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zur Beschlussfassung - Abgeordnetenhaus von Berlin

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g) nach dem Übereinkommen über internationale Beförderung leicht verderblicher<br />

Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsbedingungen, die für diese<br />

Beförderung zu verwenden sind;<br />

(10) der Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes<br />

erlassenen Rechtsverordnungen, mit Ausnahme der Aufgaben im Zusammenhang<br />

mit Straßenbahnen, der Genehmigung für Tarife und Beförderungsbedingungen für<br />

den ÖPNV sowie der Ermächtigung zum Erlass <strong>von</strong> Rechtsverordnungen;“<br />

dd) Der bisherige Absatz 9 wird der neue Absatz 11 und erhält die folgende Fassung:<br />

„(11) die Ordnungsaufgaben im Zusammenhang mit Lotterien, Ausspielungen und der<br />

Durchführung und Vermittlung <strong>von</strong> Sportwetten, soweit nicht die Bezirksämter (Nummer<br />

21 Abs. 2 Buchstabe d) zuständig sind.“<br />

g) Nummer 35 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Absatz 3 Buchstabe h wird nach den Worten „der Erteilung <strong>von</strong>“ das Wort „Anordnungen“<br />

und unmittelbar anschließend ein Komma eingefügt.<br />

bb) In Absatz 7 wird der den Absatz abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt.<br />

cc) Nach Absatz 7 wird der folgende Absatz 8 angefügt:<br />

„(8) die Erteilung <strong>von</strong> Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung<br />

in Bezug auf Halt- und Parkverbote (§ 12 der Straßenverkehrs-<br />

Ordnung) und in Bezug auf die Verwendung <strong>von</strong> blauem und gelbem Blinklicht (§ 38 der<br />

Straßenverkehrs-Ordnung).“<br />

Artikel II<br />

Änderung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung<br />

<strong>von</strong> Ordnungswidrigkeiten<br />

In § 1 Nr. 9 der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung <strong>von</strong><br />

Ordnungswidrigkeiten vom 29. Februar 2000 (GVBl. S. 249), die zuletzt durch Artikel IV des Gesetzes<br />

vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 253) geändert wurde, werden die Worte „Landeseinwohneramt<br />

<strong>Berlin</strong>“ durch die Worte „Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten“ ersetzt.<br />

Artikel III<br />

Änderung des Gesetzes über das Verfahren der <strong>Berlin</strong>er Verwaltung<br />

In § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren der <strong>Berlin</strong>er Verwaltung vom 8. Dezember 1976<br />

(GVBl. S. 2735, 2898), das zuletzt durch Artikel VI des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 253)<br />

geändert wurde, wird das Wort „Landeseinwohneramt" durch die Worte „Landesamt für Bürger-<br />

und Ordnungsangelegenheiten" ersetzt.<br />

Artikel IV<br />

Änderung des Gesetzes <strong>zur</strong> Ausführung des Passgesetzes<br />

In § 1 Satz 1 und § 2 des Gesetzes <strong>zur</strong> Ausführung des Passgesetzes vom 8. Dezember 2000<br />

(GVBl. S. 515, 517), werden jeweils die Worte „Landeseinwohneramt <strong>Berlin</strong>" durch die Worte<br />

„Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten" ersetzt.<br />

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