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Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

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VII Verfahrensablauf Seite 47<br />

Kürzungstagen<br />

und<br />

Kürzungsbeträgen<br />

Lohnausgleich<br />

Keine Gewährung von<br />

Lohnausgleich<br />

Arbeitnehmer nicht<br />

vorgetragen<br />

Anhang “B”<br />

mit Vorträgen bei bereits<br />

angemeldeten Auszubildenden<br />

Falls Kürzungstage (siehe VII.3.3.) vorliegen, ist der Kürzungsbetrag zu<br />

ermitteln. Je Kürzungstag kann der Ausgleichsbetrag um 20 % gekürzt<br />

werden, jedoch maximal um 100 %.<br />

z. B.: 3 Kürzungstage x 20 % = 60 %; 60 % von 800,00 DM = 480,00 DM<br />

Kürzungstage, Kürzungsprozentsatz und Kürzungsbetrag sind in die entsprechenden<br />

Felder der mittleren Zeile einzutragen.<br />

Der Kürzungsbetrag ist von dem Ausgleichsbetrag zu subtrahieren. Das<br />

Ergebnis ist in das Feld “Lohnausgleich" einzutragen. Das ist der zur Erstattung<br />

beantragte Betrag.<br />

Wird einem von der <strong>Sozialkasse</strong> vorgetragenen Arbeitnehmer kein Lohnausgleich<br />

gewährt, so ist das Feld “Lohnausgleich" zu entwerten (mit Nullen<br />

oder durch Durchstreichen).<br />

Ist ein Arbeitnehmer nicht vorgetragen, so ist dieser handschriftlich fortlaufend<br />

in einem freien Bereich mit Arbeitnehmer-Nr., Name und Vorname<br />

einzutragen und die entsprechenden Antragsfelder sind auszufüllen.<br />

5 Anhang “B”<br />

6 Verfahrensweise<br />

Zur Erstattung der Berufsbildungskosten ist der Anhang “B” zu verwenden,<br />

der den Betrieben von der <strong>Sozialkasse</strong> mit einem Formular “BM/GA” mit<br />

dem Zusatz “Berufsbildung” vierteljährlich zugesandt wird.<br />

6.1 Anhang “B” für angemeldete Auszubildende<br />

Die <strong>Sozialkasse</strong> erstellt für jeden einzelnen Ausbildungsbetrieb anhand der<br />

eingereichten Ausbildungsverträge bzw. der gespeicherten Daten für bereits<br />

in der Vergangenheit zur Erstattung angemeldete Auszubildende einen<br />

Anhang “B” mit Kopie. Darin ist jeder Auszubildende zeilenweise aufgeführt.<br />

Im Anhang “B” führt die <strong>Sozialkasse</strong> den Erstattungszeitraum und den Erstattungsbetrag<br />

hinsichtlich der Ausbildungsvergütung für jeden einzelnen<br />

bereits angemeldeten Auszubildenden, für den nach den Unterlagen der<br />

<strong>Sozialkasse</strong> im Erstattungszeitraum tarifvertragliche Ansprüche möglich<br />

sind, auf. Für die gegebenenfalls durch den Ausbildungsbetrieb erforderlichen<br />

Änderungen sind freie Felder enthalten.<br />

Werden Wegekosten zur Erstattung beantragt, so sind diese vom Betrieb in<br />

die dafür vorgesehenen freien Felder einzutragen.

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