SB_01_17_Final
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Stellungname der Obersten Baubehörde:<br />
B2 - Tunnel: Ja ! Umfahrung: Nein ?<br />
Editorial<br />
Titelthema<br />
Notizen aus dem Rat<br />
Museum Starnberger See /<br />
BDS – Jahresempfang der<br />
Selbständigen im Landtag<br />
Steuer & Recht<br />
S. 3<br />
S. 5/6/8<br />
S. 10<br />
S. 12<br />
S. 14<br />
Tunnel Ettendorf/Traunstein<br />
Jann - Trasse/Würmüberquerung<br />
Impressum<br />
S. 15<br />
Montage: Peter Riemann<br />
1. Ausgabe März 2<strong>01</strong>7<br />
Starnberger<br />
Bote<br />
Zeitung für Starnberg mit seinen Ortsteilen<br />
Hadorf, Hanfeld, Landstetten, Leutstetten<br />
Percha, Perchting, Söcking und Wangen<br />
Mitteilungen der Stadt im Sonderteil<br />
an Haushalte und Geschäfte<br />
Herausgeber:<br />
BDS Bayern e.V.,<br />
Ortsverband Starnberg<br />
Der Stadtrat im Ministerium… das Gesprächsprotokoll<br />
Foto Peter Riemann<br />
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Starnberger Bote 3 Editorial<br />
Liebe Starnberger,<br />
es ist viel passiert in den letzten<br />
Monaten, und das Jahr ist mit Pauken<br />
und Trompeten neu gestartet. Mit<br />
Trump wurde ein nationalistischer<br />
Abschottungsbefürworter Präsident der<br />
USA, der multilateralen und globalen<br />
Handelsabkommen grundsätzlich misstraut<br />
und nun als erste Amtshandlung<br />
das pazifische Abkommen TPP aufgekündigt<br />
hat. Damit dürfte wohl auch<br />
das Handelsabkommen TTIP vom Tisch<br />
sein. Wie sich dieser politische Atavismus<br />
auswirken wird, kann noch niemand<br />
abschätzen, aber die globale wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Vernetzung<br />
wird sicher nicht leichter werden.<br />
Da ist es zumindest auf regionaler<br />
Ebene ein Lichtblick, dass Ende letzten<br />
Jahres die GfW Starnberg mit dem<br />
Tourismusverein Starnberg fusioniert ist,<br />
was auf äußerst positive synergetische<br />
Effekte für wirtschaftliche Entwicklungen<br />
hoffen lässt. Ich bin Ende letzten Jahres<br />
zur 1. Vorsitzenden des BDS Starnberg<br />
gewählt worden und sehe meine Aufgabe<br />
nun darin, diese Effekte auf der Seite des<br />
BDS zu unterstützen. Hilfreich ist dabei<br />
sicher, dass der BDS weiterhin mit 1%<br />
an der neuen gwt – Gesellschaft für<br />
Wirtschafts- und Tourismusentwicklung<br />
im Landkreis Starnberg mbH beteiligt<br />
ist, ebenso wie mein Unternehmen als<br />
Gründungsmitglied des Unternehmerverbandes<br />
UWS Starnberg weiterhin<br />
Anteile an der neu gegründeten<br />
Gesellschaft hält. Ich werde mich daher<br />
als Vorsitzende des BDS Starnberg in<br />
den verschiedenen Gremien für die wirtschaftliche<br />
Vernetzung und die damit<br />
hoffentlich auch verbundene Erweiterung<br />
regionaler Wertschöpfungsketten stark<br />
machen.<br />
Kurz noch zu meiner Person: Ich bin<br />
seit Januar 2<strong>01</strong>4 geschäftsführende<br />
Gesellschafterin der Firma Ulenspiegel<br />
Druck GmbH & Co. KG. Gemeinsam mit<br />
meinen beiden Kollegen Stephan Maier<br />
und Christoph Merk übernahm ich die<br />
Ulenspiegel Druck GmbH. Wir sind ein<br />
kleines mittelständisches Unternehmen<br />
mit zehn Mitarbeitern und einem Azubi.<br />
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Druckerei in Oberbayern, Branchenführer<br />
für ökologisch und umweltfreundlich hergestellte<br />
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uns als regionaler Druckpartner für den<br />
Landkreis Starnberg.<br />
Ich wünsche Ihnen, liebe Starnberger<br />
Bürgerinnen und Bürger eine gute Zeit<br />
und freue mich auf viele intensive und<br />
zukunftsweisende Begegnungen.<br />
Herzlichst<br />
Ihre Barbara Classen<br />
1. Vorsitzende Bund der Selbstständigen<br />
Gewerbeverband Starnberg Ortsgruppe<br />
des BDS Bayern e.V.<br />
Liebe Mitbürger,<br />
es ist nicht viel passiert… in punkto<br />
Umfahrung. Dabei hatte der Stadtrat im<br />
Juli 2<strong>01</strong>4 einstimmig (!) beschlossen,<br />
es solle bis 20.10. 2<strong>01</strong>4 ein realistisches<br />
Konzept vorgelegt werden.<br />
Was dann die Rathauschefin vorschlug,<br />
war ein „Verkehrsentwicklungsplan“,<br />
den der Rat im Herbst 2<strong>01</strong>4 unter<br />
großem Erwartungsdruck auf den Weg<br />
brachte. Inzwischen wissen wir, ein<br />
echter VEP, ein konzeptionelles, übergeordnetes<br />
Steuerungsinstrument,<br />
das Ziele und Strategien der<br />
Stadtentwicklung im Bereich Verkehr<br />
darstellt, liegt bis heute nicht vor.<br />
Stattdessen: Bürgeraufruhr (Rheinlandund<br />
Wittelsbacherstrasse), viele<br />
Smileys und Tempo 30 – Diskussionen.<br />
In der Regel schafft ein VEP in 10 - 15<br />
Jahren den Rahmen für die verkehrliche<br />
Entwicklung einer Kommune. Er<br />
setzt verlässliche Daten der Einwohnerund<br />
Mobilitätsstatistik voraus und die<br />
Einbindung der Konzepte in übergeordnete<br />
Planungen, ebenso wie in jene von<br />
Nachbarkommunen.<br />
Nichts dergleichen in der Kreisstadt!<br />
Das von hinten aufgezäumte Pferd<br />
musste sich auf ausgetretenen<br />
Planungspfaden bewegen und stand,<br />
als das beauftragte Büro SHP mit vagen<br />
Umfahrungsoptionen herausrückte, wie<br />
der Ochs vorm Scheunentor.<br />
Im November 2<strong>01</strong>5 forderten CSU/<br />
UWG/SPD/Grüne die Bürgermeisterin<br />
auf, endlich für Klarheit hinsichtlich der<br />
im Wahlkampf versprochenen Nord-/<br />
Ost Umfahrung zu sorgen. Oberste<br />
Priorität sollten Kontakte mit den<br />
Behörden haben.<br />
Das wichtigste Gespräch mit der<br />
Obersten Baubehörde fand kürzlich<br />
statt. Es ist hier veröffentlich und zeigt:<br />
für den Entlastungs-Tunnel ist es „5<br />
vor 12“. Doch egal was kommt, er<br />
bleibt lt. OBB als Projekt bis 2030<br />
im BVWP und verhindert als bessere<br />
Alternative „eine“ Umfahrung,<br />
die ins eher Unwahrscheinliche<br />
entschwunden ist…<br />
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D-155-0<strong>01</strong>26
Starnberger Bote 5 Titelthema<br />
Der Stadtrat im Ministerium - das Gesprächsprotokoll<br />
B2, Entlastungstunnel Starnberg und<br />
mögliche Alternativen. Gespräch<br />
mit der Obersten Baubehörde im<br />
Bayerischen Staatsministerium des<br />
Innern, für Bau und Verkehr mit der<br />
Stadt Starnberg am 19.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>7<br />
Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste<br />
1. Gesprächsprotokoll<br />
Zu Beginn erfolgte zunächst eine<br />
Abstimmung über den Umgang mit<br />
Presseanfragen zu dem Gespräch bzw.<br />
dessen Inhalten und Ergebnissen.<br />
Seitens der Obersten Baubehörde<br />
(OBB) wird eine Niederschrift über<br />
das Gespräch gefertigt und an alle<br />
Beteiligten (per E-Mail an die in der<br />
Teilnehmerliste angegebene Adresse)<br />
versandt. Diese Niederschrift kann<br />
als Basis für Presseauskünfte dienen,<br />
sie wird innerhalb weniger Tage zur<br />
Verfügung stehen. Jedem Teilnehmer<br />
steht es frei, Presseauskünfte nach seinen<br />
Gesprächseindrücken zu geben.<br />
Auch die Oberste Baubehörde stellt sich<br />
auf kurzfristige Anfragen der Lokalpresse<br />
ein. Bezüglich der Einzelheiten wird auf<br />
die Niederschrift verwiesen.<br />
Vor Einstieg in die Behandlung des<br />
Fragenkatalogs gemäß dem Stadtratsbeschluss<br />
stellt Frau Bürgermeisterin<br />
John den aktuellen Sachstand der im<br />
Stadtratsbeschluss erwähnten Planungen<br />
und Trassierungsvorschläge (insbesondere<br />
Wagner und SHP sowie<br />
„Wagner-Planung" aus 2007) vor. Diese<br />
waren der Straßenbauverwaltung bisher<br />
nicht bzw. nur vom Hören/Sagen<br />
bekannt.<br />
Zur besseren Lesbarkeit des Protokolls<br />
wurde der Text des vorab überreichten<br />
Fragenkatalogs (in kursiver Schrift)<br />
in das Protokoll mit aufgenommen. Im<br />
Anschluss an die Beantwortung des<br />
Fragenkatalogs wurde ergänzend die<br />
Behandlung der wesentlichen Fragen<br />
aus der Diskussion angefügt.<br />
... Die Bürgermeisterin beauftragt wird, auf<br />
der Grundlage der bisher ausgearbeiteten<br />
Planungen und Trassierungsvorschläge<br />
(insbesondere Wagner und SHP) mit<br />
den zuständigen staatlichen Behörden<br />
(Staatliches Bauamt, Regierung von<br />
Oberbayern und Innenministerium)<br />
Gespräche zu führen und eine Prüfung<br />
und Klärung herbeizuführen, ob und<br />
in welchem Zeitraum Starnberg<br />
vom B2-Durchgangsverkehr durch<br />
Alternativen zum B2-Entlastungstunnel<br />
entlastet werden kann. Im Mittelpunkt<br />
stehen insbesondere die rechtlichen und<br />
finanziellen Aspekte und dabei folgende<br />
Fragestellungen:<br />
Zum Vortext wird festgehalten, dass<br />
sich die Fragen ausschließlich auf<br />
die Entlastung von Starnberg vom<br />
B2-Durchgangsverkehr beziehen. In diesem<br />
Kontext sind somit auch die nachfolgenden<br />
Antworten zu sehen.<br />
1. Welche Behörden sind für die<br />
Genehmigung, Planung und Bau von<br />
Alternativen jeweils zuständig?<br />
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen,<br />
dass die Reihenfolge der<br />
Planungsschritte in der Frage nicht korrekt<br />
ist. Zunächst ist die Planung aufzustellen,<br />
