W+M Exklusiv Das ändert sich 2017
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Steuern • Ver<strong>sich</strong>erungen • Recht<br />
<strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />
<strong>W+M</strong> Wirtschaft und Markt GmbH | www.WundM.info | Dezember 2016
Wachsen<br />
ist einfach.<br />
Wenn man für Investitionen<br />
einen Partner hat, der Ideen<br />
von Anfang an unterstützt.<br />
www.sparkasse.de
Editorial <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
3<br />
Inhalt<br />
Foto: Torsten George, Titelfotos: 1. R. v. l.: Jakub Jirsák, ag visuell, Alleba, industrieblick, 2. R. 1., 3. Bild: Monkey Business, Eléonore H,<br />
3. R. r.: Robert Kneschke, 4. R. 3. Bild: Jürgen Fächle (alle fotolia.com); 4. R. r.: OSV<br />
Report<br />
<strong>2017</strong> – das Jahr der Entscheidung 4<br />
Interview<br />
Dr. Michael Ermrich, Geschäftsführender Präsident<br />
des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) 6<br />
Steuern<br />
Steuererklärungen sollen schneller bearbeitet werden 8<br />
Registrierkassen: Neue Pflichten ab <strong>2017</strong> 9<br />
Erbschaftssteuer: Langwierige Reform vor dem Abschluss 10<br />
Änderungen <strong>2017</strong>: Von Elektromobilität bis Bürokratieabbau 11<br />
Sparkassen – Partner des Mittelstands<br />
Deutsche Leasing: Investitionslösungen aus einer Hand 12<br />
Deka: Beratung für Privat- und Betriebsvermögen 14<br />
Sparkassen-Kreditkarte für Firmenkunden 15<br />
Sparkassen-Finanzgruppe: Zahlen und Fakten 16<br />
Sparkassen-Finanzgruppe in Ostdeutschland: Nah am Kunden 18<br />
Paydirekt: Sicher bezahlen im Internet 20<br />
Sparkassen – Natürliche Partner der Landwirtschaft 22<br />
Ver<strong>sich</strong>erung<br />
Rentenver<strong>sich</strong>erung: Mit der Flexi-Rente in den Ruhestand 24<br />
Kfz-Ver<strong>sich</strong>erung: Typklassen neu berechnet_______________ 25<br />
Recht<br />
Arbeitsrecht: Neue Gesetze für Arbeitgeber <strong>2017</strong> 26<br />
Datenschutz: Ver<strong>ändert</strong>e Regeln für Unternehmen 28<br />
EU: Brüsseler Beschlüsse und Luxemburger Urteile 29<br />
Erneuerbare Energien: Mehr Wettbewerb 30<br />
Aktuelle Urteile für Unternehmer und Selbstständige 31<br />
Insolvenz: Anfechtung soll entschärft werden 32<br />
Verbraucherrecht: Text- statt Schriftform 33<br />
Termine <strong>2017</strong><br />
Wichtige Messen und Termine für den Mittelstand__________ 34<br />
Impressum<br />
<strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> „<strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong>“<br />
Eine Sonderausgabe von WIRTSCHAFT+MARKT<br />
Redaktionsschluss: 14.11.2016<br />
Verlag: <strong>W+M</strong> Wirtschaft und Markt GmbH<br />
Zimmerstraße 56, 10117 Berlin<br />
Tel.: 030 479071-27<br />
Fax: 030 479071-22<br />
info@WundM.info<br />
www.WundM.info<br />
Herausgeber: Frank Nehring<br />
Chefredakteur: Karsten Hintzmann<br />
Redaktion: Matthias Salm,<br />
Janine Pirk-Schenker<br />
Layout: moeller-medienagentur.de<br />
Druck: möller druck und verlag gmbh<br />
Liebe Leser,<br />
in den Wochen rund um den Jahreswechsel fragt man <strong>sich</strong> vielerorts:<br />
Was wird uns das neue Jahr bringen? Wird <strong>2017</strong> besser werden<br />
als das zu Ende gehende Jahr?<br />
Insgesamt betrachtet liegen eher unruhige Monate hinter den Menschen<br />
in Deutschland. Nicht etwa, weil es mit der Wirtschaft hierzulande<br />
bergab ginge. Der Wirtschaftsmotor brummt, die Auftragsbücher<br />
vieler Unternehmen sind gut gefüllt. Entsprechend rückläufig<br />
ist die Arbeitslosenquote landauf landab. Nein, die Unruhe,<br />
die die Bürger erfasst hat, hängt vorrangig mit der internationalen<br />
Lage zusammen. Die Welt scheint aus den Fugen zu geraten, kein<br />
einziger der vielen internationalen Krisen- und Spannungsherde<br />
konnte von der Politik wirksam gelöscht werden.<br />
Umso wichtiger ist es, dass zu Hause möglichst Stabilität und Planbarkeit<br />
herrschen. Und danach sieht es aus, wenn man den Blick<br />
nach vorn richtet. <strong>Das</strong> haben wir in dem vorliegenden Magazin<br />
getan. Auf den kommenden Seiten können Sie <strong>sich</strong> gründlich für<br />
<strong>2017</strong> wappnen. Dort erfahren Sie, was <strong>sich</strong> in Deutschland im neuen<br />
Jahr ändern wird. Wir spannen den Bogen von den Folgen der<br />
Erbschaftssteuerreform, über neue Pflichten bei der Nutzung von<br />
Registrierkassen in Unternehmen, wir berichten über ver<strong>ändert</strong>e<br />
Anforderungen für den Datenschutz, informieren über Beschlüsse<br />
der EU-Kommission, die auch Deutschland direkt betreffen und<br />
wir setzen Sie am Ende über Urteile in Kenntnis, die die Tätigkeit<br />
von Unternehmern und Selbstständigen tangieren.<br />
Darüber hinaus geben wir Ihnen praktische Tipps, wie Sie jederzeit<br />
optimal finanziell aufgestellt sind – mit Hilfe der vielfältigen Produkte<br />
der Sparkassen-Finanzgruppe.<br />
Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht<br />
Karsten Hintzmann, Chefredakteur<br />
www.WundM.info
4 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Report <strong>2017</strong><br />
Im Herbst <strong>2017</strong> wählen die Deutschen<br />
einen neuen Bundestag.<br />
<strong>2017</strong> – das Jahr der Entscheidung<br />
Im Herbst <strong>2017</strong> werden die Deutschen an die Wahlurnen<br />
gerufen. Eine Vorhersage, wer künftig in Berlin mit welchen<br />
politischen Zielsetzungen die Regierungsgeschicke leiten<br />
wird, ist nach den Wahlergebnissen des laufenden Jahres<br />
schwieriger denn je zu treffen. Von Matthias Salm<br />
Auch weiterhin ungelöste politische<br />
Fragen wie der Austritt der Briten<br />
aus der EU drängen <strong>2017</strong> auf die<br />
Agenda und erschweren die Planungs<strong>sich</strong>erheit<br />
– auch für den heimischen Mittelstand.<br />
Die Wirtschaftsforscher des Landes<br />
zeigen <strong>sich</strong> jedenfalls in ihren Aus<strong>sich</strong>ten für<br />
die heimische Konjunktur zurückhaltend:<br />
In ihrem traditionellen Herbstgutachten<br />
haben die fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstitute<br />
des Landes eine Abschwächung<br />
der Konjunktur im Jahr <strong>2017</strong> prognostiziert.<br />
Wahltermine <strong>2017</strong><br />
<strong>Das</strong> Wachstum werde <strong>sich</strong> den Berechnungen<br />
zufolge dann nur noch auf 1,4 Prozent<br />
belaufen – getragen vom anhaltenden Beschäftigungsaufbau,<br />
vom steigenden Konsum<br />
und dem Wohnungsbau. Die Forscher<br />
erwarten beispielsweise, dass die Beschäftigung<br />
kräftig in die Höhe schnellen wird. Die<br />
Zahl der Erwerbstätigen soll <strong>2017</strong> auf gut 44<br />
Millionen anwachsen. Un<strong>sich</strong>erheitsfaktor<br />
bleibt aber die Integration der Flüchtlinge in<br />
den Arbeitsmarkt und in das Bildungssystem<br />
– eines der Themen, welche die politische<br />
und wirtschaftliche Diskussion auch im kommenden<br />
Jahr beherrschen dürften. Defizite<br />
machen die Forscher zudem in den Bereichen<br />
Infrastruktur, Bildung und Forschung<br />
sowie bei der Unternehmensdynamik aus.<br />
12. Februar <strong>2017</strong> Wahl des Bundespräsidenten<br />
26. März <strong>2017</strong> Landtagswahlen im Saarland<br />
7. Mai <strong>2017</strong> Landtagswahlen in Schleswig-Holstein<br />
14. Mai <strong>2017</strong> Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen<br />
Herbst <strong>2017</strong><br />
Wahl des Deutschen Bundestags<br />
Foto: Deutscher Bundestag/Axel Hartmann
Report <strong>2017</strong> <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
5<br />
Die Europäische Union steht <strong>2017</strong> vor schwierigen Herausforderungen.<br />
Gefahren für die deutsche Konjunktur verorten<br />
die Ökonomen zudem in „gesellschaftlichen<br />
Strömungen“, die die Integration der<br />
Weltwirtschaft in Frage stellen. Damit sind<br />
sie <strong>sich</strong> mit ihren Kollegen vom Internationalen<br />
Währungsfonds (IWF) einig, die protektionistische<br />
Bewegungen in vielen Ländern<br />
als Risiko für die Weltwirtschaft bewerten<br />
und nicht zuletzt deshalb einen eher bescheidenen<br />
Konjunkturausblick für die meisten<br />
Industriestaaten wagen. Für Deutschland<br />
sagt der IWF ebenfalls ein Wachstum<br />
der Wirtschaft von 1,4 Prozent voraus.<br />
angehoben und Einkommensteuertarife angepasst<br />
werden. Es geht um Steuerentlastungen<br />
von insgesamt 6,3 Milliarden Euro in<br />
den Jahren <strong>2017</strong> und 2018. Wenn es nach<br />
dem Bundesfinanzministerium geht, erlangen<br />
diese bereits zum 1. Januar <strong>2017</strong> Gesetzeskraft.<br />
Strittig ist noch, ob die Entscheidung<br />
darüber vor der Vorlage des Existenzminimumberichts<br />
des Finanzministeriums<br />
im Dezember fallen wird.<br />
International lässt das Jahr <strong>2017</strong> eine<br />
schwierige Gemengelage für die Exportnation<br />
Deutschland erwarten. Insbesondere<br />
der weitere Verlauf des britischen Ausscheidens<br />
aus der Europäischen Union birgt<br />
Zündstoff. Bis Ende März <strong>2017</strong> will die britische<br />
Regierung den Austrittsantrag stellen.<br />
Dabei will Großbritannien stärkere Zuwanderungskontrollen,<br />
aber gleichzeitig einen<br />
freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt<br />
erreichen – Ausgang ungewiss,<br />
im Zweifelsfall droht bei fehlender Verständigung<br />
ein harter Schnitt, der das Vereinigte<br />
Königreich weder am EU-Binnenmarkt<br />
noch am Europäischen Wirtschaftsraum<br />
(EWR) teilnehmen ließe. Auch die Freihandelsabkommen<br />
TTIP und Ceta dürften weiter<br />
die Gemüter erhitzen. Immerhin Ceta<br />
soll noch in diesem Jahr zwischen der EU<br />
und Kanada unterzeichnet werden und<br />
könnte dann im Frühjahr <strong>2017</strong> in Kraft treten.<br />
<strong>W+M</strong><br />
Foto: Europäische Union/Etienne Ansotte<br />
Allemal ausreichend Diskussionsstoff für die<br />
Wahlkämpfe des Jahres <strong>2017</strong>. Bis dahin hat<br />
<strong>sich</strong> die Große Koalition in Berlin allerdings<br />
noch einige Entscheidungen auf die Tagesordnung<br />
gesetzt. Es ist damit zu rechnen,<br />
dass die Politik spätestens ab Ostern kommenden<br />
Jahres auch im Ausblick auf die zuvor<br />
anstehenden Landtagswahlen in den<br />
Wahlkampfmodus schalten und nur noch<br />
wenig gemeinsam entscheiden wird.<br />
Einer der wichtigsten Streitpunkte, über die<br />
zuvor noch Einigung zu erzielen ist, dürften<br />
aus Sicht des Mittelstands die gesetzlichen<br />
Regelungen zur Betriebsrente sein. Diese<br />
soll nämlich künftig auch für Mitarbeiter in<br />
kleinen und mittleren Betrieben besser zugänglich<br />
sein. Im Gespräch sind ein staatlicher<br />
Zuschuss für Arbeitgeber, sofern sie für<br />
Geringverdiener in eine betriebliche Altersvorsorge<br />
einzahlen, sowie die Möglichkeit<br />
für Arbeitnehmer, bis zu sieben Prozent ihres<br />
Lohns steuerfrei in Betriebsrenten umwandeln<br />
zu können. Auch Haftungsfragen<br />
sollen zugunsten der kleinen Unternehmen<br />
besser geregelt werden.<br />
Geringfügige Steuersenkungen für weite Teile<br />
der Bevölkerung sind aktuell ebenfalls im<br />
Gespräch: Grundfreibetrag, Kindergeld und<br />
Kinderfreibetrag sollen im kommenden Jahr<br />
Feiertage <strong>2017</strong><br />
Mehr Freizeit – weniger Wachstum. Die Feiertage bescheren den Arbeitnehmern in<br />
<strong>2017</strong> mehr freie Tage und der Wirtschaft weniger Wachstum. Insgesamt wird es drei<br />
Arbeitstage weniger geben.<br />
Schon jetzt dürften viele Arbeitnehmer vor allem die im kommenden Jahr zahlreichen<br />
Brückentage planen. Ein Überblick über die Feiertage <strong>2017</strong> an Wochentagen:<br />
Datum Wochentag Feiertag Bundesländer<br />
6. Januar <strong>2017</strong> Freitag Heilige Drei Könige BW, BY, ST<br />
14. April <strong>2017</strong> Freitag Karfreitag bundesweit<br />
17. April <strong>2017</strong> Montag Ostermontag bundesweit<br />
1. Mai <strong>2017</strong> Montag Tag der Arbeit bundesweit<br />
25. Mai <strong>2017</strong> Donnerstag Christi Himmelfahrt bundesweit<br />
5. Juni <strong>2017</strong> Montag Pfingstmontag bundesweit<br />
15. Juni <strong>2017</strong> Donnerstag Fronleichnam BW, BY, HE, NRW,<br />
RP, SL,<br />
zum Teil in SN, TH<br />
3. Oktober <strong>2017</strong> Dienstag Tag der Deutschen Einheit bundesweit<br />
31. Oktober <strong>2017</strong> Dienstag Reformationstag 500. Jahrestag<br />
bundesweit<br />
1. November <strong>2017</strong> Mittwoch Allerheiligen BW, BY, NRW, RP, SL<br />
22. November <strong>2017</strong> Mittwoch Buß- und Bettag SN<br />
25. Dezember <strong>2017</strong> Montag 1. Weihnachtsfeiertag bundesweit<br />
26. Dezember <strong>2017</strong> Dienstag 2. Weihnachtsfeiertag bundesweit<br />
www.WundM.info
6 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Interview<br />
„Sparkassen sind ein lebendiger Teil der Region“<br />
Der Geschäftsführende Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV)<br />
Dr. Michael Ermrich über die Folgen der Niedrigzinspolitik, die Regulierung des Bankenmarkts<br />
und die Zukunft der ostdeutschen Sparkassen<br />
<strong>W+M</strong>: Herr Dr. Ermrich, die lang anhaltende<br />
Niedrigzinsphase stellt die ostdeutschen<br />
Sparkassen vor große Herausforderungen.<br />
Wie beurteilen Sie ange<strong>sich</strong>ts dessen den<br />
bisherigen Geschäftsverlauf der Sparkassen<br />
im OSV im Jahr 2016?<br />
Michael Ermrich: Die Geschäfte unserer<br />
45 Mitgliedssparkassen sind im ersten<br />
Halbjahr sehr gut gelaufen. Sowohl bei den<br />
Krediten als auch bei den Einlagen verzeichnen<br />
wir deutliche Zuwächse. Für 2016 erwarten<br />
wir dennoch sinkende Erträge. <strong>Das</strong><br />
Problem sind die steigenden Kosten, vor allem<br />
durch die unverhältnismäßige Regulierung,<br />
die leider Sparkassen genauso behandelt<br />
wie globale Investmentbanken. Zwar<br />
sinkt auch der Zinsaufwand, sein Rückgang<br />
kompensiert aber nicht die steigenden Gesamtaufwendungen<br />
und die Folgen der Negativzinsen.<br />
<strong>Das</strong> Betriebsergebnis unserer<br />
Mitgliedssparkassen wird daher zum Jahresende<br />
unter dem Wert von 2015 liegen.<br />
Unternehmen wieder, <strong>sich</strong>er auch wegen<br />
der günstigen Kreditzinsen. Wir beobachten<br />
aber auch, dass sie Eigenmittel nutzen,<br />
weil auch sie so gut wie keine Zinsen dafür<br />
bekommen. Der ostdeutsche Mittelstand<br />
befindet <strong>sich</strong> insgesamt in einer weitgehend<br />
