SB_01_17_Final
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Starnberger Bote 14 Steuer & Recht<br />
Steuerliche Hinweise und Tipps<br />
I Steuervorteile für Elektroautos<br />
Der Gesetzgeber (BR- Drucks. 523/16)<br />
hat die steuerliche Förderung für<br />
Elektroautos wie folgt verbessert:<br />
− KFZ-Steuer-Befreiung auf zehn Jahre<br />
für Elektroautos, die vom 1.1.2<strong>01</strong>6 bis<br />
zum 31.12.2020 angeschafft werden,<br />
ebenso für verkehrsrechtlich genehmigte<br />
Elektro-Umrüstung des Pkws.<br />
− Ermöglicht der Arbeitgeber seinen<br />
Arbeitnehmern ihre Elektro - und<br />
Hybridelektroautos kostenlos im<br />
Betrieb aufzuladen, so bleibt dieser<br />
Vorteil steuerfrei. Dies gilt sowohl für<br />
Dienstfahrzeuge als auch für private<br />
Fahrzeuge. Übereignet der Arbeitgeber<br />
dem Arbeitnehmer die Ladevorrichtung<br />
kostenlos oder verbilligt, so ist der geldwerte<br />
Vorteil grundsätzlich steuerpflichtig.<br />
Der Arbeitgeber kann diesen Vorteil<br />
aber auch mit 25 % pauschal versteuern.<br />
Sowohl die Steuerbefreiung als auch die<br />
Pauschalierung setzen voraus, dass die<br />
Vorteile zusätzlich zum Lohn gewährt<br />
werden.Diese Regelung ist befristet bis<br />
zum 31.12.2020.<br />
II Forderungsausfall rechtzeitig<br />
erklären<br />
Die Umsatzsteuer entsteht für die meisten<br />
Unternehmer (Soll- Versteuerung) schon<br />
dann, wenn sie ihre Leistung erbracht<br />
haben.Die Umsatzsteuer ist also unabhängig<br />
davon fällig, ob der Unternehmer<br />
das Entgelt schon vereinnahmt hat oder<br />
nicht. Allerdings kann der Unternehmer<br />
die Bemessungsgrundlage für seinen<br />
Umsatz mindern und somit auch die<br />
Umsatzsteuer, wenn er auf absehbare<br />
Zeit nicht mehr mit der Zahlung bzw.<br />
Restzahlung seiner Forderung rechnen<br />
kann. Sollte also der Unternehmer<br />
erfahren , dass seine Forderung wegen<br />
Insolvenz seines Kunden uneinbringlich<br />
wurde, hat der Unternehmer im gleichen<br />
Jahr die Forderungsminderung in seiner<br />
Buchhaltung einzubuchen (vgl. BFH,<br />
Beschluss vom 6.9.2<strong>01</strong>6- V B 52/16 ,NV).<br />
III Selbständig tätige Kindertagespfleger/in<br />
Nach dem neuen BMF- Schreiben vom<br />
22.9.2<strong>01</strong>6 -IV C6-S 2246/07/10002.005<br />
können selbständig tätige<br />
Kindertagespflegepersonen frei wählen,<br />
ob sie ihre tatsächlich angefallenen<br />
Kosten (zu empfehlen, wenn<br />
Verluste entstehen) oder pauschale<br />
Betriebsausgaben geltend machen.<br />
Für den Fall des Pauschalabzuges können<br />
sie einen Betrag von 300.-. € je Kind und<br />
Monat als Betriebsausgaben abziehen.<br />
Der pauschale Betriebsausgabenabzug<br />
ist im Fall des Verlustes begrenzt<br />
und sogar ausgeschlossen, wenn<br />
die Kinderbetreuung im Haushalt der<br />
Eltern des Kindes oder kostenlos überlassenen<br />
Räumen stattfindet. Fällt die<br />
Betreuungszeit für das Kind geringer<br />
aus, so muss die Monatspauschale (40<br />
Stunden/Woche) zeitanteilig gekürzt<br />
werden.<br />
Haftung für Hyperlinks:<br />
Urheberverletzungen auf fremden Webseiten können teuer werden!<br />
Haben Sie eine Webseite? Wenn ja, dann<br />
haben Sie vielleicht auf Inhalte anderer<br />
Onlineangebote verlinkt. Vorsicht! Unsere<br />
Europäische Rechtsprechung hat die<br />
Haftung für Urheberrechtsverletzungen<br />
durch Links ganz erheblich erweitert.<br />
Unter dem Deckmantel eines ansonsten<br />
angeblich nicht gewahrten<br />
Schutzes des Urhebers wurde ein neues<br />
Millionengeschäft der Kolleginnen und<br />
Kollegen aus der Abmahnsparte aus der<br />
Taufe gehoben.<br />
Aber der Reihe nach:<br />
Bisher gab es einen Standard: Man haftet<br />
