Unterweisung professionell_Nr. 1_17_Sonderausgabe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Sonderausgabe</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 1/<strong>17</strong><br />
KW 4/<strong>17</strong><br />
ARBEITSPLATZGESTALTUNG<br />
PRAKTISCHE TOOLS<br />
KENNZEICHNUNGEN<br />
Reinigungsarbeiten<br />
Wie Sie vorbeugen, dass Mitarbeiter<br />
sich verletzen, wenn<br />
sie Reinigungsarbeiten vornehmen.<br />
Seite 3<br />
Apps für Arbeitsschützer<br />
Welche Apps für Smartphones<br />
Ihnen Ihre Aufgaben beim Arbeits-<br />
und Gesundheitsschutz<br />
erleichtern können. Seite 4‒5<br />
Prüfplaketten<br />
Warum die unterschiedlichen<br />
Farbcodes von Prüfaufklebern<br />
bedeutungslos, aber dennoch<br />
sinnvoll sind. Seite 7<br />
FRIEDHELM KRING<br />
friedhelm.kring@mediaforwork.de<br />
Versagt der Arbeitsschutz?<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
als Arbeitsschützer konnte man die<br />
Meldungen und TV-Berichte zum Bau<br />
der Fußballstadien für die WM 2022 in<br />
Katar nur mit Grausen verfolgen. Laut<br />
Amnesty International sind die Arbeitsbedingungen<br />
für die Wanderarbeiter<br />
auf den WM-Baustellen am Persischen<br />
Golf „menschenunwürdig“, von eklatanten<br />
Missständen bei den Arbeitsund<br />
Sozialstandards ist die Rede. Jetzt<br />
ist Besserung versprochen. Nun sollen<br />
ab Januar 20<strong>17</strong> Inspektionen durchgeführt<br />
werden, um Todesfälle und Verletzungen<br />
bei den Arbeitern vorzubeugen.<br />
Ich denke, das war allerhöchste Zeit.<br />
Sowohl in Katar wie auch im Weltfußball<br />
herrscht nicht gerade Geldmangel.<br />
Eine WM auf dem Rücken von Billigarbeitern<br />
wäre unwürdig und ein Armutszeugnis<br />
für den internationalen<br />
Fußball. Skandale gibt es dort bereits<br />
zur Genüge, da muss bitte nicht noch<br />
ein Versagen beim Arbeitsschutz und<br />
Arbeitsrecht hinzukommen.<br />
Mit besten Grüßen Ihr<br />
Friedhelm Kring,<br />
selbstständiger Fachautor<br />
Seine besondere Stärke: selbst fachlich<br />
komplizierte Themen in verständlicher<br />
und klarer Sprache aufbereiten.<br />
Seit Januar: Neue Gefahrgutvorschriften<br />
durch ADR 20<strong>17</strong><br />
Seit Anfang des Jahres gelten die neuen internationalen Vorschriften zum Gefahrguttransport<br />
auf der Straße (ADR). Es gibt viele kleine Anpassungen im Detail, aber keine<br />
grundlegend neuen Anforderungen.<br />
Die Änderungen und Überarbeitungen betreffen die Klassifizierung, neue UN-Nummern (z. B. für<br />
Motoren), neue Freistellungen (z. B. für Kohle) und neue Sondervorschriften (z. B. für schäumbare<br />
Polymer-Kügelchen). Auch einige Verpackungsanweisungen und Versandvorschriften wurden überarbeitet,<br />
z. B. kommt ein neuer Gefahrzettel für Lithium-Batterien.<br />
weiter auf Seite 2<br />
Einigung zum Rückwärtsfahren bei der<br />
Abfallsammlung – nützliche Anregungen<br />
auch für Ihren Betrieb<br />
Durch den toten Winkel kam es bei rückwärtsfahrenden Müllfahrzeugen immer wieder<br />
zu schweren Unfällen. Müllwerker wurden überrollt oder auch unbeteiligte Dritte. Ob ein<br />
Müllwagen rückwärts in Stichstraßen oder Sackgassen ohne Wendemöglichkeit einfahren<br />
darf, wird in vielen Städten heiß diskutiert.<br />
Nun haben sich Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, die Entsorgungswirtschaft und die Vereinte<br />
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Ende Oktober auf eine gemeinsame Branchenregel zum Rückwärtsfahren<br />
bei der Abfallsammlung geeinigt.<br />
Die neue Branchenregel legt u. a. fest:<br />
n Sammeltouren müssen so geplant werden, dass möglichst wenige bis gar keine Rückwärtsfahrten<br />
notwendig werden.<br />
n Vor Rückwärtsfahrten sind alle anderen Möglichkeiten zu nutzen, das heißt, die Kommunen müssen<br />
in Abstimmung mit den Entsorgern und Anliegern zunächst z. B. eine geänderte Verkehrsführung<br />
oder bauliche Veränderungen an den Abfallsammelstellen auf Umsetzbarkeit prüfen.<br />
n Sind sämtliche Optionen ausgeschöpft, Rückwärtsfahren zu vermeiden, steht eine Gefährdungsbeurteilung<br />
an. Diese soll als Ergebnis festlegen, wie eine Rückwärtsfahrt gefahrlos<br />
durchzuführen ist und welche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten gelten.<br />
weiter auf Seite 2<br />
W W W.U N TE RW E ISU N G-P ORTA L.D E<br />
Aktuelles Passwort: sicher
SEIT JANUAR: NEUE GEFAHRGUTVORSCHRIFTEN DURCH ADR 20<strong>17</strong><br />
➜ Fortsetzung von Seite 1<br />
Wenn Sie als Verlader oder Beförderer mit Gefahrgut zu tun haben, sollten<br />
Sie sich das neue Regelwerk genau anschauen oder sich extern beraten<br />