stabilen und wettbewerbsfähigen<br />
Situation.<br />
<strong>W+M</strong>: Vor welchen Herausforderungen<br />
steht der<br />
Mittelstand in Ostdeutschland<br />
in den<br />
kommenden Jahren?<br />
Michael Ermrich:<br />
Eine große Herausforderung<br />
sehe ich<br />
in der demografischen<br />
Entwicklung:<br />
Viele Firmengründer, besonders der Nachwendezeit,<br />
finden keinen Nachfolger. Hier<br />
müssen wir gemeinsam mit den Kammern<br />
und Kommunen dringend Konzepte entwickeln<br />
und verdeutlichen, dass es <strong>sich</strong> lohnt,<br />
in unsere Städte und Landkreise zu ziehen,<br />
um eine Firma weiterzuführen und Arbeitsplätze<br />
zu erhalten. Bleiben Unternehmen,<br />
kommen auch Ärzte und Einzelhändler<br />
in die Region.<br />
<strong>W+M</strong>: Die Sparkassen kämpfen<br />
derzeit mit den Folgen der<br />
Niedrigzinspolitik. Wie bewerten<br />
Sie die mittelfristigen Aus<strong>sich</strong>ten<br />
der ostdeutschen Sparkassen?<br />
Michael Ermrich: Der verschwundene<br />
Zins und die bei bestimmten<br />
Anlagen durch Sparkassen<br />
zu zahlenden Negativzinsen<br />
schmälern die Erträge.<br />
<strong>W+M</strong>: Zur Halbjahresbilanz präsentierten<br />
Sie dennoch einen neuen Kreditrekord<br />
bei Unternehmen und Selbstständigen.<br />
Worauf führen Sie die Zahlen<br />
zurück?<br />
Michael Ermrich: In der Tat haben<br />
wir die hervorragende Kreditvergabe<br />
der Vorjahre im ersten<br />
Halbjahr noch einmal ausgebaut.<br />
Die Sparkassen bewilligten<br />
in diesem Zeitraum neue Kredite<br />
in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.<br />
Im ersten Halbjahr 2015 waren<br />
es 2,2 Milliarden Euro. Offenbar<br />
investieren derzeit viele<br />
Dr. Michael Ermrich ist Geschäftsführender<br />
Präsident des Ostdeutschen<br />
Sparkassenverbandes (OSV).<br />
Foto: OSV
Interview <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
7<br />
Es geht den Sparkassen wie ihren Kunden.<br />
Sie haben kaum Möglichkeiten, ihr Geld anzulegen.<br />
<strong>Das</strong> wird <strong>sich</strong> auf die Geschäftsergebnisse<br />
auswirken.<br />
<strong>W+M</strong>: Müssen Sparkassen-Kunden in Ostdeutschland<br />
mit negativen Zinsen rechnen?<br />
Michael Ermrich: <strong>Das</strong> kann ich nicht für alle<br />
Kundengruppen dauerhaft ausschließen. Geschäftskunden<br />
und Privatkunden sind aber<br />
unterschiedlich zu bewerten. Geschäftskunden<br />
können zunehmend mit Negativzinsen<br />
für Einlagen konfrontiert werden. Doch auch<br />
dort werden unsere Sparkassen individuelle<br />
Lösungen, zum Beispiel für Handwerksbetriebe,<br />
bereitstellen. Für unsere Privatkunden<br />
stellt <strong>sich</strong> die Frage der Einführung von<br />
Negativzinsen nach wie vor nicht.<br />
Foto: OSV<br />
<strong>W+M</strong>: Die OSV-Sparkassen beklagen eine<br />
zunehmende Überregulierung des Bankenmarkts.<br />
Inwiefern sind die Sparkassen davon<br />
besonders betroffen?<br />
Michael Ermrich: Es geht nicht nur um<br />
uns Sparkassen. Die Überregulierung<br />
durch Brüssel schadet der europäischen<br />
Idee. Nicht alles muss von der Zentrale aus<br />
geregelt werden. Bezogen auf den Bankensektor<br />
steht die Überregulierung ganz<br />
vorn auf der Agenda. Wir können da außer<br />
Sonntagsreden keine praktischen Schritte<br />
erkennen, die wenigstens in Richtung einer<br />
dem Risiko und dem Geschäftsmodell einer<br />
Sparkasse angemessenen Regulierung gehen.<br />
Im Gegenteil: Es wird schlimmer.<br />
<strong>W+M</strong>: Als aktuelles Beispiel gilt die Umsetzung<br />
der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie<br />
in deutsches Recht. Die Sparkassen warnen<br />
vor einem Rückgang der Kreditvergabe.<br />
Wo sehen Sie Gefahren?<br />
Michael Ermrich: <strong>Das</strong> Gesetz will dem<br />
Schutz der Verbraucher dienen. Von der<br />
Verschärfung sind allerdings nicht nur<br />
die betroffen, die der Gesetzgeber vor<br />
der Überschuldung schützen wollte, sondern<br />
auch andere Kunden. Den Sparkassen<br />
drohen Haftungsrisiken aufgrund der<br />
Verpflichtung zur Prognose der Einkommensentwicklung<br />
der Kunden über lange<br />
Lebensabschnitte. Dies erschwert die Kreditvergabe.<br />
Natürlich trifft dies auch den<br />
Mittelstand. Weniger Eigenheimbau und<br />
Modernisierung bedeutet weniger Aufträge<br />
für die Baubranche.<br />
<strong>W+M</strong>: Wie kann die Sparkassen-Organisation<br />
darauf Einfluss nehmen?<br />
Michael Ermrich: Wir Sparkassen hätten<br />
die Richtlinie nicht gebraucht. Besonders<br />
ärgerlich ist, dass der deutsche Gesetzgeber<br />
die EU-Vorgaben zusätzlich verschärft<br />
hat, im Unterschied zu anderen Ländern wie<br />
Österreich. <strong>Das</strong> Positive: <strong>Das</strong> Gesetz kann<br />
auf nationaler Ebene ge<strong>ändert</strong> werden und<br />
darum kämpfen wir. Deshalb suchen wir das<br />
Gespräch mit der Politik und sensibilisieren<br />
sie für den Änderungsbedarf.<br />
<strong>W+M</strong>: Die Sparkassen sind nach wie vor<br />
erster Ansprechpartner für den Mittelstand.<br />
Wo liegen die spezifischen Stärken<br />
der Sparkassen?<br />
Michael Ermrich: Unsere Sparkassen sind<br />
selbst lebendiger Teil der Regionen, in denen<br />
sie wirken. Sie kennen die Unternehmen<br />
und wissen um die jeweiligen Strukturen<br />
und Verhältnisse. Wir bieten ganzheitliche<br />
Lösungen mit einer systematischen<br />
Beratung über alle Bedarfsfelder hinweg.<br />
Zudem kommen unsere schlanken Prozesse<br />
den Bedürfnissen dieser Kunden entgegen.<br />
Für unsere mittelständischen Kunden<br />
ist Zeit Geld. Sie wünschen schnelle, unbürokratische<br />
und nachvollziehbare Abläufe.<br />
<strong>W+M</strong>: Können die OSV-Sparkassen denn<br />
ihren Anspruch, flächendeckend Finanzdienstleistungen<br />
anzubieten, künftig noch<br />
aufrechterhalten?<br />
Michael Ermrich: Die flächendeckende<br />
Versorgung mit Dienstleistungen ist der<br />
Kern unseres öffentlichen Auftrages, dennoch<br />
müssen wir auf die <strong>sich</strong> ändernden<br />
Kundenbedürfnisse reagieren. Unser Ziel<br />
ist es, Kundenwünsche zu jeder Zeit und an<br />
jedem Ort mit der gleichen Qualität zu erfüllen.<br />
Wir müssen beachten, dass nur noch<br />
25 Prozent der Kunden ihre Bankgeschäfte<br />
in der Sparkassenfiliale tätigen. Individuelle<br />
Termine zu Hause, Bargeldagenturen oder<br />
Sparkassenbusse gewinnen an Bedeutung.<br />
Modellhaft ist nach wie vor das Projekt Große<br />
Emma/Regio-LAB. Solche erfolgreichen<br />
Projekte vor Ort leben von der engagierten<br />
Zusammenarbeit.<br />
Interview: Matthias Salm<br />
www.WundM.info
8 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> <strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens<br />
Steuererklärungen sollen<br />
schneller bearbeitet werden<br />
Neue Fristen für die Abgabe<br />
Die Fristen zur Abgabe der Jahressteuererklärung<br />
werden zum Jahresende <strong>2017</strong><br />
verlängert. Unberatene Steuerpflichtige<br />
müssen ihre Erklärung künftig bis zum<br />
31. Juli des Folgejahres einreichen, beratene<br />
Steuerpflichtige bis zum letzten<br />
Tag des Februars des zweiten auf den<br />
Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.<br />
Dies gilt für Besteuerungszeiträume<br />
nach dem 31.12.<strong>2017</strong>.<br />
Eine Fristverlängerung wird bei der Hinzuziehung<br />
von Beratern nur noch gewährt,<br />
wenn kein Verschulden des Steuerpflichtigen<br />
für die verspätete Abgabe<br />
vorliegt. Es wird zudem bei beratenen<br />
Steuerpflichtigen ein automatischer Verspätungszuschlag<br />
bei zu später Abgabe<br />
der Erklärung eingeführt.<br />
<strong>Das</strong> Besteuerungsverfahren wird digital. Zumindest sieht dies<br />
das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens<br />
vor. Es soll am 1. Januar <strong>2017</strong> in Kraft treten und schrittweise<br />
bis Ende 2022 umgesetzt werden. <strong>Das</strong> Ziel: Steuererklärungen<br />
sollen künftig zügiger bearbeitet werden.<br />
Dazu wollen die Finanzbehörden das<br />
Besteuerungsverfahren weiter automatisieren<br />
und die personellen<br />
Ressourcen der Finanzverwaltung effizienter<br />
einsetzen. Im Kern heißt das: Die<br />
Anzahl vollständig maschinell bearbeiteter<br />
Steuerfälle wird erhöht, während <strong>sich</strong> die<br />
Mitarbeiter der Finanzämter auf die Bearbeitung<br />
wirklich prüfungsbedürftiger Steuererklärungen<br />
konzentrieren. Zudem werden<br />
die Belegvorlagepflichten weitestgehend<br />
in Belegvorhaltepflichten mit – wie es<br />
im Amtsdeutsch heißt –„risikoorientierter<br />
Anforderung durch die Finanzverwaltung“<br />
umgewandelt.<br />
Wichtige Neuerungen gibt es darüber hinaus<br />
hin<strong>sich</strong>tlich der Datenübermittlung durch<br />
Dritte wie Arbeitgeber, Sozialver<strong>sich</strong>erungsträger,<br />
Banken oder Ver<strong>sich</strong>erungen. Die Regeln<br />
hierfür sind zum Teil harmonisiert und in<br />
der Generalnorm des neuen Paragrafen 93c<br />
der Abgabenordnung (AO) zusammengeführt<br />
worden. Demnach müssen die Daten gemäß<br />
Paragraf 93 Abs. 1 Nr. 1 der AO bis zum letzten<br />
Tag des Monats Februar des Folgejahrs<br />
übermittelt werden – also für den Besteuerungszeitraum<br />
<strong>2017</strong> bis Ende Februar 2018.<br />
Der Dritte hat den Steuerpflichtigen darüber<br />
zu informieren, welche Daten er übermittelt<br />
hat (Nr. 3). Die übermittelten Datensätze<br />
müssen bis zu sieben Jahre nach dem<br />
Besteuerungszeitpunkt gespeichert werden<br />
(Nr. 4). Weitere Neuregelungen betreffen<br />
die Korrektur von Steuerbescheiden bei<br />
der Datenübermittlung durch Dritte.<br />
Der neue Paragraf 173a der AO klärt zudem<br />
ein leidiges Problem in der Steuerpraxis im<br />
Interesse der Steuerpflichtigen. Demnach<br />
wird die Aufhebung oder Änderung von<br />
Steuerbescheiden vorgeschrieben, soweit<br />
dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner<br />
Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler<br />
unterlaufen sind. <br />
<strong>W+M</strong><br />
Schneller Auskunft erhalten<br />
Finanzbehörden sollen Anträge der<br />
Steuerpflichtigen auf eine verbindliche<br />
Auskunft in der Zukunft schneller<br />
bearbeiten. Erfolgt die Auskunft demnach<br />
nicht innerhalb von sechs Monaten,<br />
muss die Finanzverwaltung dies gegenüber<br />
dem Steuerpflichtigen begründen.<br />
Dies gilt für Anträge, die nach Jahresbeginn<br />
<strong>2017</strong> eingehen.<br />
Foto: Pixelot/fotolia.com
Steuern <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
9<br />
Mit dem Jahresende läuft diese Übergangsfrist<br />
aus. Die Registrierkassen müssen<br />
künftig den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen<br />
Führung und Aufbewahrung<br />
von Büchern, Aufzeichnungen und<br />
Unterlagen in elektronischer Form sowie<br />
zum Datenzugriff (GoBD)“ entsprechen.<br />
Wer ab <strong>2017</strong> noch eine Kasse verwendet,<br />
die nicht den aktuellen Vorgaben der Finanzverwaltung<br />
genügt, das heißt nicht<br />
über ein Datenbank- oder Archivsystem<br />
verfügt, riskiert daher bei einer Betriebsprüfung<br />
Hinzuschätzungen und Steuernachforderungen.<br />
Zu den Anforderungen gehört, dass die Kasse<br />
einen so genannten Z-Bon erstellen kann.<br />
Dieser Bon stellt den täglichen Kassenabschluss<br />
dar. Der Kassenbestand muss dann<br />
auf null gesetzt werden. Die Z-Bons müssen<br />
zudem fortlaufend nummeriert werden<br />
und bestimmte Angaben enthalten – wie<br />
etwa die Bruttoeinnahmen des Tages getrennt<br />
nach Umsatzsteuersätzen, eine Aufstellung<br />
der vorgenommenen Stornierungen<br />
und natürlich Datum und Uhrzeit der<br />
Erstellung sowie den Unternehmensnamen.<br />
Foto: macrovector/fotolia.com<br />
Registrierkassen<br />
Neue Pflichten ab <strong>2017</strong><br />
Betriebe, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, müssen<br />
<strong>sich</strong> ab <strong>2017</strong> auf verschärfte Vorschriften einrichten. Können die<br />
vorhandenen Kassensysteme dies nicht leisten, müssen sie bis<br />
dahin angepasst oder, wenn dies nicht möglich ist, durch eine<br />
neue Kasse ersetzt werden.<br />
Ab 2020 soll der Einsatz manipulations<strong>sich</strong>erer<br />
Kassen per Gesetz<br />
verbindlich vorgeschrieben werden.<br />
Elektronische Kassen und Aufzeichnungssysteme<br />
müssen dann über eine zertifizierte<br />
technische Sicherheitseinrichtung<br />
verfügen. Diese muss die Vollständigkeit<br />
und Unveränderbarkeit der einzelnen Geschäftsvorfälle<br />
garantieren. Verstöße gegen<br />
diese Vorschriften können dann richtig<br />
teuer werden.<br />
Verschärfte Vorschriften gelten auch schon<br />
ab dem 1. Januar <strong>2017</strong>. Eigentlich wurden<br />
diese Anforderungen bereits in Schreiben<br />
des Bundesfinanzministeriums aus den Jahren<br />
2002 und 2010 festgelegt. Seither gilt<br />
aber noch eine Übergangsfrist, die besagt,<br />
dass Kassensysteme, die den Anforderungen<br />
nicht oder nur teilweise genügen, längstens<br />
bis zum 31. Dezember 2016 eingesetzt<br />
werden dürfen.<br />
Die Registrierkasse muss die Daten manipulations<strong>sich</strong>er<br />
speichern können und nachträgliche<br />
Veränderungen ausschließen. Der<br />
Fiskus muss zudem jederzeit die Daten abrufen<br />
und prüfen können. Eine weitere Anforderung:<br />
Bedienungs- und Programmieranleitungen<br />
müssen jederzeit einsehbar<br />
sein, Programmeinrichtungen und -änderungen<br />
aufgezeichnet werden. Es ist empfehlenswert,<br />
Kassensysteme zu verwenden,<br />
die über ein Testat bezüglich ihrer Ordnungsmäßigkeit<br />
verfügen.<br />
Wenn das eingesetzte Kassensystem die<br />
neuen Vorschriften noch nicht erfüllt,<br />
muss baldmöglichst ein Update der Software<br />
erfolgen. Dies empfiehlt <strong>sich</strong> aber ohnehin<br />
aus kaufmännischer Sicht. Damit lassen<br />
<strong>sich</strong> nicht nur die strengen Anforderungen<br />
der Finanzverwaltung an die Aufzeichnungspflichten<br />
des Unternehmers<br />
erfüllen, die Systeme liefern dem Unternehmer<br />
auch wichtige Informationen in<br />
Bezug auf seine Bargeldvorgänge und für<br />
das Lager- und Bestellwesen im Unternehmen.<br />
Die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht<br />
ist allerdings nicht vorgesehen.<br />
Insbesondere bei Wochenmärkten,<br />
Festen, in Hofläden und bei Straßenverkäufern<br />
können daher auch weiterhin manuelle<br />
Aufzeichnungen geführt werden. <strong>W+M</strong><br />
