18.01.2017 Aufrufe

Unterweisung professionell_Nr. 1_17_Sonderausgabe

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Sonderausgabe</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 1/<strong>17</strong><br />

KW 4/<strong>17</strong><br />

ARBEITSPLATZGESTALTUNG<br />

PRAKTISCHE TOOLS<br />

KENNZEICHNUNGEN<br />

Reinigungsarbeiten<br />

Wie Sie vorbeugen, dass Mitarbeiter<br />

sich verletzen, wenn<br />

sie Reinigungsarbeiten vornehmen.<br />

Seite 3<br />

Apps für Arbeitsschützer<br />

Welche Apps für Smartphones<br />

Ihnen Ihre Aufgaben beim Arbeits-<br />

und Gesundheitsschutz<br />

erleichtern können. Seite 4‒5<br />

Prüfplaketten<br />

Warum die unterschiedlichen<br />

Farbcodes von Prüfaufklebern<br />

bedeutungslos, aber dennoch<br />

sinnvoll sind. Seite 7<br />

FRIEDHELM KRING<br />

friedhelm.kring@mediaforwork.de<br />

Versagt der Arbeitsschutz?<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

als Arbeitsschützer konnte man die<br />

Meldungen und TV-Berichte zum Bau<br />

der Fußballstadien für die WM 2022 in<br />

Katar nur mit Grausen verfolgen. Laut<br />

Amnesty International sind die Arbeitsbedingungen<br />

für die Wanderarbeiter<br />

auf den WM-Baustellen am Persischen<br />

Golf „menschenunwürdig“, von eklatanten<br />

Missständen bei den Arbeitsund<br />

Sozialstandards ist die Rede. Jetzt<br />

ist Besserung versprochen. Nun sollen<br />

ab Januar 20<strong>17</strong> Inspektionen durchgeführt<br />

werden, um Todesfälle und Verletzungen<br />

bei den Arbeitern vorzubeugen.<br />

Ich denke, das war allerhöchste Zeit.<br />

Sowohl in Katar wie auch im Weltfußball<br />

herrscht nicht gerade Geldmangel.<br />

Eine WM auf dem Rücken von Billigarbeitern<br />

wäre unwürdig und ein Armutszeugnis<br />

für den internationalen<br />

Fußball. Skandale gibt es dort bereits<br />

zur Genüge, da muss bitte nicht noch<br />

ein Versagen beim Arbeitsschutz und<br />

Arbeitsrecht hinzukommen.<br />

Mit besten Grüßen Ihr<br />

Friedhelm Kring,<br />

selbstständiger Fachautor<br />

Seine besondere Stärke: selbst fachlich<br />

komplizierte Themen in verständlicher<br />

und klarer Sprache aufbereiten.<br />

Seit Januar: Neue Gefahrgutvorschriften<br />

durch ADR 20<strong>17</strong><br />

Seit Anfang des Jahres gelten die neuen internationalen Vorschriften zum Gefahrguttransport<br />

auf der Straße (ADR). Es gibt viele kleine Anpassungen im Detail, aber keine<br />

grundlegend neuen Anforderungen.<br />

Die Änderungen und Überarbeitungen betreffen die Klassifizierung, neue UN-Nummern (z. B. für<br />

Motoren), neue Freistellungen (z. B. für Kohle) und neue Sondervorschriften (z. B. für schäumbare<br />

Polymer-Kügelchen). Auch einige Verpackungsanweisungen und Versandvorschriften wurden überarbeitet,<br />

z. B. kommt ein neuer Gefahrzettel für Lithium-Batterien.<br />

weiter auf Seite 2<br />

Einigung zum Rückwärtsfahren bei der<br />

Abfallsammlung – nützliche Anregungen<br />

auch für Ihren Betrieb<br />

Durch den toten Winkel kam es bei rückwärtsfahrenden Müllfahrzeugen immer wieder<br />

zu schweren Unfällen. Müllwerker wurden überrollt oder auch unbeteiligte Dritte. Ob ein<br />

Müllwagen rückwärts in Stichstraßen oder Sackgassen ohne Wendemöglichkeit einfahren<br />

darf, wird in vielen Städten heiß diskutiert.<br />

Nun haben sich Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, die Entsorgungswirtschaft und die Vereinte<br />

Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Ende Oktober auf eine gemeinsame Branchenregel zum Rückwärtsfahren<br />

bei der Abfallsammlung geeinigt.<br />

Die neue Branchenregel legt u. a. fest:<br />

n Sammeltouren müssen so geplant werden, dass möglichst wenige bis gar keine Rückwärtsfahrten<br />

notwendig werden.<br />

n Vor Rückwärtsfahrten sind alle anderen Möglichkeiten zu nutzen, das heißt, die Kommunen müssen<br />

in Abstimmung mit den Entsorgern und Anliegern zunächst z. B. eine geänderte Verkehrsführung<br />

oder bauliche Veränderungen an den Abfallsammelstellen auf Umsetzbarkeit prüfen.<br />

n Sind sämtliche Optionen ausgeschöpft, Rückwärtsfahren zu vermeiden, steht eine Gefährdungsbeurteilung<br />

an. Diese soll als Ergebnis festlegen, wie eine Rückwärtsfahrt gefahrlos<br />

durchzuführen ist und welche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten gelten.<br />

weiter auf Seite 2<br />

W W W.U N TE RW E ISU N G-P ORTA L.D E<br />

Aktuelles Passwort: sicher


SEIT JANUAR: NEUE GEFAHRGUTVORSCHRIFTEN DURCH ADR 20<strong>17</strong><br />

➜ Fortsetzung von Seite 1<br />

Wenn Sie als Verlader oder Beförderer mit Gefahrgut zu tun haben, sollten<br />

Sie sich das neue Regelwerk genau anschauen oder sich extern beraten<br />

lassen. Es ist auf die Schnelle kaum herauszufinden, von welchen Änderungen<br />

welcher Betrieb betroffen ist und was dies konkret bedeutet.<br />

Ein knappes halbes Jahr haben Sie noch Zeit, Ihre Abläufe, Sicherheitsmaßnahmen,<br />