lassen. Es ist auf die Schnelle kaum herauszufinden, von welchen Änderungen<br />
welcher Betrieb betroffen ist und was dies konkret bedeutet.<br />
Ein knappes halbes Jahr haben Sie noch Zeit, Ihre Abläufe, Sicherheitsmaßnahmen,<br />
Verpackungen usw. zu überprüfen. Ende Juni<br />
20<strong>17</strong> laufen die Übergangsfristen aus. Nicht vergessen: Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt müssen Sie auch Ihre Fahrzeugführer mit den neuen<br />
„Schriftlichen Weisungen nach ADR“ ausgestattet haben.<br />
Interessant für einige Gefahrguttransporteure dürften die „Übergangsvorschriften<br />
für bestimmte Fahrzeugtypen“ sein wie EX/ II-,<br />
EX/ III-, FLund OX-Fahrzeuge (s. Info-Kasten) oder Tankcontainer, die<br />
bereits zugelassen sind, aber nicht den aktuell geltenden Vorgaben<br />
entsprechen. FK<br />
Begriffsdefinitionen für Fahrzeuge mit besonderer<br />
Zulassung gemäß ADR, Teil 9<br />
Abkürzung<br />
Fahrzeugtyp<br />
zugelassen für den<br />
Transport (Straße)<br />
Sie finden alle Neuerungen in der Anlage der<br />
25. ADR-Änderungsverordung im Bundesgesetzblatt<br />
vom 25.10.2016, zum Download unter<br />
https://goo.gl/XmgxcT. Das Dokument beginnt<br />
zwar in auf Französisch, ab Seite 43 kommt jedoch<br />
die deutsche Fassung.<br />
EX/ II-Fahrzeuge,<br />
EX/ III-Fahrzeuge<br />
FL-Fahrzeuge<br />
OX-Fahrzeuge<br />
von explosionsgefährlichen<br />
Stoffen und Gegenständen<br />
von brennbaren flüssigen Stoffen<br />
(flammable liquids) in Tanks<br />
von Wasserstoffperoxid in Tanks<br />
FK<br />
EINIGUNG ZUM RÜCKWÄRTSFAHREN BEI DER ABFALLSAMMLUNG – NÜTZLICHE ANREGUNGEN AUCH FÜR IHREN BETRIEB<br />
➜ Fortsetzung von Seite 1<br />
n Der Unternehmer muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen,<br />
über welche Kenntnisse diejenigen Personen verfügen müssen, die<br />
den Fahrer des Mülltransporters beim Rückwärtsfahren einweisen.<br />
n Auf einen Einweiser darf dann verzichtet werden, wenn durch Einsatz<br />
von Fahrerassistenzsystemen eine Gefährdung für Mitarbeiter wie für<br />
andere Verkehrsteilnehmer, Passanten usw. sicher ausgeschlossen werden<br />
kann.<br />
Überall dort, wo Rangier- oder Rückwärtsfahren zu gefährlichen Situationen<br />
führt, sollten Sie fragen:<br />
n Haben wir in unserer Gefährdungsbeurteilung Alternativen zu gefährlichen<br />
Fahrzeugebewegungen erwogen?<br />
n Wo können wir auf welche Weise unser Betriebsgelände umbauen, neue<br />
Zugänge oder Abfahrten schaffen, Verkehrswege verlagern und von<br />
Laufwegen abtrennen usw., um die Unfallrisiken zu vermindern?<br />
n Wo sollten Rangier- und Rückwärtsfahren nur mit Einweiser erlaubt sein?<br />
n Wie werden diese Einweiser geschult?<br />
n Wo können Spiegel die Situation der Fahrer erleichtern oder (von der BG<br />
BAU bezuschusste) Kamera-Monitor-Systeme?<br />
n Sind alle kritischen Stellen an Rampen und Ladezonen jederzeit gut ausgeleuchtet?<br />
n Ist in allen Verlade- und Rangierzonen der Winterdienst organisiert?<br />
FK<br />
TIPP<br />
© eyetronic – Fotolia.com<br />
Eine Übersicht zu den Handzeichen beim Einweisen finden Sie in<br />
unserem Portal unter www.unterweisung-portal.de<br />
n Das Rückwärtsfahren birgt ein großes Gefahrenpotenzial – Müllwerker oder unbeteiligte<br />
Dritte können schwer verletzt werden. ......................................................................................<br />
Rückwärts- und Rangierfahrten nicht nur bei der<br />
Abfallsammlung<br />
Direkt betroffen sind von der Branchenregel kommunale Entsorger und<br />
andere Unternehmen, die im Bereich der Abfallentsorgung vergleichbare<br />
Dienstleistungen erbringen. Doch die Inhalte der neuen Branchenregel lassen<br />
sich auch für andere Betriebe anderer Branchen nutzen.<br />
2
AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />
Reinigungsmittel dosieren und abfüllen? – Aber nicht ohne<br />
Hand- und Augenschutz!<br />
Die Gefährlichkeit von Reinigungsmitteln wird oft unterschätzt. Insbesondere mit Konzentraten kommt es immer wieder zu<br />
Verletzungen. 2 Unfallbeispiele zeigen, welche Fehler Ihre Mitarbeiter vermeiden sollten.<br />
Unfall 1: Keine PSA – Auge verätzt<br />
In einem Gastronomie-Betrieb will eine Mitarbeiterin eine Reinigungslösung<br />
ansetzen. Da die Schere gerade nicht zur Hand ist, reißt sie kurzerhand<br />
das Päckchen mit Reinigungs- und Desinfektionsmittelkonzentrat<br />
mit den Zähnen (!) auf. Dadurch spritzt ihr das Konzentrat ins Gesicht<br />
und verätzt ihr Auge. Die Beschäftigte hatte weder Schutzbrille noch<br />
Schutzhandschuhe getragen.<br />
Unfall 2: PSA unvollständig – Bein verätzt<br />
