für Betriebe<br />

des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks<br />

und des Garten- und<br />

Landschaftsbaus. In Betrieben des Gerüstbaus<br />

erstreckt <strong>sich</strong> die Schlechtwetterzeit<br />

vom 1. November bis zum 31. März.<br />

Bislang mussten Unternehmen bei wirtschaftlich<br />

bedingten Arbeitsausfällen wie<br />

Für Unternehmen, die berechtigt sind, Saison-Kurzarbeitergeld<br />

zu beziehen, wurde für die Schlechtwetterperiode 2016/17 eine<br />

spürbare Erleichterung geschaffen.<br />

Auftragsmangel eine Anzeige über den Beginn<br />

des Ausfalles bei der Agentur für Arbeit<br />

stellen. Beruhte der Arbeitsausfall auf<br />

der Witterung, war dies nicht notwendig.<br />

Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur<br />

Stärkung der beruflichen Weiterbildung<br />

und des Ver<strong>sich</strong>erungsschutzes in der Arbeitslosenver<strong>sich</strong>erung“<br />

(AWStG) ist die<br />

Anzeigepflicht nun generell entfallen. Damit<br />

sinkt der bürokratische Aufwand für<br />

die Unternehmen. Für den Bezug des Saison-Kurzarbeitergeldes<br />

müssen künftig<br />

nur noch die entsprechenden Abrechnungsunterlagen<br />

eingereicht werden. Aufzeichnungen,<br />

die Gründe für die Arbeitsausfälle<br />

belegen, sind auch weiterhin aufzubewahren.<br />

<strong>W+M</strong><br />

www.WundM.info


26 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> <strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />

Neue Gesetze für Arbeitgeber <strong>2017</strong><br />

Endspurt der Großen Koalition<br />

Noch vor der Bundestagswahl <strong>2017</strong> sollen wichtige gesetzliche<br />

Neuregelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung<br />

finden. Unternehmer müssen <strong>sich</strong> auf zahlreiche Neuerungen<br />

von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeitarbeit einstellen.<br />

Arbeitsschutz<br />

Seit 2015 ist sie heftig umstritten, jetzt<br />

kommt sie doch in abgemilderter Form:<br />

die Reform der Arbeitsstättenverordnung<br />

(ArbStättV). Sie beschert Arbeitnehmern<br />

einen besseren Arbeitsschutz, birgt aber<br />

auch höhere Kosten für Arbeitgeber.<br />

Gekippt wurde gegenüber ursprünglichen<br />

Plänen das Recht der Mitarbeiter auf eine<br />

abschließbare Kleiderablage. Nun heißt es:<br />

Sind keine Umkleideräume vorhanden, haben<br />

Unternehmen ihren Mitarbeitern eine<br />

Kleiderablage zur Verfügung zu stellen. Abschließbar<br />

muss diese Ablage jedoch nicht<br />

sein.<br />

Arbeitsräume sollen zudem künftig über<br />

möglichst ausreichend Tageslicht und Sichtverbindungen<br />

ins Freie verfügen. Räume, in<br />

denen Mitarbeiter nur kurze Zeit verweilen,<br />

nimmt die Arbeitsstättenverordnung aus,<br />

ebenso zahlreiche näher definierte Orte,<br />

bei denen <strong>sich</strong> eine solche Vorschrift faktisch<br />

nicht umsetzen lässt, etwa in Flughäfen<br />

oder Einkaufszentren. Bereits bestehende<br />

Räume genießen ohnehin Bestandsschutz.<br />

Höhere Anforderungen stellt der Gesetzgeber<br />

an private Bildschirmarbeitsplätze.<br />

Diese muss der Arbeitgeber auf eine mögliche<br />

Gesundheitsgefährdung prüfen, bevor<br />

der Arbeitnehmer regelmäßig im Homeoffice<br />

arbeitet. Eine wiederholte Prüfung<br />

ist gegenüber ursprünglichen Plänen nicht<br />

mehr vorgesehen, ebenfalls entfällt die<br />

Prüfung, sofern die Heimarbeit nur gelegentlich<br />

durchgeführt wird.<br />

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter nun<br />

außerdem einmal jährlich darüber aufklären,<br />

wie sie <strong>sich</strong> gesundheits- und <strong>sich</strong>erheitsgerecht<br />

