Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1943/44
Technische Hochschule Dresden
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Abgang<br />
Der Abgang Ist vor Beginn eines Semesters Im Sekretariat anzuzeigen. Dem Studierenden<br />
wird hier ein Formular ausgehändigt. Aus diesem sind alle Formalitäten zu ersehen, die<br />
zur Durchführung des Abganges zu erfüllen sind, wie Abgabe der Matrikel, des Einschreibebuches,<br />
des studentischen Ausweises und die Beibringung der für die einzelnen Fachabteilungen<br />
verschiedenen Entlastungsbescheinigungen.<br />
PraktikantentätIgkeit<br />
Vrn den Maschinen- und Elektroingenieuren und verwandten Fachrichtungen wird<br />
mindestens ein Jahr praktische Tätigkeit, davon 6 Monate vor Beginn des Studiums, gefordert.<br />
Die Gesamtdauer der praktischen Tätigkeit tor Architekten und Bauingenieure beträgt ein<br />
halbes Jahr; sie muß vor Beginn des Hauptexamens abgeleistet sein. Von Vermessungsingenieuren,<br />
Physikern und Mathematikern werden 4 Monate vor Ablegung der Vorprüfung<br />
gefordert. Psychologen haben bei der Meldung zur Diplom-Schlußprüfung eine praktische<br />
Tätigkeit an mindestens drei der in der Prüfungsordnung aufgeführten Einrichtungen zu je<br />
6 Wochen nachzuweisen. Ausländern wird empfohlen, bereits vor Beginn des Studiums die erforderliche<br />
praktische Ausbildung zu erwerben.<br />
Durch das Sekretariat sind die tor alle deutschen Technischen Hochschulen gleichen<br />
"Austohrungsbestimmungen für die praktische Ausbildung der Studierenden des Maschinenbaues,<br />
der Elektrotechnik und der verwandten Fachrichtungen" und das "Merkblatt über die<br />
praktische Tätigkeit der Studierenden des Bauingenieurwesens" zu beziehen. Es ist notwendig,<br />
sich möglichst frühzeitig vor Beginn der praktischen Arbeit über die einschlägigen<br />
Bestimmungen zu unterrichten. Besondere Anfragen sind zu richten an das .. Praktikantenamt<br />
der Fakultät für Maschinenwesen" bzw. die PraktikantensteIle der "Abteilung für Bauingenieurwesen"<br />
.<br />
Prüfungen<br />
I. DIplomprüfungen<br />
Die Technische Hochschule erteilt auf Grund von Diplomprüfungen für das Fach eines<br />
Architekten, Bau-, Vermessungs-, Maschinen-, Elektro- und Textilingenieurs den Grad eines<br />
Diplomingenieurs, für das Fach eines Chemikers den Grad eines Diplom-Chemikers, für Physiker<br />
oder Mathematiker den Grad eines Diplom-Physikers bzw. Diplom-Mathematikers,<br />
für Psychologen den Grad eines Diplom-Psychologen, als Abschluß eines. Studiums der Wirtschafts-<br />
und Sozialwissenschaften den Grad eines Diplom-Volkswirtes und als Abschluß eines<br />
Studiums der Forstwissenschaften den Grad eines Diplom-Forstwirtes. Die Prüfungen bestehen<br />
aus Vorprüfung und Schluß prüfung. Die Diplomprüfung für Architekten, Bau-, Vermessungs-,<br />
Maschinen- und Elektroingenieure an der Technischen Hochschule Dresden gilt<br />
als erste Staatsprüfung im Sinne der Verordnung des Reichsministers des Innern über die<br />
Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst.<br />
Bedingung für die Zulassung zur Diplomprüfung ist im allgemeinen die Beibringung<br />
eines zur Aufnahme als Studierender berechtigenden Zf.'ugnisses. Für die Vorprüfung ist ein<br />
drei- bzw. viersemestriges Studium an einer deutschen Technischen Hochschule, für die Schlußprüfung<br />
der Nachweis der an einer deutschen Technischen Hochschule bestandenen Vorprüfung<br />
und eines in der Regel siebensemestrigen Studiums an einer deutschen Technischen Hochschule<br />
erforderlich. Ein Jahr davon muß an der hiesigen Technischen Hochschule zurückgelegt<br />
worden sein. Ober die Anrechnung von Semestern und Prüfungen an nichtdeutschen Hochschulen<br />
entscheidet das Ministerium für Volksbildung.<br />
Das Nähere enthalten die DiplompTÜfungsordnungen für die einzelnen Fachrichtungen.<br />
Für die an der Fakultät für Forstwissenschaften (Forstliche Hochschule Tharandt) abzulegenden<br />
Prüfungen ist die Prüfungsordnung durch das Sekretariat daselbst zu beziehen.<br />
Zuhörer und Gasthörer werden zu den Diplomprüfungen nicht zugelassen.<br />
11. Prüfung für das Lehramt an Berufsschulen<br />
An der Technischen Hochschule werden Prüfungen abgehalten, deren Bestehen zur Anstellung<br />
im Berufsschuldienst berechtigt. Die Prüfung gliedert sich in eine Vorprüfung und<br />
eine Schlußprüfung. Alles Nähere ist aus der Ordnung der Prüfung für das Lehramt an Berufsschulen<br />
zu ersehen. (Erhältlich in der Berufsschulabteilung [in der Lehrerinnenbildungsanstalt],<br />
Teplitzer Straße 16.)<br />
111. Prüfung für Lebensmittelchemiker<br />
Die Prüfung erfolgt nach der Ministerialverordnung vom 3. Juli 1894. Sie zerfällt In<br />
eine Vorprüfung und eine Hauptprüfung. Nähere Auskunft wird vom Laboratorium tor<br />
Lebensmittel- und Gärungschemie (Mommsenstraße 6) erteilt.