Verpackungen usw. zu überprüfen. Ende Juni<br />

20<strong>17</strong> laufen die Übergangsfristen aus. Nicht vergessen: Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt müssen Sie auch Ihre Fahrzeugführer mit den neuen<br />

„Schriftlichen Weisungen nach ADR“ ausgestattet haben.<br />

Interessant für einige Gefahrguttransporteure dürften die „Übergangsvorschriften<br />

für bestimmte Fahrzeugtypen“ sein wie EX/ II-,<br />

EX/ III-, FLund OX-Fahrzeuge (s. Info-Kasten) oder Tankcontainer, die<br />

bereits zugelassen sind, aber nicht den aktuell geltenden Vorgaben<br />

entsprechen. FK<br />

Begriffsdefinitionen für Fahrzeuge mit besonderer<br />

Zulassung gemäß ADR, Teil 9<br />

Abkürzung<br />

Fahrzeugtyp<br />

zugelassen für den<br />

Transport (Straße)<br />

Sie finden alle Neuerungen in der Anlage der<br />

25. ADR-Änderungsverordung im Bundesgesetzblatt<br />

vom 25.10.2016, zum Download unter<br />

https://goo.gl/XmgxcT. Das Dokument beginnt<br />

zwar in auf Französisch, ab Seite 43 kommt jedoch<br />

die deutsche Fassung.<br />

EX/ II-Fahrzeuge,<br />

EX/ III-Fahrzeuge<br />

FL-Fahrzeuge<br />

OX-Fahrzeuge<br />

von explosionsgefährlichen<br />

Stoffen und Gegenständen<br />

von brennbaren flüssigen Stoffen<br />

(flammable liquids) in Tanks<br />

von Wasserstoffperoxid in Tanks<br />

FK<br />

EINIGUNG ZUM RÜCKWÄRTSFAHREN BEI DER ABFALLSAMMLUNG – NÜTZLICHE ANREGUNGEN AUCH FÜR IHREN BETRIEB<br />

➜ Fortsetzung von Seite 1<br />

n Der Unternehmer muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen,<br />

über welche Kenntnisse diejenigen Personen verfügen müssen, die<br />

den Fahrer des Mülltransporters beim Rückwärtsfahren einweisen.<br />

n Auf einen Einweiser darf dann verzichtet werden, wenn durch Einsatz<br />

von Fahrerassistenzsystemen eine Gefährdung für Mitarbeiter wie für<br />

andere Verkehrsteilnehmer, Passanten usw. sicher ausgeschlossen werden<br />

kann.<br />

Überall dort, wo Rangier- oder Rückwärtsfahren zu gefährlichen Situationen<br />

führt, sollten Sie fragen:<br />

n Haben wir in unserer Gefährdungsbeurteilung Alternativen zu gefährlichen<br />

Fahrzeugebewegungen erwogen?<br />

n Wo können wir auf welche Weise unser Betriebsgelände umbauen, neue<br />

Zugänge oder Abfahrten schaffen, Verkehrswege verlagern und von<br />

Laufwegen abtrennen usw., um die Unfallrisiken zu vermindern?<br />

n Wo sollten Rangier- und Rückwärtsfahren nur mit Einweiser erlaubt sein?<br />

n Wie werden diese Einweiser geschult?<br />

n Wo können Spiegel die Situation der Fahrer erleichtern oder (von der BG<br />

BAU bezuschusste) Kamera-Monitor-Systeme?<br />

n Sind alle kritischen Stellen an Rampen und Ladezonen jederzeit gut ausgeleuchtet?<br />

n Ist in allen Verlade- und Rangierzonen der Winterdienst organisiert?<br />

FK<br />

TIPP<br />

© eyetronic – Fotolia.com<br />

Eine Übersicht zu den Handzeichen beim Einweisen finden Sie in<br />

unserem Portal unter www.unterweisung-portal.de<br />

n Das Rückwärtsfahren birgt ein großes Gefahrenpotenzial – Müllwerker oder unbeteiligte<br />

Dritte können schwer verletzt werden. ......................................................................................<br />

Rückwärts- und Rangierfahrten nicht nur bei der<br />

Abfallsammlung<br />

Direkt betroffen sind von der Branchenregel kommunale Entsorger und<br />

andere Unternehmen, die im Bereich der Abfallentsorgung vergleichbare<br />

Dienstleistungen erbringen. Doch die Inhalte der neuen Branchenregel lassen<br />

sich auch für andere Betriebe anderer Branchen nutzen.<br />

2


AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />

Reinigungsmittel dosieren und abfüllen? – Aber nicht ohne<br />

Hand- und Augenschutz!<br />

Die Gefährlichkeit von Reinigungsmitteln wird oft unterschätzt. Insbesondere mit Konzentraten kommt es immer wieder zu<br />

Verletzungen. 2 Unfallbeispiele zeigen, welche Fehler Ihre Mitarbeiter vermeiden sollten.<br />