In einem Betrieb der Getränkeindustrie füllt ein Mitarbeiter ein Reinigungskonzentrat<br />
ab. Dabei gelangt ein Spritzer auf seinen Unterschenkel.<br />
Der Mann ignoriert dies, arbeitet weiter und spült die Verletzung erst<br />
später ab, doch am nächsten Tage muss er in die Unfallklinik. Es stellt<br />
sich heraus, dass er mindestens 3 Fehler gemacht hat:<br />
1. Er hat zum Abfüllen einen Messbecher verwendet, anstatt die vorhandene<br />
automatische Dosierstation zu nutzen.<br />
2. Er hat zwar Schutzhandschuhe und Schutzbrille getragen, aber<br />
nicht – wie ebenfalls vorgeschrieben – Gummistiefel und Schürze.<br />
3. Er hat nicht die Anweisungen zur Ersten Hilfen befolgt.<br />
n durch Verwendung von Hautschutz- und Hautpflegemitteln Hautschäden<br />
vorzubeugen.<br />
TIPP<br />
Betrachten Sie nicht nur einen einzelnen Vorgang: Gehen Sie den<br />
gesamten Lebenszyklus eines Reinigungsprodukts in Ihrem Betrieb<br />
durch und überprüfen Sie die Schutzmaßnahmen in sämtlichen Stadien<br />
und bei allen Tätigkeiten. Dies beginnt beim Transportieren und Lagern,<br />
geht über das Dosieren, Umfüllen und das Ansetzen von verdünnten<br />
Reinigungslösungen bis zum Sammeln und Entsorgen der Leergebinde.<br />
Erstellen Sie eine Betriebsanweisung für Reinigungsarbeiten und erläutern<br />
Sie diese allen betroffenen Mitarbeitern. Legen Sie darin fest,<br />
n wann welche PSA zu tragen ist (mindestens Schutzbrille und<br />
Schutzhandschuhe, ggf. weitere Schutzkleidung).<br />
n welche Erste-Hilfe-Maßnahmen geboten sind, z. B. bei Augen- oder-<br />
Hautkontakt.<br />
n wie bei versehentlichem Verschütten vorgegangen werden soll.<br />
n wie leere Kanister zu entsorgen sind.<br />
Diese Unfallbeispiele hat die BGN in ihrem Jahrbuch „Prävention 2016“<br />
bekannt gemacht. Beide Unfälle haben gemeinsam, dass Gefahren unterschätzt,<br />
die Gefahrenhinweise auf der Verpackung missachtet und<br />
PSA-Tragegebote ignoriert wurden.<br />
So vermeiden Sie Verätzungen mit Reinigungskonzentraten<br />
Konzentrierte Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden in vielen Betrieben<br />
und Branchen verwendet. Geht man sorgsam und vorschriftsgemäß<br />
damit um, erfüllen sie ihren Zweck, ohne Mensch und Umwelt mehr<br />
als unvermeidbar zu gefährden. Unterschätzt man die Wirkung dieser Chemikalien,<br />
drohen Verätzungen mit bleibenden Haut- und Augenschäden.<br />
Wichtig: Gerade wenn für Reinigungsaufgaben Hilfskräfte oder gering<br />
qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt werden, müssen Sie in Ihren <strong>Unterweisung</strong>en<br />
immer wieder auf die elementaren Grundlagen von Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz eingehen wie:<br />
n Bei konzentrierten Reinigungsmitteln besteht eine erhöhte Unfallgefahr.<br />
n Bereits kleine Flüssigkeitsspritzer können die Haut verätzen und –<br />
wenn sie ins Auge geraten – bis zur Erblindung führen.<br />
n Auch verdünnte Lösungen schädigen die Haut, trocknen sie aus, erzeugen<br />
Rötung, Juckreiz, schuppige Stellen und können Ekzeme auslösen.<br />
Leiten Sie daraus die Notwendigkeit ab,<br />
n die Haut und Augen durch Schutzausrüstung sicher vor dem Kontakt<br />
mit Reinigungsmitteln zu schützen.<br />
Darüber hinaus empfiehlt sich das Erstellen eines Hautschutzplans.<br />
Viele Lieferanten von Hautschutzmitteln und Hautpflegeprodukten bieten<br />
Ihnen dazu kostenlose Unterstützung. Diese ist vielleicht nicht ganz<br />
frei von eigenen Verkaufsinteressen, dennoch können Sie sich hier gute<br />
Anregungen holen.<br />
Achtung, Routinefalle!<br />
Das Unfallopfer vom zweiten Beispiel arbeitete in dem Getränkebetrieb<br />
bereits seit 24 Jahren, man konnte daher von einer langjährigen Berufserfahrung<br />
ausgehen. Auch hatte der Betrieb Betriebsanweisungen erstellt<br />
und konnte <strong>Unterweisung</strong>sunterlagen vorlegen. Das heißt: Solche Unfälle<br />
passieren nicht nur mit ungelernten Hilfskräften oder in Sachen Arbeitsschutz<br />
schlecht organisierten Betrieben. Auch bewährte Mitarbeiter müssen<br />
immer wieder aktiv in <strong>Unterweisung</strong>en einbezogen werden.<br />
FK<br />
© fineart-collection – Fotolia.com<br />
3
SCHWERPUNKTTHEMA<br />
19 Apps für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die<br />
Sicherheitsverantwortliche kennen sollten<br />
Der Siegeszug der mobilen Kommunikationsmittel hat längst auch den Arbeitsschutz erfasst. Unter den mehr als 2 Millionen<br />
derzeit erhältlichen Apps für Smartphones und Tablets finden sich auch einige Dutzend Anwendungsprogramme für Aufgaben aus<br />
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Der folgende Beitrag stellt Ihnen einige besonders interessante Tools und Anwendungen vor.<br />
