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ISSN 0724-7885 D 6432 A<br />

STAATSANZEIGER<br />

FÜR DAS LAND HESSEN<br />

2007 MONTAG, 19. NOVEMBER 2007 Nr. 47<br />

Hessische Staatskanzlei<br />

Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr<br />

Dan Larsen, Generalkonsul des Königreichs<br />

Dänemark in Hamburg . . . . . . . 2258<br />

Erteilung eines Exequaturs; hier: Frau<br />

Stavroula Frangoyanni Matthieu, Generalkonsulin<br />

der Hellenischen Republik<br />

in Frankfurt am Main . . . . . . . . . . 2258<br />

Erteilung eines Exequaturs; hier: Herr<br />

Lee Choong-seok, Generalkonsul der<br />

Republik Korea in Frankfurt am<br />

Main . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2258<br />

Erteilung eines geänderten Exequaturs;<br />

hier: Herr Fjodor Wladimirowitsch Chorochordin,<br />

Generalkonsul der Russischen<br />

Föderation in Bonn . . . . . . . . . . . 2258<br />

Errichtung einer berufskonsularischen<br />

Vertretung und Erteilung eines Exequaturs:<br />

hier: Generalkonsulat der Sozialistischen<br />

Republik Vietnam in<br />

Frankfurt am Main, Generalkonsul Huu<br />

Trang Nguyen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2258<br />

Hessisches Ministerium<br />

des Innern und <strong>für</strong> Sport<br />

Gemeinsamer Erlass betr. Hinweise zum<br />

Datenschutz im Verfahren der Verleihung<br />

staatlicher Auszeichnungen und<br />

Ehrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2258<br />

Ernennung des Kreiswahlleiters und der<br />

stellvertretenden Kreiswahlleiterin <strong>für</strong><br />

die Wahlkreise 25 bis 27 <strong>für</strong> die Landtagswahl<br />

2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2259<br />

Verwaltungspraktikum <strong>für</strong> Studentinnen<br />

und Studenten der Rechtswissenschaft<br />

und Ausbildung der Rechtsreferendarinnen<br />

und Rechtsreferendare in<br />

der Verwaltung; hier: Lehrvergütung <strong>für</strong><br />

Leiterinnen und Leiter von praktischen<br />

Studienzeiten, Arbeitsgemeinschaften<br />

und sonstige Lehrkräfte . . . . . . . . . . . . 2260<br />

Fortbildungsprogramm 2008 <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

erste Halbjahr der Zentralen Fortbildung<br />

des Landes Hessen . . . . . . . . . . . . 2260<br />

Hessisches Ministerium der Finanzen<br />

Vorläufige Verwaltungsvorschriften zur<br />

Hessischen Landeshaushaltsordnung;<br />

hier: Neuinkraftsetzung der Vorläufigen<br />

Verwaltungsvorschriften zu den §§<br />

7, 8, 11, 15—17, 19—24, 26, 27, 34—40,<br />

43—47, 51, 52, 54—57, 61, 63—69, 102,<br />

105 und 115 LHO . . . . . . . . . . . . . . . . . 2292<br />

www.<strong>staatsanzeiger</strong>-<strong>hessen</strong>.de<br />

Seite Seite Seite<br />

Richtlinien des Landes Hessen <strong>für</strong> die<br />

Übernahme von Bürgschaften zur Sicherung<br />

von Investitionen zur Schaffung,<br />

Erwerb und Modernisierung von<br />

Wohnraum und sozialen Einrichtungen<br />

im Wohnumfeld (Bürgschaftsrichtlinien<br />

2007) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2292<br />

Abschluss der Bücher, kamerale und<br />

doppische Rechnungslegung des Landes<br />

Hessen und Beiträge zur Haushaltsrechnung<br />

2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2296<br />

Hessisches Kultusministerium<br />

Gewährleistungsbescheid <strong>für</strong> die im<br />

Dienst der Freien Christlichen Schule<br />

Darmstadt e.V. stehenden Lehrer oder<br />

Erzieher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2299<br />

Hessisches Ministerium<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr<br />

und Landesentwicklung<br />

Soziale Wohnraumförderung — Mietwohnungsbau;<br />

hier: Mittelbare/verbundene<br />

Belegung bei der Neubauförderung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2299<br />

Hessisches Ministerium<br />

<strong>für</strong> Umwelt, ländlichen Raum<br />

und Verbraucherschutz<br />

Programm und Richtlinien zur Förderung<br />

der ländlichen Entwicklung in Hessen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2301<br />

Hessisches Sozialministerium<br />

Einfacher Fallwert zur Festsetzung der<br />

fallbezogenen Jahrespauschalen nach<br />

§ 2 Abs. 3 Nr. 2 der Krankenhauspauschalmittel-Verordnung<br />

vom 23. 2. 2006<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2302<br />

Festsetzung des Pflegesatzes 2007 <strong>für</strong><br />

die Klinik <strong>für</strong> forensische Psychiatrie<br />

Eichberg in der Zentrum <strong>für</strong> Soziale<br />

Psychiatrie Rheinblick gemeinnützige<br />

<strong>GmbH</strong>, Eltville am Rhein . . . . . . . . . . 2302<br />

Festsetzung des Pflegesatzes <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

Jahr 2007 <strong>für</strong> den Maßregelvollzugsbereich<br />

der Klinik <strong>für</strong> Psychiatrie und<br />

Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters<br />

Lahnhöhe in der Zentrum <strong>für</strong><br />

Soziale Psychiatrie Mittlere Lahn gemeinnützige<br />

<strong>GmbH</strong>, Marburg-Süd . . . 2303<br />

Die Regierungspräsidien<br />

DARMSTADT<br />

Vorhaben der InfraServ <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

Wiesbaden KG; hier: Öffentliche Bekanntmachung<br />

nach § 3a UVPG . . . . . 2303<br />

Öffentliche Ausschreibungen in Hessen auf www.vergabe24.de<br />

Anerkennung der Wilhelm Geiger Stiftung<br />

mit Sitz in Rosbach-Rodheim als<br />

rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen<br />

Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2303<br />

Genehmigung der Auflösung des<br />

Schlachtviehversicherungsverein a. G.<br />

Lautertal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2303<br />

Genehmigung der Auflösung der Sterbekasse<br />

der Metallarbeiter Wetzlar . . . 2303<br />

KASSEL<br />

Vorhaben des Herrn Carsten Rennert,<br />

34466 Wolfhagen-Niederelsungen; hier:<br />

Öffentliche Bekanntmachung nach<br />

§ 3a UVPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2304<br />

Hessisches Landesamt<br />

<strong>für</strong> Straßen- und Verkehrswesen<br />

Widmung einer Neubaustrecke (Beseitigung<br />

einer Serpentine westlich von Eisemroth)<br />

im Zuge der Landesstraße 3050<br />

sowie Einziehung einer Teilstrecke der<br />

Landesstraße 3050 in der Gemarkung<br />

der Gemeinde Siegbach, Ortsteil Eisemroth,<br />

Lahn-Dill-Kreis, Regierungsbezirk<br />

Gießen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2304<br />

Hessischer Verwaltungsschulverband<br />

Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars<br />

Wiesbaden . . . . . . . . . . 2304<br />

Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . 2305<br />

Öffentlicher Anzeiger . . . . . . . . . . . . . . 2306<br />

Andere Behörden und Körperschaften<br />

Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main;<br />

hier: Öffentliche Auslegung<br />

des Entwurfs der Haushaltssatzung<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008 . . . . . 2322<br />

Zweckverband Naturpark Diemelsee,<br />

Korbach; hier: Konstituierende Sitzung<br />

der Verbandsversammlung . . . . . . . . . . 2322<br />

Zweckverband Tierkörperbeseitigung<br />

Hessen-Nord, Eschwege; hier: Haushaltssatzung<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008 . . 2323<br />

Hessische Landesanstalt <strong>für</strong> privaten<br />

Rundfunk und neue Medien, Kassel;<br />

hier: Satzung zur Änderung der Satzung<br />

über die Festlegung der Verbreitungsgebiete<br />

<strong>für</strong> UKW-Hörfunk . . . . . . . . . . 2323<br />

Öffentliche Ausschreibungen . . . . . . . 2324<br />

Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . 2324


Seite 2258 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

1064<br />

Erteilung eines Exequaturs;<br />

hier: Herr Dan Larsen, Generalkonsul des Königreichs Dänemark<br />

in Hamburg<br />

Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen<br />

Vertretung des Königreichs Dänemark in Hamburg ernannten Herrn<br />

Dan Larsen am 11. September 2007 <strong>das</strong> Exequatur als Generalkonsul<br />

erteilt.<br />

Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hamburg, Bremen, Hessen,<br />

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rhein<strong>land</strong>-Pfalz, Saar<strong>land</strong><br />

und Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Stadt Flensburg,<br />

der Kreise Nordfries<strong>land</strong> und Schleswig-Flensburg sowie des nördlich<br />

des Nord-Ostseekanals gelegenen Teils des Kreises Rendsburg-<br />

Eckernförde.<br />

Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Niels Steeen Hoyer, am<br />

18. Dezember 2002 erteilte und am 21. Juni 2004 erweiterte Exequatur<br />

ist erloschen.<br />

Wiesbaden, 1. November 2007 Hessische Staatskanzlei<br />

Z 61 — 2 a 10/07<br />

StAnz. 47/2007 S. 2258<br />

1065<br />

Erteilung eines Exequaturs;<br />

hier: Frau Stavroula Frangoyanni Matthieu, Generalkonsulin<br />

der Hellenischen Republik in Frankfurt am Main<br />

Die Bundesregierung hat der zur Leiterin der berufskonsularischen<br />

Vertretung der Hellenischen Republik in Frankfurt am Main ernannten<br />

Frau Stavroula Frangoyanni Matthieu am 13. September<br />

2007 <strong>das</strong> Exequatur als Generalkonsulin erteilt.<br />

Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Rhein<strong>land</strong>-Pfalz,<br />

Saar<strong>land</strong> und Regierungsbezirk Unterfranken im Land Bayern.<br />

Wiesbaden, 1. November 2007 Hessische Staatskanzlei<br />

Z 61 — 2 a 10/07<br />

StAnz. 47/2007 S. 2258<br />

1066<br />

Erteilung eines Exequaturs;<br />

hier: Herr Lee Choong-seok, Generalkonsul der Republik<br />

Korea in Frankfurt am Main<br />

Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen<br />

Vertretung der Republik Korea in Frankfurt am Main ernannten<br />

Herrn Lee Choong-seok am 27. September 2007 <strong>das</strong> Exequatur als<br />

Generalkonsul erteilt.<br />

Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Baden-Württemberg<br />

und Bayern.<br />

1069<br />

HESSISCHE STAATSKANZLEI<br />

Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Jong-Hae Kim, am<br />

27. Oktober 2004 erteilte Exequatur ist erloschen.<br />

Wiesbaden, 1. November 2007 Hessische Staatskanzlei<br />

Z 61 — 2 a 10/07<br />

StAnz. 47/2007 S. 2258<br />

1067<br />

Erteilung eines geänderten Exequaturs;<br />

hier: Herr Fjodor Wladimirowitsch Chorochordin, Generalkonsul<br />

der Russischen Föderation in Bonn<br />

Die Bundesregierung hat dem Leiter der berufskonsularischen Vertretung<br />

der Russischen Föderation in Bonn, Herrn Generalkonsul<br />

Fjodor Wladimirowitsch Chorochordin, am 8. Oktober 2007 <strong>das</strong><br />

geänderte Exequatur <strong>für</strong> den um Länder Baden-Württemberg und<br />

Hessen verringerten Konsularbezirk erteilt.<br />

Der Konsularbezirk umfasst nunmehr die Länder Nordrhein-Westfalen,<br />

Rhein<strong>land</strong>-Pfalz und Saar<strong>land</strong>.<br />

Wiesbaden, 1. November 2007 Hessische Staatskanzlei<br />

Z 61 — 2 a 10/07<br />

StAnz. 47/2007 S. 2258<br />

1068<br />

Errichtung einer berufskonsularischen Vertretung und Erteilung<br />

eines Exequaturs;<br />

hier: Generalkonsulat der Sozialistischen Republik Vietnam<br />

in Frankfurt am Main, Generalkonsul Huu Trang<br />

Nguyen<br />

Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen<br />

Vertretung der Sozialistischen Republik Vietnam in Frankfurt am<br />

Main ernannten Herrn Huu Trang Nguyen am 5. September 2007<br />

<strong>das</strong> Exequatur als Generalkonsul erteilt.<br />

Der Konsularbezirk umfasst die Länder Hessen, Baden-Württemberg,<br />

Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rhein<strong>land</strong>-Pfalz und Saar<strong>land</strong>.<br />

Mit Errichtung des Generalkonsulats in Frankfurt am Main<br />

wird die Außenstelle der Botschaft der Sozialistischen Republik<br />

Vietnam in Bonn geschlossen.<br />

Die Anschrift des Generalkonsulats lautet:<br />

Siesmayerstraße 10<br />

60233 Frankfurt am Main<br />

Tel.: 0 69/79 53 36 50, Fax: 0 69/7 95 33 65 11<br />

E-Mail: gkvietnam_frankfurt@mofa.gov.vn<br />

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag<br />

8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr<br />

Wiesbaden, 1. November 2007 Hessische Staatskanzlei<br />

Z 61 — 2 a 10/07<br />

StAnz. 47/2007 S. 2258<br />

HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT<br />

Hinweise zum Datenschutz im Verfahren der Verleihung<br />

staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen<br />

Gemeinsamer Erlass<br />

Die Vorbereitung von Entscheidungen über die Verleihung staatlicher<br />

Auszeichnungen und Ehrungen macht es regelmäßig erforderlich,<br />

persönliche Angaben aus dem privaten und beruflichen<br />

Bereich der Person, die <strong>für</strong> eine Auszeichnung oder Ehrung vorgeschlagen<br />

wird, zu verarbeiten. Dabei liegt es in der Natur der Sache,<br />

<strong>das</strong>s die personenbezogenen Daten nicht bei der vorgeschlagenen<br />

Person selbst erhoben werden. Zum Schutz ihres Persönlichkeitsrechts<br />

ist es deshalb von besonderer Bedeutung, Anforderungen<br />

des Datenschutzrechts zu beachten. Dem dienen die folgenden<br />

Hinweise, die von allen Dienststellen des Landes zu berücksichtigen<br />

sind:<br />

1. Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob die Voraussetzungen <strong>für</strong><br />

eine Auszeichnung oder Ehrung vorliegen, dürfen nur die da<strong>für</strong><br />

erforderlichen Daten erhoben und weiterverarbeitet werden.<br />

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die schutzwürdigen<br />

Belange der vorgeschlagenen Person sind zu berücksichtigen.<br />

Dabei ist zunächst zu prüfen, ob sich die vorgeschlagene<br />

Person im Sinne der Auszeichnung oder Ehrung verdient gemacht<br />

hat. Erst nach positivem Abschluss dieser Prüfung dürfen<br />

die Daten erhoben werden, die zur Feststellung der Würdigkeit<br />

erforderlich sind.<br />

2. Die Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten <strong>für</strong> andere Zwecke<br />

scheidet aus. Anderes gilt nur, wenn die vorgeschlagene Person<br />

ohne jeden Zweifel vorher zugestimmt hat.<br />

3. Ist oder wird der die Verleihungsentscheidung vorbereitenden<br />

Stelle bekannt, <strong>das</strong>s die vorgeschlagene Person der Auszeichnung<br />

oder Ehrung oder der damit verbundenen Datenerhebung<br />

widersprochen hat, wird <strong>das</strong> Verfahren der Verleihung nicht eingeleitet<br />

oder nicht weitergeführt. Die zu diesem Zeitpunkt vor-


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2259<br />

handenen Unterlagen sind unverzüglich zu vernichten, die gespeicherten<br />

Daten sind, mit Ausnahme des Widerspruchs und<br />

der in Nr. 4 Buchst. a) bis d) genannten Angaben, zu löschen.<br />

Nach dem Tod der vorgeschlagenen Person sind auch diese Daten<br />

zu löschen.<br />

4. Sobald im Falle einer Auszeichnung oder Ehrung feststeht, <strong>das</strong>s<br />

die Unterlagen <strong>für</strong> Entscheidungen über Verleihungen nicht<br />

mehr benötigt werden, spätestens aber sechs Jahre nach der<br />

Verleihung, sind sie dem zuständigen Archiv anzubieten. Wird<br />

die Archivwürdigkeit verneint, sind die Unterlagen zu vernichten.<br />

Folgende Daten dürfen weiterhin gespeichert werden:<br />

a) Familienname und Vornamen der vorgeschlagenen Person,<br />

b) akademische Titel,<br />

c) Wohnort,<br />

d) Tag und Ort der Geburt,<br />

e) Art und Datum der Auszeichnung oder Ehrung,<br />

f) wesentliche Gründe der Entscheidung,<br />

g) Name der Stelle oder der Person, die die Auszeichnung oder<br />

Ehrung vorgeschlagen hat.<br />

Nach dem Tod der ausgezeichneten oder geehrten Person sind<br />

auch diese Daten zu löschen.<br />

5. Wird einem Verleihungsvorschlag nicht gefolgt, sind die Unterlagen<br />

unverzüglich dem zuständigen Archiv anzubieten. Wird<br />

die Archivwürdigkeit verneint, sind sie zu vernichten. Die gespeicherten<br />

Daten sind, mit Ausnahme der in Nr. 4 Buchst. a)<br />

bis d) und f) genannten Angaben, zu löschen. Nach dem Tod der<br />

vorgeschlagenen Person sind auch diese Daten zu löschen.<br />

1070<br />

6. Die ausgezeichnete oder geehrte Person ist nach dem Abschluss<br />

des Verfahrens über die Tatsache der Speicherung ihrer personenbezogenen<br />

Daten schriftlich zu unterrichten. Auf Antrag ist<br />

ihr Auskunft zu erteilen. Dabei sind schutzwürdige Belange<br />

Dritter zu berücksichtigen.<br />

Die Person oder Stelle, welche die Auszeichnung oder Ehrung<br />

vorgeschlagen hat, ist über die Entscheidung zu unterrichten.<br />

Die Entscheidungsgründe werden nicht mitgeteilt.<br />

Anderen öffentlichen, insbesondere kommunalen Stellen, die mit<br />

der Verleihung von Auszeichnungen oder Ehrungen befasst sind und<br />

<strong>für</strong> die <strong>das</strong> Hessische Datenschutzgesetz gilt, wird empfohlen, diese<br />

Hinweise ebenfalls zu beachten.<br />

Wiesbaden, 25. Oktober 2007<br />

Hessische Staatskanzlei<br />

14 a 02/29<br />

Hessisches Ministerium<br />

der Finanzen<br />

P 1111 A — 31 — I 1 b<br />

Hessisches Kultusministerium<br />

I.2 — RO — 000.256.003 — 7<br />

Hessisches Ministerium<br />

<strong>für</strong> Wissenschaft und Kunst<br />

M 1.1<br />

Hessisches Ministerium<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr<br />

und Landesentwicklung<br />

Z 4 B — 007 — t — 06<br />

Hessisches Ministerium<br />

<strong>für</strong> Umwelt, ländlichen Raum<br />

und Verbraucherschutz<br />

I 4 b — 3 a 04.013 — 1/07 — 14729<br />

Hessisches Sozialministerium<br />

2.16 – 14 a 00 – 1/2006<br />

Hessisches Ministerium<br />

des Innern und <strong>für</strong> Sport<br />

II 21 — 98 a 06<br />

— Gült.-Verz. 176 —<br />

StAnz. 47/2007 S. 2258<br />

Ernennung des Kreiswahlleiters und der stellvertretenden Kreiswahlleiterin <strong>für</strong> die Wahlkreise 25 bis 27 <strong>für</strong> die Landtagswahl<br />

2008<br />

Bezug: Bekanntmachung vom 29. Januar 2007 (StAnz. S. 339)<br />

Ich habe die Ernennung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise 25 bis 27 <strong>für</strong> die Landtagswahl,<br />

Herrn Landrat Rolf Gnadl,<br />

und des stellvertretenden Kreiswahlleiters der Wahlkreise 25 bis 27 <strong>für</strong> die Landtagswahl,<br />

Herrn Ltd. Verwaltungsdirektor Ernst Meiß,<br />

mit sofortiger Wirkung widerrufen.<br />

An Stelle von Herrn Gnadl habe ich<br />

Herrn Ltd. Verwaltungsdirektor<br />

Ernst Meiß<br />

Europaplatz<br />

61169 Friedberg (Hessen)<br />

Tel.: 0 60 31/83-56 00<br />

Telefax: 0 60 31/83-56 04<br />

E-Mail: Ernst.Meiss@wetteraukreis.de<br />

zum Kreiswahlleiter<br />

und an Stelle von Herrn Ernst Meiß<br />

Frau<br />

Diane Mayer<br />

Europaplatz<br />

61169 Friedberg (Hessen)<br />

Tel.: 0 60 31/83-56 12<br />

Telefax: 0 60 31/83-56 04<br />

E-Mail: Diane.Mayer@wetteraukreis.de<br />

zur stellvertretenden Kreiswahlleiterin ernannt.<br />

Für die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters gilt nachfolgende Übersicht:<br />

Lfd. Landtags- Stellv. Stellv. Telefax<br />

Nr. wahlkreis Kreiswahlleiter/in Kreiswahlleiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Anschrift E-Mail<br />

14 25 bis 27 Ltd. Verwaltungs- Verwaltungs- Amtsrat Europaplatz 0 60 31/83-56 04<br />

Wetterau Verwaltungsdirektor angestellte angestellte Jochen Schneider 61169 Friedberg E-Mail:<br />

I bis III Ernst Meiß Diane Mayer Diane Mayer 0 60 31/83-56 05 (Hessen) Ernst.Meiss@<br />

0 60 31/83-56 00 0 60 31/83-56 12 0 60 31/83-56 12 E-Mail: wetteraukreis.de<br />

E-Mail: E-Mail: E-Mail: Jochen.Schneider@<br />

Ernst.Meiss@ Diane.Mayer@ Diane.Mayer@ wetteraukreis.de<br />

wetteraukreis.de wetteraukreis.de wetteraukreis.de<br />

Wiesbaden, 5. November 2007 Hessisches Ministerium des Innern und <strong>für</strong> Sport<br />

II 12 — 03 e 06.12.01 — 01<br />

StAnz. 47/2007 S. 2259


Seite 2260 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

1071<br />

Verwaltungspraktikum <strong>für</strong> Studentinnen und Studenten der<br />

Rechtswissenschaft und Ausbildung der Rechtsreferendarinnen<br />

und Rechtsreferendare in der Verwaltung;<br />

hier: Lehrvergütung <strong>für</strong> Leiterinnen und Leiter von praktischen<br />

Studienzeiten, Arbeitsgemeinschaften und sonstige<br />

Lehrkräfte<br />

Bezug: Erlass vom 20. Oktober 1998 (StAnz. S. 3442), zuletzt<br />

geändert durch Erlass vom 31. März 2005 (StAnz.<br />

S. 1370), und Erlass vom 19. August 2002 (StAnz.<br />

S. 3319)<br />

Für die Leitung von als Gruppenpraktika stattfindenden praktischen<br />

Studienzeiten <strong>für</strong> Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft<br />

(§ 1 Abs. 3 JAO) und <strong>für</strong> die von mir eingerichteten<br />

Arbeitsgemeinschaften (vergleiche § 29 Abs. 9, § 57 Abs. 2 JAG) gilt<br />

Folgendes:<br />

1. Leiterinnen und Leiter von als Gruppenpraktika stattfindenden<br />

praktischen Studienzeiten im Bereich der Verwaltung erhalten<br />

eine Lehrvergütung von 20,45 Euro je Unterrichtsstunde.<br />

Die Vergütung darf nur <strong>für</strong> die Leitung einer praktischen Studienzeit<br />

gezahlt werden und wöchentlich 204,50 Euro nicht<br />

übersteigen.<br />

2. Die Leiterinnen und Leiter von Pflichtarbeitsgemeinschaften<br />

(§ 37 Abs. 1 bis 4 JAG) in der Verwaltung (Regelarbeitsgemeinschaft<br />

III und Wahlstationsarbeitsgemeinschaft V 3) erhalten<br />

eine Lehrvergütung von 20,45 Euro je Unterrichtsstunde.<br />

Die Vergütung darf nur <strong>für</strong> die Leitung einer Pflichtarbeitsgemeinschaft<br />

gezahlt werden.<br />

3. Für die Mitwirkung bei der Einführungsarbeitsgemeinschaft in<br />

der Verwaltung (§ 24 Abs. 4 JAO) wird <strong>für</strong> jede erteilte Unterrichtsstunde<br />

eine Lehrvergütung von 20,45 Euro gewährt.<br />

4. Den Leiterinnen und Leitern von Klausurarbeitsgemeinschaften<br />

(§ 37 Abs. 5 JAG) <strong>für</strong> öffentliches Recht ist <strong>für</strong> jede korrigierte<br />

Klausur ein Betrag von 7,15 Euro zu vergüten. Im Höchstfall<br />

kann <strong>für</strong> jeden Termin die Korrektur von zwanzig Klausuren<br />

vergütet werden. Für die Besprechung der Klausur sind<br />

zwei Unterrichtsstunden à 20,45 Euro zu vergüten.<br />

5. Sonstige Lehrkräfte, die nebenamtlich in einer Pflichtarbeitsgemeinschaft<br />

unterrichten, erhalten eine Lehrvergütung von<br />

20,45 Euro je Unterrichtsstunde.<br />

Sonstige Lehrkräfte dürfen nur eingesetzt werden, wenn<br />

a) der Ausbildungsplan (vergleiche § 37 Abs. 4 JAG) dies vorsieht<br />

oder<br />

b) die Leiterin oder der Leiter der Arbeitsgemeinschaft verhindert<br />

ist<br />

oder<br />

c) der Einsatz mit mir abgestimmt ist.<br />

6. Die Lehrvergütung nach Nr. 1 und 3 ist nach Abschluss der jeweiligen<br />

praktischen Studienzeit oder Einführungsarbeitsgemeinschaft<br />

auszuzahlen. Die Vergütung nach Nr. 2 wird jeweils<br />

nach Abschluss eines Ausbildungsabschnittes abgerechnet. Die<br />

Lehrvergütung nach Nr. 4 wird nach Ablauf eines Kalenderquartals<br />

abgerechnet. Auf die Vergütung nach Nr. 2 wird monatlich<br />

ein Abschlag gezahlt, der zwei Drittel der voraussichtlichen<br />

Gesamtvergütung nicht übersteigen darf. Die Lehrvergütung<br />

nach Nr. 1 bis 5 wird von dem Regierungspräsidium gezahlt,<br />

in dessen Bezirk die als Gruppenpraktikum durchgeführte<br />

praktische Studienzeit oder die Arbeitsgemeinschaft<br />

stattfindet.<br />

7. Die Lehrvergütung nach Nr. 1 bis 5 wird nur dann gewährt, wenn<br />

die Lehrtätigkeit weder Teil des Hauptamtes der Lehrkraft ist,<br />

noch dem Hauptamt zugewiesen werden kann. Die Vergütung<br />

darf nur gewährt werden, wenn und soweit <strong>für</strong> den Unterricht<br />

keine Entlastung gewährt wird.<br />

Mit der Lehrvergütung ist die Zeit der Vorbereitung sowie die<br />

Zeit der Ausarbeitung und Korrektur von schriftlichen Arbeiten<br />

abgegolten. Als Unterricht gilt auch die Besprechung von<br />

schriftlichen Arbeiten.<br />

8. Die Erteilung des Unterrichts darf nicht zu einer übermäßigen<br />

Belastung führen und die Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten<br />

nicht beeinträchtigen. Im Jahresdurchschnitt sollte<br />

der Unterrichtsauftrag wöchentlich vier Unterrichtsstunden<br />

nicht übersteigen.<br />

9. Neben der Lehrvergütung wird Reisekostenvergütung nach dem<br />

Hessischen Reisekostengesetz gewährt.<br />

10. Die Lehrvergütungen nach Nr. 1 bis 5 unterliegen als Nebeneinkünfte<br />

aus selbständiger Tätigkeit nicht dem Steuerabzug<br />

vom Arbeitslohn (vergleiche BFH vom 7. Februar 1980 — BStBl.<br />

II 1980 S. 321 — ); sie können nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei<br />

bleiben, sofern die Merkmale dieser Vorschrift im Einzelfall erfüllt<br />

sind (vergleiche R 17 LStR). Auf die Zahlung der Lehrvergütung<br />

ist die Mitteilungsverordnung (MV) vom 7. September<br />

1993 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Art. 58 des Dritten<br />

Gesetzes <strong>für</strong> moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom<br />

23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), anzuwenden.<br />

11. Dieser Erlass ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 die Bezugserlasse.<br />

Zahlungen aufgrund jener Erlasse sind auf Zahlungen<br />

nach diesem Erlass anzurechnen.<br />

Wiesbaden, 27. Oktober 2007<br />

1072<br />

Hessisches Ministerium<br />

des Innern und <strong>für</strong> Sport<br />

Z 41 — 8 i 02 171<br />

Z 41 — 8 i 02 175<br />

— Gült.-Verz. 322, 3237 —<br />

StAnz. 47/2007 S. 2260<br />

Fortbildungsprogramm 2008 <strong>für</strong> <strong>das</strong> erste Halbjahr der Zentralen<br />

Fortbildung des Landes Hessen<br />

Das Jahresprogramm 2008 kann unter www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de<br />

eingesehen werden.<br />

Wir bitten zu beachten:<br />

• Die Termine <strong>für</strong> <strong>das</strong> zweite Halbjahr 2008 werden mit einer gesonderten<br />

Ausschreibung im zweiten Quartal 2008 veröffentlicht.<br />

• Für die in unserem Programm ausgeschriebenen Seminare, die<br />

von der Hessischen Zentrale <strong>für</strong> Datenverarbeitung (HZD), vom<br />

Hessischen Competence Center (HCC), vom Bildungsseminar<br />

Rauischholzhausen, von der Hessischen Polizeischule (HPS) und<br />

vom Beauftragten der hessischen Landesregierung <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen (LBA) durchgeführt werden, gelten jeweils besondere<br />

Bedingungen bezüglich Konditionen und Meldeverfahren,<br />

die bei den Ausschreibungstexten vermerkt sind.<br />

• Die Seminare zu den Beurteilungsrichtlinien (Themenfeld 5:<br />

Personal) wurden bereits im Staatsanzeiger am 15. Oktober<br />

2007 vorab ausgeschrieben.<br />

1. Grundlagen der Führung/Führung im Wandel<br />

1.1 Wirtschaftliche Steuerung des Verantwortungsbereichs<br />

1.2 „MoVe“— Strategisches Handeln in komplexen Entscheidungslagen<br />

1.3 Kollegiale Beratung<br />

1.4 Führen in der modernen Verwaltung<br />

1.5 Neue Aufgaben, neue Projekte im eigenen Verantwortungsbereich<br />

erfolgreich bewältigen<br />

1.6 Typgerechtes Führen<br />

2. Aktuelle Herausforderungen an Gesellschaft, Staat, Verwaltung<br />

2.1 Kolloquium zur staatswissenschaftlichen Fortbildung: Die<br />

Zukunft Hessens denken<br />

3. Europäische Union<br />

3.1 Theorie und Praxis der Europäischen Union<br />

3.2 Modul 1: EU-Grundlagen<br />

3.3 Modul 2: EU-Recht und Rechtsetzung<br />

3.4 Modul 3: Europas neue Ordnung<br />

3.5 Modul 4: Aktuelle Politikbereiche der EU — Öffentliche<br />

Gesundheit<br />

3.6 Modul 5: Haushalt der EU und Strukturfonds<br />

3.7 Modul 6: Beihilferecht der EU<br />

3.8 Modul 7: Die Förderpolitik der EU<br />

3.9 Modul 8: Das EU-Vergaberecht<br />

3.10 Modul 9: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik<br />

3.11 Modul 10: Umsatzsteuerbetrug, Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />

und organisierte Kriminalität<br />

4. Führungsaufgabe Verwaltungsmodernisierung<br />

4.1 Projektmanagement — mit Nutzung von Projektmanagement-Software


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2261<br />

4.1.1 Projekte planen und abwickeln mit MindManager Pro<br />

4.1.2 Projektplanung mit MS-Projekt-Grundlagen<br />

4.2 Projektmanagement und Projektführung — ein Praxisworkshop<br />

4.3 Ziele und Inhalte der Verwaltungsmodernisierung<br />

5. Führungsaufgabe Personal<br />

5.1 Personalentwicklung und Personalmanagement auf der<br />

obersten Leitungsebene<br />

5.2 Familienbewusste Führung — Leben und Arbeiten im<br />

Gleichgewicht<br />

5.3 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

5.4 Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter<br />

Angehöriger der hessischen Landesverwaltung — Integrationsrichtlinien<br />

5.5 Integration und Förderung<br />

5.6 Instrumente und rechtliche Grundlagen von Personalführung<br />

5.7 Systemüberblick <strong>für</strong> Führungskräfte (HR-ÜB-FK)<br />

5.8 SAP-Berichtswesen (HR-BW)<br />

5.9 SAP-Berichtswesen <strong>für</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

mit Vorkenntnissen (HR-BW-VK)<br />

5.10 Mobbing — erkennen, vorbeugen, beraten<br />

5.11 Umgang mit Alkohol<br />

5.12 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz<br />

5.13 Unterstützung <strong>für</strong> pflegende Angehörige<br />

5.14 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />

Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Erstbeurteiler<br />

5.15 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />

Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Zweitbeurteiler<br />

5.16 Ethik und Integrität<br />

5.17 Disziplinarrecht<br />

6. Führungsaufgabe Organisation, inkl. E-Government<br />

6.1 Innovation und Organisationsentwicklung — System und<br />

Instrumente der Organisationsentwicklung<br />

6.2 Strategieentwicklung und Maßnahmenplanung als Managementaufgabe<br />

in der öffentlichen Verwaltung<br />

6.3 Konzeptionelle Entwicklung und Optimierung von kundenorientierten<br />

Dienstleistungsprozessen — Dienstleistungsqualität<br />

mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten<br />

6.4 Grundlagen der Organisation/Organisationsentwicklung in<br />

der Öffentlichen Verwaltung<br />

6.5 Geschäftsprozessanalyse (GPA)<br />

6.6 e-Government<br />

6.7 DMS — Einführung eines Dokumentenmanagementsystems<br />

6.8 Prozessmapping im administrativen Bereich<br />

6.9 Das Büro fest im Griff<br />

6.10 Wissensmanagement <strong>für</strong> Einsteiger<br />

6.11 Wissenstransfer — Einführung in <strong>das</strong> Projekt-Debriefing<br />

<strong>für</strong> Führungskräfte<br />

6.12 Aus Projekten lernen — pragmatisches Wissensmanagement<br />

in der Projektarbeit<br />

6.13 Lernen, wissen, handeln — Arbeitstechniken im Wissensmanagement<br />

7. Führungsaufgabe Politikberatung<br />

7.1 Medientraining, öffentlicher Auftritt<br />

8. Führungsinstrument Kommunikation<br />

8.1 Moderation<br />

8.2 Mediation<br />

8.3 Alles ist Kommunikation<br />

8.4 Konfliktkompetenz steigern durch gezielte Gesprächsführung<br />

8.4.1 Kritikgespräche konstruktiv führen<br />

8.4.2 Kommunikation — unaggressiv und gewaltfrei<br />

8.5 Konzentrations- und Gedächtnisleistung steigern<br />

8.6 Die eigene Präsentation optimieren — überzeugend auftreten<br />

8.7 Effiziente und konstruktive Mitarbeitergespräche<br />

8.8 In der Sitzungsleitung schwierige Situationen meistern<br />

9. Führungsinstrument betriebswirtschaftliche Kenntnisse<br />

9.1 SAP-Controlling <strong>für</strong> Kostenstellenverantwortliche<br />

(CO-KSV)<br />

9.2 Produktorientierte Haushaltsaufstellung <strong>für</strong> Führungskräfte<br />

(PHH-FK)<br />

9.3 Betriebswirtschaftliche Grundlagen <strong>für</strong> Führungskräfte<br />

(BWL-GR-FK)<br />

10. Gender Mainstreaming<br />

10.1 Gender Mainstreaming<br />

10.2 Lehrgang <strong>für</strong> Frauenbeauftragte<br />

11. Selbstorganisation in der Führungsrolle<br />

11.1 Stressbewältigung — Stressmanagement als Führungsaufgabe<br />

11.2 Entspannt führen<br />

11.3 Ausbildung von Multiplikatoren zur Progressiven Muskelentspannung/Gesundheitsmanagement<br />

in der Öffentlichen<br />

Verwaltung<br />

11.4 Mein Standort als Person und Führungskraft<br />

11.5 Managementtechniken <strong>für</strong> den Verwaltungsalltag<br />

11.6 Zeitmanagement — lebendig und praktikabel<br />

12. Fremdsprachenfortbildung<br />

12.1 Englisch-Test als Voraussetzung <strong>für</strong> einen Englisch-Sprachkurs<br />

12.2 Englisch in der Verwaltung, Seminarblock<br />

12.3 Englische Verwaltungssprache, berufsbegleitend<br />

12.4 Presenting with Power Point, Seminarblock<br />

12.5 Kommunikationstraining in Englisch, Seminarblock<br />

13. Interkulturelle Kommunikation<br />

13.1 Was wissen wir eigentlich von der Türkei und dem Islam?<br />

13.2 Kompetenter Umgang mit Angehörigen der arabischen Kultur<br />

14. Train-the-Trainer<br />

14.1 Modul 1: Grundlagen der Seminargestaltung<br />

14.2 Modul 2: Verschiedene Lernstile — verschiedene Bedürfnisse<br />

14.3 Modul 3: Material aufbereiten und vermitteln<br />

14.4 Modul 4: Präsentationen<br />

14.5 Modul 5: Gruppenprozess und Gruppenleitung<br />

14.6 Modul 6: Vortragen mit Power Point und Beamer<br />

15. Führungskräftelehrgänge der Berufsanfängerinnen und<br />

Berufsanfänger (höherer Dienst) und der unteren Leitungsebene<br />

(gehobener Dienst)<br />

15.1 Führungskräftelehrgang der unteren Leitungsebene (gehobener<br />

Dienst)<br />

15.2 Führungskräftelehrgang der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger<br />

(höherer Dienst)<br />

16. Multiplikatoren<br />

16.1 Ausbildung von Multiplikatoren zur Progressiven Muskelentspannung/Gesundheitsmanagement<br />

in der Öffentlichen<br />

Verwaltung<br />

17. Fortbildungsberatung<br />

18. Ergänzendes Bildungsangebot zur Integration schwerbehinderter<br />

Menschen<br />

18.1 SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(HessBGG) und deren Umsetzung in der Landesverwaltung<br />

— Grundseminar<br />

18.2 Ärztliche Gutachtertätigkeit zur Beurteilung der Dienstfähigkeit<br />

18.3 Konfliktvermeidung und Umgang mit Konflikten<br />

18.4 Rhetorik I<br />

18.5 Rhetorik II<br />

18.6 Suchtprävention und Suchtbegleitung<br />

18.7 Eingliederungsmanagement<br />

18.8 Seminar der Hessischen Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehinderten-<br />

und Schwerbehindertenvertretungen<br />

<strong>für</strong> die Geschäftsbereiche und obersten Landesbehörden<br />

(Arge-SBV-Hessen)<br />

18.9 20. Lehrgang im 3er-Block: (1. Block)<br />

SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(HessBGG) und dessen Umsetzung in der Landesverwaltung<br />

18.10 20. Lehrgang im 3er-Block: (2. Block)<br />

Öffentliches Dienstrecht: Tarif- und Beamtenrecht


Seite 2262 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

18.11 20. Lehrgang im 3er-Block: (3. Block)<br />

Gesprächsführung, Kommunikations- und Verhaltenstraining<br />

19. Angebote der Hessischen Polizeischule — geöffnet <strong>für</strong> Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer der hessischen Landesverwaltung<br />

19.1 Ziel- und Zeitmanagement<br />

19.2 Präsentationstraining<br />

19.3 Medientraining, öffentliche Auftritte<br />

19.4 Grundseminar Moderation höherer Dienst<br />

19.5 Rhetorik<br />

1. Grundlagen der Führung/Führung im Wandel<br />

1.1 Wirtschaftliche Steuerung des Verantwortungsbereichs<br />

WA SP WS 1 vom 9.—10. 6. 2008 Kelkheim (Taunus)<br />

Referenten:<br />

Prof. Dr. W. Harburger, E. Nietzel<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 3. 2008<br />

1.2 „MoVe“ — Strategisches Handeln in komplexen Entscheidungslagen<br />

WA AZ SH 1 vom 3.—4. 6. 2008 Homberg (Ohm)<br />

Referent: Dr. P. Wordelmann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 25. 3. 2008<br />

1.3 Kollegiale Beratung<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

1.4 Führen in der modernen Verwaltung<br />

WA AZ FM 1 vom 6.—7. 5. 2008 Weilburg/Lahn<br />

Referenten: E. Nietzel, F. Ebner<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 25. 2. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referenten: E. Nietzel, F. Ebner<br />

1.5 Neue Aufgaben, neue Projekte im eigenen Verantwortungsbereich<br />

erfolgreich bewältigen<br />

WA AZ NA 1 vom 18.—20. 6. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referentin: P. Birkenbach<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 8. 4. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: P. Birkenbach<br />

1.6 Typgerechtes Führen<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

2. Aktuelle Herausforderungen an Gesellschaft, Staat, Verwaltung<br />

2.1 Kolloquium zur staatswissenschaftlichen Fortbildung:<br />

Die Zukunft Hessens denken<br />

AH AZ KO1 am 24. 1. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: Dr. E. Rotter<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 6. 12. 2007<br />

AH AZ KO2 am 21. 2. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: NN<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:13. 12. 2007<br />

AH AZ KO3 am 13. 3. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: Prof. Dr. H. Müller<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 1. 2008<br />

AH AZ KO4 am 17. 4. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: NN<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 2. 2008<br />

AH AZ KO5 am 15. 5. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: NN<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 6. 3. 2008<br />

AH AZ KO6 am 12. 6. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: NN<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 4. 2008<br />

3. Europäische Union<br />

3.1 Theorie und Praxis der Europäischen Union<br />

EU TP 1 Block 1 vom 16.—19. 6. 2008 Schlangenbad<br />

Referent: R. Bingel u. a.<br />

Block 2 vom 8.—11. 9. 2008<br />

Brüssel/Luxemburg<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 4. 2008<br />

3.2 Modul 1: EU-Grundlagen<br />

EU GL 1 vom 10.—11. 3. 2008 Wiesbaden (Wagnitz)<br />

Referenten: EUSG, Berlin<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 2. 1. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

3.3 Modul 2: EU-Recht und Rechtsetzung<br />

EU RECHT 1 vom 28.—29. 4. 2008 Wiesbaden (Wagnitz)<br />

Referent: EUSG, Berlin<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 18. 2. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

3.4 Modul 3: Europas neue Ordnung<br />

EU ENO 1 vom 5.—6. 6. 2008 Wiesbaden (Wagnitz)<br />

Referent: EUSG, Berlin<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 27. 3. 2008<br />

3.5 Modul 4: Aktuelle Politikbereiche der EU — Öffentliche Gesundheit<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

3.6 Modul 5: Haushalt der EU und Strukturfonds<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

3.7 Modul 6: Beihilferecht der EU<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

3.8 Modul 7: Die Förderpolitik der EU<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

3.9 Modul 8: Das EU-Vergaberecht<br />

EU VERG 1 vom 12.—13. 3. 2008 Weilburg/Lahn<br />

Referent: B. Kühn u. a.<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 2. 1. 2008<br />

3.10 Modul 9: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

3.11 Modul 10: Umsatzsteuerbetrug, Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />

und organisierte Kriminalität<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

4. Führungsaufgabe Verwaltungsmodernisierung<br />

4.1 Projektmanagement — mit Nutzung von Projektmanagement-Software<br />

4.1.1 Projekte planen und abwickeln mit MindManager Pro<br />

1-AM-PR-MI-M-8<br />

vom 2.—3. 6. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 24. 3. 2008<br />

4.1.2 Projektplanung mit MS-Projekt-Grundlagen<br />

1-AM-PM-PR-GR-U-8<br />

vom 17.—19. 3. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

4.2 Projektmanagement und Projektführung — ein Praxisworkshop<br />

HBR 2008/025<br />

vom 14.—15. 5. 2008 Rauischholzhausen<br />

Referenten: Dr. M. Ehlers, Dr. W. Süßmann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 25. 3. 2008<br />

4.3 Ziele und Inhalte der Verwaltungsmodernisierung<br />

2-tägig oder 3-tägig<br />

nur als Inhouse-Veranstaltung —<br />

nach Bedarf auf Anfrage<br />

5. Führungsaufgabe Personal<br />

5.1 Personalentwicklung und Personalmanagement auf der<br />

obersten Leitungsebene<br />

2 Seminare im 2. Halbjahr<br />

5.2 Familienbewusste Führung — Leben und Arbeiten im<br />

Gleichgewicht<br />

P AZ FF 1 am 17. 3. 2008 Kassel<br />

Referenten: S. Fellner von Feldegg, M. Serwe<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

2 Seminare im 2. Halbjahr<br />

Referenten: D. Rehm, R. Reiter-Mollenhauer<br />

5.3 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

P AZ AGG 1 am 7. 4. 2008 Kassel<br />

Referent: H. M. Arndt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 1. 2008


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2263<br />

P AZ AGG 2 am 14. 4. 2008 Wiesbaden<br />

Referenten: R. Gaumann, D. Liebermann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 4. 2. 2008<br />

P AZ AGG 3 am 23. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentin: K. Stubbe<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 13. 2. 2008<br />

P AZ AGG 4 am 8. 5. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: R. Gaumann, D. Liebermann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 2. 2008<br />

P AZ AGG 5 am 29. 5. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentin: Kristina Stubbe<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 20. 3. 2008<br />

5 Seminare im 2. Halbjahr<br />

5.4 Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter<br />

Angehöriger der hessischen Landesverwaltung — Integrationsrichtlinien<br />

LBA 148 am 10. 4. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />

Referenten: K. Herrmann u. a.<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 17. 3. 2008<br />

LBA 150 am 30. 4. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />

Referenten: K. Herrmann u. a.<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 9. 4. 2008<br />

2 Seminare im 2. Halbjahr<br />

5.5 Integration und Förderung<br />

LBA 149 vom 21.—25. 4. 2008 Borken (Hessen)<br />

Referenten. K.-H. Theis u. a.<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 20. 3. 2008<br />

5.6 Instrumente und rechtliche Grundlagen von Personalführung<br />

P AZ IGP 1 am 24. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentin: A. Schuck-Schmidt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 14. 2. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: A. Schuck-Schmidt<br />

5.7 Systemüberblick <strong>für</strong> Führungskräfte (HR-ÜB-FK)<br />

4 Seminare im 2. Halbjahr<br />

5.8 SAP-Berichtswesen (HR-BW)<br />

2 Seminare im 2. Halbjahr<br />

5.9 SAP-Berichtswesen <strong>für</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

mit Vorkenntnissen (HR-BW-VK)<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

5.10 Mobbing — erkennen, vorbeugen, beraten<br />

Nur als Inhouse-Veranstaltung —<br />

nach Bedarf auf Anfrage<br />

Referentin: G. Blümmert<br />

5.11 Umgang mit Alkohol<br />

Nur als Inhouse-Veranstaltung —<br />

nach Bedarf auf Anfrage<br />

Referentin: B. Köhler, c-top<br />

5.12 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz<br />

Nur als Inhouse-Veranstaltung —<br />

nach Bedarf auf Anfrage<br />

Referentin: A. Diehl<br />

5.13 Unterstützung <strong>für</strong> pflegende Angehörige<br />

P AZ PFA 1 Termin wird noch bekanntgegeben<br />

Referentin: M. Hach<br />

2 Seminare im 2. Halbjahr<br />

Referentin: M. Hach<br />

5.14 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />

Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Erstbeurteiler<br />

P AZ BE 1 vom 15.—16. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 6. 11. 2007<br />

P AZ BE 2 vom 16.—17. 1. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referentin: St. Philippi<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 11. 2007<br />

P AZ BE 3 vom 21.—22. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referentin: St. Philippi<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:12. 11. 2007<br />

P AZ BE 4 vom 22.—23. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:13. 11. 2007<br />

P AZ BE 5 vom 29.—30. 1. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:20. 11. 2007<br />

P AZ BE 6 vom 18.—19. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />

Referentin: St. Philippi<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:10. 12. 2007<br />

P AZ BE 7 vom 26.—27. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:18. 12. 2007<br />

P AZ BE 8 vom 28.—29. 2. 2008 Grünberg (Sporthotel)<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:19. 12. 2007<br />

P AZ BE 9 vom 5.—6. 3. 2008 Grünberg (Sporthotel)<br />

Referentin: St. Philippi<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:19. 12. 2007<br />

P AZ BE 10 vom 11.—12. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 2. 1. 2008<br />

P AZ BE 11 vom 13.—14. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 1. 2008<br />

P AZ BE 12 vom 17.—18. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referentin: St. Philippi<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

5.15 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />

Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Zweitbeurteiler<br />

P AZ BZ 1 vom 16.—17. 2. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referentin: H. Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 11. 2007<br />

P AZ BZ 2 vom 31. 1.—1. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />

Referent: B. Gintner (Team Nosseck)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:22. 11. 2007<br />

P AZ BZ 3 vom 12.—13. 2. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referent: Th. Becker (Team Nosseck)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 4. 12. 2007<br />

P AZ BZ 4 vom 18.—19. 3. 2008<br />

Referentin: H. Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 8. 1. 2008<br />

5.16 Ethik und Integrität<br />

P AZ EI 1 vom 17.—18. 4. 2008 Kelkheim (Taunus)<br />

Referent: H.-M. Arndt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 2. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

5.17 Disziplinarrecht<br />

P AZ DR 1 am 28. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentinnen: Prof. Dr. K. Metzler-Müller,<br />

R. Zentgraf<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 18. 2. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentinnen: Prof. Dr. K. Metzler-Müller,<br />

