Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
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VII Verfahrensablauf Seite 47<br />
Kürzungstagen<br />
und<br />
Kürzungsbeträgen<br />
Lohnausgleich<br />
Keine Gewährung von<br />
Lohnausgleich<br />
Arbeitnehmer nicht<br />
vorgetragen<br />
Anhang “B”<br />
mit Vorträgen bei bereits<br />
angemeldeten Auszubildenden<br />
Falls Kürzungstage (siehe VII.3.3.) vorliegen, ist der Kürzungsbetrag zu<br />
ermitteln. Je Kürzungstag kann der Ausgleichsbetrag um 20 % gekürzt<br />
werden, jedoch maximal um 100 %.<br />
z. B.: 3 Kürzungstage x 20 % = 60 %; 60 % von 800,00 DM = 480,00 DM<br />
Kürzungstage, Kürzungsprozentsatz und Kürzungsbetrag sind in die entsprechenden<br />
Felder der mittleren Zeile einzutragen.<br />
Der Kürzungsbetrag ist von dem Ausgleichsbetrag zu subtrahieren. Das<br />
Ergebnis ist in das Feld “Lohnausgleich" einzutragen. Das ist der zur Erstattung<br />
beantragte Betrag.<br />
Wird einem von der <strong>Sozialkasse</strong> vorgetragenen Arbeitnehmer kein Lohnausgleich<br />
gewährt, so ist das Feld “Lohnausgleich" zu entwerten (mit Nullen<br />
oder durch Durchstreichen).<br />
Ist ein Arbeitnehmer nicht vorgetragen, so ist dieser handschriftlich fortlaufend<br />
in einem freien Bereich mit Arbeitnehmer-Nr., Name und Vorname<br />
einzutragen und die entsprechenden Antragsfelder sind auszufüllen.<br />
5 Anhang “B”<br />
6 Verfahrensweise<br />
Zur Erstattung der Berufsbildungskosten ist der Anhang “B” zu verwenden,<br />
der den Betrieben von der <strong>Sozialkasse</strong> mit einem Formular “BM/GA” mit<br />
dem Zusatz “Berufsbildung” vierteljährlich zugesandt wird.<br />
6.1 Anhang “B” für angemeldete Auszubildende<br />
Die <strong>Sozialkasse</strong> erstellt für jeden einzelnen Ausbildungsbetrieb anhand der<br />
eingereichten Ausbildungsverträge bzw. der gespeicherten Daten für bereits<br />
in der Vergangenheit zur Erstattung angemeldete Auszubildende einen<br />
Anhang “B” mit Kopie. Darin ist jeder Auszubildende zeilenweise aufgeführt.<br />
Im Anhang “B” führt die <strong>Sozialkasse</strong> den Erstattungszeitraum und den Erstattungsbetrag<br />
hinsichtlich der Ausbildungsvergütung für jeden einzelnen<br />
bereits angemeldeten Auszubildenden, für den nach den Unterlagen der<br />
<strong>Sozialkasse</strong> im Erstattungszeitraum tarifvertragliche Ansprüche möglich<br />
sind, auf. Für die gegebenenfalls durch den Ausbildungsbetrieb erforderlichen<br />
Änderungen sind freie Felder enthalten.<br />
Werden Wegekosten zur Erstattung beantragt, so sind diese vom Betrieb in<br />
die dafür vorgesehenen freien Felder einzutragen.