auf keinen Fall für Urheberrechtsverletzungen,<br />
die der Betreiber der verlinkenden<br />
Seite weder erkennen noch<br />
überprüfen kann. Schon der gesunde<br />
Menschenverstand sagte einem, dass<br />
dieser ja kaum wissen kann, ob auf<br />
der fremden Seite eine redaktionelle<br />
Leistung eines Dritten ohne dessen<br />
Zustimmung verwendet wurde oder ob<br />
ein veröffentlichtes Bild auf der Seite<br />
Urheberrechte verletzt (Anm.: Die häufigste<br />
Rechtsverletzung im Internet ist die<br />
Urheberrechtsverletzung, also die widerrechtliche<br />
Veröffentlichung eines fremden<br />
Bildes, Fotos, Textes oder Melodie).<br />
Dieser Standard ist bzw. war schlichtweg<br />
die wichtigste Rahmenbedingung für<br />
die massenhafte Einrichtung von Links<br />
weltweit. Heute ist die Verlinkung von<br />
Webseiten ein grundlegendes Feature<br />
für die Funktionsweise des Internets (z.<br />
B. bei Suchmaschinen usw.) geworden.<br />
Der EuGH (Urt. 08.09.2<strong>01</strong>6; Az.<br />
C-160/15 – GS Media) hat nun diesen<br />
grundlegenden Haftungsgrundsatz<br />
überwiegend abgeschafft und eine<br />
Urheberrechtsverletzung durch das<br />
Setzen eines Links festgestellt. Das<br />
LG Hamburg ist diesem Urteil durch<br />
Beschluss vom 18.11.2<strong>01</strong>6 Az.: 310 O<br />
402/16 als erstes deutsches Gericht<br />
gefolgt.<br />
Was heißt das genau:<br />
Jeder Link birgt nun die Gefahr in sich,<br />
dass man für Urheberrechtsverletzungen<br />
auf der verlinkten Seite haftet. In der<br />
Praxis wird dies zu vielen teuren<br />
Unterlassungsverfahren (=Beseitigung<br />
IV Erweiterung der Steuervorteile<br />
bei haushaltsnaher Dienst- und<br />
Handwerkerleistungen<br />
Gemäß einem weiteren neuen BMF-<br />
Schreiben vom 9.11.2<strong>01</strong>6- IV C8- S<br />
2296-b/07/10003.008 wurden folgende<br />
Verbesserungen für den Steuerzahler<br />
vorgenommen.<br />
− für den Haushalt : Kosten für haushaltsnahe<br />
Dienst-und Handwerkerleistungen<br />
sind zwar nach wie vor nur steuerlich<br />
begünstigt, wenn sie im Haushalt<br />
erbracht werden. Neu ist allerdings, dass<br />
der Haushalt nun nicht mehr strikt durch<br />
die Grundstücksgrenzen begrenzt wird.<br />
So sind auch auch Leistungen auf den<br />
öffentlichen angrenzenden Wegen (wie<br />
z.B. Lohnkosten für den Winterdienst auf<br />
den öffentlichen Gehwegen ) begünstigt.<br />
− Für die Prüfdienste: nun sind auch<br />
Kosten von im Haushalt erbrachten<br />
Prüfdiensten (wie z.B. Kontrolle von<br />
Blitzschutzanlagen, Aufzügen, ect.)<br />
abzugsfähig.<br />
− Hausnotrufsystem: Die Kosten für<br />
ein Hausnotrufsystem können nun als<br />
haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen<br />
werden, wenn sie innerhalb des<br />
betreuten Wohnen anfallen.<br />
− Haustierbetreuung: Auch die<br />
Lohnkosten für die Betreuung und Pflege<br />
eines Haustiers können nun als haushaltsnahe<br />
Dienstleistungen berücksichtigt<br />
werden, wenn die Leistung innerhalb<br />
des Haushalts erbracht werden<br />
(z.B. Fellpflege, Füttern, Kosten für das<br />
Ausführen des Haustieres)<br />
und künftige Unterlassung der Verlinkung)<br />
und Schadensersatzprozessen führen.<br />
Während nicht gewerbliche Webseitenbetreiber<br />
durch das Argument „ich<br />
hab’s nicht gewusst und nicht wissen<br />
können“ noch eine Chance haben, der<br />
Inanspruchnahme zu entgehen, so haben<br />
gewerbliche Webseitenbetreiber diese<br />
Möglichkeit faktisch kaum. Hier bestimmt<br />
der EuGH ohne schlechtes Gewissen:<br />
„Im Übrigen kann, wenn Hyperlinks mit<br />
Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden,<br />
von demjenigen, der sie gesetzt<br />
