Unterweisung professionell_Nr. 1_17_Sonderausgabe
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KURZMELDUNGEN & TRENDS<br />
Nicht vergessen: Für 2016 stehen wieder Emissionserklärungen<br />
an<br />
Betreiben Sie eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage? Dann sind Sie verpflichtet, im 4-jährigen Turnus eine<br />
Emissionserklärung abzugeben. Da diese Pflicht seit 2008 besteht, ist es Ende 2016 für viele betroffene Betriebe mal wieder so weit.<br />
Die Rechtsgrundlage der Emissionserklärungspflicht ist § 27 Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Verordnung<br />
über Emissionserklärungen (11. BImSchV). Die Inhalte der Emissionserklärung<br />
sind in einem Anhang der 11. BImSchV festgelegt. Danach müssen<br />
Sie neben Ihren Stammdaten Angaben zu den Luftverunreinigungen<br />
machen, die von Ihrer Anlage ausgegangen sind, und zwar zu<br />
n emissionsrelevant gehandhabten Stoffen und Stoffmengen<br />
n emissionsverursachenden Vorgängen<br />
n Art und Menge (Jahresfrachten) sowie deren räumlicher und zeitlicher<br />
Verteilung.<br />
Abgabefrist endet im Mai!<br />
Die Emissionsberichte sind seit 2008 zu verfassen und alle 4 Jahre erneut<br />
anzufertigen. Die Berichterstattung erfolgt jeweils im Folgejahr des<br />
Erklärungszeitraums. Das Jahr 2016 war für die meisten betroffenen<br />
Anlagenbetreiber der relevante Berichtszeitraum. Für 2016 müssen Sie<br />
Ihre Emissionserklärung bis zum 31.5.20<strong>17</strong> abgegeben haben. Die Abgabe<br />
erfolgt elektronisch über BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten-<br />
Berichterstattung; erreichbar unter www.bube.bund.de).<br />
TIPP<br />
Wenn Sie schon ein- oder zweimal (2008, 2012) eine Emissionserklärung<br />
abgegeben haben, sind Ihre Stammdaten im BUBE-<br />
System hinterlegt, ebenso Ihre Zahlen von 2012. Diese Daten können<br />
Sie einfach übernehmen und müssen sie nur noch aktualisieren. FK<br />
Nützlich: Leitfaden zur<br />
Energieeffizienz im Handwerk<br />
Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und<br />
Klimaschutz ist ein neuer Leitfaden zur Energieeffizienz<br />
im Handwerk entstanden. Er enthält Materialien und<br />
Beratungswerkzeuge, die sich bei der Energieberatung in den<br />
7 vergleichsweise energieintensiven Gewerken Bäcker, Fleischer,<br />
Friseure, Textilreiniger, Tischler sowie Metall- und Kfz-Handwerk<br />
bewährt haben.<br />
Der Leitfaden ist kostenlos erhältlich und sowohl für Berater wie auch<br />
für Handwerksunternehmen selbst nützlich. Weitere Gewerke werden<br />
nach und nach hinzugefügt. Der Leitfaden steht Beratern, Unternehmen<br />
und allen Interessierten online zur Verfügung (Download unter www.<br />
energieeffizienz-handwerk.de). FK<br />
© kinwun – Fotolia.com<br />
Fahrsicherheitstraining für mehr Sicherheit auf Straßen:<br />
Neue Fördermöglichkeiten der BG Verkehr<br />
Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining führt nachweislich zu einem defensiveren Fahrstil und einem höheren<br />
Risikobewusstsein im Straßenverkehr. Die meisten Berufsgenossenschaften bezuschussen daher die Teilnahme. Die BG Verkehr<br />
weitet ihr Förderangebot im neuen Jahr noch stärker aus.<br />
Neu sind ab 20<strong>17</strong> zusätzliche individuelle Fördermöglichkeiten für<br />
größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Die Trainings finden nach<br />
den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) statt.<br />
die Förderung beantragen unter www.bg-verkehr.de > seminare > fahrsicherheitstraining<br />
(weitere Infos über fahrtraining@bg-verkehr.de) FK<br />
Dabei sollen auch Kennzahlen zum Erfolg von Verkehrssicherheitsaktionen<br />
gewonnen werden und in die Präventionsarbeit einfließen.<br />
Achtung: Anträge gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr und müssen<br />
unbedingt im Voraus gestellt werden! Noch bis zum 28.2.20<strong>17</strong> können Sie<br />
© Thaut Images – Fotolia.com<br />
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