Einsatzgebiete und Funktionsumfang der Arbeitsschutz-Apps sind sehr<br />
unterschiedlich. Mal werden bereits bestehende Online-Angebote eingebunden<br />
bzw. auf andere Bildschirmgrößen angepasst. Mal werden<br />
ganz eigene Funktionen als mobile Anwendung für Arbeitsschützer angeboten.<br />
Die einzelnen Apps sind daher kaum miteinander vergleichbar. Wir haben<br />
daher im Folgenden solche Apps ausgewählt,<br />
n die in möglichst vielen Betrieben nutzbringend angewendet werden<br />
können,<br />
n die sowohl für Apple- wie auch Androidgeräte zur Verfügung stehen<br />
und<br />
n die kostenlos oder mit nur geringen Kosten erhältlich sind.<br />
Die Reihenfolge der im Folgenden vorgestellten Apps stellt keine Wertung<br />
dar und bedeutet keine Rangfolge. Zu jeder App nennen wir den<br />
Herausgeber bzw. Entwickler und den jeweiligen Preis.<br />
Auf Links oder QR-Codes haben wir aus Platzgründen verzichtet. Denn<br />
unter den angegebenen Bezeichnungen finden Sie alle Apps schnell in<br />
den großen App Stores von Google und Apple.<br />
Bausteine<br />
Die Bausteine-App der Bau-Berufsgenossenschaft liefert Sicherheitshinweise<br />
in komprimierter Form und mit Illustrationen.<br />
Diese zeigen auf einen Blick die wichtigsten Informationen<br />
zu Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Gefährdungen,<br />
Schutzausrüstung usw.<br />
Feuerlöscher-Rechner<br />
Die ASR A2.2 verpflichtet den Arbeitgeber, das Brandrisiko und<br />
die Anzahl benötigter Feuerlöscher selbst festzustellen. Deren<br />
Anzahl hängt von der Größe des Betriebs und der Brandgefährdung<br />
ab. Diese App ermittelt, wie viele Feuerlöscher in einer<br />
Arbeitsstätte erforderlich sind.<br />
BG BAU<br />
kostenlos<br />
Bbvfa (Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.)<br />
kostenlos<br />
BGN-Azubi-App<br />
Diese Anwendung der BGN wendet sich gezielt an Auszubildende.<br />
Gerade in der Gastronomie sind die Abbrecherquoten<br />
hoch. Die App unterstützt beim Berufsstart, u. a. mit interaktiven<br />
Tools zu Bewegung, Schlaf, Ernährung, Stressabbau und<br />
Karriere. Ziel ist es, Zufriedenheit und Erfolg in der Ausbildung<br />
zu fördern.<br />
BBG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
kostenlos<br />
GESTIS Stoffdatenbank<br />
Diese App verbindet zur Online-Stoffdatenbank mit Informationen<br />
für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und<br />
anderen chemischen Stoffen am Arbeitsplatz: physikalischchemische<br />
Daten, Wirkung auf den Menschen, Schutzmaßnahmen,<br />
Einstufung und Kennzeichnung nach GHS, H-Sätze,<br />
P-Sätze usw. Datensätze zu mehr als 9.000 Stoffen sind bereits<br />
eingepflegt und werden aktuell gehalten.<br />
Institut für Arbeitsschutz der DGUV<br />
kostenlos<br />
Dolores 3<br />
Diese App zur Ladungssicherung wurde vom der Fa. Dolezych<br />
gemeinsam mit dem Steinbeis-Forschungszentrum „Institut<br />
für Transportwesen und Logistik (ITL) Bremerhaven“ entwickelt.<br />
Sie ermöglicht das Berechnen der erforderlichen<br />
Ladungssicherung für das Nieder-, Diagonal- und Schrägzurren,<br />
z. B. die Anzahl der Sicherungsmittel bei gegebener Vorspannkraft.<br />
GisChem<br />
GisChem ist das „Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien“<br />
der BG RCI und BGHM. Die Inhalte wie Datenblätter oder<br />
Entwürfe für Betriebsanweisungen lassen sich komplett auf<br />
dem eigenen Gerät speichern und sind damit auch in Situationen<br />
verfügbar, in denen keine Online-Verbindung besteht.<br />
ITL Bremerhaven<br />
kostenlos<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)<br />
kostenlos<br />
ErgoCheck<br />
Dieses Tool gehört zu einem in der Schweiz entwickelten<br />
Online-Präventionsinstrument. Die App zeigt in einer Schrittfür-Schritt-Anleitung,<br />
wie Mobiliar ergonomisch richtig genutzt<br />
wird und wie Büro- und Bildschirmarbeitsplätze optimiert<br />
werden.<br />
GDA- ORGAcheck<br />
Das bewährte Verfahren, mit dem kleinere und mittlere Unternehmen<br />
die Organisation ihres betrieblichen Arbeitsschutzes<br />
überprüfen und verbessern können, steht auch als App zur<br />
Verfügung.<br />
EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission<br />
für Arbeitssicherheit EKAS)<br />
kostenlos<br />
BC GmbH<br />
kostenlos<br />
4
SCHWERPUNKTTHEMA<br />
n Auf dem Markt ist eine<br />
Vielzahl von Apps verfügbar,<br />
die Sie bei Ihrer Tätigkeit als<br />
Arbeitsschützer unterstützen.<br />
Prüfung Arbeitsschutz<br />
Die App „Prüfung im Arbeitsschutz“ unterstützt bei der Einhaltung<br />
von Prüffristen, z. B. für Leitern, Regale und Druckbehälter.<br />
