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PDF Datei - Diakonisches Werk Hessen-Nassau

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14 Jahresbericht 2011 Diakonie<br />

heißt: mit den Dekanaten und mit Kirchen -<br />

gemeinden, äußerst wünschenswert. Desiderat<br />

bleibt dabei, dass man sich gegenseitig institutionell<br />

auch vertreten kann: so wie Dekaninnen<br />

und Dekane in den Verwaltungsräten der rDWs<br />

vertreten sind und mit entscheiden, muss es Usus<br />

werden, dass die rDW-Leiter/-innen oder ihre<br />

Vertreter/-innen in der Dekanatssynode oder<br />

dem Dekanatssynodalvorstand sitzen und mitentscheiden<br />

können.<br />

Das Diakoniegesetz formuliert es deutlich:<br />

„Die Kirchengemeinden nehmen (...) diakonische<br />

Aufgaben wahr und leisten dadurch einen sichtbaren<br />

Beitrag zur Verkündigung des Evangeliums.<br />

Zur Durchführung, Förderung und Unterstützung<br />

der diakonischen Arbeit in den Gemeinden und<br />

Dekanaten richtet das Diakonische <strong>Werk</strong> in <strong>Hessen</strong><br />

und <strong>Nassau</strong> unter Beteiligung der Dekanate<br />

auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien<br />

Städte regionale Diakonische <strong>Werk</strong>e ein.“ Die<br />

Aufgaben der rDW unterscheiden sich grundlegend<br />

von denen eines selbstständigen diakonischen<br />

Trägers, der ausschließlich subsidiär und<br />

praktisch ohne Kirchenmittel arbeitet. Die rDW<br />

sind Teil der Kirche in der Region und sollen ei-<br />

nen sichtbaren Beitrag zur Verkündigung des<br />

Evangeliums leisten. „Herz und Mund und Tat und<br />

Leben muss von Christo Zeugnis geben“, wie es in<br />

der gleichnamigen Kantate von Johann Sebastian<br />

Bach heißt. Bleibt die Frage nach der Struktur der<br />

rDW. Ein Verbleiben innerhalb des dann vereinigten<br />

<strong>Werk</strong>es ist nicht möglich, eine Ausgründung<br />

wird erfolgen müssen, dafür werden insbesondere<br />

zwei Optionen in Frage kommen. Einerseits<br />

die Ausgründung aller regionalen Diakonischen<br />

<strong>Werk</strong>e in eine gemeinsame gGmbH mit<br />

dem Diakonischen <strong>Werk</strong> oder der evangelischen<br />

Kirche oder auch beiden als Gesellschafter. Die<br />

zweite Option ist die Gründung eines Zweckverbandes<br />

für Diakonie innerhalb der kirchlichen<br />

Strukturen unter Beibehaltung der regionalen<br />

Verwaltungsräte, aber eines hessenweiten Aufsichtsgremiums,<br />

das sich dann aus den Dekanaten<br />

und der Kirchenverwaltung rekrutieren würde.<br />

Die Veränderung wird Zeit benötigen. Dinge<br />

richtig gut zu machen, kommt vor Schnelligkeit!<br />

Die Fusion der beiden <strong>Werk</strong>e ist für 2013 geplant,<br />

wenn alle Gremien im Jahr 2012 mit- und zu -<br />

gestimmt haben. Danach wird in einer zweiten<br />

Phase in den Jahren 2014 und 2015 die Aus-

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