Mitteilungsblatt Ausgabe 5 - 2009 - Verbandsgemeinde Nassau
Mitteilungsblatt Ausgabe 5 - 2009 - Verbandsgemeinde Nassau
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<strong>Nassau</strong>er Land 5 Nr. 05/<strong>2009</strong><br />
Gebühren und Beiträge <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />
Abwasserbeseitigung <strong>2009</strong><br />
Laufende Entgelte<br />
Schmutzwasser:<br />
Kanalbenutzungsgebühren nach<br />
§ 20 Entgeltssatzung ........................3,99 EUR cbm Schmutzwasser<br />
Von den entgeltsfähigen Kosten nach § 12 der Entgeltssatzung, die<br />
auf das Schmutzwasser entfallen, werden nach § 18 (4) Entgeltsatzung<br />
75,81 v.H. als Benutzungsgebühren und 24,19 v.H. als<br />
Grundgebühren erhoben.<br />
Fäkalschlammabfuhr ..........................................23,01 EUR je cbm<br />
Niederschlagswasser:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt die Grundlagen für die Festsetzung<br />
wiederkehrender Beiträge nach § 17 Abs. 2 Entgeltsatzung durch<br />
besonderen Bescheid festzusetzen.<br />
Wiederkehrender Beitrag nach<br />
§ 13 Entgeltssatzung .......0,76 EUR pro qm zulässiger Abflußfläche<br />
Für die Ableitung der auf gemeindlichen Verkehrsflächen anfallenden<br />
Niederschlagswässer wird ein laufender Kostenersatz nach der<br />
Gebührenkalkulation in Höhe von 1,00 EUR erhoben.<br />
Einmalige Entgelte<br />
Schmutzwasser<br />
Einmaliger Kanalbaubeitrag Schmutzwasser<br />
für die erstmalige Herstellung ............................................1,56 EUR<br />
je qm Grundstücksfläche<br />
Niederschlagswasser<br />
Einmaliger Kanalbaubeitrag Niederschlagswasser<br />
für die erstmalige Herstellung ............................................4,78 EUR<br />
...........................................................je qm zulässiger Abflussfläche<br />
Investitionskostenanteil Gemeindestraßen ........................9,09 EUR<br />
...........................................................je qm angeschlossener Fläche<br />
Die Gebühren und Beiträge gelten ab dem 01.01.<strong>2009</strong>.<br />
56377 <strong>Nassau</strong>, 22.01.<strong>2009</strong> Udo Rau, Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Sitzung des Haupt- und Personalausschusses<br />
mit dem Finanzausschuss der Stadt <strong>Nassau</strong><br />
Zu einer gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses<br />
mit dem Finanzausschuss der Stadt <strong>Nassau</strong> habe<br />
ich auf Montag, 2. Februar <strong>2009</strong>, 18:30 Uhr, in den Ratssaal der<br />
Stadthalle in <strong>Nassau</strong> eingeladen.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
Gemeinsame Sitzung:<br />
1. Beratung über die Haushaltssatzung, die Teilhaushalte, den<br />
Stellenplan und das Investitionsprogramm für das Jahr <strong>2009</strong><br />
IMPRESSUM:<br />
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen<br />
sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung<br />
für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.und<br />
den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden<br />
Fassungen, erscheint wöchentlich.<br />
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-<br />
Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0. Fax: 0<br />
26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de<br />
ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de<br />
Redaktions-eMail: poststelle@vgnassau.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich<br />
für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter<br />
Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter<br />
Anschrift des Verlages.<br />
Innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos<br />
zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.<br />
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der<br />
Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers<br />
gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die <strong>Verbandsgemeinde</strong> eingereicht<br />
werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der<br />
auch verantwortlich ist.<br />
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen<br />
übernimmt der Verlag keine Gewähr.<br />
Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung<br />
ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen,<br />
Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.<br />
Fortsetzung der Sitzung mit dem Haupt- und Personalausschuss<br />
2. Beratung über Stadtsanierungsangelegenheiten - Förderung privater<br />
Maßnahmen<br />
3. Beratung über Bauanträge und Bauvoranfragen<br />
4. Anfragen und Mitteilungen<br />
Mitglieder des Stadtrates sind berechtigt, an der Sitzung teilzunehmen.<br />
56377 <strong>Nassau</strong>, 23. Januar <strong>2009</strong> Herbert Baum<br />
Stadt <strong>Nassau</strong> Stadtbürgermeister<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates Geisig<br />
Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Geisig<br />
habe ich auf Donnerstag, 29. Januar <strong>2009</strong>, 19:30 Uhr, im Sitzungszimmer<br />
des Gemeindezentrums, eingeladen.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
A. Öffentliche Sitzung<br />
1. Beratung und Beschlussfassung<br />
über die Teilnahme an dem Landeswettbewerb<br />
„Unser Dorf hat Zukunft“ <strong>2009</strong><br />
2. Mitteilung der Ortsbürgermeisterin<br />
3. Anfragen der Ratsmitglieder<br />
B. Nichtöffentliche Sitzung<br />
1. Miet- und Pachtangelegenheiten<br />
2. Jagdpachtangelegenheiten<br />
3. Vertragsangelegenheiten<br />
56357 Geisig, 21. Januar <strong>2009</strong> Anita Krebs<br />
Ortsgemeinde Geisig Ortsbürgermeisterin<br />
Sitzung des Ortsgemeinderates Misselberg<br />
Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Misselberg<br />
habe ich auf Montag, 2. Februar <strong>2009</strong>, 19:30 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus<br />
in Misselberg, eingeladen.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
A. Öffentliche Sitzung<br />
1. Beratung über die Haushaltssatzung, die Teilhaushalte und das<br />
Investitions-programm für das Jahr <strong>2009</strong><br />
(erstmalig als doppischer Haushalt)<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an dem<br />
Landeswettbewerb<br />
„Unser Dorf hat Zukunft“ <strong>2009</strong><br />
3. Anfragen der Ratsmitglieder<br />
4. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />
56377 Misselberg, 19. Januar <strong>2009</strong> Adolf Himmighofen<br />
Ortsgemeinde Misselberg Ortsbürgermeister<br />
Entlastungsverfahren<br />
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Oberwies hat in seiner Sitzung<br />
am 14.11.2008 dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, dem<br />
Ortsbürgermeister, sowie den jeweils in Vertretung tätig gewesenen<br />
Beigeordneten für die Jahresrechnung 2007 gemäß § 114 GemO Entlastung<br />
erteilt.<br />
Die Jahresrechnung ist ab dem 29.01.<strong>2009</strong> sieben Werktage lang<br />
während der Dienststunden, Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis<br />
12.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr im<br />
Rathaus <strong>Nassau</strong>, Zimmer 11, öffentlich ausgelegt.<br />
56377 <strong>Nassau</strong>, 20. Januar <strong>2009</strong> Udo Rau<br />
Bürgermeister der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong>