staatsanzeiger für das land hessen - M/S VisuCom GmbH
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ISSN 0724-7885 D 6432 A<br />
STAATSANZEIGER<br />
FÜR DAS LAND HESSEN<br />
2007 MONTAG, 19. NOVEMBER 2007 Nr. 47<br />
Hessische Staatskanzlei<br />
Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr<br />
Dan Larsen, Generalkonsul des Königreichs<br />
Dänemark in Hamburg . . . . . . . 2258<br />
Erteilung eines Exequaturs; hier: Frau<br />
Stavroula Frangoyanni Matthieu, Generalkonsulin<br />
der Hellenischen Republik<br />
in Frankfurt am Main . . . . . . . . . . 2258<br />
Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr<br />
Lee Choong-seok, Generalkonsul der<br />
Republik Korea in Frankfurt am<br />
Main . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2258<br />
Erteilung eines geänderten Exequaturs;<br />
hier: Herr Fjodor Wladimirowitsch Chorochordin,<br />
Generalkonsul der Russischen<br />
Föderation in Bonn . . . . . . . . . . . 2258<br />
Errichtung einer berufskonsularischen<br />
Vertretung und Erteilung eines Exequaturs:<br />
hier: Generalkonsulat der Sozialistischen<br />
Republik Vietnam in<br />
Frankfurt am Main, Generalkonsul Huu<br />
Trang Nguyen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2258<br />
Hessisches Ministerium<br />
des Innern und <strong>für</strong> Sport<br />
Gemeinsamer Erlass betr. Hinweise zum<br />
Datenschutz im Verfahren der Verleihung<br />
staatlicher Auszeichnungen und<br />
Ehrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2258<br />
Ernennung des Kreiswahlleiters und der<br />
stellvertretenden Kreiswahlleiterin <strong>für</strong><br />
die Wahlkreise 25 bis 27 <strong>für</strong> die Landtagswahl<br />
2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2259<br />
Verwaltungspraktikum <strong>für</strong> Studentinnen<br />
und Studenten der Rechtswissenschaft<br />
und Ausbildung der Rechtsreferendarinnen<br />
und Rechtsreferendare in<br />
der Verwaltung; hier: Lehrvergütung <strong>für</strong><br />
Leiterinnen und Leiter von praktischen<br />
Studienzeiten, Arbeitsgemeinschaften<br />
und sonstige Lehrkräfte . . . . . . . . . . . . 2260<br />
Fortbildungsprogramm 2008 <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />
erste Halbjahr der Zentralen Fortbildung<br />
des Landes Hessen . . . . . . . . . . . . 2260<br />
Hessisches Ministerium der Finanzen<br />
Vorläufige Verwaltungsvorschriften zur<br />
Hessischen Landeshaushaltsordnung;<br />
hier: Neuinkraftsetzung der Vorläufigen<br />
Verwaltungsvorschriften zu den §§<br />
7, 8, 11, 15—17, 19—24, 26, 27, 34—40,<br />
43—47, 51, 52, 54—57, 61, 63—69, 102,<br />
105 und 115 LHO . . . . . . . . . . . . . . . . . 2292<br />
www.<strong>staatsanzeiger</strong>-<strong>hessen</strong>.de<br />
Seite Seite Seite<br />
Richtlinien des Landes Hessen <strong>für</strong> die<br />
Übernahme von Bürgschaften zur Sicherung<br />
von Investitionen zur Schaffung,<br />
Erwerb und Modernisierung von<br />
Wohnraum und sozialen Einrichtungen<br />
im Wohnumfeld (Bürgschaftsrichtlinien<br />
2007) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2292<br />
Abschluss der Bücher, kamerale und<br />
doppische Rechnungslegung des Landes<br />
Hessen und Beiträge zur Haushaltsrechnung<br />
2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2296<br />
Hessisches Kultusministerium<br />
Gewährleistungsbescheid <strong>für</strong> die im<br />
Dienst der Freien Christlichen Schule<br />
Darmstadt e.V. stehenden Lehrer oder<br />
Erzieher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2299<br />
Hessisches Ministerium<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr<br />
und Landesentwicklung<br />
Soziale Wohnraumförderung — Mietwohnungsbau;<br />
hier: Mittelbare/verbundene<br />
Belegung bei der Neubauförderung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2299<br />
Hessisches Ministerium<br />
<strong>für</strong> Umwelt, ländlichen Raum<br />
und Verbraucherschutz<br />
Programm und Richtlinien zur Förderung<br />
der ländlichen Entwicklung in Hessen<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2301<br />
Hessisches Sozialministerium<br />
Einfacher Fallwert zur Festsetzung der<br />
fallbezogenen Jahrespauschalen nach<br />
§ 2 Abs. 3 Nr. 2 der Krankenhauspauschalmittel-Verordnung<br />
vom 23. 2. 2006<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2302<br />
Festsetzung des Pflegesatzes 2007 <strong>für</strong><br />
die Klinik <strong>für</strong> forensische Psychiatrie<br />
Eichberg in der Zentrum <strong>für</strong> Soziale<br />
Psychiatrie Rheinblick gemeinnützige<br />
<strong>GmbH</strong>, Eltville am Rhein . . . . . . . . . . 2302<br />
Festsetzung des Pflegesatzes <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />
Jahr 2007 <strong>für</strong> den Maßregelvollzugsbereich<br />
der Klinik <strong>für</strong> Psychiatrie und<br />
Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters<br />
Lahnhöhe in der Zentrum <strong>für</strong><br />
Soziale Psychiatrie Mittlere Lahn gemeinnützige<br />
<strong>GmbH</strong>, Marburg-Süd . . . 2303<br />
Die Regierungspräsidien<br />
DARMSTADT<br />
Vorhaben der InfraServ <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
Wiesbaden KG; hier: Öffentliche Bekanntmachung<br />
nach § 3a UVPG . . . . . 2303<br />
Öffentliche Ausschreibungen in Hessen auf www.vergabe24.de<br />
Anerkennung der Wilhelm Geiger Stiftung<br />
mit Sitz in Rosbach-Rodheim als<br />
rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen<br />
Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2303<br />
Genehmigung der Auflösung des<br />
Schlachtviehversicherungsverein a. G.<br />
Lautertal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2303<br />
Genehmigung der Auflösung der Sterbekasse<br />
der Metallarbeiter Wetzlar . . . 2303<br />
KASSEL<br />
Vorhaben des Herrn Carsten Rennert,<br />
34466 Wolfhagen-Niederelsungen; hier:<br />
Öffentliche Bekanntmachung nach<br />
§ 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2304<br />
Hessisches Landesamt<br />
<strong>für</strong> Straßen- und Verkehrswesen<br />
Widmung einer Neubaustrecke (Beseitigung<br />
einer Serpentine westlich von Eisemroth)<br />
im Zuge der Landesstraße 3050<br />
sowie Einziehung einer Teilstrecke der<br />
Landesstraße 3050 in der Gemarkung<br />
der Gemeinde Siegbach, Ortsteil Eisemroth,<br />
Lahn-Dill-Kreis, Regierungsbezirk<br />
Gießen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2304<br />
Hessischer Verwaltungsschulverband<br />
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars<br />
Wiesbaden . . . . . . . . . . 2304<br />
Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . 2305<br />
Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . . 2306<br />
Andere Behörden und Körperschaften<br />
Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main;<br />
hier: Öffentliche Auslegung<br />
des Entwurfs der Haushaltssatzung<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008 . . . . . 2322<br />
Zweckverband Naturpark Diemelsee,<br />
Korbach; hier: Konstituierende Sitzung<br />
der Verbandsversammlung . . . . . . . . . . 2322<br />
Zweckverband Tierkörperbeseitigung<br />
Hessen-Nord, Eschwege; hier: Haushaltssatzung<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008 . . 2323<br />
Hessische Landesanstalt <strong>für</strong> privaten<br />
Rundfunk und neue Medien, Kassel;<br />
hier: Satzung zur Änderung der Satzung<br />
über die Festlegung der Verbreitungsgebiete<br />
<strong>für</strong> UKW-Hörfunk . . . . . . . . . . 2323<br />
Öffentliche Ausschreibungen . . . . . . . 2324<br />
Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 2324
Seite 2258 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
1064<br />
Erteilung eines Exequaturs;<br />
hier: Herr Dan Larsen, Generalkonsul des Königreichs Dänemark<br />
in Hamburg<br />
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen<br />
Vertretung des Königreichs Dänemark in Hamburg ernannten Herrn<br />
Dan Larsen am 11. September 2007 <strong>das</strong> Exequatur als Generalkonsul<br />
erteilt.<br />
Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hamburg, Bremen, Hessen,<br />
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rhein<strong>land</strong>-Pfalz, Saar<strong>land</strong><br />
und Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Stadt Flensburg,<br />
der Kreise Nordfries<strong>land</strong> und Schleswig-Flensburg sowie des nördlich<br />
des Nord-Ostseekanals gelegenen Teils des Kreises Rendsburg-<br />
Eckernförde.<br />
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Niels Steeen Hoyer, am<br />
18. Dezember 2002 erteilte und am 21. Juni 2004 erweiterte Exequatur<br />
ist erloschen.<br />
Wiesbaden, 1. November 2007 Hessische Staatskanzlei<br />
Z 61 — 2 a 10/07<br />
StAnz. 47/2007 S. 2258<br />
1065<br />
Erteilung eines Exequaturs;<br />
hier: Frau Stavroula Frangoyanni Matthieu, Generalkonsulin<br />
der Hellenischen Republik in Frankfurt am Main<br />
Die Bundesregierung hat der zur Leiterin der berufskonsularischen<br />
Vertretung der Hellenischen Republik in Frankfurt am Main ernannten<br />
Frau Stavroula Frangoyanni Matthieu am 13. September<br />
2007 <strong>das</strong> Exequatur als Generalkonsulin erteilt.<br />
Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Rhein<strong>land</strong>-Pfalz,<br />
Saar<strong>land</strong> und Regierungsbezirk Unterfranken im Land Bayern.<br />
Wiesbaden, 1. November 2007 Hessische Staatskanzlei<br />
Z 61 — 2 a 10/07<br />
StAnz. 47/2007 S. 2258<br />
1066<br />
Erteilung eines Exequaturs;<br />
hier: Herr Lee Choong-seok, Generalkonsul der Republik<br />
Korea in Frankfurt am Main<br />
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen<br />
Vertretung der Republik Korea in Frankfurt am Main ernannten<br />
Herrn Lee Choong-seok am 27. September 2007 <strong>das</strong> Exequatur als<br />
Generalkonsul erteilt.<br />
Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Baden-Württemberg<br />
und Bayern.<br />
1069<br />
HESSISCHE STAATSKANZLEI<br />
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Jong-Hae Kim, am<br />
27. Oktober 2004 erteilte Exequatur ist erloschen.<br />
Wiesbaden, 1. November 2007 Hessische Staatskanzlei<br />
Z 61 — 2 a 10/07<br />
StAnz. 47/2007 S. 2258<br />
1067<br />
Erteilung eines geänderten Exequaturs;<br />
hier: Herr Fjodor Wladimirowitsch Chorochordin, Generalkonsul<br />
der Russischen Föderation in Bonn<br />
Die Bundesregierung hat dem Leiter der berufskonsularischen Vertretung<br />
der Russischen Föderation in Bonn, Herrn Generalkonsul<br />
Fjodor Wladimirowitsch Chorochordin, am 8. Oktober 2007 <strong>das</strong><br />
geänderte Exequatur <strong>für</strong> den um Länder Baden-Württemberg und<br />
Hessen verringerten Konsularbezirk erteilt.<br />
Der Konsularbezirk umfasst nunmehr die Länder Nordrhein-Westfalen,<br />
Rhein<strong>land</strong>-Pfalz und Saar<strong>land</strong>.<br />
Wiesbaden, 1. November 2007 Hessische Staatskanzlei<br />
Z 61 — 2 a 10/07<br />
StAnz. 47/2007 S. 2258<br />
1068<br />
Errichtung einer berufskonsularischen Vertretung und Erteilung<br />
eines Exequaturs;<br />
hier: Generalkonsulat der Sozialistischen Republik Vietnam<br />
in Frankfurt am Main, Generalkonsul Huu Trang<br />
Nguyen<br />
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen<br />
Vertretung der Sozialistischen Republik Vietnam in Frankfurt am<br />
Main ernannten Herrn Huu Trang Nguyen am 5. September 2007<br />
<strong>das</strong> Exequatur als Generalkonsul erteilt.<br />
Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Baden-Württemberg,<br />
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rhein<strong>land</strong>-Pfalz und Saar<strong>land</strong>.<br />
Mit Errichtung des Generalkonsulats in Frankfurt am Main<br />
wird die Außenstelle der Botschaft der Sozialistischen Republik<br />
Vietnam in Bonn geschlossen.<br />
Die Anschrift des Generalkonsulats lautet:<br />
Siesmayerstraße 10<br />
60233 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 0 69/79 53 36 50, Fax: 0 69/7 95 33 65 11<br />
E-Mail: gkvietnam_frankfurt@mofa.gov.vn<br />
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag<br />
8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr<br />
Wiesbaden, 1. November 2007 Hessische Staatskanzlei<br />
Z 61 — 2 a 10/07<br />
StAnz. 47/2007 S. 2258<br />
HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT<br />
Hinweise zum Datenschutz im Verfahren der Verleihung<br />
staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen<br />
Gemeinsamer Erlass<br />
Die Vorbereitung von Entscheidungen über die Verleihung staatlicher<br />
Auszeichnungen und Ehrungen macht es regelmäßig erforderlich,<br />
persönliche Angaben aus dem privaten und beruflichen<br />
Bereich der Person, die <strong>für</strong> eine Auszeichnung oder Ehrung vorgeschlagen<br />
wird, zu verarbeiten. Dabei liegt es in der Natur der Sache,<br />
<strong>das</strong>s die personenbezogenen Daten nicht bei der vorgeschlagenen<br />
Person selbst erhoben werden. Zum Schutz ihres Persönlichkeitsrechts<br />
ist es deshalb von besonderer Bedeutung, Anforderungen<br />
des Datenschutzrechts zu beachten. Dem dienen die folgenden<br />
Hinweise, die von allen Dienststellen des Landes zu berücksichtigen<br />
sind:<br />
1. Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob die Voraussetzungen <strong>für</strong><br />
eine Auszeichnung oder Ehrung vorliegen, dürfen nur die da<strong>für</strong><br />
erforderlichen Daten erhoben und weiterverarbeitet werden.<br />
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die schutzwürdigen<br />
Belange der vorgeschlagenen Person sind zu berücksichtigen.<br />
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob sich die vorgeschlagene<br />
Person im Sinne der Auszeichnung oder Ehrung verdient gemacht<br />
hat. Erst nach positivem Abschluss dieser Prüfung dürfen<br />
die Daten erhoben werden, die zur Feststellung der Würdigkeit<br />
erforderlich sind.<br />
2. Die Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten <strong>für</strong> andere Zwecke<br />
scheidet aus. Anderes gilt nur, wenn die vorgeschlagene Person<br />
ohne jeden Zweifel vorher zugestimmt hat.<br />
3. Ist oder wird der die Verleihungsentscheidung vorbereitenden<br />
Stelle bekannt, <strong>das</strong>s die vorgeschlagene Person der Auszeichnung<br />
oder Ehrung oder der damit verbundenen Datenerhebung<br />
widersprochen hat, wird <strong>das</strong> Verfahren der Verleihung nicht eingeleitet<br />
oder nicht weitergeführt. Die zu diesem Zeitpunkt vor-
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2259<br />
handenen Unterlagen sind unverzüglich zu vernichten, die gespeicherten<br />
Daten sind, mit Ausnahme des Widerspruchs und<br />
der in Nr. 4 Buchst. a) bis d) genannten Angaben, zu löschen.<br />
Nach dem Tod der vorgeschlagenen Person sind auch diese Daten<br />
zu löschen.<br />
4. Sobald im Falle einer Auszeichnung oder Ehrung feststeht, <strong>das</strong>s<br />
die Unterlagen <strong>für</strong> Entscheidungen über Verleihungen nicht<br />
mehr benötigt werden, spätestens aber sechs Jahre nach der<br />
Verleihung, sind sie dem zuständigen Archiv anzubieten. Wird<br />
die Archivwürdigkeit verneint, sind die Unterlagen zu vernichten.<br />
Folgende Daten dürfen weiterhin gespeichert werden:<br />
a) Familienname und Vornamen der vorgeschlagenen Person,<br />
b) akademische Titel,<br />
c) Wohnort,<br />
d) Tag und Ort der Geburt,<br />
e) Art und Datum der Auszeichnung oder Ehrung,<br />
f) wesentliche Gründe der Entscheidung,<br />
g) Name der Stelle oder der Person, die die Auszeichnung oder<br />
Ehrung vorgeschlagen hat.<br />
Nach dem Tod der ausgezeichneten oder geehrten Person sind<br />
auch diese Daten zu löschen.<br />
5. Wird einem Verleihungsvorschlag nicht gefolgt, sind die Unterlagen<br />
unverzüglich dem zuständigen Archiv anzubieten. Wird<br />
die Archivwürdigkeit verneint, sind sie zu vernichten. Die gespeicherten<br />
Daten sind, mit Ausnahme der in Nr. 4 Buchst. a)<br />
bis d) und f) genannten Angaben, zu löschen. Nach dem Tod der<br />
vorgeschlagenen Person sind auch diese Daten zu löschen.<br />
1070<br />
6. Die ausgezeichnete oder geehrte Person ist nach dem Abschluss<br />
des Verfahrens über die Tatsache der Speicherung ihrer personenbezogenen<br />
Daten schriftlich zu unterrichten. Auf Antrag ist<br />
ihr Auskunft zu erteilen. Dabei sind schutzwürdige Belange<br />
Dritter zu berücksichtigen.<br />
Die Person oder Stelle, welche die Auszeichnung oder Ehrung<br />
vorgeschlagen hat, ist über die Entscheidung zu unterrichten.<br />
Die Entscheidungsgründe werden nicht mitgeteilt.<br />
Anderen öffentlichen, insbesondere kommunalen Stellen, die mit<br />
der Verleihung von Auszeichnungen oder Ehrungen befasst sind und<br />
<strong>für</strong> die <strong>das</strong> Hessische Datenschutzgesetz gilt, wird empfohlen, diese<br />
Hinweise ebenfalls zu beachten.<br />
Wiesbaden, 25. Oktober 2007<br />
Hessische Staatskanzlei<br />
14 a 02/29<br />
Hessisches Ministerium<br />
der Finanzen<br />
P 1111 A — 31 — I 1 b<br />
Hessisches Kultusministerium<br />
I.2 — RO — 000.256.003 — 7<br />
Hessisches Ministerium<br />
<strong>für</strong> Wissenschaft und Kunst<br />
M 1.1<br />
Hessisches Ministerium<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr<br />
und Landesentwicklung<br />
Z 4 B — 007 — t — 06<br />
Hessisches Ministerium<br />
<strong>für</strong> Umwelt, ländlichen Raum<br />
und Verbraucherschutz<br />
I 4 b — 3 a 04.013 — 1/07 — 14729<br />
Hessisches Sozialministerium<br />
2.16 – 14 a 00 – 1/2006<br />
Hessisches Ministerium<br />
des Innern und <strong>für</strong> Sport<br />
II 21 — 98 a 06<br />
— Gült.-Verz. 176 —<br />
StAnz. 47/2007 S. 2258<br />
Ernennung des Kreiswahlleiters und der stellvertretenden Kreiswahlleiterin <strong>für</strong> die Wahlkreise 25 bis 27 <strong>für</strong> die Landtagswahl<br />
2008<br />
Bezug: Bekanntmachung vom 29. Januar 2007 (StAnz. S. 339)<br />
Ich habe die Ernennung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise 25 bis 27 <strong>für</strong> die Landtagswahl,<br />
Herrn Landrat Rolf Gnadl,<br />
und des stellvertretenden Kreiswahlleiters der Wahlkreise 25 bis 27 <strong>für</strong> die Landtagswahl,<br />
Herrn Ltd. Verwaltungsdirektor Ernst Meiß,<br />
mit sofortiger Wirkung widerrufen.<br />
An Stelle von Herrn Gnadl habe ich<br />
Herrn Ltd. Verwaltungsdirektor<br />
Ernst Meiß<br />
Europaplatz<br />
61169 Friedberg (Hessen)<br />
Tel.: 0 60 31/83-56 00<br />
Telefax: 0 60 31/83-56 04<br />
E-Mail: Ernst.Meiss@wetteraukreis.de<br />
zum Kreiswahlleiter<br />
und an Stelle von Herrn Ernst Meiß<br />
Frau<br />
Diane Mayer<br />
Europaplatz<br />
61169 Friedberg (Hessen)<br />
Tel.: 0 60 31/83-56 12<br />
Telefax: 0 60 31/83-56 04<br />
E-Mail: Diane.Mayer@wetteraukreis.de<br />
zur stellvertretenden Kreiswahlleiterin ernannt.<br />
Für die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters gilt nachfolgende Übersicht:<br />
Lfd. Landtags- Stellv. Stellv. Telefax<br />
Nr. wahlkreis Kreiswahlleiter/in Kreiswahlleiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Anschrift E-Mail<br />
14 25 bis 27 Ltd. Verwaltungs- Verwaltungs- Amtsrat Europaplatz 0 60 31/83-56 04<br />
Wetterau Verwaltungsdirektor angestellte angestellte Jochen Schneider 61169 Friedberg E-Mail:<br />
I bis III Ernst Meiß Diane Mayer Diane Mayer 0 60 31/83-56 05 (Hessen) Ernst.Meiss@<br />
0 60 31/83-56 00 0 60 31/83-56 12 0 60 31/83-56 12 E-Mail: wetteraukreis.de<br />
E-Mail: E-Mail: E-Mail: Jochen.Schneider@<br />
Ernst.Meiss@ Diane.Mayer@ Diane.Mayer@ wetteraukreis.de<br />
wetteraukreis.de wetteraukreis.de wetteraukreis.de<br />
Wiesbaden, 5. November 2007 Hessisches Ministerium des Innern und <strong>für</strong> Sport<br />
II 12 — 03 e 06.12.01 — 01<br />
StAnz. 47/2007 S. 2259
Seite 2260 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
1071<br />
Verwaltungspraktikum <strong>für</strong> Studentinnen und Studenten der<br />
Rechtswissenschaft und Ausbildung der Rechtsreferendarinnen<br />
und Rechtsreferendare in der Verwaltung;<br />
hier: Lehrvergütung <strong>für</strong> Leiterinnen und Leiter von praktischen<br />
Studienzeiten, Arbeitsgemeinschaften und sonstige<br />
Lehrkräfte<br />
Bezug: Erlass vom 20. Oktober 1998 (StAnz. S. 3442), zuletzt<br />
geändert durch Erlass vom 31. März 2005 (StAnz.<br />
S. 1370), und Erlass vom 19. August 2002 (StAnz.<br />
S. 3319)<br />
Für die Leitung von als Gruppenpraktika stattfindenden praktischen<br />
Studienzeiten <strong>für</strong> Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft<br />
(§ 1 Abs. 3 JAO) und <strong>für</strong> die von mir eingerichteten<br />
Arbeitsgemeinschaften (vergleiche § 29 Abs. 9, § 57 Abs. 2 JAG) gilt<br />
Folgendes:<br />
1. Leiterinnen und Leiter von als Gruppenpraktika stattfindenden<br />
praktischen Studienzeiten im Bereich der Verwaltung erhalten<br />
eine Lehrvergütung von 20,45 Euro je Unterrichtsstunde.<br />
Die Vergütung darf nur <strong>für</strong> die Leitung einer praktischen Studienzeit<br />
gezahlt werden und wöchentlich 204,50 Euro nicht<br />
übersteigen.<br />
2. Die Leiterinnen und Leiter von Pflichtarbeitsgemeinschaften<br />
(§ 37 Abs. 1 bis 4 JAG) in der Verwaltung (Regelarbeitsgemeinschaft<br />
III und Wahlstationsarbeitsgemeinschaft V 3) erhalten<br />
eine Lehrvergütung von 20,45 Euro je Unterrichtsstunde.<br />
Die Vergütung darf nur <strong>für</strong> die Leitung einer Pflichtarbeitsgemeinschaft<br />
gezahlt werden.<br />
3. Für die Mitwirkung bei der Einführungsarbeitsgemeinschaft in<br />
der Verwaltung (§ 24 Abs. 4 JAO) wird <strong>für</strong> jede erteilte Unterrichtsstunde<br />
eine Lehrvergütung von 20,45 Euro gewährt.<br />
4. Den Leiterinnen und Leitern von Klausurarbeitsgemeinschaften<br />
(§ 37 Abs. 5 JAG) <strong>für</strong> öffentliches Recht ist <strong>für</strong> jede korrigierte<br />
Klausur ein Betrag von 7,15 Euro zu vergüten. Im Höchstfall<br />
kann <strong>für</strong> jeden Termin die Korrektur von zwanzig Klausuren<br />
vergütet werden. Für die Besprechung der Klausur sind<br />
zwei Unterrichtsstunden à 20,45 Euro zu vergüten.<br />
5. Sonstige Lehrkräfte, die nebenamtlich in einer Pflichtarbeitsgemeinschaft<br />
unterrichten, erhalten eine Lehrvergütung von<br />
20,45 Euro je Unterrichtsstunde.<br />
Sonstige Lehrkräfte dürfen nur eingesetzt werden, wenn<br />
a) der Ausbildungsplan (vergleiche § 37 Abs. 4 JAG) dies vorsieht<br />
oder<br />
b) die Leiterin oder der Leiter der Arbeitsgemeinschaft verhindert<br />
ist<br />
oder<br />
c) der Einsatz mit mir abgestimmt ist.<br />
6. Die Lehrvergütung nach Nr. 1 und 3 ist nach Abschluss der jeweiligen<br />
praktischen Studienzeit oder Einführungsarbeitsgemeinschaft<br />
auszuzahlen. Die Vergütung nach Nr. 2 wird jeweils<br />
nach Abschluss eines Ausbildungsabschnittes abgerechnet. Die<br />
Lehrvergütung nach Nr. 4 wird nach Ablauf eines Kalenderquartals<br />
abgerechnet. Auf die Vergütung nach Nr. 2 wird monatlich<br />
ein Abschlag gezahlt, der zwei Drittel der voraussichtlichen<br />
Gesamtvergütung nicht übersteigen darf. Die Lehrvergütung<br />
nach Nr. 1 bis 5 wird von dem Regierungspräsidium gezahlt,<br />
in dessen Bezirk die als Gruppenpraktikum durchgeführte<br />
praktische Studienzeit oder die Arbeitsgemeinschaft<br />
stattfindet.<br />
7. Die Lehrvergütung nach Nr. 1 bis 5 wird nur dann gewährt, wenn<br />
die Lehrtätigkeit weder Teil des Hauptamtes der Lehrkraft ist,<br />
noch dem Hauptamt zugewiesen werden kann. Die Vergütung<br />
darf nur gewährt werden, wenn und soweit <strong>für</strong> den Unterricht<br />
keine Entlastung gewährt wird.<br />
Mit der Lehrvergütung ist die Zeit der Vorbereitung sowie die<br />
Zeit der Ausarbeitung und Korrektur von schriftlichen Arbeiten<br />
abgegolten. Als Unterricht gilt auch die Besprechung von<br />
schriftlichen Arbeiten.<br />
8. Die Erteilung des Unterrichts darf nicht zu einer übermäßigen<br />
Belastung führen und die Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten<br />
nicht beeinträchtigen. Im Jahresdurchschnitt sollte<br />
der Unterrichtsauftrag wöchentlich vier Unterrichtsstunden<br />
nicht übersteigen.<br />
9. Neben der Lehrvergütung wird Reisekostenvergütung nach dem<br />
Hessischen Reisekostengesetz gewährt.<br />
10. Die Lehrvergütungen nach Nr. 1 bis 5 unterliegen als Nebeneinkünfte<br />
aus selbständiger Tätigkeit nicht dem Steuerabzug<br />
vom Arbeitslohn (vergleiche BFH vom 7. Februar 1980 — BStBl.<br />
II 1980 S. 321 — ); sie können nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei<br />
bleiben, sofern die Merkmale dieser Vorschrift im Einzelfall erfüllt<br />
sind (vergleiche R 17 LStR). Auf die Zahlung der Lehrvergütung<br />
ist die Mitteilungsverordnung (MV) vom 7. September<br />
1993 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Art. 58 des Dritten<br />
Gesetzes <strong>für</strong> moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom<br />
23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), anzuwenden.<br />
11. Dieser Erlass ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 die Bezugserlasse.<br />
Zahlungen aufgrund jener Erlasse sind auf Zahlungen<br />
nach diesem Erlass anzurechnen.<br />
Wiesbaden, 27. Oktober 2007<br />
1072<br />
Hessisches Ministerium<br />
des Innern und <strong>für</strong> Sport<br />
Z 41 — 8 i 02 171<br />
Z 41 — 8 i 02 175<br />
— Gült.-Verz. 322, 3237 —<br />
StAnz. 47/2007 S. 2260<br />
Fortbildungsprogramm 2008 <strong>für</strong> <strong>das</strong> erste Halbjahr der Zentralen<br />
Fortbildung des Landes Hessen<br />
Das Jahresprogramm 2008 kann unter www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de<br />
eingesehen werden.<br />
Wir bitten zu beachten:<br />
• Die Termine <strong>für</strong> <strong>das</strong> zweite Halbjahr 2008 werden mit einer gesonderten<br />
Ausschreibung im zweiten Quartal 2008 veröffentlicht.<br />
• Für die in unserem Programm ausgeschriebenen Seminare, die<br />
von der Hessischen Zentrale <strong>für</strong> Datenverarbeitung (HZD), vom<br />
Hessischen Competence Center (HCC), vom Bildungsseminar<br />
Rauischholzhausen, von der Hessischen Polizeischule (HPS) und<br />
vom Beauftragten der hessischen Landesregierung <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen (LBA) durchgeführt werden, gelten jeweils besondere<br />
Bedingungen bezüglich Konditionen und Meldeverfahren,<br />
die bei den Ausschreibungstexten vermerkt sind.<br />
• Die Seminare zu den Beurteilungsrichtlinien (Themenfeld 5:<br />
Personal) wurden bereits im Staatsanzeiger am 15. Oktober<br />
2007 vorab ausgeschrieben.<br />
1. Grundlagen der Führung/Führung im Wandel<br />
1.1 Wirtschaftliche Steuerung des Verantwortungsbereichs<br />
1.2 „MoVe“— Strategisches Handeln in komplexen Entscheidungslagen<br />
1.3 Kollegiale Beratung<br />
1.4 Führen in der modernen Verwaltung<br />
1.5 Neue Aufgaben, neue Projekte im eigenen Verantwortungsbereich<br />
erfolgreich bewältigen<br />
1.6 Typgerechtes Führen<br />
2. Aktuelle Herausforderungen an Gesellschaft, Staat, Verwaltung<br />
2.1 Kolloquium zur staatswissenschaftlichen Fortbildung: Die<br />
Zukunft Hessens denken<br />
3. Europäische Union<br />
3.1 Theorie und Praxis der Europäischen Union<br />
3.2 Modul 1: EU-Grundlagen<br />
3.3 Modul 2: EU-Recht und Rechtsetzung<br />
3.4 Modul 3: Europas neue Ordnung<br />
3.5 Modul 4: Aktuelle Politikbereiche der EU — Öffentliche<br />
Gesundheit<br />
3.6 Modul 5: Haushalt der EU und Strukturfonds<br />
3.7 Modul 6: Beihilferecht der EU<br />
3.8 Modul 7: Die Förderpolitik der EU<br />
3.9 Modul 8: Das EU-Vergaberecht<br />
3.10 Modul 9: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik<br />
3.11 Modul 10: Umsatzsteuerbetrug, Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />
und organisierte Kriminalität<br />
4. Führungsaufgabe Verwaltungsmodernisierung<br />
4.1 Projektmanagement — mit Nutzung von Projektmanagement-Software
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2261<br />
4.1.1 Projekte planen und abwickeln mit MindManager Pro<br />
4.1.2 Projektplanung mit MS-Projekt-Grundlagen<br />
4.2 Projektmanagement und Projektführung — ein Praxisworkshop<br />
4.3 Ziele und Inhalte der Verwaltungsmodernisierung<br />
5. Führungsaufgabe Personal<br />
5.1 Personalentwicklung und Personalmanagement auf der<br />
obersten Leitungsebene<br />
5.2 Familienbewusste Führung — Leben und Arbeiten im<br />
Gleichgewicht<br />
5.3 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />
5.4 Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter<br />
Angehöriger der hessischen Landesverwaltung — Integrationsrichtlinien<br />
5.5 Integration und Förderung<br />
5.6 Instrumente und rechtliche Grundlagen von Personalführung<br />
5.7 Systemüberblick <strong>für</strong> Führungskräfte (HR-ÜB-FK)<br />
5.8 SAP-Berichtswesen (HR-BW)<br />
5.9 SAP-Berichtswesen <strong>für</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
mit Vorkenntnissen (HR-BW-VK)<br />
5.10 Mobbing — erkennen, vorbeugen, beraten<br />
5.11 Umgang mit Alkohol<br />
5.12 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz<br />
5.13 Unterstützung <strong>für</strong> pflegende Angehörige<br />
5.14 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />
Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Erstbeurteiler<br />
5.15 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />
Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Zweitbeurteiler<br />
5.16 Ethik und Integrität<br />
5.17 Disziplinarrecht<br />
6. Führungsaufgabe Organisation, inkl. E-Government<br />
6.1 Innovation und Organisationsentwicklung — System und<br />
Instrumente der Organisationsentwicklung<br />
6.2 Strategieentwicklung und Maßnahmenplanung als Managementaufgabe<br />
in der öffentlichen Verwaltung<br />
6.3 Konzeptionelle Entwicklung und Optimierung von kundenorientierten<br />
Dienstleistungsprozessen — Dienstleistungsqualität<br />
mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten<br />
6.4 Grundlagen der Organisation/Organisationsentwicklung in<br />
der Öffentlichen Verwaltung<br />
6.5 Geschäftsprozessanalyse (GPA)<br />
6.6 e-Government<br />
6.7 DMS — Einführung eines Dokumentenmanagementsystems<br />
6.8 Prozessmapping im administrativen Bereich<br />
6.9 Das Büro fest im Griff<br />
6.10 Wissensmanagement <strong>für</strong> Einsteiger<br />
6.11 Wissenstransfer — Einführung in <strong>das</strong> Projekt-Debriefing<br />
<strong>für</strong> Führungskräfte<br />
6.12 Aus Projekten lernen — pragmatisches Wissensmanagement<br />
in der Projektarbeit<br />
6.13 Lernen, wissen, handeln — Arbeitstechniken im Wissensmanagement<br />
7. Führungsaufgabe Politikberatung<br />
7.1 Medientraining, öffentlicher Auftritt<br />
8. Führungsinstrument Kommunikation<br />
8.1 Moderation<br />
8.2 Mediation<br />
8.3 Alles ist Kommunikation<br />
8.4 Konfliktkompetenz steigern durch gezielte Gesprächsführung<br />
8.4.1 Kritikgespräche konstruktiv führen<br />
8.4.2 Kommunikation — unaggressiv und gewaltfrei<br />
8.5 Konzentrations- und Gedächtnisleistung steigern<br />
8.6 Die eigene Präsentation optimieren — überzeugend auftreten<br />
8.7 Effiziente und konstruktive Mitarbeitergespräche<br />
8.8 In der Sitzungsleitung schwierige Situationen meistern<br />
9. Führungsinstrument betriebswirtschaftliche Kenntnisse<br />
9.1 SAP-Controlling <strong>für</strong> Kostenstellenverantwortliche<br />
(CO-KSV)<br />
9.2 Produktorientierte Haushaltsaufstellung <strong>für</strong> Führungskräfte<br />
(PHH-FK)<br />
9.3 Betriebswirtschaftliche Grundlagen <strong>für</strong> Führungskräfte<br />
(BWL-GR-FK)<br />
10. Gender Mainstreaming<br />
10.1 Gender Mainstreaming<br />
10.2 Lehrgang <strong>für</strong> Frauenbeauftragte<br />
11. Selbstorganisation in der Führungsrolle<br />
11.1 Stressbewältigung — Stressmanagement als Führungsaufgabe<br />
11.2 Entspannt führen<br />
11.3 Ausbildung von Multiplikatoren zur Progressiven Muskelentspannung/Gesundheitsmanagement<br />
in der Öffentlichen<br />
Verwaltung<br />
11.4 Mein Standort als Person und Führungskraft<br />
11.5 Managementtechniken <strong>für</strong> den Verwaltungsalltag<br />
11.6 Zeitmanagement — lebendig und praktikabel<br />
12. Fremdsprachenfortbildung<br />
12.1 Englisch-Test als Voraussetzung <strong>für</strong> einen Englisch-Sprachkurs<br />
12.2 Englisch in der Verwaltung, Seminarblock<br />
12.3 Englische Verwaltungssprache, berufsbegleitend<br />
12.4 Presenting with Power Point, Seminarblock<br />
12.5 Kommunikationstraining in Englisch, Seminarblock<br />
13. Interkulturelle Kommunikation<br />
13.1 Was wissen wir eigentlich von der Türkei und dem Islam?<br />
13.2 Kompetenter Umgang mit Angehörigen der arabischen Kultur<br />
14. Train-the-Trainer<br />
14.1 Modul 1: Grundlagen der Seminargestaltung<br />
14.2 Modul 2: Verschiedene Lernstile — verschiedene Bedürfnisse<br />
14.3 Modul 3: Material aufbereiten und vermitteln<br />
14.4 Modul 4: Präsentationen<br />
14.5 Modul 5: Gruppenprozess und Gruppenleitung<br />
14.6 Modul 6: Vortragen mit Power Point und Beamer<br />
15. Führungskräftelehrgänge der Berufsanfängerinnen und<br />
Berufsanfänger (höherer Dienst) und der unteren Leitungsebene<br />
(gehobener Dienst)<br />
15.1 Führungskräftelehrgang der unteren Leitungsebene (gehobener<br />
Dienst)<br />
15.2 Führungskräftelehrgang der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger<br />
(höherer Dienst)<br />
16. Multiplikatoren<br />
16.1 Ausbildung von Multiplikatoren zur Progressiven Muskelentspannung/Gesundheitsmanagement<br />
in der Öffentlichen<br />
Verwaltung<br />
17. Fortbildungsberatung<br />
18. Ergänzendes Bildungsangebot zur Integration schwerbehinderter<br />
Menschen<br />
18.1 SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(HessBGG) und deren Umsetzung in der Landesverwaltung<br />
— Grundseminar<br />
18.2 Ärztliche Gutachtertätigkeit zur Beurteilung der Dienstfähigkeit<br />
18.3 Konfliktvermeidung und Umgang mit Konflikten<br />
18.4 Rhetorik I<br />
18.5 Rhetorik II<br />
18.6 Suchtprävention und Suchtbegleitung<br />
18.7 Eingliederungsmanagement<br />
18.8 Seminar der Hessischen Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehinderten-<br />
und Schwerbehindertenvertretungen<br />
<strong>für</strong> die Geschäftsbereiche und obersten Landesbehörden<br />
(Arge-SBV-Hessen)<br />
18.9 20. Lehrgang im 3er-Block: (1. Block)<br />
SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(HessBGG) und dessen Umsetzung in der Landesverwaltung<br />
18.10 20. Lehrgang im 3er-Block: (2. Block)<br />
Öffentliches Dienstrecht: Tarif- und Beamtenrecht
Seite 2262 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
18.11 20. Lehrgang im 3er-Block: (3. Block)<br />
Gesprächsführung, Kommunikations- und Verhaltenstraining<br />
19. Angebote der Hessischen Polizeischule — geöffnet <strong>für</strong> Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer der hessischen Landesverwaltung<br />
19.1 Ziel- und Zeitmanagement<br />
19.2 Präsentationstraining<br />
19.3 Medientraining, öffentliche Auftritte<br />
19.4 Grundseminar Moderation höherer Dienst<br />
19.5 Rhetorik<br />
1. Grundlagen der Führung/Führung im Wandel<br />
1.1 Wirtschaftliche Steuerung des Verantwortungsbereichs<br />
WA SP WS 1 vom 9.—10. 6. 2008 Kelkheim (Taunus)<br />
Referenten:<br />
Prof. Dr. W. Harburger, E. Nietzel<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 3. 2008<br />
1.2 „MoVe“ — Strategisches Handeln in komplexen Entscheidungslagen<br />
WA AZ SH 1 vom 3.—4. 6. 2008 Homberg (Ohm)<br />
Referent: Dr. P. Wordelmann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 25. 3. 2008<br />
1.3 Kollegiale Beratung<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
1.4 Führen in der modernen Verwaltung<br />
WA AZ FM 1 vom 6.—7. 5. 2008 Weilburg/Lahn<br />
Referenten: E. Nietzel, F. Ebner<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 25. 2. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referenten: E. Nietzel, F. Ebner<br />
1.5 Neue Aufgaben, neue Projekte im eigenen Verantwortungsbereich<br />
erfolgreich bewältigen<br />
WA AZ NA 1 vom 18.—20. 6. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referentin: P. Birkenbach<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 8. 4. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: P. Birkenbach<br />
1.6 Typgerechtes Führen<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
2. Aktuelle Herausforderungen an Gesellschaft, Staat, Verwaltung<br />
2.1 Kolloquium zur staatswissenschaftlichen Fortbildung:<br />
Die Zukunft Hessens denken<br />
AH AZ KO1 am 24. 1. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: Dr. E. Rotter<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 6. 12. 2007<br />
AH AZ KO2 am 21. 2. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: NN<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:13. 12. 2007<br />
AH AZ KO3 am 13. 3. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: Prof. Dr. H. Müller<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 1. 2008<br />
AH AZ KO4 am 17. 4. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: NN<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 2. 2008<br />
AH AZ KO5 am 15. 5. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: NN<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 6. 3. 2008<br />
AH AZ KO6 am 12. 6. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: NN<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 4. 2008<br />
3. Europäische Union<br />
3.1 Theorie und Praxis der Europäischen Union<br />
EU TP 1 Block 1 vom 16.—19. 6. 2008 Schlangenbad<br />
Referent: R. Bingel u. a.<br />
Block 2 vom 8.—11. 9. 2008<br />
Brüssel/Luxemburg<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 4. 2008<br />
3.2 Modul 1: EU-Grundlagen<br />
EU GL 1 vom 10.—11. 3. 2008 Wiesbaden (Wagnitz)<br />
Referenten: EUSG, Berlin<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 2. 1. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
3.3 Modul 2: EU-Recht und Rechtsetzung<br />
EU RECHT 1 vom 28.—29. 4. 2008 Wiesbaden (Wagnitz)<br />
Referent: EUSG, Berlin<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 18. 2. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
3.4 Modul 3: Europas neue Ordnung<br />
EU ENO 1 vom 5.—6. 6. 2008 Wiesbaden (Wagnitz)<br />
Referent: EUSG, Berlin<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 27. 3. 2008<br />
3.5 Modul 4: Aktuelle Politikbereiche der EU — Öffentliche Gesundheit<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
3.6 Modul 5: Haushalt der EU und Strukturfonds<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
3.7 Modul 6: Beihilferecht der EU<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
3.8 Modul 7: Die Förderpolitik der EU<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
3.9 Modul 8: Das EU-Vergaberecht<br />
EU VERG 1 vom 12.—13. 3. 2008 Weilburg/Lahn<br />
Referent: B. Kühn u. a.<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 2. 1. 2008<br />
3.10 Modul 9: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
3.11 Modul 10: Umsatzsteuerbetrug, Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />
und organisierte Kriminalität<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
4. Führungsaufgabe Verwaltungsmodernisierung<br />
4.1 Projektmanagement — mit Nutzung von Projektmanagement-Software<br />
4.1.1 Projekte planen und abwickeln mit MindManager Pro<br />
1-AM-PR-MI-M-8<br />
vom 2.—3. 6. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 24. 3. 2008<br />
4.1.2 Projektplanung mit MS-Projekt-Grundlagen<br />
1-AM-PM-PR-GR-U-8<br />
vom 17.—19. 3. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
4.2 Projektmanagement und Projektführung — ein Praxisworkshop<br />
HBR 2008/025<br />
vom 14.—15. 5. 2008 Rauischholzhausen<br />
Referenten: Dr. M. Ehlers, Dr. W. Süßmann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 25. 3. 2008<br />
4.3 Ziele und Inhalte der Verwaltungsmodernisierung<br />
2-tägig oder 3-tägig<br />
nur als Inhouse-Veranstaltung —<br />
nach Bedarf auf Anfrage<br />
5. Führungsaufgabe Personal<br />
5.1 Personalentwicklung und Personalmanagement auf der<br />
obersten Leitungsebene<br />
2 Seminare im 2. Halbjahr<br />
5.2 Familienbewusste Führung — Leben und Arbeiten im<br />
Gleichgewicht<br />
P AZ FF 1 am 17. 3. 2008 Kassel<br />
Referenten: S. Fellner von Feldegg, M. Serwe<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
2 Seminare im 2. Halbjahr<br />
Referenten: D. Rehm, R. Reiter-Mollenhauer<br />
5.3 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />
P AZ AGG 1 am 7. 4. 2008 Kassel<br />
Referent: H. M. Arndt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 1. 2008
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2263<br />
P AZ AGG 2 am 14. 4. 2008 Wiesbaden<br />
Referenten: R. Gaumann, D. Liebermann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 4. 2. 2008<br />
P AZ AGG 3 am 23. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentin: K. Stubbe<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 13. 2. 2008<br />
P AZ AGG 4 am 8. 5. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: R. Gaumann, D. Liebermann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 2. 2008<br />
P AZ AGG 5 am 29. 5. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentin: Kristina Stubbe<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 20. 3. 2008<br />
5 Seminare im 2. Halbjahr<br />
5.4 Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter<br />
Angehöriger der hessischen Landesverwaltung — Integrationsrichtlinien<br />
LBA 148 am 10. 4. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />
Referenten: K. Herrmann u. a.<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 17. 3. 2008<br />
LBA 150 am 30. 4. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />
Referenten: K. Herrmann u. a.<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 9. 4. 2008<br />
2 Seminare im 2. Halbjahr<br />
5.5 Integration und Förderung<br />
LBA 149 vom 21.—25. 4. 2008 Borken (Hessen)<br />
Referenten. K.-H. Theis u. a.<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 20. 3. 2008<br />
5.6 Instrumente und rechtliche Grundlagen von Personalführung<br />
P AZ IGP 1 am 24. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentin: A. Schuck-Schmidt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 14. 2. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: A. Schuck-Schmidt<br />
5.7 Systemüberblick <strong>für</strong> Führungskräfte (HR-ÜB-FK)<br />
4 Seminare im 2. Halbjahr<br />
5.8 SAP-Berichtswesen (HR-BW)<br />
2 Seminare im 2. Halbjahr<br />
5.9 SAP-Berichtswesen <strong>für</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
mit Vorkenntnissen (HR-BW-VK)<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
5.10 Mobbing — erkennen, vorbeugen, beraten<br />
Nur als Inhouse-Veranstaltung —<br />
nach Bedarf auf Anfrage<br />
Referentin: G. Blümmert<br />
5.11 Umgang mit Alkohol<br />
Nur als Inhouse-Veranstaltung —<br />
nach Bedarf auf Anfrage<br />
Referentin: B. Köhler, c-top<br />
5.12 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz<br />
Nur als Inhouse-Veranstaltung —<br />
nach Bedarf auf Anfrage<br />
Referentin: A. Diehl<br />
5.13 Unterstützung <strong>für</strong> pflegende Angehörige<br />
P AZ PFA 1 Termin wird noch bekanntgegeben<br />
Referentin: M. Hach<br />
2 Seminare im 2. Halbjahr<br />
Referentin: M. Hach<br />
5.14 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />
Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Erstbeurteiler<br />
P AZ BE 1 vom 15.—16. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 6. 11. 2007<br />
P AZ BE 2 vom 16.—17. 1. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referentin: St. Philippi<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 11. 2007<br />
P AZ BE 3 vom 21.—22. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referentin: St. Philippi<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:12. 11. 2007<br />
P AZ BE 4 vom 22.—23. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:13. 11. 2007<br />
P AZ BE 5 vom 29.—30. 1. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:20. 11. 2007<br />
P AZ BE 6 vom 18.—19. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />
Referentin: St. Philippi<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:10. 12. 2007<br />
P AZ BE 7 vom 26.—27. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:18. 12. 2007<br />
P AZ BE 8 vom 28.—29. 2. 2008 Grünberg (Sporthotel)<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:19. 12. 2007<br />
P AZ BE 9 vom 5.—6. 3. 2008 Grünberg (Sporthotel)<br />
Referentin: St. Philippi<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:19. 12. 2007<br />
P AZ BE 10 vom 11.—12. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 2. 1. 2008<br />
P AZ BE 11 vom 13.—14. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 1. 2008<br />
P AZ BE 12 vom 17.—18. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referentin: St. Philippi<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
5.15 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />
Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Zweitbeurteiler<br />
P AZ BZ 1 vom 16.—17. 2. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referentin: H. Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 11. 2007<br />
P AZ BZ 2 vom 31. 1.—1. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />
Referent: B. Gintner (Team Nosseck)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:22. 11. 2007<br />
P AZ BZ 3 vom 12.—13. 2. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referent: Th. Becker (Team Nosseck)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 4. 12. 2007<br />
P AZ BZ 4 vom 18.—19. 3. 2008<br />
Referentin: H. Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 8. 1. 2008<br />
5.16 Ethik und Integrität<br />
P AZ EI 1 vom 17.—18. 4. 2008 Kelkheim (Taunus)<br />
Referent: H.-M. Arndt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 2. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
5.17 Disziplinarrecht<br />
P AZ DR 1 am 28. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentinnen: Prof. Dr. K. Metzler-Müller,<br />
R. Zentgraf<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 18. 2. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentinnen: Prof. Dr. K. Metzler-Müller,<br />
R. Zentgraf<br />
6. Führungsaufgabe Organisation, inkl. E-Government<br />
6.1 Innovation und Organisationsentwicklung — System und<br />
Instrumente der Organisationsentwicklung<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referent: B. Saible<br />
6.2 Strategieentwicklung und Maßnahmenplanung als Managementaufgabe<br />
in der öffentlichen Verwaltung<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referent: B. Saible<br />
6.3 Konzeptionelle Entwicklung und Optimierung von kundenorientierten<br />
Dienstleistungsprozessen — Dienstleistungsqualität<br />
mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referent: B. Saible
Seite 2264 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
6.4 Grundlagen der Organisation/Organisationsentwicklung in<br />
der Öffentlichen Verwaltung<br />
O AZ GLO 1 vom 6.—7. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referenten: B. Scheffel, K.-U. Heldmann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:27. 12. 2007<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referenten: B. Scheffel, K.-U. Heldmann<br />
6.5 Geschäftsprozessanalyse (GPA)<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
6.6 e-Government<br />
O AZ EG 1 am 21. 4. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: F. Ebner<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 11. 2. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
6.7 DMS — Einführung eines Dokumentenmanagementsystems<br />
O AZ DOM 1 am 24. 4. 2008 Gießen<br />
Referentin: Dr. A. Syring<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 14. 2. 2008<br />
O AZ DOM 2 am 29. 5. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentin: Dr. A. Syring<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 20. 3. 2008<br />
3 Seminare im 2. Halbjahr<br />
6.8 Prozessmapping im administrativen Bereich<br />
2 Seminare im 2. Halbjahr<br />
Referent: G.Möller<br />
6.9 Das Büro fest im Griff<br />
O AZ BÜ 1 am 15. 4. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: G. Möller<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 5. 2. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referent: G. Möller<br />
6.10 Wissensmanagement <strong>für</strong> Einsteiger<br />
1-ZB-WV-WM-AN-8<br />
am 13. 3. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 1. 2008<br />
6.11 Wissenstransfer — Einführung in <strong>das</strong> Projekt-Debriefing<br />
<strong>für</strong> Führungskräfte<br />
1-ZB-WV-DB-RF-8<br />
am 9. 4. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 30. 1. 2008<br />
6.12 Aus Projekten lernen — pragmatisches Wissensmanagement<br />
in der Projektarbeit<br />
1-ZB-WV-PW-MG-8<br />
vom 22. 9.—23. 9. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 14. 7. 2008<br />
6.13 Lernen, wissen, handeln — Arbeitstechniken im Wissensmanagement<br />
1-AM-AT-WM-A-8<br />
vom 26. 5.—27. 5. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 17. 3. 2008<br />
7. Führungsaufgabe Politikberatung<br />
7.1 Medientraining, öffentlicher Auftritt<br />
Ein Seminar der Hessischen Polizeischule<br />
(HPS) —<br />
siehe dazu die Details unter Punkt 19<br />
8. Führungsinstrument Kommunikation<br />
8.1 Moderation<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: A. Schiepe<br />
Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Moderations-Seminar<br />
der Hessischen Polizeischule<br />
(HPS) mit einem ressortübergreifenden Kontingent<br />
von 2 Plätzen möglich.<br />
Siehe dazu die Details unter Punkt 19<br />
8.2 Mediation<br />