Sie erlaubt eine mobile Datenerfassung und Dokumentation<br />
per Smartphone. Damit lassen sich Prüfungen,<br />
Wartungen, Instandhaltungen, Inspektionen, Mängelberichte<br />
usw. erfassen.<br />
Hoppe Unternehmensberatung 3,59 €<br />
Rette Murphy<br />
© denphumi – Fotolia.com<br />
Verwaltungs- BG<br />
Rotkreuz-App<br />
Spielerisch die Bedeutung von Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit<br />
zu erleben ist das Ziel dieser Sammlung von Minigames.<br />
Je länger die Spielfigur Murphy am Leben gehalten wird, desto<br />
höher steigt die Punktzahl.<br />
kostenlos<br />
Gesund führen<br />
Das Projekt psyGA (Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt)<br />
wurde vom Dachverband der Betriebskrankenkassen entwickelt.<br />
Die App beruht auf dem E-Learning-Tool „Förderung<br />
psychischer Gesundheit als Führungsaufgabe“.<br />
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)<br />
Die offizielle Erste-Hilfe-App des Deutschen Roten Kreuzes<br />
bietet eine interaktive Begleitung in Notfällen, u. a. mit Kontaktnummern<br />
für verschiedene Notfallsituationen und einer<br />
Standortbestimmung mit Geokoordinaten.<br />
kostenlos<br />
DocCheck<br />
INQA-Check Gesundheit<br />
BC GmbH<br />
Leitmerkmalmethode<br />
kostenlos<br />
Der Gesundheitscheck ist ein Selbstberwertungstool für Betriebe.<br />
Er leitet Unternehmensverantwortliche an, die Gesundheit<br />
der Beschäftigten für den Unternehmenserfolg zu fördern<br />
und zu nutzen.<br />
kostenlos<br />
Diese App setzt die bewährte Leitmerkmalmethode der BAuA<br />
um. Sie unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung zur manuellen<br />
Handhabung von Lasten wie Schieben, Ziehen, Heben,<br />
Tragen und Halten.<br />
Rücken-App<br />
Die App zur Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“<br />
informiert über ergonomische Belastungsfaktoren und<br />
Schutzmaßnahmen. Funktionen zum Messen von Schallpegel<br />
oder Vibrationen liefern erste Orientierungswerte bei der Beurteilung<br />
von Arbeitsplätzen.<br />
BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)<br />
NINA<br />
kostenlos<br />
Die Schilder-App stellt nicht nur fast 400 Verkehrszeichen dar,<br />
sondern beschreibt auch die wichtigsten Gefahrgutzeichen.<br />
Slydroid 0,69 €<br />
BMVI (Bundesministerium für Verkehr und<br />
digitale Infrastruktur)<br />
kostenlos<br />
Lexikon Prävention<br />
Diese Anwendung basiert auf einem Nachschlagewerk für<br />
den Arbeitnehmerschutz in Österreich. Auch wenn auf die<br />
Rechtstexte aus dem Nachbarland verwiesen wird, sind die<br />
praktischen Informationen auch für Betriebe in Deutschland<br />
nützlich.<br />
Zurr-Rechner<br />
Diese Anwendung berechnet die benötigten Zurrgurte<br />
nach Eingabe von Gleitreibbeiwerten, Neigungswinkel, Vorspannkräften<br />
usw. Der Neigungswinkel kann durch die Lagesensoren<br />
im Smartphone angezeigt werden (in Deutsch, Englisch,<br />
Französich, Italienisch, Niederländisch).<br />
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA<br />
kostenlos<br />
SpanSet GmbH & Co. KG<br />
kostenlos<br />
NINA<br />
NINA, die „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“, warnt<br />
vor Großschadensereignissen. Für die vom Benutzer ausgewählten<br />
Regionen meldet sie Großbrände, Unwetter oder<br />
die Ausbreitung von Gefahrstoffen und zeigt die Warngebiete<br />
auf einer Karte genau an.<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) kostenlos<br />
HINWEIS<br />
Beachten Sie die Nutzungsbedingungen der Herausgeber. Oft ist<br />
bei kostenlosen Apps eine kommerzielle Nutzung der Daten nicht<br />
erlaubt, beispielsweise durch eine vollständige Übernahme in andere<br />
Informationssysteme.<br />
5
PRAXISHILFEN<br />
Befeuchtungsanlagen der Innenraumluft gesundheitsgerecht<br />
und sicher betreiben<br />
Ob Anlagen zur Luftbefeuchtung die Innenraumluft verbessern, ist umstritten. Doch wenn eine solche Anlage betrieben wird, sind<br />
eine sorgsame Reinigung und Wartung das A und O. Denn andernfalls steigt die Keimbelastung beträchtlich.<br />
Die Verwaltungs- BG nennt folgende Argumente gegen Luftbefeuchtung:<br />
n Es ist nicht nachgewiesen, dass die Befeuchtung von Wohn- oder<br />
Büroräumen aus medizinischen Gründen notwendig ist.<br />
n Es sind jedoch viele Fälle bekannt, wo durch Befeuchtung Gesundheitsschänden<br />
verursacht wurden (s. Übersicht rechts).<br />
Die VBG rät daher, die Raumluft nur dann künstlich zu befeuchten, wenn<br />
dies aus produktionstechnischen Gründen notwendig ist, z. B. in Betrieben<br />
der Druck- oder Textilbranche. Ist bei Ihnen eine Befeuchtungsanlage<br />