darauf aufbauend ist die erforderliche<br />
Baugenehmigung herbeizuführen,<br />
auf deren Grundlage letztendlich der Bau<br />
erfolgen kann.<br />
Grundsätzlich ist der Baulastträger der<br />
geplanten Straße für die Abarbeitung der<br />
genannten Planungsschritte zuständig.<br />
Die Zuordnung der Straßenbaulastträger<br />
zu den jeweiligen Straßenklassen ist<br />
im Bundesfernstraßengesetz (FStrG)<br />
sowie dem Bayerischen Straßen<br />
und Wegegesetz (BayStrWG) geregelt.<br />
Demnach ist die Bundesrepublik<br />
Deutschland Baulastträger für die<br />
Bundesfernstraßen, der Freistaat<br />
Bayern für die Staatsstraßen, der<br />
Landkreis für die Kreisstraßen und die<br />
Kommunen für die Gemeindestraßen<br />
(Gemeindeverbindungsstraßen und<br />
Ortsstraßen). Ausnahmen von diesen<br />
grundsätzlichen Regelungen gelten<br />
für Städte und Gemeinden bestimmter<br />
Größenordnungen. Demnach sind<br />
Kommunen ab 25.000 Einwohnern<br />
innerhalb der Ortsdurchfahrten selbst für<br />
die Staats und Kreisstraßen verantwortlich.<br />
Ab 80.000 Einwohnern wird diese<br />
Verantwortung überdies auch auf die<br />
Bundesstraßen ausgedehnt.<br />
Abweichend hiervon besteht für<br />
Landkreise, Städte und Gemeinden<br />
gem. Art. 44 BayStrWG die Möglichkeit,<br />
freiwillig die Baulast für eine höherrangige<br />
Straße nach Landesrecht<br />
(max. Staatsstraße) zu übernehmen<br />
(,,Sonderbaulast", analog Westtangente<br />
Starnberg).<br />
Sowohl die Bundesrepublik Deutschland<br />
als auch der Freistaat Bayern stehen auf<br />
absehbare Zeit nicht als Baulastträger<br />
für eine Umfahrung Starnberg als<br />
Alternative zum B2-Entlastungstunnel<br />
zur Verfügung, da ein derartiges Projekt<br />
weder im aktuellen Bedarfsplan für<br />
die Bundesfernstraßen (aus dem Jahr<br />
2<strong>01</strong>6) noch im aktuellen Ausbauplan<br />
für die Staatsstraßen in Bayern (aus<br />
dem Jahr 2<strong>01</strong>1) enthalten ist. Diese<br />
beiden Pläne stellen abschließend das<br />
Bauprogramm der nächsten Jahre für<br />
die Bundesfern und die Staatsstraßen<br />
dar. Bei dem Bedarfsplan handelt es<br />
sich dabei um ein Bundesgesetz, das<br />
auf Grundlage des im Vorfeld erstellten<br />
Bundesverkehrswegeplanes vom<br />
Deutschen Bundestag verabschiedet<br />
wurde. Der Ausbauplan wurde vom<br />
bayerischen Ministerrat beschlossen.<br />
Da nach Einschätzung der OBB auch<br />
der Landkreis nicht als Baulastträger<br />
für ein derartiges Alternativprojekt zur<br />
Verfügung steht, müsste letztendlich<br />
die Stadt selbst diese Aufgabe übernehmen.<br />
In diesem Zusammenhang ist<br />
jedoch zu berücksichtigen, dass die<br />
Straßenklasse der zu planenden Straße<br />
entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung<br />
(nicht ihrer Verkehrsbelastung) gewählt<br />
werden muss (ggf. Übernahme der<br />
Sonderbaulast durch die Stadt erforderlich;<br />
siehe oben). Andernfalls wäre<br />
die Planung rechtlich angreifbar. Welche<br />
Straßenklasse einer Ortsumfahrung<br />
Starnberg zugrunde zu legen wäre, kann<br />
nicht pauschal beantwortet werden.<br />
Hierzu wäre im Rahmen eines ausführlichen<br />
Verkehrsgutachtens zu ermitteln,<br />
welche Verkehre die geplante Straße zu<br />
welchen Anteilen nutzen würden. Eine<br />
wesentliche Grundlage hierfür wäre<br />
die Durchführung einer umfassenden<br />
Verkehrsbefragung zur Ermittlung der<br />
Herkunft-/Ziel- Verteilung.<br />
Das zur Baurechtschaffung erforderliche<br />
Genehmigungsverfahren hängt<br />
grundsätzlich von der Straßenklasse ab.<br />
Für Bundes und Staatsstraßen sowie<br />
besonders bedeutende Kreisstraßen<br />
und Gemeindeverbindungsstraßen<br />
(d.h. deren Verkehrsbedeutung kommt<br />
der einer Staatsstraße nahe oder es<br />
handelt sich um Zubringerstraßen zu<br />
Bundesfernstraßen) ist in der Regel ein<br />
Planfeststellungsverfahren durchzuführen.<br />
Ausnahmen hiervon sind lediglich<br />
bei einfach gelagerten Projekten vorgesehen,<br />
dies dürfte im hier vorliegenden<br />
Fall jedoch nicht zutreffend sein.<br />
Grundsätzlich ist auch eine Genehmigung<br />
über einen Bebauungsplan nicht ausgeschlossen.<br />
Generell ist jedoch zu beachten, dass<br />
die Stadt Starnberg eine Planung, die<br />
über das Gebiet von Nachbargemeinden<br />
führt, unabhängig von der gewählten<br />
Straßenklasse oder des gewählten<br />
Rechtsverfahrens, nur mit deren<br />
Zustimmung betreiben kann.<br />
Bei Planung, Genehmigung und Bau<br />
kann die Stadt auch nicht nach Belieben<br />
handeln: Auch hier müssten wie beim<br />
B2-Entlastungstunnel alle gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Genehmigungsverfahren<br />
durch die zuständigen Behörden durchgeführt<br />
werden. Die Entscheidungen<br />
unterlägen wiederum richterlicher<br />
Kontrolle.<br />
2. Welche einzelnen Verfahrensschritte<br />
sind jeweils erforderlich und welche<br />
realistischen Zeiträume sind für<br />
Genehmigung, Planung und Bau anzusetzen?<br />
Im Rahmen der erforderlichen Vorplanungen<br />
ist zunächst das Planungsziel<br />
zu definieren und daraus die grundlegende<br />
Planrechtfertigung für das<br />
Vorhaben abzuleiten. Darauf aufbauend<br />
sind erste Groblinien zu entwickeln, die<br />
schließlich insbesondere auf Basis eines<br />
zu erstellenden Verkehrsgutachtens<br />
(Verkehrsanalyse und -prognose<br />
unter Berücksichtigung aller Varianten<br />
und Planfälle) hinsichtlich ihrer<br />
Verkehrswirksamkeit und Erreichung des<br />
Planungsziels zu beurteilen sind.<br />
Im Weiteren müssen die nicht schon<br />
aus objektiven Gründen (z.B. keine<br />
Erreichung des Planungsziels) sofort<br />
auszuscheidenden Varianten einer vertieften<br />
Variantenabwägung unterzogen<br />
werden. Hierbei sind alle abwägungsrelevanten<br />
Belange, insbesondere aber das<br />
europäische Natur-und Artenschutzrecht<br />
sowie die umweltrechtlichen Schutzgüter<br />
zu betrachten. Je nach Komplexität des<br />
Vorhabens und der Anzahl der Varianten<br />
kann dieser Prozess ggf. auch mehrstufig<br />
erfolgen. Das heißt, mit jedem<br />
Untersuchungsschritt werden einzelne,<br />
objektiv nicht weiterverfolgungswürdige<br />
Varianten ausgeschieden. Die verbleibenden<br />
werden daraufhin im nächsten<br />
Schritt vertieft weiter betrachtet.<br />
Am Ende dieses Prozesses steht die<br />
Entscheidung für eine Variante die<br />
schließlich weiterverfolgt und letztendlich<br />
zur Ausführung kommen soll. Für<br />
die Abarbeitung dieses Planungsschritts<br />
werden wenigstens 3 - 4 Jahre veranschlagt.<br />
Insbesondere die Durchführung<br />
des erforderlichen Verfahrens nach der<br />
Vergabeverordnung zur Auswahl der zu<br />
beauftragenden Planungsbüros und die<br />
Durchführung der erforderlichen naturschutzfachlichen<br />
Erhebungen sind sehr<br />
zeitintensiv.<br />
In den nächsten beiden Planungsschritten<br />
ist die gewählte Linie konkret auszuarbeiten.<br />
In diesem Zusammenhang<br />
ist die technische Entwurfsplanung zu<br />
erstellen und diese im Anschluss zur<br />
Genehmigungsplanung weiterzuentwickeln.<br />
Hierfür werden 1 - 2 Jahre<br />
angesetzt.<br />
Das anschließende Genehmigungsverfahren<br />
wird nach Erfahrungswerten<br />
für Projekte dieser Größenordnung<br />
mindestens 2 - 3 Jahre in Anspruch<br />
nehmen. Angesichts des gespaltenen<br />
Meinungsbildes in Starnberg, welche<br />
Maßnahme(n) zur Entlastung des Ortes<br />
am besten geeignet sind bzw. weiter verfolgt<br />
werden sollen, ist davon auszugehen,<br />
dass auch eine Umfahrungslösung<br />
vor Gericht beklagt würde. Zum
Starnberger Bote 6 Titelthema<br />
Durchlaufen aller drei möglichen gerichtlichen<br />
Instanzen ist ein Zeitbedarf von bis<br />
zu 3 Jahren anzusetzen.<br />
Nach Vorliegen des bestandskräftigen<br />
Baurechts ist der Grunderwerb durchzuführen.<br />
Erforderliche Besitzeinweisungs<br />
bzw. Enteignungsverfahren können hierbei<br />
zu erheblichen Verzögerungen führen.<br />
In der Regel ist für den Grunderwerb von<br />
einem Zeitbedarf von ca. 1 - 2 Jahren<br />
auszugehen. Für die Sicherstellung der<br />
Finanzierung eines derartigen Großprojektes,<br />
sind weitere 1 - 2 Jahre zu<br />
veranschlagen.<br />
Die zu erwartende Bauzeit ist stark von<br />
den projektspezifischen Details abhängig.<br />
Eine allgemeine Abschätzung ist<br />
daher schwer möglich. In jedem Fall<br />
ist aber von einer mehrjährigen Bauzeit<br />
auszugehen.<br />
Abhängig von der Projektabwicklung<br />
und von dem Projektfortschritt können<br />
die genannten Planungsphasen ggf.<br />
teilweise auch überlappend ausgeführt<br />
werden. Insofern dürfen die einzelnen<br />
Zeitangaben nicht ohne weiteres aufsummiert<br />
werden. Optimistisch kann von<br />
Planungs - bis Baubeginn ein Zeitraum<br />
von ca. 10 Jahren angesetzt werden. Der<br />
gesamte Prozess birgt allerdings vielerlei<br />
Unwägbarkeiten politischer, rechtlicher<br />
und finanzieller Art.<br />
3. Welche Zustimmung welcher Behörden<br />
und Körperschaften sind jeweils<br />
erforderlich?<br />
Spätestens im Rahmen des zur<br />
Baurechtschaffung erforderlichen Rechtsverfahrens<br />
sind sämtliche Betroffene und<br />
Träger öffentlicher Belange sowie die<br />
