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Unterweisung professionell_Nr. 1_17_Sonderausgabe

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SEIT JANUAR: NEUE GEFAHRGUTVORSCHRIFTEN DURCH ADR 20<strong>17</strong><br />

➜ Fortsetzung von Seite 1<br />

Wenn Sie als Verlader oder Beförderer mit Gefahrgut zu tun haben, sollten<br />

Sie sich das neue Regelwerk genau anschauen oder sich extern beraten<br />

lassen. Es ist auf die Schnelle kaum herauszufinden, von welchen Änderungen<br />

welcher Betrieb betroffen ist und was dies konkret bedeutet.<br />

Ein knappes halbes Jahr haben Sie noch Zeit, Ihre Abläufe, Sicherheitsmaßnahmen,<br />

Verpackungen usw. zu überprüfen. Ende Juni<br />

20<strong>17</strong> laufen die Übergangsfristen aus. Nicht vergessen: Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt müssen Sie auch Ihre Fahrzeugführer mit den neuen<br />

„Schriftlichen Weisungen nach ADR“ ausgestattet haben.<br />

Interessant für einige Gefahrguttransporteure dürften die „Übergangsvorschriften<br />

für bestimmte Fahrzeugtypen“ sein wie EX/ II-,<br />

EX/ III-, FLund OX-Fahrzeuge (s. Info-Kasten) oder Tankcontainer, die<br />

bereits zugelassen sind, aber nicht den aktuell geltenden Vorgaben<br />

entsprechen. FK<br />

Begriffsdefinitionen für Fahrzeuge mit besonderer<br />

Zulassung gemäß ADR, Teil 9<br />

Abkürzung<br />

Fahrzeugtyp<br />

zugelassen für den<br />

Transport (Straße)<br />

Sie finden alle Neuerungen in der Anlage der<br />

25. ADR-Änderungsverordung im Bundesgesetzblatt<br />

vom 25.10.2016, zum Download unter<br />

https://goo.gl/XmgxcT. Das Dokument beginnt<br />

zwar in auf Französisch, ab Seite 43 kommt jedoch<br />

die deutsche Fassung.<br />

EX/ II-Fahrzeuge,<br />

EX/ III-Fahrzeuge<br />

FL-Fahrzeuge<br />

OX-Fahrzeuge<br />

von explosionsgefährlichen<br />

Stoffen und Gegenständen<br />

von brennbaren flüssigen Stoffen<br />

(flammable liquids) in Tanks<br />

von Wasserstoffperoxid in Tanks<br />

FK<br />

EINIGUNG ZUM RÜCKWÄRTSFAHREN BEI DER ABFALLSAMMLUNG – NÜTZLICHE ANREGUNGEN AUCH FÜR IHREN BETRIEB<br />

➜ Fortsetzung von Seite 1<br />

n Der Unternehmer muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen,<br />

über welche Kenntnisse diejenigen Personen verfügen müssen, die<br />

den Fahrer des Mülltransporters beim Rückwärtsfahren einweisen.<br />

n Auf einen Einweiser darf dann verzichtet werden, wenn durch Einsatz<br />

von Fahrerassistenzsystemen eine Gefährdung für Mitarbeiter wie für<br />

andere Verkehrsteilnehmer, Passanten usw. sicher ausgeschlossen werden<br />

kann.<br />

Überall dort, wo Rangier- oder Rückwärtsfahren zu gefährlichen Situationen<br />

führt, sollten Sie fragen:<br />

n Haben wir in unserer Gefährdungsbeurteilung Alternativen zu gefährlichen<br />

Fahrzeugebewegungen erwogen?<br />

n Wo können wir auf welche Weise unser Betriebsgelände umbauen, neue<br />

Zugänge oder Abfahrten schaffen, Verkehrswege verlagern und von<br />

Laufwegen abtrennen usw., um die Unfallrisiken zu vermindern?<br />

n Wo sollten Rangier- und Rückwärtsfahren nur mit Einweiser erlaubt sein?<br />

n Wie werden diese Einweiser geschult?<br />

n Wo können Spiegel die Situation der Fahrer erleichtern oder (von der BG<br />

BAU bezuschusste) Kamera-Monitor-Systeme?<br />

n Sind alle kritischen Stellen an Rampen und Ladezonen jederzeit gut ausgeleuchtet?<br />

n Ist in allen Verlade- und Rangierzonen der Winterdienst organisiert?<br />

FK<br />

TIPP<br />

© eyetronic – Fotolia.com<br />

Eine Übersicht zu den Handzeichen beim Einweisen finden Sie in<br />

unserem Portal unter www.unterweisung-portal.de<br />

n Das Rückwärtsfahren birgt ein großes Gefahrenpotenzial – Müllwerker oder unbeteiligte<br />

Dritte können schwer verletzt werden. ......................................................................................<br />

Rückwärts- und Rangierfahrten nicht nur bei der<br />

Abfallsammlung<br />

Direkt betroffen sind von der Branchenregel kommunale Entsorger und<br />

andere Unternehmen, die im Bereich der Abfallentsorgung vergleichbare<br />

Dienstleistungen erbringen. Doch die Inhalte der neuen Branchenregel lassen<br />

sich auch für andere Betriebe anderer Branchen nutzen.<br />

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