R. Zentgraf<br />

6. Führungsaufgabe Organisation, inkl. E-Government<br />

6.1 Innovation und Organisationsentwicklung — System und<br />

Instrumente der Organisationsentwicklung<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referent: B. Saible<br />

6.2 Strategieentwicklung und Maßnahmenplanung als Managementaufgabe<br />

in der öffentlichen Verwaltung<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referent: B. Saible<br />

6.3 Konzeptionelle Entwicklung und Optimierung von kundenorientierten<br />

Dienstleistungsprozessen — Dienstleistungsqualität<br />

mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referent: B. Saible


Seite 2264 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

6.4 Grundlagen der Organisation/Organisationsentwicklung in<br />

der Öffentlichen Verwaltung<br />

O AZ GLO 1 vom 6.—7. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referenten: B. Scheffel, K.-U. Heldmann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:27. 12. 2007<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referenten: B. Scheffel, K.-U. Heldmann<br />

6.5 Geschäftsprozessanalyse (GPA)<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

6.6 e-Government<br />

O AZ EG 1 am 21. 4. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: F. Ebner<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 11. 2. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

6.7 DMS — Einführung eines Dokumentenmanagementsystems<br />

O AZ DOM 1 am 24. 4. 2008 Gießen<br />

Referentin: Dr. A. Syring<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 14. 2. 2008<br />

O AZ DOM 2 am 29. 5. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentin: Dr. A. Syring<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 20. 3. 2008<br />

3 Seminare im 2. Halbjahr<br />

6.8 Prozessmapping im administrativen Bereich<br />

2 Seminare im 2. Halbjahr<br />

Referent: G.Möller<br />

6.9 Das Büro fest im Griff<br />

O AZ BÜ 1 am 15. 4. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: G. Möller<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 5. 2. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referent: G. Möller<br />

6.10 Wissensmanagement <strong>für</strong> Einsteiger<br />

1-ZB-WV-WM-AN-8<br />

am 13. 3. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 1. 2008<br />

6.11 Wissenstransfer — Einführung in <strong>das</strong> Projekt-Debriefing<br />

<strong>für</strong> Führungskräfte<br />

1-ZB-WV-DB-RF-8<br />

am 9. 4. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 30. 1. 2008<br />

6.12 Aus Projekten lernen — pragmatisches Wissensmanagement<br />

in der Projektarbeit<br />

1-ZB-WV-PW-MG-8<br />

vom 22. 9.—23. 9. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 14. 7. 2008<br />

6.13 Lernen, wissen, handeln — Arbeitstechniken im Wissensmanagement<br />

1-AM-AT-WM-A-8<br />

vom 26. 5.—27. 5. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 17. 3. 2008<br />

7. Führungsaufgabe Politikberatung<br />

7.1 Medientraining, öffentlicher Auftritt<br />

Ein Seminar der Hessischen Polizeischule<br />

(HPS) —<br />

siehe dazu die Details unter Punkt 19<br />

8. Führungsinstrument Kommunikation<br />

8.1 Moderation<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: A. Schiepe<br />

Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Moderations-Seminar<br />

der Hessischen Polizeischule<br />

(HPS) mit einem ressortübergreifenden Kontingent<br />

von 2 Plätzen möglich.<br />

Siehe dazu die Details unter Punkt 19<br />

8.2 Mediation<br />

KO AZ ME 1 vom 7.—9. 4. 2008 Grünberg<br />

Referentin: A. Schiepe<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle 28. 1. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: A. Schiepe<br />

8.3 Alles ist Kommunikation<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: St. Philippi<br />

Zusätzlich ist die Teilnahme an Rhetorik-Seminaren<br />

der Hessischen Polizeischule (HPS)<br />

mit einem ressortübergreifenden Kontingent<br />

von 2 Plätzen pro Seminar möglich.<br />

Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />

8.4 Konfliktkompetenz steigern durch gezielte Gesprächsführung<br />

8.4.1 Kritikgespräche konstruktiv führen<br />

KO AZ K11 vom 28.—30. 5. 2008 Wiesbaden<br />

Referentin: A. Schiepe<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 19. 3. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: A. Schiepe<br />

8.4.2 Kommunikation — unaggressiv und gewaltfrei<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: A. Schiepe<br />

8.5 Konzentrations- und Gedächtnisleistung steigern<br />

KO AZ KG 1 vom 19.—20. 5. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: F. Scholz<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 10. 3. 2008<br />

2 Seminare im 2. Halbjahr<br />

Referent: F. Scholz<br />

8.6 Die eigene Präsentation optimieren —<br />

überzeugend auftreten<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: St. Philippi<br />

Zusätzlich ist im zweiten Halbjahr die Teilnahme<br />

an Präsentationstrainings der Hessischen<br />

Polizeischule (HPS) mit einem ressortübergreifenden<br />

Kontingent von 2 Plätzen pro<br />

Seminar möglich.<br />

Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />

8.7 Effiziente und konstruktive Mitarbeitergespräche<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: A. Schuck-Schmidt<br />

8.8 In der Sitzungsleitung schwierige Situationen meistern<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: A. Schuck-Schmidt<br />

9. Führungsinstrument betriebswirtschaftliche Kenntnisse<br />

9.1 SAP-Controlling <strong>für</strong> Kostenstellenverantwortliche<br />

(CO-KSV)<br />

HCC FC R S19 101<br />

vom 18.—19. 2. 2008 Wiesbaden (HCC)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:10. 12. 2007<br />

HCC FC R S19 102<br />

vom 21.—22. 4. 2008 Wiesbaden (HCC)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 11. 2. 2008<br />

2 Seminare im 2. Halbjahr<br />

9.2 Produktorientierte Haushaltsaufstellung <strong>für</strong> Führungskräfte<br />

(PHH-FK)<br />

2 Seminare im 2. Halbjahr<br />

9.3 Betriebswirtschaftliche Grundlagen <strong>für</strong> Führungskräfte<br />

(BWL-GR-FK)<br />

HCC FC R G02 101<br />

vom 27.—28. 2. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:19. 12. 2007<br />

HCC FC R G03 102<br />

vom 17.—18. 3. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

HCC FC R G03 103<br />

vom 28.—29. 5. 2008 Kassel (PP Nord<strong>hessen</strong>)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 19. 3. 2008<br />

3 Seminare im 2. Halbjahr<br />

10. Gender Mainstreaming<br />

10.1 Gender Mainstreaming<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: B. Schäfer


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2265<br />

10.2 Lehrgang <strong>für</strong> Frauenbeauftragte<br />

1 Lehrgang mit 4 Blöcken im 2. Halbjahr<br />

Referentinnen: B. Schäfer, J. Leimbach<br />

11. Selbstorganisation in der Führungsrolle<br />

11.1 Stressbewältigung — Stressmanagement als Führungsaufgabe<br />

SO AZ ST vom 29.—31. 4. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referent: R. Standhardt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 19. 2. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referent: R. Standhardt<br />

11.2 Entspannt führen<br />

SO AZ EF 1 vom 29.—30. 5. 2008 und Grünberg<br />

30. 6. 2008 (follow up) (Jacobsberg)<br />

Referent: D. Merle<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 20. 3. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referent: D. Merle<br />

11.3 Ausbildung von Multiplikatoren zur Progressiven Muskelentspannung/Gesundheitsmanagement<br />

in der Öffentlichen<br />

Verwaltung<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

11.4 Mein Standort als Person und Führungskraft<br />

SO ML PF 1 vom 16.—18. 4. 2008 Grünberg-Sporthotel<br />

Referentin: Dr. S. Franzen<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 9. 1. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: Dr. S. Franzen<br />

11.5 Managementtechniken <strong>für</strong> den Verwaltungsalltag<br />

SO AZ MT 1 vom 19.—21. 5. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referent: R. Standhardt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 10. 3. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referent: R. Standhardt<br />

11.6 Zeitmanagement — lebendig und praktikabel<br />

SO AZ ZM 1 vom 4.—5. 3. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />

Referent: St. Röder<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:18. 12. 2007<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referent: St. Röder<br />

12. Fremdsprachenfortbildung<br />

12.1 Englisch-Test als Voraussetzung <strong>für</strong> einen Englisch-Sprachkurs<br />

FS ENG T1 am 17. 3. 2008 Wiesbaden<br />

Referentin: D. Robinson-Manthey<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

12.2 Englisch in der Verwaltung, Seminarblock<br />

FS ENG V1 vom 9.—13. 6. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />

Referent: J. Wester<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

12.3 Englische Verwaltungssprache, berufsbegleitend<br />

FS ENG VS1<br />

15*2 UE vom 12. 8.—16. 12. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />

Referentin: D. Robinson-Manthey<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

12.4 Presenting with Power Point<br />

FS EN PP 1 vom 2.—6. 6. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />

Referent: Joachim Wester<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

12.5 Kommunikationstraining in Englisch, Seminarblock<br />

FS EN KO 1 vom 2.—6. 6. 2008 Limburg a. d. Lahn<br />

Referentin: D. Robinson-Manthey<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

13. Interkulturelle Kommunikation<br />

13.1 Was wissen wir eigentlich von der Türkei und dem Islam?<br />

2 Seminare im 2. Halbjahr<br />

Referentin: S. Kriechhammer-Yagmur<br />

13.2 Kompetenter Umgang mit Angehörigen der arabischen Kultur<br />

IKK AZ AK 1 vom 9.—11. 6. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentin: A. Brulez<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 3. 2008<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentin: A. Brulez<br />

14. Train-the-Trainer<br />

14.1 Modul 1: Grundlagen der Seminargestaltung<br />

TTT N MO 1 vom 28.—29. 4. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referenten: H.-J. Hantschel/S. Daum<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 18. 2. 2008<br />

14.2 Modul 2: Verschiedene Lernstile —<br />

verschiedene Bedürfnisse<br />

TTT N MO 2 vom 2.—3. 6. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referenten: H.-J. Hantschel/S. Daum<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 20. 3. 2008<br />

14.3 Modul 3: Material aufbereiten und vermitteln<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referenten: H.-J. Hantschel/S. Daum<br />

14.4 Modul 4: Präsentationen<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referenten:<br />

H.-J. Hantschel/S. Daum<br />

14.5 Modul 5: Gruppenprozess und Gruppenleitung<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

Referentinnen: V. Damm/S. Daum<br />

14.6 Modul 6: Vortragen mit Power Point und Beamer<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

15. Führungskräftelehrgänge der Berufsanfängerinnen und<br />

Berufsanfänger (höherer Dienst) und der unteren Leitungsebene<br />

(gehobener Dienst)<br />

15.1 Führungskräftelehrgang der unteren Leitungsebene (gehobener<br />

Dienst)<br />

FKE UL Block 1 vom 21.—23. 4. 2008 Weilburg/Lahn<br />

„Verwaltungsmodernisierung“:<br />

Referent: E. Nietzel<br />

Block 2 vom 2.—5. 6. 2008 Grünberg<br />

„Arbeitstechnik, Kommuni- (Jacobsberg)<br />

kation und Rhetorik“<br />

Referentin: G. Blümmert<br />

Block 3 vom 1.—5. 9. 2008 Grünberg<br />

„Führung in der hessischen (Jacobsberg)<br />

Landesverwaltung“<br />

Referentin: G. Blümmert<br />

Block 4 Termin nach Absprache nach<br />

„Erfahrungsaustausch“ Absprache<br />

Kursleitung: J. Evenius<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 8. 2. 2008<br />

15.2 Führungskräftelehrgang der Berufsanfängerinnen und<br />

Berufsanfänger (höherer Dienst)<br />

FKE BA Block 1 vom 7.—9. 4. 2008 Weilburg/Lahn<br />

„Verwaltungsmodernisierung“<br />

Referent: E. Nietzel<br />

Block 2 vom 26.—27. 5. 2008 Grünberg<br />

„Arbeitstechnik, Selbst- (Jacobsberg)<br />

organisation, Arbeitshilfen“<br />

Referentin: G. Blümmert<br />

Block 3 vom 15.—19. 9. 2008 Grünberg<br />

„Führung, Konfliktmanage- (Jacobsberg)<br />

ment, Kommunikation“<br />

Referentin: G. Blümmert<br />

Block 4 vom 20.—21. 10. 2008 Grünberg<br />

„Öffentliches Dienstrecht“ (Jacobsberg)<br />

Referentin: A. Schäfers<br />

Block 5 vom 3.—5. 12. 2008 Wiesbaden<br />

„Europa“:<br />

Referent: European School of Governance,<br />

Berlin<br />

Block 6 Termin nach Absprache nach<br />

„Erfahrungsaustausch“ Absprache


Seite 2266 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

16. Multiplikatoren<br />

17. Fortbildungsberatung<br />

Kursleitung: H. Hagen<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 25. 1. 2008<br />

18. Ergänzendes Bildungsangebot zur Integration schwerbehinderter<br />

Menschen<br />

18.1 SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(HessBGG) und deren Umsetzung in der Landesverwaltung<br />

— Grundseminar<br />

LBA 144 vom 21.—25. 1. 2008 Borken (Hessen)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 12. 2007<br />

18.2 Ärztliche Gutachtertätigkeit zur Beurteilung der Dienstfähigkeit<br />

LBA 145 vom 11.—13. 2. 2008 Borken (Hessen)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:28. 12. 2007<br />

18.3 Konfliktvermeidung und Umgang mit Konflikten<br />

LBA 146 vom 3.—7. 3. 2008 Borken (Hessen)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 21. 1. 2008<br />

18.4 Rhetorik I<br />

LBA 147 vom 10.—14. 3. 2008 Borken (Hessen)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 1. 2008<br />

18.5 Rhetorik II<br />

LBA 152 vom 30. 6.—4. 7. 2008 Borken (Hessen)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 9. 5. 2008<br />

18.6 Suchtprävention und Suchtbegleitung<br />

LBA 151 vom 5.—9. 5. 2008 Steinbach (Taunus)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 25. 2. 2008<br />

18.7 Eingliederungsmanagement<br />

LBA 154 vom 11.—15. 8. 2008 Hofbieber-<br />

Langenbieber<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 30. 6. 2008<br />

18.8 Seminar der Hessischen Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehinderten-<br />

und Schwerbehindertenvertretungen<br />

<strong>für</strong> die Geschäftsbereiche und obersten Landesbehörden<br />

(Arge-SBV-Hessen)<br />

LBA 156 vom 8.—10. 9. 2008 Zell bei Bad König<br />

siehe detaillierte Seminarbeschreibung<br />

18.9 20. Lehrgang im 3er-Block: (1. Block)<br />

SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(HessBGG) und dessen Umsetzung in der Landesverwaltung<br />

LBA 157-1 vom 22.—26. 9. 2008 Borken (Hessen)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 14. 7. 2008<br />

18.10 20. Lehrgang im 3er-Block: (2. Block)<br />

Öffentliches Dienstrecht: Tarif- und Beamtenrecht<br />

LBA 157-2 vom 27.—31. 10. 2008 Borken (Hessen)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: siehe Nr. 18.9<br />

18.11 20. Lehrgang im 3er-Block: (3. Block)<br />

Gesprächsführung, Kommunikations- und Verhaltenstraining<br />

LBA 157-3 vom 24.—28. 11. 2008 Borken (Hessen)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: siehe Nr. 18.9<br />

19. Angebote der Hessischen Polizeischule — geöffnet <strong>für</strong> Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer der hessischen Landesverwaltung<br />

19.1 Ziel- und Zeitmanagement<br />

IH_FF_ZM01 vom 28.—30. 1. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:10. 12. 2007<br />

19.2 Präsentationstraining<br />

1 Seminar im 2. Halbjahr<br />

19.3 Medientraining, öffentliche Auftritte<br />

IH_FF_MöA01<br />

vom 10.—12. 3. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:28. 12. 2007<br />

19.4 Grundseminar Moderation höherer Dienst<br />

IH_FF_GMHD01<br />

vom 14.—15. 5. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 5. 3. 2008<br />

19.5 Rhetorik<br />

IH_VF_R01 vom 11.—15. 2. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 12. 2007<br />

IH_VF_R02 vom 7.—11. 4. 2008 HPS (Außenstelle<br />

Mühlheim)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 28. 1. 2008<br />

IH_VF_R03 vom 21.—25. 4. 2008 HPS (Außenstelle<br />

Mühlheim)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 11. 2. 2008<br />

IH_VF_R04 vom 16.—20. 6. 2008 HPS (Außenstelle<br />

Kassel)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 4. 2008<br />

I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 06 11/3 53 11 31<br />

1. Grundlagen der Führung/Führung im Wandel<br />

Fortbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse der theoretischen<br />

Grundlagen von Führung vermitteln und die Auseinandersetzung<br />

mit verschiedenen Führungsmodellen und -instrumenten<br />

sowie der Thematik Führen in Veränderungsprozessen<br />

ermöglichen. Die Fortbildung in diesem Themenfeld<br />

vermittelt Kenntnisse aller relevanten Führungserlasse und<br />

Richtlinien der hessischen Landesverwaltung und qualifiziert<br />

die Führungskräfte im Hinblick auf die praktische Umsetzung<br />

im jeweiligen Arbeitsumfeld.<br />

1.1 Wirtschaftliche Steuerung des Verantwortungsbereichs<br />

Zielgruppe: Spitzenführungskräfte<br />

Mandantenleitungen<br />

Erlöskosteneinheit-Verantwortliche<br />

Seminarziel: Den Teilnehmenden deutlich machen, welche<br />

Führungsaufgaben zukünftig auf sie<br />

zukommen, ihre Bereitschaft <strong>für</strong> Change<br />

Management wecken und mit ihnen die Anwendung<br />

der neuen Instrumente in der Praxis<br />

besprechen.<br />

Seminarinhalt: Die NVS bedeutet einen Paradigmenwechsel,<br />

der unsere Arbeitsprozesse und insbesondere<br />

die Steuerung dieser Prozesse<br />

zwangsläufig verändert.<br />

Auf die (Spitzen-)Führungskräfte der hessischen<br />

Landesverwaltung kommt die Aufgabe<br />

zu, mit den neuen Instrumenten bestimmte<br />

Ergebnisse zu erreichen; hierzu<br />

werden künftig Management-Fähigkeiten<br />

in den Bereichen Organisation, Personal<br />

und betriebswirtschaftliches Denken benötigt,<br />

wie sie bisher in der Verwaltung<br />

nicht zum Einsatz kamen.<br />

Dieses Seminar soll<br />

— eine Standortbestimmung vornehmen:<br />

Wo genau stehen wir im Veränderungsprozess<br />

und was kommt konkret auf uns<br />

zu?<br />

— den Wirkzusammenhang zwischen den<br />

einzelnen Elementen und Instrumenten<br />

der Neuen Verwaltungssteuerung aufzeigen;<br />

— zeigen, wo alte Verwaltungssteuerung<br />

und neue Verwaltungssteuerung parallel<br />

bestehen, wo es derzeit Verwerfungen<br />

gibt und mit welchen Bestandteilen<br />

von NVS Führungskräfte zukünftig arbeiten<br />

müssen;<br />

— die konkrete Anwendung einiger wichtiger<br />

Instrumente in der Praxis zeigen<br />

sowie offene Fragen der Teilnehmenden<br />

hierzu klären.<br />

WA SP WS1 vom 9.—10. 6. 2008 Kelkheim (Taunus)<br />

Referenten: Prof. Dr. Wolfgang Harburger,<br />

Erhard Nietzel<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

28. 3. 2008<br />

1.2 „MoVe“ — Strategisches Handeln in komplexen Entscheidungslagen<br />

Zielgruppe: Spitzenführungskräfte und Führungskräfte<br />

der mittleren Leitungsebene


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2267<br />

Seminarziel: Die Vermittlung strategischen Denkens und<br />

Handelns in einem System, wie es die modernisierte<br />

Verwaltung darstellt;<br />

Die Gewinnung von Erkenntnissen über die<br />

zukünftig adäquate Ausfüllung von Führungsrollen.<br />

Seminarinhalt: „MoVe“ steht <strong>für</strong> „Moderne Verwaltung“<br />

und enthält eine speziell <strong>für</strong> die hessische<br />

Landesverwaltung entwickelte Simulation,<br />

die die zukünftige Behördenrealität abbildet<br />

und es ermöglicht, strategisches Denken<br />

und Handeln zu üben.<br />

Inhalte:<br />

Führen und Steuern unter veränderten Organisationsstrukturen.<br />

Auswirkungen der derzeitigen Reformprozesse<br />

auf unseren Arbeitsalltag.<br />

WA AZ SH1 vom 3.—4. 6. 2008 Homberg (Ohm)<br />

Referent: Dr. Peter Wordelmann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

25. 3. 2008<br />

1.3 Kollegiale Beratung<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Problemlösungsmöglichkeiten mittels kollegialer<br />

Beratung zu erleben;<br />

Die Aneignung verschiedener Modelle kollegialer<br />

Beratung <strong>für</strong> die eigene Praxis.<br />

Seminarinhalt: Die aktuellen Veränderungen durch die<br />

Verwaltungsreform führen im Arbeitsalltag<br />

zu einer Vielzahl von offenen Fragen und<br />

Auseinandersetzungen bis hin zu Konflikten.<br />

Der Workshop bietet die Möglichkeit, verschiedene<br />

Modelle zu kollegialer Beratung<br />

und Unterstützung bei der Lösung von Problemen<br />

kennen zu lernen und deren Anwendung<br />

zu üben sowie mit der im Workshop<br />

entstandenen Gruppe weitere kollegiale<br />

Beratung und Unterstützung in Eigenregie<br />

<strong>für</strong> sich zu nutzen.<br />

Häufig können Probleme mit dem Wissen<br />

und den Erfahrungen von anderen Kolleginnen<br />

und Kollegen aus der Verwaltung<br />

gelöst werden.<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Martina Paulini<br />

1.4 Führen in der modernen Verwaltung<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Kenntnis der mit der Einführung betriebswirtschaftlicher<br />

Steuerungsinstrumente<br />

und moderner Informations- und Kommunikationsmittel<br />

verbundenen neuen Aufgaben<br />

und Herausforderungen<br />

Seminarinhalt: Die Umstellung auf die outputorientierte<br />

Steuerung und Produkthaushalt stellt ganz<br />

neue zusätzliche Anforderungen an die<br />

Führung, denen neben der herkömmlichen<br />

Aufgabenwahrnehmung entsprochen werden<br />

muss.<br />

Am ersten Tag werden die wichtigsten Aufgaben<br />

und Instrumente der ökonomisch<br />

orientierten Verwaltungsführung auf den<br />

Ebenen Mandant, Erlös-Kosten-Einheit<br />

und Kostenstelle und die Grundstrukturen<br />

einer von moderner Informationstechnologie<br />

unterstützten Ablauforganisation<br />

(E-Government) in Hessen dargestellt.<br />

Auf der Basis dieser beiden Input-Teile<br />

werden dann am zweiten Tag die möglichen<br />

Folgen <strong>für</strong> die Wahrnehmung der Führungsaufgabe<br />

diskutiert und es wird der<br />

Versuch gemacht, die künftigen Rollen von<br />

Führungskräften in der öffentlichen Verwaltung<br />

zu konkretisieren.<br />

Nach Bedarf auf Nachfrage auch als Inhouse-Veranstaltung<br />

möglich<br />

WA AZ FM 1 vom 6.—7. 5. 2008 Weilburg/Lahn<br />

Referenten: Erhard Nietzel,<br />

Friedrich Ebner<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

25. 2. 2008<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referenten: Erhard Nietzel,<br />

Friedrich Ebner<br />

1.5 Neue Aufgaben, neue Projekte im eigenen Verantwortungsbereich<br />

erfolgreich bewältigen<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Vertieftes Verständnis <strong>für</strong> Veränderungsdynamiken<br />

entwickeln und hilfreiche Instrumente<br />

<strong>für</strong> die Bewältigung der Veränderungsprozesse<br />

kennen lernen<br />

Durch die Bearbeitung eigener Veränderungskonzepte<br />

praxisnahe und erfolgreiche<br />

Strategien <strong>für</strong> den Veränderungsprozess<br />

— zum Beispiel bei Umstrukturierungsmaßnahmen,<br />

Übernahme neuer Verantwortungsbereiche,<br />

Einführung von Zielvereinbarungen<br />

etc. — entwickeln<br />

Seminarinhalt: Den Wandel zu gestalten, umzusetzen und<br />

zu begleiten ist die herausfordernde Aufgabe<br />

von Führungskräften geworden. Erfolgreiche<br />

Bewältigung von Veränderungsprozessen<br />

heißt <strong>für</strong> die Führungskraft heute<br />

prozessorientiertes Denken und Handeln<br />

in der Führungsarbeit. In diesem Seminar<br />

erfahren Sie, wie Sie Veränderungen in der<br />

Praxis planen, umsetzen und steuern können.<br />

Die Teilnehmer/innen bringen ihre eigenen<br />

Projektvorhaben als Fallbeispiele ein<br />

und erfahren durch die gemeinsame Reflexion<br />

und den Input der Seminarleitung die<br />

notwendige Unterstützung zur Optimierung<br />

der Projektumsetzung.<br />

Inhalte:<br />

— Die Phasen der Veränderung bei Menschen<br />

und Organisationen<br />

— Konstruktiver Umgang mit Konflikten<br />

und Widerständen<br />

— Rolle der Führungskraft in Zeiten des<br />

Wandels<br />

— Bedeutung und Gestaltung der Kommunikationsprozesse<br />

im Change-Management<br />

— Schlüsselfaktoren erfolgreichen Vorgehens<br />

bei Veränderungsvorhaben<br />

— Veränderungsprojekte und wirkungsvolle<br />

Führungsstrategien<br />

WA AZ NA1 vom 18.—20. 6. 2008<br />

Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referentin: Petra Birkenbach<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

8. 4. 2008<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Petra Birkenbach<br />

1.6 Typgerechtes Führen<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Hintergründe <strong>für</strong> typgerechtes Führen kennen<br />

lernen<br />

Das eigene Führungsverhalten im Hinblick<br />

auf Wertschätzung und Anpassung an andersartiges<br />

Verhalten reflektieren können<br />

Die eigene Führungsfähigkeit flexibel und<br />

typgerecht einsetzen können<br />

Das Engagement und die Kompetenz der<br />

Mitarbeiter/innen unterstützen können<br />

Objektive und effektive Beurteilungen der<br />

Mitarbeiter-Leistungen fertigen können<br />

Seminarinhalt: Der spezielle Schwerpunkt dieses Führungstrainings<br />

ist <strong>das</strong> Erkennen und die<br />

Umsetzung der eigenen Fähigkeit zum<br />

„typgerechten“ Führen von Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter. Durch dieses Training<br />

wird die funktionsbasierte Autorität der


Seite 2268 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

Führungskräfte (fachlich und hierarchisch<br />

bedingte Kompetenz) um die persönliche<br />

Führungsautorität erweitert.<br />

Das Seminar zielt auf die Erweiterung der<br />

Fähigkeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

im eigenen Arbeitsumfeld besser einschätzen<br />

zu können. Die Umsetzung in die<br />

tägliche Praxis — <strong>das</strong> „WIE“ der Mitarbeiterbeurteilung<br />

— wird insbesondere<br />

durch den Einsatz von methodisch aufgebauten<br />

Lerninstrumenten als Teilnehmerunterlagen<br />

unterstützt.<br />

Inhalte:<br />

— Grundlagen des Verhaltens<br />

— Hintergründe des DISG ® -Persönlichkeitsmodells<br />

— Führung durch Selbstführung<br />

— Wertschätzung von Andersartigkeit<br />

— Zusammenhang von produktiver und<br />

non-produktiver Führung mit Mitarbeiterleistung<br />

— Einschätzung des Mitarbeiters anhand<br />

von Lerninstrumenten<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Hans-Joachim Pasch<br />

I 64 Ansprechpartnerin: Helga Neeb Tel.: 06 11/3 53 15 41<br />

2. Aktuelle Herausforderungen an Gesellschaft, Staat, Verwaltung<br />

Fortbildungsmaßnahmen zu gesellschaftspolitischen Themen<br />

von übergeordneter Bedeutung, die die Auseinandersetzung<br />

mit aktuellen und zukünftigen Entwicklungen und<br />

die Reflexion über deren Auswirkungen auf die Verwaltung<br />

ermöglichen.<br />

2.1 Kolloquium zur staatswissenschaftlichen Fortbildung: Die<br />

Zukunft Hessens denken<br />

Zielgruppe: Spitzenführungskräfte und Führungskräfte<br />

der mittleren Leitungsebene<br />

Seminarziel: Reflexion über gesellschaftliche, wirtschaftliche<br />

und politische Entwicklungen<br />

und deren Einfluss auf die öffentliche Verwaltung;<br />

Überlegungen anstellen, ob und wie die hessische<br />

Verwaltung auf diese Entwicklungen<br />

reagieren könnte.<br />

Seminarinhalt: Gesellschaftliche Veränderungen seit den<br />

90er Jahren und sich abzeichnende Finanzierungsprobleme<br />

<strong>für</strong> Verwaltung und<br />

Staatstätigkeit sind Auslöser und Triebkraft<br />

<strong>für</strong> Überlegungen zur zukünftigen<br />

Rolle des Staates. Dazu gehört auch die<br />

Fragestellung, in welchem Umfang und auf<br />

welche Art und Weise der Staat zukünftig<br />

seine Aufgaben wahrnehmen wird. Aus der<br />

Vielzahl der Faktoren, die Möglichkeiten<br />

und Grenzen staatlichen Handelns heute<br />

und voraussichtlich in Zukunft bestimmen,<br />

sollen einige intensiver betrachtet werden.<br />

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten<br />

Gelegenheit, sich mit aktuellen und<br />

möglichen zukünftigen Entwicklungen und<br />

Trends auseinanderzusetzen.<br />

AH AZ KO1 „Die Kreuzzüge und ihre Bedeutung <strong>für</strong><br />

den interkulturellen Dialog bis heute: eine<br />

kritische Würdigung“<br />

am 24. 1. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: Dr. Ekkehart Rotter<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

6. 12. 2007<br />

AH AZ KO2 „Grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit<br />

und Gleichheit vor dem Gesetz“<br />

am 21. 2. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: NN<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

13. 12. 2007<br />

AH AZ KO3 „Das Pazifische Jahrhundert“<br />

am 13. 3. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: Prof. Dr. Harald Müller<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

3. 1. 2008<br />

AH AZ KO4 am 17. 4. 2008 Wiesbaden<br />

Thema und Referent wird noch im Internet<br />

unter www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de bekannt<br />

gegeben<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

7. 2. 2008<br />

AH AZ KO5 am 15. 5. 2008 Wiesbaden<br />

Thema und Referent wird noch im Internet<br />

unter www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de bekannt<br />

gegeben<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

6. 3. 2008<br />

AH AZ KO6 am 12. 6. 2008 Wiesbaden<br />

Thema und Referent wird noch im Internet<br />

unter www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de bekannt<br />

gegeben<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

3. 4. 2008<br />

4 Seminare — 1 / 2 -tägig — 2. Halbjahr<br />

I 63 Ansprechpartnerin: Anna Elzer Tel.: 06 11/3 53 15 37<br />

3. Europäische Union<br />

Fortbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse der Grundlagen,<br />

der Funktionsweise, der Organe und wichtigsten Institutionen<br />

sowie der wesentlichen Politikbereiche der Europäischen<br />

Union vermitteln und die inhaltliche Auseinandersetzung<br />

mit diesen Aspekten ermöglichen; die Kenntnisse zu<br />

Einzelfragen die EU betreffend vermitteln, die <strong>für</strong> Führungstätigkeiten<br />

in bestimmten Bereichen der hessischen<br />

Verwaltung notwendig sind.<br />

3.1 Theorie und Praxis der Europäischen Union<br />

Zielgruppe: Führungskräfte sowie sonstige Bedienstete,<br />

die dienstlich mit der EU zu tun haben insbesondere<br />

Bedienstete, die <strong>für</strong> die Mitarbeit<br />

in EU-Gremien oder Tätigkeiten in der<br />

Kommission als nationale Experten in Betracht<br />

kommen<br />

Seminarziel: Kenntnis der wichtigsten EU-Organe und<br />

-Institutionen, der historischen Entwicklung<br />

der EU; Verständnis der Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

von Bundes- und Landesregierung<br />

und der Wirkungsweise der<br />

EU auf hessisches Verwaltungshandeln<br />

Seminarinhalt: 1. Block: Geschichte der EU, Aufgaben und<br />

Arbeitsweise der Institutionen der EU,<br />

Konvent und Verfassungsvertragsentwurf,<br />

Erweiterung der EU, Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

der Bundesländer im EU-Rechtsetzungsprozess,<br />

Bewerbung nach Europa<br />

2. Block: Fahrt nach Brüssel und Luxemburg<br />

— Besuch des EP, EURH und EUGH,<br />

Vertretung des Landes Hessen bei der EU,<br />

Vertretung der Bundesrepublik Deutsch<strong>land</strong><br />

bei der EU, Gespräche mit Vertretern<br />

verschiedener Generaldirektionen der EU-<br />

Kommission<br />

EU-TP 1 Block 1 vom 16.—19. 6. 2008<br />

Schlangenbad<br />

Block 2 vom 8.—11. 9. 2008<br />

Brüssel/Luxemburg<br />

Referenten: Ralf Bingel u. a.<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

7. 4. 2008<br />

3.2 Modul 1: EU-Grundlagen<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />

betraut sind<br />

Seminarziel: Kenntnis der wichtigsten EU-Organe und<br />

-Institutionen sowie der historischen Entwicklung<br />

der EU; Verständnis der Auswirkungen<br />

auf hessisches Verwaltungshandeln;


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2269<br />

Über Grundlagen verfügen als Basis <strong>für</strong> die<br />

darauf aufbauenden Module 2 bis 10<br />

Seminarinhalt: Die Geschichte der europäischen Integration<br />

Die Säulen der Union<br />

Die Organe und Institutionen der EU<br />

Hinweis:<br />

Dieses Modul ist Basis <strong>für</strong> die darauf aufbauenden<br />

Module 2 bis 10<br />

EU GL 1 vom 10.—11. 3. 2008 Wiesbaden<br />

Referenten: European School of Governance,<br />

Berlin<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

2. 1. 2008<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

3.3 Modul 2: EU-Recht und Rechtsetzung<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />

betraut sind<br />

Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />

die EU<br />

Seminarziel: Hintergrundwissen zur Entstehung und<br />

Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales<br />

Recht gewinnen, Fehlerquellen erkennen<br />

und deren Folgen einschätzen können,<br />

die Gerichtsbarkeit der EU und die<br />

Entwicklung von Grundrechten kennen lernen<br />

Seminarinhalt: Der Bund und <strong>das</strong> Land Hessen als Akteure<br />

europäischer Rechtsetzung. Vertiefende<br />

Einblicke in die Entstehung und Umsetzung<br />

von Richtlinien der Europäischen<br />

Union<br />

Die Umsetzung von Richtlinien unter besonderer<br />

Berücksichtigung des New-Approach-Ansatzes<br />

Rechtsetzung in der Europäischen Union —<br />

konkrete und aktuelle Verfahren im Blickpunkt<br />

Die Gerichtsbarkeit und der Rechtsweg in<br />

der Europäischen Union<br />

Grundrechte und Grundwerte in der Europäischen<br />

Union<br />

EU RECHT 1 vom 28.—29. 4. 2008 Wiesbaden<br />

3.4 Modul 3: Europas neue Ordnung<br />

Referenten: European School of Governance,<br />

Berlin<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

18. 2. 2008<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />

betraut sind<br />

Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />

die EU<br />

Seminarziel: Die Teilnehmer haben einen Überblick über<br />

die derzeitige politische Situation der EU<br />

und Verfassung <strong>für</strong> Europa sowie Perspektiven<br />

der Umsetzung der deutschen und<br />

portugiesischen Ratspräsidentschaft entwickelt<br />

Seminarinhalt: Ergebnisse der deutschen Ratspräsidentschaft,<br />

Fortführung durch die portugiesische<br />

Ratspräsidentschaft<br />

Grundlagenvertrag versus Verfassung<br />

Erstellung von vier unterschiedlichen Szenarien<br />

zur Zukunft der Europäischen Union<br />

EU ENO 1 vom 5.—6. 6. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: European School of Governance,<br />

Berlin<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

27. 3. 2008<br />

3.5 Modul 4: Aktuelle Politikbereiche der EU — Öffentliche<br />

Gesundheit<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />

betraut sind<br />

Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />

die EU<br />

Seminarziel: Kennenlernen der EU-Gesundheitspolitik,<br />

Auswirkungen des Aktionsprogramms verstehen<br />

Seminarinhalt: Die Gesundheitspolitik der Europäischen<br />

Union — Zuständigkeit der Mitgliedstaaten<br />

vs. EU-weite Probleme der öffentlichen<br />

Gesundheit<br />

1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

3.6 Modul 5: Haushalt der EU und Strukturfonds<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />

betraut sind<br />

Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />

die EU<br />

Seminarziel: Kennenlernen der Finanzverfassung und<br />

des Haushalts der EU sowie des Binnenmarktes,<br />

der Grundfreiheiten und der Wirtschafts-<br />

und Währungsunion, die wichtigsten<br />

Strukturfonds <strong>für</strong> die neue Förderperiode<br />

2007—2013 kennen lernen<br />

Seminarinhalt: Die Finanzen der Europäischen Union<br />

Der Haushalt der Europäischen Union <strong>für</strong><br />

<strong>das</strong> Jahr 2007<br />

Der Europäische Binnenmarkt und die vier<br />

Grundfreiheiten<br />

Die Währungsunion<br />

Strukturfonds — Förderperiode 2007 bis<br />

2013<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

3.7 Modul 6: Beihilferecht der EU<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />

betraut sind<br />

Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />

die EU<br />

Seminarziel: Grundsätze der EU-Haushaltsführung kennen<br />

lernen, Begriffbestimmungen und<br />

Grundlagen des Beihilferechts verstehen<br />

sowie <strong>das</strong> Beihilferegime der Gemeinschaft<br />

unter politischen und rechtlichen Aspekten<br />

nachvollziehen können<br />

Seminarinhalt: Die Finanzverfassung der Europäischen<br />

Union<br />

Das Beihilferecht der Europäischen Union<br />

Beihilfenaufsicht und Rechtsschutz<br />

Fallbeispiele hessischer Sicht<br />

Sichtweise des EURH<br />

1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

3.8 Modul 7: Die Förderpolitik der EU<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />

betraut sind, zusätzlich: interessierte<br />

Beschäftigte<br />

Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />

die EU<br />

Seminarziel: Allgemeine Grundsätze der EU-Förderpolitik<br />

überblicken; aktuelle Programme und<br />

deren Nutzungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die eigene<br />

Praxis kennen lernen<br />

Seminarinhalt: Allgemeine Einführung in die Förderpolitik<br />

der Europäischen Union<br />

Aktuelle Förderprogramme <strong>für</strong> Länder,<br />

Kreise und Kommunen — Programme konkret<br />

nutzen<br />

Vorstellung klassischer Förderprogramme<br />

der Europäischen Union <strong>für</strong> Hessen


Seite 2270 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

3.9 Modul 8: Das EU-Vergaberecht<br />

Erfahrungsaustausch über bisherige Antragstellungen<br />

und Fördermaßnahmen in<br />

Hessen<br />

Bearbeitung von praktischen Beispielen<br />

1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />

betraut sind, zusätzlich: alle Bediensteten,<br />

die mit Vergaberecht zu tun haben<br />

bei Beschaffungsstellen, Zuwendungsgebenden<br />

Stellen, interne und externe Revision,<br />

Audit-Stellen und Gesellschaften<br />

des Landes<br />

Seminarziel: Selbstständigen Umgang mit Problemen<br />

des haushalts- und europarechtlichen Vergaberechts,<br />

des Vertragsrechts und anderer<br />

relevanter Rechtsbereiche erlernen<br />

Seminarinhalt: Rechtsgrundlagen des Vergaberechts<br />

Vergabeverfahren — Vergabevertrag/Auftrag<br />

e-Vergabe (Hessen, Bund, EG)<br />

Hessische Ausschreibungsdatenbank —<br />

HAD<br />

EU VERG 1 am 12.—13. 3. 2008 Weilburg/Lahn<br />

Referenten: Burkhard Kühn,<br />

Siegfried Stockhorst,<br />

Brigitta Trutzel<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

2. 1. 2008<br />

3.10 Modul 9: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />

betraut sind<br />

Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />

die EU<br />

Seminarziel: Kennenlernen der Politikfelder „Gemeinsame<br />

Außen- und Sicherheitspolitik“ und<br />

„Sicherheits- und Verteidigungspolitik der<br />

EU“;<br />

Überprüfung und Neubewertung des jeweils<br />

eigenen Standpunkts<br />

Seminarinhalt: Warum benötigt die EU eine Gemeinsame<br />

Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine<br />

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik?<br />

Inhalte:<br />

— Verantwortung Europas <strong>für</strong> die globale<br />

Sicherheit<br />

— Strategische Ziele der EU<br />

— Nahost-Konflikt und EU<br />

— Fokus auf aktuelle EU-politische<br />

„Brennpunkte“<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

3.11 Modul 10: Umsatzsteuerbetrug, Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />

und organisierten Kriminalität<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiter/innen, die mit EU-Angelegenheiten<br />

betraut sind, bevorzugt mit der<br />

Thematik befasste Bedienstete,<br />

Empfehlenswert: Grundlagenwissen über<br />

die EU<br />

Seminarziel: Kennenlernen der verschiedenen Möglichkeiten<br />

der Zusammenarbeit von Polizei,<br />

Justiz und Finanzverwaltung<br />

Seminarinhalt: Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg<br />

Amts- und Rechtshilfe in der Praxis<br />

Nutzung von Eurojust<br />

Auskunftsaustausch innerhalb von Europa<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 06 11/3 53 11 31<br />

4. Führungsaufgabe Verwaltungsmodernisierung<br />

Fortbildungsmaßnahmen, die zum Verständnis der Gründe<br />

und Ursachen von Verwaltungsmodernisierung beitragen<br />

sowie Kenntnisse über die aktuellen Reformprojekte des<br />

Landes Hessen vermitteln, insbesondere zur „Philosophie“<br />

der betriebswirtschaftlich orientierten Verwaltungssteuerung<br />

und des E-Government.<br />

Für die Seminare unter Punkt 4.1.1 und 4.1.2, die von der<br />

HZD durchgeführt werden, gilt:<br />

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den „Meldebogen<br />

Zentrale Fortbildung.doc“.<br />

Die Seminargebühren werden von der Zentralen Fortbildung<br />

aus zentralen Mitteln finanziert. Evtl. anfallende weitere<br />

Kosten sind von der entsendenden Dienststelle zu tragen.<br />

Unterkunft und Verpflegung werden nicht bereitgestellt.<br />

Es wird die jeweils entsprechende Anzahl von Fortbildungspunkten<br />

erteilt (10 Fortbildungspunkte <strong>für</strong> einen Seminartag).<br />

Für <strong>das</strong> Seminar unter Punkt 4.2, <strong>das</strong> vom und im Bildungsseminar<br />

Rauischholzhausen durchgeführt wird, gilt:<br />

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den „Meldebogen<br />

Rauischholzhausen.doc“.<br />

Die Seminargebühren und Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung<br />

werden von der Zentralen Fortbildung aus zentralen<br />

Mitteln finanziert. Reisekosten sind von der entsendenden<br />

Dienststelle zu tragen.<br />

Es wird die jeweils entsprechende Anzahl von Fortbildungspunkten<br />

erteilt (10 Fortbildungspunkte <strong>für</strong> einen Seminartag).<br />

4.1 Projektmanagement — mit Nutzung von Projektmanagement-Software<br />

Zielgruppe: Führungskräfte, die ein Projekt zu leiten<br />

oder durchzuführen haben<br />

Seminarziel: Ziele von Projektarbeit kennen;<br />

Anwendungsfelder und Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> effektives Projektmanagement kennen<br />

Seminarinhalt: „Projekte“ mit Ablauf/Zeitstruktur und<br />

Projektaufbauorganisation planen; die zugehörigen<br />

Planungstechniken beherrschen;<br />

Projektorganisation in die Aufbauorganisation<br />

einbinden; Aufgaben von Projektleitung<br />

und Teammitgliedern festlegen;<br />

Projektabwicklung überwachen und steuern;<br />

Projektarbeiten erfolgreich abschließen;<br />

mit Nutzung von Projektmanagement-Software<br />

die Effizienz von Projektarbeit steigern<br />

4.1.1 Projekte planen und abwickeln mit MindManager Pro<br />

Zielgruppe: Sie sind als Führungskraft oder als Projektleiter<br />

tätig und suchen ein einfaches<br />

Tool, mit dem Sie ein Projekt strukturiert<br />

angehen, gleichzeitig jedoch individuell und<br />

flexibel vorgehen können.<br />

Grundkenntnisse mit dem MindManager,<br />

wie Sie im Seminar „Mindmapping mit dem<br />

MindManager“ erworben werden können<br />

und Grundkenntnisse des Projektmanagements<br />

werden vorausgesetzt.<br />

Seminarziel: In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Projektmanagement-Methoden<br />

in einer einfachen<br />

aber wirkungsvollen Weise nutzen<br />

können, ohne auf komplexe Planungstools<br />

wie MS Projekt zurückgreifen zu müssen.<br />

Gerade bei kleineren Projekten reichen<br />

Form und Funktionaliät des MindManager<br />

in der Regel völlig aus. Für größere Projekte<br />

ist der Einsatz des Tools gerade zur Vorbereitung,<br />

zum Beispiel eines detaillierten<br />

Terminplans in MS Projekt hervorragend<br />

geeignet, zumal eine direkte Schnittstelle zu<br />

Projekt besteht. Am Ende des Seminars<br />

nehmen Sie die Dateien <strong>für</strong> <strong>das</strong> im Kurs<br />

entwickelte Projektportal und die einzelnen<br />

Planungstools als Vorlage <strong>für</strong> Ihre realen<br />

Projekte mit.<br />

Außerdem erhalten Sie eine 21-Tage Demo-<br />

Vollversion der aktuellen MindManager-<br />

Version


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2271<br />

Seminarinhalt: • Aufbau eines Projekt-Portals<br />

— Verknüpfte Maps<br />

— Einsatz von MapParts<br />

• Erstellen eines Projektstrukturplans<br />

• Arbeitspaketbeschreibungen<br />

— Benutzerdefinierte Eigenschaften<br />

• Einfache Terminplanung und Ressourcenverwaltung<br />

• Das Projekthandbuch als MindMap<br />

• Projektinhalte im Team erarbeiten<br />

• Der Überarbeitungsmodus<br />

1-AM-PR-MI-M-8<br />

vom 2.—3. 6. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

24. 3. 2008<br />

4.1.2 Projektplanung mit MS-Projekt-Grundlagen<br />

Zielgruppe: Projektleiter/innen und -mitarbeiter/innen,<br />

die erste Erfahrungen im Projektmanagement<br />

haben und MS Project einsetzen wollen.<br />

Vorausgesetzt werden Kenntnisse in<br />

der Bedienung von Windows.<br />

Seminarziel: Mit diesem Seminar erfahren Sie, wie Ihnen<br />

<strong>das</strong> Werkzeug MS Project helfen kann,<br />

Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen. Sie<br />

lernen, wie Sie mit Project Projektablaufpläne<br />

erstellen, Termine planen, Ressourcen<br />

verwalten und aussagefähige Berichte erstellen.<br />

Seminarinhalt: • Ein Projektstrukturplan und seine Gliederungsprinzipien<br />

• Die Oberfläche und Bedienung von Project<br />

• Aufbau von Projektplänen<br />

— Eingabe und Gliederung von Vorgängen<br />

— Abhängigkeiten zwischen Vorgängen<br />

— Terminberechnung<br />

— Aufbau von Ressourcentabellen, Zuordnung<br />

von Ressourcen<br />

• Projektverfolgung und -controlling<br />

— Aktualisierung von Terminen und<br />

Ressourcenzuordnung<br />

— Fertigstellungsgrad von Vorgängen<br />

— Soll-Ist-Vergleiche, Auswertungen<br />

• Ausdrucke und Berichte<br />

• Mehrprojekttechnik, Haupt- und Teilprojekte<br />

1-AM-PM-PR-GR-U-8<br />

vom 17.—19. 3. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

4.2 Projektmanagement und Projektführung — ein Praxisworkshop<br />

Zielgruppe: ProjektleiterInnen und MitarbeiterInnen<br />

von Projektteams, insbesondere von gerade<br />

begonnenen oder kurz vor dem Beginn stehenden<br />

Projekten<br />

Seminarziel: Ziele von Projektarbeit kennen;<br />

Anwendungsfelder und Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> effektives Projektmanagement kennen<br />

Seminarinhalt: Die TeilnehmerInnen werden mit spezieller<br />

Unterstützung an ihrem eigenen Projekt<br />

arbeiten. Sie lernen<br />

• die Vorteile der Projektorganisation und<br />

-arbeit in Abgrenzung zur Linienarbeit<br />

• die Bedeutung des Projektteams und der<br />

Zusammenarbeit<br />

• die Aufstellung von Projektzielen<br />

• die Erstellung eines Projektstrukturund<br />

Ablaufplanes (Projektphasen)<br />

• die Termin- und Ressourcenplanung<br />

• sowie Ansätze eines effizienten Projektcontrollings<br />

kennen und werden sich die einzelnen Projektinstrumente<br />

am individuellen Projekt<br />

umsetzungsreif erarbeiten.<br />

Voraussetzungen:<br />

Es empfiehlt sich die Teilnahme von 3<br />

bis 4 Personen eines Projektteams, um am<br />

eigenen Projekt arbeiten zu können. (Bei<br />

der Anmeldung bitte die Projekte angeben.)<br />

HBR 2008/025 vom 14.—15. 5. 2008 Rauischholzhausen<br />

Referenten: Dr. Manfred Ehlers,<br />

Dr. Wilhelm Süßmann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

25. 3. 2008<br />

1 Seminar — 2. Halbjahr<br />

4.3 Ziele und Inhalte der Verwaltungsmodernisierung<br />

Zielgruppe: Führungskräfte der unteren Leitungsebene<br />

Seminarziel: Vertiefung und Auffrischung der Kenntnisse<br />

über die Ursachen der Verwaltungsreform<br />

und <strong>das</strong> Zusammenwirken der einzelnen<br />

Elemente der NVS nach der Einführung<br />

des Produkthaushalts; Kenntnis<br />

der Funktion der neuen Instrumente des<br />

Rechnungswesens im Rahmen der NVS.<br />

Förderung der Einsicht in die Notwendigkeit<br />

der Verwaltungs-Modernisierung und<br />

Steigerung der Motivation zur Mitwirkung<br />

daran<br />

Seminarinhalt: Der aktuelle Stand der Verwaltungsreform<br />

in Hessen sowie die wichtigsten Elemente<br />

der NVS und der Verwaltungsmodernisierung<br />

im Überblick: Ziele, Produkte, Leistungen,Zielvereinbarungen/Kontraktmanagement,<br />