anerkannten Umweltvereinigungen zu<br />
beteiligen. Grundsätzlich empfiehlt es<br />
sich jedoch, diese schon möglichst früh in<br />
den Planungsprozess einzubinden. Eine<br />
Zustimmung ist nicht zwingend erforderlich,<br />
die Einwände und Stellungnahmen<br />
sind aber im Rahmen der Abwägung<br />
entsprechend zu würdigen. (Ausnahme:<br />
Zustimmungserfordernis gebietsbetroffener<br />
Nachbargemeinden; siehe Frage<br />
1). Beispielhaft wird auf den Planungs und<br />
Genehmigungsprozess zur Westtangente<br />
Starnberg verwiesen.<br />
4. Wer müsste jeweils die Planungs sowie<br />
Verfahrenskosten und letztlich die anfallenden<br />
Baukosten für eine Alternative<br />
tragen?<br />
Die Planungs , Verfahrens und Baukosten<br />
sind vom Träger der Straßenbaulast der<br />
geplanten Straße zu tragen. Wie in den<br />
Ausführungen zu Frage 1 bereits erläutert,<br />
stehen sowohl die Bundesrepublik<br />
Deutschland als auch der Freistaat<br />
Bayern und vsl. auch der Landkreis<br />
Starnberg nicht als Baulastträger für<br />
ein derartiges Projekt zur Verfügung.<br />
Letztendlich müsste daher die Stadt<br />
diese Aufgabe selbst übernehmen (ggf.<br />
im Rahmen einer Sonderbaulast) und<br />
damit auch alle anfallenden Kosten tragen.<br />
Ob ein von der Stadt Starnberg betriebenes<br />
Umfahrungsprojekt förderfähig<br />
wäre, kann erst nach Vorliegen einer<br />
konkreten Planung beurteilt werden.<br />
5. Wie hoch werden voraussichtlich für<br />
die einzelnen Schritte die Kosten sein<br />
und wer hat diese zu tragen?<br />
Zur Höhe der Planungskosten können<br />
pauschal keine verlässlichen Angaben<br />
gemacht werden. Auf Grund von<br />
Erfahrungswerten kann jedoch davon<br />
ausgegangen werden, dass die Planungs<br />
und Bauleitungskosten bis zu 20% der<br />
Baukosten betragen. Gestützt wird diese<br />
Einschätzung durch Richtwerte der<br />
Deutschen Bahn. Diese setzt beispielsweise<br />
bei der Kostenteilung gemeinschaftlicher<br />
Maßnahmen für diese<br />
Baunebenkosten 18% der Baukosten an.<br />
Hinsichtlich der Kostentragung wird auf<br />
die Antwort zu Frage 4 verweisen.<br />
6. Wie wird die Realisierungschance für<br />
Alternativen in rechtlicher Hinsicht beurteilt?<br />
Aus planungsrechtlicher Sicht sind verschiedene<br />
Fälle zu unterscheiden:<br />
1. Werden durch die Planung Natura<br />
2000 -Gebiete erheblich beeinträchtigt,<br />
gilt der Grundsatz, dass diese nur<br />
verwirklicht werden kann, wenn keine<br />
Varianten zur Verfügung stehen, die<br />
die Natura 2000 -Gebiete weniger oder<br />
gar nicht beeinträchtigen. Hierbei sind<br />
auch Abstriche vom Planungsziel hinzunehmen.<br />
Die Variantenentscheidung<br />
unterliegt der vollen gerichtlichen<br />
Nachprüfbarkeit.<br />
2. Sofern Verbotstatbestände für europäisch<br />
geschützte Arten erfüllt werden,<br />
gilt grundsätzlich dasselbe. Jedoch ist<br />
hier höchstrichterlich noch nicht geklärt,<br />
ob Abstriche an den Planungszielen hingenommen<br />
werden müssen. Tendenziell<br />
nähert sich jedoch die Rechtsprechung<br />
zum Artenschutz der zu den Natura<br />
2000-Gebieten an. Die Entscheidung<br />
unterliegt ebenfalls der vollen gerichtlichen<br />
Nachprüfbarkeit.<br />
3. Demgegenüber führt die planungsrechtliche<br />
Alternativenprüfung<br />
(Gegenüberstellung aller abwägungsrelevanten,<br />
jedoch nicht striktem Recht unterliegenden<br />
Belange; z.B. Durchquerung<br />
von Wasserschutzgebieten) nur dann<br />
zwingend zur Wahl einer Alternative, wenn<br />
sich diese nach Abwägung aller berührten<br />
Belange als eindeutig bessere Lösung<br />
für das Planungsziel erweist. Es handelt<br />
sich um eine Planungsentscheidung, die<br />
von den Gerichten nur auf die Einhaltung<br />
der Grenzen der Abwägung überprüft<br />
werden kann.<br />
Belastbare Angaben zu Realisierungschancen<br />
sind nur zu einem konkreten<br />
Projekt nach Vorliegen der zur Beurteilung<br />
erforderlichen Erhebungen möglich. Für<br />
eine Umfahrung gibt es eine Vielzahl<br />
von Einzelaussagen zu Teilaspekten,<br />
aber keine belastbaren Unterlagen, um<br />
deren Realisierungschance beurteilen zu<br />
können. Es ist auch nicht hinreichend<br />
klar, wie das Umfahrungsprojekt letztlich<br />
aussehen soll. Die Umfahrung wirft zahlreiche<br />
Fragen auf, die bisher nicht beantwortet<br />
sind. Unter Berücksichtigung des<br />
im Norden von Starnberg bestehenden<br />
Schutzgebietsregimes ist jedoch davon<br />
auszugehen, dass der Bau einer neuen<br />
Straßenverbindung in diesem Bereich<br />
aus planungsrechtlicher Sicht zumindest<br />
sehr schwierig sein würde. Das Scheitern<br />
eines derartigen Projektes kann nicht<br />
ausgeschlossen werden. In diesem<br />
Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen,<br />
dass der Entlastungstunnel<br />
Starnberg im Zuge der B 2 immer eine in<br />
die Prüfung einzubeziehende Alternative<br />
darstellen würde, unabhängig davon, ob<br />
das Baurecht für diesen bereits verfallen<br />
ist, oder noch weiter besteht.<br />
Für eine Umfahrung muss deshalb der<br />
komplette Planungsprozess durchlaufen<br />
werden.<br />
7. Wie wird die Realisierungschance für<br />
Alternativen in finanzieller Hinsicht beurteilt?<br />
Diesbezüglich wird auf die Antwort<br />
zu Frage 4 verwiesen. Da sowohl die<br />
Bundesrepublik Deutschland als auch<br />
der Freistaat Bayern und vsl. auch<br />
der Landkreis Starnberg nicht als<br />
Baulastträger für ein derartiges Projekt<br />
zur Verfügung stehen, ist diese Frage<br />
durch die Stadt Starnberg zu beantworten.<br />
8. Bieten Alternativen aus Sicht<br />
der zu beteiligenden Behörden<br />
jeweils eine Entlastung für den<br />
B2-Durchgangsverkehr im Sinne einer<br />
Gesamtlösung des nach Starnberg führenden<br />
überörtlichen Verkehrs?<br />
Aus Sicht der Bayerischen Straßenbauverwaltung<br />
ist diese Frage mit<br />
„nein" zu beantworten. Eine Umfahrung<br />
ist unseres Erachtens nicht dazu<br />
geeignet, nennenswerte Anteile des<br />
B2-Durchgangsverkehrs abzuleiten.<br />
9. Kommt dabei für die entscheidungszuständigen<br />
Behörden wegen eventueller<br />
Relevanz für den Verkehr zwischen der<br />
A 96 und der A 95 die Prüfung und<br />
Bau einer Staatsstraße in kommunaler<br />
Sonderbaulast auf der Grundlage der<br />
sogenannten „Wagner-Planung" aus<br />
2007 mit einer Trassenführung von der<br />
St 2069 zur Autobahn A 95 als Alternativoder<br />
ergänzende Planung in Betracht?<br />
Welche Straßenklasse einer Ortsumfahrung<br />
Starnberg zugrundzulegen wäre<br />
kann, wie bei Frage 1 bereits dargelegt,<br />
heute nicht pauschal beantwortet werden.<br />
Hierzu wäre im Rahmen eines ausführlichen<br />
Verkehrsgutachtens zu ermitteln,<br />
welche Verkehre die geplante Straße<br />
zu welchen Anteilen nutzen würden. Eine<br />
wesentliche Grundlage hierfür wäre<br />
die Durchführung einer umfassenden<br />
Verkehrsbefragung zur Ermittlung der<br />
Herkunft-/Ziel-Verteilung.<br />
Für eine gezielte Aufnahme des Verkehrs<br />
zwischen den Autobahnen A 96 und A<br />
95 ist jedoch aus Sicht der Bayerischen<br />
Straßenbauverwaltung eine Staatsstraße<br />
nicht geeignet und auch nicht anzustreben.<br />
Die Verbindung zwischen der<br />
A 96 und der A 95 verläuft derzeit richtig<br />
über den Mittleren Ring (B 2R) in<br />
München. Die einzige Alternative hierzu<br />
wäre der sogenannte Autobahn südring<br />
im Zuge der A 99. Dieses Projekt ist<br />
jedoch im aktuellen Bedarfsplan für die<br />
Bundesfernstraßen nicht enthalten.<br />
Ergänzende Fragen aus der Diskussion<br />
Für den Fall, dass die Umfahrung als<br />
Kreisstraße zu klassifizieren wäre, wäre<br />
diese dann als besonders bedeutende<br />
Kreisstraße einzustufen?<br />
Dies kann letztendlich erst am konkreten<br />
Projekt beurteilt werden. Auf Grundlage<br />
des angestrebten Projektziels spräche<br />
jedoch einiges dafür.<br />
Wäre für eine Umfahrung ein Raumordnungsverfahren<br />
erforderlich?<br />
Ausschlaggebend für die Beurteilung,<br />
ob für ein Projekt ein Raumordnungsverfahren<br />
erforderlich ist, ist die Frage,<br />
ob dieses raumbedeutsam ist. Dies<br />
kann letztendlich aber nur am konkreten<br />
Projekt von der Raumordnungsbehörde<br />
an der Regierung von Oberbayern<br />
beurteilt werden. Die rechtlichen<br />
Grundlagen hierfür stellen insbesondere<br />
das Raumordnungsgesetz und die<br />
Raumordnungsverordnung dar.<br />
Der Entlastungstunnel Starnberg ist im<br />
Bedarfsplan in „WB*" eingestuft. Was<br />
bedeutet hierbei der ,,*"?<br />
„WB*" steht für „Weiterer Bedarf mit<br />
Planungsrecht". Insofern steht der ,,*"<br />
für „mit Planungsrecht" und bedeutet,<br />
dass dieses Projekt geplant werden darf<br />
(im Gegensatz zu Projekten des Weiteren<br />
Bedarfs ohne Stern).<br />
Ist angesichts der Einstufung des<br />
Entlastungstunnels in WB* überhaupt mit<br />
einer Finanzierung vor 2030 zu rechnen?<br />
Diesbezüglich wird auf eine Aussage von<br />
Herrn Bundesminister Dobrindt verwiesen,<br />
,,er könne den Tunnel Starnberg<br />
jetzt finanzieren, die notwendigen Mittel<br />
wären vorhanden, wenn es vor Ort nicht<br />
eine ablehnende Haltung der Stadt gäbe."