am Arbeitsplatz zu verhalten<br />

haben. Eine Dokumentationspflicht<br />

hin<strong>sich</strong>tlich dieser Unterweisung besteht<br />

aber nicht.<br />

Lohngerechtigkeit<br />

Der Mutterschutz wird <strong>2017</strong> weiter ausgebaut.<br />

Einigkeit herrscht in der Großen Koalition<br />

über ein Gesetz für mehr Lohngerechtig-


Arbeitsrecht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

27<br />

keit. Dies würde auch mittelständische Betriebe<br />

ab 200 Beschäftigte betreffen. Dort<br />

sollen die Mitarbeiter künftig einen Rechtsanspruch<br />

auf Informationen über die Lohngerechtigkeit<br />

einfordern können. Für Betriebe<br />

ab 500 Beschäftigten gäbe es die<br />

Pflicht, die Lohnstruktur im Betrieb zu prüfen<br />

und zu dokumentieren. <strong>Das</strong> Gesetz soll<br />

ebenfalls <strong>2017</strong> für Unternehmen wirksam<br />

werden, muss aber zuvor noch das Gesetzgebungsverfahren<br />

passieren.<br />

Mindestlohn<br />

Der Mindestlohn steigt <strong>2017</strong> auf 8,84 Euro,<br />

wie es von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen<br />

wurde. Er gilt für alle volljährigen<br />

Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose<br />

nach einer Arbeitsaufnahme in<br />

den ersten sechs Monaten. Auch für Auszubildende,<br />

Pflichtpraktika oder Praktika<br />

bis zu drei Monaten Länge fällt er nicht an.<br />

Mutterschutz<br />

Foto: industrieblick/fotolia.com<br />

Bereits im Mai beschlossen die Koalitionäre<br />

in Berlin den Gesetzentwurf zur Neuregelung<br />

des Mutterschutzrechts. Dieser<br />

soll nach Zustimmung des Bundestages ab<br />

dem 1. Januar <strong>2017</strong> gelten. Demnach können<br />

Mütter ab kommendem Jahr längere<br />

Schutzfristen bei der Geburt von behinderten<br />

Kindern (zwölf statt acht Wochen)<br />

in Anspruch nehmen. Bisher stand diese<br />

verlängerte Schutzfrist nur für Früh- und<br />

Mehrlingsgeburten im Gesetz. Frauen, die<br />

nach der zwölften Woche eine Fehlgeburt<br />

erleiden, können <strong>sich</strong> zudem auf einen viermonatigen<br />

Kündigungsschutz berufen. Der<br />

Anwendungsbereich des Gesetzes wurde<br />

auf Schüler und Studierende sowie auf arbeitnehmerähnliche<br />

Personen wie Praktikanten<br />

und Bundesfreiwillige erweitert.<br />

Neu definiert wurden die Vorschriften<br />

über die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung,<br />

Arbeitsverbote gegen<br />

den Willen der Schwangeren sind demnach<br />

ausgeschlossen. Stattdessen obliegt<br />

es dem Arbeitgeber, die Arbeitsplätze so<br />

umzugestalten, dass Gefährdungen ausgeschlossen<br />

sind.<br />

Schwangeren Frauen ist es nach dem neuen<br />

Mutterschutzgesetz auf eigenen Wunsch<br />

nun auch möglich, sonntags zu arbeiten.<br />

Nachtarbeit bleibt ihnen allerdings verboten.<br />

Zeitarbeit und Werkverträge<br />

Auch die Arbeitnehmerüberlassung – im<br />

Volksmund auch Zeitarbeit genannt – steht<br />

zum 1. Januar <strong>2017</strong> auf der Agenda. Der Gesetzentwurf<br />

der Bundesregierung wurde<br />

bereits vor der parlamentarischen Sommerpause<br />

vorgelegt.<br />

Dabei geht es um Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

(AÜG) wie die<br />

Beschränkung der zeitlichen Dauer der Arbeitnehmerüberlassung<br />

auf maximal 18<br />

aufeinanderfolgende Monate. Damit soll<br />

die bisher unpräzise Formulierung „vorübergehend“<br />

konkretisiert werden. Ausnahmen<br />

von dieser zeitlichen Beschränkung<br />

sind möglich, sofern solche im Tarifvertrag<br />

der jeweiligen Branche vorgesehen<br />

sind. Die Überlassungshöchstdauer wird 24<br />

Monate betragen.<br />

Nach neun Monaten ist Leiharbeitern der<br />

gleiche Lohn wie Festangestellten zu zahlen.<br />

Allerdings dürfen Arbeitgeber und Gewerkschaften<br />

auch hier unter bestimmten<br />

Bedingungen längere Fristen vereinbaren.<br />

Der Einsatz der Leiharbeitnehmer im<br />

Streikfall wird mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet. In Fällen, in denen<br />

die Leiharbeitnehmer nicht die Aufgaben<br />

der streikenden Arbeitnehmer übernehmen,<br />

ist der Einsatz allerdings nicht generell<br />

verboten.<br />

Darüber hinaus sieht der Entwurf des neuen<br />

AÜG Pflichten des Entleihers gegenüber<br />

dem Betriebsrat vor. Der Betriebsrat ist<br />

insbesondere über den zeitlichen Umfang<br />

des Einsatzes, den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben<br />

der Leiharbeiter zu informieren.<br />

Der Missbrauch von Werkverträgen als verdeckte<br />

Leiharbeit soll durch eine klar definierte<br />

Abgrenzung zwischen abhängiger<br />

Beschäftigung und Werkverträgen eingedämmt<br />

werden. <br />

<strong>W+M</strong><br />

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28 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Datenschutz<br />

<strong>Das</strong> gilt es zu beachten<br />

l Rechtzeitig mit den Vorbereitungen<br />

zur Umsetzung der DSGVO beginnen.<br />

l Mit der Planung befassten Mitarbeitern<br />

ein ausreichendes Zeitbudget<br />

einräumen.<br />

l Aktuellen Datenschutzstandard im<br />

Unternehmen erfassen.<br />

l Umstellungsbedarf ermitteln.<br />

Datenschutz<br />

Neue Regeln für Unternehmen<br />

Den Datenschutz in Deutschland regelt momentan hauptsächlich<br />

das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses Gesetz wird<br />

weitgehend ab dem 25. Mai 2018 durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung<br />

(DSGVO) abgelöst. Grund genug für<br />

Unternehmen, <strong>sich</strong> bereits im kommenden Jahr mit den<br />

Neuerungen auseinanderzusetzen.<br />

l Bei der Umstellung auf neue Formate<br />

sollte als Grundlage auf Standardformulare<br />

zurückgegriffen werden.<br />

Für wichtige Vorgänge (Einwilligung,<br />

Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung)<br />

wird es rechtzeitig entsprechende<br />

Standardmuster geben.<br />

l Es muss geprüft werden, ob Änderungen<br />

in der Kundenansprache erforderlich<br />

sind.<br />

l Sämtliche Anpassungen sollten in<br />

einer Arbeitsgruppe, bestehend aus<br />

den betroffenen Mitarbeitern, besprochen<br />

und umgesetzt werden. Die<br />

Entscheidung über die Umsetzungsmaßnahmen<br />

trifft die Geschäftsführung.<br />

Zunächst bleibt es dabei: Die Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten<br />

bedarf einer Rechtsgrundlage. Art.<br />

6 Abs. 1 DSGVO nennt insgesamt sechs Erlaubnistatbestände.<br />

Die Wichtigsten sind<br />

die Einwilligung, die Datenverarbeitung zur<br />

Vertragserfüllung und die Datenverarbeitung<br />

kraft berechtigten Interesses. Letzteres<br />

liegt zum Beispiel im Regelfall vor, wenn<br />

Daten von Kunden auch zur personalisierten<br />

Werbung für Produkte des Unternehmens<br />

genutzt werden. Hier <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> wenig gegenüber<br />