Unfall 1: Keine PSA – Auge verätzt<br />

In einem Gastronomie-Betrieb will eine Mitarbeiterin eine Reinigungslösung<br />

ansetzen. Da die Schere gerade nicht zur Hand ist, reißt sie kurzerhand<br />

das Päckchen mit Reinigungs- und Desinfektionsmittelkonzentrat<br />

mit den Zähnen (!) auf. Dadurch spritzt ihr das Konzentrat ins Gesicht<br />

und verätzt ihr Auge. Die Beschäftigte hatte weder Schutzbrille noch<br />

Schutzhandschuhe getragen.<br />

Unfall 2: PSA unvollständig – Bein verätzt<br />

In einem Betrieb der Getränkeindustrie füllt ein Mitarbeiter ein Reinigungskonzentrat<br />

ab. Dabei gelangt ein Spritzer auf seinen Unterschenkel.<br />

Der Mann ignoriert dies, arbeitet weiter und spült die Verletzung erst<br />

später ab, doch am nächsten Tage muss er in die Unfallklinik. Es stellt<br />

sich heraus, dass er mindestens 3 Fehler gemacht hat:<br />

1. Er hat zum Abfüllen einen Messbecher verwendet, anstatt die vorhandene<br />

automatische Dosierstation zu nutzen.<br />

2. Er hat zwar Schutzhandschuhe und Schutzbrille getragen, aber<br />

nicht – wie ebenfalls vorgeschrieben – Gummistiefel und Schürze.<br />

3. Er hat nicht die Anweisungen zur Ersten Hilfen befolgt.<br />

n durch Verwendung von Hautschutz- und Hautpflegemitteln Hautschäden<br />

vorzubeugen.<br />

TIPP<br />

Betrachten Sie nicht nur einen einzelnen Vorgang: Gehen Sie den<br />

gesamten Lebenszyklus eines Reinigungsprodukts in Ihrem Betrieb<br />

durch und überprüfen Sie die Schutzmaßnahmen in sämtlichen Stadien<br />

und bei allen Tätigkeiten. Dies beginnt beim Transportieren und Lagern,<br />

geht über das Dosieren, Umfüllen und das Ansetzen von verdünnten<br />

Reinigungslösungen bis zum Sammeln und Entsorgen der Leergebinde.<br />

Erstellen Sie eine Betriebsanweisung für Reinigungsarbeiten und erläutern<br />

Sie diese allen betroffenen Mitarbeitern. Legen Sie darin fest,<br />

n wann welche PSA zu tragen ist (mindestens Schutzbrille und<br />

Schutzhandschuhe, ggf. weitere Schutzkleidung).<br />

n welche Erste-Hilfe-Maßnahmen geboten sind, z. B. bei Augen- oder-<br />

Hautkontakt.<br />

n wie bei versehentlichem Verschütten vorgegangen werden soll.<br />

n wie leere Kanister zu entsorgen sind.<br />

Diese Unfallbeispiele hat die BGN in ihrem Jahrbuch „Prävention 2016“<br />

bekannt gemacht. Beide Unfälle haben gemeinsam, dass Gefahren unterschätzt,<br />

die Gefahrenhinweise auf der Verpackung missachtet und<br />

PSA-Tragegebote ignoriert wurden.<br />

So vermeiden Sie Verätzungen mit Reinigungskonzentraten<br />

Konzentrierte Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden in vielen Betrieben<br />

und Branchen verwendet. Geht man sorgsam und vorschriftsgemäß<br />

damit um, erfüllen sie ihren Zweck, ohne Mensch und Umwelt mehr<br />

als unvermeidbar zu gefährden. Unterschätzt man die Wirkung dieser Chemikalien,<br />

drohen Verätzungen mit bleibenden Haut- und Augenschäden.<br />

Wichtig: Gerade wenn für Reinigungsaufgaben Hilfskräfte oder gering<br />

qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt werden, müssen Sie in Ihren <strong>Unterweisung</strong>en<br />

immer wieder auf die elementaren Grundlagen von Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz eingehen wie:<br />

n Bei konzentrierten Reinigungsmitteln besteht eine erhöhte Unfallgefahr.<br />

n Bereits kleine Flüssigkeitsspritzer können die Haut verätzen und –<br />

wenn sie ins Auge geraten – bis zur Erblindung führen.<br />

n Auch verdünnte Lösungen schädigen die Haut, trocknen sie aus, erzeugen<br />

Rötung, Juckreiz, schuppige Stellen und können Ekzeme auslösen.<br />

Leiten Sie daraus die Notwendigkeit ab,<br />

n die Haut und Augen durch Schutzausrüstung sicher vor dem Kontakt<br />

mit Reinigungsmitteln zu schützen.<br />

Darüber hinaus empfiehlt sich das Erstellen eines Hautschutzplans.<br />

Viele Lieferanten von Hautschutzmitteln und Hautpflegeprodukten bieten<br />

Ihnen dazu kostenlose Unterstützung. Diese ist vielleicht nicht ganz<br />

frei von eigenen Verkaufsinteressen, dennoch können Sie sich hier gute<br />

Anregungen holen.<br />

Achtung, Routinefalle!<br />

Das Unfallopfer vom zweiten Beispiel arbeitete in dem Getränkebetrieb<br />

bereits seit 24 Jahren, man konnte daher von einer langjährigen Berufserfahrung<br />

ausgehen. Auch hatte der Betrieb Betriebsanweisungen erstellt<br />

und konnte <strong>Unterweisung</strong>sunterlagen vorlegen. Das heißt: Solche Unfälle<br />

passieren nicht nur mit ungelernten Hilfskräften oder in Sachen Arbeitsschutz<br />

schlecht organisierten Betrieben. Auch bewährte Mitarbeiter müssen<br />

immer wieder aktiv in <strong>Unterweisung</strong>en einbezogen werden.<br />

FK<br />

© fineart-collection – Fotolia.com<br />

3


SCHWERPUNKTTHEMA<br />

19 Apps für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die<br />

Sicherheitsverantwortliche kennen sollten<br />

Der Siegeszug der mobilen Kommunikationsmittel hat längst auch den Arbeitsschutz erfasst. Unter den mehr als 2 Millionen<br />

derzeit erhältlichen Apps für Smartphones und Tablets finden sich auch einige Dutzend Anwendungsprogramme für Aufgaben aus<br />

