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SB_01_17_Final

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Stellungname der Obersten Baubehörde:<br />

B2 - Tunnel: Ja ! Umfahrung: Nein ?<br />

Editorial<br />

Titelthema<br />

Notizen aus dem Rat<br />

Museum Starnberger See /<br />

BDS – Jahresempfang der<br />

Selbständigen im Landtag<br />

Steuer & Recht<br />

S. 3<br />

S. 5/6/8<br />

S. 10<br />

S. 12<br />

S. 14<br />

Tunnel Ettendorf/Traunstein<br />

Jann - Trasse/Würmüberquerung<br />

Impressum<br />

S. 15<br />

Montage: Peter Riemann<br />

1. Ausgabe März 2<strong>01</strong>7<br />

Starnberger<br />

Bote<br />

Zeitung für Starnberg mit seinen Ortsteilen<br />

Hadorf, Hanfeld, Landstetten, Leutstetten<br />

Percha, Perchting, Söcking und Wangen<br />

Mitteilungen der Stadt im Sonderteil<br />

an Haushalte und Geschäfte<br />

Herausgeber:<br />

BDS Bayern e.V.,<br />

Ortsverband Starnberg<br />

Der Stadtrat im Ministerium… das Gesprächsprotokoll<br />

Foto Peter Riemann<br />

Westumfahrung als Ergänzung zum B2 - Tunnel


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Starnberger Bote 3 Editorial<br />

Liebe Starnberger,<br />

es ist viel passiert in den letzten<br />

Monaten, und das Jahr ist mit Pauken<br />

und Trompeten neu gestartet. Mit<br />

Trump wurde ein nationalistischer<br />

Abschottungsbefürworter Präsident der<br />

USA, der multilateralen und globalen<br />

Handelsabkommen grundsätzlich misstraut<br />

und nun als erste Amtshandlung<br />

das pazifische Abkommen TPP aufgekündigt<br />

hat. Damit dürfte wohl auch<br />

das Handelsabkommen TTIP vom Tisch<br />

sein. Wie sich dieser politische Atavismus<br />

auswirken wird, kann noch niemand<br />

abschätzen, aber die globale wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Vernetzung<br />

wird sicher nicht leichter werden.<br />

Da ist es zumindest auf regionaler<br />

Ebene ein Lichtblick, dass Ende letzten<br />

Jahres die GfW Starnberg mit dem<br />

Tourismusverein Starnberg fusioniert ist,<br />

was auf äußerst positive synergetische<br />

Effekte für wirtschaftliche Entwicklungen<br />

hoffen lässt. Ich bin Ende letzten Jahres<br />

zur 1. Vorsitzenden des BDS Starnberg<br />

gewählt worden und sehe meine Aufgabe<br />

nun darin, diese Effekte auf der Seite des<br />

BDS zu unterstützen. Hilfreich ist dabei<br />

sicher, dass der BDS weiterhin mit 1%<br />

an der neuen gwt – Gesellschaft für<br />

Wirtschafts- und Tourismusentwicklung<br />

im Landkreis Starnberg mbH beteiligt<br />

ist, ebenso wie mein Unternehmen als<br />

Gründungsmitglied des Unternehmerverbandes<br />

UWS Starnberg weiterhin<br />

Anteile an der neu gegründeten<br />

Gesellschaft hält. Ich werde mich daher<br />

als Vorsitzende des BDS Starnberg in<br />

den verschiedenen Gremien für die wirtschaftliche<br />

Vernetzung und die damit<br />

hoffentlich auch verbundene Erweiterung<br />

regionaler Wertschöpfungsketten stark<br />

machen.<br />

Kurz noch zu meiner Person: Ich bin<br />

seit Januar 2<strong>01</strong>4 geschäftsführende<br />

Gesellschafterin der Firma Ulenspiegel<br />

Druck GmbH & Co. KG. Gemeinsam mit<br />

meinen beiden Kollegen Stephan Maier<br />

und Christoph Merk übernahm ich die<br />

Ulenspiegel Druck GmbH. Wir sind ein<br />

kleines mittelständisches Unternehmen<br />

mit zehn Mitarbeitern und einem Azubi.<br />

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uns als regionaler Druckpartner für den<br />

Landkreis Starnberg.<br />

Ich wünsche Ihnen, liebe Starnberger<br />

Bürgerinnen und Bürger eine gute Zeit<br />

und freue mich auf viele intensive und<br />

zukunftsweisende Begegnungen.<br />

Herzlichst<br />

Ihre Barbara Classen<br />

1. Vorsitzende Bund der Selbstständigen<br />

Gewerbeverband Starnberg Ortsgruppe<br />

des BDS Bayern e.V.<br />

Liebe Mitbürger,<br />

es ist nicht viel passiert… in punkto<br />

Umfahrung. Dabei hatte der Stadtrat im<br />

Juli 2<strong>01</strong>4 einstimmig (!) beschlossen,<br />

es solle bis 20.10. 2<strong>01</strong>4 ein realistisches<br />

Konzept vorgelegt werden.<br />

Was dann die Rathauschefin vorschlug,<br />

war ein „Verkehrsentwicklungsplan“,<br />

den der Rat im Herbst 2<strong>01</strong>4 unter<br />

großem Erwartungsdruck auf den Weg<br />

brachte. Inzwischen wissen wir, ein<br />

echter VEP, ein konzeptionelles, übergeordnetes<br />

Steuerungsinstrument,<br />

das Ziele und Strategien der<br />

Stadtentwicklung im Bereich Verkehr<br />

darstellt, liegt bis heute nicht vor.<br />

Stattdessen: Bürgeraufruhr (Rheinlandund<br />

Wittelsbacherstrasse), viele<br />

Smileys und Tempo 30 – Diskussionen.<br />

In der Regel schafft ein VEP in 10 - 15<br />

Jahren den Rahmen für die verkehrliche<br />

Entwicklung einer Kommune. Er<br />

setzt verlässliche Daten der Einwohnerund<br />

Mobilitätsstatistik voraus und die<br />

Einbindung der Konzepte in übergeordnete<br />

Planungen, ebenso wie in jene von<br />

Nachbarkommunen.<br />

Nichts dergleichen in der Kreisstadt!<br />

Das von hinten aufgezäumte Pferd<br />

musste sich auf ausgetretenen<br />

Planungspfaden bewegen und stand,<br />

als das beauftragte Büro SHP mit vagen<br />

Umfahrungsoptionen herausrückte, wie<br />

der Ochs vorm Scheunentor.<br />

Im November 2<strong>01</strong>5 forderten CSU/<br />

UWG/SPD/Grüne die Bürgermeisterin<br />

auf, endlich für Klarheit hinsichtlich der<br />

im Wahlkampf versprochenen Nord-/<br />

Ost Umfahrung zu sorgen. Oberste<br />

Priorität sollten Kontakte mit den<br />

Behörden haben.<br />

Das wichtigste Gespräch mit der<br />

Obersten Baubehörde fand kürzlich<br />

statt. Es ist hier veröffentlich und zeigt:<br />

für den Entlastungs-Tunnel ist es „5<br />

vor 12“. Doch egal was kommt, er<br />

bleibt lt. OBB als Projekt bis 2030<br />

im BVWP und verhindert als bessere<br />

Alternative „eine“ Umfahrung,<br />

die ins eher Unwahrscheinliche<br />

entschwunden ist…<br />

Peter Riemann, Ltd. Redakteur<br />

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D-155-0<strong>01</strong>26


Starnberger Bote 5 Titelthema<br />

Der Stadtrat im Ministerium - das Gesprächsprotokoll<br />

B2, Entlastungstunnel Starnberg und<br />

mögliche Alternativen. Gespräch<br />

mit der Obersten Baubehörde im<br />

Bayerischen Staatsministerium des<br />

Innern, für Bau und Verkehr mit der<br />

Stadt Starnberg am 19.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>7<br />

Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste<br />

1. Gesprächsprotokoll<br />

Zu Beginn erfolgte zunächst eine<br />

Abstimmung über den Umgang mit<br />

Presseanfragen zu dem Gespräch bzw.<br />

dessen Inhalten und Ergebnissen.<br />

Seitens der Obersten Baubehörde<br />

(OBB) wird eine Niederschrift über<br />

das Gespräch gefertigt und an alle<br />

Beteiligten (per E-Mail an die in der<br />

Teilnehmerliste angegebene Adresse)<br />

versandt. Diese Niederschrift kann<br />

als Basis für Presseauskünfte dienen,<br />

sie wird innerhalb weniger Tage zur<br />

Verfügung stehen. Jedem Teilnehmer<br />

steht es frei, Presseauskünfte nach seinen<br />

Gesprächseindrücken zu geben.<br />

Auch die Oberste Baubehörde stellt sich<br />

auf kurzfristige Anfragen der Lokalpresse<br />

ein. Bezüglich der Einzelheiten wird auf<br />

die Niederschrift verwiesen.<br />

Vor Einstieg in die Behandlung des<br />

Fragenkatalogs gemäß dem Stadtratsbeschluss<br />

stellt Frau Bürgermeisterin<br />

John den aktuellen Sachstand der im<br />

Stadtratsbeschluss erwähnten Planungen<br />

und Trassierungsvorschläge (insbesondere<br />

Wagner und SHP sowie<br />

„Wagner-Planung" aus 2007) vor. Diese<br />

waren der Straßenbauverwaltung bisher<br />

nicht bzw. nur vom Hören/Sagen<br />

bekannt.<br />

Zur besseren Lesbarkeit des Protokolls<br />

wurde der Text des vorab überreichten<br />

Fragenkatalogs (in kursiver Schrift)<br />

in das Protokoll mit aufgenommen. Im<br />

Anschluss an die Beantwortung des<br />

Fragenkatalogs wurde ergänzend die<br />

Behandlung der wesentlichen Fragen<br />

aus der Diskussion angefügt.<br />

... Die Bürgermeisterin beauftragt wird, auf<br />

der Grundlage der bisher ausgearbeiteten<br />

Planungen und Trassierungsvorschläge<br />

(insbesondere Wagner und SHP) mit<br />

den zuständigen staatlichen Behörden<br />

(Staatliches Bauamt, Regierung von<br />

Oberbayern und Innenministerium)<br />

Gespräche zu führen und eine Prüfung<br />

und Klärung herbeizuführen, ob und<br />

in welchem Zeitraum Starnberg<br />

vom B2-Durchgangsverkehr durch<br />

Alternativen zum B2-Entlastungstunnel<br />

entlastet werden kann. Im Mittelpunkt<br />

stehen insbesondere die rechtlichen und<br />

finanziellen Aspekte und dabei folgende<br />

Fragestellungen:<br />

Zum Vortext wird festgehalten, dass<br />

sich die Fragen ausschließlich auf<br />

die Entlastung von Starnberg vom<br />

B2-Durchgangsverkehr beziehen. In diesem<br />

Kontext sind somit auch die nachfolgenden<br />

Antworten zu sehen.<br />

1. Welche Behörden sind für die<br />

Genehmigung, Planung und Bau von<br />

Alternativen jeweils zuständig?<br />

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen,<br />

dass die Reihenfolge der<br />

Planungsschritte in der Frage nicht korrekt<br />

ist. Zunächst ist die Planung aufzustellen,<br />

darauf aufbauend ist die erforderliche<br />

Baugenehmigung herbeizuführen,<br />

auf deren Grundlage letztendlich der Bau<br />

erfolgen kann.<br />

Grundsätzlich ist der Baulastträger der<br />

geplanten Straße für die Abarbeitung der<br />

genannten Planungsschritte zuständig.<br />

Die Zuordnung der Straßenbaulastträger<br />

zu den jeweiligen Straßenklassen ist<br />

im Bundesfernstraßengesetz (FStrG)<br />

sowie dem Bayerischen Straßen<br />

und Wegegesetz (BayStrWG) geregelt.<br />

Demnach ist die Bundesrepublik<br />

Deutschland Baulastträger für die<br />

Bundesfernstraßen, der Freistaat<br />

Bayern für die Staatsstraßen, der<br />

Landkreis für die Kreisstraßen und die<br />

Kommunen für die Gemeindestraßen<br />

(Gemeindeverbindungsstraßen und<br />

Ortsstraßen). Ausnahmen von diesen<br />

grundsätzlichen Regelungen gelten<br />

für Städte und Gemeinden bestimmter<br />

Größenordnungen. Demnach sind<br />

Kommunen ab 25.000 Einwohnern<br />

innerhalb der Ortsdurchfahrten selbst für<br />

die Staats und Kreisstraßen verantwortlich.<br />

Ab 80.000 Einwohnern wird diese<br />

Verantwortung überdies auch auf die<br />

Bundesstraßen ausgedehnt.<br />

Abweichend hiervon besteht für<br />

Landkreise, Städte und Gemeinden<br />

gem. Art. 44 BayStrWG die Möglichkeit,<br />

freiwillig die Baulast für eine höherrangige<br />

Straße nach Landesrecht<br />

(max. Staatsstraße) zu übernehmen<br />

(,,Sonderbaulast", analog Westtangente<br />

Starnberg).<br />

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland<br />

als auch der Freistaat Bayern stehen auf<br />

absehbare Zeit nicht als Baulastträger<br />

für eine Umfahrung Starnberg als<br />

Alternative zum B2-Entlastungstunnel<br />

zur Verfügung, da ein derartiges Projekt<br />

weder im aktuellen Bedarfsplan für<br />

die Bundesfernstraßen (aus dem Jahr<br />

2<strong>01</strong>6) noch im aktuellen Ausbauplan<br />

für die Staatsstraßen in Bayern (aus<br />

dem Jahr 2<strong>01</strong>1) enthalten ist. Diese<br />

beiden Pläne stellen abschließend das<br />

Bauprogramm der nächsten Jahre für<br />

die Bundesfern und die Staatsstraßen<br />

dar. Bei dem Bedarfsplan handelt es<br />

sich dabei um ein Bundesgesetz, das<br />

auf Grundlage des im Vorfeld erstellten<br />

Bundesverkehrswegeplanes vom<br />

Deutschen Bundestag verabschiedet<br />

wurde. Der Ausbauplan wurde vom<br />

bayerischen Ministerrat beschlossen.<br />

Da nach Einschätzung der OBB auch<br />

der Landkreis nicht als Baulastträger<br />

für ein derartiges Alternativprojekt zur<br />

Verfügung steht, müsste letztendlich<br />

die Stadt selbst diese Aufgabe übernehmen.<br />

In diesem Zusammenhang ist<br />

jedoch zu berücksichtigen, dass die<br />

Straßenklasse der zu planenden Straße<br />

entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung<br />

(nicht ihrer Verkehrsbelastung) gewählt<br />

werden muss (ggf. Übernahme der<br />

Sonderbaulast durch die Stadt erforderlich;<br />

siehe oben). Andernfalls wäre<br />

die Planung rechtlich angreifbar. Welche<br />

Straßenklasse einer Ortsumfahrung<br />

Starnberg zugrunde zu legen wäre, kann<br />

nicht pauschal beantwortet werden.<br />

Hierzu wäre im Rahmen eines ausführlichen<br />

Verkehrsgutachtens zu ermitteln,<br />

welche Verkehre die geplante Straße zu<br />

welchen Anteilen nutzen würden. Eine<br />

wesentliche Grundlage hierfür wäre<br />

die Durchführung einer umfassenden<br />

Verkehrsbefragung zur Ermittlung der<br />

Herkunft-/Ziel- Verteilung.<br />

Das zur Baurechtschaffung erforderliche<br />

Genehmigungsverfahren hängt<br />

grundsätzlich von der Straßenklasse ab.<br />

Für Bundes und Staatsstraßen sowie<br />

besonders bedeutende Kreisstraßen<br />

und Gemeindeverbindungsstraßen<br />

(d.h. deren Verkehrsbedeutung kommt<br />

der einer Staatsstraße nahe oder es<br />

handelt sich um Zubringerstraßen zu<br />

Bundesfernstraßen) ist in der Regel ein<br />

Planfeststellungsverfahren durchzuführen.<br />

Ausnahmen hiervon sind lediglich<br />

bei einfach gelagerten Projekten vorgesehen,<br />

dies dürfte im hier vorliegenden<br />

Fall jedoch nicht zutreffend sein.<br />

Grundsätzlich ist auch eine Genehmigung<br />

über einen Bebauungsplan nicht ausgeschlossen.<br />

Generell ist jedoch zu beachten, dass<br />

die Stadt Starnberg eine Planung, die<br />

über das Gebiet von Nachbargemeinden<br />

führt, unabhängig von der gewählten<br />

Straßenklasse oder des gewählten<br />

Rechtsverfahrens, nur mit deren<br />

Zustimmung betreiben kann.<br />

Bei Planung, Genehmigung und Bau<br />

kann die Stadt auch nicht nach Belieben<br />

handeln: Auch hier müssten wie beim<br />

B2-Entlastungstunnel alle gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Genehmigungsverfahren<br />