der bisherigen Rechtslage: Eine ausdrückliche<br />

Erlaubnis des Kunden ist weiterhin<br />

nicht erforderlich. Der Kunde kann allerdings<br />

gegen die weitere Nutzung seiner personenbezogenen<br />

Daten zu Werbezwecken<br />

wie bisher jederzeit Widerspruch einlegen.<br />

Informationsrechte von Betroffenen über<br />

Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung<br />

werden hingegen deutlich erweitert.<br />

Wichtig sind die Rechte auf Auskunft,<br />

Berichtigung und Löschung. Unternehmen<br />

sollten künftig diesen Anspruch von Kunden<br />

oder sonstigen Personen einkalkulieren,<br />

wenn sie personenbezogene Daten von diesen<br />

zum Beispiel auf ihrer Facebook-Präsenz<br />

oder in sonstigen Internetplattformen einstellen.<br />

Dies sollte nicht ohne Zustimmung<br />

des Betreffenden erfolgen und der Betroffene<br />

darauf hingewiesen werden, dass eine<br />

Löschung gegebenenfalls „schwierig wird“.<br />

l Datenschutzbeauftragte und weitere<br />

betroffene Mitarbeiter sind auf die<br />

Anforderungen der DSGVO zu schulen.<br />

Wesentliche Änderungen ergeben <strong>sich</strong> im<br />

Bereich der Auftragsdatenverarbeitung<br />

(Art. 28 ff. DSGVO). Die Verantwortung des<br />

Auftragsdatenverarbeiters steigt: Dieser<br />

kann <strong>sich</strong> nicht mehr allein auf Weisungen<br />

des Auftraggebers verlassen, sondern hat<br />

die ordnungsgemäße Datenverarbeitung eigenständig<br />

zu kontrollieren. Die Anforderungen<br />

an die Zusammenarbeit zwischen<br />

Auftraggeber und Auftragsdatenverarbeiter<br />

steigen deutlich an.<br />

Ausgeweitet wurden die Meldepflichten bei<br />

Verstößen gegen den Datenschutz (Art. 33<br />

ff. BDSG). Bei der Einführung neuer Datenverarbeitungsverfahren<br />

ist eine Datenschutzfolgeabschätzung<br />

erforderlich (Art.<br />

35 DSGVO). Hier verlangt Art. 36 DSGVO<br />

bei risikoreichen Verarbeitungsvorgängen<br />

eine vorherige Abstimmung mit der Datenschutzauf<strong>sich</strong>t.<br />

Auch werden die Sanktionen<br />

für Datenschutzverstöße durch die<br />

DSGVO erheblich verschärft. Es können<br />

empfindliche Geldbußen verhängt werden.<br />

<br />

<strong>W+M</strong><br />

Foto: Jürgen Fächle/fotolia.com


EU-Recht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

29<br />

Der 50-Euro-Schein wird ab April <strong>2017</strong><br />

in einer neuen Version herausgegeben.<br />

Foto: Deutsche Bundesbank<br />

Europäische Union<br />

Brüsseler Beschlüsse und<br />

Luxemburger Urteile<br />

Aktuelles aus den Institutionen der Europäischen Union: Drei<br />

Beschlüsse und Urteile, die für Unternehmer und Bürger der Europäischen<br />

Union <strong>2017</strong> von Bedeutung sein werden.<br />

EuGH: WLAN-Hotspots<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg<br />

hat über Urheberrechtsverletzungen<br />

bei offenen WLAN-Hotspots, wie<br />

sie beispielsweise Café-Betreiber anbieten,<br />

entschieden (Aktenzeichen C-484/14).<br />

Demnach muss der Betreiber eines offenen<br />

WLAN-Hotspots nicht grundsätzlich<br />

für Urheberrechtsverletzungen haften,<br />

die unter Nutzung seines Hotspots begangen<br />

wurden. Ganz sorglos darf er den Hotspot<br />

aber nicht betreiben. So kann, laut<br />

EuGH, von ihm verlangt werden, den Anschluss<br />

durch ein Passwort zu <strong>sich</strong>ern und<br />

die Identität des Nutzers festzustellen, der<br />

den Anschluss für eine Urheberrechtsverletzung<br />

missbraucht hat.<br />

EZB: Der neue Fünfziger<br />

Ab April <strong>2017</strong> müssen <strong>sich</strong> Verbraucher<br />

auf einen neuen 50-Euro-Geldschein mit<br />

erweiterten Sicherheitsmerkmalen einstellen.<br />

Dieser ist Teil der zweiten Generation<br />

des Euro-Bargelds.<br />

Zunächst erhalten Banken und Einzelhändler<br />

die neue Banknote. Sie können<br />

dann Mitarbeiter schulen und die Geräte<br />

und Automaten umstellen. Die alten Geldscheine<br />

behalten aber ihre Gültigkeit und<br />

werden nach und nach aus dem Umlauf<br />

genommen. Bis Ende 2018 sollen noch die<br />

neuen 100- und 200-Euro-Scheine eingeführt<br />

werden. Der 500-Euro-Schein wird<br />

hingegen nur noch bis Ende 2018 ausgegeben<br />

und dann nach und nach abgeschafft.<br />

Wichtig für die Währungshüter der Europäischen<br />

Zentralbank sind vor allem die neuen<br />

Sicherheitsmerkmale. Der als glänzende<br />

Zahl aufgedruckte Wert „50“ auf der Vorderseite<br />

<strong>ändert</strong> seine Farbe je nach Blickwinkel<br />

von Smaragdgrün zu Tiefblau. In das<br />

Hologramm der Banknote ist ein „Porträtfenster“<br />

integriert. Es zeigt die mythologische<br />

Figur Europa. An den Rändern auf der<br />

Vorderseite ist eine Riffelung angebracht.<br />

EU-Kommission:<br />

Freies Roaming ab Sommer <strong>2017</strong><br />

Die Roaming-Gebühren in der Europäischen<br />

Union sollen im Juli <strong>2017</strong> grundsätzlich<br />

fallen. Dies ist für Pendler, Urlauber<br />

und Geschäftsreisen gleichermaßen<br />

bedeutsam. Handytelefonate sind dann<br />

innerhalb der EU mit dem normalen Mobilfunkvertrag<br />

des Nutzers möglich, ebenso<br />

wie der Versand von SMS und das Nutzen<br />

von Datenvolumen im Internet.<br />

Einzige Einschränkung: Nutzer müssen<br />

SIM-Karten aus ihrem Wohnsitzland verwenden.<br />

Damit soll möglichem Missbrauch<br />

vorgebeugt werden, bei welchem Handynutzer<br />

mit Verträgen aus Nachbarländern<br />

telefonieren. Dies wäre wegen des erheblichen<br />

Preisgefälles bei der mobilen Kommunikation<br />

innerhalb der EU lohnenswert,<br />

würde aber die Preispolitik der Provider<br />

aushebeln.<br />

Roaming-Gebühren sollen aber bei außergewöhnlichem<br />

Nutzungsverhalten weiterhin<br />

möglich sein. Einen möglichen Hinweis<br />

auf einen Missbrauch sehen die EU-Kommissare<br />

in einem auffälligen Missverhältnis<br />

von heimischem zu ausländischem Telefonverkehr.<br />

Auch Nutzung mehrerer SIM-<br />

Karten eines Nutzers fürs Roaming könnte<br />

einen solchen Verdacht erregen. <strong>W+M</strong><br />

www.WundM.info


30 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Energie<br />

Erneuerbare Energien<br />

Mehr Wettbewerb bei<br />

den Erneuerbaren<br />

<strong>Das</strong> überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt am<br />