www.WundM.info
10 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> <strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />
Erbschaftssteuer<br />
Langwierige Reform<br />
vor dem Abschluss<br />
<strong>Das</strong> Bundesverfassungsgericht hatte 2014<br />
die Privilegien für Betriebserben bei der Erbschaftssteuer<br />
moniert. Die von den Karlsruher<br />
Richtern geforderte Reform entwickelte <strong>sich</strong><br />
zum Zankapfel zwischen Bund und Ländern.<br />
Nun hat der Vermittlungsausschuss einen<br />
Kompromiss gefunden.<br />
wenn das begünstigungsfähige Vermögen<br />
nicht zu mehr als 20 Prozent aus Verwaltungsvermögen<br />
besteht.<br />
<strong>Das</strong> zähe Ringen um eine Einigung<br />
zwischen Bund und Ländern kommt<br />
nicht von ungefähr: Die Einnahmen<br />
aus der Erbschaftsteuer stehen allein den<br />
Ländern zu. Und dies sind immerhin 5,5 Milliarden<br />
Euro jährlich. <strong>Das</strong> Gesetz soll rückwirkend<br />
zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Hier<br />
die wichtigsten Neuerungen:<br />
Freizeit- und Luxusgegenstände<br />
Sämtliche Freizeit- und Luxusgegenstände,<br />
die der privaten Lebensführung dienen, sollen<br />
nicht begünstigt werden, wenn der Handel<br />
mit diesen Gegenständen, deren Herstellung<br />
oder Verarbeitung oder die entgeltliche<br />
Nutzungsüberlassung an Dritte nicht<br />
der Hauptzweck des Gewerbebetriebs sind.<br />
Stundung der Erbschaftsteuer<br />
Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt,<br />
kann sie gestundet werden. Es wird<br />
ein Rechtsanspruch auf eine Stundung der<br />
Erbschaftsteuer auf begünstigtes Vermögen<br />
bis zu sieben Jahre bei Erwerben im<br />
Todesfall eingeführt. Der erste Jahresbetrag<br />
wird ein Jahr nach der Festsetzung<br />
der Steuer fällig und ist bis dahin zinslos zu<br />
stunden. Danach sind eine sechsprozentige<br />
Verzinsung und eine jährliche Tilgung in<br />
Höhe von je einem Sechstel zu zahlen. Ursprünglich<br />
war hier eine Stundung bis zu<br />
zehn Jahre vorgesehen.<br />
Missbrauchsbekämpfung<br />
So genannte Cash-Gesellschaften, in die<br />
man Bargeld und sonstige Vermögensgegenstände<br />
steuergünstig hätte übertragen<br />
können, sollen durch die neuen Regeln verhindert<br />
werden.<br />
Vorwegabschlag bei<br />
Familienunternehmen<br />
Beschlossen wurde ein Vorwegabschlag<br />
(Steuerabschlag auf den Firmenwert) bei<br />
Familienunternehmen mit Kapitalbindung<br />
beziehungsweise Verfügungsbeschränkung,<br />
das heißt, wenn der Erbe nicht frei<br />
über Gewinne oder Verkäufe entscheiden<br />
kann. Die Höhe des Abschlags darf 30 Prozent<br />
nicht übersteigen. Neu ist hier, dass<br />
die Satzung des Unternehmens Bestimmungen<br />
enthalten muss, die die Entnahme<br />
oder Ausschüttung auf höchstens 37,5 Prozent<br />
des Gewinns beschränken. Im ersten<br />
Entwurf lag der Wert noch bei 30 Prozent.<br />
100-Prozent-Verschonung<br />
Der optionale Verschonungsabschlag von<br />
100 Prozent soll nur noch gewährt werden,<br />
Berechnung des<br />
Unternehmenswerts<br />
Welcher Unternehmenswert für die Berechnung<br />
der Erbschaftsteuer angesetzt wird,<br />
blieb bis zuletzt umstritten. Der Kapitalisierungsfaktor<br />
für das vereinfachte Ertragswertverfahren<br />
soll nun 13,75 Prozent betragen<br />
und je nach Entwicklung der Zinsstrukturdaten<br />
in den folgenden Jahren angepasst<br />
werden.<br />
Regelungen für Großvermögen<br />
Die vom Bundestag beschlossene Verschärfung<br />
für Großvermögen hat den Vermittlungsausschuss<br />
hingegen passiert: Ab Betriebsvermögen<br />
von 26 Millionen Euro je<br />
Erbfall gibt es eine Bedürfnisprüfung. Dabei<br />
muss der Erbe nachweisen, dass ihn die Zahlung<br />
der Erbschaftsteuer überfordern würde.<br />
Lässt <strong>sich</strong> der Erbe auf die Prüfung ein,<br />
muss er sein Privatvermögen offenlegen.<br />
Regelungen für Kleinbetriebe<br />
Kleinbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern<br />
werden von der Nachweispflicht des Arbeitsplatzerhalts<br />
ausgenommen. Saisonarbeiter<br />
bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl<br />
unberück<strong>sich</strong>tigt. Damit<br />
trifft die Ausnahmeregelung auf weniger<br />
Betriebe als bisher zu. <br />
<strong>W+M</strong>
Steuern <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
11<br />
Steueränderungen <strong>2017</strong><br />
Von Elektromobilität bis<br />
Bürokratieabbau<br />
Unternehmen müssen <strong>sich</strong> <strong>2017</strong> mit zahlreichen Neuerungen<br />
im Steuerrecht und der Steuerpraxis auseinandersetzen.<br />
Eine Über<strong>sich</strong>t wichtiger Änderungen.<br />
Foto: Matthias Salm<br />
Elektromobilität<br />
Dieselautos sind in Verruf geraten, Innenstädte<br />
in den Ballungsräumen melden regelmäßig<br />
Feinstaubalarm. Dennoch lahmt der<br />
Absatz von Elektrofahrzeugen. Ihrer Verbreitung<br />
soll nun auch mit dem Steuerrecht<br />
nachgeholfen werden. Der Gesetzentwurf<br />
der Bundesregierung, vom Bundestag abgesegnet,<br />
enthält Änderungen im Bereich der<br />
Kraftfahrzeug- und der Einkommensteuer:<br />
l Anstelle der geltenden fünfjährigen<br />
Steuerbefreiung für Erstzulassungen<br />
reiner Elektrofahrzeuge gilt rückwirkend<br />
zum 1. Januar 2016 eine zehnjährige<br />
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Umfassen<br />
wird dies Personenkraftwagen,<br />
Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und<br />
auch Krafträder. Zudem wird die zehnjährige<br />
Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge<br />
auf verkehrsrechtlich genehmigte<br />
Elektro-Umrüstungen ausgeweitet.<br />
l Arbeitgeber erhalten einen Anreiz für<br />
den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Eingeführt<br />
wurde eine Steuerbefreiung für<br />
vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für<br />
das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs<br />
im Betrieb des Arbeitgebers.<br />
l<br />
Darüber hinaus erfasst die Steuerbefreiung<br />
des Ladestroms auch betriebliche<br />
Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat<br />
nutzen kann. Verbundene Unternehmen<br />
werden bei der Steuerbefreiung des Ladestroms<br />
einbezogen.<br />
TIPP: Vorgesehen ist ebenfalls eine Kaufprämie<br />
von 4.000 Euro für rein elektrische<br />
Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-<br />
Hybride. Zuständig für den Zuschuss ist das<br />
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA).<br />
Bürokratieabbau<br />
Ziel des geplanten Bürokratieentlastungsgesetztes<br />
II ist es, kleine Unternehmen, insbesondere<br />
Handwerksbetriebe, von bürokratischen<br />
Hemmnissen zu entlasten. Einzelne<br />
Punkte des Gesetzentwurfs sind:<br />
l Anhebung der Betragsgrenze für eine<br />
quartalsweise Abgabe von Lohnsteuer-<br />
Anmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro.<br />
l<br />
l<br />
Erhöhung des Schwellenwerts für umsatzsteuerliche<br />
Kleinbetragsrechnungen<br />
von 150 auf 200 Euro.<br />
Vereinfachte Fälligkeitsregelung für Sozialver<strong>sich</strong>erungsbeiträge.<br />
Beiträge, deren<br />
tatsächlicher Wert für den laufenden<br />
Monat noch nicht bekannt ist, können<br />
anhand des Wertes für den Vormonat<br />
benannt werden.<br />
Umsatzsteuererklärungsvordrucke<br />
Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur sollen<br />
besser gefördert werden.<br />
<strong>Das</strong> Bundesministerium der Finanzen hat<br />
erstmalig vor Beginn des betreffenden Kalenderjahrs<br />
die Muster der Umsatzsteuererklärung<br />
veröffentlicht. Interessant ist<br />
dies für Unternehmer, die ihr Unternehmen<br />
im laufenden Jahr einstellen. Sie sind<br />
danach zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung<br />
innerhalb von einem Monat verpflichtet.<br />
Sie können bereits den für das entsprechende<br />
Kalenderjahr gültigen Vordruck verwenden.<br />
Gleiches gilt für die Formulare und<br />
Datensätze zur elektronischen Übermittlung<br />
der Umsatzsteuererklärung.<br />
Körperschaften<br />
Die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften<br />
soll neu geregelt werden. Gegenwärtig<br />
gehen nicht genutzte Verluste<br />
unter, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft<br />
in bestimmter Höhe stattfinden<br />
[Paragraf 8c Körperschaftssteuergesetz<br />
(KStG)]. Als Ausnahmen gelten die Konzernklausel<br />
und die Stille-Reserven-Klausel.<br />
Zukünftig sollen einem Gesetzentwurf der<br />
Bundesregierung zufolge Körperschaften<br />
nicht genutzte Verluste weiterhin nutzen<br />
können, wenn der Geschäftsbetrieb der<br />
Körperschaft nach dem Wechsel des Anteilseigners<br />
erhalten bleibt und eine anderweitige<br />
Verlustnutzung ausgeschlossen<br />
ist. <br />
<strong>W+M</strong><br />
www.WundM.info
12 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Deutsche Leasing<br />
über Wertverläufe und Verwertungsmöglichkeiten<br />
der unterschiedlichen Maschinen<br />
und Produktionsanlagen gezielte Angebote<br />
gestalten.<br />
Bei der kontinuierlichen Investition in moderne<br />
IT-Infrastruktur unterstützt die Deutsche<br />
Leasing mit Finanzierungsangeboten<br />
und Services. Dazu gehören Lösungen von<br />
der Planung über die Beschaffung der IT und<br />
das Gerätemanagement bis zur zertifizierten<br />
Datenlöschung am Ende der Nutzungszeit.<br />
Investitionslösungen<br />
aus einer Hand<br />
Erfolgreiche Unternehmen müssen investieren,<br />
um ihre Marktstellung zu <strong>sich</strong>ern<br />
oder auszubauen. Dafür brauchen<br />
sie einen Partner an ihrer Seite, der<br />
mehr als nur die reine Finanzierung leistet.<br />
Die Sparkassen können bei der Investitionsfinanzierung<br />
und -beratung ihrer Firmenkunden<br />
auf die Deutsche Leasing setzen.<br />
Als führender deutscher Asset-Finance-<br />
Partner steht sie für einen ganzheitlichen<br />
Beratungsansatz, der neben der Finanzierung<br />
von Investitionsgütern auch umfangreiche<br />
Services leistet.<br />
Leasing- oder Mietkaufmodelle gehören zum<br />
heutigen mittelständischen Finanzierungsmix<br />
selbstverständlich dazu. Sie schonen Eigenkapital<br />
und Kreditlinie der Unternehmen<br />
und sorgen durch verlässliche Raten für eine<br />
planbare und transparente Kostenstruktur.<br />
Die Deutsche Leasing ist Finanzierungspartner der Sparkassen.<br />
Egal ob Fuhrparks, neue Maschinen, IT-Projekte oder Knowhow<br />
für die Expansion ins Ausland: Die Deutsche Leasing,<br />
Partner der Sparkassen, steht dem Mittelstand bei<br />
Investitionen verlässlich zur Seite.<br />
Sparkassen haben die Möglichkeit, ein breites<br />
Spektrum dieser Finanzierungsform für<br />
alle Investitionsgüter über die Deutsche Leasing<br />
anzubieten.<br />
Beim Full-Service-Leasing für Fahrzeugflotten<br />
übernimmt die Deutsche Leasing neben<br />
der Finanzierung auch sämtliche Aufgaben,<br />
die im Zusammenhang mit den Firmenfahrzeugen<br />
anfallen. Dazu gehören zum Beispiel<br />
der administrative Aufwand für die Schadensabwicklung,<br />
die Analyse von Instandhaltungskosten<br />
sowie die Kontrolle von<br />
Tank- und Werkstattrechnungen.<br />
Bei Investitionsvorhaben in moderne Maschinen<br />
und Anlagen wie Werkzeug- und<br />
Druckmaschinen, Bau- und Agrarmaschinen<br />
oder Flurförderlösungen kann die Deutsche<br />
Leasing insbesondere durch ihre Kenntnis<br />
Weltweit tätig<br />
Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen<br />
suchen ihren Erfolg auch auf Auslandsmärkten.<br />
Neben internationalen Investitionsvorhaben<br />
gewinnt dabei auch die weltweite<br />
Absatzfinanzierung an Bedeutung. Die<br />
Deutsche Leasing ist in über 20 Ländern<br />
weltweit vor Ort. Mit dem S-Country Desk<br />
Deutsche Leasing<br />
Kompetenz in 22 Ländern<br />
Die Deutsche Leasing ist das Kompetenzzentrum<br />
der deutschen Sparkassen für<br />
Leasinggeschäfte sowie weitere mittelstandsorientierte<br />
Finanzierungsprodukte<br />
und Dienstleistungen, wie insbesondere<br />
Factoring. International begleitet<br />
die Deutsche Leasing seine Kunden aus<br />
Deutschland in die wichtigsten Exportmärkte<br />
Europas, nach China sowie in die<br />
USA, nach Kanada und Brasilien. Insgesamt<br />
umfasst das internationale Netz<br />
der Deutschen Leasing 22 Länder neben<br />
Deutschland. <strong>Das</strong> Unternehmen ist<br />
ein Pionier im Leasinggeschäft. Es führte<br />
die Finanzierungsform 1962 auf dem<br />
deutschen Markt ein und kann daher auf<br />
langjährige Erfahrung und Kompetenz<br />
zurückgreifen. Sitz der Unternehmenszentrale<br />
ist Bad Homburg vor der Höhe,<br />
in der Nähe des Finanzzentrums Frankfurt<br />
am Main. Mit einem Neugeschäft der<br />
Deutsche Leasing Gruppe von rund 8,2<br />
Milliarden Euro in 2015 zählt das Unternehmen<br />
auch in Europa zu den bedeutendsten<br />
Leasinganbietern.<br />
Foto: Deutsche Leasing AG
Deutsche Leasing <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
13<br />
Quelle Schaubild: Deutscher Sparkassen- und Giroverband<br />
übt sie bereits einen engen Schulterschluss<br />
mit den Sparkassen aus, um ihren Kunden<br />
auch bei Auslandsaktivitäten ein passendes<br />
Finanzierungs- und Beratungsangebot bereitstellen<br />
zu können.<br />
Neben diesen Beispielen gibt es zusätzliche<br />
Spezialisten aus der Deutsche Leasing Gruppe,<br />
die den Sparkassen für weitere Branchen<br />
und Themen zur Verfügung stehen: So werden<br />
Finanzierungs- und Beratungslösungen<br />
im Bereich Transport und Logistik, Energie,<br />
Immobilien- und Baumanagement von der<br />
DAL Deutsche Anlagen-Leasing angeboten.<br />
Die Bad Homburger Inkasso ist auf das Forderungsmanagement<br />
spezialisiert, die Deutsche<br />
Factoring Bank innerhalb des Sparkassenverbunds<br />
auf das Factoring. Die Sparkassen<br />
können so mit Hilfe ihrer starken Partner<br />
aus der Finanzgruppe ein breites und ebenso<br />
auf die individuellen Bedürfnisse der Firmenkunden<br />
zugeschnittenes Beratungsangebot<br />
unterbreiten. <br />
<strong>W+M</strong><br />
Neugeschäft Deutsche Leasing Gruppe nach Geschäftssegmenten<br />
im Geschäftsjahr 2014/15<br />
6 %<br />
Energie und Transport<br />
8 %<br />
Informations- und<br />
Kommunikationstechnik<br />
10 %<br />
Immobilien<br />
22 %<br />
Straßenfahrzeuge<br />
54 %<br />
Maschinen und<br />
betriebliche<br />
Einrichtungen<br />
sparkasse.de<br />
Wenn man für Investitionen einen Partner<br />
hat, der die Anforderungen der Branche<br />
kennt.<br />
Durchblick<br />
ist einfach.