durch die zuständigen Behörden durchgeführt<br />

werden. Die Entscheidungen<br />

unterlägen wiederum richterlicher<br />

Kontrolle.<br />

2. Welche einzelnen Verfahrensschritte<br />

sind jeweils erforderlich und welche<br />

realistischen Zeiträume sind für<br />

Genehmigung, Planung und Bau anzusetzen?<br />

Im Rahmen der erforderlichen Vorplanungen<br />

ist zunächst das Planungsziel<br />

zu definieren und daraus die grundlegende<br />

Planrechtfertigung für das<br />

Vorhaben abzuleiten. Darauf aufbauend<br />

sind erste Groblinien zu entwickeln, die<br />

schließlich insbesondere auf Basis eines<br />

zu erstellenden Verkehrsgutachtens<br />

(Verkehrsanalyse und -prognose<br />

unter Berücksichtigung aller Varianten<br />

und Planfälle) hinsichtlich ihrer<br />

Verkehrswirksamkeit und Erreichung des<br />

Planungsziels zu beurteilen sind.<br />

Im Weiteren müssen die nicht schon<br />

aus objektiven Gründen (z.B. keine<br />

Erreichung des Planungsziels) sofort<br />

auszuscheidenden Varianten einer vertieften<br />

Variantenabwägung unterzogen<br />

werden. Hierbei sind alle abwägungsrelevanten<br />

Belange, insbesondere aber das<br />

europäische Natur-und Artenschutzrecht<br />

sowie die umweltrechtlichen Schutzgüter<br />

zu betrachten. Je nach Komplexität des<br />

Vorhabens und der Anzahl der Varianten<br />

kann dieser Prozess ggf. auch mehrstufig<br />

erfolgen. Das heißt, mit jedem<br />

Untersuchungsschritt werden einzelne,<br />

objektiv nicht weiterverfolgungswürdige<br />

Varianten ausgeschieden. Die verbleibenden<br />

werden daraufhin im nächsten<br />

Schritt vertieft weiter betrachtet.<br />

Am Ende dieses Prozesses steht die<br />

Entscheidung für eine Variante die<br />

schließlich weiterverfolgt und letztendlich<br />

zur Ausführung kommen soll. Für<br />

die Abarbeitung dieses Planungsschritts<br />

werden wenigstens 3 - 4 Jahre veranschlagt.<br />

Insbesondere die Durchführung<br />

des erforderlichen Verfahrens nach der<br />

Vergabeverordnung zur Auswahl der zu<br />

beauftragenden Planungsbüros und die<br />

Durchführung der erforderlichen naturschutzfachlichen<br />

Erhebungen sind sehr<br />

zeitintensiv.<br />

In den nächsten beiden Planungsschritten<br />

ist die gewählte Linie konkret auszuarbeiten.<br />

In diesem Zusammenhang<br />

ist die technische Entwurfsplanung zu<br />

erstellen und diese im Anschluss zur<br />

Genehmigungsplanung weiterzuentwickeln.<br />

Hierfür werden 1 - 2 Jahre<br />

angesetzt.<br />

Das anschließende Genehmigungsverfahren<br />

wird nach Erfahrungswerten<br />

für Projekte dieser Größenordnung<br />

mindestens 2 - 3 Jahre in Anspruch<br />

nehmen. Angesichts des gespaltenen<br />

Meinungsbildes in Starnberg, welche<br />

Maßnahme(n) zur Entlastung des Ortes<br />

am besten geeignet sind bzw. weiter verfolgt<br />

werden sollen, ist davon auszugehen,<br />

dass auch eine Umfahrungslösung<br />

vor Gericht beklagt würde. Zum


Starnberger Bote 6 Titelthema<br />

Durchlaufen aller drei möglichen gerichtlichen<br />

Instanzen ist ein Zeitbedarf von bis<br />

zu 3 Jahren anzusetzen.<br />

Nach Vorliegen des bestandskräftigen<br />

Baurechts ist der Grunderwerb durchzuführen.<br />

Erforderliche Besitzeinweisungs<br />

bzw. Enteignungsverfahren können hierbei<br />

zu erheblichen Verzögerungen führen.<br />

In der Regel ist für den Grunderwerb von<br />

einem Zeitbedarf von ca. 1 - 2 Jahren<br />

auszugehen. Für die Sicherstellung der<br />

Finanzierung eines derartigen Großprojektes,<br />

sind weitere 1 - 2 Jahre zu<br />

veranschlagen.<br />

Die zu erwartende Bauzeit ist stark von<br />

den projektspezifischen Details abhängig.<br />

Eine allgemeine Abschätzung ist<br />

daher schwer möglich. In jedem Fall<br />

ist aber von einer mehrjährigen Bauzeit<br />

auszugehen.<br />

Abhängig von der Projektabwicklung<br />

und von dem Projektfortschritt können<br />

die genannten Planungsphasen ggf.<br />

teilweise auch überlappend ausgeführt<br />

werden. Insofern dürfen die einzelnen<br />

Zeitangaben nicht ohne weiteres aufsummiert<br />

werden. Optimistisch kann von<br />

Planungs - bis Baubeginn ein Zeitraum<br />

von ca. 10 Jahren angesetzt werden. Der<br />

gesamte Prozess birgt allerdings vielerlei<br />

Unwägbarkeiten politischer, rechtlicher<br />

und finanzieller Art.<br />

3. Welche Zustimmung welcher Behörden<br />

und Körperschaften sind jeweils<br />

erforderlich?<br />

Spätestens im Rahmen des zur<br />

Baurechtschaffung erforderlichen Rechtsverfahrens<br />

sind sämtliche Betroffene und<br />

Träger öffentlicher Belange sowie die<br />

anerkannten Umweltvereinigungen zu<br />

beteiligen. Grundsätzlich empfiehlt es<br />

sich jedoch, diese schon möglichst früh in<br />

den Planungsprozess einzubinden. Eine<br />

Zustimmung ist nicht zwingend erforderlich,<br />

die Einwände und Stellungnahmen<br />

sind aber im Rahmen der Abwägung<br />

entsprechend zu würdigen. (Ausnahme:<br />

Zustimmungserfordernis gebietsbetroffener<br />

Nachbargemeinden; siehe Frage<br />

1). Beispielhaft wird auf den Planungs und<br />

Genehmigungsprozess zur Westtangente<br />

Starnberg verwiesen.<br />

4. Wer müsste jeweils die Planungs sowie<br />

Verfahrenskosten und letztlich die anfallenden<br />

Baukosten für eine Alternative<br />

tragen?<br />

Die Planungs , Verfahrens und Baukosten<br />

sind vom Träger der Straßenbaulast der<br />

geplanten Straße zu tragen. Wie in den<br />

Ausführungen zu Frage 1 bereits erläutert,<br />

stehen sowohl die Bundesrepublik<br />

Deutschland als auch der Freistaat<br />

Bayern und vsl. auch der Landkreis<br />

Starnberg nicht als Baulastträger für<br />

ein derartiges Projekt zur Verfügung.<br />

Letztendlich müsste daher die Stadt<br />

diese Aufgabe selbst übernehmen (ggf.<br />

im Rahmen einer Sonderbaulast) und<br />

damit auch alle anfallenden Kosten tragen.<br />

Ob ein von der Stadt Starnberg betriebenes<br />

Umfahrungsprojekt förderfähig<br />

wäre, kann erst nach Vorliegen einer<br />

konkreten Planung beurteilt werden.<br />

5. Wie hoch werden voraussichtlich für<br />

die einzelnen Schritte die Kosten sein<br />

und wer hat diese zu tragen?<br />

Zur Höhe der Planungskosten können<br />

pauschal keine verlässlichen Angaben<br />

gemacht werden. Auf Grund von<br />

Erfahrungswerten kann jedoch davon<br />

ausgegangen werden, dass die Planungs<br />

und Bauleitungskosten bis zu 20% der<br />

Baukosten betragen. Gestützt wird diese<br />

Einschätzung durch Richtwerte der<br />

Deutschen Bahn. Diese setzt beispielsweise<br />

bei der Kostenteilung gemeinschaftlicher<br />

Maßnahmen für diese<br />

Baunebenkosten 18% der Baukosten an.<br />

Hinsichtlich der Kostentragung wird auf<br />

die Antwort zu Frage 4 verweisen.<br />

6. Wie wird die Realisierungschance für<br />

Alternativen in rechtlicher Hinsicht beurteilt?<br />

Aus planungsrechtlicher Sicht sind verschiedene<br />

Fälle zu unterscheiden:<br />

1. Werden durch die Planung Natura<br />

2000 -Gebiete erheblich beeinträchtigt,<br />

gilt der Grundsatz, dass diese nur<br />

verwirklicht werden kann, wenn keine<br />

Varianten zur Verfügung stehen, die<br />

die Natura 2000 -Gebiete weniger oder<br />

gar nicht beeinträchtigen. Hierbei sind<br />

auch Abstriche vom Planungsziel hinzunehmen.<br />

Die Variantenentscheidung<br />

unterliegt der vollen gerichtlichen<br />

Nachprüfbarkeit.<br />

2. Sofern Verbotstatbestände für europäisch<br />

geschützte Arten erfüllt werden,<br />

gilt grundsätzlich dasselbe. Jedoch ist<br />

hier höchstrichterlich noch nicht geklärt,<br />

ob Abstriche an den Planungszielen hingenommen<br />

werden müssen. Tendenziell<br />

nähert sich jedoch die Rechtsprechung<br />

zum Artenschutz der zu den Natura<br />

2000-Gebieten an. Die Entscheidung<br />

unterliegt ebenfalls der vollen gerichtlichen<br />

Nachprüfbarkeit.<br />

3. Demgegenüber führt die planungsrechtliche<br />

Alternativenprüfung<br />

(Gegenüberstellung aller abwägungsrelevanten,<br />

jedoch nicht striktem Recht unterliegenden<br />

Belange; z.B. Durchquerung<br />

von Wasserschutzgebieten) nur dann<br />

zwingend zur Wahl einer Alternative, wenn<br />

sich diese nach Abwägung aller berührten<br />

Belange als eindeutig bessere Lösung<br />

für das Planungsziel erweist. Es handelt<br />

sich um eine Planungsentscheidung, die<br />

von den Gerichten nur auf die Einhaltung<br />

der Grenzen der Abwägung überprüft<br />

werden kann.<br />

Belastbare Angaben zu Realisierungschancen<br />

sind nur zu einem konkreten<br />

Projekt nach Vorliegen der zur Beurteilung<br />

erforderlichen Erhebungen möglich. Für<br />

eine Umfahrung gibt es eine Vielzahl<br />

von Einzelaussagen zu Teilaspekten,<br />

aber keine belastbaren Unterlagen, um<br />

deren Realisierungschance beurteilen zu<br />

können. Es ist auch nicht hinreichend<br />

klar, wie das Umfahrungsprojekt letztlich<br />

aussehen soll. Die Umfahrung wirft zahlreiche<br />

Fragen auf, die bisher nicht beantwortet<br />

sind. Unter Berücksichtigung des<br />

im Norden von Starnberg bestehenden<br />

Schutzgebietsregimes ist jedoch davon<br />

auszugehen, dass der Bau einer neuen<br />

Straßenverbindung in diesem Bereich<br />

aus planungsrechtlicher Sicht zumindest<br />

sehr schwierig sein würde. Das Scheitern<br />

eines derartigen Projektes kann nicht<br />

ausgeschlossen werden. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen,<br />

dass der Entlastungstunnel<br />

Starnberg im Zuge der B 2 immer eine in<br />

die Prüfung einzubeziehende Alternative<br />

darstellen würde, unabhängig davon, ob<br />

das Baurecht für diesen bereits verfallen<br />

ist, oder noch weiter besteht.<br />

Für eine Umfahrung muss deshalb der<br />

komplette Planungsprozess durchlaufen<br />

werden.<br />

7. Wie wird die Realisierungschance für<br />

Alternativen in finanzieller Hinsicht beurteilt?<br />

Diesbezüglich wird auf die Antwort<br />

zu Frage 4 verwiesen. Da sowohl die<br />

Bundesrepublik Deutschland als auch<br />

der Freistaat Bayern und vsl. auch<br />

der Landkreis Starnberg nicht als<br />

Baulastträger für ein derartiges Projekt<br />

zur Verfügung stehen, ist diese Frage<br />

durch die Stadt Starnberg zu beantworten.<br />

8. Bieten Alternativen aus Sicht<br />

der zu beteiligenden Behörden<br />

jeweils eine Entlastung für den<br />

B2-Durchgangsverkehr im Sinne einer<br />

Gesamtlösung des nach Starnberg führenden<br />

überörtlichen Verkehrs?<br />

Aus Sicht der Bayerischen Straßenbauverwaltung<br />

ist diese Frage mit<br />

„nein" zu beantworten. Eine Umfahrung<br />

ist unseres Erachtens nicht dazu<br />

geeignet, nennenswerte Anteile des<br />

B2-Durchgangsverkehrs abzuleiten.<br />

9. Kommt dabei für die entscheidungszuständigen<br />

Behörden wegen eventueller<br />

Relevanz für den Verkehr zwischen der<br />

A 96 und der A 95 die Prüfung und<br />

Bau einer Staatsstraße in kommunaler<br />

Sonderbaulast auf der Grundlage der<br />

sogenannten „Wagner-Planung" aus<br />

2007 mit einer Trassenführung von der<br />

St 2069 zur Autobahn A 95 als Alternativoder<br />

ergänzende Planung in Betracht?<br />

Welche Straßenklasse einer Ortsumfahrung<br />

Starnberg zugrundzulegen wäre<br />

kann, wie bei Frage 1 bereits dargelegt,<br />

heute nicht pauschal beantwortet werden.<br />

Hierzu wäre im Rahmen eines ausführlichen<br />

Verkehrsgutachtens zu ermitteln,<br />

welche Verkehre die geplante Straße<br />

zu welchen Anteilen nutzen würden. Eine<br />

wesentliche Grundlage hierfür wäre<br />

die Durchführung einer umfassenden<br />

Verkehrsbefragung zur Ermittlung der<br />

Herkunft-/Ziel-Verteilung.<br />

Für eine gezielte Aufnahme des Verkehrs<br />

zwischen den Autobahnen A 96 und A<br />

95 ist jedoch aus Sicht der Bayerischen<br />

Straßenbauverwaltung eine Staatsstraße<br />

nicht geeignet und auch nicht anzustreben.<br />

Die Verbindung zwischen der<br />

A 96 und der A 95 verläuft derzeit richtig<br />

über den Mittleren Ring (B 2R) in<br />

München. Die einzige Alternative hierzu<br />

wäre der sogenannte Autobahn südring<br />

im Zuge der A 99. Dieses Projekt ist<br />

jedoch im aktuellen Bedarfsplan für die<br />

Bundesfernstraßen nicht enthalten.<br />

Ergänzende Fragen aus der Diskussion<br />

Für den Fall, dass die Umfahrung als<br />

Kreisstraße zu klassifizieren wäre, wäre<br />

diese dann als besonders bedeutende<br />

Kreisstraße einzustufen?<br />

Dies kann letztendlich erst am konkreten<br />

Projekt beurteilt werden. Auf Grundlage<br />

des angestrebten Projektziels spräche<br />

jedoch einiges dafür.<br />

Wäre für eine Umfahrung ein Raumordnungsverfahren<br />

erforderlich?<br />

Ausschlaggebend für die Beurteilung,<br />

ob für ein Projekt ein Raumordnungsverfahren<br />

erforderlich ist, ist die Frage,<br />

ob dieses raumbedeutsam ist. Dies<br />

kann letztendlich aber nur am konkreten<br />

Projekt von der Raumordnungsbehörde<br />

an der Regierung von Oberbayern<br />

beurteilt werden. Die rechtlichen<br />

Grundlagen hierfür stellen insbesondere<br />

das Raumordnungsgesetz und die<br />

Raumordnungsverordnung dar.<br />

Der Entlastungstunnel Starnberg ist im<br />

Bedarfsplan in „WB*" eingestuft. Was<br />

bedeutet hierbei der ,,*"?<br />

„WB*" steht für „Weiterer Bedarf mit<br />

Planungsrecht". Insofern steht der ,,*"<br />

für „mit Planungsrecht" und bedeutet,<br />

dass dieses Projekt geplant werden darf<br />

(im Gegensatz zu Projekten des Weiteren<br />

Bedarfs ohne Stern).<br />

Ist angesichts der Einstufung des<br />

Entlastungstunnels in WB* überhaupt mit<br />

einer Finanzierung vor 2030 zu rechnen?<br />

Diesbezüglich wird auf eine Aussage von<br />

Herrn Bundesminister Dobrindt verwiesen,<br />

,,er könne den Tunnel Starnberg<br />

jetzt finanzieren, die notwendigen Mittel<br />

wären vorhanden, wenn es vor Ort nicht<br />

eine ablehnende Haltung der Stadt gäbe."


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Starnberger Bote 8 Titelthema<br />