KO AZ ME 1 vom 7.—9. 4. 2008 Grünberg<br />
Referentin: A. Schiepe<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle 28. 1. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: A. Schiepe<br />
8.3 Alles ist Kommunikation<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: St. Philippi<br />
Zusätzlich ist die Teilnahme an Rhetorik-Seminaren<br />
der Hessischen Polizeischule (HPS)<br />
mit einem ressortübergreifenden Kontingent<br />
von 2 Plätzen pro Seminar möglich.<br />
Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />
8.4 Konfliktkompetenz steigern durch gezielte Gesprächsführung<br />
8.4.1 Kritikgespräche konstruktiv führen<br />
KO AZ K11 vom 28.—30. 5. 2008 Wiesbaden<br />
Referentin: A. Schiepe<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 19. 3. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: A. Schiepe<br />
8.4.2 Kommunikation — unaggressiv und gewaltfrei<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: A. Schiepe<br />
8.5 Konzentrations- und Gedächtnisleistung steigern<br />
KO AZ KG 1 vom 19.—20. 5. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: F. Scholz<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 10. 3. 2008<br />
2 Seminare im 2. Halbjahr<br />
Referent: F. Scholz<br />
8.6 Die eigene Präsentation optimieren —<br />
überzeugend auftreten<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: St. Philippi<br />
Zusätzlich ist im zweiten Halbjahr die Teilnahme<br />
an Präsentationstrainings der Hessischen<br />
Polizeischule (HPS) mit einem ressortübergreifenden<br />
Kontingent von 2 Plätzen pro<br />
Seminar möglich.<br />
Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />
8.7 Effiziente und konstruktive Mitarbeitergespräche<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: A. Schuck-Schmidt<br />
8.8 In der Sitzungsleitung schwierige Situationen meistern<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: A. Schuck-Schmidt<br />
9. Führungsinstrument betriebswirtschaftliche Kenntnisse<br />
9.1 SAP-Controlling <strong>für</strong> Kostenstellenverantwortliche<br />
(CO-KSV)<br />
HCC FC R S19 101<br />
vom 18.—19. 2. 2008 Wiesbaden (HCC)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:10. 12. 2007<br />
HCC FC R S19 102<br />
vom 21.—22. 4. 2008 Wiesbaden (HCC)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 11. 2. 2008<br />
2 Seminare im 2. Halbjahr<br />
9.2 Produktorientierte Haushaltsaufstellung <strong>für</strong> Führungskräfte<br />
(PHH-FK)<br />
2 Seminare im 2. Halbjahr<br />
9.3 Betriebswirtschaftliche Grundlagen <strong>für</strong> Führungskräfte<br />
(BWL-GR-FK)<br />
HCC FC R G02 101<br />
vom 27.—28. 2. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:19. 12. 2007<br />
HCC FC R G03 102<br />
vom 17.—18. 3. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
HCC FC R G03 103<br />
vom 28.—29. 5. 2008 Kassel (PP Nord<strong>hessen</strong>)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 19. 3. 2008<br />
3 Seminare im 2. Halbjahr<br />
10. Gender Mainstreaming<br />
10.1 Gender Mainstreaming<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: B. Schäfer
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2265<br />
10.2 Lehrgang <strong>für</strong> Frauenbeauftragte<br />
1 Lehrgang mit 4 Blöcken im 2. Halbjahr<br />
Referentinnen: B. Schäfer, J. Leimbach<br />
11. Selbstorganisation in der Führungsrolle<br />
11.1 Stressbewältigung — Stressmanagement als Führungsaufgabe<br />
SO AZ ST vom 29.—31. 4. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referent: R. Standhardt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 19. 2. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referent: R. Standhardt<br />
11.2 Entspannt führen<br />
SO AZ EF 1 vom 29.—30. 5. 2008 und Grünberg<br />
30. 6. 2008 (follow up) (Jacobsberg)<br />
Referent: D. Merle<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 20. 3. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referent: D. Merle<br />
11.3 Ausbildung von Multiplikatoren zur Progressiven Muskelentspannung/Gesundheitsmanagement<br />
in der Öffentlichen<br />
Verwaltung<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
11.4 Mein Standort als Person und Führungskraft<br />
SO ML PF 1 vom 16.—18. 4. 2008 Grünberg-Sporthotel<br />
Referentin: Dr. S. Franzen<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 9. 1. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: Dr. S. Franzen<br />
11.5 Managementtechniken <strong>für</strong> den Verwaltungsalltag<br />
SO AZ MT 1 vom 19.—21. 5. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referent: R. Standhardt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 10. 3. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referent: R. Standhardt<br />
11.6 Zeitmanagement — lebendig und praktikabel<br />
SO AZ ZM 1 vom 4.—5. 3. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />
Referent: St. Röder<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:18. 12. 2007<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referent: St. Röder<br />
12. Fremdsprachenfortbildung<br />
12.1 Englisch-Test als Voraussetzung <strong>für</strong> einen Englisch-Sprachkurs<br />
FS ENG T1 am 17. 3. 2008 Wiesbaden<br />
Referentin: D. Robinson-Manthey<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
12.2 Englisch in der Verwaltung, Seminarblock<br />
FS ENG V1 vom 9.—13. 6. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />
Referent: J. Wester<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
12.3 Englische Verwaltungssprache, berufsbegleitend<br />
FS ENG VS1<br />
15*2 UE vom 12. 8.—16. 12. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />
Referentin: D. Robinson-Manthey<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
12.4 Presenting with Power Point<br />
FS EN PP 1 vom 2.—6. 6. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />
Referent: Joachim Wester<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
12.5 Kommunikationstraining in Englisch, Seminarblock<br />
FS EN KO 1 vom 2.—6. 6. 2008 Limburg a. d. Lahn<br />
Referentin: D. Robinson-Manthey<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
13. Interkulturelle Kommunikation<br />
13.1 Was wissen wir eigentlich von der Türkei und dem Islam?<br />
2 Seminare im 2. Halbjahr<br />
Referentin: S. Kriechhammer-Yagmur<br />
13.2 Kompetenter Umgang mit Angehörigen der arabischen Kultur<br />
IKK AZ AK 1 vom 9.—11. 6. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentin: A. Brulez<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 3. 2008<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentin: A. Brulez<br />
14. Train-the-Trainer<br />
14.1 Modul 1: Grundlagen der Seminargestaltung<br />
TTT N MO 1 vom 28.—29. 4. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referenten: H.-J. Hantschel/S. Daum<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 18. 2. 2008<br />
14.2 Modul 2: Verschiedene Lernstile —<br />
verschiedene Bedürfnisse<br />
TTT N MO 2 vom 2.—3. 6. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referenten: H.-J. Hantschel/S. Daum<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 20. 3. 2008<br />
14.3 Modul 3: Material aufbereiten und vermitteln<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referenten: H.-J. Hantschel/S. Daum<br />
14.4 Modul 4: Präsentationen<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referenten:<br />
H.-J. Hantschel/S. Daum<br />
14.5 Modul 5: Gruppenprozess und Gruppenleitung<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
Referentinnen: V. Damm/S. Daum<br />
14.6 Modul 6: Vortragen mit Power Point und Beamer<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
15. Führungskräftelehrgänge der Berufsanfängerinnen und<br />
Berufsanfänger (höherer Dienst) und der unteren Leitungsebene<br />
(gehobener Dienst)<br />
15.1 Führungskräftelehrgang der unteren Leitungsebene (gehobener<br />
Dienst)<br />
FKE UL Block 1 vom 21.—23. 4. 2008 Weilburg/Lahn<br />
„Verwaltungsmodernisierung“:<br />
Referent: E. Nietzel<br />
Block 2 vom 2.—5. 6. 2008 Grünberg<br />
„Arbeitstechnik, Kommuni- (Jacobsberg)<br />
kation und Rhetorik“<br />
Referentin: G. Blümmert<br />
Block 3 vom 1.—5. 9. 2008 Grünberg<br />
„Führung in der hessischen (Jacobsberg)<br />
Landesverwaltung“<br />
Referentin: G. Blümmert<br />
Block 4 Termin nach Absprache nach<br />
„Erfahrungsaustausch“ Absprache<br />
Kursleitung: J. Evenius<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 8. 2. 2008<br />
15.2 Führungskräftelehrgang der Berufsanfängerinnen und<br />
Berufsanfänger (höherer Dienst)<br />
FKE BA Block 1 vom 7.—9. 4. 2008 Weilburg/Lahn<br />
„Verwaltungsmodernisierung“<br />
Referent: E. Nietzel<br />
Block 2 vom 26.—27. 5. 2008 Grünberg<br />
„Arbeitstechnik, Selbst- (Jacobsberg)<br />
organisation, Arbeitshilfen“<br />
Referentin: G. Blümmert<br />
Block 3 vom 15.—19. 9. 2008 Grünberg<br />
„Führung, Konfliktmanage- (Jacobsberg)<br />
ment, Kommunikation“<br />
Referentin: G. Blümmert<br />
Block 4 vom 20.—21. 10. 2008 Grünberg<br />
„Öffentliches Dienstrecht“ (Jacobsberg)<br />
Referentin: A. Schäfers<br />
Block 5 vom 3.—5. 12. 2008 Wiesbaden<br />
„Europa“:<br />
Referent: European School of Governance,<br />
Berlin<br />
Block 6 Termin nach Absprache nach<br />
„Erfahrungsaustausch“ Absprache
Seite 2266 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
16. Multiplikatoren<br />
17. Fortbildungsberatung<br />
Kursleitung: H. Hagen<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 25. 1. 2008<br />
18. Ergänzendes Bildungsangebot zur Integration schwerbehinderter<br />
Menschen<br />
18.1 SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(HessBGG) und deren Umsetzung in der Landesverwaltung<br />
— Grundseminar<br />
LBA 144 vom 21.—25. 1. 2008 Borken (Hessen)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 12. 2007<br />
18.2 Ärztliche Gutachtertätigkeit zur Beurteilung der Dienstfähigkeit<br />
LBA 145 vom 11.—13. 2. 2008 Borken (Hessen)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:28. 12. 2007<br />
18.3 Konfliktvermeidung und Umgang mit Konflikten<br />
LBA 146 vom 3.—7. 3. 2008 Borken (Hessen)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 21. 1. 2008<br />
18.4 Rhetorik I<br />
LBA 147 vom 10.—14. 3. 2008 Borken (Hessen)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 1. 2008<br />
18.5 Rhetorik II<br />
LBA 152 vom 30. 6.—4. 7. 2008 Borken (Hessen)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 9. 5. 2008<br />
18.6 Suchtprävention und Suchtbegleitung<br />
LBA 151 vom 5.—9. 5. 2008 Steinbach (Taunus)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 25. 2. 2008<br />
18.7 Eingliederungsmanagement<br />
LBA 154 vom 11.—15. 8. 2008 Hofbieber-<br />
Langenbieber<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 30. 6. 2008<br />
18.8 Seminar der Hessischen Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehinderten-<br />
und Schwerbehindertenvertretungen<br />
<strong>für</strong> die Geschäftsbereiche und obersten Landesbehörden<br />
(Arge-SBV-Hessen)<br />
LBA 156 vom 8.—10. 9. 2008 Zell bei Bad König<br />
siehe detaillierte Seminarbeschreibung<br />
18.9 20. Lehrgang im 3er-Block: (1. Block)<br />
SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(HessBGG) und dessen Umsetzung in der Landesverwaltung<br />
LBA 157-1 vom 22.—26. 9. 2008 Borken (Hessen)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 14. 7. 2008<br />
18.10 20. Lehrgang im 3er-Block: (2. Block)<br />
Öffentliches Dienstrecht: Tarif- und Beamtenrecht<br />
LBA 157-2 vom 27.—31. 10. 2008 Borken (Hessen)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: siehe Nr. 18.9<br />
18.11 20. Lehrgang im 3er-Block: (3. Block)<br />
Gesprächsführung, Kommunikations- und Verhaltenstraining<br />
LBA 157-3 vom 24.—28. 11. 2008 Borken (Hessen)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: siehe Nr. 18.9<br />
19. Angebote der Hessischen Polizeischule — geöffnet <strong>für</strong> Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer der hessischen Landesverwaltung<br />
19.1 Ziel- und Zeitmanagement<br />
IH_FF_ZM01 vom 28.—30. 1. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:10. 12. 2007<br />
19.2 Präsentationstraining<br />
1 Seminar im 2. Halbjahr<br />
19.3 Medientraining, öffentliche Auftritte<br />
IH_FF_MöA01<br />
vom 10.—12. 3. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:28. 12. 2007<br />
19.4 Grundseminar Moderation höherer Dienst<br />
IH_FF_GMHD01<br />
vom 14.—15. 5. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 5. 3. 2008<br />
19.5 Rhetorik<br />
IH_VF_R01 vom 11.—15. 2. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 12. 2007<br />
IH_VF_R02 vom 7.—11. 4. 2008 HPS (Außenstelle<br />
Mühlheim)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 1. 2008<br />
IH_VF_R03 vom 21.—25. 4. 2008 HPS (Außenstelle<br />
Mühlheim)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 11. 2. 2008<br />
IH_VF_R04 vom 16.—20. 6. 2008 HPS (Außenstelle<br />
Kassel)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 4. 2008<br />
I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 06 11/3 53 11 31<br />
1. Grundlagen der Führung/Führung im Wandel<br />
Fortbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse der theoretischen<br />
Grundlagen von Führung vermitteln und die Auseinandersetzung<br />
mit verschiedenen Führungsmodellen und -instrumenten<br />
sowie der Thematik Führen in Veränderungsprozessen<br />
ermöglichen. Die Fortbildung in diesem Themenfeld<br />
vermittelt Kenntnisse aller relevanten Führungserlasse und<br />
Richtlinien der hessischen Landesverwaltung und qualifiziert<br />
die Führungskräfte im Hinblick auf die praktische Umsetzung<br />
im jeweiligen Arbeitsumfeld.<br />
1.1 Wirtschaftliche Steuerung des Verantwortungsbereichs<br />
Zielgruppe: Spitzenführungskräfte<br />
Mandantenleitungen<br />
Erlöskosteneinheit-Verantwortliche<br />
Seminarziel: Den Teilnehmenden deutlich machen, welche<br />
Führungsaufgaben zukünftig auf sie<br />
zukommen, ihre Bereitschaft <strong>für</strong> Change<br />
Management wecken und mit ihnen die Anwendung<br />
der neuen Instrumente in der Praxis<br />
besprechen.<br />
Seminarinhalt: Die NVS bedeutet einen Paradigmenwechsel,<br />
der unsere Arbeitsprozesse und insbesondere<br />
die Steuerung dieser Prozesse<br />
zwangsläufig verändert.<br />
Auf die (Spitzen-)Führungskräfte der hessischen<br />
Landesverwaltung kommt die Aufgabe<br />
zu, mit den neuen Instrumenten bestimmte<br />
Ergebnisse zu erreichen; hierzu<br />
werden künftig Management-Fähigkeiten<br />
in den Bereichen Organisation, Personal<br />
und betriebswirtschaftliches Denken benötigt,<br />
wie sie bisher in der Verwaltung<br />
nicht zum Einsatz kamen.<br />
Dieses Seminar soll<br />
— eine Standortbestimmung vornehmen:<br />
Wo genau stehen wir im Veränderungsprozess<br />
und was kommt konkret auf uns<br />
zu?<br />
— den Wirkzusammenhang zwischen den<br />
einzelnen Elementen und Instrumenten<br />
der Neuen Verwaltungssteuerung aufzeigen;<br />
— zeigen, wo alte Verwaltungssteuerung<br />
und neue Verwaltungssteuerung parallel<br />
bestehen, wo es derzeit Verwerfungen<br />
gibt und mit welchen Bestandteilen<br />
von NVS Führungskräfte zukünftig arbeiten<br />
müssen;<br />
— die konkrete Anwendung einiger wichtiger<br />
Instrumente in der Praxis zeigen<br />
sowie offene Fragen der Teilnehmenden<br />
hierzu klären.<br />
WA SP WS1 vom 9.—10. 6. 2008 Kelkheim (Taunus)<br />
Referenten: Prof. Dr. Wolfgang Harburger,<br />
Erhard Nietzel<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
28. 3. 2008<br />
1.2 „MoVe“ — Strategisches Handeln in komplexen Entscheidungslagen<br />
Zielgruppe: Spitzenführungskräfte und Führungskräfte<br />
der mittleren Leitungsebene
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2267<br />
Seminarziel: Die Vermittlung strategischen Denkens und<br />
Handelns in einem System, wie es die modernisierte<br />
Verwaltung darstellt;<br />
Die Gewinnung von Erkenntnissen über die<br />
zukünftig adäquate Ausfüllung von Führungsrollen.<br />
Seminarinhalt: „MoVe“ steht <strong>für</strong> „Moderne Verwaltung“<br />
und enthält eine speziell <strong>für</strong> die hessische<br />
Landesverwaltung entwickelte Simulation,<br />
die die zukünftige Behördenrealität abbildet<br />
und es ermöglicht, strategisches Denken<br />
und Handeln zu üben.<br />
Inhalte:<br />
Führen und Steuern unter veränderten Organisationsstrukturen.<br />
Auswirkungen der derzeitigen Reformprozesse<br />
auf unseren Arbeitsalltag.<br />
WA AZ SH1 vom 3.—4. 6. 2008 Homberg (Ohm)<br />
Referent: Dr. Peter Wordelmann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
25. 3. 2008<br />
1.3 Kollegiale Beratung<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Problemlösungsmöglichkeiten mittels kollegialer<br />
Beratung zu erleben;<br />
Die Aneignung verschiedener Modelle kollegialer<br />
Beratung <strong>für</strong> die eigene Praxis.<br />
Seminarinhalt: Die aktuellen Veränderungen durch die<br />
Verwaltungsreform führen im Arbeitsalltag<br />
zu einer Vielzahl von offenen Fragen und<br />
Auseinandersetzungen bis hin zu Konflikten.<br />
Der Workshop bietet die Möglichkeit, verschiedene<br />
Modelle zu kollegialer Beratung<br />
und Unterstützung bei der Lösung von Problemen<br />
kennen zu lernen und deren Anwendung<br />
zu üben sowie mit der im Workshop<br />
entstandenen Gruppe weitere kollegiale<br />
Beratung und Unterstützung in Eigenregie<br />
<strong>für</strong> sich zu nutzen.<br />
Häufig können Probleme mit dem Wissen<br />
und den Erfahrungen von anderen Kolleginnen<br />
und Kollegen aus der Verwaltung<br />
gelöst werden.<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Martina Paulini<br />
1.4 Führen in der modernen Verwaltung<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Kenntnis der mit der Einführung betriebswirtschaftlicher<br />
Steuerungsinstrumente<br />
und moderner Informations- und Kommunikationsmittel<br />
verbundenen neuen Aufgaben<br />
und Herausforderungen<br />
Seminarinhalt: Die Umstellung auf die outputorientierte<br />
Steuerung und Produkthaushalt stellt ganz<br />
neue zusätzliche Anforderungen an die<br />
Führung, denen neben der herkömmlichen<br />
Aufgabenwahrnehmung entsprochen werden<br />
muss.<br />
Am ersten Tag werden die wichtigsten Aufgaben<br />
und Instrumente der ökonomisch<br />
orientierten Verwaltungsführung auf den<br />
Ebenen Mandant, Erlös-Kosten-Einheit<br />
und Kostenstelle und die Grundstrukturen<br />
einer von moderner Informationstechnologie<br />
unterstützten Ablauforganisation<br />
(E-Government) in Hessen dargestellt.<br />
Auf der Basis dieser beiden Input-Teile<br />
werden dann am zweiten Tag die möglichen<br />
Folgen <strong>für</strong> die Wahrnehmung der Führungsaufgabe<br />
diskutiert und es wird der<br />
Versuch gemacht, die künftigen Rollen von<br />
Führungskräften in der öffentlichen Verwaltung<br />
zu konkretisieren.<br />
Nach Bedarf auf Nachfrage auch als Inhouse-Veranstaltung<br />
möglich<br />
WA AZ FM 1 vom 6.—7. 5. 2008 Weilburg/Lahn<br />
Referenten: Erhard Nietzel,<br />
Friedrich Ebner<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
25. 2. 2008<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referenten: Erhard Nietzel,<br />
Friedrich Ebner<br />
1.5 Neue Aufgaben, neue Projekte im eigenen Verantwortungsbereich<br />
erfolgreich bewältigen<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Vertieftes Verständnis <strong>für</strong> Veränderungsdynamiken<br />
entwickeln und hilfreiche Instrumente<br />
<strong>für</strong> die Bewältigung der Veränderungsprozesse<br />
kennen lernen<br />
Durch die Bearbeitung eigener Veränderungskonzepte<br />
praxisnahe und erfolgreiche<br />
Strategien <strong>für</strong> den Veränderungsprozess<br />
— zum Beispiel bei Umstrukturierungsmaßnahmen,<br />
Übernahme neuer Verantwortungsbereiche,<br />
Einführung von Zielvereinbarungen<br />
etc. — entwickeln<br />
Seminarinhalt: Den Wandel zu gestalten, umzusetzen und<br />
zu begleiten ist die herausfordernde Aufgabe<br />
von Führungskräften geworden. Erfolgreiche<br />
Bewältigung von Veränderungsprozessen<br />
heißt <strong>für</strong> die Führungskraft heute<br />
prozessorientiertes Denken und Handeln<br />
in der Führungsarbeit. In diesem Seminar<br />
erfahren Sie, wie Sie Veränderungen in der<br />
Praxis planen, umsetzen und steuern können.<br />
Die Teilnehmer/innen bringen ihre eigenen<br />
Projektvorhaben als Fallbeispiele ein<br />
und erfahren durch die gemeinsame Reflexion<br />
und den Input der Seminarleitung die<br />
notwendige Unterstützung zur Optimierung<br />
der Projektumsetzung.<br />
Inhalte:<br />
— Die Phasen der Veränderung bei Menschen<br />
und Organisationen<br />
— Konstruktiver Umgang mit Konflikten<br />
und Widerständen<br />
— Rolle der Führungskraft in Zeiten des<br />
Wandels<br />
— Bedeutung und Gestaltung der Kommunikationsprozesse<br />
im Change-Management<br />
— Schlüsselfaktoren erfolgreichen Vorgehens<br />
bei Veränderungsvorhaben<br />
— Veränderungsprojekte und wirkungsvolle<br />
Führungsstrategien<br />
WA AZ NA1 vom 18.—20. 6. 2008<br />
Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referentin: Petra Birkenbach<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
8. 4. 2008<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Petra Birkenbach<br />
1.6 Typgerechtes Führen<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Hintergründe <strong>für</strong> typgerechtes Führen kennen<br />
lernen<br />
Das eigene Führungsverhalten im Hinblick<br />
auf Wertschätzung und Anpassung an andersartiges<br />
Verhalten reflektieren können<br />
Die eigene Führungsfähigkeit flexibel und<br />
typgerecht einsetzen können<br />
Das Engagement und die Kompetenz der<br />
Mitarbeiter/innen unterstützen können<br />
Objektive und effektive Beurteilungen der<br />
Mitarbeiter-Leistungen fertigen können<br />
Seminarinhalt: Der spezielle Schwerpunkt dieses Führungstrainings<br />
ist <strong>das</strong> Erkennen und die<br />
Umsetzung der eigenen Fähigkeit zum<br />
„typgerechten“ Führen von Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter. Durch dieses Training<br />
wird die funktionsbasierte Autorität der
Seite 2268 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
Führungskräfte (fachlich und hierarchisch<br />
bedingte Kompetenz) um die persönliche<br />
Führungsautorität erweitert.<br />
Das Seminar zielt auf die Erweiterung der<br />
Fähigkeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
im eigenen Arbeitsumfeld besser einschätzen<br />
zu können. Die Umsetzung in die<br />
tägliche Praxis — <strong>das</strong> „WIE“ der Mitarbeiterbeurteilung<br />
— wird insbesondere<br />
durch den Einsatz von methodisch aufgebauten<br />
Lerninstrumenten als Teilnehmerunterlagen<br />
unterstützt.<br />
Inhalte:<br />
— Grundlagen des Verhaltens<br />
— Hintergründe des DISG ® -Persönlichkeitsmodells<br />
— Führung durch Selbstführung<br />
— Wertschätzung von Andersartigkeit<br />
— Zusammenhang von produktiver und<br />
non-produktiver Führung mit Mitarbeiterleistung<br />
— Einschätzung des Mitarbeiters anhand<br />
von Lerninstrumenten<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Hans-Joachim Pasch<br />
I 64 Ansprechpartnerin: Helga Neeb Tel.: 06 11/3 53 15 41<br />
2. Aktuelle Herausforderungen an Gesellschaft, Staat, Verwaltung<br />
Fortbildungsmaßnahmen zu gesellschaftspolitischen Themen<br />
von übergeordneter Bedeutung, die die Auseinandersetzung<br />
mit aktuellen und zukünftigen Entwicklungen und<br />
die Reflexion über deren Auswirkungen auf die Verwaltung<br />
ermöglichen.<br />
2.1 Kolloquium zur staatswissenschaftlichen Fortbildung: Die<br />
Zukunft Hessens denken<br />
Zielgruppe: Spitzenführungskräfte und Führungskräfte<br />
der mittleren Leitungsebene<br />
Seminarziel: Reflexion über gesellschaftliche, wirtschaftliche<br />
und politische Entwicklungen<br />
und deren Einfluss auf die öffentliche Verwaltung;<br />
Überlegungen anstellen, ob und wie die hessische<br />
Verwaltung auf diese Entwicklungen<br />
reagieren könnte.<br />
Seminarinhalt: Gesellschaftliche Veränderungen seit den<br />
90er Jahren und sich abzeichnende Finanzierungsprobleme<br />
<strong>für</strong> Verwaltung und<br />
Staatstätigkeit sind Auslöser und Triebkraft<br />
<strong>für</strong> Überlegungen zur zukünftigen<br />
Rolle des Staates. Dazu gehört auch die<br />
Fragestellung, in welchem Umfang und auf<br />
welche Art und Weise der Staat zukünftig<br />
seine Aufgaben wahrnehmen wird. Aus der<br />
Vielzahl der Faktoren, die Möglichkeiten<br />
und Grenzen staatlichen Handelns heute<br />
und voraussichtlich in Zukunft bestimmen,<br />
sollen einige intensiver betrachtet werden.<br />
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten<br />
Gelegenheit, sich mit aktuellen und<br />
möglichen zukünftigen Entwicklungen und<br />
Trends auseinanderzusetzen.<br />
AH AZ KO1 „Die Kreuzzüge und ihre Bedeutung <strong>für</strong><br />
den interkulturellen Dialog bis heute: eine<br />
kritische Würdigung“<br />
am 24. 1. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: Dr. Ekkehart Rotter<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
6. 12. 2007<br />
AH AZ KO2 „Grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit<br />
und Gleichheit vor dem Gesetz“<br />
am 21. 2. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: NN<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
13. 12. 2007<br />
AH AZ KO3 „Das Pazifische Jahrhundert“<br />
am 13. 3. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: Prof. Dr. Harald Müller<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
3. 1. 2008<br />
AH AZ KO4 am 17. 4. 2008 Wiesbaden<br />
Thema und Referent wird noch im Internet<br />
unter www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de bekannt<br />
gegeben<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
7. 2. 2008<br />
AH AZ KO5 am 15. 5. 2008 Wiesbaden<br />
Thema und Referent wird noch im Internet<br />
unter www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de bekannt<br />
gegeben<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
6. 3. 2008<br />
AH AZ KO6 am 12. 6. 2008 Wiesbaden<br />
Thema und Referent wird noch im Internet<br />
unter www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de bekannt<br />
gegeben<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
3. 4. 2008<br />
4 Seminare — 1 / 2 -tägig — 2. Halbjahr<br />
I 63 Ansprechpartnerin: Anna Elzer Tel.: 06 11/3 53 15 37<br />
3. Europäische Union<br />
Fortbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse der Grundlagen,<br />
der Funktionsweise, der Organe und wichtigsten Institutionen<br />
sowie der wesentlichen Politikbereiche der Europäischen<br />
Union vermitteln und die inhaltliche Auseinandersetzung<br />
mit diesen Aspekten ermöglichen; die Kenntnisse zu<br />
Einzelfragen die EU betreffend vermitteln, die <strong>für</strong> Führungstätigkeiten<br />
in bestimmten Bereichen der hessischen<br />
Verwaltung notwendig sind.<br />
3.1 Theorie und Praxis der Europäischen Union<br />
Zielgruppe: Führungskräfte sowie sonstige Bedienstete,<br />
die dienstlich mit der EU zu tun haben insbesondere<br />
Bedienstete, die <strong>für</strong> die Mitarbeit<br />
in EU-Gremien oder Tätigkeiten in der<br />
Kommission als nationale Experten in Betracht<br />
kommen<br />
Seminarziel: Kenntnis der wichtigsten EU-Organe und<br />
-Institutionen, der historischen Entwicklung<br />
der EU; Verständnis der Mitwirkungsmöglichkeiten<br />
von Bundes- und Landesregierung<br />
und der Wirkungsweise der<br />
EU auf hessisches Verwaltungshandeln<br />
Seminarinhalt: 1. Block: Geschichte der EU, Aufgaben und<br />
Arbeitsweise der Institutionen der EU,<br />
Konvent und Verfassungsvertragsentwurf,<br />
Erweiterung der EU, Mitwirkungsmöglichkeiten<br />
der Bundesländer im EU-Rechtsetzungsprozess,<br />
Bewerbung nach Europa<br />
2. Block: Fahrt nach Brüssel und Luxemburg<br />
— Besuch des EP, EURH und EUGH,<br />
Vertretung des Landes Hessen bei der EU,<br />
Vertretung der Bundesrepublik Deutsch<strong>land</strong><br />
bei der EU, Gespräche mit Vertretern<br />
verschiedener Generaldirektionen der EU-<br />
Kommission<br />
EU-TP 1 Block 1 vom 16.—19. 6. 2008<br />
Schlangenbad<br />
Block 2 vom 8.—11. 9. 2008<br />
Brüssel/Luxemburg<br />
Referenten: Ralf Bingel u. a.<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
7. 4. 2008<br />
3.2 Modul 1: EU-Grundlagen<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />
betraut sind<br />
Seminarziel: Kenntnis der wichtigsten EU-Organe und<br />
-Institutionen sowie der historischen Entwicklung<br />
der EU; Verständnis der Auswirkungen<br />
auf hessisches Verwaltungshandeln;
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2269<br />
Über Grundlagen verfügen als Basis <strong>für</strong> die<br />
darauf aufbauenden Module 2 bis 10<br />
Seminarinhalt: Die Geschichte der europäischen Integration<br />
Die Säulen der Union<br />
Die Organe und Institutionen der EU<br />
Hinweis:<br />
Dieses Modul ist Basis <strong>für</strong> die darauf aufbauenden<br />
Module 2 bis 10<br />
EU GL 1 vom 10.—11. 3. 2008 Wiesbaden<br />
Referenten: European School of Governance,<br />
Berlin<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
2. 1. 2008<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
3.3 Modul 2: EU-Recht und Rechtsetzung<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />
betraut sind<br />
Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />
die EU<br />
Seminarziel: Hintergrundwissen zur Entstehung und<br />
Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales<br />
Recht gewinnen, Fehlerquellen erkennen<br />
und deren Folgen einschätzen können,<br />
die Gerichtsbarkeit der EU und die<br />
Entwicklung von Grundrechten kennen lernen<br />
Seminarinhalt: Der Bund und <strong>das</strong> Land Hessen als Akteure<br />
europäischer Rechtsetzung. Vertiefende<br />
Einblicke in die Entstehung und Umsetzung<br />
von Richtlinien der Europäischen<br />
Union<br />
Die Umsetzung von Richtlinien unter besonderer<br />
Berücksichtigung des New-Approach-Ansatzes<br />
Rechtsetzung in der Europäischen Union —<br />
konkrete und aktuelle Verfahren im Blickpunkt<br />
Die Gerichtsbarkeit und der Rechtsweg in<br />
der Europäischen Union<br />
Grundrechte und Grundwerte in der Europäischen<br />
Union<br />
EU RECHT 1 vom 28.—29. 4. 2008 Wiesbaden<br />
3.4 Modul 3: Europas neue Ordnung<br />
Referenten: European School of Governance,<br />
Berlin<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
18. 2. 2008<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />
betraut sind<br />
Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />
die EU<br />
Seminarziel: Die Teilnehmer haben einen Überblick über<br />
die derzeitige politische Situation der EU<br />
und Verfassung <strong>für</strong> Europa sowie Perspektiven<br />
der Umsetzung der deutschen und<br />
portugiesischen Ratspräsidentschaft entwickelt<br />
Seminarinhalt: Ergebnisse der deutschen Ratspräsidentschaft,<br />
Fortführung durch die portugiesische<br />
Ratspräsidentschaft<br />
Grundlagenvertrag versus Verfassung<br />
Erstellung von vier unterschiedlichen Szenarien<br />
zur Zukunft der Europäischen Union<br />
EU ENO 1 vom 5.—6. 6. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: European School of Governance,<br />
Berlin<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
27. 3. 2008<br />
3.5 Modul 4: Aktuelle Politikbereiche der EU — Öffentliche<br />
Gesundheit<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />
betraut sind<br />
Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />
die EU<br />
Seminarziel: Kennenlernen der EU-Gesundheitspolitik,<br />
Auswirkungen des Aktionsprogramms verstehen<br />
Seminarinhalt: Die Gesundheitspolitik der Europäischen<br />
Union — Zuständigkeit der Mitgliedstaaten<br />
vs. EU-weite Probleme der öffentlichen<br />
Gesundheit<br />
1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
3.6 Modul 5: Haushalt der EU und Strukturfonds<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />
betraut sind<br />
Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />
die EU<br />
Seminarziel: Kennenlernen der Finanzverfassung und<br />
des Haushalts der EU sowie des Binnenmarktes,<br />
der Grundfreiheiten und der Wirtschafts-<br />
und Währungsunion, die wichtigsten<br />
Strukturfonds <strong>für</strong> die neue Förderperiode<br />
2007—2013 kennen lernen<br />
Seminarinhalt: Die Finanzen der Europäischen Union<br />
Der Haushalt der Europäischen Union <strong>für</strong><br />
<strong>das</strong> Jahr 2007<br />
Der Europäische Binnenmarkt und die vier<br />
Grundfreiheiten<br />
Die Währungsunion<br />
Strukturfonds — Förderperiode 2007 bis<br />
2013<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
3.7 Modul 6: Beihilferecht der EU<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />
betraut sind<br />
Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />
die EU<br />
Seminarziel: Grundsätze der EU-Haushaltsführung kennen<br />
lernen, Begriffbestimmungen und<br />
Grundlagen des Beihilferechts verstehen<br />
sowie <strong>das</strong> Beihilferegime der Gemeinschaft<br />
unter politischen und rechtlichen Aspekten<br />
nachvollziehen können<br />
Seminarinhalt: Die Finanzverfassung der Europäischen<br />
Union<br />
Das Beihilferecht der Europäischen Union<br />
Beihilfenaufsicht und Rechtsschutz<br />
Fallbeispiele hessischer Sicht<br />
Sichtweise des EURH<br />
1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
3.8 Modul 7: Die Förderpolitik der EU<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />
betraut sind, zusätzlich: interessierte<br />
Beschäftigte<br />
Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />
die EU<br />
Seminarziel: Allgemeine Grundsätze der EU-Förderpolitik<br />
überblicken; aktuelle Programme und<br />
deren Nutzungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die eigene<br />
Praxis kennen lernen<br />
Seminarinhalt: Allgemeine Einführung in die Förderpolitik<br />
der Europäischen Union<br />
Aktuelle Förderprogramme <strong>für</strong> Länder,<br />
Kreise und Kommunen — Programme konkret<br />
nutzen<br />
Vorstellung klassischer Förderprogramme<br />
der Europäischen Union <strong>für</strong> Hessen
Seite 2270 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
3.9 Modul 8: Das EU-Vergaberecht<br />
Erfahrungsaustausch über bisherige Antragstellungen<br />
und Fördermaßnahmen in<br />
Hessen<br />
Bearbeitung von praktischen Beispielen<br />
1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />
betraut sind, zusätzlich: alle Bediensteten,<br />
die mit Vergaberecht zu tun haben<br />
bei Beschaffungsstellen, Zuwendungsgebenden<br />
Stellen, interne und externe Revision,<br />
Audit-Stellen und Gesellschaften<br />
des Landes<br />
Seminarziel: Selbstständigen Umgang mit Problemen<br />
des haushalts- und europarechtlichen Vergaberechts,<br />
des Vertragsrechts und anderer<br />
relevanter Rechtsbereiche erlernen<br />
Seminarinhalt: Rechtsgrundlagen des Vergaberechts<br />
Vergabeverfahren — Vergabevertrag/Auftrag<br />
e-Vergabe (Hessen, Bund, EG)<br />
Hessische Ausschreibungsdatenbank —<br />
HAD<br />
EU VERG 1 am 12.—13. 3. 2008 Weilburg/Lahn<br />
Referenten: Burkhard Kühn,<br />
Siegfried Stockhorst,<br />
Brigitta Trutzel<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
2. 1. 2008<br />
3.10 Modul 9: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />
betraut sind<br />
Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />
die EU<br />
Seminarziel: Kennenlernen der Politikfelder „Gemeinsame<br />
Außen- und Sicherheitspolitik“ und<br />
„Sicherheits- und Verteidigungspolitik der<br />
EU“;<br />
Überprüfung und Neubewertung des jeweils<br />
eigenen Standpunkts<br />
Seminarinhalt: Warum benötigt die EU eine Gemeinsame<br />
Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine<br />
Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik?<br />
Inhalte:<br />
— Verantwortung Europas <strong>für</strong> die globale<br />
Sicherheit<br />
— Strategische Ziele der EU<br />
— Nahost-Konflikt und EU<br />
— Fokus auf aktuelle EU-politische<br />
„Brennpunkte“<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
3.11 Modul 10: Umsatzsteuerbetrug, Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />
und organisierten Kriminalität<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />
betraut sind, bevorzugt mit der<br />
Thematik befasste Bedienstete,<br />
Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />
die EU<br />
Seminarziel: Kennenlernen der verschiedenen Möglichkeiten<br />
der Zusammenarbeit von Polizei,<br />
Justiz und Finanzverwaltung<br />
Seminarinhalt: Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg<br />
Amts- und Rechtshilfe in der Praxis<br />
Nutzung von Eurojust<br />
Auskunftsaustausch innerhalb von Europa<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 06 11/3 53 11 31<br />
4. Führungsaufgabe Verwaltungsmodernisierung<br />
Fortbildungsmaßnahmen, die zum Verständnis der Gründe<br />
und Ursachen von Verwaltungsmodernisierung beitragen<br />
sowie Kenntnisse über die aktuellen Reformprojekte des<br />
Landes Hessen vermitteln, insbesondere zur „Philosophie“<br />
der betriebswirtschaftlich orientierten Verwaltungssteuerung<br />
und des E-Government.<br />
Für die Seminare unter Punkt 4.1.1 und 4.1.2, die von der<br />
HZD durchgeführt werden, gilt:<br />
Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den „Meldebogen<br />
Zentrale Fortbildung.doc“.<br />
Die Seminargebühren werden von der Zentralen Fortbildung<br />
aus zentralen Mitteln finanziert. Evtl. anfallende weitere<br />
Kosten sind von der entsendenden Dienststelle zu tragen.<br />
Unterkunft und Verpflegung werden nicht bereitgestellt.<br />
Es wird die jeweils entsprechende Anzahl von Fortbildungspunkten<br />
erteilt (10 Fortbildungspunkte <strong>für</strong> einen Seminartag).<br />
Für <strong>das</strong> Seminar unter Punkt 4.2, <strong>das</strong> vom und im Bildungsseminar<br />
Rauischholzhausen durchgeführt wird, gilt:<br />
Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den „Meldebogen<br />
Rauischholzhausen.doc“.<br />
Die Seminargebühren und Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung<br />
werden von der Zentralen Fortbildung aus zentralen<br />
Mitteln finanziert. Reisekosten sind von der entsendenden<br />
Dienststelle zu tragen.<br />
Es wird die jeweils entsprechende Anzahl von Fortbildungspunkten<br />
erteilt (10 Fortbildungspunkte <strong>für</strong> einen Seminartag).<br />
4.1 Projektmanagement — mit Nutzung von Projektmanagement-Software<br />
Zielgruppe: Führungskräfte, die ein Projekt zu leiten<br />
oder durchzuführen haben<br />
Seminarziel: Ziele von Projektarbeit kennen;<br />
Anwendungsfelder und Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> effektives Projektmanagement kennen<br />
Seminarinhalt: „Projekte“ mit Ablauf/Zeitstruktur und<br />
Projektaufbauorganisation planen; die zugehörigen<br />
Planungstechniken beherrschen;<br />
Projektorganisation in die Aufbauorganisation<br />
einbinden; Aufgaben von Projektleitung<br />
und Teammitgliedern festlegen;<br />
Projektabwicklung überwachen und steuern;<br />
Projektarbeiten erfolgreich abschließen;<br />
mit Nutzung von Projektmanagement-Software<br />
die Effizienz von Projektarbeit steigern<br />
4.1.1 Projekte planen und abwickeln mit MindManager Pro<br />
Zielgruppe: Sie sind als Führungskraft oder als Projektleiter<br />
tätig und suchen ein einfaches<br />
Tool, mit dem Sie ein Projekt strukturiert<br />
angehen, gleichzeitig jedoch individuell und<br />
flexibel vorgehen können.<br />
Grundkenntnisse mit dem MindManager,<br />
wie Sie im Seminar „Mindmapping mit dem<br />
MindManager“ erworben werden können<br />
und Grundkenntnisse des Projektmanagements<br />
werden vorausgesetzt.<br />
Seminarziel: In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Projektmanagement-Methoden<br />
in einer einfachen<br />
aber wirkungsvollen Weise nutzen<br />
können, ohne auf komplexe Planungstools<br />
wie MS Projekt zurückgreifen zu müssen.<br />
Gerade bei kleineren Projekten reichen<br />
Form und Funktionaliät des MindManager<br />
in der Regel völlig aus. Für größere Projekte<br />
ist der Einsatz des Tools gerade zur Vorbereitung,<br />
zum Beispiel eines detaillierten<br />
Terminplans in MS Projekt hervorragend<br />
geeignet, zumal eine direkte Schnittstelle zu<br />
Projekt besteht. Am Ende des Seminars<br />
nehmen Sie die Dateien <strong>für</strong> <strong>das</strong> im Kurs<br />
entwickelte Projektportal und die einzelnen<br />
Planungstools als Vorlage <strong>für</strong> Ihre realen<br />
Projekte mit.<br />
Außerdem erhalten Sie eine 21-Tage Demo-<br />
Vollversion der aktuellen MindManager-<br />
Version
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2271<br />
Seminarinhalt: • Aufbau eines Projekt-Portals<br />
— Verknüpfte Maps<br />
— Einsatz von MapParts<br />
• Erstellen eines Projektstrukturplans<br />
• Arbeitspaketbeschreibungen<br />
— Benutzerdefinierte Eigenschaften<br />
• Einfache Terminplanung und Ressourcenverwaltung<br />
• Das Projekthandbuch als MindMap<br />
• Projektinhalte im Team erarbeiten<br />
• Der Überarbeitungsmodus<br />
1-AM-PR-MI-M-8<br />
vom 2.—3. 6. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
24. 3. 2008<br />
4.1.2 Projektplanung mit MS-Projekt-Grundlagen<br />
Zielgruppe: Projektleiter/innen und -mitarbeiter/innen,<br />
die erste Erfahrungen im Projektmanagement<br />
haben und MS Project einsetzen wollen.<br />
Vorausgesetzt werden Kenntnisse in<br />
der Bedienung von Windows.<br />
Seminarziel: Mit diesem Seminar erfahren Sie, wie Ihnen<br />
<strong>das</strong> Werkzeug MS Project helfen kann,<br />
Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen. Sie<br />
lernen, wie Sie mit Project Projektablaufpläne<br />
erstellen, Termine planen, Ressourcen<br />
verwalten und aussagefähige Berichte erstellen.<br />
Seminarinhalt: • Ein Projektstrukturplan und seine Gliederungsprinzipien<br />
• Die Oberfläche und Bedienung von Project<br />
• Aufbau von Projektplänen<br />
— Eingabe und Gliederung von Vorgängen<br />
— Abhängigkeiten zwischen Vorgängen<br />
— Terminberechnung<br />
— Aufbau von Ressourcentabellen, Zuordnung<br />
von Ressourcen<br />
• Projektverfolgung und -controlling<br />
— Aktualisierung von Terminen und<br />
Ressourcenzuordnung<br />
— Fertigstellungsgrad von Vorgängen<br />
— Soll-Ist-Vergleiche, Auswertungen<br />
• Ausdrucke und Berichte<br />
• Mehrprojekttechnik, Haupt- und Teilprojekte<br />
1-AM-PM-PR-GR-U-8<br />
vom 17.—19. 3. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
4.2 Projektmanagement und Projektführung — ein Praxisworkshop<br />
Zielgruppe: ProjektleiterInnen und MitarbeiterInnen<br />
von Projektteams, insbesondere von gerade<br />
begonnenen oder kurz vor dem Beginn stehenden<br />
Projekten<br />
Seminarziel: Ziele von Projektarbeit kennen;<br />
Anwendungsfelder und Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> effektives Projektmanagement kennen<br />
Seminarinhalt: Die TeilnehmerInnen werden mit spezieller<br />
Unterstützung an ihrem eigenen Projekt<br />
arbeiten. Sie lernen<br />
• die Vorteile der Projektorganisation und<br />
-arbeit in Abgrenzung zur Linienarbeit<br />
• die Bedeutung des Projektteams und der<br />
Zusammenarbeit<br />
• die Aufstellung von Projektzielen<br />
• die Erstellung eines Projektstrukturund<br />
Ablaufplanes (Projektphasen)<br />
• die Termin- und Ressourcenplanung<br />
• sowie Ansätze eines effizienten Projektcontrollings<br />
kennen und werden sich die einzelnen Projektinstrumente<br />
am individuellen Projekt<br />
umsetzungsreif erarbeiten.<br />
Voraussetzungen:<br />
Es empfiehlt sich die Teilnahme von 3<br />
bis 4 Personen eines Projektteams, um am<br />
eigenen Projekt arbeiten zu können. (Bei<br />
der Anmeldung bitte die Projekte angeben.)<br />
HBR 2008/025 vom 14.—15. 5. 2008 Rauischholzhausen<br />
Referenten: Dr. Manfred Ehlers,<br />
Dr. Wilhelm Süßmann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
25. 3. 2008<br />
1 Seminar — 2. Halbjahr<br />
4.3 Ziele und Inhalte der Verwaltungsmodernisierung<br />
Zielgruppe: Führungskräfte der unteren Leitungsebene<br />
Seminarziel: Vertiefung und Auffrischung der Kenntnisse<br />
über die Ursachen der Verwaltungsreform<br />
und <strong>das</strong> Zusammenwirken der einzelnen<br />
Elemente der NVS nach der Einführung<br />
des Produkthaushalts; Kenntnis<br />
der Funktion der neuen Instrumente des<br />
Rechnungswesens im Rahmen der NVS.<br />
Förderung der Einsicht in die Notwendigkeit<br />
der Verwaltungs-Modernisierung und<br />
Steigerung der Motivation zur Mitwirkung<br />
daran<br />
Seminarinhalt: Der aktuelle Stand der Verwaltungsreform<br />
in Hessen sowie die wichtigsten Elemente<br />
der NVS und der Verwaltungsmodernisierung<br />
im Überblick: Ziele, Produkte, Leistungen,Zielvereinbarungen/Kontraktmanagement,<br />
Budgetierung, Produkthaushalt,<br />
E-Government, Organisation, Motivation<br />
und Führung.<br />
Schulungen werden auf Anforderung bereit<br />
gestellt.<br />
2-tägig oder 3-tägig nur als Inhouse-Veranstaltung<br />
— nach Bedarf auf Anfrage<br />
Referent: Erhard Nietzel<br />
I 65 Ansprechpartnerin: Martina Stoklossa Tel.: 06 11/3 53 14 59<br />
5. Führungsaufgabe Personal<br />
Fortbildungsmaßnahmen,<br />
— die Kenntnisse der Rechtsgrundlagen im Personalwesen<br />
sowie im Personalmanagement vermitteln und zur Handhabung<br />
von Personalführungsaufgaben (zum Beispiel Beurteilung,<br />
leistungsorientierte Bezahlung) qualifizieren;<br />
— die die Bedeutung von Personalmanagement und Personalentwicklung<br />
im Zusammenhang mit der NVS und dem<br />
Modernisierungsprozess im Dienst- und Tarifrecht vermitteln<br />
und zu einer Personalsteuerung gemäß den neuen<br />
Anforderungen und mit den neuen Instrumenten qualifizieren;<br />
die Führungskräfte <strong>für</strong> die Belange von Beschäftigten mit<br />
familiären Verpflichtungen sensibilisieren und ihnen Kenntnisse<br />
über Instrumente zur besseren Vereinbarkeit von Familie<br />
und Beruf (zum Beispiel Teilzeitarbeit, Telearbeit) vermitteln.<br />
5.1 Personalentwicklung und Personalmanagement auf der<br />
obersten Leitungsebene<br />
Zielgruppe: Spitzenführungskräfte:<br />
Mandantenleitungen, Abteilungsleiterinnen<br />
und -leiter in den obersten Landesbehörden<br />
sowie Gremienvertreter und -vertreterinnen<br />
(Personalräte, Frauenbeauftragte,<br />
Schwerbehindertenvertretungen)<br />
Seminarziel: Verständnis der Bedeutung von strategischer<br />
Personalentwicklung und Personalmanagement<br />
im Zusammenhang mit der<br />
NVS<br />
Seminarinhalt: Die strategischen Aspekte von Personalmanagement<br />
und Personalentwicklung<br />
Personalentwicklung und PE-Instrumente<br />
gezielt einsetzen, um bei Umstrukturierungs-<br />
und Umorganisationsprozessen die<br />
Ziele der Verwaltungsmodernisierung mit
Seite 2272 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
den Interessen der Beschäftigten in Einklang<br />
zu bringen<br />
Vermittlung der neuen rechtlichen Grundlagen<br />
und ihrer Handhabung im Rahmen<br />
der Personalsteuerung und -entwicklung<br />
2 Seminare — 2. Halbjahr —<br />
2 verschiedene Piloten<br />
5.2 Familienbewusste Führung — Leben und Arbeiten im<br />
Gleichgewicht<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen sowie<br />
Gremienvertreter und -vertreterinnen<br />
(Personalräte, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen)<br />
Seminarziel: Mit der Aufgabenstellung der Personalführung<br />
besser umgehen können<br />
Seminarinhalt: Die Landesregierung will mit konkreten<br />
Handlungsvorschlägen und Initiativen die<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> einen gesellschaftlichen<br />
Klimawandel zugunsten von mehr<br />
Familien- und Kinderfreundlichkeit schaffen.<br />
Das Seminar befasst sich mit dem<br />
Aspekt, wie Regelungen zur besseren Vereinbarkeit<br />
von Arbeits- und Privatleben so<br />
eingesetzt werden können, <strong>das</strong>s sie sowohl<br />
den Beschäftigten und Führungskräften als<br />
auch den Dienststellen Nutzen bringen.<br />
Außerdem werden verschiedene personalwirtschaftliche<br />
Instrumente zur besseren<br />
Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgezeigt<br />
und ihre praktische Handhabung<br />
vorgestellt. Dazu gehören zum Beispiel<br />
Möglichkeiten der Kinderbetreuung, Flexibilisierung<br />
von Arbeitszeit, Telearbeit,<br />
Gesundheitsmanagement. Je nach Interesse<br />
der Teilnehmer besteht die Gelegenheit,<br />
sich in verschiedenen Arbeitsgruppen näher<br />
mit einem Thema zu beschäftigen.<br />
Nach Bedarf auf Anfrage auch als Inhouse-<br />
Veranstaltung möglich<br />
P AZ FF 1 am 17. 3. 2008 Kassel<br />
Referenten: Sabine Fellner von Feldegg,<br />
Manfred Serwe<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
2 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Dietmar Rehm, Rita Reiter-Mollenhauer<br />
5.3 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, vorrangig<br />
Spitzenführungskräfte sowie Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter, die Gleichstellungs-<br />
und Antidiskriminierungspolitik<br />
umsetzen<br />
Seminarziel: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />
(AGG) zur Antidiskriminierung in seinen<br />
wesentlichen Teilen kennen,<br />
Ursprung, Chancen und Grenzen des Gesetzes<br />
kennen lernen<br />
Die Wahrnehmung von Diskriminierung<br />
schärfen<br />
Handlungsmöglichkeiten zur Beseitigung<br />
von Benachteiligung kennen lernen<br />
Seminarinhalt: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz<br />
zur Antidiskriminierung ist der<br />
Arbeitgeber seit dem 18. August 2006 verpflichtet,<br />
alle erforderlichen Maßnahmen<br />
zum Schutz vor Benachteiligung wegen der<br />
im Gesetz genannten Merkmale (ethnische<br />
Herkunft, Geschlecht, Behinderung,<br />
Lebensalter, Religion, Weltanschauung,<br />
sexuelle Identität) zu treffen.<br />
Damit Führungskräfte der Landesverwaltung<br />
und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />
die Entscheidungen gegenüber Menschen<br />
vorbereiten und durchführen müssen,<br />
nicht mit dem Vorwurf der Diskriminierung<br />
konfrontiert werden können, ist es<br />
notwendig, die EU-Richtlinien zur Antidiskriminierungspolitik<br />
und ihre Umsetzung<br />
im deutschen Recht zu kennen<br />
Ein besonderer Hinweis:<br />
In Ergänzung zu den Präsenzseminaren<br />
stellt die Zentrale Fortbildung auf der Fortbildungsplattform<br />
der hessischen Landesverwaltung<br />
<strong>das</strong> e-learning-Programm zum<br />
AGG in einer Version <strong>für</strong> Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter und in einer Version <strong>für</strong><br />
Führungskräfte zur Verfügung —<br />
www.fortbildung.e-learning.<strong>hessen</strong>.de<br />
P AZ AGG1 am 7. 4. 2008 Kassel<br />
Referent: Holger Michael Arndt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
28. 1. 2008<br />
P AZ AGG2 am 14. 4. 2008 Wiesbaden<br />
Referenten: Ralf Gaumann,<br />
Dirk Liebermann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 4. 2. 2008<br />
P AZ AGG3 am 23. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentin: Kristina Stubbe<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
13. 2. 2008<br />
P AZ AGG4 am 8. 5. 2008 Wiesbaden<br />
Referenten: Ralf Gaumann,<br />
Dirk Liebermann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
28. 2. 2008<br />
P AZ AGG5 am 29. 5. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentin: Kristina Stubbe<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
20. 3. 2008<br />
5 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
LBA — Ansprechpartner: Matthias Rehn Tel.: 06 11/3 53 12 06<br />
Für die Seminare unter Punkt 5.4 bis 5.5 gilt:<br />
Für Seminare aus diesem Themenbereich, die vom LBA durchgeführt<br />
werden, verwenden Sie bitte den Meldebogen <strong>für</strong> die Zentrale<br />
Fortbildung. Dieser Meldebogen ist über den Dienstweg an die<br />
Fortbildungsbeauftragten des jeweiligen Ressorts zu leiten. Die<br />
Anmeldung durch die Ressorts an den LBA bitte nur per E-Mail<br />
direkt an LBA@hmdis.<strong>hessen</strong>.de senden.<br />
Für die Seminardauer wird die jeweils entsprechende Anzahl von<br />
Fortbildungspunkten erteilt (10 Fortbildungspunkte <strong>für</strong> einen Seminartag).<br />
Bei der Teilnahme gelten die Konditionen des LBA, siehe dazu die<br />
Anmerkungen im Anschluss an die Seminarbeschreibungen des<br />
LBA Punkt unter Punkt 18.1 bis 18.8.<br />
5.4 Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter<br />
Angehöriger der hessischen Landesverwaltung<br />
— Integrationsrichtlinien —<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen,<br />
Beauftragte des Arbeitgebers nach § 98<br />
SGB IX<br />
Seminarziel: Die Integrationsrichtlinien und den Integrationsfonds<br />
kennen und nutzen lernen.<br />
Seminarinhalt: Die zurzeit geltenden Integrationsrichtlinien<br />
verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf<br />
des 31. 12. 2007. Voraussichtlich zum 1. 1.<br />
2008 treten neue Integrationsrichtlinien in<br />
Kraft. Den Teilnehmenden soll ein Gesamtüberblick<br />
über Bestehendes und Neues<br />
vermittelt werden.<br />
Die Fördermöglichkeiten im Rahmen des<br />
Integrationsfonds des Landes Hessen werden<br />
erläutert.<br />
LBA 148 am 10. 4. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />
Referenten: Klaus Herrmann,<br />
Clemens Beraus,<br />
Karl-Heinz Theis<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
25. 2. 2008<br />
LBA 150 am 30. 4. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />
Referenten: Klaus Herrmann,<br />
Clemens Beraus,<br />
Karl-Heinz Theis<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
19. 3. 2008
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2273<br />
2 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referenten: Klaus Herrmann,<br />
Clemens Beraus,<br />
Karl-Heinz Theis<br />
5.5 Integration und Förderung<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen,<br />
Beauftragte des Arbeitgebers nach § 98<br />
SGB IX<br />
Seminarziel: Kenntnisse zur Integration schwerbehinderter<br />
Menschen nach dem SGB IX und zu<br />
Förderungs- und Eingliederungshilfen nach<br />
dem Integrationsfonds erlangen.<br />
Seminarinhalt: Die Landesregierung hat sich <strong>für</strong> die Förderung<br />
schwerbehinderter und denen<br />
gleichgestellter Menschen in der Landesverwaltung<br />
ausgesprochen. Die Beschäftigungsquote<br />
soll auf Dauer über sechs Prozent<br />
und somit deutlich über der gesetzlichen<br />
Grenze des SGB IX gehalten werden.<br />
Die Teilnehmer erhalten Kenntnis über <strong>das</strong><br />
Recht auf Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />
Menschen und die Maßnahmen<br />
der Hessischen Landesregierung zur Eingliederung<br />
von schwerbehinderten Menschen<br />
in die Landesverwaltung.<br />
LBA 149 vom 21. bis 25. 4. 2008 Borken (Hessen)<br />
Referenten: Karl-Heinz Theis,<br />
Clemens Beraus<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
21. 1. 2008<br />
5.6 Instrumente und rechtliche Grundlagen von Personalführung<br />
Zielgruppe: Führungskräfte der mittleren und unteren<br />
Leitungsebene mit Personalentwicklungsund<br />
Personalmanagementaufgaben<br />
Seminarziel: Kenntnis zentraler Rechtsgrundlagen<br />
Möglichkeiten dezentraler, konkreter Personalentwicklung<br />
kennen<br />
Wege zur effizienten Personalentwicklung<br />
(PE) finden<br />
Potenziale erkennen und fördern<br />
Spektrum an PE-Maßnahmen nutzen<br />
Bedarf an PE in Mitarbeitergesprächen erkennen<br />
(zum Beispiel in Jahres-, Beurteilungs-<br />
oder Rückkehrgesprächen)<br />
Seminarinhalt: Personalführung bedeutet die permanente<br />
Beschäftigung mit der Leistungsfähigkeit<br />
und -bereitschaft der Mitarbeiter/innen.<br />
Dabei ist es wichtig, <strong>das</strong> Potenzial jedes<br />
Einzelnen richtig einzuschätzen, die Aufgaben<br />
entsprechend zuzuteilen und Kompetenzen<br />
zu fördern. Eine Aufgabe, die oft<br />
leichter scheint, als sie in der Praxis ist.<br />
Der Workshop wird Führungskräfte dabei<br />
unterstützen, diesen vielfältigen Anforderungen<br />
leichter gerecht zu werden. Die Teilnehmer/innen<br />
können individuelle Fragestellungen<br />
und Herausforderungen ihrer<br />
Personalarbeit einbringen. So können praxisnahe<br />
Lösungsmöglichkeiten durch den<br />
Einsatz von Personalentwicklungsmaßnahmen<br />
diskutiert werden.<br />
P AZ IGP1 am 24. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentin: Antje Schuck-Schmidt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
14. 2. 2008<br />
1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Antje Schuck-Schmidt<br />
Für die Seminare unter Punkt 5.7 bis 5.9<br />
gilt:<br />
Für die Seminare, die vom HCC durchgeführt<br />
werden, verwenden Sie bitte <strong>das</strong><br />
HCC-eigene Anmeldeformular.<br />
Die Seminargebühren werden von der Zentralen<br />
Fortbildung aus zentralen Mitteln<br />
finanziert. Evtl. anfallende weitere Kosten<br />
sind von der entsendenden Dienststelle zu<br />
tragen. Unterkunft und Verpflegung werden<br />
nicht bereitgestellt.<br />
Für die Seminardauer wird die jeweils entsprechende<br />
Anzahl von Fortbildungspunkten<br />
erteilt (10 Fortbildungspunkte <strong>für</strong> einen<br />
Seminartag).<br />
5.7 Systemüberblick <strong>für</strong> Führungskräfte (HR-ÜB-FK)<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen mit<br />
personalwirtschaftlichen Aufgaben oder<br />
mit Interesse an personalwirtschaftlichen<br />
Fragestellungen<br />
Seminarziel: Die SAP-HR-Komponenten und wichtigsten<br />
Berichte kennen<br />
Die Integration innerhalb des HR-Moduls<br />
und zu anderen Modulen einordnen können<br />
Das Berechtigungskonzept als Rahmen der<br />
personalwirtschaftlichen Aktivitäten im<br />
System kennen<br />
Seminarinhalt: Führungskräfte mit personalwirtschaftlichen<br />
Aufgaben oder mit Interesse an personalwirtschaftlichen<br />
Fragestellungen erhalten<br />
eine Systemdemonstration, die eine<br />
Darstellung der zentralen Komponenten<br />
und ausgewählter Berichte im HR-Modul<br />
umfasst. Weiteres Augenmerk wird den<br />
Aspekten der Integration und des Berechtigungskonzeptes<br />
gewidmet.<br />
4 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
5.8 SAP Berichtswesen (HR-BW)<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Konzept und Grundfunktionalitäten des<br />
SAP-HR-Moduls und des Berichtswesens<br />
kennen und anwenden. Eine Auswahl der<br />
<strong>für</strong> den Personalbereich relevanten Berichte<br />
kennen, aufrufen und verwenden können.<br />
Die Anwendung grundlegender Funktionalitäten<br />
auf weitere Berichte übertragen<br />
können<br />
Seminarinhalt: Das HR-Berichtswesen des SAP-Systems<br />
liefert Führungskräften bei der Leitung ihres<br />
Verantwortungsbereichs wesentliche<br />
Entscheidungsgrundlagen. Um dieses Instrument<br />
sinnvoll einsetzen und nutzen zu<br />
können, ist die Handhabung allgemeiner<br />
und spezieller Funktionalitäten sowie die<br />
Analyse der Berichtsdaten notwendig. Der<br />
Grundkurs vermittelt einen Überblick über<br />
<strong>das</strong> Konzept des SAP-HR-Moduls und des<br />
Berichtswesens, macht aber auch mit den<br />
Grundfunktionalitäten vertraut und legt<br />
die Basis <strong>für</strong> einen sicheren Umgang mit<br />
den Berichten in SAP HR.<br />
Dieses Angebot richtet sich an Interessenten,<br />
die keine Vorkenntnisse in der Anwendung<br />
von SAP HR haben.<br />
2 Seminare — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
5.9 SAP-Berichtswesen <strong>für</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
mit Vorkenntnissen (HR-BW-VK)<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Konzept, Grundfunktionalitäten und spezielle<br />
Funktionalitäten des Berichtswesens<br />
kennen und anwenden.<br />
Eine Auswahl der <strong>für</strong> den Personalbereich<br />
relevanten Berichte kennen, aufrufen und<br />
verwenden können.<br />
Die Anwendung grundlegender Funktionalitäten<br />
auf weitere Berichte übertragen<br />
können.<br />
Seminarinhalt: Das HR-Berichtswesen des SAP-Systems<br />
liefert Führungskräften bei der Leitung ihres<br />
Verantwortungsbereichs wesentliche<br />
personalwirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen.<br />
Um dieses Instrument sinnvoll<br />
einsetzen und nutzen zu können, ist die<br />
Handhabung allgemeiner und spezieller<br />
Funktionalitäten sowie die Analyse der Berichtsdaten<br />
notwendig. Der Grundkurs vermittelt<br />
einen Überblick über <strong>das</strong> Konzept
Seite 2274 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
des Berichtswesens, macht mit Grundfunktionalitäten<br />
und speziellen Funktionalitäten<br />
vertraut und legt somit die Basis<br />
<strong>für</strong> einen sicheren Umgang mit dem HR-Berichtswesen.<br />
Dieses Angebot richtet sich an Interessenten,<br />
die bereits eine SAP-HR-Einführungsveranstaltung<br />
(HR-EV) besucht haben;<br />
der Programmablauf baut auf den Vorkenntnissen<br />
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
auf.<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
5.10 Mobbing — erkennen, vorbeugen, beraten<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen; leitende<br />
Mitarbeiter/innen von Personalreferaten;<br />
Interessenvertreter/innen<br />
Seminarziel: Die Teilnehmer/innen kennen<br />
Erkennungs- und Unterscheidungsmerkmale<br />
von Mobbing und „normalen“ Arbeitskonflikten<br />
die Auswirkungen von Mobbing auf den<br />
Einzelnen und auf die Organisation<br />
Verläufe von Mobbing-Prozessen<br />
Präventionsmöglichkeiten<br />
Interventionsmöglichkeiten<br />
Seminarinhalt: Mobbing stellt eine Gefahrenquelle dar und<br />
kann zu einer erheblichen Belastung im Arbeitsalltag<br />
werden. Diese Fortbildung ist<br />
<strong>für</strong> Führungskräfte gedacht, die nicht warten<br />
wollen, bis sich Arbeitsstress und Spannungen<br />
im Klima der Zusammenarbeit zu<br />
handfesten und destruktiven Konflikten<br />
verfestigen. In dem Seminar wird <strong>das</strong> nötige<br />
Wissen zu der Thematik vermittelt,<br />
Handlungsmöglichkeiten <strong>für</strong> konkrete Situationen<br />
aufgezeigt und ein Maßnahmekatalog<br />
<strong>für</strong> Mobbing-Prozesse in verschiedenen<br />
Eskalationsstufen erarbeitet<br />
1-tägig — nur als Inhouse-Veranstaltung<br />
— nach Bedarf auf Anfrage<br />
Referentin: Gisela Blümmert<br />
5.11 Umgang mit Alkohol<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Handlungssicherheit in der Vorgehensweise<br />
bei vermuteten oder festgestellten Alkoholproblemen<br />
von Mitarbeiter/innen<br />
Seminarinhalt: Trotz relativer Häufigkeit von Alkoholmissbrauch<br />
und Alkoholgefährdung in<br />
Unternehmen und Verwaltung wird <strong>das</strong><br />
Konfliktthema „Alkohol am Arbeitsplatz<br />
meist tabuisiert und selten offen kommuniziert.<br />
In dem Seminar erfahren Führungskräfte,<br />
wie sie in dieser Konfliktsituation<br />
handlungsfähiger werden. Es soll dazu<br />
ermutigen, bei Verdacht <strong>das</strong> Gespräch mit<br />
den Betroffenen zu suchen und es zeigt die<br />
Möglichkeiten auf, mit dem Thema souverän<br />
umzugehen, damit Alkoholgefährdung<br />
nicht dauerhaft zu Alkoholmissbrauch<br />
wird.<br />
Konkrete Inhalte sind:<br />
— Einführung in <strong>das</strong> Themenfeld „Alkohol“<br />
— Der alkoholgefährdete oder -kranke Beschäftigte<br />
— Intervention als Führungsaufgabe<br />
— Das Erstgespräch mit den betroffenen<br />
Personen<br />
— Strategien am Arbeitsplatz<br />
1-tägig — nur als Inhouse-Veranstaltung<br />
— nach Bedarf auf Anfrage<br />
Referentin: Barbara Köhler, c-top<br />
5.12 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Erkennen der Rolle und Aufgabe von Führungskräften<br />
als Vorgesetzte, Herstellung<br />
einer Handlungskompetenz mit Berücksichtigung<br />
der vorgegebenen Rahmenbedingungen,<br />
Sensibilisierung <strong>für</strong> Gefühle<br />
und Handlungsweisen von Betroffenen<br />
Seminarinhalt: Das Seminar behandelt die Problematik<br />
der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz,<br />
den Rechtsschutz <strong>für</strong> die Betroffenen und<br />
die Handlungspflichten des Dienstsvorgesetzten.<br />
Es macht mit konkreten Handlungsmöglichkeiten<br />
vertraut.<br />
Inhalt<br />
— Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?<br />
Definition und Begriffsklärung<br />
— Mythen, Be<strong>für</strong>chtungen und Haltungen<br />
— Die Folgen <strong>für</strong> die Betroffenen<br />
— Rechtliche Grundlagen<br />
— Handlungsmöglichkeiten — vom Hörensagen<br />
über <strong>das</strong> erste Gespräch bis<br />
zur stabilen Unterstützung<br />
— Prävention — Strukturen und Umgangsformen<br />
1-tägig — nur als Inhouse-Veranstaltung<br />
— nach Bedarf auf Anfrage<br />
Referentin: Anette Diehl<br />
5.13 Unterstützung <strong>für</strong> pflegende Angehörige<br />
Zielgruppe: Alle interessierten Beschäftigten<br />
Seminarziel: Kenntnis unterschiedlicher Sichtweisen<br />
von Pflegebedürftigen und ihrem Umfeld<br />
sowie Hilfs- und Unterstützungsangebote<br />
<strong>für</strong> Angehörige<br />
Seminarinhalt: Wird ein nahe stehender Mensch pflegebedürftig,<br />
sehen sich Angehörige in vielen<br />
Fällen mit einer unbekannten und somit<br />
verunsichernden Situation konfrontiert.<br />
Pflegebedürftigkeit wird von den betroffenen<br />
Menschen häufig mit dem Ende des<br />
selbstbestimmten Lebens in der eigenen<br />
Häuslichkeit verbunden. Die Auseinandersetzungen<br />
mit dieser neuen Lebenssituation<br />
ist nicht nur <strong>für</strong> sie selbst, sondern<br />
auch <strong>für</strong> die pflegenden Angehörigen von<br />
Ängsten und unterschiedlichen Erwartungen<br />
geprägt. Es werden deshalb drei Themenkomplexe<br />
eingehend beleuchtet:<br />
1. Hilfs- und Pflegebedürftigkeit<br />
— Was heißt <strong>das</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> Umfeld und die<br />
Betroffenen?<br />
2. Unterstützungs- und Hilfsangebote<br />
— Wie sehen sie aus?<br />
— (ambulant, teilstationär, stationär)<br />
3. Leistungsangebote<br />
— Wohnraumanpassung, Finanzierungsund<br />
Schulungsmöglichkeiten<br />
— u. a.<br />
P AZ PFA1 Termin wird noch bekannt gegeben.<br />
Referentin Michaela Hach<br />
2 Seminare — 1 / 2 -tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Michaela Hach<br />
I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 06 11/3 53 11 31<br />
5.14 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />
Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Erstbeurteiler<br />
Zielgruppe: Führungskräfte mit der Funktion der Erstbeurteilerin/des<br />
Erstbeurteilers<br />
Seminarziel: Führungskräfte gewinnen mehr Sicherheit<br />
und Professionalität durch die gezielte<br />
Schulung einer differenzierten Wahrnehmung<br />
von persönlichen Fähigkeiten und<br />
deren objektiver Bewertung und erlangen<br />
durch die Vermittlung und Erprobung von<br />
Methoden eine solide Basis <strong>für</strong> die Durchführung<br />
von Beurteilungsgespräche<br />
Seminarinhalt: Die neuen Richtlinien stellen einen Paradigmenwechsel<br />
dar. Sie sind künftig die<br />
Grundlage <strong>für</strong> eine <strong>land</strong>esweite, nach einheitlichen<br />
Kriterien erfolgende Beurteilung
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2275<br />
der Beschäftigten. Aufgrund der in den<br />
Richtlinien enthaltenen Vorgaben kommen<br />
auf die Führungskräfte neue Anforderungen<br />
zu. Diese Fortbildungsmaßnahme soll<br />
den Führungskräften Handlungskompetenz<br />
hinsichtlich ihrer Funktion als Erstbeurteiler<br />
vermitteln. Es geht in diesem Seminar<br />
neben Fragen der Beobachtung und<br />
Wahrnehmung vor allem um<br />
— Kriterien und Anhaltspunkte <strong>für</strong> die Bewertung<br />
der zu beurteilenden Leistungen,<br />
Fähigkeiten und Potenziale<br />
— <strong>das</strong> Gewinnen von praktischen Erfahrungen<br />
mit Beurteilungsgesprächen.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Seminarteilnahme<br />
ist der vorherige Besuch der halbtägigen<br />
ressortinternen Informationsveranstaltung<br />
zu den Beurteilungsrichtlinien. Für Ihre<br />
Anmeldung verwenden Sie bitte den „Meldebogen<br />
ZF Beurteilungsrichtlinien.doc“.<br />
Die Seminare P AZ BE 1 bis P AZ BE 12<br />
wurden bereits im Staatsanzeiger am 15. 10.<br />
2007 vorab ausgeschrieben.<br />
P AZ BE 1 vom 15.—16. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
6. 11. 2007<br />
P AZ BE 2 vom 16.—17. 1. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referentin: Stefanie Philippi<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
7. 11. 2007<br />
P AZ BE 3 vom 21.—22. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referentin: Stefanie Philippi<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
12. 11. 2007<br />
P AZ BE 4 vom 22.—23. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
13. 11. 2007<br />
P AZ BE 5 vom 29.—30. 1. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
20. 11. 2007<br />
P AZ BE 6 vom 18.—19. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />
Referentin: Stefanie Philippi<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
10. 12. 2007<br />
P AZ BE 7 vom 26.—27. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
18. 12. 2007<br />
P AZ BE 8 vom 28.—29. 2. 2008 Grünberg (Sporthotel)<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
19. 12. 2007<br />
P AZ BE 9 vom 5.—6. 3. 2008 Grünberg (Sporthotel)<br />
Referentin: Stefanie Philippi<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
19. 12. 2007<br />
P AZ BE 10 vom 11.—12. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 2. 1. 2008<br />
P AZ BE 11 vom 13.—14. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referenten: Team Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 1. 2008<br />
P AZ BE 12 vom 17.—18. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referentin: Stefanie Philippi<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 0611/3 53 11 31<br />
5.15 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />
Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Zweitbeurteiler<br />
Zielgruppe: Führungskräfte mit der Funktion der<br />
Zweitbeurteilerin/des Zweitbeurteilers<br />
Seminarziel: Führungskräfte gewinnen durch die Aneignung<br />
von geeigneten Methoden und<br />
durch die Reflexion möglicher Probleme<br />
mehr Sicherheit und Professionalität <strong>für</strong><br />
die Beurteilungspraxis in der Rolle des<br />
Zweitbeurteilers<br />
Seminarinhalt: Die neuen Richtlinien stellen einen Paradigmenwechsel<br />
dar. Sie sind künftig die<br />
Grundlage <strong>für</strong> eine <strong>land</strong>esweite, nach einheitlichen<br />
Kriterien erfolgende Beurteilung<br />
der Beschäftigten. Aufgrund der in den<br />
Richtlinien enthaltenen Vorgaben kommen<br />
auf die Führungskräfte neue Anforderungen<br />
zu. Diese Fortbildungsmaßnahme soll<br />
den Führungskräften Handlungskompetenz<br />
hinsichtlich ihrer Funktion als Zweitbeurteiler<br />
vermitteln. Es geht in diesem Seminar<br />
neben grundsätzlichen Fragen der Beobachtung<br />
und Wahrnehmung vor allem<br />
um<br />
— die Bildung von Vergleichsgruppen<br />
— Beurteilungsgerechtigkeit<br />
— die Leitung von Maßstäbekonferenzen<br />
— die Organisation, Moderation und die<br />
Inhalte von Beurteilerkonferenzen<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Seminarteilnahme<br />
ist der vorherige Besuch der halbtägigen<br />
ressortinternen Informationsveranstaltung<br />
zu den Beurteilungsrichtlinien. Für Ihre<br />
Anmeldung verwenden Sie bitte den „Meldebogen<br />
ZF Beurteilungsrichtlinien.doc“.<br />
Die Seminare P AZ BZ 1 bis P AZ BZ 4 wurden<br />
bereits im Staatsanzeiger vom 15. 10.<br />
2007 vorab ausgeschrieben.<br />
P AZ BZ 1 vom 16.—17. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referentin: Hannelore Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
7. 11. 2007<br />
P AZ BZ 2 vom 31. 1.—1. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />
Referent: Bertram Gintner (Team Nosseck)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
22. 11. 2007<br />
P AZ BZ 3 vom 12.—13. 2. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referent: Theo Becker (Team Nosseck)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
4. 12. 2007<br />
P AZ BZ 4 vom 18.—19. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referentin: Hannelore Nosseck<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 8. 1. 2008<br />
5.16 Ethik und Integrität<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />
Maßnahmen ergreifen wollen, Korruption<br />
in ihren vielschichtigen Erscheinungsformen<br />
zu erkennen und zu verhindern<br />
Seminarziel: Die Teilnehmer/innen entwickeln ein geschärftes<br />
Bewusstsein <strong>für</strong> die Bedeutung<br />
von „Ethik und Integrität“ <strong>für</strong> die Verwaltung,<br />
sie erkennen nicht integres Verhalten<br />
leichter, sie verfügen über Handlungsmöglichkeiten<br />
zur Verhinderung von Korruption<br />
Seminarinhalt: Korruption stellt ein gravierendes Problem<br />
<strong>für</strong> Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft<br />
dar. Nicht nur in den letzten Wochen<br />
und Monaten wird Deutsch<strong>land</strong> durch<br />
schwere Fälle von Korruption in Verwaltung<br />
und Wirtschaft erschüttert. Der materielle<br />
Schaden, der durch Korruption herbeigeführt<br />
wird, ist immens — der immaterielle<br />
Schaden im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit<br />
und Glaubwürdigkeit von<br />
Gesellschaft und Staat ist kaum abzuschätzen.<br />
Nur eine konsequente Eindämmung von<br />
Korruption kann helfen, diese schwerwiegenden<br />
Einbußen einzudämmen. Dem praxisorientierten<br />
Bereich der Vorbeugung von<br />
Korruption kommt in dem Seminar ein be-
Seite 2276 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
sonders hoher Stellenwert zu. Die Sensibilisierung<br />
der Teilnehmenden steht im<br />
Vordergrund der Veranstaltung.<br />
Schwerpunkte:<br />
— Einführung in <strong>das</strong> Seminarthema —<br />
Was ist Korruption?<br />
— Indikatoren <strong>für</strong> Korruption und Korruptionsgefährdung<br />
— Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
— Ethische Standards in Wirtschaft und<br />
Verwaltung — Von der Notwendigkeit<br />
der Sensibilisierung<br />
— Ansatzpunkte bei der Korruptionsbekämpfung<br />
— Führungskräfteverhalten als unabdingbarer<br />
Baustein der Korruptionsbekämpfung<br />
— Beispiele erfolgreicher Korruptionsbekämpfung<br />
— Best Practice<br />
P AZ EI 1 vom 17.—18. 4. 2008 Kelkheim (Taunus)<br />
Referent: Holger-Michael Arndt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 2. 2008<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
5.17 Disziplinarrecht<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen mit<br />
Personalleitungsfunktion<br />
Seminarziel: Kenntnis der einschlägigen Vorschriften<br />
zum Disziplinarrecht<br />
Seminarinhalt: Wesen, Funktion und geschichtliche Entwicklung<br />
des Disziplinarrechts<br />
Eckpunkte des neuen Disziplinarrechts<br />
Grundfragen des materiellen Disziplinarrechts<br />
Legalitätsprinzip<br />
Disziplinarmaßnahmeverbote<br />
Verwertungsverbote<br />
Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens<br />
Abschlussentscheidung<br />
Verfahren auf Antrag des Beamten<br />
Konzentrationsmaxime<br />
Das gerichtliche Disziplinarverfahren<br />
Beteiligung der Personalvertretung<br />
Übergangsbestimmungen<br />
Fälle zum Disziplinarrecht<br />
P AZ DR 1 am 28. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentinnen:<br />
Prof. Dr. Karin Metzler-Müller und<br />
Renate Zentgraf<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
18. 2. 2008<br />
1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentinnen:<br />
Prof. Dr. Karin Metzler-Müller und<br />
Renate Zentgraf<br />
I 64 Ansprechpartnerin: Helga Neeb Tel.: 06 11/3 53 15 41<br />
6. Führungsaufgabe Organisation, inklusive e-Government<br />
Fortbildungsmaßnahmen,<br />
— die einen Überblick und Kenntnisse von Organisationsbeziehungsweise<br />
Systemtheorie sowie von Organisationsmethoden<br />
und -techniken vermitteln;<br />
— die den Zusammenhang zwischen Aufgabenkritik, Verwaltungsmodernisierung<br />
und Organisationsentwicklung<br />
vermitteln und zur praktischen Anwendung qualifizieren;<br />
— die Kenntnisse des Führungsinstruments IT und dessen<br />
Einsatzmöglichkeiten im Bereich Organisation sowie<br />
Kenntnis des Konzepts E-Government in der hessischen<br />
Landesverwaltung vermitteln.<br />
6.1 Innovation und Organisationsentwicklung —<br />
System und Instrumente der Organisationsentwicklung<br />
Zielgruppe: Spitzenführungskräfte und Führungskräfte<br />
der mittleren Leitungsebene<br />
Seminarziel: Kennenlernen der strategischen Organisations-<br />
und Personalentwicklung als Managementsystem<br />
Auseinandersetzung mit der Organisationsentwicklung<br />
als Führungsaufgabe<br />
Vermittlung von Managementwissen und<br />
Know-how zur Einschätzung und Nutzung<br />
der einzelnen Instrumente der Organisations-<br />
und Personalentwicklung als Führungskraft<br />
<strong>für</strong> die Organisationssteuerung<br />
Seminarinhalt: Eine strategisch fundierte Organisationsentwicklung,<br />
die kontinuierliche Optimierung<br />
der Leistungsprozesse sowie die systematische<br />
Qualifikation der Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter garantieren eine<br />
hohe Anschluss- und Innovationsfähigkeit<br />
der öffentlichen Verwaltung angesichts des<br />
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen<br />
Wandels unserer Gesellschaft.<br />
Leitungs- und Führungskräfte setzen sich<br />
in diesem Seminar mit der strategischen<br />
Organisationsentwicklung als Führungsaufgabe<br />
auseinander und lernen die wichtigsten<br />
Managementinstrumente und ihr<br />
Zusammenwirken im System kennen.<br />
Schwerpunkte:<br />
— Organisations- und Personalentwicklung<br />
als Managementaufgabe in der öffentlichen<br />
Verwaltung<br />
— Organisations- und Personalentwicklungskonzepte<br />
in der öffentlichen Verwaltung<br />
— Soziologische und psychologische Kontextbedingungen<br />
von Veränderungsprozessen<br />
in sozialen Systemen und Organisationen<br />
— Organisationskultur und Managementsystem<br />
einer lernenden Organisation<br />
— Die Bausteine der Personal- und Organisationsentwicklung<br />
und ihr Zusammenwirken<br />
im System (Leitbild,<br />
Strategie, Controlling, Kennzahlensystem,<br />
Etablierte Personal- und Organisationsentwicklung,<br />
KVP, Change-Management-Projekte)<br />
— Etablierung von Kennzahlensystemen<br />
zur Organisationssteuerung<br />
— Instrumente der Datengewinnung <strong>für</strong><br />
die Innovationsarbeit<br />
— Projektorientierte strategische Innovation<br />
und Optimierung<br />
— Organisationsentwicklung und kontinuierliche<br />
Verbesserungsprozesse<br />
— Projektorientierte Entwicklung der Instrumente<br />
und ihre Etablierung in der<br />
Organisation/in der Behörde/Einrichtung<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Bernd Saible<br />
6.2 Strategieentwicklung und Maßnahmenplanung als Managementaufgabe<br />
in der öffentlichen Verwaltung<br />
Zielgruppe: Spitzenführungskräfte: Produktverantwortliche,<br />
Mandantenleitungen<br />
Führungskräfte der mittleren Leitungsebene:<br />
Dienststellenleitungen<br />
Seminarziel: Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten<br />
und Grenzen des strategischen Managements<br />
in der öffentlichen Verwaltung.<br />
Vermittlung von Managementwissen und<br />
Know-how <strong>für</strong> die Planung und Gestaltung<br />
von Veranstaltungen zur Strategiebildung<br />
in der Behörde/im Verantwortungsbereich.<br />
Kennenlernen von Möglichkeiten der Umsetzung<br />
von Strategien und die Planung der<br />
Umsetzung in Maßnahmen.<br />
Vermittlung von psychologischem und soziologischem<br />
Wissen <strong>für</strong> die Wirkung von
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2277<br />
Strategien und die Kommunikation der<br />
Strategien in der Organisation.<br />
Seminarinhalt: Die strategische Entwicklung und Profilierung<br />
der Behörde beziehungsweise ihrer<br />
Fachbereiche, sowie die kontinuierliche Sicherung<br />
ihres Leistungs- und Aufgabenspektrums<br />
und ihrer Arbeitsqualität sind<br />
heute wichtige Managementaufgaben der<br />
obersten Führungskräfte. Dabei gilt es<br />
Trends und Entwicklungen wahrzunehmen<br />
und ins Bewusstsein der Organisation und<br />
ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu<br />
bringen. Auf der Basis fundierter Analysen,<br />
können dann gezielt Strategien und Maßnahmen<br />
entwickelt werden, die die Leistungsfähigkeit<br />
der Behörde/Einrichtung<br />
und ihre öffentliche Akzeptanz gewährleisten.<br />
Schwerpunkte:<br />
— Strategien und strategisches Management<br />
in Behörden und Einrichtungen<br />
der öffentlichen Verwaltung<br />
— Strategieentwicklung als Führungsaufgabe<br />
— Die Definition und Gewinnung von<br />
Kennzahlen <strong>für</strong> die Strategiebildung<br />
(Benchmarking, Kennzahlensysteme)<br />
— Strategieentwicklung im Team als Projekt<br />
(Aspekte der Projektplanung, die<br />
Einzelschritte und Vorgehensweise)<br />
— Methodische und moderative Gestaltung<br />
von Strategieworkshops<br />
— Die Vermittlung und Implementierung<br />
von Strategien in der Organisation/der<br />
Behörde<br />
— Maßnahmendefinition und die projektorientierte<br />
Maßnahmenplanung zur<br />
Umsetzung der definierten Strategien<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Bernd Saible<br />
6.3 Konzeptionelle Entwicklung und Optimierung von kundenorientierten<br />
Dienstleistungsprozessen — Dienstleistungsqualität<br />
mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten<br />
Zielgruppe: Spitzenführungskräfte, Führungskräfte der<br />
mittleren und unteren Leitungsebene<br />
Seminarziel: Vermittlung von Grundlagenwissen zum<br />
Qualitätsmanagement und zur „Kundenorientierung“<br />
in der öffentlichen Verwaltung<br />
Vermittlung von Managementwissen und<br />
Know-how <strong>für</strong> die Planung und Gestaltung<br />
von Workshops zum Qualitätsmanagement<br />
von Dienstleistungsprodukten und -prozessen<br />
in der Behörde/im Verantwortungsbereich<br />
Seminarinhalt: Qualität wird definiert als „Gebrauchstauglichkeit<br />
aus dem Blickwinkel und im<br />
Sinne des Kunden“! Die Entwicklung beziehungsweise<br />
Optimierung von Dienstleistungen<br />
erfordert deshalb eine konsequente<br />
Ausrichtung und differenzierte Gestaltung<br />
der Strukturen, Prozesse und „Produkte“<br />
einer Behörde an den Bedürfnissen von<br />
„Kunden“/Nutzern/Leistungsempfängern/<br />
Kooperationspartnern .... und deren Qualitätserwartungen.<br />
Mit den am Dienstleistungsprozess beteiligten<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
müssen Produkte, Prozesse und deren Qualität<br />
gezielt gestaltet werden. Das Ergebnis<br />
des Organisationsentwicklungsprozesses ist<br />
eine Leistung/ein Angebot/ein Produkt, <strong>das</strong><br />
Kunden-, Mitarbeiterbedürfnisse, gesetzliche<br />
Vorgaben und Organisationsinteressen<br />
in einer sinnvollen und <strong>für</strong> alle attraktiven<br />
Lösung vereint.<br />
Schwerpunkte:<br />
— Dienstleistungsmentalität mit Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern entwickeln<br />
— Qualitätsentwicklung als Projekt<br />
— Dienstleistungsprodukte, Kernprodukte<br />
und Dienstleistungsprozesse definieren<br />
und beschreiben<br />
— Ablaufprozesse und Qualitätsstandards<br />
analysieren beziehungsweise entwickeln<br />
(zum Beispiel <strong>für</strong> Kundeninformationsstellen/Beratungsdienstleistungen<br />
in Servicepoints/ReklamationsundBeschwerdeeinrichtungen/Telefonzentrale/Pforte<br />
und Rezeption/Bürgerbüros)<br />
— Sicherung der Qualität der Schnittstellen<br />
(neuralgische Punkte, Fehlerquellen,<br />
....)<br />
— Kontrakte und Absprachen zur Sicherung<br />
der definierten Qualität<br />
— Kontinuierliche Überprüfung und Bewertung<br />
der Dienstleistungsqualität<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Bernd Saible<br />
6.4 Grundlagen der Organisation/Organisationsentwicklung in<br />
der Öffentlichen Verwaltung<br />
Zielgruppe: Führungskräfte der mittleren und unteren<br />
Leitungsebene: Erlöskosteneinheit-Verantwortliche,Kostenstellenverantwortliche,<br />
Führungskräfte ohne Kostenstellenverantwortung,<br />
Projektverantwortliche<br />
Seminarziel: Die Führungskraft kennt die Phasen von<br />
Veränderungen. Die Führungskraft kann<br />
ihre eigene Rolle in der Organisation und<br />
bei Veränderungsprozessen analysieren.<br />
Die Führungskraft ist in der Lage, notwendige<br />
organisatorische Veränderungen<br />
konzeptionell zu entwickeln und umzusetzen.<br />
Sie kennt ihre Aufgaben und ist in der<br />
Lage, geeignete Instrumente auszuwählen<br />
und zielgerichtet einzusetzen.<br />
Seminarinhalt: Die mit der NVS einhergehenden Veränderungen<br />
verstärken die Notwendigkeit, als<br />
Führungskraft umfangreiche Kenntnisse<br />
über verschiedene Organisationsformen zu<br />
haben und Wirkungsweisen bei Veränderungsprozessen<br />
von Organisationen zu verstehen.<br />
Die Steuerung und Weiterentwicklung<br />
von Organisationseinheiten und Prozessen<br />
wird zum Schwerpunkt der Führungsaufgaben.<br />
Das ausgeschriebene Seminar befasst sich<br />
mit dem Thema „Organisation und Organisationsentwicklung.<br />
Es wird — ausgehend<br />
von den Kenntnissen der Teilnehmenden<br />
— grundlegende Theorie vermittelt.<br />
Durch praktische Übungen wird<br />
die Umsetzung des theoretischen Wissens<br />
bereits im Seminar erprobt und der Transfer<br />
in den Alltag der Führungskraft vorbereitet.<br />
Inhalte:<br />
— Grundlagen von Organisation aus systemtheoretischem<br />
Zusammenhang zwischen<br />
Organisations- und Führungsaufgaben<br />
auf den unterschiedlichen Leitungsebenen<br />
— Transfervorbereitung von Grundlagenwissen<br />
und reflektierter Erfahrungen<br />
der Teilnehmenden in die alltägliche berufliche<br />
Praxis. Gestaltung von Organisationsveränderungen<br />
als Führungsaufgabe<br />
anhand von Fallbeispielen.<br />
O AZ GLO1 vom 6.—7. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />
Referenten: Brigitte Scheffel,<br />
Kurt-Ulrich Heldmann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
27. 12. 2007<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referenten: Brigitte Scheffel,<br />
Kurt-Ulrich Heldmann
Seite 2278 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
6.5 Geschäftsprozessanalyse (GPA)<br />
Zielgruppe: Spitzenführungskräfte:<br />
Mandantenleitungen<br />
Führungskräfte der mittleren Leitungsebene:<br />
Erlöskosteneinheit-Verantwortliche, Kostenstellenverantwortliche<br />
Seminarziel: Verstehen des Sinns und der Methodik der<br />
Geschäftsprozessanalyse<br />
Seminarinhalt: Mit der Zuweisung von Budgets und der<br />
output-orientierten Steuerung wird <strong>für</strong><br />
Führungskräfte mehr als bisher die Frage<br />
relevant, ob die Arbeitsabläufe (Geschäftsprozesse)<br />
im eigenen Verantwortungsbereich<br />
optimal organisiert sind. Die<br />
(technischen) Veränderungen durch E-Government-Elemente<br />
ziehen ebenfalls diese<br />
Fragestellung nach sich.<br />
Eine Geschäftsprozessanalyse, die effizient<br />
Potenziale sichtbar macht, ist die Voraussetzung<br />
da<strong>für</strong>, Arbeitsabläufe beziehungsweise<br />
Leistungserstellungsprozesse so effektiv<br />
und effizient wie möglich zu gestalten.<br />
Inhalte:<br />
— Definition des Begriffs<br />
— Sinn und Aufbau einer Prozess<strong>land</strong>schaft<br />
— Geschäftsprozesse und -abgrenzung<br />
— Ist-Analyse der Prozesse<br />
— Konzeption der Soll-Prozesse<br />
— Realisierung der Verbesserungspotenziale<br />
1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Klaus Schaar<br />
6.6 E-Government<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Kenntnis der wichtigsten Begrifflichkeiten<br />
und Projekte des E-Governments;<br />
Erkennen der Auswirkungen auf Arbeitsabläufe<br />
und Organisationsstrukturen<br />
Seminarinhalt: Die Nutzung der Informationstechnologie<br />
wird unsere Arbeitswelt immer weiter<br />
durchdringen. Die Kommunikation per<br />
E-Mails, die organisatorische Abbildung<br />
ganzer Arbeitsprozesse mit SAP und die<br />
geplante Einführung eines Dokumentenmanagementsystems<br />
sind Belege da<strong>für</strong>.<br />
Diese neuen Instrumente ersetzen jedoch<br />
nicht einfach nur alte, sondern wirken sich<br />
auch auf unsere Arbeitsprozesse und Organisationsstrukturen<br />
insgesamt aus.<br />
Geplant sind Veranstaltungen zu konkreten<br />
Schwerpunkten, um die Bedeutung von<br />
E-Government <strong>für</strong> eine output-orientierte<br />
Verwaltung darzustellen<br />
O AZ EG 1 am 21. 4. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: Friedrich Ebner<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
11. 2. 2008<br />
1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
6.7 DMS-Einführung eines Dokumentenmanagementsystems<br />
Zielgruppe: Führungskräfte der mittleren und unteren<br />
Leitungsebene<br />
Seminarziel: Kenntnis des Projekts, der Ziele und der<br />
Auswirkungen auf die Verwaltungsorganisation<br />
Seminarinhalt: Informationen über <strong>das</strong> Projekt DMS, Ziele,<br />
Verfahrensstand, Auswirkungen auf die<br />
Verwaltung DMS/MOSS-Kopplung, Vorführung<br />
praktischer Beispiele<br />
(Anm.: MOSS = Microsoft Office Share<br />
Point Server)<br />
O AZ DOM1 am 24. 4. 2008 Gießen<br />
Referentin: Dr. Anja Syring<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
14. 2. 2008<br />
O AZ DOM2 am 29. 5. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentin Dr. Anja Syring:<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
20. 3. 2008<br />
3 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Hinweis:<br />
Im Laufe des Jahres 2008 werden wir <strong>das</strong><br />
Themenfeld mit einem Seminarangebot <strong>für</strong><br />
Führungskräfte zur Hessen-PKI (Einsatz<br />
von elektronischen Signaturen und Verschlüsselung)<br />
ergänzen.<br />
6.8 Prozessmapping im administrativen Bereich<br />
Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte aller Leitungsebenen,<br />
die die Geschäftsprozesse in der<br />
Organisation verbessern wollen<br />
Seminarziel: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen<br />
die Prozesse, <strong>für</strong> die eine Optimierung<br />
attraktiv ist. Sie lernen und trainieren<br />
am realen Fallbeispiel <strong>das</strong> Prozessmapping<br />
und weisen den Nutzen quantitativ<br />
nach. Sie wissen, wie Prozessmapping-<br />
Workshops geplant und durchgeführt werden<br />
Seminarinhalt: Geschäftsprozesse in Administration und<br />
Verwaltung rücken zunehmen in den Blick<br />
der Verbesserungsprogramme. Viele Praxisbeispiele<br />
belegen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Halbieren<br />
von Durchlaufzeiten und <strong>das</strong> Vermeiden<br />
unnötiger Aufwände von 10 bis 30 Prozent<br />
möglich sind. Das Prozessmapping bietet<br />
ein schnörkelloses Werkzeug, mit dem Geschäftsprozesse<br />
gezielt verbessert werden<br />
können.<br />
Schwerpunkte<br />
— Auswahl von Geschäftsprozessen und<br />
Erstellen einer Prozess<strong>land</strong>karte<br />
— Prozessmapping anwenden<br />
— Planung und Vorbereitung von Verbesserungsworkshops<br />
2 Seminare — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Georg Möller<br />
6.9 Das Büro fest im Griff<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />
die Organisation des eigenen Büros optimieren<br />
möchten, um damit die Basics von<br />
Qualitätsmanagement im eigenen Büroalltag<br />
umsetzen<br />
Seminarziel: Die Teilnehmer/innen nehmen Verbesserungsmöglichkeiten<br />
im eigenen Arbeitsbereich,<br />
auch in den sog. kleinen Dingen des<br />
Büroalltags besser wahr, sie identifizieren<br />
Zeitverluste und erarbeiten konkrete Lösungspakete<br />
<strong>für</strong> die Organisation des eigenen<br />
Schreibtisches und des eigenen Büros<br />
Seminarinhalt: Die drei Ebenen der Verbesserung im Überblick<br />
Potentiale erkennen und bewerten<br />
Verbesserung der Basisorganisation mit der<br />
DACHS ® -Kampagne<br />
Zeitfressser knacken mit der Igel-Methode ®<br />
Umsetzungsstrategie <strong>für</strong> den eigenen Arbeitsbereich<br />
O AZ BÜ 1 am 15. 4. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: Georg Möller<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 5. 2. 2008<br />
1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Georg Möller<br />
Bei Bedarf auf Nachfrage auch als Inhouse-<br />
Veranstaltung möglich
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2279<br />
Für die Seminare unter Punkt 6.10 bis 6.13 gilt:<br />
Für die Seminare, die von der HZD durchgeführt werden,<br />
verwenden Sie bitte den „Meldebogen Zentrale Fortbildung.doc“.<br />
Die Seminargebühren werden von der Zentralen<br />
Fortbildung aus zentralen Mitteln finanziert. Evtl. anfallende<br />
weitere Kosten sind von der entsendenden Dienststelle<br />
zu tragen. Unterkunft und Verpflegung werden nicht<br />
bereitgestellt.<br />
Für die Seminardauer wird die jeweils entsprechende Anzahl<br />
von Fortbildungspunkten erteilt (10 Fortbildungspunkte<br />
<strong>für</strong> einen Seminartag).<br />
6.10 Wissensmanagement <strong>für</strong> Einsteiger<br />
Zielgruppe: Sie nehmen als Führungskraft oder Mitarbeiter/in<br />
Aufgaben im Bereich des Wissensmanagements<br />
wahr oder interessieren<br />
sich <strong>für</strong> <strong>das</strong> Thema. Sie möchten einen<br />
schnellen Überblick zum Thema erhalten.<br />
Seminarziel: Wissen bestimmt maßgeblich den Erfolg eines<br />
Unternehmens oder einer Verwaltung,<br />
denn es bildet die Grundlage <strong>für</strong> kooperatives<br />
und kundenorientiertes Arbeiten in<br />
den wertschöpfenden Prozessen einer Organisation.<br />
Sie erhalten in diesem eintägigen<br />
Seminar einen intensiven Einblick in<br />
<strong>das</strong> Thema. Sie erkennen, wie wichtig <strong>das</strong><br />
Thema <strong>für</strong> die Zukunft Ihrer Arbeit, Ihres<br />
Teams und der Öffentlichen Verwaltung<br />
ist.<br />
Seminarinhalt: Was ist Wissen und Wissensmanagement?<br />
Wie könnte Wissensmanagement in Organisationen<br />
aussehen?<br />
Wer wendet Wissensmanagement an?<br />
Was sind Bedingungen <strong>für</strong> ein erfolgreiches<br />
Wissensmanagement?<br />
Was sind Ausbildungsinhalte <strong>für</strong> ein professionelles<br />
Wissensmanagement?<br />
1-ZB-WV-WM-AN-8<br />
am 13. 3. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 1. 2008<br />
6.11 Wissenstransfer — Einführung in <strong>das</strong> Projekt-Debriefing<br />
<strong>für</strong> Führungskräfte<br />
Zielgruppe: Sie sind Führungskraft, Projektleiter/in<br />
oder Mitglied einer Projektsteuerungsgruppe<br />
und möchten die Einführung in die<br />
Methoden des Debriefing wie der Wissenskommunikation<br />
anhand realistischer Fallbeispiele<br />
einüben. Ihre eigenen Erfahrungen<br />
wollen Sie mit anderen Teilnehmenden<br />
des Seminars diskutieren.<br />
Seminarziel: Wir stürzen uns oft in neue Projekte, ohne<br />
aus den — guten wie schlechten — Erfahrungen<br />
abgeschlossener Projekte zu lernen.<br />
Das Resultat: Wir machen immer wieder<br />
die gleichen Fehler. Und diese Fehler kosten<br />
Zeit und Geld. In dem eintägigen Seminar<br />
lernen Sie pragmatische Methoden,<br />
wie Sie nach Abschluss eines Projektes <strong>das</strong><br />
gewonnene Erfahrungswissen bewahren<br />
und <strong>für</strong> andere nutzbar machen. Sie erfahren,<br />
wie Sie in Ihrem Hause einen Debriefing-Prozess<br />
gestalten und begleiten können.<br />
Seminarinhalt: Den Ablauf eines Projekt-Debriefing planen<br />
Die Rollen im Debriefing-Projekt<br />
Erprobte Hilfsmittel gezielt einsetzen<br />
Die Wissenskommunikation effizient gestalten<br />
Die Projektmitglieder zur Mitarbeit motivieren<br />
Das Debriefing im Projektmanagement verankern<br />
1-ZB-WV-DB-RF-8<br />
am 9. 4. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
30. 1. 2008<br />
6.12 Aus Projekten lernen — pragmatisches Wissensmanagement<br />
in der Projektarbeit<br />
Zielgruppe: Sie sind Projektleiter/in, Mitglied eines Projektteams<br />
oder nehmen Aufgaben im Bereich<br />
des Wissenstransfers wahr und wollen<br />
Projekte in Ihrem Hause wissensorientiert<br />
gestalten und damit Effizienz und<br />
Qualität der Projektarbeit spürbar verbessern.<br />
Die vorgestellten Methoden und<br />
Werkzeuge möchten Sie nach einer theoretischen<br />
Einführung anhand realistischer<br />
Fallbeispiele praktisch einüben. Wichtig ist<br />
Ihnen, Ihre eigenen Erfahrungen mit anderen<br />
Teilnehmenden des Seminars zu diskutieren.<br />
Seminarziel: Viele Projekte scheitern, weil <strong>das</strong> Wissensmanagement<br />
vor, während und nach einem<br />
Projekt nicht funktioniert: Die Projektmitglieder<br />
haben unterschiedliche Wissensstände,<br />
<strong>das</strong> Wissen fließt im Projekt nicht<br />
dorthin, wo es benötigt wird und nach Abschluss<br />
des Projektes wird aus den gemachten<br />
Erfahrungen nicht nachhaltig gelernt.<br />
Im Seminar werden Ihnen pragmatische<br />
Methoden vermittelt, wie Sie vor, während<br />
und nach Abschluss eines Projektes <strong>das</strong><br />
relevante Wissen besser einsetzen und bewahren<br />
sowie aus den gewonnenen Erfahrungen<br />
Lehren <strong>für</strong> <strong>das</strong> gesamte Unternehmen<br />
ziehen: damit Fehler nur noch einmal<br />
gemacht werden und sich bewährte Erfolgsmodelle<br />
schneller durchsetzen.<br />
Seminarinhalt: • Das Projekt beginnt<br />
— Aus dem Projektteam ein Wissensteam<br />
machen<br />
— Die Kompetenzprofile<br />
— Eine gemeinsame Wissensbasis<br />
— Eine gemeinsame Sprache<br />
• Das Projekt läuft<br />
— Relevante Informationen gemeinsam<br />
nutzen<br />
— Wissen im Projekt effizient kommunizieren<br />
• Das Projekt wird abgeschlossen<br />
— Den Ablauf eines Projekt-Debriefing<br />
planen<br />
— Die Rollen im Debriefing-Prozess<br />
— Erprobte Hilfsmittel gezielt einsetzen<br />
• Und <strong>das</strong> ist außerdem nützlich<br />
— Die Projektmitglieder zur Arbeit<br />
motivieren<br />
— Das Wissensmanagement im Projektmanagement<br />
verankern<br />
1-ZB-WV-PW-MG-8<br />
vom 22. 9.—23. 9. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
14. 7. 2008<br />
6.13 Lernen, wissen, handeln — Arbeitstechniken im Wissensmanagement<br />
Zielgruppe: Berufliche Anforderungen und Eigenverantwortung<br />
machen Ihnen Spaß. Ständig<br />
neue Lern- und Handlungsanforderungen<br />
gehören zu Ihrem Berufsalltag als qualifizierte<br />
Fach- oder Führungskraft. Mit Hilfe<br />
eines individuellen Wissensmanagements<br />
wollen Sie sich Ihre Kompetenzen sichern<br />
und erweitern.<br />
Seminarziel: Sie wollen wissen, wie Sie mehr aus Ihrem<br />
Wissen machen können? Sie interessiert,<br />
wie Sie sich zweckmäßig Wissen aneignen<br />
können? Dann lernen Sie in diesem Seminar,<br />
wie Sie mit den ,richtigen‘ Arbeitstechniken<br />
Ihr Wissen gut managen können<br />
Seminarinhalt: • Was verstehe ich unter individuellem<br />
Wissensmanagement?
Seite 2280 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
— Grundlegendes zum individuellen<br />
Wissensmanagement<br />
— Ein Modell <strong>für</strong> ein individuelles Wissensmanagement<br />
• Wie baue ich mein Wissensmanagement<br />
auf?<br />
— Arbeitstechniken im individuellen<br />
Wissensmanagement<br />
— Techniken/Methoden zum Wissenserwerb<br />
• Was kann mir bei meinem Wissensmanagement<br />
nützen?<br />
— Die Qualität von Lern-CBT einschätzen<br />
— Einen MicroArt erstellen<br />
— Umgang mit neuartigen Situationen/<br />
Fehlern<br />
• Wie bleibe ich am Ball mit meinem Wissensmanagement?<br />
— Die Ziele meines individuellen Wissensmanagements<br />
— Transfer und Wissensnutzung sichern<br />
1-AM-AT-WM-A-8<br />
vom 26. 5.—27. 5. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
17. 3. 2008<br />
I 64 Ansprechpartnerin: Helga Neeb Tel.: 06 11/3 53 15 41<br />
7. Führungsaufgabe Politikberatung<br />
Fortbildungsmaßnahmen,<br />
— die <strong>das</strong> Verständnis von der Rolle der Exekutive bei der<br />
Normsetzung ermöglichen und Kenntnisse von Analyseund<br />
Entscheidungstechniken sowie deren praktische Anwendung<br />
vermitteln,<br />
— die dazu befähigen, mit der wachsenden Komplexität<br />
analytisch und strukturiert umzugehen sowie Strategien<br />
zu entwickeln, um Politik beraten und Verwaltungshandeln<br />
gestalten zu können.<br />
7.1 Medientraining, öffentlicher Auftritt<br />
Zielgruppe: Beschäftigte des Höheren Dienstes, die im<br />
Rahmen ihrer Tätigkeit geplante oder spontane<br />
Kontakte mit Medienvertretern haben<br />
können (zum Beispiel Interview oder Podiumsdiskussion)<br />
Seminarziel: Verbesserung der rhetorischen Kompetenz,<br />
Schlagfertigkeit und publikumswirksamen<br />
Argumentation<br />
Seminarinhalt: In dem Seminar werden TV-Statements von<br />
Politikerinnen und Politikern analysiert,<br />
aber auch die eigene Wirkung mittels<br />
Übungen und Rollenspielen analysiert und<br />
nachbereitet. Es wird der souveräne Umgang<br />
mit verschiedenen Mikrofonen und<br />
Kameraeinstellungen trainiert. Hinzu kommen<br />
Gedächtnistraining und Methoden, die<br />
den Auftritt in der Öffentlichkeit und den<br />
Umgang mit den Medien erleichtern.<br />
Schwerpunkte<br />
— Publikumswirksame Argumentation<br />
— Statement-Aufbau<br />
— Schlagfertigkeit<br />
Seminar — 3-tägig<br />
Ein Seminar der Hessischen Polizeischule<br />
(HPS) —<br />
siehe dazu die Details unter Punkt 19<br />
I 65 Ansprechpartnerin: Martina Stoklossa Tel.: 06 11/3 53 14 59<br />
8. Führungsinstrument Kommunikation<br />
Fortbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse der Grundlagen<br />
von verbaler und nonverbaler Kommunikation sowie verschiedenen<br />
Kommunikations- und Konfliktlösungsmodellen<br />
ermöglichen und zur praktischen Anwendung beziehungsweise<br />
Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen wie<br />
zum Beispiel Mitarbeiter- und Vorgesetztengesprächen, Füh-<br />
ren mit Zielvereinbarungen, Gesprächen mit Gruppen, Sitzungsleitung<br />
/Moderation, freie Rede, etc. qualifizieren<br />
8.1 Moderation<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />
zur Durchführung von Veranstaltungen<br />
Moderationskenntnisse benötigen<br />
Seminarziel: Rolle und Funktion des Moderators/der<br />
Moderatorin einnehmen können<br />
Moderationsmethode situationsadäquat<br />
einsetzen können<br />
Die wesentlichen Methoden und Techniken<br />
der Moderation beherrschen<br />
Seminarinhalt: Die Moderationsmethode eignet sich als<br />
Leitungsform <strong>für</strong> unterschiedliche Besprechungsanlässe<br />
immer dann, wenn die aktive<br />
Beteiligung der Anwesenden und mehr Ergebnisorientierung<br />
erreicht werden soll. Sie<br />
erleichtert die effiziente und zielorientierte<br />
Steuerung von Gruppenprozessen, sie ermöglicht<br />
die Nutzung von Potenzial und<br />
Kreativität aller Beteiligten. Moderationsmethoden<br />
und -techniken unterstützen diesen<br />
Vorgang, machen aus Einzelpersonen<br />
eine Arbeitsgruppe mit gemeinsamer Orientierung<br />
und gemeinsamen Zielen und ermöglichen<br />
ein strukturiertes Arbeiten.<br />
Inhalt:<br />
— Vorbereitung und Nachbereitung einer<br />
Moderation<br />
— der Moderationszyklus<br />
— Rolle, Aufgabe und Haltung des Moderators<br />
— Methoden und Techniken <strong>für</strong> die jeweiligen<br />
Moderationsphasen<br />
— Fragetechniken, Visualisierung und<br />
Protokoll in der Moderation<br />
— Steuerung des Gruppenprozesses<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Andrea Schiepe<br />
Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Moderations-Seminar<br />
der Hessischen Polizeischule<br />
(HPS) mit einem ressortübergreifenden<br />
Kontingent von 2 Plätzen möglich.<br />
Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />
8.2 Mediation<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />
ihre Konfliktkompetenz mit Techniken aus<br />
der Mediation erweitern möchten<br />
Seminarziel: Allgemeine Grundlagenkenntnisse zum<br />
Mediationsverfahren<br />
Die darin wirksamen Gesprächs- und Interventionstechniken<br />
kennen und anwenden<br />
können<br />
Aneignung einer „mediativen Grundhaltung“<br />
als Schlüsselkompetenz in Konfliktlösungsprozessen<br />
Seminarinhalt: Das Seminar zeigt anhand ausgewählter<br />
Techniken aus der Mediation, wie diese zur<br />
Moderation von Konfliktgesprächen genutzt<br />
und Verhandlungen zwischen Konfliktparteien<br />
erfolgreich in Richtung einer<br />
einvernehmlichen Lösung und Herstellung<br />
einer Win-Win-Situation gesteuert werden<br />
können. Es richtet sich somit insbesondere<br />
an Führungskräfte innerhalb der Verwaltungsorganisation,<br />
die aufgrund ihrer Position<br />
des Öfteren eine vermittelnde Funktion<br />
in nichtjuristischen Konfliktfällen einnehmen<br />
müssen.<br />
Inhalt:<br />
— Konfliktarten/Konfliktlösungsstrategien<br />
— Mediative Grundhaltung/Mediatives<br />
Verhalten<br />
— Instrumente und Techniken aus der Mediation<br />
— Bearbeitung von konkreten Konfliktfällen
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2281<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> den Aufbau-Kurs ist die<br />
nachgewiesene Teilnahme an einem Grundkurs<br />
der gleichen Referentin.<br />
KO AZ ME1 vom 7.—9. 4. 2008 Grünberg<br />
Referentin: Andrea Schiepe<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
28. 1. 2008<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr (Aufbau)<br />
Referentin: Andrea Schiepe<br />
8.3 Alles ist Kommunikation<br />
Wirkung von Sprache und Körpersprache<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Die Voraussetzungen erfolgreicher Kommunikation<br />
kennen<br />
Die Sensibilität <strong>für</strong> Störungen in der Kommunikation<br />
erhöhen<br />
Kommunikative Prozesse zielgerichtet gestalten<br />
und steuern können<br />
Die Aussagekraft nonverbaler Botschaften<br />
kennen<br />
Die Wirkung der eigenen Körpersprache<br />
bewusst und reflektiert einsetzen können<br />
Das Spektrum der kommunikativen Fähigkeiten<br />
erweitern<br />
Seminarinhalt: „Man kann nicht nicht kommunizieren“ ist<br />
eines der Axiome des Sprach- und Kommunikationswissenschaftlers<br />
Paul Watzlawick.<br />
Es macht deutlich, <strong>das</strong>s in der<br />
zwischenmenschlichen Kommunikation<br />
ständig verbale und nonverbale Signale gesendet<br />
werden, die von den „Empfängern“<br />
aufgenommen und in deren Sinne interpretiert<br />
werden. Um Gespräche transparent<br />
und konstruktiv zu gestalten, ist es<br />
also wichtig, sich sowohl der eigenen Signale<br />
bewusst zu sein als auch die Signale<br />
des Kommunikationspartners bewusst aufzunehmen.<br />
Dies gewährleistet, Gespräche<br />
ergebnis- und partnerorientiert führen zu<br />
können.<br />
Inhalte:<br />
— Kommunikation — Kommunikationskanäle<br />
— Aussagekraft und Wirkung von Sprache<br />
und Körpersprache<br />
— Kommunikationsmodelle<br />
— Innere Voraussetzungen kongruenter<br />
Kommunikation<br />
— Die aktive Gestaltung von Kommunikationssituation<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Stefanie Philippi<br />
Zusätzlich ist die Teilnahme an Rhetorik-<br />
Seminaren der Hessischen Polizeischule<br />
(HPS) mit einem ressortübergreifenden<br />
Kontingent von 2 Plätzen pro Seminar möglich.<br />
Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />
8.4 Konfliktkompetenz steigern durch gezielte Gesprächsführung<br />
Konflikte bewirken häufig erhebliche Störungen und Beziehungsprobleme.<br />
Die Erweiterung der eigenen Konfliktkompetenz<br />
mit Hilfe gezielter Gesprächsführungsmethoden,<br />
um in schwierigen und konfliktträchtigen Gesprächssituationen<br />
souveräner agieren zu können, ist deshalb wesentlicher<br />
Bestandteil eines erfolgreichen Konfliktmanagements.<br />
8.4.1 Kritikgespräche konstruktiv führen<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Sicherheit im Umgang mit Kritik<br />
Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten<br />
und Vermeidungstendenzen<br />
Erkennen der eigenen inneren Einstellung<br />
Sensibilisierung <strong>für</strong> die Wortwahl<br />
Klare Grenzen setzen<br />
Konstruktiv und selbstbewusst auf Einwände<br />
reagieren können<br />
Sicher verhandeln und zielführend argumentieren<br />
Seminarinhalt: Kritik zu geben und sich konstruktiv mit<br />
Kritik auseinanderzusetzen kann ein heikles<br />
Thema sein. Zu oft wird Kritik sehr persönlich<br />
genommen und <strong>das</strong> positive Potenzial<br />
nicht erkannt oder transparent gemacht.<br />
Das ist besonders dann der Fall,<br />
wenn die Kritik — meist unbeabsichtigt —<br />
nicht in einer angemessenen Form geäußert<br />
wird. Sachliche, klare, grenzsetzende<br />
und nicht verletzende Kritik ist eine wesentliche<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> eine effektive<br />
und vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />
KO AZ K11 vom 28.—30. 5. 2008 Wiesbaden<br />
Referentin: Andrea Schiepe<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
19. 3. 2008<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Andrea Schiepe<br />
8.4.2 Kommunikation — unaggressiv und gewaltfrei<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Auseinandersetzung mit Kommunikationsmodellen<br />
Sensibilisierung <strong>für</strong> <strong>das</strong> eigene und fremde<br />
Kommunikationsverhalten<br />
Befähigung, Unangenehmes und Konfliktträchtiges<br />
konstruktiv zu kommunizieren<br />
Sicherer Umgang mit Ärger, Arroganz, Aggressivität,<br />
Ängstlichkeit, Schweigen etc.<br />
Seminarinhalt: Die Fähigkeit, auch in extrem schwierigen<br />
und emotional aufgeladenen Situationen<br />
konstruktiv zu kommunizieren, ist eine<br />
Schlüsselkompetenz zur Erhaltung eines<br />
effektiven, motivierenden und vertrauensvollen<br />
Miteinanders im Arbeitsalltag. Oft<br />
entstehen jedoch — verursacht durch<br />
scheinbar harmlose oder unbedachte Äußerungen<br />
— Kränkungen und Verletzungen,<br />
die nicht ausgeräumt oder bearbeitet<br />
werden. Langfristig können dadurch negative<br />
Folgen wie Rückzug, Misstrauen, Demotivation<br />
oder Leistungsminderung entstehen.<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Andrea Schiepe<br />
8.5 Konzentrations- und Gedächtnisleistung steigern<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />
ihre Konzentrations- und Gedächtnisleistung<br />
verbessern möchten<br />
Seminarziel: Aneignung hirngerechter Informationsaufnahme,<br />
-verarbeitung und -speicherung<br />
Seminarinhalt: Aufbrechen gewohnter Denkbahnen<br />
Verbesserung des Erinnerungsvermögens,<br />
der Merkfähigkeit und Lerneffizienz<br />
Mehr Souveränität im Umgang mit Stress<br />
Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit<br />
sind eng miteinander verknüpft.<br />
Beides lässt sich durch Einsicht in die<br />
Funktionsweise des Gehirns und durch<br />
richtiges Training grundlegend verbessern.<br />
Brachliegende Potenziale können <strong>für</strong> eineffektives<br />
Denken genutzt werden. Durch<br />
„vernetztes Denken“ wird eine enorme<br />
Steigerung des persönlichen Arbeitspotenzials<br />
erreicht.<br />
KO AZ KG1 vom 19.—20. 5. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: Friedrich Scholz<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
10. 3. 2008<br />
2 Seminare — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Friedrich Scholz
Seite 2282 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
8.6 Die eigene Präsentation optimieren — überzeugend auftreten<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter<br />
mit dienstlichem Bedarf<br />
Seminarziel: Eine Präsentation anlassbezogen und zielgruppengerecht<br />
vorbereiten<br />
Den individuellen Präsentationsstil erkennen<br />
und wirkungsvoll einsetzen<br />
Überzeugend, selbstbewusst und sicher auftreten<br />
Den eigenen Auftritt, die Präsentation, die<br />
Rede optimal vorbereiten und zielorientiert<br />
durchführen<br />
Seminarinhalt: Konzepte, Planungen, Projektergebnisse<br />
überzeugend vorzustellen, ist eine wichtige<br />
Aufgabe in vielen beruflichen Kontexten.<br />
Für die „Überzeugungskraft“ ist neben dem<br />
WAS auch <strong>das</strong> WIE der Präsentation entscheidend.<br />
Das persönliche Auftreten, die sprachliche<br />
Formulierung des Vortrags und die optische<br />
Gestaltung der Präsentation sind Erfolgsfaktoren,<br />
die in diesem Seminar reflektiert<br />
und trainiert werden.<br />
Inhalte:<br />
— Rhetorische Grundlagen <strong>für</strong> Ihre Selbstpräsentation<br />
— Analyse der eigenen Wirkung<br />
— Das „Was“ — Voraussetzungen einer<br />
erfolgreichen Präsentation<br />
— Das „Wie“ — Methoden der Visualisierung<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Stefanie Philippi<br />
Zusätzlich ist im zweiten Halbjahr die Teilnahme<br />
an Präsentationstrainings der Hessischen<br />
Polizeischule (HPS) mit einem ressortübergreifenden<br />
Kontingent von 2 Plätzen<br />
pro Seminar möglich.<br />
Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />
8.7 Effiziente und konstruktive Mitarbeitergespräche<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Die verschiedenen Formen von Mitarbeitergesprächen<br />
und deren Funktion und Bedeutung<br />
kennen<br />
Handreichungen und Checklisten zum Führen<br />
von Mitarbeitergesprächen sinnvoll<br />
nutzen können<br />
Mitarbeitergespräche zielorientiert, mitarbeiterbezogen<br />
und situationsadäquat<br />
durchführen können<br />
Seminarinhalt: Das Gespräch mit Mitarbeiter/innen gewinnt<br />
zunehmend als Mittel der Personalführung<br />
an Bedeutung. Nur der direkte<br />
Kontakt und die persönliche Kommunikation<br />
ermöglicht es den Führungskräften,<br />
mit ihrem Team oder ihrer Abteilung auf<br />
wechselnde Anforderungen und Systemänderungen<br />
zu reagieren. Ohne den kontinuierlichen<br />
Informationsaustausch zwischen<br />
den Hierarchieebenen wird es<br />
schwierig, den unterschiedlichen Führungsaufgaben<br />
gerecht zu werden. Das Seminar<br />
gibt die Möglichkeit, sich mit den<br />
verschiedenen Arten von Mitarbeitergesprächen<br />
(wie zum Beispiel Jahres-, Budget-,<br />
Beurteilungs- oder Rückkehrgesprächen)<br />
auseinanderzusetzen, Kenntnisse zu<br />
erweitern und sich <strong>für</strong> zukünftige Gesprächssituationen<br />
adäquat vorzubereiten.<br />
Inhalte:<br />
— Formale Aspekte und Richtlinien <strong>für</strong><br />
Mitarbeitergespräche<br />
— Funktion der verschiedenen Gesprächsarten<br />
— Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung<br />
von Mitarbeitergesprächen<br />
— Rahmenbedingungen eines Mitarbeitergesprächs<br />
— Kommunikationsregeln bei Gesprächen<br />
mit Mitarbeiter/innen<br />
1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Antje Schuck-Schmidt<br />
8.8 In der Sitzungsleitung schwierige Gesprächssituationen<br />
meistern<br />
Zielgruppe: Führungskräfte der mittleren und unteren<br />
Leitungsebene, die die formalen Aspekte<br />
von „Sitzungsleitung“ beherrschen und im<br />
Wesentlichen ihre Moderations- und Präsentationskompetenzen<br />
<strong>für</strong> schwierige Situationen<br />
bei der Leitung von Sitzungen<br />
erweitern möchten<br />
Seminarziel: Mit schwierigen Gruppenprozessen in der<br />
Sitzungsleitung sicher umgehen können<br />
Auf blockierendes, störendes und angreifendes<br />
Verhalten souverän reagieren können<br />
Persönliche Sicherheit und emotionale Gelassenheit<br />
in der Rolle der Sitzungsleitung<br />
bewahren können<br />
Seminarinhalt: Der berufliche Alltag ist <strong>für</strong> Führungskräfte<br />
vielfach durch Situationen geprägt,<br />
in denen sie vor Gruppen präsentieren, Sitzungen<br />
mit vielen Teilnehmer/innen leiten<br />
oder sogar schwierige Gestaltungsprozesse<br />
moderieren. Schwierige Gesprächssituationen<br />
entstehen, wenn Personen <strong>das</strong> Vorgetragene<br />
nicht akzeptieren oder sich nicht<br />
konstruktiv an der Diskussion beteiligen.<br />
Ablehnung wird demonstriert, Killerphrasen<br />
zur Ablenkung vom Thema werden eingesetzt<br />
oder die leitende beziehungsweise<br />
präsentierende Person wird sogar verbal<br />
angegriffen.<br />
Das Seminar gibt Impulse zum sicheren<br />
Umgang mit schwierigen Gruppenteilnehmer/innen,<br />
die durch destruktives oder störendes<br />
Verhalten ganze Veranstaltungen<br />
gefährden können. Die Teilnehmer/innen<br />
gewinnen mehr Sicherheit, ihre Gruppen<br />
positiv zu aktivieren und Einzelpersonen<br />
einzubinden.<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Antje Schuck-Schmidt<br />
I 64 Ansprechpartnerin: Helga Neeb Tel.: 06 11/3 53 15 41<br />
9. Führungsinstrument betriebswirtschaftliche Kenntnisse<br />
Fortbildungsmaßnahmen, die <strong>das</strong> <strong>für</strong> die neuen Führungsaufgaben<br />
notwendige Fachwissen zu den Themen Zielsystem,<br />
Produktbildung/Produkthaushalt, Kosten-/Leistungsrechnung,<br />
doppelter Buchführung, Controlling, Qualitätsmanagement,<br />
Einsatz einer Balanced Score Card, Abschluss<br />
von Zielvereinbarungen und Kontraktmanagement vermitteln.<br />
Für die Seminare unter Punkt 9.1 bis 9.3 gilt:<br />
Für die, die vom HCC durchgeführt werden, verwenden Sie<br />
bitte <strong>das</strong> HCC-eigene Anmeldeformular.<br />
Die Seminargebühren werden von der Zentralen Fortbildung<br />
aus zentralen Mitteln finanziert. Evtl. anfallende weitere<br />
Kosten sind von der entsendenden Dienststelle zu tragen.<br />
Unterkunft und Verpflegung werden nicht bereitgestellt.<br />
Für die Seminardauer wird die jeweils entsprechende Anzahl<br />
von Fortbildungspunkten erteilt (10 Fortbildungspunkte<br />
<strong>für</strong> einen Seminartag).<br />
9.1 SAP-Controlling <strong>für</strong> Kostenstellenverantwortliche<br />
(CO-KSV)<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen mit<br />
Kostenstellenverantwortung<br />
Seminarziel: Controlling als Führungsinstrument verstehen,<br />
sicher in SAP-Controlling navigieren,<br />
Standardberichte SAP-Controlling<br />
ausführen können, Be- und Entlastungen<br />
auf Kostenstellen und Innenaufträgen analysieren<br />
können, die Systematik der innerbehördlichen<br />
Leistungsverrechnung verstehen
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2283<br />
Seminarinhalt: Neben Grundkenntnissen von Kosten- und<br />
Leistungsrechnung sollten Kostenstellenverantwortliche<br />
von Dienststellen über sichere<br />
Grundlagen in Controlling verfügen,<br />
um <strong>das</strong> Controlling als Führungsinstrument<br />
nutzen und im Produktivsystem die Buchungen<br />
der eigenen Kostenstellen überblicken<br />
und bewerten zu können.<br />
Schwerpunkte:<br />
— Navigation in SAP<br />
— Ist/Plan-Abweichungsberichte zu Kostenstellen<br />
und Innenaufträgen<br />
— Grundkenntnisse Stammdaten Controlling<br />
— Systematik der Innerbehördlichen Leistungsverrechnung<br />
HCC_FC_R_S19_101<br />
18.—19. 2. 2008 Wiesbaden (HCC)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
10. 12. 2007<br />
HCC_FC_R_S19-102<br />
21.—22. 4. 2008 Wiesbaden (HCC)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
11. 2. 2008<br />
2 Seminare — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
9.2 Produktorientierte Haushaltsaufstellung <strong>für</strong> Führungskräfte<br />
(PHH-FK)<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen in der<br />
jeweiligen Dienststelle, die <strong>für</strong> die Erstellung<br />
des Wirtschaftsplans verantwortlich<br />
sind<br />
Seminarziel: Ziel der produktorientierten Haushaltsaufstellung<br />
und der Auswirkungen auf den<br />
eigenen Verantwortungsbereich verstehen,<br />
die damit verbundenen betriebswirtschaftlichen<br />
Steuerungsinstrumente verstehen<br />
und einsetzen können<br />
Handhabung des Wirtschaftsplanes kennenlernen,<br />
Bedeutung des Wirtschaftsplanes<br />
verstehen<br />
Seminarinhalt: Dieser Veranstaltungstyp richtet sich an<br />
Führungskräfte, die über Kenntnisse im<br />
Bereich Controlling verfügen und <strong>für</strong> die<br />
formal und inhaltlich korrekte Erstellung<br />
des Wirtschaftsplans verantwortlich sind.<br />
Schwerpunkte:<br />
— Der Budgetierungs- und Planungsprozess<br />
in der Hessischen Landesverwaltung<br />
— Der neue Wirtschaftsplan (Leistungs-,<br />
Erfolgs- und Finanzplan)<br />
— Berichtswesen<br />
2 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
9.3 Betriebswirtschaftliche Grundlagen <strong>für</strong> Führungskräfte<br />
(BWL_GR-FK)<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Wesentliche Elemente der Outputsteuerung<br />
kennen und verstehen lernen<br />
Seminarinhalt: • Grundbegriffe des Externen Rechnungswesens:<br />
— Vom Inventar zur Bilanz, eine kurze<br />
Einführung in die Systematik der<br />
doppelten Buchführung<br />
• Grundbegriffe des Controllings:<br />
— Kostenstellenrechnung<br />
— Kostenträgerrechnung<br />
— Systematik der Innerbehördlichen<br />
Leistungsverrechnung<br />
• Kern der Rechnungslegungsreform:<br />
— Überblick über den neuen Produkthaushalt<br />
• Berichtswesen:<br />
— Zusammenspiel von Produkthaushalt<br />
und Berichtswesen<br />
— Vorstellung des Führungsberichtswesens<br />
in der Hessischen Landesverwaltung<br />
anhand eines konkreten<br />
Führungsberichts des HCC<br />
• Qualitätsmanagement:<br />
— Balanced Score Card<br />
— Benchmarking<br />
— Kennzahlensystem der Hessischen<br />
Landesverwaltung<br />
HCC_FC_R_G03_101<br />
27.—28. 2. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
19. 12. 2007<br />
HCC_FC_R_G03_102<br />
17.—18. 3. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
HCC_FC_R_G03_103<br />
28.—29. 5. 2008 Kassel (PP Nord<strong>hessen</strong>)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
19. 3. 2008<br />
3 Seminare — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
I 63 Ansprechpartnerin: Anna Elzer Tel.: 06 11/3 53 15 37<br />
10. Gender Mainstreaming<br />
Fortbildungsmaßnahmen, die dazu befähigen, in alle Entscheidungsprozesse<br />
die Geschlechterperspektive mit einzubeziehen<br />
und die grundlegenden Ziele der Gleichstellung<br />
umzusetzen. Fortbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse der<br />
wichtigen Rechtsgrundlagen <strong>für</strong> GM sowie die Vorgaben der<br />
EU betreffend die Umsetzung von GM vermitteln.<br />
10.1 Gender Mainstreaming<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und<br />
Methoden von Gender Mainstreaming<br />
Kenntnis über die unterstützenden Beratungs-<br />
und Schulungsangebote erlangen<br />
Erkenntnis eigener Handlungsverpflichtungen<br />
und Entwickeln eigener Ideen <strong>für</strong><br />
konkretes Handeln durch Beispiele<br />
Seminarinhalt: Gender Mainstreaming hat zum Ziel, die<br />
Planungen und Entscheidungen von Organisationen<br />
auf den Prüfstand zu stellen. Sie<br />
sollen sich in Richtung Chancengleichheit<br />
und Geschlechterdemokratie verändern.<br />
Dieses Prinzip ist im Amsterdamer Vertrag<br />
sowie in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen<br />
verpflichtend festgelegt.<br />
Schwerpunkte:<br />
Rechtsgrundlagen und Ziele des GM, Nutzen<br />
des GM, Instrumente des GM und praktische<br />
Beispiele<br />
1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Birgit Schäfer<br />
10.2 Lehrgang <strong>für</strong> Frauenbeauftragte<br />
Zielgruppe: Neu bestellte Frauenbeauftragte<br />
Datum der Beauftragung zur Frauenbeauftragten<br />
auf dem Meldebogen mitteilen!<br />
Seminarziel: Kennenlernen des neu gestalteten HGlG<br />
sowie der <strong>für</strong> die Frauenbeauftragten notwendigen<br />
Instrumente<br />
Netzwerkbildung<br />
Seminarinhalt: Das neu gestaltete HGlG<br />
— HGlG<br />
— Personalentwicklung<br />
— Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />
— Gender Mainstreaming<br />
— Tarifrecht und Beamtenrecht<br />
— Verwaltungsreform<br />
1 Lehrgang — 4 Blöcke<br />
(1� 5-tägig, 2� 3-tägig, 1� 1-tägig)<br />
2. Halbjahr<br />
Referentinnen: Birgit Schäfer,<br />
Jutta Leimbach
Seite 2284 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
I 63 Ansprechpartnerin: Anna Elzer Tel.: 06 11/3 53 15 37<br />
11. Selbstorganisation in der Führungsrolle<br />
Fortbildungsmaßnahmen, die die Auseinandersetzung mit<br />
Rolle, Aufgabe und Wirkung der Führungskraft, mit Selbstund<br />
Fremdwahrnehmung und dem eigenen Führungsverhalten<br />
ermöglichen sowie zur Optimierung der eigenen Arbeitsorganisation,<br />
des Zeitmanagements und des Umgangs<br />
mit Stress qualifizieren.<br />
11.1 Stressbewältigung — Stressmanagement als Führungsaufgabe<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarziel: Die eigene Stresskompetenz erhöhen<br />
Den eigenen Führungsstil im Zusammenhang<br />
mit Stress analysieren können<br />
Eigene Stressreaktionen und die der Mitarbeiter/innen<br />
richtig einschätzen können<br />
Entspannungsmethoden und alltagstaugliche<br />
Entspannungstechniken kennenlernen<br />
und einsetzen;<br />
Möglichkeiten eines aktiven Stress- und<br />
Gesundheitsmanagements im (beruflichen)<br />
Alltag umsetzen<br />
Seminarinhalt: Führen wird in Zeiten der Leistungsverdichtung<br />
immer schwieriger. Individuelle<br />
Stressbewältigung und konstruktives<br />
Stressmanagement gehören deshalb mehr<br />
und mehr zu den wesentlichen Kompetenzen<br />
einer Führungskraft. Einstellungen und<br />
Denkweisen, emotionale und körperliche<br />
Reaktionen und <strong>das</strong> Verhalten sind Ansatzpunkte<br />
<strong>für</strong> eine Weiterentwicklung dieser<br />
wichtigen Führungskompetenz. Nur wer<br />
<strong>für</strong> sich selbst sorgt, kann auch <strong>für</strong> seine<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen.<br />
An der beruflichen Situation orientierte<br />
Maßnahmen zur Stressbewältigung sensibilisieren<br />
daher Führungskräfte <strong>für</strong> ihre individuelle<br />
Stresssituation und machen<br />
deutlich, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Führungsverhalten sich<br />
sowohl auf die Gesundheit der Mitarbeiter/<br />
innen als auch auf <strong>das</strong> eigene Befinden auswirkt.<br />
Sie regen dazu an, im Rahmen der<br />
Gegebenheiten Kriterien <strong>für</strong> eine gesundheitsgerechte<br />
Mitarbeiterführung zu berücksichtigen<br />
und, soweit als möglich,<br />
Stress auslösende und Stress verstärkende<br />
Bedingungen zu vermeiden.<br />
Inhalte:<br />
— Umgang mit alltäglichen Belastungen<br />
— Stressauslöser, Stressreaktionen, Stressfolgen<br />
— Einfluss und Auswirkungen von Führungsverhalten<br />
— Leistungsfähigkeit erhalten, fördern,<br />
steigern<br />
— Entspannungsmethoden und berufspraktische<br />
Kurzentspannungstechniken<br />
— Work-Life-Balance<br />
— Vom Stress- zum Gesundheitsmanagement<br />
SO AZ ST vom 29.—31. 4. 2008<br />
Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referent: Rüdiger Standhardt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
19. 2. 2008<br />
1 Seminar — 3-tägig<br />
Referent: R. Standhardt<br />
11.2 Entspannt führen<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />
die gesundheitserhaltende und -fördernde<br />
Wirkung von Entspannungstechniken kennenlernen<br />
und in ihren (beruflichen) Alltag<br />
einbauen möchten<br />
Seminarziel: Zusammenhänge von Stress, individuellen<br />
Stressreaktionen, psychischen und physiologischen<br />
Vorgängen im Stress und bei<br />
Dauerstress erkennen<br />
Sensibilität im Umgang mit der eigenen<br />
Gesundheit entwickeln<br />
Alltagstauglich Übungen zur Entspannung<br />
kennenlernen und im Alltag anwenden<br />
Seminarinhalt: Wenn Leistungsdruck, Zeitknappheit, Konflikte<br />
usw. als Dauerstress empfunden werden,<br />
kann dies zu verschiedenartigen ernsthaften<br />
gesundheitlichen Einschränkungen<br />
führen. Mit dem zweitägigen Training und<br />
den integrierten praktischen Übungen aus<br />
dem Autogenen Training und der progressiven<br />
Muskelentspannung werden die Teilnehmer/innen<br />
dazu animiert, sensibler die<br />
eigenen körperlichen Stress-Signale wahrzunehmen<br />
und deren „Botschaft“ zu verstehen.<br />
Sie werden angeleitet, die eigenen<br />
Möglichkeiten zur Entspannung in sich<br />
selbst zu entdecken und <strong>für</strong> sich zu aktivieren.<br />
Sie lernen Techniken kennen, um in<br />
beruflichen und privaten Stress-Situationen<br />
ruhiger und gelassener zu werden. Sie<br />
entwickeln eine Vorstellung davon, was<br />
„entspannt führen“ jeweils individuell bedeuten<br />
kann.<br />
1 Follow-up zur Vertiefung und Sicherung<br />
der Nachhaltigkeit der erworbenen Fertigkeiten<br />
und Entspannungsfähigkeit<br />
SO AZ EF1 vom 29.—30. 5. 2008 und 30. 6. 2008<br />
(Follow-up) Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referent: Detlef Merle<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
20. 3. 2008<br />
1 Seminar und 1 Follow-up<br />
2-tägig/1-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Detlef Merle<br />
11.3 Ausbildung von Multiplikatoren zur Progressiven Muskelentspannung/Gesundheitsmanagement<br />
in der Öffentlichen<br />
Verwaltung<br />
Zielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter,<br />
die sich im Themenfeld „Gesundheitsmanagement“<br />
engagieren wollen<br />
Seminarziel: Die Teilnehmer/innen erlernen die Grundformen<br />
sowie die verschiedenen Kurzformen<br />
der Progressiven Muskelentspannung.<br />
Sie sind in der Lage, nach diesem Kurs dieses<br />
Entspannungsverfahren selbständig im<br />
beruflichen Alltag einer Öffentlichen Verwaltung<br />
anzuleiten und wissen, welche didaktischen<br />
Aspekte <strong>für</strong> eine erfolgreiche<br />
Vermittlung beachtet werden müssen.<br />
Seminarinhalt: Anleiten der Progressiven Muskelentspannung<br />
Möglichkeiten, im Alltag zu entspannen<br />
Achtsamkeit und Selbstverantwortung<br />
Vorbereitung und Durchführung eines Kurses<br />
Organisatorische Fragen rund um <strong>das</strong><br />
Kursgeschehen<br />
Umgang mit krisenhaften Ereignissen im<br />
Kursverlauf<br />
Spezielle Vorerfahrungen <strong>für</strong> diese Ausbildung<br />
sind nicht erforderlich, wohl aber<br />
Interesse und Neugierde auf einen schöpferischen<br />
Prozess des Erforschens und Entdeckens.<br />
Die Ausbildung zum/zur Kursleiter/in <strong>für</strong><br />
Progressive Muskelentspannung schließt<br />
mit einem Zertifikat über die Teilnahme an<br />
dem Seminar ab und befähigt, selbständig<br />
Entspannungsgruppen anzuleiten. Alle<br />
Teilnehmenden erhalten während des Seminars<br />
ein umfangreiches Handbuch zur<br />
Theorie und Praxis der Progressiven Muskelentspannung<br />
und zur Kursgestaltung.<br />
1 Seminar — 5-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Rüdiger Standhardt<br />
11.4 Mein Standort als Person und Führungskraft<br />
Zielgruppe: Führungskräfte der mittleren Leitungsebene
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2285<br />
Seminarziel: Die Stärken und Grenzen bei sich und anderen<br />
erkennen und reflektieren<br />
Denk- und Verhaltensmuster ergründen<br />
und Korrekturen vornehmen<br />
Kritische Führungssituation oder Konflikte<br />
besser meistern<br />
Das eigene Potenzial und <strong>das</strong> anderer Menschen<br />
fördern und nutzbar machen<br />
Seminarinhalt: Die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit<br />
und die der sozialen Kompetenz sind zu einer<br />
der wichtigsten Anforderungen an die<br />
Führungskraft geworden. Für Führungskräfte<br />
ist es notwendig, eine Balance aufzubauen<br />
zwischen Fachaufgabe und Führungsaufgabe.<br />
Eine Fähigkeit, die Energie<br />
und Selbst-Bewusstheit erfordert, um Potenziale<br />
— die eigenen und die der Mitarbeiter/innen<br />
— zur kontinuierlichen<br />
Entwicklung einer Organisation nutzbar<br />
zu machen und zu fördern.<br />
Dazu gehören die Wahrnehmung der eigenen<br />
Eigenschaften und Fähigkeiten in der<br />
Führungsrolle, die Beziehungen und Beziehungsmuster<br />
zu anderen Personen und<br />
die Reflexion persönlicher Stärken und<br />
Tendenzen. Im Zentrum des Seminars steht<br />
deshalb die Schärfung der persönlichen<br />
Wahrnehmungsfähigkeit <strong>für</strong> sich und andere,<br />
um eigene und fremde Verhaltensstile<br />
zu verstehen und situativ anzupassen. Im<br />
Idealfall führt dies zu mehr Klarheit der eigenen<br />
Positionierung (Standort) und zu<br />
mehr Effektivität bei Entscheidungen und<br />
in der Zusammenarbeit mit anderen Menschen.<br />
Inhalte:<br />
— Grundannahmen von Führung und Persönlichkeit<br />
— Das eigene Persönlichkeitsprofil<br />
— Selbstbild — Fremdbild<br />
— Verhaltensstile/Verhaltenstendenzen<br />
— Erste Schritte zum Transfer<br />
— Das Seminar erfordert Offenheit zur Reflexion<br />
der eigenen Persönlichkeitsmuster<br />
und Mut, sich im Kollegenkreis konstruktiv<br />
mit dem Bild von sich selbst<br />
(Selbstbild) und der Wahrnehmung anderer<br />
Führungskräfte (Fremdbild) auseinanderzusetzen.<br />
SO ML PF1 vom 16.—18. 4. 2008 Grünberg (Sporthotel)<br />
Referentin: Dr. Silke Franzen<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 9. 1. 2008<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Dr. Silke Franzen<br />
11.5 Managementtechniken <strong>für</strong> den Verwaltungsalltag<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />
ihre Büro- und Selbstorganisation verbessern<br />
möchten<br />
Seminarziel: Selektion der kennengelernten Techniken<br />
<strong>für</strong> den eigenen Bedarf<br />
Integration von Strategien und Techniken<br />
<strong>für</strong> den Arbeitsalltag<br />
Optimierung der persönlichen Arbeitsorganisation<br />
und des eigenen Zeitmanagements<br />
Seminarinhalt: Im Seminar lernen die Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer mehrere Techniken zur<br />
besseren Bewältigung des Büro- und Verwaltungsalltags<br />
kennen. Basierend auf den<br />
vier Säulen des Selbstmanagements, nämlich<br />
Stress-Management, Ziel-Management,<br />
Zeit-Management und Büro-Management,<br />
geht <strong>das</strong> Seminar in praxiserprobten<br />
und alltagstauglichen Schritten<br />
vor. Es verknüpft die einzelnen Managementtechniken<br />
miteinander und stellt darüber<br />
hinaus u. a. wirkungsvolle Rituale vor,<br />
die im Berufsleben wesentlich dazu beitragen,<br />
Arbeitsorganisation effizienter und ef-<br />
fektiver zu gestalten und die eigene Führungspraxis<br />
zu optimieren. Bestandteile des<br />
Seminars sind auch praktische Übungen in<br />
Entspannungstechniken.<br />
SO AZ MT 1 vom 19.—21. 5. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referent: Rüdiger Standhardt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
10. 3. 2008<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Rüdiger Standhardt<br />
Siehe auch <strong>das</strong> Angebot „Das Büro fest im<br />
Griff“ im Themenfeld 6: Organisation<br />
11.6 Zeitmanagement — lebendig und praktikabel<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />
ihr persönliches und berufliches Zeitmanagement<br />
verbessern möchten<br />
Seminarziel: Zeitfresser vermeiden, Dringlichkeitssucht<br />
überwinden, Ballast abwerfen<br />
Persönliche Lebensziele entwickeln<br />
Prioritäten setzen<br />
Konzentration auf <strong>das</strong> Wesentliche<br />
Planungshilfen erstellen<br />
Seminarinhalt: Das Seminar richtet sich an alle, die sich des<br />
Öfteren „im Hamsterrad des Lebens“ gefangen<br />
fühlen, die im Alltag davon gepeinigt<br />
werden, den Überblick über ihre vielfältigen<br />
Aufgaben zu verlieren, die sich<br />
überfordert fühlen von der allgemeinen<br />
Veränderungsgeschwindigkeit. Es gibt den<br />
Teilnehmer/innen die Möglichkeit, innezuhalten,<br />
durchzuatmen und einen neuen Weg<br />
zu finden, um selbstbestimmter und entspannter<br />
durchs Leben zu gehen. Das Seminar<br />
vermittelt eine lebendige und praktikable<br />
Form des Zeitmanagements, mit<br />
dem die Teilnehmer/innen lernen, zukünftig<br />
ihre Zeit aktiv zu führen.<br />
SO AZ ZM1 vom 4.—5. 3. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />
Referent: Stephan Röder<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
18. 12. 2007<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referent: Stephan Röder<br />
Zusätzlich ist der Zugang zu Zeitmanagement-Seminaren<br />
der Hessischen Polizei<br />
(HPS) mit einem ressortübergreifenden<br />
Kontingent von 2 Plätzen pro Seminar möglich.<br />
Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />
I 63 Ansprechpartnerin: Anna Elzer Tel.: 06 11/3 53 15 37<br />
12. Fremdsprachenfortbildung<br />
Fortbildungsmaßnahmen, die den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen<br />
<strong>für</strong> den dienstlichen Gebrauch ermöglichen.<br />
12.1 Englisch-Test als Voraussetzung <strong>für</strong> einen Englisch-Sprachkurs<br />
Zielgruppe: Führungskräfte und andere Bedienstete der<br />
hessischen Landesverwaltung, <strong>für</strong> die gute<br />
Kenntnisse der englischen Sprache von<br />
dienstlichem Nutzen sind.<br />
Seminarinhalt: Schriftliche Selbsteinschätzung mit Fragebogen<br />
und mündlicher Test<br />
FS ENG T1 am 14. 3. 2008 Wiesbaden<br />
Referentin: Joachim Wester<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
FS ENG T2 am 17. 3. 2008 Wiesbaden<br />
Referentin: Dorothy Robinson-Manthey<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
12.2 Englisch in der Verwaltung, Seminarblock<br />
Zielgruppe: Führungskräfte und andere Bedienstete der<br />
hessischen Landesverwaltung, <strong>für</strong> die gute<br />
Kenntnisse der englischen Sprache von<br />
dienstlichem Nutzen sind.<br />
Seminarziel: Texte und <strong>das</strong> gesprochene Wort korrekt<br />
verstehen und sich mündlich angemessen<br />
ausdrücken können; nachrangig wird der
Seite 2286 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
sichere schriftliche Gebrauch gefördert;<br />
Sachverhalte in der Zielsprache umfassend<br />
überblicken und korrekt darstellen können;<br />
die verwaltungstypischen Sprachmuster<br />
und <strong>das</strong> einschlägige Vokabular kennen<br />
und entsprechend anwenden.<br />
Seminarinhalt: conversations formal and informal<br />
grammar: sentence structures and tenses<br />
if-clauses and use of modals<br />
writing emails<br />
basic telephoning<br />
polite language<br />
small talk<br />
negotiating<br />
speak more fluently<br />
speaking in public<br />
presentations<br />
discussing<br />
Erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest ist<br />
Voraussetzung sowie keine bisherige Teilnahme<br />
an einem Sprachkurs gleichen Inhalts<br />
bei der Zentralen Fortbildung.<br />
FS ENG V1 vom 9.—13. 6. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />
Referent: Joachim Wester<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
12.3 Englische Verwaltungssprache, berufsbegleitend<br />
Zielgruppe: Führungskräfte und andere Bedienstete der<br />
hessischen Landesverwaltung, <strong>für</strong> die gute<br />
Kenntnisse der englischen Verwaltungssprache<br />
zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich<br />
sind.<br />
Seminarziel: Texte und <strong>das</strong> gesprochene Wort korrekt<br />
verstehen und sich mündlich angemessen<br />
ausdrücken können; nachrangig wird der<br />
sichere schriftliche Gebrauch gefördert;<br />
Sachverhalte in der Zielsprache umfassend<br />
überblicken und korrekt darstellen können;<br />
die verwaltungstypischen Sprachmuster<br />
und <strong>das</strong> einschlägige Vokabular kennen<br />
und entsprechend anwenden<br />
Seminarinhalt: conversations formal and informal<br />
grammar: sentence structures and tenses<br />
if-clauses and use of modals<br />
writing emails<br />
basic telephoning<br />
polite language<br />
small talk<br />
speak more fluently<br />
speaking in public<br />
presentations<br />
discussing<br />
Erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest ist<br />
Voraussetzung sowie keine bisherige Teilnahme<br />
an einem Sprachkurs gleichen Inhalts<br />
bei der Zentralen Fortbildung.<br />
FS ENG VS1 vom 12. 8.—16. 12. 2008, 15� 2 UE<br />
Wiesbaden<br />
Referentin: Dorothy Robinson-Manthey<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
12.4 Presenting with Power Point, Seminarblock<br />
Zielgruppe: Führungskräfte und andere Bedienstete der<br />
hessischen Landesverwaltung, <strong>für</strong> die gute<br />
Kenntnisse der englischen Verwaltungssprache<br />
zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich<br />
sind.<br />
Seminarziel: To recognize the dis/advantages the medium<br />
computer has for presentations; to<br />
create slides that convey the message intended;<br />
to practise using PP slides to support<br />
your own person.<br />
Seminarinhalt: Presentations — traditional vs laptop: what<br />
is different?<br />
— Power Point — possibilities and dangers<br />
— Slides and what they do with us<br />
— How to create the slides that support<br />
the presenter<br />
— Interplay PP and presenter: How do I<br />
wish my audience to react?<br />
— Principles of effective presentations<br />
— Practice, practice, practice and evaluations<br />
— in English throughout<br />
Erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest ist<br />
Voraussetzung sowie keine bisherige Teilnahme<br />
an einem Sprachkurs gleichen Inhalts<br />
bei der Zentralen Fortbildung.<br />
FS EN PP1 vom 2.—6. 6. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />
Referent: Joachim Wester<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
12.5 Kommunikationstraining in Englisch, Seminarblock<br />
Zielgruppe: Führungskräfte und andere Bedienstete der<br />
hessischen Landesverwaltung, <strong>für</strong> die gute<br />
Kenntnisse der englischen Sprache von<br />
dienstlichem Nutzen sind.<br />
Seminarziel: Vorträge sowie kurze Statements sicher<br />
vortragen<br />
Seminarinhalt: Redeanlass und Redeziel, Redeformeln,<br />
Gliederung — überzeugende Argumente,<br />
logische Beweisführung, Artikulation, Körpersprache,<br />
Gestik, Umgang mit Problemen<br />
— Floskeln<br />
Das Seminar wird mit Methoden des Superlearnings<br />
durchgeführt.<br />
Erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest ist<br />
Voraussetzung sowie keine bisherige Teilnahme<br />
an einem Sprachkurs gleichen Inhalts<br />
bei der „Zentralen Fortbildung“.<br />
FS ENG KO1 vom 3.—7. 11. 2008 Limburg a. d. Lahn<br />
Referentin: Dorothy Robinson-Manthey<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />
I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 06 11/3 53 11 31<br />
13. Interkulturelle Kommunikation<br />
Fortbildungsmaßnahmen, die die Umsetzung des Integrationskonzeptes<br />
der hessischen Landesregierung unterstützen,<br />
die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung erweitern<br />
und die Kompetenz und Handlungsfähigkeit von<br />
Landesbediensteten in interkulturellen Arbeitssituationen<br />
erhöhen.<br />
13.1 Was wissen wir eigentlich von der Türkei und dem Islam?<br />
Zielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter von Behörden, die im Arbeitszusammenhang<br />
Kontakt mit Menschen aus<br />
der Türkei beziehungsweise mit Menschen<br />
türkischer Herkunft haben; Landesbedienstete<br />
mit beruflichem Interesse an der Auseinandersetzung<br />
mit dem Thema „Islam“<br />
Seminarziel: Erweiterung des Wissens über die Türkei<br />
und den Islam<br />
Sensibilisierung <strong>für</strong> die kulturelle Vielschichtigkeit<br />
und Unterschiedlichkeit der<br />
Menschen mit türkischer Herkunft<br />
Seminarinhalt: Menschen aus der Türkei bilden nach wie<br />
vor die größte Migrantengruppe in der BRD.<br />
Als Kundinnen und Kunden sind sie auch<br />
in der Verwaltung, in sozialen Einrichtungen<br />
etc. präsent. Das Interesse an der Türkei<br />
auf dem Weg in die EU, die Auseinandersetzung<br />
mit dem Islam und anderen<br />
Religionen sowie mit den unterschiedlichen<br />
Lebensentwürfen von Familien aus der<br />
Türkei steigt bei Landesbediensteten in<br />
dem Maße, wie unterschiedliche Erfahrungen<br />
in der Begegnung gemacht werden.<br />
Schwerpunkte:<br />
— Kulturen, Geschichte, Werte, Sitten und<br />
Gebräuche in der Türkei<br />
— Beschäftigung mit dem Islam und dessen<br />
Einflüsse auf Politik, Gesellschaft
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2287<br />
und Familie in der Türkei und auf Familien<br />
aus der Türkei in Deutsch<strong>land</strong><br />
— Die Veränderung individueller Lebensentwürfe<br />
durch Migration<br />
Die Veranstaltung wird keine detaillierte<br />
Auseinandersetzung mit Islamismus leisten<br />
können.<br />
2 Seminare — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Sabine Kriechhammer-Yagmur<br />
13.2 Kompetenter Umgang mit Angehörigen der arabischen Kultur<br />
Zielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter von Behörden, die im Arbeitszusammenhang<br />
Kontakt mit Menschen anderer<br />
Kulturen haben; Landesbedienstete<br />
mit grundsätzlichem beruflichen Interesse<br />
am Thema<br />
Seminarziel: Erweiterung des Wissens über die arabische<br />
Kultur und die andersartigen Verhaltensmuster,<br />
mehr Verhaltenssicherheit im<br />
Kontakt mit Angehörigen der arabischen<br />
Kultur<br />
Seminarinhalt: Die in der arabischen Kultur gelernten Verhaltensweisen<br />
stehen unseren in Deutsch<strong>land</strong><br />
kulturell geprägten Verhaltensweisen<br />
diametral entgegen. Dies kann im persönlichen,<br />
interkulturellen Kontakt <strong>das</strong> Gefühl<br />
großer Fremdheit verursachen, Abwehr,<br />
Angst, Aggressionen erzeugen und<br />
den professionellen Umgang mit der Andersartigkeit<br />
im beruflichen Alltag erheblich<br />
erschweren.<br />
Das Seminar gibt Gelegenheit, in Auseinandersetzung<br />
mit der eigenen Kultur die<br />
andere Kultur aus ihrer eigenen Logik zu<br />
verstehen und damit kompetenter im beruflichen<br />
Alltag mit Menschen aus dem arabischen<br />
Kulturraum umgehen zu können.<br />
Inhalte:<br />
— Prägende Merkmale von Kultur<br />
— Dimensionen und Merkmale der arabischen<br />
im Vergleich zur deutschen Kultur<br />
— Machtdistanz in der arabischen Kultur<br />
(Eltern—Kinder, Mitarbeiter—Vorgesetzte,<br />
<strong>das</strong> Verhältnis zu Autoritätspersonen)<br />
— Kommunikationsmuster — Kommunikationsverhalten,<br />
verbal, nonverbal<br />
— Sprache und Sprachmuster<br />
— Konfliktverhalten<br />
— Die Rolle der Frau in der arabischen<br />
Kultur<br />
— Umgang mit Zeit<br />
— Persönliche Erfahrungen im Umgang<br />
mit Menschen aus dem arabischen Kulturraum<br />
— Bearbeitung von konkreten Fallbeispielen<br />
IKKAZ AK1 vom 9.—11. 6. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referentin: Anne Brulez<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
28. 3. 2008<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentin: Anne Brulez<br />
I 63 Ansprechpartnerin: Anna Elzer Tel.: 06 11/3 53 15 37<br />
14. Train-the-Trainer<br />
Innerhalb von 5 themenspezifischen Modulen erwerben die<br />
Teilnehmerinnen und Teilnehmer die jeweils relevanten pädagogischen<br />
und lernpsychologischen Grundlagen; Personen<br />
mit geringerer Erfahrung in der pädagogischen Arbeit erproben<br />
methodische Anregungen <strong>für</strong> die Praxis, erfahrende<br />
Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Gelegenheit, <strong>das</strong><br />
eigene Konzept, Trainerrolle und Präsentationstechniken zu<br />
überprüfen, Wissen und methodisches Repertoire zu erweitern.<br />
Die Module können je nach Bedarf einzeln oder als Gesamtpaket<br />
besucht werden.<br />
14.1 Modul 1: Grundlagen der Seminargestaltung<br />
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />
Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Präsentationen<br />
durchführen, Vorträge halten,<br />
Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />
vermitteln<br />
Seminarziel: Grundlegende Faktoren einer erfolgreichen<br />
Seminarvorbereitung, -durchführung und<br />
-nachbereitung kennenlernen<br />
Seminarinhalt: Schwerpunkte: Raumgestaltung, Sitzordnung,<br />
Präsentationsformen, Materialgestaltung,<br />
Phasierung, Anfangs- und<br />
Schlussphasen, Umgang mit Stress<br />
TTT N MO1 vom 28.—29. 4. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referenten: Hans-Jürgen Hantschel/<br />
Susanne Daum<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
18. 2. 2008<br />
14.2 Modul 2: Verschiedene Lernstile — verschiedene Bedürfnisse<br />
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />
Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Präsentationen<br />
durchführen, Vorträge halten,<br />
Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />
vermitteln<br />
Seminarziel: Verschiedene Modelle der Lernertypologien<br />
kennenlernen, praktische Methoden<br />
erlernen, um Unterrichtsangebote lerntypenspezifisch<br />
zu gestalten<br />
Seminarinhalt: Schwerpunkte: Lernen und Behalten, Multisensorik,<br />
Auswirkung auf Unterrichtsund<br />
Materialgestaltung<br />
TTT N MO2 vom 2.—3. 6. 2008 Frankfurt am Main<br />
Referenten: Hans-Jürgen Hantschel/<br />
Susanne Daum<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
20. 3. 2008<br />
14.3 Modul 3: Material aufbereiten und vermitteln<br />
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />
Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Präsentationen<br />
durchführen, Vorträge halten,<br />
Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />
vermitteln<br />
Seminarziel: Gedächtnisstützende Faktoren des Lernens<br />
kennenlernen;<br />
Praktische Tipps <strong>für</strong> die „Hausaufgaben“<br />
Seminarinhalt: Schwerpunkte: Arbeit mit Texten, Lernkarteien,<br />
Gedächtnis- und Lernhilfen<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referenten: Hans-Jürgen Hantschel/<br />
Susanne Daum<br />
14.4 Modul 4: Präsentationen<br />
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />
Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Präsentationen<br />
durchführen, Vorträge halten,<br />
Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />
vermitteln<br />
Seminarziel: Mehr Gelassenheit und Sicherheit beim<br />
Präsentieren bekommen und <strong>für</strong> andere<br />
ausstrahlen; körpersprachliche Elemente<br />
verstehen und <strong>für</strong> die Selbstpräsentation<br />
nutzen; Visualisierungsmöglichkeiten und<br />
interaktive Vortragsformen beherrschen<br />
Seminarinhalt: Schwerpunkte: Verbale und nonverbale<br />
Kommunikation, Körpersprache, Atem und<br />
Stimme, gehirngerechte Präsentationstechniken<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referenten: Hans-Jürgen Hantschel/<br />
Susanne Daum<br />
14.5 Modul 5: Gruppenprozess und Gruppenleitung<br />
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />
Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Prä-
Seite 2288 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
sentationen durchführen, Vorträge halten,<br />
Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />
vermitteln<br />
Seminarziel: Den Gruppenprozess steuern und in Fluss<br />
halten können, die Unterstützungsmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> einzelne Teilnehmer/innen<br />
kennen, Lehren und Lernen angenehmer<br />
und effektiver gestalten<br />
Seminarinhalt: Schwerpunkte: Trainerrollen, Gruppenrollen,<br />
Gruppenprozess, Moderations- und<br />
Interventionstechniken<br />
1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />
Referentinnen: Verena Damm/<br />
Susanne Daum<br />
14.6 Modul 6: Vortragen mit Power Point und Beamer<br />
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />
Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Präsentationen<br />
durchführen, Vorträge halten,<br />
Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />
vermitteln und dabei überwiegend<br />
mit Laptop und Beamer agieren<br />
Seminarziel: Den Vortrag unterstützende, wirksame Präsentationen<br />
erstellen können<br />
Souverän und gelassen mit moderner Medientechnik<br />
vortragen oder moderieren<br />
Dem Publikum zugewandt präsentieren<br />
Seminarinhalt: Optimierung der eigenen PowerPoint-Präsentation<br />
Mit Laptop und Beamer souverän präsentieren<br />
1 Seminar — 2� 1-tägig — 2. Halbjahr<br />
I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 06 11/3 53 11 31<br />
15. Führungskräftelehrgänge der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger<br />
(höherer Dienst) und der unteren Leitungsebene<br />
(gehobener Dienst)<br />
15.1 Führungskräftelehrgang der unteren Leitungsebene (gehobener<br />
Dienst)<br />
Zielgruppe: Angehörige des gehobenen Dienstes und<br />
vergleichbare Angestellte mit Führungsverantwortung<br />
<strong>für</strong> mehrere Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter mit mehrjähriger Bewährung<br />
im Landesdienst<br />
Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars<br />
Ihre Übernachtungswünsche<br />
<strong>für</strong> alle Lehrgangsteile an!<br />
FKE UL Block 1 „Verwaltungsmodernisierung“<br />
vom 21.—23. 4. 2008 Weilburg/Lahn<br />
Referent: Erhard Nietzel<br />
Block 2 „Arbeitstechnik, Kommunikation<br />
und Rhetorik“<br />
vom 2.—5. 6. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referentin: Gisela Blümmert<br />
Block 3 „Führung in der hessischen Landesverwaltung“<br />
vom 1.—5. 9. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referentin: Gisela Blümmert<br />
Block 4 „Erfahrungsaustausch“<br />
Termin nach Absprache nach Absprache<br />
Kursleitung: Joachim Evenius<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 8. 2. 2008<br />
15.2 Führungskräftelehrgänge der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger<br />
(höherer Dienst)<br />
Ein Lehrgang <strong>für</strong> Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger<br />
Zielgruppe: Angehörige des höheren Dienstes und vergleichbare<br />
Angestellte mit Führungsverantwortung<br />
<strong>für</strong> mehrere Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter mit mehrjähriger Bewährung<br />
im Landesdienst<br />
Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars<br />
Ihre Übernachtungswünsche<br />
<strong>für</strong> alle Lehrgangsteile an!<br />
FKE BA Block 1 „Verwaltungsmodernisierung“:<br />
vom 7.—9. 4. 2008 Weilburg/Lahn<br />
Referent: Erhard Nietzel<br />
Block 2 „Arbeitstechnik, Selbstorganisation,<br />
Arbeitshilfen“<br />
vom 26.—27. 5. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referentin: Gisela Blümmert<br />
Block 3 „Führung, Konfliktmanagement,<br />
Kommunikation“<br />
vom 15.—19. 9. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referentin: Gisela Blümmert<br />
Block 4 „Öffentliches Dienstrecht“<br />
vom 20.—21. 10. 2008<br />
Grünberg (Jacobsberg)<br />
Referentin: Alexandra Schäfers<br />
Block 5 „Europa“<br />
vom 3.—5. 12. 2008 Wiesbaden<br />
Referent: European School of Governance,<br />
Berlin<br />
Block 6 „Erfahrungsaustausch“<br />
Termin nach Absprache nach Absprache<br />
Kursleitung: Heike Hagen<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
25. 1. 2008<br />
I 61 Ansprechpartnerin: Sigrid Hierschbiel Tel.: 06 11/3 53 16 36<br />
16. Multiplikatoren<br />
Mit dem Übergang der Verwaltung zum Produkthaushalt beginnt<br />
auch <strong>für</strong> <strong>das</strong> Multiplikatoren-Projekt eine neue Phase<br />
der Unterstützung des Reformprozesses. In dieser geht es vorrangig<br />
um die Veränderungen innerhalb der Organisation<br />
durch die Modernisierung der Verwaltung.<br />
Der Personenkreis der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren<br />
hat sich reduziert, es existieren derzeit zwei Arbeitsgruppen,<br />
die zu dem Themenfeld „Personal“ und „Organisation“<br />
in enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Fortbildung<br />
Maßnahmen entwickeln.<br />
Die in den Arbeitsgruppen entwickelten Maßnahmen werden<br />
ab 2008 in <strong>das</strong> Programm der Zentralen Fortbildung aufgenommen<br />
und können auch als Inhouse-Schulungen durchgeführt<br />
werden.<br />
Treffen der Arbeitsgruppen und Plenums-Veranstaltungen<br />
werden nach Bedarf organisiert.<br />
Fortbildungen <strong>für</strong> die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren<br />
werden nach Bedarf bereitgestellt.<br />
I 61 Ansprechpartnerin: Sigrid Hierschbiel Tel.: 06 11/3 53 16 36<br />
17. Fortbildungsberatung<br />
Zur Unterstützung im Zusammenhang mit dem Reformprozess<br />
und/oder bei der Bewältigung neuer Aufgaben stellen<br />
die Mitarbeiterinnen des Referats den Behörden und Dienststellen<br />
ihr Know-how auf Anfrage zur Verfügung. Dies kann<br />
geschehen in Form von Beratung bei speziellen Fortbildungsvorhaben,<br />
gemeinsamer Entwicklung konkreter Fortbildungsangebote,<br />
Konzeption und Erprobung neuer Seminare,<br />
Bereitstellung aktueller Fortbildungsangebote aus dem<br />
Standardprogramm der Zentralen Fortbildung — auch als<br />
Inhouse-Veranstaltungen auf der Grundlage gemeinsamer<br />
konzeptioneller Vorüberlegungen.<br />
18. Ergänzendes Bildungsangebot zur Integration schwerbehinderter<br />
Menschen<br />
Nachstehend wird <strong>für</strong> alle Landesbediensteten, insbesondere<br />
Interessenvertretungen wie Vertrauenspersonen <strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Menschen, Personalratsmitglieder, Frauenbeauftragte,<br />
Dienststellen- und Personalführungskräfte, deren<br />
Mitarbeiter und Beauftragte des Arbeitgebers <strong>das</strong> ergänzende<br />
Bildungsangebot zur Integration und Begleitung<br />
schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung bekannt<br />
gegeben.<br />
Für Seminare aus diesem Themenbereich, die vom LBA<br />
durchgeführt werden, verwenden Sie bitte den Meldebogen<br />
<strong>für</strong> die Zentrale Fortbildung. Dieser Meldebogen ist über den<br />
Dienstweg an die Fortbildungsbeauftragten des jeweiligen<br />
Ressorts zu leiten. Die Anmeldung durch die Ressorts an<br />
den LBA bitte nur per E-Mail direkt an LBA@hmdis.<br />
<strong>hessen</strong>.de senden.<br />
LBA — Ansprechpartner: Matthias Rehn Tel.: 06 11/3 53 12 06<br />
18.1 SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(HessBGG) und deren Umsetzung in der Landesverwaltung<br />
Grundseminar
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2289<br />
Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Menschen und deren Vertreterinnen und<br />
Vertreter.<br />
Seminarziel: Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX und<br />
HessBGG praxisgerecht anwenden können.<br />
Die Aufgaben der Integrationsämter, der<br />
Arbeitsagenturen und Versorgungsämter<br />
kennenlernen.<br />
Seminarinhalt: Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse<br />
der sozialen Sicherungssysteme der<br />
Bundesrepublik Deutsch<strong>land</strong>. Schwerpunkt<br />
bildet die Teilhabe behinderter Menschen<br />
am Arbeitsleben und deren Umsetzung<br />
in der Landesverwaltung. Die zum<br />
HessBGG ergangenen Verordnungen werden<br />
erläutert.<br />
LBA 144 vom 21. bis 25. 1. 2008 Borken (Hessen)<br />
Referenten: Klaus Herrmann,<br />
Dr. Hans-Dietrich Berger<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
7. 12. 2007<br />
18.2 Ärztliche Gutachtertätigkeit zur Beurteilung der Dienstfähigkeit<br />
Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere<br />
Amtsärzte<br />
Seminarziel: Beurteilung der Dienstfähigkeit von Behinderung<br />
bedrohter und schwerbehinderter<br />
Menschen in der Landesverwaltung.<br />
Seminarinhalt: Die Teilnehmenden lernen die Anhaltspunkte<br />
<strong>für</strong> die ärztliche Gutachtertätigkeit<br />
(AHP) kennen. Anhand verschiedener Erkrankungen/Behinderungen<br />
wird die Problematik<br />
der Gutachtertätigkeit veranschaulicht.<br />
Möglichst objektive Kriterien<br />
<strong>für</strong> die Begutachtung werden erarbeitet.<br />
LBA 145 vom 11. bis 13. 2. 2008 Borken (Hessen)<br />
Referenten: Klaus Herrmann,<br />
Prof. Volker Berndt<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
28. 12. 2007<br />
18.3 Konfliktvermeidung und Umgang mit Konflikten<br />
Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt.<br />
Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Menschen und deren Vertreterinnen und<br />
Vertreter.<br />
Seminarziel: Konfliktsituationen erkennen und vermeiden<br />
lernen. Erlernen von Lösungsstrategien<br />
und deren Umsetzung.<br />
Seminarinhalt: Das Tätigkeitsfeld der Schwerbehindertenvertretung<br />
umfasst häufig unterschiedliche<br />
Konfliktsituationen. Die Teilnehmer<br />
erfahren durch ausgewählte Techniken, den<br />
Konflikten im beruflichen Alltag zu begegnen.<br />
Anhand von Rollenspielen wird <strong>das</strong><br />
Erlernte vertieft.<br />
LBA 146 vom 3. bis 7. 3. 2008 Borken (Hessen)<br />
Referenten: Klaus Herrmann,<br />
Hans-Ludwig Roß<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
21. 1. 2008<br />
18.4 Rhetorik I<br />
Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt.<br />
Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Menschen und deren Vertreterinnen und<br />
Vertreter. Den Interessentinnen und Interessenten<br />
wird die vorherige Teilnahme am<br />
Seminar „Gesprächsführung“ im Rahmen<br />
des „Dreier-Blocks“ empfohlen.<br />
Seminarziel: Rhetorische Grundzüge kennenlernen und<br />
in praktischer Übung umsetzen.<br />
Seminarinhalt: Die Teilnehmer erhalten unter anderem<br />
eine Einführung zu Redearten und -anlässen,<br />
Redefurcht, Stress, Spannungen, der<br />
Zielsetzung einer Rede und Zuhörerana-<br />
lyse. Darüber hinaus werden Techniken und<br />
Methoden der Ideenentwicklung und<br />
Ideenverarbeitung vermittelt. Die erworbenen<br />
Kenntnisse werden in praktischen<br />
Übungen und Rollenspielen von den Teilnehmern<br />
vorgestellt.<br />
LBA 147 vom 10. bis 14. 3. 2008 Borken (Hessen)<br />
Referenten: Clemens Beraus,<br />
Hans-Ludwig Roß,<br />
Matthias Rehn<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
28. 1. 2008<br />
18.5 Rhetorik II<br />
Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt.<br />
Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Menschen und deren Vertreterinnen und<br />
Vertreter, die bereits an einem Seminar<br />
„Rhetorik I“ teilgenommen haben.<br />
Seminarziel: Moderation, Interview und Versammlungsleitung<br />
erfolgreich bestehen.<br />
Seminarinhalt: Aufbauend auf den Seminarinhalten zu<br />
„Rhetorik I“ werden die Kenntnisse der<br />
Teilnehmer vertieft und die Seminarziele<br />
durch theoretische Blöcke und praktische<br />
Übungen vermittelt.<br />
LBA 152 vom 30. 6. bis 4. 7. 2008 Borken (Hessen)<br />
Referenten: Clemens Beraus,<br />
Hans-Ludwig Roß,<br />
Matthias Rehn<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 9. 5. 2008<br />
18.6 Suchtprävention und Suchtbegleitung<br />
Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Menschen und deren Vertreterinnen und<br />
Vertreter.<br />
Seminarziel: Suchtgefährdungspotenziale erkennen,<br />
psychische, physische, soziale und berufliche<br />
Folgen einer Suchterkrankung einschätzen<br />
lernen, Hilfsstrategien entwickeln,<br />
arbeits- und beamtenrechtliche Folgen kennenlernen.<br />
Seminarinhalt: Das Seminar will verschiedene Suchtformen<br />
und deren Auswirkungen auf <strong>das</strong> Arbeitsleben<br />
und Interventionsmöglichkeiten<br />
aufzeigen. Schritt <strong>für</strong> Schritt wird im Rahmen<br />
eines Stufenplans die Herangehensweise<br />
erörtert. Mit Beispielen der Gesprächsführung<br />
und der aktiven Gestaltung<br />
des „Erstgesprächs“ werden erlernte<br />
Strategien gefestigt.<br />
LBA 151 vom 5. bis 9. 5. 2008 Steinbach (Taunus)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
25. 2. 2008<br />
18.7 Eingliederungsmanagement<br />
Zielgruppe: Führungskräfte und Verantwortliche der<br />
Personalverwaltung, Beauftragte des Arbeitgebers<br />
nach § 98 SGB IX, Vertrauenspersonen<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte Menschen<br />
und deren Vertreterinnen und Vertreter.<br />
Seminarziel: Das Eingliederungsmanagement nach § 84<br />
(2) SGB IX im behördlichen Alltag anwenden<br />
können.<br />
Seminarinhalt: Mediation, Prävention und rechtliche Würdigung,<br />
Begleitung und Wiedereingliederungsverfahren.<br />
LBA 154 vom 11. bis 15. 8. 2008<br />
Hofbieber-Langenbieber<br />
Referenten: Klaus Herrmann,<br />
Reinhard Gippert,<br />
Matthias Rehn<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
30. 6. 2008<br />
18.8 Seminar der Hessischen Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehinderten-<br />
und Schwerbehindertenvertretungen<br />
<strong>für</strong> die Geschäftsbereiche und obersten Landesbehörden<br />
(Arge-SBV-Hessen)
Seite 2290 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
Zielgruppe: Haupt- und Vertrauenspersonen <strong>für</strong><br />
schwerbehinderte Menschen der Geschäftsbereiche<br />
und obersten Landesbehörden.<br />
Seminarziel: Diskurs des Beauftragten mit den Hauptund<br />
Schwerbehindertenvertretung zur<br />
Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik<br />
in Hessen, insbesondere<br />
den Erfahrungsaustausch über geeignete<br />
Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigungspflicht<br />
nach §§ 71—76 SGB IX.<br />
Seminarinhalt: Die Programmschwerpunkte stimmt der<br />
Beauftragte der Hessischen Landesregierung<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen mit der Hessischen<br />
Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehinderten-<br />
und Schwerbehindertenvertretungen<br />
<strong>für</strong> die Geschäftsbereiche<br />
und obersten Landesbehörden aktuell<br />
ab.<br />
LBA 156 vom 8. bis 10. 9. 2008 Zell bei Bad König<br />
Referenten: Friedel Rinn, Klaus Herrmann,<br />
Clemens Beraus,<br />
Karl-Heinz Theis<br />
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden<br />
zeitgerecht persönlich eingeladen.<br />
18.9 20. Lehrgang im 3er-Block: (1. Block)<br />
SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(HessBGG) und dessen Umsetzung in der Landesverwaltung<br />
Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt. Eine Anmeldung<br />
ist nur <strong>für</strong> den gesamten Lehrgang (Block 1—3) möglich<br />
Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Menschen und deren Vertreterinnen und<br />
Vertreter mit Grundkenntnissen im<br />
Schwerbehindertenrecht.<br />
Seminarziel: Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, <strong>das</strong><br />
HessBGG und <strong>das</strong> AGG — soweit es behinderte<br />
Menschen betrifft — praxisgerecht<br />
anwenden können. Zusammenarbeit zwischen<br />
Behördenleitung, Personalvertretung<br />
und schwerbehinderten Menschen. Die<br />
Aufgaben der Integrationsämter, der Arbeits-<br />
und Versorgungsverwaltung kennenlernen<br />
Seminarinhalt: Aufbauend auf den Inhalten des Grundseminars<br />
werden die Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
vertiefend behandelt.<br />
LBA 157-1 vom 22. bis 26. 9. 2008 Borken (Hessen)<br />
Referenten: Klaus Herrmann<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
14. 7. 2008<br />
18.10 20. Lehrgang im 3er-Block: (2. Block)<br />
Öffentliches Dienstrecht: Tarif- und Beamtenrecht<br />
Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt. Eine Anmeldung<br />
ist nur <strong>für</strong> den gesamten Lehrgang (Block 1—3) möglich<br />
Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Menschen und deren Vertreterinnen und<br />
Vertreter mit Grundkenntnissen im<br />
Schwerbehindertenrecht.<br />
Seminarziel: Kenntnisse über <strong>das</strong> öffentliche Arbeitsund<br />
Dienstrecht erlangen. Die Gesetzessystematiken<br />
erkennen und im Bereich der<br />
Fürsorge <strong>für</strong> schwerbehinderte Menschen<br />
umsetzen können.<br />
Seminarinhalt: Die Teilnehmer erhalten einen vertiefenden<br />
Einblick in die Rechtsgebiete des Arbeits-<br />
und Beamtenrechts. Rechte und<br />
Pflichten der Beamten und Tarifbeschäftigten<br />
sowie Rechte und Pflichten des<br />
Dienstherrn/Arbeitgebers werden erörtert<br />
und durch die Besonderheiten des Schwerbehindertenrechts<br />
ergänzt.<br />
LBA 157-2 vom 27. bis 31. 10. 2008 Borken (Hessen)<br />
Referenten: Klaus Herrmann<br />
Meldefrist siehe Nr. 18.9 (LBA 157-1)<br />
18.11 20. Lehrgang im 3er-Block: (3. Block)<br />
Gesprächsführung, Kommunikations- und Verhaltenstraining<br />
Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt. Eine Anmeldung<br />
ist nur <strong>für</strong> den gesamten Lehrgang (Block 1—3) möglich<br />
Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Menschen und deren Vertreterinnen und<br />
Vertreter mit Grundkenntnissen im<br />
Schwerbehindertenrecht.<br />
Seminarziel: Vermittlung kommunikativer Kompetenz<br />
und Konfliktvermeidungstechniken.<br />
Seminarinhalt: Die Teilnehmer erhalten Anhaltspunkte zur<br />
Gesprächsgestaltung mit Behördenleitung,<br />
Personalvertretung und schwerbehinderten<br />
Menschen.<br />
LBA 157-3 vom 24. bis 28. 11. 2008 Borken (Hessen)<br />
Referenten: Klaus Herrmann,<br />
Hans-Ludwig Roß<br />
Meldefrist siehe Nr. 18.9 (LBA 157-1)<br />
Anmerkung:<br />
Interessentinnen und Interessenten an den Fortbildungsmaßnahmen<br />
melden sich bitte auf dem Dienstweg, <strong>das</strong> heißt über die zuständigen<br />
Ressorts beziehungsweise den Hessischen Städtetag, den<br />
Hessischen Landkreistag, den Hessischen Städte- und Gemeindebund<br />
und den Landeswohlfahrtsverband Hessen beim Beauftragten<br />
der Hessischen Landesregierung <strong>für</strong> behinderte Menschen an.<br />
Die Anmeldung durch die Ressorts an den LBA bitte nur per E-Mail<br />
direkt an mail to: LBA@hmdis.<strong>hessen</strong>.de senden.<br />
Die ausgewiesenen Meldetermine sind verbindlich. Die Teilnahmezulassung<br />
behält sich der Beauftragte der Hessischen Landesregierung<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen — in Koordination mit dem Hessischen<br />
Ministerium des Innern und <strong>für</strong> Sport — vor, dennoch bittet<br />
er, ihm alle interessierten Landesbediensteten zu melden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s den Ressorts und Gebietskörperschaften<br />
<strong>für</strong> die Veranstaltungen nur eine begrenzte Anzahl von<br />
Teilnehmerplätzen zur Verfügung gestellt werden kann.<br />
Bei den angebotenen Seminaren Nr. 157-1, 157-2 und 157-3 handelt<br />
es sich um einen Lehrgang. Die Anmeldung und Teilnahme ist<br />
nur <strong>für</strong> die Gesamtmaßnahme möglich; die Teilnahme an einzelnen<br />
Lehrgangsabschnitten ist ausgeschlossen.<br />
Veranstaltungsgebühren <strong>für</strong> Landesbedienstete werden nicht erhoben.<br />
Die reisekostenrechtliche Erstattung <strong>für</strong> Landesbedienstete<br />
richtet sich nach dem Hessischen Reisekostengesetz und den Vollzugshinweisen<br />
des Hessischen Ministeriums des Innern und <strong>für</strong><br />
Sport in der derzeit gültigen Fassung.<br />
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der kommunalen Spitzenverbände<br />
und Körperschaften des öffentlichen Rechts übernimmt<br />
<strong>das</strong> Hessische Ministerium des Innern und <strong>für</strong> Sport ausschließlich<br />
die Kosten der Referenten. Die Reisekosten, die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft<br />
und Verpflegung sind mit den eigenen Dienststellen abzurechnen.<br />
Bei verbindlicher Zusage der Teilnahme und Annahme der angebotenen<br />
Hotelleistungen entsteht sowohl eine Präsenzpflicht als<br />
auch eine Verpflichtung zur Teilnahme an den angebotenen Leistungen.<br />
Ausnahmen können nur in begründeten Fällen akzeptiert<br />
werden. Kosten <strong>für</strong> vereinbarte Leistungen, die mir von den Veranstaltungsstätten<br />
in Rechnung, aber von den Teilnehmenden nicht<br />
in Anspruch genommen werden, können von mir grundsätzlich<br />
nicht übernommen werden.<br />
Sollten beurlaubte Beschäftigte die Veranstaltungen besuchen wollen,<br />
verweise ich hinsichtlich der Kostenerstattung auf die Ausführungen<br />
<strong>für</strong> Betreuungs- oder/und Pflegekosten nach § 11 Abs. 4<br />
HGlG und die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften vom<br />
14. Juli 1994 (StAnz. S 1982 ff.).<br />
Wiesbaden, im September 2007<br />
Beauftragter der Hessischen Landesregierung<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
XX/00 — 2008 — Planung<br />
19. Angebote der Hessischen Polizeischule — geöffnet <strong>für</strong> Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer der hessischen Landesverwaltung
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2291<br />
Nachfolgend die Seminarbeschreibungen einiger Seminarangebote<br />
mit Terminen <strong>für</strong> <strong>das</strong> 1. Halbjahr 2008, die die<br />
Hessische Polizeischule (HPS) mit einem begrenzten ressortübergreifenden<br />
Kontingent von 20% pro Seminar <strong>für</strong> Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer der hessischen Landesverwaltung<br />
geöffnet hat. Die Termine <strong>für</strong> <strong>das</strong> 2. Halbjahr werden<br />
im 2. Quartal 2008 veröffentlicht werden.<br />
Interessentinnen/Interessenten bitte ich, sich auf dem Dienstweg,<br />
<strong>das</strong> heißt über <strong>das</strong> zuständige Ressort mit dem Meldebogen<br />
der Zentralen Fortbildung zu melden.<br />
Seminargebühren werden nicht erhoben. Evtl. anfallende<br />
Kosten sind von der entsendenden Dienststelle zu tragen.<br />
Unterkunft und Verpflegung werden nicht bereitgestellt.<br />
Für die Seminardauer wird die jeweils entsprechende Anzahl<br />
von Fortbildungspunkten erteilt (10 Fortbildungspunkte<br />
<strong>für</strong> einen Seminartag.)<br />
19.1 Ziel- und Zeitmanagement<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Seminarinhalt: Zugkraft von Zielen nutzen — zielorientiert<br />
denken und handeln<br />
Mit klaren Prioritäten und Strategien den<br />
Erfolg absichern<br />
Effektive Planungstechniken <strong>für</strong> Tages-,<br />
Monats- und Jahresplanung<br />
Zeitgewinn durch aktives Störungsmanagement<br />
Informationsmanagement statt Sammelleidenschaft<br />
Persönlichkeit und Zeitmanagement<br />
Persönliche Situations- und Problemanalyse<br />
IH_FF_ZM01 vom 28.—30. 1. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
10. 12. 2007<br />
IH_FF_ZM02 vom 28.—30. 4. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
18. 2. 2008<br />
19.2 Präsentationstraining<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Lerninhalte: Planung<br />
Vorbereitung<br />
Durchführung<br />
Nachbereitung<br />
Verbale, nonverbale und paraverbale Kommunikation<br />
Umgang mit den Medien<br />
1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />
19.3 Medientraining, öffentliche Auftritte<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Lerninhalte: Übungen und Rollenspiele zu den Bereichen<br />
Publikumswirksame Argumentation<br />
Statement-Aufbau<br />
Schlagfertigkeit entwickeln<br />
Touch, Turn, Talk nach Karsten Bredemeier<br />
Analyse von TV-Statements (zum Beispiel<br />
„Berliner Runde“)<br />
Gedächtnistraining Umgang mit verschiedenen<br />
Mikrofonen/Kameraeinstellungen<br />
(wie werde ich platziert?)<br />
IH_FF_MöA01 vom 10.—12. 3. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
28. 12. 2007<br />
19.4 Grundseminar Moderation höherer Dienst<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Lerninhalte: „Lenken und Leiten von (problemlösenden)<br />
Gruppen“<br />
Rolle des Moderators<br />
Methoden der Moderation<br />
Moderationszyklus<br />
Workshoptechniken<br />
Übungsmoderation<br />
IH_FF_GMHD01<br />
vom 14.—15. 5. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />
19.5 Rhetorik<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 5. 3. 2008<br />
Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />
Lerninhalte: Grundlagen der Kommunikation<br />
Argumentieren, Verhandeln, Darstellen<br />
Gesprächsführung und Pultvortrag<br />
Praktische Anwendung und Umsetzung<br />
Voraussetzung: Kommunikationsorientierte<br />
Tätigkeit<br />
IH_VF_R01 vom 11.—15. 2. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
3. 12. 2007<br />
IH_VF_R02 vom 7.—11. 4. 2008<br />
HPS (Außenstelle Mühlheim)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
28. 1. 2008<br />
IH_VF_R03 vom 21.—25. 4. 2008<br />
HPS (Außenstelle Mühlheim)<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />
11. 2. 2008<br />
IH_VF_R04 vom 16.—20. 6. 2008<br />
HPS (Außenstelle Kassel)<br />
Für alle Fortbildungsmaßnahmen gilt:<br />
Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 4. 2008<br />
Interessentinnen/Interessenten bitte ich, sich auf dem Dienstweg,<br />
<strong>das</strong> heißt über <strong>das</strong> zuständige Ressort mit den entsprechenden<br />
Meldebögen (www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de) zu melden.<br />
Kosten <strong>für</strong> Teilnehmende, die vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch<br />
nehmen und die mir von der Tagungsstätte eventuell in<br />
Rechnung gestellt werden, können von mir grundsätzlich nicht<br />
übernommen werden.<br />
Sollten beurlaubte Beschäftigte die Veranstaltungen besuchen wollen,<br />
verweise ich hinsichtlich der Kostenerstattung auf die Ausführungen<br />
<strong>für</strong> Betreuungs- oder/und Pflegekosten nach § 11 Abs. 3<br />
HGlG und die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften vom<br />
14. Juli 1994 (StAnz. S. 1982 ff.).<br />
Für die Seminare der Zentralen Fortbildung gilt:<br />
Bitte verwenden Sie <strong>für</strong> Ihre Anmeldung die Meldebögen der Zentralen<br />
Fortbildung, also „Meldebogen Zentrale Fortbildung.doc“<br />
oder „Meldebogen ZF Beurteilungsrichtlinien.doc“ (www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de).<br />
Bitte beachten Sie, <strong>das</strong>s angegebene Übernachtungswünsche verbindlich<br />
sind und <strong>das</strong>s Ihre SAP-ID-Nummer auf dem Meldebogen<br />
angegeben ist.<br />
Veranstaltungsgebühren werden nicht erhoben. Die Kosten <strong>für</strong> die<br />
Fortbildungsmaßnahmen einschließlich Unterkunft, Verpflegung<br />
und Reisekosten trägt der Veranstalter (vergleiche Rundschreiben<br />
vom 29. Oktober 1996, StAnz. S. 3806).<br />
Bei verbindlicher Zusage der Teilnahme und Annahme der angebotenen<br />
Leistungen zu Unterkunft und Verpflegung entsteht sowohl<br />
eine Präsenzpflicht als auch eine Verpflichtung zur Teilnahme an<br />
den angebotenen Leistungen. Absagen müssen in diesem Fall<br />
schriftlich durch die Dienststelle unter Angabe des Verhinderungsgrundes<br />
erfolgen. (Beschluss des Ausschusses <strong>für</strong> Fortbildung<br />
[Zentralabteilungsleiter der Ministerin und Regierungspräsidenten]<br />
vom 11. Dezember 2001).<br />
In Abweichung dazu gelten <strong>für</strong> die Seminare in unserem Fortbildungsprogramm,<br />
die vom HCC, von der HZD, von der HPS, vom<br />
LBA und vom Bildungsseminar Rauischholzhausen durchgeführt<br />
werden die jeweils gesondert bei den jeweiligen Seminarbeschreibungen<br />
aufgeführten Konditionen und Meldeverfahren.<br />
Wiesbaden, 6. November 2007 Hessisches Ministerium<br />
des Innern und <strong>für</strong> Sport<br />
I 63<br />
StAnz. 47/2007 S. 2260
Seite 2292 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
1073<br />
Vorläufige Verwaltungsvorschriften zur Hessischen Landeshaushaltsordnung<br />
(VV-LHO);<br />
hier: Neuinkraftsetzung der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften<br />
(VV) zu den §§ 7, 8, 11, 15 bis 17, 19 bis 24,<br />
26, 27, 34 bis 40, 43 bis 47, 51, 52, 54 bis 57, 61, 63 bis<br />
69, 102, 105 und 115 LHO<br />
Bezug: Meine Erlasse betreffend<br />
— Neuinkraftsetzung der VV zu § 35 LHO vom 11. April<br />
2002 (StAnz. S. 1614)<br />
— Neuinkraftsetzung der VV zu den §§ 7, 8, 11, 15, 16,<br />
17, 19 bis 24, 26, 27, 36 bis 40, 43, 45 bis 47, 51, 52,<br />
54 bis 57, 61, 63 bis 69, 102, 105 und 115 LHO vom<br />
12. Januar 2005 (StAnz. S. 447)<br />
— Neuinkraftsetzung der VV zu § 44 LHO vom 20. Januar<br />
2006 (StAnz. S. 335)<br />
— Neuinkraftsetzung der VV zu § 34 LHO vom 21. Dezember<br />
2006 (StAnz. 2007 S. 140)<br />
Die oben genannten VV werden mit Wirkung vom 1. Januar 2008<br />
bis 31. Dezember 2012 materiell unverändert neu in Kraft gesetzt.<br />
Meine Erlasse betreffend VV zu § 44 LHO vom 12. Juli 2005 (StAnz.<br />
S. 2842) und betreffend VV zu den §§ 49 und 51 LHO vom 17. Oktober<br />
2006 (StAnz. S. 2543) bleiben hiervon unberührt.<br />
Die Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung hat gegen die Neuinkraftsetzung<br />
der VV keine Einwendungen erhoben.<br />
Wiesbaden, 6. November 2007<br />
1074<br />
Hessisches Ministerium der Finanzen<br />
H 1007 A — 2002 — III 12<br />
— Gült.-Verz. 4300, 4305 —<br />
StAnz. 47/2007 S. 2292<br />
Richtlinien des Landes Hessen <strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften<br />
zur Sicherung von Investitionen zur Schaffung,<br />
Erwerb und Modernisierung von Wohnraum und sozialen<br />
Einrichtungen im Wohnumfeld (Bürgschaftsrichtlinien 2007)<br />
Das Land Hessen übernimmt auf der Grundlage des Gesetzes über<br />
die Feststellung des Haushaltsplans (Haushaltsgesetz) in seiner jeweils<br />
geltenden Fassung auf Antrag Bürgschaften zur Sicherung der<br />
Finanzierung von Investitionen in Wohngebäuden sowie in sozialen<br />
Einrichtungen im Wohnumfeld nach Maßgabe dieser Bürgschaftsrichtlinien,<br />
wobei zusätzlich die <strong>für</strong> den jeweiligen Einsatzzweck<br />
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften<br />
zu beachten sind.<br />
1 Allgemeine Vorgaben<br />
1.1 Förderungsfähige Maßnahmen<br />
Bürgschaften können übernommen werden <strong>für</strong> Darlehen<br />
a) zum Bau von Wohnraum, einschließlich des Ersterwerbs,<br />
b) zur Modernisierung von Wohnraum, insbesondere der<br />
energetischen Modernisierung,<br />
c) <strong>für</strong> den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung,<br />
d) zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch<br />
bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel,<br />
e) zur Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen,<br />
f) zur Schaffung und Modernisierung von Pflegeeinrichtungen<br />
und -heimen,<br />
g) zur Schaffung und Modernisierung von sozialen Einrichtungen<br />
im Wohnumfeld, insbesondere zur Kinderbetreuung.<br />
1.2 Nichtförderungsfähige Bauten<br />
Bürgschaften werden nicht übernommen <strong>für</strong> Darlehen zur<br />
Finanzierung von Wohnraum, der rechtlich und tatsächlich<br />
HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN<br />
zur dauerhaften Wohnraumversorgung nicht geeignet ist<br />
(zum Beispiel Notunterkünfte), der hinsichtlich der Wohnfläche<br />
unangemessen groß und in der Ausstattung oder der<br />
Höhe der Kosten besonders aufwändig ist.<br />
1.3 Nicht verbürgungsfähige Darlehen<br />
1.3.1 Bürgschaften werden nicht übernommen <strong>für</strong><br />
a) Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte,<br />
b) Darlehen an die öffentliche Hand,<br />
c) Arbeitgeberdarlehen,<br />
d) Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />
1.3.2 Bürgschaften werden in der Regel nicht übernommen, wenn<br />
im Zeitpunkt der Antragstellung<br />
a) in den Fällen des Neubaus von Objekten (ausgenommen<br />
der Ersterwerb) <strong>das</strong> Bauvorhaben bereits bezugsfertig<br />
b) in den Fällen der Modernisierung diese bereits abgeschlossen<br />
c) in den Fällen des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur<br />
Selbstnutzung der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet<br />
war.<br />
1.4 Eigenleistungen<br />
Die Eigenleistungen sollen im angemessenen Verhältnis zu<br />
den Gesamtkosten stehen.<br />
1.5 Art der Bürgschaft<br />
Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften nach Maßgabe<br />
der als Anlage beigefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung<br />
im Wohnungswesen und im Sozialen Wohnumfeld —<br />
AVB —“ übernommen. Die AVB sind Bestandteil dieser<br />
Richtlinien.<br />
1.6 Bürgschaftsgrenze<br />
1.6.1 Bürgschaften können nur <strong>für</strong> Darlehen übernommen werden,<br />
soweit sie außerhalb der Beleihungsgrenze <strong>für</strong> erststellige<br />
Darlehen dinglich gesichert sind, jedoch nur insoweit,<br />
als die Verzinsung und Tilgung des verbürgten Darlehens und<br />
der ihm vorgehenden und gleichrangigen Lasten neben angemessenen<br />
Bewirtschaftungskosten, ohne Berücksichtigung<br />
der Abschreibung, auf die Dauer gesichert erscheint. Das zu<br />
verbürgende Darlehen soll in der Regel innerhalb von 80 vom<br />
Hundert der Gesamtkosten liegen.<br />
1.6.2 Auch wenn die in Nr. 1.6.1 genannten Voraussetzungen gegeben<br />
sind, kann die Übernahme einer Bürgschaft abgelehnt<br />
werden, wenn die sich ergebenden Mieten oder Lasten nicht<br />
vertretbar erscheinen.<br />
1.6.3 Abweichend von Nr. 1.6.1 kann bei Schaffung oder Erwerb<br />
von Wohnraum zur Selbstnutzung (einschließlich Modernisierung)<br />
auch der erststellige Darlehensteilbetrag verbürgt<br />
werden. Dies setzt jedoch ebenfalls voraus, <strong>das</strong>s die Finanzierung<br />
auf Dauer gesichert erscheint.<br />
1.7 Sonstige Bedingungen und Auflagen<br />
Die Übernahme von Bürgschaften kann von sonstigen Bedingungen<br />
abhängig gemacht oder mit zusätzlichen Auflagen<br />
verbunden werden.<br />
1.8 Bagatellgrenze<br />
Bürgschaften <strong>für</strong> Darlehen von weniger als 5 000 Euro werden<br />
nicht übernommen.<br />
1.9 Rechtsanspruch<br />
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Bürgschaft besteht<br />
nicht.<br />
1.10 Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen<br />
Soweit sie den beihilferechtlichen Vorschriften der EU unterliegen,<br />
werden die Bürgschaften im Rahmen der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1998/2006 vom 15. Dezember 2006 (Amtsblatt<br />
der EG L 379 vom 28. Dezember 2006 S. 5—10) als „de minimis“-Beihilfen<br />
gewährt. Danach kann ein Unternehmen<br />
innerhalb von drei Steuerjahren „de minimis“-Beihilfen im<br />
Umfang von bis zu 200 000 Euro erhalten.<br />
Bei „de minimis“-Beihilfen sind von den Zuwendungsempfängern<br />
Informations- und Dokumentationspflichten zu beachten;<br />
diese werden mit den Antragsformularen und Bewilligungsbescheiden<br />
mitgeteilt.