Budgetierung, Produkthaushalt,<br />

E-Government, Organisation, Motivation<br />

und Führung.<br />

Schulungen werden auf Anforderung bereit<br />

gestellt.<br />

2-tägig oder 3-tägig nur als Inhouse-Veranstaltung<br />

— nach Bedarf auf Anfrage<br />

Referent: Erhard Nietzel<br />

I 65 Ansprechpartnerin: Martina Stoklossa Tel.: 06 11/3 53 14 59<br />

5. Führungsaufgabe Personal<br />

Fortbildungsmaßnahmen,<br />

— die Kenntnisse der Rechtsgrundlagen im Personalwesen<br />

sowie im Personalmanagement vermitteln und zur Handhabung<br />

von Personalführungsaufgaben (zum Beispiel Beurteilung,<br />

leistungsorientierte Bezahlung) qualifizieren;<br />

— die die Bedeutung von Personalmanagement und Personalentwicklung<br />

im Zusammenhang mit der NVS und dem<br />

Modernisierungsprozess im Dienst- und Tarifrecht vermitteln<br />

und zu einer Personalsteuerung gemäß den neuen<br />

Anforderungen und mit den neuen Instrumenten qualifizieren;<br />

die Führungskräfte <strong>für</strong> die Belange von Beschäftigten mit<br />

familiären Verpflichtungen sensibilisieren und ihnen Kenntnisse<br />

über Instrumente zur besseren Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf (zum Beispiel Teilzeitarbeit, Telearbeit) vermitteln.<br />

5.1 Personalentwicklung und Personalmanagement auf der<br />

obersten Leitungsebene<br />

Zielgruppe: Spitzenführungskräfte:<br />

Mandantenleitungen, Abteilungsleiterinnen<br />

und -leiter in den obersten Landesbehörden<br />

sowie Gremienvertreter und -vertreterinnen<br />

(Personalräte, Frauenbeauftragte,<br />

Schwerbehindertenvertretungen)<br />

Seminarziel: Verständnis der Bedeutung von strategischer<br />

Personalentwicklung und Personalmanagement<br />

im Zusammenhang mit der<br />

NVS<br />

Seminarinhalt: Die strategischen Aspekte von Personalmanagement<br />

und Personalentwicklung<br />

Personalentwicklung und PE-Instrumente<br />

gezielt einsetzen, um bei Umstrukturierungs-<br />

und Umorganisationsprozessen die<br />

Ziele der Verwaltungsmodernisierung mit


Seite 2272 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

den Interessen der Beschäftigten in Einklang<br />

zu bringen<br />

Vermittlung der neuen rechtlichen Grundlagen<br />

und ihrer Handhabung im Rahmen<br />

der Personalsteuerung und -entwicklung<br />

2 Seminare — 2. Halbjahr —<br />

2 verschiedene Piloten<br />

5.2 Familienbewusste Führung — Leben und Arbeiten im<br />

Gleichgewicht<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen sowie<br />

Gremienvertreter und -vertreterinnen<br />

(Personalräte, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen)<br />

Seminarziel: Mit der Aufgabenstellung der Personalführung<br />

besser umgehen können<br />

Seminarinhalt: Die Landesregierung will mit konkreten<br />

Handlungsvorschlägen und Initiativen die<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> einen gesellschaftlichen<br />

Klimawandel zugunsten von mehr<br />

Familien- und Kinderfreundlichkeit schaffen.<br />

Das Seminar befasst sich mit dem<br />

Aspekt, wie Regelungen zur besseren Vereinbarkeit<br />

von Arbeits- und Privatleben so<br />

eingesetzt werden können, <strong>das</strong>s sie sowohl<br />

den Beschäftigten und Führungskräften als<br />

auch den Dienststellen Nutzen bringen.<br />

Außerdem werden verschiedene personalwirtschaftliche<br />

Instrumente zur besseren<br />

Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgezeigt<br />

und ihre praktische Handhabung<br />

vorgestellt. Dazu gehören zum Beispiel<br />

Möglichkeiten der Kinderbetreuung, Flexibilisierung<br />

von Arbeitszeit, Telearbeit,<br />

Gesundheitsmanagement. Je nach Interesse<br />

der Teilnehmer besteht die Gelegenheit,<br />

sich in verschiedenen Arbeitsgruppen näher<br />

mit einem Thema zu beschäftigen.<br />

Nach Bedarf auf Anfrage auch als Inhouse-<br />

Veranstaltung möglich<br />

P AZ FF 1 am 17. 3. 2008 Kassel<br />

Referenten: Sabine Fellner von Feldegg,<br />

Manfred Serwe<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

2 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Dietmar Rehm, Rita Reiter-Mollenhauer<br />

5.3 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, vorrangig<br />

Spitzenführungskräfte sowie Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter, die Gleichstellungs-<br />

und Antidiskriminierungspolitik<br />

umsetzen<br />

Seminarziel: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz<br />

(AGG) zur Antidiskriminierung in seinen<br />

wesentlichen Teilen kennen,<br />

Ursprung, Chancen und Grenzen des Gesetzes<br />

kennen lernen<br />

Die Wahrnehmung von Diskriminierung<br />

schärfen<br />

Handlungsmöglichkeiten zur Beseitigung<br />

von Benachteiligung kennen lernen<br />

Seminarinhalt: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz<br />

zur Antidiskriminierung ist der<br />

Arbeitgeber seit dem 18. August 2006 verpflichtet,<br />

alle erforderlichen Maßnahmen<br />

zum Schutz vor Benachteiligung wegen der<br />

im Gesetz genannten Merkmale (ethnische<br />

Herkunft, Geschlecht, Behinderung,<br />

Lebensalter, Religion, Weltanschauung,<br />

sexuelle Identität) zu treffen.<br />

Damit Führungskräfte der Landesverwaltung<br />

und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

die Entscheidungen gegenüber Menschen<br />

vorbereiten und durchführen müssen,<br />

nicht mit dem Vorwurf der Diskriminierung<br />

konfrontiert werden können, ist es<br />

notwendig, die EU-Richtlinien zur Antidiskriminierungspolitik<br />

und ihre Umsetzung<br />

im deutschen Recht zu kennen<br />

Ein besonderer Hinweis:<br />

In Ergänzung zu den Präsenzseminaren<br />

stellt die Zentrale Fortbildung auf der Fortbildungsplattform<br />

der hessischen Landesverwaltung<br />

<strong>das</strong> e-learning-Programm zum<br />

AGG in einer Version <strong>für</strong> Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter und in einer Version <strong>für</strong><br />

Führungskräfte zur Verfügung —<br />

www.fortbildung.e-learning.<strong>hessen</strong>.de<br />

P AZ AGG1 am 7. 4. 2008 Kassel<br />

Referent: Holger Michael Arndt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

28. 1. 2008<br />

P AZ AGG2 am 14. 4. 2008 Wiesbaden<br />

Referenten: Ralf Gaumann,<br />

Dirk Liebermann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 4. 2. 2008<br />

P AZ AGG3 am 23. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentin: Kristina Stubbe<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

13. 2. 2008<br />

P AZ AGG4 am 8. 5. 2008 Wiesbaden<br />

Referenten: Ralf Gaumann,<br />

Dirk Liebermann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

28. 2. 2008<br />

P AZ AGG5 am 29. 5. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentin: Kristina Stubbe<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

20. 3. 2008<br />

5 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

LBA — Ansprechpartner: Matthias Rehn Tel.: 06 11/3 53 12 06<br />

Für die Seminare unter Punkt 5.4 bis 5.5 gilt:<br />

Für Seminare aus diesem Themenbereich, die vom LBA durchgeführt<br />

werden, verwenden Sie bitte den Meldebogen <strong>für</strong> die Zentrale<br />

Fortbildung. Dieser Meldebogen ist über den Dienstweg an die<br />

Fortbildungsbeauftragten des jeweiligen Ressorts zu leiten. Die<br />

Anmeldung durch die Ressorts an den LBA bitte nur per E-Mail<br />

direkt an LBA@hmdis.<strong>hessen</strong>.de senden.<br />

Für die Seminardauer wird die jeweils entsprechende Anzahl von<br />

Fortbildungspunkten erteilt (10 Fortbildungspunkte <strong>für</strong> einen Seminartag).<br />

Bei der Teilnahme gelten die Konditionen des LBA, siehe dazu die<br />

Anmerkungen im Anschluss an die Seminarbeschreibungen des<br />

LBA Punkt unter Punkt 18.1 bis 18.8.<br />

5.4 Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter<br />

Angehöriger der hessischen Landesverwaltung<br />

— Integrationsrichtlinien —<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen,<br />

Beauftragte des Arbeitgebers nach § 98<br />

SGB IX<br />

Seminarziel: Die Integrationsrichtlinien und den Integrationsfonds<br />

kennen und nutzen lernen.<br />

Seminarinhalt: Die zurzeit geltenden Integrationsrichtlinien<br />

verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf<br />

des 31. 12. 2007. Voraussichtlich zum 1. 1.<br />

2008 treten neue Integrationsrichtlinien in<br />

Kraft. Den Teilnehmenden soll ein Gesamtüberblick<br />

über Bestehendes und Neues<br />

vermittelt werden.<br />

Die Fördermöglichkeiten im Rahmen des<br />

Integrationsfonds des Landes Hessen werden<br />

erläutert.<br />

LBA 148 am 10. 4. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />

Referenten: Klaus Herrmann,<br />

Clemens Beraus,<br />

Karl-Heinz Theis<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

25. 2. 2008<br />

LBA 150 am 30. 4. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />

Referenten: Klaus Herrmann,<br />

Clemens Beraus,<br />

Karl-Heinz Theis<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

19. 3. 2008


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2273<br />

2 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referenten: Klaus Herrmann,<br />

Clemens Beraus,<br />

Karl-Heinz Theis<br />

5.5 Integration und Förderung<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen,<br />

Beauftragte des Arbeitgebers nach § 98<br />

SGB IX<br />

Seminarziel: Kenntnisse zur Integration schwerbehinderter<br />

Menschen nach dem SGB IX und zu<br />

Förderungs- und Eingliederungshilfen nach<br />

dem Integrationsfonds erlangen.<br />

Seminarinhalt: Die Landesregierung hat sich <strong>für</strong> die Förderung<br />

schwerbehinderter und denen<br />

gleichgestellter Menschen in der Landesverwaltung<br />

ausgesprochen. Die Beschäftigungsquote<br />

soll auf Dauer über sechs Prozent<br />

und somit deutlich über der gesetzlichen<br />

Grenze des SGB IX gehalten werden.<br />

Die Teilnehmer erhalten Kenntnis über <strong>das</strong><br />

Recht auf Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />

Menschen und die Maßnahmen<br />

der Hessischen Landesregierung zur Eingliederung<br />

von schwerbehinderten Menschen<br />

in die Landesverwaltung.<br />

LBA 149 vom 21. bis 25. 4. 2008 Borken (Hessen)<br />

Referenten: Karl-Heinz Theis,<br />

Clemens Beraus<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

21. 1. 2008<br />

5.6 Instrumente und rechtliche Grundlagen von Personalführung<br />

Zielgruppe: Führungskräfte der mittleren und unteren<br />

Leitungsebene mit Personalentwicklungsund<br />

Personalmanagementaufgaben<br />

Seminarziel: Kenntnis zentraler Rechtsgrundlagen<br />

Möglichkeiten dezentraler, konkreter Personalentwicklung<br />

kennen<br />

Wege zur effizienten Personalentwicklung<br />

(PE) finden<br />

Potenziale erkennen und fördern<br />

Spektrum an PE-Maßnahmen nutzen<br />

Bedarf an PE in Mitarbeitergesprächen erkennen<br />

(zum Beispiel in Jahres-, Beurteilungs-<br />

oder Rückkehrgesprächen)<br />

Seminarinhalt: Personalführung bedeutet die permanente<br />

Beschäftigung mit der Leistungsfähigkeit<br />

und -bereitschaft der Mitarbeiter/innen.<br />

Dabei ist es wichtig, <strong>das</strong> Potenzial jedes<br />

Einzelnen richtig einzuschätzen, die Aufgaben<br />

entsprechend zuzuteilen und Kompetenzen<br />

zu fördern. Eine Aufgabe, die oft<br />

leichter scheint, als sie in der Praxis ist.<br />

Der Workshop wird Führungskräfte dabei<br />

unterstützen, diesen vielfältigen Anforderungen<br />

leichter gerecht zu werden. Die Teilnehmer/innen<br />

können individuelle Fragestellungen<br />

und Herausforderungen ihrer<br />

Personalarbeit einbringen. So können praxisnahe<br />

Lösungsmöglichkeiten durch den<br />

Einsatz von Personalentwicklungsmaßnahmen<br />

diskutiert werden.<br />

P AZ IGP1 am 24. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentin: Antje Schuck-Schmidt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

14. 2. 2008<br />

1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Antje Schuck-Schmidt<br />

Für die Seminare unter Punkt 5.7 bis 5.9<br />

gilt:<br />

Für die Seminare, die vom HCC durchgeführt<br />

werden, verwenden Sie bitte <strong>das</strong><br />

HCC-eigene Anmeldeformular.<br />

Die Seminargebühren werden von der Zentralen<br />

Fortbildung aus zentralen Mitteln<br />

finanziert. Evtl. anfallende weitere Kosten<br />

sind von der entsendenden Dienststelle zu<br />

tragen. Unterkunft und Verpflegung werden<br />

nicht bereitgestellt.<br />

Für die Seminardauer wird die jeweils entsprechende<br />

Anzahl von Fortbildungspunkten<br />

erteilt (10 Fortbildungspunkte <strong>für</strong> einen<br />

Seminartag).<br />

5.7 Systemüberblick <strong>für</strong> Führungskräfte (HR-ÜB-FK)<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen mit<br />

personalwirtschaftlichen Aufgaben oder<br />

mit Interesse an personalwirtschaftlichen<br />

Fragestellungen<br />

Seminarziel: Die SAP-HR-Komponenten und wichtigsten<br />

Berichte kennen<br />

Die Integration innerhalb des HR-Moduls<br />

und zu anderen Modulen einordnen können<br />

Das Berechtigungskonzept als Rahmen der<br />

personalwirtschaftlichen Aktivitäten im<br />

System kennen<br />

Seminarinhalt: Führungskräfte mit personalwirtschaftlichen<br />

Aufgaben oder mit Interesse an personalwirtschaftlichen<br />

Fragestellungen erhalten<br />

eine Systemdemonstration, die eine<br />

Darstellung der zentralen Komponenten<br />

und ausgewählter Berichte im HR-Modul<br />

umfasst. Weiteres Augenmerk wird den<br />

Aspekten der Integration und des Berechtigungskonzeptes<br />

gewidmet.<br />

4 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

5.8 SAP Berichtswesen (HR-BW)<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Konzept und Grundfunktionalitäten des<br />

SAP-HR-Moduls und des Berichtswesens<br />

kennen und anwenden. Eine Auswahl der<br />

<strong>für</strong> den Personalbereich relevanten Berichte<br />

kennen, aufrufen und verwenden können.<br />

Die Anwendung grundlegender Funktionalitäten<br />

auf weitere Berichte übertragen<br />

können<br />

Seminarinhalt: Das HR-Berichtswesen des SAP-Systems<br />

liefert Führungskräften bei der Leitung ihres<br />

Verantwortungsbereichs wesentliche<br />

Entscheidungsgrundlagen. Um dieses Instrument<br />

sinnvoll einsetzen und nutzen zu<br />

können, ist die Handhabung allgemeiner<br />

und spezieller Funktionalitäten sowie die<br />

Analyse der Berichtsdaten notwendig. Der<br />

Grundkurs vermittelt einen Überblick über<br />

<strong>das</strong> Konzept des SAP-HR-Moduls und des<br />

Berichtswesens, macht aber auch mit den<br />

Grundfunktionalitäten vertraut und legt<br />

die Basis <strong>für</strong> einen sicheren Umgang mit<br />

den Berichten in SAP HR.<br />

Dieses Angebot richtet sich an Interessenten,<br />

die keine Vorkenntnisse in der Anwendung<br />

von SAP HR haben.<br />

2 Seminare — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

5.9 SAP-Berichtswesen <strong>für</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

mit Vorkenntnissen (HR-BW-VK)<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Konzept, Grundfunktionalitäten und spezielle<br />

Funktionalitäten des Berichtswesens<br />

kennen und anwenden.<br />

Eine Auswahl der <strong>für</strong> den Personalbereich<br />

relevanten Berichte kennen, aufrufen und<br />

verwenden können.<br />

Die Anwendung grundlegender Funktionalitäten<br />

auf weitere Berichte übertragen<br />

können.<br />

Seminarinhalt: Das HR-Berichtswesen des SAP-Systems<br />

liefert Führungskräften bei der Leitung ihres<br />

Verantwortungsbereichs wesentliche<br />

personalwirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen.<br />

Um dieses Instrument sinnvoll<br />

einsetzen und nutzen zu können, ist die<br />

Handhabung allgemeiner und spezieller<br />

Funktionalitäten sowie die Analyse der Berichtsdaten<br />

notwendig. Der Grundkurs vermittelt<br />

einen Überblick über <strong>das</strong> Konzept


Seite 2274 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

des Berichtswesens, macht mit Grundfunktionalitäten<br />

und speziellen Funktionalitäten<br />

vertraut und legt somit die Basis<br />

<strong>für</strong> einen sicheren Umgang mit dem HR-Berichtswesen.<br />

Dieses Angebot richtet sich an Interessenten,<br />

die bereits eine SAP-HR-Einführungsveranstaltung<br />

(HR-EV) besucht haben;<br />

der Programmablauf baut auf den Vorkenntnissen<br />

der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

auf.<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

5.10 Mobbing — erkennen, vorbeugen, beraten<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen; leitende<br />

Mitarbeiter/innen von Personalreferaten;<br />

Interessenvertreter/innen<br />

Seminarziel: Die Teilnehmer/innen kennen<br />

Erkennungs- und Unterscheidungsmerkmale<br />

von Mobbing und „normalen“ Arbeitskonflikten<br />

die Auswirkungen von Mobbing auf den<br />

Einzelnen und auf die Organisation<br />

Verläufe von Mobbing-Prozessen<br />

Präventionsmöglichkeiten<br />

Interventionsmöglichkeiten<br />

Seminarinhalt: Mobbing stellt eine Gefahrenquelle dar und<br />

kann zu einer erheblichen Belastung im Arbeitsalltag<br />

werden. Diese Fortbildung ist<br />

<strong>für</strong> Führungskräfte gedacht, die nicht warten<br />

wollen, bis sich Arbeitsstress und Spannungen<br />

im Klima der Zusammenarbeit zu<br />

handfesten und destruktiven Konflikten<br />

verfestigen. In dem Seminar wird <strong>das</strong> nötige<br />

Wissen zu der Thematik vermittelt,<br />

Handlungsmöglichkeiten <strong>für</strong> konkrete Situationen<br />

aufgezeigt und ein Maßnahmekatalog<br />

<strong>für</strong> Mobbing-Prozesse in verschiedenen<br />

Eskalationsstufen erarbeitet<br />

1-tägig — nur als Inhouse-Veranstaltung<br />

— nach Bedarf auf Anfrage<br />

Referentin: Gisela Blümmert<br />

5.11 Umgang mit Alkohol<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Handlungssicherheit in der Vorgehensweise<br />

bei vermuteten oder festgestellten Alkoholproblemen<br />

von Mitarbeiter/innen<br />

Seminarinhalt: Trotz relativer Häufigkeit von Alkoholmissbrauch<br />

und Alkoholgefährdung in<br />

Unternehmen und Verwaltung wird <strong>das</strong><br />

Konfliktthema „Alkohol am Arbeitsplatz<br />

meist tabuisiert und selten offen kommuniziert.<br />

In dem Seminar erfahren Führungskräfte,<br />

wie sie in dieser Konfliktsituation<br />

handlungsfähiger werden. Es soll dazu<br />

ermutigen, bei Verdacht <strong>das</strong> Gespräch mit<br />

den Betroffenen zu suchen und es zeigt die<br />

Möglichkeiten auf, mit dem Thema souverän<br />

umzugehen, damit Alkoholgefährdung<br />

nicht dauerhaft zu Alkoholmissbrauch<br />

wird.<br />

Konkrete Inhalte sind:<br />

— Einführung in <strong>das</strong> Themenfeld „Alkohol“<br />

— Der alkoholgefährdete oder -kranke Beschäftigte<br />

— Intervention als Führungsaufgabe<br />

— Das Erstgespräch mit den betroffenen<br />

Personen<br />

— Strategien am Arbeitsplatz<br />

1-tägig — nur als Inhouse-Veranstaltung<br />

— nach Bedarf auf Anfrage<br />

Referentin: Barbara Köhler, c-top<br />

5.12 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Erkennen der Rolle und Aufgabe von Führungskräften<br />

als Vorgesetzte, Herstellung<br />

einer Handlungskompetenz mit Berücksichtigung<br />

der vorgegebenen Rahmenbedingungen,<br />

Sensibilisierung <strong>für</strong> Gefühle<br />

und Handlungsweisen von Betroffenen<br />

Seminarinhalt: Das Seminar behandelt die Problematik<br />

der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz,<br />

den Rechtsschutz <strong>für</strong> die Betroffenen und<br />

die Handlungspflichten des Dienstsvorgesetzten.<br />

Es macht mit konkreten Handlungsmöglichkeiten<br />

vertraut.<br />

Inhalt<br />

— Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?<br />

Definition und Begriffsklärung<br />

— Mythen, Be<strong>für</strong>chtungen und Haltungen<br />

— Die Folgen <strong>für</strong> die Betroffenen<br />

— Rechtliche Grundlagen<br />

— Handlungsmöglichkeiten — vom Hörensagen<br />

über <strong>das</strong> erste Gespräch bis<br />

zur stabilen Unterstützung<br />

— Prävention — Strukturen und Umgangsformen<br />

1-tägig — nur als Inhouse-Veranstaltung<br />

— nach Bedarf auf Anfrage<br />

Referentin: Anette Diehl<br />

5.13 Unterstützung <strong>für</strong> pflegende Angehörige<br />

Zielgruppe: Alle interessierten Beschäftigten<br />

Seminarziel: Kenntnis unterschiedlicher Sichtweisen<br />

von Pflegebedürftigen und ihrem Umfeld<br />

sowie Hilfs- und Unterstützungsangebote<br />

<strong>für</strong> Angehörige<br />

Seminarinhalt: Wird ein nahe stehender Mensch pflegebedürftig,<br />

sehen sich Angehörige in vielen<br />

Fällen mit einer unbekannten und somit<br />

verunsichernden Situation konfrontiert.<br />

Pflegebedürftigkeit wird von den betroffenen<br />

Menschen häufig mit dem Ende des<br />

selbstbestimmten Lebens in der eigenen<br />

Häuslichkeit verbunden. Die Auseinandersetzungen<br />

mit dieser neuen Lebenssituation<br />

ist nicht nur <strong>für</strong> sie selbst, sondern<br />

auch <strong>für</strong> die pflegenden Angehörigen von<br />

Ängsten und unterschiedlichen Erwartungen<br />

geprägt. Es werden deshalb drei Themenkomplexe<br />

eingehend beleuchtet:<br />

1. Hilfs- und Pflegebedürftigkeit<br />

— Was heißt <strong>das</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> Umfeld und die<br />

Betroffenen?<br />

2. Unterstützungs- und Hilfsangebote<br />

— Wie sehen sie aus?<br />

— (ambulant, teilstationär, stationär)<br />

3. Leistungsangebote<br />

— Wohnraumanpassung, Finanzierungsund<br />

Schulungsmöglichkeiten<br />

— u. a.<br />

P AZ PFA1 Termin wird noch bekannt gegeben.<br />

Referentin Michaela Hach<br />

2 Seminare — 1 / 2 -tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Michaela Hach<br />

I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 06 11/3 53 11 31<br />

5.14 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />

Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Erstbeurteiler<br />

Zielgruppe: Führungskräfte mit der Funktion der Erstbeurteilerin/des<br />

Erstbeurteilers<br />

Seminarziel: Führungskräfte gewinnen mehr Sicherheit<br />

und Professionalität durch die gezielte<br />

Schulung einer differenzierten Wahrnehmung<br />

von persönlichen Fähigkeiten und<br />

deren objektiver Bewertung und erlangen<br />

durch die Vermittlung und Erprobung von<br />

Methoden eine solide Basis <strong>für</strong> die Durchführung<br />

von Beurteilungsgespräche<br />

Seminarinhalt: Die neuen Richtlinien stellen einen Paradigmenwechsel<br />

dar. Sie sind künftig die<br />

Grundlage <strong>für</strong> eine <strong>land</strong>esweite, nach einheitlichen<br />

Kriterien erfolgende Beurteilung


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2275<br />

der Beschäftigten. Aufgrund der in den<br />

Richtlinien enthaltenen Vorgaben kommen<br />

auf die Führungskräfte neue Anforderungen<br />

zu. Diese Fortbildungsmaßnahme soll<br />

den Führungskräften Handlungskompetenz<br />

hinsichtlich ihrer Funktion als Erstbeurteiler<br />

vermitteln. Es geht in diesem Seminar<br />

neben Fragen der Beobachtung und<br />

Wahrnehmung vor allem um<br />

— Kriterien und Anhaltspunkte <strong>für</strong> die Bewertung<br />

der zu beurteilenden Leistungen,<br />

Fähigkeiten und Potenziale<br />

— <strong>das</strong> Gewinnen von praktischen Erfahrungen<br />

mit Beurteilungsgesprächen.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Seminarteilnahme<br />

ist der vorherige Besuch der halbtägigen<br />

ressortinternen Informationsveranstaltung<br />

zu den Beurteilungsrichtlinien. Für Ihre<br />

Anmeldung verwenden Sie bitte den „Meldebogen<br />

ZF Beurteilungsrichtlinien.doc“.<br />

Die Seminare P AZ BE 1 bis P AZ BE 12<br />

wurden bereits im Staatsanzeiger am 15. 10.<br />

2007 vorab ausgeschrieben.<br />

P AZ BE 1 vom 15.—16. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

6. 11. 2007<br />

P AZ BE 2 vom 16.—17. 1. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referentin: Stefanie Philippi<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

7. 11. 2007<br />

P AZ BE 3 vom 21.—22. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referentin: Stefanie Philippi<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

12. 11. 2007<br />

P AZ BE 4 vom 22.—23. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

13. 11. 2007<br />

P AZ BE 5 vom 29.—30. 1. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

20. 11. 2007<br />

P AZ BE 6 vom 18.—19. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />

Referentin: Stefanie Philippi<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

10. 12. 2007<br />

P AZ BE 7 vom 26.—27. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

18. 12. 2007<br />

P AZ BE 8 vom 28.—29. 2. 2008 Grünberg (Sporthotel)<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

19. 12. 2007<br />

P AZ BE 9 vom 5.—6. 3. 2008 Grünberg (Sporthotel)<br />

Referentin: Stefanie Philippi<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

19. 12. 2007<br />

P AZ BE 10 vom 11.—12. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 2. 1. 2008<br />

P AZ BE 11 vom 13.—14. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referenten: Team Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 1. 2008<br />

P AZ BE 12 vom 17.—18. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referentin: Stefanie Philippi<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 0611/3 53 11 31<br />

5.15 Beurteilen als Führungsaufgabe — Anwendung der neuen<br />

Beurteilungsrichtlinien — Seminar <strong>für</strong> Zweitbeurteiler<br />

Zielgruppe: Führungskräfte mit der Funktion der<br />

Zweitbeurteilerin/des Zweitbeurteilers<br />

Seminarziel: Führungskräfte gewinnen durch die Aneignung<br />

von geeigneten Methoden und<br />

durch die Reflexion möglicher Probleme<br />

mehr Sicherheit und Professionalität <strong>für</strong><br />

die Beurteilungspraxis in der Rolle des<br />

Zweitbeurteilers<br />

Seminarinhalt: Die neuen Richtlinien stellen einen Paradigmenwechsel<br />

dar. Sie sind künftig die<br />

Grundlage <strong>für</strong> eine <strong>land</strong>esweite, nach einheitlichen<br />

Kriterien erfolgende Beurteilung<br />

der Beschäftigten. Aufgrund der in den<br />

Richtlinien enthaltenen Vorgaben kommen<br />

auf die Führungskräfte neue Anforderungen<br />

zu. Diese Fortbildungsmaßnahme soll<br />

den Führungskräften Handlungskompetenz<br />

hinsichtlich ihrer Funktion als Zweitbeurteiler<br />

vermitteln. Es geht in diesem Seminar<br />

neben grundsätzlichen Fragen der Beobachtung<br />

und Wahrnehmung vor allem<br />

um<br />

— die Bildung von Vergleichsgruppen<br />

— Beurteilungsgerechtigkeit<br />

— die Leitung von Maßstäbekonferenzen<br />

— die Organisation, Moderation und die<br />

Inhalte von Beurteilerkonferenzen<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Seminarteilnahme<br />

ist der vorherige Besuch der halbtägigen<br />

ressortinternen Informationsveranstaltung<br />

zu den Beurteilungsrichtlinien. Für Ihre<br />

Anmeldung verwenden Sie bitte den „Meldebogen<br />

ZF Beurteilungsrichtlinien.doc“.<br />

Die Seminare P AZ BZ 1 bis P AZ BZ 4 wurden<br />

bereits im Staatsanzeiger vom 15. 10.<br />

2007 vorab ausgeschrieben.<br />

P AZ BZ 1 vom 16.—17. 1. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referentin: Hannelore Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

7. 11. 2007<br />

P AZ BZ 2 vom 31. 1.—1. 2. 2008 Homberg (Ohm)<br />

Referent: Bertram Gintner (Team Nosseck)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

22. 11. 2007<br />

P AZ BZ 3 vom 12.—13. 2. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referent: Theo Becker (Team Nosseck)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

4. 12. 2007<br />

P AZ BZ 4 vom 18.—19. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referentin: Hannelore Nosseck<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 8. 1. 2008<br />

5.16 Ethik und Integrität<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />

Maßnahmen ergreifen wollen, Korruption<br />

in ihren vielschichtigen Erscheinungsformen<br />

zu erkennen und zu verhindern<br />

Seminarziel: Die Teilnehmer/innen entwickeln ein geschärftes<br />

Bewusstsein <strong>für</strong> die Bedeutung<br />

von „Ethik und Integrität“ <strong>für</strong> die Verwaltung,<br />

sie erkennen nicht integres Verhalten<br />

leichter, sie verfügen über Handlungsmöglichkeiten<br />

zur Verhinderung von Korruption<br />

Seminarinhalt: Korruption stellt ein gravierendes Problem<br />

<strong>für</strong> Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft<br />

dar. Nicht nur in den letzten Wochen<br />

und Monaten wird Deutsch<strong>land</strong> durch<br />

schwere Fälle von Korruption in Verwaltung<br />

und Wirtschaft erschüttert. Der materielle<br />

Schaden, der durch Korruption herbeigeführt<br />

wird, ist immens — der immaterielle<br />

Schaden im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit<br />

und Glaubwürdigkeit von<br />

Gesellschaft und Staat ist kaum abzuschätzen.<br />

Nur eine konsequente Eindämmung von<br />

Korruption kann helfen, diese schwerwiegenden<br />

Einbußen einzudämmen. Dem praxisorientierten<br />

Bereich der Vorbeugung von<br />

Korruption kommt in dem Seminar ein be-


Seite 2276 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

sonders hoher Stellenwert zu. Die Sensibilisierung<br />

der Teilnehmenden steht im<br />

Vordergrund der Veranstaltung.<br />

Schwerpunkte:<br />

— Einführung in <strong>das</strong> Seminarthema —<br />

Was ist Korruption?<br />

— Indikatoren <strong>für</strong> Korruption und Korruptionsgefährdung<br />

— Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

— Ethische Standards in Wirtschaft und<br />

Verwaltung — Von der Notwendigkeit<br />

der Sensibilisierung<br />

— Ansatzpunkte bei der Korruptionsbekämpfung<br />

— Führungskräfteverhalten als unabdingbarer<br />

Baustein der Korruptionsbekämpfung<br />

— Beispiele erfolgreicher Korruptionsbekämpfung<br />

— Best Practice<br />

P AZ EI 1 vom 17.—18. 4. 2008 Kelkheim (Taunus)<br />

Referent: Holger-Michael Arndt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 2. 2008<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

5.17 Disziplinarrecht<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen mit<br />

Personalleitungsfunktion<br />

Seminarziel: Kenntnis der einschlägigen Vorschriften<br />

zum Disziplinarrecht<br />

Seminarinhalt: Wesen, Funktion und geschichtliche Entwicklung<br />

des Disziplinarrechts<br />

Eckpunkte des neuen Disziplinarrechts<br />

Grundfragen des materiellen Disziplinarrechts<br />

Legalitätsprinzip<br />

Disziplinarmaßnahmeverbote<br />

Verwertungsverbote<br />

Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens<br />

Abschlussentscheidung<br />

Verfahren auf Antrag des Beamten<br />

Konzentrationsmaxime<br />

Das gerichtliche Disziplinarverfahren<br />

Beteiligung der Personalvertretung<br />

Übergangsbestimmungen<br />

Fälle zum Disziplinarrecht<br />

P AZ DR 1 am 28. 4. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentinnen:<br />

Prof. Dr. Karin Metzler-Müller und<br />

Renate Zentgraf<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

18. 2. 2008<br />

1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentinnen:<br />

Prof. Dr. Karin Metzler-Müller und<br />

Renate Zentgraf<br />

I 64 Ansprechpartnerin: Helga Neeb Tel.: 06 11/3 53 15 41<br />

6. Führungsaufgabe Organisation, inklusive e-Government<br />

Fortbildungsmaßnahmen,<br />

— die einen Überblick und Kenntnisse von Organisationsbeziehungsweise<br />

Systemtheorie sowie von Organisationsmethoden<br />

und -techniken vermitteln;<br />

— die den Zusammenhang zwischen Aufgabenkritik, Verwaltungsmodernisierung<br />

und Organisationsentwicklung<br />

vermitteln und zur praktischen Anwendung qualifizieren;<br />

— die Kenntnisse des Führungsinstruments IT und dessen<br />

Einsatzmöglichkeiten im Bereich Organisation sowie<br />

Kenntnis des Konzepts E-Government in der hessischen<br />

Landesverwaltung vermitteln.<br />

6.1 Innovation und Organisationsentwicklung —<br />

System und Instrumente der Organisationsentwicklung<br />

Zielgruppe: Spitzenführungskräfte und Führungskräfte<br />

der mittleren Leitungsebene<br />

Seminarziel: Kennenlernen der strategischen Organisations-<br />

und Personalentwicklung als Managementsystem<br />

Auseinandersetzung mit der Organisationsentwicklung<br />

als Führungsaufgabe<br />

Vermittlung von Managementwissen und<br />

Know-how zur Einschätzung und Nutzung<br />

der einzelnen Instrumente der Organisations-<br />

und Personalentwicklung als Führungskraft<br />

<strong>für</strong> die Organisationssteuerung<br />

Seminarinhalt: Eine strategisch fundierte Organisationsentwicklung,<br />

die kontinuierliche Optimierung<br />

der Leistungsprozesse sowie die systematische<br />

Qualifikation der Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter garantieren eine<br />

hohe Anschluss- und Innovationsfähigkeit<br />

der öffentlichen Verwaltung angesichts des<br />

gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen<br />

Wandels unserer Gesellschaft.<br />

Leitungs- und Führungskräfte setzen sich<br />

in diesem Seminar mit der strategischen<br />

Organisationsentwicklung als Führungsaufgabe<br />

auseinander und lernen die wichtigsten<br />

Managementinstrumente und ihr<br />

Zusammenwirken im System kennen.<br />

Schwerpunkte:<br />

— Organisations- und Personalentwicklung<br />

als Managementaufgabe in der öffentlichen<br />

Verwaltung<br />

— Organisations- und Personalentwicklungskonzepte<br />

in der öffentlichen Verwaltung<br />

— Soziologische und psychologische Kontextbedingungen<br />

von Veränderungsprozessen<br />

in sozialen Systemen und Organisationen<br />

— Organisationskultur und Managementsystem<br />

einer lernenden Organisation<br />

— Die Bausteine der Personal- und Organisationsentwicklung<br />

und ihr Zusammenwirken<br />

im System (Leitbild,<br />

Strategie, Controlling, Kennzahlensystem,<br />

Etablierte Personal- und Organisationsentwicklung,<br />

KVP, Change-Management-Projekte)<br />

— Etablierung von Kennzahlensystemen<br />

zur Organisationssteuerung<br />

— Instrumente der Datengewinnung <strong>für</strong><br />

die Innovationsarbeit<br />

— Projektorientierte strategische Innovation<br />

und Optimierung<br />

— Organisationsentwicklung und kontinuierliche<br />

Verbesserungsprozesse<br />

— Projektorientierte Entwicklung der Instrumente<br />

und ihre Etablierung in der<br />

Organisation/in der Behörde/Einrichtung<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Bernd Saible<br />

6.2 Strategieentwicklung und Maßnahmenplanung als Managementaufgabe<br />

in der öffentlichen Verwaltung<br />

Zielgruppe: Spitzenführungskräfte: Produktverantwortliche,<br />

Mandantenleitungen<br />

Führungskräfte der mittleren Leitungsebene:<br />

Dienststellenleitungen<br />

Seminarziel: Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten<br />

und Grenzen des strategischen Managements<br />

in der öffentlichen Verwaltung.<br />

Vermittlung von Managementwissen und<br />

Know-how <strong>für</strong> die Planung und Gestaltung<br />

von Veranstaltungen zur Strategiebildung<br />

in der Behörde/im Verantwortungsbereich.<br />

Kennenlernen von Möglichkeiten der Umsetzung<br />

von Strategien und die Planung der<br />

Umsetzung in Maßnahmen.<br />

Vermittlung von psychologischem und soziologischem<br />

Wissen <strong>für</strong> die Wirkung von


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2277<br />

Strategien und die Kommunikation der<br />

Strategien in der Organisation.<br />

Seminarinhalt: Die strategische Entwicklung und Profilierung<br />

der Behörde beziehungsweise ihrer<br />

Fachbereiche, sowie die kontinuierliche Sicherung<br />

ihres Leistungs- und Aufgabenspektrums<br />

und ihrer Arbeitsqualität sind<br />

heute wichtige Managementaufgaben der<br />

obersten Führungskräfte. Dabei gilt es<br />

Trends und Entwicklungen wahrzunehmen<br />

und ins Bewusstsein der Organisation und<br />

ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu<br />

bringen. Auf der Basis fundierter Analysen,<br />

können dann gezielt Strategien und Maßnahmen<br />

entwickelt werden, die die Leistungsfähigkeit<br />

der Behörde/Einrichtung<br />

und ihre öffentliche Akzeptanz gewährleisten.<br />

Schwerpunkte:<br />

— Strategien und strategisches Management<br />

in Behörden und Einrichtungen<br />

der öffentlichen Verwaltung<br />

— Strategieentwicklung als Führungsaufgabe<br />

— Die Definition und Gewinnung von<br />

Kennzahlen <strong>für</strong> die Strategiebildung<br />

(Benchmarking, Kennzahlensysteme)<br />

— Strategieentwicklung im Team als Projekt<br />

(Aspekte der Projektplanung, die<br />

Einzelschritte und Vorgehensweise)<br />

— Methodische und moderative Gestaltung<br />

von Strategieworkshops<br />

— Die Vermittlung und Implementierung<br />

von Strategien in der Organisation/der<br />

Behörde<br />

— Maßnahmendefinition und die projektorientierte<br />

Maßnahmenplanung zur<br />

Umsetzung der definierten Strategien<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Bernd Saible<br />

6.3 Konzeptionelle Entwicklung und Optimierung von kundenorientierten<br />

Dienstleistungsprozessen — Dienstleistungsqualität<br />

mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten<br />

Zielgruppe: Spitzenführungskräfte, Führungskräfte der<br />

mittleren und unteren Leitungsebene<br />

Seminarziel: Vermittlung von Grundlagenwissen zum<br />

Qualitätsmanagement und zur „Kundenorientierung“<br />

in der öffentlichen Verwaltung<br />

Vermittlung von Managementwissen und<br />

Know-how <strong>für</strong> die Planung und Gestaltung<br />

von Workshops zum Qualitätsmanagement<br />

von Dienstleistungsprodukten und -prozessen<br />

in der Behörde/im Verantwortungsbereich<br />

Seminarinhalt: Qualität wird definiert als „Gebrauchstauglichkeit<br />

aus dem Blickwinkel und im<br />

Sinne des Kunden“! Die Entwicklung beziehungsweise<br />

Optimierung von Dienstleistungen<br />

erfordert deshalb eine konsequente<br />

Ausrichtung und differenzierte Gestaltung<br />

der Strukturen, Prozesse und „Produkte“<br />

einer Behörde an den Bedürfnissen von<br />

„Kunden“/Nutzern/Leistungsempfängern/<br />

Kooperationspartnern .... und deren Qualitätserwartungen.<br />

Mit den am Dienstleistungsprozess beteiligten<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

müssen Produkte, Prozesse und deren Qualität<br />

gezielt gestaltet werden. Das Ergebnis<br />

des Organisationsentwicklungsprozesses ist<br />

eine Leistung/ein Angebot/ein Produkt, <strong>das</strong><br />

Kunden-, Mitarbeiterbedürfnisse, gesetzliche<br />

Vorgaben und Organisationsinteressen<br />

in einer sinnvollen und <strong>für</strong> alle attraktiven<br />

Lösung vereint.<br />

Schwerpunkte:<br />

— Dienstleistungsmentalität mit Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern entwickeln<br />

— Qualitätsentwicklung als Projekt<br />

— Dienstleistungsprodukte, Kernprodukte<br />

und Dienstleistungsprozesse definieren<br />

und beschreiben<br />

— Ablaufprozesse und Qualitätsstandards<br />

analysieren beziehungsweise entwickeln<br />

(zum Beispiel <strong>für</strong> Kundeninformationsstellen/Beratungsdienstleistungen<br />

in Servicepoints/ReklamationsundBeschwerdeeinrichtungen/Telefonzentrale/Pforte<br />

und Rezeption/Bürgerbüros)<br />

— Sicherung der Qualität der Schnittstellen<br />

(neuralgische Punkte, Fehlerquellen,<br />

....)<br />

— Kontrakte und Absprachen zur Sicherung<br />

der definierten Qualität<br />

— Kontinuierliche Überprüfung und Bewertung<br />

der Dienstleistungsqualität<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Bernd Saible<br />

6.4 Grundlagen der Organisation/Organisationsentwicklung in<br />

der Öffentlichen Verwaltung<br />

Zielgruppe: Führungskräfte der mittleren und unteren<br />

Leitungsebene: Erlöskosteneinheit-Verantwortliche,Kostenstellenverantwortliche,<br />

Führungskräfte ohne Kostenstellenverantwortung,<br />

Projektverantwortliche<br />

Seminarziel: Die Führungskraft kennt die Phasen von<br />

Veränderungen. Die Führungskraft kann<br />

ihre eigene Rolle in der Organisation und<br />

bei Veränderungsprozessen analysieren.<br />

Die Führungskraft ist in der Lage, notwendige<br />

organisatorische Veränderungen<br />

konzeptionell zu entwickeln und umzusetzen.<br />

Sie kennt ihre Aufgaben und ist in der<br />

Lage, geeignete Instrumente auszuwählen<br />

und zielgerichtet einzusetzen.<br />

Seminarinhalt: Die mit der NVS einhergehenden Veränderungen<br />

verstärken die Notwendigkeit, als<br />

Führungskraft umfangreiche Kenntnisse<br />

über verschiedene Organisationsformen zu<br />

haben und Wirkungsweisen bei Veränderungsprozessen<br />

von Organisationen zu verstehen.<br />

Die Steuerung und Weiterentwicklung<br />

von Organisationseinheiten und Prozessen<br />

wird zum Schwerpunkt der Führungsaufgaben.<br />

Das ausgeschriebene Seminar befasst sich<br />

mit dem Thema „Organisation und Organisationsentwicklung.<br />

Es wird — ausgehend<br />

von den Kenntnissen der Teilnehmenden<br />

— grundlegende Theorie vermittelt.<br />

Durch praktische Übungen wird<br />

die Umsetzung des theoretischen Wissens<br />

bereits im Seminar erprobt und der Transfer<br />

in den Alltag der Führungskraft vorbereitet.<br />

Inhalte:<br />

— Grundlagen von Organisation aus systemtheoretischem<br />

Zusammenhang zwischen<br />

Organisations- und Führungsaufgaben<br />

auf den unterschiedlichen Leitungsebenen<br />

— Transfervorbereitung von Grundlagenwissen<br />

und reflektierter Erfahrungen<br />

der Teilnehmenden in die alltägliche berufliche<br />

Praxis. Gestaltung von Organisationsveränderungen<br />

als Führungsaufgabe<br />

anhand von Fallbeispielen.<br />

O AZ GLO1 vom 6.—7. 3. 2008 Eltville am Rhein<br />

Referenten: Brigitte Scheffel,<br />

Kurt-Ulrich Heldmann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

27. 12. 2007<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referenten: Brigitte Scheffel,<br />

Kurt-Ulrich Heldmann


Seite 2278 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

6.5 Geschäftsprozessanalyse (GPA)<br />

Zielgruppe: Spitzenführungskräfte:<br />

Mandantenleitungen<br />

Führungskräfte der mittleren Leitungsebene:<br />

Erlöskosteneinheit-Verantwortliche, Kostenstellenverantwortliche<br />

Seminarziel: Verstehen des Sinns und der Methodik der<br />

Geschäftsprozessanalyse<br />

Seminarinhalt: Mit der Zuweisung von Budgets und der<br />

output-orientierten Steuerung wird <strong>für</strong><br />

Führungskräfte mehr als bisher die Frage<br />

relevant, ob die Arbeitsabläufe (Geschäftsprozesse)<br />

im eigenen Verantwortungsbereich<br />

optimal organisiert sind. Die<br />

(technischen) Veränderungen durch E-Government-Elemente<br />

ziehen ebenfalls diese<br />

Fragestellung nach sich.<br />

Eine Geschäftsprozessanalyse, die effizient<br />

Potenziale sichtbar macht, ist die Voraussetzung<br />

da<strong>für</strong>, Arbeitsabläufe beziehungsweise<br />

Leistungserstellungsprozesse so effektiv<br />

und effizient wie möglich zu gestalten.<br />

Inhalte:<br />

— Definition des Begriffs<br />

— Sinn und Aufbau einer Prozess<strong>land</strong>schaft<br />

— Geschäftsprozesse und -abgrenzung<br />

— Ist-Analyse der Prozesse<br />

— Konzeption der Soll-Prozesse<br />

— Realisierung der Verbesserungspotenziale<br />

1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Klaus Schaar<br />

6.6 E-Government<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Kenntnis der wichtigsten Begrifflichkeiten<br />

und Projekte des E-Governments;<br />

Erkennen der Auswirkungen auf Arbeitsabläufe<br />

und Organisationsstrukturen<br />

Seminarinhalt: Die Nutzung der Informationstechnologie<br />

wird unsere Arbeitswelt immer weiter<br />

durchdringen. Die Kommunikation per<br />

E-Mails, die organisatorische Abbildung<br />

ganzer Arbeitsprozesse mit SAP und die<br />

geplante Einführung eines Dokumentenmanagementsystems<br />

sind Belege da<strong>für</strong>.<br />

Diese neuen Instrumente ersetzen jedoch<br />

nicht einfach nur alte, sondern wirken sich<br />

auch auf unsere Arbeitsprozesse und Organisationsstrukturen<br />

insgesamt aus.<br />

Geplant sind Veranstaltungen zu konkreten<br />

Schwerpunkten, um die Bedeutung von<br />

E-Government <strong>für</strong> eine output-orientierte<br />

Verwaltung darzustellen<br />

O AZ EG 1 am 21. 4. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: Friedrich Ebner<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

11. 2. 2008<br />

1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

6.7 DMS-Einführung eines Dokumentenmanagementsystems<br />

Zielgruppe: Führungskräfte der mittleren und unteren<br />

Leitungsebene<br />

Seminarziel: Kenntnis des Projekts, der Ziele und der<br />

Auswirkungen auf die Verwaltungsorganisation<br />

Seminarinhalt: Informationen über <strong>das</strong> Projekt DMS, Ziele,<br />

Verfahrensstand, Auswirkungen auf die<br />

Verwaltung DMS/MOSS-Kopplung, Vorführung<br />

praktischer Beispiele<br />

(Anm.: MOSS = Microsoft Office Share<br />

Point Server)<br />

O AZ DOM1 am 24. 4. 2008 Gießen<br />

Referentin: Dr. Anja Syring<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

14. 2. 2008<br />

O AZ DOM2 am 29. 5. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentin Dr. Anja Syring:<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