Diese Aussage wurde erst kürzlich nochmals<br />

von seinem Ministerbüro gegenüber<br />

der Obersten Baubehörde fernmündlich<br />

bestätigt. Ungeachtet dessen<br />

steht es der Stadt Starnberg frei, sich<br />

mit einem entsprechenden Schreiben an<br />

Herrn Bundesminister Dobrindt zu wenden,<br />

um sich diese Aussage bestätigen<br />

zu lassen.<br />

Entfällt das „Planungsrecht" für den<br />

Entlastungstunnel 2<strong>01</strong>8?<br />

Nein, die Einstufung der Projekte<br />

des Bedarfsplans bleibt über die<br />

gesamte Laufzeit unverändert. Im<br />

September 2<strong>01</strong>8 wird jedoch der<br />

Planfeststellungsbeschluss verfallen<br />

(Ablauf der 10-Jahresfrist). Dieser<br />

könnte auf Antrag des Staatlichen<br />

Bauamts Weilheim um maximal<br />

5 Jahre verlängert werden. Die<br />

Entscheidung über diesen Antrag wäre<br />

von der Planfeststellungsbehörde nach<br />

Durchführung eines beschränkten<br />

Anhörungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

zu treffen. Hierbei wären<br />

u.a. auch die Auswirkungen der<br />

Verlängerung der Geltungsdauer des<br />

Planfeststellungsbeschlusses auf die<br />

betroffenen Grundstückseigentümer<br />

(Fortbestand der nunmehr seit Einleitung<br />

des Planfeststellungsverfahrens andauernden<br />

Veränderungssperre)<br />

in Verbindung mit den weiteren<br />

Realisierungschancen des Projektes zu<br />

prüfen.<br />

Grundsätzlich ist aber festzuhalten,<br />

dass seitens der Bayerischen<br />

Straßenbauverwaltung keine Verlängerung<br />

des Planfeststellungsbeschlusses<br />

mehr betrieben werden wird,<br />

wenn sich die Stadt nicht klar und zeitnah<br />

mittels eines Stadtratsbeschlusses<br />

für den Bau des B2-Entlastungstunnels<br />

ausspricht.<br />

Welche Planungsschritte wären nach<br />

einer Baufreigabe für den Tunnel noch<br />

erforderlich, bevor mit dem Bau begonnen<br />

werden kann?<br />

Angesichts der aktuellen Beschlusslage<br />

der Stadt Starnberg, alle zustimmenden<br />

Beschlüsse zum Entlastungstunnel<br />

Starnberg vorübergehend auszusetzen,<br />

hat das Staatliche Bauamt Weilheim die<br />

noch erforderliche Ausführungsplanung<br />

bislang nicht weiter betrieben. Hierfür<br />

würden weitere Planungskosten in<br />

beträchtlicher Höhe anfallen, deren<br />

Einsatz nur zu rechtfertigen ist, wenn<br />

das Projekt auch zur Ausführung kommt.<br />

Bei einer Fortführung des Projektes<br />

würde die Ausführungsplanung umgehend<br />

wieder aufgenommen werden. Der<br />

hierfür erforderliche Zeitbedarf ist für die<br />

einzelnen Gewerke bzw. Baulose sehr<br />

unterschiedlich. Ein zeitnaher Baubeginn<br />

für eine oder mehrere Teilmaßnahmen<br />

wäre damit grundsätzlich möglich.<br />

Gesetzt den Fall, der B2-Entlastungstunnel<br />

würde nach Verfall des Planfeststellungsbeschlusses<br />

neu geplant werden, würde<br />

dann diesem ein 4-streifiger Querschnitt<br />

zugrunde gelegt werden?<br />

Nein, nach derzeitigen Erkenntnissen<br />

ist ein 2-streifiger Tunnel ausreichend<br />

dimensioniert. Ergänzend ist<br />

grundsätzlich anzumerken, dass die<br />

Planungen nach einem Verfall des<br />

Planfeststellungsbeschlusses auf<br />

Grund der nachrangigen Einstufung im<br />

Bedarfsplan nicht zeitnah wieder aufgegriffen<br />

würden.<br />

Muss sich die Stadt Starnberg an den<br />

Kosten für den B2-Entlastungstunnel beteiligen<br />

(z.B. für im Zusammenhang mit dem<br />

B2-Tunnel erforderlichen Änderungen an<br />

bestehenden Knotenpunkten)?<br />

Grundsätzlich gilt, dass der Straßenbaulastträger<br />

(hier: Bundesrepublik<br />

Deutschland) neben den eigentlichen<br />

Projektkosten auch die Kosten für alle<br />

erforderlichen, im Zusammenhang mit<br />

dem Projekt notwendig werdenden<br />

Folgemaßnahmen im nachgeordneten<br />

Netz zu tragen hat. Laut letzter<br />

Kostenberechnung (Kostenstand: 2<strong>01</strong>4)<br />

ist die Kommune mit einem Kostenanteil<br />

von 3,2 Mio. € an der Maßnahme beteiligt<br />

(Gesamtkosten für Bau und Grunderwerb<br />

162 Mio. €; die Planungskosten sind in<br />

diesem Betrag nicht enthalten).<br />

Das Staatliche Bauamt Weilheim wird der<br />

Stadt Starnberg die ihrem Kostenanteil<br />

zugrundeliegenden Einzelmaßnahmen<br />

in der am 20.02.2<strong>01</strong>7 geplanten<br />

Stadtratssitzung näher aufschlüsseln.<br />

Sieht sich der Freistaat angesichts der<br />

Verkehrszuwächse in der Stadt Starnberg<br />

nicht in Pflicht, ein Gesamtkonzept zur<br />

Lösung der Verkehrsprobleme zu entwickeln?<br />

Das Gesamtkonzept des Freistaats<br />

besteht aus mehreren Einzelprojekten,<br />

die jedes für sich eine Teilentlastung<br />

von Starnberg bewirken. Im Zusammenwirken<br />

von Westtangente und<br />

B2-Entlastungstunnel kann der<br />

LKW-Verkehr von Norden über die<br />

Westtangente zum Maxhof-Kreisel und<br />

von dort über den B2-Entlastungstunnel<br />

zur A 95 geführt werden. Die mit<br />

den Maßnahmen einhergehenden<br />

Verkehrsreduzierungen in der Stadt<br />

sowie die in diesem Zusammenhang<br />

vorgesehenen Abstufungen der<br />

Hanfelder, Söckinger und Possenhofener<br />

Straße sowie der B2 alt zu Orts oder<br />

Gemeindeverbindungsstraßen eröffnen<br />

der Stadt bisher nicht vorhandene<br />

Spielräume, diese Straßen so zu gestalten<br />

bzw. zu beschränken, dass der<br />

Durchgangsverkehr minimiert wird.<br />

Dennoch ist festzuhalten, dass für<br />

die Bundesrepublik Deutschland als<br />

Baulastträger der Bundesstraße vorrangig<br />

ihre Interessen hinsichtlich eines leistungsfähigen<br />

Bundesfernstraßennetzes<br />

im Fokus stehen. Andere oder darüberhinausgehende<br />

Interessen können daher<br />

nur berücksichtigt werden, wenn die<br />

Belange der Bundesrepublik Deutschland<br />

nicht wesentlich beeinträchtigt werden<br />

und ihr hierdurch keine Mehrkosten<br />

entstehen. Insofern wird sich die<br />

Bundesrepublik Deutschland eine<br />

Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung<br />

der nachrangigen Straßen in Starnberg<br />

mit dem Ziel, diese zur Verbesserung der<br />

Wohn und Aufenthaltsqualität zu entlasten<br />

nicht zu Eigen machen.<br />

Was passiert mit dem Verkehr des<br />

B2-Entlastungstunnels im Falle einer<br />

Tunnelsperrung? Müsste für diesen Fall<br />

die alte B 2 (Oberfläche) entsprechend<br />

leistungsfähig ausgebaut sein bzw. bleiben?<br />

Nein, es wird der Stadt nicht abverlangt,<br />

für diesen Ausnahmefall eine leistungsfähige<br />

Umleitung bereitzustellen. Der<br />

Verkehr müsste sich in den seltenen<br />

Fällen einer Sperrung, analog zu den<br />

Tunneln im Zuge des Mittleren Rings<br />

in München, seinen Weg im sonstigen<br />

Straßennetz suchen.<br />

Was würde mit dem Durchgangsverkehr<br />

im Fall des Baus einer Umfahrung passieren,<br />

wenn dieser wie bei Frage 8<br />

beantwortet, nicht nennenswert auf<br />

diese verlegt werden kann?<br />

Der Durchgangsverkehr würde dann in<br />

der Konsequenz in der Stadt verbleiben.<br />

Sonstiges<br />

Herr Dr. Rieskamp übergibt Herrn Dr.<br />

Linder einen Luftbildplan M 1: 5000 für<br />

eine Nord-Tangente-Starnberg (Wagner-<br />

Planung 2007) zur Kenntnis.<br />

Zusammenfassung / Fazit<br />

Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre<br />

grundsätzliche Bereitschaft, den Bau des<br />

Entlastungstunnels Starnberg zu finanzieren,<br />

erneut bestätigt. Er hat Baurecht<br />

und ist in greifbarer Nähe; mit den<br />

Baumaßnahmen könnte zeitnah begonnen<br />

werden. Aus heutiger Sicht wäre<br />

eine Fertigstellung bis 2025 realistisch.<br />

Der B2-Entlastungstunnel ist als ein<br />

wesentlicher und gewichtiger Baustein<br />

zur Verbesserung der Verkehrssituation<br />

in Starnberg anzusehen. Es ist<br />

jedoch unbestritten, dass dieser primär<br />

auf die Lösung der Starnberger<br />

Verkehrsprobleme im Zuge der B2<br />

abzielt. Weitergehende Ziele der Stadt<br />

Starnberg könnten jedoch möglicherweise<br />

durch auf den B2-Entlastungstunnel<br />

aufbauende Ergänzungsmaßnahmen<br />

entwickelt und umgesetzt werden.<br />

Voraussetzung für die Weiterführung des<br />

B2-Tunnelprojektes ist jedoch, dass sich<br />

der Stadtrat alsbald klar zum Tunnel<br />

bekennt, damit bis etwa Pfingsten die<br />

Zustimmung des Bundes zum Baubeginn<br />

erfolgen kann. Andernfalls wird die<br />

Maßnahme vom Staatlichen Bauamt<br />

Weilheim nicht mehr weiter verfolgt. In<br />

der Konsequenz würde auch für den<br />

nur noch bis Mitte September 2<strong>01</strong>8 gültigen<br />

Planfeststellungsbeschluss keine<br />

Verlängerung beantragt werden und dieser<br />

damit zu diesem Zeitpunkt verfallen.<br />

Die Wiedererlangung des Baurechts<br />

wäre dann nur unter Durchführung eines<br />

komplett neuen, vsl. wiederum sehr<br />

langwierigen Planfeststellungsverfahrens<br />

möglich. Auf Grund der nachrangigen<br />

Einstufung der Maßnahme im aktuellen<br />

Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />

würde die Planung jedoch nicht zeitnah<br />

wieder aufgegriffen werden.<br />

Sollte sich die Stadt gegen den Bau des<br />

Entlastungstunnels entscheiden, dann ist<br />

sie auf dem weiteren Weg zu einer möglichen<br />

Alternative auf sich alleine gestellt.<br />

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland<br />

als auch der Freistaat Bayern (und vsl.<br />

auch der Landkreis Starnberg) stehen auf<br />

absehbare Zeit nicht zur Verfügung, um<br />

eine Umfahrungslösung von Starnberg<br />

zu planen und zu finanzieren. Der Raum<br />

nördlich von Starnberg ist ein sehr komplexes<br />

Planungsgebiet. Es dürfte schwierig<br />

werden, hier eine Straße - vor allem<br />

eine, die einen nennenswerten Anteil<br />

des B2-Durchgangsverkehrs aufnehmen<br />

würde - zu planen und durchzusetzen.<br />

Es ist daher zu erwarten, dass<br />

bei einem Beschreiten dieses Weges<br />

die bestehenden Verkehrsprobleme<br />

auf der B2 in Starnberg über einen<br />

sehr langen Zeitraum weiter manifestiert<br />

würden. Die Tragweite und<br />

Konsequenzen einer Entscheidung gegen<br />

den B2-Entlastungstunnel dürften allen<br />

Teilnehmern des Gesprächs nun klar<br />

sein.<br />

Für das Protokoll:<br />

gez. Neupert<br />

Sachgebiet 1105<br />

Gz. 1105-43532-82/M/002/90<br />

gesehen:<br />

Dr.Ing. Linder<br />

München, 25.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>7<br />

Nebenstelle 353<br />

Abdruck wurde vom Staatsministerium<br />

genehmigt.


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Starnberger Bote 10 Notizen aus dem Rat<br />