14 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Deka<br />
Deka<br />
Unternehmensberatung für das<br />
Privat- und Betriebsvermögen<br />
Die optimale Anlagelösung für Unternehmer setzt<br />
Erfahrung, Wissen und ein weites Experten-Netzwerk<br />
voraus. Hier setzen die Sparkassen gemeinsam mit<br />
der Deka bei der ganzheitlichen Unternehmerberatung<br />
aktuell neue Maßstäbe. Von Frank Kalter<br />
Die Praxis der Finanzberatung von<br />
Unternehmern zeigt, dass oft eine<br />
einzige konkrete Frage Anleger<br />
veranlasst, einen Beratungstermin zu vereinbaren<br />
– ob es dabei um Liquiditätsanlagen<br />
im Umfeld negativer Zinsen, die Ausfinanzierung<br />
von Pensionsrückstellungen<br />
oder einfach die Optimierung des privaten<br />
Vermögens geht.<br />
Eine weitergehende, systematische Analyse<br />
sowohl der privaten als auch der betrieblichen<br />
Unternehmersituation wird jedoch<br />
nur selten durchgeführt. Die Vorteile<br />
einer ganzheitlichen Betrachtung unter<br />
Berück<strong>sich</strong>tigung struktureller, rechtlicher<br />
und steuerlicher Hintergründe werden so<br />
nicht ausgeschöpft.<br />
Sparkassen haben aufgrund ihrer regionalen<br />
Verbundenheit die größtmögliche<br />
Anlegerinformationen<br />
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb<br />
von Deka Investmentfonds sind die<br />
jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen,<br />
Verkaufsprospekte und Berichte,<br />
die Sie in deutscher Sprache bei<br />
Ihrer Sparkasse oder Landesbank sowie<br />
von der DekaBank Deutsche Girozentrale,<br />
60625 Frankfurt, und unter<br />
www.deka.de erhalten.<br />
Nähe zu ihren Kunden<br />
und kennen ihre<br />
individuellen Bedürfnisse.<br />
Die Deka<br />
wiederum bietet<br />
den Sparkassen ein<br />
Netzwerk von hochspezialisierten<br />
Experten.<br />
Außerdem<br />
unterstützt sie die<br />
Sparkassen bei der Vermittlung an externe<br />
Beratungsgesellschaften mit Steuerberatern,<br />
Stiftungsmanagern oder Immobilienspezialisten.<br />
Die exklusive Beratung umfasst sowohl<br />
das Privat- als auch das Betriebsvermögen.<br />
Nach Beratung und Analyse kann in<br />
der Umsetzungsphase auf spezialisierte<br />
Anlagekonzepte, differenziert nach Privat-<br />
und Betriebsvermögen, zurückgegriffen<br />
werden. <strong>Das</strong> Angebot für private<br />
und institutionelle Anleger reicht von<br />
klassischen Investmentfonds und Vermögensverwaltungen<br />
über offene Immobilienfonds,<br />
Zertifikate, börsengehandelte<br />
Fonds (ETF) und nachhaltig gemanagten<br />
Vermögensanlagen bis hin zu Spezialfonds.<br />
Für die aktuell negative Zinssituation im<br />
reinen Liquiditätsbereich setzt die Deka<br />
mit dem Deka-Institutionell Liquiditäts<br />
Plan auf die eigenen Kompetenzen und Erfahrungen<br />
in diesem Anlagesegment. Für<br />
Frank Kalter ist Leiter Vertriebsmanagement,<br />
Marketing und Private<br />
Banking bei Deka.<br />
diesen Fonds wird monatlich ein Renditeziel<br />
definiert, verfolgt und veröffentlicht.<br />
Es orientiert <strong>sich</strong> am EONIA-Interbankensatz.<br />
Ein attraktiver Aufschlag macht<br />
die Liquiditätsanlage im Vergleich zu den<br />
Mitbewerbern für den betrieblichen Anleger<br />
sehr interessant. Die Investoren nehmen<br />
immer an aktuellen Zinsentwicklungen<br />
teil, sollten jedoch beachten, dass <strong>sich</strong><br />
kapitalmarktbedingte Schwankungen<br />
auch negativ auf die Wertentwicklung<br />
auswirken können.<br />
Die umfassende Analyse<br />
des Liquiditätsbedarfs<br />
von Unternehmen<br />
zeigt aber auch häufig,<br />
dass der geplante<br />
Kapitalbedarf für das<br />
Umlauf- und Anlagevermögen<br />
komplett in<br />
Liquiditätspositionen<br />
gehalten wird, obwohl<br />
deutliche längere Anlagefristen<br />
möglich wären.<br />
Hier können gerade<br />
mit Zertifikaten<br />
oder bei längeren Laufzeiten mit Investmentfonds<br />
die Ertragsaus<strong>sich</strong>ten deutlich<br />
attraktiver gestaltet werden. <strong>W+M</strong><br />
Wertpapierhaus der<br />
Sparkassen<br />
Die DekaBank ist das Wertpapierhaus<br />
der Sparkassen, gemeinsam mit ihren<br />
Tochtergesellschaften bildet sie<br />
die Deka-Gruppe. Mit Total Assets in<br />
Höhe von rund 245 Milliarden Euro (per<br />
30.06.2016) sowie über vier Millionen<br />
betreuten Depots ist die Deka-Gruppe<br />
einer der größten Wertpapierdienstleister<br />
in Deutschland und fester Bestandteil<br />
der Sparkassen-Finanzgruppe. In enger<br />
Kooperation mit den Sparkassen als<br />
exklusiven Vertriebspartnern eröffnet<br />
sie privaten und institutionellen Anlegern<br />
Zugang zu einer breiten Palette an<br />
Anlageprodukten und Dienstleistungen.<br />
Foto: Deka
Sparkassen-Kreditkarte <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
15<br />
Sparkassen-Kreditkarte<br />
Die Kreditkarte für<br />
Unternehmer<br />
Die Sparkassen-Kreditkarte hilft Unternehmern, den<br />
Aufwand in der Buchhaltung zu verringern und bietet<br />
besten Schutz auf Dienstreisen. Mehr als 35 Millionen<br />
Akzeptanzunternehmen garantieren einen Zugriff auf<br />
ein starkes, weltweites Netzwerk.<br />
Mit der Sparkassen-Kreditkarte<br />
reisen die Mitarbeiter bargeldlos<br />
rund um den Globus. Denn die<br />
Nutzung der Geschäftskreditkarte bietet<br />
Firmen zahlreiche Vorteile, wenn sie etwa<br />
weltweit Flüge buchen oder Hotels bezahlen<br />
wollen. Zum Beispiel: Bargeldvorschüsse<br />
für die Mitarbeiter vor der Reise entfallen<br />
– sie können mit der Sparkassen-Kreditkarte<br />
jederzeit im In- und Ausland bargeldlos<br />
bezahlen oder Bargeld am Automaten<br />
in der Landeswährung abheben. Innerhalb<br />
der Europäischen Union entstehen zudem<br />
keine zusätzlichen Kosten.<br />
Die Kreditkarte bietet zudem eine <strong>sich</strong>ere<br />
Alternative zum Bargeld auf Reisen. Die<br />
Schutzsysteme der Sparkassen verhindern<br />
einen Kartenmissbrauch durch Dritte. Bargeldverlust<br />
oder das Risiko eines Bargelddiebstahls<br />
sind ausgeschlossen. Sollte die<br />
Kreditkarte selbst verloren gehen, wird<br />
weltweit schnell Ersatz geleistet. Auch einer<br />
unzulässigen Verwendung durch den<br />
einzelnen Mitarbeiter lässt <strong>sich</strong> besser vorbeugen.<br />
Je nach Karte oder Funktion des<br />
Inhabers kann dem jeweiligen Nutzer ein<br />
individuelles Kartenlimit zugewiesen<br />
werden. Für die Mitarbeiter lässt<br />
<strong>sich</strong> darüber hinaus ein unternehmensindividueller<br />
Ver<strong>sich</strong>erungsschutz vereinbaren.<br />
Die Sparkassen-Kreditkarte rechnet <strong>sich</strong><br />
für das Unternehmen – zum Beispiel ist je<br />
nach Sparkasse die Vereinbarung von umsatzabhängigen<br />
Unternehmensvorteilen<br />
bei Business-Partnern (zum Beispiel Hotels,<br />
Tankstellen, Online-Händler, …) möglich.<br />
Über das Online-Portal der Kreditkarte<br />
können Unternehmen auch direkt Reisen,<br />
Hotels und Mietwagen buchen. Außerdem<br />
finden <strong>sich</strong> dort viele Vorteils- und Partner-<br />
Angebote. Die Kosten für die Sparkassen-<br />
Kreditkarte bieten eine verlässliche Kalkulationsbasis.<br />
Hingegen lassen <strong>sich</strong> die mit<br />
der Nutzung von Bargeld verbundenen Kosten<br />
für Sicherheit und Bereitstellung senken.<br />
Durch ein unternehmensindividuelles Kartendesign<br />
wird die Sparkassen-Kreditkarte<br />
weltweit zur <strong>sich</strong>tbaren Visitenkarte des<br />
Unternehmens und erhöht intern die Verbundenheit<br />
der Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber.<br />
<br />
<strong>W+M</strong><br />
Foto: MasterCard<br />
Die Sparkassen-Kreditkarte erleichtert<br />
viele Arbeitsvorgänge,<br />
wie etwa in der Buchhaltung<br />
des Unternehmens. So<br />
werden die Reisekostenabrechnungen<br />
durch die monatliche<br />
Kreditkartenabrechnung,<br />
die auch elektronisch bereitgestellt<br />
werden kann, erheblich vereinfacht.<br />
Die Zahl der Rechnungseingänge<br />
reduziert <strong>sich</strong>. Private<br />
und dienstlich verursachte Ausgaben<br />
lassen <strong>sich</strong> beim Einsatz der Sparkassen-Kreditkarte<br />
leichter trennen. Die<br />
Abrechnung von Reisekostenvorschüssen<br />
muss nicht mehr überwacht werden.<br />
<strong>Das</strong> betriebliche Berichtwesen wird durch<br />
detaillierte Abrechnungsinformationen unterstützt.<br />
Mit der Sparkassen-<br />
Kreditkarte weltweit<br />
bargeldlos bezahlen.<br />
www.WundM.info
16 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Sparkassen-Finanzgruppe<br />
Die Sparkassen-Finanzgruppe<br />
Mit 324.200 Mitarbeitern, 580 selbstständigen Unternehmen und<br />
einem Geschäftsvolumen von rund 2.680 Milliarden Euro ist die<br />
Sparkassen-Finanzgruppe die größte Kreditinstitutsgruppe in<br />
Deutschland. Ihre Gewinne fließen in die<br />
Stärkung des Eigenkapitals und in<br />
die Förderung des Gemeinwohls.<br />
Leasing-<br />
Gesellschaften<br />
4<br />
Landesbank-<br />
Konzerne<br />
7<br />
DekaBank<br />
Landesbausparkassen<br />
9<br />
Öffentliche<br />
Erstver<strong>sich</strong>erergruppen<br />
11<br />
413<br />
Kapitalbeteiligungsgesellschaften/<br />
Finanzdienstleistungen<br />
68<br />
Stand: 31.12.2015<br />
Factoring-<br />
Gesellschaften<br />
4<br />
Stiftungen<br />
748<br />
Quelle Schaubild: DSGV
Zahlen und Fakten <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> | 17<br />
Zehn Fakten zur Sparkassen-Finanzgruppe<br />
Wussten Sie schon, dass die deutschen Sparkassen ...<br />
... mit 14.451 Geschäftsstellen<br />
ein flächendeckendes Filialnetz<br />
in Deutschland anbieten?<br />
... rund zwei Millionen<br />
Unternehmen als verlässlicher<br />
Partner zur Seite stehen?<br />
... zu den größten Steuerzahlern<br />
in Deutschland gehören?<br />
... rund 50 Millionen<br />
Kunden Zugang zu allen<br />
Finanzdienstleistungen bieten?<br />
... die Förderung der Wirtschaftskraft<br />
in den Kommunen und Landkreisen<br />
zum Ziel haben?<br />
... im letzten Jahr die Rekordsumme von<br />
81,2 Milliarden Euro<br />
neue Kredite an Unternehmen und<br />
Selbstständige vergaben?<br />
… und ihre Verbundpartner<br />
die stifterisch engagierteste<br />
Unternehmensgruppe in<br />
Deutschland sind?<br />
... 2015 ein Kreditvolumen von rund<br />
361,6 Milliarden Euro<br />
an Unternehmen und Selbstständige<br />
ausgereicht haben?<br />
... der größte nicht-staatliche<br />
Kultur- und Sportförderer in<br />
Deutschland sind?<br />
... ihre Position als führender Mittelstandsfinanzierer<br />
in den letzten Jahren weiter<br />
ausbauen konnten?<br />
Stand: 31.12.2015<br />
www.wundm.info
18 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Ostdeutscher Sparkassenverband<br />
Sparkassen-Finanzgruppe in Ostdeutschland<br />
Immer nah am Kunden<br />
Der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) vereint 45 öffentlich-rechtliche<br />
Sparkassen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und<br />
Sachsen-Anhalt. In rund 1.400 Geschäftsstellen stehen 20.400 Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter vor allem für eine besondere Nähe zum Kunden.<br />
Nach wie vor bleibt die Versorgung der<br />
Kunden in der Fläche ein wichtiges<br />
Merkmal der ostdeutschen Sparkassen.<br />
Durch das Filialnetz der Sparkassen lassen<br />
<strong>sich</strong> Kundenwünsche zu jeder Zeit und<br />
an jedem Ort mit der gleichen Qualität erfüllen.<br />
Beispielsweise mit den rund 2.700 Geldautomaten<br />
und 950 Selbstbedienungs(SB)-<br />
Terminals mit Überweisungsfunktion, die<br />
eine flächendeckende Bargeldversorgung<br />
der Kunden garantieren.<br />
Neben dem klassischen Filialbesuch haben<br />
aber auch individuelle Termine zu Hause,<br />
Bargeldagenturen oder Sparkassenbusse<br />
in ländlichen Regionen in den letzten Jahren<br />
zunehmend mehr an Bedeutung gewonnen.<br />
Zwanzig Jahre Unternehmer-Preis<br />
Die Förderung des regionalen Mittelstands<br />
gehört von jeher zum gesellschaftlichen<br />
Auftrag der ostdeutschen Sparkassen. Im<br />
ersten Halbjahr 2016 erzielten die Sparkassen<br />
in den vier Ländern des OSV-Verbandsgebiets<br />
einen neuen Höchststand bei der<br />
Kreditvergabe an Unternehmen und Selbstständige.<br />
Die 45 OSV-Mitgliedssparkassen<br />
bewilligten in diesem Zeitraum neue Kredite<br />
in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.<br />
Und sie würdigen jährlich herausragende<br />
Erfolge des ostdeutschen Mittelstands,<br />
aber auch von Vereinen und Kommunen<br />
in der Region. So feiert der Unternehmer-<br />
Preis des Ostdeutschen Sparkassenverbandes<br />
im Jahr 2016 ein rundes Jubiläum.<br />
Seit 20 Jahren werden Unternehmen, Vereine<br />
und Kommunen ausgezeichnet, die<br />
erfolgreich auf Veränderungen reagieren,<br />
ohne die Verankerung in ihren Heimatstädten<br />
zu vernachlässigen. „Mit dem<br />
Preis möchten wir den Unternehmergeist,<br />
die Verantwortung für die Region und das<br />
Engagement für unsere Gesellschaft belohnen“,<br />
so der Geschäftsführende Präsident<br />
des OSV Dr. Michael Ermrich. Auch<br />
<strong>2017</strong> wird der Unternehmer-Preis wieder<br />
in den drei genannten Kategorien vergeben.<br />
Engagement für das Gemeinwohl<br />
Im Jahr 2015 stellten die Sparkassen und<br />
ihre Stiftungen 59,9 Millionen Euro für<br />
Sponsoringvorhaben und Stiftungsprojekte<br />
aus den Bereichen Sport, Kultur, Jugend,<br />
Soziales, Umweltschutz und Forschung zur<br />
Verfügung. Allein die Ostdeutsche Sparkassenstiftung<br />
hat seit 1996 bis Ende 2015 insgesamt<br />
1.847 Projekte gefördert und für<br />
kulturelle Vorhaben 76 Millionen Euro bereitgestellt.<br />
Hinzu kamen nahezu 1.200<br />
Sponsoringprojekte, die der OSV gemeinsam<br />
mit Verbundpartnern und Sparkassen<br />
auf den Weg brachte. Die ostdeutschen<br />
Sparkassen werden dieses Engagement<br />
auch <strong>2017</strong> weiter fortsetzen. <strong>W+M</strong><br />
Geschäftsstellen und Personalbestand der OSV-Sparkassen*<br />
Anzahl der Sparkassen Geschäftsstellen Mitarbeiter Auszubildende Mitarbeiter insgesamt<br />
Brandenburg 11 306 4.384 339 4.723<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
9 202 2.938 211 3.149<br />
Sachsen 12 517 8.196 366 8.562<br />
Sachsen-Anhalt 13 362 4.856 284 5.140<br />
Gesamt 45 1.387 20.374 1.200 21.574<br />
* einschließlich Hauptstellen, die Kundengeschäfte abwickeln (ohne Beratungscenter und SB-Filialen)<br />
Quelle Schaubild: OSV
Ostdeutscher Sparkassenverband <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
19<br />
v i e r L ä n d e r – e i n V e r b a n d<br />
VORPOMMERN-RÜGEN<br />
Schleswig-Holstein<br />
Stralsund<br />
3<br />
Rostock<br />
Greifswald<br />
1<br />
Wismar<br />
NORDWESTMECKLENBURG<br />
ROSTOCK<br />
Güstrow<br />
2<br />
5<br />
VORPOMMERN-<br />
GREIFSWALD<br />
Niedersachsen<br />
9<br />
Schwerin<br />
LUDWIGSLUST-PARCHIM<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Parchim<br />
10<br />
8<br />
Pritzwalk<br />
Perleberg<br />
PRIGNITZ<br />
6<br />
MECKLENBURGISCHE<br />
SEENPLATTE<br />
Waren<br />
OSTPRIGNITZ-RUPPIN<br />
Neubrandenburg<br />
Neustrelitz<br />
7<br />
4<br />
Pasewalk<br />
Prenzlau 12<br />
UCKERMARK<br />
13<br />
Schwedt<br />
Wernigerode<br />
HARZ<br />
Salzwedel<br />
30<br />
21<br />
ALTMARKKREIS<br />
SALZWEDEL<br />
Halberstadt<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Haldensleben<br />
BÖRDE 23<br />
JERICHOWER LAND POTSDAM-MITTELMARK<br />
Oschersleben<br />
31<br />
Magdeburg<br />
25<br />
29<br />
Staßfurt<br />
Bernburg<br />
MANSFELD-SÜDHARZ<br />
Eisleben<br />
Sangerhausen<br />
22<br />
Stendal<br />
Burg<br />
SALZLANDKREIS<br />
STENDAL<br />
24<br />
26<br />
28<br />
Köthen<br />
ANHALT-BITTERFELD<br />
SAALEKREIS<br />
Halle (Saale)<br />
Rathenow<br />
Dessau-Rosslau<br />
Bitterfeld-Wolfen<br />
11<br />
Belzig<br />
Neuruppin<br />
Brandenburg a. d. H.<br />
NORDSACHSEN<br />
HAVELLAND<br />
Wittenberg<br />
27<br />
34<br />
Potsdam<br />
WITTENBERG<br />
Torgau<br />
Luckenwalde<br />
OBERHAVEL<br />
Oranienburg<br />
17<br />
TELTOW-FLÄMING<br />
Berlin<br />
Brandenburg<br />
Herzberg<br />
18<br />
14<br />
BARNIM<br />
Eberswalde<br />
Finsterwalde<br />
ELBE-ELSTER<br />
Lübben<br />
19<br />
Senftenberg<br />
15<br />
MÄRKISCH-ODERLAND<br />
Strausberg<br />
DAHME-SPREEWALD<br />
16<br />
OBER-<br />
SPREEWALD<br />
LAUSITZ<br />
ODER-SPREE<br />
Beeskow<br />
Seelow<br />
POLEN<br />
Frankfurt (Oder)<br />
