Unterweisung professionell_Nr. 1_17_Sonderausgabe
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AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />
Reinigungsmittel dosieren und abfüllen? – Aber nicht ohne<br />
Hand- und Augenschutz!<br />
Die Gefährlichkeit von Reinigungsmitteln wird oft unterschätzt. Insbesondere mit Konzentraten kommt es immer wieder zu<br />
Verletzungen. 2 Unfallbeispiele zeigen, welche Fehler Ihre Mitarbeiter vermeiden sollten.<br />
Unfall 1: Keine PSA – Auge verätzt<br />
In einem Gastronomie-Betrieb will eine Mitarbeiterin eine Reinigungslösung<br />
ansetzen. Da die Schere gerade nicht zur Hand ist, reißt sie kurzerhand<br />
das Päckchen mit Reinigungs- und Desinfektionsmittelkonzentrat<br />
mit den Zähnen (!) auf. Dadurch spritzt ihr das Konzentrat ins Gesicht<br />
und verätzt ihr Auge. Die Beschäftigte hatte weder Schutzbrille noch<br />
Schutzhandschuhe getragen.<br />
Unfall 2: PSA unvollständig – Bein verätzt<br />
In einem Betrieb der Getränkeindustrie füllt ein Mitarbeiter ein Reinigungskonzentrat<br />
ab. Dabei gelangt ein Spritzer auf seinen Unterschenkel.<br />
Der Mann ignoriert dies, arbeitet weiter und spült die Verletzung erst<br />
später ab, doch am nächsten Tage muss er in die Unfallklinik. Es stellt<br />
sich heraus, dass er mindestens 3 Fehler gemacht hat:<br />
1. Er hat zum Abfüllen einen Messbecher verwendet, anstatt die vorhandene<br />
automatische Dosierstation zu nutzen.<br />
2. Er hat zwar Schutzhandschuhe und Schutzbrille getragen, aber<br />
nicht – wie ebenfalls vorgeschrieben – Gummistiefel und Schürze.<br />
3. Er hat nicht die Anweisungen zur Ersten Hilfen befolgt.<br />
n durch Verwendung von Hautschutz- und Hautpflegemitteln Hautschäden<br />
vorzubeugen.<br />
TIPP<br />
Betrachten Sie nicht nur einen einzelnen Vorgang: Gehen Sie den<br />
gesamten Lebenszyklus eines Reinigungsprodukts in Ihrem Betrieb<br />
durch und überprüfen Sie die Schutzmaßnahmen in sämtlichen Stadien<br />
und bei allen Tätigkeiten. Dies beginnt beim Transportieren und Lagern,<br />
geht über das Dosieren, Umfüllen und das Ansetzen von verdünnten<br />
Reinigungslösungen bis zum Sammeln und Entsorgen der Leergebinde.<br />
Erstellen Sie eine Betriebsanweisung für Reinigungsarbeiten und erläutern<br />
Sie diese allen betroffenen Mitarbeitern. Legen Sie darin fest,<br />
n wann welche PSA zu tragen ist (mindestens Schutzbrille und<br />
Schutzhandschuhe, ggf. weitere Schutzkleidung).<br />
n welche Erste-Hilfe-Maßnahmen geboten sind, z. B. bei Augen- oder-<br />
Hautkontakt.<br />
n wie bei versehentlichem Verschütten vorgegangen werden soll.<br />
n wie leere Kanister zu entsorgen sind.<br />
Diese Unfallbeispiele hat die BGN in ihrem Jahrbuch „Prävention 2016“<br />
bekannt gemacht. Beide Unfälle haben gemeinsam, dass Gefahren unterschätzt,<br />
die Gefahrenhinweise auf der Verpackung missachtet und<br />
PSA-Tragegebote ignoriert wurden.<br />
So vermeiden Sie Verätzungen mit Reinigungskonzentraten<br />
Konzentrierte Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden in vielen Betrieben<br />
und Branchen verwendet. Geht man sorgsam und vorschriftsgemäß<br />
damit um, erfüllen sie ihren Zweck, ohne Mensch und Umwelt mehr<br />
als unvermeidbar zu gefährden. Unterschätzt man die Wirkung dieser Chemikalien,<br />
drohen Verätzungen mit bleibenden Haut- und Augenschäden.<br />
Wichtig: Gerade wenn für Reinigungsaufgaben Hilfskräfte oder gering<br />
qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt werden, müssen Sie in Ihren <strong>Unterweisung</strong>en<br />
immer wieder auf die elementaren Grundlagen von Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz eingehen wie:<br />
n Bei konzentrierten Reinigungsmitteln besteht eine erhöhte Unfallgefahr.<br />
n Bereits kleine Flüssigkeitsspritzer können die Haut verätzen und –<br />
wenn sie ins Auge geraten – bis zur Erblindung führen.<br />
n Auch verdünnte Lösungen schädigen die Haut, trocknen sie aus, erzeugen<br />
Rötung, Juckreiz, schuppige Stellen und können Ekzeme auslösen.<br />
Leiten Sie daraus die Notwendigkeit ab,<br />
n die Haut und Augen durch Schutzausrüstung sicher vor dem Kontakt<br />
mit Reinigungsmitteln zu schützen.<br />
Darüber hinaus empfiehlt sich das Erstellen eines Hautschutzplans.<br />
Viele Lieferanten von Hautschutzmitteln und Hautpflegeprodukten bieten<br />
Ihnen dazu kostenlose Unterstützung. Diese ist vielleicht nicht ganz<br />
frei von eigenen Verkaufsinteressen, dennoch können Sie sich hier gute<br />
Anregungen holen.<br />
Achtung, Routinefalle!<br />
Das Unfallopfer vom zweiten Beispiel arbeitete in dem Getränkebetrieb<br />
bereits seit 24 Jahren, man konnte daher von einer langjährigen Berufserfahrung<br />
ausgehen. Auch hatte der Betrieb Betriebsanweisungen erstellt<br />
und konnte <strong>Unterweisung</strong>sunterlagen vorlegen. Das heißt: Solche Unfälle<br />
passieren nicht nur mit ungelernten Hilfskräften oder in Sachen Arbeitsschutz<br />
schlecht organisierten Betrieben. Auch bewährte Mitarbeiter müssen<br />
immer wieder aktiv in <strong>Unterweisung</strong>en einbezogen werden.<br />
FK<br />
© fineart-collection – Fotolia.com<br />
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