Notizen aus dem Rat<br />

Stadtrat am 28.11.2<strong>01</strong>6<br />

Mitteilung der Bürgermeisterin: Keine<br />

Normenkontrollklage gegen das<br />

Pöckinger Schmalzhofprojekt. Danach<br />

wurde auf Antrag der UWG bei großer<br />

Zuhörerzahl die Vergabe und die<br />

Planung für das Einheimischenmodell<br />

„Am Wiesengrund“ behandelt. Nach<br />

Klärung von Details beschloss man<br />

einstimmig, die Verwaltung solle<br />

den Entwurf des städtebaulichen<br />

Wettbewerbs nach Prüfung durch den<br />

Bauausschuss vergeben.<br />

Amüsant war die Neubenennung<br />

des Wasserparks, die nicht von allen<br />

als notwendig erachtet wurde. Nach<br />

dem Bürgerwettbewerb standen, von<br />

einer Agentur vorbereitet, zur Wahl:<br />

Würmseebad, Seeperle Starnberg,<br />

STAVITA (was Stadtrat Mignoli zu<br />

„EVITA“ transformierte) Wasserzeit<br />

Starnberg. Favorit der BGMin war<br />

„Seebad Starnberg“. Das klingt<br />

zwar nach Ostsee, ging aber mit<br />

13:12 Stimmen durch. Später, unter<br />

„Verschiedenes“, wurde wegen einer<br />

frühen Domainbelegung dieses Namens<br />

gemutmaßt, dass diese Namensgebung<br />

von langer Hand durch die Verwaltung<br />

vorbereitet worden sei.<br />

Weiter ging es mit der Neuplanung<br />

des Wangener Feuerwehrgerätehauses.<br />

Im Ort bestehen unterschiedliche<br />

Auffassungen zur Lage: auf dem<br />

städtischen Grundstück des großen<br />

Kinderspielplatzes (Favorit der<br />

Feuerwehr) oder außerhalb dieses<br />

Areals auf fremdem Grundstück. Im<br />

Vorfeld wurde bekannt, dass einige<br />

der 9 Grundstücke nicht zu erwerben,<br />

bzw. wegen naheliegender WSG unrealistisch<br />

sind. Trotzdem wurde einstimmig<br />

beschlossen den Planungs- und<br />

Auswahlprozess fortzuführen.<br />

Kontrovers diskutiert wurde das<br />

Integrierte Stadtentwicklungskonzept<br />

(ISEK) dessen wesentliche Bedeutung<br />

darin zu liegen scheint, Fördermittel<br />

beantragen zu können. Unklar war,<br />

warum darin Maßnahmen enthalten<br />

sind, die vom Stadtrat abgelehnt wurden.<br />

Schlussendlich wurde das ISEK,<br />

das nur unverbindliche Projekte enthält,<br />

zur Kenntnis genommen und gebilligt.<br />

Über das “Ob und Wie” der Maßnahmen<br />

entscheiden das zuständige Gremium<br />

und der Stadtrat.<br />

Vier der 15 TOP´s wurden vertagt und<br />

am Ende Fragen an die BGMin gestellt<br />

(Klage der Stadt gegen die STRABS,<br />

Rheinlandstrasse, Rathauserweiterung,<br />

usw).<br />

Stadtrat am 12.12. 2<strong>01</strong>6<br />

Der erkrankte Stadtrat Walter H. Jann<br />

(BLS), langjähriger Umfahrungskämpe,<br />

hatte seinen Rücktritt erklärt. Als<br />

Nachrückerin wurde Angelika Wahmke<br />

vereidigt. Danach stellte sich der<br />

Seniorenbeirat vor, und der Neubau des<br />

Waldorf-Integrations-Kindergartens in<br />

Söcking wurde auf den Weg gebracht.<br />

Beim viel diskutierten Bebauungsplan<br />

8199 für Mehrfamilienhäuser im Gebiet<br />

zwischen Von-der-Tann- und Max-<br />

Zimmermann-Straße zeigte sich einmal<br />

mehr, wie unterschiedlich Bauvorhaben<br />

und städtebaulicher Kontext von<br />

Stadträten interpretiert werden.<br />

Nach tatkräftiger Mitwirkung der<br />

Bauverwaltung und dem Plädoyer von<br />

Patrick Janik für ein „bürokratiebefreites<br />

Bauen“ wurden folgende Punkte z.T. mit<br />

äußerst knapper Mehrheit beschlossen:<br />

1. Staffelgeschosse sind im Rahmen<br />

der zugelassenen Satteldächer möglich,<br />

2. Flachdächer und Pultdächer<br />

werden zugelassen und sind u. U. zu<br />

begrünen, 3. geplante Stellplätze sind<br />

gemäß 50%-Regelung anzupassen, 4.<br />

Abstandsregelungen sind einzuhalten.<br />

Das erschöpfende Ringen um das<br />

„Gesicht der Stadt“ trug wohl dazu<br />

bei, dass trotz der oft kolportierten<br />

„Streitereien“ im Rat einstimmig verabschiedet<br />

wurden: der Wirtschaftsund<br />

Finanzplan 2<strong>01</strong>7 des Wasserwerks,<br />

die Kalkulation und Anpassung<br />

der Gebühren für die öffentliche<br />

Wasserversorgung und der Erlass einer<br />

Änderungssatzung für Beiträge- und<br />

Gebühren zur Wasserabgabesatzung<br />

der Stadt Starnberg.<br />

Rechnungsprüfungsausschuss am<br />

14.12.2<strong>01</strong>6<br />

Öffentlich, in kleinem Rahmen, tagte<br />

der Ausschuss im Rathaus. Die von<br />

Kämmerer Thomas Deller unterstützen<br />

Stadträte stellten mit einer Ausnahme<br />

keine gravierenden Fehler oder<br />

Probleme bei den geprüften Projekten<br />

fest. Unabhängig voneinander<br />

monierten jedoch alle Prüfungsteams<br />

das Informationsdefizit des Stadtrats<br />

gegenüber der Verwaltung. Großen<br />

Klärungsbedarf gab es beim Verkauf<br />

des Wangener Weihers. Der war ohne<br />

Beschluss erfolgt und der Kaufpreis ohne<br />

formale Grundlage ermittelt worden. Es<br />

folgte daher für die Bürgermeisterin<br />

nur eine Entlastungsempfehlung,<br />

vorbehaltlich der Prüfung durch die<br />

Rechtsaufsicht. (Inzwischen hat das<br />

LRA festgestellt, dass der Verkauf nicht<br />

hätte erfolgen dürfen. Nun ermittelt die<br />

Staatsanwaltschaft München II).<br />

Stadtrat am 30.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>7<br />

Wer glaubte bereits die eigenartigste<br />

Stadtratsitzung aller Zeiten mitgemacht<br />

zu haben, wurde eines besseren<br />

belehrt. Doch der Reihe nach:<br />

Prof. Otto Gaßner (UWG) wurde als<br />

Nachrücker für den ausgeschiedenen<br />

Dr. Busse vereidigt. Nach der notwendigen<br />

Neubesetzung der Ausschüsse<br />

folgte zügig: Konzessionsvergabe Gas,<br />

Kenntnisnahme und Zustimmung zur<br />

gwt-Gründung, und die F-Pläne am<br />

Kreiskrankenhauses und für Hanfeld<br />

passierten den Rat.<br />

Mit dem Bürgerantrag Nirschl aus der<br />

Bürgerversammlung am <strong>17</strong>.11.2<strong>01</strong>6<br />

zum weiteren Vorgehen beim VEP<br />

wurde das Klima allerdings rauer.<br />

Ging es doch auch um Alleingänge der<br />

BGMin. Der Antrag signalisiere, so Dr.<br />

Sengl (Grüne), dass „man den Bürgern<br />

weiß gemacht habe, wenn es einen<br />

Tunnel oder eine Umfahrung gibt, ist<br />

alles in Butter. Jetzt wollen sie endlich<br />

eine dieser Lösungen haben“ und<br />

kein Herumdoktern an Teillösungen.<br />

Der Antrag auf Aussetzung weiterer<br />

VEP-Aktivitäten wurde mit 20:9 angenommen.<br />

Noch länger wurde um den DPF-<br />

Antrag zur Sanierung/Konzeption<br />

der Liegenschaften Bahnhof See,<br />

Bayerischer Hof und Alte Oberschule<br />

gerungen. Deutlich die Kritik von<br />

Martina Neubauer (Grüne): „Die<br />

Beschäftigung in dieser Thematik hat<br />

auch Auswirkungen auf den Haushalt.<br />

Wenn die Inhalte des Antrags erst<br />

mitten in den Haushaltsberatungen<br />

vorgelegt werden, dauert es wieder<br />

ein Jahr, bis dieses Thema haushaltsrechtlich<br />

behandelt wird. Der Antrag<br />

wurde im Sommer 2<strong>01</strong>6 gestellt,<br />

aber von der Stadt bisher nicht bearbeitet.“<br />

Alle waren sich einig, dass<br />

dort etwas geschehen muss, zumal<br />

die Bausubstanz schlecht ist und die<br />

Kostenschätzung für den Bayerischen<br />

Hof schon 2<strong>01</strong>4 bei über 10 Mio. EUR<br />

lag.<br />

Angelika Kammerl (DPF) erinnerte, dass<br />

2<strong>01</strong>3 alle Fraktionen eine Hotelnutzung<br />

favorisiert hatten. „Ich möchte das<br />

ganze Areal zusammen betrachtet<br />

wissen und verstehe das Hinhalten<br />

nicht. Bisher wurde hier, wie in einigen<br />

Wahlprogrammen versprochen,<br />

noch nichts gerettet.“ Eine kurzen<br />

Sitzungspause, verbunden mit einem<br />

Stromausfall im Saal trug offenbar zu<br />

Erhellung bei: die Beschlussvorlage der<br />

Verwaltung wurde mit 8:20 abgelehnt<br />

und der Antrag der DPF einstimmig<br />

angenommen.<br />

Der nächste Beschlussvorschlag erlitt<br />

das gleiche Schicksal. Der Rat hatte<br />

das Gefühl, ihm werde durch die<br />

Verwaltung in Salamitaktik-Manier (erst<br />

30 m für 195.000 EUR, dann weitere 70<br />

m für X – EUR) die Ufermauersanierung<br />

am „Seebad“ untergeschoben. Die<br />

Empfehlung des Bauausschusses<br />

wurde parteipolitisch „querbeet“ mit<br />

13:16 abgelehnt und das Projekt für<br />

weitere Klärungen zunächst auf Eis<br />

gelegt. Der Bürgermeisterin behagte<br />

das gar nicht und meinte: “So, nun ist<br />

das nächste Projekt gestorben …“<br />

Schlecht zu verfolgen war die Sache<br />

mit dem Centrum. Eine Besichtigung<br />

wurde einstimmig beschlossen, der<br />

dazugehörige Antrag von UWG und DPF,<br />

der immer noch nicht auf der städt.<br />

Homepage einsehbar ist, fiel durch.<br />

Und dann kam das, was in der<br />

Lokalpresse als „tiefster Tiefpunkt“<br />

bezeichnet wurde, BGMin John startete<br />

mit einem „Referat“ über die einzelnen<br />

Entschuldigung der Stadträte,<br />

die nach ihrer Meinung ein paar Tage<br />

zuvor, die auf 16:00 Uhr vorverlegte<br />

Bauausschusssitzung boykottiert hätten.<br />

Sie erwarte eine schriftliche und<br />

öffentliche Entschuldigung!<br />

Darauf folgte eine laute Verlesung von<br />

<strong>17</strong> (!) Word-Ansichts-Seiten durch Eva<br />

John. Es waren Anfragen der DPF, der<br />

CSU und der Grünen, deren Antworten<br />

nicht fristgerecht behandelt worden<br />

waren. Den Wunsch den Text zugeschickt<br />

zu bekommen, lehnte sie ab:<br />

„Das wird jetzt öffentlich vorgelesen.“<br />

Das empörte wiederum die Mehrheit<br />

des Stadtrates und ließen die Situation<br />

eskalieren, weil wichtige Anträge<br />

und Beschlüsse zum überfälligen<br />

Rechtsgutachten zum Bahnvertrag<br />

und die Fragen zum Wangener Weiher<br />

unbeantwortet blieben. Vollends peinlich<br />

wurde es, als erneut das „unentschuldigte<br />

Fehlen“ aufs Tapet kam.<br />

Stadtrat Mignoli (BLS) fragte, was<br />

passiert, wenn er sich nicht entschuldigt.<br />

Die BGMin nahm Bezug<br />

auf die Gemeindeordnung, die ein<br />

Ordnungsgeld von 250,00 EUR vorsieht.<br />

„Und wer entscheidet darüber?“ fragte<br />

er. Die Bürgermeisterin „Darüber entscheidet<br />

der Stadtrat“… Mignoli: „Aha,<br />

diese Information ist für mich ausreichend.“<br />

Fast zu erwarten: auch Eva John<br />

geriet ins Zwielicht „unbotmäßigen<br />

Verhaltens“. Sie hatte für eine<br />

Kabarettaufführung eine Stadtratsitzung<br />

„geschwänzt“ und obendrein auf dem<br />

BI/WPS-Neujahrsempfang in ihrer Rede<br />

eine diffamierenden Skizze mit narrenkappentragenden<br />

Stadträten gezeigt.<br />

Die Gretchenfrage, ob Eva John<br />

dem Rat öffentlich die Leviten lesen<br />

wollte, soll hier nicht behandelt werden.<br />

Dazu existieren Berichte in der<br />

SZ, im Starnberger Merkur und, wie<br />

immer, auf dem Blog von „Dr. Thosch“:<br />

http://www.stadtrat-starnberg-kommentiert.de/<br />

Peter Riemann


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Wo wir beraten:<br />

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Starnberger Bote 12 Museum Starnberger See<br />