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Starnberger Bote 8 Titelthema<br />
Diese Aussage wurde erst kürzlich nochmals<br />
von seinem Ministerbüro gegenüber<br />
der Obersten Baubehörde fernmündlich<br />
bestätigt. Ungeachtet dessen<br />
steht es der Stadt Starnberg frei, sich<br />
mit einem entsprechenden Schreiben an<br />
Herrn Bundesminister Dobrindt zu wenden,<br />
um sich diese Aussage bestätigen<br />
zu lassen.<br />
Entfällt das „Planungsrecht" für den<br />
Entlastungstunnel 2<strong>01</strong>8?<br />
Nein, die Einstufung der Projekte<br />
des Bedarfsplans bleibt über die<br />
gesamte Laufzeit unverändert. Im<br />
September 2<strong>01</strong>8 wird jedoch der<br />
Planfeststellungsbeschluss verfallen<br />
(Ablauf der 10-Jahresfrist). Dieser<br />
könnte auf Antrag des Staatlichen<br />
Bauamts Weilheim um maximal<br />
5 Jahre verlängert werden. Die<br />
Entscheidung über diesen Antrag wäre<br />
von der Planfeststellungsbehörde nach<br />
Durchführung eines beschränkten<br />
Anhörungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
zu treffen. Hierbei wären<br />
u.a. auch die Auswirkungen der<br />
Verlängerung der Geltungsdauer des<br />
Planfeststellungsbeschlusses auf die<br />
betroffenen Grundstückseigentümer<br />
(Fortbestand der nunmehr seit Einleitung<br />
des Planfeststellungsverfahrens andauernden<br />
Veränderungssperre)<br />
in Verbindung mit den weiteren<br />
Realisierungschancen des Projektes zu<br />
prüfen.<br />
Grundsätzlich ist aber festzuhalten,<br />
dass seitens der Bayerischen<br />
Straßenbauverwaltung keine Verlängerung<br />
des Planfeststellungsbeschlusses<br />
mehr betrieben werden wird,<br />
wenn sich die Stadt nicht klar und zeitnah<br />
mittels eines Stadtratsbeschlusses<br />
für den Bau des B2-Entlastungstunnels<br />
ausspricht.<br />
Welche Planungsschritte wären nach<br />
einer Baufreigabe für den Tunnel noch<br />
erforderlich, bevor mit dem Bau begonnen<br />
werden kann?<br />
Angesichts der aktuellen Beschlusslage<br />
der Stadt Starnberg, alle zustimmenden<br />
Beschlüsse zum Entlastungstunnel<br />
Starnberg vorübergehend auszusetzen,<br />
hat das Staatliche Bauamt Weilheim die<br />
noch erforderliche Ausführungsplanung<br />
bislang nicht weiter betrieben. Hierfür<br />
würden weitere Planungskosten in<br />
beträchtlicher Höhe anfallen, deren<br />
Einsatz nur zu rechtfertigen ist, wenn<br />
das Projekt auch zur Ausführung kommt.<br />
Bei einer Fortführung des Projektes<br />
würde die Ausführungsplanung umgehend<br />
wieder aufgenommen werden. Der<br />
hierfür erforderliche Zeitbedarf ist für die<br />
einzelnen Gewerke bzw. Baulose sehr<br />
unterschiedlich. Ein zeitnaher Baubeginn<br />
für eine oder mehrere Teilmaßnahmen<br />
wäre damit grundsätzlich möglich.<br />
Gesetzt den Fall, der B2-Entlastungstunnel<br />
würde nach Verfall des Planfeststellungsbeschlusses<br />
neu geplant werden, würde<br />
dann diesem ein 4-streifiger Querschnitt<br />
zugrunde gelegt werden?<br />
Nein, nach derzeitigen Erkenntnissen<br />
ist ein 2-streifiger Tunnel ausreichend<br />
dimensioniert. Ergänzend ist<br />
grundsätzlich anzumerken, dass die<br />
Planungen nach einem Verfall des<br />
Planfeststellungsbeschlusses auf<br />
Grund der nachrangigen Einstufung im<br />
Bedarfsplan nicht zeitnah wieder aufgegriffen<br />
würden.<br />
Muss sich die Stadt Starnberg an den<br />
Kosten für den B2-Entlastungstunnel beteiligen<br />
(z.B. für im Zusammenhang mit dem<br />
B2-Tunnel erforderlichen Änderungen an<br />
bestehenden Knotenpunkten)?<br />
Grundsätzlich gilt, dass der Straßenbaulastträger<br />
(hier: Bundesrepublik<br />
Deutschland) neben den eigentlichen<br />
Projektkosten auch die Kosten für alle<br />
erforderlichen, im Zusammenhang mit<br />
dem Projekt notwendig werdenden<br />
Folgemaßnahmen im nachgeordneten<br />
Netz zu tragen hat. Laut letzter<br />
Kostenberechnung (Kostenstand: 2<strong>01</strong>4)<br />
ist die Kommune mit einem Kostenanteil<br />
von 3,2 Mio. € an der Maßnahme beteiligt<br />
(Gesamtkosten für Bau und Grunderwerb<br />
162 Mio. €; die Planungskosten sind in<br />
diesem Betrag nicht enthalten).<br />
Das Staatliche Bauamt Weilheim wird der<br />
Stadt Starnberg die ihrem Kostenanteil<br />
zugrundeliegenden Einzelmaßnahmen<br />
in der am 20.02.2<strong>01</strong>7 geplanten<br />
Stadtratssitzung näher aufschlüsseln.<br />
Sieht sich der Freistaat angesichts der<br />
Verkehrszuwächse in der Stadt Starnberg<br />
nicht in Pflicht, ein Gesamtkonzept zur<br />
Lösung der Verkehrsprobleme zu entwickeln?<br />
Das Gesamtkonzept des Freistaats<br />
besteht aus mehreren Einzelprojekten,<br />
die jedes für sich eine Teilentlastung<br />
von Starnberg bewirken. Im Zusammenwirken<br />
von Westtangente und<br />
B2-Entlastungstunnel kann der<br />
LKW-Verkehr von Norden über die<br />
Westtangente zum Maxhof-Kreisel und<br />
von dort über den B2-Entlastungstunnel<br />
zur A 95 geführt werden. Die mit<br />
den Maßnahmen einhergehenden<br />
Verkehrsreduzierungen in der Stadt<br />
sowie die in diesem Zusammenhang<br />
vorgesehenen Abstufungen der<br />
Hanfelder, Söckinger und Possenhofener<br />
Straße sowie der B2 alt zu Orts oder<br />
Gemeindeverbindungsstraßen eröffnen<br />
der Stadt bisher nicht vorhandene<br />
Spielräume, diese Straßen so zu gestalten<br />
bzw. zu beschränken, dass der<br />
Durchgangsverkehr minimiert wird.<br />
Dennoch ist festzuhalten, dass für<br />
die Bundesrepublik Deutschland als<br />
Baulastträger der Bundesstraße vorrangig<br />
ihre Interessen hinsichtlich eines leistungsfähigen<br />
Bundesfernstraßennetzes<br />
im Fokus stehen. Andere oder darüberhinausgehende<br />
Interessen können daher<br />
nur berücksichtigt werden, wenn die<br />
Belange der Bundesrepublik Deutschland<br />
nicht wesentlich beeinträchtigt werden<br />
und ihr hierdurch keine Mehrkosten<br />
entstehen. Insofern wird sich die<br />
Bundesrepublik Deutschland eine<br />
Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung<br />
der nachrangigen Straßen in Starnberg<br />
mit dem Ziel, diese zur Verbesserung der<br />
Wohn und Aufenthaltsqualität zu entlasten<br />
nicht zu Eigen machen.<br />
Was passiert mit dem Verkehr des<br />
B2-Entlastungstunnels im Falle einer<br />
Tunnelsperrung? Müsste für diesen Fall<br />
die alte B 2 (Oberfläche) entsprechend<br />
leistungsfähig ausgebaut sein bzw. bleiben?<br />
Nein, es wird der Stadt nicht abverlangt,<br />
für diesen Ausnahmefall eine leistungsfähige<br />
Umleitung bereitzustellen. Der<br />
Verkehr müsste sich in den seltenen<br />
Fällen einer Sperrung, analog zu den<br />
Tunneln im Zuge des Mittleren Rings<br />
in München, seinen Weg im sonstigen<br />
Straßennetz suchen.<br />
Was würde mit dem Durchgangsverkehr<br />
im Fall des Baus einer Umfahrung passieren,<br />
wenn dieser wie bei Frage 8<br />
beantwortet, nicht nennenswert auf<br />
diese verlegt werden kann?<br />
Der Durchgangsverkehr würde dann in<br />
der Konsequenz in der Stadt verbleiben.<br />
Sonstiges<br />
Herr Dr. Rieskamp übergibt Herrn Dr.<br />
Linder einen Luftbildplan M 1: 5000 für<br />
eine Nord-Tangente-Starnberg (Wagner-<br />
Planung 2007) zur Kenntnis.<br />
Zusammenfassung / Fazit<br />
Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre<br />
grundsätzliche Bereitschaft, den Bau des<br />
Entlastungstunnels Starnberg zu finanzieren,<br />
erneut bestätigt. Er hat Baurecht<br />
und ist in greifbarer Nähe; mit den<br />
Baumaßnahmen könnte zeitnah begonnen<br />
werden. Aus heutiger Sicht wäre<br />
eine Fertigstellung bis 2025 realistisch.<br />
Der B2-Entlastungstunnel ist als ein<br />
wesentlicher und gewichtiger Baustein<br />
zur Verbesserung der Verkehrssituation<br />
in Starnberg anzusehen. Es ist<br />
jedoch unbestritten, dass dieser primär<br />
auf die Lösung der Starnberger<br />
Verkehrsprobleme im Zuge der B2<br />
abzielt. Weitergehende Ziele der Stadt<br />
Starnberg könnten jedoch möglicherweise<br />
durch auf den B2-Entlastungstunnel<br />
aufbauende Ergänzungsmaßnahmen<br />
entwickelt und umgesetzt werden.<br />
Voraussetzung für die Weiterführung des<br />
B2-Tunnelprojektes ist jedoch, dass sich<br />
der Stadtrat alsbald klar zum Tunnel<br />
bekennt, damit bis etwa Pfingsten die<br />
Zustimmung des Bundes zum Baubeginn<br />
erfolgen kann. Andernfalls wird die<br />
Maßnahme vom Staatlichen Bauamt<br />
Weilheim nicht mehr weiter verfolgt. In<br />
der Konsequenz würde auch für den<br />
nur noch bis Mitte September 2<strong>01</strong>8 gültigen<br />
Planfeststellungsbeschluss keine<br />
Verlängerung beantragt werden und dieser<br />
damit zu diesem Zeitpunkt verfallen.<br />
Die Wiedererlangung des Baurechts<br />
wäre dann nur unter Durchführung eines<br />
komplett neuen, vsl. wiederum sehr<br />
langwierigen Planfeststellungsverfahrens<br />
möglich. Auf Grund der nachrangigen<br />
Einstufung der Maßnahme im aktuellen<br />
Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />
würde die Planung jedoch nicht zeitnah<br />
wieder aufgegriffen werden.<br />
Sollte sich die Stadt gegen den Bau des<br />
Entlastungstunnels entscheiden, dann ist<br />
sie auf dem weiteren Weg zu einer möglichen<br />
Alternative auf sich alleine gestellt.<br />
Sowohl die Bundesrepublik Deutschland<br />
als auch der Freistaat Bayern (und vsl.<br />
auch der Landkreis Starnberg) stehen auf<br />
absehbare Zeit nicht zur Verfügung, um<br />
eine Umfahrungslösung von Starnberg<br />
zu planen und zu finanzieren. Der Raum<br />
nördlich von Starnberg ist ein sehr komplexes<br />
Planungsgebiet. Es dürfte schwierig<br />
werden, hier eine Straße - vor allem<br />
eine, die einen nennenswerten Anteil<br />
des B2-Durchgangsverkehrs aufnehmen<br />
würde - zu planen und durchzusetzen.<br />
Es ist daher zu erwarten, dass<br />
bei einem Beschreiten dieses Weges<br />
die bestehenden Verkehrsprobleme<br />
auf der B2 in Starnberg über einen<br />
sehr langen Zeitraum weiter manifestiert<br />
würden. Die Tragweite und<br />
Konsequenzen einer Entscheidung gegen<br />
den B2-Entlastungstunnel dürften allen<br />
Teilnehmern des Gesprächs nun klar<br />
sein.<br />
Für das Protokoll:<br />
gez. Neupert<br />
Sachgebiet 1105<br />
Gz. 1105-43532-82/M/002/90<br />
gesehen:<br />
Dr.Ing. Linder<br />
München, 25.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>7<br />
Nebenstelle 353<br />
Abdruck wurde vom Staatsministerium<br />
genehmigt.