1. Januar <strong>2017</strong> in Kraft. Die wichtigste Änderung: Die Förderhöhe<br />

für größere Anlagen wird künftig über Ausschreibungen festgelegt.<br />

<strong>Das</strong> betrifft die Photovoltaik ebenso wie die Windenergie<br />

und die Biomasse.<br />

Mit der Novellierung des EEG wird<br />

eine EU-Richtlinie umgesetzt, die<br />

grundsätzlich die Festlegung der<br />

Vergütung für Erneuerbare-Energien-Anlagen<br />

über Ausschreibungen fordert. Mit dem<br />

Systemwechsel in der Förderung treten potenzielle<br />

Anlagenbetreiber künftig in den<br />

Wettbewerb um die Kontingente an ausgeschriebener<br />

Leistung. Es erhalten diejenigen<br />

Betreiber den Zuschlag, die den geringsten<br />

Förderbetrag pro Kilowattstunde<br />

verlangen.<br />

Solche Ausschreibungen sind für die Photovoltaik,<br />

die Windkraft an Land und offshore<br />

sowie für die Biomasse vorgesehen. Für Wasserkraftanlagen<br />

und die Geothermie entfällt<br />

die Ausschreibungspflicht wegen des geringen<br />

Wettbewerbs. Der Grundgedanke: Die<br />

Ausschreibungen fördern den Wettbewerb<br />

zwischen Anlagenbetreibern und senken<br />

auf diese Weise die Kosten für den Ausbau<br />

Erneuerbarer Energien. Bislang wurde von<br />

staatlicher Seite ein festgelegter Fördersatz<br />

als Vergütung gezahlt.<br />

Änderungen bei Solaranlagen<br />

Eine Pflicht zur Teilnahme an den Ausschreibungen<br />

besteht bei Solaranlagen mit einer<br />

installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt<br />

(kW). Für Ein- oder Mehrfamilienhausbesitzer<br />

sowie kleine und mittlere Gewerbetreibende<br />

treten damit kaum Änderungen<br />

ein. Denn Anlagen mit geringerer Leistung<br />

haben je nach Technologie und Größe<br />

der Anlage nach wie vor einen Anspruch auf<br />

eine EEG-Vergütung oder eine Marktprämie<br />

Entwicklung des Anteils Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland<br />

Anteil in Prozent<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

3,4<br />

1990<br />

6,2<br />

2000<br />

6,6<br />

2001<br />

7,7<br />

2002<br />

7,6<br />

2003<br />

27,3<br />

25,1<br />

23,5<br />

20,3<br />

16,3 17,0<br />

14,2<br />

15,1<br />

11,6<br />

9,3<br />

10,2<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

31,6<br />

2015<br />

für den Strom, den sie in das Netz einspeisen.<br />

Für Anlagen, die vor dem Inkrafttreten<br />

des EEG <strong>2017</strong> in Betrieb genommen wurden,<br />

besteht Bestandsschutz. Sie erhalten weiterhin<br />

die Vergütung nach dem bis dato gültigen<br />

EEG. Für Anlagen größer als 750 kW<br />

werden drei Ausschreibungsrunden pro<br />

Jahr durchgeführt mit jeweils 200 Megawatt<br />

(MW) zu installierender Leistung.<br />

Änderungen bei Windenergie<br />

Auch bei der Windenergie richtet <strong>sich</strong> die<br />

Höhe der Vergütung für Windenergieanlagen<br />

über 750 kW an Land ab <strong>2017</strong> nach einem<br />

Ausschreibungssystem. Ausgenommen sind<br />

auch hier Anlagen bis zu 750 kW und so genannte<br />

Übergangsanlagen, die bis Ende 2016<br />

genehmigt und bis Ende 2018 in Betrieb genommen<br />

wurden. Die Ausbauziele für Windenergieanlagen<br />

an Land betragen für die Jahre<br />

<strong>2017</strong> bis 2019 jeweils 2.800 MW pro Jahr.<br />

Außerdem sieht das neue EEG vor, dass der<br />

Ausbau der Windkraft an Land in Gebieten<br />

mit Netzengpässen beschränkt wird.<br />

Änderungen bei Biomasse<br />

In den Jahren <strong>2017</strong> bis 2019 werden jeweils<br />

150 MW ausgeschrieben. Beteiligen<br />

können <strong>sich</strong> Betreiber von Anlagen ab 150<br />

kW. Alle Bestandsanlagen (auch mit weniger<br />

als 150 kW Leistung) können an der Ausschreibung<br />

teilnehmen, um eine zehnjährige<br />

Anschlussförderung zu erhalten, wenn der<br />

Strom bedarfsgerecht und flexibel erzeugt<br />

wird.<br />

<strong>W+M</strong><br />

<strong>Das</strong> Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz (EEG)<br />

Mit dem EEG will der Gesetzgeber <strong>sich</strong>erstellen,<br />

dass Deutschland seinen Energiebedarf<br />

im Jahr 2025 mit einem Anteil<br />

der regenerativen Stromerzeugung am<br />

Bruttostromverbrauch von 40 bis 45 Prozent<br />

decken kann. Strom aus Erneuerbaren<br />

Energien liefert seit 2015 den größten<br />

Anteil an der deutschen Stromerzeugung.<br />

Mit rund 32 Prozent übersteigt er<br />

jenen aus Steinkohle, Braunkohle, Gas<br />

oder Atomkraft.<br />

Quelle Schaubild: BMWi auf Basis Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat), Stand August 2016, Angaben vorläufig