nach dem heutigen Stand der Technik (Verdunster-, Verdampfer und/oder<br />
Ultraschall-Technik) installiert, sind keine Gesundheitsgefahren zu erwarten,<br />
sofern diese regelgerecht betrieben und gewartet wird. Die wichtigsten<br />
Punkte dazu nennt die unten stehende Checkliste. FK<br />
Gefahren durch unzureichend betriebene<br />
Luftbefeuchtungsanlagen<br />
Legionellose: eine bakterielle Lungenentzündung (Legionärskrankheit)<br />
Befeuchterfieber: Fieber mit Schüttelfrost, Hustenreiz, Kopfschmerzen<br />
und anderen Beschwerden<br />
Befeuchterlunge: eine allergische Reaktion im Bereich der<br />
Lungenbläschen mit Atemnot und Husten<br />
Checkliste: Betreiben Sie Ihre Befeuchtungsanlagen gesundheitsgerecht?<br />
Zeigt die Anlage eine CE-Kennzeichnung, besser noch: das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen)? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Liegt eine verständliche Betriebs- oder Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vor? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Ist die Anlage auf die bei Ihnen vorliegende Wasserqualität abgestimmt? Wurde der Bedarf an Zusatzeinrichtungen zur Wasseraufbereitung<br />
geprüft? (Enthärtung, Ionenaustausch, Umkehrosmose o. a.)?<br />
❏ Ja<br />
❏ Nein<br />
Enthält die Betriebsanleitung Hinweise zur Wartung, Reinigung und Beseitigung von Störungen und werden diese umgesetzt? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Haben Sie beim Installieren darauf geachtet, dass die Austrittsöffnungen so positioniert und ausgerichtet werden, dass sie sich nicht<br />
genau über den Köpfen von Mitarbeitern befinden?<br />
Ist sichergestellt, dass die Einspeisung und Verteilung von Wasser nicht durch korrodierende Bauteile oder Schmutz beeinträchtigt<br />
werden können?<br />
Wurde die ordnungsgemäße Installation von einem Fachkundigen geprüft und die Anlage durch eine Hygiene-Erstinspektion<br />
abgenommen?<br />
Haben Sie festgelegt, wann die Anlage läuft und wann sie abgeschaltet werden muss oder automatisch abgeschaltet wird (nachts?<br />
am Wochenende?)?<br />
Haben Sie festgelegt, wie Sie vorgehen, wenn die Anlage über einen längeren Zeitraum nicht aktiv ist, z. B. während der<br />
Betriebsferien? Sind Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme geregelt, insbesondere das Ablassen von Wasser, ggf.<br />
Trocknung der Anlage usw.?<br />
Ist bekannt, dass in abgestandenem Luftbefeuchterwasser Mikroben (Bakterien, Pilze, Amöben) wachsen können, welche die<br />
zerstäubte Luft mit Keimen kontaminieren?<br />
Stehen für die Anlage geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel bereit? Ist bekannt, dass Desinfektionsmittel nicht für den<br />
Normalbetrieb vorgesehen sind?<br />
❏ Ja<br />
❏ Ja<br />
❏ Ja<br />
❏ Ja<br />
❏ Ja<br />
❏ Ja<br />
❏ Ja<br />
❏ Nein<br />
❏ Nein<br />
❏ Nein<br />
❏ Nein<br />
❏ Nein<br />
❏ Nein<br />
❏ Nein<br />
Sind Mitarbeiter zur Reinigung der Anlage und zum Umgang mit diesen Mitteln unterwiesen? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Ist die Wartung der Anlage organisiert, z. B. durch einen Wartungs- und Reinigungsplan? Wird dabei auch der hygienische Zustand<br />
in regelmäßigen Abständen durch eine fachkundige Person überprüft?<br />
❏ Ja<br />
❏ Nein<br />
Werden vorhandene Schmutzfilter regelmäßig ausgetauscht oder gereinigt? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Haben Sie Stellen für Hygienekontrollen (Entnahme von Proben für mikrobiologische Untersuchungen) festgelegt (z. B. Austrittsdüsen<br />
oder Verdunstungskörper) und sind diese Stellen leicht und ohne Sicherheitsrisiken erreichbar?<br />
❏ Ja<br />
❏ Nein<br />
Hat das eingespeiste Wasser Trinkwasserqualität? ❏ Ja ❏ Nein<br />
Wird darauf geachtet, dass bei Reinigungs- oder Wartungsarbeiten die (das Keimwachstum verhindernden) UV-C-Lampen oder<br />
-Tauchstrahler ausgeschaltet werden?<br />
Ist bekannt, dass der Betreiber eines Luftbefeuchters die Geräte und Anlagen gemäß den Richtlinien<br />
VDI 3803 „Raumlufttechnik, Geräteanforderungen“ sowie VDI 6022 „Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“<br />
installieren und bedienen muss?<br />
❏ Ja<br />
❏ Ja<br />
❏ Nein<br />
❏ Nein<br />
Werden auch privat mitgebrachte kleinere Luftbefeuchter vor Verwendung im Betrieb von einer Elektrofachkraft geprüft? ❏ Ja ❏ Nein<br />
6
LESERFRAGEN<br />
„Was ist eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS)?“<br />
Frage: Wir arbeiten mit einem Schweizer Betrieb zusammen, in dem ein sogenannter KOPAS für den Arbeitsschutz zuständig ist. Was genau ist<br />
unter diesem Begriff zu verstehen?<br />