Bauen ist ein Prozess...<br />
oft endet er vor Gericht<br />
Mediation ist besser!<br />
Der Rohbau deutete bereits an, das Haus der Eheleute Schmidt<br />
sah ganz anders aus, als die Planung... Der Polier verstand die<br />
Welt nicht mehr. Man einigte sich auf ein Mediationsverfahren,<br />
doch wo war der Mediator?<br />
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Starnberger Bote 10 Notizen aus dem Rat<br />
Notizen aus dem Rat<br />
Stadtrat am 28.11.2<strong>01</strong>6<br />
Mitteilung der Bürgermeisterin: Keine<br />
Normenkontrollklage gegen das<br />
Pöckinger Schmalzhofprojekt. Danach<br />
wurde auf Antrag der UWG bei großer<br />
Zuhörerzahl die Vergabe und die<br />
Planung für das Einheimischenmodell<br />
„Am Wiesengrund“ behandelt. Nach<br />
Klärung von Details beschloss man<br />
einstimmig, die Verwaltung solle<br />
den Entwurf des städtebaulichen<br />
Wettbewerbs nach Prüfung durch den<br />
Bauausschuss vergeben.<br />
Amüsant war die Neubenennung<br />
des Wasserparks, die nicht von allen<br />
als notwendig erachtet wurde. Nach<br />
dem Bürgerwettbewerb standen, von<br />
einer Agentur vorbereitet, zur Wahl:<br />
Würmseebad, Seeperle Starnberg,<br />
STAVITA (was Stadtrat Mignoli zu<br />
„EVITA“ transformierte) Wasserzeit<br />
Starnberg. Favorit der BGMin war<br />
„Seebad Starnberg“. Das klingt<br />
zwar nach Ostsee, ging aber mit<br />
13:12 Stimmen durch. Später, unter<br />
„Verschiedenes“, wurde wegen einer<br />
frühen Domainbelegung dieses Namens<br />
gemutmaßt, dass diese Namensgebung<br />
von langer Hand durch die Verwaltung<br />
vorbereitet worden sei.<br />
Weiter ging es mit der Neuplanung<br />
des Wangener Feuerwehrgerätehauses.<br />
Im Ort bestehen unterschiedliche<br />
Auffassungen zur Lage: auf dem<br />
städtischen Grundstück des großen<br />
Kinderspielplatzes (Favorit der<br />
Feuerwehr) oder außerhalb dieses<br />
Areals auf fremdem Grundstück. Im<br />
Vorfeld wurde bekannt, dass einige<br />
der 9 Grundstücke nicht zu erwerben,<br />
bzw. wegen naheliegender WSG unrealistisch<br />
sind. Trotzdem wurde einstimmig<br />
beschlossen den Planungs- und<br />
Auswahlprozess fortzuführen.<br />
Kontrovers diskutiert wurde das<br />
Integrierte Stadtentwicklungskonzept<br />
(ISEK) dessen wesentliche Bedeutung<br />
darin zu liegen scheint, Fördermittel<br />
beantragen zu können. Unklar war,<br />
warum darin Maßnahmen enthalten<br />
sind, die vom Stadtrat abgelehnt wurden.<br />
Schlussendlich wurde das ISEK,<br />
das nur unverbindliche Projekte enthält,<br />
zur Kenntnis genommen und gebilligt.<br />
Über das “Ob und Wie” der Maßnahmen<br />
entscheiden das zuständige Gremium<br />
und der Stadtrat.<br />
Vier der 15 TOP´s wurden vertagt und<br />
am Ende Fragen an die BGMin gestellt<br />
(Klage der Stadt gegen die STRABS,<br />
Rheinlandstrasse, Rathauserweiterung,<br />
usw).<br />
Stadtrat am 12.12. 2<strong>01</strong>6<br />
Der erkrankte Stadtrat Walter H. Jann<br />
(BLS), langjähriger Umfahrungskämpe,<br />
hatte seinen Rücktritt erklärt. Als<br />
Nachrückerin wurde Angelika Wahmke<br />
vereidigt. Danach stellte sich der<br />
Seniorenbeirat vor, und der Neubau des<br />
Waldorf-Integrations-Kindergartens in<br />
Söcking wurde auf den Weg gebracht.<br />
Beim viel diskutierten Bebauungsplan<br />
8199 für Mehrfamilienhäuser im Gebiet<br />
zwischen Von-der-Tann- und Max-<br />
Zimmermann-Straße zeigte sich einmal<br />
mehr, wie unterschiedlich Bauvorhaben<br />
und städtebaulicher Kontext von<br />
Stadträten interpretiert werden.<br />
Nach tatkräftiger Mitwirkung der<br />
Bauverwaltung und dem Plädoyer von<br />
Patrick Janik für ein „bürokratiebefreites<br />
Bauen“ wurden folgende Punkte z.T. mit<br />
äußerst knapper Mehrheit beschlossen:<br />
1. Staffelgeschosse sind im Rahmen<br />
der zugelassenen Satteldächer möglich,<br />
2. Flachdächer und Pultdächer<br />
werden zugelassen und sind u. U. zu<br />
begrünen, 3. geplante Stellplätze sind<br />
gemäß 50%-Regelung anzupassen, 4.<br />
Abstandsregelungen sind einzuhalten.<br />
Das erschöpfende Ringen um das<br />
„Gesicht der Stadt“ trug wohl dazu<br />
bei, dass trotz der oft kolportierten<br />
„Streitereien“ im Rat einstimmig verabschiedet<br />
wurden: der Wirtschaftsund<br />
Finanzplan 2<strong>01</strong>7 des Wasserwerks,<br />
die Kalkulation und Anpassung<br />
der Gebühren für die öffentliche<br />
Wasserversorgung und der Erlass einer<br />
Änderungssatzung für Beiträge- und<br />
Gebühren zur Wasserabgabesatzung<br />
der Stadt Starnberg.<br />
Rechnungsprüfungsausschuss am<br />
14.12.2<strong>01</strong>6<br />
Öffentlich, in kleinem Rahmen, tagte<br />
der Ausschuss im Rathaus. Die von<br />
Kämmerer Thomas Deller unterstützen<br />
Stadträte stellten mit einer Ausnahme<br />
keine gravierenden Fehler oder<br />
Probleme bei den geprüften Projekten<br />
fest. Unabhängig voneinander<br />
monierten jedoch alle Prüfungsteams<br />
das Informationsdefizit des Stadtrats<br />
gegenüber der Verwaltung. Großen<br />
Klärungsbedarf gab es beim Verkauf<br />
des Wangener Weihers. Der war ohne<br />
Beschluss erfolgt und der Kaufpreis ohne<br />
formale Grundlage ermittelt worden. Es<br />
folgte daher für die Bürgermeisterin<br />
nur eine Entlastungsempfehlung,<br />
vorbehaltlich der Prüfung durch die<br />
Rechtsaufsicht. (Inzwischen hat das<br />
LRA festgestellt, dass der Verkauf nicht<br />
hätte erfolgen dürfen. Nun ermittelt die<br />
Staatsanwaltschaft München II).<br />
Stadtrat am 30.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>7<br />
Wer glaubte bereits die eigenartigste<br />
Stadtratsitzung aller Zeiten mitgemacht<br />
zu haben, wurde eines besseren<br />
belehrt. Doch der Reihe nach:<br />
Prof. Otto Gaßner (UWG) wurde als<br />
Nachrücker für den ausgeschiedenen<br />
Dr. Busse vereidigt. Nach der notwendigen<br />
Neubesetzung der Ausschüsse<br />
folgte zügig: Konzessionsvergabe Gas,<br />
Kenntnisnahme und Zustimmung zur<br />
gwt-Gründung, und die F-Pläne am<br />
Kreiskrankenhauses und für Hanfeld<br />
passierten den Rat.<br />
Mit dem Bürgerantrag Nirschl aus der<br />
Bürgerversammlung am <strong>17</strong>.11.2<strong>01</strong>6<br />
zum weiteren Vorgehen beim VEP<br />
wurde das Klima allerdings rauer.<br />
Ging es doch auch um Alleingänge der<br />
BGMin. Der Antrag signalisiere, so Dr.<br />
Sengl (Grüne), dass „man den Bürgern<br />
weiß gemacht habe, wenn es einen<br />
Tunnel oder eine Umfahrung gibt, ist<br />
alles in Butter. Jetzt wollen sie endlich<br />
eine dieser Lösungen haben“ und<br />
kein Herumdoktern an Teillösungen.<br />
Der Antrag auf Aussetzung weiterer<br />
VEP-Aktivitäten wurde mit 20:9 angenommen.<br />
Noch länger wurde um den DPF-<br />
Antrag zur Sanierung/Konzeption<br />
der Liegenschaften Bahnhof See,<br />
Bayerischer Hof und Alte Oberschule<br />
gerungen. Deutlich die Kritik von<br />
Martina Neubauer (Grüne): „Die<br />
Beschäftigung in dieser Thematik hat<br />
auch Auswirkungen auf den Haushalt.<br />
Wenn die Inhalte des Antrags erst<br />
mitten in den Haushaltsberatungen<br />
vorgelegt werden, dauert es wieder<br />
ein Jahr, bis dieses Thema haushaltsrechtlich<br />
behandelt wird. Der Antrag<br />
wurde im Sommer 2<strong>01</strong>6 gestellt,<br />
aber von der Stadt bisher nicht bearbeitet.“<br />
Alle waren sich einig, dass<br />
dort etwas geschehen muss, zumal<br />
die Bausubstanz schlecht ist und die<br />
Kostenschätzung für den Bayerischen<br />
Hof schon 2<strong>01</strong>4 bei über 10 Mio. EUR<br />
lag.<br />
Angelika Kammerl (DPF) erinnerte, dass<br />
2<strong>01</strong>3 alle Fraktionen eine Hotelnutzung<br />
favorisiert hatten. „Ich möchte das<br />
ganze Areal zusammen betrachtet<br />
wissen und verstehe das Hinhalten<br />
nicht. Bisher wurde hier, wie in einigen<br />
Wahlprogrammen versprochen,<br />
noch nichts gerettet.“ Eine kurzen<br />
Sitzungspause, verbunden mit einem<br />
Stromausfall im Saal trug offenbar zu<br />
Erhellung bei: die Beschlussvorlage der<br />
Verwaltung wurde mit 8:20 abgelehnt<br />
und der Antrag der DPF einstimmig<br />
angenommen.<br />
Der nächste Beschlussvorschlag erlitt<br />
das gleiche Schicksal. Der Rat hatte<br />
das Gefühl, ihm werde durch die<br />
Verwaltung in Salamitaktik-Manier (erst<br />
30 m für 195.000 EUR, dann weitere 70<br />
m für X – EUR) die Ufermauersanierung<br />
am „Seebad“ untergeschoben. Die<br />
Empfehlung des Bauausschusses<br />
wurde parteipolitisch „querbeet“ mit<br />
13:16 abgelehnt und das Projekt für<br />
weitere Klärungen zunächst auf Eis<br />
gelegt. Der Bürgermeisterin behagte<br />
das gar nicht und meinte: “So, nun ist<br />
das nächste Projekt gestorben …“<br />
Schlecht zu verfolgen war die Sache<br />
mit dem Centrum. Eine Besichtigung<br />
wurde einstimmig beschlossen, der<br />
dazugehörige Antrag von UWG und DPF,<br />
der immer noch nicht auf der städt.<br />
Homepage einsehbar ist, fiel durch.<br />
Und dann kam das, was in der<br />
Lokalpresse als „tiefster Tiefpunkt“<br />
bezeichnet wurde, BGMin John startete<br />
mit einem „Referat“ über die einzelnen<br />
Entschuldigung der Stadträte,<br />
die nach ihrer Meinung ein paar Tage<br />
zuvor, die auf 16:00 Uhr vorverlegte<br />
Bauausschusssitzung boykottiert hätten.<br />
Sie erwarte eine schriftliche und<br />
öffentliche Entschuldigung!<br />
Darauf folgte eine laute Verlesung von<br />
<strong>17</strong> (!) Word-Ansichts-Seiten durch Eva<br />
John. Es waren Anfragen der DPF, der<br />
CSU und der Grünen, deren Antworten<br />
nicht fristgerecht behandelt worden<br />
waren. Den Wunsch den Text zugeschickt<br />
zu bekommen, lehnte sie ab:<br />
„Das wird jetzt öffentlich vorgelesen.“<br />
Das empörte wiederum die Mehrheit<br />
des Stadtrates und ließen die Situation<br />
eskalieren, weil wichtige Anträge<br />
und Beschlüsse zum überfälligen<br />
Rechtsgutachten zum Bahnvertrag<br />
und die Fragen zum Wangener Weiher<br />
unbeantwortet blieben. Vollends peinlich<br />
wurde es, als erneut das „unentschuldigte<br />
Fehlen“ aufs Tapet kam.<br />
Stadtrat Mignoli (BLS) fragte, was<br />