Recht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> | 31<br />

Aktuelle Urteile<br />

Rechtsprechung für Unternehmer<br />

und Selbstständige<br />

<strong>Das</strong> sollten Sie wissen: Aktuelle Urteile für Unternehmer<br />

und Selbstständige zu den Themen Betriebsrente, Betriebsvermögen<br />

und Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflichten.<br />

Betriebsrenten<br />

Betriebsvermögen<br />

Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflicht<br />

Einzel- versus Kollektivvertrag<br />

Nutzungsausfall bei Dienst-Pkw<br />

Sturz eines Kunden<br />

Foto: AllebaziB/fotolia.com<br />

<strong>Das</strong> Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte darüber<br />

zu entscheiden, inwieweit Arbeitnehmer,<br />

denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche<br />

Altersversorgung zugesagt wurde, von<br />

einem kollektiven, auf einer Betriebsvereinbarung<br />

beruhenden Versorgungssystem des<br />

Arbeitgebers ausgenommen werden dürfen.<br />

Dies darf nur dann vollständig geschehen,<br />

wenn die Betriebsparteien davon ausgehen<br />

können, dass diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall<br />

typischerweise eine zumindest annähernd<br />

gleichwertige Versorgung erhalten.<br />

Dem Kläger im verhandelten Fall waren einzelvertraglich<br />

Leistungen der betrieblichen<br />

Altersversorgung über eine Pensionskasse<br />

zugesagt worden. Später trat eine Betriebsvereinbarung<br />

in Kraft, mit der allen ab einem<br />

bestimmten Stichtag eingestellten Arbeitnehmern<br />

Leistungen der betrieblichen<br />

Altersversorgung im Wege einer Direktzusage<br />

versprochen wurden. Die zuletzt gültige<br />

Betriebsvereinbarung sah vor, dass diese<br />

für Arbeitnehmer, die eine einzelvertragliche<br />

Zusage erhalten hatten, nicht gelte.<br />

<strong>Das</strong> Hessische Landesarbeitsgericht muss<br />

nun klären, ob die vom Unternehmen erteilten<br />

einzelvertraglichen Zusagen annähernd<br />

dem kollektiven Versorgungssystem gleichwertig<br />

sind.<br />

BAG, 3 AZR 134/15<br />

Die Nutzungsausfallentschädigung für ein<br />

Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens<br />

ist selbst dann in vollem Umfang eine Betriebseinnahme,<br />

wenn das Wirtschaftsgut<br />

teilweise auch privat genutzt wird. Dieses<br />

für Selbstständige wichtige Urteil hat der<br />

Bundesfinanzhof (BFH) gefällt.<br />

Ein selbstständiger Ver<strong>sich</strong>erungsagent<br />

nutzte ein Fahrzeug im Betriebsvermögen<br />

ebenso wie privat. Für einen Nutzungsausfall<br />

aufgrund eines Unfalls erhielt er<br />

von der Ver<strong>sich</strong>erung des Unfallverursachers<br />

eine Entschädigung. <strong>Das</strong> Finanzamt<br />

wertete diese uneingeschränkt als<br />

Betriebseinnahme, obgleich <strong>sich</strong> der Unfall<br />

auf einer Privatfahrt ereignet hatte<br />

und der Ver<strong>sich</strong>erungsagent für die Zeit<br />

des Nutzungsausfalls kein Ersatzfahrzeug<br />

angemietet, sondern Urlaub genommen<br />

hatte.<br />

Aber bewegliche Wirtschaftsgüter sind<br />

selbst dann, wenn sie gemischt genutzt<br />

werden, ungeteilt entweder Betriebsvermögen<br />

oder Privatvermögen. Vereinnahmt<br />

der Steuerpflichtige im Zusammenhang<br />

mit Schäden am Wirtschaftsgut<br />

Ersatzleistungen, richtet <strong>sich</strong> die steuerliche<br />

Beurteilung stets nach der Zuordnung<br />

des Wirtschaftsguts.<br />

BFH, X R 2/14<br />

Wird eine Selbstbedienungs-Tankstelle<br />

ab 22:00 Uhr mit einem Nachtschalter<br />

betrieben und wechselt das Personal um<br />

Mitternacht die Schicht, reicht ein Kontrollgang<br />

vor dem Schichtwechsel, um Gegenstände,<br />

über die Kunden stürzen könnten,<br />

zu entfernen. Mit einer entsprechenden<br />

Anweisung zur Kontrolle und zur Beseitigung<br />

von Verunreinigungen kommt<br />

ein Tankstellenbetreiber seiner Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflicht<br />