Antwort: Auch in der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, rechtliche<br />
Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb zu<br />
erfüllen. Diese liegen auf etwa gleichem Niveau wie in Deutschland. Da der<br />
Betriebsleiter nicht alle Aufgaben selbst erledigen kann, lässt er einen Mitarbeiter<br />
in Sachen Arbeitsschutz ausbilden, und zwar zum SIBE oder zur<br />
KOPAS. SIBE oder SiBe steht in der Schweiz für „Sicherheitsbeauftragter“,<br />
manchmal auch „Bereichssicherheitsbeauftragter“ (BESIBE) genannt.<br />
KOPAS ist die Abkürzung von „Kontaktperson für Arbeitssicherheit und<br />
Gesundheitsschutz“.<br />
Wie die Sifa berät eine KOPAS ihren Arbeitgeber, die Geschäftsleitung<br />
und Linienvorgesetzte in allen Belangen der Arbeitssicherheit, kümmert<br />
sich um das Beurteilen von Gefährdungen, um Organisation, Schulung,<br />
Beschaffung usw. und ist auch Ansprechpartner für etwaige Sicherheitsfragen<br />
der Mitarbeiter.<br />
Die KOPAS hat in Schweizer Unternehmen und Organisationen eine<br />
Stellung und Funktion, die in etwa vergleichbar ist mit der der hiesigen<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Im Gegensatz zu Deutschland gibt es<br />
in der Schweiz jedoch nicht die ausgeprägten Unterschiede von Qualifizierung,<br />
Funktion und Stellung der (hierzulande ehrenamtlichen) Sicherheitsbeauftragten<br />
und der Sifas.<br />
© kinwun – Fotolia.com<br />
„Warum gehen die Farben von Prüfplaketten so durcheinander?“<br />
Frage: Bei einem Besuch in einem unserer Zulieferbetriebe haben mir deren Prüfplaketten von Arbeitsmitteln und Maschinen besser gefallen als<br />
die, die wir verwenden. Ich überlege, den Lieferanten zu wechseln, allerdings zeigen dessen Plaketten andere Farben und damit käme unser System<br />
durcheinander. Wie kann das sein? Sind die Farben der Plaketten denn nicht, wie beispielsweise auf den Nummernschildern von Autos, bundeseinheitlich<br />
vorgeschrieben?<br />
Antwort: Eine Vielzahl von Herstellern und Lieferanten bietet Prüfplaketten<br />
in Jahresfarben an. Wenn Sie sich deren Kataloge anschauen, sehen<br />
Sie, dass für 20<strong>17</strong> mal Gelb, mal Weiß und mal Rot vorgegeben wird. Die<br />
Plaketten und Aufkleber für 2018 erhalten Sie in Rot, Braun und Orange.<br />
Sie erkennen kein Muster? Das ist völlig richtig, denn es gibt keins. Mehr<br />
oder weniger jeder Prüfplaketten-Hersteller macht, was er will, und stellt<br />
sein eigenes Ordnungssystem für die Jahresfarben auf. Dazu kommt: Mal<br />
wechseln sich 7 Farben im Turnus ab, mal sind es 4 Farben. Dies ist völlig<br />
konform mit den Vorschriften, denn die Farbe dieser Kennzeichnungen ist<br />
nirgendwo vorgeschrieben. Es ist nicht mal festgelegt, dass die Etiketten<br />
überhaupt in Farbe sein müssten. Ebenso wenig, ob rund oder eckig, oder<br />
was genau Sie da daraufschreiben. Entscheidend ist einzig und allein,<br />
dass eine Prüfplakette ihrem Zweck dient. Die regelmäßigen Prüfungen<br />
von Arbeitsmitteln sind Pflicht laut der Betriebssicherheitsverordnung<br />
und anderen Vorschriften.<br />
Ebenfalls verpflichtend ist, dass Sie die Prüfungen dokumentieren. Auf<br />
welche Weise Sie das tun, bleibt Ihnen selbst überlassen. Inwiefern es<br />
sinnvoll wäre, diese Wahlfreiheit einzuschränken, könne man sicherlich<br />
diskutieren. Entsprechende Vorstöße des Gesetzgebers oder der Berufsgenossenschaften<br />
dazu sind mir nicht bekannt. Sehen Sie die Sache positiv:<br />
Das Angebot an Prüfplaketten, Aufklebern und anderen Kennzeichnungselementen<br />
in unterschiedlicher Gestaltung, Größen und Materialien<br />
ist riesig. Ein einheitliches Farbschema mit Zuordnung einer Farbe zu einem<br />
bestimmten Jahr zu wählen ist zweifellos sinnvoll, um auf die Schnelle<br />
anstehende Prüfungen zu erkennen. Sie können auch Plaketten nutzen,<br />
auf denen die jeweils zutreffenden Vorschriften bereits vorgedruckt sind;<br />
diese vermeintliche Arbeitserleichterung ist jedoch nicht verpflichtend.<br />
Auch sind Mehrjahresprüfplaketten erhältlich oder solche aus fälschungssicherer<br />
Dokumenten-Folie zur manipulationssicheren Kennzeichnung.<br />
Einige Anbieter erlauben es Ihnen sogar, individuelle Aufkleber ganz nach<br />
den eigenen Wünschen selbst zu gestalten.<br />
IMPRESSUM<br />
• Erscheint monatlich bei mediaforwork, einem Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-<br />
Str. 2–4, 53<strong>17</strong>7 Bonn, Telefon: 02 28 / 9 55 499, Fax: 02 28 / 36 96 486, Internet: www.mediaforwork.de, E-Mail: kundendienst@mediaforwork.de • ISSN 2193-2913 • Vorstand: Helmut Graf,<br />
