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Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

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II Urlaub Seite 15<br />

Urlaubsabgeltung an<br />

volljährige Arbeitnehmer durch<br />

die <strong>Sozialkasse</strong><br />

Voraussetzungen<br />

7 Auszahlung an die Arbeitnehmer<br />

7.1 Auszahlung an volljährige Arbeitnehmer durch die<br />

<strong>Sozialkasse</strong><br />

7.1.1 Urlaubsabgeltung durch die <strong>Sozialkasse</strong><br />

Die <strong>Sozialkasse</strong> nimmt Urlaubsabgeltungen vor,<br />

a) nachdem der Arbeitnehmer länger als drei Monate in einem nicht vom<br />

Bun<strong>des</strong>rahmentarifvertrag erfaßten Betrieb beschäftigt gewesen ist,<br />

b) nachdem der Arbeitnehmer dauernd erwerbsunfähig geworden ist<br />

und dies durch Rentenbescheid oder ärztliches Attest nachweist,<br />

c) nachdem der Arbeitnehmer länger als drei Monate nicht in Betrieben<br />

<strong>des</strong> <strong>Baugewerbes</strong> beschäftigt gewesen ist und durch Rentenbescheid<br />

oder ärztliches Attest nachweist, daß er berufsunfähig oder auf nicht<br />

absehbare Zeit außerstande ist, seinen bisherigen Beruf im Baugewerbe<br />

auszuüben,<br />

d) nachdem der Arbeitnehmer aus einem Betrieb <strong>des</strong> <strong>Baugewerbes</strong> ausgeschieden<br />

ist und durch Rentenbescheid nachweist, daß er Altersruhegeld<br />

bezieht,<br />

e) wenn der Arbeitnehmer in ein Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis<br />

zu einem anderen Betrieb <strong>des</strong> <strong>Baugewerbes</strong> überwechselt,<br />

f) wenn der Arbeitnehmer auswandern will und eine amtliche Bescheinigung<br />

darüber vorlegt, daß die Ausreisepapiere ausgestellt sind,<br />

g) wenn der ausländische Arbeitnehmer endgültig in sein Heimatland<br />

zurückkehrt,<br />

h) wenn der Arbeitnehmer als Gelegenheitsarbeiter, Werkstudent oder in<br />

ähnlicher Weise beschäftigt war und das Arbeitsverhältnis endet,<br />

oder<br />

i) beim Tode <strong>des</strong> Arbeitnehmers (gegenüber den Erben oder denjenigen,<br />

die nachweisbar für Bestattungskosten aufkommen).<br />

Die Abgeltung durch die <strong>Sozialkasse</strong> in anderen Fällen ist ausgeschlossen.

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