ausreichend nach.<br />

Der Kunde kann nicht damit rechnen, dass<br />

<strong>sich</strong> nachts durchgängig Personal außerhalb<br />

des Verkaufsraums auf dem Tankstellengelände<br />

aufhalte. Während des<br />

eingeschränkten Nachtbetriebes sei es<br />

nur erforderlich, vor dem Schichtwechsel<br />

zur Nachtschicht einen Kontrollgang über<br />

das Tankstellengelände durchzuführen, so<br />

die Richter. Im Fall war eine Autofahrerin<br />

auf dem Weg vom Nachtschalter zu ihrem<br />

Fahrzeug gestürzt. Verursacht hätte<br />

dies ihren Angaben zufolge eine schwarze<br />

Plastikschlaufe eines Paketbinders, die<br />

auf dem Boden lag. Ihre Forderung nach<br />

Schmerzensgeld lehnte das Oberlandesgericht<br />

(OLG) Hamm ab.<br />

OLG Hamm, 7 U 17/16<br />

<br />

<strong>W+M</strong><br />

www.WundM.info


32 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Insolvenz<br />

Insolvenz<br />

Die Insolvenzanfechtung soll<br />

entschärft werden<br />

Die Anfechtung durch Insolvenzverwalter geht nach aktuellem<br />

Recht relativ weit – zu weit, wie viele Marktteilnehmer behaupten.<br />

Dem Bundestag liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung<br />

vor, der aktuell im Parlament beraten wird. Ziel ist die<br />

Entschärfung der Insolvenzanfechtung in mehreren Punkten.<br />

Von Florian Stapper<br />

3. Verkürzte Anfechtungsfrist<br />

Konnte ein Insolvenzverwalter bislang<br />

Leistungen der letzten zehn Jahre zurückfordern,<br />

beschränkt der Gesetzentwurf<br />

dieses Recht auf die letzten vier Jahre<br />

vor Insolvenzantragstellung. Verschiebt<br />

der Schuldner allerdings zielgerichtet Vermögen<br />

an Dritte, gilt wieder die zehnjährige<br />

Frist.<br />

4. Wegfall von Zinsen<br />

Bislang musste der Anfechtungsgegner<br />

empfangene Leistungen verzinst zurückzahlen.<br />

Der Gesetzentwurf will die Zinspflicht<br />

bis zur Geltendmachung durch den<br />

Verwalter streichen. Anfechtbar erlangte<br />

Leistungen sind dann mit einem zinslosen<br />

Darlehen vergleichbar.<br />

Nach der zweiten und dritten Lesung<br />

des Gesetzentwurfs ist <strong>2017</strong><br />

mit einer zügigen Verabschiedung<br />

des Gesetzes zur Verbesserung der<br />

Rechts<strong>sich</strong>erheit bei Anfechtungen nach<br />

der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz<br />

zu rechnen. Einzelheiten<br />

sind noch in der politischen Diskussion.<br />

Nach geltendem Recht reicht die Anfechtung<br />

zehn Jahre zurück. Für eine Anfechtung<br />

kann es ausreichen, wenn der<br />

Anfechtungsgegner die drohende Zahlungsunfähigkeit<br />

seines Kunden kannte<br />

oder kennen musste. Durch die nun anstehende<br />

Reform der Insolvenz ordnung<br />

gewinnen Unternehmen an Planungs<strong>sich</strong>erheit<br />

und Handlungsspielraum. Sie<br />

können mit Vertragspartnern in der Krise<br />

weiter Geschäfte machen, ohne dabei<br />

erheblichen Anfechtungsrisiken ausgesetzt<br />

zu sein. Verlierer wäre die Gemeinschaft<br />

der unbefriedigten Gläubiger,<br />

denen die relativ weitgehende Insolvenzanfechtung<br />

aktuell zugutekommt.<br />

Folgende Änderungen werden diskutiert:<br />

1. Bargeschäfte<br />

Selbst sogenannte Bargeschäfte, bei denen<br />

Leistungen und Gegenleistungen unmittelbar<br />

erfolgen und gleichwertig sind,<br />

können aktuell unter bestimmten Voraussetzungen<br />

angefochten werden. <strong>Das</strong> erschwert<br />

Geschäfte mit Unternehmen, die<br />

<strong>sich</strong> in der Krise befinden, zum Teil ganz<br />

erheblich. Durch die geplante Gesetzesänderung<br />

soll Marktteilnehmern ein insolvenzfester<br />

Leistungsaustausch mit Unternehmen<br />

in der Krise ermöglicht werden.<br />

Auch wenn die wirtschaftlichen und finanziellen<br />

Schwierigkeiten des Vertragspartners<br />

bekannt sind, können nahezu ohne<br />

Anfechtungsgefahren weiter Leistungen<br />

vereinnahmt werden. Voraussetzung ist<br />

der zeitnahe Austausch gleichwertiger<br />

Leistungen. Handelt der Schuldner unlauter<br />

– investiert er zum Beispiel in flüchtige<br />

Luxusgüter oder verschleudert das Betriebsvermögen<br />

– kann ein Insolvenzverwalter<br />

gleichwohl zurückabwickeln.<br />

2. Insolvenzfeste Vollstreckung<br />

Wer in den letzten drei Monaten vor Antragstellung<br />

gegen den Insolvenzschuldner<br />

vollstreckt hat, musste bislang die Erlöse<br />

an den Verwalter herausgeben. Dem<br />

soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.<br />

Wer etwas durch Zwangsvollstreckung erlangt<br />

hat, soll es nicht wieder herausgeben<br />

müssen. Die geplanten Regeln lassen<br />

jedoch Ausnahmen zu. Wirkt ein Schuldner<br />

etwa an der Vollstreckung mit, bestehen<br />

weiter Anfechtungsrisiken.<br />

5. Verfahrenseröffnung trotz<br />

Bezahlung des Gläubigers<br />

Schuldner können nicht mehr die Insolvenzantragstellung<br />

abwarten und den<br />

Antragsteller sodann durch Zahlung<br />

dazu zwingen, seinen Antrag für erledigt<br />

zu erklären. Da ein Insolvenzantrag künftig<br />

trotz Bezahlung des antragstellenden<br />

Gläubigers zur Verfahrenseröffnung führen<br />

soll, steigt der Druck auf Schuldner, offene<br />

Verbindlichkeiten rechtzeitig zu bezahlen.<br />

<strong>W+M</strong><br />

Prof. Dr. Florian Stapper ist Fachanwalt für<br />

Insolvenz- und Steuerrecht und Inhaber von<br />

STAPPER Insolvenz- und Zwangsverwaltung.<br />

Foto: alphaspirit/fotolia.com (oben), Stapper (unten)


Verbraucherrecht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />

33<br />

Verbraucherrecht<br />

Text- statt Schriftform<br />

Bei Änderungen in Verbraucherverträgen gilt jetzt<br />

die Textformerfordernis. Damit erfüllen künftig auch<br />

Mitteilungen per SMS oder E-Mail die Anforderungen an eine<br />

Vertragsänderung. Der Paragraf 309 des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

