Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
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II Urlaub Seite 15<br />
Urlaubsabgeltung an<br />
volljährige Arbeitnehmer durch<br />
die <strong>Sozialkasse</strong><br />
Voraussetzungen<br />
7 Auszahlung an die Arbeitnehmer<br />
7.1 Auszahlung an volljährige Arbeitnehmer durch die<br />
<strong>Sozialkasse</strong><br />
7.1.1 Urlaubsabgeltung durch die <strong>Sozialkasse</strong><br />
Die <strong>Sozialkasse</strong> nimmt Urlaubsabgeltungen vor,<br />
a) nachdem der Arbeitnehmer länger als drei Monate in einem nicht vom<br />
Bun<strong>des</strong>rahmentarifvertrag erfaßten Betrieb beschäftigt gewesen ist,<br />
b) nachdem der Arbeitnehmer dauernd erwerbsunfähig geworden ist<br />
und dies durch Rentenbescheid oder ärztliches Attest nachweist,<br />
c) nachdem der Arbeitnehmer länger als drei Monate nicht in Betrieben<br />
<strong>des</strong> <strong>Baugewerbes</strong> beschäftigt gewesen ist und durch Rentenbescheid<br />
oder ärztliches Attest nachweist, daß er berufsunfähig oder auf nicht<br />
absehbare Zeit außerstande ist, seinen bisherigen Beruf im Baugewerbe<br />
auszuüben,<br />
d) nachdem der Arbeitnehmer aus einem Betrieb <strong>des</strong> <strong>Baugewerbes</strong> ausgeschieden<br />
ist und durch Rentenbescheid nachweist, daß er Altersruhegeld<br />
bezieht,<br />
e) wenn der Arbeitnehmer in ein Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis<br />
zu einem anderen Betrieb <strong>des</strong> <strong>Baugewerbes</strong> überwechselt,<br />
f) wenn der Arbeitnehmer auswandern will und eine amtliche Bescheinigung<br />
darüber vorlegt, daß die Ausreisepapiere ausgestellt sind,<br />
g) wenn der ausländische Arbeitnehmer endgültig in sein Heimatland<br />
zurückkehrt,<br />
h) wenn der Arbeitnehmer als Gelegenheitsarbeiter, Werkstudent oder in<br />
ähnlicher Weise beschäftigt war und das Arbeitsverhältnis endet,<br />
oder<br />
i) beim Tode <strong>des</strong> Arbeitnehmers (gegenüber den Erben oder denjenigen,<br />
die nachweisbar für Bestattungskosten aufkommen).<br />
Die Abgeltung durch die <strong>Sozialkasse</strong> in anderen Fällen ist ausgeschlossen.