Guido Ems, Frederik Palm • Erscheinungsweise: 24 x pro Jahr • Heraugeber: Martin Grashoff, Bonn • Chefredakteur: Friedhelm Kring (FK), Allensbach • Verlagsleitung: Martin Grashoff, Bonn •<br />
Bereichsleitung: Peter Strohbach, Bonn • Produktmanagement: Sonja Heynen-Pianka, Bonn • Layout: André Provedel, Aachen • Satz: Design by Salanowski, Hennef • Druck: Paul Schürrle GmbH<br />
& Co. KG, Stuttgart • Alle Angaben in „UNTERWEISUNG <strong>professionell</strong>“ wurden mit äusserster Sorgfalt ermittelt und überprüft. Sie basieren jedoch auf der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte<br />
und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden. • © 20<strong>17</strong> by mediaforwork, ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft<br />
AG, Bonn, Bukarest, Johannesburg, London, Madrid, Manchester, Melbourne, Paris, Warschau.<br />
7
KURZMELDUNGEN & TRENDS<br />
Nicht vergessen: Für 2016 stehen wieder Emissionserklärungen<br />
an<br />
Betreiben Sie eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage? Dann sind Sie verpflichtet, im 4-jährigen Turnus eine<br />
Emissionserklärung abzugeben. Da diese Pflicht seit 2008 besteht, ist es Ende 2016 für viele betroffene Betriebe mal wieder so weit.<br />
Die Rechtsgrundlage der Emissionserklärungspflicht ist § 27 Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Verordnung<br />
über Emissionserklärungen (11. BImSchV). Die Inhalte der Emissionserklärung<br />
sind in einem Anhang der 11. BImSchV festgelegt. Danach müssen<br />
Sie neben Ihren Stammdaten Angaben zu den Luftverunreinigungen<br />
machen, die von Ihrer Anlage ausgegangen sind, und zwar zu<br />
n emissionsrelevant gehandhabten Stoffen und Stoffmengen<br />
n emissionsverursachenden Vorgängen<br />
n Art und Menge (Jahresfrachten) sowie deren räumlicher und zeitlicher<br />
Verteilung.<br />
Abgabefrist endet im Mai!<br />
Die Emissionsberichte sind seit 2008 zu verfassen und alle 4 Jahre erneut<br />
anzufertigen. Die Berichterstattung erfolgt jeweils im Folgejahr des<br />
Erklärungszeitraums. Das Jahr 2016 war für die meisten betroffenen<br />
Anlagenbetreiber der relevante Berichtszeitraum. Für 2016 müssen Sie<br />
Ihre Emissionserklärung bis zum 31.5.20<strong>17</strong> abgegeben haben. Die Abgabe<br />
erfolgt elektronisch über BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten-<br />
Berichterstattung; erreichbar unter www.bube.bund.de).<br />
TIPP<br />
Wenn Sie schon ein- oder zweimal (2008, 2012) eine Emissionserklärung<br />
abgegeben haben, sind Ihre Stammdaten im BUBE-<br />
System hinterlegt, ebenso Ihre Zahlen von 2012. Diese Daten können<br />
Sie einfach übernehmen und müssen sie nur noch aktualisieren. FK<br />
Nützlich: Leitfaden zur<br />
Energieeffizienz im Handwerk<br />
Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und<br />
Klimaschutz ist ein neuer Leitfaden zur Energieeffizienz<br />
im Handwerk entstanden. Er enthält Materialien und<br />
Beratungswerkzeuge, die sich bei der Energieberatung in den<br />
7 vergleichsweise energieintensiven Gewerken Bäcker, Fleischer,<br />
Friseure, Textilreiniger, Tischler sowie Metall- und Kfz-Handwerk<br />
bewährt haben.<br />
Der Leitfaden ist kostenlos erhältlich und sowohl für Berater wie auch<br />
für Handwerksunternehmen selbst nützlich. Weitere Gewerke werden<br />
nach und nach hinzugefügt. Der Leitfaden steht Beratern, Unternehmen<br />
und allen Interessierten online zur Verfügung (Download unter www.<br />
energieeffizienz-handwerk.de). FK<br />
© kinwun – Fotolia.com<br />
Fahrsicherheitstraining für mehr Sicherheit auf Straßen:<br />
Neue Fördermöglichkeiten der BG Verkehr<br />
Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining führt nachweislich zu einem defensiveren Fahrstil und einem höheren<br />
Risikobewusstsein im Straßenverkehr. Die meisten Berufsgenossenschaften bezuschussen daher die Teilnahme. Die BG Verkehr<br />
weitet ihr Förderangebot im neuen Jahr noch stärker aus.<br />
Neu sind ab 20<strong>17</strong> zusätzliche individuelle Fördermöglichkeiten für<br />
größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Die Trainings finden nach<br />
den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) statt.<br />
die Förderung beantragen unter www.bg-verkehr.de > seminare > fahrsicherheitstraining<br />
(weitere Infos über fahrtraining@bg-verkehr.de) FK<br />
Dabei sollen auch Kennzahlen zum Erfolg von Verkehrssicherheitsaktionen<br />
gewonnen werden und in die Präventionsarbeit einfließen.<br />
Achtung: Anträge gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr und müssen<br />
unbedingt im Voraus gestellt werden! Noch bis zum 28.2.20<strong>17</strong> können Sie<br />
© Thaut Images – Fotolia.com<br />
8