passiert, wenn er sich nicht entschuldigt.<br />
Die BGMin nahm Bezug<br />
auf die Gemeindeordnung, die ein<br />
Ordnungsgeld von 250,00 EUR vorsieht.<br />
„Und wer entscheidet darüber?“ fragte<br />
er. Die Bürgermeisterin „Darüber entscheidet<br />
der Stadtrat“… Mignoli: „Aha,<br />
diese Information ist für mich ausreichend.“<br />
Fast zu erwarten: auch Eva John<br />
geriet ins Zwielicht „unbotmäßigen<br />
Verhaltens“. Sie hatte für eine<br />
Kabarettaufführung eine Stadtratsitzung<br />
„geschwänzt“ und obendrein auf dem<br />
BI/WPS-Neujahrsempfang in ihrer Rede<br />
eine diffamierenden Skizze mit narrenkappentragenden<br />
Stadträten gezeigt.<br />
Die Gretchenfrage, ob Eva John<br />
dem Rat öffentlich die Leviten lesen<br />
wollte, soll hier nicht behandelt werden.<br />
Dazu existieren Berichte in der<br />
SZ, im Starnberger Merkur und, wie<br />
immer, auf dem Blog von „Dr. Thosch“:<br />
http://www.stadtrat-starnberg-kommentiert.de/<br />
Peter Riemann
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Starnberger Bote 12 Museum Starnberger See<br />
Nur noch bis zum 5. März zu erleben: Spieleisenbahnen und Puppenstuben<br />
Faszination Miniaturwelten<br />
Spieleisenbahnen und Puppenstuben<br />
03.12.2<strong>01</strong>6 –<br />
05.03.2<strong>01</strong>7<br />
Museum Starnberger See<br />
Possenhofener Straße 5, Starnberg<br />
Di. – So., 10.00 – <strong>17</strong>.00 Uhr | 08151/4477570<br />
www.museum-starnberger-see.de<br />
Die Ausstellung „Faszination Miniaturwelten<br />
– Spieleisenbahnen und Puppenstuben“<br />
ist bei den Besuchern auf<br />
großes Interesse und Begeisterung<br />
gestoßen. „Schöne Ausstellung“, „weckt<br />
Erinnerungen“, „macht Spaß“, „ist<br />
Interessant“; so oder so ähnlich lauten<br />
die Einträge im Besucherbuch.<br />
Das Besondere dabei: Die Ausstellung<br />
ist lebendig. Täglich sind ausstellende<br />
„Spiel- und Modelleisenbahner“ anwesend,<br />
lassen die Züge rollen und stehen<br />
Rede und Antwort. Mit der Ausstellung<br />
soll auch dem jüngeren Publikum gezeigt<br />
werden, welche Freude der Umgang<br />
mit Spieleisenbahnen macht. Dass die<br />
Spieleisenbahner damit richtig liegen,<br />
zeigt die Begeisterung der großen und<br />
kleinen Besucher.<br />
Von ebenso großer Faszination wie<br />
Spieleisenbahnen sind die gezeigten<br />
Puppenstuben. Auch hier gibt es viel<br />
zu entdecken! Von der historischen<br />
Puppenstube, die im Stil der vorletzten<br />
Jahrhundertwende eingerichtet ist, bis<br />
zur modernen Villa im Bauhausstil mit<br />
Swimmingpool sind wesentliche architektonische<br />
Perioden dargestellt. Eine kleine<br />
Dorfschulklasse, der Kaufmannsladen<br />
und die Schneiderwerkstatt machen<br />
nicht nur Kindern Freude. Das vollständig<br />
eingerichtete Puppenhaus, mit dem<br />
gespielt werden darf, wird von den kleinen<br />
Besuchern – egal ob Mädchen oder<br />
Jungen – gerne genutzt.<br />
Termine: Eisenbahnvorführungen für<br />
Groß und Klein<br />
Am Sonntag, dem 05.03., rollen von<br />
13.00 – <strong>17</strong>.00 Uhr zum letzten Mal die<br />
Züge. Eintritt: 3,-/2,- €<br />
Ab 14.00 Uhr können Kinder ab 8 Jahren<br />
eine Spieleisenbahnanlage selbst aufbauen<br />
und Züge darauf fahren lassen.<br />
Leitung: Derk Bodack. Eintritt: 6,- €<br />
Vortrag: Die besondere Bahn –<br />
Eisenbahnkuriositäten aus aller Welt<br />
Hans-Peter Stoehrel, Eisenbahner aus<br />
Leidenschaft, zeigt faszinierende Bilder<br />
von ausgefallenen Lokomotiven und<br />
Zügen, die er auf seinen Reisen weltweit<br />
aufgestöbert hat. Sonntag, 05.03., 18.00<br />
Uhr, Eintritt: 3,-<br />
Faschingsferienprogramm 2<strong>01</strong>7<br />
Wer in den Ferien Spaß mit Kreativität verbinden<br />
möchte, ist beim Ferienprogramm<br />
des Museums Starnberger See richtig.<br />
Von Dienstag bis Freitag bieten die<br />
Museumspädagoginnen originelle Kurse an.<br />
Faschingsdienstag, 28.02. Faschingskostüme<br />
- Egal ob Hut oder Kleid - Ihr<br />
werdet staunen, was für tolle Kostüme<br />
man aus Papier basteln kann. Außerdem<br />
erfahrt Ihr eine Menge darüber, warum<br />
wir überhaupt Fasching feiern und was<br />
es mit dem Verkleiden auf sich hat.<br />
Leitung: Verena Wendt.<br />
Aschermittwoch, <strong>01</strong>.03. Winterspeisen<br />
anno dazumal. Ganzjährig Erdbeeren,<br />
Bananen und frisches Gemüse? Das gab<br />
es vor 100 Jahren noch nicht. Was aber<br />
haben die Leute dann gegessen, als<br />
Supermärkte und Kühltruhen noch nicht<br />
erfunden waren? Dieser und anderen<br />
Fragen rund ums Essen gehen wir auf<br />
den Grund. Anschließend wird Butter<br />
geschlagen! Leitung: Brigitte Bleicher.<br />
Donnerstag, 02.03. Puppenstuben & Co.<br />
Eine Wohnung ohne Badezimmer und<br />
Toilette!? Die Küche voller Rauch!? Das<br />
Schlafzimmer ohne Heizung!? Was für<br />
uns heute unvorstellbar ist, war vor 150<br />
Jahren für viele Menschen normal. Wie<br />
man es sich trotzdem gemütlich machte,<br />
erfahrt Ihr im historischen Lochmannhaus.<br />
In der Puppenstubenausstellung seht Ihr<br />
dann, wie das Wohnen immer komfortabler<br />
wurde. Anschließend baut Ihr ein<br />
eigenes kleines Puppenhaus für Eure<br />
Puppe. Nicht nur für Mädchen. Leitung:<br />
Renate Heid.<br />
Freitag, 03.03. Eisenbahnen: Der<br />
rasende Roland. Wer träumt nicht davon,<br />
einmal Führer einer qualmenden und<br />
dampfenden Lokomotive zu sein? In<br />
der Eisenbahnausstellung seht Ihr die<br />
Züge rollen und erfahrt einiges über<br />
Eisenbahnen. Davon angeregt schafft Ihr<br />
Eure eigene Bahn im 3-D-Bild. Nicht<br />
nur für Jungen. Leitung: Dorothea<br />
Dattenberger.<br />
Veranstaltungsort:<br />
Museum Starnberger See, jeweils 10.00<br />
- 13.00 Uhr, Kosten: 10,- €/Kind und Tag<br />
Anmeldungen bitte bis drei Tage vor dem<br />
jeweiligen Termin unter 08151/4477570<br />
oder info@museum-starnberger-see.de.<br />
Jahresempfang der Selbständigen im Landtag<br />
Bund der Selbständigen feierte im<br />
Maximilianeum<br />
Mehr als 200 Gäste aus Politik und<br />
Wirtschaft feierten am Montag den<br />
Jahresempfang der Selbständigen im<br />
Bayerischen Landtag. Ehrenpräsident<br />
Prof. Dr. Wickenhäuser hob hervor, welche<br />
Trumpfkarten kleine Betriebe auf der<br />
Hand haben: Vertrauen und Verständnis<br />
für Kunden und Mitarbeiter. Damit schaffen<br />
es viele Selbständige auch in Zeiten<br />
des Onlinehandels, Kunden zu binden<br />
und erfolgreich zu wirtschaften. Diese<br />
menschliche Bindung ist nicht digitalisierbar<br />
und stellt auch langfristig eine<br />
Chance für die Gewerbetreibenden<br />
vor Ort dar. Um eine Kultur der<br />
Selbständigkeit aber auch für die Zukunft<br />
zu ermöglichen, dürfe die Politik nicht zu<br />
viele Steine in den Weg legen. Angesichts<br />
des Bürokratieaufwands bei neuen<br />
Regelungen wie dem Mindestlohngesetz,<br />
der Erbschaftsteuerreform und<br />
der mangelhaften Regelung von<br />
Scheinselbständigkeit kann ein<br />
Unternehmer manchmal den Eindruck<br />
bekommen: „Nur wer nichts neues<br />
anfängt, kann sich sicher sein, dass er<br />
gegen keine Vorschriften verstößt.“ Die<br />
Politik erinnerte er an ein Zitat aus dem<br />
CSU-Grundsatzprogramm: „Eine dirigistische,<br />
intervenierende und zentralistische<br />
Wirtschaftspolitik lehnen wir ab.“<br />
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei<br />
Dr. Marcel Huber erklärte in seiner<br />
anschließenden Festrede, dass er als<br />
Staatsminister für Bundesangelegenheiten<br />
und Sonderaufgaben auch<br />
zuständig für Bürokratieabbau sei<br />
und hier bereits einiges erreichen<br />
konnte. Angesichts der enormen<br />
Jugendarbeitslosigkeit in einigen südeuropäischen<br />
Staaten sei es bemerkenswert,<br />
wie gut es uns in Bayern gehe.<br />
Die Wirtschaft schaffe Vollbeschäftigung<br />
und dank sprudelnder Steuereinnahmen<br />
kann der Freistaat bereits zum 12.<br />
Mal einen ausgeglichenen Haushalt<br />
planen. Allerdings werden die bedrohlichen<br />
weltpolitischen Entwicklungen<br />
mit Brexit, Trump und Terror nicht ohne<br />
Folgen für die heimische Wirtschaft<br />
bleiben. Auf europäischer Ebene soll<br />
daher die Gemeinsame Außen- und<br />
Sicherheitspolitik ausgebaut und die<br />
Flüchtlingsthematik gelöst werden.<br />
Es folgte ein Vortrag von Herrn<br />
Tobias Kurzmaier, Wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter bei Staatsminister a. D. Dr.<br />
Thomas Goppel, MdL. Er verschaffte den<br />
Gästen einen interessanten Überblick<br />
über die langjährige Geschichte des<br />
Landtagsgebäudes.<br />
Die erste Vizepräsidentin des BDS<br />
Bayern, Frau Ulla Widmann-Borst,<br />
sicherte zu, dass sich der BDS auch<br />
weiterhin aktiv mit der Gestaltung der<br />
politischen Entwicklungen und der<br />
Prägung der bayerischen Gesellschaft<br />
beschäftigen werde. Wichtige Themen<br />
wie Existenzgründung und Wirtschaftsund<br />
Standortentwicklung werde der<br />
BDS intensivieren. Bei der zukunftsorientierten<br />
Ausrichtung des Verbandes<br />
werde man sich an dem seit Jahren<br />
bewährten Leitbild aus der Feder des<br />
Ehrenpräsidenten Prof. Dr. Wickenhäuser<br />
orientieren. Der BDS werde nicht alles<br />
neu machen, sondern bedacht „Neues<br />
mit Altem verbinden“. Mit neuen hauptamtlichen<br />
Führungskräften im Verband<br />
und in der BDS Servicegesellschaft sei<br />
man zudem gut aufgestellt.<br />
Die neue Geschäftsführerin der BDS<br />
Servicegesellschaft, Frau Lisa Stensitzki<br />
versprach, das Angebot für die Mitglieder<br />
qualitativ zu verbessern, wobei sie dem<br />
Grundsatz Qualität vor Quantität folgen<br />
werde.<br />
Der ebenfalls neu eingeführte Hauptgeschäftsführer<br />
Michael Forster erinnerte<br />
die Mitglieder an die Kraft der<br />
Gemeinschaft. Wesen des BDS sei<br />
stets das gemeinsame Ringen um<br />
gemeinsame Ziele gewesen. Dieser<br />
Gemeinschaftssinn dürfe in Zukunft nicht<br />
abhandenkommen.<br />
Die positive Stimmung der Redner übertrug<br />
sich auch auf die Gäste. In großer<br />
Zahl blieben sie auch lange nach dem<br />
Ende des offiziellen Teils im Landtag,<br />