hat, erwartet werden, dass er die erforderlichen<br />
Nachprüfungen vornimmt, um<br />
sich zu vergewissern, dass das betroffene<br />
Werk auf der Website, zu der die<br />
Hyperlinks führen, nicht unbefugt veröffentlicht<br />
wurde, so dass zu vermuten ist,<br />
dass ein solches Setzen von Hyperlinks<br />
in voller Kenntnis der Geschütztheit<br />
des Werks und der etwaig fehlenden<br />
Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber zu<br />
seiner Veröffentlichung im Internet vorgenommen<br />
wurde.“ Auf Deutsch: Ist der<br />
Webseitenbetreiber gewerblich, wird<br />
V Grunderwerbsteuer<br />
Die Grunderwerbsteuer wird nicht herabgesetzt,<br />
obwohl der Kaufpreis nicht<br />
bezahlt wird.<br />
Die Höhe der Grunderwerbsteuer<br />
richtet sich nach dem Wert der<br />
Gegenleistung (Kaufpreis einschließlich<br />
weiterer Leistungen des Verkäufers).<br />
Die Grunderwerbsteuer wird nicht<br />
nachträglich herabgesetzt, wenn<br />
der Käufer in Insolvenz gerät und<br />
den Kaufpreis nicht bzw. nicht vollständig<br />
bezahlt. Die Bewertung einer<br />
Kaufpreisforderung muss zum Zeitpunkt<br />
des Kaufvertragsabschlusses erfolgen.<br />
Besondere Umstände, die einen<br />
höheren oder niedrigeren Wertansatz<br />
begründen, dürfen nur dann einbezogen<br />
werden, wenn sie bereits bei<br />
Kaufvertragsabschluss vorgelegen<br />
haben.<br />
Ausnahme gemäß § 16 Abs.3<br />
GrEStG, wenn innerhalb von zwei<br />
Jahren seit Entstehung der Steuer die<br />
Kaufpreisforderung herabgesetzt wird<br />
(vgl. BFH-Urteil vom 12.5.2<strong>01</strong>6- II R<br />
39/14 ).<br />
VI Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag<br />
Bei Immobilien im Privatvermögen, die<br />
zu Wohnzwecken vermietet werden,<br />
wird der Gebäudeanteil mit 2 % der<br />
Anschaffungskosten abgeschrieben.<br />
Deshalb gilt je höher der Wert des<br />
Gebäudes, desto höher der Betrag der<br />
Abschreibung. Wird im Notarvertrag nur<br />
ein Gesamtkaufpreis (Grundstück- +<br />
Gebäudewert) für die Immobilie genannt,<br />
dann legt das Finanzamt die Aufteilung<br />
zwischen Grundstück und Gebäude nach<br />
einem bestimmten Aufteilungsschlüssel<br />
fest. Eine Abweichung hiervon ist<br />
nur durch ein kostenpflichtiges<br />
Sachverständigengutachten zu widerlegen.<br />
Enthält jedoch der Notarvertrag bereits<br />
eine angemessene Kaufpreisaufteilung<br />
zwischen Grundstück und Gebäude<br />
muss das Finanzamt nachweisen, dass<br />
die vorgenommene Aufteilung unzutreffend<br />
ist (Umkehr der Beweislast).<br />
PROTECTA Steuerberatungs GmbH,<br />
Dr. jur. Roland Rehm, Wittelsbacherstr. 20<br />
82319 Starnberg, www.protecta.org<br />
ihm erst einmal Vorsatz unterstellt, bis<br />
das Gegenteil feststeht. Dass dies in<br />
den bei uns geltenden rechtsstaatlichen<br />
Grundsatz der Unschuldsvermutung<br />
nicht reinpasst, scheint zumindest<br />
für das LG Hamburg unwesentlich zu<br />
sein. Leider steht zu befürchten, dass<br />
die gesamte deutsche Justiz diesen<br />
europarechtlichen Nonsens in die<br />
nationalen Rechtsprechung übernehmen<br />
muss und daher auch wird. Wie<br />
so oft wird das Streben der europäischen<br />
Vereinheitlichung gegen unsere<br />
nationalen Verfassungsstandards<br />
(Unschuldsvermutung) gewinnen.<br />
Für Sie heißt das leider, dass Sie<br />
Haftungsrisiken eingehen, die Sie nicht<br />
kontrollieren können, wenn Sie auch<br />
künftig auf Ihrer Seite Hyperlinks setzen.<br />
Bitte überlegen Sie daher genau, ob und<br />
wenn ja, welche Hyperlinks Sie künftig<br />
auf Ihrer Webseite verwenden.<br />
Michael Forster, Rechtsanwalt,<br />
Raiffeisenstr. 9, 82346 Andechs,<br />
www.ra-forster.eu