Nur noch bis zum 5. März zu erleben: Spieleisenbahnen und Puppenstuben<br />

Faszination Miniaturwelten<br />

Spieleisenbahnen und Puppenstuben<br />

03.12.2<strong>01</strong>6 –<br />

05.03.2<strong>01</strong>7<br />

Museum Starnberger See<br />

Possenhofener Straße 5, Starnberg<br />

Di. – So., 10.00 – <strong>17</strong>.00 Uhr | 08151/4477570<br />

www.museum-starnberger-see.de<br />

Die Ausstellung „Faszination Miniaturwelten<br />

– Spieleisenbahnen und Puppenstuben“<br />

ist bei den Besuchern auf<br />

großes Interesse und Begeisterung<br />

gestoßen. „Schöne Ausstellung“, „weckt<br />

Erinnerungen“, „macht Spaß“, „ist<br />

Interessant“; so oder so ähnlich lauten<br />

die Einträge im Besucherbuch.<br />

Das Besondere dabei: Die Ausstellung<br />

ist lebendig. Täglich sind ausstellende<br />

„Spiel- und Modelleisenbahner“ anwesend,<br />

lassen die Züge rollen und stehen<br />

Rede und Antwort. Mit der Ausstellung<br />

soll auch dem jüngeren Publikum gezeigt<br />

werden, welche Freude der Umgang<br />

mit Spieleisenbahnen macht. Dass die<br />

Spieleisenbahner damit richtig liegen,<br />

zeigt die Begeisterung der großen und<br />

kleinen Besucher.<br />

Von ebenso großer Faszination wie<br />

Spieleisenbahnen sind die gezeigten<br />

Puppenstuben. Auch hier gibt es viel<br />

zu entdecken! Von der historischen<br />

Puppenstube, die im Stil der vorletzten<br />

Jahrhundertwende eingerichtet ist, bis<br />

zur modernen Villa im Bauhausstil mit<br />

Swimmingpool sind wesentliche architektonische<br />

Perioden dargestellt. Eine kleine<br />

Dorfschulklasse, der Kaufmannsladen<br />

und die Schneiderwerkstatt machen<br />

nicht nur Kindern Freude. Das vollständig<br />

eingerichtete Puppenhaus, mit dem<br />

gespielt werden darf, wird von den kleinen<br />

Besuchern – egal ob Mädchen oder<br />

Jungen – gerne genutzt.<br />

Termine: Eisenbahnvorführungen für<br />

Groß und Klein<br />

Am Sonntag, dem 05.03., rollen von<br />

13.00 – <strong>17</strong>.00 Uhr zum letzten Mal die<br />

Züge. Eintritt: 3,-/2,- €<br />

Ab 14.00 Uhr können Kinder ab 8 Jahren<br />

eine Spieleisenbahnanlage selbst aufbauen<br />

und Züge darauf fahren lassen.<br />

Leitung: Derk Bodack. Eintritt: 6,- €<br />

Vortrag: Die besondere Bahn –<br />

Eisenbahnkuriositäten aus aller Welt<br />

Hans-Peter Stoehrel, Eisenbahner aus<br />

Leidenschaft, zeigt faszinierende Bilder<br />

von ausgefallenen Lokomotiven und<br />

Zügen, die er auf seinen Reisen weltweit<br />

aufgestöbert hat. Sonntag, 05.03., 18.00<br />

Uhr, Eintritt: 3,-<br />

Faschingsferienprogramm 2<strong>01</strong>7<br />

Wer in den Ferien Spaß mit Kreativität verbinden<br />

möchte, ist beim Ferienprogramm<br />

des Museums Starnberger See richtig.<br />

Von Dienstag bis Freitag bieten die<br />

Museumspädagoginnen originelle Kurse an.<br />

Faschingsdienstag, 28.02. Faschingskostüme<br />

- Egal ob Hut oder Kleid - Ihr<br />

werdet staunen, was für tolle Kostüme<br />

man aus Papier basteln kann. Außerdem<br />

erfahrt Ihr eine Menge darüber, warum<br />

wir überhaupt Fasching feiern und was<br />

es mit dem Verkleiden auf sich hat.<br />

Leitung: Verena Wendt.<br />

Aschermittwoch, <strong>01</strong>.03. Winterspeisen<br />

anno dazumal. Ganzjährig Erdbeeren,<br />

Bananen und frisches Gemüse? Das gab<br />

es vor 100 Jahren noch nicht. Was aber<br />

haben die Leute dann gegessen, als<br />

Supermärkte und Kühltruhen noch nicht<br />

erfunden waren? Dieser und anderen<br />

Fragen rund ums Essen gehen wir auf<br />

den Grund. Anschließend wird Butter<br />

geschlagen! Leitung: Brigitte Bleicher.<br />

Donnerstag, 02.03. Puppenstuben & Co.<br />

Eine Wohnung ohne Badezimmer und<br />

Toilette!? Die Küche voller Rauch!? Das<br />

Schlafzimmer ohne Heizung!? Was für<br />

uns heute unvorstellbar ist, war vor 150<br />

Jahren für viele Menschen normal. Wie<br />

man es sich trotzdem gemütlich machte,<br />

erfahrt Ihr im historischen Lochmannhaus.<br />

In der Puppenstubenausstellung seht Ihr<br />

dann, wie das Wohnen immer komfortabler<br />

wurde. Anschließend baut Ihr ein<br />

eigenes kleines Puppenhaus für Eure<br />

Puppe. Nicht nur für Mädchen. Leitung:<br />

Renate Heid.<br />

Freitag, 03.03. Eisenbahnen: Der<br />

rasende Roland. Wer träumt nicht davon,<br />

einmal Führer einer qualmenden und<br />

dampfenden Lokomotive zu sein? In<br />

der Eisenbahnausstellung seht Ihr die<br />

Züge rollen und erfahrt einiges über<br />

Eisenbahnen. Davon angeregt schafft Ihr<br />

Eure eigene Bahn im 3-D-Bild. Nicht<br />

nur für Jungen. Leitung: Dorothea<br />

Dattenberger.<br />

Veranstaltungsort:<br />

Museum Starnberger See, jeweils 10.00<br />

- 13.00 Uhr, Kosten: 10,- €/Kind und Tag<br />

Anmeldungen bitte bis drei Tage vor dem<br />

jeweiligen Termin unter 08151/4477570<br />

oder info@museum-starnberger-see.de.<br />

Jahresempfang der Selbständigen im Landtag<br />

Bund der Selbständigen feierte im<br />

Maximilianeum<br />

Mehr als 200 Gäste aus Politik und<br />

Wirtschaft feierten am Montag den<br />

Jahresempfang der Selbständigen im<br />

Bayerischen Landtag. Ehrenpräsident<br />

Prof. Dr. Wickenhäuser hob hervor, welche<br />

Trumpfkarten kleine Betriebe auf der<br />

Hand haben: Vertrauen und Verständnis<br />

für Kunden und Mitarbeiter. Damit schaffen<br />

es viele Selbständige auch in Zeiten<br />

des Onlinehandels, Kunden zu binden<br />

und erfolgreich zu wirtschaften. Diese<br />

menschliche Bindung ist nicht digitalisierbar<br />

und stellt auch langfristig eine<br />

Chance für die Gewerbetreibenden<br />

vor Ort dar. Um eine Kultur der<br />

Selbständigkeit aber auch für die Zukunft<br />

zu ermöglichen, dürfe die Politik nicht zu<br />

viele Steine in den Weg legen. Angesichts<br />

des Bürokratieaufwands bei neuen<br />

Regelungen wie dem Mindestlohngesetz,<br />

der Erbschaftsteuerreform und<br />

der mangelhaften Regelung von<br />

Scheinselbständigkeit kann ein<br />

Unternehmer manchmal den Eindruck<br />

bekommen: „Nur wer nichts neues<br />

anfängt, kann sich sicher sein, dass er<br />

gegen keine Vorschriften verstößt.“ Die<br />

Politik erinnerte er an ein Zitat aus dem<br />

CSU-Grundsatzprogramm: „Eine dirigistische,<br />

intervenierende und zentralistische<br />

Wirtschaftspolitik lehnen wir ab.“<br />

Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei<br />

Dr. Marcel Huber erklärte in seiner<br />

anschließenden Festrede, dass er als<br />

Staatsminister für Bundesangelegenheiten<br />

und Sonderaufgaben auch<br />

zuständig für Bürokratieabbau sei<br />

und hier bereits einiges erreichen<br />

konnte. Angesichts der enormen<br />

Jugendarbeitslosigkeit in einigen südeuropäischen<br />

Staaten sei es bemerkenswert,<br />

wie gut es uns in Bayern gehe.<br />

Die Wirtschaft schaffe Vollbeschäftigung<br />

und dank sprudelnder Steuereinnahmen<br />

kann der Freistaat bereits zum 12.<br />

Mal einen ausgeglichenen Haushalt<br />

planen. Allerdings werden die bedrohlichen<br />

weltpolitischen Entwicklungen<br />

mit Brexit, Trump und Terror nicht ohne<br />

Folgen für die heimische Wirtschaft<br />

bleiben. Auf europäischer Ebene soll<br />

daher die Gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik ausgebaut und die<br />

Flüchtlingsthematik gelöst werden.<br />

Es folgte ein Vortrag von Herrn<br />

Tobias Kurzmaier, Wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter bei Staatsminister a. D. Dr.<br />

Thomas Goppel, MdL. Er verschaffte den<br />

Gästen einen interessanten Überblick<br />

über die langjährige Geschichte des<br />

Landtagsgebäudes.<br />

Die erste Vizepräsidentin des BDS<br />

Bayern, Frau Ulla Widmann-Borst,<br />

sicherte zu, dass sich der BDS auch<br />

weiterhin aktiv mit der Gestaltung der<br />

politischen Entwicklungen und der<br />

Prägung der bayerischen Gesellschaft<br />

beschäftigen werde. Wichtige Themen<br />

wie Existenzgründung und Wirtschaftsund<br />

Standortentwicklung werde der<br />

BDS intensivieren. Bei der zukunftsorientierten<br />

Ausrichtung des Verbandes<br />

werde man sich an dem seit Jahren<br />

bewährten Leitbild aus der Feder des<br />

Ehrenpräsidenten Prof. Dr. Wickenhäuser<br />

orientieren. Der BDS werde nicht alles<br />

neu machen, sondern bedacht „Neues<br />

mit Altem verbinden“. Mit neuen hauptamtlichen<br />

Führungskräften im Verband<br />

und in der BDS Servicegesellschaft sei<br />

man zudem gut aufgestellt.<br />

Die neue Geschäftsführerin der BDS<br />

Servicegesellschaft, Frau Lisa Stensitzki<br />

versprach, das Angebot für die Mitglieder<br />

qualitativ zu verbessern, wobei sie dem<br />

Grundsatz Qualität vor Quantität folgen<br />

werde.<br />

Der ebenfalls neu eingeführte Hauptgeschäftsführer<br />

Michael Forster erinnerte<br />

die Mitglieder an die Kraft der<br />

Gemeinschaft. Wesen des BDS sei<br />

stets das gemeinsame Ringen um<br />

gemeinsame Ziele gewesen. Dieser<br />

Gemeinschaftssinn dürfe in Zukunft nicht<br />

abhandenkommen.<br />

Die positive Stimmung der Redner übertrug<br />

sich auch auf die Gäste. In großer<br />

Zahl blieben sie auch lange nach dem<br />

Ende des offiziellen Teils im Landtag,<br />

um sich intensiv auszutauschen und die<br />

Kontakte zu pflegen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen unser<br />

Referent für Politik und Kommunikation,<br />

Herr Jakob Schlag, zur Verfügung unter<br />

jakob.schlag@bds-bayern.de bzw.<br />

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Ihrem Rücken<br />

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präzise, komfortabel und schnell in einen therapeutischen Aufbissbehelf<br />

(im Volksmund "Schiene") um.<br />

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, was wir für Sie tun können.<br />

Leiden auch Sie unter nicht erklärbaren<br />

Rücken- oder Kopfschmerzen?<br />

• schmerzhafte Verspannungen im Nacken- und<br />

Rückenbereich<br />

• Kopfschmerzen und Migräne<br />

• Beinlängendifferenz<br />

• Schlafstörungen<br />

• Ohrenschmerzen und Tinnitus<br />

• Gleichgewichtsstörungen<br />

• Zähneknirschen<br />

haben ihren Ursprung oft an ganz anderer Stelle<br />

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Starnberger Bote 14 Steuer & Recht<br />