um sich intensiv auszutauschen und die<br />
Kontakte zu pflegen.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen unser<br />
Referent für Politik und Kommunikation,<br />
Herr Jakob Schlag, zur Verfügung unter<br />
jakob.schlag@bds-bayern.de bzw.<br />
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Ihrem Rücken<br />
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modernster optoelektronischer Technik und setzen diese Ergebnisse<br />
präzise, komfortabel und schnell in einen therapeutischen Aufbissbehelf<br />
(im Volksmund "Schiene") um.<br />
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, was wir für Sie tun können.<br />
Leiden auch Sie unter nicht erklärbaren<br />
Rücken- oder Kopfschmerzen?<br />
• schmerzhafte Verspannungen im Nacken- und<br />
Rückenbereich<br />
• Kopfschmerzen und Migräne<br />
• Beinlängendifferenz<br />
• Schlafstörungen<br />
• Ohrenschmerzen und Tinnitus<br />
• Gleichgewichtsstörungen<br />
• Zähneknirschen<br />
haben ihren Ursprung oft an ganz anderer Stelle<br />
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Starnberger Bote 14 Steuer & Recht<br />
Steuerliche Hinweise und Tipps<br />
I Steuervorteile für Elektroautos<br />
Der Gesetzgeber (BR- Drucks. 523/16)<br />
hat die steuerliche Förderung für<br />
Elektroautos wie folgt verbessert:<br />
− KFZ-Steuer-Befreiung auf zehn Jahre<br />
für Elektroautos, die vom 1.1.2<strong>01</strong>6 bis<br />
zum 31.12.2020 angeschafft werden,<br />
ebenso für verkehrsrechtlich genehmigte<br />
Elektro-Umrüstung des Pkws.<br />
− Ermöglicht der Arbeitgeber seinen<br />
Arbeitnehmern ihre Elektro - und<br />
Hybridelektroautos kostenlos im<br />
Betrieb aufzuladen, so bleibt dieser<br />
Vorteil steuerfrei. Dies gilt sowohl für<br />
Dienstfahrzeuge als auch für private<br />
Fahrzeuge. Übereignet der Arbeitgeber<br />
dem Arbeitnehmer die Ladevorrichtung<br />
kostenlos oder verbilligt, so ist der geldwerte<br />
Vorteil grundsätzlich steuerpflichtig.<br />
Der Arbeitgeber kann diesen Vorteil<br />
aber auch mit 25 % pauschal versteuern.<br />
Sowohl die Steuerbefreiung als auch die<br />
Pauschalierung setzen voraus, dass die<br />
Vorteile zusätzlich zum Lohn gewährt<br />
werden.Diese Regelung ist befristet bis<br />
zum 31.12.2020.<br />
II Forderungsausfall rechtzeitig<br />
erklären<br />
Die Umsatzsteuer entsteht für die meisten<br />
Unternehmer (Soll- Versteuerung) schon<br />
dann, wenn sie ihre Leistung erbracht<br />
haben.Die Umsatzsteuer ist also unabhängig<br />
davon fällig, ob der Unternehmer<br />
das Entgelt schon vereinnahmt hat oder<br />
nicht. Allerdings kann der Unternehmer<br />
die Bemessungsgrundlage für seinen<br />
Umsatz mindern und somit auch die<br />
Umsatzsteuer, wenn er auf absehbare<br />
Zeit nicht mehr mit der Zahlung bzw.<br />
Restzahlung seiner Forderung rechnen<br />
kann. Sollte also der Unternehmer<br />
erfahren , dass seine Forderung wegen<br />
Insolvenz seines Kunden uneinbringlich<br />
wurde, hat der Unternehmer im gleichen<br />
Jahr die Forderungsminderung in seiner<br />
Buchhaltung einzubuchen (vgl. BFH,<br />
Beschluss vom 6.9.2<strong>01</strong>6- V B 52/16 ,NV).<br />
III Selbständig tätige Kindertagespfleger/in<br />
Nach dem neuen BMF- Schreiben vom<br />
22.9.2<strong>01</strong>6 -IV C6-S 2246/07/10002.005<br />
können selbständig tätige<br />
Kindertagespflegepersonen frei wählen,<br />
ob sie ihre tatsächlich angefallenen<br />
Kosten (zu empfehlen, wenn<br />
Verluste entstehen) oder pauschale<br />
Betriebsausgaben geltend machen.<br />
Für den Fall des Pauschalabzuges können<br />
sie einen Betrag von 300.-. € je Kind und<br />
Monat als Betriebsausgaben abziehen.<br />
Der pauschale Betriebsausgabenabzug<br />
ist im Fall des Verlustes begrenzt<br />
und sogar ausgeschlossen, wenn<br />
die Kinderbetreuung im Haushalt der<br />
Eltern des Kindes oder kostenlos überlassenen<br />
Räumen stattfindet. Fällt die<br />
Betreuungszeit für das Kind geringer<br />
aus, so muss die Monatspauschale (40<br />
Stunden/Woche) zeitanteilig gekürzt<br />
werden.<br />
Haftung für Hyperlinks:<br />
Urheberverletzungen auf fremden Webseiten können teuer werden!<br />
Haben Sie eine Webseite? Wenn ja, dann<br />
haben Sie vielleicht auf Inhalte anderer<br />
Onlineangebote verlinkt. Vorsicht! Unsere<br />
Europäische Rechtsprechung hat die<br />
Haftung für Urheberrechtsverletzungen<br />
durch Links ganz erheblich erweitert.<br />
Unter dem Deckmantel eines ansonsten<br />
angeblich nicht gewahrten<br />
Schutzes des Urhebers wurde ein neues<br />
Millionengeschäft der Kolleginnen und<br />
Kollegen aus der Abmahnsparte aus der<br />
Taufe gehoben.<br />
Aber der Reihe nach:<br />
Bisher gab es einen Standard: Man haftet<br />
auf keinen Fall für Urheberrechtsverletzungen,<br />
die der Betreiber der verlinkenden<br />
Seite weder erkennen noch<br />
überprüfen kann. Schon der gesunde<br />
Menschenverstand sagte einem, dass<br />
dieser ja kaum wissen kann, ob auf<br />
der fremden Seite eine redaktionelle<br />
Leistung eines Dritten ohne dessen<br />
Zustimmung verwendet wurde oder ob<br />
ein veröffentlichtes Bild auf der Seite<br />
Urheberrechte verletzt (Anm.: Die häufigste<br />
Rechtsverletzung im Internet ist die<br />
Urheberrechtsverletzung, also die widerrechtliche<br />
Veröffentlichung eines fremden<br />
Bildes, Fotos, Textes oder Melodie).<br />
Dieser Standard ist bzw. war schlichtweg<br />
die wichtigste Rahmenbedingung für<br />
die massenhafte Einrichtung von Links<br />
weltweit. Heute ist die Verlinkung von<br />
Webseiten ein grundlegendes Feature<br />
für die Funktionsweise des Internets (z.<br />
B. bei Suchmaschinen usw.) geworden.<br />
Der EuGH (Urt. 08.09.2<strong>01</strong>6; Az.<br />
C-160/15 – GS Media) hat nun diesen<br />
grundlegenden Haftungsgrundsatz<br />
überwiegend abgeschafft und eine<br />
Urheberrechtsverletzung durch das<br />
Setzen eines Links festgestellt. Das<br />
LG Hamburg ist diesem Urteil durch<br />
Beschluss vom 18.11.2<strong>01</strong>6 Az.: 310 O<br />
402/16 als erstes deutsches Gericht<br />
gefolgt.<br />
Was heißt das genau:<br />
Jeder Link birgt nun die Gefahr in sich,<br />
dass man für Urheberrechtsverletzungen<br />
auf der verlinkten Seite haftet. In der<br />
Praxis wird dies zu vielen teuren<br />
Unterlassungsverfahren (=Beseitigung<br />
IV Erweiterung der Steuervorteile<br />
bei haushaltsnaher Dienst- und<br />
Handwerkerleistungen<br />
Gemäß einem weiteren neuen BMF-<br />
Schreiben vom 9.11.2<strong>01</strong>6- IV C8- S<br />
2296-b/07/10003.008 wurden folgende<br />
Verbesserungen für den Steuerzahler<br />
vorgenommen.<br />
− für den Haushalt : Kosten für haushaltsnahe<br />
Dienst-und Handwerkerleistungen<br />
sind zwar nach wie vor nur steuerlich<br />
begünstigt, wenn sie im Haushalt<br />
erbracht werden. Neu ist allerdings, dass<br />
der Haushalt nun nicht mehr strikt durch<br />
die Grundstücksgrenzen begrenzt wird.<br />
So sind auch auch Leistungen auf den<br />
öffentlichen angrenzenden Wegen (wie<br />
z.B. Lohnkosten für den Winterdienst auf<br />
den öffentlichen Gehwegen ) begünstigt.<br />
− Für die Prüfdienste: nun sind auch<br />
Kosten von im Haushalt erbrachten<br />
Prüfdiensten (wie z.B. Kontrolle von<br />
Blitzschutzanlagen, Aufzügen, ect.)<br />
abzugsfähig.<br />
− Hausnotrufsystem: Die Kosten für<br />
ein Hausnotrufsystem können nun als<br />
haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen<br />
werden, wenn sie innerhalb des<br />
betreuten Wohnen anfallen.<br />
− Haustierbetreuung: Auch die<br />
Lohnkosten für die Betreuung und Pflege<br />
eines Haustiers können nun als haushaltsnahe<br />
Dienstleistungen berücksichtigt<br />
werden, wenn die Leistung innerhalb<br />
des Haushalts erbracht werden<br />
(z.B. Fellpflege, Füttern, Kosten für das<br />
Ausführen des Haustieres)<br />
und künftige Unterlassung der Verlinkung)<br />
und Schadensersatzprozessen führen.<br />
Während nicht gewerbliche Webseitenbetreiber<br />
durch das Argument „ich<br />
hab’s nicht gewusst und nicht wissen<br />
können“ noch eine Chance haben, der<br />
Inanspruchnahme zu entgehen, so haben<br />
gewerbliche Webseitenbetreiber diese<br />
Möglichkeit faktisch kaum. Hier bestimmt<br />
der EuGH ohne schlechtes Gewissen:<br />
„Im Übrigen kann, wenn Hyperlinks mit<br />
Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden,<br />
von demjenigen, der sie gesetzt<br />
hat, erwartet werden, dass er die erforderlichen<br />
Nachprüfungen vornimmt, um<br />
sich zu vergewissern, dass das betroffene<br />
Werk auf der Website, zu der die<br />
Hyperlinks führen, nicht unbefugt veröffentlicht<br />
wurde, so dass zu vermuten ist,<br />
dass ein solches Setzen von Hyperlinks<br />
in voller Kenntnis der Geschütztheit<br />
des Werks und der etwaig fehlenden<br />
Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber zu<br />
seiner Veröffentlichung im Internet vorgenommen<br />
wurde.“ Auf Deutsch: Ist der<br />
Webseitenbetreiber gewerblich, wird<br />
V Grunderwerbsteuer<br />
Die Grunderwerbsteuer wird nicht herabgesetzt,<br />
obwohl der Kaufpreis nicht<br />
bezahlt wird.<br />
Die Höhe der Grunderwerbsteuer<br />
richtet sich nach dem Wert der<br />
Gegenleistung (Kaufpreis einschließlich<br />
weiterer Leistungen des Verkäufers).<br />
Die Grunderwerbsteuer wird nicht<br />
nachträglich herabgesetzt, wenn<br />
der Käufer in Insolvenz gerät und<br />
den Kaufpreis nicht bzw. nicht vollständig<br />
bezahlt. Die Bewertung einer<br />
Kaufpreisforderung muss zum Zeitpunkt<br />
des Kaufvertragsabschlusses erfolgen.<br />
Besondere Umstände, die einen<br />
höheren oder niedrigeren Wertansatz<br />
begründen, dürfen nur dann einbezogen<br />
werden, wenn sie bereits bei<br />
Kaufvertragsabschluss vorgelegen<br />
haben.<br />
Ausnahme gemäß § 16 Abs.3<br />
GrEStG, wenn innerhalb von zwei<br />
Jahren seit Entstehung der Steuer die<br />
Kaufpreisforderung herabgesetzt wird<br />
(vgl. BFH-Urteil vom 12.5.2<strong>01</strong>6- II R<br />
39/14 ).<br />
VI Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag<br />
Bei Immobilien im Privatvermögen, die<br />