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Der folgende Beitrag stellt Ihnen einige besonders interessante Tools und Anwendungen vor.<br />

Einsatzgebiete und Funktionsumfang der Arbeitsschutz-Apps sind sehr<br />

unterschiedlich. Mal werden bereits bestehende Online-Angebote eingebunden<br />

bzw. auf andere Bildschirmgrößen angepasst. Mal werden<br />

ganz eigene Funktionen als mobile Anwendung für Arbeitsschützer angeboten.<br />

Die einzelnen Apps sind daher kaum miteinander vergleichbar. Wir haben<br />

daher im Folgenden solche Apps ausgewählt,<br />

n die in möglichst vielen Betrieben nutzbringend angewendet werden<br />

können,<br />

n die sowohl für Apple- wie auch Androidgeräte zur Verfügung stehen<br />

und<br />

n die kostenlos oder mit nur geringen Kosten erhältlich sind.<br />

Die Reihenfolge der im Folgenden vorgestellten Apps stellt keine Wertung<br />

dar und bedeutet keine Rangfolge. Zu jeder App nennen wir den<br />

Herausgeber bzw. Entwickler und den jeweiligen Preis.<br />

Auf Links oder QR-Codes haben wir aus Platzgründen verzichtet. Denn<br />

unter den angegebenen Bezeichnungen finden Sie alle Apps schnell in<br />

den großen App Stores von Google und Apple.<br />

Bausteine<br />

Die Bausteine-App der Bau-Berufsgenossenschaft liefert Sicherheitshinweise<br />

in komprimierter Form und mit Illustrationen.<br />

Diese zeigen auf einen Blick die wichtigsten Informationen<br />

zu Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Gefährdungen,<br />

Schutzausrüstung usw.<br />

Feuerlöscher-Rechner<br />

Die ASR A2.2 verpflichtet den Arbeitgeber, das Brandrisiko und<br />

die Anzahl benötigter Feuerlöscher selbst festzustellen. Deren<br />

Anzahl hängt von der Größe des Betriebs und der Brandgefährdung<br />

ab. Diese App ermittelt, wie viele Feuerlöscher in einer<br />

Arbeitsstätte erforderlich sind.<br />

BG BAU<br />

kostenlos<br />

Bbvfa (Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.)<br />

kostenlos<br />

BGN-Azubi-App<br />

Diese Anwendung der BGN wendet sich gezielt an Auszubildende.<br />

Gerade in der Gastronomie sind die Abbrecherquoten<br />

hoch. Die App unterstützt beim Berufsstart, u. a. mit interaktiven<br />

Tools zu Bewegung, Schlaf, Ernährung, Stressabbau und<br />

Karriere. Ziel ist es, Zufriedenheit und Erfolg in der Ausbildung<br />

zu fördern.<br />

BBG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

kostenlos<br />

GESTIS Stoffdatenbank<br />

Diese App verbindet zur Online-Stoffdatenbank mit Informationen<br />

für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und<br />

anderen chemischen Stoffen am Arbeitsplatz: physikalischchemische<br />

Daten, Wirkung auf den Menschen, Schutzmaßnahmen,<br />

Einstufung und Kennzeichnung nach GHS, H-Sätze,<br />

P-Sätze usw. Datensätze zu mehr als 9.000 Stoffen sind bereits<br />

eingepflegt und werden aktuell gehalten.<br />

Institut für Arbeitsschutz der DGUV<br />

kostenlos<br />

Dolores 3<br />

Diese App zur Ladungssicherung wurde vom der Fa. Dolezych<br />

gemeinsam mit dem Steinbeis-Forschungszentrum „Institut<br />

für Transportwesen und Logistik (ITL) Bremerhaven“ entwickelt.<br />

Sie ermöglicht das Berechnen der erforderlichen<br />

Ladungssicherung für das Nieder-, Diagonal- und Schrägzurren,<br />

z. B. die Anzahl der Sicherungsmittel bei gegebener Vorspannkraft.<br />

GisChem<br />

GisChem ist das „Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien“<br />

der BG RCI und BGHM. Die Inhalte wie Datenblätter oder<br />

Entwürfe für Betriebsanweisungen lassen sich komplett auf<br />

dem eigenen Gerät speichern und sind damit auch in Situationen<br />

verfügbar, in denen keine Online-Verbindung besteht.<br />

ITL Bremerhaven<br />

kostenlos<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)<br />

kostenlos<br />

ErgoCheck<br />

Dieses Tool gehört zu einem in der Schweiz entwickelten<br />

Online-Präventionsinstrument. Die App zeigt in einer Schrittfür-Schritt-Anleitung,<br />