20. 3. 2008<br />

3 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Hinweis:<br />

Im Laufe des Jahres 2008 werden wir <strong>das</strong><br />

Themenfeld mit einem Seminarangebot <strong>für</strong><br />

Führungskräfte zur Hessen-PKI (Einsatz<br />

von elektronischen Signaturen und Verschlüsselung)<br />

ergänzen.<br />

6.8 Prozessmapping im administrativen Bereich<br />

Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte aller Leitungsebenen,<br />

die die Geschäftsprozesse in der<br />

Organisation verbessern wollen<br />

Seminarziel: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen<br />

die Prozesse, <strong>für</strong> die eine Optimierung<br />

attraktiv ist. Sie lernen und trainieren<br />

am realen Fallbeispiel <strong>das</strong> Prozessmapping<br />

und weisen den Nutzen quantitativ<br />

nach. Sie wissen, wie Prozessmapping-<br />

Workshops geplant und durchgeführt werden<br />

Seminarinhalt: Geschäftsprozesse in Administration und<br />

Verwaltung rücken zunehmen in den Blick<br />

der Verbesserungsprogramme. Viele Praxisbeispiele<br />

belegen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Halbieren<br />

von Durchlaufzeiten und <strong>das</strong> Vermeiden<br />

unnötiger Aufwände von 10 bis 30 Prozent<br />

möglich sind. Das Prozessmapping bietet<br />

ein schnörkelloses Werkzeug, mit dem Geschäftsprozesse<br />

gezielt verbessert werden<br />

können.<br />

Schwerpunkte<br />

— Auswahl von Geschäftsprozessen und<br />

Erstellen einer Prozess<strong>land</strong>karte<br />

— Prozessmapping anwenden<br />

— Planung und Vorbereitung von Verbesserungsworkshops<br />

2 Seminare — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Georg Möller<br />

6.9 Das Büro fest im Griff<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />

die Organisation des eigenen Büros optimieren<br />

möchten, um damit die Basics von<br />

Qualitätsmanagement im eigenen Büroalltag<br />

umsetzen<br />

Seminarziel: Die Teilnehmer/innen nehmen Verbesserungsmöglichkeiten<br />

im eigenen Arbeitsbereich,<br />

auch in den sog. kleinen Dingen des<br />

Büroalltags besser wahr, sie identifizieren<br />

Zeitverluste und erarbeiten konkrete Lösungspakete<br />

<strong>für</strong> die Organisation des eigenen<br />

Schreibtisches und des eigenen Büros<br />

Seminarinhalt: Die drei Ebenen der Verbesserung im Überblick<br />

Potentiale erkennen und bewerten<br />

Verbesserung der Basisorganisation mit der<br />

DACHS ® -Kampagne<br />

Zeitfressser knacken mit der Igel-Methode ®<br />

Umsetzungsstrategie <strong>für</strong> den eigenen Arbeitsbereich<br />

O AZ BÜ 1 am 15. 4. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: Georg Möller<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 5. 2. 2008<br />

1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Georg Möller<br />

Bei Bedarf auf Nachfrage auch als Inhouse-<br />

Veranstaltung möglich


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2279<br />

Für die Seminare unter Punkt 6.10 bis 6.13 gilt:<br />

Für die Seminare, die von der HZD durchgeführt werden,<br />

verwenden Sie bitte den „Meldebogen Zentrale Fortbildung.doc“.<br />

Die Seminargebühren werden von der Zentralen<br />

Fortbildung aus zentralen Mitteln finanziert. Evtl. anfallende<br />

weitere Kosten sind von der entsendenden Dienststelle<br />

zu tragen. Unterkunft und Verpflegung werden nicht<br />

bereitgestellt.<br />

Für die Seminardauer wird die jeweils entsprechende Anzahl<br />

von Fortbildungspunkten erteilt (10 Fortbildungspunkte<br />

<strong>für</strong> einen Seminartag).<br />

6.10 Wissensmanagement <strong>für</strong> Einsteiger<br />

Zielgruppe: Sie nehmen als Führungskraft oder Mitarbeiter/in<br />

Aufgaben im Bereich des Wissensmanagements<br />

wahr oder interessieren<br />

sich <strong>für</strong> <strong>das</strong> Thema. Sie möchten einen<br />

schnellen Überblick zum Thema erhalten.<br />

Seminarziel: Wissen bestimmt maßgeblich den Erfolg eines<br />

Unternehmens oder einer Verwaltung,<br />

denn es bildet die Grundlage <strong>für</strong> kooperatives<br />

und kundenorientiertes Arbeiten in<br />

den wertschöpfenden Prozessen einer Organisation.<br />

Sie erhalten in diesem eintägigen<br />

Seminar einen intensiven Einblick in<br />

<strong>das</strong> Thema. Sie erkennen, wie wichtig <strong>das</strong><br />

Thema <strong>für</strong> die Zukunft Ihrer Arbeit, Ihres<br />

Teams und der Öffentlichen Verwaltung<br />

ist.<br />

Seminarinhalt: Was ist Wissen und Wissensmanagement?<br />

Wie könnte Wissensmanagement in Organisationen<br />

aussehen?<br />

Wer wendet Wissensmanagement an?<br />

Was sind Bedingungen <strong>für</strong> ein erfolgreiches<br />

Wissensmanagement?<br />

Was sind Ausbildungsinhalte <strong>für</strong> ein professionelles<br />

Wissensmanagement?<br />

1-ZB-WV-WM-AN-8<br />

am 13. 3. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 3. 1. 2008<br />

6.11 Wissenstransfer — Einführung in <strong>das</strong> Projekt-Debriefing<br />

<strong>für</strong> Führungskräfte<br />

Zielgruppe: Sie sind Führungskraft, Projektleiter/in<br />

oder Mitglied einer Projektsteuerungsgruppe<br />

und möchten die Einführung in die<br />

Methoden des Debriefing wie der Wissenskommunikation<br />

anhand realistischer Fallbeispiele<br />

einüben. Ihre eigenen Erfahrungen<br />

wollen Sie mit anderen Teilnehmenden<br />

des Seminars diskutieren.<br />

Seminarziel: Wir stürzen uns oft in neue Projekte, ohne<br />

aus den — guten wie schlechten — Erfahrungen<br />

abgeschlossener Projekte zu lernen.<br />

Das Resultat: Wir machen immer wieder<br />

die gleichen Fehler. Und diese Fehler kosten<br />

Zeit und Geld. In dem eintägigen Seminar<br />

lernen Sie pragmatische Methoden,<br />

wie Sie nach Abschluss eines Projektes <strong>das</strong><br />

gewonnene Erfahrungswissen bewahren<br />

und <strong>für</strong> andere nutzbar machen. Sie erfahren,<br />

wie Sie in Ihrem Hause einen Debriefing-Prozess<br />

gestalten und begleiten können.<br />

Seminarinhalt: Den Ablauf eines Projekt-Debriefing planen<br />

Die Rollen im Debriefing-Projekt<br />

Erprobte Hilfsmittel gezielt einsetzen<br />

Die Wissenskommunikation effizient gestalten<br />

Die Projektmitglieder zur Mitarbeit motivieren<br />

Das Debriefing im Projektmanagement verankern<br />

1-ZB-WV-DB-RF-8<br />

am 9. 4. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

30. 1. 2008<br />

6.12 Aus Projekten lernen — pragmatisches Wissensmanagement<br />

in der Projektarbeit<br />

Zielgruppe: Sie sind Projektleiter/in, Mitglied eines Projektteams<br />

oder nehmen Aufgaben im Bereich<br />

des Wissenstransfers wahr und wollen<br />

Projekte in Ihrem Hause wissensorientiert<br />

gestalten und damit Effizienz und<br />

Qualität der Projektarbeit spürbar verbessern.<br />

Die vorgestellten Methoden und<br />

Werkzeuge möchten Sie nach einer theoretischen<br />

Einführung anhand realistischer<br />

Fallbeispiele praktisch einüben. Wichtig ist<br />

Ihnen, Ihre eigenen Erfahrungen mit anderen<br />

Teilnehmenden des Seminars zu diskutieren.<br />

Seminarziel: Viele Projekte scheitern, weil <strong>das</strong> Wissensmanagement<br />

vor, während und nach einem<br />

Projekt nicht funktioniert: Die Projektmitglieder<br />

haben unterschiedliche Wissensstände,<br />

<strong>das</strong> Wissen fließt im Projekt nicht<br />

dorthin, wo es benötigt wird und nach Abschluss<br />

des Projektes wird aus den gemachten<br />

Erfahrungen nicht nachhaltig gelernt.<br />

Im Seminar werden Ihnen pragmatische<br />

Methoden vermittelt, wie Sie vor, während<br />

und nach Abschluss eines Projektes <strong>das</strong><br />

relevante Wissen besser einsetzen und bewahren<br />

sowie aus den gewonnenen Erfahrungen<br />

Lehren <strong>für</strong> <strong>das</strong> gesamte Unternehmen<br />

ziehen: damit Fehler nur noch einmal<br />

gemacht werden und sich bewährte Erfolgsmodelle<br />

schneller durchsetzen.<br />

Seminarinhalt: • Das Projekt beginnt<br />

— Aus dem Projektteam ein Wissensteam<br />

machen<br />

— Die Kompetenzprofile<br />

— Eine gemeinsame Wissensbasis<br />

— Eine gemeinsame Sprache<br />

• Das Projekt läuft<br />

— Relevante Informationen gemeinsam<br />

nutzen<br />

— Wissen im Projekt effizient kommunizieren<br />

• Das Projekt wird abgeschlossen<br />

— Den Ablauf eines Projekt-Debriefing<br />

planen<br />

— Die Rollen im Debriefing-Prozess<br />

— Erprobte Hilfsmittel gezielt einsetzen<br />

• Und <strong>das</strong> ist außerdem nützlich<br />

— Die Projektmitglieder zur Arbeit<br />

motivieren<br />

— Das Wissensmanagement im Projektmanagement<br />

verankern<br />

1-ZB-WV-PW-MG-8<br />

vom 22. 9.—23. 9. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

14. 7. 2008<br />

6.13 Lernen, wissen, handeln — Arbeitstechniken im Wissensmanagement<br />

Zielgruppe: Berufliche Anforderungen und Eigenverantwortung<br />

machen Ihnen Spaß. Ständig<br />

neue Lern- und Handlungsanforderungen<br />

gehören zu Ihrem Berufsalltag als qualifizierte<br />

Fach- oder Führungskraft. Mit Hilfe<br />

eines individuellen Wissensmanagements<br />

wollen Sie sich Ihre Kompetenzen sichern<br />

und erweitern.<br />

Seminarziel: Sie wollen wissen, wie Sie mehr aus Ihrem<br />

Wissen machen können? Sie interessiert,<br />

wie Sie sich zweckmäßig Wissen aneignen<br />

können? Dann lernen Sie in diesem Seminar,<br />

wie Sie mit den ,richtigen‘ Arbeitstechniken<br />

Ihr Wissen gut managen können<br />

Seminarinhalt: • Was verstehe ich unter individuellem<br />

Wissensmanagement?


Seite 2280 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

— Grundlegendes zum individuellen<br />

Wissensmanagement<br />

— Ein Modell <strong>für</strong> ein individuelles Wissensmanagement<br />

• Wie baue ich mein Wissensmanagement<br />

auf?<br />

— Arbeitstechniken im individuellen<br />

Wissensmanagement<br />

— Techniken/Methoden zum Wissenserwerb<br />

• Was kann mir bei meinem Wissensmanagement<br />

nützen?<br />

— Die Qualität von Lern-CBT einschätzen<br />

— Einen MicroArt erstellen<br />

— Umgang mit neuartigen Situationen/<br />

Fehlern<br />

• Wie bleibe ich am Ball mit meinem Wissensmanagement?<br />

— Die Ziele meines individuellen Wissensmanagements<br />

— Transfer und Wissensnutzung sichern<br />

1-AM-AT-WM-A-8<br />

vom 26. 5.—27. 5. 2008 Wiesbaden (HZD)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

17. 3. 2008<br />

I 64 Ansprechpartnerin: Helga Neeb Tel.: 06 11/3 53 15 41<br />

7. Führungsaufgabe Politikberatung<br />

Fortbildungsmaßnahmen,<br />

— die <strong>das</strong> Verständnis von der Rolle der Exekutive bei der<br />

Normsetzung ermöglichen und Kenntnisse von Analyseund<br />

Entscheidungstechniken sowie deren praktische Anwendung<br />

vermitteln,<br />

— die dazu befähigen, mit der wachsenden Komplexität<br />

analytisch und strukturiert umzugehen sowie Strategien<br />

zu entwickeln, um Politik beraten und Verwaltungshandeln<br />

gestalten zu können.<br />

7.1 Medientraining, öffentlicher Auftritt<br />

Zielgruppe: Beschäftigte des Höheren Dienstes, die im<br />

Rahmen ihrer Tätigkeit geplante oder spontane<br />

Kontakte mit Medienvertretern haben<br />

können (zum Beispiel Interview oder Podiumsdiskussion)<br />

Seminarziel: Verbesserung der rhetorischen Kompetenz,<br />

Schlagfertigkeit und publikumswirksamen<br />

Argumentation<br />

Seminarinhalt: In dem Seminar werden TV-Statements von<br />

Politikerinnen und Politikern analysiert,<br />

aber auch die eigene Wirkung mittels<br />

Übungen und Rollenspielen analysiert und<br />

nachbereitet. Es wird der souveräne Umgang<br />

mit verschiedenen Mikrofonen und<br />

Kameraeinstellungen trainiert. Hinzu kommen<br />

Gedächtnistraining und Methoden, die<br />

den Auftritt in der Öffentlichkeit und den<br />

Umgang mit den Medien erleichtern.<br />

Schwerpunkte<br />

— Publikumswirksame Argumentation<br />

— Statement-Aufbau<br />

— Schlagfertigkeit<br />

Seminar — 3-tägig<br />

Ein Seminar der Hessischen Polizeischule<br />

(HPS) —<br />

siehe dazu die Details unter Punkt 19<br />

I 65 Ansprechpartnerin: Martina Stoklossa Tel.: 06 11/3 53 14 59<br />

8. Führungsinstrument Kommunikation<br />

Fortbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse der Grundlagen<br />

von verbaler und nonverbaler Kommunikation sowie verschiedenen<br />

Kommunikations- und Konfliktlösungsmodellen<br />

ermöglichen und zur praktischen Anwendung beziehungsweise<br />

Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen wie<br />

zum Beispiel Mitarbeiter- und Vorgesetztengesprächen, Füh-<br />

ren mit Zielvereinbarungen, Gesprächen mit Gruppen, Sitzungsleitung<br />

/Moderation, freie Rede, etc. qualifizieren<br />

8.1 Moderation<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />

zur Durchführung von Veranstaltungen<br />

Moderationskenntnisse benötigen<br />

Seminarziel: Rolle und Funktion des Moderators/der<br />

Moderatorin einnehmen können<br />

Moderationsmethode situationsadäquat<br />

einsetzen können<br />

Die wesentlichen Methoden und Techniken<br />

der Moderation beherrschen<br />

Seminarinhalt: Die Moderationsmethode eignet sich als<br />

Leitungsform <strong>für</strong> unterschiedliche Besprechungsanlässe<br />

immer dann, wenn die aktive<br />

Beteiligung der Anwesenden und mehr Ergebnisorientierung<br />

erreicht werden soll. Sie<br />

erleichtert die effiziente und zielorientierte<br />

Steuerung von Gruppenprozessen, sie ermöglicht<br />

die Nutzung von Potenzial und<br />

Kreativität aller Beteiligten. Moderationsmethoden<br />

und -techniken unterstützen diesen<br />

Vorgang, machen aus Einzelpersonen<br />

eine Arbeitsgruppe mit gemeinsamer Orientierung<br />

und gemeinsamen Zielen und ermöglichen<br />

ein strukturiertes Arbeiten.<br />

Inhalt:<br />

— Vorbereitung und Nachbereitung einer<br />

Moderation<br />

— der Moderationszyklus<br />

— Rolle, Aufgabe und Haltung des Moderators<br />

— Methoden und Techniken <strong>für</strong> die jeweiligen<br />

Moderationsphasen<br />

— Fragetechniken, Visualisierung und<br />

Protokoll in der Moderation<br />

— Steuerung des Gruppenprozesses<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Andrea Schiepe<br />

Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Moderations-Seminar<br />

der Hessischen Polizeischule<br />

(HPS) mit einem ressortübergreifenden<br />

Kontingent von 2 Plätzen möglich.<br />

Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />

8.2 Mediation<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />

ihre Konfliktkompetenz mit Techniken aus<br />

der Mediation erweitern möchten<br />

Seminarziel: Allgemeine Grundlagenkenntnisse zum<br />

Mediationsverfahren<br />

Die darin wirksamen Gesprächs- und Interventionstechniken<br />

kennen und anwenden<br />

können<br />

Aneignung einer „mediativen Grundhaltung“<br />

als Schlüsselkompetenz in Konfliktlösungsprozessen<br />

Seminarinhalt: Das Seminar zeigt anhand ausgewählter<br />

Techniken aus der Mediation, wie diese zur<br />

Moderation von Konfliktgesprächen genutzt<br />

und Verhandlungen zwischen Konfliktparteien<br />

erfolgreich in Richtung einer<br />

einvernehmlichen Lösung und Herstellung<br />

einer Win-Win-Situation gesteuert werden<br />

können. Es richtet sich somit insbesondere<br />

an Führungskräfte innerhalb der Verwaltungsorganisation,<br />

die aufgrund ihrer Position<br />

des Öfteren eine vermittelnde Funktion<br />

in nichtjuristischen Konfliktfällen einnehmen<br />

müssen.<br />

Inhalt:<br />

— Konfliktarten/Konfliktlösungsstrategien<br />

— Mediative Grundhaltung/Mediatives<br />

Verhalten<br />

— Instrumente und Techniken aus der Mediation<br />

— Bearbeitung von konkreten Konfliktfällen


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2281<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> den Aufbau-Kurs ist die<br />

nachgewiesene Teilnahme an einem Grundkurs<br />

der gleichen Referentin.<br />

KO AZ ME1 vom 7.—9. 4. 2008 Grünberg<br />

Referentin: Andrea Schiepe<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

28. 1. 2008<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr (Aufbau)<br />

Referentin: Andrea Schiepe<br />

8.3 Alles ist Kommunikation<br />

Wirkung von Sprache und Körpersprache<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Die Voraussetzungen erfolgreicher Kommunikation<br />

kennen<br />

Die Sensibilität <strong>für</strong> Störungen in der Kommunikation<br />

erhöhen<br />

Kommunikative Prozesse zielgerichtet gestalten<br />

und steuern können<br />

Die Aussagekraft nonverbaler Botschaften<br />

kennen<br />

Die Wirkung der eigenen Körpersprache<br />

bewusst und reflektiert einsetzen können<br />

Das Spektrum der kommunikativen Fähigkeiten<br />

erweitern<br />

Seminarinhalt: „Man kann nicht nicht kommunizieren“ ist<br />

eines der Axiome des Sprach- und Kommunikationswissenschaftlers<br />

Paul Watzlawick.<br />

Es macht deutlich, <strong>das</strong>s in der<br />

zwischenmenschlichen Kommunikation<br />

ständig verbale und nonverbale Signale gesendet<br />

werden, die von den „Empfängern“<br />

aufgenommen und in deren Sinne interpretiert<br />

werden. Um Gespräche transparent<br />

und konstruktiv zu gestalten, ist es<br />

also wichtig, sich sowohl der eigenen Signale<br />

bewusst zu sein als auch die Signale<br />

des Kommunikationspartners bewusst aufzunehmen.<br />

Dies gewährleistet, Gespräche<br />

ergebnis- und partnerorientiert führen zu<br />

können.<br />

Inhalte:<br />

— Kommunikation — Kommunikationskanäle<br />

— Aussagekraft und Wirkung von Sprache<br />

und Körpersprache<br />

— Kommunikationsmodelle<br />

— Innere Voraussetzungen kongruenter<br />

Kommunikation<br />

— Die aktive Gestaltung von Kommunikationssituation<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Stefanie Philippi<br />

Zusätzlich ist die Teilnahme an Rhetorik-<br />

Seminaren der Hessischen Polizeischule<br />

(HPS) mit einem ressortübergreifenden<br />

Kontingent von 2 Plätzen pro Seminar möglich.<br />

Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />

8.4 Konfliktkompetenz steigern durch gezielte Gesprächsführung<br />

Konflikte bewirken häufig erhebliche Störungen und Beziehungsprobleme.<br />

Die Erweiterung der eigenen Konfliktkompetenz<br />

mit Hilfe gezielter Gesprächsführungsmethoden,<br />

um in schwierigen und konfliktträchtigen Gesprächssituationen<br />

souveräner agieren zu können, ist deshalb wesentlicher<br />

Bestandteil eines erfolgreichen Konfliktmanagements.<br />

8.4.1 Kritikgespräche konstruktiv führen<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Sicherheit im Umgang mit Kritik<br />

Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten<br />

und Vermeidungstendenzen<br />

Erkennen der eigenen inneren Einstellung<br />

Sensibilisierung <strong>für</strong> die Wortwahl<br />

Klare Grenzen setzen<br />

Konstruktiv und selbstbewusst auf Einwände<br />

reagieren können<br />

Sicher verhandeln und zielführend argumentieren<br />

Seminarinhalt: Kritik zu geben und sich konstruktiv mit<br />

Kritik auseinanderzusetzen kann ein heikles<br />

Thema sein. Zu oft wird Kritik sehr persönlich<br />

genommen und <strong>das</strong> positive Potenzial<br />

nicht erkannt oder transparent gemacht.<br />

Das ist besonders dann der Fall,<br />

wenn die Kritik — meist unbeabsichtigt —<br />

nicht in einer angemessenen Form geäußert<br />

wird. Sachliche, klare, grenzsetzende<br />

und nicht verletzende Kritik ist eine wesentliche<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> eine effektive<br />

und vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />

KO AZ K11 vom 28.—30. 5. 2008 Wiesbaden<br />

Referentin: Andrea Schiepe<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

19. 3. 2008<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Andrea Schiepe<br />

8.4.2 Kommunikation — unaggressiv und gewaltfrei<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Auseinandersetzung mit Kommunikationsmodellen<br />

Sensibilisierung <strong>für</strong> <strong>das</strong> eigene und fremde<br />

Kommunikationsverhalten<br />

Befähigung, Unangenehmes und Konfliktträchtiges<br />

konstruktiv zu kommunizieren<br />

Sicherer Umgang mit Ärger, Arroganz, Aggressivität,<br />

Ängstlichkeit, Schweigen etc.<br />

Seminarinhalt: Die Fähigkeit, auch in extrem schwierigen<br />

und emotional aufgeladenen Situationen<br />

konstruktiv zu kommunizieren, ist eine<br />

Schlüsselkompetenz zur Erhaltung eines<br />

effektiven, motivierenden und vertrauensvollen<br />

Miteinanders im Arbeitsalltag. Oft<br />

entstehen jedoch — verursacht durch<br />

scheinbar harmlose oder unbedachte Äußerungen<br />

— Kränkungen und Verletzungen,<br />

die nicht ausgeräumt oder bearbeitet<br />

werden. Langfristig können dadurch negative<br />

Folgen wie Rückzug, Misstrauen, Demotivation<br />

oder Leistungsminderung entstehen.<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Andrea Schiepe<br />

8.5 Konzentrations- und Gedächtnisleistung steigern<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />

ihre Konzentrations- und Gedächtnisleistung<br />

verbessern möchten<br />

Seminarziel: Aneignung hirngerechter Informationsaufnahme,<br />

-verarbeitung und -speicherung<br />

Seminarinhalt: Aufbrechen gewohnter Denkbahnen<br />

Verbesserung des Erinnerungsvermögens,<br />

der Merkfähigkeit und Lerneffizienz<br />

Mehr Souveränität im Umgang mit Stress<br />

Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit<br />

sind eng miteinander verknüpft.<br />

Beides lässt sich durch Einsicht in die<br />

Funktionsweise des Gehirns und durch<br />

richtiges Training grundlegend verbessern.<br />

Brachliegende Potenziale können <strong>für</strong> eineffektives<br />

Denken genutzt werden. Durch<br />

„vernetztes Denken“ wird eine enorme<br />

Steigerung des persönlichen Arbeitspotenzials<br />

erreicht.<br />

KO AZ KG1 vom 19.—20. 5. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: Friedrich Scholz<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

10. 3. 2008<br />

2 Seminare — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Friedrich Scholz


Seite 2282 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

8.6 Die eigene Präsentation optimieren — überzeugend auftreten<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen und<br />

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter<br />

mit dienstlichem Bedarf<br />

Seminarziel: Eine Präsentation anlassbezogen und zielgruppengerecht<br />

vorbereiten<br />

Den individuellen Präsentationsstil erkennen<br />

und wirkungsvoll einsetzen<br />

Überzeugend, selbstbewusst und sicher auftreten<br />

Den eigenen Auftritt, die Präsentation, die<br />

Rede optimal vorbereiten und zielorientiert<br />

durchführen<br />

Seminarinhalt: Konzepte, Planungen, Projektergebnisse<br />

überzeugend vorzustellen, ist eine wichtige<br />

Aufgabe in vielen beruflichen Kontexten.<br />

Für die „Überzeugungskraft“ ist neben dem<br />

WAS auch <strong>das</strong> WIE der Präsentation entscheidend.<br />

Das persönliche Auftreten, die sprachliche<br />

Formulierung des Vortrags und die optische<br />

Gestaltung der Präsentation sind Erfolgsfaktoren,<br />

die in diesem Seminar reflektiert<br />

und trainiert werden.<br />

Inhalte:<br />

— Rhetorische Grundlagen <strong>für</strong> Ihre Selbstpräsentation<br />

— Analyse der eigenen Wirkung<br />

— Das „Was“ — Voraussetzungen einer<br />

erfolgreichen Präsentation<br />

— Das „Wie“ — Methoden der Visualisierung<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Stefanie Philippi<br />

Zusätzlich ist im zweiten Halbjahr die Teilnahme<br />

an Präsentationstrainings der Hessischen<br />

Polizeischule (HPS) mit einem ressortübergreifenden<br />

Kontingent von 2 Plätzen<br />

pro Seminar möglich.<br />

Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />

8.7 Effiziente und konstruktive Mitarbeitergespräche<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Die verschiedenen Formen von Mitarbeitergesprächen<br />

und deren Funktion und Bedeutung<br />

kennen<br />

Handreichungen und Checklisten zum Führen<br />

von Mitarbeitergesprächen sinnvoll<br />

nutzen können<br />

Mitarbeitergespräche zielorientiert, mitarbeiterbezogen<br />

und situationsadäquat<br />

durchführen können<br />

Seminarinhalt: Das Gespräch mit Mitarbeiter/innen gewinnt<br />

zunehmend als Mittel der Personalführung<br />

an Bedeutung. Nur der direkte<br />

Kontakt und die persönliche Kommunikation<br />

ermöglicht es den Führungskräften,<br />

mit ihrem Team oder ihrer Abteilung auf<br />

wechselnde Anforderungen und Systemänderungen<br />

zu reagieren. Ohne den kontinuierlichen<br />

Informationsaustausch zwischen<br />

den Hierarchieebenen wird es<br />

schwierig, den unterschiedlichen Führungsaufgaben<br />

gerecht zu werden. Das Seminar<br />

gibt die Möglichkeit, sich mit den<br />

verschiedenen Arten von Mitarbeitergesprächen<br />

(wie zum Beispiel Jahres-, Budget-,<br />

Beurteilungs- oder Rückkehrgesprächen)<br />

auseinanderzusetzen, Kenntnisse zu<br />

erweitern und sich <strong>für</strong> zukünftige Gesprächssituationen<br />

adäquat vorzubereiten.<br />

Inhalte:<br />

— Formale Aspekte und Richtlinien <strong>für</strong><br />

Mitarbeitergespräche<br />

— Funktion der verschiedenen Gesprächsarten<br />

— Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung<br />

von Mitarbeitergesprächen<br />

— Rahmenbedingungen eines Mitarbeitergesprächs<br />

— Kommunikationsregeln bei Gesprächen<br />

mit Mitarbeiter/innen<br />

1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Antje Schuck-Schmidt<br />

8.8 In der Sitzungsleitung schwierige Gesprächssituationen<br />

meistern<br />

Zielgruppe: Führungskräfte der mittleren und unteren<br />

Leitungsebene, die die formalen Aspekte<br />

von „Sitzungsleitung“ beherrschen und im<br />

Wesentlichen ihre Moderations- und Präsentationskompetenzen<br />

<strong>für</strong> schwierige Situationen<br />

bei der Leitung von Sitzungen<br />

erweitern möchten<br />

Seminarziel: Mit schwierigen Gruppenprozessen in der<br />

Sitzungsleitung sicher umgehen können<br />

Auf blockierendes, störendes und angreifendes<br />

Verhalten souverän reagieren können<br />

Persönliche Sicherheit und emotionale Gelassenheit<br />

in der Rolle der Sitzungsleitung<br />

bewahren können<br />

Seminarinhalt: Der berufliche Alltag ist <strong>für</strong> Führungskräfte<br />

vielfach durch Situationen geprägt,<br />

in denen sie vor Gruppen präsentieren, Sitzungen<br />

mit vielen Teilnehmer/innen leiten<br />

oder sogar schwierige Gestaltungsprozesse<br />

moderieren. Schwierige Gesprächssituationen<br />

entstehen, wenn Personen <strong>das</strong> Vorgetragene<br />

nicht akzeptieren oder sich nicht<br />

konstruktiv an der Diskussion beteiligen.<br />

Ablehnung wird demonstriert, Killerphrasen<br />

zur Ablenkung vom Thema werden eingesetzt<br />

oder die leitende beziehungsweise<br />

präsentierende Person wird sogar verbal<br />

angegriffen.<br />

Das Seminar gibt Impulse zum sicheren<br />

Umgang mit schwierigen Gruppenteilnehmer/innen,<br />

die durch destruktives oder störendes<br />

Verhalten ganze Veranstaltungen<br />

gefährden können. Die Teilnehmer/innen<br />

gewinnen mehr Sicherheit, ihre Gruppen<br />

positiv zu aktivieren und Einzelpersonen<br />

einzubinden.<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Antje Schuck-Schmidt<br />

I 64 Ansprechpartnerin: Helga Neeb Tel.: 06 11/3 53 15 41<br />

9. Führungsinstrument betriebswirtschaftliche Kenntnisse<br />

Fortbildungsmaßnahmen, die <strong>das</strong> <strong>für</strong> die neuen Führungsaufgaben<br />

notwendige Fachwissen zu den Themen Zielsystem,<br />

Produktbildung/Produkthaushalt, Kosten-/Leistungsrechnung,<br />

doppelter Buchführung, Controlling, Qualitätsmanagement,<br />

Einsatz einer Balanced Score Card, Abschluss<br />

von Zielvereinbarungen und Kontraktmanagement vermitteln.<br />

Für die Seminare unter Punkt 9.1 bis 9.3 gilt:<br />

Für die, die vom HCC durchgeführt werden, verwenden Sie<br />

bitte <strong>das</strong> HCC-eigene Anmeldeformular.<br />

Die Seminargebühren werden von der Zentralen Fortbildung<br />

aus zentralen Mitteln finanziert. Evtl. anfallende weitere<br />

Kosten sind von der entsendenden Dienststelle zu tragen.<br />

Unterkunft und Verpflegung werden nicht bereitgestellt.<br />

Für die Seminardauer wird die jeweils entsprechende Anzahl<br />

von Fortbildungspunkten erteilt (10 Fortbildungspunkte<br />

<strong>für</strong> einen Seminartag).<br />

9.1 SAP-Controlling <strong>für</strong> Kostenstellenverantwortliche<br />

(CO-KSV)<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen mit<br />

Kostenstellenverantwortung<br />

Seminarziel: Controlling als Führungsinstrument verstehen,<br />

sicher in SAP-Controlling navigieren,<br />

Standardberichte SAP-Controlling<br />

ausführen können, Be- und Entlastungen<br />

auf Kostenstellen und Innenaufträgen analysieren<br />

können, die Systematik der innerbehördlichen<br />

Leistungsverrechnung verstehen


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2283<br />

Seminarinhalt: Neben Grundkenntnissen von Kosten- und<br />

Leistungsrechnung sollten Kostenstellenverantwortliche<br />

von Dienststellen über sichere<br />

Grundlagen in Controlling verfügen,<br />

um <strong>das</strong> Controlling als Führungsinstrument<br />

nutzen und im Produktivsystem die Buchungen<br />

der eigenen Kostenstellen überblicken<br />

und bewerten zu können.<br />

Schwerpunkte:<br />

— Navigation in SAP<br />

— Ist/Plan-Abweichungsberichte zu Kostenstellen<br />

und Innenaufträgen<br />

— Grundkenntnisse Stammdaten Controlling<br />

— Systematik der Innerbehördlichen Leistungsverrechnung<br />

HCC_FC_R_S19_101<br />

18.—19. 2. 2008 Wiesbaden (HCC)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

10. 12. 2007<br />

HCC_FC_R_S19-102<br />

21.—22. 4. 2008 Wiesbaden (HCC)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

11. 2. 2008<br />

2 Seminare — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

9.2 Produktorientierte Haushaltsaufstellung <strong>für</strong> Führungskräfte<br />

(PHH-FK)<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen in der<br />

jeweiligen Dienststelle, die <strong>für</strong> die Erstellung<br />

des Wirtschaftsplans verantwortlich<br />

sind<br />

Seminarziel: Ziel der produktorientierten Haushaltsaufstellung<br />

und der Auswirkungen auf den<br />

eigenen Verantwortungsbereich verstehen,<br />

die damit verbundenen betriebswirtschaftlichen<br />

Steuerungsinstrumente verstehen<br />

und einsetzen können<br />

Handhabung des Wirtschaftsplanes kennenlernen,<br />

Bedeutung des Wirtschaftsplanes<br />

verstehen<br />

Seminarinhalt: Dieser Veranstaltungstyp richtet sich an<br />

Führungskräfte, die über Kenntnisse im<br />

Bereich Controlling verfügen und <strong>für</strong> die<br />

formal und inhaltlich korrekte Erstellung<br />

des Wirtschaftsplans verantwortlich sind.<br />

Schwerpunkte:<br />

— Der Budgetierungs- und Planungsprozess<br />

in der Hessischen Landesverwaltung<br />

— Der neue Wirtschaftsplan (Leistungs-,<br />

Erfolgs- und Finanzplan)<br />

— Berichtswesen<br />

2 Seminare — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

9.3 Betriebswirtschaftliche Grundlagen <strong>für</strong> Führungskräfte<br />

(BWL_GR-FK)<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Wesentliche Elemente der Outputsteuerung<br />

kennen und verstehen lernen<br />

Seminarinhalt: • Grundbegriffe des Externen Rechnungswesens:<br />

— Vom Inventar zur Bilanz, eine kurze<br />

Einführung in die Systematik der<br />

doppelten Buchführung<br />

• Grundbegriffe des Controllings:<br />

— Kostenstellenrechnung<br />

— Kostenträgerrechnung<br />

— Systematik der Innerbehördlichen<br />

Leistungsverrechnung<br />

• Kern der Rechnungslegungsreform:<br />

— Überblick über den neuen Produkthaushalt<br />

• Berichtswesen:<br />

— Zusammenspiel von Produkthaushalt<br />

und Berichtswesen<br />

— Vorstellung des Führungsberichtswesens<br />

in der Hessischen Landesverwaltung<br />

anhand eines konkreten<br />

Führungsberichts des HCC<br />

• Qualitätsmanagement:<br />

— Balanced Score Card<br />

— Benchmarking<br />

— Kennzahlensystem der Hessischen<br />

Landesverwaltung<br />

HCC_FC_R_G03_101<br />

27.—28. 2. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

19. 12. 2007<br />

HCC_FC_R_G03_102<br />

17.—18. 3. 2008 Wiesbaden (HMdIS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

HCC_FC_R_G03_103<br />

28.—29. 5. 2008 Kassel (PP Nord<strong>hessen</strong>)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

19. 3. 2008<br />

3 Seminare — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

I 63 Ansprechpartnerin: Anna Elzer Tel.: 06 11/3 53 15 37<br />

10. Gender Mainstreaming<br />

Fortbildungsmaßnahmen, die dazu befähigen, in alle Entscheidungsprozesse<br />

die Geschlechterperspektive mit einzubeziehen<br />

und die grundlegenden Ziele der Gleichstellung<br />

umzusetzen. Fortbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse der<br />

wichtigen Rechtsgrundlagen <strong>für</strong> GM sowie die Vorgaben der<br />

EU betreffend die Umsetzung von GM vermitteln.<br />

10.1 Gender Mainstreaming<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und<br />

Methoden von Gender Mainstreaming<br />

Kenntnis über die unterstützenden Beratungs-<br />

und Schulungsangebote erlangen<br />

Erkenntnis eigener Handlungsverpflichtungen<br />

und Entwickeln eigener Ideen <strong>für</strong><br />

konkretes Handeln durch Beispiele<br />

Seminarinhalt: Gender Mainstreaming hat zum Ziel, die<br />

Planungen und Entscheidungen von Organisationen<br />

auf den Prüfstand zu stellen. Sie<br />

sollen sich in Richtung Chancengleichheit<br />

und Geschlechterdemokratie verändern.<br />

Dieses Prinzip ist im Amsterdamer Vertrag<br />

sowie in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen<br />

verpflichtend festgelegt.<br />

Schwerpunkte:<br />

Rechtsgrundlagen und Ziele des GM, Nutzen<br />

des GM, Instrumente des GM und praktische<br />

Beispiele<br />

1 Seminar — 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Birgit Schäfer<br />

10.2 Lehrgang <strong>für</strong> Frauenbeauftragte<br />

Zielgruppe: Neu bestellte Frauenbeauftragte<br />

Datum der Beauftragung zur Frauenbeauftragten<br />

auf dem Meldebogen mitteilen!<br />

Seminarziel: Kennenlernen des neu gestalteten HGlG<br />

sowie der <strong>für</strong> die Frauenbeauftragten notwendigen<br />

Instrumente<br />

Netzwerkbildung<br />

Seminarinhalt: Das neu gestaltete HGlG<br />

— HGlG<br />

— Personalentwicklung<br />

— Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />

— Gender Mainstreaming<br />

— Tarifrecht und Beamtenrecht<br />

— Verwaltungsreform<br />

1 Lehrgang — 4 Blöcke<br />

(1� 5-tägig, 2� 3-tägig, 1� 1-tägig)<br />

2. Halbjahr<br />

Referentinnen: Birgit Schäfer,<br />

Jutta Leimbach


Seite 2284 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

I 63 Ansprechpartnerin: Anna Elzer Tel.: 06 11/3 53 15 37<br />

11. Selbstorganisation in der Führungsrolle<br />

Fortbildungsmaßnahmen, die die Auseinandersetzung mit<br />

Rolle, Aufgabe und Wirkung der Führungskraft, mit Selbstund<br />

Fremdwahrnehmung und dem eigenen Führungsverhalten<br />

ermöglichen sowie zur Optimierung der eigenen Arbeitsorganisation,<br />

des Zeitmanagements und des Umgangs<br />

mit Stress qualifizieren.<br />

11.1 Stressbewältigung — Stressmanagement als Führungsaufgabe<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarziel: Die eigene Stresskompetenz erhöhen<br />

Den eigenen Führungsstil im Zusammenhang<br />

mit Stress analysieren können<br />

Eigene Stressreaktionen und die der Mitarbeiter/innen<br />

richtig einschätzen können<br />

Entspannungsmethoden und alltagstaugliche<br />

Entspannungstechniken kennenlernen<br />

und einsetzen;<br />

Möglichkeiten eines aktiven Stress- und<br />

Gesundheitsmanagements im (beruflichen)<br />

Alltag umsetzen<br />

Seminarinhalt: Führen wird in Zeiten der Leistungsverdichtung<br />

immer schwieriger. Individuelle<br />

Stressbewältigung und konstruktives<br />

Stressmanagement gehören deshalb mehr<br />

und mehr zu den wesentlichen Kompetenzen<br />

einer Führungskraft. Einstellungen und<br />

Denkweisen, emotionale und körperliche<br />

Reaktionen und <strong>das</strong> Verhalten sind Ansatzpunkte<br />

<strong>für</strong> eine Weiterentwicklung dieser<br />

wichtigen Führungskompetenz. Nur wer<br />

<strong>für</strong> sich selbst sorgt, kann auch <strong>für</strong> seine<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen.<br />

An der beruflichen Situation orientierte<br />

Maßnahmen zur Stressbewältigung sensibilisieren<br />

daher Führungskräfte <strong>für</strong> ihre individuelle<br />

Stresssituation und machen<br />

deutlich, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Führungsverhalten sich<br />

sowohl auf die Gesundheit der Mitarbeiter/<br />

innen als auch auf <strong>das</strong> eigene Befinden auswirkt.<br />

Sie regen dazu an, im Rahmen der<br />

Gegebenheiten Kriterien <strong>für</strong> eine gesundheitsgerechte<br />

Mitarbeiterführung zu berücksichtigen<br />

und, soweit als möglich,<br />

Stress auslösende und Stress verstärkende<br />

Bedingungen zu vermeiden.<br />

Inhalte:<br />

— Umgang mit alltäglichen Belastungen<br />

— Stressauslöser, Stressreaktionen, Stressfolgen<br />

— Einfluss und Auswirkungen von Führungsverhalten<br />

— Leistungsfähigkeit erhalten, fördern,<br />

steigern<br />

— Entspannungsmethoden und berufspraktische<br />

Kurzentspannungstechniken<br />

— Work-Life-Balance<br />

— Vom Stress- zum Gesundheitsmanagement<br />

SO AZ ST vom 29.—31. 4. 2008<br />

Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referent: Rüdiger Standhardt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

19. 2. 2008<br />

1 Seminar — 3-tägig<br />

Referent: R. Standhardt<br />

11.2 Entspannt führen<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />

die gesundheitserhaltende und -fördernde<br />

Wirkung von Entspannungstechniken kennenlernen<br />

und in ihren (beruflichen) Alltag<br />

einbauen möchten<br />

Seminarziel: Zusammenhänge von Stress, individuellen<br />

Stressreaktionen, psychischen und physiologischen<br />

Vorgängen im Stress und bei<br />

Dauerstress erkennen<br />

Sensibilität im Umgang mit der eigenen<br />

Gesundheit entwickeln<br />

Alltagstauglich Übungen zur Entspannung<br />

kennenlernen und im Alltag anwenden<br />

Seminarinhalt: Wenn Leistungsdruck, Zeitknappheit, Konflikte<br />

usw. als Dauerstress empfunden werden,<br />

kann dies zu verschiedenartigen ernsthaften<br />

gesundheitlichen Einschränkungen<br />

führen. Mit dem zweitägigen Training und<br />

den integrierten praktischen Übungen aus<br />

dem Autogenen Training und der progressiven<br />

Muskelentspannung werden die Teilnehmer/innen<br />

dazu animiert, sensibler die<br />

eigenen körperlichen Stress-Signale wahrzunehmen<br />

und deren „Botschaft“ zu verstehen.<br />

Sie werden angeleitet, die eigenen<br />

Möglichkeiten zur Entspannung in sich<br />

selbst zu entdecken und <strong>für</strong> sich zu aktivieren.<br />

Sie lernen Techniken kennen, um in<br />

beruflichen und privaten Stress-Situationen<br />

ruhiger und gelassener zu werden. Sie<br />

entwickeln eine Vorstellung davon, was<br />

„entspannt führen“ jeweils individuell bedeuten<br />

kann.<br />

1 Follow-up zur Vertiefung und Sicherung<br />

der Nachhaltigkeit der erworbenen Fertigkeiten<br />

und Entspannungsfähigkeit<br />

SO AZ EF1 vom 29.—30. 5. 2008 und 30. 6. 2008<br />

(Follow-up) Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referent: Detlef Merle<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

20. 3. 2008<br />

1 Seminar und 1 Follow-up<br />

2-tägig/1-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Detlef Merle<br />

11.3 Ausbildung von Multiplikatoren zur Progressiven Muskelentspannung/Gesundheitsmanagement<br />

in der Öffentlichen<br />

Verwaltung<br />

Zielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter,<br />

die sich im Themenfeld „Gesundheitsmanagement“<br />

engagieren wollen<br />

Seminarziel: Die Teilnehmer/innen erlernen die Grundformen<br />

sowie die verschiedenen Kurzformen<br />

der Progressiven Muskelentspannung.<br />

Sie sind in der Lage, nach diesem Kurs dieses<br />

Entspannungsverfahren selbständig im<br />

beruflichen Alltag einer Öffentlichen Verwaltung<br />

anzuleiten und wissen, welche didaktischen<br />

Aspekte <strong>für</strong> eine erfolgreiche<br />

Vermittlung beachtet werden müssen.<br />

Seminarinhalt: Anleiten der Progressiven Muskelentspannung<br />

Möglichkeiten, im Alltag zu entspannen<br />

Achtsamkeit und Selbstverantwortung<br />

Vorbereitung und Durchführung eines Kurses<br />

Organisatorische Fragen rund um <strong>das</strong><br />

Kursgeschehen<br />

Umgang mit krisenhaften Ereignissen im<br />

Kursverlauf<br />

Spezielle Vorerfahrungen <strong>für</strong> diese Ausbildung<br />

sind nicht erforderlich, wohl aber<br />

Interesse und Neugierde auf einen schöpferischen<br />

Prozess des Erforschens und Entdeckens.<br />

Die Ausbildung zum/zur Kursleiter/in <strong>für</strong><br />

Progressive Muskelentspannung schließt<br />

mit einem Zertifikat über die Teilnahme an<br />

dem Seminar ab und befähigt, selbständig<br />

Entspannungsgruppen anzuleiten. Alle<br />

Teilnehmenden erhalten während des Seminars<br />

ein umfangreiches Handbuch zur<br />

Theorie und Praxis der Progressiven Muskelentspannung<br />

und zur Kursgestaltung.<br />

1 Seminar — 5-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Rüdiger Standhardt<br />

11.4 Mein Standort als Person und Führungskraft<br />

Zielgruppe: Führungskräfte der mittleren Leitungsebene


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2285<br />

Seminarziel: Die Stärken und Grenzen bei sich und anderen<br />

erkennen und reflektieren<br />

Denk- und Verhaltensmuster ergründen<br />

und Korrekturen vornehmen<br />

Kritische Führungssituation oder Konflikte<br />

besser meistern<br />

Das eigene Potenzial und <strong>das</strong> anderer Menschen<br />

fördern und nutzbar machen<br />

Seminarinhalt: Die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit<br />

und die der sozialen Kompetenz sind zu einer<br />

der wichtigsten Anforderungen an die<br />

Führungskraft geworden. Für Führungskräfte<br />

ist es notwendig, eine Balance aufzubauen<br />

zwischen Fachaufgabe und Führungsaufgabe.<br />

Eine Fähigkeit, die Energie<br />

und Selbst-Bewusstheit erfordert, um Potenziale<br />

— die eigenen und die der Mitarbeiter/innen<br />

— zur kontinuierlichen<br />

Entwicklung einer Organisation nutzbar<br />

zu machen und zu fördern.<br />

Dazu gehören die Wahrnehmung der eigenen<br />

Eigenschaften und Fähigkeiten in der<br />

Führungsrolle, die Beziehungen und Beziehungsmuster<br />

zu anderen Personen und<br />

die Reflexion persönlicher Stärken und<br />

Tendenzen. Im Zentrum des Seminars steht<br />

deshalb die Schärfung der persönlichen<br />

Wahrnehmungsfähigkeit <strong>für</strong> sich und andere,<br />

um eigene und fremde Verhaltensstile<br />

zu verstehen und situativ anzupassen. Im<br />

Idealfall führt dies zu mehr Klarheit der eigenen<br />

Positionierung (Standort) und zu<br />

mehr Effektivität bei Entscheidungen und<br />

in der Zusammenarbeit mit anderen Menschen.<br />

Inhalte:<br />

— Grundannahmen von Führung und Persönlichkeit<br />

— Das eigene Persönlichkeitsprofil<br />

— Selbstbild — Fremdbild<br />

— Verhaltensstile/Verhaltenstendenzen<br />

— Erste Schritte zum Transfer<br />

— Das Seminar erfordert Offenheit zur Reflexion<br />

der eigenen Persönlichkeitsmuster<br />

und Mut, sich im Kollegenkreis konstruktiv<br />

mit dem Bild von sich selbst<br />

(Selbstbild) und der Wahrnehmung anderer<br />

Führungskräfte (Fremdbild) auseinanderzusetzen.<br />

SO ML PF1 vom 16.—18. 4. 2008 Grünberg (Sporthotel)<br />

Referentin: Dr. Silke Franzen<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 9. 1. 2008<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Dr. Silke Franzen<br />

11.5 Managementtechniken <strong>für</strong> den Verwaltungsalltag<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />

ihre Büro- und Selbstorganisation verbessern<br />

möchten<br />

Seminarziel: Selektion der kennengelernten Techniken<br />

<strong>für</strong> den eigenen Bedarf<br />

Integration von Strategien und Techniken<br />

<strong>für</strong> den Arbeitsalltag<br />

Optimierung der persönlichen Arbeitsorganisation<br />

und des eigenen Zeitmanagements<br />

Seminarinhalt: Im Seminar lernen die Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer mehrere Techniken zur<br />

besseren Bewältigung des Büro- und Verwaltungsalltags<br />

kennen. Basierend auf den<br />

vier Säulen des Selbstmanagements, nämlich<br />

Stress-Management, Ziel-Management,<br />

Zeit-Management und Büro-Management,<br />

geht <strong>das</strong> Seminar in praxiserprobten<br />

und alltagstauglichen Schritten<br />

vor. Es verknüpft die einzelnen Managementtechniken<br />

miteinander und stellt darüber<br />

hinaus u. a. wirkungsvolle Rituale vor,<br />

die im Berufsleben wesentlich dazu beitragen,<br />

Arbeitsorganisation effizienter und ef-<br />

fektiver zu gestalten und die eigene Führungspraxis<br />

zu optimieren. Bestandteile des<br />

Seminars sind auch praktische Übungen in<br />

Entspannungstechniken.<br />

SO AZ MT 1 vom 19.—21. 5. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referent: Rüdiger Standhardt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

10. 3. 2008<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Rüdiger Standhardt<br />

