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Mitteilungsblatt Ausgabe 5 - 2009 - Verbandsgemeinde Nassau

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<strong>Nassau</strong>er Land 5 Nr. 05/<strong>2009</strong><br />

Gebühren und Beiträge <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke<br />

Abwasserbeseitigung <strong>2009</strong><br />

Laufende Entgelte<br />

Schmutzwasser:<br />

Kanalbenutzungsgebühren nach<br />

§ 20 Entgeltssatzung ........................3,99 EUR cbm Schmutzwasser<br />

Von den entgeltsfähigen Kosten nach § 12 der Entgeltssatzung, die<br />

auf das Schmutzwasser entfallen, werden nach § 18 (4) Entgeltsatzung<br />

75,81 v.H. als Benutzungsgebühren und 24,19 v.H. als<br />

Grundgebühren erhoben.<br />

Fäkalschlammabfuhr ..........................................23,01 EUR je cbm<br />

Niederschlagswasser:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt die Grundlagen für die Festsetzung<br />

wiederkehrender Beiträge nach § 17 Abs. 2 Entgeltsatzung durch<br />

besonderen Bescheid festzusetzen.<br />

Wiederkehrender Beitrag nach<br />

§ 13 Entgeltssatzung .......0,76 EUR pro qm zulässiger Abflußfläche<br />

Für die Ableitung der auf gemeindlichen Verkehrsflächen anfallenden<br />

Niederschlagswässer wird ein laufender Kostenersatz nach der<br />

Gebührenkalkulation in Höhe von 1,00 EUR erhoben.<br />

Einmalige Entgelte<br />

Schmutzwasser<br />

Einmaliger Kanalbaubeitrag Schmutzwasser<br />

für die erstmalige Herstellung ............................................1,56 EUR<br />

je qm Grundstücksfläche<br />

Niederschlagswasser<br />

Einmaliger Kanalbaubeitrag Niederschlagswasser<br />

für die erstmalige Herstellung ............................................4,78 EUR<br />

...........................................................je qm zulässiger Abflussfläche<br />

Investitionskostenanteil Gemeindestraßen ........................9,09 EUR<br />

...........................................................je qm angeschlossener Fläche<br />

Die Gebühren und Beiträge gelten ab dem 01.01.<strong>2009</strong>.<br />

56377 <strong>Nassau</strong>, 22.01.<strong>2009</strong> Udo Rau, Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Sitzung des Haupt- und Personalausschusses<br />

mit dem Finanzausschuss der Stadt <strong>Nassau</strong><br />

Zu einer gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses<br />

mit dem Finanzausschuss der Stadt <strong>Nassau</strong> habe<br />

ich auf Montag, 2. Februar <strong>2009</strong>, 18:30 Uhr, in den Ratssaal der<br />

Stadthalle in <strong>Nassau</strong> eingeladen.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

Gemeinsame Sitzung:<br />

1. Beratung über die Haushaltssatzung, die Teilhaushalte, den<br />

Stellenplan und das Investitionsprogramm für das Jahr <strong>2009</strong><br />

IMPRESSUM:<br />

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen<br />

sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung<br />

für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.und<br />

den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden<br />

Fassungen, erscheint wöchentlich.<br />

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-<br />

Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0. Fax: 0<br />

26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de<br />

ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de<br />

Redaktions-eMail: poststelle@vgnassau.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich<br />

für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter<br />

Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter<br />

Anschrift des Verlages.<br />

Innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos<br />

zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der<br />

Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers<br />

gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die <strong>Verbandsgemeinde</strong> eingereicht<br />

werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der<br />

auch verantwortlich ist.<br />

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen<br />

übernimmt der Verlag keine Gewähr.<br />

Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung<br />

ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen,<br />

Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.<br />

Fortsetzung der Sitzung mit dem Haupt- und Personalausschuss<br />

2. Beratung über Stadtsanierungsangelegenheiten - Förderung privater<br />

Maßnahmen<br />

3. Beratung über Bauanträge und Bauvoranfragen<br />

4. Anfragen und Mitteilungen<br />

Mitglieder des Stadtrates sind berechtigt, an der Sitzung teilzunehmen.<br />

56377 <strong>Nassau</strong>, 23. Januar <strong>2009</strong> Herbert Baum<br />

Stadt <strong>Nassau</strong> Stadtbürgermeister<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates Geisig<br />

Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Geisig<br />

habe ich auf Donnerstag, 29. Januar <strong>2009</strong>, 19:30 Uhr, im Sitzungszimmer<br />

des Gemeindezentrums, eingeladen.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

A. Öffentliche Sitzung<br />

1. Beratung und Beschlussfassung<br />

über die Teilnahme an dem Landeswettbewerb<br />

„Unser Dorf hat Zukunft“ <strong>2009</strong><br />

2. Mitteilung der Ortsbürgermeisterin<br />

3. Anfragen der Ratsmitglieder<br />

B. Nichtöffentliche Sitzung<br />

1. Miet- und Pachtangelegenheiten<br />

2. Jagdpachtangelegenheiten<br />

3. Vertragsangelegenheiten<br />

56357 Geisig, 21. Januar <strong>2009</strong> Anita Krebs<br />

Ortsgemeinde Geisig Ortsbürgermeisterin<br />

Sitzung des Ortsgemeinderates Misselberg<br />

Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Misselberg<br />

habe ich auf Montag, 2. Februar <strong>2009</strong>, 19:30 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus<br />

in Misselberg, eingeladen.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

A. Öffentliche Sitzung<br />

1. Beratung über die Haushaltssatzung, die Teilhaushalte und das<br />

Investitions-programm für das Jahr <strong>2009</strong><br />

(erstmalig als doppischer Haushalt)<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an dem<br />

Landeswettbewerb<br />

„Unser Dorf hat Zukunft“ <strong>2009</strong><br />

3. Anfragen der Ratsmitglieder<br />

4. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />

56377 Misselberg, 19. Januar <strong>2009</strong> Adolf Himmighofen<br />

Ortsgemeinde Misselberg Ortsbürgermeister<br />

Entlastungsverfahren<br />

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Oberwies hat in seiner Sitzung<br />

am 14.11.2008 dem Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong>, dem<br />

Ortsbürgermeister, sowie den jeweils in Vertretung tätig gewesenen<br />

Beigeordneten für die Jahresrechnung 2007 gemäß § 114 GemO Entlastung<br />

erteilt.<br />

Die Jahresrechnung ist ab dem 29.01.<strong>2009</strong> sieben Werktage lang<br />

während der Dienststunden, Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis<br />

12.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr im<br />

Rathaus <strong>Nassau</strong>, Zimmer 11, öffentlich ausgelegt.<br />

56377 <strong>Nassau</strong>, 20. Januar <strong>2009</strong> Udo Rau<br />

Bürgermeister der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong>

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