wie Mobiliar ergonomisch richtig genutzt<br />

wird und wie Büro- und Bildschirmarbeitsplätze optimiert<br />

werden.<br />

GDA- ORGAcheck<br />

Das bewährte Verfahren, mit dem kleinere und mittlere Unternehmen<br />

die Organisation ihres betrieblichen Arbeitsschutzes<br />

überprüfen und verbessern können, steht auch als App zur<br />

Verfügung.<br />

EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission<br />

für Arbeitssicherheit EKAS)<br />

kostenlos<br />

BC GmbH<br />

kostenlos<br />

4


SCHWERPUNKTTHEMA<br />

n Auf dem Markt ist eine<br />

Vielzahl von Apps verfügbar,<br />

die Sie bei Ihrer Tätigkeit als<br />

Arbeitsschützer unterstützen.<br />

Prüfung Arbeitsschutz<br />

Die App „Prüfung im Arbeitsschutz“ unterstützt bei der Einhaltung<br />

von Prüffristen, z. B. für Leitern, Regale und Druckbehälter.<br />

Sie erlaubt eine mobile Datenerfassung und Dokumentation<br />

per Smartphone. Damit lassen sich Prüfungen,<br />

Wartungen, Instandhaltungen, Inspektionen, Mängelberichte<br />

usw. erfassen.<br />

Hoppe Unternehmensberatung 3,59 €<br />

Rette Murphy<br />

© denphumi – Fotolia.com<br />

Verwaltungs- BG<br />

Rotkreuz-App<br />

Spielerisch die Bedeutung von Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit<br />

zu erleben ist das Ziel dieser Sammlung von Minigames.<br />

Je länger die Spielfigur Murphy am Leben gehalten wird, desto<br />

höher steigt die Punktzahl.<br />

kostenlos<br />

Gesund führen<br />

Das Projekt psyGA (Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt)<br />

wurde vom Dachverband der Betriebskrankenkassen entwickelt.<br />

Die App beruht auf dem E-Learning-Tool „Förderung<br />

psychischer Gesundheit als Führungsaufgabe“.<br />

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)<br />

Die offizielle Erste-Hilfe-App des Deutschen Roten Kreuzes<br />

bietet eine interaktive Begleitung in Notfällen, u. a. mit Kontaktnummern<br />

für verschiedene Notfallsituationen und einer<br />

Standortbestimmung mit Geokoordinaten.<br />

kostenlos<br />

DocCheck<br />

INQA-Check Gesundheit<br />

BC GmbH<br />

Leitmerkmalmethode<br />

kostenlos<br />

Der Gesundheitscheck ist ein Selbstberwertungstool für Betriebe.<br />

Er leitet Unternehmensverantwortliche an, die Gesundheit<br />

der Beschäftigten für den Unternehmenserfolg zu fördern<br />

und zu nutzen.<br />

kostenlos<br />

Diese App setzt die bewährte Leitmerkmalmethode der BAuA<br />

um. Sie unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung zur manuellen<br />

Handhabung von Lasten wie Schieben, Ziehen, Heben,<br />

Tragen und Halten.<br />

Rücken-App<br />

Die App zur Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“<br />

informiert über ergonomische Belastungsfaktoren und<br />

Schutzmaßnahmen. Funktionen zum Messen von Schallpegel<br />

oder Vibrationen liefern erste Orientierungswerte bei der Beurteilung<br />

von Arbeitsplätzen.<br />

BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)<br />

NINA<br />

kostenlos<br />

Die Schilder-App stellt nicht nur fast 400 Verkehrszeichen dar,<br />

sondern beschreibt auch die wichtigsten Gefahrgutzeichen.<br />

Slydroid 0,69 €<br />

BMVI (Bundesministerium für Verkehr und<br />

digitale Infrastruktur)<br />

kostenlos<br />

Lexikon Prävention<br />

Diese Anwendung basiert auf einem Nachschlagewerk für<br />

den Arbeitnehmerschutz in Österreich. Auch wenn auf die<br />

Rechtstexte aus dem Nachbarland verwiesen wird, sind die<br />

praktischen Informationen auch für Betriebe in Deutschland<br />

nützlich.<br />

Zurr-Rechner<br />

Diese Anwendung berechnet die benötigten Zurrgurte<br />

nach Eingabe von Gleitreibbeiwerten, Neigungswinkel, Vorspannkräften<br />

usw. Der Neigungswinkel kann durch die Lagesensoren<br />

im Smartphone angezeigt werden (in Deutsch, Englisch,<br />

Französich, Italienisch, Niederländisch).<br />

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA<br />

kostenlos<br />

SpanSet GmbH & Co. KG<br />

kostenlos<br />

NINA<br />

NINA, die „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“, warnt<br />

vor Großschadensereignissen. Für die vom Benutzer ausgewählten<br />

Regionen meldet sie Großbrände, Unwetter oder<br />

die Ausbreitung von Gefahrstoffen und zeigt die Warngebiete<br />

auf einer Karte genau an.<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) kostenlos<br />

HINWEIS<br />

Beachten Sie die Nutzungsbedingungen der Herausgeber. Oft ist<br />

bei kostenlosen Apps eine kommerzielle Nutzung der Daten nicht<br />

erlaubt, beispielsweise durch eine vollständige Übernahme in andere<br />

Informationssysteme.<br />

5


PRAXISHILFEN<br />

Befeuchtungsanlagen der Innenraumluft gesundheitsgerecht<br />

und sicher betreiben<br />

Ob Anlagen zur Luftbefeuchtung die Innenraumluft verbessern, ist umstritten. Doch wenn eine solche Anlage betrieben wird, sind<br />

eine sorgsame Reinigung und Wartung das A und O. Denn andernfalls steigt die Keimbelastung beträchtlich.<br />