20<br />
Cottbus Forst<br />
SPREE-NEISSE<br />
geschäftsgebiete<br />
der osv-sparkassen<br />
Legende<br />
Stand: 31.12.2015<br />
Sitz der Sparkasse<br />
32<br />
Merseburg<br />
BURGENLANDKREIS<br />
Naumburg<br />
33<br />
Thüringen<br />
Zeitz<br />
Leipzig<br />
LEIPZIG<br />
Borna<br />
43<br />
ZWICKAU<br />
35<br />
Grimma<br />
36<br />
Döbeln<br />
MITTELSACHSEN<br />
Chemnitz<br />
38<br />
MEISSEN<br />
Riesa<br />
37<br />
Freiberg<br />
Meißen<br />
Sachsen<br />
Dresden<br />
SÄCHSISCHE<br />
SCHWEIZ– Pirna<br />
OSTERZGEBIRGE<br />
BAUTZEN<br />
39<br />
Bautzen<br />
41<br />
GÖRLITZ<br />
40<br />
Görlitz<br />
Zittau<br />
Quelle Schaubild: OSV<br />
Name der Sparkasse<br />
(siehe unten)<br />
Geschäftsgebiete der Sparkassen<br />
Landeshauptstadt<br />
Kreisfreie Stadt<br />
Kreisstadt<br />
Landkreis<br />
Landesgrenze<br />
Landkreisgrenze<br />
1<br />
Schwerin<br />
Brandenburg a. d. H.<br />
Halberstadt<br />
LUDWIGSLUST-PARCHIM<br />
Bayern<br />
Plauen<br />
45<br />
44<br />
VOGTLANDKREIS<br />
Zwickau<br />
ERZGEBIRGSKREIS<br />
Annaberg-<br />
Buchholz<br />
42<br />
TSCHECHIEN<br />
www.WundM.info
20 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> paydirekt<br />
Paydirekt ist ein <strong>sich</strong>eres Bezahlverfahren für<br />
bequemes Online-Shopping von zu Hause.<br />
Online-Bezahlverfahren paydirekt<br />
Sicher bezahlen im Internet<br />
Die deutschen Banken haben das <strong>sich</strong>ere Online-Bezahlverfahren<br />
paydirekt eingeführt. Die gemeinsame Kooperation<br />
von Sparkassen, genossenschaftlichen und privaten Banken<br />
ermöglicht Kunden die direkte Bezahlung vom Girokonto<br />
ohne zwischengeschaltete Dritte.<br />
Immer mehr Deutsche kaufen online. Die<br />
deutschen Top-100-E-Commerce-Händler<br />
erwirtschafteten 2015 mit physischen<br />
Gütern einen Umsatz von 24,4 Milliarden<br />
Euro, 13 Prozent mehr als im Vorjahr. So<br />
das Ergebnis der gemeinsamen Studie „E-<br />
Commerce-Markt Deutschland 2016“ vom<br />
EHI Retail Institute e. V. und der Statista<br />
GmbH. Die Bezahlung dieser wachsenden<br />
Zahl von Einkäufen erfolgt online bisher<br />
oft über ausländische Zahlungsdienstleister.<br />
Der Nachteil: Die Daten der Kunden unterliegen<br />
in diesem Fall nicht den strengen<br />
deutschen Datenschutzbestimmungen. Die<br />
Alternative zu diesem Verfahren heißt seit<br />
Ende 2015 paydirekt – das Online-Bezahlsystem<br />
der deutschen Kreditwirtschaft. Es<br />
kann seit April dieses Jahres auch von den<br />
Foto: Deutscher Sparkassen- und Giroverband
paydirekt <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
21<br />
rund 15 Millionen Online-Kunden der deutschen<br />
Sparkassen genutzt werden.<br />
Der Vorteil für Sparkassenkunden liegt auf<br />
der Hand: Sensible Kundendaten verbleiben<br />
bei ihrer Sparkasse – sie werden weder an<br />
den beteiligten Onlineshop noch an Dritte<br />
weitergereicht. Denn für die Nutzung von<br />
paydirekt gilt das deutsche Datenschutzrecht.<br />
<strong>Das</strong> Geld fließt von Konto zu Konto,<br />
lange Buchungswege entfallen. Außerdem<br />
arbeitet paydirekt nur mit geprüften Händlern<br />
zusammen, denn diese sind Kunden einer<br />
der beteiligten Banken und Sparkassen.<br />
Für den Zahlungsverkehr nutzt paydirekt<br />
ausschließlich deutsche Server.<br />
Einfaches und <strong>sich</strong>eres Verfahren<br />
Paydirekt bietet somit den Kunden der<br />
Sparkassen ein einfaches und zugleich <strong>sich</strong>eres<br />
Bezahlverfahren im Internet an. Der<br />
Kunde benötigt dazu lediglich ein Girokonto<br />
bei seiner Sparkasse, einen Online-Banking-Zugang<br />
sowie eine gültige E-Mail-Adresse.<br />
Und schon kann es losgehen. Für<br />
seine Einkäufe online muss <strong>sich</strong> der User<br />
nur einmalig in seinem Online-Banking anmelden<br />
und einen Nutzernamen sowie ein<br />
Passwort vergeben.<br />
Anschließend kann er im teilnehmenden<br />
Online-Shop paydirekt als Bezahlmethode<br />
auswählen und seine Zahlung mit dem<br />
gewählten Nutzernamen und Passwort<br />
freigeben. <strong>Das</strong> Geld wird dann direkt von<br />
seinem Girokonto bei der Sparkasse abgebucht.<br />
Der Händler wiederum erhält direkt<br />
eine Zahlungsbestätigung von paydirekt<br />
und kann die Bestellung umgehend bearbeiten.<br />
Bevorzugte Liefer- und Rechnungsadressen<br />
können in den jeweiligen Einstellungen<br />
hinterlegt werden, um den Bezahlvorgang<br />
mit paydirekt weiter zu verkürzen.<br />
www.WundM.info<br />
Selbstverständlich steht auch eine eigene<br />
App für den mobilen E-Commerce bereit.<br />
Sparkassenkunden können <strong>sich</strong> bei paydirekt<br />
mit ihren Nutzerdaten über die App<br />
anmelden und so die paydirekt-Transaktionen<br />
im Auge behalten. Für Smartphone-<br />
Nutzer sind beispielsweise Benachrichtigungen<br />
per Push-Nachricht über Abbuchungen<br />
möglich.<br />
Datenschutz genießt Priorität<br />
Bei paydirekt haben Sicherheit und Datenschutz<br />
oberste Priorität. Die Bankdaten<br />
verbleiben bei der Sparkasse. Auch<br />
die Warenkorbdaten des Kunden werden<br />
nicht weitergegeben. Benachrichtigungsfunktionen<br />
und ein Transaktionsjournal<br />
sorgen für Transparenz beim Online-Zahlvorgang,<br />
aktuelle Verschlüsselungstechnologien<br />
garantieren den <strong>sich</strong>eren Transfer<br />
der Daten. Die Kundendaten werden zudem<br />
ausschließlich auf Servern in Deutschland<br />
gehostet.<br />
So funktioniert paydirekt<br />
Acht einfache Schritte zum erfolgreichen<br />
Kauf mit paydirekt:<br />
1. Der Käufer kauft im Webshop ein<br />
und wählt paydirekt als Bezahlverfahren.<br />
2. Der Webshop stellt die Rechnungsdaten<br />
bereit.<br />
3. Der Käufer legitimiert <strong>sich</strong> bei paydirekt<br />
und bestätigt die Bezahlung.<br />
Gleichzeitig erfragt der Händler die<br />
Zahlungsautorisierung bei der Bank<br />
des Käufers.<br />
4. Die Bank autorisiert die Zahlung.<br />
5. Der Webshop des Händlers erhält<br />
eine Zahlungsgarantie.<br />
6. Der Käufer erhält eine Kaufbestätigung.<br />
7. Paydirekt sendet die Daten zur<br />
Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
an die Bank.<br />
8. Die Händlerbank reicht auf dem<br />
Konto des Händlers die Zahlung ein.<br />
Bei paydirekt werden die persönlichen Daten<br />
der Sparkassenkunden auf dem gleichen<br />
Sicherheitsniveau verschlüsselt, das<br />
die Kunden vom Online-Banking der Sparkassen<br />
gewohnt sind. Auch die Zugangsdaten<br />
sind durch strenge Richtlinien zur Passwort<strong>sich</strong>erheit<br />
bestens geschützt. Sie können<br />
bei einem Einkauf von niemandem eingesehen<br />
werden.<br />
Zudem besteht über paydirekt keine Möglichkeit,<br />
von außen auf das Online-Banking<br />
oder auf andere Konten der Kunden zuzugreifen.<br />
Zur Sicherheit seiner Kunden wird<br />
paydirekt darüber hinaus bei ausgewählten<br />
Vorgängen zusätzlich zu den Zugangsdaten<br />
eine Transaktionsnummer (TAN) zur Bestätigung<br />
des Einkaufs abfragen.<br />
Paydirekt übernimmt auch die Reklamation<br />
für den Kunden, sofern ein Händler die gewünschte<br />
Ware nicht liefert. Dann können<br />
Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Zahlung<br />
den Käuferschutz in Anspruch nehmen. Der<br />
Reklamationsservice kontaktiert in diesem<br />
Fall den Händler. Kann der Versand der Waren<br />
nicht nachgewiesen werden, erhalten<br />
die Kunden ihr Geld zurück. Ausgeschlossen<br />
vom Käuferschutz sind lediglich Alkohol,<br />
Medikamente, Tabak, Beförderungsleistungen<br />
und Reisedokumente sowie digitale<br />
Güter wie zum Beispiel Musikdownloads,<br />
Gutscheine oder E-Books.<br />
Vorteile für den Händler<br />
Teilnehmen können bei paydirekt alle<br />
Händler, die ein Geschäftskonto bei einer<br />
der teilnehmenden Banken und Sparkassen<br />
in Deutschland führen. Auch für Händler<br />
empfiehlt <strong>sich</strong> die Teilnahme an paydirekt<br />
– und dies aus mehreren Gründen. Da ist<br />
zunächst einmal die hohe Reichweite des<br />
Bezahldienstes durch die große Zahl der<br />
teilnehmenden deutschen Banken mit ihren<br />
über 50 Millionen onlinefähigen Girokonten.<br />
Des Weiteren gibt paydirekt den<br />
Händlern eine Zahlungsgarantie und offeriert<br />
eine unmittelbare Auszahlung der Beträge.<br />
Damit schützt paydirekt Händler vor<br />
hohen Zahlungsausfällen oder aufwendigen<br />
Zahlungsnachbearbeitungen.<br />
Sollte beim Kauf einer Ware eine Altersverifizierung<br />
erfolgen müssen, reicht eine<br />
einfache Anfrage bei paydirekt zur Bestätigung,<br />
ob der Kunde innerhalb der angefragten<br />
Altersgrenze liegt. <strong>W+M</strong>
22 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> <strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />
Die Sparkassen sind Partner der Landwirtschaft in der Region.<br />
Agrar- und Forstwirtschaft<br />
Sparkassen –<br />
Natürliche<br />
Partner der<br />
Landwirtschaft<br />
Regionale Landwirtschaft und regional aufgestellte Sparkassen<br />
sind natürliche Partner. Seit einiger Zeit forcieren die OSV-<br />
Sparkassen deshalb ihre Aktivitäten in der Landwirtschaft.<br />
Mit Erfolg: In den letzten beiden Jahren konnten die Institute ihr<br />
Agrarkreditgeschäft um über 25 Prozent steigern. Und auch<br />
das Agrarleasinggeschäft wächst dynamisch. Von Michael Klöckner<br />
Die Land- und Forstwirtschaft sowie<br />
die Fischerei sind in Deutschland<br />
ein wichtiger Wirtschaftszweig.<br />
So lag der Produktionswert der Branche<br />
2014 bei knapp 53 Milliarden Euro. Damit<br />
liegt der Sektor deutlich über den entsprechenden<br />
Werten des Textil- und Bekleidungsgewerbes<br />
oder der pharmazeutischen<br />
Industrie.<br />
Jährlich investieren deutsche Landwirte<br />
circa zehn Milliarden Euro in Bauten und<br />
Maschinen. Darüber hinaus leisten sie einen<br />
wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege.<br />
Zählen doch mehr als 90 Prozent<br />
der Fläche der Bundesrepublik zu den<br />
ländlichen Räumen, in denen über die Hälfte<br />
der Einwohner leben.<br />
Leistungsfähige Landwirtschaft<br />
Die landwirtschaftliche Fläche Ostdeutschlands<br />
bemisst <strong>sich</strong> auf circa 5,5<br />
Millionen Hektar. Somit entfällt ein Drittel<br />
der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands<br />
auf die neuen Länder. Die durchschnittliche<br />
Betriebsgröße bewegt <strong>sich</strong><br />
zwischen 146 Hektar in Sachsen und 274<br />
Hektar in Mecklenburg-Vorpommern. Sie<br />
liegt damit um den Faktor vier bis fünf<br />
über westdeutschen Betrieben.<br />
Die absolute Zahl ostdeutscher Betriebe<br />
beläuft <strong>sich</strong> auf circa 24.000 (Deutschland:<br />
287.000), drei Viertel davon firmieren als<br />
juristische Personen und sind in Form einer<br />
GmbH oder Agrargenossenschaft organisiert.<br />
Gemessen an ihrer Bruttowertschöpfung<br />
sind die ostdeutschen Betriebe<br />
sehr leistungsfähig aufgestellt. So liegen<br />
die landwirtschaftlichen Betriebe in<br />
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen<br />
etwa 50 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.<br />
Und auch die Unternehmen<br />
in Brandenburg und Thüringen übertreffen<br />
den Durchschnitt deutlich. Der Fremdkapitalbestand<br />
der deutschen Land- und<br />
Forstwirtschaft erreichte Ende 2015 mit<br />
50 Milliarden Euro einen neuen Rekordstand.<br />
Davon entfallen gut zehn Prozent<br />
auf Ostdeutschland.<br />
Foto: OSV
Landwirtschaft <strong>W+M</strong> Regional |<br />
23<br />
OSV-Sparkassen bauen<br />
Agrargeschäft aus<br />
Im Verbandsgebiet des Ostdeutschen Sparkassenverbandes<br />
(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt)<br />
überwiegt die gemischte Landwirtschaft.<br />
Die Diversifizierung begünstigt,<br />
dass landwirtschaftliche Betriebe zumeist<br />
über gute Bonitätsnoten verfügen. Nach einer<br />
Analyse von Creditreform liegt die Ausfallquote<br />
der Branche im Vergleich zur Gesamtwirtschaft<br />
fast 50 Prozent niedriger.<br />
In den letzten Jahren haben die OSV-Sparkassen<br />
das Agrargeschäft intensiviert. Ein<br />
Schwerpunkt lag auf dem Auf- und Ausbau<br />
des agrarspezifischen Know-hows.<br />
Die Sparkassen werden dabei von der Nordostdeutschen<br />
Sparkassenakademie mit einem<br />
maßgeschneiderten Weiterbildungsprogramm<br />
unterstützt. In Kooperation mit<br />
der Deutschen Landgesellschaft haben 17<br />
Kundenberater im Frühjahr 2016 erstmals<br />
ihre Ausbildung zum zertifizierten DLG-Agrarfinanzmanager<br />
abgeschlossen.<br />
Die Sparkassen sind Partner der<br />
Landwirtschaft in der Region.<br />
Ein weiterer Baustein des Vertriebskonzeptes<br />
ist die enge Zusammenarbeit mit<br />
der Standesorganisation. So engagieren<br />
<strong>sich</strong> viele Sparkassen in den lokalen Kreisbauernverbänden.<br />
Der Ostdeutsche Sparkassenverband<br />
unterstützt die Arbeit der<br />
Bauernverbände in seinem Verbandsgebiet<br />
als förderndes Mitglied. Weitere flankierende<br />
Maßnahmen zur Forcierung des Agrargeschäfts<br />
sind der jährliche Agrarkonvent,<br />
die Präsenz der Sparkassen bei Landwirtschaftsmessen<br />
und die Intensivierung des<br />
Leasing- und Ver<strong>sich</strong>erungsgeschäftes in<br />
Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern.<br />
Auch in der derzeit schwierigen Marktsituation<br />
stehen die Sparkassen an der Seite<br />
der Bäuerinnen und Bauern. Denn regionale<br />
Landwirtschaft und regional ausgerichtete<br />
Sparkassen passen hervorragend<br />
zusammen. Beide sind lokal verwurzelt, in<br />
der Realwirtschaft verankert und haben<br />
gleichermaßen Interesse an einer langfristigen<br />
und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.<br />
<strong>W+M</strong><br />
Foto: OSV<br />
Darauf müssen Sie <strong>2017</strong> achten<br />
Für Betreiber von Biogasanlagen, Rübenbauern und bei der Verwendung<br />
von Dünger in der Landwirtschaft stehen <strong>2017</strong> einschneidende<br />
Änderungen bevor.<br />
Neue Förderregeln für Bioenergie<br />
Am 1. Januar <strong>2017</strong> tritt die Novellierung<br />
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)<br />
in Kraft. Es enthält zahlreiche Neuerungen<br />
für die Betreiber von Biomasseanlagen. Ihre<br />
Förderung unterliegt nun auch einem Ausschreibungssystem.<br />
Für Biomasse ist ein<br />
Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt<br />
(MW) pro Jahr für <strong>2017</strong> bis 2019 und<br />
von 200 MW pro Jahr für 2020 bis 2022<br />
vorgesehen. Die Neuerungen im Einzelnen:<br />
l Bioenergieanlagen mit mehr als 150 Kilowatt<br />
(kW) installierter Leistung werden<br />
künftig über Ausschreibungen gefördert.<br />
Die Bewerbung um eine solche<br />
Förderung erfolgt an die Bundesnetzagentur<br />
mit Angabe eines Preises<br />
in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh).<br />
l Für kleinere Anlagen gibt es eine Bagatellregelung:<br />
Neue Bioenergieanlagen<br />
bis zu einer installierten Leistung von<br />
150 kW erhalten eine feste Vergütung<br />
in Anlehnung an das EEG 2014. Es besteht<br />
keine Pflicht zur Teilnahme an einer<br />
Ausschreibung.<br />
l Bestandsanlagen über 150 kW, deren<br />
EEG-Vergütungsdauer noch maximal<br />
acht Jahre beträgt, erhalten die Möglichkeit<br />
zur Teilnahme an einer Ausschreibung<br />
und einer Anschlussförderung<br />
für zehn Jahre.<br />
Ende der EU-Zuckermarktordnung<br />
Für die Rübenernte 2016 regelte die europäische<br />
Zuckermarktordnung zum letzten<br />
Mal die Produktion über Mengenquoten und<br />
einen Mindestpreis für die Rüben. Mit dem<br />
Ende der Quote im September <strong>2017</strong> gilt für<br />
den Zuckermarkt der freie Handel. Produzenten<br />
können Einkaufspreise frei verhandeln<br />
und ohne Beschränkungen exportieren.<br />
Die Rübenbauer wiederum müssen mit<br />
einem verschärften Wettbewerb rechnen.<br />
Novellierung der Düngeverordnung<br />
Die neue Düngeverordnung soll ebenfalls<br />
<strong>2017</strong> in Kraft treten. Die Verwendung von<br />
tierischem Dünger wie Gülle und von Mineraldünger<br />
wird dann deutlich strengeren<br />
Vorschriften unterliegen. Die Novellierung<br />
soll den Nährstoffeintrag in Boden<br />
und Wasser vermindern – die strengeren<br />
Regelungen sind innerhalb der Großen<br />
Koalition aber noch umstritten. Da seitens<br />
der Europäischen Union Sanktionen<br />
