Mitteilungsblatt der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ...
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Foto: Jendrejewski/Allover/f1 online<br />
Seite 12 S L 5/2001<br />
Wo bleiben unsere<br />
Mitgliedsbeiträge?<br />
Wenn die Beitragsrechnung im Februar<br />
eingeht, beschäftigen sich viele Jäger mit<br />
dieser Frage. An Hand von zwei Unfällen<br />
soll beispielhaft gezeigt werden, wie durch<br />
Unachtsamkeit und mangelnde Sorgfalt<br />
bei <strong>der</strong> Schussabgabe Kosten verursacht<br />
wurden.<br />
Mangelnde Sorgfalt<br />
In Absprache mit einem landwirtschaftlichen<br />
Unternehmen lud ein Jagdpächter zu<br />
einer Gesellschaftsjagd ein. Die Jäger verteilten<br />
sich um einen Maisschlag und warteten<br />
auf Schwarzwild. Ein Traktorist wartete<br />
am Feldrand auf seinen Einsatz. Plötzlich<br />
durchschlug ein Projektil die untere<br />
Frontscheibe des Schleppers und traf den<br />
rechten Unterschenkel des Schlepperfahres.<br />
Eine Trümmerfraktur oberhalb des Knöchels<br />
und ein langwieriger Krankenhausaufenthalt<br />
waren die Folgen.<br />
Die bisherige Kostenübersicht ergab eine<br />
Summe von 129.250,00 DM, davon allein<br />
ca. 121.000,00 DM für die Krankenhausbehandlung.<br />
Eine Unachtsamkeit mit<br />
großen Auswirkungen für die Solidargemeinschaft.<br />
Ein Jahr zuvor ereignete sich ein ähnlicher<br />
Fall. Ein Jäger schoss auf einen plötzlich<br />
auftauchenden Fuchs und traf dabei einen<br />
an<strong>der</strong>en Jäger in beide Kniegelenke. Unachtsamkeit<br />
o<strong>der</strong> Jagdeifer lösten eine Kostenlawine<br />
von bisher mehr als 149.000,00<br />
DM für die Versichertengemeinschaft aus.<br />
Allein für die Heilbehandlung (stationär und<br />
ambulant) wurden 70.000 DM und für Leistungen<br />
<strong>der</strong> sozialen und berufl ichen Re-<br />
habiltation fast 29.000 DM<br />
ausgegeben. Hinzu kommt<br />
eine Rente an den Versicherten.<br />
Zwischenzeitlich ereigneten<br />
sich weitere Jagdunfälle<br />
mit gleicher Ursache:<br />
mangelnde Sorgfalt bei <strong>der</strong><br />
Schussabgabe.<br />
Landwirt durch<br />
Abpraller getroffen<br />
Nach Beendigung <strong>der</strong><br />
Raps mahd fuhr ein Landwirt<br />
zum Abbunkern an<br />
den Feldrand. Während <strong>der</strong><br />
Fahrt bemerkte er plötzlich<br />
einen stechenden Schmerz<br />
im linken Handgelenk mit<br />
starker Blutung. Während<br />
<strong>der</strong> Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
erschienen zwei Jäger<br />
am Unfallort. Für alle Anwesenden<br />
stellte sich die<br />
Frage: Jagdunfall?<br />
Im Krankenhaus wurden Weichteil- und<br />
Knochenverletzungen des linken Handgelenkes<br />
diag nostiziert. Die durchgeführte<br />
Operation bestätigte die Vermutung einer<br />
Schussverletzung. Ein Projektil kam zum<br />
Vorschein. Der genaue Hergang des Geschehens<br />
wird zurzeit noch geklärt.<br />
Jäger trifft Jäger<br />
Während <strong>der</strong> Schweinejagd bemerkte ein<br />
Jäger, wie ein Keiler im Rapsfeld ver-<br />
Von einer erhöhten Sitzposition wie hier <strong>der</strong> Ansitzleiter am<br />
Maisfeld lässt sich das Wild besser ansprechen und eventuelle<br />
Gefährdungen von Personen ausschließen<br />
schwand und kurz darauf an <strong>der</strong> gleichen<br />
Stelle das Feld wie<strong>der</strong> verließ. Der Schuss<br />
verfehlte jedoch das Ziel. Ein an<strong>der</strong>er Jäger,<br />
<strong>der</strong> den Standort des ersten Jägers nicht<br />
einsehen konnte, sah den Keiler kommen<br />
und gab zwei Schüsse ab. Der erste<br />
Jäger wurde von einem abgeprallten Geschossteil<br />
im Gesicht getroffen. Die Ärzte<br />
stellten eine schwere Unterkieferverletzung<br />
mit Backenzahnteilverlusten fest. Dass <strong>der</strong><br />
Keiler erlegt wurde, war an diesen Jagdtag<br />
nur noch nebensächlich.<br />
Die Treibjagdsaison beginnt jetzt und for<strong>der</strong>t<br />
von allen Jägern volle Konzentration<br />
beim Ansprechen des Wildes, insbeson<strong>der</strong>e<br />
vor <strong>der</strong> Abgabe des Schusses.<br />
Achten Sie vor Schussabgabe auf ein<br />
freies Schussfeld!<br />
Nicht umsonst heißt es in <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschrift<br />
VSG 4.4 „Jagd“ Paragraph<br />
3 Absatz 4: „Ein Schuss darf erst abgegeben<br />
werden, wenn sich <strong>der</strong> Schütze vergewissert<br />
hat, dass niemand gefährdet wird.“<br />
Schießen Sie erst, wenn Sie sicher sind,<br />
dass niemand gefährdet wird!<br />
Kulmann<br />
Foto: Kulmann