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Manual für Lehrgangsteilnehmer - Bezirksregierung Detmold

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Fortbildung Sport <strong>für</strong> Lehrkräfte der BR <strong>Detmold</strong>: Wintersport<br />

6 Leitungspersonal im Wintersport<br />

- 24 -<br />

Als Leitungspersonal können eingesetzt werden:<br />

A schulisches Personal:<br />

• Lehrkräfte. Das sind Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchG.<br />

• pädagogisches Personal im Sinne des §58 SchG<br />

B nichtschulisches Personal<br />

• Externe Fachkräfte, z. B.: Trainer, Übungsleiter, Experten mit besonderen,<br />

nachgewiesenen Qualifikationen (Zertifikate o.Ä.)<br />

Zur Unterstützung des Leitungspersonals kann weiteres Personal (Schüler,<br />

Erziehungsberechtigte…) eingesetzt werden.<br />

Sie haben als Leiter, bzw. Begleiter schulischer Veranstaltungen alle einschlägigen<br />

Vorschriften zur Aufsichtsführung und Sicherheit einzuhalten.<br />

Die Schulleiter entscheiden über den Einsatz des Leitungspersonals im Schulsport. Sie<br />

stellen sicher, dass Aufsicht und Sicherheitsförderung im Sinne des § 57 SchG in<br />

Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs.1 (Aufsicht; s. BASS 12-08 Nr. 1)<br />

wahrgenommen werden und dass das Leitungspersonal alle schulsportlichen<br />

Veranstaltungen unter Beachtung der Bildungs- und Erziehungsziele plant und durchführt.<br />

6.1 Fachliche Voraussetzungen<br />

Das im Wintersport eingesetzte Leitungspersonal muss die entsprechenden fachlichen<br />

Voraussetzungen besitzen. Es muss im Einzelnen folgende Qualifikationen besitzen:<br />

• Kenntnisse über die physiologische Entwicklungssituation der Schülerinnen und<br />

Schüler,<br />

• die physische, psychische und soziale Disposition der Schülerinnen und Schüler<br />

einschätzen können,<br />

• Kenntnisse über die Sachstruktur der durchgeführten Wintersportarten (theoretische<br />

Grundlagen)<br />

• praktische Erfahrungen,<br />

• Fähigkeit, den Unterricht unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben <strong>für</strong> den<br />

Schulsport, der Lehrpläne und spezifischer didaktisch-methodischer Grundsätze zu<br />

gestalten (Berücksichtigung heißt: nicht im Gegensatz zu den Vorgaben!!!)<br />

• Demonstrationsfähigkeit elementarer Fahrtechniken<br />

• differenzierte methodische Vorgehensweisen und spezifische Vermittlungsformen <strong>für</strong><br />

ängstliche oder motorisch schwächere Schülerinnen und Schüler anwenden können.<br />

• Material- und Sicherheitskunde sowie Materialwartung<br />

• besondere Risiken und Maßnahmen der Sicherheitsförderung kennen<br />

Jede Lehrkraft, die Unterricht im alpinen Skilaufen erteilt, muss in der Lage sein,<br />

falsch eingestellte Sicherheitsbindungen der Schülerinnen und Schüler im Gelände zu<br />

korrigieren, um eine Gefährdung abzuwenden. Sollte dies von der Lehrkraft nicht<br />

vorgenommen werden können, ist im Einzelfall abzuwägen, ob ein begleiteter Abstieg<br />

mit abgeschnallten Ski zumutbar und die sicherere Alternative zu einer Abfahrt mit<br />

falsch eingestellter Bindung ist.<br />

Zusätzliche fachliche Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gesamtleitung von Schulskifahrten<br />

Die Gesamtleitung (GL) muss immer in der Hand einer Lehrkraft liegen. Die Fachaufsicht<br />

kann an weiteres Leitungspersonal (s.o.) abgegeben werden. Die GL hat das Recht,

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