drohen, ist aber mit einer Entscheidung<br />
noch im laufenden Jahr zu rechnen. <strong>W+M</strong><br />
www.WundM.info
24 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> <strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />
Rentenver<strong>sich</strong>erung<br />
Mit der Flexi-Rente<br />
in den Ruhestand<br />
Einen flexibleren Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand<br />
– das sieht die neue Flexi-Rente ab dem kommenden Jahr vor.<br />
Auch die Verdienstmöglichkeiten für Ruheständler sollen<br />
aufgebessert werden. Kernpunkt des neuen Regelwerks sind<br />
individuell gestaltbare Lösungen.<br />
Die Flexi-Rente, eine Kurzform für das<br />
„Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs<br />
vom Erwerbsleben in den Ruhestand<br />
und zur Stärkung von Prävention<br />
und Rehabilitation im Erwerbsleben“, ermöglicht<br />
Beschäftigten höhere Altersbezüge,<br />
wenn sie über das reguläre Rentenalter<br />
hinaus arbeiten und freiwillig weiterhin Rentenbeiträge<br />
einzahlen. Die Rente steigert <strong>sich</strong><br />
dann durch die Beiträge der Arbeitnehmer<br />
wie auch durch die des Arbeitgebers. Den<br />
Unternehmen hilft die Flexi-Rente hingegen,<br />
erfahrene Arbeitnehmer länger im Betrieb<br />
zu halten. Und darüber hinaus hält das Gesetz<br />
für den Arbeitgeber ebenfalls ein finanzielles<br />
Geschenk bereit. Er spart für den Arbeitnehmer<br />
künftig die Beiträge zur Arbeitslosenver<strong>sich</strong>erung,<br />
da dieser ja bei Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses in die Rente<br />
und nicht in die Arbeitslosigkeit übergehen<br />
würde. Bisher hatte bei solchen Arbeitsverhältnissen<br />
nur noch der Arbeitgeber Rentenbeiträge<br />
zu zahlen, die aber die persönliche<br />
Rentenzahlung des Mitarbeiters nicht erhöhten.<br />
Wie bisher gilt: Für jeden zusätzlichen<br />
Monat Arbeit erhält der Berechtigte einen lebenslangen<br />
Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.<br />
Auf der anderen Seite verbessern <strong>sich</strong> mit<br />
der Flexi-Rente auch die Rahmenbedingungen<br />
für einen vorzeitigen Rentenbeginn: Wer<br />
früher in den Ruhestand wechselt, muss einen<br />
Rentenabschlag von 0,3 Prozent für jeden<br />
Monat einplanen. Als Ver<strong>sich</strong>erter kann<br />
er dies mit Sonderzahlungen ausgleichen<br />
und zwar künftig bereits ab dem Alter von<br />
50 Jahren (bisher 55 Jahren). Wie hoch der<br />
Ausgleichsbetrag ausfallen muss, darüber<br />
sollen die Arbeitnehmer künftig bei der Rentenver<strong>sich</strong>erung<br />
mittels Anfrage Auskunft<br />
erhalten. Dies erhöht die Planungs<strong>sich</strong>erheit<br />
für den Arbeitnehmer.<br />
Wer neben seiner Früh- oder Teilrente nach<br />
Hinzuverdienstmöglichkeiten sucht, wird<br />
durch das neue Gesetz ebenfalls begünstigt.<br />
Bisher ließen hohe Abschläge bei der<br />
Rente einen solchen Hinzuverdienst weitgehend<br />
unattraktiv erscheinen.<br />
Nun soll eine anrechnungsfreie Obergrenze<br />
bei einem Jahreshinzuverdienst von 6.300<br />
Euro gezogen werden. Wer diese überschreitet,<br />
wird aber nicht mehr drastisch herabgestuft,<br />
sondern muss einen stufenlosen Abschlag<br />
in Form von 40-Prozent-Kürzungen<br />
für jeden extra verdienten Euro hinnehmen.<br />
Dies wäre ein wesentlicher geringerer Verlust<br />
an Rentenhöhe im Vergleich zur bisherigen<br />
Rechtslage. Dort drohte eine Herabstufung<br />
auf ein Zweidrittel-, Halb- oder Eindrittel-Rentenniveau.<br />
Ruheständler, die mit Teilrente und Hinzuverdienst<br />
allerdings das frühere Bruttoeinkommen<br />
übertreffen, müssen <strong>sich</strong> dies<br />
in vollem Umfang auf die Rente anrechnen<br />
lassen.<br />
Zwangsläufig erhöht <strong>sich</strong> mit dem stufenlosen<br />
Modell des Hinzuverdienstes auch die<br />
Komplexität der Rentenberechnung. Zur Bestimmung<br />
des Hinzuverdienstes prognostiziert<br />
die Deutsche Rentenver<strong>sich</strong>erung künftig<br />
zu jedem 1. Juli eines Jahres den voraus<strong>sich</strong>tlichen<br />
Verdienst im laufenden und im<br />
folgenden Jahr. Dieser wird jeweils der jährlichen<br />
Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro<br />
gegenübergestellt und danach die Rente für<br />
die Zeit ab 1. Juli und ab kommendem 1. Januar<br />
festgelegt.<br />
Die Einkommensprognosen für das Vorjahr<br />
werden zum darauf folgenden 1. Juli mit dem<br />
tatsächlich erzielten Hinzuverdienst verglichen<br />
und die Rente unter Berück<strong>sich</strong>tigung<br />
des tatsächlichen Hinzuverdienstes neu berechnet.<br />
Daraus können <strong>sich</strong> dann Rückforderungen<br />
oder Nachzahlungen ergeben.<br />
Der endgültige Beschluss über das Gesetz<br />
fällt im November. Die Planung sieht vor,<br />
dass bei Inkrafttreten die Regelungen zu<br />
den Ausgleichszahlungen und der Aufbesserung<br />
der Rentenansprüche im Januar <strong>2017</strong><br />
wirksam werden. Die Gesetzesbestandteile<br />
bezüglich der stufenlosen Teilrente und der<br />
neuen Hinzuverdienstgrenze würden zum<br />
regelmäßigen Termin der Rentenanpassung<br />
im Juli <strong>2017</strong> Anwendung finden. Ebenfalls im<br />
November will die Bundesregierung ein Rentenkonzept<br />
vorlegen.<br />
<strong>W+M</strong><br />
Foto: Robert Kneschke/fotolia.com
Ver<strong>sich</strong>erungen <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
25<br />
Kfz-Ver<strong>sich</strong>erung<br />
Typklassen neu berechnet<br />
Der Gesamtverband der Deutschen Ver<strong>sich</strong>erungswirtschaft<br />
(GDV) hat die Typklassen für rund 27.000 verschiedene Pkw-<br />
Modelle auf Basis der Schadens- und Unfallbilanzen der ein -<br />
zelnen Modelle für die vergangenen drei Jahre neu berechnet.<br />
Hohe Einstufungen ergeben <strong>sich</strong> daraus<br />
für viele Oberklasse-Modelle<br />
und SUV wie den Mercedes S 63<br />
AMG, den Range Rover 4.4 TD oder den Audi<br />
Q7 6.0 TDI. Vergleichsweise niedrig eingestuft<br />
werden unter anderem der Seat Mii<br />
1.0, der Opel Corsa-E 1.4, der Peugeot 108<br />
1.0 oder der Toyota Aygo 1.0.<br />
Im Vergleich zum Vorjahr hat <strong>sich</strong> die Typklassen-Einstufung<br />
für die meisten Modelle<br />
nur wenig oder gar nicht ver<strong>ändert</strong>. Um<br />
mehr als eine Klasse herauf oder herunter<br />
ging es nach Angaben des GDV je nach Ver<strong>sich</strong>erungsart<br />
für nur rund ein bis drei Prozent<br />
der Fahrzeuge. Die Typklasseneinstufung<br />
ist für die Ver<strong>sich</strong>erungsunternehmen<br />
unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge<br />
und für bestehende Verträge zur<br />
Hauptfälligkeit angewendet werden – in der<br />
Regel ist dies der 1. Januar <strong>2017</strong>. <strong>W+M</strong><br />
Bürokratieabbau beim<br />
Kurzarbeitergeld<br />
Foto: Jakub Jirsák/fotolia.com (oben), booka/fotolia.com (unten)<br />
<strong>Das</strong> Saison-Kurzarbeitergeld gilt<br />
von Dezember bis März für Betriebe<br />
des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks<br />
und des Garten- und<br />
Landschaftsbaus. In Betrieben des Gerüstbaus<br />
erstreckt <strong>sich</strong> die Schlechtwetterzeit<br />
vom 1. November bis zum 31. März.<br />
Bislang mussten Unternehmen bei wirtschaftlich<br />
bedingten Arbeitsausfällen wie<br />
Für Unternehmen, die berechtigt sind, Saison-Kurzarbeitergeld<br />
zu beziehen, wurde für die Schlechtwetterperiode 2016/17 eine<br />
spürbare Erleichterung geschaffen.<br />
Auftragsmangel eine Anzeige über den Beginn<br />
des Ausfalles bei der Agentur für Arbeit<br />
stellen. Beruhte der Arbeitsausfall auf<br />
der Witterung, war dies nicht notwendig.<br />
Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur<br />
Stärkung der beruflichen Weiterbildung<br />
und des Ver<strong>sich</strong>erungsschutzes in der Arbeitslosenver<strong>sich</strong>erung“<br />
(AWStG) ist die<br />
Anzeigepflicht nun generell entfallen. Damit<br />
sinkt der bürokratische Aufwand für<br />
die Unternehmen. Für den Bezug des Saison-Kurzarbeitergeldes<br />
müssen künftig<br />
nur noch die entsprechenden Abrechnungsunterlagen<br />
eingereicht werden. Aufzeichnungen,<br />
die Gründe für die Arbeitsausfälle<br />
belegen, sind auch weiterhin aufzubewahren.<br />
<strong>W+M</strong><br />
www.WundM.info
26 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> <strong>Das</strong> <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> <strong>2017</strong><br />
Neue Gesetze für Arbeitgeber <strong>2017</strong><br />
Endspurt der Großen Koalition<br />
Noch vor der Bundestagswahl <strong>2017</strong> sollen wichtige gesetzliche<br />
Neuregelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung<br />
finden. Unternehmer müssen <strong>sich</strong> auf zahlreiche Neuerungen<br />
von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeitarbeit einstellen.<br />
Arbeitsschutz<br />
Seit 2015 ist sie heftig umstritten, jetzt<br />
kommt sie doch in abgemilderter Form:<br />
die Reform der Arbeitsstättenverordnung<br />
(ArbStättV). Sie beschert Arbeitnehmern<br />
einen besseren Arbeitsschutz, birgt aber<br />
auch höhere Kosten für Arbeitgeber.<br />
Gekippt wurde gegenüber ursprünglichen<br />
Plänen das Recht der Mitarbeiter auf eine<br />
abschließbare Kleiderablage. Nun heißt es:<br />
Sind keine Umkleideräume vorhanden, haben<br />
Unternehmen ihren Mitarbeitern eine<br />
Kleiderablage zur Verfügung zu stellen. Abschließbar<br />
muss diese Ablage jedoch nicht<br />
sein.<br />
Arbeitsräume sollen zudem künftig über<br />
möglichst ausreichend Tageslicht und Sichtverbindungen<br />
ins Freie verfügen. Räume, in<br />
denen Mitarbeiter nur kurze Zeit verweilen,<br />
nimmt die Arbeitsstättenverordnung aus,<br />
ebenso zahlreiche näher definierte Orte,<br />
bei denen <strong>sich</strong> eine solche Vorschrift faktisch<br />
nicht umsetzen lässt, etwa in Flughäfen<br />
oder Einkaufszentren. Bereits bestehende<br />
Räume genießen ohnehin Bestandsschutz.<br />
Höhere Anforderungen stellt der Gesetzgeber<br />
an private Bildschirmarbeitsplätze.<br />
Diese muss der Arbeitgeber auf eine mögliche<br />
Gesundheitsgefährdung prüfen, bevor<br />
der Arbeitnehmer regelmäßig im Homeoffice<br />
arbeitet. Eine wiederholte Prüfung<br />
ist gegenüber ursprünglichen Plänen nicht<br />
mehr vorgesehen, ebenfalls entfällt die<br />
Prüfung, sofern die Heimarbeit nur gelegentlich<br />
durchgeführt wird.<br />
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter nun<br />
außerdem einmal jährlich darüber aufklären,<br />
wie sie <strong>sich</strong> gesundheits- und <strong>sich</strong>erheitsgerecht<br />
am Arbeitsplatz zu verhalten<br />
haben. Eine Dokumentationspflicht<br />
hin<strong>sich</strong>tlich dieser Unterweisung besteht<br />
aber nicht.<br />
Lohngerechtigkeit<br />
Der Mutterschutz wird <strong>2017</strong> weiter ausgebaut.<br />
Einigkeit herrscht in der Großen Koalition<br />
über ein Gesetz für mehr Lohngerechtig-
Arbeitsrecht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
27<br />
keit. Dies würde auch mittelständische Betriebe<br />
ab 200 Beschäftigte betreffen. Dort<br />
sollen die Mitarbeiter künftig einen Rechtsanspruch<br />
auf Informationen über die Lohngerechtigkeit<br />
einfordern können. Für Betriebe<br />
ab 500 Beschäftigten gäbe es die<br />
Pflicht, die Lohnstruktur im Betrieb zu prüfen<br />
und zu dokumentieren. <strong>Das</strong> Gesetz soll<br />
ebenfalls <strong>2017</strong> für Unternehmen wirksam<br />
werden, muss aber zuvor noch das Gesetzgebungsverfahren<br />
passieren.<br />
Mindestlohn<br />
Der Mindestlohn steigt <strong>2017</strong> auf 8,84 Euro,<br />
wie es von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen<br />
wurde. Er gilt für alle volljährigen<br />
Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose<br />
nach einer Arbeitsaufnahme in<br />
den ersten sechs Monaten. Auch für Auszubildende,<br />
Pflichtpraktika oder Praktika<br />
bis zu drei Monaten Länge fällt er nicht an.<br />
Mutterschutz<br />
Foto: industrieblick/fotolia.com<br />
Bereits im Mai beschlossen die Koalitionäre<br />
in Berlin den Gesetzentwurf zur Neuregelung<br />
des Mutterschutzrechts. Dieser<br />
soll nach Zustimmung des Bundestages ab<br />
dem 1. Januar <strong>2017</strong> gelten. Demnach können<br />
Mütter ab kommendem Jahr längere<br />
Schutzfristen bei der Geburt von behinderten<br />
Kindern (zwölf statt acht Wochen)<br />
in Anspruch nehmen. Bisher stand diese<br />
verlängerte Schutzfrist nur für Früh- und<br />
Mehrlingsgeburten im Gesetz. Frauen, die<br />
nach der zwölften Woche eine Fehlgeburt<br />
erleiden, können <strong>sich</strong> zudem auf einen viermonatigen<br />
Kündigungsschutz berufen. Der<br />
Anwendungsbereich des Gesetzes wurde<br />
auf Schüler und Studierende sowie auf arbeitnehmerähnliche<br />
Personen wie Praktikanten<br />
und Bundesfreiwillige erweitert.<br />
Neu definiert wurden die Vorschriften<br />
über die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung,<br />
Arbeitsverbote gegen<br />
den Willen der Schwangeren sind demnach<br />
ausgeschlossen. Stattdessen obliegt<br />
es dem Arbeitgeber, die Arbeitsplätze so<br />
umzugestalten, dass Gefährdungen ausgeschlossen<br />
sind.<br />
Schwangeren Frauen ist es nach dem neuen<br />
Mutterschutzgesetz auf eigenen Wunsch<br />
nun auch möglich, sonntags zu arbeiten.<br />
Nachtarbeit bleibt ihnen allerdings verboten.<br />
Zeitarbeit und Werkverträge<br />
Auch die Arbeitnehmerüberlassung – im<br />
Volksmund auch Zeitarbeit genannt – steht<br />
zum 1. Januar <strong>2017</strong> auf der Agenda. Der Gesetzentwurf<br />
der Bundesregierung wurde<br />
bereits vor der parlamentarischen Sommerpause<br />
vorgelegt.<br />
Dabei geht es um Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />
(AÜG) wie die<br />
Beschränkung der zeitlichen Dauer der Arbeitnehmerüberlassung<br />
auf maximal 18<br />
aufeinanderfolgende Monate. Damit soll<br />
die bisher unpräzise Formulierung „vorübergehend“<br />
konkretisiert werden. Ausnahmen<br />
von dieser zeitlichen Beschränkung<br />
sind möglich, sofern solche im Tarifvertrag<br />
der jeweiligen Branche vorgesehen<br />
sind. Die Überlassungshöchstdauer wird 24<br />
Monate betragen.<br />
Nach neun Monaten ist Leiharbeitern der<br />
gleiche Lohn wie Festangestellten zu zahlen.<br />
Allerdings dürfen Arbeitgeber und Gewerkschaften<br />
auch hier unter bestimmten<br />
Bedingungen längere Fristen vereinbaren.<br />
Der Einsatz der Leiharbeitnehmer im<br />
Streikfall wird mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeit<br />
geahndet. In Fällen, in denen<br />
die Leiharbeitnehmer nicht die Aufgaben<br />
der streikenden Arbeitnehmer übernehmen,<br />
ist der Einsatz allerdings nicht generell<br />
verboten.<br />
Darüber hinaus sieht der Entwurf des neuen<br />
AÜG Pflichten des Entleihers gegenüber<br />
dem Betriebsrat vor. Der Betriebsrat ist<br />
insbesondere über den zeitlichen Umfang<br />
des Einsatzes, den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben<br />
der Leiharbeiter zu informieren.<br />
Der Missbrauch von Werkverträgen als verdeckte<br />
Leiharbeit soll durch eine klar definierte<br />
Abgrenzung zwischen abhängiger<br />
Beschäftigung und Werkverträgen eingedämmt<br />
werden. <br />
<strong>W+M</strong><br />
www.WundM.info
28 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Datenschutz<br />
<strong>Das</strong> gilt es zu beachten<br />
l Rechtzeitig mit den Vorbereitungen<br />
zur Umsetzung der DSGVO beginnen.<br />
l Mit der Planung befassten Mitarbeitern<br />
ein ausreichendes Zeitbudget<br />
einräumen.<br />
l Aktuellen Datenschutzstandard im<br />
Unternehmen erfassen.<br />
l Umstellungsbedarf ermitteln.<br />
Datenschutz<br />
Neue Regeln für Unternehmen<br />
Den Datenschutz in Deutschland regelt momentan hauptsächlich<br />
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses Gesetz wird<br />
weitgehend ab dem 25. Mai 2018 durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung<br />
(DSGVO) abgelöst. Grund genug für<br />
Unternehmen, <strong>sich</strong> bereits im kommenden Jahr mit den<br />
Neuerungen auseinanderzusetzen.<br />
l Bei der Umstellung auf neue Formate<br />
sollte als Grundlage auf Standardformulare<br />
zurückgegriffen werden.<br />
Für wichtige Vorgänge (Einwilligung,<br />
Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung)<br />