(BGB) wurde dafür entsprechend abge<strong>ändert</strong>.<br />

Foto: visivasnc/fotolia.com<br />

Für alle künftig abgeschlossenen Verbraucherverträge<br />

gilt damit: Wer Ansprüche<br />

geltend machen, Änderungen<br />

bewirken oder Widerrufe tätigen möchte,<br />

muss dies nicht mehr auf dem Papierweg erledigen.<br />

Nun reichen dafür auch eine SMS, ein<br />

Fax, ein eingescanntes PDF oder eine E-Mail.<br />

Dies gilt etwa für Vertragskündigungen, Gewährleistungsansprüche<br />

oder den Wunsch<br />

nach Vertragsänderungen.<br />

Einbezogen in diese Regelung sind beispielsweise<br />

auch Erklärungen bei Standard-Arbeitsverträgen<br />

oder bei der Abwicklung von<br />

Online-Käufen. Für Arbeitgeber heißt das beispielsweise,<br />

dass sie künftig ihre Standard-<br />

Arbeitsverträge daraufhin überprüfen müssen,<br />

ob diese bisher in einzelnen Textpassagen<br />

eine Schriftform für Erklärungen verlangen.<br />

Allerdings findet die neue Vorschrift<br />

keine Anwendung auf Verträge, die bereits<br />

vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden.<br />

Vertragsformulierungen wie „die Kündigung<br />

muss schriftlich erfolgen“ oder „bedürfen<br />

der Schriftform“ sind damit hinfällig.<br />

Obsolet wird damit auch die bei der Schriftform<br />

notwendige eigenständige Namensunterschrift.<br />

Bei der Textform genügt es, wenn<br />

der Absender durch Namensnennung im Text<br />

klar zu erkennen ist.<br />

Verbraucherstreitigkeiten: Hinweis erforderlich<br />

Im Frühjahr 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz<br />

(VSBG) in Kraft. <strong>Das</strong><br />

Gesetz mit dem etwas kompliziert klingenden<br />

Namen ist eine Umsetzung einer europäischen<br />

Richtlinie über alternative Formen<br />

der Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.<br />

Es soll Wege zur außergerichtlichen<br />

Einigung bei Streitigkeiten zwischen<br />

Verbrauchern und Unternehmen, aber auch<br />

mit Rechtsanwälten und Steuerberatern eröffnen.<br />

<strong>Das</strong> neue Verfahren dürfen nur zugelassene<br />

Verbraucherschlichtungsstellen<br />

durchführen. Die Teilnahme an der Schlichtung<br />

ist für beide Seiten freiwillig.<br />

Wichtig: Die neue Regelung gilt nicht für notariell<br />

beurkundete Verträge. Außerdem ausgenommen<br />

sind Kündigungen von Arbeitsverträgen<br />

und Mietverträgen. Hier ist weiterhin<br />

die Schriftform erforderlich.<br />

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />

per SMS wird es also auch weiterhin nicht<br />

geben. Kündigungserklärungen und Auflösungsverträge<br />

sind nur gültig, wenn sie im<br />

Original von den Vertragsparteien unterzeichnet<br />

wurden.<br />

Zum 1. Februar <strong>2017</strong> ergeben <strong>sich</strong> für Unternehmen<br />

daraus neue Hinweispflichten,<br />

sofern sie eine Webseite im Internet betreiben<br />

oder AGB verwenden. Sie müssen den<br />

Verbraucher in leicht zugänglicher und verständlicher<br />

Form über die Teilnahmebereitschaft<br />

an einem Streitbeilegungsverfahren<br />

informieren. Soweit <strong>sich</strong> das Unternehmen<br />

verpflichtet hat, an einem solchen Verfahren<br />

teilzunehmen, muss es zudem Angaben<br />

zur Anschrift und Website der Verbraucherschlichtungsstelle<br />

machen. Kommt das<br />

Unternehmen den Hinweispflichten nicht<br />

nach, drohen Abmahnungen.<br />

TIPP<br />

Unternehmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) nun entsprechend<br />

zügig anpassen und die Verbraucher<br />

auf die Textform anstelle der Schriftform<br />

hinweisen. Ansonsten drohen im neuen<br />

Jahr Abmahnungen – etwa durch Verbraucherzentralen<br />

– und generell eine Unwirksamkeit<br />

der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

des Unternehmens. <strong>W+M</strong><br />

www.WundM.info


34 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Termine <strong>2017</strong><br />

Verlage und Buchliebhaber<br />

kommen<br />

im März auf der<br />

Leipziger Buchmesse<br />

zusammen.<br />

Vom 14. bis 24. September <strong>2017</strong> findet die 67. Internationale<br />

Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt am Main statt.<br />

Terminkalender<br />

Die wichtigsten Termine <strong>2017</strong><br />

für den Mittelstand<br />

Rechtzeitig planen: Die wichtigsten Branchentreffs,<br />

Messen und Termine für den Mittelstand im Jahr <strong>2017</strong><br />

20. – 29. Januar <strong>2017</strong> Berlin: Internationale Grüne Woche<br />

28. – 31. Januar <strong>2017</strong> Frankfurt am Main: Paperworld – Internationale Messe für Papier, Büro- und Schreibwaren<br />

11. – 19. Februar <strong>2017</strong> Leipzig: Mitteldeutsche Handwerksmesse<br />

3. – 5. März <strong>2017</strong> Rostock: 18. Bauen & Sanieren – EIGENHEIM Rostock<br />

7. – 10. März <strong>2017</strong> Leipzig: Intec – Internationale Fachmesse für Werkzeugmaschinen, Fertigungs- und Automatisierungstechnik<br />

8. – 12. März <strong>2017</strong> Berlin: ITB Berlin – Weltleitmesse für Touristik<br />

8. – 14. März <strong>2017</strong> München: IHM – Internationale Handwerksmesse/Leitmesse<br />

14. – 18. März <strong>2017</strong> Frankfurt am Main: ISH – Weltleitmesse Gebäude-, Energie- und Klimatechnik<br />

20. – 24. März <strong>2017</strong> Hannover: CeBIT – Weltmesse für Digitalisierung<br />

23. – 26. März <strong>2017</strong> Leipzig: Leipziger Buchmesse<br />

5. – 7. April <strong>2017</strong> Leipzig: terratec – Fachmesse für Entsorgung, Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft<br />

6. – 9. April <strong>2017</strong> Köln: FIBO – Internationale Leitmesse für Fitness, Wellness & Gesundheit<br />

24. – 28. April <strong>2017</strong> Hannover: Hannover Messe – die weltweit wichtigste Industriemesse<br />

16. – 18. Mai <strong>2017</strong> Hannover: Biotechnica – die Welt der Biotechnologie<br />

26. – 29. Juni <strong>2017</strong> München: LASER World of PHOTONICS – Weltleitmesse für optische Technologien<br />

14. – 24. September <strong>2017</strong> Frankfurt am Main: Internationale Automobil-Ausstellung (IAA)<br />

16. September <strong>2017</strong> Bundesweiter Tag des Handwerks<br />

20. – 22. September <strong>2017</strong> Leipzig: efa – 15. Fachmesse für Gebäude- und Elektrotechnik, Licht, Klima und Automation<br />

7. – 11. Oktober <strong>2017</strong> Köln: Anuga – Leitmesse für die globale Ernährungswirtschaft<br />

11. – 15. Oktober <strong>2017</strong> Frankfurt am Main: Frankfurter Buchmesse<br />

12. – 18. November <strong>2017</strong> Hannover: Agritechnica – Internationale Messe für Landtechnik<br />

12. – 15. November <strong>2017</strong> Rostock: GastRo <strong>2017</strong> – Fachausstellung für Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung<br />

23. November <strong>2017</strong> Potsdam: 21. Unternehmer-Konvent des Ostdeutschen Sparkassenverbandes<br />

Fotos: IAA (links), Leipziger Messe (rechts)