Steuerliche Hinweise und Tipps<br />

I Steuervorteile für Elektroautos<br />

Der Gesetzgeber (BR- Drucks. 523/16)<br />

hat die steuerliche Förderung für<br />

Elektroautos wie folgt verbessert:<br />

− KFZ-Steuer-Befreiung auf zehn Jahre<br />

für Elektroautos, die vom 1.1.2<strong>01</strong>6 bis<br />

zum 31.12.2020 angeschafft werden,<br />

ebenso für verkehrsrechtlich genehmigte<br />

Elektro-Umrüstung des Pkws.<br />

− Ermöglicht der Arbeitgeber seinen<br />

Arbeitnehmern ihre Elektro - und<br />

Hybridelektroautos kostenlos im<br />

Betrieb aufzuladen, so bleibt dieser<br />

Vorteil steuerfrei. Dies gilt sowohl für<br />

Dienstfahrzeuge als auch für private<br />

Fahrzeuge. Übereignet der Arbeitgeber<br />

dem Arbeitnehmer die Ladevorrichtung<br />

kostenlos oder verbilligt, so ist der geldwerte<br />

Vorteil grundsätzlich steuerpflichtig.<br />

Der Arbeitgeber kann diesen Vorteil<br />

aber auch mit 25 % pauschal versteuern.<br />

Sowohl die Steuerbefreiung als auch die<br />

Pauschalierung setzen voraus, dass die<br />

Vorteile zusätzlich zum Lohn gewährt<br />

werden.Diese Regelung ist befristet bis<br />

zum 31.12.2020.<br />

II Forderungsausfall rechtzeitig<br />

erklären<br />

Die Umsatzsteuer entsteht für die meisten<br />

Unternehmer (Soll- Versteuerung) schon<br />

dann, wenn sie ihre Leistung erbracht<br />

haben.Die Umsatzsteuer ist also unabhängig<br />

davon fällig, ob der Unternehmer<br />

das Entgelt schon vereinnahmt hat oder<br />

nicht. Allerdings kann der Unternehmer<br />

die Bemessungsgrundlage für seinen<br />

Umsatz mindern und somit auch die<br />

Umsatzsteuer, wenn er auf absehbare<br />

Zeit nicht mehr mit der Zahlung bzw.<br />

Restzahlung seiner Forderung rechnen<br />

kann. Sollte also der Unternehmer<br />

erfahren , dass seine Forderung wegen<br />

Insolvenz seines Kunden uneinbringlich<br />

wurde, hat der Unternehmer im gleichen<br />

Jahr die Forderungsminderung in seiner<br />

Buchhaltung einzubuchen (vgl. BFH,<br />

Beschluss vom 6.9.2<strong>01</strong>6- V B 52/16 ,NV).<br />

III Selbständig tätige Kindertagespfleger/in<br />

Nach dem neuen BMF- Schreiben vom<br />

22.9.2<strong>01</strong>6 -IV C6-S 2246/07/10002.005<br />

können selbständig tätige<br />

Kindertagespflegepersonen frei wählen,<br />

ob sie ihre tatsächlich angefallenen<br />

Kosten (zu empfehlen, wenn<br />

Verluste entstehen) oder pauschale<br />

Betriebsausgaben geltend machen.<br />

Für den Fall des Pauschalabzuges können<br />

sie einen Betrag von 300.-. € je Kind und<br />

Monat als Betriebsausgaben abziehen.<br />

Der pauschale Betriebsausgabenabzug<br />

ist im Fall des Verlustes begrenzt<br />

und sogar ausgeschlossen, wenn<br />

die Kinderbetreuung im Haushalt der<br />

Eltern des Kindes oder kostenlos überlassenen<br />

Räumen stattfindet. Fällt die<br />

Betreuungszeit für das Kind geringer<br />

aus, so muss die Monatspauschale (40<br />

Stunden/Woche) zeitanteilig gekürzt<br />

werden.<br />

Haftung für Hyperlinks:<br />

Urheberverletzungen auf fremden Webseiten können teuer werden!<br />

Haben Sie eine Webseite? Wenn ja, dann<br />

haben Sie vielleicht auf Inhalte anderer<br />

Onlineangebote verlinkt. Vorsicht! Unsere<br />

Europäische Rechtsprechung hat die<br />

Haftung für Urheberrechtsverletzungen<br />

durch Links ganz erheblich erweitert.<br />

Unter dem Deckmantel eines ansonsten<br />

angeblich nicht gewahrten<br />

Schutzes des Urhebers wurde ein neues<br />

Millionengeschäft der Kolleginnen und<br />

Kollegen aus der Abmahnsparte aus der<br />

Taufe gehoben.<br />

Aber der Reihe nach:<br />

Bisher gab es einen Standard: Man haftet<br />

auf keinen Fall für Urheberrechtsverletzungen,<br />

die der Betreiber der verlinkenden<br />

Seite weder erkennen noch<br />

überprüfen kann. Schon der gesunde<br />

Menschenverstand sagte einem, dass<br />

dieser ja kaum wissen kann, ob auf<br />

der fremden Seite eine redaktionelle<br />

Leistung eines Dritten ohne dessen<br />

Zustimmung verwendet wurde oder ob<br />

ein veröffentlichtes Bild auf der Seite<br />

Urheberrechte verletzt (Anm.: Die häufigste<br />

Rechtsverletzung im Internet ist die<br />

Urheberrechtsverletzung, also die widerrechtliche<br />

Veröffentlichung eines fremden<br />

Bildes, Fotos, Textes oder Melodie).<br />

Dieser Standard ist bzw. war schlichtweg<br />

die wichtigste Rahmenbedingung für<br />

die massenhafte Einrichtung von Links<br />

weltweit. Heute ist die Verlinkung von<br />

Webseiten ein grundlegendes Feature<br />

für die Funktionsweise des Internets (z.<br />

B. bei Suchmaschinen usw.) geworden.<br />

Der EuGH (Urt. 08.09.2<strong>01</strong>6; Az.<br />

C-160/15 – GS Media) hat nun diesen<br />

grundlegenden Haftungsgrundsatz<br />

überwiegend abgeschafft und eine<br />

Urheberrechtsverletzung durch das<br />

Setzen eines Links festgestellt. Das<br />

LG Hamburg ist diesem Urteil durch<br />

Beschluss vom 18.11.2<strong>01</strong>6 Az.: 310 O<br />

402/16 als erstes deutsches Gericht<br />

gefolgt.<br />

Was heißt das genau:<br />

Jeder Link birgt nun die Gefahr in sich,<br />

dass man für Urheberrechtsverletzungen<br />

auf der verlinkten Seite haftet. In der<br />

Praxis wird dies zu vielen teuren<br />

Unterlassungsverfahren (=Beseitigung<br />

IV Erweiterung der Steuervorteile<br />

bei haushaltsnaher Dienst- und<br />

Handwerkerleistungen<br />

Gemäß einem weiteren neuen BMF-<br />

Schreiben vom 9.11.2<strong>01</strong>6- IV C8- S<br />

2296-b/07/10003.008 wurden folgende<br />

Verbesserungen für den Steuerzahler<br />

vorgenommen.<br />

− für den Haushalt : Kosten für haushaltsnahe<br />

Dienst-und Handwerkerleistungen<br />

sind zwar nach wie vor nur steuerlich<br />

begünstigt, wenn sie im Haushalt<br />

erbracht werden. Neu ist allerdings, dass<br />

der Haushalt nun nicht mehr strikt durch<br />

die Grundstücksgrenzen begrenzt wird.<br />

So sind auch auch Leistungen auf den<br />

öffentlichen angrenzenden Wegen (wie<br />

z.B. Lohnkosten für den Winterdienst auf<br />

den öffentlichen Gehwegen ) begünstigt.<br />

− Für die Prüfdienste: nun sind auch<br />

Kosten von im Haushalt erbrachten<br />

Prüfdiensten (wie z.B. Kontrolle von<br />

Blitzschutzanlagen, Aufzügen, ect.)<br />

abzugsfähig.<br />

− Hausnotrufsystem: Die Kosten für<br />

ein Hausnotrufsystem können nun als<br />

haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen<br />

werden, wenn sie innerhalb des<br />

betreuten Wohnen anfallen.<br />

− Haustierbetreuung: Auch die<br />

Lohnkosten für die Betreuung und Pflege<br />

eines Haustiers können nun als haushaltsnahe<br />

Dienstleistungen berücksichtigt<br />

werden, wenn die Leistung innerhalb<br />

des Haushalts erbracht werden<br />

(z.B. Fellpflege, Füttern, Kosten für das<br />

Ausführen des Haustieres)<br />

und künftige Unterlassung der Verlinkung)<br />

und Schadensersatzprozessen führen.<br />

Während nicht gewerbliche Webseitenbetreiber<br />

durch das Argument „ich<br />

hab’s nicht gewusst und nicht wissen<br />

können“ noch eine Chance haben, der<br />

Inanspruchnahme zu entgehen, so haben<br />

gewerbliche Webseitenbetreiber diese<br />

Möglichkeit faktisch kaum. Hier bestimmt<br />

der EuGH ohne schlechtes Gewissen:<br />

„Im Übrigen kann, wenn Hyperlinks mit<br />

Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden,<br />

von demjenigen, der sie gesetzt<br />

hat, erwartet werden, dass er die erforderlichen<br />

Nachprüfungen vornimmt, um<br />

sich zu vergewissern, dass das betroffene<br />

Werk auf der Website, zu der die<br />

Hyperlinks führen, nicht unbefugt veröffentlicht<br />

wurde, so dass zu vermuten ist,<br />

dass ein solches Setzen von Hyperlinks<br />

in voller Kenntnis der Geschütztheit<br />

des Werks und der etwaig fehlenden<br />

Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber zu<br />

seiner Veröffentlichung im Internet vorgenommen<br />

wurde.“ Auf Deutsch: Ist der<br />

Webseitenbetreiber gewerblich, wird<br />

V Grunderwerbsteuer<br />

Die Grunderwerbsteuer wird nicht herabgesetzt,<br />

obwohl der Kaufpreis nicht<br />

bezahlt wird.<br />

Die Höhe der Grunderwerbsteuer<br />

richtet sich nach dem Wert der<br />

Gegenleistung (Kaufpreis einschließlich<br />

weiterer Leistungen des Verkäufers).<br />

Die Grunderwerbsteuer wird nicht<br />

nachträglich herabgesetzt, wenn<br />

der Käufer in Insolvenz gerät und<br />

den Kaufpreis nicht bzw. nicht vollständig<br />

bezahlt. Die Bewertung einer<br />

Kaufpreisforderung muss zum Zeitpunkt<br />

des Kaufvertragsabschlusses erfolgen.<br />

Besondere Umstände, die einen<br />

höheren oder niedrigeren Wertansatz<br />

begründen, dürfen nur dann einbezogen<br />

werden, wenn sie bereits bei<br />

Kaufvertragsabschluss vorgelegen<br />

haben.<br />

Ausnahme gemäß § 16 Abs.3<br />

GrEStG, wenn innerhalb von zwei<br />

Jahren seit Entstehung der Steuer die<br />

Kaufpreisforderung herabgesetzt wird<br />

(vgl. BFH-Urteil vom 12.5.2<strong>01</strong>6- II R<br />

39/14 ).<br />

VI Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag<br />

Bei Immobilien im Privatvermögen, die<br />

zu Wohnzwecken vermietet werden,<br />

wird der Gebäudeanteil mit 2 % der<br />

Anschaffungskosten abgeschrieben.<br />

Deshalb gilt je höher der Wert des<br />

Gebäudes, desto höher der Betrag der<br />

Abschreibung. Wird im Notarvertrag nur<br />

ein Gesamtkaufpreis (Grundstück- +<br />

Gebäudewert) für die Immobilie genannt,<br />

dann legt das Finanzamt die Aufteilung<br />

zwischen Grundstück und Gebäude nach<br />

einem bestimmten Aufteilungsschlüssel<br />

fest. Eine Abweichung hiervon ist<br />

nur durch ein kostenpflichtiges<br />