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2293<br />
2 Verfahren<br />
2.1 Antragstellung, Entscheidung über den Antrag<br />
2.1.1 In den Fällen der Nr. 1.1 Buchst. a) bis d) ist der Antrag auf<br />
Übernahme einer Bürgschaft unter Verwendung des vorgeschriebenen<br />
Vordrucks mit den darin aufgeführten Unterlagen<br />
in der Regel bei dem zuständigen Magistrat/Kreisausschuss<br />
einzureichen. Zuständig ist der Magistrat der<br />
kreisfreien Stadt, der Kreisausschuss des Landkreises und<br />
der Magistrat der kreisangehörigen Gemeinden mit mehr<br />
als 50 000 Einwohnern, in dessen Bereich <strong>das</strong> Baugrundstück<br />
liegt, beziehungsweise <strong>das</strong> Vorhaben durchgeführt<br />
werden soll. Dem Antrag ist bei Mietwohnungen eine Liquiditätsrechnung<br />
(eine Gegenüberstellung der mit dem Objekt<br />
verbundenen Einnahmen und Ausgaben) beziehungsweise<br />
bei Eigentumsmaßnahmen eine Belastungsberechnung sowie<br />
die Bestätigung des Darlehensgebers über die Richtigkeit der<br />
vom Darlehensnehmer im Bürgschaftsantrag und den dazugehörigen<br />
Unterlagen abgegebenen Erklärungen beizufügen,<br />
es sei denn, die Unterlagen liegen der zuständigen Stelle<br />
ohne dies vor.<br />
Der Magistrat/Kreisausschuss überprüft den Antrag auf<br />
Vollständigkeit sowie auf Förderungswürdigkeit und leitet<br />
ihn mit seiner Stellungnahme an die LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />
weiter. Die Stellungnahme soll insbesondere<br />
über die Erzielbarkeit der Mieten, die Tragbarkeit der Lasten<br />
und über Besonderheiten des Einzelfalls in wohnungswirtschaftlicher<br />
und städtebaulicher Hinsicht Auskunft geben.<br />
Eine gesonderte Stellungnahme zur Bürgschaft ist entbehrlich,<br />
wenn bereits im Rahmen einer gleichzeitigen Wohnungsbau-<br />
oder Modernisierungsförderung Stellung genommen<br />
wird. In besonderen Fällen ist eine Antragstellung<br />
direkt bei der LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur möglich.<br />
2.1.2 In den Fällen der Nr. 1.1 Buchst. e) bis g) ist der Antrag unter<br />
Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks mit den<br />
darin aufgeführten Unterlagen direkt bei der LTH — Bank<br />
<strong>für</strong> Infrastruktur zu stellen. Sofern es sich in diesen Fällen<br />
um besonders bedeutsame Einzelmaßnahmen handelt, beteiligt<br />
die LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur <strong>das</strong> zuständige<br />
Fachministerium.<br />
2.1.3 Über den Antrag entscheidet die LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />
als Bürgschaftsstelle. Sie übt ihre Tätigkeit aufgrund<br />
des LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur-Gesetzes, des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages zwischen dem Land Hessen<br />
und der Landesbank Hessen-Thüringen — Girozentrale<br />
— nach den gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Erlassen<br />
aus und ist an die Weisungen der zuständigen Ministerien<br />
gebunden.<br />
2.2 Bürgschaftsbescheid<br />
2.2.1 Die LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur prüft den Antrag dahin,<br />
ob die Voraussetzungen ob die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine<br />
Bürgschaftsgewährung vorliegen. Ist dies der Fall, erteilt<br />
sie dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer einen<br />
Bürgschaftsbescheid.<br />
2.2.2 Der Bürgschaftsbescheid ist auf drei Jahre befristet und besteht<br />
in der Zusage, die Bürgschaftserklärung abzugeben,<br />
wenn der LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur folgende Unterlagen<br />
und Nachweise vorgelegt werden:<br />
2.2.2.1 eine Anerkennung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften im Wohnungswesen<br />
und im sozialen Wohnumfeld“ durch den Darlehensgeber<br />
und den Darlehensnehmer;<br />
2.2.2.2 eine Bestätigung des Darlehensgebers, <strong>das</strong>s<br />
a) im Zeitpunkt der Darlehenszusage die Dauerfinanzierung<br />
der veranschlagten Gesamtkosten des Vorhabens gesichert<br />
ist,<br />
b) <strong>das</strong> Bauvorhaben nach den ihm vorgelegten und von der<br />
Bauaufsichtsbehörde genehmigten oder nach den ihr angezeigten<br />
Plänen durchgeführt ist; sofern kein bauaufsichtliches<br />
Verfahren vorgesehen ist, genügt auch eine Bestätigung<br />
gleichen Inhalts des bauleitenden Architekten<br />
oder sonstigen Bauverantwortlichen,<br />
c) bei Modernisierung die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt<br />
sind,<br />
d) <strong>das</strong> beliehene Bauvorhaben ausreichend (zum Beispiel<br />
zum gleitenden Neuwert) gegen Brand- und Sturmschaden<br />
versichert ist,<br />
e) die dingliche Sicherung <strong>für</strong> <strong>das</strong> zu verbürgende Darlehen<br />
an der im Bürgschaftsbescheid ausbedungenen Rangstelle<br />
im Grundbuch rechtswirksam eingetragen ist,<br />
f) der gesetzliche Löschungsanspruch nicht ausgeschlossen<br />
ist, falls dem Bürgschaftspfandrecht Hypotheken im Rang<br />
vorgehen oder gleichstehen,<br />
g) sichergestellt ist, <strong>das</strong>s ein Aufrücken des Bürgschaftspfandrechts<br />
entsprechend der Tilgung der im Range vorgehenden<br />
oder gleichstehenden Darlehen erfolgt, falls<br />
dem Bürgschaftspfandrecht Grundschulden im Rang vorgehen<br />
oder gleichstehen,<br />
h) ihm keine Umstände bekannt sind, <strong>das</strong>s sich die Bonität<br />
des Darlehensnehmers nach der Antragstellung verschlechtert<br />
hat;<br />
2.2.2.3 in Fällen des Erwerbs von bestehendem Wohnraum zur<br />
Selbstnutzung der vom Darlehensgeber gefertigte oder eingeholte<br />
Schätzungsnachweis; im Falle von Modernisierungen<br />
die Bestätigung des Darlehensgebers über die Höhe der<br />
entstandenen Modernisierungs- und Instandsetzungskosten;<br />
2.2.2.4 Abschrift des Darlehensvertrags über <strong>das</strong> zu verbürgende<br />
Darlehen;<br />
2.2.2.5 die Zahlung des in Nr. 7 der AVB genannten Bearbeitungsentgeltes;<br />
2.2.2.6 einen Nachweis über die Belehrung des Darlehensnehmers,<br />
<strong>das</strong>s falsche Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen<br />
zu einem Strafverfahren führen können.<br />
2.2.3 Soweit erforderlich, kann im Einzelfall der Bürgschaftsbescheid<br />
weitere Voraussetzungen <strong>für</strong> die Erteilung der Bürgschaftserklärung<br />
enthalten.<br />
2.3 Bürgschaftserklärung<br />
2.3.1 Liegen die im Bürgschaftsbescheid genannten Voraussetzungen<br />
vor, gibt die LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur im Auftrag<br />
und <strong>für</strong> Rechnung des Landes Hessen in eigenem Namen<br />
gegenüber dem Darlehensgeber die Bürgschaftserklärung<br />
ab. Der Darlehensnehmer erhält eine Abschrift.<br />
2.3.2 Falls <strong>das</strong> zu verbürgende Darlehen in Raten ausgezahlt werden<br />
soll, kann die Bürgschaftserklärung schon vor Abgabe<br />
der in Nr. 2.2.2.2 Buchst. b) und c) genannten Erklärungen<br />
zur korrekten Bauausführung sowie der in Nr. 2.2.2.3 zweiter<br />
Halbsatz genannten Bestätigung über die Höhe der entstandenen<br />
Modernisierungs- und Instandsetzungskosten ausgehändigt<br />
werden.<br />
2.3.3 Das Darlehen darf grundsätzlich nur nach Leistungsstand<br />
ausgezahlt werden. Erfolgt eine Darlehensgewährung auf<br />
der Grundlage von Richtlinien des Landes Hessen, dann sind<br />
etwaige dort genannte förderprogrammspezifische Regelungen<br />
zur Auszahlung zu beachten. Vor Auszahlung der letzten<br />
Rate ist die Erfüllung der Nr. 2.2.2.2 Buchst. b) und c) (Bestätigung<br />
der korrekten Bauausführung) sowie der Nr. 2.2.2.3<br />
zweiter Halbsatz (Kostenbestätigung) nachzuweisen.<br />
3 Schlussbestimmungen<br />
3.1 Abweichungen von den vorstehenden Bestimmungen sind<br />
nur mit vorheriger Zustimmung des <strong>für</strong> die Bürgschaften im<br />
Wohnungswesen und im sozialen Wohnumfeld zuständigen<br />
Ministeriums zulässig.<br />
3.2 Diese Richtlinie tritt am 1. November 2007 in Kraft; sie findet<br />
auf alle Bürgschaften Anwendung, deren Antrag nach<br />
dem 31. Oktober 2007 bei den in Nr. 2.1.1 und 2.1.2 genannten<br />
Stellen eingeht. Sie tritt am 31. Dezember 2012<br />
außer Kraft; <strong>für</strong> die Verwaltung und Abwicklung der nach<br />
dieser Richtlinie übernommenen Bürgschaften gelten die<br />
entsprechenden Regelungen weiter.<br />
3.3 Die bisherigen Richtlinien <strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften<br />
zur Förderung des Wohnungswesens vom 1. September<br />
1981 (StAnz. S. 1795), vom 12. Dezember 1990 (StAnz.<br />
S. 18), vom 15. Dezember 2000 (StAnz. S. 216) und vom<br />
19. Dezember 2002 (StAnz. 2003 S. 140) gelten nur noch <strong>für</strong><br />
die Verwaltung und Abwicklung der nach diesen Richtlinien<br />
übernommenen Bürgschaften sowie <strong>für</strong> die Entscheidung<br />
von Bürgschaftsanträgen, die bis zum 31. Oktober 2007 bei<br />
den unter Nr. 2.1.1 Satz 1 genannten Stellen eingegangen<br />
sind.<br />
3.4 Diese Richtlinien ergehen im Einvernehmen mit dem Hessischen<br />
Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,<br />
dem Hessischen Sozialministerium und dem<br />
Hessischen Ministerium <strong>für</strong> Wissenschaft und Kunst.<br />
Wiesbaden, 31. Oktober 2007<br />
Hessisches Ministerium der Finanzen<br />
H 1200 A — 19/6 — 3 e — III 2 a<br />
gez. Karlheinz Weimar
Seite 2294 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften<br />
im Wohnungswesen und im sozialen Wohnumfeld — AVB<br />
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind Bestandteil der<br />
Richtlinien <strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften zur Sicherung<br />
der Finanzierung von Investitionen in Wohngebäuden sowie in sozialen<br />
Einrichtungen im Wohnumfeld. Die Ausfallbürgschaften<br />
werden von der LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur im Auftrag und <strong>für</strong><br />
Rechnung des Landes Hessen in eigenem Namen übernommen. Für<br />
eigene Darlehen der Landesbank Hessen-Thüringen — Girozentrale<br />
— übernimmt <strong>das</strong> Land die Bürgschaft unmittelbar.<br />
1 Art und Umfang der verbürgten Darlehen<br />
1.1 Bürgschaften werden nur <strong>für</strong> Darlehen zur Deckung der Gesamtkosten<br />
übernommen, die durch Hypotheken oder<br />
Grundschulden in der Regel am betroffenen Grundstück<br />
dinglich gesichert werden.<br />
1.2 Das verbürgte Darlehen muss auf Euro lauten und darf nur<br />
nach den <strong>für</strong> langfristige Kredite geltenden allgemeinen<br />
Grundsätzen der Institutsgruppe kündbar oder fällig sein,<br />
der der Darlehensgeber angehört. Es darf nur aus Gründen<br />
gekündigt oder fällig gestellt werden, die mit der Beleihung<br />
namentlich mit der Sicherheit des Darlehens oder der Person<br />
des Darlehensnehmers zusammenhängen; <strong>das</strong> gilt nicht<br />
<strong>für</strong> Kündigungen zum Zwecke der Zinsanpassung, soweit sie<br />
aus Gründen der Refinanzierung erforderlich und <strong>für</strong> die entsprechende<br />
Institutsgruppe vom Bürgen allgemein zugelassen<br />
sind.<br />
1.3 Das verbürgte Darlehen ist mit mindestens 1 vom Hundert<br />
jährlich unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung<br />
ersparten Zinsen zu tilgen (Tilgungsdarlehen). Die Vereinbarung<br />
einer Tilgungsstreckung oder einer Tilgungsaussetzung<br />
ist unschädlich. Wird eine Tilgungsstreckung, eine Tilgungsaussetzung<br />
oder keine laufende Tilgungszahlung vereinbart,<br />
ist der Bürge bei einer Inanspruchnahme aus der<br />
Bürgschaft so zu stellen, als wäre <strong>das</strong> Darlehen nach höchstens<br />
sieben Freijahren ab Fertigstellung mit 1 vom Hundert<br />
zuzüglich ersparter Zinsen getilgt worden. An die Stelle der<br />
Fertigstellung tritt der Nutzungsübergang, wenn <strong>das</strong> verbürgte<br />
Darlehen zum Erwerb vorhandenen Wohnraumes gewährt<br />
worden ist beziehungsweise die Beendigung der Arbeiten,<br />
wenn <strong>das</strong> verbürgte Darlehen <strong>für</strong> die Modernisierung<br />
verwendet worden ist.<br />
1.4 Zinssatz, Auszahlungskurs und Verwaltungskosten dürfen<br />
nicht ungünstiger sein als die marktüblichen Bedingungen<br />
<strong>für</strong> Darlehen gleicher Art zur Zeit der Darlehenszusage. Vertragliche<br />
Vorbehalte zum Zwecke der Zinsanpassung sind<br />
zulässig, soweit sie aus Gründen der Refinanzierung erforderlich<br />
und <strong>für</strong> die entsprechende Institutsgruppe vom Bürgen<br />
allgemein zugelassen sind.<br />
1.5 Die Grundsätze der Nr. 1.1 bis 1.4 gelten <strong>für</strong> die dem verbürgten<br />
Darlehen im Range vorgehenden oder gleichstehenden<br />
Darlehen entsprechend.<br />
1.6 Die Dauerfinanzierung der veranschlagten Gesamtkosten<br />
des Vorhabens muss im Zeitpunkt der Darlehenszusage gesichert<br />
sein.<br />
1.7 Das verbürgte Darlehen muss dinglich gesichert werden.<br />
1.8 Erbbaurechte müssen den Vorschriften des § 11 Abs. 3 Satz 2<br />
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) entsprechen. Die Laufzeit<br />
des Erbbaurechts ist angemessen, wenn sie in den Fällen<br />
der Nr. 1.1 Buchst. a) und c) der Bürgschaftsrichtlinien<br />
die Laufzeit des verbürgten Darlehens um mindestens zehn<br />
Jahre übersteigt; in den Fällen der Nr. 1.1 Buchst. b) und d)<br />
bis g) der Bürgschaftsrichtlinien muss die Laufzeit des Erbbaurechtes<br />
ausreichen, <strong>das</strong> verbürgte Darlehen während<br />
dessen Laufzeit zu sichern.<br />
2 Umfang, Entstehen und Erlöschen der Bürgschaftsverpflichtung<br />
2.1 Die Bürgschaft wird als Ausfallbürgschaft <strong>für</strong> förderfähige<br />
Maßnahmen in Hessen übernommen.<br />
2.2 Die Bürgschaft wird mit dem Zugang der Bürgschaftserklärung<br />
beim Darlehensgeber wirksam. Sofern der Darlehensgeber<br />
die Darlehensvaluta in Raten auszahlt, wird die<br />
Bürgschaft nur entsprechend den in Nr. 2.3.3 der Bürgschaftsbestimmungen<br />
zugelassenen Auszahlungsraten wirksam.<br />
2.3 Eine Prüfung der Richtigkeit der vom Darlehensgeber abgegebenen<br />
Bestätigungen und Erklärungen nimmt der Bürge<br />
erst dann vor, wenn er aus der Bürgschaft in Anspruch genommen<br />
werden soll.<br />
2.4 Der Bürge haftet aus der abgegebenen Bürgschaftserklärung<br />
<strong>für</strong> Ausfälle, welche der Gläubiger des verbürgten Darlehens<br />
oder Darlehensanteils an Kapital, Zinsen, laufenden<br />
Verwaltungskosten, Vorfälligkeitsentgelt (ohne Berechnung<br />
der Margenanteile des Gläubigers), Verzugsentschädigungen<br />
und notwendigen baren Auslagen im Zusammenhang mit<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erleidet. Die Bürgschaft<br />
erstreckt sich auch auf Verbindlichkeiten aus Tilgungsstreckung<br />
oder auf Zusatzdarlehen, soweit dieses <strong>das</strong> Damnum<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> Hauptdarlehen nicht übersteigt. Das Zusatzdarlehen<br />
muss entweder mit dem Hauptdarlehen im gleichen<br />
Grundpfandrecht oder mit diesem gleichrangig oder ihm im<br />
Range unmittelbar folgend gesichert sein und vor Beginn der<br />
Tilgung des Hauptdarlehens zurückgezahlt werden.<br />
2.5 Der Ausfall an Kapital gilt als festgestellt, wenn und soweit<br />
die Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers sowie etwa<br />
mithaftender Dritter durch Zahlungseinstellung, Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung<br />
oder auf sonstige Weise erwiesen ist und die Immobiliarzwangsvollstreckung<br />
oder eine andere Art der Verwertung<br />
vom Darlehensgeber oder von einem Dritten durchgeführt<br />
ist. Werden nicht verbürgte Nebenleistungen bei der<br />
Zuteilung in der Zwangsversteigerung berücksichtigt, mindert<br />
sich der dort festgestellte Ausfall an Kapital entsprechend.<br />
2.6 Der Bürge ist berechtigt, auch schon Zahlungen zu leisten<br />
bevor die Immobiliarzwangsvollstreckung durchgeführt ist.<br />
2.7 Der Ausfall an rückständigen Zinsen, Tilgungen (einschließlich<br />
Verbindlichkeiten aus Tilgungsstreckung), laufenden<br />
Verwaltungskosten, Vorfälligkeitsentgelt und Verzugsentschädigung<br />
gilt spätestens nach sechs Monaten vom<br />
Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige über rückständige Beträge<br />
an gerechnet in Höhe der dann noch nicht gezahlten<br />
oder beigetriebenen rückständigen Beträge als festgestellt.<br />
2.8 Die Forderungen des Darlehensgebers gehen, soweit ihn der<br />
Bürge befriedigt hat, mit Einschluss der Sicherheiten und<br />
aller Nebenrechte nach den §§ 774, 412, 401 BGB auf den<br />
Bürgen über. Soweit Sicherheiten nicht kraft Gesetzes auf<br />
den Bürgen übergehen, sind sie beim Forderungsübergang<br />
auf den Bürgen zu übertragen. Der Darlehensgeber ist im<br />
Rahmen des Bürgschaftsvertrages auf Verlangen verpflichtet,<br />
die auf den Bürgen übergegangenen Rechte <strong>für</strong> dessen<br />
Rechnung geltend zu machen.<br />
2.9 Der Bürge kann aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen<br />
werden, wenn<br />
a) sich die vor Wirksamwerden der Bürgschaft abgegebenen<br />
Bestätigungen oder Erklärungen des Darlehensgebers<br />
als unrichtig erweisen, es sei denn, <strong>das</strong>s die Unrichtigkeit<br />
<strong>für</strong> die Übernahme der Bürgschaft unerheblich<br />
war; im Streitfall hat der Darlehensgeber nachzuweisen,<br />
<strong>das</strong>s seine Bestätigungen und Erklärungen richtig<br />
waren oder ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden<br />
trifft; oder<br />
b) der Darlehensgeber seine sich aus diesen AVB ergebenden<br />
Verpflichtungen bei der Verwaltung und Abwicklung<br />
des verbürgten Darlehens verletzt, es sei denn, <strong>das</strong>s die<br />
Inanspruchnahme des Bürgen dadurch nicht verursacht<br />
oder erweitert worden ist; oder<br />
c) der Darlehensgeber <strong>das</strong> verbürgte Darlehen aus Gründen<br />
kündigt, die nicht mit der Beleihung zusammenhängen<br />
(Nr. 1.2 Satz 2).<br />
2.10 Ist ein Darlehen nur teilweise verbürgt, so sind alle planmäßigen<br />
und außerplanmäßigen Tilgungen jeweils anteilig<br />
auf den verbürgten und unverbürgten Darlehensteil zu verrechnen.<br />
2.11 Stundet der Darlehensgeber fällige Zins- und Tilgungsbeträge<br />
ohne schriftliche Einwilligung des Bürgen länger als<br />
sechs Monate, so wird der Bürge von der Bürgschaftsverpflichtung<br />
<strong>für</strong> die gestundeten Beträge frei.<br />
2.12 Die Bürgschaft erlischt mit der Rückzahlung der verbürgten<br />
Darlehensforderung nebst allen verbürgten Nebenleistungen.<br />
Der Darlehensgeber hat dem Bürgen die erfolgte<br />
Rückzahlung mitzuteilen.<br />
3 Pflichten des Darlehensgebers<br />
3.1 Der Darlehensgeber hat die Erfüllung der ihm und dem Darlehensnehmer<br />
in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
auferlegten Verpflichtungen sicherzustellen.<br />
3.2 Der Darlehensgeber ist verpflichtet, bei der Gewährung,<br />
Verwaltung und Abwicklung des verbürgten Darlehens und<br />
der <strong>für</strong> dieses Darlehen bestellten Sicherheiten auch nach<br />
Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers die<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden.<br />
3.3 Der Darlehensgeber ist insbesondere verpflichtet,
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2295<br />
a) die Richtigkeit der vom Darlehensnehmer abgegebenen<br />
Erklärungen im Bürgschaftsantrag und den dazugehörigen<br />
Unterlagen zu prüfen,<br />
b) die Bonität des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Antragstellung<br />
festzustellen,<br />
c) dem Bürgen die <strong>für</strong> die Verwaltung der Bürgschaft notwendigen<br />
Auskünfte zu erteilen,<br />
d) den Bürgen von Kündigungsgründen hinsichtlich des<br />
Darlehens unverzüglich zu unterrichten, sobald ihm solche<br />
bekannt werden,<br />
e) Maßnahmen zur Einziehung von Rückständen zu ergreifen,<br />
f) dem Bürgen innerhalb von sechs Monaten seit Fälligkeit<br />
den Verzug des Darlehensnehmers und die Höhe der<br />
Rückstandsbeträge schriftlich mitzuteilen und ihn über<br />
seine bisherigen Maßnahmen zur Einziehung der Rückstände<br />
zu unterrichten; diese Verpflichtung gilt auch <strong>für</strong><br />
die folgenden Fälligkeiten, solange der Schuldner in Verzug<br />
bleibt,<br />
g) zu einer Vereinbarung über eine <strong>für</strong> den Bürgen nachteilige<br />
Veränderung des Schuldverhältnisses oder der bestellten<br />
Sicherheiten seine Zustimmung einzuholen.<br />
3.4 Der Darlehensgeber hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns da<strong>für</strong> einzustehen, <strong>das</strong>s<br />
a) die in Nr. 1 der AVB genannten Voraussetzungen vorliegen,<br />
b) in den Fällen des Neubaus <strong>das</strong> Bauvorhaben im Zeitpunkt<br />
der Antragstellung noch nicht bezugsfertig war und in<br />
den Fällen der Modernisierung diese im Zeitpunkt der<br />
Antragstellung noch nicht abgeschlossen war,<br />
c) die Durchführung des Bauvorhabens nach den ihm vorgelegten<br />
und von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten<br />
oder ihr angezeigten Plänen durchgeführt ist; sofern kein<br />
bauaufsichtliches Verfahren vorgesehen ist, genügt eine<br />
Bestätigung diesen Inhalts des bauleitenden Architekten<br />
oder eines sonstigen Bauverantwortlichen,<br />
d) bei der Modernisierung die Arbeiten ordnungsgemäß<br />
durchgeführt worden sind,<br />
e) eine ausreichende Versicherung des beliehenen Bauvorhabens<br />
(zum Beispiel zum gleitenden Neuwert) gegen<br />
Brand- und Sturmschaden besteht und aufrechterhalten<br />
wird,<br />
f) die dingliche Sicherung <strong>für</strong> <strong>das</strong> zu verbürgende Darlehen<br />
an der im Bürgschaftsbescheid ausbedungenen Rangstelle<br />
im Grundbuch rechtswirksam eingetragen ist,<br />
g) der gesetzliche Löschungsanspruch nicht ausgeschlossen<br />
ist oder werden kann, falls dem verbürgten Pfandrecht<br />
Hypothekendarlehen im Range vorgehen oder gleichstehen,<br />
h) ein Aufrücken des verbürgten Pfandrechtes entsprechend<br />
der Tilgung der im Range vorgehenden oder gleichstehenden<br />
Darlehen (Grundpfandrechte) gesichert ist, falls<br />
dem verbürgten Pfandrecht Grundschulden im Range<br />
vorgehen oder gleichstehen,<br />
i) <strong>für</strong> <strong>das</strong> zu verbürgende Darlehen eine vollstreckbare<br />
Ausfertigung der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde<br />
mit der Unterwerfung aller Darlehensnehmer unter die<br />
sofortige Zwangsvollstreckung erteilt und bei Schuldnerwechsel<br />
auf die neuen Schuldner umgeschrieben wird,<br />
j) <strong>für</strong> <strong>das</strong> verbürgte Darlehen ein besonderes Darlehenskonto<br />
geführt wird.<br />
3.5 Auf Verlangen des Bürgen ist der Darlehensgeber verpflichtet,<br />
<strong>das</strong> verbürgte Darlehen zur sofortigen Rückzahlung<br />
zu kündigen, wenn<br />
a) fällige Leistungen länger als sechs Monate rückständig<br />
sind,<br />
b) der Darlehensnehmer die im Darlehensvertrag und in<br />
Nr. 4 der AVB genannten Verpflichtungen nicht erfüllt,<br />
c) eine Beschlagnahme des Pfandgrundstückes oder eines<br />
Teils zum Zwecke der Zwangsversteigerung oder<br />
Zwangsverwaltung angeordnet wird,<br />
d) <strong>das</strong> verbürgte Darlehen nach Auffassung des Bürgen gefährdet<br />
ist,<br />
e) der Darlehensnehmer die Zahlungen einstellt oder <strong>das</strong> Insolvenzverfahren<br />
über sein Vermögen eröffnet wird,<br />
f) bei einer Veräußerung des Grundstücks die Übernahme<br />
der persönlichen Schuld durch den Erwerber nicht zustande<br />
kommt,<br />
g) Grundstückserträge gepfändet werden,<br />
h) der Grundstückseigentümer ohne Zustimmung des Bürgen<br />
Grundstückserträge abtritt oder in sonstiger Weise<br />
darüber verfügt.<br />
Der Darlehensgeber darf nur im Einvernehmen mit dem<br />
Bürgen <strong>das</strong> Darlehen kündigen oder die Zwangsversteigerung<br />
betreiben.<br />
3.6 Der Darlehensgeber ist verpflichtet, von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
gegen den Darlehensnehmer oder Pfandeigentümer<br />
und von ihm bekannt gewordenen in Nr. 3.5 aufgeführten<br />
Tatbeständen dem Bürgen unverzüglich Mitteilung<br />
zu machen.<br />
3.7 Erwirbt der Darlehensgeber im Zuge der Verwertung der bestellten<br />
Sicherheit <strong>das</strong> Pfandgrundstück und macht er Bürgschaftsansprüche<br />
geltend, so kann der Bürge verlangen, <strong>das</strong>s<br />
ihm <strong>das</strong> Eigentum an dem Pfandgrundstück zum Gestehungspreis<br />
und gegen Ersatz der dem Darlehensgeber entstandenen<br />
Kosten übertragen wird und ihm die bisherigen<br />
Darlehen des Darlehensgebers zu den gleichen Bedingungen<br />
ohne besondere Entgelte weitergewährt werden.<br />
3.8 Erwirbt der Bürge oder ein Dritter im Zwangsversteigerungsverfahren<br />
<strong>das</strong> Grundstück, so ist der Darlehensgeber<br />
auf Verlangen des Bürgen verpflichtet, <strong>das</strong> verbürgte Darlehen<br />
und <strong>das</strong> zu seiner Sicherung bestellte Grundpfandrecht<br />
sowie von ihm gewährte, weitere dinglich gesicherte Darlehen<br />
zu den bisherigen Bedingungen ohne besondere Entgelte<br />
fortbestehen zu lassen, es sei denn, <strong>das</strong>s begründete Bedenken<br />
gegen die Person des Erwerbers geltend gemacht<br />
werden.<br />
4 Pflichten des Darlehensnehmers<br />
4.1 Der Darlehensnehmer hat die mit dem verbürgten Darlehen<br />
geförderten Bauten fortlaufend in gutem Zustand zu halten.<br />
Er hat ferner die Verpflichtung, von dem Bürgen geforderte<br />
Ausbesserungen und Erneuerungen fristgemäß vorzunehmen<br />
und baubehördliche Auflagen zu erfüllen.<br />
4.2 Wird <strong>das</strong> Gebäude ganz oder teilweise zerstört, so ist der Darlehensnehmer<br />
verpflichtet, entweder es nach Bauplänen und<br />
Kostenvoranschlägen, die von dem Bürgen gebilligt sind,<br />
innerhalb angemessener Frist wiederaufzubauen beziehungsweise<br />
wiederherzustellen oder die Entschädigung oder<br />
Versicherungsleistung zur Rückzahlung des verbürgten Darlehens<br />
zu verwenden.<br />
4.3 Wesentliche Veränderungen der Baulichkeiten, besonders<br />
auch ein gänzlicher oder teilweiser Abbruch oder eine Änderung<br />
der Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />
des Bürgen.<br />
4.4 Der Darlehensnehmer ist ferner verpflichtet, dem Bürgen auf<br />
Aufforderung alle <strong>für</strong> die übernommene Bürgschaft erforderlichen<br />
Auskünfte zu erteilen.<br />
5 Prüfungs- und Besichtigungsrecht<br />
Das <strong>für</strong> die Übernahme dieser Bürgschaften zuständige Ministerium<br />
und der Hessische Rechnungshof haben gegenüber<br />
Darlehensnehmer und Darlehensgeber ein Prüfungsrecht<br />
und <strong>das</strong> Recht, Auskünfte zu verlangen. Das Prüfungsund<br />
Auskunftsrecht gegenüber dem Darlehensgeber beschränkt<br />
sich auf die mit der Kreditgewährung im Zusammenhang<br />
stehenden Unterlagen. Die genannten Stellen<br />
sind außerdem befugt, <strong>das</strong> belastete Grundstück und die<br />
Baulichkeiten zu jeder angemessenen Tageszeit durch Beauftragte<br />
besichtigen und untersuchen zu lassen. Die Prüfung<br />
durch den Landesrechnungshof regelt sich nach § 91<br />
der Landeshaushaltsordnung (LHO).<br />
6 Kosten<br />
Die durch den Abschluss, die Erfüllung und die Abwicklung<br />
des Bürgschaftsvertrages entstehenden Kosten, Abgaben<br />
und Bearbeitungsentgelte trägt der Darlehensnehmer. Dies<br />
gilt auch <strong>für</strong> die Kosten einer Besichtigung und der etwa geforderten<br />
Buch- oder Betriebsprüfung.<br />
7 Bearbeitungsentgelt<br />
7.1 Für die Übernahme und Verwaltung der Bürgschaft wird ein<br />
Bearbeitungsentgelt erhoben. Es beträgt einmalig 2 vom<br />
Hundert des verbürgten Darlehensbetrages. Das Bearbeitungsentgelt<br />
wird fällig in Höhe von 1 vom Hundert mit dem<br />
Zugang des Bürgschaftsbescheides und mit 1 vom Hundert<br />
vor Aushändigung der Bürgschaftserklärung.<br />
7.2 Wird vor Aushändigung der Bürgschaftserklärung auf die<br />
Übernahme der Bürgschaft verzichtet, beträgt <strong>das</strong> Bearbeitungsentgelt<br />
1 vom Hundert.<br />
7.3 Im Falle von Anschlussfinanzierungen von verbürgten Darlehen<br />
bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel wird einmalig
Seite 2296 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
ein Bearbeitungsentgelt von 0,5 vom Hundert des verbürgten<br />
Darlehensrestbetrages erhoben. Das Bearbeitungsentgelt<br />
wird fällig mit dem Zugang der Zustimmung des Bürgen beim<br />
Darlehensgeber.<br />
7.4 Bei Maßnahmen nach Nr. 1.1 Buchst. e), f) und g) der Bürgschaftsrichtlinien<br />
2007 kann ein laufender jährlicher Risikozuschlag<br />
von 0,1 bis 1,0 vom Hundert auf den verbürgten<br />
Darlehensbetrag festgesetzt werden. Die Einnahmen hieraus<br />
sollen <strong>für</strong> die Deckung möglicher Ausfälle bei den genannten<br />
Verwendungsarten herangezogen werden.<br />
7.5 Das Bearbeitungsentgelt trägt der Darlehensnehmer.<br />
8 Rechtsnachfolger<br />
8.1 Im Falle der Schuldübernahme gilt die Bürgschaft nur dann<br />
weiter, wenn der Bürge der Schuldübernahme vorher schriftlich<br />
zugestimmt hat. Das Gleiche gilt bei der Abtretung der<br />
Darlehensforderung.<br />
8.2 Darlehensnehmer und Darlehensgeber haben ihre dem Bürgen<br />
gegenüber übernommenen Verpflichtungen ihren Rechtsnachfolgern<br />
mit der Maßgabe aufzuerlegen, <strong>das</strong>s diese gehalten<br />
sind, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger in gleicher<br />
Weise zu binden.<br />
9 Schriftwechsel<br />
Sämtliche Verhandlungen in Bürgschaftsangelegenheiten<br />
sind ausschließlich mit der LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />
zu führen.<br />
10 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort <strong>für</strong> alle aus der Bürgschaft sich ergebenden<br />
Verbindlichkeiten und Gerichtsstand <strong>für</strong> alle aus der Bürgschaft<br />
begründeten Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am<br />
Main.<br />
Wiesbaden, 31. Oktober 2007<br />
1075<br />
Hessisches Ministerium der Finanzen<br />
H 1200 A — 17 06/6 — 3 e — III 2 a<br />
— Gült.-Verz. 3625 —<br />
StAnz. 47/2007 S. 2292<br />
Abschluss der Bücher, kamerale und doppische Rechnungslegung<br />
des Landes Hessen und Beiträge zur Haushaltsrechnung<br />
2007<br />
Erstmals werden die Inhalte der drei im Betreff genannten jährlichen<br />
Rundschreiben wegen des engen Sachzusammenhangs und<br />
nicht zuletzt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu einem<br />
Schreiben zusammengefasst.<br />
Die nachfolgenden Regelungen gebe ich zur Kenntnis und bitte, <strong>für</strong><br />
Ihren Geschäftsbereich die notwendigen Anordnungen zu treffen.<br />
In diesem Zusammenhang darf ich besonders darauf hinweisen, <strong>das</strong>s<br />
der Buchungsschluss der Periode 12 erstmals auf den achten Arbeitstag<br />
des neuen Jahrs (11. Januar 2008) terminiert ist.<br />
Da Terminüberschreitungen auch nur einer Dienststelle die Fertigstellung<br />
des gesamten Jahresabschlusses, der Teilkonzernabschlüsse<br />
und der zukünftigen Landesbilanz verzögern, bitte ich<br />
Sie, da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, <strong>das</strong>s die gesetzten Termine und Fristen<br />
unbedingt eingehalten werden.<br />
Sämtliche durchzuführenden Schritte im Zusammenhang mit der<br />
Erstellung des Jahresabschlusses sind dem Termin- und Aktivitätenplan<br />
(TAP) zu entnehmen. Der TAP enthält eine Auflistung, bis<br />
zu welchen Terminen die jeweiligen Aufgaben verbindlich zu erledigen<br />
sind. Es ist zwingend erforderlich, den TAP einzuhalten. Er<br />
ist im Mitarbeiterportal (MAP) veröffentlicht unter Finanzen -><br />
SAP-Informationen -> Rechnungswesen -> Arbeitshilfen -> Jahresabschluss<br />
-> Termine Jahresabschluss.<br />
Für Landesdienststellen, die Bundesmittel bewirtschaften und der<br />
Bundeskasse Trier Kassenanordnungen erteilen, sind die im jeweiligen<br />
Jahresabschlusserlass des Bundesministeriums der Finanzen<br />
bestimmten Fristen maßgebend. Hiernach sind Kassenanordnungen<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> auslaufende Haushaltsjahr frühzeitig, und zwar<br />
spätestens bis zum 10. Dezember 2007 der Bundeskasse zuzuleiten.<br />
Im Einzelnen wird nach § 76 Abs. 1 LHO Folgendes bestimmt:<br />
1 Abschluss der Bücher (Periode 12)<br />
1.1 Alle Vorgänge, die noch im Haushaltsjahr 2007 zu einer Auszahlung<br />
führen sollen, müssen bis zum 21. Dezember 2007 im<br />
Landesreferenzmodell gebucht sein. Der letzte Zahllauf findet<br />
am 27. Dezember 2007 statt. Hierin werden alle Vorgänge mit<br />
Fälligkeitsdatum bis 31. Dezember 2007 berücksichtigt.<br />
Abweichend davon findet ausnahmsweise <strong>für</strong> Beihilfezahlungen<br />
der letzte Zahllauf bereits am 17. Dezember 2007 statt.<br />
Geldeingänge auf dem Buchungskreisbankkonto bis zum 28.<br />
Dezember 2007 werden noch im Haushaltsjahr 2007 berücksichtigt,<br />
sofern sie nicht als Verwahrung gebucht werden.<br />
Die zentralen und die dezentralen Sachkonten der Bankbuchhaltung<br />
und der Materialwirtschaft sind bis zum 3. Januar<br />
2008, 18 Uhr, geöffnet.<br />
1.2 Die Buchungskreise werden gebeten, die Inventur des Vorratsvermögens<br />
bis zum 13. Dezember 2007 abzuschließen und<br />
die Buchungen und Korrekturen bis zum 18. Dezember 2007<br />
vorzunehmen. Die Inventur der Anlagen muss bis zum 30. November<br />
2007 abgeschlossen werden. Buchungen und Korrekturen<br />
hierzu können bis zum 10. Januar 2008 vorgenommen<br />
werden.<br />
1.3 Die Nebenbücher (Anlagen-, Debitoren-, Kreditorenkonten)<br />
und die Sachkonten <strong>für</strong> Verwahrungen, Vorschüsse, Zahlstellen,<br />
Geldannahmestellen und Handvorschüsse sind bis zum<br />
10. Januar 2008, 18 Uhr, geöffnet.<br />
Das Hauptbuch wird am 11. Januar 2008, 15 Uhr, geschlossen.<br />
1.4 Nach Abschluss der zwölften CO-Umlage kann bis zum 21. Januar<br />
2008 die Produktabgeltung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 durch die<br />
Buchungskreise gebucht werden.<br />
1.5 Der Jahresabschlusstag der Finanzkassen ist der 27. Dezember<br />
2007. Danach haben die Finanzkassen ihre Abrechnungsnachweisungen<br />
bis spätestens zum 4. Januar 2008 an <strong>das</strong> HCC<br />
zu senden.<br />
1.6 Die Zahlstellen rechnen monatlich zu dem vom HCC bestimmten<br />
Zeitpunkt ab. Im Monat Dezember ist dies der 17.<br />
Dezember 2007. Darüber hinaus haben sie zusätzlich eine Abrechnungsliste<br />
zum Stichtag 31. Dezember 2007 bis zum 2. Januar<br />
2008 dem HCC zu übermitteln. Fehlanzeige ist erforderlich.<br />
Nach der Abrechnung zum 17. Dezember 2007 sind bis<br />
zum 31. Dezember 2007 keine Verstärkungen beziehungsweise<br />
Ablieferungen mehr zulässig, damit der Kassenbestand und gegebenenfalls<br />
<strong>das</strong> lokale Bankkonto mit dem Verrechnungskonto<br />
im Landesreferenzmodell übereinstimmen.<br />
1.7 Ich bitte, die Systemeingaben <strong>für</strong> Personalfälle in SAP HR bis<br />
zu folgenden Terminen zu erfassen:<br />
Besoldung und Versorgung (fällig zum Ersten des Monats)<br />
9. November 2007<br />
Tarifpersonal (fällig zum Letzten des Monats)<br />
7. Dezember 2007<br />
Beschäftigte der Landtagsabgeordneten (fällig zum 15. des<br />
Monats) 23. November 2007<br />
1.8 Die kameralen Abschlussdaten <strong>für</strong> den Monat Dezember 2007<br />
(zwölfter HKR-Lauf) werden der Hessischen Zentrale <strong>für</strong> Datenverarbeitung<br />
(HZD) vom HCC spätestens zum 4. Januar<br />
2008 zugeleitet. Ich bitte, da<strong>für</strong> zu sorgen, <strong>das</strong>s die Buchungen<br />
den korrekten Titeln (Finanzpositionen) laut Haushaltsplan zugeordnet<br />
sind, damit nachträgliche Berichtigungen vermieden<br />
werden. Zum gleichen Termin erstellt <strong>das</strong> HCC intern <strong>für</strong> jeden<br />
Buchungskreis jeweils eine gesonderte Abrechnungsnachweisung.<br />
1.9 Alle bis zum 14. Dezember 2007 erbrachten Lieferungen und<br />
Leistungen an Dienststellen des Landes Hessen sind zu diesem<br />
Termin in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch <strong>für</strong> zentrale<br />
Dienstleister und Landesbetriebe.<br />
Bitte beachten Sie, <strong>das</strong>s Rechnungen, die nach dem 21. Dezember<br />
2007 gebucht werden, nicht mehr im Haushaltsjahr<br />
2007 zur Auszahlung kommen (vergleiche Ziffer 1.1).<br />
1.10 Lieferungen und Leistungen, die zwischen dem 14. Dezember<br />
2007 und dem 31. Dezember 2007 gegenüber Dienststellen des<br />
Landes erbracht werden, müssen bis zum 4. Januar 2008 fakturiert<br />
werden. Ich bitte, den leistungsempfangenden Buchungskreis<br />
per E-Mail (Besteller und Buchhaltung) über die<br />
Rechnungsstellung und die Höhe der Rechnung zu informieren,<br />
so <strong>das</strong>s bei rechtzeitiger Vorlage der Rechnung eine Verbindlichkeit<br />
bilanziert werden kann.<br />
Für Rechnungen, die nicht bis zum 10. Januar 2008 beim leistungsempfangenden<br />
Buchungskreis vorliegen, müssen unverzüglich<br />
Rückstellungen <strong>für</strong> ausstehende Rechnungen bilanziert<br />
werden. Ich bitte, die Ermittlung der Höhe der Rückstellung<br />
nachvollziehbar zu dokumentieren und zu den buchungsbegründenden<br />
Unterlagen zu nehmen.<br />
1.11 Einnahmen, die mit bereits geleisteten Ausgaben korrespondieren,<br />
können zwischen dem 2. Januar 2008 und dem 10. Ja-
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2297<br />
nuar 2008 noch in <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2007 gebucht werden<br />
(zum Beispiel Mittel des Bundes <strong>für</strong> Gemeinschaftsaufgaben).<br />
1.12 Die kameralen Abschlussdaten mit den Nachbuchungen bis<br />
zum 11. Januar 2007 sind der HZD spätestens bis zum 18. Januar<br />
2008 zuzuleiten (13. HKR-Lauf). Die entsprechenden Abrechnungsnachweisungen<br />
sind zu erstellen.<br />
1.13 Die HZD übersendet dem Ministerium der Finanzen (MdF) —<br />
Referat III 9 — <strong>das</strong> kamerale Sachbuch Gesamthaushalt bis zum<br />
23. Januar 2008.<br />
2 Jahresabschlussbuchungen (Periode 13)<br />
2.1 Die Periode 13 wird am 10. Januar 2008 geöffnet. Sie steht <strong>für</strong><br />
dezentrale und zentrale Jahresabschlussbuchungen sowie Korrekturbuchungen<br />
aus dem Saldenabstimmverfahren zum 31.<br />
Dezember 2007 bis zum 15. Februar 2008 zur Verfügung. Die<br />
getätigten Buchungen dürfen keine Auswirkungen auf <strong>das</strong> Modul<br />
PSM-FM haben. Dies gilt nicht <strong>für</strong> die Buchung der kameralen<br />
Rücklage.<br />
2.2 Alle CO-relevanten Buchungen in Periode 13 müssen auf Produktinnenaufträge<br />
kontiert werden, da <strong>für</strong> Periode 13 keine<br />
vollständige CO-Umlage stattfindet. Dies führt dazu, <strong>das</strong>s in<br />
Periode 13 gebuchte Kosten und Erlöse auf den bebuchten CO-<br />
Objekten stehen bleiben. Ich bitte da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, <strong>das</strong>s<br />
durch CO-relevante Buchungen in Periode 13 keine Differenzen<br />
zwischen Ist-Zahlen des Erfolgsplans und der Ergebnisrechnung<br />
auftreten. Buchungen nach Durchführung der Ist-in-<br />
Plan-Kopie müssen manuell in der Planung 2009 berücksichtigt<br />
werden.<br />
2.3 Grundsätzlich sind die Veränderungen der „Verbindlichkeit<br />
rückzahlbare Zuführung“ und die Zuführung zur kameralen<br />
Rücklage dezentral durch die Buchungskreise zu buchen. Für<br />
<strong>das</strong> Jahr 2007 kann die Durchführung der Buchungen zentral<br />
dem HCC übertragen werden (optional zentrale Jahresabschlussbuchungen).<br />
Buchungskreise, die dezentral buchen wollen,<br />
bitte ich, <strong>das</strong> HCC bis zum 1. Dezember 2007 per E-Mail<br />
an HCC_Hauptbuch@hcc.<strong>hessen</strong>.de darüber verbindlich zu informieren.<br />
Sollte bis zu diesem Stichtag keine Meldung beim<br />
HCC eingegangen sein, werden die Buchungen zentral durchgeführt.<br />
2.4 Den Ertrag aus Budgetzuweisung <strong>für</strong> Buchungskreise ohne<br />
Produkthaushalt, die Umbuchung von Debitor beziehungsweise<br />
Kreditor Cashpooling, den nicht abgerechneten Betrag<br />
sowie die Finanzierungsbuchungen der Fördermittelbuchungskreise<br />
(zum Beispiel Ertrag aus Produktabgeltung, Forderungen<br />
aus Ausgaberesten; Forderungen Verpflichtungsermächtigung)<br />
bucht <strong>das</strong> HCC zentral auf Veranlassung des Buchungskreises.<br />
2.5 Die <strong>für</strong> die zentralen Buchungen zu Ziffer 2.4 und die optional<br />
zentralen Buchungen zu Ziffer 2.3 notwendigen Daten werden<br />
in einem Erfassungsblatt mit Erläuterungen zu den Daten<br />
und Buchungen abgefragt. Das Erfassungsblatt wird bis zum<br />
26. November 2007 im MAP durch <strong>das</strong> HCC zur Verfügung gestellt.<br />