Siehe auch <strong>das</strong> Angebot „Das Büro fest im<br />

Griff“ im Themenfeld 6: Organisation<br />

11.6 Zeitmanagement — lebendig und praktikabel<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen, die<br />

ihr persönliches und berufliches Zeitmanagement<br />

verbessern möchten<br />

Seminarziel: Zeitfresser vermeiden, Dringlichkeitssucht<br />

überwinden, Ballast abwerfen<br />

Persönliche Lebensziele entwickeln<br />

Prioritäten setzen<br />

Konzentration auf <strong>das</strong> Wesentliche<br />

Planungshilfen erstellen<br />

Seminarinhalt: Das Seminar richtet sich an alle, die sich des<br />

Öfteren „im Hamsterrad des Lebens“ gefangen<br />

fühlen, die im Alltag davon gepeinigt<br />

werden, den Überblick über ihre vielfältigen<br />

Aufgaben zu verlieren, die sich<br />

überfordert fühlen von der allgemeinen<br />

Veränderungsgeschwindigkeit. Es gibt den<br />

Teilnehmer/innen die Möglichkeit, innezuhalten,<br />

durchzuatmen und einen neuen Weg<br />

zu finden, um selbstbestimmter und entspannter<br />

durchs Leben zu gehen. Das Seminar<br />

vermittelt eine lebendige und praktikable<br />

Form des Zeitmanagements, mit<br />

dem die Teilnehmer/innen lernen, zukünftig<br />

ihre Zeit aktiv zu führen.<br />

SO AZ ZM1 vom 4.—5. 3. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />

Referent: Stephan Röder<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

18. 12. 2007<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referent: Stephan Röder<br />

Zusätzlich ist der Zugang zu Zeitmanagement-Seminaren<br />

der Hessischen Polizei<br />

(HPS) mit einem ressortübergreifenden<br />

Kontingent von 2 Plätzen pro Seminar möglich.<br />

Siehe dazu die Details unter Punkt 19.<br />

I 63 Ansprechpartnerin: Anna Elzer Tel.: 06 11/3 53 15 37<br />

12. Fremdsprachenfortbildung<br />

Fortbildungsmaßnahmen, die den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen<br />

<strong>für</strong> den dienstlichen Gebrauch ermöglichen.<br />

12.1 Englisch-Test als Voraussetzung <strong>für</strong> einen Englisch-Sprachkurs<br />

Zielgruppe: Führungskräfte und andere Bedienstete der<br />

hessischen Landesverwaltung, <strong>für</strong> die gute<br />

Kenntnisse der englischen Sprache von<br />

dienstlichem Nutzen sind.<br />

Seminarinhalt: Schriftliche Selbsteinschätzung mit Fragebogen<br />

und mündlicher Test<br />

FS ENG T1 am 14. 3. 2008 Wiesbaden<br />

Referentin: Joachim Wester<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

FS ENG T2 am 17. 3. 2008 Wiesbaden<br />

Referentin: Dorothy Robinson-Manthey<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

12.2 Englisch in der Verwaltung, Seminarblock<br />

Zielgruppe: Führungskräfte und andere Bedienstete der<br />

hessischen Landesverwaltung, <strong>für</strong> die gute<br />

Kenntnisse der englischen Sprache von<br />

dienstlichem Nutzen sind.<br />

Seminarziel: Texte und <strong>das</strong> gesprochene Wort korrekt<br />

verstehen und sich mündlich angemessen<br />

ausdrücken können; nachrangig wird der


Seite 2286 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

sichere schriftliche Gebrauch gefördert;<br />

Sachverhalte in der Zielsprache umfassend<br />

überblicken und korrekt darstellen können;<br />

die verwaltungstypischen Sprachmuster<br />

und <strong>das</strong> einschlägige Vokabular kennen<br />

und entsprechend anwenden.<br />

Seminarinhalt: conversations formal and informal<br />

grammar: sentence structures and tenses<br />

if-clauses and use of modals<br />

writing emails<br />

basic telephoning<br />

polite language<br />

small talk<br />

negotiating<br />

speak more fluently<br />

speaking in public<br />

presentations<br />

discussing<br />

Erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest ist<br />

Voraussetzung sowie keine bisherige Teilnahme<br />

an einem Sprachkurs gleichen Inhalts<br />

bei der Zentralen Fortbildung.<br />

FS ENG V1 vom 9.—13. 6. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />

Referent: Joachim Wester<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

12.3 Englische Verwaltungssprache, berufsbegleitend<br />

Zielgruppe: Führungskräfte und andere Bedienstete der<br />

hessischen Landesverwaltung, <strong>für</strong> die gute<br />

Kenntnisse der englischen Verwaltungssprache<br />

zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich<br />

sind.<br />

Seminarziel: Texte und <strong>das</strong> gesprochene Wort korrekt<br />

verstehen und sich mündlich angemessen<br />

ausdrücken können; nachrangig wird der<br />

sichere schriftliche Gebrauch gefördert;<br />

Sachverhalte in der Zielsprache umfassend<br />

überblicken und korrekt darstellen können;<br />

die verwaltungstypischen Sprachmuster<br />

und <strong>das</strong> einschlägige Vokabular kennen<br />

und entsprechend anwenden<br />

Seminarinhalt: conversations formal and informal<br />

grammar: sentence structures and tenses<br />

if-clauses and use of modals<br />

writing emails<br />

basic telephoning<br />

polite language<br />

small talk<br />

speak more fluently<br />

speaking in public<br />

presentations<br />

discussing<br />

Erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest ist<br />

Voraussetzung sowie keine bisherige Teilnahme<br />

an einem Sprachkurs gleichen Inhalts<br />

bei der Zentralen Fortbildung.<br />

FS ENG VS1 vom 12. 8.—16. 12. 2008, 15� 2 UE<br />

Wiesbaden<br />

Referentin: Dorothy Robinson-Manthey<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

12.4 Presenting with Power Point, Seminarblock<br />

Zielgruppe: Führungskräfte und andere Bedienstete der<br />

hessischen Landesverwaltung, <strong>für</strong> die gute<br />

Kenntnisse der englischen Verwaltungssprache<br />

zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich<br />

sind.<br />

Seminarziel: To recognize the dis/advantages the medium<br />

computer has for presentations; to<br />

create slides that convey the message intended;<br />

to practise using PP slides to support<br />

your own person.<br />

Seminarinhalt: Presentations — traditional vs laptop: what<br />

is different?<br />

— Power Point — possibilities and dangers<br />

— Slides and what they do with us<br />

— How to create the slides that support<br />

the presenter<br />

— Interplay PP and presenter: How do I<br />

wish my audience to react?<br />

— Principles of effective presentations<br />

— Practice, practice, practice and evaluations<br />

— in English throughout<br />

Erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest ist<br />

Voraussetzung sowie keine bisherige Teilnahme<br />

an einem Sprachkurs gleichen Inhalts<br />

bei der Zentralen Fortbildung.<br />

FS EN PP1 vom 2.—6. 6. 2008 Schmitten-Arnoldshain<br />

Referent: Joachim Wester<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

12.5 Kommunikationstraining in Englisch, Seminarblock<br />

Zielgruppe: Führungskräfte und andere Bedienstete der<br />

hessischen Landesverwaltung, <strong>für</strong> die gute<br />

Kenntnisse der englischen Sprache von<br />

dienstlichem Nutzen sind.<br />

Seminarziel: Vorträge sowie kurze Statements sicher<br />

vortragen<br />

Seminarinhalt: Redeanlass und Redeziel, Redeformeln,<br />

Gliederung — überzeugende Argumente,<br />

logische Beweisführung, Artikulation, Körpersprache,<br />

Gestik, Umgang mit Problemen<br />

— Floskeln<br />

Das Seminar wird mit Methoden des Superlearnings<br />

durchgeführt.<br />

Erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest ist<br />

Voraussetzung sowie keine bisherige Teilnahme<br />

an einem Sprachkurs gleichen Inhalts<br />

bei der „Zentralen Fortbildung“.<br />

FS ENG KO1 vom 3.—7. 11. 2008 Limburg a. d. Lahn<br />

Referentin: Dorothy Robinson-Manthey<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 1. 2008<br />

I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 06 11/3 53 11 31<br />

13. Interkulturelle Kommunikation<br />

Fortbildungsmaßnahmen, die die Umsetzung des Integrationskonzeptes<br />

der hessischen Landesregierung unterstützen,<br />

die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung erweitern<br />

und die Kompetenz und Handlungsfähigkeit von<br />

Landesbediensteten in interkulturellen Arbeitssituationen<br />

erhöhen.<br />

13.1 Was wissen wir eigentlich von der Türkei und dem Islam?<br />

Zielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter von Behörden, die im Arbeitszusammenhang<br />

Kontakt mit Menschen aus<br />

der Türkei beziehungsweise mit Menschen<br />

türkischer Herkunft haben; Landesbedienstete<br />

mit beruflichem Interesse an der Auseinandersetzung<br />

mit dem Thema „Islam“<br />

Seminarziel: Erweiterung des Wissens über die Türkei<br />

und den Islam<br />

Sensibilisierung <strong>für</strong> die kulturelle Vielschichtigkeit<br />

und Unterschiedlichkeit der<br />

Menschen mit türkischer Herkunft<br />

Seminarinhalt: Menschen aus der Türkei bilden nach wie<br />

vor die größte Migrantengruppe in der BRD.<br />

Als Kundinnen und Kunden sind sie auch<br />

in der Verwaltung, in sozialen Einrichtungen<br />

etc. präsent. Das Interesse an der Türkei<br />

auf dem Weg in die EU, die Auseinandersetzung<br />

mit dem Islam und anderen<br />

Religionen sowie mit den unterschiedlichen<br />

Lebensentwürfen von Familien aus der<br />

Türkei steigt bei Landesbediensteten in<br />

dem Maße, wie unterschiedliche Erfahrungen<br />

in der Begegnung gemacht werden.<br />

Schwerpunkte:<br />

— Kulturen, Geschichte, Werte, Sitten und<br />

Gebräuche in der Türkei<br />

— Beschäftigung mit dem Islam und dessen<br />

Einflüsse auf Politik, Gesellschaft


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2287<br />

und Familie in der Türkei und auf Familien<br />

aus der Türkei in Deutsch<strong>land</strong><br />

— Die Veränderung individueller Lebensentwürfe<br />

durch Migration<br />

Die Veranstaltung wird keine detaillierte<br />

Auseinandersetzung mit Islamismus leisten<br />

können.<br />

2 Seminare — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Sabine Kriechhammer-Yagmur<br />

13.2 Kompetenter Umgang mit Angehörigen der arabischen Kultur<br />

Zielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter von Behörden, die im Arbeitszusammenhang<br />

Kontakt mit Menschen anderer<br />

Kulturen haben; Landesbedienstete<br />

mit grundsätzlichem beruflichen Interesse<br />

am Thema<br />

Seminarziel: Erweiterung des Wissens über die arabische<br />

Kultur und die andersartigen Verhaltensmuster,<br />

mehr Verhaltenssicherheit im<br />

Kontakt mit Angehörigen der arabischen<br />

Kultur<br />

Seminarinhalt: Die in der arabischen Kultur gelernten Verhaltensweisen<br />

stehen unseren in Deutsch<strong>land</strong><br />

kulturell geprägten Verhaltensweisen<br />

diametral entgegen. Dies kann im persönlichen,<br />

interkulturellen Kontakt <strong>das</strong> Gefühl<br />

großer Fremdheit verursachen, Abwehr,<br />

Angst, Aggressionen erzeugen und<br />

den professionellen Umgang mit der Andersartigkeit<br />

im beruflichen Alltag erheblich<br />

erschweren.<br />

Das Seminar gibt Gelegenheit, in Auseinandersetzung<br />

mit der eigenen Kultur die<br />

andere Kultur aus ihrer eigenen Logik zu<br />

verstehen und damit kompetenter im beruflichen<br />

Alltag mit Menschen aus dem arabischen<br />

Kulturraum umgehen zu können.<br />

Inhalte:<br />

— Prägende Merkmale von Kultur<br />

— Dimensionen und Merkmale der arabischen<br />

im Vergleich zur deutschen Kultur<br />

— Machtdistanz in der arabischen Kultur<br />

(Eltern—Kinder, Mitarbeiter—Vorgesetzte,<br />

<strong>das</strong> Verhältnis zu Autoritätspersonen)<br />

— Kommunikationsmuster — Kommunikationsverhalten,<br />

verbal, nonverbal<br />

— Sprache und Sprachmuster<br />

— Konfliktverhalten<br />

— Die Rolle der Frau in der arabischen<br />

Kultur<br />

— Umgang mit Zeit<br />

— Persönliche Erfahrungen im Umgang<br />

mit Menschen aus dem arabischen Kulturraum<br />

— Bearbeitung von konkreten Fallbeispielen<br />

IKKAZ AK1 vom 9.—11. 6. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referentin: Anne Brulez<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

28. 3. 2008<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentin: Anne Brulez<br />

I 63 Ansprechpartnerin: Anna Elzer Tel.: 06 11/3 53 15 37<br />

14. Train-the-Trainer<br />

Innerhalb von 5 themenspezifischen Modulen erwerben die<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer die jeweils relevanten pädagogischen<br />

und lernpsychologischen Grundlagen; Personen<br />

mit geringerer Erfahrung in der pädagogischen Arbeit erproben<br />

methodische Anregungen <strong>für</strong> die Praxis, erfahrende<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Gelegenheit, <strong>das</strong><br />

eigene Konzept, Trainerrolle und Präsentationstechniken zu<br />

überprüfen, Wissen und methodisches Repertoire zu erweitern.<br />

Die Module können je nach Bedarf einzeln oder als Gesamtpaket<br />

besucht werden.<br />

14.1 Modul 1: Grundlagen der Seminargestaltung<br />

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />

Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Präsentationen<br />

durchführen, Vorträge halten,<br />

Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />

vermitteln<br />

Seminarziel: Grundlegende Faktoren einer erfolgreichen<br />

Seminarvorbereitung, -durchführung und<br />

-nachbereitung kennenlernen<br />

Seminarinhalt: Schwerpunkte: Raumgestaltung, Sitzordnung,<br />

Präsentationsformen, Materialgestaltung,<br />

Phasierung, Anfangs- und<br />

Schlussphasen, Umgang mit Stress<br />

TTT N MO1 vom 28.—29. 4. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referenten: Hans-Jürgen Hantschel/<br />

Susanne Daum<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

18. 2. 2008<br />

14.2 Modul 2: Verschiedene Lernstile — verschiedene Bedürfnisse<br />

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />

Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Präsentationen<br />

durchführen, Vorträge halten,<br />

Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />

vermitteln<br />

Seminarziel: Verschiedene Modelle der Lernertypologien<br />

kennenlernen, praktische Methoden<br />

erlernen, um Unterrichtsangebote lerntypenspezifisch<br />

zu gestalten<br />

Seminarinhalt: Schwerpunkte: Lernen und Behalten, Multisensorik,<br />

Auswirkung auf Unterrichtsund<br />

Materialgestaltung<br />

TTT N MO2 vom 2.—3. 6. 2008 Frankfurt am Main<br />

Referenten: Hans-Jürgen Hantschel/<br />

Susanne Daum<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

20. 3. 2008<br />

14.3 Modul 3: Material aufbereiten und vermitteln<br />

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />

Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Präsentationen<br />

durchführen, Vorträge halten,<br />

Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />

vermitteln<br />

Seminarziel: Gedächtnisstützende Faktoren des Lernens<br />

kennenlernen;<br />

Praktische Tipps <strong>für</strong> die „Hausaufgaben“<br />

Seminarinhalt: Schwerpunkte: Arbeit mit Texten, Lernkarteien,<br />

Gedächtnis- und Lernhilfen<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referenten: Hans-Jürgen Hantschel/<br />

Susanne Daum<br />

14.4 Modul 4: Präsentationen<br />

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />

Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Präsentationen<br />

durchführen, Vorträge halten,<br />

Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />

vermitteln<br />

Seminarziel: Mehr Gelassenheit und Sicherheit beim<br />

Präsentieren bekommen und <strong>für</strong> andere<br />

ausstrahlen; körpersprachliche Elemente<br />

verstehen und <strong>für</strong> die Selbstpräsentation<br />

nutzen; Visualisierungsmöglichkeiten und<br />

interaktive Vortragsformen beherrschen<br />

Seminarinhalt: Schwerpunkte: Verbale und nonverbale<br />

Kommunikation, Körpersprache, Atem und<br />

Stimme, gehirngerechte Präsentationstechniken<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referenten: Hans-Jürgen Hantschel/<br />

Susanne Daum<br />

14.5 Modul 5: Gruppenprozess und Gruppenleitung<br />

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />

Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Prä-


Seite 2288 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

sentationen durchführen, Vorträge halten,<br />

Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />

vermitteln<br />

Seminarziel: Den Gruppenprozess steuern und in Fluss<br />

halten können, die Unterstützungsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> einzelne Teilnehmer/innen<br />

kennen, Lehren und Lernen angenehmer<br />

und effektiver gestalten<br />

Seminarinhalt: Schwerpunkte: Trainerrollen, Gruppenrollen,<br />

Gruppenprozess, Moderations- und<br />

Interventionstechniken<br />

1 Seminar — 2-tägig — 2. Halbjahr<br />

Referentinnen: Verena Damm/<br />

Susanne Daum<br />

14.6 Modul 6: Vortragen mit Power Point und Beamer<br />

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im<br />

Rahmen ihrer Tätigkeit des Öfteren Präsentationen<br />

durchführen, Vorträge halten,<br />

Sitzungen oder Workshops leiten, Fachthemen<br />

vermitteln und dabei überwiegend<br />

mit Laptop und Beamer agieren<br />

Seminarziel: Den Vortrag unterstützende, wirksame Präsentationen<br />

erstellen können<br />

Souverän und gelassen mit moderner Medientechnik<br />

vortragen oder moderieren<br />

Dem Publikum zugewandt präsentieren<br />

Seminarinhalt: Optimierung der eigenen PowerPoint-Präsentation<br />

Mit Laptop und Beamer souverän präsentieren<br />

1 Seminar — 2� 1-tägig — 2. Halbjahr<br />

I 66 Ansprechpartnerin: Karin Klinner Tel.: 06 11/3 53 11 31<br />

15. Führungskräftelehrgänge der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger<br />

(höherer Dienst) und der unteren Leitungsebene<br />

(gehobener Dienst)<br />

15.1 Führungskräftelehrgang der unteren Leitungsebene (gehobener<br />

Dienst)<br />

Zielgruppe: Angehörige des gehobenen Dienstes und<br />

vergleichbare Angestellte mit Führungsverantwortung<br />

<strong>für</strong> mehrere Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter mit mehrjähriger Bewährung<br />

im Landesdienst<br />

Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars<br />

Ihre Übernachtungswünsche<br />

<strong>für</strong> alle Lehrgangsteile an!<br />

FKE UL Block 1 „Verwaltungsmodernisierung“<br />

vom 21.—23. 4. 2008 Weilburg/Lahn<br />

Referent: Erhard Nietzel<br />

Block 2 „Arbeitstechnik, Kommunikation<br />

und Rhetorik“<br />

vom 2.—5. 6. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referentin: Gisela Blümmert<br />

Block 3 „Führung in der hessischen Landesverwaltung“<br />

vom 1.—5. 9. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referentin: Gisela Blümmert<br />

Block 4 „Erfahrungsaustausch“<br />

Termin nach Absprache nach Absprache<br />

Kursleitung: Joachim Evenius<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 8. 2. 2008<br />

15.2 Führungskräftelehrgänge der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger<br />

(höherer Dienst)<br />

Ein Lehrgang <strong>für</strong> Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger<br />

Zielgruppe: Angehörige des höheren Dienstes und vergleichbare<br />

Angestellte mit Führungsverantwortung<br />

<strong>für</strong> mehrere Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter mit mehrjähriger Bewährung<br />

im Landesdienst<br />

Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars<br />

Ihre Übernachtungswünsche<br />

<strong>für</strong> alle Lehrgangsteile an!<br />

FKE BA Block 1 „Verwaltungsmodernisierung“:<br />

vom 7.—9. 4. 2008 Weilburg/Lahn<br />

Referent: Erhard Nietzel<br />

Block 2 „Arbeitstechnik, Selbstorganisation,<br />

Arbeitshilfen“<br />

vom 26.—27. 5. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referentin: Gisela Blümmert<br />

Block 3 „Führung, Konfliktmanagement,<br />

Kommunikation“<br />

vom 15.—19. 9. 2008 Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referentin: Gisela Blümmert<br />

Block 4 „Öffentliches Dienstrecht“<br />

vom 20.—21. 10. 2008<br />

Grünberg (Jacobsberg)<br />

Referentin: Alexandra Schäfers<br />

Block 5 „Europa“<br />

vom 3.—5. 12. 2008 Wiesbaden<br />

Referent: European School of Governance,<br />

Berlin<br />

Block 6 „Erfahrungsaustausch“<br />

Termin nach Absprache nach Absprache<br />

Kursleitung: Heike Hagen<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

25. 1. 2008<br />

I 61 Ansprechpartnerin: Sigrid Hierschbiel Tel.: 06 11/3 53 16 36<br />

16. Multiplikatoren<br />

Mit dem Übergang der Verwaltung zum Produkthaushalt beginnt<br />

auch <strong>für</strong> <strong>das</strong> Multiplikatoren-Projekt eine neue Phase<br />

der Unterstützung des Reformprozesses. In dieser geht es vorrangig<br />

um die Veränderungen innerhalb der Organisation<br />

durch die Modernisierung der Verwaltung.<br />

Der Personenkreis der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren<br />

hat sich reduziert, es existieren derzeit zwei Arbeitsgruppen,<br />

die zu dem Themenfeld „Personal“ und „Organisation“<br />

in enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Fortbildung<br />

Maßnahmen entwickeln.<br />

Die in den Arbeitsgruppen entwickelten Maßnahmen werden<br />

ab 2008 in <strong>das</strong> Programm der Zentralen Fortbildung aufgenommen<br />

und können auch als Inhouse-Schulungen durchgeführt<br />

werden.<br />

Treffen der Arbeitsgruppen und Plenums-Veranstaltungen<br />

werden nach Bedarf organisiert.<br />

Fortbildungen <strong>für</strong> die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren<br />

werden nach Bedarf bereitgestellt.<br />

I 61 Ansprechpartnerin: Sigrid Hierschbiel Tel.: 06 11/3 53 16 36<br />

17. Fortbildungsberatung<br />

Zur Unterstützung im Zusammenhang mit dem Reformprozess<br />

und/oder bei der Bewältigung neuer Aufgaben stellen<br />

die Mitarbeiterinnen des Referats den Behörden und Dienststellen<br />

ihr Know-how auf Anfrage zur Verfügung. Dies kann<br />

geschehen in Form von Beratung bei speziellen Fortbildungsvorhaben,<br />

gemeinsamer Entwicklung konkreter Fortbildungsangebote,<br />

Konzeption und Erprobung neuer Seminare,<br />

Bereitstellung aktueller Fortbildungsangebote aus dem<br />

Standardprogramm der Zentralen Fortbildung — auch als<br />

Inhouse-Veranstaltungen auf der Grundlage gemeinsamer<br />

konzeptioneller Vorüberlegungen.<br />

18. Ergänzendes Bildungsangebot zur Integration schwerbehinderter<br />

Menschen<br />

Nachstehend wird <strong>für</strong> alle Landesbediensteten, insbesondere<br />

Interessenvertretungen wie Vertrauenspersonen <strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen, Personalratsmitglieder, Frauenbeauftragte,<br />

Dienststellen- und Personalführungskräfte, deren<br />

Mitarbeiter und Beauftragte des Arbeitgebers <strong>das</strong> ergänzende<br />

Bildungsangebot zur Integration und Begleitung<br />

schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung bekannt<br />

gegeben.<br />

Für Seminare aus diesem Themenbereich, die vom LBA<br />

durchgeführt werden, verwenden Sie bitte den Meldebogen<br />

<strong>für</strong> die Zentrale Fortbildung. Dieser Meldebogen ist über den<br />

Dienstweg an die Fortbildungsbeauftragten des jeweiligen<br />

Ressorts zu leiten. Die Anmeldung durch die Ressorts an<br />

den LBA bitte nur per E-Mail direkt an LBA@hmdis.<br />

<strong>hessen</strong>.de senden.<br />

LBA — Ansprechpartner: Matthias Rehn Tel.: 06 11/3 53 12 06<br />

18.1 SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(HessBGG) und deren Umsetzung in der Landesverwaltung<br />

Grundseminar


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2289<br />

Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen und deren Vertreterinnen und<br />

Vertreter.<br />

Seminarziel: Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX und<br />

HessBGG praxisgerecht anwenden können.<br />

Die Aufgaben der Integrationsämter, der<br />

Arbeitsagenturen und Versorgungsämter<br />

kennenlernen.<br />

Seminarinhalt: Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse<br />

der sozialen Sicherungssysteme der<br />

Bundesrepublik Deutsch<strong>land</strong>. Schwerpunkt<br />

bildet die Teilhabe behinderter Menschen<br />

am Arbeitsleben und deren Umsetzung<br />

in der Landesverwaltung. Die zum<br />

HessBGG ergangenen Verordnungen werden<br />

erläutert.<br />

LBA 144 vom 21. bis 25. 1. 2008 Borken (Hessen)<br />

Referenten: Klaus Herrmann,<br />

Dr. Hans-Dietrich Berger<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

7. 12. 2007<br />

18.2 Ärztliche Gutachtertätigkeit zur Beurteilung der Dienstfähigkeit<br />

Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere<br />

Amtsärzte<br />

Seminarziel: Beurteilung der Dienstfähigkeit von Behinderung<br />

bedrohter und schwerbehinderter<br />

Menschen in der Landesverwaltung.<br />

Seminarinhalt: Die Teilnehmenden lernen die Anhaltspunkte<br />

<strong>für</strong> die ärztliche Gutachtertätigkeit<br />

(AHP) kennen. Anhand verschiedener Erkrankungen/Behinderungen<br />

wird die Problematik<br />

der Gutachtertätigkeit veranschaulicht.<br />

Möglichst objektive Kriterien<br />

<strong>für</strong> die Begutachtung werden erarbeitet.<br />

LBA 145 vom 11. bis 13. 2. 2008 Borken (Hessen)<br />

Referenten: Klaus Herrmann,<br />

Prof. Volker Berndt<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

28. 12. 2007<br />

18.3 Konfliktvermeidung und Umgang mit Konflikten<br />

Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt.<br />

Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen und deren Vertreterinnen und<br />

Vertreter.<br />

Seminarziel: Konfliktsituationen erkennen und vermeiden<br />

lernen. Erlernen von Lösungsstrategien<br />

und deren Umsetzung.<br />

Seminarinhalt: Das Tätigkeitsfeld der Schwerbehindertenvertretung<br />

umfasst häufig unterschiedliche<br />

Konfliktsituationen. Die Teilnehmer<br />

erfahren durch ausgewählte Techniken, den<br />

Konflikten im beruflichen Alltag zu begegnen.<br />

Anhand von Rollenspielen wird <strong>das</strong><br />

Erlernte vertieft.<br />

LBA 146 vom 3. bis 7. 3. 2008 Borken (Hessen)<br />

Referenten: Klaus Herrmann,<br />

Hans-Ludwig Roß<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

21. 1. 2008<br />

18.4 Rhetorik I<br />

Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt.<br />

Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen und deren Vertreterinnen und<br />

Vertreter. Den Interessentinnen und Interessenten<br />

wird die vorherige Teilnahme am<br />

Seminar „Gesprächsführung“ im Rahmen<br />

des „Dreier-Blocks“ empfohlen.<br />

Seminarziel: Rhetorische Grundzüge kennenlernen und<br />

in praktischer Übung umsetzen.<br />

Seminarinhalt: Die Teilnehmer erhalten unter anderem<br />

eine Einführung zu Redearten und -anlässen,<br />

Redefurcht, Stress, Spannungen, der<br />

Zielsetzung einer Rede und Zuhörerana-<br />

lyse. Darüber hinaus werden Techniken und<br />

Methoden der Ideenentwicklung und<br />

Ideenverarbeitung vermittelt. Die erworbenen<br />

Kenntnisse werden in praktischen<br />

Übungen und Rollenspielen von den Teilnehmern<br />

vorgestellt.<br />

LBA 147 vom 10. bis 14. 3. 2008 Borken (Hessen)<br />

Referenten: Clemens Beraus,<br />

Hans-Ludwig Roß,<br />

Matthias Rehn<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

28. 1. 2008<br />

18.5 Rhetorik II<br />

Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt.<br />

Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen und deren Vertreterinnen und<br />

Vertreter, die bereits an einem Seminar<br />

„Rhetorik I“ teilgenommen haben.<br />

Seminarziel: Moderation, Interview und Versammlungsleitung<br />

erfolgreich bestehen.<br />

Seminarinhalt: Aufbauend auf den Seminarinhalten zu<br />

„Rhetorik I“ werden die Kenntnisse der<br />

Teilnehmer vertieft und die Seminarziele<br />

durch theoretische Blöcke und praktische<br />

Übungen vermittelt.<br />

LBA 152 vom 30. 6. bis 4. 7. 2008 Borken (Hessen)<br />

Referenten: Clemens Beraus,<br />

Hans-Ludwig Roß,<br />

Matthias Rehn<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 9. 5. 2008<br />

18.6 Suchtprävention und Suchtbegleitung<br />

Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen und deren Vertreterinnen und<br />

Vertreter.<br />

Seminarziel: Suchtgefährdungspotenziale erkennen,<br />

psychische, physische, soziale und berufliche<br />

Folgen einer Suchterkrankung einschätzen<br />

lernen, Hilfsstrategien entwickeln,<br />

arbeits- und beamtenrechtliche Folgen kennenlernen.<br />

Seminarinhalt: Das Seminar will verschiedene Suchtformen<br />

und deren Auswirkungen auf <strong>das</strong> Arbeitsleben<br />

und Interventionsmöglichkeiten<br />

aufzeigen. Schritt <strong>für</strong> Schritt wird im Rahmen<br />

eines Stufenplans die Herangehensweise<br />

erörtert. Mit Beispielen der Gesprächsführung<br />

und der aktiven Gestaltung<br />

des „Erstgesprächs“ werden erlernte<br />

Strategien gefestigt.<br />

LBA 151 vom 5. bis 9. 5. 2008 Steinbach (Taunus)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

25. 2. 2008<br />

18.7 Eingliederungsmanagement<br />

Zielgruppe: Führungskräfte und Verantwortliche der<br />

Personalverwaltung, Beauftragte des Arbeitgebers<br />

nach § 98 SGB IX, Vertrauenspersonen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte Menschen<br />

und deren Vertreterinnen und Vertreter.<br />

Seminarziel: Das Eingliederungsmanagement nach § 84<br />

(2) SGB IX im behördlichen Alltag anwenden<br />

können.<br />

Seminarinhalt: Mediation, Prävention und rechtliche Würdigung,<br />

Begleitung und Wiedereingliederungsverfahren.<br />

LBA 154 vom 11. bis 15. 8. 2008<br />

Hofbieber-Langenbieber<br />

Referenten: Klaus Herrmann,<br />

Reinhard Gippert,<br />

Matthias Rehn<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

30. 6. 2008<br />

18.8 Seminar der Hessischen Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehinderten-<br />

und Schwerbehindertenvertretungen<br />

<strong>für</strong> die Geschäftsbereiche und obersten Landesbehörden<br />

(Arge-SBV-Hessen)


Seite 2290 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

Zielgruppe: Haupt- und Vertrauenspersonen <strong>für</strong><br />

schwerbehinderte Menschen der Geschäftsbereiche<br />

und obersten Landesbehörden.<br />

Seminarziel: Diskurs des Beauftragten mit den Hauptund<br />

Schwerbehindertenvertretung zur<br />

Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik<br />

in Hessen, insbesondere<br />

den Erfahrungsaustausch über geeignete<br />

Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigungspflicht<br />

nach §§ 71—76 SGB IX.<br />

Seminarinhalt: Die Programmschwerpunkte stimmt der<br />

Beauftragte der Hessischen Landesregierung<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen mit der Hessischen<br />

Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehinderten-<br />

und Schwerbehindertenvertretungen<br />

<strong>für</strong> die Geschäftsbereiche<br />

und obersten Landesbehörden aktuell<br />

ab.<br />

LBA 156 vom 8. bis 10. 9. 2008 Zell bei Bad König<br />

Referenten: Friedel Rinn, Klaus Herrmann,<br />

Clemens Beraus,<br />

Karl-Heinz Theis<br />

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden<br />

zeitgerecht persönlich eingeladen.<br />

18.9 20. Lehrgang im 3er-Block: (1. Block)<br />

SGB IX und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(HessBGG) und dessen Umsetzung in der Landesverwaltung<br />

Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt. Eine Anmeldung<br />

ist nur <strong>für</strong> den gesamten Lehrgang (Block 1—3) möglich<br />

Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen und deren Vertreterinnen und<br />

Vertreter mit Grundkenntnissen im<br />

Schwerbehindertenrecht.<br />

Seminarziel: Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, <strong>das</strong><br />

HessBGG und <strong>das</strong> AGG — soweit es behinderte<br />

Menschen betrifft — praxisgerecht<br />

anwenden können. Zusammenarbeit zwischen<br />

Behördenleitung, Personalvertretung<br />

und schwerbehinderten Menschen. Die<br />

Aufgaben der Integrationsämter, der Arbeits-<br />

und Versorgungsverwaltung kennenlernen<br />

Seminarinhalt: Aufbauend auf den Inhalten des Grundseminars<br />

werden die Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

vertiefend behandelt.<br />

LBA 157-1 vom 22. bis 26. 9. 2008 Borken (Hessen)<br />

Referenten: Klaus Herrmann<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

14. 7. 2008<br />

18.10 20. Lehrgang im 3er-Block: (2. Block)<br />

Öffentliches Dienstrecht: Tarif- und Beamtenrecht<br />

Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt. Eine Anmeldung<br />

ist nur <strong>für</strong> den gesamten Lehrgang (Block 1—3) möglich<br />

Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen und deren Vertreterinnen und<br />

Vertreter mit Grundkenntnissen im<br />

Schwerbehindertenrecht.<br />

Seminarziel: Kenntnisse über <strong>das</strong> öffentliche Arbeitsund<br />

Dienstrecht erlangen. Die Gesetzessystematiken<br />

erkennen und im Bereich der<br />

Fürsorge <strong>für</strong> schwerbehinderte Menschen<br />

umsetzen können.<br />

Seminarinhalt: Die Teilnehmer erhalten einen vertiefenden<br />

Einblick in die Rechtsgebiete des Arbeits-<br />

und Beamtenrechts. Rechte und<br />

Pflichten der Beamten und Tarifbeschäftigten<br />

sowie Rechte und Pflichten des<br />

Dienstherrn/Arbeitgebers werden erörtert<br />

und durch die Besonderheiten des Schwerbehindertenrechts<br />

ergänzt.<br />

LBA 157-2 vom 27. bis 31. 10. 2008 Borken (Hessen)<br />

Referenten: Klaus Herrmann<br />

Meldefrist siehe Nr. 18.9 (LBA 157-1)<br />

18.11 20. Lehrgang im 3er-Block: (3. Block)<br />

Gesprächsführung, Kommunikations- und Verhaltenstraining<br />

Das Seminar ist auf 14 Teilnehmer begrenzt. Eine Anmeldung<br />

ist nur <strong>für</strong> den gesamten Lehrgang (Block 1—3) möglich<br />

Zielgruppe: Alle Landesbediensteten, insbesondere Vertrauenspersonen<br />

<strong>für</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen und deren Vertreterinnen und<br />

Vertreter mit Grundkenntnissen im<br />

Schwerbehindertenrecht.<br />

Seminarziel: Vermittlung kommunikativer Kompetenz<br />

und Konfliktvermeidungstechniken.<br />

Seminarinhalt: Die Teilnehmer erhalten Anhaltspunkte zur<br />

Gesprächsgestaltung mit Behördenleitung,<br />

Personalvertretung und schwerbehinderten<br />

Menschen.<br />

LBA 157-3 vom 24. bis 28. 11. 2008 Borken (Hessen)<br />

Referenten: Klaus Herrmann,<br />

Hans-Ludwig Roß<br />

Meldefrist siehe Nr. 18.9 (LBA 157-1)<br />

Anmerkung:<br />

Interessentinnen und Interessenten an den Fortbildungsmaßnahmen<br />

melden sich bitte auf dem Dienstweg, <strong>das</strong> heißt über die zuständigen<br />

Ressorts beziehungsweise den Hessischen Städtetag, den<br />

Hessischen Landkreistag, den Hessischen Städte- und Gemeindebund<br />

und den Landeswohlfahrtsverband Hessen beim Beauftragten<br />

der Hessischen Landesregierung <strong>für</strong> behinderte Menschen an.<br />

Die Anmeldung durch die Ressorts an den LBA bitte nur per E-Mail<br />

direkt an mail to: LBA@hmdis.<strong>hessen</strong>.de senden.<br />

Die ausgewiesenen Meldetermine sind verbindlich. Die Teilnahmezulassung<br />

behält sich der Beauftragte der Hessischen Landesregierung<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen — in Koordination mit dem Hessischen<br />

Ministerium des Innern und <strong>für</strong> Sport — vor, dennoch bittet<br />

er, ihm alle interessierten Landesbediensteten zu melden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s den Ressorts und Gebietskörperschaften<br />

<strong>für</strong> die Veranstaltungen nur eine begrenzte Anzahl von<br />

Teilnehmerplätzen zur Verfügung gestellt werden kann.<br />

Bei den angebotenen Seminaren Nr. 157-1, 157-2 und 157-3 handelt<br />

es sich um einen Lehrgang. Die Anmeldung und Teilnahme ist<br />

nur <strong>für</strong> die Gesamtmaßnahme möglich; die Teilnahme an einzelnen<br />

Lehrgangsabschnitten ist ausgeschlossen.<br />

Veranstaltungsgebühren <strong>für</strong> Landesbedienstete werden nicht erhoben.<br />

Die reisekostenrechtliche Erstattung <strong>für</strong> Landesbedienstete<br />

richtet sich nach dem Hessischen Reisekostengesetz und den Vollzugshinweisen<br />

des Hessischen Ministeriums des Innern und <strong>für</strong><br />

Sport in der derzeit gültigen Fassung.<br />

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der kommunalen Spitzenverbände<br />

und Körperschaften des öffentlichen Rechts übernimmt<br />

<strong>das</strong> Hessische Ministerium des Innern und <strong>für</strong> Sport ausschließlich<br />

die Kosten der Referenten. Die Reisekosten, die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft<br />

und Verpflegung sind mit den eigenen Dienststellen abzurechnen.<br />

Bei verbindlicher Zusage der Teilnahme und Annahme der angebotenen<br />

Hotelleistungen entsteht sowohl eine Präsenzpflicht als<br />

auch eine Verpflichtung zur Teilnahme an den angebotenen Leistungen.<br />

Ausnahmen können nur in begründeten Fällen akzeptiert<br />

werden. Kosten <strong>für</strong> vereinbarte Leistungen, die mir von den Veranstaltungsstätten<br />

in Rechnung, aber von den Teilnehmenden nicht<br />

in Anspruch genommen werden, können von mir grundsätzlich<br />

nicht übernommen werden.<br />

Sollten beurlaubte Beschäftigte die Veranstaltungen besuchen wollen,<br />

verweise ich hinsichtlich der Kostenerstattung auf die Ausführungen<br />

<strong>für</strong> Betreuungs- oder/und Pflegekosten nach § 11 Abs. 4<br />

HGlG und die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften vom<br />

14. Juli 1994 (StAnz. S 1982 ff.).<br />

Wiesbaden, im September 2007<br />

Beauftragter der Hessischen Landesregierung<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

XX/00 — 2008 — Planung<br />

19. Angebote der Hessischen Polizeischule — geöffnet <strong>für</strong> Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer der hessischen Landesverwaltung


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2291<br />

Nachfolgend die Seminarbeschreibungen einiger Seminarangebote<br />

mit Terminen <strong>für</strong> <strong>das</strong> 1. Halbjahr 2008, die die<br />

Hessische Polizeischule (HPS) mit einem begrenzten ressortübergreifenden<br />

Kontingent von 20% pro Seminar <strong>für</strong> Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer der hessischen Landesverwaltung<br />

geöffnet hat. Die Termine <strong>für</strong> <strong>das</strong> 2. Halbjahr werden<br />

im 2. Quartal 2008 veröffentlicht werden.<br />

Interessentinnen/Interessenten bitte ich, sich auf dem Dienstweg,<br />

<strong>das</strong> heißt über <strong>das</strong> zuständige Ressort mit dem Meldebogen<br />

der Zentralen Fortbildung zu melden.<br />

Seminargebühren werden nicht erhoben. Evtl. anfallende<br />

Kosten sind von der entsendenden Dienststelle zu tragen.<br />

Unterkunft und Verpflegung werden nicht bereitgestellt.<br />

Für die Seminardauer wird die jeweils entsprechende Anzahl<br />

von Fortbildungspunkten erteilt (10 Fortbildungspunkte<br />

<strong>für</strong> einen Seminartag.)<br />

19.1 Ziel- und Zeitmanagement<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Seminarinhalt: Zugkraft von Zielen nutzen — zielorientiert<br />

denken und handeln<br />

Mit klaren Prioritäten und Strategien den<br />

Erfolg absichern<br />

Effektive Planungstechniken <strong>für</strong> Tages-,<br />

Monats- und Jahresplanung<br />

Zeitgewinn durch aktives Störungsmanagement<br />

Informationsmanagement statt Sammelleidenschaft<br />

Persönlichkeit und Zeitmanagement<br />

Persönliche Situations- und Problemanalyse<br />

IH_FF_ZM01 vom 28.—30. 1. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

10. 12. 2007<br />

IH_FF_ZM02 vom 28.—30. 4. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

18. 2. 2008<br />

19.2 Präsentationstraining<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Lerninhalte: Planung<br />

Vorbereitung<br />

Durchführung<br />

Nachbereitung<br />

Verbale, nonverbale und paraverbale Kommunikation<br />

Umgang mit den Medien<br />

1 Seminar — 3-tägig — 2. Halbjahr<br />

19.3 Medientraining, öffentliche Auftritte<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Lerninhalte: Übungen und Rollenspiele zu den Bereichen<br />

Publikumswirksame Argumentation<br />

Statement-Aufbau<br />

Schlagfertigkeit entwickeln<br />

Touch, Turn, Talk nach Karsten Bredemeier<br />

Analyse von TV-Statements (zum Beispiel<br />

„Berliner Runde“)<br />

Gedächtnistraining Umgang mit verschiedenen<br />

Mikrofonen/Kameraeinstellungen<br />

(wie werde ich platziert?)<br />

IH_FF_MöA01 vom 10.—12. 3. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

28. 12. 2007<br />

19.4 Grundseminar Moderation höherer Dienst<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Lerninhalte: „Lenken und Leiten von (problemlösenden)<br />

Gruppen“<br />

Rolle des Moderators<br />

Methoden der Moderation<br />

Moderationszyklus<br />

Workshoptechniken<br />

Übungsmoderation<br />

IH_FF_GMHD01<br />

vom 14.—15. 5. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />

19.5 Rhetorik<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 5. 3. 2008<br />

Zielgruppe: Führungskräfte aller Leitungsebenen<br />

Lerninhalte: Grundlagen der Kommunikation<br />

Argumentieren, Verhandeln, Darstellen<br />

Gesprächsführung und Pultvortrag<br />

Praktische Anwendung und Umsetzung<br />

Voraussetzung: Kommunikationsorientierte<br />

Tätigkeit<br />

IH_VF_R01 vom 11.—15. 2. 2008 Wiesbaden (HPS)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

3. 12. 2007<br />

IH_VF_R02 vom 7.—11. 4. 2008<br />

HPS (Außenstelle Mühlheim)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

28. 1. 2008<br />

IH_VF_R03 vom 21.—25. 4. 2008<br />

HPS (Außenstelle Mühlheim)<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle:<br />

11. 2. 2008<br />

IH_VF_R04 vom 16.—20. 6. 2008<br />

HPS (Außenstelle Kassel)<br />

Für alle Fortbildungsmaßnahmen gilt:<br />

Meldefrist bei Ihrer Dienststelle: 7. 4. 2008<br />

Interessentinnen/Interessenten bitte ich, sich auf dem Dienstweg,<br />

<strong>das</strong> heißt über <strong>das</strong> zuständige Ressort mit den entsprechenden<br />

Meldebögen (www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de) zu melden.<br />

Kosten <strong>für</strong> Teilnehmende, die vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch<br />

nehmen und die mir von der Tagungsstätte eventuell in<br />

Rechnung gestellt werden, können von mir grundsätzlich nicht<br />

übernommen werden.<br />

Sollten beurlaubte Beschäftigte die Veranstaltungen besuchen wollen,<br />

verweise ich hinsichtlich der Kostenerstattung auf die Ausführungen<br />

<strong>für</strong> Betreuungs- oder/und Pflegekosten nach § 11 Abs. 3<br />

HGlG und die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften vom<br />

14. Juli 1994 (StAnz. S. 1982 ff.).<br />

Für die Seminare der Zentralen Fortbildung gilt:<br />

Bitte verwenden Sie <strong>für</strong> Ihre Anmeldung die Meldebögen der Zentralen<br />

Fortbildung, also „Meldebogen Zentrale Fortbildung.doc“<br />

oder „Meldebogen ZF Beurteilungsrichtlinien.doc“ (www.fortbildung.<strong>hessen</strong>.de).<br />

Bitte beachten Sie, <strong>das</strong>s angegebene Übernachtungswünsche verbindlich<br />

sind und <strong>das</strong>s Ihre SAP-ID-Nummer auf dem Meldebogen<br />

angegeben ist.<br />

Veranstaltungsgebühren werden nicht erhoben. Die Kosten <strong>für</strong> die<br />

Fortbildungsmaßnahmen einschließlich Unterkunft, Verpflegung<br />

und Reisekosten trägt der Veranstalter (vergleiche Rundschreiben<br />

vom 29. Oktober 1996, StAnz. S. 3806).<br />

Bei verbindlicher Zusage der Teilnahme und Annahme der angebotenen<br />

Leistungen zu Unterkunft und Verpflegung entsteht sowohl<br />

eine Präsenzpflicht als auch eine Verpflichtung zur Teilnahme an<br />

den angebotenen Leistungen. Absagen müssen in diesem Fall<br />

schriftlich durch die Dienststelle unter Angabe des Verhinderungsgrundes<br />

erfolgen. (Beschluss des Ausschusses <strong>für</strong> Fortbildung<br />

[Zentralabteilungsleiter der Ministerin und Regierungspräsidenten]<br />

vom 11. Dezember 2001).<br />

In Abweichung dazu gelten <strong>für</strong> die Seminare in unserem Fortbildungsprogramm,<br />

die vom HCC, von der HZD, von der HPS, vom<br />

LBA und vom Bildungsseminar Rauischholzhausen durchgeführt<br />

werden die jeweils gesondert bei den jeweiligen Seminarbeschreibungen<br />

aufgeführten Konditionen und Meldeverfahren.<br />

Wiesbaden, 6. November 2007 Hessisches Ministerium<br />

des Innern und <strong>für</strong> Sport<br />

I 63<br />

StAnz. 47/2007 S. 2260


Seite 2292 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

1073<br />

Vorläufige Verwaltungsvorschriften zur Hessischen Landeshaushaltsordnung<br />

(VV-LHO);<br />

hier: Neuinkraftsetzung der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften<br />

(VV) zu den §§ 7, 8, 11, 15 bis 17, 19 bis 24,<br />

26, 27, 34 bis 40, 43 bis 47, 51, 52, 54 bis 57, 61, 63 bis<br />

69, 102, 105 und 115 LHO<br />

Bezug: Meine Erlasse betreffend<br />

— Neuinkraftsetzung der VV zu § 35 LHO vom 11. April<br />

2002 (StAnz. S. 1614)<br />

— Neuinkraftsetzung der VV zu den §§ 7, 8, 11, 15, 16,<br />

17, 19 bis 24, 26, 27, 36 bis 40, 43, 45 bis 47, 51, 52,<br />

54 bis 57, 61, 63 bis 69, 102, 105 und 115 LHO vom<br />

12. Januar 2005 (StAnz. S. 447)<br />

— Neuinkraftsetzung der VV zu § 44 LHO vom 20. Januar<br />

2006 (StAnz. S. 335)<br />

— Neuinkraftsetzung der VV zu § 34 LHO vom 21. Dezember<br />

2006 (StAnz. 2007 S. 140)<br />

Die oben genannten VV werden mit Wirkung vom 1. Januar 2008<br />

bis 31. Dezember 2012 materiell unverändert neu in Kraft gesetzt.<br />

Meine Erlasse betreffend VV zu § 44 LHO vom 12. Juli 2005 (StAnz.<br />

S. 2842) und betreffend VV zu den §§ 49 und 51 LHO vom 17. Oktober<br />

2006 (StAnz. S. 2543) bleiben hiervon unberührt.<br />

Die Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung hat gegen die Neuinkraftsetzung<br />

der VV keine Einwendungen erhoben.<br />

Wiesbaden, 6. November 2007<br />

1074<br />

Hessisches Ministerium der Finanzen<br />

H 1007 A — 2002 — III 12<br />

— Gült.-Verz. 4300, 4305 —<br />

StAnz. 47/2007 S. 2292<br />

Richtlinien des Landes Hessen <strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften<br />

zur Sicherung von Investitionen zur Schaffung,<br />

Erwerb und Modernisierung von Wohnraum und sozialen<br />

Einrichtungen im Wohnumfeld (Bürgschaftsrichtlinien 2007)<br />

Das Land Hessen übernimmt auf der Grundlage des Gesetzes über<br />

die Feststellung des Haushaltsplans (Haushaltsgesetz) in seiner jeweils<br />

geltenden Fassung auf Antrag Bürgschaften zur Sicherung der<br />

Finanzierung von Investitionen in Wohngebäuden sowie in sozialen<br />

Einrichtungen im Wohnumfeld nach Maßgabe dieser Bürgschaftsrichtlinien,<br />

wobei zusätzlich die <strong>für</strong> den jeweiligen Einsatzzweck<br />

einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften<br />

zu beachten sind.<br />

1 Allgemeine Vorgaben<br />

1.1 Förderungsfähige Maßnahmen<br />

Bürgschaften können übernommen werden <strong>für</strong> Darlehen<br />

a) zum Bau von Wohnraum, einschließlich des Ersterwerbs,<br />

b) zur Modernisierung von Wohnraum, insbesondere der<br />

energetischen Modernisierung,<br />

c) <strong>für</strong> den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung,<br />

d) zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch<br />

bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel,<br />

e) zur Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen,<br />

f) zur Schaffung und Modernisierung von Pflegeeinrichtungen<br />

und -heimen,<br />

g) zur Schaffung und Modernisierung von sozialen Einrichtungen<br />

im Wohnumfeld, insbesondere zur Kinderbetreuung.<br />

1.2 Nichtförderungsfähige Bauten<br />

Bürgschaften werden nicht übernommen <strong>für</strong> Darlehen zur<br />

Finanzierung von Wohnraum, der rechtlich und tatsächlich<br />

HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN<br />

zur dauerhaften Wohnraumversorgung nicht geeignet ist<br />

(zum Beispiel Notunterkünfte), der hinsichtlich der Wohnfläche<br />

unangemessen groß und in der Ausstattung oder der<br />

Höhe der Kosten besonders aufwändig ist.<br />

1.3 Nicht verbürgungsfähige Darlehen<br />

1.3.1 Bürgschaften werden nicht übernommen <strong>für</strong><br />

a) Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte,<br />

b) Darlehen an die öffentliche Hand,<br />

c) Arbeitgeberdarlehen,<br />

d) Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />

1.3.2 Bürgschaften werden in der Regel nicht übernommen, wenn<br />

im Zeitpunkt der Antragstellung<br />

a) in den Fällen des Neubaus von Objekten (ausgenommen<br />

der Ersterwerb) <strong>das</strong> Bauvorhaben bereits bezugsfertig<br />

b) in den Fällen der Modernisierung diese bereits abgeschlossen<br />

c) in den Fällen des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur<br />

Selbstnutzung der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet<br />

war.<br />

1.4 Eigenleistungen<br />

Die Eigenleistungen sollen im angemessenen Verhältnis zu<br />

den Gesamtkosten stehen.<br />

1.5 Art der Bürgschaft<br />

Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften nach Maßgabe<br />

der als Anlage beigefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung<br />

im Wohnungswesen und im Sozialen Wohnumfeld —<br />

AVB —“ übernommen. Die AVB sind Bestandteil dieser<br />

Richtlinien.<br />

1.6 Bürgschaftsgrenze<br />

1.6.1 Bürgschaften können nur <strong>für</strong> Darlehen übernommen werden,<br />

soweit sie außerhalb der Beleihungsgrenze <strong>für</strong> erststellige<br />

Darlehen dinglich gesichert sind, jedoch nur insoweit,<br />

als die Verzinsung und Tilgung des verbürgten Darlehens und<br />

der ihm vorgehenden und gleichrangigen Lasten neben angemessenen<br />

Bewirtschaftungskosten, ohne Berücksichtigung<br />

der Abschreibung, auf die Dauer gesichert erscheint. Das zu<br />

verbürgende Darlehen soll in der Regel innerhalb von 80 vom<br />

Hundert der Gesamtkosten liegen.<br />

1.6.2 Auch wenn die in Nr. 1.6.1 genannten Voraussetzungen gegeben<br />

sind, kann die Übernahme einer Bürgschaft abgelehnt<br />

werden, wenn die sich ergebenden Mieten oder Lasten nicht<br />

vertretbar erscheinen.<br />

1.6.3 Abweichend von Nr. 1.6.1 kann bei Schaffung oder Erwerb<br />

von Wohnraum zur Selbstnutzung (einschließlich Modernisierung)<br />

auch der erststellige Darlehensteilbetrag verbürgt<br />

werden. Dies setzt jedoch ebenfalls voraus, <strong>das</strong>s die Finanzierung<br />

auf Dauer gesichert erscheint.<br />

1.7 Sonstige Bedingungen und Auflagen<br />

Die Übernahme von Bürgschaften kann von sonstigen Bedingungen<br />

abhängig gemacht oder mit zusätzlichen Auflagen<br />

verbunden werden.<br />

1.8 Bagatellgrenze<br />

Bürgschaften <strong>für</strong> Darlehen von weniger als 5 000 Euro werden<br />

nicht übernommen.<br />

1.9 Rechtsanspruch<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Bürgschaft besteht<br />

nicht.<br />

1.10 Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen<br />

Soweit sie den beihilferechtlichen Vorschriften der EU unterliegen,<br />

werden die Bürgschaften im Rahmen der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1998/2006 vom 15. Dezember 2006 (Amtsblatt<br />

der EG L 379 vom 28. Dezember 2006 S. 5—10) als „de minimis“-Beihilfen<br />

gewährt. Danach kann ein Unternehmen<br />

innerhalb von drei Steuerjahren „de minimis“-Beihilfen im<br />

Umfang von bis zu 200 000 Euro erhalten.<br />

Bei „de minimis“-Beihilfen sind von den Zuwendungsempfängern<br />

Informations- und Dokumentationspflichten zu beachten;<br />

diese werden mit den Antragsformularen und Bewilligungsbescheiden<br />

mitgeteilt.