wird es rechtzeitig entsprechende<br />
Standardmuster geben.<br />
l Es muss geprüft werden, ob Änderungen<br />
in der Kundenansprache erforderlich<br />
sind.<br />
l Sämtliche Anpassungen sollten in<br />
einer Arbeitsgruppe, bestehend aus<br />
den betroffenen Mitarbeitern, besprochen<br />
und umgesetzt werden. Die<br />
Entscheidung über die Umsetzungsmaßnahmen<br />
trifft die Geschäftsführung.<br />
Zunächst bleibt es dabei: Die Verarbeitung<br />
personenbezogener Daten<br />
bedarf einer Rechtsgrundlage. Art.<br />
6 Abs. 1 DSGVO nennt insgesamt sechs Erlaubnistatbestände.<br />
Die Wichtigsten sind<br />
die Einwilligung, die Datenverarbeitung zur<br />
Vertragserfüllung und die Datenverarbeitung<br />
kraft berechtigten Interesses. Letzteres<br />
liegt zum Beispiel im Regelfall vor, wenn<br />
Daten von Kunden auch zur personalisierten<br />
Werbung für Produkte des Unternehmens<br />
genutzt werden. Hier <strong>ändert</strong> <strong>sich</strong> wenig gegenüber<br />
der bisherigen Rechtslage: Eine ausdrückliche<br />
Erlaubnis des Kunden ist weiterhin<br />
nicht erforderlich. Der Kunde kann allerdings<br />
gegen die weitere Nutzung seiner personenbezogenen<br />
Daten zu Werbezwecken<br />
wie bisher jederzeit Widerspruch einlegen.<br />
Informationsrechte von Betroffenen über<br />
Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung<br />
werden hingegen deutlich erweitert.<br />
Wichtig sind die Rechte auf Auskunft,<br />
Berichtigung und Löschung. Unternehmen<br />
sollten künftig diesen Anspruch von Kunden<br />
oder sonstigen Personen einkalkulieren,<br />
wenn sie personenbezogene Daten von diesen<br />
zum Beispiel auf ihrer Facebook-Präsenz<br />
oder in sonstigen Internetplattformen einstellen.<br />
Dies sollte nicht ohne Zustimmung<br />
des Betreffenden erfolgen und der Betroffene<br />
darauf hingewiesen werden, dass eine<br />
Löschung gegebenenfalls „schwierig wird“.<br />
l Datenschutzbeauftragte und weitere<br />
betroffene Mitarbeiter sind auf die<br />
Anforderungen der DSGVO zu schulen.<br />
Wesentliche Änderungen ergeben <strong>sich</strong> im<br />
Bereich der Auftragsdatenverarbeitung<br />
(Art. 28 ff. DSGVO). Die Verantwortung des<br />
Auftragsdatenverarbeiters steigt: Dieser<br />
kann <strong>sich</strong> nicht mehr allein auf Weisungen<br />
des Auftraggebers verlassen, sondern hat<br />
die ordnungsgemäße Datenverarbeitung eigenständig<br />
zu kontrollieren. Die Anforderungen<br />
an die Zusammenarbeit zwischen<br />
Auftraggeber und Auftragsdatenverarbeiter<br />
steigen deutlich an.<br />
Ausgeweitet wurden die Meldepflichten bei<br />
Verstößen gegen den Datenschutz (Art. 33<br />
ff. BDSG). Bei der Einführung neuer Datenverarbeitungsverfahren<br />
ist eine Datenschutzfolgeabschätzung<br />
erforderlich (Art.<br />
35 DSGVO). Hier verlangt Art. 36 DSGVO<br />
bei risikoreichen Verarbeitungsvorgängen<br />
eine vorherige Abstimmung mit der Datenschutzauf<strong>sich</strong>t.<br />
Auch werden die Sanktionen<br />
für Datenschutzverstöße durch die<br />
DSGVO erheblich verschärft. Es können<br />
empfindliche Geldbußen verhängt werden.<br />
<br />
<strong>W+M</strong><br />
Foto: Jürgen Fächle/fotolia.com
EU-Recht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
29<br />
Der 50-Euro-Schein wird ab April <strong>2017</strong><br />
in einer neuen Version herausgegeben.<br />
Foto: Deutsche Bundesbank<br />
Europäische Union<br />
Brüsseler Beschlüsse und<br />
Luxemburger Urteile<br />
Aktuelles aus den Institutionen der Europäischen Union: Drei<br />
Beschlüsse und Urteile, die für Unternehmer und Bürger der Europäischen<br />
Union <strong>2017</strong> von Bedeutung sein werden.<br />
EuGH: WLAN-Hotspots<br />
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg<br />
hat über Urheberrechtsverletzungen<br />
bei offenen WLAN-Hotspots, wie<br />
sie beispielsweise Café-Betreiber anbieten,<br />
entschieden (Aktenzeichen C-484/14).<br />
Demnach muss der Betreiber eines offenen<br />
WLAN-Hotspots nicht grundsätzlich<br />
für Urheberrechtsverletzungen haften,<br />
die unter Nutzung seines Hotspots begangen<br />
wurden. Ganz sorglos darf er den Hotspot<br />
aber nicht betreiben. So kann, laut<br />
EuGH, von ihm verlangt werden, den Anschluss<br />
durch ein Passwort zu <strong>sich</strong>ern und<br />
die Identität des Nutzers festzustellen, der<br />
den Anschluss für eine Urheberrechtsverletzung<br />
missbraucht hat.<br />
EZB: Der neue Fünfziger<br />
Ab April <strong>2017</strong> müssen <strong>sich</strong> Verbraucher<br />
auf einen neuen 50-Euro-Geldschein mit<br />
erweiterten Sicherheitsmerkmalen einstellen.<br />
Dieser ist Teil der zweiten Generation<br />
des Euro-Bargelds.<br />
Zunächst erhalten Banken und Einzelhändler<br />
die neue Banknote. Sie können<br />
dann Mitarbeiter schulen und die Geräte<br />
und Automaten umstellen. Die alten Geldscheine<br />
behalten aber ihre Gültigkeit und<br />
werden nach und nach aus dem Umlauf<br />
genommen. Bis Ende 2018 sollen noch die<br />
neuen 100- und 200-Euro-Scheine eingeführt<br />
werden. Der 500-Euro-Schein wird<br />
hingegen nur noch bis Ende 2018 ausgegeben<br />
und dann nach und nach abgeschafft.<br />
Wichtig für die Währungshüter der Europäischen<br />
Zentralbank sind vor allem die neuen<br />
Sicherheitsmerkmale. Der als glänzende<br />
Zahl aufgedruckte Wert „50“ auf der Vorderseite<br />
<strong>ändert</strong> seine Farbe je nach Blickwinkel<br />
von Smaragdgrün zu Tiefblau. In das<br />
Hologramm der Banknote ist ein „Porträtfenster“<br />
integriert. Es zeigt die mythologische<br />
Figur Europa. An den Rändern auf der<br />
Vorderseite ist eine Riffelung angebracht.<br />
EU-Kommission:<br />
Freies Roaming ab Sommer <strong>2017</strong><br />
Die Roaming-Gebühren in der Europäischen<br />
Union sollen im Juli <strong>2017</strong> grundsätzlich<br />
fallen. Dies ist für Pendler, Urlauber<br />
und Geschäftsreisen gleichermaßen<br />
bedeutsam. Handytelefonate sind dann<br />
innerhalb der EU mit dem normalen Mobilfunkvertrag<br />
des Nutzers möglich, ebenso<br />
wie der Versand von SMS und das Nutzen<br />
von Datenvolumen im Internet.<br />
Einzige Einschränkung: Nutzer müssen<br />
SIM-Karten aus ihrem Wohnsitzland verwenden.<br />
Damit soll möglichem Missbrauch<br />
vorgebeugt werden, bei welchem Handynutzer<br />
mit Verträgen aus Nachbarländern<br />
telefonieren. Dies wäre wegen des erheblichen<br />
Preisgefälles bei der mobilen Kommunikation<br />
innerhalb der EU lohnenswert,<br />
würde aber die Preispolitik der Provider<br />
aushebeln.<br />
Roaming-Gebühren sollen aber bei außergewöhnlichem<br />
Nutzungsverhalten weiterhin<br />
möglich sein. Einen möglichen Hinweis<br />
auf einen Missbrauch sehen die EU-Kommissare<br />
in einem auffälligen Missverhältnis<br />
von heimischem zu ausländischem Telefonverkehr.<br />
Auch Nutzung mehrerer SIM-<br />
Karten eines Nutzers fürs Roaming könnte<br />
einen solchen Verdacht erregen. <strong>W+M</strong><br />
www.WundM.info
30 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Energie<br />
Erneuerbare Energien<br />
Mehr Wettbewerb bei<br />
den Erneuerbaren<br />
<strong>Das</strong> überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt am<br />
1. Januar <strong>2017</strong> in Kraft. Die wichtigste Änderung: Die Förderhöhe<br />
für größere Anlagen wird künftig über Ausschreibungen festgelegt.<br />
<strong>Das</strong> betrifft die Photovoltaik ebenso wie die Windenergie<br />
und die Biomasse.<br />
Mit der Novellierung des EEG wird<br />
eine EU-Richtlinie umgesetzt, die<br />
grundsätzlich die Festlegung der<br />
Vergütung für Erneuerbare-Energien-Anlagen<br />
über Ausschreibungen fordert. Mit dem<br />
Systemwechsel in der Förderung treten potenzielle<br />
Anlagenbetreiber künftig in den<br />
Wettbewerb um die Kontingente an ausgeschriebener<br />
Leistung. Es erhalten diejenigen<br />
Betreiber den Zuschlag, die den geringsten<br />
Förderbetrag pro Kilowattstunde<br />
verlangen.<br />
Solche Ausschreibungen sind für die Photovoltaik,<br />
die Windkraft an Land und offshore<br />
sowie für die Biomasse vorgesehen. Für Wasserkraftanlagen<br />
und die Geothermie entfällt<br />
die Ausschreibungspflicht wegen des geringen<br />
Wettbewerbs. Der Grundgedanke: Die<br />
Ausschreibungen fördern den Wettbewerb<br />
zwischen Anlagenbetreibern und senken<br />
auf diese Weise die Kosten für den Ausbau<br />
Erneuerbarer Energien. Bislang wurde von<br />
staatlicher Seite ein festgelegter Fördersatz<br />
als Vergütung gezahlt.<br />
Änderungen bei Solaranlagen<br />
Eine Pflicht zur Teilnahme an den Ausschreibungen<br />
besteht bei Solaranlagen mit einer<br />
installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt<br />
(kW). Für Ein- oder Mehrfamilienhausbesitzer<br />
sowie kleine und mittlere Gewerbetreibende<br />
treten damit kaum Änderungen<br />
ein. Denn Anlagen mit geringerer Leistung<br />
haben je nach Technologie und Größe<br />
der Anlage nach wie vor einen Anspruch auf<br />
eine EEG-Vergütung oder eine Marktprämie<br />
Entwicklung des Anteils Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland<br />
Anteil in Prozent<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
3,4<br />
1990<br />
6,2<br />
2000<br />
6,6<br />
2001<br />
7,7<br />
2002<br />
7,6<br />
2003<br />
27,3<br />
25,1<br />
23,5<br />
20,3<br />
16,3 17,0<br />
14,2<br />
15,1<br />
11,6<br />
9,3<br />
10,2<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
31,6<br />
2015<br />
für den Strom, den sie in das Netz einspeisen.<br />
Für Anlagen, die vor dem Inkrafttreten<br />
des EEG <strong>2017</strong> in Betrieb genommen wurden,<br />
besteht Bestandsschutz. Sie erhalten weiterhin<br />
die Vergütung nach dem bis dato gültigen<br />
EEG. Für Anlagen größer als 750 kW<br />
werden drei Ausschreibungsrunden pro<br />
Jahr durchgeführt mit jeweils 200 Megawatt<br />
(MW) zu installierender Leistung.<br />
Änderungen bei Windenergie<br />
Auch bei der Windenergie richtet <strong>sich</strong> die<br />
Höhe der Vergütung für Windenergieanlagen<br />
über 750 kW an Land ab <strong>2017</strong> nach einem<br />
Ausschreibungssystem. Ausgenommen sind<br />
auch hier Anlagen bis zu 750 kW und so genannte<br />
Übergangsanlagen, die bis Ende 2016<br />
genehmigt und bis Ende 2018 in Betrieb genommen<br />
wurden. Die Ausbauziele für Windenergieanlagen<br />
an Land betragen für die Jahre<br />
<strong>2017</strong> bis 2019 jeweils 2.800 MW pro Jahr.<br />
Außerdem sieht das neue EEG vor, dass der<br />
Ausbau der Windkraft an Land in Gebieten<br />
mit Netzengpässen beschränkt wird.<br />
Änderungen bei Biomasse<br />
In den Jahren <strong>2017</strong> bis 2019 werden jeweils<br />
150 MW ausgeschrieben. Beteiligen<br />
können <strong>sich</strong> Betreiber von Anlagen ab 150<br />
kW. Alle Bestandsanlagen (auch mit weniger<br />
als 150 kW Leistung) können an der Ausschreibung<br />
teilnehmen, um eine zehnjährige<br />
Anschlussförderung zu erhalten, wenn der<br />
Strom bedarfsgerecht und flexibel erzeugt<br />
wird.<br />
<strong>W+M</strong><br />
<strong>Das</strong> Erneuerbare-Energien-<br />
Gesetz (EEG)<br />
Mit dem EEG will der Gesetzgeber <strong>sich</strong>erstellen,<br />
dass Deutschland seinen Energiebedarf<br />
im Jahr 2025 mit einem Anteil<br />
der regenerativen Stromerzeugung am<br />
Bruttostromverbrauch von 40 bis 45 Prozent<br />
decken kann. Strom aus Erneuerbaren<br />
Energien liefert seit 2015 den größten<br />
Anteil an der deutschen Stromerzeugung.<br />
Mit rund 32 Prozent übersteigt er<br />
jenen aus Steinkohle, Braunkohle, Gas<br />
oder Atomkraft.<br />
Quelle Schaubild: BMWi auf Basis Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat), Stand August 2016, Angaben vorläufig
Recht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> | 31<br />
Aktuelle Urteile<br />
Rechtsprechung für Unternehmer<br />
und Selbstständige<br />
<strong>Das</strong> sollten Sie wissen: Aktuelle Urteile für Unternehmer<br />
und Selbstständige zu den Themen Betriebsrente, Betriebsvermögen<br />
und Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflichten.<br />
Betriebsrenten<br />
Betriebsvermögen<br />
Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflicht<br />
Einzel- versus Kollektivvertrag<br />
Nutzungsausfall bei Dienst-Pkw<br />
Sturz eines Kunden<br />
Foto: AllebaziB/fotolia.com<br />
<strong>Das</strong> Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte darüber<br />
zu entscheiden, inwieweit Arbeitnehmer,<br />
denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche<br />
Altersversorgung zugesagt wurde, von<br />
einem kollektiven, auf einer Betriebsvereinbarung<br />
beruhenden Versorgungssystem des<br />
Arbeitgebers ausgenommen werden dürfen.<br />
Dies darf nur dann vollständig geschehen,<br />
wenn die Betriebsparteien davon ausgehen<br />
können, dass diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall<br />
typischerweise eine zumindest annähernd<br />
gleichwertige Versorgung erhalten.<br />
Dem Kläger im verhandelten Fall waren einzelvertraglich<br />
Leistungen der betrieblichen<br />
Altersversorgung über eine Pensionskasse<br />
zugesagt worden. Später trat eine Betriebsvereinbarung<br />
in Kraft, mit der allen ab einem<br />
bestimmten Stichtag eingestellten Arbeitnehmern<br />
Leistungen der betrieblichen<br />
Altersversorgung im Wege einer Direktzusage<br />
versprochen wurden. Die zuletzt gültige<br />
Betriebsvereinbarung sah vor, dass diese<br />
für Arbeitnehmer, die eine einzelvertragliche<br />
Zusage erhalten hatten, nicht gelte.<br />
<strong>Das</strong> Hessische Landesarbeitsgericht muss<br />
nun klären, ob die vom Unternehmen erteilten<br />
einzelvertraglichen Zusagen annähernd<br />
dem kollektiven Versorgungssystem gleichwertig<br />
sind.<br />
BAG, 3 AZR 134/15<br />
Die Nutzungsausfallentschädigung für ein<br />
Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens<br />
ist selbst dann in vollem Umfang eine Betriebseinnahme,<br />
wenn das Wirtschaftsgut<br />
teilweise auch privat genutzt wird. Dieses<br />
für Selbstständige wichtige Urteil hat der<br />
Bundesfinanzhof (BFH) gefällt.<br />
Ein selbstständiger Ver<strong>sich</strong>erungsagent<br />
nutzte ein Fahrzeug im Betriebsvermögen<br />
ebenso wie privat. Für einen Nutzungsausfall<br />
aufgrund eines Unfalls erhielt er<br />
von der Ver<strong>sich</strong>erung des Unfallverursachers<br />
eine Entschädigung. <strong>Das</strong> Finanzamt<br />
wertete diese uneingeschränkt als<br />
Betriebseinnahme, obgleich <strong>sich</strong> der Unfall<br />
auf einer Privatfahrt ereignet hatte<br />
und der Ver<strong>sich</strong>erungsagent für die Zeit<br />
des Nutzungsausfalls kein Ersatzfahrzeug<br />
angemietet, sondern Urlaub genommen<br />
hatte.<br />
Aber bewegliche Wirtschaftsgüter sind<br />
selbst dann, wenn sie gemischt genutzt<br />
werden, ungeteilt entweder Betriebsvermögen<br />
oder Privatvermögen. Vereinnahmt<br />
der Steuerpflichtige im Zusammenhang<br />
mit Schäden am Wirtschaftsgut<br />
Ersatzleistungen, richtet <strong>sich</strong> die steuerliche<br />
Beurteilung stets nach der Zuordnung<br />
des Wirtschaftsguts.<br />
BFH, X R 2/14<br />
Wird eine Selbstbedienungs-Tankstelle<br />
ab 22:00 Uhr mit einem Nachtschalter<br />
betrieben und wechselt das Personal um<br />
Mitternacht die Schicht, reicht ein Kontrollgang<br />
vor dem Schichtwechsel, um Gegenstände,<br />
über die Kunden stürzen könnten,<br />
zu entfernen. Mit einer entsprechenden<br />
Anweisung zur Kontrolle und zur Beseitigung<br />
von Verunreinigungen kommt<br />
ein Tankstellenbetreiber seiner Verkehrs<strong>sich</strong>erungspflicht<br />
ausreichend nach.<br />
Der Kunde kann nicht damit rechnen, dass<br />
<strong>sich</strong> nachts durchgängig Personal außerhalb<br />
des Verkaufsraums auf dem Tankstellengelände<br />
aufhalte. Während des<br />
eingeschränkten Nachtbetriebes sei es<br />
nur erforderlich, vor dem Schichtwechsel<br />
zur Nachtschicht einen Kontrollgang über<br />
das Tankstellengelände durchzuführen, so<br />
die Richter. Im Fall war eine Autofahrerin<br />
auf dem Weg vom Nachtschalter zu ihrem<br />
Fahrzeug gestürzt. Verursacht hätte<br />
dies ihren Angaben zufolge eine schwarze<br />
Plastikschlaufe eines Paketbinders, die<br />
auf dem Boden lag. Ihre Forderung nach<br />
Schmerzensgeld lehnte das Oberlandesgericht<br />
(OLG) Hamm ab.<br />
OLG Hamm, 7 U 17/16<br />
<br />
<strong>W+M</strong><br />