2.6 Die Werte <strong>für</strong> die zentralen und die optional zentralen Jahresabschlussbuchungen<br />
sind dem HCC bis zum 31. Januar 2008<br />
an die E-Mail-Adresse HCC_Hauptbuch@hcc.<strong>hessen</strong>.de zu melden.<br />
Die Werte <strong>für</strong> Fördermittelbuchungskreise sind bis zum<br />
8. Februar 2008 an die genannte E-Mail-Adresse zu melden.<br />
Das HCC überprüft die Werte der Buchungskreise bis spätestens<br />
zum 6. Februar 2008 beziehungsweise <strong>für</strong> Fördermittelbuchungskreise<br />
bis zum 13. Februar 2008 und übermittelt danach<br />
die überprüften Werte den Buchungskreisen. Diese erhalten<br />
die Gelegenheit, sich innerhalb von fünf Tagen dazu zu<br />
äußern. Sollte bis zu dem vom HCC genannten Termin keine<br />
Rückmeldung des Buchungskreises beim HCC vorliegen, geht<br />
<strong>das</strong> HCC davon aus, <strong>das</strong>s die Werte in der zutreffenden Höhe<br />
ermittelt worden sind. Die erforderlichen Buchungen werden<br />
im Anschluss an die gesetzte Frist vom HCC veranlasst. Es informiert<br />
die Buchungskreise über den Abschluss der Buchungen<br />
unter Nennung aller SAP-Belegnummern.<br />
2.7 Damit <strong>das</strong> HCC die durchzuführenden Buchungen korrekt und<br />
termingerecht erledigen kann, bitte ich die betroffenen Buchungskreise<br />
(Buchungskreise, die optional zentral buchen lassen,<br />
und Fördermittelbuchungskreise), ab dem 25. Januar 2008<br />
dezentrale Buchungen nur noch in Abstimmung mit dem HCC,<br />
Team Hauptbuchhaltung, vorzunehmen.<br />
2.8 Die obersten Landesbehörden beantragen bis spätestens zum<br />
8. Februar 2008 beim MdF die Einwilligung zur Bildung von<br />
kameralen Rücklagen, soweit eine entsprechende haushaltsmäßige<br />
Ermächtigung zur Rücklagenbildung besteht (zum Beispiel<br />
in operativen Buchungskreisen noch ohne Produkthaushalt).<br />
Ein Antragsblatt mit allen erforderlichen Angaben wird<br />
bis zum 15. Dezember 2007 im MAP durch <strong>das</strong> HCC zur Verfügung<br />
gestellt. Anmeldungen nach dem 8. Februar 2008 können<br />
bei der Rücklagenbildung nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Über die Bildung von kameralen Rücklagen wird durch <strong>das</strong><br />
MdF bis zum 15. Februar 2008 entschieden. Das MdF leitet der<br />
obersten Landesbehörde seine Entscheidung mit den Buchungsinformationen<br />
zur unverzüglichen weiteren Veranlassung<br />
zu sowie eine Kopie der Entscheidung dem HCC per E-<br />
Mail an die Adresse HCC_Hauptbuch@hcc.<strong>hessen</strong>.de.<br />
Aus gegebenem Anlass werden Buchungskreise ausdrücklich<br />
gebeten, die Zuordnung von Finanzpositionen zu Sachkonten<br />
zur Abbildung der kameralen Rücklage in der Tabelle ZFIPOSS<br />
zu prüfen und gegebenenfalls frühzeitig die Pflege der Tabelle<br />
ZFIPOSS per Kontenantrag zu veranlassen, um die fehlerhafte<br />
Haushaltskontierung und Haushaltsfortschreibung von<br />
kameralen Rücklagen zu vermeiden.<br />
2.9 Ich bitte, die dezentrale Durchführung der Buchungen nach Finanzierungskonzept<br />
dem HCC bis spätestens zum 15. Februar<br />
2008 an die E-Mail-Adresse HCC_Hauptbuch@hcc.<strong>hessen</strong>.de<br />
zu melden. Die Meldung ist <strong>für</strong> die spiegelbildlichen Buchungen<br />
im zentralen Finanzierungsbuchungskreis (Buchungskreis<br />
2550) notwendig. Eine Vorlage zur Meldung der Daten wird <strong>das</strong><br />
HCC bis zum 26. November 2007 im MAP veröffentlichen.<br />
2.10 Für die Abschlussprüfer des Teilkonzerns sind bis zum 29. Februar<br />
2008 prüffähige Einzelabschlüsse nach Nr. 4.6 der VV<br />
zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO vorzulegen. Die Zeichnung<br />
der Einzelabschlüsse sollte bis zum Abschluss der Prüfungshandlungen<br />
auf Einzelabschlussebene zurückgestellt werden.<br />
Einzelheiten zur Vorlage der prüffähigen Einzelabschlüsse<br />
werden durch die <strong>für</strong> den Teilkonzernabschluss verantwortliche<br />
oberste Landesbehörde geregelt.<br />
2.11 Die Periode 13 wird am 28. Februar 2008, 18 Uhr, <strong>für</strong> die<br />
Nebenbücher geschlossen. Das Hauptbuch wird am 29. Februar<br />
2008, 15 Uhr, geschlossen.<br />
Nach dem 15. Februar 2008 können durch <strong>das</strong> HCC auf Anweisung<br />
des Buchungskreises bis zum 29. Februar 2008 sonstige<br />
<strong>für</strong> den Jahresabschluss notwendige Buchungen durchgeführt<br />
werden.<br />
2.12 Bis zum 14. März 2008 legen die obersten Landesbehörden<br />
dem MdF eine vorläufige Ermittlung der Gewinnrücklage sowie<br />
den dazugehörigen aktuellen Stand des Einzelabschusses<br />
vor.<br />
Die Voraussetzungen zur Bildung einer Gewinnrücklage sind<br />
in Nr. 6.2 der VR zu § 7a LHO geregelt.<br />
2.13 Die kameralen Daten (14. HKR-Lauf) werden nach Buchung<br />
der Rücklagen vom HCC an die HZD übermittelt. Das HCC<br />
wird gebeten, die entsprechenden Abrechnungsnachweisungen<br />
zu erstellen.<br />
2.14 Die HZD übersendet dem MdF — Referat III 9 — <strong>das</strong> kamerale<br />
Sachbuch Gesamthaushalt nach Buchung der Rücklagen<br />
bis zum 28. März 2008.<br />
Danach werden die Unterlagen der kameralen Gesamtrechnungslegung<br />
nach Ziffer 8 gefertigt.<br />
3 Prüfung der Einzelabschlüsse<br />
3.1 Während der Prüfungstätigkeiten in der Zeit vom 3. März 2008<br />
bis zum 10. April 2008 werden keine Buchungen in SAP vorgenommen.<br />
Alle Buchungsperioden <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 sind<br />
während dieser Zeit geschlossen. Notwendige Buchungen bitte<br />
ich, in eine Buchungsliste einzutragen, die dem Abschlussprüfer<br />
zur Prüfung vorzulegen ist. Eine Musterbuchungsliste<br />
wird bis zum 31. Januar 2008 im MAP veröffentlicht.<br />
3.2 Im Anschluss an die Prüfung wird die Buchungsliste inklusive<br />
der Buchungen aufgrund von Prüfungsfeststellungen an <strong>das</strong><br />
HCC-Bilanzteam gesandt.<br />
3.3 Änderungen aufgrund von Prüfungsfeststellungen werden<br />
durch <strong>das</strong> HCC in Periode 15 gebucht. Sonstige Änderungen<br />
bucht <strong>das</strong> HCC in Periode 14.<br />
4 Buchung der Gewinnrücklage und sonstiger Änderungen<br />
(Periode 14)<br />
4.1 Die Periode 14 wird am 11. April 2008 geöffnet. Darin wird ausschließlich<br />
durch <strong>das</strong> HCC gebucht. Es erfasst die Gewinnrücklagen<br />
und die Buchungslisten der Buchungskreise auf deren<br />
Anweisung mit Ausnahme der Buchungen aufgrund von<br />
Prüfungsfeststellungen.<br />
4.2 Die obersten Landesbehörden beantragen beim MdF die Einwilligung<br />
zur Bildung von Gewinnrücklagen bis spätestens<br />
zum 2. Mai 2008. Ich bitte, dem Antrag neben der Ermittlung
Seite 2298 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
der Gewinnrücklage auch den Einzelabschluss beizufügen. Die<br />
Ermittlung der endgültigen Gewinnrücklage ist erst nach Abschluss<br />
der Buchungen durch <strong>das</strong> HCC möglich. Die Buchungen<br />
sollen bis zum 25. April 2008 abgeschlossen sein. Anmeldungen<br />
nach dem 2. Mai 2008 können bei der Rücklagenbildung<br />
nicht mehr berücksichtigt werden.<br />
Über die Bildung von Gewinnrücklagen, die Höhe der Gewinnabführung<br />
sowie die Höhe einer evtl. Verlustübernahme<br />
wird durch <strong>das</strong> MdF bis zum 9. Mai 2008 entschieden. Es leitet<br />
der obersten Landesbehörde seine Entscheidung mit den Buchungsinformationen<br />
zur unverzüglichen weiteren Veranlassung<br />
zu sowie eine Kopie der Entscheidung dem HCC per E-<br />
Mail an die Adresse HCC_Hauptbuch@hcc.<strong>hessen</strong>.de.<br />
4.3 Die Periode 14 wird am 16. Mai 2008 <strong>für</strong> die Nebenbücher und<br />
<strong>das</strong> Hauptbuch geschlossen.<br />
5 Buchungen von Prüfungsfeststellung (Periode 15)<br />
5.1 Die Periode 15 wird am 11. April 2008 geöffnet. Darin werden<br />
ausschließlich Buchungen aufgrund von Prüfungsfeststellungen<br />
zentral durch <strong>das</strong> HCC <strong>für</strong> die Buchungskreise gebucht.<br />
5.2 Die Periode 15 wird am 25. April 2008 <strong>für</strong> die Nebenbücher<br />
und <strong>das</strong> Hauptbuch geschlossen.<br />
6 Rechnungslegung<br />
6.1 Die Buchungskreise legen nach Nr. 4 der VV zu §§ 70 bis 72<br />
und 74 bis 80 LHO Rechnung durch die Bücher (Hauptbuch<br />
und Nebenbücher) und die Belege (Buchungsunterlagen). Die<br />
Ergebnisse sind buchungskreisbezogen zu archivieren. Ich<br />
bitte, Buchungsunterlagen zum Zwecke der Rechnungsprüfung<br />
beziehungsweise im Rahmen einer örtlichen Prüfung zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
6.2 Abweichend von Nr. 4.6.2 der VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80<br />
LHO legen die zuständigen obersten Landesbehörden fest, bis<br />
zu welchem Zeitpunkt die Einzelabschlüsse 2007 zu unterschreiben<br />
sind.<br />
6.3 Der Stichtag zur Abgabe der genehmigten Einzelabschlüsse<br />
wird mit den Terminen zur Erstellung konsolidierter Abschlüsse<br />
bekannt gegeben.<br />
6.4 Für die Rechnungslegung <strong>für</strong> Hochbaumaßnahmen des Landes<br />
gelten als ergänzende Vorschriften bis zur Neufassung des<br />
Abschnittes J der Dienstanweisung der staatlichen Hochbauverwaltung<br />
des Landes Hessen (DABau) folgende Vorgehensweisen:<br />
Die Buchungsbelege, einschließlich aller begründenden Unterlagen,<br />
werden projektbezogen nach aufsteigenden Belegnummern<br />
abgelegt. Entsprechende Belegübersichten (SAP-PS-Bericht<br />
ZPS_P000003 als Einzelpostenbericht sortiert nach Belegnummern)<br />
werden in SAP vorgehalten.<br />
Abgeschlossene Projekte werden in SAP-PS als solche gekennzeichnet.<br />
Die Daten werden in SAP-PS und die Belege in<br />
den Regionalniederlassungen des Hessischen Baumanagements<br />
<strong>für</strong> eventuelle Prüfungen vorgehalten.<br />
Die Bestimmungen über <strong>das</strong> Rechnungswesen einmaliger baulicher<br />
Unternehmungen sind sinngemäß auch anzuwenden bei<br />
Ausgaben, die bei Titel 812... jedes Kapitels des Einzelplans 18<br />
zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Maschinen<br />
und Geräten (Erstausstattung) veranschlagt sind.<br />
Darüber hinaus gilt Abschnitt J der DABau sinngemäß weiter.<br />
6.5 Die Rechnungslegung über Bezügezahlungen zu Personalfällen,<br />
die in SAP HR verwaltet werden, richtet sich nach Nr. 6.1.<br />
Für Personalfälle, die im Jahr 2007 Rückrechnungen aus Vorjahren<br />
beinhalten und noch über <strong>das</strong> Abrechnungsverfahren<br />
KIDICAP abgerechnet wurden, erstellt die Hessische Bezügestelle<br />
(HBS) nach Schluss des Haushaltsjahrs zwei Listen im<br />
EDV-Verfahren, wobei die eine nach Beschäftigungsbehörden<br />
(Bruttopersonalkostenliste), die andere nach der Ordnung des<br />
Haushaltsplans (Haushaltsstellenergebnisliste) zu gliedern ist.<br />
Die Haushaltsstellenergebnisliste bildet mit dem abgeschlossenen<br />
Sachbuch Haushalt den rechnungsmäßigen Nachweis.<br />
Beide Listen werden in der HBS elektronisch archiviert.<br />
Die Belege, aus denen sich die Daten der Jahreslisten herleiten,<br />
werden bei der Hessischen Bezügestelle aufbewahrt und<br />
zur Prüfung bereitgehalten.<br />
7 Pläne über die Verwendung der Ausgabereste<br />
7.1 In <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008 sind nur Ausgabereste zu übertragen,<br />
zu deren Bildung <strong>das</strong> MdF seine Einwilligung gegeben hat<br />
(§ 45 Abs. 3 LHO). Die Bildung von Ausgaberesten kommt <strong>für</strong><br />
Fördermittelbuchungskreise, <strong>für</strong> den Buchungskreis Einzelplan<br />
18 sowie <strong>für</strong> Buchungskreise mit Produkthaushalt zur Übertragung<br />
von gebundenen Mitteln <strong>für</strong> Investitionen laut Finanzplan,<br />
die nicht mehr vor Kassenschluss zur Auszahlung<br />
gelangten, in Betracht. Die Pläne über die Verwendung der nach<br />
2008 zu übertragenden Ausgabereste bitte ich, den Haushaltsreferaten<br />
des MdF bis zum 25. Januar 2008 fünffach zu<br />
übersenden (VV Nr. 5 zu § 45 LHO). Die in <strong>das</strong> Haushaltsjahr<br />
2008 zu übertragenden Vorgriffe sind in den Plänen mitzuerfassen.<br />
Ich bitte, darauf zu achten, <strong>das</strong>s zweifelsfrei erkennbar sein<br />
muss, bei welcher Gruppe oder bei welchem Einzeltitel der Ausgaberest<br />
oder Vorgriff verbleibt beziehungsweise vorzutragen<br />
ist.<br />
Fehlanzeige ist erforderlich.<br />
Für die Vorbereitung der Bildung der Ausgabereste ist <strong>das</strong><br />
Sachbuch Gesamthaushalt — Berichtsmonat Dezember 2007<br />
— nach Periode 12 — (Auslieferung voraussichtlich am 9. Januar<br />
2008) zu verwenden.<br />
7.2 Die Haushaltsreferate des MdF übersenden, nachdem der Übertragung<br />
der Ausgabereste zugestimmt ist, von diesen Plänen<br />
• eine Ausfertigung bis spätestens zum 1. Februar 2008 dem<br />
HCC — Zentrale Stelle —,<br />
• eine Ausfertigung dem Rechnungshof,<br />
• eine Ausfertigung dem Referat III 9.<br />
7.3 Das HCC — Zentrale Stelle — erfasst die in <strong>das</strong> Haushaltsjahr<br />
2008 zu übertragenden Ausgabereste und Vorgriffe im HKR-<br />
Verfahren bis spätestens zum 16. Februar 2008.<br />
7.4 Die HZD übersendet dem HCC — Zentrale Stelle — zum<br />
21. Februar 2008 einen Entwurf der Zentralrechnungen.<br />
7.5 Das HCC — Zentrale Stelle — prüft unverzüglich, ob die verbliebenen<br />
Ausgabereste und Vorgriffe richtig eingegeben worden<br />
sind und nimmt die gegebenenfalls erforderlich gewordenen<br />
Änderungen vor.<br />
8 Kamerale Gesamtrechnungslegung (Beiträge zur Haushaltsrechnung)<br />
8.1 Im Anschluss an <strong>das</strong> Sachbuch Gesamthaushalt <strong>für</strong> den<br />
14. HKR-Lauf erstellt die HZD<br />
• die Zentralrechnungen (Soll-Ist-Vergleich des Haushalts auf<br />
Einzelplanebene) vierfach,<br />
• die Anhänge zur Zentralrechnung vierfach,<br />
• die „Zusammenstellungen Vergleich des Rechnungsergebnisses<br />
mit dem Rechnungssoll“ nach Kapiteln und nach Einzelplänen<br />
fünffach,<br />
• die Hauptrechnung (Soll-Ist-Vergleich des Gesamthaushalts<br />
auf Hauptgruppenebene) dreifach und<br />
• die „Übersicht über die Istergebnisse — einschl. der verbliebenen<br />
Haushaltsreste — nach Einnahme- und Ausgabehauptgruppen“<br />
fünffach.<br />
Sie übersendet die Unterlagen bis zum 11. April 2008 an <strong>das</strong><br />
HCC.<br />
8.2 Das HCC — Zentrale Stelle — übersendet je eine Ausfertigung<br />
der Zentralrechnung, der Anhänge zur Zentralrechnung, der<br />
„Zusammenstellungen Vergleich des Rechnungsergebnisses<br />
mit dem Rechnungssoll“ und eine Übersicht über die Zweckbestimmungen<br />
bei außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben<br />
sowie bei Ausgaben zulasten von Ausgaberesten, deren<br />
Zweckbestimmungen im Haushaltsplan nicht mehr vorgesehen<br />
sind, bis zum 30. April 2008 der zuständigen obersten Landesbehörde,<br />
dem Rechnungshof und dem MdF — Referat<br />
III 9 —. Eine Ausfertigung verbleibt beim HCC.<br />
8.3 Das HCC — Zentrale Stelle — übersendet ebenfalls bis zum<br />
30. April 2008 je eine Ausfertigung der Hauptrechnung dem<br />
Rechnungshof und dem MdF — Referat III 9. Von der „Übersicht<br />
über die Istergebnisse — einschließlich der verbliebenen<br />
Haushaltsreste — nach Einnahme- und Ausgabehauptgruppen“<br />
übersendet es dem MdF — Referat III 9 — zwei Ausfertigungen.<br />
Je eine Ausfertigung verbleibt beim HCC.<br />
8.4 Die HZD erstellt die Gruppierungsübersicht nach Hauptgruppen<br />
(§ 85 Nr. 3 LHO) und die Funktionenübersicht nach<br />
Hauptfunktionen (§ 85 Nr. 4 LHO) dreifach und leitet sie dem<br />
MdF — Referat III 9 — bis zum 30. April 2008 zu.<br />
8.5 Des Weiteren stellt die HZD dem MdF — Referat III 9 — zur<br />
Herstellung der CD-ROM-Ausgabe der Haushaltsrechnung<br />
2007 folgende Daten bis zum 30. April 2008 elektronisch zur<br />
Verfügung:<br />
• Arbeitsunterlage zur Anlage 1 der Haushaltsrechnung 2007,<br />
• Zentralrechnung,
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2299<br />
• Access-Datenbank der Rechnungen,<br />
• „Zusammenstellung Vergleich des Rechnungsergebnisses mit<br />
dem Rechnungssoll“ aller Einzelpläne nach Kapiteln sowie<br />
nach Einzelplänen,<br />
• Übersicht über die Istergebnisse,<br />
• Anlage 3,<br />
• Anlage 4.<br />
8.6 Die obersten Landesbehörden erstellen anhand ihrer Ausfertigung<br />
der Zentralrechnung sowie der Arbeitsunterlage zur<br />
Anlage 1 den Beitrag zur Haushaltsrechnung 2007 und übersenden<br />
ihn bis spätestens zum 29. Juni 2008 dem MdF — Referat<br />
III 9. Ihren Beitrag zu sämtlichen Anlagen bitte ich zu-<br />
1077<br />
1076<br />
sätzlich an die E-Mail-Adresse Christine.Claus@hmdf.<strong>hessen</strong>.de<br />
zu senden.<br />
Die Regelungen zur Erstellung der Beiträge zur Haushaltsrechnung<br />
2007 werden bis zum 31. Januar 2008 vom MdF —<br />
Referat III 9 — im MAP veröffentlicht.<br />
Abweichungen von diesen Regelungen bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />
des MdF — Referat III 9 —.<br />
Wiesbaden, 30. Oktober 2007<br />
HESSISCHES KULTUSMINISTERIUM<br />
Gewährleistungsbescheid <strong>für</strong> die im Dienst der Freien<br />
Christlichen Schule Darmstadt e. V. stehenden Lehrer oder<br />
Erzieher<br />
Nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch<br />
(SGB VI) stelle ich im Einvernehmen mit dem Hessischen Sozialministerium<br />
und dem Hessischen Ministerium des Innern und <strong>für</strong><br />
Sport fest:<br />
Den Lehrern oder Erziehern der Freien Christlichen Schule Darmstadt<br />
e. V. ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI die übliche Versorgung<br />
bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter nach beamtenähnlichen<br />
Grundsätzen gewährleistet. Die Gewährleistung ist durch<br />
die Versorgungsordnung <strong>für</strong> die Freie Christliche Schule Darmstadt<br />
vom 8. Oktober 2007 — mit Wirkung vom 1. September 2007 in Kraft<br />
getreten —, in Verbindung mit den auf dieser Grundlage abgeschlossenen<br />
Versicherungsverträgen mit der Allianz Lebensversicherungs-AG<br />
gesichert.<br />
Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen, die die Sicherung<br />
der Gewährleistung in Frage stellen, sind mir unverzüglich<br />
anzuzeigen.<br />
Wiesbaden, 17. Oktober 2007<br />
Hessisches Kultusministerium<br />
I.4 — 816.100.000 — 56<br />
StAnz. 47/2007 S. 2299<br />
HESSISCHES MINISTERIUM<br />
FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG<br />
Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungsbau;<br />
hier: Mittelbare/verbundene Belegung bei der Neubauförderung<br />
Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind nach § 1 Abs. 2<br />
des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) Haushalte, die sich am<br />
Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf<br />
Unterstützung angewiesen sind. Die geförderten Mietwohnungen<br />
sind daher an Haushalte mit geringem Einkommen zu vermieten<br />
(unmittelbare Belegung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 WoFG). Die Einkommensgrenzen<br />
sind in § 9 Abs. 2 WoFG in Verbindung mit der<br />
Verordnung zur Durchführung des WoFG (DVWoFG) vom 19. März<br />
2003 (GVBl. I S. 100) geregelt.<br />
Neben der unmittelbaren Belegung sieht <strong>das</strong> WoFG auch die Möglichkeit<br />
der „verbundenen“ und der „mittelbaren“ Belegung vor.<br />
Mit den Richtlinien zur Übertragung von Bindungen nach § 31<br />
WoFG vom 5. September 2004 (StAnz. S. 3104) wurden Verfahrensregelungen<br />
zur Übertragung von Bindungen im vorhandenen<br />
Wohnungsbestand nach § 31 WoFG, aber auch <strong>für</strong> die verbundene<br />
Belegung bei der Neubauförderung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 WoFG<br />
erlassen. Bei der verbundenen Belegung werden Mietpreis- und<br />
Belegungsbindung nur bei einem Teil der geförderten Neubau-<br />
Hessisches Ministerium der Finanzen<br />
H 2202 A — 2007 — III 92/III 91<br />
StAnz. 47/2007 S. 2296<br />
wohnungen vorgesehen und <strong>für</strong> den anderen Teil Mietpreis- und<br />
Belegungsbindungen an Ersatzwohnungen.<br />
Im Mietwohnungsbauprogramm 2006 wurde erstmals die Möglichkeit<br />
eingeräumt, im südhessischen Verdichtungsraum bei der<br />
Neubauförderung auch die mittelbare Belegung nach § 26 Abs. 1<br />
Nr. 3 WoFG anzuwenden. Bei der mittelbaren Belegung werden mit<br />
der Landesförderung keine Belegungs- und Mietbindungen an den<br />
Neubauwohnungen begründet, sondern ersatzweise ausschließlich<br />
an Wohnungen im vorhandenen nicht oder nicht mehr gebundenen<br />
Wohnungsbestand. Die Neubauwohnungen können mit Landesdarlehen<br />
finanziert werden, wenn als Gegenleistung in angemessenem<br />
Umfang Belegungs- und Mietpreisbindungen an vorhandenem<br />
Wohnraum als Ersatz zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die verbundene und auch die mittelbare Belegung sind insbesondere<br />
im südhessischen Verdichtungsgebiet geeignete Instrumente,<br />
um im Neubau Wohnraum <strong>für</strong> durchschnittlich verdienende Haushalte<br />
zu schaffen und gleichzeitig im vorhandenen Wohnungsbestand<br />
Belegungs- und Mietpreisbindung <strong>für</strong> gering verdienende<br />
Haushalte zu begründen. Die Instrumente der verbundenen und der<br />
mittelbaren Belegung können auch dazu beitragen, sozial problematische<br />
Bewohnerstrukturen zu vermeiden.<br />
Da im südhessischen Verdichtungsgebiet davon auszugehen ist,<br />
<strong>das</strong>s auch durchschnittlich verdienende Haushalte Probleme haben,<br />
preiswerten Wohnraum zu finden, bin ich weiterhin grundsätzlich<br />
bereit, in diesem Gebiet die mittelbare Belegung bei der Förderung
Seite 2300 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
des Mietwohnungsbaus ohne besondere Begründung zuzulassen. In<br />
anderen Regionen Hessens bedarf es dazu einer entsprechenden<br />
Begründung, weil die mittelbare Belegung eine Ausnahme von der<br />
Regelförderung darstellt.<br />
Nach den bisherigen Verfahrensregelungen werden die öffentlichrechtlichen<br />
Bindungen an den mit Landesmitteln geförderten Wohnungen<br />
von der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur durch eine Förderzusage<br />
(Bewilligungsbescheid) begründet. Dies gilt bisher auch <strong>für</strong> den<br />
Fall, <strong>das</strong>s die Bindungen nicht an den Förderwohnungen, sondern<br />
im Falle der verbundenen oder der mittelbaren Belegung an den Ersatzwohnungen<br />
begründet werden.<br />
Damit möglichst kurzfristig Belegungs- und Mietbindungen im<br />
nicht oder nicht mehr gebundenen Wohnungsbestand <strong>für</strong> gering verdienende<br />
Haushalte begründet werden können, empfehle ich, <strong>das</strong>s<br />
im Vorfeld einer beabsichtigten verbundenen oder mittelbaren Belegung<br />
frühzeitig an Ersatzwohnungen öffentlich-rechtliche Bindungen<br />
nach dem WoFG begründet werden. Für Wohnungsunternehmen,<br />
die über einen entsprechenden Wohnungsbestand verfügen,<br />
könnte es von Interesse sein, beim Freiwerden einer Bestandswohnung<br />
die Wohnung der Gemeinde als „Ersatzwohnung“<br />
anzubieten, die dann bei einem späteren Neubau angerechnet wird.<br />
Da die Begründung von öffentlich-rechtlichen Bindungen an Ersatzwohnungen<br />
im Vorfeld von geplanten Neubauvorhaben durch<br />
die LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur nicht ohne weiteres möglich ist,<br />
weil sie über keine Unterlagen der Wohnung verfügt, sollte die örtlich<br />
zuständige Gemeinde, der die Ersatzwohnung angeboten wird,<br />
selbst die öffentlich-rechtlichen Bindungen an der Ersatzwohnung<br />
begründen und gegenüber der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur vor Bewilligung<br />
der Landesmittel <strong>für</strong> einen eventuellen Neubau dann als<br />
Ersatz nachweisen. Werden in ausreichendem Umfang Ersatzwohnungen<br />
nachgewiesen, kann die LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />
die Landesmittel ohne Belegungs- und Mietbindungen bewilligen.<br />
Die Ersatzwohnung darf keinen Bindungen unterliegen und muss<br />
frei sein, damit an ihr öffentlich-rechtliche Bindungen begründet<br />
werden können und sie sofort <strong>für</strong> die Wohnraumversorgung der nach<br />
dem WoFG Wohnberechtigten zur Verfügung steht.<br />
Die Ersatzwohnung muss ein angemessener Ausgleich <strong>für</strong> die Neubauförderung<br />
ohne Bindungen darstellen. Der Verfügungsberechtigte<br />
soll mit der Neubauförderung ohne Bindungen keinen unangemessenen<br />
wirtschaftlichen Vorteil erhalten. Da Bestandswohnungen<br />
in der Regel gegenüber Neubauwohnungen nicht gleichwertig<br />
sind, ist eine Bewertung der Bestandswohnung erforderlich.<br />
Die Bewertung ist durch die jeweilige Gemeinde vorzunehmen.<br />
Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Bewertung ist in der Regel die Wohnungsgröße.<br />
Danach sind Lage, Ausstattung, Miethöhe, Raumzahl und<br />
Dauer der vorgesehenen Bindungen zu berücksichtigen. Es sollten<br />
nur Ersatzwohnungen mit Bad und Zentralheizung berücksichtigt<br />
werden. Die Bindungsdauer soll entsprechend der Neubauförderung<br />
mindestens 20 Jahre betragen. Bei geringerer Bindungsdauer müssen<br />
weitere Abschläge bei der Bewertung der Ersatzwohnung vorgenommen<br />
werden.<br />
Beispiel<br />
Ersatzwohnung Baujahr 1971, schlechte Wohnlage, EG links, Mehrfamilienhaus<br />
mit 40 Wohnungen, Bad, Zentralheizung, modernisiert<br />
2001, 55 m 2 Wohnfläche, ortsübliche Vergleichsmiete 6,50<br />
Euro je m 2 Wohnfläche monatlich.<br />
Bsp. Bewertung: Abschläge wg. Baualter 20 Prozent, Wohnlage<br />
10 Prozent. Die Wohnung wird mit 70 Prozent ihrer Wohnfläche =<br />
38,5 m 2 als Ersatz <strong>für</strong> eine Neubauwohnung anerkannt.<br />
Eine Bewertung ist alternativ auch über die Differenz der ortsüblichen<br />
Vergleichsmiete zwischen Förder- und Ersatzwohnung möglich.<br />
Die Begründung der öffentlich-rechtlichen Bindungen kann mit dem<br />
als Anlage 1 beigefügten Vordruck erfolgen, der auch die Bewertung<br />
enthält. Der Bescheid über die Begründung der Bindungen<br />
dient auch gegenüber der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur als Nachweis<br />
<strong>für</strong> die Ersatzwohnungen bei der späteren Neubauförderung.<br />
Die Bindungsdauer ist ab Bescheiderteilung vorzusehen. Die Belegungsbindung<br />
umfasst die Verpflichtung zur Überlassung der Wohnung<br />
an Wohnberechtigte nach dem WoFG. Es können auch Belegungs-<br />
und Benennungsrechte vorgesehen werden. Die Mietpreisbindung<br />
muss mindestens eine Bindung an die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
abzüglich 15 Prozent umfassen. Ist ein höherer Mietabschlag<br />
vorgesehen, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt<br />
werden. Die Anfangshöchstmiete soll in dem Bescheid über die Begründung<br />
der öffentlich-rechtlichen Bindungen festgeschrieben<br />
werden. Während der Bindungsdauer können dann Mietsteigerungen<br />
entsprechend dem Anstieg des vom Statistischen Bundesamtes<br />
ermittelten Preisindex <strong>für</strong> die Lebenshaltung aller privaten<br />
Haushalte in Deutsch<strong>land</strong> zugelassen werden, jedoch nicht über die<br />
ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 15 Prozent hinaus. Im Übrigen<br />
verweise ich auf die Regelungen zur Mietpreisbindung nach<br />
Nr. 5.2 der Richtlinien <strong>für</strong> die Förderung des Mietwohnungsbaus<br />
vom 20. Februar 2003 (StAnz. S. 1346), zuletzt geändert mit Erlass<br />
vom 28. Juni 2007 (StAnz. S. 1394).<br />
Die gebundenen Ersatzwohnungen unterliegen dem Hessischen Gesetz<br />
zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen<br />
(HessAFWoG), sofern die Gemeinde zu dem Erhebungsgebiet gehört.<br />
Mittel aus den Ausgleichszahlungen können <strong>für</strong> den Erwerb<br />
der Bindungen an den Ersatzwohnungen eingesetzt werden. Das<br />
Land rechnet diese Mittel zum Erwerb von Bindungen an den Ersatzwohnungen<br />
als kommunale Finanzierungsbeteiligung an.<br />
Für alle Fragen, die in Verbindung mit den Ersatzwohnungen entstehen,<br />
wie zum Beispiel Genehmigung der Freistellung oder Zweckentfremdung,<br />
der Übertragung von Bindungen u. a. ist die Gemeinde<br />
zuständig. Eine Beteiligung der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />
ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Überwachung der<br />
Mietpreis- und Belegungsbindung erfolgt ebenfalls ausschließlich<br />
durch die Gemeinde. Werden Verstöße gegen die Mietpreis- und Belegungsbindungen<br />
festgestellt, sollte die LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />
informiert werden, damit bei einer bereits erfolgten Förderung<br />
des Neubaus gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen<br />
geprüft werden können.<br />
Für den Fall, <strong>das</strong>s gegen die Belegungs- und Mietbindungen bei den<br />
Ersatzwohnungen verstoßen wird, ist beabsichtigt, bei der Neubauförderung<br />
Vertragsstrafen vorzusehen und auch ein Kündigungsrecht<br />
der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur <strong>für</strong> <strong>das</strong> Förderdarlehen<br />
zur Finanzierung des Neubaus. Diese Instrumente können neben<br />
den Bußgeldvorschriften nach § 52 WoFG eingesetzt werden,<br />
um die Einhaltung der Bindungen zu gewährleisten. Auf eine dingliche<br />
Sicherung der Bindungen in Form von beschränkt persönlichen<br />
Dienstbarkeiten kann dann bei den Ersatzwohnungen verzichtet<br />
werden. Dies dient auch der Verwaltungsvereinfachung und praktikableren<br />
Abwicklung.<br />
Werden mit dem Förderungsantrag <strong>für</strong> den Neubau — spätestens<br />
jedoch vor Bewilligung — ausreichend Ersatzwohnungen an Hand<br />
des als Anlage 1 beigefügten Bescheides nachgewiesen, entfällt bei<br />
der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur die baufachliche Prüfung. Insbesondere<br />
die Größe der förderfähigen Flächen ist nicht mehr von Bedeutung.<br />
Die Förderung ist pauschaliert je m 2 Wohnfläche bezogen<br />
auf die Raumzahl der Wohnung. Für eine Zweizimmerwohnung ist<br />
zum Beispiel die förderfähige Fläche nach den Förderrichtlinien <strong>für</strong><br />
den Mietwohnungsneubau auf 60 m 2 begrenzt. Fördermittel <strong>für</strong><br />
den Neubau werden daher bei einer Zweizimmerwohnung <strong>für</strong><br />
höchstens 60 m 2 bereitgestellt; falls die Wohnung kleiner ist, in<br />
Höhe der tatsächlichen Wohnfläche. Zuschläge <strong>für</strong> Wohnungen,<br />
die der DIN 18025 entsprechen, werden nicht bereitgestellt. Die Förderzusage<br />
(Bewilligungsbescheid) <strong>für</strong> die Landesmittel wird keine<br />
Belegungs- und Mietbindungen <strong>für</strong> den Neubau vorsehen. Die Neubauwohnungen<br />
unterliegen nicht den Vorschriften des WoFG.<br />
Die Städte und Gemeinden bitte ich, die Ersatzwohnungen statistisch<br />
zu erfassen und mir auf besondere Anforderung über die Anzahl<br />
der Wohnungen, deren Wohnungsgrößen, Miethöhe und Dauer<br />
der Bindungen zu berichten.<br />
Mit der mittelbaren oder verbundenen Belegung soll auch Wohnraum<br />
<strong>für</strong> durchschnittlich verdienende Haushalte bereitgestellt<br />
werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, <strong>das</strong>s die Städte und<br />
Gemeinden mit den Wohnungsunternehmen bedarfsorientiert vereinbaren,<br />
<strong>für</strong> welche Zielgruppe die Neubauwohnungen bestimmt<br />
sind. Im Rahmen dieser Vereinbarungen sollen auch Regelungen<br />
über die Miethöhe getroffen werden. Auch sollte in der Rahmenvereinbarung<br />
die Art und Weise der Bereitstellung von Belegungsrechten<br />
im vorhandenen Bestand und die Höhe der kommunalen<br />
Finanzierungsbeteiligung geregelt werden. Die Rahmenvereinbarung<br />
kann flexibel sein, so <strong>das</strong>s auf die sich im Laufe der Jahre möglicherweise<br />
verändernde Bedarfssituation Rücksicht genommen<br />
werden kann. Sofern eine Rahmenvereinbarung getroffen ist, sollte<br />
diese zum Gegenstand der Bewilligung der Förderungsmittel <strong>für</strong> den<br />
Neubau durch die LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur gemacht werden.<br />
Ich würde es begrüßen, wenn durch die vorstehend genannten Verfahrensregelungen<br />
möglichst zügig vorhandener Wohnraum <strong>für</strong> die<br />
Belegung durch gering verdienende Haushalte zur Verfügung gestellt<br />
werden könnte und gleichzeitig durch Neubautätigkeit auch<br />
<strong>für</strong> durchschnittlich verdienende Haushalte bezahlbarer Wohnraum<br />
entsteht.<br />
Die Wohnungsbauförderungsstellen bitte ich, die Städte und Gemeinden<br />
ihres Zuständigkeitsbereiches sowie die Wohnungsunternehmen<br />
entsprechend zu informieren.<br />
Wiesbaden, 1. November 2007 Hessisches Ministerium<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr<br />
und Landesentwicklung<br />
VI 6 — A — 056 — c — 02 — 01<br />
— Gült.-Verz. 3621 —<br />
StAnz. 47/2007 S. 2299
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2301<br />
Anlage 1<br />
Absender<br />
(Behörde: Magistrat der Stadt/Gemeindevorstand der Gemeinde)<br />
Empfänger Datum<br />
Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen nach dem<br />
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) im vorhandenen bisher nicht<br />
gebundenen Wohnungsbestand<br />
Ihr Schreiben/Antrag vom<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die von Ihnen angebotene Wohnung in<br />
(Ort/Ortsteil/Straße Haus-Nr. )<br />
Lage im Haus<br />
(z. B. 1. OG rechts, Wohnung Nr. )<br />
unterliegt mit Zugang dieses Bescheides Belegungs- und Mietpreisbindungen<br />
nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).<br />
Für den Fall, <strong>das</strong>s die Wohnung noch vermietet ist, wird der Bescheid<br />
mit Räumung und Herausgabe der Wohnung durch die bisherigen<br />
Mieter und Beendigung des bestehenden Mietverhältnisses<br />
wirksam. Die Beendigung des Mietverhältnisses ist unverzüglich<br />
anzuzeigen und die Wohnung nach Räumung wohnberechtigten<br />
Wohnungssuchenden im Sinne des WoFG zu überlassen.<br />
Belegungs- und Mietbindungen<br />
Die Wohnung unterliegt ab dem 1. des Monats nach Zugang dieses<br />
Bescheides <strong>für</strong> die Dauer von 20 Jahren (der Zeitraum ist variabel<br />
vereinbar, kann länger oder kürzer sein) einer Belegungs- und Mietbindung.<br />
Ist die Wohnung zum Zeitpunkt des Zugangs des Bescheides<br />
vermietet, beginnt die Dauer der Belegungs- und Mietbindungen<br />
mit Beendigung des Mietverhältnisses und Räumung<br />
und Herausgabe durch die bisherigen Mieter (der genaue Termin<br />
ist aktenkundig zu machen).<br />
Die Wohnung ist nur berechtigten Wohnungssuchenden nach den<br />
maßgebenden <strong>land</strong>esrechtlichen Bestimmungen zu überlassen. Insbesondere<br />
darf deren Einkommen die Einkommensgrenze <strong>für</strong> nach<br />
dem WoFG geförderte Mietwohnungen (zurzeit nach § 9 WoFG in<br />
Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Hessischen Verordnung zur Durchführung<br />
des Wohnraumförderungsgesetzes) nicht überschreiten.<br />
Die Wohnberechtigung ist mit einem Wohnberechtigungsschein<br />
(§ 27 WoFG) nachzuweisen, aus dem sich die maßgebliche Wohnungsgröße<br />
nach Raumzahl oder Wohnfläche ergibt. Für die<br />
Wohnung besteht <strong>für</strong> die Dauer der Belegungsbindung ein Benennungs-/Belegungsrecht<br />
der Gemeinde. (Es ist entweder ein Benennungsrecht<br />
oder ein Belegungsrecht vorzusehen; an Stelle des<br />
Benennungs-/Belegungsrechtes kann die allgemeine Belegungsbindung<br />
treten.)<br />
Die Miete (ohne Betriebskosten) der Wohnung darf bei der erstmaligen<br />
Vermietung nach Beginn der Mietpreisbindung Euro je m 2<br />
Wohnfläche und Monat nicht überschreiten. Eine Miete <strong>für</strong> die<br />
Wohnung, die über die ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 15%<br />
hinausgeht, darf nicht vereinbart werden. Die Miete der Wohnung<br />
kann während der Bindungsdauer nur entsprechend der Veränderung<br />
des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes<br />
<strong>für</strong> Deutsch<strong>land</strong> erhöht werden. Der Vermieter kann<br />
auch eine Indexmiete vereinbaren. Bei der Vereinbarung einer Indexmiete<br />
ist § 557b BGB zu beachten. Im Falle der Wiedervermie-<br />
1078<br />
tung darf höchstens ein Mietzins vereinbart werden, wie er sich<br />
aufgrund der Fortschreibung der erstmalig vereinbarten Miete ergibt.<br />
Der Verfügungsberechtigte hat die Mieter im Mietvertrag auf die<br />
Förderung und die Dauer der Mietpreisbindung hinzuweisen und<br />
die Mietverträge nur mit unbestimmter Laufzeit abzuschließen.<br />
Der Mieter kann sich wegen der einzuhaltenden Miethöhe gegenüber<br />
dem Vermieter auf die Mietpreisbindung berufen.<br />
Der Verfügungsberechtigte hat weiterhin den Mieter von etwaigen<br />
Maklerkosten freizustellen. Die Vereinbarung zusätzlicher Geld-,<br />
Sach- oder Arbeitsleistungen des Mieters <strong>für</strong> die Wohnungsüberlassung<br />
ist unzulässig. Die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung<br />
des Mieters nach § 551 BGB ist zulässig.<br />
Die gebundene Wohnung unterliegt dem Hessischen Gesetz zum Abbau<br />
der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFWoG),<br />
sofern die Gemeinde zu dem Erhebungsgebiet zählt.<br />
Anerkennung als Ersatzwohnung<br />
Die Wohnung wird als Ersatzwohnung <strong>für</strong> Wohnraum anerkannt,<br />
der im Rahmen der mittelbaren Belegung oder der verbundenen Belegung<br />
nach § 26 Abs. 1 WoFG ohne Bindungen nach dem WoFG<br />
errichtet und gefördert wird.<br />
Die Wohnung hat eine Wohnfläche von m 2 . Sie wird mit<br />
% ihrer Wohnfläche als Ersatzwohnung anerkannt; dies sind<br />
m 2 .<br />
Kriterien <strong>für</strong> die Anerkennung:<br />
Ausstattung: Bad/Dusche/WC/Zentralheizung/Balkon usw.<br />
Lage: Gute/schlechte/mittlereWohnlage, EG/1. OG/2. OG usw.<br />
Zustand: Modernisiert/modernisierungsbedürftig/instandsetzungsbedürftig<br />
Vergleichsmiete: Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt Euro je<br />
m 2 Wfl. mtl.<br />
Baujahr: Anzahl der Wohnräume:<br />
Bewertung: Begründung <strong>für</strong> die prozentualen Abschläge von der<br />
Wohnfläche<br />
Schlussbestimmungen<br />
Der Magistrat/Gemeindevorstand ist über einen geplanten Eigentumswechsel<br />
der Ersatzwohnung unverzüglich zu unterrichten. Im<br />
Falle einer Veräußerung der Ersatzwohnung ist im notariellen Kaufvertrag<br />
eine Übernahme der Verpflichtung des Erwerbers zur Einhaltung<br />
der Bindungen aufzunehmen.<br />
Dieser Bescheid dient auch als Nachweis gegenüber der Landestreuhandstelle<br />
Hessen — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur — rechtlich unselbstständige<br />
Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale<br />
über die Begründung der Miet- und Belegungsbindung<br />
bei den Ersatzwohnungen bei einer späteren Neubauförderung aus<br />
Mitteln des Sondervermögens „Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen“.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Der<br />
Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheides<br />
schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der<br />
Stadt/Gemeindevorstand der Gemeinde, Anschrift zu erheben.<br />
Unterschrift/en<br />
(Bei den kursiv geschriebenen Textteilen und sind variable<br />
Angaben erforderlich)<br />
HESSISCHES MINISTERIUM<br />
FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ<br />
Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen<br />
Entwicklung in Hessen<br />
Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung<br />
in Hessen vom 11. April 2005 (StAnz. S. 1337) werden in den nachstehend<br />
aufgeführten Förderziffern wie folgt geändert oder ergänzt:<br />
Teil II<br />
EINZELBESTIMMUNGEN<br />
2.5.1 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse<br />
können als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausga-<br />
ben oder zum Zweck der Risikominderung als einmaliger<br />
Zuschuss zu einem Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.<br />
2.5.3 Für Projekte nach Nr. 2.4.4, 2.4.5 und 2.4.7 können private<br />
Träger mit einem Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen<br />
Ausgaben gefördert werden. Der Höchstbetrag des Zuschusses<br />
ist auf 30.000 Euro begrenzt.<br />
Wahlweise können Träger von Projekten nach Nr. 2.4.4 und<br />
2.4.7 mit einem einmaligen Zuschuss von 30 Prozent eines<br />
<strong>für</strong> die Ausführung der Investition erforderlichen Kapitalmarktdarlehens<br />
von höchstens 150.000 Euro <strong>für</strong> Projekte<br />
nach Nr. 2.4.4 und höchstens 300.000 Euro <strong>für</strong> Projekte nach<br />
Nr. 2.4.7 gefördert werden.