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2293<br />

2 Verfahren<br />

2.1 Antragstellung, Entscheidung über den Antrag<br />

2.1.1 In den Fällen der Nr. 1.1 Buchst. a) bis d) ist der Antrag auf<br />

Übernahme einer Bürgschaft unter Verwendung des vorgeschriebenen<br />

Vordrucks mit den darin aufgeführten Unterlagen<br />

in der Regel bei dem zuständigen Magistrat/Kreisausschuss<br />

einzureichen. Zuständig ist der Magistrat der<br />

kreisfreien Stadt, der Kreisausschuss des Landkreises und<br />

der Magistrat der kreisangehörigen Gemeinden mit mehr<br />

als 50 000 Einwohnern, in dessen Bereich <strong>das</strong> Baugrundstück<br />

liegt, beziehungsweise <strong>das</strong> Vorhaben durchgeführt<br />

werden soll. Dem Antrag ist bei Mietwohnungen eine Liquiditätsrechnung<br />

(eine Gegenüberstellung der mit dem Objekt<br />

verbundenen Einnahmen und Ausgaben) beziehungsweise<br />

bei Eigentumsmaßnahmen eine Belastungsberechnung sowie<br />

die Bestätigung des Darlehensgebers über die Richtigkeit der<br />

vom Darlehensnehmer im Bürgschaftsantrag und den dazugehörigen<br />

Unterlagen abgegebenen Erklärungen beizufügen,<br />

es sei denn, die Unterlagen liegen der zuständigen Stelle<br />

ohne dies vor.<br />

Der Magistrat/Kreisausschuss überprüft den Antrag auf<br />

Vollständigkeit sowie auf Förderungswürdigkeit und leitet<br />

ihn mit seiner Stellungnahme an die LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />

weiter. Die Stellungnahme soll insbesondere<br />

über die Erzielbarkeit der Mieten, die Tragbarkeit der Lasten<br />

und über Besonderheiten des Einzelfalls in wohnungswirtschaftlicher<br />

und städtebaulicher Hinsicht Auskunft geben.<br />

Eine gesonderte Stellungnahme zur Bürgschaft ist entbehrlich,<br />

wenn bereits im Rahmen einer gleichzeitigen Wohnungsbau-<br />

oder Modernisierungsförderung Stellung genommen<br />

wird. In besonderen Fällen ist eine Antragstellung<br />

direkt bei der LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur möglich.<br />

2.1.2 In den Fällen der Nr. 1.1 Buchst. e) bis g) ist der Antrag unter<br />

Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks mit den<br />

darin aufgeführten Unterlagen direkt bei der LTH — Bank<br />

<strong>für</strong> Infrastruktur zu stellen. Sofern es sich in diesen Fällen<br />

um besonders bedeutsame Einzelmaßnahmen handelt, beteiligt<br />

die LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur <strong>das</strong> zuständige<br />

Fachministerium.<br />

2.1.3 Über den Antrag entscheidet die LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />

als Bürgschaftsstelle. Sie übt ihre Tätigkeit aufgrund<br />

des LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur-Gesetzes, des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages zwischen dem Land Hessen<br />

und der Landesbank Hessen-Thüringen — Girozentrale<br />

— nach den gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Erlassen<br />

aus und ist an die Weisungen der zuständigen Ministerien<br />

gebunden.<br />

2.2 Bürgschaftsbescheid<br />

2.2.1 Die LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur prüft den Antrag dahin,<br />

ob die Voraussetzungen ob die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine<br />

Bürgschaftsgewährung vorliegen. Ist dies der Fall, erteilt<br />

sie dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer einen<br />

Bürgschaftsbescheid.<br />

2.2.2 Der Bürgschaftsbescheid ist auf drei Jahre befristet und besteht<br />

in der Zusage, die Bürgschaftserklärung abzugeben,<br />

wenn der LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur folgende Unterlagen<br />

und Nachweise vorgelegt werden:<br />

2.2.2.1 eine Anerkennung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften im Wohnungswesen<br />

und im sozialen Wohnumfeld“ durch den Darlehensgeber<br />

und den Darlehensnehmer;<br />

2.2.2.2 eine Bestätigung des Darlehensgebers, <strong>das</strong>s<br />

a) im Zeitpunkt der Darlehenszusage die Dauerfinanzierung<br />

der veranschlagten Gesamtkosten des Vorhabens gesichert<br />

ist,<br />

b) <strong>das</strong> Bauvorhaben nach den ihm vorgelegten und von der<br />

Bauaufsichtsbehörde genehmigten oder nach den ihr angezeigten<br />

Plänen durchgeführt ist; sofern kein bauaufsichtliches<br />

Verfahren vorgesehen ist, genügt auch eine Bestätigung<br />

gleichen Inhalts des bauleitenden Architekten<br />

oder sonstigen Bauverantwortlichen,<br />

c) bei Modernisierung die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt<br />

sind,<br />

d) <strong>das</strong> beliehene Bauvorhaben ausreichend (zum Beispiel<br />

zum gleitenden Neuwert) gegen Brand- und Sturmschaden<br />

versichert ist,<br />

e) die dingliche Sicherung <strong>für</strong> <strong>das</strong> zu verbürgende Darlehen<br />

an der im Bürgschaftsbescheid ausbedungenen Rangstelle<br />

im Grundbuch rechtswirksam eingetragen ist,<br />

f) der gesetzliche Löschungsanspruch nicht ausgeschlossen<br />

ist, falls dem Bürgschaftspfandrecht Hypotheken im Rang<br />

vorgehen oder gleichstehen,<br />

g) sichergestellt ist, <strong>das</strong>s ein Aufrücken des Bürgschaftspfandrechts<br />

entsprechend der Tilgung der im Range vorgehenden<br />

oder gleichstehenden Darlehen erfolgt, falls<br />

dem Bürgschaftspfandrecht Grundschulden im Rang vorgehen<br />

oder gleichstehen,<br />

h) ihm keine Umstände bekannt sind, <strong>das</strong>s sich die Bonität<br />

des Darlehensnehmers nach der Antragstellung verschlechtert<br />

hat;<br />

2.2.2.3 in Fällen des Erwerbs von bestehendem Wohnraum zur<br />

Selbstnutzung der vom Darlehensgeber gefertigte oder eingeholte<br />

Schätzungsnachweis; im Falle von Modernisierungen<br />

die Bestätigung des Darlehensgebers über die Höhe der<br />

entstandenen Modernisierungs- und Instandsetzungskosten;<br />

2.2.2.4 Abschrift des Darlehensvertrags über <strong>das</strong> zu verbürgende<br />

Darlehen;<br />

2.2.2.5 die Zahlung des in Nr. 7 der AVB genannten Bearbeitungsentgeltes;<br />

2.2.2.6 einen Nachweis über die Belehrung des Darlehensnehmers,<br />

<strong>das</strong>s falsche Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen<br />

zu einem Strafverfahren führen können.<br />

2.2.3 Soweit erforderlich, kann im Einzelfall der Bürgschaftsbescheid<br />

weitere Voraussetzungen <strong>für</strong> die Erteilung der Bürgschaftserklärung<br />

enthalten.<br />

2.3 Bürgschaftserklärung<br />

2.3.1 Liegen die im Bürgschaftsbescheid genannten Voraussetzungen<br />

vor, gibt die LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur im Auftrag<br />

und <strong>für</strong> Rechnung des Landes Hessen in eigenem Namen<br />

gegenüber dem Darlehensgeber die Bürgschaftserklärung<br />

ab. Der Darlehensnehmer erhält eine Abschrift.<br />

2.3.2 Falls <strong>das</strong> zu verbürgende Darlehen in Raten ausgezahlt werden<br />

soll, kann die Bürgschaftserklärung schon vor Abgabe<br />

der in Nr. 2.2.2.2 Buchst. b) und c) genannten Erklärungen<br />

zur korrekten Bauausführung sowie der in Nr. 2.2.2.3 zweiter<br />

Halbsatz genannten Bestätigung über die Höhe der entstandenen<br />

Modernisierungs- und Instandsetzungskosten ausgehändigt<br />

werden.<br />

2.3.3 Das Darlehen darf grundsätzlich nur nach Leistungsstand<br />

ausgezahlt werden. Erfolgt eine Darlehensgewährung auf<br />

der Grundlage von Richtlinien des Landes Hessen, dann sind<br />

etwaige dort genannte förderprogrammspezifische Regelungen<br />

zur Auszahlung zu beachten. Vor Auszahlung der letzten<br />

Rate ist die Erfüllung der Nr. 2.2.2.2 Buchst. b) und c) (Bestätigung<br />

der korrekten Bauausführung) sowie der Nr. 2.2.2.3<br />

zweiter Halbsatz (Kostenbestätigung) nachzuweisen.<br />

3 Schlussbestimmungen<br />

3.1 Abweichungen von den vorstehenden Bestimmungen sind<br />

nur mit vorheriger Zustimmung des <strong>für</strong> die Bürgschaften im<br />

Wohnungswesen und im sozialen Wohnumfeld zuständigen<br />

Ministeriums zulässig.<br />

3.2 Diese Richtlinie tritt am 1. November 2007 in Kraft; sie findet<br />

auf alle Bürgschaften Anwendung, deren Antrag nach<br />

dem 31. Oktober 2007 bei den in Nr. 2.1.1 und 2.1.2 genannten<br />

Stellen eingeht. Sie tritt am 31. Dezember 2012<br />

außer Kraft; <strong>für</strong> die Verwaltung und Abwicklung der nach<br />

dieser Richtlinie übernommenen Bürgschaften gelten die<br />

entsprechenden Regelungen weiter.<br />

3.3 Die bisherigen Richtlinien <strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften<br />

zur Förderung des Wohnungswesens vom 1. September<br />

1981 (StAnz. S. 1795), vom 12. Dezember 1990 (StAnz.<br />

S. 18), vom 15. Dezember 2000 (StAnz. S. 216) und vom<br />

19. Dezember 2002 (StAnz. 2003 S. 140) gelten nur noch <strong>für</strong><br />

die Verwaltung und Abwicklung der nach diesen Richtlinien<br />

übernommenen Bürgschaften sowie <strong>für</strong> die Entscheidung<br />

von Bürgschaftsanträgen, die bis zum 31. Oktober 2007 bei<br />

den unter Nr. 2.1.1 Satz 1 genannten Stellen eingegangen<br />

sind.<br />

3.4 Diese Richtlinien ergehen im Einvernehmen mit dem Hessischen<br />

Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,<br />

dem Hessischen Sozialministerium und dem<br />

Hessischen Ministerium <strong>für</strong> Wissenschaft und Kunst.<br />

Wiesbaden, 31. Oktober 2007<br />

Hessisches Ministerium der Finanzen<br />

H 1200 A — 19/6 — 3 e — III 2 a<br />

gez. Karlheinz Weimar


Seite 2294 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften<br />

im Wohnungswesen und im sozialen Wohnumfeld — AVB<br />

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind Bestandteil der<br />

Richtlinien <strong>für</strong> die Übernahme von Bürgschaften zur Sicherung<br />

der Finanzierung von Investitionen in Wohngebäuden sowie in sozialen<br />

Einrichtungen im Wohnumfeld. Die Ausfallbürgschaften<br />

werden von der LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur im Auftrag und <strong>für</strong><br />

Rechnung des Landes Hessen in eigenem Namen übernommen. Für<br />

eigene Darlehen der Landesbank Hessen-Thüringen — Girozentrale<br />

— übernimmt <strong>das</strong> Land die Bürgschaft unmittelbar.<br />

1 Art und Umfang der verbürgten Darlehen<br />

1.1 Bürgschaften werden nur <strong>für</strong> Darlehen zur Deckung der Gesamtkosten<br />

übernommen, die durch Hypotheken oder<br />

Grundschulden in der Regel am betroffenen Grundstück<br />

dinglich gesichert werden.<br />

1.2 Das verbürgte Darlehen muss auf Euro lauten und darf nur<br />

nach den <strong>für</strong> langfristige Kredite geltenden allgemeinen<br />

Grundsätzen der Institutsgruppe kündbar oder fällig sein,<br />

der der Darlehensgeber angehört. Es darf nur aus Gründen<br />

gekündigt oder fällig gestellt werden, die mit der Beleihung<br />

namentlich mit der Sicherheit des Darlehens oder der Person<br />

des Darlehensnehmers zusammenhängen; <strong>das</strong> gilt nicht<br />

<strong>für</strong> Kündigungen zum Zwecke der Zinsanpassung, soweit sie<br />

aus Gründen der Refinanzierung erforderlich und <strong>für</strong> die entsprechende<br />

Institutsgruppe vom Bürgen allgemein zugelassen<br />

sind.<br />

1.3 Das verbürgte Darlehen ist mit mindestens 1 vom Hundert<br />

jährlich unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung<br />

ersparten Zinsen zu tilgen (Tilgungsdarlehen). Die Vereinbarung<br />

einer Tilgungsstreckung oder einer Tilgungsaussetzung<br />

ist unschädlich. Wird eine Tilgungsstreckung, eine Tilgungsaussetzung<br />

oder keine laufende Tilgungszahlung vereinbart,<br />

ist der Bürge bei einer Inanspruchnahme aus der<br />

Bürgschaft so zu stellen, als wäre <strong>das</strong> Darlehen nach höchstens<br />

sieben Freijahren ab Fertigstellung mit 1 vom Hundert<br />

zuzüglich ersparter Zinsen getilgt worden. An die Stelle der<br />

Fertigstellung tritt der Nutzungsübergang, wenn <strong>das</strong> verbürgte<br />

Darlehen zum Erwerb vorhandenen Wohnraumes gewährt<br />

worden ist beziehungsweise die Beendigung der Arbeiten,<br />

wenn <strong>das</strong> verbürgte Darlehen <strong>für</strong> die Modernisierung<br />

verwendet worden ist.<br />

1.4 Zinssatz, Auszahlungskurs und Verwaltungskosten dürfen<br />

nicht ungünstiger sein als die marktüblichen Bedingungen<br />

<strong>für</strong> Darlehen gleicher Art zur Zeit der Darlehenszusage. Vertragliche<br />

Vorbehalte zum Zwecke der Zinsanpassung sind<br />

zulässig, soweit sie aus Gründen der Refinanzierung erforderlich<br />

und <strong>für</strong> die entsprechende Institutsgruppe vom Bürgen<br />

allgemein zugelassen sind.<br />

1.5 Die Grundsätze der Nr. 1.1 bis 1.4 gelten <strong>für</strong> die dem verbürgten<br />

Darlehen im Range vorgehenden oder gleichstehenden<br />

Darlehen entsprechend.<br />

1.6 Die Dauerfinanzierung der veranschlagten Gesamtkosten<br />

des Vorhabens muss im Zeitpunkt der Darlehenszusage gesichert<br />

sein.<br />

1.7 Das verbürgte Darlehen muss dinglich gesichert werden.<br />

1.8 Erbbaurechte müssen den Vorschriften des § 11 Abs. 3 Satz 2<br />

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) entsprechen. Die Laufzeit<br />

des Erbbaurechts ist angemessen, wenn sie in den Fällen<br />

der Nr. 1.1 Buchst. a) und c) der Bürgschaftsrichtlinien<br />

die Laufzeit des verbürgten Darlehens um mindestens zehn<br />

Jahre übersteigt; in den Fällen der Nr. 1.1 Buchst. b) und d)<br />

bis g) der Bürgschaftsrichtlinien muss die Laufzeit des Erbbaurechtes<br />

ausreichen, <strong>das</strong> verbürgte Darlehen während<br />

dessen Laufzeit zu sichern.<br />

2 Umfang, Entstehen und Erlöschen der Bürgschaftsverpflichtung<br />

2.1 Die Bürgschaft wird als Ausfallbürgschaft <strong>für</strong> förderfähige<br />

Maßnahmen in Hessen übernommen.<br />

2.2 Die Bürgschaft wird mit dem Zugang der Bürgschaftserklärung<br />

beim Darlehensgeber wirksam. Sofern der Darlehensgeber<br />

die Darlehensvaluta in Raten auszahlt, wird die<br />

Bürgschaft nur entsprechend den in Nr. 2.3.3 der Bürgschaftsbestimmungen<br />

zugelassenen Auszahlungsraten wirksam.<br />

2.3 Eine Prüfung der Richtigkeit der vom Darlehensgeber abgegebenen<br />

Bestätigungen und Erklärungen nimmt der Bürge<br />

erst dann vor, wenn er aus der Bürgschaft in Anspruch genommen<br />

werden soll.<br />

2.4 Der Bürge haftet aus der abgegebenen Bürgschaftserklärung<br />

<strong>für</strong> Ausfälle, welche der Gläubiger des verbürgten Darlehens<br />

oder Darlehensanteils an Kapital, Zinsen, laufenden<br />

Verwaltungskosten, Vorfälligkeitsentgelt (ohne Berechnung<br />

der Margenanteile des Gläubigers), Verzugsentschädigungen<br />

und notwendigen baren Auslagen im Zusammenhang mit<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erleidet. Die Bürgschaft<br />

erstreckt sich auch auf Verbindlichkeiten aus Tilgungsstreckung<br />

oder auf Zusatzdarlehen, soweit dieses <strong>das</strong> Damnum<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> Hauptdarlehen nicht übersteigt. Das Zusatzdarlehen<br />

muss entweder mit dem Hauptdarlehen im gleichen<br />

Grundpfandrecht oder mit diesem gleichrangig oder ihm im<br />

Range unmittelbar folgend gesichert sein und vor Beginn der<br />

Tilgung des Hauptdarlehens zurückgezahlt werden.<br />

2.5 Der Ausfall an Kapital gilt als festgestellt, wenn und soweit<br />

die Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers sowie etwa<br />

mithaftender Dritter durch Zahlungseinstellung, Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung<br />

oder auf sonstige Weise erwiesen ist und die Immobiliarzwangsvollstreckung<br />

oder eine andere Art der Verwertung<br />

vom Darlehensgeber oder von einem Dritten durchgeführt<br />

ist. Werden nicht verbürgte Nebenleistungen bei der<br />

Zuteilung in der Zwangsversteigerung berücksichtigt, mindert<br />

sich der dort festgestellte Ausfall an Kapital entsprechend.<br />

2.6 Der Bürge ist berechtigt, auch schon Zahlungen zu leisten<br />

bevor die Immobiliarzwangsvollstreckung durchgeführt ist.<br />

2.7 Der Ausfall an rückständigen Zinsen, Tilgungen (einschließlich<br />

Verbindlichkeiten aus Tilgungsstreckung), laufenden<br />

Verwaltungskosten, Vorfälligkeitsentgelt und Verzugsentschädigung<br />

gilt spätestens nach sechs Monaten vom<br />

Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige über rückständige Beträge<br />

an gerechnet in Höhe der dann noch nicht gezahlten<br />

oder beigetriebenen rückständigen Beträge als festgestellt.<br />

2.8 Die Forderungen des Darlehensgebers gehen, soweit ihn der<br />

Bürge befriedigt hat, mit Einschluss der Sicherheiten und<br />

aller Nebenrechte nach den §§ 774, 412, 401 BGB auf den<br />

Bürgen über. Soweit Sicherheiten nicht kraft Gesetzes auf<br />

den Bürgen übergehen, sind sie beim Forderungsübergang<br />

auf den Bürgen zu übertragen. Der Darlehensgeber ist im<br />

Rahmen des Bürgschaftsvertrages auf Verlangen verpflichtet,<br />

die auf den Bürgen übergegangenen Rechte <strong>für</strong> dessen<br />

Rechnung geltend zu machen.<br />

2.9 Der Bürge kann aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen<br />

werden, wenn<br />

a) sich die vor Wirksamwerden der Bürgschaft abgegebenen<br />

Bestätigungen oder Erklärungen des Darlehensgebers<br />

als unrichtig erweisen, es sei denn, <strong>das</strong>s die Unrichtigkeit<br />

<strong>für</strong> die Übernahme der Bürgschaft unerheblich<br />

war; im Streitfall hat der Darlehensgeber nachzuweisen,<br />

<strong>das</strong>s seine Bestätigungen und Erklärungen richtig<br />

waren oder ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden<br />

trifft; oder<br />

b) der Darlehensgeber seine sich aus diesen AVB ergebenden<br />

Verpflichtungen bei der Verwaltung und Abwicklung<br />

des verbürgten Darlehens verletzt, es sei denn, <strong>das</strong>s die<br />

Inanspruchnahme des Bürgen dadurch nicht verursacht<br />

oder erweitert worden ist; oder<br />

c) der Darlehensgeber <strong>das</strong> verbürgte Darlehen aus Gründen<br />

kündigt, die nicht mit der Beleihung zusammenhängen<br />

(Nr. 1.2 Satz 2).<br />

2.10 Ist ein Darlehen nur teilweise verbürgt, so sind alle planmäßigen<br />

und außerplanmäßigen Tilgungen jeweils anteilig<br />

auf den verbürgten und unverbürgten Darlehensteil zu verrechnen.<br />

2.11 Stundet der Darlehensgeber fällige Zins- und Tilgungsbeträge<br />

ohne schriftliche Einwilligung des Bürgen länger als<br />

sechs Monate, so wird der Bürge von der Bürgschaftsverpflichtung<br />

<strong>für</strong> die gestundeten Beträge frei.<br />

2.12 Die Bürgschaft erlischt mit der Rückzahlung der verbürgten<br />

Darlehensforderung nebst allen verbürgten Nebenleistungen.<br />

Der Darlehensgeber hat dem Bürgen die erfolgte<br />

Rückzahlung mitzuteilen.<br />

3 Pflichten des Darlehensgebers<br />

3.1 Der Darlehensgeber hat die Erfüllung der ihm und dem Darlehensnehmer<br />

in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

auferlegten Verpflichtungen sicherzustellen.<br />

3.2 Der Darlehensgeber ist verpflichtet, bei der Gewährung,<br />

Verwaltung und Abwicklung des verbürgten Darlehens und<br />

der <strong>für</strong> dieses Darlehen bestellten Sicherheiten auch nach<br />

Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers die<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden.<br />

3.3 Der Darlehensgeber ist insbesondere verpflichtet,


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2295<br />

a) die Richtigkeit der vom Darlehensnehmer abgegebenen<br />

Erklärungen im Bürgschaftsantrag und den dazugehörigen<br />

Unterlagen zu prüfen,<br />

b) die Bonität des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Antragstellung<br />

festzustellen,<br />

c) dem Bürgen die <strong>für</strong> die Verwaltung der Bürgschaft notwendigen<br />

Auskünfte zu erteilen,<br />

d) den Bürgen von Kündigungsgründen hinsichtlich des<br />

Darlehens unverzüglich zu unterrichten, sobald ihm solche<br />

bekannt werden,<br />

e) Maßnahmen zur Einziehung von Rückständen zu ergreifen,<br />

f) dem Bürgen innerhalb von sechs Monaten seit Fälligkeit<br />

den Verzug des Darlehensnehmers und die Höhe der<br />

Rückstandsbeträge schriftlich mitzuteilen und ihn über<br />

seine bisherigen Maßnahmen zur Einziehung der Rückstände<br />

zu unterrichten; diese Verpflichtung gilt auch <strong>für</strong><br />

die folgenden Fälligkeiten, solange der Schuldner in Verzug<br />

bleibt,<br />

g) zu einer Vereinbarung über eine <strong>für</strong> den Bürgen nachteilige<br />

Veränderung des Schuldverhältnisses oder der bestellten<br />

Sicherheiten seine Zustimmung einzuholen.<br />

3.4 Der Darlehensgeber hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns da<strong>für</strong> einzustehen, <strong>das</strong>s<br />

a) die in Nr. 1 der AVB genannten Voraussetzungen vorliegen,<br />

b) in den Fällen des Neubaus <strong>das</strong> Bauvorhaben im Zeitpunkt<br />

der Antragstellung noch nicht bezugsfertig war und in<br />

den Fällen der Modernisierung diese im Zeitpunkt der<br />

Antragstellung noch nicht abgeschlossen war,<br />

c) die Durchführung des Bauvorhabens nach den ihm vorgelegten<br />

und von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten<br />

oder ihr angezeigten Plänen durchgeführt ist; sofern kein<br />

bauaufsichtliches Verfahren vorgesehen ist, genügt eine<br />

Bestätigung diesen Inhalts des bauleitenden Architekten<br />

oder eines sonstigen Bauverantwortlichen,<br />

d) bei der Modernisierung die Arbeiten ordnungsgemäß<br />

durchgeführt worden sind,<br />

e) eine ausreichende Versicherung des beliehenen Bauvorhabens<br />

(zum Beispiel zum gleitenden Neuwert) gegen<br />

Brand- und Sturmschaden besteht und aufrechterhalten<br />

wird,<br />

f) die dingliche Sicherung <strong>für</strong> <strong>das</strong> zu verbürgende Darlehen<br />

an der im Bürgschaftsbescheid ausbedungenen Rangstelle<br />

im Grundbuch rechtswirksam eingetragen ist,<br />

g) der gesetzliche Löschungsanspruch nicht ausgeschlossen<br />

ist oder werden kann, falls dem verbürgten Pfandrecht<br />

Hypothekendarlehen im Range vorgehen oder gleichstehen,<br />

h) ein Aufrücken des verbürgten Pfandrechtes entsprechend<br />

der Tilgung der im Range vorgehenden oder gleichstehenden<br />

Darlehen (Grundpfandrechte) gesichert ist, falls<br />

dem verbürgten Pfandrecht Grundschulden im Range<br />

vorgehen oder gleichstehen,<br />

i) <strong>für</strong> <strong>das</strong> zu verbürgende Darlehen eine vollstreckbare<br />

Ausfertigung der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde<br />

mit der Unterwerfung aller Darlehensnehmer unter die<br />

sofortige Zwangsvollstreckung erteilt und bei Schuldnerwechsel<br />

auf die neuen Schuldner umgeschrieben wird,<br />

j) <strong>für</strong> <strong>das</strong> verbürgte Darlehen ein besonderes Darlehenskonto<br />

geführt wird.<br />

3.5 Auf Verlangen des Bürgen ist der Darlehensgeber verpflichtet,<br />

<strong>das</strong> verbürgte Darlehen zur sofortigen Rückzahlung<br />

zu kündigen, wenn<br />

a) fällige Leistungen länger als sechs Monate rückständig<br />

sind,<br />

b) der Darlehensnehmer die im Darlehensvertrag und in<br />

Nr. 4 der AVB genannten Verpflichtungen nicht erfüllt,<br />

c) eine Beschlagnahme des Pfandgrundstückes oder eines<br />

Teils zum Zwecke der Zwangsversteigerung oder<br />

Zwangsverwaltung angeordnet wird,<br />

d) <strong>das</strong> verbürgte Darlehen nach Auffassung des Bürgen gefährdet<br />

ist,<br />

e) der Darlehensnehmer die Zahlungen einstellt oder <strong>das</strong> Insolvenzverfahren<br />

über sein Vermögen eröffnet wird,<br />

f) bei einer Veräußerung des Grundstücks die Übernahme<br />

der persönlichen Schuld durch den Erwerber nicht zustande<br />

kommt,<br />

g) Grundstückserträge gepfändet werden,<br />

h) der Grundstückseigentümer ohne Zustimmung des Bürgen<br />

Grundstückserträge abtritt oder in sonstiger Weise<br />

darüber verfügt.<br />

Der Darlehensgeber darf nur im Einvernehmen mit dem<br />

Bürgen <strong>das</strong> Darlehen kündigen oder die Zwangsversteigerung<br />

betreiben.<br />

3.6 Der Darlehensgeber ist verpflichtet, von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

gegen den Darlehensnehmer oder Pfandeigentümer<br />

und von ihm bekannt gewordenen in Nr. 3.5 aufgeführten<br />

Tatbeständen dem Bürgen unverzüglich Mitteilung<br />

zu machen.<br />

3.7 Erwirbt der Darlehensgeber im Zuge der Verwertung der bestellten<br />

Sicherheit <strong>das</strong> Pfandgrundstück und macht er Bürgschaftsansprüche<br />

geltend, so kann der Bürge verlangen, <strong>das</strong>s<br />

ihm <strong>das</strong> Eigentum an dem Pfandgrundstück zum Gestehungspreis<br />

und gegen Ersatz der dem Darlehensgeber entstandenen<br />

Kosten übertragen wird und ihm die bisherigen<br />

Darlehen des Darlehensgebers zu den gleichen Bedingungen<br />

ohne besondere Entgelte weitergewährt werden.<br />

3.8 Erwirbt der Bürge oder ein Dritter im Zwangsversteigerungsverfahren<br />

<strong>das</strong> Grundstück, so ist der Darlehensgeber<br />

auf Verlangen des Bürgen verpflichtet, <strong>das</strong> verbürgte Darlehen<br />

und <strong>das</strong> zu seiner Sicherung bestellte Grundpfandrecht<br />

sowie von ihm gewährte, weitere dinglich gesicherte Darlehen<br />

zu den bisherigen Bedingungen ohne besondere Entgelte<br />

fortbestehen zu lassen, es sei denn, <strong>das</strong>s begründete Bedenken<br />

gegen die Person des Erwerbers geltend gemacht<br />

werden.<br />

4 Pflichten des Darlehensnehmers<br />

4.1 Der Darlehensnehmer hat die mit dem verbürgten Darlehen<br />

geförderten Bauten fortlaufend in gutem Zustand zu halten.<br />

Er hat ferner die Verpflichtung, von dem Bürgen geforderte<br />

Ausbesserungen und Erneuerungen fristgemäß vorzunehmen<br />

und baubehördliche Auflagen zu erfüllen.<br />

4.2 Wird <strong>das</strong> Gebäude ganz oder teilweise zerstört, so ist der Darlehensnehmer<br />

verpflichtet, entweder es nach Bauplänen und<br />

Kostenvoranschlägen, die von dem Bürgen gebilligt sind,<br />

innerhalb angemessener Frist wiederaufzubauen beziehungsweise<br />

wiederherzustellen oder die Entschädigung oder<br />

Versicherungsleistung zur Rückzahlung des verbürgten Darlehens<br />

zu verwenden.<br />

4.3 Wesentliche Veränderungen der Baulichkeiten, besonders<br />

auch ein gänzlicher oder teilweiser Abbruch oder eine Änderung<br />

der Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />

des Bürgen.<br />

4.4 Der Darlehensnehmer ist ferner verpflichtet, dem Bürgen auf<br />

Aufforderung alle <strong>für</strong> die übernommene Bürgschaft erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

5 Prüfungs- und Besichtigungsrecht<br />

Das <strong>für</strong> die Übernahme dieser Bürgschaften zuständige Ministerium<br />

und der Hessische Rechnungshof haben gegenüber<br />

Darlehensnehmer und Darlehensgeber ein Prüfungsrecht<br />

und <strong>das</strong> Recht, Auskünfte zu verlangen. Das Prüfungsund<br />

Auskunftsrecht gegenüber dem Darlehensgeber beschränkt<br />

sich auf die mit der Kreditgewährung im Zusammenhang<br />

stehenden Unterlagen. Die genannten Stellen<br />

sind außerdem befugt, <strong>das</strong> belastete Grundstück und die<br />

Baulichkeiten zu jeder angemessenen Tageszeit durch Beauftragte<br />

besichtigen und untersuchen zu lassen. Die Prüfung<br />

durch den Landesrechnungshof regelt sich nach § 91<br />

der Landeshaushaltsordnung (LHO).<br />

6 Kosten<br />

Die durch den Abschluss, die Erfüllung und die Abwicklung<br />

des Bürgschaftsvertrages entstehenden Kosten, Abgaben<br />

und Bearbeitungsentgelte trägt der Darlehensnehmer. Dies<br />

gilt auch <strong>für</strong> die Kosten einer Besichtigung und der etwa geforderten<br />

Buch- oder Betriebsprüfung.<br />

7 Bearbeitungsentgelt<br />

7.1 Für die Übernahme und Verwaltung der Bürgschaft wird ein<br />

Bearbeitungsentgelt erhoben. Es beträgt einmalig 2 vom<br />

Hundert des verbürgten Darlehensbetrages. Das Bearbeitungsentgelt<br />

wird fällig in Höhe von 1 vom Hundert mit dem<br />

Zugang des Bürgschaftsbescheides und mit 1 vom Hundert<br />

vor Aushändigung der Bürgschaftserklärung.<br />

7.2 Wird vor Aushändigung der Bürgschaftserklärung auf die<br />

Übernahme der Bürgschaft verzichtet, beträgt <strong>das</strong> Bearbeitungsentgelt<br />

1 vom Hundert.<br />

7.3 Im Falle von Anschlussfinanzierungen von verbürgten Darlehen<br />

bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel wird einmalig


Seite 2296 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

ein Bearbeitungsentgelt von 0,5 vom Hundert des verbürgten<br />

Darlehensrestbetrages erhoben. Das Bearbeitungsentgelt<br />

wird fällig mit dem Zugang der Zustimmung des Bürgen beim<br />

Darlehensgeber.<br />

7.4 Bei Maßnahmen nach Nr. 1.1 Buchst. e), f) und g) der Bürgschaftsrichtlinien<br />

2007 kann ein laufender jährlicher Risikozuschlag<br />

von 0,1 bis 1,0 vom Hundert auf den verbürgten<br />

Darlehensbetrag festgesetzt werden. Die Einnahmen hieraus<br />

sollen <strong>für</strong> die Deckung möglicher Ausfälle bei den genannten<br />

Verwendungsarten herangezogen werden.<br />

7.5 Das Bearbeitungsentgelt trägt der Darlehensnehmer.<br />

8 Rechtsnachfolger<br />

8.1 Im Falle der Schuldübernahme gilt die Bürgschaft nur dann<br />

weiter, wenn der Bürge der Schuldübernahme vorher schriftlich<br />

zugestimmt hat. Das Gleiche gilt bei der Abtretung der<br />

Darlehensforderung.<br />

8.2 Darlehensnehmer und Darlehensgeber haben ihre dem Bürgen<br />

gegenüber übernommenen Verpflichtungen ihren Rechtsnachfolgern<br />

mit der Maßgabe aufzuerlegen, <strong>das</strong>s diese gehalten<br />

sind, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger in gleicher<br />

Weise zu binden.<br />

9 Schriftwechsel<br />

Sämtliche Verhandlungen in Bürgschaftsangelegenheiten<br />

sind ausschließlich mit der LTH — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />

zu führen.<br />

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort <strong>für</strong> alle aus der Bürgschaft sich ergebenden<br />

Verbindlichkeiten und Gerichtsstand <strong>für</strong> alle aus der Bürgschaft<br />

begründeten Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am<br />

Main.<br />

Wiesbaden, 31. Oktober 2007<br />

1075<br />

Hessisches Ministerium der Finanzen<br />

H 1200 A — 17 06/6 — 3 e — III 2 a<br />

— Gült.-Verz. 3625 —<br />

StAnz. 47/2007 S. 2292<br />

Abschluss der Bücher, kamerale und doppische Rechnungslegung<br />

des Landes Hessen und Beiträge zur Haushaltsrechnung<br />

2007<br />

Erstmals werden die Inhalte der drei im Betreff genannten jährlichen<br />

Rundschreiben wegen des engen Sachzusammenhangs und<br />

nicht zuletzt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu einem<br />

Schreiben zusammengefasst.<br />

Die nachfolgenden Regelungen gebe ich zur Kenntnis und bitte, <strong>für</strong><br />

Ihren Geschäftsbereich die notwendigen Anordnungen zu treffen.<br />

In diesem Zusammenhang darf ich besonders darauf hinweisen, <strong>das</strong>s<br />

der Buchungsschluss der Periode 12 erstmals auf den achten Arbeitstag<br />

des neuen Jahrs (11. Januar 2008) terminiert ist.<br />

Da Terminüberschreitungen auch nur einer Dienststelle die Fertigstellung<br />

des gesamten Jahresabschlusses, der Teilkonzernabschlüsse<br />

und der zukünftigen Landesbilanz verzögern, bitte ich<br />

Sie, da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, <strong>das</strong>s die gesetzten Termine und Fristen<br />

unbedingt eingehalten werden.<br />

Sämtliche durchzuführenden Schritte im Zusammenhang mit der<br />

Erstellung des Jahresabschlusses sind dem Termin- und Aktivitätenplan<br />

(TAP) zu entnehmen. Der TAP enthält eine Auflistung, bis<br />

zu welchen Terminen die jeweiligen Aufgaben verbindlich zu erledigen<br />

sind. Es ist zwingend erforderlich, den TAP einzuhalten. Er<br />

ist im Mitarbeiterportal (MAP) veröffentlicht unter Finanzen -><br />

SAP-Informationen -> Rechnungswesen -> Arbeitshilfen -> Jahresabschluss<br />

-> Termine Jahresabschluss.<br />

Für Landesdienststellen, die Bundesmittel bewirtschaften und der<br />

Bundeskasse Trier Kassenanordnungen erteilen, sind die im jeweiligen<br />

Jahresabschlusserlass des Bundesministeriums der Finanzen<br />

bestimmten Fristen maßgebend. Hiernach sind Kassenanordnungen<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> auslaufende Haushaltsjahr frühzeitig, und zwar<br />

spätestens bis zum 10. Dezember 2007 der Bundeskasse zuzuleiten.<br />

Im Einzelnen wird nach § 76 Abs. 1 LHO Folgendes bestimmt:<br />

1 Abschluss der Bücher (Periode 12)<br />

1.1 Alle Vorgänge, die noch im Haushaltsjahr 2007 zu einer Auszahlung<br />

führen sollen, müssen bis zum 21. Dezember 2007 im<br />

Landesreferenzmodell gebucht sein. Der letzte Zahllauf findet<br />

am 27. Dezember 2007 statt. Hierin werden alle Vorgänge mit<br />

Fälligkeitsdatum bis 31. Dezember 2007 berücksichtigt.<br />

Abweichend davon findet ausnahmsweise <strong>für</strong> Beihilfezahlungen<br />

der letzte Zahllauf bereits am 17. Dezember 2007 statt.<br />

Geldeingänge auf dem Buchungskreisbankkonto bis zum 28.<br />

Dezember 2007 werden noch im Haushaltsjahr 2007 berücksichtigt,<br />

sofern sie nicht als Verwahrung gebucht werden.<br />

Die zentralen und die dezentralen Sachkonten der Bankbuchhaltung<br />

und der Materialwirtschaft sind bis zum 3. Januar<br />

2008, 18 Uhr, geöffnet.<br />

1.2 Die Buchungskreise werden gebeten, die Inventur des Vorratsvermögens<br />

bis zum 13. Dezember 2007 abzuschließen und<br />

die Buchungen und Korrekturen bis zum 18. Dezember 2007<br />

vorzunehmen. Die Inventur der Anlagen muss bis zum 30. November<br />

2007 abgeschlossen werden. Buchungen und Korrekturen<br />

hierzu können bis zum 10. Januar 2008 vorgenommen<br />

werden.<br />

1.3 Die Nebenbücher (Anlagen-, Debitoren-, Kreditorenkonten)<br />

und die Sachkonten <strong>für</strong> Verwahrungen, Vorschüsse, Zahlstellen,<br />

Geldannahmestellen und Handvorschüsse sind bis zum<br />

10. Januar 2008, 18 Uhr, geöffnet.<br />

Das Hauptbuch wird am 11. Januar 2008, 15 Uhr, geschlossen.<br />

1.4 Nach Abschluss der zwölften CO-Umlage kann bis zum 21. Januar<br />

2008 die Produktabgeltung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 durch die<br />

Buchungskreise gebucht werden.<br />

1.5 Der Jahresabschlusstag der Finanzkassen ist der 27. Dezember<br />

2007. Danach haben die Finanzkassen ihre Abrechnungsnachweisungen<br />

bis spätestens zum 4. Januar 2008 an <strong>das</strong> HCC<br />

zu senden.<br />

1.6 Die Zahlstellen rechnen monatlich zu dem vom HCC bestimmten<br />

Zeitpunkt ab. Im Monat Dezember ist dies der 17.<br />

Dezember 2007. Darüber hinaus haben sie zusätzlich eine Abrechnungsliste<br />

zum Stichtag 31. Dezember 2007 bis zum 2. Januar<br />

2008 dem HCC zu übermitteln. Fehlanzeige ist erforderlich.<br />

Nach der Abrechnung zum 17. Dezember 2007 sind bis<br />

zum 31. Dezember 2007 keine Verstärkungen beziehungsweise<br />

Ablieferungen mehr zulässig, damit der Kassenbestand und gegebenenfalls<br />

<strong>das</strong> lokale Bankkonto mit dem Verrechnungskonto<br />

im Landesreferenzmodell übereinstimmen.<br />

1.7 Ich bitte, die Systemeingaben <strong>für</strong> Personalfälle in SAP HR bis<br />

zu folgenden Terminen zu erfassen:<br />

Besoldung und Versorgung (fällig zum Ersten des Monats)<br />

9. November 2007<br />

Tarifpersonal (fällig zum Letzten des Monats)<br />

7. Dezember 2007<br />

Beschäftigte der Landtagsabgeordneten (fällig zum 15. des<br />

Monats) 23. November 2007<br />

1.8 Die kameralen Abschlussdaten <strong>für</strong> den Monat Dezember 2007<br />

(zwölfter HKR-Lauf) werden der Hessischen Zentrale <strong>für</strong> Datenverarbeitung<br />

(HZD) vom HCC spätestens zum 4. Januar<br />

2008 zugeleitet. Ich bitte, da<strong>für</strong> zu sorgen, <strong>das</strong>s die Buchungen<br />

den korrekten Titeln (Finanzpositionen) laut Haushaltsplan zugeordnet<br />

sind, damit nachträgliche Berichtigungen vermieden<br />

werden. Zum gleichen Termin erstellt <strong>das</strong> HCC intern <strong>für</strong> jeden<br />

Buchungskreis jeweils eine gesonderte Abrechnungsnachweisung.<br />

1.9 Alle bis zum 14. Dezember 2007 erbrachten Lieferungen und<br />

Leistungen an Dienststellen des Landes Hessen sind zu diesem<br />

Termin in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch <strong>für</strong> zentrale<br />

Dienstleister und Landesbetriebe.<br />

Bitte beachten Sie, <strong>das</strong>s Rechnungen, die nach dem 21. Dezember<br />

2007 gebucht werden, nicht mehr im Haushaltsjahr<br />

2007 zur Auszahlung kommen (vergleiche Ziffer 1.1).<br />

1.10 Lieferungen und Leistungen, die zwischen dem 14. Dezember<br />

2007 und dem 31. Dezember 2007 gegenüber Dienststellen des<br />

Landes erbracht werden, müssen bis zum 4. Januar 2008 fakturiert<br />

werden. Ich bitte, den leistungsempfangenden Buchungskreis<br />

per E-Mail (Besteller und Buchhaltung) über die<br />

Rechnungsstellung und die Höhe der Rechnung zu informieren,<br />

so <strong>das</strong>s bei rechtzeitiger Vorlage der Rechnung eine Verbindlichkeit<br />

bilanziert werden kann.<br />

Für Rechnungen, die nicht bis zum 10. Januar 2008 beim leistungsempfangenden<br />

Buchungskreis vorliegen, müssen unverzüglich<br />

Rückstellungen <strong>für</strong> ausstehende Rechnungen bilanziert<br />

werden. Ich bitte, die Ermittlung der Höhe der Rückstellung<br />

nachvollziehbar zu dokumentieren und zu den buchungsbegründenden<br />

Unterlagen zu nehmen.<br />

1.11 Einnahmen, die mit bereits geleisteten Ausgaben korrespondieren,<br />

können zwischen dem 2. Januar 2008 und dem 10. Ja-


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2297<br />

nuar 2008 noch in <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2007 gebucht werden<br />

(zum Beispiel Mittel des Bundes <strong>für</strong> Gemeinschaftsaufgaben).<br />

1.12 Die kameralen Abschlussdaten mit den Nachbuchungen bis<br />

zum 11. Januar 2007 sind der HZD spätestens bis zum 18. Januar<br />

2008 zuzuleiten (13. HKR-Lauf). Die entsprechenden Abrechnungsnachweisungen<br />

sind zu erstellen.<br />

1.13 Die HZD übersendet dem Ministerium der Finanzen (MdF) —<br />

Referat III 9 — <strong>das</strong> kamerale Sachbuch Gesamthaushalt bis zum<br />

23. Januar 2008.<br />

2 Jahresabschlussbuchungen (Periode 13)<br />

2.1 Die Periode 13 wird am 10. Januar 2008 geöffnet. Sie steht <strong>für</strong><br />

dezentrale und zentrale Jahresabschlussbuchungen sowie Korrekturbuchungen<br />

aus dem Saldenabstimmverfahren zum 31.<br />

Dezember 2007 bis zum 15. Februar 2008 zur Verfügung. Die<br />

getätigten Buchungen dürfen keine Auswirkungen auf <strong>das</strong> Modul<br />

PSM-FM haben. Dies gilt nicht <strong>für</strong> die Buchung der kameralen<br />

Rücklage.<br />

2.2 Alle CO-relevanten Buchungen in Periode 13 müssen auf Produktinnenaufträge<br />

kontiert werden, da <strong>für</strong> Periode 13 keine<br />

vollständige CO-Umlage stattfindet. Dies führt dazu, <strong>das</strong>s in<br />