Die Verwaltungs- BG nennt folgende Argumente gegen Luftbefeuchtung:<br />

n Es ist nicht nachgewiesen, dass die Befeuchtung von Wohn- oder<br />

Büroräumen aus medizinischen Gründen notwendig ist.<br />

n Es sind jedoch viele Fälle bekannt, wo durch Befeuchtung Gesundheitsschänden<br />

verursacht wurden (s. Übersicht rechts).<br />

Die VBG rät daher, die Raumluft nur dann künstlich zu befeuchten, wenn<br />

dies aus produktionstechnischen Gründen notwendig ist, z. B. in Betrieben<br />

der Druck- oder Textilbranche. Ist bei Ihnen eine Befeuchtungsanlage<br />

nach dem heutigen Stand der Technik (Verdunster-, Verdampfer und/oder<br />

Ultraschall-Technik) installiert, sind keine Gesundheitsgefahren zu erwarten,<br />

sofern diese regelgerecht betrieben und gewartet wird. Die wichtigsten<br />

Punkte dazu nennt die unten stehende Checkliste. FK<br />

Gefahren durch unzureichend betriebene<br />

Luftbefeuchtungsanlagen<br />

Legionellose: eine bakterielle Lungenentzündung (Legionärskrankheit)<br />

Befeuchterfieber: Fieber mit Schüttelfrost, Hustenreiz, Kopfschmerzen<br />

und anderen Beschwerden<br />

Befeuchterlunge: eine allergische Reaktion im Bereich der<br />

Lungenbläschen mit Atemnot und Husten<br />

Checkliste: Betreiben Sie Ihre Befeuchtungsanlagen gesundheitsgerecht?<br />

Zeigt die Anlage eine CE-Kennzeichnung, besser noch: das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen)? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Liegt eine verständliche Betriebs- oder Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vor? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Ist die Anlage auf die bei Ihnen vorliegende Wasserqualität abgestimmt? Wurde der Bedarf an Zusatzeinrichtungen zur Wasseraufbereitung<br />

geprüft? (Enthärtung, Ionenaustausch, Umkehrosmose o. a.)?<br />

❏ Ja<br />

❏ Nein<br />

Enthält die Betriebsanleitung Hinweise zur Wartung, Reinigung und Beseitigung von Störungen und werden diese umgesetzt? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Haben Sie beim Installieren darauf geachtet, dass die Austrittsöffnungen so positioniert und ausgerichtet werden, dass sie sich nicht<br />

genau über den Köpfen von Mitarbeitern befinden?<br />

Ist sichergestellt, dass die Einspeisung und Verteilung von Wasser nicht durch korrodierende Bauteile oder Schmutz beeinträchtigt<br />

werden können?<br />

Wurde die ordnungsgemäße Installation von einem Fachkundigen geprüft und die Anlage durch eine Hygiene-Erstinspektion<br />

abgenommen?<br />

Haben Sie festgelegt, wann die Anlage läuft und wann sie abgeschaltet werden muss oder automatisch abgeschaltet wird (nachts?<br />

am Wochenende?)?<br />

Haben Sie festgelegt, wie Sie vorgehen, wenn die Anlage über einen längeren Zeitraum nicht aktiv ist, z. B. während der<br />

Betriebsferien? Sind Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme geregelt, insbesondere das Ablassen von Wasser, ggf.<br />

Trocknung der Anlage usw.?<br />

Ist bekannt, dass in abgestandenem Luftbefeuchterwasser Mikroben (Bakterien, Pilze, Amöben) wachsen können, welche die<br />

zerstäubte Luft mit Keimen kontaminieren?<br />

Stehen für die Anlage geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel bereit? Ist bekannt, dass Desinfektionsmittel nicht für den<br />

Normalbetrieb vorgesehen sind?<br />

❏ Ja<br />

❏ Ja<br />

❏ Ja<br />

❏ Ja<br />

❏ Ja<br />

❏ Ja<br />

❏ Ja<br />

❏ Nein<br />

❏ Nein<br />

❏ Nein<br />

❏ Nein<br />

❏ Nein<br />

❏ Nein<br />

❏ Nein<br />

Sind Mitarbeiter zur Reinigung der Anlage und zum Umgang mit diesen Mitteln unterwiesen? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Ist die Wartung der Anlage organisiert, z. B. durch einen Wartungs- und Reinigungsplan? Wird dabei auch der hygienische Zustand<br />

in regelmäßigen Abständen durch eine fachkundige Person überprüft?<br />

❏ Ja<br />

❏ Nein<br />

Werden vorhandene Schmutzfilter regelmäßig ausgetauscht oder gereinigt? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Haben Sie Stellen für Hygienekontrollen (Entnahme von Proben für mikrobiologische Untersuchungen) festgelegt (z. B. Austrittsdüsen<br />

oder Verdunstungskörper) und sind diese Stellen leicht und ohne Sicherheitsrisiken erreichbar?<br />

❏ Ja<br />

❏ Nein<br />

Hat das eingespeiste Wasser Trinkwasserqualität? ❏ Ja ❏ Nein<br />

Wird darauf geachtet, dass bei Reinigungs- oder Wartungsarbeiten die (das Keimwachstum verhindernden) UV-C-Lampen oder<br />

-Tauchstrahler ausgeschaltet werden?<br />

Ist bekannt, dass der Betreiber eines Luftbefeuchters die Geräte und Anlagen gemäß den Richtlinien<br />

VDI 3803 „Raumlufttechnik, Geräteanforderungen“ sowie VDI 6022 „Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“<br />

installieren und bedienen muss?<br />

❏ Ja<br />

❏ Ja<br />

❏ Nein<br />

❏ Nein<br />

Werden auch privat mitgebrachte kleinere Luftbefeuchter vor Verwendung im Betrieb von einer Elektrofachkraft geprüft? ❏ Ja ❏ Nein<br />

