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Unterweisung professionell_Nr. 1_17_Sonderausgabe

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AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />

Reinigungsmittel dosieren und abfüllen? – Aber nicht ohne<br />

Hand- und Augenschutz!<br />

Die Gefährlichkeit von Reinigungsmitteln wird oft unterschätzt. Insbesondere mit Konzentraten kommt es immer wieder zu<br />

Verletzungen. 2 Unfallbeispiele zeigen, welche Fehler Ihre Mitarbeiter vermeiden sollten.<br />

Unfall 1: Keine PSA – Auge verätzt<br />

In einem Gastronomie-Betrieb will eine Mitarbeiterin eine Reinigungslösung<br />

ansetzen. Da die Schere gerade nicht zur Hand ist, reißt sie kurzerhand<br />

das Päckchen mit Reinigungs- und Desinfektionsmittelkonzentrat<br />

mit den Zähnen (!) auf. Dadurch spritzt ihr das Konzentrat ins Gesicht<br />

und verätzt ihr Auge. Die Beschäftigte hatte weder Schutzbrille noch<br />

Schutzhandschuhe getragen.<br />

Unfall 2: PSA unvollständig – Bein verätzt<br />

In einem Betrieb der Getränkeindustrie füllt ein Mitarbeiter ein Reinigungskonzentrat<br />

ab. Dabei gelangt ein Spritzer auf seinen Unterschenkel.<br />

Der Mann ignoriert dies, arbeitet weiter und spült die Verletzung erst<br />

später ab, doch am nächsten Tage muss er in die Unfallklinik. Es stellt<br />

sich heraus, dass er mindestens 3 Fehler gemacht hat:<br />

1. Er hat zum Abfüllen einen Messbecher verwendet, anstatt die vorhandene<br />

automatische Dosierstation zu nutzen.<br />

2. Er hat zwar Schutzhandschuhe und Schutzbrille getragen, aber<br />

nicht – wie ebenfalls vorgeschrieben – Gummistiefel und Schürze.<br />

3. Er hat nicht die Anweisungen zur Ersten Hilfen befolgt.<br />

n durch Verwendung von Hautschutz- und Hautpflegemitteln Hautschäden<br />

vorzubeugen.<br />

TIPP<br />

Betrachten Sie nicht nur einen einzelnen Vorgang: Gehen Sie den<br />

gesamten Lebenszyklus eines Reinigungsprodukts in Ihrem Betrieb<br />

durch und überprüfen Sie die Schutzmaßnahmen in sämtlichen Stadien<br />

und bei allen Tätigkeiten. Dies beginnt beim Transportieren und Lagern,<br />

geht über das Dosieren, Umfüllen und das Ansetzen von verdünnten<br />

Reinigungslösungen bis zum Sammeln und Entsorgen der Leergebinde.<br />

Erstellen Sie eine Betriebsanweisung für Reinigungsarbeiten und erläutern<br />

Sie diese allen betroffenen Mitarbeitern. Legen Sie darin fest,<br />

n wann welche PSA zu tragen ist (mindestens Schutzbrille und<br />

Schutzhandschuhe, ggf. weitere Schutzkleidung).<br />

n welche Erste-Hilfe-Maßnahmen geboten sind, z. B. bei Augen- oder-<br />

Hautkontakt.<br />

n wie bei versehentlichem Verschütten vorgegangen werden soll.<br />

n wie leere Kanister zu entsorgen sind.<br />

Diese Unfallbeispiele hat die BGN in ihrem Jahrbuch „Prävention 2016“<br />

bekannt gemacht. Beide Unfälle haben gemeinsam, dass Gefahren unterschätzt,<br />

die Gefahrenhinweise auf der Verpackung missachtet und<br />

PSA-Tragegebote ignoriert wurden.<br />

So vermeiden Sie Verätzungen mit Reinigungskonzentraten<br />

Konzentrierte Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden in vielen Betrieben<br />

und Branchen verwendet. Geht man sorgsam und vorschriftsgemäß<br />

damit um, erfüllen sie ihren Zweck, ohne Mensch und Umwelt mehr<br />

als unvermeidbar zu gefährden. Unterschätzt man die Wirkung dieser Chemikalien,<br />

drohen Verätzungen mit bleibenden Haut- und Augenschäden.<br />

Wichtig: Gerade wenn für Reinigungsaufgaben Hilfskräfte oder gering<br />

qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt werden, müssen Sie in Ihren <strong>Unterweisung</strong>en<br />

immer wieder auf die elementaren Grundlagen von Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz eingehen wie:<br />

n Bei konzentrierten Reinigungsmitteln besteht eine erhöhte Unfallgefahr.<br />

n Bereits kleine Flüssigkeitsspritzer können die Haut verätzen und –<br />

wenn sie ins Auge geraten – bis zur Erblindung führen.<br />

n Auch verdünnte Lösungen schädigen die Haut, trocknen sie aus, erzeugen<br />

Rötung, Juckreiz, schuppige Stellen und können Ekzeme auslösen.<br />

Leiten Sie daraus die Notwendigkeit ab,<br />

n die Haut und Augen durch Schutzausrüstung sicher vor dem Kontakt<br />

mit Reinigungsmitteln zu schützen.<br />

Darüber hinaus empfiehlt sich das Erstellen eines Hautschutzplans.<br />

Viele Lieferanten von Hautschutzmitteln und Hautpflegeprodukten bieten<br />

Ihnen dazu kostenlose Unterstützung. Diese ist vielleicht nicht ganz<br />

frei von eigenen Verkaufsinteressen, dennoch können Sie sich hier gute<br />

Anregungen holen.<br />

Achtung, Routinefalle!<br />

Das Unfallopfer vom zweiten Beispiel arbeitete in dem Getränkebetrieb<br />

bereits seit 24 Jahren, man konnte daher von einer langjährigen Berufserfahrung<br />

ausgehen. Auch hatte der Betrieb Betriebsanweisungen erstellt<br />

und konnte <strong>Unterweisung</strong>sunterlagen vorlegen. Das heißt: Solche Unfälle<br />

passieren nicht nur mit ungelernten Hilfskräften oder in Sachen Arbeitsschutz<br />

schlecht organisierten Betrieben. Auch bewährte Mitarbeiter müssen<br />

immer wieder aktiv in <strong>Unterweisung</strong>en einbezogen werden.<br />

FK<br />

© fineart-collection – Fotolia.com<br />

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