Periode 13 gebuchte Kosten und Erlöse auf den bebuchten CO-<br />

Objekten stehen bleiben. Ich bitte da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, <strong>das</strong>s<br />

durch CO-relevante Buchungen in Periode 13 keine Differenzen<br />

zwischen Ist-Zahlen des Erfolgsplans und der Ergebnisrechnung<br />

auftreten. Buchungen nach Durchführung der Ist-in-<br />

Plan-Kopie müssen manuell in der Planung 2009 berücksichtigt<br />

werden.<br />

2.3 Grundsätzlich sind die Veränderungen der „Verbindlichkeit<br />

rückzahlbare Zuführung“ und die Zuführung zur kameralen<br />

Rücklage dezentral durch die Buchungskreise zu buchen. Für<br />

<strong>das</strong> Jahr 2007 kann die Durchführung der Buchungen zentral<br />

dem HCC übertragen werden (optional zentrale Jahresabschlussbuchungen).<br />

Buchungskreise, die dezentral buchen wollen,<br />

bitte ich, <strong>das</strong> HCC bis zum 1. Dezember 2007 per E-Mail<br />

an HCC_Hauptbuch@hcc.<strong>hessen</strong>.de darüber verbindlich zu informieren.<br />

Sollte bis zu diesem Stichtag keine Meldung beim<br />

HCC eingegangen sein, werden die Buchungen zentral durchgeführt.<br />

2.4 Den Ertrag aus Budgetzuweisung <strong>für</strong> Buchungskreise ohne<br />

Produkthaushalt, die Umbuchung von Debitor beziehungsweise<br />

Kreditor Cashpooling, den nicht abgerechneten Betrag<br />

sowie die Finanzierungsbuchungen der Fördermittelbuchungskreise<br />

(zum Beispiel Ertrag aus Produktabgeltung, Forderungen<br />

aus Ausgaberesten; Forderungen Verpflichtungsermächtigung)<br />

bucht <strong>das</strong> HCC zentral auf Veranlassung des Buchungskreises.<br />

2.5 Die <strong>für</strong> die zentralen Buchungen zu Ziffer 2.4 und die optional<br />

zentralen Buchungen zu Ziffer 2.3 notwendigen Daten werden<br />

in einem Erfassungsblatt mit Erläuterungen zu den Daten<br />

und Buchungen abgefragt. Das Erfassungsblatt wird bis zum<br />

26. November 2007 im MAP durch <strong>das</strong> HCC zur Verfügung gestellt.<br />

2.6 Die Werte <strong>für</strong> die zentralen und die optional zentralen Jahresabschlussbuchungen<br />

sind dem HCC bis zum 31. Januar 2008<br />

an die E-Mail-Adresse HCC_Hauptbuch@hcc.<strong>hessen</strong>.de zu melden.<br />

Die Werte <strong>für</strong> Fördermittelbuchungskreise sind bis zum<br />

8. Februar 2008 an die genannte E-Mail-Adresse zu melden.<br />

Das HCC überprüft die Werte der Buchungskreise bis spätestens<br />

zum 6. Februar 2008 beziehungsweise <strong>für</strong> Fördermittelbuchungskreise<br />

bis zum 13. Februar 2008 und übermittelt danach<br />

die überprüften Werte den Buchungskreisen. Diese erhalten<br />

die Gelegenheit, sich innerhalb von fünf Tagen dazu zu<br />

äußern. Sollte bis zu dem vom HCC genannten Termin keine<br />

Rückmeldung des Buchungskreises beim HCC vorliegen, geht<br />

<strong>das</strong> HCC davon aus, <strong>das</strong>s die Werte in der zutreffenden Höhe<br />

ermittelt worden sind. Die erforderlichen Buchungen werden<br />

im Anschluss an die gesetzte Frist vom HCC veranlasst. Es informiert<br />

die Buchungskreise über den Abschluss der Buchungen<br />

unter Nennung aller SAP-Belegnummern.<br />

2.7 Damit <strong>das</strong> HCC die durchzuführenden Buchungen korrekt und<br />

termingerecht erledigen kann, bitte ich die betroffenen Buchungskreise<br />

(Buchungskreise, die optional zentral buchen lassen,<br />

und Fördermittelbuchungskreise), ab dem 25. Januar 2008<br />

dezentrale Buchungen nur noch in Abstimmung mit dem HCC,<br />

Team Hauptbuchhaltung, vorzunehmen.<br />

2.8 Die obersten Landesbehörden beantragen bis spätestens zum<br />

8. Februar 2008 beim MdF die Einwilligung zur Bildung von<br />

kameralen Rücklagen, soweit eine entsprechende haushaltsmäßige<br />

Ermächtigung zur Rücklagenbildung besteht (zum Beispiel<br />

in operativen Buchungskreisen noch ohne Produkthaushalt).<br />

Ein Antragsblatt mit allen erforderlichen Angaben wird<br />

bis zum 15. Dezember 2007 im MAP durch <strong>das</strong> HCC zur Verfügung<br />

gestellt. Anmeldungen nach dem 8. Februar 2008 können<br />

bei der Rücklagenbildung nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Über die Bildung von kameralen Rücklagen wird durch <strong>das</strong><br />

MdF bis zum 15. Februar 2008 entschieden. Das MdF leitet der<br />

obersten Landesbehörde seine Entscheidung mit den Buchungsinformationen<br />

zur unverzüglichen weiteren Veranlassung<br />

zu sowie eine Kopie der Entscheidung dem HCC per E-<br />

Mail an die Adresse HCC_Hauptbuch@hcc.<strong>hessen</strong>.de.<br />

Aus gegebenem Anlass werden Buchungskreise ausdrücklich<br />

gebeten, die Zuordnung von Finanzpositionen zu Sachkonten<br />

zur Abbildung der kameralen Rücklage in der Tabelle ZFIPOSS<br />

zu prüfen und gegebenenfalls frühzeitig die Pflege der Tabelle<br />

ZFIPOSS per Kontenantrag zu veranlassen, um die fehlerhafte<br />

Haushaltskontierung und Haushaltsfortschreibung von<br />

kameralen Rücklagen zu vermeiden.<br />

2.9 Ich bitte, die dezentrale Durchführung der Buchungen nach Finanzierungskonzept<br />

dem HCC bis spätestens zum 15. Februar<br />

2008 an die E-Mail-Adresse HCC_Hauptbuch@hcc.<strong>hessen</strong>.de<br />

zu melden. Die Meldung ist <strong>für</strong> die spiegelbildlichen Buchungen<br />

im zentralen Finanzierungsbuchungskreis (Buchungskreis<br />

2550) notwendig. Eine Vorlage zur Meldung der Daten wird <strong>das</strong><br />

HCC bis zum 26. November 2007 im MAP veröffentlichen.<br />

2.10 Für die Abschlussprüfer des Teilkonzerns sind bis zum 29. Februar<br />

2008 prüffähige Einzelabschlüsse nach Nr. 4.6 der VV<br />

zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO vorzulegen. Die Zeichnung<br />

der Einzelabschlüsse sollte bis zum Abschluss der Prüfungshandlungen<br />

auf Einzelabschlussebene zurückgestellt werden.<br />

Einzelheiten zur Vorlage der prüffähigen Einzelabschlüsse<br />

werden durch die <strong>für</strong> den Teilkonzernabschluss verantwortliche<br />

oberste Landesbehörde geregelt.<br />

2.11 Die Periode 13 wird am 28. Februar 2008, 18 Uhr, <strong>für</strong> die<br />

Nebenbücher geschlossen. Das Hauptbuch wird am 29. Februar<br />

2008, 15 Uhr, geschlossen.<br />

Nach dem 15. Februar 2008 können durch <strong>das</strong> HCC auf Anweisung<br />

des Buchungskreises bis zum 29. Februar 2008 sonstige<br />

<strong>für</strong> den Jahresabschluss notwendige Buchungen durchgeführt<br />

werden.<br />

2.12 Bis zum 14. März 2008 legen die obersten Landesbehörden<br />

dem MdF eine vorläufige Ermittlung der Gewinnrücklage sowie<br />

den dazugehörigen aktuellen Stand des Einzelabschusses<br />

vor.<br />

Die Voraussetzungen zur Bildung einer Gewinnrücklage sind<br />

in Nr. 6.2 der VR zu § 7a LHO geregelt.<br />

2.13 Die kameralen Daten (14. HKR-Lauf) werden nach Buchung<br />

der Rücklagen vom HCC an die HZD übermittelt. Das HCC<br />

wird gebeten, die entsprechenden Abrechnungsnachweisungen<br />

zu erstellen.<br />

2.14 Die HZD übersendet dem MdF — Referat III 9 — <strong>das</strong> kamerale<br />

Sachbuch Gesamthaushalt nach Buchung der Rücklagen<br />

bis zum 28. März 2008.<br />

Danach werden die Unterlagen der kameralen Gesamtrechnungslegung<br />

nach Ziffer 8 gefertigt.<br />

3 Prüfung der Einzelabschlüsse<br />

3.1 Während der Prüfungstätigkeiten in der Zeit vom 3. März 2008<br />

bis zum 10. April 2008 werden keine Buchungen in SAP vorgenommen.<br />

Alle Buchungsperioden <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 sind<br />

während dieser Zeit geschlossen. Notwendige Buchungen bitte<br />

ich, in eine Buchungsliste einzutragen, die dem Abschlussprüfer<br />

zur Prüfung vorzulegen ist. Eine Musterbuchungsliste<br />

wird bis zum 31. Januar 2008 im MAP veröffentlicht.<br />

3.2 Im Anschluss an die Prüfung wird die Buchungsliste inklusive<br />

der Buchungen aufgrund von Prüfungsfeststellungen an <strong>das</strong><br />

HCC-Bilanzteam gesandt.<br />

3.3 Änderungen aufgrund von Prüfungsfeststellungen werden<br />

durch <strong>das</strong> HCC in Periode 15 gebucht. Sonstige Änderungen<br />

bucht <strong>das</strong> HCC in Periode 14.<br />

4 Buchung der Gewinnrücklage und sonstiger Änderungen<br />

(Periode 14)<br />

4.1 Die Periode 14 wird am 11. April 2008 geöffnet. Darin wird ausschließlich<br />

durch <strong>das</strong> HCC gebucht. Es erfasst die Gewinnrücklagen<br />

und die Buchungslisten der Buchungskreise auf deren<br />

Anweisung mit Ausnahme der Buchungen aufgrund von<br />

Prüfungsfeststellungen.<br />

4.2 Die obersten Landesbehörden beantragen beim MdF die Einwilligung<br />

zur Bildung von Gewinnrücklagen bis spätestens<br />

zum 2. Mai 2008. Ich bitte, dem Antrag neben der Ermittlung


Seite 2298 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

der Gewinnrücklage auch den Einzelabschluss beizufügen. Die<br />

Ermittlung der endgültigen Gewinnrücklage ist erst nach Abschluss<br />

der Buchungen durch <strong>das</strong> HCC möglich. Die Buchungen<br />

sollen bis zum 25. April 2008 abgeschlossen sein. Anmeldungen<br />

nach dem 2. Mai 2008 können bei der Rücklagenbildung<br />

nicht mehr berücksichtigt werden.<br />

Über die Bildung von Gewinnrücklagen, die Höhe der Gewinnabführung<br />

sowie die Höhe einer evtl. Verlustübernahme<br />

wird durch <strong>das</strong> MdF bis zum 9. Mai 2008 entschieden. Es leitet<br />

der obersten Landesbehörde seine Entscheidung mit den Buchungsinformationen<br />

zur unverzüglichen weiteren Veranlassung<br />

zu sowie eine Kopie der Entscheidung dem HCC per E-<br />

Mail an die Adresse HCC_Hauptbuch@hcc.<strong>hessen</strong>.de.<br />

4.3 Die Periode 14 wird am 16. Mai 2008 <strong>für</strong> die Nebenbücher und<br />

<strong>das</strong> Hauptbuch geschlossen.<br />

5 Buchungen von Prüfungsfeststellung (Periode 15)<br />

5.1 Die Periode 15 wird am 11. April 2008 geöffnet. Darin werden<br />

ausschließlich Buchungen aufgrund von Prüfungsfeststellungen<br />

zentral durch <strong>das</strong> HCC <strong>für</strong> die Buchungskreise gebucht.<br />

5.2 Die Periode 15 wird am 25. April 2008 <strong>für</strong> die Nebenbücher<br />

und <strong>das</strong> Hauptbuch geschlossen.<br />

6 Rechnungslegung<br />

6.1 Die Buchungskreise legen nach Nr. 4 der VV zu §§ 70 bis 72<br />

und 74 bis 80 LHO Rechnung durch die Bücher (Hauptbuch<br />

und Nebenbücher) und die Belege (Buchungsunterlagen). Die<br />

Ergebnisse sind buchungskreisbezogen zu archivieren. Ich<br />

bitte, Buchungsunterlagen zum Zwecke der Rechnungsprüfung<br />

beziehungsweise im Rahmen einer örtlichen Prüfung zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

6.2 Abweichend von Nr. 4.6.2 der VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80<br />

LHO legen die zuständigen obersten Landesbehörden fest, bis<br />

zu welchem Zeitpunkt die Einzelabschlüsse 2007 zu unterschreiben<br />

sind.<br />

6.3 Der Stichtag zur Abgabe der genehmigten Einzelabschlüsse<br />

wird mit den Terminen zur Erstellung konsolidierter Abschlüsse<br />

bekannt gegeben.<br />

6.4 Für die Rechnungslegung <strong>für</strong> Hochbaumaßnahmen des Landes<br />

gelten als ergänzende Vorschriften bis zur Neufassung des<br />

Abschnittes J der Dienstanweisung der staatlichen Hochbauverwaltung<br />

des Landes Hessen (DABau) folgende Vorgehensweisen:<br />

Die Buchungsbelege, einschließlich aller begründenden Unterlagen,<br />

werden projektbezogen nach aufsteigenden Belegnummern<br />

abgelegt. Entsprechende Belegübersichten (SAP-PS-Bericht<br />

ZPS_P000003 als Einzelpostenbericht sortiert nach Belegnummern)<br />

werden in SAP vorgehalten.<br />

Abgeschlossene Projekte werden in SAP-PS als solche gekennzeichnet.<br />

Die Daten werden in SAP-PS und die Belege in<br />

den Regionalniederlassungen des Hessischen Baumanagements<br />

<strong>für</strong> eventuelle Prüfungen vorgehalten.<br />

Die Bestimmungen über <strong>das</strong> Rechnungswesen einmaliger baulicher<br />

Unternehmungen sind sinngemäß auch anzuwenden bei<br />

Ausgaben, die bei Titel 812... jedes Kapitels des Einzelplans 18<br />

zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Maschinen<br />

und Geräten (Erstausstattung) veranschlagt sind.<br />

Darüber hinaus gilt Abschnitt J der DABau sinngemäß weiter.<br />

6.5 Die Rechnungslegung über Bezügezahlungen zu Personalfällen,<br />

die in SAP HR verwaltet werden, richtet sich nach Nr. 6.1.<br />

Für Personalfälle, die im Jahr 2007 Rückrechnungen aus Vorjahren<br />

beinhalten und noch über <strong>das</strong> Abrechnungsverfahren<br />

KIDICAP abgerechnet wurden, erstellt die Hessische Bezügestelle<br />

(HBS) nach Schluss des Haushaltsjahrs zwei Listen im<br />

EDV-Verfahren, wobei die eine nach Beschäftigungsbehörden<br />

(Bruttopersonalkostenliste), die andere nach der Ordnung des<br />

Haushaltsplans (Haushaltsstellenergebnisliste) zu gliedern ist.<br />

Die Haushaltsstellenergebnisliste bildet mit dem abgeschlossenen<br />

Sachbuch Haushalt den rechnungsmäßigen Nachweis.<br />

Beide Listen werden in der HBS elektronisch archiviert.<br />

Die Belege, aus denen sich die Daten der Jahreslisten herleiten,<br />

werden bei der Hessischen Bezügestelle aufbewahrt und<br />

zur Prüfung bereitgehalten.<br />

7 Pläne über die Verwendung der Ausgabereste<br />

7.1 In <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008 sind nur Ausgabereste zu übertragen,<br />

zu deren Bildung <strong>das</strong> MdF seine Einwilligung gegeben hat<br />

(§ 45 Abs. 3 LHO). Die Bildung von Ausgaberesten kommt <strong>für</strong><br />

Fördermittelbuchungskreise, <strong>für</strong> den Buchungskreis Einzelplan<br />

18 sowie <strong>für</strong> Buchungskreise mit Produkthaushalt zur Übertragung<br />

von gebundenen Mitteln <strong>für</strong> Investitionen laut Finanzplan,<br />

die nicht mehr vor Kassenschluss zur Auszahlung<br />

gelangten, in Betracht. Die Pläne über die Verwendung der nach<br />

2008 zu übertragenden Ausgabereste bitte ich, den Haushaltsreferaten<br />

des MdF bis zum 25. Januar 2008 fünffach zu<br />

übersenden (VV Nr. 5 zu § 45 LHO). Die in <strong>das</strong> Haushaltsjahr<br />

2008 zu übertragenden Vorgriffe sind in den Plänen mitzuerfassen.<br />

Ich bitte, darauf zu achten, <strong>das</strong>s zweifelsfrei erkennbar sein<br />

muss, bei welcher Gruppe oder bei welchem Einzeltitel der Ausgaberest<br />

oder Vorgriff verbleibt beziehungsweise vorzutragen<br />

ist.<br />

Fehlanzeige ist erforderlich.<br />

Für die Vorbereitung der Bildung der Ausgabereste ist <strong>das</strong><br />

Sachbuch Gesamthaushalt — Berichtsmonat Dezember 2007<br />

— nach Periode 12 — (Auslieferung voraussichtlich am 9. Januar<br />

2008) zu verwenden.<br />

7.2 Die Haushaltsreferate des MdF übersenden, nachdem der Übertragung<br />

der Ausgabereste zugestimmt ist, von diesen Plänen<br />

• eine Ausfertigung bis spätestens zum 1. Februar 2008 dem<br />

HCC — Zentrale Stelle —,<br />

• eine Ausfertigung dem Rechnungshof,<br />

• eine Ausfertigung dem Referat III 9.<br />

7.3 Das HCC — Zentrale Stelle — erfasst die in <strong>das</strong> Haushaltsjahr<br />

2008 zu übertragenden Ausgabereste und Vorgriffe im HKR-<br />

Verfahren bis spätestens zum 16. Februar 2008.<br />

7.4 Die HZD übersendet dem HCC — Zentrale Stelle — zum<br />

21. Februar 2008 einen Entwurf der Zentralrechnungen.<br />

7.5 Das HCC — Zentrale Stelle — prüft unverzüglich, ob die verbliebenen<br />

Ausgabereste und Vorgriffe richtig eingegeben worden<br />

sind und nimmt die gegebenenfalls erforderlich gewordenen<br />

Änderungen vor.<br />

8 Kamerale Gesamtrechnungslegung (Beiträge zur Haushaltsrechnung)<br />

8.1 Im Anschluss an <strong>das</strong> Sachbuch Gesamthaushalt <strong>für</strong> den<br />

14. HKR-Lauf erstellt die HZD<br />

• die Zentralrechnungen (Soll-Ist-Vergleich des Haushalts auf<br />

Einzelplanebene) vierfach,<br />

• die Anhänge zur Zentralrechnung vierfach,<br />

• die „Zusammenstellungen Vergleich des Rechnungsergebnisses<br />

mit dem Rechnungssoll“ nach Kapiteln und nach Einzelplänen<br />

fünffach,<br />

• die Hauptrechnung (Soll-Ist-Vergleich des Gesamthaushalts<br />

auf Hauptgruppenebene) dreifach und<br />

• die „Übersicht über die Istergebnisse — einschl. der verbliebenen<br />

Haushaltsreste — nach Einnahme- und Ausgabehauptgruppen“<br />

fünffach.<br />

Sie übersendet die Unterlagen bis zum 11. April 2008 an <strong>das</strong><br />

HCC.<br />

8.2 Das HCC — Zentrale Stelle — übersendet je eine Ausfertigung<br />

der Zentralrechnung, der Anhänge zur Zentralrechnung, der<br />

„Zusammenstellungen Vergleich des Rechnungsergebnisses<br />

mit dem Rechnungssoll“ und eine Übersicht über die Zweckbestimmungen<br />

bei außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben<br />

sowie bei Ausgaben zulasten von Ausgaberesten, deren<br />

Zweckbestimmungen im Haushaltsplan nicht mehr vorgesehen<br />

sind, bis zum 30. April 2008 der zuständigen obersten Landesbehörde,<br />

dem Rechnungshof und dem MdF — Referat<br />

III 9 —. Eine Ausfertigung verbleibt beim HCC.<br />

8.3 Das HCC — Zentrale Stelle — übersendet ebenfalls bis zum<br />

30. April 2008 je eine Ausfertigung der Hauptrechnung dem<br />

Rechnungshof und dem MdF — Referat III 9. Von der „Übersicht<br />

über die Istergebnisse — einschließlich der verbliebenen<br />

Haushaltsreste — nach Einnahme- und Ausgabehauptgruppen“<br />

übersendet es dem MdF — Referat III 9 — zwei Ausfertigungen.<br />

Je eine Ausfertigung verbleibt beim HCC.<br />

8.4 Die HZD erstellt die Gruppierungsübersicht nach Hauptgruppen<br />

(§ 85 Nr. 3 LHO) und die Funktionenübersicht nach<br />

Hauptfunktionen (§ 85 Nr. 4 LHO) dreifach und leitet sie dem<br />

MdF — Referat III 9 — bis zum 30. April 2008 zu.<br />

8.5 Des Weiteren stellt die HZD dem MdF — Referat III 9 — zur<br />

Herstellung der CD-ROM-Ausgabe der Haushaltsrechnung<br />

2007 folgende Daten bis zum 30. April 2008 elektronisch zur<br />

Verfügung:<br />

• Arbeitsunterlage zur Anlage 1 der Haushaltsrechnung 2007,<br />

• Zentralrechnung,


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2299<br />

• Access-Datenbank der Rechnungen,<br />

• „Zusammenstellung Vergleich des Rechnungsergebnisses mit<br />

dem Rechnungssoll“ aller Einzelpläne nach Kapiteln sowie<br />

nach Einzelplänen,<br />

• Übersicht über die Istergebnisse,<br />

• Anlage 3,<br />

• Anlage 4.<br />

8.6 Die obersten Landesbehörden erstellen anhand ihrer Ausfertigung<br />

der Zentralrechnung sowie der Arbeitsunterlage zur<br />

Anlage 1 den Beitrag zur Haushaltsrechnung 2007 und übersenden<br />

ihn bis spätestens zum 29. Juni 2008 dem MdF — Referat<br />

III 9. Ihren Beitrag zu sämtlichen Anlagen bitte ich zu-<br />

1077<br />

1076<br />

sätzlich an die E-Mail-Adresse Christine.Claus@hmdf.<strong>hessen</strong>.de<br />

zu senden.<br />

Die Regelungen zur Erstellung der Beiträge zur Haushaltsrechnung<br />

2007 werden bis zum 31. Januar 2008 vom MdF —<br />

Referat III 9 — im MAP veröffentlicht.<br />

Abweichungen von diesen Regelungen bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />

des MdF — Referat III 9 —.<br />

Wiesbaden, 30. Oktober 2007<br />

HESSISCHES KULTUSMINISTERIUM<br />

Gewährleistungsbescheid <strong>für</strong> die im Dienst der Freien<br />

Christlichen Schule Darmstadt e. V. stehenden Lehrer oder<br />

Erzieher<br />

Nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch<br />

(SGB VI) stelle ich im Einvernehmen mit dem Hessischen Sozialministerium<br />

und dem Hessischen Ministerium des Innern und <strong>für</strong><br />

Sport fest:<br />

Den Lehrern oder Erziehern der Freien Christlichen Schule Darmstadt<br />

e. V. ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI die übliche Versorgung<br />

bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter nach beamtenähnlichen<br />

Grundsätzen gewährleistet. Die Gewährleistung ist durch<br />

die Versorgungsordnung <strong>für</strong> die Freie Christliche Schule Darmstadt<br />

vom 8. Oktober 2007 — mit Wirkung vom 1. September 2007 in Kraft<br />

getreten —, in Verbindung mit den auf dieser Grundlage abgeschlossenen<br />

Versicherungsverträgen mit der Allianz Lebensversicherungs-AG<br />

gesichert.<br />

Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen, die die Sicherung<br />

der Gewährleistung in Frage stellen, sind mir unverzüglich<br />

anzuzeigen.<br />

Wiesbaden, 17. Oktober 2007<br />

Hessisches Kultusministerium<br />

I.4 — 816.100.000 — 56<br />

StAnz. 47/2007 S. 2299<br />

HESSISCHES MINISTERIUM<br />

FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG<br />

Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungsbau;<br />

hier: Mittelbare/verbundene Belegung bei der Neubauförderung<br />

Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind nach § 1 Abs. 2<br />

des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) Haushalte, die sich am<br />

Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf<br />

Unterstützung angewiesen sind. Die geförderten Mietwohnungen<br />

sind daher an Haushalte mit geringem Einkommen zu vermieten<br />

(unmittelbare Belegung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 WoFG). Die Einkommensgrenzen<br />

sind in § 9 Abs. 2 WoFG in Verbindung mit der<br />

Verordnung zur Durchführung des WoFG (DVWoFG) vom 19. März<br />

2003 (GVBl. I S. 100) geregelt.<br />

Neben der unmittelbaren Belegung sieht <strong>das</strong> WoFG auch die Möglichkeit<br />

der „verbundenen“ und der „mittelbaren“ Belegung vor.<br />

Mit den Richtlinien zur Übertragung von Bindungen nach § 31<br />

WoFG vom 5. September 2004 (StAnz. S. 3104) wurden Verfahrensregelungen<br />

zur Übertragung von Bindungen im vorhandenen<br />

Wohnungsbestand nach § 31 WoFG, aber auch <strong>für</strong> die verbundene<br />

Belegung bei der Neubauförderung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 WoFG<br />

erlassen. Bei der verbundenen Belegung werden Mietpreis- und<br />

Belegungsbindung nur bei einem Teil der geförderten Neubau-<br />

Hessisches Ministerium der Finanzen<br />

H 2202 A — 2007 — III 92/III 91<br />

StAnz. 47/2007 S. 2296<br />

wohnungen vorgesehen und <strong>für</strong> den anderen Teil Mietpreis- und<br />

Belegungsbindungen an Ersatzwohnungen.<br />

Im Mietwohnungsbauprogramm 2006 wurde erstmals die Möglichkeit<br />

eingeräumt, im südhessischen Verdichtungsraum bei der<br />

Neubauförderung auch die mittelbare Belegung nach § 26 Abs. 1<br />

Nr. 3 WoFG anzuwenden. Bei der mittelbaren Belegung werden mit<br />

der Landesförderung keine Belegungs- und Mietbindungen an den<br />

Neubauwohnungen begründet, sondern ersatzweise ausschließlich<br />

an Wohnungen im vorhandenen nicht oder nicht mehr gebundenen<br />

Wohnungsbestand. Die Neubauwohnungen können mit Landesdarlehen<br />

finanziert werden, wenn als Gegenleistung in angemessenem<br />

Umfang Belegungs- und Mietpreisbindungen an vorhandenem<br />

Wohnraum als Ersatz zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die verbundene und auch die mittelbare Belegung sind insbesondere<br />

im südhessischen Verdichtungsgebiet geeignete Instrumente,<br />

um im Neubau Wohnraum <strong>für</strong> durchschnittlich verdienende Haushalte<br />

zu schaffen und gleichzeitig im vorhandenen Wohnungsbestand<br />

Belegungs- und Mietpreisbindung <strong>für</strong> gering verdienende<br />

Haushalte zu begründen. Die Instrumente der verbundenen und der<br />

mittelbaren Belegung können auch dazu beitragen, sozial problematische<br />

Bewohnerstrukturen zu vermeiden.<br />

Da im südhessischen Verdichtungsgebiet davon auszugehen ist,<br />

<strong>das</strong>s auch durchschnittlich verdienende Haushalte Probleme haben,<br />

preiswerten Wohnraum zu finden, bin ich weiterhin grundsätzlich<br />

bereit, in diesem Gebiet die mittelbare Belegung bei der Förderung


Seite 2300 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

des Mietwohnungsbaus ohne besondere Begründung zuzulassen. In<br />

anderen Regionen Hessens bedarf es dazu einer entsprechenden<br />

Begründung, weil die mittelbare Belegung eine Ausnahme von der<br />

Regelförderung darstellt.<br />

Nach den bisherigen Verfahrensregelungen werden die öffentlichrechtlichen<br />

Bindungen an den mit Landesmitteln geförderten Wohnungen<br />

von der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur durch eine Förderzusage<br />

(Bewilligungsbescheid) begründet. Dies gilt bisher auch <strong>für</strong> den<br />

Fall, <strong>das</strong>s die Bindungen nicht an den Förderwohnungen, sondern<br />

im Falle der verbundenen oder der mittelbaren Belegung an den Ersatzwohnungen<br />

begründet werden.<br />

Damit möglichst kurzfristig Belegungs- und Mietbindungen im<br />

nicht oder nicht mehr gebundenen Wohnungsbestand <strong>für</strong> gering verdienende<br />

Haushalte begründet werden können, empfehle ich, <strong>das</strong>s<br />

im Vorfeld einer beabsichtigten verbundenen oder mittelbaren Belegung<br />

frühzeitig an Ersatzwohnungen öffentlich-rechtliche Bindungen<br />

nach dem WoFG begründet werden. Für Wohnungsunternehmen,<br />

die über einen entsprechenden Wohnungsbestand verfügen,<br />

könnte es von Interesse sein, beim Freiwerden einer Bestandswohnung<br />

die Wohnung der Gemeinde als „Ersatzwohnung“<br />

anzubieten, die dann bei einem späteren Neubau angerechnet wird.<br />

Da die Begründung von öffentlich-rechtlichen Bindungen an Ersatzwohnungen<br />

im Vorfeld von geplanten Neubauvorhaben durch<br />

die LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur nicht ohne weiteres möglich ist,<br />

weil sie über keine Unterlagen der Wohnung verfügt, sollte die örtlich<br />

zuständige Gemeinde, der die Ersatzwohnung angeboten wird,<br />

selbst die öffentlich-rechtlichen Bindungen an der Ersatzwohnung<br />

begründen und gegenüber der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur vor Bewilligung<br />

der Landesmittel <strong>für</strong> einen eventuellen Neubau dann als<br />

Ersatz nachweisen. Werden in ausreichendem Umfang Ersatzwohnungen<br />

nachgewiesen, kann die LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />

die Landesmittel ohne Belegungs- und Mietbindungen bewilligen.<br />

Die Ersatzwohnung darf keinen Bindungen unterliegen und muss<br />

frei sein, damit an ihr öffentlich-rechtliche Bindungen begründet<br />

werden können und sie sofort <strong>für</strong> die Wohnraumversorgung der nach<br />

dem WoFG Wohnberechtigten zur Verfügung steht.<br />

Die Ersatzwohnung muss ein angemessener Ausgleich <strong>für</strong> die Neubauförderung<br />

ohne Bindungen darstellen. Der Verfügungsberechtigte<br />

soll mit der Neubauförderung ohne Bindungen keinen unangemessenen<br />

wirtschaftlichen Vorteil erhalten. Da Bestandswohnungen<br />

in der Regel gegenüber Neubauwohnungen nicht gleichwertig<br />

sind, ist eine Bewertung der Bestandswohnung erforderlich.<br />

Die Bewertung ist durch die jeweilige Gemeinde vorzunehmen.<br />

Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Bewertung ist in der Regel die Wohnungsgröße.<br />

Danach sind Lage, Ausstattung, Miethöhe, Raumzahl und<br />

Dauer der vorgesehenen Bindungen zu berücksichtigen. Es sollten<br />

nur Ersatzwohnungen mit Bad und Zentralheizung berücksichtigt<br />

werden. Die Bindungsdauer soll entsprechend der Neubauförderung<br />

mindestens 20 Jahre betragen. Bei geringerer Bindungsdauer müssen<br />

weitere Abschläge bei der Bewertung der Ersatzwohnung vorgenommen<br />

werden.<br />

Beispiel<br />

Ersatzwohnung Baujahr 1971, schlechte Wohnlage, EG links, Mehrfamilienhaus<br />

mit 40 Wohnungen, Bad, Zentralheizung, modernisiert<br />

2001, 55 m 2 Wohnfläche, ortsübliche Vergleichsmiete 6,50<br />

Euro je m 2 Wohnfläche monatlich.<br />

Bsp. Bewertung: Abschläge wg. Baualter 20 Prozent, Wohnlage<br />

10 Prozent. Die Wohnung wird mit 70 Prozent ihrer Wohnfläche =<br />

38,5 m 2 als Ersatz <strong>für</strong> eine Neubauwohnung anerkannt.<br />

Eine Bewertung ist alternativ auch über die Differenz der ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete zwischen Förder- und Ersatzwohnung möglich.<br />

Die Begründung der öffentlich-rechtlichen Bindungen kann mit dem<br />

als Anlage 1 beigefügten Vordruck erfolgen, der auch die Bewertung<br />

enthält. Der Bescheid über die Begründung der Bindungen<br />

dient auch gegenüber der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur als Nachweis<br />

<strong>für</strong> die Ersatzwohnungen bei der späteren Neubauförderung.<br />

Die Bindungsdauer ist ab Bescheiderteilung vorzusehen. Die Belegungsbindung<br />

umfasst die Verpflichtung zur Überlassung der Wohnung<br />

an Wohnberechtigte nach dem WoFG. Es können auch Belegungs-<br />

und Benennungsrechte vorgesehen werden. Die Mietpreisbindung<br />

muss mindestens eine Bindung an die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

abzüglich 15 Prozent umfassen. Ist ein höherer Mietabschlag<br />

vorgesehen, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt<br />

werden. Die Anfangshöchstmiete soll in dem Bescheid über die Begründung<br />

der öffentlich-rechtlichen Bindungen festgeschrieben<br />

werden. Während der Bindungsdauer können dann Mietsteigerungen<br />

entsprechend dem Anstieg des vom Statistischen Bundesamtes<br />

ermittelten Preisindex <strong>für</strong> die Lebenshaltung aller privaten<br />

Haushalte in Deutsch<strong>land</strong> zugelassen werden, jedoch nicht über die<br />

ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 15 Prozent hinaus. Im Übrigen<br />

verweise ich auf die Regelungen zur Mietpreisbindung nach<br />

Nr. 5.2 der Richtlinien <strong>für</strong> die Förderung des Mietwohnungsbaus<br />

vom 20. Februar 2003 (StAnz. S. 1346), zuletzt geändert mit Erlass<br />

vom 28. Juni 2007 (StAnz. S. 1394).<br />

Die gebundenen Ersatzwohnungen unterliegen dem Hessischen Gesetz<br />

zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen<br />

(HessAFWoG), sofern die Gemeinde zu dem Erhebungsgebiet gehört.<br />

Mittel aus den Ausgleichszahlungen können <strong>für</strong> den Erwerb<br />

der Bindungen an den Ersatzwohnungen eingesetzt werden. Das<br />

Land rechnet diese Mittel zum Erwerb von Bindungen an den Ersatzwohnungen<br />

als kommunale Finanzierungsbeteiligung an.<br />

Für alle Fragen, die in Verbindung mit den Ersatzwohnungen entstehen,<br />

wie zum Beispiel Genehmigung der Freistellung oder Zweckentfremdung,<br />

der Übertragung von Bindungen u. a. ist die Gemeinde<br />

zuständig. Eine Beteiligung der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />

ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Überwachung der<br />

Mietpreis- und Belegungsbindung erfolgt ebenfalls ausschließlich<br />

durch die Gemeinde. Werden Verstöße gegen die Mietpreis- und Belegungsbindungen<br />

festgestellt, sollte die LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur<br />

informiert werden, damit bei einer bereits erfolgten Förderung<br />

des Neubaus gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen<br />

geprüft werden können.<br />

Für den Fall, <strong>das</strong>s gegen die Belegungs- und Mietbindungen bei den<br />

Ersatzwohnungen verstoßen wird, ist beabsichtigt, bei der Neubauförderung<br />

Vertragsstrafen vorzusehen und auch ein Kündigungsrecht<br />

der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur <strong>für</strong> <strong>das</strong> Förderdarlehen<br />

zur Finanzierung des Neubaus. Diese Instrumente können neben<br />

den Bußgeldvorschriften nach § 52 WoFG eingesetzt werden,<br />

um die Einhaltung der Bindungen zu gewährleisten. Auf eine dingliche<br />

Sicherung der Bindungen in Form von beschränkt persönlichen<br />

Dienstbarkeiten kann dann bei den Ersatzwohnungen verzichtet<br />

werden. Dies dient auch der Verwaltungsvereinfachung und praktikableren<br />

Abwicklung.<br />

Werden mit dem Förderungsantrag <strong>für</strong> den Neubau — spätestens<br />

jedoch vor Bewilligung — ausreichend Ersatzwohnungen an Hand<br />

des als Anlage 1 beigefügten Bescheides nachgewiesen, entfällt bei<br />

der LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur die baufachliche Prüfung. Insbesondere<br />

die Größe der förderfähigen Flächen ist nicht mehr von Bedeutung.<br />

Die Förderung ist pauschaliert je m 2 Wohnfläche bezogen<br />

auf die Raumzahl der Wohnung. Für eine Zweizimmerwohnung ist<br />

zum Beispiel die förderfähige Fläche nach den Förderrichtlinien <strong>für</strong><br />

den Mietwohnungsneubau auf 60 m 2 begrenzt. Fördermittel <strong>für</strong><br />

den Neubau werden daher bei einer Zweizimmerwohnung <strong>für</strong><br />

höchstens 60 m 2 bereitgestellt; falls die Wohnung kleiner ist, in<br />

Höhe der tatsächlichen Wohnfläche. Zuschläge <strong>für</strong> Wohnungen,<br />

die der DIN 18025 entsprechen, werden nicht bereitgestellt. Die Förderzusage<br />

(Bewilligungsbescheid) <strong>für</strong> die Landesmittel wird keine<br />

Belegungs- und Mietbindungen <strong>für</strong> den Neubau vorsehen. Die Neubauwohnungen<br />

unterliegen nicht den Vorschriften des WoFG.<br />

Die Städte und Gemeinden bitte ich, die Ersatzwohnungen statistisch<br />

zu erfassen und mir auf besondere Anforderung über die Anzahl<br />

der Wohnungen, deren Wohnungsgrößen, Miethöhe und Dauer<br />

der Bindungen zu berichten.<br />

Mit der mittelbaren oder verbundenen Belegung soll auch Wohnraum<br />

<strong>für</strong> durchschnittlich verdienende Haushalte bereitgestellt<br />

werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, <strong>das</strong>s die Städte und<br />

Gemeinden mit den Wohnungsunternehmen bedarfsorientiert vereinbaren,<br />

<strong>für</strong> welche Zielgruppe die Neubauwohnungen bestimmt<br />

sind. Im Rahmen dieser Vereinbarungen sollen auch Regelungen<br />

über die Miethöhe getroffen werden. Auch sollte in der Rahmenvereinbarung<br />

die Art und Weise der Bereitstellung von Belegungsrechten<br />

im vorhandenen Bestand und die Höhe der kommunalen<br />

Finanzierungsbeteiligung geregelt werden. Die Rahmenvereinbarung<br />

kann flexibel sein, so <strong>das</strong>s auf die sich im Laufe der Jahre möglicherweise<br />

verändernde Bedarfssituation Rücksicht genommen<br />

werden kann. Sofern eine Rahmenvereinbarung getroffen ist, sollte<br />

diese zum Gegenstand der Bewilligung der Förderungsmittel <strong>für</strong> den<br />

Neubau durch die LTH-Bank <strong>für</strong> Infrastruktur gemacht werden.<br />

Ich würde es begrüßen, wenn durch die vorstehend genannten Verfahrensregelungen<br />

möglichst zügig vorhandener Wohnraum <strong>für</strong> die<br />

Belegung durch gering verdienende Haushalte zur Verfügung gestellt<br />

werden könnte und gleichzeitig durch Neubautätigkeit auch<br />

<strong>für</strong> durchschnittlich verdienende Haushalte bezahlbarer Wohnraum<br />

entsteht.<br />

Die Wohnungsbauförderungsstellen bitte ich, die Städte und Gemeinden<br />

ihres Zuständigkeitsbereiches sowie die Wohnungsunternehmen<br />

entsprechend zu informieren.<br />

Wiesbaden, 1. November 2007 Hessisches Ministerium<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr<br />

und Landesentwicklung<br />

VI 6 — A — 056 — c — 02 — 01<br />

— Gült.-Verz. 3621 —<br />

StAnz. 47/2007 S. 2299


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2301<br />

Anlage 1<br />

Absender<br />

(Behörde: Magistrat der Stadt/Gemeindevorstand der Gemeinde)<br />

Empfänger Datum<br />

Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen nach dem<br />

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) im vorhandenen bisher nicht<br />

gebundenen Wohnungsbestand<br />

Ihr Schreiben/Antrag vom<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die von Ihnen angebotene Wohnung in<br />

(Ort/Ortsteil/Straße Haus-Nr. )<br />

Lage im Haus<br />

(z. B. 1. OG rechts, Wohnung Nr. )<br />

unterliegt mit Zugang dieses Bescheides Belegungs- und Mietpreisbindungen<br />

nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).<br />

Für den Fall, <strong>das</strong>s die Wohnung noch vermietet ist, wird der Bescheid<br />

mit Räumung und Herausgabe der Wohnung durch die bisherigen<br />

Mieter und Beendigung des bestehenden Mietverhältnisses<br />

wirksam. Die Beendigung des Mietverhältnisses ist unverzüglich<br />

anzuzeigen und die Wohnung nach Räumung wohnberechtigten<br />

Wohnungssuchenden im Sinne des WoFG zu überlassen.<br />

Belegungs- und Mietbindungen<br />

Die Wohnung unterliegt ab dem 1. des Monats nach Zugang dieses<br />

Bescheides <strong>für</strong> die Dauer von 20 Jahren (der Zeitraum ist variabel<br />

vereinbar, kann länger oder kürzer sein) einer Belegungs- und Mietbindung.<br />

Ist die Wohnung zum Zeitpunkt des Zugangs des Bescheides<br />

vermietet, beginnt die Dauer der Belegungs- und Mietbindungen<br />

mit Beendigung des Mietverhältnisses und Räumung<br />

und Herausgabe durch die bisherigen Mieter (der genaue Termin<br />

ist aktenkundig zu machen).<br />

Die Wohnung ist nur berechtigten Wohnungssuchenden nach den<br />

maßgebenden <strong>land</strong>esrechtlichen Bestimmungen zu überlassen. Insbesondere<br />

darf deren Einkommen die Einkommensgrenze <strong>für</strong> nach<br />

dem WoFG geförderte Mietwohnungen (zurzeit nach § 9 WoFG in<br />

Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Hessischen Verordnung zur Durchführung<br />

des Wohnraumförderungsgesetzes) nicht überschreiten.<br />

Die Wohnberechtigung ist mit einem Wohnberechtigungsschein<br />

(§ 27 WoFG) nachzuweisen, aus dem sich die maßgebliche Wohnungsgröße<br />

nach Raumzahl oder Wohnfläche ergibt. Für die<br />

Wohnung besteht <strong>für</strong> die Dauer der Belegungsbindung ein Benennungs-/Belegungsrecht<br />

der Gemeinde. (Es ist entweder ein Benennungsrecht<br />

oder ein Belegungsrecht vorzusehen; an Stelle des<br />

Benennungs-/Belegungsrechtes kann die allgemeine Belegungsbindung<br />

treten.)<br />

Die Miete (ohne Betriebskosten) der Wohnung darf bei der erstmaligen<br />

Vermietung nach Beginn der Mietpreisbindung Euro je m 2<br />

Wohnfläche und Monat nicht überschreiten. Eine Miete <strong>für</strong> die<br />

Wohnung, die über die ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 15%<br />

hinausgeht, darf nicht vereinbart werden. Die Miete der Wohnung<br />

kann während der Bindungsdauer nur entsprechend der Veränderung<br />

des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes<br />

<strong>für</strong> Deutsch<strong>land</strong> erhöht werden. Der Vermieter kann<br />

auch eine Indexmiete vereinbaren. Bei der Vereinbarung einer Indexmiete<br />

ist § 557b BGB zu beachten. Im Falle der Wiedervermie-<br />

1078<br />

tung darf höchstens ein Mietzins vereinbart werden, wie er sich<br />

aufgrund der Fortschreibung der erstmalig vereinbarten Miete ergibt.<br />

Der Verfügungsberechtigte hat die Mieter im Mietvertrag auf die<br />

Förderung und die Dauer der Mietpreisbindung hinzuweisen und<br />

die Mietverträge nur mit unbestimmter Laufzeit abzuschließen.<br />

Der Mieter kann sich wegen der einzuhaltenden Miethöhe gegenüber<br />

dem Vermieter auf die Mietpreisbindung berufen.<br />

Der Verfügungsberechtigte hat weiterhin den Mieter von etwaigen<br />

Maklerkosten freizustellen. Die Vereinbarung zusätzlicher Geld-,<br />

Sach- oder Arbeitsleistungen des Mieters <strong>für</strong> die Wohnungsüberlassung<br />

ist unzulässig. Die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung<br />

des Mieters nach § 551 BGB ist zulässig.<br />

Die gebundene Wohnung unterliegt dem Hessischen Gesetz zum Abbau<br />

der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFWoG),<br />

sofern die Gemeinde zu dem Erhebungsgebiet zählt.<br />

Anerkennung als Ersatzwohnung<br />

Die Wohnung wird als Ersatzwohnung <strong>für</strong> Wohnraum anerkannt,<br />

der im Rahmen der mittelbaren Belegung oder der verbundenen Belegung<br />

nach § 26 Abs. 1 WoFG ohne Bindungen nach dem WoFG<br />

errichtet und gefördert wird.<br />

Die Wohnung hat eine Wohnfläche von m 2 . Sie wird mit<br />

% ihrer Wohnfläche als Ersatzwohnung anerkannt; dies sind<br />

m 2 .<br />

Kriterien <strong>für</strong> die Anerkennung:<br />

Ausstattung: Bad/Dusche/WC/Zentralheizung/Balkon usw.<br />

Lage: Gute/schlechte/mittlereWohnlage, EG/1. OG/2. OG usw.<br />

Zustand: Modernisiert/modernisierungsbedürftig/instandsetzungsbedürftig<br />

Vergleichsmiete: Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt Euro je<br />

m 2 Wfl. mtl.<br />

Baujahr: Anzahl der Wohnräume:<br />

Bewertung: Begründung <strong>für</strong> die prozentualen Abschläge von der<br />

Wohnfläche<br />

Schlussbestimmungen<br />

Der Magistrat/Gemeindevorstand ist über einen geplanten Eigentumswechsel<br />

der Ersatzwohnung unverzüglich zu unterrichten. Im<br />

Falle einer Veräußerung der Ersatzwohnung ist im notariellen Kaufvertrag<br />

eine Übernahme der Verpflichtung des Erwerbers zur Einhaltung<br />

der Bindungen aufzunehmen.<br />

Dieser Bescheid dient auch als Nachweis gegenüber der Landestreuhandstelle<br />

Hessen — Bank <strong>für</strong> Infrastruktur — rechtlich unselbstständige<br />

Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale<br />

über die Begründung der Miet- und Belegungsbindung<br />

bei den Ersatzwohnungen bei einer späteren Neubauförderung aus<br />

Mitteln des Sondervermögens „Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen“.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Der<br />

Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheides<br />

schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der<br />

Stadt/Gemeindevorstand der Gemeinde, Anschrift zu erheben.<br />

Unterschrift/en<br />

(Bei den kursiv geschriebenen Textteilen und sind variable<br />

Angaben erforderlich)<br />

HESSISCHES MINISTERIUM<br />

FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ<br />

Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen<br />

Entwicklung in Hessen<br />

Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung<br />

in Hessen vom 11. April 2005 (StAnz. S. 1337) werden in den nachstehend<br />

aufgeführten Förderziffern wie folgt geändert oder ergänzt:<br />

Teil II<br />

EINZELBESTIMMUNGEN<br />

2.5.1 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse<br />

können als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausga-<br />

ben oder zum Zweck der Risikominderung als einmaliger<br />

Zuschuss zu einem Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.<br />

2.5.3 Für Projekte nach Nr. 2.4.4, 2.4.5 und 2.4.7 können private<br />

Träger mit einem Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen<br />

Ausgaben gefördert werden. Der Höchstbetrag des Zuschusses<br />

ist auf 30.000 Euro begrenzt.<br />

Wahlweise können Träger von Projekten nach Nr. 2.4.4 und<br />

2.4.7 mit einem einmaligen Zuschuss von 30 Prozent eines<br />

<strong>für</strong> die Ausführung der Investition erforderlichen Kapitalmarktdarlehens<br />

von höchstens 150.000 Euro <strong>für</strong> Projekte<br />

nach Nr. 2.4.4 und höchstens 300.000 Euro <strong>für</strong> Projekte nach<br />

Nr. 2.4.7 gefördert werden.