BRANDENBURG<br />

Titel_WuM_0415.indd 1<br />

18.06.15 13:16 Uhr<br />

Titelentwuerfe_WuM_0416.indd 1 15.06.16 13:51<br />

Titel_WuM_0515.indd 1 18.08.15 22:27<br />

Titel_WuM_0615.indd 1<br />

21.10.15 11:32 Uhr<br />

001_Titelentwürfe_WuM_0316 1 22.04.2016 09:00:36<br />

Titelentwürfe_WuM_0616.indd 1 06.10.16 11:54<br />

WIRTSCHAFT+MARKT 1-2/2015<br />

WIRTSCHAFT+<br />

MARKT<br />

26. Jahrgang | Heft 4 | Juli/August 2015 | 5 | ZKZ 84618<br />

DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />

WIRTSCHAFT+MARKT 1-2/2015<br />

WIRTSCHAFT+<br />

MARKT<br />

26. Jahrgang 26. Jahrgang | Heft 5 | September/Oktober Heft 4 | Juli/August 2015 | 5 | ZKZ 84618<br />

DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />

WIRTSCHAFT+MARKT 1-2/2015<br />

WIRTSCHAFT+<br />

MARKT<br />

26. Jahrgang 26. | Jahrgang Heft 6 | November/Dezember | Heft 4 | Juli/August 2015 | 5 | ZKZ 84618<br />

DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />

ENERGIE<br />

ELEKTRISIERT<br />

DIE<br />

WIRTSCHAFT<br />

GRÜNT<br />

THÜRINGEN<br />

IM INTERVIEW<br />

Ministerpräsident<br />

IM INTERVIEW<br />

Bodo Ramelow<br />

Ministerpräsident<br />

Dietmar Woidke<br />

STUDIE<br />

SACHSEN<br />

REPORT<br />

Rivalität auf<br />

der Ostsee<br />

Mittelstand im<br />

digitalen Wandel<br />

UMFRAGE<br />

Welches Auto<br />

passt zu Ihnen?<br />

Kraftakt<br />

Firmenübergabe<br />

EXKLUSIVE INTERVIEWS<br />

Bundeswirtschaftsminister<br />

Sigmar Gabriel<br />

Ministerpräsident<br />

Stanislaw Tillich<br />

RATGEBER<br />

Betriebliche<br />

Altersvorsorge<br />

WIRTSCHAFT+MARKT 1-2/2015<br />

WIRTSCHAFT+<br />

MARKT<br />

27. Jahrgang 26. Jahrgang | Heft | Heft 1 | Januar/Februar 4 | Juli/August 2016 2015 | 5 | ZKZ 84618<br />

DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />

WIRTSCHAFT+<br />

MARKT<br />

27. Jahrgang | Heft 2 | März/April 2016 | 5 | ZKZ 84618<br />

DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />

WIRTSCHAFT+<br />

MARKT<br />

27. Jahrgang | Heft 3 | Mai/Juni 2016 | 5 | ZKZ 84618<br />

Beilage<br />

DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

BERLIN<br />

GESUNDHEITSWIRTSCHAFT<br />

EIN GESCHÄFT<br />

FÜR VIELE<br />

BRANCHEN<br />

OSTPRODUKTE<br />

DIE UNHEIMLICHE<br />

RENAISSANCE<br />

Motorenwerk Kölleda:<br />

Herz einer Region<br />

WindNODE:<br />

Energie aus dem Norden<br />

<strong>W+M</strong><br />

mit<br />

Sachsen-Anhalt<br />

FERIEN DAHEIM<br />

TOURISMUS<br />

Wie der neue Trend<br />

den Osten stärkt<br />

LÄNDERREPORTS<br />

100 Jahre Leuna<br />

Profisport im Osten<br />

IM INTERVIEW<br />

Berlins Regierender<br />

Michael Müller<br />

Bilanz vor der Wahl:<br />

Reiner Haseloff<br />

Davos in Bad Saarow:<br />

Ostdeutsches Wirtschaftsforum<br />

RATGEBER<br />

Investieren im Iran<br />

Gesundes Arbeiten im Büro<br />

Mutig in der Insolvenz<br />

REPORT<br />

Eberswalder<br />

Metall-Gen<br />

Management:<br />

Der Honecker-Effekt<br />

Travel:<br />

Tipps für Geschäftsreisen<br />

LIFESTYLE<br />

Edle Uhren-Neuheiten<br />

Logieren in Schlosshotels<br />

RATGEBER<br />

Gutschein<br />

statt Geld<br />

INTERVIEWS<br />

Christian Pegel, Erwin Sellering und Gerold Jürgens,<br />

Tillmann Stenger, Peter-Michael Diestel, Reinhard Pätz<br />

WIRTSCHAFT+<br />

MARKT<br />

27. Jahrgang | Heft 4 | Juli/August 2016 | 5 | ZKZ 84618<br />

DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />

WIRTSCHAFT+<br />

MARKT<br />

27. Jahrgang | Heft 5 | September/Oktober 2016 | 5 | ZKZ 84618<br />

DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />

WIRTSCHAFT+<br />

MARKT<br />

27. Jahrgang | Heft 6 | November/Dezember 2016 | 5 | ZKZ 84618<br />

DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />

BRÜSSELER SEGEN<br />

WIE DER OSTEN VON<br />

EU-GELDERN PROFITIERT<br />

LÄNDERREPORT<br />

Schwerin dockt an<br />

Hamburg an<br />

BEILAGE<br />

Sachsen<br />

ZUKUNFT OST<br />

WELCHE PERSPEKTIVEN UNSERE ELITE<br />

FÜR DIE NEUEN LÄNDER ENTWICKELT<br />

Flughäfen am Tropf<br />

der öffentlichen Hand<br />

BEIL AGE<br />

Brandenburg<br />

RATGEBER<br />

So gelingt die<br />

Unternehmensnachfolge<br />

Kassenführung im<br />

Visier der Finanzämter<br />

TILLICH & WOIDKE IM INTERVIEW<br />

Zwei Lausitzer, zwei Landesväter,<br />

zwei Parteien, zwei Freunde<br />

BEILAGE<br />

Thüringen<br />

LÄNDERREPORT<br />

Küstenautobahn<br />

taktet den Norden<br />

RATGEBER<br />

Die Insolvenz<br />

professionell planen<br />

So gelingt die<br />

Online-Präsentation<br />

INTERVIEW<br />

Warum Thüringens linker<br />

Ministerpräsident Bodo<br />

Ramelow Fürst Albert II.<br />

und Papst Franziskus trifft


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