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Unterweisung professionell_Nr. 1_17_Sonderausgabe

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KURZMELDUNGEN & TRENDS<br />

Nicht vergessen: Für 2016 stehen wieder Emissionserklärungen<br />

an<br />

Betreiben Sie eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage? Dann sind Sie verpflichtet, im 4-jährigen Turnus eine<br />

Emissionserklärung abzugeben. Da diese Pflicht seit 2008 besteht, ist es Ende 2016 für viele betroffene Betriebe mal wieder so weit.<br />

Die Rechtsgrundlage der Emissionserklärungspflicht ist § 27 Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Verordnung<br />

über Emissionserklärungen (11. BImSchV). Die Inhalte der Emissionserklärung<br />

sind in einem Anhang der 11. BImSchV festgelegt. Danach müssen<br />

Sie neben Ihren Stammdaten Angaben zu den Luftverunreinigungen<br />

machen, die von Ihrer Anlage ausgegangen sind, und zwar zu<br />

n emissionsrelevant gehandhabten Stoffen und Stoffmengen<br />

n emissionsverursachenden Vorgängen<br />

n Art und Menge (Jahresfrachten) sowie deren räumlicher und zeitlicher<br />

Verteilung.<br />

Abgabefrist endet im Mai!<br />

Die Emissionsberichte sind seit 2008 zu verfassen und alle 4 Jahre erneut<br />

anzufertigen. Die Berichterstattung erfolgt jeweils im Folgejahr des<br />

Erklärungszeitraums. Das Jahr 2016 war für die meisten betroffenen<br />

Anlagenbetreiber der relevante Berichtszeitraum. Für 2016 müssen Sie<br />

Ihre Emissionserklärung bis zum 31.5.20<strong>17</strong> abgegeben haben. Die Abgabe<br />

erfolgt elektronisch über BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten-<br />

Berichterstattung; erreichbar unter www.bube.bund.de).<br />

TIPP<br />

Wenn Sie schon ein- oder zweimal (2008, 2012) eine Emissionserklärung<br />

abgegeben haben, sind Ihre Stammdaten im BUBE-<br />

System hinterlegt, ebenso Ihre Zahlen von 2012. Diese Daten können<br />

Sie einfach übernehmen und müssen sie nur noch aktualisieren. FK<br />

Nützlich: Leitfaden zur<br />

Energieeffizienz im Handwerk<br />

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und<br />

Klimaschutz ist ein neuer Leitfaden zur Energieeffizienz<br />

im Handwerk entstanden. Er enthält Materialien und<br />

Beratungswerkzeuge, die sich bei der Energieberatung in den<br />

7 vergleichsweise energieintensiven Gewerken Bäcker, Fleischer,<br />

Friseure, Textilreiniger, Tischler sowie Metall- und Kfz-Handwerk<br />

bewährt haben.<br />

Der Leitfaden ist kostenlos erhältlich und sowohl für Berater wie auch<br />

für Handwerksunternehmen selbst nützlich. Weitere Gewerke werden<br />

nach und nach hinzugefügt. Der Leitfaden steht Beratern, Unternehmen<br />

und allen Interessierten online zur Verfügung (Download unter www.<br />

energieeffizienz-handwerk.de). FK<br />

© kinwun – Fotolia.com<br />

Fahrsicherheitstraining für mehr Sicherheit auf Straßen:<br />

Neue Fördermöglichkeiten der BG Verkehr<br />

Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining führt nachweislich zu einem defensiveren Fahrstil und einem höheren<br />

Risikobewusstsein im Straßenverkehr. Die meisten Berufsgenossenschaften bezuschussen daher die Teilnahme. Die BG Verkehr<br />

weitet ihr Förderangebot im neuen Jahr noch stärker aus.<br />

Neu sind ab 20<strong>17</strong> zusätzliche individuelle Fördermöglichkeiten für<br />

größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Die Trainings finden nach<br />

den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) statt.<br />

die Förderung beantragen unter www.bg-verkehr.de > seminare > fahrsicherheitstraining<br />

(weitere Infos über fahrtraining@bg-verkehr.de) FK<br />

Dabei sollen auch Kennzahlen zum Erfolg von Verkehrssicherheitsaktionen<br />

gewonnen werden und in die Präventionsarbeit einfließen.<br />

Achtung: Anträge gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr und müssen<br />

unbedingt im Voraus gestellt werden! Noch bis zum 28.2.20<strong>17</strong> können Sie<br />

© Thaut Images – Fotolia.com<br />

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