Seite 2302 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

Das Kapitalmarktdarlehen ist in der um den errechneten<br />

Darlehenszuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen. Soweit<br />

<strong>das</strong> Darlehen eine geringere Laufzeit als zehn Jahre hat, ist<br />

der Darlehenszuschuss zeitanteilig zu kürzen. Die Kürzung<br />

erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate im zehnten Jahr<br />

der Laufzeit geleistet wird.<br />

2.5.6 Projekte öffentlicher Träger, <strong>für</strong> die im Zusammenhang mit<br />

dem Einsatz von EU-Mitteln die Mehrwertsteuer nicht als<br />

förderfähige Ausgabe angerechnet wird, können mit einem<br />

Zuschuss von 60 Prozent gefördert werden.<br />

3.5.1 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse können<br />

als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben<br />

oder zum Zwecke der Risikominderung als einmaliger Zuschuss<br />

zu einem Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.<br />

3.5.2 Projekte nach Nr. 3.4.1, 3.4.4 und 3.4.5 werden ausschließlich<br />

als Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz beträgt<br />

<strong>für</strong> private Träger 30 Prozent. Der Zuschuss ist auf maximal<br />

30.000 Euro begrenzt.<br />

Der Fördersatz <strong>für</strong> öffentliche Träger beträgt 50 Prozent.<br />

3.5.3 Für Projekte nach Nr. 3.4.2 und 3.4.3 können private Träger<br />

mit einem Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben<br />

gefördert werden. Der Höchstbetrag dieses Zuschusses<br />

ist auf 30.000 Euro begrenzt.<br />

Wahlweise können die Träger dieser Projekte mit einem einmaligen<br />

Zuschuss von 30 Prozent eines <strong>für</strong> die Ausführung<br />

der Investition erforderlichen Kapitalmarktdarlehens von<br />

höchstens 150.000 Euro gefördert werden.<br />

Das Kapitalmarktdarlehen ist in der um den errechneten<br />

Darlehenszuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen. Soweit<br />

<strong>das</strong> Darlehen eine geringere Laufzeit als zehn Jahre hat, ist<br />

der Darlehenszuschuss zeitanteilig zu kürzen. Die Kürzung<br />

erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate im zehnten Jahr<br />

der Laufzeit geleistet wird.<br />

3.5.5 Projekte öffentlicher Träger, <strong>für</strong> die im Zusammenhang mit<br />

dem Einsatz von EU-Mitteln die Mehrwertsteuer nicht als<br />

förderfähige Ausgabe angerechnet wird, können mit einem<br />

Zuschuss von 60 Prozent gefördert werden.<br />

5.5.2 Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Die Zuschüsse können<br />

entweder als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben<br />

oder zum Zwecke der Risikominderung als einmaliger<br />

Zuschuss zu einem Kapitalmarktdarlehen gewährt werden.<br />

5.5.4 Die Höhe des Zuschusses <strong>für</strong> kommunale Träger richtet sich<br />

nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kom-<br />

1079<br />

Einfacher Fallwert zur Festsetzung der fallbezogenen Jahrespauschalen<br />

nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Krankenhauspauschalmittel-Verordnung<br />

vom 23. Februar 2006 <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr<br />

2007<br />

Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Krankenhauspauschalmittel-Verordnung<br />

vom 23. Februar 2006 (GVBl. I S. 60) wurde der einfache Fallwert<br />

zur Festsetzung der fallbezogenen Jahrespauschalen nach § 25 des<br />

Hessischen Krankenhausgesetzes 2002 <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 ermittelt.<br />

Der einfache Fallwert <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 beträgt: 61,02 Euro.<br />

Wiesbaden, 5. November 2007<br />

1080<br />

mune. Die Regelförderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen<br />

Ausgaben.<br />

Nichtkommunale öffentliche Träger, deren Projekte einen über<br />

ihre originäre Aufgabenerfüllung hinausgehenden Beitrag zum<br />

Gemeinwohl leisten, werden mit 50 Prozent gefördert.<br />

Die Projektträger haben die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit<br />

des Projektes einschließlich der Bereitschaft zur<br />

Übernahme der Finanzierung der Folgekosten nachzuweisen.<br />

5.5.5 Nichtkommunale öffentliche Träger, die nicht die Voraussetzungen<br />

nach Nr. 5.5.4 Abs. 2 erfüllen, und private Träger<br />

werden mit einem Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen<br />

Ausgaben gefördert. Der Höchstbetrag ist auf 30.000<br />

Euro begrenzt.<br />

Wahlweise können die Träger von Projekten nach Nr. 5.4.2,<br />

5.4.4 und 5.4.5 mit einem einmaligen Zuschuss von 30 Prozent<br />

eines <strong>für</strong> die Ausführung der Investition erforderlichen<br />

Kapitalmarktdarlehens von höchstens 300.000 Euro <strong>für</strong> Projekte<br />

nach Nr. 5.4.2 und höchstens 150.000 Euro <strong>für</strong> Projekte<br />

nach Nr. 5.4.4 und 5.4.5 gefördert werden.<br />

Das Kapitalmarktdarlehen ist in der um den errechneten<br />

Darlehenszuschuss abgesenkten Höhe aufzunehmen. Soweit<br />

<strong>das</strong> Darlehen eine geringere Laufzeit als zehn Jahre hat, ist<br />

der Darlehenszuschuss zeitanteilig zu kürzen. Die Kürzung<br />

erfolgt nicht, wenn die letzte Tilgungsrate im zehnten Jahr<br />

der Laufzeit geleistet wird.<br />

Teil V<br />

GELTUNGSZEITRAUM<br />

Diese Richtlinienänderung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2007<br />

in Kraft.<br />

Die entsprechenden Förderziffern der mit Erlass vom 11. April<br />

2005 (StAnz. S. 1337) bekannt gegebenen Richtlinien treten mit Ablauf<br />

des 30. November 2007 außer Kraft.<br />

Für Förderungen, die auf deren Grundlage gewährt wurden, finden<br />

sie jedoch bis zum Ende der Zweckbindung weiter Anwendung.<br />

Wiesbaden, 6. November 2007<br />

HESSISCHES SOZIALMINISTERIUM<br />

Hessisches Sozialministerium<br />

StS/V 6.1 — 18 c 4220 — 0001/2007/02<br />

StAnz. 47/2007 S. 2302<br />

Festsetzung des Pflegesatzes 2007 <strong>für</strong> die Klinik <strong>für</strong> forensische<br />

Psychiatrie Eichberg in der Zentrum <strong>für</strong> Soziale Psychiatrie<br />

Rheinblick gemeinnützige <strong>GmbH</strong>, Eltville am Rhein<br />

Für <strong>das</strong> Jahr 2007 wurde <strong>für</strong> die Klinik <strong>für</strong> forensische Psychiatrie<br />

Eichberg in der Zentrum <strong>für</strong> Soziale Psychiatrie Rheinblick ge-<br />

Hessisches Ministerium<br />

<strong>für</strong> Umwelt, ländlichen Raum<br />

und Verbraucherschutz<br />

V II 5 — 80 m — 02.05.02<br />

— Gült.-Verz. 810 —<br />

StAnz. 47/2007 S. 2301<br />

meinnützige <strong>GmbH</strong>, Eltville am Rhein, <strong>für</strong> den Budgetzeitraum<br />

vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 folgender Pflegesatz festgesetzt:<br />

• steuerfreier Pflegesatz: 251,20 Euro/Berechnungstag (BT),<br />

• steuerpflichtiger Netto-Pflegesatz: 73,60 Euro/BT und<br />

• steuerpflichtiger Brutto-Pflegesatz: 78,75 Euro/BT inklusive<br />

7 Prozent Umsatzsteuer.<br />

Unter Berücksichtigung des in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis<br />

31. August 2007 zur Abrechnung gekommenen Pflegesatzes in Höhe<br />

von 289,87 Euro/BT ergibt sich <strong>für</strong> den Pflegesatzzeitraum vom<br />

1. September 2007 bis 31. Dezember 2007 ein Verrechnungspflegesatz<br />

in Höhe von insgesamt 379,94 Euro/BT netto.<br />

Der Verrechnungspflegesatz in Höhe von 379,94 Euro/BT netto enthält<br />

einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil. Der steuerfreie<br />

Anteil des Verrechnungspflegesatzes wird mit einem Betrag<br />

von 306,34 Euro/BT festgesetzt. Der steuerpflichtige Anteil des<br />

Verrechnungspflegesatzes wird mit einem Betrag von 73,60 Euro/BT<br />

netto festgesetzt.<br />

Unter Berücksichtigung der ab 1. September 2007 geltenden Umsatzsteuerpflicht<br />

beträgt der steuerpflichtige Anteil des Verrechnungspflegesatzes<br />

brutto 78,75 Euro/BT inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer.<br />

Falls im Jahr 2007 keine Festsetzung des Budgets und des Pflegesatzes<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2008 erfolgen kann, ist ab dem 1. Januar 2008<br />

bis zur Festsetzung des Budgets und des Pflegesatzes <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr<br />

2008 ein Netto-Pflegesatz in Höhe von insgesamt 324,80 Euro/BT<br />

abrechenbar. Der steuerfreie Anteil wird mit einem Betrag von


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2303<br />

251,20 Euro/BT und der steuerpflichtige Anteil mit einem Betrag<br />

von 73,60 Euro/BT netto festgesetzt. Unter Berücksichtigung der<br />

Umsatzsteuerpflicht wird der steuerpflichtige Anteil brutto mit<br />

78,75 Euro/BT inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer festgesetzt.<br />

Wiesbaden, 2. November 2007<br />

1081<br />

Hessisches Sozialministerium<br />

AL V/V 5 A i.V./V 5.1 i.V.<br />

StAnz. 47/2007 S. 2302<br />

Festsetzung des Pflegesatzes <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2007 <strong>für</strong> den<br />

Maßregelvollzugsbereich der Klinik <strong>für</strong> Psychiatrie und<br />

Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Lahnhöhe in<br />

der Zentrum <strong>für</strong> Soziale Psychiatrie Mittlere Lahn gemeinnützige<br />

<strong>GmbH</strong>, Marburg-Süd<br />

Für <strong>das</strong> Jahr 2007 wurde <strong>für</strong> den Maßregelvollzugsbereich der Klinik<br />

<strong>für</strong> Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters<br />

Lahnhöhe in der Zentrum <strong>für</strong> Soziale Psychiatrie Mittlere<br />

Lahn gemeinnützige <strong>GmbH</strong>, Marburg-Süd, <strong>für</strong> den Budgetzeitraum<br />

vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 folgender Pflegesatz festgesetzt:<br />

• steuerfreier Pflegesatz: 608,64 Euro/Berechnungstag (BT),<br />

• steuerpflichtiger Netto-Pflegesatz: 89,74 Euro/BT und<br />

• steuerpflichtiger Brutto-Pflegesatz: 96,02 Euro/BT inklusive<br />

7 Prozent Umsatzsteuer.<br />

1082<br />

DARMSTADT<br />

Vorhaben der InfraServ <strong>GmbH</strong> & Co. Wiesbaden KG;<br />

hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG<br />

Die vorgenannte Firma beabsichtigt, auf ihrem Werksgelände auf<br />

der Rheininsel „Petersaue“ ihre bestehende biologische Abwasserbehandlungsanlage<br />

zu ändern.<br />

Geplant sind im Wesentlichen die Erweiterung um einen zusätzlichen<br />

Anaerob-Reaktor, die Änderung der Entschwefelungsstufe<br />

<strong>für</strong> anfallendes Biogas sowie der Umbau der bestehenden Flachbeckenbelebung.<br />

Für diese Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) vom 12. Februar 1990 (BGBl. I<br />

S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2006<br />

(BGBl. I S. 2819) zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />

Die Prüfung des Einzelfalles ergab, <strong>das</strong>s die Vorhaben keine erheblichen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen haben können und somit<br />

keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen.<br />

Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar.<br />

Wiesbaden, 26. Oktober 2007<br />

1083<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden<br />

IV/Wi — 41.3 — 79 f 12 (2485) — WI — R — 190 (BARA)<br />

StAnz. 47/2007 S. 2303<br />

Anerkennung der Wilhelm Geiger Stiftung mit Sitz in Rosbach-Rodheim<br />

als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen<br />

Rechts<br />

Nach § 80 BGB in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung<br />

des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2634 ff.)<br />

und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVBl. I<br />

S. 77) in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft<br />

und Stiftungssatzung vom 1. Oktober 2007 errichtete Wil-<br />

Unter Berücksichtigung des in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis<br />

31. August 2007 zur Abrechnung gekommenen Pflegesatzes in Höhe<br />

von 663,43 Euro/BT ergibt sich <strong>für</strong> den Pflegesatzzeitraum vom<br />

1. September 2007 bis 31. Dezember 2007 ein Verrechnungspflegesatz<br />

in Höhe von insgesamt 622,64 Euro/BT netto.<br />

Der Verrechnungspflegesatz in Höhe von insgesamt 622,64 Euro/BT<br />

netto enthält einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil.<br />

Der steuerfreie Anteil des Verrechnungspflegesatzes wird mit einem<br />

Betrag von 532,90 Euro/BT festgesetzt. Der steuerpflichtige Anteil<br />

des Verrechnungspflegesatzes wird mit einem Betrag von 89,74<br />

Euro/BT netto festgesetzt.<br />

Unter Berücksichtigung der ab 1. September 2007 geltenden Umsatzsteuerpflicht<br />

beträgt der steuerpflichtige Anteil des Verrechnungspflegesatzes<br />

brutto 96,02 Euro/BT inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer.<br />

Falls im Jahr 2007 keine Festsetzung des Budgets und des Pflegesatzes<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2008 erfolgen kann, ist ab dem 1. Januar 2008<br />

bis zur Festsetzung des Budgets und des Pflegesatzes <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr<br />

2008 ein Netto-Pflegesatz in Höhe von insgesamt 698,38 Euro/BT<br />

abrechenbar. Der steuerfreie Anteil wird mit einem Betrag von<br />

608,64 Euro/BT und der steuerpflichtige Anteil mit einem Betrag<br />

von 89,74 Euro/BT netto festgesetzt. Unter Berücksichtigung der<br />

Umsatzsteuerpflicht wird der steuerpflichtige Anteil brutto mit<br />

96,02 Euro/BT inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer festgesetzt.<br />

Wiesbaden, 1. November 2007<br />

DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN<br />

Hessisches Sozialministerium<br />

AL V/V 5 A i.V./V 5.1 i. V.<br />

StAnz. 47/2007 S. 2303<br />

helm Geiger Stiftung mit Sitz in Rosbach-Rodheim mit Stiftungsurkunde<br />

vom 1. November 2007 als rechtsfähig anerkannt.<br />

Darmstadt, 1. November 2007<br />

1084<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

I 13 — 25 d 04/11 — (10) — 79<br />

StAnz. 47/2007 S. 2303<br />

Genehmigung der Auflösung des Schlachtviehversicherungsverein<br />

a. G. Lautertal<br />

Die Mitgliederversammlung des Schlachtviehversicherungsverein<br />

a. G. Lautertal hat am 28. August 2007 die Auflösung des Vereins<br />

zum 28. August 2007 beschlossen. Hierzu habe ich die aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung erteilt.<br />

Die Verteilung des Vermögens wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

vom 28. August 2007 vorgenommen.<br />

Darmstadt, 1. November 2007<br />

1085<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

III 32 — 39 i 02/01 (1) — 6 — F<br />

StAnz. 47/2007 S. 2303<br />

Genehmigung der Auflösung der Sterbekasse der Metallarbeiter<br />

Wetzlar<br />

Die Mitgliederversammlung der Sterbekasse der Metallarbeiter<br />

Wetzlar hat am 30. Oktober 2007 die Auflösung des Vereins zum<br />

1. Januar 2008 beschlossen. Hierzu habe ich die aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung erteilt.<br />

Die Verteilung des Vermögens wird gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

vom 30. Oktober 2007 vorgenommen.<br />

Darmstadt, 5. November 2007<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

III 32 — 39 f 16/01 (22) — 1<br />

StAnz. 47/2007 S. 2303


Seite 2304 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Nr. 47<br />

1086<br />

KASSEL<br />

Vorhaben des Herrn Carsten Rennert, 34466 Wolfhagen-<br />

Niederelsungen;<br />

hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG<br />

Der Antragsteller beabsichtigt, seinen bestehenden Legehennenstall<br />

um circa 12 000 Legehennen auf einen Gesamtbestand von insgesamt<br />

36 320 Legehennen zu erweitern sowie eine Umrüstung der<br />

bestehenden Anlage auf Kleinvolierenhaltung. Das Vorhaben soll<br />

in 34466 Wolfhagen, Gemarkung Niederelsungen, Flur 10, Flurstück<br />

284/48 realisiert werden.<br />

Für dieses Vorhaben war nach § 3c des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) vom 28. Juni 2005 (BGBl. I S. 1758)<br />

1087<br />

zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umgebung die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

erfordern.<br />

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, <strong>das</strong>s durch<br />

<strong>das</strong> Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten sind, so <strong>das</strong>s keine Verpflichtung zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />

Diese Feststellung ist selbständig nicht anfechtbar.<br />

Kassel, 2. November 2007<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Abteilung III — Umwelt- und Arbeitsschutz<br />

33/Ks — 53 e 621 — 1.1 — Rennert/Mi<br />

StAnz. 47/2007 S. 2304<br />

HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN<br />

Widmung einer Neubaustrecke (Beseitigung einer Serpentine<br />

westlich von Eisemroth) im Zuge der Landesstraße<br />

3050 sowie Einziehung einer Teilstrecke der Landesstraße<br />

3050 in der Gemarkung der Gemeinde Siegbach, Ortsteil Eisemroth,<br />

Lahn-Dill-Kreis, Regierungsbezirk Gießen<br />

1. Die im Zuge der Landesstraße 3050 in der Gemarkung der<br />

Gemeinde Siegbach, Ortsteil Eisemroth neugebaute Strecke<br />

zwischen Netzknoten (NK) 5216 018 und NK 5216 017<br />

von km 0,645<br />

bis km 1,525 = 0,880 km<br />

wird mit Wirkung zum 1. Januar 2008 <strong>für</strong> den öffentlichen Verkehr<br />

gewidmet (§ 4 Abs. 1 des Hessischen Straßengesetzes<br />

[HStrG] vom 9. Oktober 1962 — GVBl. I S. 437 —, in der Fassung<br />

vom 8. Juni 2003 — GVBl. I S. 166 —, geändert am 29. März<br />

2007 — GVBl. I S. 250 —), Baulastträger ist <strong>das</strong> Land Hessen<br />

(§ 41 Abs. 1 HStrG). Die gewidmete Strecke gehört zur Gruppe<br />

der Landesstraßen und wird als Teilstrecke der Landesstraße<br />

3050 in <strong>das</strong> Straßenverzeichnis eingetragen (§ 3 Abs. 3 HStrG).<br />

1088<br />

Fortbildungsseminare des Verwaltungsseminars Wiesbaden<br />

Das Verwaltungsseminar Wiesbaden bietet folgende Fortbildungsseminare<br />

an:<br />

5030 Kindergeld im öffentlichen Dienst — Grundseminar<br />

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die im Rahmen ihres Aufgabenbereichs<br />

neu mit Kindergeldfragen befasst sind<br />

Inhalte: • Organisation<br />

2. Die bisherige Teilstrecke der Landesstraße 3050 in der Gemarkung<br />

der Gemeinde Siegbach, Ortsteil Eisemroth<br />

zwischen NK 5216 018 und NK 5216 017<br />

von km 0,645<br />

bis km 1,598 = 0,953 km<br />

ist <strong>für</strong> den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und wird<br />

mit Wirkung zum 1. Januar 2008 eingezogen und rekultiviert<br />

(§ 6 HStrG).<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die vorstehend genannte Entscheidung kann innerhalb eines<br />

Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der<br />

Widerspruch ist beim Hessischen Landesamt <strong>für</strong> Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder<br />

zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch muss den Kläger,<br />

den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.<br />

Er sollte einen bestimmten Antrag und eine Begründung enthalten.<br />

Wiesbaden, 5. November 2007<br />

HESSISCHER VERWALTUNGSSCHULVERBAND<br />

• Anspruchsberechtigte und zu berücksichtigende Kinder<br />

(materielles Recht nach dem Einkommensteuergesetz)<br />

• Beginn und Ende des Anspruchs<br />

• Verfahrensregelungen nach der Abgabenordnung<br />

(Antrag, Auskunftspflicht, Bescheide, Zahlungsweise,<br />

Rechtsweg)<br />

Bitte Taschenrechner mitbringen!<br />

Hessisches Landesamt <strong>für</strong><br />

Straßen- und Verkehrswesen<br />

39 c L 3050 (11/2007) — 31<br />

StAnz. 47/2007 S. 2304<br />

Referent: Jürgen Weber<br />

Leiter der Familienkasse Hanau<br />

Umfang: 12 Stunden<br />

Termine: Wiesbaden: 11. und 12. Dezember 2007,<br />

jeweils von 8.30 bis 13.30 Uhr<br />

Kosten: 93,60 Euro <strong>für</strong> Mitglieder des HVSV<br />

117,60 Euro <strong>für</strong> Nichtmitglieder des HVSV<br />

5031 Kindergeld im öffentlichen Dienst — Aufbauseminar<br />

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die im Rahmen ihres Aufgabenbereichs<br />

mit Kindergeldfragen befasst sind und bereits<br />

Grundkenntnisse besitzen<br />

Inhalte: • Ausgewählte Themen, zum Beispiel behinderte und<br />

verheiratete Kinder, Bindungswirkung von Bescheiden<br />

und Korrekturnormen<br />

• Zweifelsfragen der Teilnehmer/innen<br />

• Aktuelles (Änderungen, Rechtsprechung)<br />

Bitte Taschenrechner mitbringen!


Nr. 47 Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen — 19. November 2007 Seite 2305<br />

Referent: Jürgen Weber, Leiter der Familienkasse Hanau<br />

Umfang: 6 Stunden<br />

Termin: Wiesbaden: 16. Januar 2008, von 8.30 bis 13.30 Uhr<br />

Kosten: 46,80 Euro <strong>für</strong> Mitglieder des HVSV*<br />

58,80 Euro <strong>für</strong> Nichtmitglieder des HVSV*<br />

* Diese Gebühren gelten zum jetzigen Zeitpunkt und<br />

sind bis zur Genehmigung des Schulgeldsatzes <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

nächste Jahr durch unsere Verbandsorgane vorbehaltlich.<br />

Namentliche Anmeldungen erbitten wir über die Dienststelle an <strong>das</strong><br />

Verwaltungsseminar Wiesbaden, Steubenstraße 11, 65189 Wiesbaden.<br />

Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Länder — LVerfGE.<br />

Bd. 16: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,<br />

Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saar<strong>land</strong>, Sachsen,<br />

Sachsen-Anhalt, Thüringen. 1. 1. bis 31. 12. 2005. 2007. XVII, 692 S.<br />

(Ln.), 198,— Euro. De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-<strong>GmbH</strong>,<br />

Berlin. ISBN 978-3-89949-427-3<br />

Stattlicher waren die Jahresbände <strong>land</strong>esverfassungsgerichtlicher Entscheidungen<br />

noch nie, und <strong>das</strong>, obgleich einzelne Gerichte anscheinend<br />

ihre gelegentliche Praxis wieder aufgegeben haben, auf eigene Faust<br />

Supplements-Bände herauszugeben, um ihr Wirken noch öffentlichkeitswirksamer<br />

präsentieren zu können. Diesmal liegen als Teilmenge<br />

einer nicht näher bezeichneten Gesamtzahl 29 Entscheidungen vor. Drei<br />

davon stammen aus Hessen; zwei behandeln Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />

der Grundrechtsklage, die dritte die Verfassungsmäßigkeit des<br />

Nachtragshaushalts 2002, und in zwei Fällen werden auch — übrigens<br />

als einzige in diesem Band und in der Praxis des Staatsgerichtshofes —<br />

die Sondervoten wiedergegeben. In Bremen war nach den wahl- und parlamentsrechtlichen<br />

Urteilen vom November 2004 wohl nichts Berichtenswertes<br />

angefallen.<br />

Die Auswahl lässt Vergleiche der <strong>für</strong> die Landesverfassungsgerichtsbarkeit<br />

kennzeichnenden und dankbaren Themen nur eingeschränkt zu.<br />

Nicht alle Landesverfassungsgerichte verfügen über die umfangreichen<br />

Kompetenzen etwa des Bundesverfassungsgerichts, und gelegentlich<br />

mögen auch die Zulässigkeitsvoraussetzungen einzelner Verfahren zu<br />

anspruchsvoll sein. Gleichwohl finden sich hier nahezu sämtliche Themen<br />

des deutschen Modells einer Verfassungsgerichtsbarkeit wieder.<br />

Wenn Rechtsvergleichung zwischen den Landesverfassungen in ihrer jeweils<br />

verbindlichen Interpretation mehr sein will als bloße Bestandsaufnahme,<br />

wenn sie auf Anregungen und Lösungsvorschläge auch <strong>für</strong><br />

nicht identische, aber doch vergleichbare Problemfälle aus ist, dann findet<br />

sie hier ein fruchtbares Betätigungsfeld. Grundrechtliche Fragen<br />

spielen in diesem Band unabhängig von ihrer verfahrensrechtlichen<br />

Einkleidung als konkrete oder abstrakte Normenkontrolle oder als Verfassungsbeschwerde<br />

eine bescheidene Rolle. Beachtlich sind in diesem<br />

Zusammenhang die Urteile aus Brandenburg über <strong>das</strong> Gebot staatlicher<br />

Bekenntnisneutralität im Schulrecht und aus Sachsen über die<br />

Schranken der akustischen Wohnraumüberwachung und der Datenübermittlung.<br />

Prozessual geht es im Individualrechtsschutz um die noch<br />

immer nicht ganz unstreitige Kontrolle der Anwendung materiellen<br />

Bundesrechts am Maßstab der Landesverfassungen, um Subsidiarität<br />

und Darlegungslast, materiell um Waffengleichheit und rechtliches Gehör<br />

im Zivilprozess. Die Rundfunkfreiheit behandeln zwei Entscheidungen:<br />

Der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg untersucht <strong>das</strong><br />

Wahlverfahren <strong>für</strong> den Vorstand der Landesanstalt <strong>für</strong> Kommunikation<br />

unter dem Gesichtspunkt der gebotenen Staatsferne, in Niedersachsen<br />

wird der Ausschluss politischer Parteien von der auch mittelbaren<br />

Veranstaltung privaten Rundfunks als grundrechtswidrig verworfen.<br />

Der Übergang zum Organisationsrecht findet sich in den zahlreichen<br />

Kommunalverfassungsbeschwerden in vier der fünf „neuen“<br />

Länder. Sie behaupten die Verletzung des jeweiligen Konnexitätsprinzips,<br />

verteidigen die kommunale Organisationshoheit gegen Regelungen<br />

zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung und den Bestand und die<br />

Selbständigkeit von Gemeinden gegen ihre Inanspruchnahme <strong>für</strong> den<br />

Braunkohlentagebau, ihre Auflösung und Umgliederung. Um besondere<br />

Spätfolgen der Wiedervereinigung und um ostdeutsche Spezialprobleme<br />

geht es bei alledem nicht, wie sich nicht zuletzt den Bezugnahmen<br />

auf die einschlägige Rechtsprechung der „alten“ Bundesländer<br />

entnehmen lässt. Ausnehmend gründlich werden in Hessen und in Mecklenburg-Vorpommern<br />

die Verschuldungsgrenzen <strong>für</strong> den Landeshaushalt,<br />

die Rechtfertigungspflichten des Haushaltsgesetzgebers und in einem<br />

Fall sogar <strong>das</strong> ungeliebte Bepackungsverbot (vgl. Art. 139 Abs. 3<br />

HV) behandelt. Das Verbot haushaltswirksamer Volksbegehren beschäftigt<br />

die Verfassungsgerichte in Berlin und Hamburg, wo überdies,<br />

was in Hessen noch nie aktuell war, über die Auslegung eines Volksbegehrens<br />

und seine Übereinstimmung mit dem dadurch veranlassten<br />

BUCHBESPRECHUNGEN<br />

Nähere Auskünfte können beim Verwaltungsseminar Wiesbaden unter<br />

der Rufnummer 06 11/1 57 99-83 (Frau Pfeiffer) oder per Fax<br />

06 11/1 57 99-90 eingeholt werden.<br />

Sie erreichen uns aber auch per E-Mail: tanja.pfeiffer@hvsv-wi.de.<br />

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter<br />

http://www.hvsv.de.<br />

Wiesbaden, 7. November 2007<br />

Hessischer Verwaltungsschulverband<br />

Verwaltungsseminar Wiesbaden<br />

StAnz. 47/2007 S. 2304<br />

Parlamentsbeschluss zu entscheiden war. Auch Fragen des im weiteren<br />

Sinn verstandenen Parlamentsrechts mussten entschieden werden, wenn<br />

es etwa um die Besetzung von Landtagsausschüssen (Sachsen), die Geschäftsordnungsmäßigkeit<br />

des Gesetzgebungsverfahrens als Verfassungsverstoß<br />

(Saar<strong>land</strong>) oder den Fraktionsausschluss eines Abgeordneten<br />

(Berlin) ging. Klassische Wahlprüfungsfragen finden sich schließlich<br />

in zwei Urteilen des sächsischen Staatsgerichtshofes.<br />

Es ist weniger dieses nicht ganz konkurrenz- und widerspruchsfreie<br />

Nebeneinander verfassungsgerichtlicher Konfliktlösungsangebote, <strong>das</strong><br />

den Reiz des Bandes und der gesamten Reihe ausmacht, und auch die<br />

Erforschung der nicht immer einheitlichen Begründungsmethodik mag<br />

Spezialisten überlassen bleiben. Als Sammlung von Argumenten, als Beispiele<br />

ihrer je unterschiedlichen Gewichtung und fallbezogenen Bewertung<br />

macht sich die Sammlung jedoch zunehmend unentbehrlich zumal<br />

dann, wenn sie in den Rechtsdatenbanken nicht mehr aktuell ausgewertet<br />

wird. Dass sie gerade im staatsorganisatorischen Bereich beiläufig<br />

Auskunft über ehemals bewegende Fragen der Landespolitik<br />

gibt, ist mehr als nur eine erfreuliche Nebenwirkung.<br />

Ministerialdirigent Dr. Herbert Günther<br />

ArbEG — Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und deren Vergütungsrichtlinien.<br />

Kommentar. Von Prof. Dr. Eduard Reimer, Dr. Dr. Hans<br />

Schade und Prof. Dr. Helmut Schippel. 8. Auflage, 2007, 874 S., 128,—<br />

Euro. Erich Schmidt Verlag, Berlin. ISBN 978-3-503-10301-0<br />

Das Arbeitnehmererfinderrecht ist im Industriestaat Deutsch<strong>land</strong> ein<br />

Rechtsgebiet von großer praktischer Bedeutung. Im Bereich der öffentlichen<br />

Verwaltung werfen vor allem Erfindungen von Hochschulangehörigen<br />

immer wieder Fragen auf.<br />

Eine ausführliche Erörterung des ArbEG findet sich im vorliegenden<br />

Kommentar, der zwar noch den Namen des Begründers und seiner unmittelbaren<br />

Nachfolger trägt, dessen aktuelle Auflage aber von Ulrich<br />

Himmelmann, Dieter Leuze, Gereon Rother und Michael Trimborn bearbeitet<br />

wurde. Die lange Tradition des Kommentars — die Erstauflage<br />

erschien 1948 — hat zur Folge, <strong>das</strong>s an manchen Stellen Überholtes „mitgeschleppt“<br />

wird. So finden sich z. B. beim Internationalen Privatrecht<br />

der Arbeitsverhältnisse (§ 1 Rdnr. 14) zahlreiche Hinweise auf die ältere<br />

Rechtsprechung, obwohl es seit 1986 entsprechende Regelungen im<br />

EGBGB gibt; ein Aufsatz von 1973 wird als Stellungnahme gewürdigt,<br />

die „neuerdings“ erschienen sei (§ 12 Rdnr. 19).<br />

Inhaltlich überzeugt der Kommentar durchgängig. Ein Glanzstück ist<br />

die Kommentierung des Rechts der Hochschulerfindungen durch Leuze.<br />

Dieser kann dabei seine profunden Kenntnisse des Hochschulrechts, <strong>das</strong><br />

er durch seine Publikationen maßgeblich beeinflusst hat, in die Kommentierung<br />

des § 42 ArbEG einfließen lassen. Diese Passagen sind daher<br />

nicht zuletzt auch <strong>für</strong> den am Hochschulrecht Interessierten lesenswert.<br />

Heftig wettert Leuze z. B. gegen die „Ökonomisierung der Verwaltung“,<br />

die „im Einzelfall jedes vernünftige Maß zu verlieren“ drohe<br />

(§ 42 n. F. Rdnr. 3).<br />

Irritierend ist in formaler Hinsicht, <strong>das</strong>s auf S. 788 ff. § 42 ArbEG ohne<br />

Zusatz kommentiert wird und erst auf S. 807 ff. die Kommentierung des<br />

§ 42 i. d. F. von 2002 (nun mit dem Zusatz n. F.) beginnt. Im Hinblick<br />

auf die Form der Darstellung wäre es <strong>für</strong> die nächste Auflage auch<br />

wünschenswert, wenn die Belegzitate in die Fußnoten „verbannt“ würden;<br />

derzeit sind sie im Text und stören daher den Lesefluss. Sehr zu<br />

loben ist dagegen <strong>das</strong> ausführliche, fast 30 Seiten lange Sachregister.<br />

Insgesamt ein beeindruckend umfassender Kommentar, bei dem besonders<br />

die Kommentierung von Dieter Leuze zu den §§ 40 bis 42 ArbEG<br />

hervorsticht, die sich durch eine gründliche Analyse des sich wandelnden<br />

Beamten- und Hochschulrechts und zugleich durch die Darstellung<br />

der Verknüpfung dieses Rechtsbereiches mit dem Arbeitnehmererfinderrecht<br />

auszeichnet.<br />

Professor Dr. Joachim Gruber D.E.A. (Paris I)


Seite 2322 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen Nr. 47<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008 des Planungsverbandes<br />

Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main<br />

Der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gibt<br />

hiermit bekannt, <strong>das</strong>s der von dem Verbandsvorstand in seiner Sitzung<br />

am 22. Oktober 2007 festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008 des Planungsverbandes Ballungsraum<br />

Frankfurt/Rhein-Main gemäß § 97 Abs. 2 HGO in der<br />

Zeit vom 20. November bis 23. November 2007 und vom 26. November<br />

bis 28. November 2007 in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes,<br />

60329 Frankfurt am Main, Poststraße 16, Empfang,<br />

während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Donnerstag<br />

zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr sowie Freitag zwischen<br />

8.00 Uhr 13.00 Uhr öffentlich ausliegt.<br />

Frankfurt am Main, 31. Oktober 2007<br />

Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main<br />

Der Verbandsvorstand<br />

gez. Wildhirt, Verbandsdirektor<br />

Andere Behörden und Körperschaften<br />

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Naturpark<br />

Diemelsee<br />

Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />

Naturpark Diemelsee findet am Mittwoch, dem 28. November<br />

2007, 17.00 Uhr, im Kreishaus in 34497 Korbach, Südring<br />

2, Kreisausschuss-Sitzungszimmer (2. OG), statt.<br />

Die Tagesordnung lautet:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters der Verbandsversammlung<br />

3. Bericht über die Entwicklung des Naturparks Diemelsee<br />

4. Verschiedenes<br />

Korbach, 6. November 2007<br />

Der Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg<br />

gez. Helmut Eichenlaub


Nr. 47 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen Seite 2323<br />

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung<br />

Hessen-Nord <strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2008<br />

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

in Verbindung mit §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung<br />

hat die Verbandsversammlung am 2. November 2007 folgende<br />

Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2008 wird<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in der Einnahme auf 525 650,— Euro<br />

in der Ausgabe auf 525 650,— Euro<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in der Einnahme auf 0,— Euro<br />

in der Ausgabe auf 0,— Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kredite werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur<br />

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden<br />

dürfen, wird auf 0,— Euro festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Eine Verbandsumlage wird in Höhe von 523 450,— Euro erhoben.<br />

§ 6<br />

Ein Stellenplan ist nicht beschlossen.<br />

Eschwege, 2. November 2007 Der Zweckverbandsvorstand<br />

gez. Thiele<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr 2008 wird hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme<br />

vom 2. Januar bis 16. Januar 2008 in der Geschäftsstelle des<br />

Zweckverbandes in Schwalmstadt, Steinweg 29, von 10 bis 18 Uhr<br />

öffentlich aus.<br />

Eschwege, 4. November 2007<br />

Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord<br />

gez. Thiele<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Satzung zur Änderung der Satzung der Hessischen Landesanstalt<br />

<strong>für</strong> privaten Rundfunk und neue Medien (LPR<br />

Hessen) über die Festlegung der Verbreitungsgebiete <strong>für</strong><br />

UKW-Hörfunk (Frequenzsatzung-UKW) vom 5. November<br />

2007<br />

Aufgrund des § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über den privaten<br />

Rundfunk in Hessen (Hessisches Privatrundfunkgesetz — HPRG)<br />

in der Fassung vom 25. Januar 1995 (GVBl. I S. 87 ff.), zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des HPRG und des<br />

Gesetzes über den Hessischen Rundfunk vom 5. Juni 2007 (GVBl. I<br />

S. 294 ff.), hat die Versammlung der LPR Hessen in ihrer Sitzung<br />

am 5. November 2007 folgende Satzung beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

(Änderung der Satzung)<br />

Die Frequenzsatzung-UKW vom 18. Juni 2001 (StAnz. S. 2472 f.),<br />

zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 29. Mai 2006 (StAnz.<br />

S. 1377), wird wie folgt geändert:<br />

1. In der Überschrift werden hinter „... Landesanstalt <strong>für</strong> privaten<br />

Rundfunk“ die Worte „und neue Medien“ eingefügt.<br />

2. In § 1 Abs. 2 wird der Klammerzusatz am Ende wie folgt gefasst:<br />

„(§ 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 3 HPRG)“<br />

3. § 2 Nr. 3 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.<br />

4. In § 2 Nr. 4 wird folgender Satz 2 angefügt:<br />

„Stehen in einzelnen Verbreitungsgebieten mehr als vier Frequenzen<br />

zur Verfügung, können diese ebenfalls <strong>für</strong> bundesweite<br />

Hörfunkprogramme genutzt werden.“<br />

5. In § 3 Abs. 1 c) wird die Frequenz — Bad Hersfeld 95,9 MHz,<br />

0,1 kW eingefügt.<br />

6. In § 3 Abs. 2 werden in der Tabelle die Verbreitungsgebiete und<br />

Frequenzen Fulda und Kassel ersatzlos gestrichen.<br />

7. § 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:<br />

„(4) Die Verbreitungsgebiete nach § 2 Nr. 4 Satz 1 werden durch<br />

Nutzung folgender Hörfunkfrequenzen mit in der Regel vier<br />

bundesweiten Hörfunkprogrammen versorgt:<br />

Verbreitungsgebiet<br />

1. Frequenz 2. Frequenz 3. Frequenz 4. Frequenz<br />

MHz/kW MHz/kW MHz/kW MHz/kW<br />

— Alsfeld 100,3/50,0 — 101,5/0,32 94,1/0,05<br />

— Bad Camberg — — — 105,4/0,22 — Bad Hersfeld 100,3/50,0 93,8/0,32 99,8/0,2 88,4/0,32<br />

— Bad Nauheim 104,6/0,5 — 106,6/0,5 100,4/1,0<br />

— Bergstraße<br />

(Bensheim)<br />

— — 103,3/0,2 107,5/0,2<br />

— Butzbach — 96,0/0,1 — —<br />

— Darmstadt 90,1/1,03 — 92,4/0,2 —<br />

— Dieburg 90,1/1,03 — 99,5/0,2 104,7/0,2<br />

— Eschwege 104,6/0,5 — 103,0/0,5 88,3/0,25<br />

— Fritzlar — — 88,4/0,1 —<br />

— Frankfurt am Main 100,2/1,0 107,5/0,2 101,4/0,24 105,4/0,252<br />

97,1/0,2<br />

— Fulda 99,9/0,2 102,8/0,32 105,7/0,32 95,7/0,32<br />

— Gießen 93,7/0,5 88,0/0,5 92,6/0,1 102,0/0,5<br />

— Hanau 100,2/1,0 — — 106,8/0,5<br />

— Homberg (Efze) 100,3/50,0 — 99,3/0,15 —<br />

— Idstein — — — 93,2/0,5<br />

— Kassel Land<br />

(Hofgeismar)<br />

— — 88,8/0,1 —<br />

— Kassel Stadt 104,6/0,5 104,1/0,5 99,4/0,55 96,6/0,32<br />

— Korbach 94,0/0,2 — 96,5/0,2 107,4/0,2<br />

— Limburg a. d. Lahn 97,6/0,4 102,0/0,5 90,2/0,2 92,1/0,2<br />

— Marburg 101,0/0,1 104,9/0,1 103,9/0,1 96,2/0,2<br />

— Michelstadt — — 98,5/1,0 104,6/0,1<br />

— Offenbach am Main 100,2/1,0 107,5/0,2 — 99,3/0,25<br />

— Rheingau — 103,4/0,2 102,1/0,32 101,8/0,32<br />

— Rotenburg/Fulda 100,3/50,0 — 93,5/0,05 104,5/0,05<br />

— Schlüchtern — — 101,3/0,2 —<br />

— Schotten — — 94,7/0,1 —<br />

— Wetzlar — 100,5/0,32 88,2/0,2 101,3/0,32<br />

— Wiesbaden 90,13 /0,32 — 101,4/0,54 88,2/0,5<br />

2 Frequenz kann nur als Gleichkanal Frankfurt/Bad Camberg genutzt<br />

werden.<br />

3 Frequenz kann nur als Gleichkanal Wiesbaden/Dieburg genutzt<br />

werden.<br />

4 Frequenz kann nur als Gleichkanal Frankfurt/Wiesbaden genutzt<br />

werden.<br />

5 Frequenz kann nur als Nachbarkanal zu Kassel/Homberg genutzt<br />

werden.<br />

Nach § 2 Abs. 4 Satz 2 sind in den Verbreitungsgebieten<br />

Verbreitungsgebiet Frequenz<br />

MHz/kW<br />

— Fulda 99,2/0,32<br />

— Kassel 91,7/0,2<br />

weitere Versorgungen mit bundesweiten Hörfunkprogrammen<br />

möglich.“<br />

Artikel 2<br />

(Inkrafttreten)<br />

Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im<br />

Staatsanzeiger <strong>für</strong> <strong>das</strong> Land Hessen in Kraft.<br />

Kassel, 5. November 2007<br />

Hessische Landesanstalt <strong>für</strong> privaten Rundfunk<br />

und neue Medien<br />

gez. Winfried Engel,<br />

Vorsitzender der Versammlung


Seite 2324 Staatsanzeiger / Öffentlicher Anzeiger Nr. 47 Adressenfeld<br />

Öffentliche Ausschreibungen<br />

Der Magistrat der STADT ESCHBORN, Fachbereich Planen und Bauen,<br />

Sachgebiet Hochbau, schreibt <strong>für</strong> <strong>das</strong> Bauvorhaben „Neubau Dienstleistungszentrum<br />

Stadt Eschborn, Camp-Phönix-Park, Graf-Zeppelin-<br />

Straße“ in 65760 Eschborn auf der Grundlage der VOB aus.<br />

Gewerk: Submission: Uhrzeit:<br />

Abbrucharbeiten 11. 12. 2007 11.00 Uhr<br />

Abbrucharbeiten ca. 6 000 m 2 Betonplatten, unbewehrt, 5 m x 5 m, ca.<br />

20 cm stark<br />

Erdwall aus Bauschuttgemisch 500 cbm aufnehmen und abtransportieren<br />

Etwaige Frist <strong>für</strong> die Ausführung: ab 3. KW 2008<br />

Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 11. 1. 2008<br />

Sicherheiten: 5% der Auftragssumme <strong>für</strong> die Vertragserfüllung<br />

3% der Abrechnungssumme <strong>für</strong> die Haftung der Mängelansprüche<br />

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit<br />

und Zuverlässigkeit Angaben gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1), Buchstabe a<br />

bis f, zu machen.<br />

Bewerber der Gewerke können die Ausschreibungsunterlagen beim Magistrat<br />

der Stadt Eschborn, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet<br />

Hochbau, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn, Tel.: 0 61 96/49 02 35, Fax:<br />

0 61 96/49 02 36, unter Hinzufügung des Zahlungsabschnittes anfordern.<br />

Die Ausschreibungsunterlagen werden gegen einen Kostenbeitrag von<br />

10,— Euro abgegeben.<br />

Der Betrag ist auf <strong>das</strong> Postbankkonto der Stadtkasse Eschborn, Konto<br />

Nr. 10764-604, BLZ: 500 100 60 bei der Postbank Frankfurt am Main,<br />

unter Angabe der Budget-/Plankostenstelle 50.52.10 5.51.10.01.500900<br />

mit dem Vermerk „Ausschreibung Dienstleistungszentrum Abbruch“<br />

einzuzahlen. Gebühren werden nicht zurückerstattet.<br />

Die Bewerber werden gebeten, die Angebote ausschließlich in den mitgelieferten<br />

Umschlägen bis zu dem/den genannten Submissionstermin(en)<br />

einzureichen.<br />

Nebenangebote sind zulässig. Sie sind gesondert zu kennzeichnen und<br />

einzureichen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist beizufügen.<br />

Vergabeprüfstelle: VOB-Stelle beim Regierungspräsidenten in 64278<br />

Darmstadt, Wilhelminenstraße 1—3<br />

Die Eröffnung der Angebote (Submission) findet an dem/den zuvor genannten<br />

Termin(en) im Rathaus Eschborn, Magistratszimmer im 2. OG,<br />

Zimmer Nr. 203, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn, statt.<br />

Eschborn, 8. November 2007 Magistrat der Stadt Eschborn<br />

Fachbereich Planen und Bauen/Hochbau<br />

Verschiedenes<br />

Kommunale Wohnungsbestände/Wohnanlagen zum<br />

Ankauf gesucht<br />

Unser Unternehmen sucht <strong>für</strong> den Eigenbestand sowie <strong>für</strong> Kapitalanleger<br />

Wohnanlagen ab 50 Wohneinheiten zum käuflichen<br />

Erwerb.<br />

Anbietende Städte und Gemeinden sollen mindestens eine Einwohnerzahl<br />

von ca. 3 000 aufweisen.<br />

Angebote/Anfragen bitte an:<br />

Domizil Liegenschaftsverwaltung <strong>GmbH</strong><br />

Fuldaer Straße 3 a,<br />

36124 Eichenzell,<br />

Tel. 0 66 59/24 20<br />

E-Mail: Domizil<strong>GmbH</strong>@gmx.de<br />

STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN. Erscheinungsweise: wöchentlich montags.<br />

Verlag: Verlag Chmielorz <strong>GmbH</strong>, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, Telefon: 06 11/<br />

3 60 98-0, Telefax: 06 11 / 30 13 03. Geschäftsführung: Karin Augsburger, Andreas<br />

Klein.<br />

Anzeigenannahme und Vertrieb siehe Verlagsanschrift. Vertrieb: Gabriele Belz, Telefon:<br />

06 11 / 3 60 98-57. Jahresabonnement: 42,– c + 29,– c Porto und Verpackung.<br />

Bankverbindungen: Nassauische Sparkasse Wiesbaden, Konto-Nr. 111 103 038<br />

(BLZ 510 500 15), Postbank Frankfurt/Main, Konto-Nr. 1173 37-601 (BLZ 500 100 60).<br />

Abonnementkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. 6. und 31. 12. möglich.<br />

Einzelverkaufspreis: 2,50 c + 2,– c Porto und Verpackung. Herausgeber: Hessisches<br />

Ministerium des Innern und <strong>für</strong> Sport.<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> den redaktionellen Inhalt des amtlichen Teils: Ministerialrätin<br />

Bettina Ummenhofer; Redaktion: Christine Bachmann, Telefon 06 11 / 3 53-16 74;<br />

Postvertriebsstück, Deutsche Post Entgelt bezahlt<br />

Verlag Chmielorz <strong>GmbH</strong><br />

Postfach 22 29, 65012 Wiesbaden D 6432 A<br />

— STELLENAUSSCHREIBUNGEN —<br />

Das Hessische Statistische Landesamt<br />

in Wiesbaden<br />

sucht ab 1. Februar 2008 befristet bis 31. Januar 2011 eine/einen<br />

wissenschaftliche/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter<br />

<strong>für</strong> die Bereiche Datenanalyse und Mikrozensus<br />

Zu Ihren Aufgaben gehören:<br />

• Wissenschaftliche Darstellung und Kommentierung der statistischen<br />

Ergebnisse aus verschiedenen Fachbereichen.<br />

• Bearbeitung methodischer und systematischer Fragen im Zusammenhang<br />

mit der Durchführung des Mikrozensus.<br />

• Erstellen von Pressemitteilungen.<br />

• Fachliche und methodische Beratung der Konsumenten bei<br />

Auswertungen (Datenauswahl und -interpretation).<br />

• Vorbereitung und Durchführung von Forschungsvorhaben.<br />

• Vertretung des Amtes in Arbeitsgruppen innerhalb und<br />

außerhalb der amtlichen Statistik.<br />

Wir erwarten von Ihnen:<br />

• Abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen<br />

Hochschule (Volkswirtschaft, Sozialwissenschaften oder Statistik).<br />

• Umfassende Kenntnisse der statistischen Methoden und Verfahren.<br />

• Umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit statistischen Analyseprogrammen<br />

(SAS, SPSS) sowie den Programmen des<br />

MS-Office-Pakets.<br />

• Organisationstalent.<br />

• Initiative und Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit.<br />

• Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit.<br />

Die Eingruppierung erfolgt nach Vergütungsgruppe IIa/1b BAT.<br />

Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz in Verbindung<br />

mit dem Frauenförderplan ist <strong>das</strong> Hessische Statistische<br />

Landesamt verpflichtet, den Frauenanteil in dem Bereich, in<br />

dem die Stelle zu besetzen ist, zu erhöhen. Bewerbungen von<br />

Frauen sind daher besonders erwünscht.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />

Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse<br />

grundsätzlich möglich.<br />

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis 30. November 2007 an <strong>das</strong><br />

Hessische Statistische Landesamt, Personalbüro – z. Hd.<br />

Herrn Zeiger – Rheinstraße 35/37 in 65185 Wiesbaden.<br />

Anzeigen: Franz Stypa (Anzeigenverkaufsleitung), Telefon: 06 11 / 3 60 98-40,<br />

franz.stypa@chmielorz.de; <strong>für</strong> die technische Redaktion und die Anzeigen des „Öffentlichen<br />

Anzeigers“: Ralph Wagner, Telefon 0 61 22 / 77 09-1 52, Fax -1 80,<br />

ralph.wagner@chmielorz.de; Druck: CaPRI PRINT + MEDIEN <strong>GmbH</strong>, Ostring 13,<br />

65205 Wiesbaden-Nordenstadt.<br />

Die Buchbesprechungen stehen unter alleiniger Verantwortung der Verfasserin/des<br />

Verfassers.<br />

Redaktionsschluss <strong>für</strong> den amtlichen Teil: jeweils mittwochs, 12.00 Uhr, Anzeigenschluss:<br />

jeweils donnerstags, 12.00 Uhr, <strong>für</strong> die am übernächsten Montag erscheinende<br />

Ausgabe, maßgebend ist der Posteingang. Anzeigenpreis lt. Tarif Nr. 22 vom 1. Januar<br />

2002.<br />

Der Umfang der Ausgabe Nr. 47 vom 19. November 2007 beträgt 68 Seiten.

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