Sachverständigengutachten zu widerlegen.<br />

Enthält jedoch der Notarvertrag bereits<br />

eine angemessene Kaufpreisaufteilung<br />

zwischen Grundstück und Gebäude<br />

muss das Finanzamt nachweisen, dass<br />

die vorgenommene Aufteilung unzutreffend<br />

ist (Umkehr der Beweislast).<br />

PROTECTA Steuerberatungs GmbH,<br />

Dr. jur. Roland Rehm, Wittelsbacherstr. 20<br />

82319 Starnberg, www.protecta.org<br />

ihm erst einmal Vorsatz unterstellt, bis<br />

das Gegenteil feststeht. Dass dies in<br />

den bei uns geltenden rechtsstaatlichen<br />

Grundsatz der Unschuldsvermutung<br />

nicht reinpasst, scheint zumindest<br />

für das LG Hamburg unwesentlich zu<br />

sein. Leider steht zu befürchten, dass<br />

die gesamte deutsche Justiz diesen<br />

europarechtlichen Nonsens in die<br />

nationalen Rechtsprechung übernehmen<br />

muss und daher auch wird. Wie<br />

so oft wird das Streben der europäischen<br />

Vereinheitlichung gegen unsere<br />

nationalen Verfassungsstandards<br />

(Unschuldsvermutung) gewinnen.<br />

Für Sie heißt das leider, dass Sie<br />

Haftungsrisiken eingehen, die Sie nicht<br />

kontrollieren können, wenn Sie auch<br />

künftig auf Ihrer Seite Hyperlinks setzen.<br />

Bitte überlegen Sie daher genau, ob und<br />

wenn ja, welche Hyperlinks Sie künftig<br />

auf Ihrer Webseite verwenden.<br />

Michael Forster, Rechtsanwalt,<br />

Raiffeisenstr. 9, 82346 Andechs,<br />

www.ra-forster.eu


Starnberger Bote 15 Impressum<br />

Unsere Arbeit in der Kinderkrippe<br />

orientiert sich an der Pädagogik<br />

der italienischen Ärztin Dr. Maria<br />

Montessori (1870-1952):<br />

Dem Kind mit Respekt und Vertrauen<br />

begegnen, ihm eine ganzheitliche<br />

Entwicklung mit allen Sinnen ermöglichen,<br />

sein Streben nach Selbständigkeit<br />

durch Montessorimaterialien<br />

begreifbar machen.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo - Do: 7.30 - <strong>17</strong>.00 Uhr<br />

Fr: 7.30 - 16.00 Uhr<br />

Wir<br />

sind<br />

eine<br />

Kinderkrippe<br />

mit zwei<br />

Gruppen und<br />

können 24 Kita-<br />

Plätze anbieten. Für<br />

die Motorikentwicklung<br />

haben wir im Innenbereich<br />

einen neuen großen Bewegungsraum<br />

und im Aussenbereich<br />

einen funktional schönen Spielplatz.<br />

Die hellen Räume und der großzügige<br />

Eingangsbereich vermitteln den Kindern<br />

und Eltern ein Gefühl der Geborgenheit und<br />

Wärme.<br />

Montessori-Kinderkrippe Pöcking<br />

Starnberger Straße 1<br />

Tel.: 08157 - 591 13 60 rote Zwerge<br />

Tel.: 08157 - 591 22 40 blaue Zwerge<br />

www.montessori-kinderkrippe.de<br />

Träger: Montessori Förderkreis Pöcking<br />

Tel.: 08157 - 997 69 30<br />

Ihre zuverlässige DRUCKEREI im Oberland!<br />

• flexible und individuelle Betreuung<br />

• Druckkapazitäten auf 1200 m 2<br />

• direkt an der B2 zwischen Weilheim<br />

und Starnberg<br />

Besuchen Sie uns auch online:<br />

www.satz-druck-molnar.de<br />

Blumenstraße 26<br />

82407 Wielenbach<br />

Telefon: 0881/92 57 44 60<br />

www.satz-druck-molnar.de<br />

Impressum<br />

Starnberger Bote<br />

Das Magazin für<br />

Starnberg mit seinen<br />

Ortsteilen<br />

5. Jahrgang<br />

Erscheinungsweise:<br />

4 Ausgaben pro Jahr<br />

Redaktionsschluss für die Juni-Ausgabe: 08.05.2<strong>01</strong>7 I Erscheinungstermin: 26.05.2<strong>01</strong>7<br />

Heftformat: DIN A4<br />

Druckverfahren:<br />

Bogenoffset - 4/4-Farbig<br />

Verarbeitung:<br />

Rückstichheftung<br />

Verteilung:<br />

Gebiet Starnberg<br />

Haushalte und Geschäfte<br />

Herausgeber:<br />

BDS Bayern e.V.,<br />

Ortsverband Starnberg<br />

Presserechtlich verantwortlich:<br />

Barbara Classen<br />

Birkenstraße 3, 82346 Andechs<br />

T.: 08157/99759 - 0<br />

F: 08157/99759 - 22<br />

mail@ulenspiegeldruck.de<br />

Redaktion:<br />

Leitung: Peter Riemann<br />

Barbara Classen<br />

Michael Forster<br />

Dr. jur. Roland F. Rehm<br />

Nicolas Schlumprecht<br />

Layout & Anzeigen:<br />

Nicolas Schlumprecht<br />

Graphic & Design<br />

Am Jägerberg 21<br />

82340 Feldafing<br />

T: 08157 - 59 70 89 8<br />

H: <strong>01</strong>76 - 80 51 69 74<br />

M: n.schlumprecht@t-online.de<br />

Druck:<br />

Ulenspiegel Druck GmbH &<br />

Co. KG, Andechs<br />

Birkenstraße 3, 82346 Andechs<br />

T.: 08157/99759 - 0<br />

F: 08157/99759 - 22<br />

mail@ulenspiegeldruck.de


Dr. Klaus Gröber – Ein Allgemeinmediziner gründet eine GmbH<br />

Anzeige<br />

Der Berger und Pöckinger Allgemeinmediziner Dr. Klaus Gröber,<br />

der seit über 43 Jahren als Hausarzt tätig ist, gründete kürzlich<br />

eine GmbH. In heutigen Zeiten sei es unerlässlich, so Dr. Gröber,<br />

sich auch als Mediziner, zumindest bis zu einem gewissen Grad in<br />

die Betriebswirtschaft vorzuwagen, um geschickt Möglichkeiten<br />

des freien Marktes für den Fortbestand bzw. die Verbesserung<br />

medizinischer Einrichtungen zu nutzen. So konnte auch er nur<br />

durch zähes Einarbeiten in die Rechtslage vor nur einigen Wochen<br />

als Hausarzt seine eigene „Ein-Mann-GmbH“ gründen. „Vielen<br />

Medizinern würden Kenntnisse kaufmännischer Natur sehr zugute<br />

kommen“, erklärt Dr. Gröber. „Auf diese Weise wüssten viele unter<br />

ihnen mehr über die Möglichkeiten, die der freie Markt auch für<br />

Allgemeinärzte (Kassenärzte) bereithält“.<br />

Nach einer Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB) war es ihm<br />

nun möglich, in seinen Ärztezentren Berg und Pöcking seine<br />

beiden Hausarztlizenzen einzubinden, sodass fortan rechtlich<br />

eiwandfrei zwei Allgemeinmediziner (statt einem) im medizinischen<br />

Versorgungszentrum (MVZ) beschäftigt werden können. Dies ging<br />

laut sozialer Gesetzgebung bis vor Kurzem noch nicht. Damit nicht<br />

genug, wollte Dr. Gröber durch die Gründung einer GmbH sicherstellen,<br />

dass das Ärztezentrum Pöcking nun auch rechtlich unantastbar<br />

ist, da es sich fortan um eine juristische Person bzw. Firma<br />

wie jede andere handelt. Mit anderen Worten: Dr. Gröber sicherte<br />

durch die Gründung einer GmbH die Arztlizenzen, die im Falle seines<br />

Ablebens an die kassenärztliche Vereinigung zurückgegangen<br />

wären, die sie Pöcking hätte entziehen können. In solch einem Fall<br />

müsste das Ärztezentrum aufgelöst werden und die medizinische<br />

Versorgung für die Gemeinden Pöcking und Umgebung wäre nicht<br />

mehr gewährleistet.<br />

Und gerade die optimale medizinische Versorgung wollte Dr. Gröber<br />

durch sein neues Modell „Hausärztliches Versorgungszentrum<br />

Starnberger See“, das er neben dem identischen Modell in<br />

Aufkirchen im Juni letzten Jahres gegründet hatte, gewährleisten.<br />

Neben ihm sind dort auch weitere Kassenärzte wie die allgemeinmedizinische<br />

Fachärztin Frau Dr. Bender und die Internistin<br />

Frau Dr. Brandlmeier tätig sowie der Dermatologe Dr. Wilde<br />

mit Kassenzulassung und die Privatärzte, der Neurologe und<br />

Psychiater Dr. Hasse, der Chirurg für plastische Chirurgie Dr.<br />

Biemer und der Facharzt für innere Medizin und Rheumatologie Dr.<br />

Galiano. Sie alle arbeiten eng mit dem Ärztezentrum in Aufkirchen<br />

zusammen und nutzen moderne Technik wie Tablets und Skype,<br />

um zwischen den beiden Orten reibungslos und effizient in Kontakt<br />

zu bleiben. Dadurch wird ihren Patienten beste Behandlung zuteil<br />

und die Ärzte können sich untereinander austauschen und helfen.<br />

Diese Vernetzung zwischen Ärzten sieht Dr. Gröber als zukunftsweisendes<br />

Konzept und als eine Entwicklung, die es unbedingt allem<br />

voran in ländlichen Gebieten zu fördern gilt. „Ohne Zusammenhalt<br />

und Vernetzung gehen uns auf dem Land die Ärzte aus“, schildert<br />

Dr. Gröber die Sachlage. Deshalb finde er es sehr wichtig, den<br />

aufstrebenden wie auch den erfahrenen Ärzten in den Gemeinden<br />

durch ein Ärztezentrum in Form einer GmbH eine Möglichkeit<br />

aufzuzeigen, dauerhaft für eine gute medizinische Versorgung auf<br />

dem Land beizutragen und selbst attraktive Konditionen vorzufinden.<br />

Er wünscht sich, dass viele Gemeinden die Vorteile in seiner<br />

Errungenschaft sehen und diese durch Nachahmung weitertragen.<br />

Zudem sei das Modell des Ärztehauses optimal für junge Ärzte,<br />

denen eine Investition in eine eigene Praxis zu hoch ist, oder aber<br />

auch für diejenigen, die in Teilzeit arbeiten möchten, um sich neben<br />

dem Beruf auch um ihre Familien zu kümmern.<br />

Auf lange Sicht möchte Dr. Gröber seine Anteile an seiner GmbH,<br />

die derzeit noch bei 100 % liegen, an interessierte Mediziner<br />

seiner beiden Ärztezentren weiterverkaufen, sodass er immer<br />

weniger beteiligt ist und irgendwann, wie in jeder anderen Firma<br />

auch, ein Geschäftsführerwechsel erfolgen könne, ohne dass die<br />

Ärztehäuser durch seinen Rückzug ihre Lizenzen verlieren.<br />

Eine gute medizinische Versorgung und Infrastruktur tragen dazu<br />

bei, eine Gemeinde für Jung und Alt attraktiv zu machen, betont<br />

Dr. Gröber. Er wünscht sich für seine Ärztehäuser, dass hier die<br />

Patienten statt Anonymität stets Menschlichkeit und Nähe erfahren<br />

und dass zwischen den Ärzten ein guter Teamgeist und gegenseitige<br />

Hilfe sowie Kollegialität im Vordergrund stehen. Ein solches<br />

Modell sei zukunftsweisend für eine weiterhin unverändert, optimale<br />

medizinische Versorgung.<br />

Ärztehaus Pöcking • Hindenburgstraße 3 • 82343 Pöcking<br />

T. 08157 / 12 33 • www.hausarztzentrum-starnbergersee.de<br />

Ärztehaus Aufkirchen • Farchacherstr. 13 • 82335 Berg-Aufkirchen<br />

T. 08151 / 52 64 • www.hausarztzentrum-starnbergersee.de

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