Personal- und Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 1947
Technische Hochschule Dresden
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I<br />
B. Politische Vorbedingungen<br />
Politisch belastete Personen sowie frühere aktive Offiziere <strong>und</strong> Reserveoffiziere<br />
vom Oberleutnant aufwärts werden nicht zugelassen.<br />
Im einzelnen gelten hierzu folgende Bestimmungen:<br />
1. alle ehemaligen Mitglieder der NSDAP (s. Anmerkung zu Punkt 1-8);<br />
2. a) alle ehemaligen Führer der Hj im Range eines Stammführers <strong>und</strong> höher (Jungstammführer<br />
, Mädelringführerin, j<strong>und</strong>mädelringführerin);<br />
b) alle ehemaligen Mitglieder der Hj <strong>und</strong> des BDM, die in diesen Organisationen<br />
eine aktive Tätigkeit entfaltet haben;<br />
3. alle ehemaligen Mitglieder der SA <strong>und</strong> SS;<br />
... alle ehemaligen aktiven Offiziere des Heeres, der Luftwaffe, der Marine <strong>und</strong> der<br />
Polizei;<br />
5. alle ehemaligen Reserveoffiziere, die im Range eines Oberleutnants <strong>und</strong> höher<br />
standen;<br />
6. alle ehemaligen aktiven RAD- <strong>und</strong> OT-Führer sowie alle aktiven Führer der<br />
Speereinheiten ;<br />
7. alle ehemaligen Angehörigen einer Ordensburg, einer N.ationalsozialistischen Erziehungsanstalt<br />
(NAPOLA) oder einer Adolf-Hitler-Schule;<br />
8. Kinder, deren Eltern angesehene aktive Mitglieder der NSDAP <strong>und</strong> deren Gliederungen<br />
waren oder gegen deren Eltern von seiten der Besatzungsmächte besondere<br />
Maßnahmen ergriffen wurden (z. B. Verhaftungen), wenn infolge der<br />
faschistischen Erziehung dieser Menschen eine Gefahr für die demokratische Gesinnung<br />
<strong>und</strong> Haltung der Studentenschaft besteht.<br />
Anmerkung zu Punkt 1-8:<br />
Die Prüfungskommission hat das Recht, Anträge auf Zulassung zum Studium von<br />
Bewerbern, die unter Punkt 1-8 fallen, an das Volksbildungsministerium weiterzuleiten<br />
<strong>und</strong> zu befürworten, wenn die Studienbewerber dokumentarisch belegen können,<br />
daß sie während oder nach dem Kriege gegen den Faschismus gekämpft haben. Bei den<br />
jahrgängen 1919 <strong>und</strong> jünger gelten die Bestimmungen über die jugendamnestie.<br />
Gang der Zulassung<br />
Bewerber um Zulassung zum Studium müssen einen Fragebogen ausfüllen, der im<br />
Sekretariat, Mommsenstraße 13, erhältlich ist.<br />
Außer dem Fragebogen sind einzureichen:<br />
ein ausführlicher Lebenslauf,<br />
Schulabgangszeugnis im Original,<br />
politische Unbedenklichkeitsbescheinigung,<br />
polizeiliches Führungszeugnis,<br />
3 Paßbilder,<br />
eventuell vorhandene Praktikantenzeugnisse.<br />
Die Anmeldungen haben möglichst persönlich unter Vorlegung der erforderlichen<br />
Papiere während der Geschäftszeit zu erfolgen.<br />
Bei Verlust der notwendigen Unterlagen zur Immatrikulation durch kriegsbedingte<br />
Ereignisse hat der Bewerber die Wahrheit seiner Angaben an Eides Statt zu versichern.<br />
Nachweis der politischen <strong>und</strong> militärischen Angaben im Fragebogen durch eine<br />
Bescheinigung des Bürgermeisters oder des jugendausschusses, der antifaschistischen<br />
Parteien des Heimatortes oder durch die Partei, der der Bewerber angehört.<br />
Die Zulassung zum Studium erfolgt nur einmal im jahre, <strong>und</strong> zwar jeweils für<br />
das Wintersemester.<br />
Vormerkungen als Bewerber.werden im Laufe des jahres entgegengenommen.<br />
Ein Anspruch auf Zulassung besteht in keinem Falle.<br />
Der Entscheid über die Zulassung wird schriftlich mitgeteilt.<br />
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