6


LESERFRAGEN<br />

„Was ist eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS)?“<br />

Frage: Wir arbeiten mit einem Schweizer Betrieb zusammen, in dem ein sogenannter KOPAS für den Arbeitsschutz zuständig ist. Was genau ist<br />

unter diesem Begriff zu verstehen?<br />

Antwort: Auch in der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, rechtliche<br />

Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb zu<br />

erfüllen. Diese liegen auf etwa gleichem Niveau wie in Deutschland. Da der<br />

Betriebsleiter nicht alle Aufgaben selbst erledigen kann, lässt er einen Mitarbeiter<br />

in Sachen Arbeitsschutz ausbilden, und zwar zum SIBE oder zur<br />

KOPAS. SIBE oder SiBe steht in der Schweiz für „Sicherheitsbeauftragter“,<br />

manchmal auch „Bereichssicherheitsbeauftragter“ (BESIBE) genannt.<br />

KOPAS ist die Abkürzung von „Kontaktperson für Arbeitssicherheit und<br />

Gesundheitsschutz“.<br />

Wie die Sifa berät eine KOPAS ihren Arbeitgeber, die Geschäftsleitung<br />

und Linienvorgesetzte in allen Belangen der Arbeitssicherheit, kümmert<br />

sich um das Beurteilen von Gefährdungen, um Organisation, Schulung,<br />

Beschaffung usw. und ist auch Ansprechpartner für etwaige Sicherheitsfragen<br />

der Mitarbeiter.<br />

Die KOPAS hat in Schweizer Unternehmen und Organisationen eine<br />

Stellung und Funktion, die in etwa vergleichbar ist mit der der hiesigen<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Im Gegensatz zu Deutschland gibt es<br />

in der Schweiz jedoch nicht die ausgeprägten Unterschiede von Qualifizierung,<br />

Funktion und Stellung der (hierzulande ehrenamtlichen) Sicherheitsbeauftragten<br />

und der Sifas.<br />

© kinwun – Fotolia.com<br />

„Warum gehen die Farben von Prüfplaketten so durcheinander?“<br />

Frage: Bei einem Besuch in einem unserer Zulieferbetriebe haben mir deren Prüfplaketten von Arbeitsmitteln und Maschinen besser gefallen als<br />

die, die wir verwenden. Ich überlege, den Lieferanten zu wechseln, allerdings zeigen dessen Plaketten andere Farben und damit käme unser System<br />

durcheinander. Wie kann das sein? Sind die Farben der Plaketten denn nicht, wie beispielsweise auf den Nummernschildern von Autos, bundeseinheitlich<br />

vorgeschrieben?<br />

Antwort: Eine Vielzahl von Herstellern und Lieferanten bietet Prüfplaketten<br />

in Jahresfarben an. Wenn Sie sich deren Kataloge anschauen, sehen<br />

Sie, dass für 20<strong>17</strong> mal Gelb, mal Weiß und mal Rot vorgegeben wird. Die<br />

Plaketten und Aufkleber für 2018 erhalten Sie in Rot, Braun und Orange.<br />

Sie erkennen kein Muster? Das ist völlig richtig, denn es gibt keins. Mehr<br />

oder weniger jeder Prüfplaketten-Hersteller macht, was er will, und stellt<br />

sein eigenes Ordnungssystem für die Jahresfarben auf. Dazu kommt: Mal<br />

wechseln sich 7 Farben im Turnus ab, mal sind es 4 Farben. Dies ist völlig<br />

konform mit den Vorschriften, denn die Farbe dieser Kennzeichnungen ist<br />

nirgendwo vorgeschrieben. Es ist nicht mal festgelegt, dass die Etiketten<br />

überhaupt in Farbe sein müssten. Ebenso wenig, ob rund oder eckig, oder<br />

was genau Sie da daraufschreiben. Entscheidend ist einzig und allein,<br />

dass eine Prüfplakette ihrem Zweck dient. Die regelmäßigen Prüfungen<br />

von Arbeitsmitteln sind Pflicht laut der Betriebssicherheitsverordnung<br />

und anderen Vorschriften.<br />

Ebenfalls verpflichtend ist, dass Sie die Prüfungen dokumentieren. Auf<br />

welche Weise Sie das tun, bleibt Ihnen selbst überlassen. Inwiefern es<br />

sinnvoll wäre, diese Wahlfreiheit einzuschränken, könne man sicherlich<br />

diskutieren. Entsprechende Vorstöße des Gesetzgebers oder der Berufsgenossenschaften<br />

dazu sind mir nicht bekannt. Sehen Sie die Sache positiv:<br />

Das Angebot an Prüfplaketten, Aufklebern und anderen Kennzeichnungselementen<br />

in unterschiedlicher Gestaltung, Größen und Materialien<br />

ist riesig. Ein einheitliches Farbschema mit Zuordnung einer Farbe zu einem<br />

bestimmten Jahr zu wählen ist zweifellos sinnvoll, um auf die Schnelle<br />

anstehende Prüfungen zu erkennen. Sie können auch Plaketten nutzen,<br />

auf denen die jeweils zutreffenden Vorschriften bereits vorgedruckt sind;<br />

diese vermeintliche Arbeitserleichterung ist jedoch nicht verpflichtend.<br />

Auch sind Mehrjahresprüfplaketten erhältlich oder solche aus fälschungssicherer<br />

Dokumenten-Folie zur manipulationssicheren Kennzeichnung.<br />

Einige Anbieter erlauben es Ihnen sogar, individuelle Aufkleber ganz nach<br />

den eigenen Wünschen selbst zu gestalten.<br />

IMPRESSUM<br />

• Erscheint monatlich bei mediaforwork, einem Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-<br />

