Manual für Lehrgangsteilnehmer - Bezirksregierung Detmold
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Fortbildung Sport <strong>für</strong> Lehrkräfte der BR <strong>Detmold</strong>: Wintersport<br />
6 Leitungspersonal im Wintersport<br />
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Als Leitungspersonal können eingesetzt werden:<br />
A schulisches Personal:<br />
• Lehrkräfte. Das sind Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchG.<br />
• pädagogisches Personal im Sinne des §58 SchG<br />
B nichtschulisches Personal<br />
• Externe Fachkräfte, z. B.: Trainer, Übungsleiter, Experten mit besonderen,<br />
nachgewiesenen Qualifikationen (Zertifikate o.Ä.)<br />
Zur Unterstützung des Leitungspersonals kann weiteres Personal (Schüler,<br />
Erziehungsberechtigte…) eingesetzt werden.<br />
Sie haben als Leiter, bzw. Begleiter schulischer Veranstaltungen alle einschlägigen<br />
Vorschriften zur Aufsichtsführung und Sicherheit einzuhalten.<br />
Die Schulleiter entscheiden über den Einsatz des Leitungspersonals im Schulsport. Sie<br />
stellen sicher, dass Aufsicht und Sicherheitsförderung im Sinne des § 57 SchG in<br />
Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs.1 (Aufsicht; s. BASS 12-08 Nr. 1)<br />
wahrgenommen werden und dass das Leitungspersonal alle schulsportlichen<br />
Veranstaltungen unter Beachtung der Bildungs- und Erziehungsziele plant und durchführt.<br />
6.1 Fachliche Voraussetzungen<br />
Das im Wintersport eingesetzte Leitungspersonal muss die entsprechenden fachlichen<br />
Voraussetzungen besitzen. Es muss im Einzelnen folgende Qualifikationen besitzen:<br />
• Kenntnisse über die physiologische Entwicklungssituation der Schülerinnen und<br />
Schüler,<br />
• die physische, psychische und soziale Disposition der Schülerinnen und Schüler<br />
einschätzen können,<br />
• Kenntnisse über die Sachstruktur der durchgeführten Wintersportarten (theoretische<br />
Grundlagen)<br />
• praktische Erfahrungen,<br />
• Fähigkeit, den Unterricht unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben <strong>für</strong> den<br />
Schulsport, der Lehrpläne und spezifischer didaktisch-methodischer Grundsätze zu<br />
gestalten (Berücksichtigung heißt: nicht im Gegensatz zu den Vorgaben!!!)<br />
• Demonstrationsfähigkeit elementarer Fahrtechniken<br />
• differenzierte methodische Vorgehensweisen und spezifische Vermittlungsformen <strong>für</strong><br />
ängstliche oder motorisch schwächere Schülerinnen und Schüler anwenden können.<br />
• Material- und Sicherheitskunde sowie Materialwartung<br />
• besondere Risiken und Maßnahmen der Sicherheitsförderung kennen<br />
Jede Lehrkraft, die Unterricht im alpinen Skilaufen erteilt, muss in der Lage sein,<br />
falsch eingestellte Sicherheitsbindungen der Schülerinnen und Schüler im Gelände zu<br />
korrigieren, um eine Gefährdung abzuwenden. Sollte dies von der Lehrkraft nicht<br />
vorgenommen werden können, ist im Einzelfall abzuwägen, ob ein begleiteter Abstieg<br />
mit abgeschnallten Ski zumutbar und die sicherere Alternative zu einer Abfahrt mit<br />
falsch eingestellter Bindung ist.<br />
Zusätzliche fachliche Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gesamtleitung von Schulskifahrten<br />
Die Gesamtleitung (GL) muss immer in der Hand einer Lehrkraft liegen. Die Fachaufsicht<br />
kann an weiteres Leitungspersonal (s.o.) abgegeben werden. Die GL hat das Recht,