Seite 2302 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
Das Kapitalmarktdarlehen ist in der um den errechneten<br />
Darlehenszuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen. Soweit<br />
<strong>das</strong> Darlehen eine geringere Laufzeit als zehn Jahre hat, ist<br />
der Darlehenszuschuss zeitanteilig zu kürzen. Die Kürzung<br />
erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate im zehnten Jahr<br />
der Laufzeit geleistet wird.<br />
2.5.6 Projekte öffentlicher Träger, <strong>für</strong> die im Zusammenhang mit<br />
dem Einsatz von EU-Mitteln die Mehrwertsteuer nicht als<br />
förderfähige Ausgabe angerechnet wird, können mit einem<br />
Zuschuss von 60 Prozent gefördert werden.<br />
3.5.1 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse können<br />
als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben<br />
oder zum Zwecke der Risikominderung als einmaliger Zuschuss<br />
zu einem Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.<br />
3.5.2 Projekte nach Nr. 3.4.1, 3.4.4 und 3.4.5 werden ausschließlich<br />
als Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz beträgt<br />
<strong>für</strong> private Träger 30 Prozent. Der Zuschuss ist auf maximal<br />
30.000 Euro begrenzt.<br />
Der Fördersatz <strong>für</strong> öffentliche Träger beträgt 50 Prozent.<br />
3.5.3 Für Projekte nach Nr. 3.4.2 und 3.4.3 können private Träger<br />
mit einem Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben<br />
gefördert werden. Der Höchstbetrag dieses Zuschusses<br />
ist auf 30.000 Euro begrenzt.<br />
Wahlweise können die Träger dieser Projekte mit einem einmaligen<br />
Zuschuss von 30 Prozent eines <strong>für</strong> die Ausführung<br />
der Investition erforderlichen Kapitalmarktdarlehens von<br />
höchstens 150.000 Euro gefördert werden.<br />
Das Kapitalmarktdarlehen ist in der um den errechneten<br />
Darlehenszuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen. Soweit<br />
<strong>das</strong> Darlehen eine geringere Laufzeit als zehn Jahre hat, ist<br />
der Darlehenszuschuss zeitanteilig zu kürzen. Die Kürzung<br />
erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate im zehnten Jahr<br />
der Laufzeit geleistet wird.<br />
3.5.5 Projekte öffentlicher Träger, <strong>für</strong> die im Zusammenhang mit<br />
dem Einsatz von EU-Mitteln die Mehrwertsteuer nicht als<br />
förderfähige Ausgabe angerechnet wird, können mit einem<br />
Zuschuss von 60 Prozent gefördert werden.<br />
5.5.2 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse können<br />
entweder als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben<br />
oder zum Zwecke der Risikominderung als einmaliger<br />
Zuschuss zu einem Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.<br />
5.5.4 Die Höhe des Zuschusses <strong>für</strong> kommunale Träger richtet sich<br />
nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kom-<br />
1079<br />
Einfacher Fallwert zur Festsetzung der fallbezogenen Jahrespauschalen<br />
nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Krankenhauspauschalmittel-Verordnung<br />
vom 23. Februar 2006 <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr<br />
2007<br />
Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Krankenhauspauschalmittel-Verordnung<br />
vom 23. Februar 2006 (GVBl. I S. 60) wurde der einfache Fallwert<br />
zur Festsetzung der fallbezogenen Jahrespauschalen nach § 25 des<br />
Hessischen Krankenhausgesetzes 2002 <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 ermittelt.<br />
Der einfache Fallwert <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 beträgt: 61,02 Euro.<br />
Wiesbaden, 5. November 2007<br />
1080<br />
mune. Die Regelförderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen<br />
Ausgaben.<br />
Nichtkommunale öffentliche Träger, deren Projekte einen über<br />
ihre originäre Aufgabenerfüllung hinausgehenden Beitrag zum<br />
Gemeinwohl leisten, werden mit 50 Prozent gefördert.<br />
Die Projektträger haben die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit<br />
des Projektes einschließlich der Bereitschaft zur<br />
Übernahme der Finanzierung der Folgekosten nachzuweisen.<br />
5.5.5 Nichtkommunale öffentliche Träger, die nicht die Voraussetzungen<br />
nach Nr. 5.5.4 Abs. 2 erfüllen, und private Träger<br />
werden mit einem Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen<br />
Ausgaben gefördert. Der Höchstbetrag ist auf 30.000<br />
Euro begrenzt.<br />
Wahlweise können die Träger von Projekten nach Nr. 5.4.2,<br />
5.4.4 und 5.4.5 mit einem einmaligen Zuschuss von 30 Prozent<br />
eines <strong>für</strong> die Ausführung der Investition erforderlichen<br />
Kapitalmarktdarlehens von höchstens 300.000 Euro <strong>für</strong> Projekte<br />
nach Nr. 5.4.2 und höchstens 150.000 Euro <strong>für</strong> Projekte<br />
nach Nr. 5.4.4 und 5.4.5 gefördert werden.<br />
Das Kapitalmarktdarlehen ist in der um den errechneten<br />
Darlehenszuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen. Soweit<br />
<strong>das</strong> Darlehen eine geringere Laufzeit als zehn Jahre hat, ist<br />
der Darlehenszuschuss zeitanteilig zu kürzen. Die Kürzung<br />
erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate im zehnten Jahr<br />
der Laufzeit geleistet wird.<br />
Teil V<br />
GELTUNGSZEITRAUM<br />
Diese Richtlinienänderung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2007<br />
in Kraft.<br />
Die entsprechenden Förderziffern der mit Erlass vom 11. April<br />
2005 (StAnz. S. 1337) bekannt gegebenen Richtlinien treten mit Ablauf<br />
des 30. November 2007 außer Kraft.<br />
Für Förderungen, die auf deren Grundlage gewährt wurden, finden<br />
sie jedoch bis zum Ende der Zweckbindung weiter Anwendung.<br />
Wiesbaden, 6. November 2007<br />
HESSISCHES SOZIALMINISTERIUM<br />
Hessisches Sozialministerium<br />
StS/V 6.1 — 18 c 4220 — 0001/2007/02<br />
StAnz. 47/2007 S. 2302<br />
Festsetzung des Pflegesatzes 2007 <strong>für</strong> die Klinik <strong>für</strong> forensische<br />
Psychiatrie Eichberg in der Zentrum <strong>für</strong> Soziale Psychiatrie<br />
Rheinblick gemeinnützige <strong>GmbH</strong>, Eltville am Rhein<br />
Für <strong>das</strong> Jahr 2007 wurde <strong>für</strong> die Klinik <strong>für</strong> forensische Psychiatrie<br />
Eichberg in der Zentrum <strong>für</strong> Soziale Psychiatrie Rheinblick ge-<br />
Hessisches Ministerium<br />
<strong>für</strong> Umwelt, ländlichen Raum<br />
und Verbraucherschutz<br />
V II 5 — 80 m — 02.05.02<br />
— Gült.-Verz. 810 —<br />
StAnz. 47/2007 S. 2301<br />
meinnützige <strong>GmbH</strong>, Eltville am Rhein, <strong>für</strong> den Budgetzeitraum<br />
vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 folgender Pflegesatz festgesetzt:<br />
• steuerfreier Pflegesatz: 251,20 Euro/Berechnungstag (BT),<br />
• steuerpflichtiger Netto-Pflegesatz: 73,60 Euro/BT und<br />
• steuerpflichtiger Brutto-Pflegesatz: 78,75 Euro/BT inklusive<br />
7 Prozent Umsatzsteuer.<br />
Unter Berücksichtigung des in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis<br />
31. August 2007 zur Abrechnung gekommenen Pflegesatzes in Höhe<br />
von 289,87 Euro/BT ergibt sich <strong>für</strong> den Pflegesatzzeitraum vom<br />
1. September 2007 bis 31. Dezember 2007 ein Verrechnungspflegesatz<br />
in Höhe von insgesamt 379,94 Euro/BT netto.<br />
Der Verrechnungspflegesatz in Höhe von 379,94 Euro/BT netto enthält<br />
einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil. Der steuerfreie<br />
Anteil des Verrechnungspflegesatzes wird mit einem Betrag<br />
von 306,34 Euro/BT festgesetzt. Der steuerpflichtige Anteil des<br />
Verrechnungspflegesatzes wird mit einem Betrag von 73,60 Euro/BT<br />
netto festgesetzt.<br />
Unter Berücksichtigung der ab 1. September 2007 geltenden Umsatzsteuerpflicht<br />
beträgt der steuerpflichtige Anteil des Verrechnungspflegesatzes<br />
brutto 78,75 Euro/BT inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer.<br />
Falls im Jahr 2007 keine Festsetzung des Budgets und des Pflegesatzes<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2008 erfolgen kann, ist ab dem 1. Januar 2008<br />
bis zur Festsetzung des Budgets und des Pflegesatzes <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr<br />
2008 ein Netto-Pflegesatz in Höhe von insgesamt 324,80 Euro/BT<br />
abrechenbar. Der steuerfreie Anteil wird mit einem Betrag von
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2303<br />
251,20 Euro/BT und der steuerpflichtige Anteil mit einem Betrag<br />
von 73,60 Euro/BT netto festgesetzt. Unter Berücksichtigung der<br />
Umsatzsteuerpflicht wird der steuerpflichtige Anteil brutto mit<br />
78,75 Euro/BT inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer festgesetzt.<br />
Wiesbaden, 2. November 2007<br />
1081<br />
Hessisches Sozialministerium<br />
AL V/V 5 A i.V./V 5.1 i.V.<br />
StAnz. 47/2007 S. 2302<br />
Festsetzung des Pflegesatzes <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 <strong>für</strong> den<br />
Maßregelvollzugsbereich der Klinik <strong>für</strong> Psychiatrie und<br />
Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Lahnhöhe in<br />
der Zentrum <strong>für</strong> Soziale Psychiatrie Mittlere Lahn gemeinnützige<br />
<strong>GmbH</strong>, Marburg-Süd<br />
Für <strong>das</strong> Jahr 2007 wurde <strong>für</strong> den Maßregelvollzugsbereich der Klinik<br />
<strong>für</strong> Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters<br />
Lahnhöhe in der Zentrum <strong>für</strong> Soziale Psychiatrie Mittlere<br />
Lahn gemeinnützige <strong>GmbH</strong>, Marburg-Süd, <strong>für</strong> den Budgetzeitraum<br />
vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 folgender Pflegesatz festgesetzt:<br />
• steuerfreier Pflegesatz: 608,64 Euro/Berechnungstag (BT),<br />
• steuerpflichtiger Netto-Pflegesatz: 89,74 Euro/BT und<br />
• steuerpflichtiger Brutto-Pflegesatz: 96,02 Euro/BT inklusive<br />
7 Prozent Umsatzsteuer.<br />
1082<br />
DARMSTADT<br />
Vorhaben der InfraServ <strong>GmbH</strong> & Co. Wiesbaden KG;<br />
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG<br />
Die vorgenannte Firma beabsichtigt, auf ihrem Werksgelände auf<br />
der Rheininsel „Petersaue“ ihre bestehende biologische Abwasserbehandlungsanlage<br />
zu ändern.<br />
Geplant sind im Wesentlichen die Erweiterung um einen zusätzlichen<br />
Anaerob-Reaktor, die Änderung der Entschwefelungsstufe<br />
<strong>für</strong> anfallendes Biogas sowie der Umbau der bestehenden Flachbeckenbelebung.<br />
Für diese Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) vom 12. Februar 1990 (BGBl. I<br />
S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006<br />
(BGBl. I S. 2819) zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Durchführung<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />
Die Prüfung des Einzelfalles ergab, <strong>das</strong>s die Vorhaben keine erheblichen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen haben können und somit<br />
keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
durchzuführen.<br />
Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar.<br />
Wiesbaden, 26. Oktober 2007<br />
1083<br />
Regierungspräsidium Darmstadt<br />
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden<br />
IV/Wi — 41.3 — 79 f 12 (2485) — WI — R — 190 (BARA)<br />
StAnz. 47/2007 S. 2303<br />
Anerkennung der Wilhelm Geiger Stiftung mit Sitz in Rosbach-Rodheim<br />
als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen<br />
Rechts<br />
Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung<br />
des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634 ff.)<br />
und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I<br />
S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft<br />
und Stiftungssatzung vom 1. Oktober 2007 errichtete Wil-<br />
Unter Berücksichtigung des in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis<br />
31. August 2007 zur Abrechnung gekommenen Pflegesatzes in Höhe<br />
von 663,43 Euro/BT ergibt sich <strong>für</strong> den Pflegesatzzeitraum vom<br />
1. September 2007 bis 31. Dezember 2007 ein Verrechnungspflegesatz<br />
in Höhe von insgesamt 622,64 Euro/BT netto.<br />
Der Verrechnungspflegesatz in Höhe von insgesamt 622,64 Euro/BT<br />
netto enthält einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil.<br />
Der steuerfreie Anteil des Verrechnungspflegesatzes wird mit einem<br />
Betrag von 532,90 Euro/BT festgesetzt. Der steuerpflichtige Anteil<br />
des Verrechnungspflegesatzes wird mit einem Betrag von 89,74<br />
Euro/BT netto festgesetzt.<br />
Unter Berücksichtigung der ab 1. September 2007 geltenden Umsatzsteuerpflicht<br />
beträgt der steuerpflichtige Anteil des Verrechnungspflegesatzes<br />
brutto 96,02 Euro/BT inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer.<br />
Falls im Jahr 2007 keine Festsetzung des Budgets und des Pflegesatzes<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2008 erfolgen kann, ist ab dem 1. Januar 2008<br />
bis zur Festsetzung des Budgets und des Pflegesatzes <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr<br />
2008 ein Netto-Pflegesatz in Höhe von insgesamt 698,38 Euro/BT<br />
abrechenbar. Der steuerfreie Anteil wird mit einem Betrag von<br />
608,64 Euro/BT und der steuerpflichtige Anteil mit einem Betrag<br />
von 89,74 Euro/BT netto festgesetzt. Unter Berücksichtigung der<br />
Umsatzsteuerpflicht wird der steuerpflichtige Anteil brutto mit<br />
96,02 Euro/BT inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer festgesetzt.<br />
Wiesbaden, 1. November 2007<br />
DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN<br />
Hessisches Sozialministerium<br />
AL V/V 5 A i.V./V 5.1 i. V.<br />
StAnz. 47/2007 S. 2303<br />
helm Geiger Stiftung mit Sitz in Rosbach-Rodheim mit Stiftungsurkunde<br />
vom 1. November 2007 als rechtsfähig anerkannt.<br />
Darmstadt, 1. November 2007<br />
1084<br />
Regierungspräsidium Darmstadt<br />
I 13 — 25 d 04/11 — (10) — 79<br />
StAnz. 47/2007 S. 2303<br />
Genehmigung der Auflösung des Schlachtviehversicherungsverein<br />
a. G. Lautertal<br />
Die Mitgliederversammlung des Schlachtviehversicherungsverein<br />
a. G. Lautertal hat am 28. August 2007 die Auflösung des Vereins<br />
zum 28. August 2007 beschlossen. Hierzu habe ich die aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung erteilt.<br />
Die Verteilung des Vermögens wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
vom 28. August 2007 vorgenommen.<br />
Darmstadt, 1. November 2007<br />
1085<br />
Regierungspräsidium Darmstadt<br />
III 32 — 39 i 02/01 (1) — 6 — F<br />
StAnz. 47/2007 S. 2303<br />
Genehmigung der Auflösung der Sterbekasse der Metallarbeiter<br />
Wetzlar<br />
Die Mitgliederversammlung der Sterbekasse der Metallarbeiter<br />
Wetzlar hat am 30. Oktober 2007 die Auflösung des Vereins zum<br />
1. Januar 2008 beschlossen. Hierzu habe ich die aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung erteilt.<br />
Die Verteilung des Vermögens wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
vom 30. Oktober 2007 vorgenommen.<br />
Darmstadt, 5. November 2007<br />
Regierungspräsidium Darmstadt<br />
III 32 — 39 f 16/01 (22) — 1<br />
StAnz. 47/2007 S. 2303
Seite 2304 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />
1086<br />
KASSEL<br />
Vorhaben des Herrn Carsten Rennert, 34466 Wolfhagen-<br />
Niederelsungen;<br />
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG<br />
Der Antragsteller beabsichtigt, seinen bestehenden Legehennenstall<br />
um circa 12 000 Legehennen auf einen Gesamtbestand von insgesamt<br />
36 320 Legehennen zu erweitern sowie eine Umrüstung der<br />
bestehenden Anlage auf Kleinvolierenhaltung. Das Vorhaben soll<br />
in 34466 Wolfhagen, Gemarkung Niederelsungen, Flur 10, Flurstück<br />
284/48 realisiert werden.<br />
Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) vom 28. Juni 2005 (BGBl. I S. 1758)<br />
1087<br />
zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
erfordern.<br />
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, <strong>das</strong>s durch<br />
<strong>das</strong> Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten sind, so <strong>das</strong>s keine Verpflichtung zur Durchführung<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />
Diese Feststellung ist selbständig nicht anfechtbar.<br />
Kassel, 2. November 2007<br />
Regierungspräsidium Kassel<br />
Abteilung III — Umwelt- und Arbeitsschutz<br />
33/Ks — 53 e 621 — 1.1 — Rennert/Mi<br />
StAnz. 47/2007 S. 2304<br />
HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN<br />
Widmung einer Neubaustrecke (Beseitigung einer Serpentine<br />
westlich von Eisemroth) im Zuge der Landesstraße<br />
3050 sowie Einziehung einer Teilstrecke der Landesstraße<br />
3050 in der Gemarkung der Gemeinde Siegbach, Ortsteil Eisemroth,<br />
Lahn-Dill-Kreis, Regierungsbezirk Gießen<br />
1. Die im Zuge der Landesstraße 3050 in der Gemarkung der<br />
Gemeinde Siegbach, Ortsteil Eisemroth neugebaute Strecke<br />
zwischen Netzknoten (NK) 5216 018 und NK 5216 017<br />
von km 0,645<br />
bis km 1,525 = 0,880 km<br />
wird mit Wirkung zum 1. Januar 2008 <strong>für</strong> den öffentlichen Verkehr<br />
gewidmet (§ 4 Abs. 1 des Hessischen Straßengesetzes<br />
[HStrG] vom 9. Oktober 1962 — GVBl. I S. 437 —, in der Fassung<br />
vom 8. Juni 2003 — GVBl. I S. 166 —, geändert am 29. März<br />
2007 — GVBl. I S. 250 —), Baulastträger ist <strong>das</strong> Land Hessen<br />
(§ 41 Abs. 1 HStrG). Die gewidmete Strecke gehört zur Gruppe<br />
der Landesstraßen und wird als Teilstrecke der Landesstraße<br />
3050 in <strong>das</strong> Straßenverzeichnis eingetragen (§ 3 Abs. 3 HStrG).<br />
1088<br />
Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden<br />
Das Verwaltungsseminar Wiesbaden bietet folgende Fortbildungsseminare<br />
an:<br />
5030 Kindergeld im öffentlichen Dienst — Grundseminar<br />
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die im Rahmen ihres Aufgabenbereichs<br />
neu mit Kindergeldfragen befasst sind<br />
Inhalte: • Organisation<br />
2. Die bisherige Teilstrecke der Landesstraße 3050 in der Gemarkung<br />
der Gemeinde Siegbach, Ortsteil Eisemroth<br />
zwischen NK 5216 018 und NK 5216 017<br />
von km 0,645<br />
bis km 1,598 = 0,953 km<br />
ist <strong>für</strong> den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und wird<br />
mit Wirkung zum 1. Januar 2008 eingezogen und rekultiviert<br />
(§ 6 HStrG).<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die vorstehend genannte Entscheidung kann innerhalb eines<br />
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der<br />
Widerspruch ist beim Hessischen Landesamt <strong>für</strong> Straßen- und Verkehrswesen,<br />
Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder<br />
zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch muss den Kläger,<br />
den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.<br />
Er sollte einen bestimmten Antrag und eine Begründung enthalten.<br />
Wiesbaden, 5. November 2007<br />
HESSISCHER VERWALTUNGSSCHULVERBAND<br />
• Anspruchsberechtigte und zu berücksichtigende Kinder<br />
(materielles Recht nach dem Einkommensteuergesetz)<br />
• Beginn und Ende des Anspruchs<br />
• Verfahrensregelungen nach der Abgabenordnung<br />
(Antrag, Auskunftspflicht, Bescheide, Zahlungsweise,<br />
Rechtsweg)<br />
Bitte Taschenrechner mitbringen!<br />
Hessisches Landesamt <strong>für</strong><br />
Straßen- und Verkehrswesen<br />
39 c L 3050 (11/2007) — 31<br />
StAnz. 47/2007 S. 2304<br />
Referent: Jürgen Weber<br />
Leiter der Familienkasse Hanau<br />
Umfang: 12 Stunden<br />
Termine: Wiesbaden: 11. und 12. Dezember 2007,<br />
jeweils von 8.30 bis 13.30 Uhr<br />
Kosten: 93,60 Euro <strong>für</strong> Mitglieder des HVSV<br />
117,60 Euro <strong>für</strong> Nichtmitglieder des HVSV<br />
5031 Kindergeld im öffentlichen Dienst — Aufbauseminar<br />
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die im Rahmen ihres Aufgabenbereichs<br />
mit Kindergeldfragen befasst sind und bereits<br />
Grundkenntnisse besitzen<br />
Inhalte: • Ausgewählte Themen, zum Beispiel behinderte und<br />
verheiratete Kinder, Bindungswirkung von Bescheiden<br />
und Korrekturnormen<br />
• Zweifelsfragen der Teilnehmer/innen<br />
• Aktuelles (Änderungen, Rechtsprechung)<br />
Bitte Taschenrechner mitbringen!
Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2305<br />
Referent: Jürgen Weber, Leiter der Familienkasse Hanau<br />
Umfang: 6 Stunden<br />
Termin: Wiesbaden: 16. Januar 2008, von 8.30 bis 13.30 Uhr<br />
Kosten: 46,80 Euro <strong>für</strong> Mitglieder des HVSV*<br />
58,80 Euro <strong>für</strong> Nichtmitglieder des HVSV*<br />
* Diese Gebühren gelten zum jetzigen Zeitpunkt und<br />
sind bis zur Genehmigung des Schulgeldsatzes <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />
nächste Jahr durch unsere Verbandsorgane vorbehaltlich.<br />
Namentliche Anmeldungen erbitten wir über die Dienststelle an <strong>das</strong><br />
Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden.<br />
Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Länder — LVerfGE.<br />
Bd. 16: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,<br />
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saar<strong>land</strong>, Sachsen,<br />
Sachsen-Anhalt, Thüringen. 1. 1. bis 31. 12. 2005. 2007. XVII, 692 S.<br />
(Ln.), 198,— Euro. De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-<strong>GmbH</strong>,<br />
Berlin. ISBN 978-3-89949-427-3<br />
Stattlicher waren die Jahresbände <strong>land</strong>esverfassungsgerichtlicher Entscheidungen<br />
noch nie, und <strong>das</strong>, obgleich einzelne Gerichte anscheinend<br />
ihre gelegentliche Praxis wieder aufgegeben haben, auf eigene Faust<br />
Supplements-Bände herauszugeben, um ihr Wirken noch öffentlichkeitswirksamer<br />
präsentieren zu können. Diesmal liegen als Teilmenge<br />
einer nicht näher bezeichneten Gesamtzahl 29 Entscheidungen vor. Drei<br />
davon stammen aus Hessen; zwei behandeln Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />
der Grundrechtsklage, die dritte die Verfassungsmäßigkeit des<br />
Nachtragshaushalts 2002, und in zwei Fällen werden auch — übrigens<br />
als einzige in diesem Band und in der Praxis des Staatsgerichtshofes —<br />
die Sondervoten wiedergegeben. In Bremen war nach den wahl- und parlamentsrechtlichen<br />
Urteilen vom November 2004 wohl nichts Berichtenswertes<br />
angefallen.<br />
Die Auswahl lässt Vergleiche der <strong>für</strong> die Landesverfassungsgerichtsbarkeit<br />
kennzeichnenden und dankbaren Themen nur eingeschränkt zu.<br />
Nicht alle Landesverfassungsgerichte verfügen über die umfangreichen<br />
Kompetenzen etwa des Bundesverfassungsgerichts, und gelegentlich<br />
mögen auch die Zulässigkeitsvoraussetzungen einzelner Verfahren zu<br />
anspruchsvoll sein. Gleichwohl finden sich hier nahezu sämtliche Themen<br />
des deutschen Modells einer Verfassungsgerichtsbarkeit wieder.<br />
Wenn Rechtsvergleichung zwischen den Landesverfassungen in ihrer jeweils<br />
verbindlichen Interpretation mehr sein will als bloße Bestandsaufnahme,<br />
wenn sie auf Anregungen und Lösungsvorschläge auch <strong>für</strong><br />
nicht identische, aber doch vergleichbare Problemfälle aus ist, dann findet<br />
sie hier ein fruchtbares Betätigungsfeld. Grundrechtliche Fragen<br />
spielen in diesem Band unabhängig von ihrer verfahrensrechtlichen<br />
Einkleidung als konkrete oder abstrakte Normenkontrolle oder als Verfassungsbeschwerde<br />
eine bescheidene Rolle. Beachtlich sind in diesem<br />
Zusammenhang die Urteile aus Brandenburg über <strong>das</strong> Gebot staatlicher<br />
Bekenntnisneutralität im Schulrecht und aus Sachsen über die<br />
Schranken der akustischen Wohnraumüberwachung und der Datenübermittlung.<br />
Prozessual geht es im Individualrechtsschutz um die noch<br />
immer nicht ganz unstreitige Kontrolle der Anwendung materiellen<br />
Bundesrechts am Maßstab der Landesverfassungen, um Subsidiarität<br />
und Darlegungslast, materiell um Waffengleichheit und rechtliches Gehör<br />
im Zivilprozess. Die Rundfunkfreiheit behandeln zwei Entscheidungen:<br />
Der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg untersucht <strong>das</strong><br />
Wahlverfahren <strong>für</strong> den Vorstand der Landesanstalt <strong>für</strong> Kommunikation<br />
unter dem Gesichtspunkt der gebotenen Staatsferne, in Niedersachsen<br />
wird der Ausschluss politischer Parteien von der auch mittelbaren<br />
Veranstaltung privaten Rundfunks als grundrechtswidrig verworfen.<br />
Der Übergang zum Organisationsrecht findet sich in den zahlreichen<br />
Kommunalverfassungsbeschwerden in vier der fünf „neuen“<br />
Länder. Sie behaupten die Verletzung des jeweiligen Konnexitätsprinzips,<br />
verteidigen die kommunale Organisationshoheit gegen Regelungen<br />
zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung und den Bestand und die<br />
Selbständigkeit von Gemeinden gegen ihre Inanspruchnahme <strong>für</strong> den<br />
Braunkohlentagebau, ihre Auflösung und Umgliederung. Um besondere<br />
Spätfolgen der Wiedervereinigung und um ostdeutsche Spezialprobleme<br />
geht es bei alledem nicht, wie sich nicht zuletzt den Bezugnahmen<br />
auf die einschlägige Rechtsprechung der „alten“ Bundesländer<br />
entnehmen lässt. Ausnehmend gründlich werden in Hessen und in Mecklenburg-Vorpommern<br />
die Verschuldungsgrenzen <strong>für</strong> den Landeshaushalt,<br />
die Rechtfertigungspflichten des Haushaltsgesetzgebers und in einem<br />
Fall sogar <strong>das</strong> ungeliebte Bepackungsverbot (vgl. Art. 139 Abs. 3<br />
HV) behandelt. Das Verbot haushaltswirksamer Volksbegehren beschäftigt<br />
die Verfassungsgerichte in Berlin und Hamburg, wo überdies,<br />
was in Hessen noch nie aktuell war, über die Auslegung eines Volksbegehrens<br />
und seine Übereinstimmung mit dem dadurch veranlassten<br />
BUCHBESPRECHUNGEN<br />
Nähere Auskünfte können beim Verwaltungsseminar Wiesbaden unter<br />
der Rufnummer 06 11/1 57 99-83 (Frau Pfeiffer) oder per Fax<br />
06 11/1 57 99-90 eingeholt werden.<br />
Sie erreichen uns aber auch per E-Mail: tanja.pfeiffer@hvsv-wi.de.<br />
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter<br />
http://www.hvsv.de.<br />
Wiesbaden, 7. November 2007<br />
Hessischer Verwaltungsschulverband<br />
Verwaltungsseminar Wiesbaden<br />
StAnz. 47/2007 S. 2304<br />
Parlamentsbeschluss zu entscheiden war. Auch Fragen des im weiteren<br />
Sinn verstandenen Parlamentsrechts mussten entschieden werden, wenn<br />
es etwa um die Besetzung von Landtagsausschüssen (Sachsen), die Geschäftsordnungsmäßigkeit<br />
des Gesetzgebungsverfahrens als Verfassungsverstoß<br />
(Saar<strong>land</strong>) oder den Fraktionsausschluss eines Abgeordneten<br />
(Berlin) ging. Klassische Wahlprüfungsfragen finden sich schließlich<br />
in zwei Urteilen des sächsischen Staatsgerichtshofes.<br />
Es ist weniger dieses nicht ganz konkurrenz- und widerspruchsfreie<br />
Nebeneinander verfassungsgerichtlicher Konfliktlösungsangebote, <strong>das</strong><br />
den Reiz des Bandes und der gesamten Reihe ausmacht, und auch die<br />
Erforschung der nicht immer einheitlichen Begründungsmethodik mag<br />
Spezialisten überlassen bleiben. Als Sammlung von Argumenten, als Beispiele<br />
ihrer je unterschiedlichen Gewichtung und fallbezogenen Bewertung<br />
macht sich die Sammlung jedoch zunehmend unentbehrlich zumal<br />
dann, wenn sie in den Rechtsdatenbanken nicht mehr aktuell ausgewertet<br />
wird. Dass sie gerade im staatsorganisatorischen Bereich beiläufig<br />
Auskunft über ehemals bewegende Fragen der Landespolitik<br />
gibt, ist mehr als nur eine erfreuliche Nebenwirkung.<br />
Ministerialdirigent Dr. Herbert Günther<br />
ArbEG — Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und deren Vergütungsrichtlinien.<br />
Kommentar. Von Prof. Dr. Eduard Reimer, Dr. Dr. Hans<br />
Schade und Prof. Dr. Helmut Schippel. 8. Auflage, 2007, 874 S., 128,—<br />
Euro. Erich Schmidt Verlag, Berlin. ISBN 978-3-503-10301-0<br />
Das Arbeitnehmererfinderrecht ist im Industriestaat Deutsch<strong>land</strong> ein<br />
Rechtsgebiet von großer praktischer Bedeutung. Im Bereich der öffentlichen<br />
Verwaltung werfen vor allem Erfindungen von Hochschulangehörigen<br />
immer wieder Fragen auf.<br />
Eine ausführliche Erörterung des ArbEG findet sich im vorliegenden<br />
Kommentar, der zwar noch den Namen des Begründers und seiner unmittelbaren<br />
Nachfolger trägt, dessen aktuelle Auflage aber von Ulrich<br />
Himmelmann, Dieter Leuze, Gereon Rother und Michael Trimborn bearbeitet<br />
wurde. Die lange Tradition des Kommentars — die Erstauflage<br />
erschien 1948 — hat zur Folge, <strong>das</strong>s an manchen Stellen Überholtes „mitgeschleppt“<br />
wird. So finden sich z. B. beim Internationalen Privatrecht<br />
der Arbeitsverhältnisse (§ 1 Rdnr. 14) zahlreiche Hinweise auf die ältere<br />
Rechtsprechung, obwohl es seit 1986 entsprechende Regelungen im<br />
EGBGB gibt; ein Aufsatz von 1973 wird als Stellungnahme gewürdigt,<br />
die „neuerdings“ erschienen sei (§ 12 Rdnr. 19).<br />
Inhaltlich überzeugt der Kommentar durchgängig. Ein Glanzstück ist<br />
die Kommentierung des Rechts der Hochschulerfindungen durch Leuze.<br />
Dieser kann dabei seine profunden Kenntnisse des Hochschulrechts, <strong>das</strong><br />
er durch seine Publikationen maßgeblich beeinflusst hat, in die Kommentierung<br />
des § 42 ArbEG einfließen lassen. Diese Passagen sind daher<br />
nicht zuletzt auch <strong>für</strong> den am Hochschulrecht Interessierten lesenswert.<br />
Heftig wettert Leuze z. B. gegen die „Ökonomisierung der Verwaltung“,<br />
die „im Einzelfall jedes vernünftige Maß zu verlieren“ drohe<br />
(§ 42 n. F. Rdnr. 3).<br />
Irritierend ist in formaler Hinsicht, <strong>das</strong>s auf S. 788 ff. § 42 ArbEG ohne<br />
Zusatz kommentiert wird und erst auf S. 807 ff. die Kommentierung des<br />
§ 42 i. d. F. von 2002 (nun mit dem Zusatz n. F.) beginnt. Im Hinblick<br />
auf die Form der Darstellung wäre es <strong>für</strong> die nächste Auflage auch<br />
wünschenswert, wenn die Belegzitate in die Fußnoten „verbannt“ würden;<br />
derzeit sind sie im Text und stören daher den Lesefluss. Sehr zu<br />
loben ist dagegen <strong>das</strong> ausführliche, fast 30 Seiten lange Sachregister.<br />
Insgesamt ein beeindruckend umfassender Kommentar, bei dem besonders<br />
die Kommentierung von Dieter Leuze zu den §§ 40 bis 42 ArbEG<br />
hervorsticht, die sich durch eine gründliche Analyse des sich wandelnden<br />
Beamten- und Hochschulrechts und zugleich durch die Darstellung<br />
der Verknüpfung dieses Rechtsbereiches mit dem Arbeitnehmererfinderrecht<br />
auszeichnet.<br />
Professor Dr. Joachim Gruber D.E.A. (Paris I)
Seite 2322 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen Nr. 47<br />
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008 des Planungsverbandes<br />
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main<br />
Der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gibt<br />
hiermit bekannt, <strong>das</strong>s der von dem Verbandsvorstand in seiner Sitzung<br />
am 22. Oktober 2007 festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008 des Planungsverbandes Ballungsraum<br />
Frankfurt/Rhein-Main gemäß § 97 Abs. 2 HGO in der<br />
Zeit vom 20. November bis 23. November 2007 und vom 26. November<br />
bis 28. November 2007 in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes,<br />
60329 Frankfurt am Main, Poststraße 16, Empfang,<br />
während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Donnerstag<br />
zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr sowie Freitag zwischen<br />
8.00 Uhr 13.00 Uhr öffentlich ausliegt.<br />
Frankfurt am Main, 31. Oktober 2007<br />
Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main<br />
Der Verbandsvorstand<br />
gez. Wildhirt, Verbandsdirektor<br />
Andere Behörden und Körperschaften<br />
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Naturpark<br />
Diemelsee<br />
Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />
Naturpark Diemelsee findet am Mittwoch, dem 28. November<br />
2007, 17.00 Uhr, im Kreishaus in 34497 Korbach, Südring<br />
2, Kreisausschuss-Sitzungszimmer (2. OG), statt.<br />
Die Tagesordnung lautet:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters der Verbandsversammlung<br />
3. Bericht über die Entwicklung des Naturparks Diemelsee<br />
4. Verschiedenes<br />
Korbach, 6. November 2007<br />
Der Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg<br />
gez. Helmut Eichenlaub
Nr. 47 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen Seite 2323<br />
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung<br />
Hessen-Nord <strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008<br />
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
in Verbindung mit §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung<br />
hat die Verbandsversammlung am 2. November 2007 folgende<br />
Haushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2008 wird<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in der Einnahme auf 525 650,— Euro<br />
in der Ausgabe auf 525 650,— Euro<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in der Einnahme auf 0,— Euro<br />
in der Ausgabe auf 0,— Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kredite werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur<br />
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden<br />
dürfen, wird auf 0,— Euro festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Eine Verbandsumlage wird in Höhe von 523 450,— Euro erhoben.<br />
§ 6<br />
Ein Stellenplan ist nicht beschlossen.<br />
Eschwege, 2. November 2007 Der Zweckverbandsvorstand<br />
gez. Thiele<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2008 wird hiermit<br />
öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme<br />
vom 2. Januar bis 16. Januar 2008 in der Geschäftsstelle des<br />
Zweckverbandes in Schwalmstadt, Steinweg 29, von 10 bis 18 Uhr<br />
öffentlich aus.<br />
Eschwege, 4. November 2007<br />
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord<br />
gez. Thiele<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Satzung zur Änderung der Satzung der Hessischen Landesanstalt<br />
<strong>für</strong> privaten Rundfunk und neue Medien (LPR<br />
Hessen) über die Festlegung der Verbreitungsgebiete <strong>für</strong><br />
UKW-Hörfunk (Frequenzsatzung-UKW) vom 5. November<br />
2007<br />
Aufgrund des § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über den privaten<br />
Rundfunk in Hessen (Hessisches Privatrundfunkgesetz — HPRG)<br />
in der Fassung vom 25. Januar 1995 (GVBl. I S. 87 ff.), zuletzt geändert<br />
durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des HPRG und des<br />
Gesetzes über den Hessischen Rundfunk vom 5. Juni 2007 (GVBl. I<br />
S. 294 ff.), hat die Versammlung der LPR Hessen in ihrer Sitzung<br />
am 5. November 2007 folgende Satzung beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
(Änderung der Satzung)<br />
Die Frequenzsatzung-UKW vom 18. Juni 2001 (StAnz. S. 2472 f.),<br />
zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 29. Mai 2006 (StAnz.<br />
S. 1377), wird wie folgt geändert:<br />
1. In der Überschrift werden hinter „... Landesanstalt <strong>für</strong> privaten<br />
Rundfunk“ die Worte „und neue Medien“ eingefügt.<br />
2. In § 1 Abs. 2 wird der Klammerzusatz am Ende wie folgt gefasst:<br />
„(§ 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 3 HPRG)“<br />
3. § 2 Nr. 3 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.<br />
4. In § 2 Nr. 4 wird folgender Satz 2 angefügt:<br />
„Stehen in einzelnen Verbreitungsgebieten mehr als vier Frequenzen<br />
zur Verfügung, können diese ebenfalls <strong>für</strong> bundesweite<br />
Hörfunkprogramme genutzt werden.“<br />
5. In § 3 Abs. 1 c) wird die Frequenz — Bad Hersfeld 95,9 MHz,<br />
0,1 kW eingefügt.<br />
6. In § 3 Abs. 2 werden in der Tabelle die Verbreitungsgebiete und<br />
Frequenzen Fulda und Kassel ersatzlos gestrichen.<br />
7. § 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:<br />
„(4) Die Verbreitungsgebiete nach § 2 Nr. 4 Satz 1 werden durch<br />
Nutzung folgender Hörfunkfrequenzen mit in der Regel vier<br />
bundesweiten Hörfunkprogrammen versorgt:<br />
Verbreitungsgebiet<br />
1. Frequenz 2. Frequenz 3. Frequenz 4. Frequenz<br />
MHz/kW MHz/kW MHz/kW MHz/kW<br />
— Alsfeld 100,3/50,0 — 101,5/0,32 94,1/0,05<br />
— Bad Camberg — — — 105,4/0,22 — Bad Hersfeld 100,3/50,0 93,8/0,32 99,8/0,2 88,4/0,32<br />
— Bad Nauheim 104,6/0,5 — 106,6/0,5 100,4/1,0<br />
— Bergstraße<br />
(Bensheim)<br />
— — 103,3/0,2 107,5/0,2<br />
— Butzbach — 96,0/0,1 — —<br />
— Darmstadt 90,1/1,03 — 92,4/0,2 —<br />
— Dieburg 90,1/1,03 — 99,5/0,2 104,7/0,2<br />
— Eschwege 104,6/0,5 — 103,0/0,5 88,3/0,25<br />
— Fritzlar — — 88,4/0,1 —<br />
— Frankfurt am Main 100,2/1,0 107,5/0,2 101,4/0,24 105,4/0,252<br />
97,1/0,2<br />
— Fulda 99,9/0,2 102,8/0,32 105,7/0,32 95,7/0,32<br />
— Gießen 93,7/0,5 88,0/0,5 92,6/0,1 102,0/0,5<br />
— Hanau 100,2/1,0 — — 106,8/0,5<br />
— Homberg (Efze) 100,3/50,0 — 99,3/0,15 —<br />
— Idstein — — — 93,2/0,5<br />
— Kassel Land<br />
(Hofgeismar)<br />
— — 88,8/0,1 —<br />
— Kassel Stadt 104,6/0,5 104,1/0,5 99,4/0,55 96,6/0,32<br />
— Korbach 94,0/0,2 — 96,5/0,2 107,4/0,2<br />
— Limburg a. d. Lahn 97,6/0,4 102,0/0,5 90,2/0,2 92,1/0,2<br />
— Marburg 101,0/0,1 104,9/0,1 103,9/0,1 96,2/0,2<br />
— Michelstadt — — 98,5/1,0 104,6/0,1<br />
— Offenbach am Main 100,2/1,0 107,5/0,2 — 99,3/0,25<br />
— Rheingau — 103,4/0,2 102,1/0,32 101,8/0,32<br />
— Rotenburg/Fulda 100,3/50,0 — 93,5/0,05 104,5/0,05<br />
— Schlüchtern — — 101,3/0,2 —<br />
— Schotten — — 94,7/0,1 —<br />
— Wetzlar — 100,5/0,32 88,2/0,2 101,3/0,32<br />
— Wiesbaden 90,13 /0,32 — 101,4/0,54 88,2/0,5<br />
2 Frequenz kann nur als Gleichkanal Frankfurt/Bad Camberg genutzt<br />
werden.<br />
3 Frequenz kann nur als Gleichkanal Wiesbaden/Dieburg genutzt<br />
werden.<br />
4 Frequenz kann nur als Gleichkanal Frankfurt/Wiesbaden genutzt<br />
werden.<br />
5 Frequenz kann nur als Nachbarkanal zu Kassel/Homberg genutzt<br />
werden.<br />
Nach § 2 Abs. 4 Satz 2 sind in den Verbreitungsgebieten<br />
Verbreitungsgebiet Frequenz<br />
MHz/kW<br />
— Fulda 99,2/0,32<br />
— Kassel 91,7/0,2<br />
weitere Versorgungen mit bundesweiten Hörfunkprogrammen<br />
möglich.“<br />
Artikel 2<br />
(Inkrafttreten)<br />
Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im<br />
Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen in Kraft.<br />
Kassel, 5. November 2007<br />
Hessische Landesanstalt <strong>für</strong> privaten Rundfunk<br />
und neue Medien<br />
gez. Winfried Engel,<br />
Vorsitzender der Versammlung
Seite 2324 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger Nr. 47 Adressenfeld<br />
Öffentliche Ausschreibungen<br />
Der Magistrat der STADT ESCHBORN, Fachbereich Planen und Bauen,<br />
Sachgebiet Hochbau, schreibt <strong>für</strong> <strong>das</strong> Bauvorhaben „Neubau Dienstleistungszentrum<br />
Stadt Eschborn, Camp-Phönix-Park, Graf-Zeppelin-<br />
Straße“ in 65760 Eschborn auf der Grundlage der VOB aus.<br />
Gewerk: Submission: Uhrzeit:<br />
Abbrucharbeiten 11. 12. 2007 11.00 Uhr<br />
Abbrucharbeiten ca. 6 000 m 2 Betonplatten, unbewehrt, 5 m x 5 m, ca.<br />
20 cm stark<br />
Erdwall aus Bauschuttgemisch 500 cbm aufnehmen und abtransportieren<br />
Etwaige Frist <strong>für</strong> die Ausführung: ab 3. KW 2008<br />
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 11. 1. 2008<br />
Sicherheiten: 5% der Auftragssumme <strong>für</strong> die Vertragserfüllung<br />
3% der Abrechnungssumme <strong>für</strong> die Haftung der Mängelansprüche<br />
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit<br />
und Zuverlässigkeit Angaben gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1), Buchstabe a<br />
bis f, zu machen.<br />
Bewerber der Gewerke können die Ausschreibungsunterlagen beim Magistrat<br />
der Stadt Eschborn, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet<br />
Hochbau, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn, Tel.: 0 61 96/49 02 35, Fax:<br />
0 61 96/49 02 36, unter Hinzufügung des Zahlungsabschnittes anfordern.<br />
Die Ausschreibungsunterlagen werden gegen einen Kostenbeitrag von<br />
10,— Euro abgegeben.<br />
Der Betrag ist auf <strong>das</strong> Postbankkonto der Stadtkasse Eschborn, Konto<br />
Nr. 10764-604, BLZ: 500 100 60 bei der Postbank Frankfurt am Main,<br />
unter Angabe der Budget-/Plankostenstelle 50.52.10 5.51.10.01.500900<br />
mit dem Vermerk „Ausschreibung Dienstleistungszentrum Abbruch“<br />
einzuzahlen. Gebühren werden nicht zurückerstattet.<br />
Die Bewerber werden gebeten, die Angebote ausschließlich in den mitgelieferten<br />
Umschlägen bis zu dem/den genannten Submissionstermin(en)<br />
einzureichen.<br />
Nebenangebote sind zulässig. Sie sind gesondert zu kennzeichnen und<br />
einzureichen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist beizufügen.<br />
Vergabeprüfstelle: VOB-Stelle beim Regierungspräsidenten in 64278<br />
Darmstadt, Wilhelminenstraße 1—3<br />
Die Eröffnung der Angebote (Submission) findet an dem/den zuvor genannten<br />
Termin(en) im Rathaus Eschborn, Magistratszimmer im 2. OG,<br />
Zimmer Nr. 203, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn, statt.<br />
Eschborn, 8. November 2007 Magistrat der Stadt Eschborn<br />
Fachbereich Planen und Bauen/Hochbau<br />
Verschiedenes<br />
Kommunale Wohnungsbestände/Wohnanlagen zum<br />
Ankauf gesucht<br />
Unser Unternehmen sucht <strong>für</strong> den Eigenbestand sowie <strong>für</strong> Kapitalanleger<br />
Wohnanlagen ab 50 Wohneinheiten zum käuflichen<br />
Erwerb.<br />
Anbietende Städte und Gemeinden sollen mindestens eine Einwohnerzahl<br />
von ca. 3 000 aufweisen.<br />
Angebote/Anfragen bitte an:<br />
Domizil Liegenschaftsverwaltung <strong>GmbH</strong><br />
Fuldaer Straße 3 a,<br />
36124 Eichenzell,<br />
Tel. 0 66 59/24 20<br />
E-Mail: Domizil<strong>GmbH</strong>@gmx.de<br />
STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags.<br />
Verlag: Verlag Chmielorz <strong>GmbH</strong>, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 06 11/<br />
3 60 98-0, Telefax: 06 11 / 30 13 03. Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas<br />
Klein.<br />
Anzeigenannahme und Vertrieb siehe Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon:<br />
06 11 / 3 60 98-57. Jahresabonnement: 42,– c + 29,– c Porto und Verpackung.<br />
Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038<br />
(BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60).<br />
Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich.<br />
Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches<br />
Ministerium des Innern und <strong>für</strong> Sport.<br />
Verantwortlich <strong>für</strong> den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin<br />
Bettina Ummenhofer; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon 06 11 / 3 53-16 74;<br />
Postvertriebsstück, Deutsche Post Entgelt bezahlt<br />
Verlag Chmielorz <strong>GmbH</strong><br />
Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden D 6432 A<br />
— STELLENAUSSCHREIBUNGEN —<br />
Das Hessische Statistische Landesamt<br />
in Wiesbaden<br />
sucht ab 1. Februar 2008 befristet bis 31. Januar 2011 eine/einen<br />
wissenschaftliche/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter<br />
<strong>für</strong> die Bereiche Datenanalyse und Mikrozensus<br />
Zu Ihren Aufgaben gehören:<br />
• Wissenschaftliche Darstellung und Kommentierung der statistischen<br />
Ergebnisse aus verschiedenen Fachbereichen.<br />
• Bearbeitung methodischer und systematischer Fragen im Zusammenhang<br />
mit der Durchführung des Mikrozensus.<br />
• Erstellen von Pressemitteilungen.<br />
• Fachliche und methodische Beratung der Konsumenten bei<br />
Auswertungen (Datenauswahl und -interpretation).<br />
• Vorbereitung und Durchführung von Forschungsvorhaben.<br />
• Vertretung des Amtes in Arbeitsgruppen innerhalb und<br />
außerhalb der amtlichen Statistik.<br />
Wir erwarten von Ihnen:<br />
• Abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen<br />
Hochschule (Volkswirtschaft, Sozialwissenschaften oder Statistik).<br />
• Umfassende Kenntnisse der statistischen Methoden und Verfahren.<br />
• Umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit statistischen Analyseprogrammen<br />
(SAS, SPSS) sowie den Programmen des<br />
MS-Office-Pakets.<br />
• Organisationstalent.<br />
• Initiative und Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit.<br />
• Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit.<br />
Die Eingruppierung erfolgt nach Vergütungsgruppe IIa/1b BAT.<br />
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz in Verbindung<br />
mit dem Frauenförderplan ist <strong>das</strong> Hessische Statistische<br />
Landesamt verpflichtet, den Frauenanteil in dem Bereich, in<br />
dem die Stelle zu besetzen ist, zu erhöhen. Bewerbungen von<br />
Frauen sind daher besonders erwünscht.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />
Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse<br />
grundsätzlich möglich.<br />
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis 30. November 2007 an <strong>das</strong><br />
Hessische Statistische Landesamt, Personalbüro – z. Hd.<br />
Herrn Zeiger – Rheinstraße 35/37 in 65185 Wiesbaden.<br />
Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 06 11 / 3 60 98-40,<br />
franz.stypa@chmielorz.de; <strong>für</strong> die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen<br />
Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon 0 61 22 / 77 09-1 52, Fax -1 80,<br />
ralph.wagner@chmielorz.de; Druck: CaPRI PRINT + MEDIEN <strong>GmbH</strong>, Ostring 13,<br />
65205 Wiesbaden-Nordenstadt.<br />
Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des<br />
Verfassers.<br />
Redaktionsschluss <strong>für</strong> den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss:<br />
jeweils donnerstags, 12.00 Uhr, <strong>für</strong> die am übernächsten Montag erscheinende<br />
Ausgabe, maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 22 vom 1. Januar<br />
2002.<br />
Der Umfang der Ausgabe Nr. 47 vom 19. November 2007 beträgt 68 Seiten.