www.WundM.info
32 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Insolvenz<br />
Insolvenz<br />
Die Insolvenzanfechtung soll<br />
entschärft werden<br />
Die Anfechtung durch Insolvenzverwalter geht nach aktuellem<br />
Recht relativ weit – zu weit, wie viele Marktteilnehmer behaupten.<br />
Dem Bundestag liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung<br />
vor, der aktuell im Parlament beraten wird. Ziel ist die<br />
Entschärfung der Insolvenzanfechtung in mehreren Punkten.<br />
Von Florian Stapper<br />
3. Verkürzte Anfechtungsfrist<br />
Konnte ein Insolvenzverwalter bislang<br />
Leistungen der letzten zehn Jahre zurückfordern,<br />
beschränkt der Gesetzentwurf<br />
dieses Recht auf die letzten vier Jahre<br />
vor Insolvenzantragstellung. Verschiebt<br />
der Schuldner allerdings zielgerichtet Vermögen<br />
an Dritte, gilt wieder die zehnjährige<br />
Frist.<br />
4. Wegfall von Zinsen<br />
Bislang musste der Anfechtungsgegner<br />
empfangene Leistungen verzinst zurückzahlen.<br />
Der Gesetzentwurf will die Zinspflicht<br />
bis zur Geltendmachung durch den<br />
Verwalter streichen. Anfechtbar erlangte<br />
Leistungen sind dann mit einem zinslosen<br />
Darlehen vergleichbar.<br />
Nach der zweiten und dritten Lesung<br />
des Gesetzentwurfs ist <strong>2017</strong><br />
mit einer zügigen Verabschiedung<br />
des Gesetzes zur Verbesserung der<br />
Rechts<strong>sich</strong>erheit bei Anfechtungen nach<br />
der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz<br />
zu rechnen. Einzelheiten<br />
sind noch in der politischen Diskussion.<br />
Nach geltendem Recht reicht die Anfechtung<br />
zehn Jahre zurück. Für eine Anfechtung<br />
kann es ausreichen, wenn der<br />
Anfechtungsgegner die drohende Zahlungsunfähigkeit<br />
seines Kunden kannte<br />
oder kennen musste. Durch die nun anstehende<br />
Reform der Insolvenz ordnung<br />
gewinnen Unternehmen an Planungs<strong>sich</strong>erheit<br />
und Handlungsspielraum. Sie<br />
können mit Vertragspartnern in der Krise<br />
weiter Geschäfte machen, ohne dabei<br />
erheblichen Anfechtungsrisiken ausgesetzt<br />
zu sein. Verlierer wäre die Gemeinschaft<br />
der unbefriedigten Gläubiger,<br />
denen die relativ weitgehende Insolvenzanfechtung<br />
aktuell zugutekommt.<br />
Folgende Änderungen werden diskutiert:<br />
1. Bargeschäfte<br />
Selbst sogenannte Bargeschäfte, bei denen<br />
Leistungen und Gegenleistungen unmittelbar<br />
erfolgen und gleichwertig sind,<br />
können aktuell unter bestimmten Voraussetzungen<br />
angefochten werden. <strong>Das</strong> erschwert<br />
Geschäfte mit Unternehmen, die<br />
<strong>sich</strong> in der Krise befinden, zum Teil ganz<br />
erheblich. Durch die geplante Gesetzesänderung<br />
soll Marktteilnehmern ein insolvenzfester<br />
Leistungsaustausch mit Unternehmen<br />
in der Krise ermöglicht werden.<br />
Auch wenn die wirtschaftlichen und finanziellen<br />
Schwierigkeiten des Vertragspartners<br />
bekannt sind, können nahezu ohne<br />
Anfechtungsgefahren weiter Leistungen<br />
vereinnahmt werden. Voraussetzung ist<br />
der zeitnahe Austausch gleichwertiger<br />
Leistungen. Handelt der Schuldner unlauter<br />
– investiert er zum Beispiel in flüchtige<br />
Luxusgüter oder verschleudert das Betriebsvermögen<br />
– kann ein Insolvenzverwalter<br />
gleichwohl zurückabwickeln.<br />
2. Insolvenzfeste Vollstreckung<br />
Wer in den letzten drei Monaten vor Antragstellung<br />
gegen den Insolvenzschuldner<br />
vollstreckt hat, musste bislang die Erlöse<br />
an den Verwalter herausgeben. Dem<br />
soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.<br />
Wer etwas durch Zwangsvollstreckung erlangt<br />
hat, soll es nicht wieder herausgeben<br />
müssen. Die geplanten Regeln lassen<br />
jedoch Ausnahmen zu. Wirkt ein Schuldner<br />
etwa an der Vollstreckung mit, bestehen<br />
weiter Anfechtungsrisiken.<br />
5. Verfahrenseröffnung trotz<br />
Bezahlung des Gläubigers<br />
Schuldner können nicht mehr die Insolvenzantragstellung<br />
abwarten und den<br />
Antragsteller sodann durch Zahlung<br />
dazu zwingen, seinen Antrag für erledigt<br />
zu erklären. Da ein Insolvenzantrag künftig<br />
trotz Bezahlung des antragstellenden<br />
Gläubigers zur Verfahrenseröffnung führen<br />
soll, steigt der Druck auf Schuldner, offene<br />
Verbindlichkeiten rechtzeitig zu bezahlen.<br />
<strong>W+M</strong><br />
Prof. Dr. Florian Stapper ist Fachanwalt für<br />
Insolvenz- und Steuerrecht und Inhaber von<br />
STAPPER Insolvenz- und Zwangsverwaltung.<br />
Foto: alphaspirit/fotolia.com (oben), Stapper (unten)
Verbraucherrecht <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> |<br />
33<br />
Verbraucherrecht<br />
Text- statt Schriftform<br />
Bei Änderungen in Verbraucherverträgen gilt jetzt<br />
die Textformerfordernis. Damit erfüllen künftig auch<br />
Mitteilungen per SMS oder E-Mail die Anforderungen an eine<br />
Vertragsänderung. Der Paragraf 309 des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
(BGB) wurde dafür entsprechend abge<strong>ändert</strong>.<br />
Foto: visivasnc/fotolia.com<br />
Für alle künftig abgeschlossenen Verbraucherverträge<br />
gilt damit: Wer Ansprüche<br />
geltend machen, Änderungen<br />
bewirken oder Widerrufe tätigen möchte,<br />
muss dies nicht mehr auf dem Papierweg erledigen.<br />
Nun reichen dafür auch eine SMS, ein<br />
Fax, ein eingescanntes PDF oder eine E-Mail.<br />
Dies gilt etwa für Vertragskündigungen, Gewährleistungsansprüche<br />
oder den Wunsch<br />
nach Vertragsänderungen.<br />
Einbezogen in diese Regelung sind beispielsweise<br />
auch Erklärungen bei Standard-Arbeitsverträgen<br />
oder bei der Abwicklung von<br />
Online-Käufen. Für Arbeitgeber heißt das beispielsweise,<br />
dass sie künftig ihre Standard-<br />
Arbeitsverträge daraufhin überprüfen müssen,<br />
ob diese bisher in einzelnen Textpassagen<br />
eine Schriftform für Erklärungen verlangen.<br />
Allerdings findet die neue Vorschrift<br />
keine Anwendung auf Verträge, die bereits<br />
vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden.<br />
Vertragsformulierungen wie „die Kündigung<br />
muss schriftlich erfolgen“ oder „bedürfen<br />
der Schriftform“ sind damit hinfällig.<br />
Obsolet wird damit auch die bei der Schriftform<br />
notwendige eigenständige Namensunterschrift.<br />
Bei der Textform genügt es, wenn<br />
der Absender durch Namensnennung im Text<br />
klar zu erkennen ist.<br />
Verbraucherstreitigkeiten: Hinweis erforderlich<br />
Im Frühjahr 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz<br />
(VSBG) in Kraft. <strong>Das</strong><br />
Gesetz mit dem etwas kompliziert klingenden<br />
Namen ist eine Umsetzung einer europäischen<br />
Richtlinie über alternative Formen<br />
der Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.<br />
Es soll Wege zur außergerichtlichen<br />
Einigung bei Streitigkeiten zwischen<br />
Verbrauchern und Unternehmen, aber auch<br />
mit Rechtsanwälten und Steuerberatern eröffnen.<br />
<strong>Das</strong> neue Verfahren dürfen nur zugelassene<br />
Verbraucherschlichtungsstellen<br />
durchführen. Die Teilnahme an der Schlichtung<br />
ist für beide Seiten freiwillig.<br />
Wichtig: Die neue Regelung gilt nicht für notariell<br />
beurkundete Verträge. Außerdem ausgenommen<br />
sind Kündigungen von Arbeitsverträgen<br />
und Mietverträgen. Hier ist weiterhin<br />
die Schriftform erforderlich.<br />
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />
per SMS wird es also auch weiterhin nicht<br />
geben. Kündigungserklärungen und Auflösungsverträge<br />
sind nur gültig, wenn sie im<br />
Original von den Vertragsparteien unterzeichnet<br />
wurden.<br />
Zum 1. Februar <strong>2017</strong> ergeben <strong>sich</strong> für Unternehmen<br />
daraus neue Hinweispflichten,<br />
sofern sie eine Webseite im Internet betreiben<br />
oder AGB verwenden. Sie müssen den<br />
Verbraucher in leicht zugänglicher und verständlicher<br />
Form über die Teilnahmebereitschaft<br />
an einem Streitbeilegungsverfahren<br />
informieren. Soweit <strong>sich</strong> das Unternehmen<br />
verpflichtet hat, an einem solchen Verfahren<br />
teilzunehmen, muss es zudem Angaben<br />
zur Anschrift und Website der Verbraucherschlichtungsstelle<br />
machen. Kommt das<br />
Unternehmen den Hinweispflichten nicht<br />
nach, drohen Abmahnungen.<br />
TIPP<br />
Unternehmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) nun entsprechend<br />
zügig anpassen und die Verbraucher<br />
auf die Textform anstelle der Schriftform<br />
hinweisen. Ansonsten drohen im neuen<br />
Jahr Abmahnungen – etwa durch Verbraucherzentralen<br />
– und generell eine Unwirksamkeit<br />
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
des Unternehmens. <strong>W+M</strong><br />
www.WundM.info
34 | <strong>W+M</strong> <strong>Exklusiv</strong> Termine <strong>2017</strong><br />
Verlage und Buchliebhaber<br />
kommen<br />
im März auf der<br />
Leipziger Buchmesse<br />
zusammen.<br />
Vom 14. bis 24. September <strong>2017</strong> findet die 67. Internationale<br />
Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt am Main statt.<br />
Terminkalender<br />
Die wichtigsten Termine <strong>2017</strong><br />
für den Mittelstand<br />
Rechtzeitig planen: Die wichtigsten Branchentreffs,<br />
Messen und Termine für den Mittelstand im Jahr <strong>2017</strong><br />
20. – 29. Januar <strong>2017</strong> Berlin: Internationale Grüne Woche<br />
28. – 31. Januar <strong>2017</strong> Frankfurt am Main: Paperworld – Internationale Messe für Papier, Büro- und Schreibwaren<br />
11. – 19. Februar <strong>2017</strong> Leipzig: Mitteldeutsche Handwerksmesse<br />
3. – 5. März <strong>2017</strong> Rostock: 18. Bauen & Sanieren – EIGENHEIM Rostock<br />
7. – 10. März <strong>2017</strong> Leipzig: Intec – Internationale Fachmesse für Werkzeugmaschinen, Fertigungs- und Automatisierungstechnik<br />
8. – 12. März <strong>2017</strong> Berlin: ITB Berlin – Weltleitmesse für Touristik<br />
8. – 14. März <strong>2017</strong> München: IHM – Internationale Handwerksmesse/Leitmesse<br />
14. – 18. März <strong>2017</strong> Frankfurt am Main: ISH – Weltleitmesse Gebäude-, Energie- und Klimatechnik<br />
20. – 24. März <strong>2017</strong> Hannover: CeBIT – Weltmesse für Digitalisierung<br />
23. – 26. März <strong>2017</strong> Leipzig: Leipziger Buchmesse<br />
5. – 7. April <strong>2017</strong> Leipzig: terratec – Fachmesse für Entsorgung, Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft<br />
6. – 9. April <strong>2017</strong> Köln: FIBO – Internationale Leitmesse für Fitness, Wellness & Gesundheit<br />
24. – 28. April <strong>2017</strong> Hannover: Hannover Messe – die weltweit wichtigste Industriemesse<br />
16. – 18. Mai <strong>2017</strong> Hannover: Biotechnica – die Welt der Biotechnologie<br />
26. – 29. Juni <strong>2017</strong> München: LASER World of PHOTONICS – Weltleitmesse für optische Technologien<br />
14. – 24. September <strong>2017</strong> Frankfurt am Main: Internationale Automobil-Ausstellung (IAA)<br />
16. September <strong>2017</strong> Bundesweiter Tag des Handwerks<br />
20. – 22. September <strong>2017</strong> Leipzig: efa – 15. Fachmesse für Gebäude- und Elektrotechnik, Licht, Klima und Automation<br />
7. – 11. Oktober <strong>2017</strong> Köln: Anuga – Leitmesse für die globale Ernährungswirtschaft<br />
11. – 15. Oktober <strong>2017</strong> Frankfurt am Main: Frankfurter Buchmesse<br />
12. – 18. November <strong>2017</strong> Hannover: Agritechnica – Internationale Messe für Landtechnik<br />
12. – 15. November <strong>2017</strong> Rostock: GastRo <strong>2017</strong> – Fachausstellung für Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung<br />
23. November <strong>2017</strong> Potsdam: 21. Unternehmer-Konvent des Ostdeutschen Sparkassenverbandes<br />
Fotos: IAA (links), Leipziger Messe (rechts)
BRANDENBURG<br />
Titel_WuM_0415.indd 1<br />
18.06.15 13:16 Uhr<br />
Titelentwuerfe_WuM_0416.indd 1 15.06.16 13:51<br />
Titel_WuM_0515.indd 1 18.08.15 22:27<br />
Titel_WuM_0615.indd 1<br />
21.10.15 11:32 Uhr<br />
001_Titelentwürfe_WuM_0316 1 22.04.2016 09:00:36<br />
Titelentwürfe_WuM_0616.indd 1 06.10.16 11:54<br />
WIRTSCHAFT+MARKT 1-2/2015<br />
WIRTSCHAFT+<br />
MARKT<br />
26. Jahrgang | Heft 4 | Juli/August 2015 | 5 | ZKZ 84618<br />
DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />
WIRTSCHAFT+MARKT 1-2/2015<br />
WIRTSCHAFT+<br />
MARKT<br />
26. Jahrgang 26. Jahrgang | Heft 5 | September/Oktober Heft 4 | Juli/August 2015 | 5 | ZKZ 84618<br />
DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />
WIRTSCHAFT+MARKT 1-2/2015<br />
WIRTSCHAFT+<br />
MARKT<br />
26. Jahrgang 26. | Jahrgang Heft 6 | November/Dezember | Heft 4 | Juli/August 2015 | 5 | ZKZ 84618<br />
DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />
ENERGIE<br />
ELEKTRISIERT<br />
DIE<br />
WIRTSCHAFT<br />
GRÜNT<br />
THÜRINGEN<br />
IM INTERVIEW<br />
Ministerpräsident<br />
IM INTERVIEW<br />
Bodo Ramelow<br />
Ministerpräsident<br />
Dietmar Woidke<br />
STUDIE<br />
SACHSEN<br />
REPORT<br />
Rivalität auf<br />
der Ostsee<br />
Mittelstand im<br />
digitalen Wandel<br />
UMFRAGE<br />
Welches Auto<br />
passt zu Ihnen?<br />
Kraftakt<br />
Firmenübergabe<br />
EXKLUSIVE INTERVIEWS<br />
Bundeswirtschaftsminister<br />
Sigmar Gabriel<br />
Ministerpräsident<br />
Stanislaw Tillich<br />
RATGEBER<br />
Betriebliche<br />
Altersvorsorge<br />
WIRTSCHAFT+MARKT 1-2/2015<br />
WIRTSCHAFT+<br />
MARKT<br />
27. Jahrgang 26. Jahrgang | Heft | Heft 1 | Januar/Februar 4 | Juli/August 2016 2015 | 5 | ZKZ 84618<br />
DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />
WIRTSCHAFT+<br />
MARKT<br />
27. Jahrgang | Heft 2 | März/April 2016 | 5 | ZKZ 84618<br />
DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />
WIRTSCHAFT+<br />
MARKT<br />
27. Jahrgang | Heft 3 | Mai/Juni 2016 | 5 | ZKZ 84618<br />
Beilage<br />
DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
BERLIN<br />
GESUNDHEITSWIRTSCHAFT<br />
EIN GESCHÄFT<br />
FÜR VIELE<br />
BRANCHEN<br />
OSTPRODUKTE<br />
DIE UNHEIMLICHE<br />
RENAISSANCE<br />
Motorenwerk Kölleda:<br />
Herz einer Region<br />
WindNODE:<br />
Energie aus dem Norden<br />
<strong>W+M</strong><br />
mit<br />
Sachsen-Anhalt<br />
FERIEN DAHEIM<br />
TOURISMUS<br />
Wie der neue Trend<br />
den Osten stärkt<br />
LÄNDERREPORTS<br />
100 Jahre Leuna<br />
Profisport im Osten<br />
IM INTERVIEW<br />
Berlins Regierender<br />
Michael Müller<br />
Bilanz vor der Wahl:<br />
Reiner Haseloff<br />
Davos in Bad Saarow:<br />
Ostdeutsches Wirtschaftsforum<br />
RATGEBER<br />
Investieren im Iran<br />
Gesundes Arbeiten im Büro<br />
Mutig in der Insolvenz<br />
REPORT<br />
Eberswalder<br />
Metall-Gen<br />
Management:<br />
Der Honecker-Effekt<br />
Travel:<br />
Tipps für Geschäftsreisen<br />
LIFESTYLE<br />
Edle Uhren-Neuheiten<br />
Logieren in Schlosshotels<br />
RATGEBER<br />
Gutschein<br />
statt Geld<br />
INTERVIEWS<br />
Christian Pegel, Erwin Sellering und Gerold Jürgens,<br />
Tillmann Stenger, Peter-Michael Diestel, Reinhard Pätz<br />
WIRTSCHAFT+<br />
MARKT<br />
27. Jahrgang | Heft 4 | Juli/August 2016 | 5 | ZKZ 84618<br />
DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />
WIRTSCHAFT+<br />
MARKT<br />
27. Jahrgang | Heft 5 | September/Oktober 2016 | 5 | ZKZ 84618<br />
DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />
WIRTSCHAFT+<br />
MARKT<br />
27. Jahrgang | Heft 6 | November/Dezember 2016 | 5 | ZKZ 84618<br />
DAS OSTDEUTSCHE UNTERNEHMERMAGAZIN<br />
BRÜSSELER SEGEN<br />
WIE DER OSTEN VON<br />
EU-GELDERN PROFITIERT<br />
LÄNDERREPORT<br />
Schwerin dockt an<br />
Hamburg an<br />
BEILAGE<br />
Sachsen<br />
ZUKUNFT OST<br />
WELCHE PERSPEKTIVEN UNSERE ELITE<br />
FÜR DIE NEUEN LÄNDER ENTWICKELT<br />
Flughäfen am Tropf<br />
der öffentlichen Hand<br />
BEIL AGE<br />
Brandenburg<br />
RATGEBER<br />
So gelingt die<br />
Unternehmensnachfolge<br />
Kassenführung im<br />
Visier der Finanzämter<br />
TILLICH & WOIDKE IM INTERVIEW<br />
Zwei Lausitzer, zwei Landesväter,<br />
zwei Parteien, zwei Freunde<br />
BEILAGE<br />
Thüringen<br />
LÄNDERREPORT<br />
Küstenautobahn<br />
taktet den Norden<br />
RATGEBER<br />
Die Insolvenz<br />
professionell planen<br />
So gelingt die<br />
Online-Präsentation<br />
INTERVIEW<br />
Warum Thüringens linker<br />
Ministerpräsident Bodo<br />
Ramelow Fürst Albert II.<br />
und Papst Franziskus trifft
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