zur Beschlussfassung - Abgeordnetenhaus von Berlin
zur Beschlussfassung - Abgeordnetenhaus von Berlin
zur Beschlussfassung - Abgeordnetenhaus von Berlin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
a) Antriebsart,<br />
b) Höchstgeschwindigkeit (km/h),<br />
c) Hubraum (cm3),<br />
d) zulässiges Gesamtgewicht (kg), Leergewicht (kg), Nutz- oder Aufliegelast (kg), zulässige Anhängelast<br />
(kg) beim Mitführen <strong>von</strong> Anhängern mit und ohne Bremse, zulässige Achslasten (kg)<br />
vorn, mitten und hinten, zulässige Sattellast (kg) bei Sattelanhängern, Kranlast (t) und Ausladung<br />
(m) bei Kranwagen,<br />
e) Zahl der Achsen mit und ohne Antrieb, Angabe über das Vorhandensein <strong>von</strong> Gleisketten,<br />
f) Zahl der Sitzplätze einschließlich Führersitz und Notsitze, Steh- und Liegeplätze,<br />
g) bei Tankwagen: Rauminhalt des Tanks (m3),<br />
h) bei Kraftfahrzeugen mit Druckluftbremsanlage: Überdruck am Bremsanschluß (bar) bei Einleitungs-<br />
und Zweileitungsbremse,<br />
i) Leistung (kW bei min-1),<br />
k) Anhängekupplung mit Form und Größe oder Prüfzeichen,<br />
l) Länge, Breite und Höhe (Maß über alles; mm), Größe der Ladefläche (m2) bei Personenkraftwagen<br />
nach § 23 Abs. 1 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Pkw-Kombi),<br />
m) Größenbezeichnung der Reifen vorn, mitten und hinten,<br />
n) Standgeräusch und Fahrgeräusch [dB(A)],<br />
o) weitere Angaben, soweit deren Eintragung in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben oder zugelassen<br />
ist,<br />
8. regelmäßiger Standort des Fahrzeugs,<br />
9. die Verwendung des Fahrzeugs als Taxi, Mietwagen, <strong>zur</strong> Vermietung an Selbstfahrer, im freigestellten<br />
Schülerverkehr, als Kraftomnibus im Linienverkehr oder eine sonstige Verwendung, soweit sie<br />
nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder einer sonstigen auf § 6 des Straßenverkehrsgesetzes<br />
beruhenden Rechtsvorschrift der Zulassungsbehörde anzuzeigen oder in den Fahrzeugpapieren<br />
einzutragen ist,<br />
10. bei Fahrzeugen, für die ein Fahrzeugbrief ausgefertigt wurde: Verfügungsberechtigter über den<br />
Fahrzeugbrief,<br />
11. folgende Daten über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: a) Name und Anschrift oder<br />
Schlüsselnummer des Versicherers,<br />
b) Nummer des Versicherungsscheins oder der Versicherungsbestätigung,<br />
c) Beginn des Versicherungsschutzes,<br />
d) Versicherungssumme für Personenschäden,<br />
e) Befreiung <strong>von</strong> der gesetzlichen Versicherungspflicht.<br />
(2) Bei der Zuteilung eines roten Kennzeichens oder eines Kurzzeitkennzeichens (§ 28 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)<br />
sind der Zulassungsbehörde vom Antragsteller die in Absatz 1 Nr. 11 bezeichneten<br />
Daten über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie bei Kurzzeitkennzeichen zusätzlich<br />
das Ende des Versicherungsschutzes mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.<br />
(3) Bei der Zuteilung eines besonderen Kennzeichens nach § 7 Abs. 2 der Verordnung über internationalen<br />
Kraftfahrzeugverkehr in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9232-4, veröffentlichten<br />
bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 13. Dezember 1985 (BGBl. I S.<br />
2276) geändert worden ist, sind der Zulassungsbehörde vom Antragsteller folgende Fahrzeugdaten mitzuteilen<br />
und auf Verlangen nachzuweisen:<br />
1. Fahrzeug- und Aufbauart,<br />
2. Hersteller, Typ und Ausführung des Fahrzeugs,<br />
3. Fahrzeug-Identifizierungsnummer,<br />
4. die bisherige Zulassung oder das bisherige Kennzeichen,<br />
5. folgende Daten über Beschaffenheit und Ausrüstung des Fahrzeugs: a) Antriebsart,<br />
b) Höchstgeschwindigkeit (km/h),<br />
c) Hubraum (cm3),<br />
d) Leistung (kW bei min-1),<br />
e) zulässiges Gesamtgewicht (kg) und Leergewicht (kg),<br />
f) Zahl der Sitzplätze einschließlich Führersitz,<br />
6. Farbe des Fahrzeugs,