Str. 2–4, 53<strong>17</strong>7 Bonn, Telefon: 02 28 / 9 55 499, Fax: 02 28 / 36 96 486, Internet: www.mediaforwork.de, E-Mail: kundendienst@mediaforwork.de • ISSN 2193-2913 • Vorstand: Helmut Graf,<br />

Guido Ems, Frederik Palm • Erscheinungsweise: 24 x pro Jahr • Heraugeber: Martin Grashoff, Bonn • Chefredakteur: Friedhelm Kring (FK), Allensbach • Verlagsleitung: Martin Grashoff, Bonn •<br />

Bereichsleitung: Peter Strohbach, Bonn • Produktmanagement: Sonja Heynen-Pianka, Bonn • Layout: André Provedel, Aachen • Satz: Design by Salanowski, Hennef • Druck: Paul Schürrle GmbH<br />

& Co. KG, Stuttgart • Alle Angaben in „UNTERWEISUNG <strong>professionell</strong>“ wurden mit äusserster Sorgfalt ermittelt und überprüft. Sie basieren jedoch auf der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte<br />

und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden. • © 20<strong>17</strong> by mediaforwork, ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft<br />

AG, Bonn, Bukarest, Johannesburg, London, Madrid, Manchester, Melbourne, Paris, Warschau.<br />

7


KURZMELDUNGEN & TRENDS<br />

Nicht vergessen: Für 2016 stehen wieder Emissionserklärungen<br />

an<br />

Betreiben Sie eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage? Dann sind Sie verpflichtet, im 4-jährigen Turnus eine<br />

Emissionserklärung abzugeben. Da diese Pflicht seit 2008 besteht, ist es Ende 2016 für viele betroffene Betriebe mal wieder so weit.<br />

Die Rechtsgrundlage der Emissionserklärungspflicht ist § 27 Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Verordnung<br />

über Emissionserklärungen (11. BImSchV). Die Inhalte der Emissionserklärung<br />

sind in einem Anhang der 11. BImSchV festgelegt. Danach müssen<br />

Sie neben Ihren Stammdaten Angaben zu den Luftverunreinigungen<br />

machen, die von Ihrer Anlage ausgegangen sind, und zwar zu<br />

n emissionsrelevant gehandhabten Stoffen und Stoffmengen<br />

n emissionsverursachenden Vorgängen<br />

n Art und Menge (Jahresfrachten) sowie deren räumlicher und zeitlicher<br />

Verteilung.<br />

Abgabefrist endet im Mai!<br />

Die Emissionsberichte sind seit 2008 zu verfassen und alle 4 Jahre erneut<br />

anzufertigen. Die Berichterstattung erfolgt jeweils im Folgejahr des<br />

Erklärungszeitraums. Das Jahr 2016 war für die meisten betroffenen<br />

Anlagenbetreiber der relevante Berichtszeitraum. Für 2016 müssen Sie<br />

Ihre Emissionserklärung bis zum 31.5.20<strong>17</strong> abgegeben haben. Die Abgabe<br />

erfolgt elektronisch über BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten-<br />

Berichterstattung; erreichbar unter www.bube.bund.de).<br />

TIPP<br />

Wenn Sie schon ein- oder zweimal (2008, 2012) eine Emissionserklärung<br />

abgegeben haben, sind Ihre Stammdaten im BUBE-<br />

System hinterlegt, ebenso Ihre Zahlen von 2012. Diese Daten können<br />

Sie einfach übernehmen und müssen sie nur noch aktualisieren. FK<br />

Nützlich: Leitfaden zur<br />

Energieeffizienz im Handwerk<br />

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und<br />

Klimaschutz ist ein neuer Leitfaden zur Energieeffizienz<br />

im Handwerk entstanden. Er enthält Materialien und<br />

Beratungswerkzeuge, die sich bei der Energieberatung in den<br />

7 vergleichsweise energieintensiven Gewerken Bäcker, Fleischer,<br />

Friseure, Textilreiniger, Tischler sowie Metall- und Kfz-Handwerk<br />

bewährt haben.<br />

Der Leitfaden ist kostenlos erhältlich und sowohl für Berater wie auch<br />

für Handwerksunternehmen selbst nützlich. Weitere Gewerke werden<br />

nach und nach hinzugefügt. Der Leitfaden steht Beratern, Unternehmen<br />

und allen Interessierten online zur Verfügung (Download unter www.<br />

energieeffizienz-handwerk.de). FK<br />

© kinwun – Fotolia.com<br />

Fahrsicherheitstraining für mehr Sicherheit auf Straßen:<br />

Neue Fördermöglichkeiten der BG Verkehr<br />

Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining führt nachweislich zu einem defensiveren Fahrstil und einem höheren<br />

Risikobewusstsein im Straßenverkehr. Die meisten Berufsgenossenschaften bezuschussen daher die Teilnahme. Die BG Verkehr<br />

weitet ihr Förderangebot im neuen Jahr noch stärker aus.<br />

Neu sind ab 20<strong>17</strong> zusätzliche individuelle Fördermöglichkeiten für<br />

größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Die Trainings finden nach<br />

den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) statt.<br />

die Förderung beantragen unter www.bg-verkehr.de > seminare > fahrsicherheitstraining<br />

(weitere Infos über fahrtraining@bg-verkehr.de) FK<br />

Dabei sollen auch Kennzahlen zum Erfolg von Verkehrssicherheitsaktionen<br />

gewonnen werden und in die Präventionsarbeit einfließen.<br />

Achtung: Anträge gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr und müssen<br />

unbedingt im Voraus gestellt werden! Noch bis zum 28.2.20<strong>17</strong> können Sie<br />

© Thaut Images – Fotolia.com<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!