Unterweisung professionell_Nr. 1_17_Sonderausgabe
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SEIT JANUAR: NEUE GEFAHRGUTVORSCHRIFTEN DURCH ADR 20<strong>17</strong><br />
➜ Fortsetzung von Seite 1<br />
Wenn Sie als Verlader oder Beförderer mit Gefahrgut zu tun haben, sollten<br />
Sie sich das neue Regelwerk genau anschauen oder sich extern beraten<br />
lassen. Es ist auf die Schnelle kaum herauszufinden, von welchen Änderungen<br />
welcher Betrieb betroffen ist und was dies konkret bedeutet.<br />
Ein knappes halbes Jahr haben Sie noch Zeit, Ihre Abläufe, Sicherheitsmaßnahmen,<br />
Verpackungen usw. zu überprüfen. Ende Juni<br />
20<strong>17</strong> laufen die Übergangsfristen aus. Nicht vergessen: Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt müssen Sie auch Ihre Fahrzeugführer mit den neuen<br />
„Schriftlichen Weisungen nach ADR“ ausgestattet haben.<br />
Interessant für einige Gefahrguttransporteure dürften die „Übergangsvorschriften<br />
für bestimmte Fahrzeugtypen“ sein wie EX/ II-,<br />
EX/ III-, FLund OX-Fahrzeuge (s. Info-Kasten) oder Tankcontainer, die<br />
bereits zugelassen sind, aber nicht den aktuell geltenden Vorgaben<br />
entsprechen. FK<br />
Begriffsdefinitionen für Fahrzeuge mit besonderer<br />
Zulassung gemäß ADR, Teil 9<br />
Abkürzung<br />
Fahrzeugtyp<br />
zugelassen für den<br />
Transport (Straße)<br />
Sie finden alle Neuerungen in der Anlage der<br />
25. ADR-Änderungsverordung im Bundesgesetzblatt<br />
vom 25.10.2016, zum Download unter<br />
https://goo.gl/XmgxcT. Das Dokument beginnt<br />
zwar in auf Französisch, ab Seite 43 kommt jedoch<br />
die deutsche Fassung.<br />
EX/ II-Fahrzeuge,<br />
EX/ III-Fahrzeuge<br />
FL-Fahrzeuge<br />
OX-Fahrzeuge<br />
von explosionsgefährlichen<br />
Stoffen und Gegenständen<br />
von brennbaren flüssigen Stoffen<br />
(flammable liquids) in Tanks<br />
von Wasserstoffperoxid in Tanks<br />
FK<br />
EINIGUNG ZUM RÜCKWÄRTSFAHREN BEI DER ABFALLSAMMLUNG – NÜTZLICHE ANREGUNGEN AUCH FÜR IHREN BETRIEB<br />
➜ Fortsetzung von Seite 1<br />
n Der Unternehmer muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen,<br />
über welche Kenntnisse diejenigen Personen verfügen müssen, die<br />
den Fahrer des Mülltransporters beim Rückwärtsfahren einweisen.<br />
n Auf einen Einweiser darf dann verzichtet werden, wenn durch Einsatz<br />
von Fahrerassistenzsystemen eine Gefährdung für Mitarbeiter wie für<br />
andere Verkehrsteilnehmer, Passanten usw. sicher ausgeschlossen werden<br />
kann.<br />
Überall dort, wo Rangier- oder Rückwärtsfahren zu gefährlichen Situationen<br />
führt, sollten Sie fragen:<br />
n Haben wir in unserer Gefährdungsbeurteilung Alternativen zu gefährlichen<br />
Fahrzeugebewegungen erwogen?<br />
n Wo können wir auf welche Weise unser Betriebsgelände umbauen, neue<br />
Zugänge oder Abfahrten schaffen, Verkehrswege verlagern und von<br />
Laufwegen abtrennen usw., um die Unfallrisiken zu vermindern?<br />
n Wo sollten Rangier- und Rückwärtsfahren nur mit Einweiser erlaubt sein?<br />
n Wie werden diese Einweiser geschult?<br />
n Wo können Spiegel die Situation der Fahrer erleichtern oder (von der BG<br />
BAU bezuschusste) Kamera-Monitor-Systeme?<br />
n Sind alle kritischen Stellen an Rampen und Ladezonen jederzeit gut ausgeleuchtet?<br />
n Ist in allen Verlade- und Rangierzonen der Winterdienst organisiert?<br />
FK<br />
TIPP<br />
© eyetronic – Fotolia.com<br />
Eine Übersicht zu den Handzeichen beim Einweisen finden Sie in<br />
unserem Portal unter www.unterweisung-portal.de<br />
n Das Rückwärtsfahren birgt ein großes Gefahrenpotenzial – Müllwerker oder unbeteiligte<br />
Dritte können schwer verletzt werden. ......................................................................................<br />
Rückwärts- und Rangierfahrten nicht nur bei der<br />
Abfallsammlung<br />
Direkt betroffen sind von der Branchenregel kommunale Entsorger und<br />
andere Unternehmen, die im Bereich der Abfallentsorgung vergleichbare<br />
Dienstleistungen erbringen. Doch die Inhalte der neuen Branchenregel lassen<br />
sich auch für andere Betriebe anderer Branchen nutzen.<br />
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