zu Wohnzwecken vermietet werden,<br />
wird der Gebäudeanteil mit 2 % der<br />
Anschaffungskosten abgeschrieben.<br />
Deshalb gilt je höher der Wert des<br />
Gebäudes, desto höher der Betrag der<br />
Abschreibung. Wird im Notarvertrag nur<br />
ein Gesamtkaufpreis (Grundstück- +<br />
Gebäudewert) für die Immobilie genannt,<br />
dann legt das Finanzamt die Aufteilung<br />
zwischen Grundstück und Gebäude nach<br />
einem bestimmten Aufteilungsschlüssel<br />
fest. Eine Abweichung hiervon ist<br />
nur durch ein kostenpflichtiges<br />
Sachverständigengutachten zu widerlegen.<br />
Enthält jedoch der Notarvertrag bereits<br />
eine angemessene Kaufpreisaufteilung<br />
zwischen Grundstück und Gebäude<br />
muss das Finanzamt nachweisen, dass<br />
die vorgenommene Aufteilung unzutreffend<br />
ist (Umkehr der Beweislast).<br />
PROTECTA Steuerberatungs GmbH,<br />
Dr. jur. Roland Rehm, Wittelsbacherstr. 20<br />
82319 Starnberg, www.protecta.org<br />
ihm erst einmal Vorsatz unterstellt, bis<br />
das Gegenteil feststeht. Dass dies in<br />
den bei uns geltenden rechtsstaatlichen<br />
Grundsatz der Unschuldsvermutung<br />
nicht reinpasst, scheint zumindest<br />
für das LG Hamburg unwesentlich zu<br />
sein. Leider steht zu befürchten, dass<br />
die gesamte deutsche Justiz diesen<br />
europarechtlichen Nonsens in die<br />
nationalen Rechtsprechung übernehmen<br />
muss und daher auch wird. Wie<br />
so oft wird das Streben der europäischen<br />
Vereinheitlichung gegen unsere<br />
nationalen Verfassungsstandards<br />
(Unschuldsvermutung) gewinnen.<br />
Für Sie heißt das leider, dass Sie<br />
Haftungsrisiken eingehen, die Sie nicht<br />
kontrollieren können, wenn Sie auch<br />
künftig auf Ihrer Seite Hyperlinks setzen.<br />
Bitte überlegen Sie daher genau, ob und<br />
wenn ja, welche Hyperlinks Sie künftig<br />
auf Ihrer Webseite verwenden.<br />
Michael Forster, Rechtsanwalt,<br />
Raiffeisenstr. 9, 82346 Andechs,<br />
www.ra-forster.eu
Starnberger Bote 15 Impressum<br />
Unsere Arbeit in der Kinderkrippe<br />
orientiert sich an der Pädagogik<br />
der italienischen Ärztin Dr. Maria<br />
Montessori (1870-1952):<br />
Dem Kind mit Respekt und Vertrauen<br />
begegnen, ihm eine ganzheitliche<br />
Entwicklung mit allen Sinnen ermöglichen,<br />
sein Streben nach Selbständigkeit<br />
durch Montessorimaterialien<br />
begreifbar machen.<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo - Do: 7.30 - <strong>17</strong>.00 Uhr<br />
Fr: 7.30 - 16.00 Uhr<br />
Wir<br />
sind<br />
eine<br />
Kinderkrippe<br />
mit zwei<br />
Gruppen und<br />
können 24 Kita-<br />
Plätze anbieten. Für<br />
die Motorikentwicklung<br />
haben wir im Innenbereich<br />
einen neuen großen Bewegungsraum<br />
und im Aussenbereich<br />
einen funktional schönen Spielplatz.<br />
Die hellen Räume und der großzügige<br />
Eingangsbereich vermitteln den Kindern<br />
und Eltern ein Gefühl der Geborgenheit und<br />
Wärme.<br />
Montessori-Kinderkrippe Pöcking<br />
Starnberger Straße 1<br />
Tel.: 08157 - 591 13 60 rote Zwerge<br />
Tel.: 08157 - 591 22 40 blaue Zwerge<br />
www.montessori-kinderkrippe.de<br />
Träger: Montessori Förderkreis Pöcking<br />
Tel.: 08157 - 997 69 30<br />
Ihre zuverlässige DRUCKEREI im Oberland!<br />
• flexible und individuelle Betreuung<br />
• Druckkapazitäten auf 1200 m 2<br />
• direkt an der B2 zwischen Weilheim<br />
und Starnberg<br />
Besuchen Sie uns auch online:<br />
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Blumenstraße 26<br />
82407 Wielenbach<br />
Telefon: 0881/92 57 44 60<br />
www.satz-druck-molnar.de<br />
Impressum<br />
Starnberger Bote<br />
Das Magazin für<br />
Starnberg mit seinen<br />
Ortsteilen<br />
5. Jahrgang<br />
Erscheinungsweise:<br />
4 Ausgaben pro Jahr<br />
Redaktionsschluss für die Juni-Ausgabe: 08.05.2<strong>01</strong>7 I Erscheinungstermin: 26.05.2<strong>01</strong>7<br />
Heftformat: DIN A4<br />
Druckverfahren:<br />
Bogenoffset - 4/4-Farbig<br />
Verarbeitung:<br />
Rückstichheftung<br />
Verteilung:<br />
Gebiet Starnberg<br />
Haushalte und Geschäfte<br />
Herausgeber:<br />
BDS Bayern e.V.,<br />
Ortsverband Starnberg<br />
Presserechtlich verantwortlich:<br />
Barbara Classen<br />
Birkenstraße 3, 82346 Andechs<br />
T.: 08157/99759 - 0<br />
F: 08157/99759 - 22<br />
mail@ulenspiegeldruck.de<br />
Redaktion:<br />
Leitung: Peter Riemann<br />
Barbara Classen<br />
Michael Forster<br />
Dr. jur. Roland F. Rehm<br />
Nicolas Schlumprecht<br />
Layout & Anzeigen:<br />
Nicolas Schlumprecht<br />
Graphic & Design<br />
Am Jägerberg 21<br />
82340 Feldafing<br />
T: 08157 - 59 70 89 8<br />
H: <strong>01</strong>76 - 80 51 69 74<br />
M: n.schlumprecht@t-online.de<br />
Druck:<br />
Ulenspiegel Druck GmbH &<br />
Co. KG, Andechs<br />
Birkenstraße 3, 82346 Andechs<br />
T.: 08157/99759 - 0<br />
F: 08157/99759 - 22<br />
mail@ulenspiegeldruck.de
Dr. Klaus Gröber – Ein Allgemeinmediziner gründet eine GmbH<br />
Anzeige<br />
Der Berger und Pöckinger Allgemeinmediziner Dr. Klaus Gröber,<br />
der seit über 43 Jahren als Hausarzt tätig ist, gründete kürzlich<br />
eine GmbH. In heutigen Zeiten sei es unerlässlich, so Dr. Gröber,<br />
sich auch als Mediziner, zumindest bis zu einem gewissen Grad in<br />
die Betriebswirtschaft vorzuwagen, um geschickt Möglichkeiten<br />
des freien Marktes für den Fortbestand bzw. die Verbesserung<br />
medizinischer Einrichtungen zu nutzen. So konnte auch er nur<br />
durch zähes Einarbeiten in die Rechtslage vor nur einigen Wochen<br />
als Hausarzt seine eigene „Ein-Mann-GmbH“ gründen. „Vielen<br />
Medizinern würden Kenntnisse kaufmännischer Natur sehr zugute<br />
kommen“, erklärt Dr. Gröber. „Auf diese Weise wüssten viele unter<br />
ihnen mehr über die Möglichkeiten, die der freie Markt auch für<br />
Allgemeinärzte (Kassenärzte) bereithält“.<br />
Nach einer Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB) war es ihm<br />
nun möglich, in seinen Ärztezentren Berg und Pöcking seine<br />
beiden Hausarztlizenzen einzubinden, sodass fortan rechtlich<br />
eiwandfrei zwei Allgemeinmediziner (statt einem) im medizinischen<br />
Versorgungszentrum (MVZ) beschäftigt werden können. Dies ging<br />
laut sozialer Gesetzgebung bis vor Kurzem noch nicht. Damit nicht<br />
genug, wollte Dr. Gröber durch die Gründung einer GmbH sicherstellen,<br />
dass das Ärztezentrum Pöcking nun auch rechtlich unantastbar<br />
ist, da es sich fortan um eine juristische Person bzw. Firma<br />
wie jede andere handelt. Mit anderen Worten: Dr. Gröber sicherte<br />
durch die Gründung einer GmbH die Arztlizenzen, die im Falle seines<br />
Ablebens an die kassenärztliche Vereinigung zurückgegangen<br />
wären, die sie Pöcking hätte entziehen können. In solch einem Fall<br />
müsste das Ärztezentrum aufgelöst werden und die medizinische<br />
Versorgung für die Gemeinden Pöcking und Umgebung wäre nicht<br />
mehr gewährleistet.<br />
Und gerade die optimale medizinische Versorgung wollte Dr. Gröber<br />
durch sein neues Modell „Hausärztliches Versorgungszentrum<br />
Starnberger See“, das er neben dem identischen Modell in<br />
Aufkirchen im Juni letzten Jahres gegründet hatte, gewährleisten.<br />
Neben ihm sind dort auch weitere Kassenärzte wie die allgemeinmedizinische<br />
Fachärztin Frau Dr. Bender und die Internistin<br />
Frau Dr. Brandlmeier tätig sowie der Dermatologe Dr. Wilde<br />
mit Kassenzulassung und die Privatärzte, der Neurologe und<br />
Psychiater Dr. Hasse, der Chirurg für plastische Chirurgie Dr.<br />
Biemer und der Facharzt für innere Medizin und Rheumatologie Dr.<br />
Galiano. Sie alle arbeiten eng mit dem Ärztezentrum in Aufkirchen<br />
zusammen und nutzen moderne Technik wie Tablets und Skype,<br />
um zwischen den beiden Orten reibungslos und effizient in Kontakt<br />
zu bleiben. Dadurch wird ihren Patienten beste Behandlung zuteil<br />
und die Ärzte können sich untereinander austauschen und helfen.<br />
Diese Vernetzung zwischen Ärzten sieht Dr. Gröber als zukunftsweisendes<br />
Konzept und als eine Entwicklung, die es unbedingt allem<br />
voran in ländlichen Gebieten zu fördern gilt. „Ohne Zusammenhalt<br />
und Vernetzung gehen uns auf dem Land die Ärzte aus“, schildert<br />
Dr. Gröber die Sachlage. Deshalb finde er es sehr wichtig, den<br />
aufstrebenden wie auch den erfahrenen Ärzten in den Gemeinden<br />
durch ein Ärztezentrum in Form einer GmbH eine Möglichkeit<br />
aufzuzeigen, dauerhaft für eine gute medizinische Versorgung auf<br />
dem Land beizutragen und selbst attraktive Konditionen vorzufinden.<br />
Er wünscht sich, dass viele Gemeinden die Vorteile in seiner<br />
Errungenschaft sehen und diese durch Nachahmung weitertragen.<br />
Zudem sei das Modell des Ärztehauses optimal für junge Ärzte,<br />
denen eine Investition in eine eigene Praxis zu hoch ist, oder aber<br />
auch für diejenigen, die in Teilzeit arbeiten möchten, um sich neben<br />
dem Beruf auch um ihre Familien zu kümmern.<br />
Auf lange Sicht möchte Dr. Gröber seine Anteile an seiner GmbH,<br />
die derzeit noch bei 100 % liegen, an interessierte Mediziner<br />
seiner beiden Ärztezentren weiterverkaufen, sodass er immer<br />
weniger beteiligt ist und irgendwann, wie in jeder anderen Firma<br />
auch, ein Geschäftsführerwechsel erfolgen könne, ohne dass die<br />
Ärztehäuser durch seinen Rückzug ihre Lizenzen verlieren.<br />
Eine gute medizinische Versorgung und Infrastruktur tragen dazu<br />
bei, eine Gemeinde für Jung und Alt attraktiv zu machen, betont<br />
Dr. Gröber. Er wünscht sich für seine Ärztehäuser, dass hier die<br />
Patienten statt Anonymität stets Menschlichkeit und Nähe erfahren<br />
und dass zwischen den Ärzten ein guter Teamgeist und gegenseitige<br />
Hilfe sowie Kollegialität im Vordergrund stehen. Ein solches<br />
Modell sei zukunftsweisend für eine weiterhin unverändert, optimale<br />
medizinische Versorgung.<br />
Ärztehaus Pöcking • Hindenburgstraße 3 • 82343 Pöcking<br />
T. 08157 / 12 33 • www.hausarztzentrum-starnbergersee.de<br />
Ärztehaus Aufkirchen • Farchacherstr. 13 • 82335 Berg-Aufkirchen<br />
T. 08151 / 52 64 • www.hausarztzentrum-starnbergersee.de