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Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes

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V Berufsausbildung im <strong>Berliner</strong> Baugewerbe Seite 27<br />

Ausbildungsvergütungserstattung<br />

techn. und kfm.<br />

Auszubildender<br />

2.1.2 Technisch und kaufmännisch Auszubildende<br />

Ausbildungsjahr (AJ) Erstattung durch die <strong>Sozialkasse</strong><br />

1. AJ<br />

(1. - 10. Monat)<br />

(11. - 12. Monat) keine Erstattung<br />

2. AJ<br />

(1. - 4. Monat)<br />

(5. - 12. Monat) keine Erstattung<br />

3. AJ keine Erstattung<br />

im 1. Jahr bis zum 10fachen der monatlichen tarifvertraglichen<br />

Ausbildungsvergütung + 16 % für Soz.-Aufwendungen<br />

im 2. Jahr bis zum 4fachen der monatlichen tarifvertraglichen<br />

Ausbildungsvergütung + 16 % für Soz.-Aufwendungen<br />

Wegekosten-Erstattung 2.2 Wegekosten-Erstattung im 1. und 2. Ausbildungsjahr<br />

Gewerblich, techn. und kaufm. Auszubildende<br />

Der Anspruch besteht nur bei Ausbildung außerhalb <strong>des</strong> Betriebssitzes<br />

(Baustelle, Berufsschule)<br />

Ausbildungsjahr (AJ) Erstattung durch die <strong>Sozialkasse</strong><br />

1. AJ<br />

(1. - 10. Monat)<br />

die ausgezahlten tariflichen Wegekosten* pro Arbeitstag,<br />

zzgl. 16 % für Soz.-Aufwendungen, wenn der Auszubildende<br />

zur Ausbildungsstätte, zur Berufsschule oder<br />

zur Baustelle gefahren ist<br />

2. AJ<br />

(1. - 4. Monat)<br />

(5. - 6. Monat) Erstattung nur für gewerbliche Auszubildende<br />

(7. - 12. Monat) keine Erstattung<br />

3. AJ<br />

Erstattung nur für gewerbliche Auszubildende<br />

(1. Monat)<br />

* Die tarifliche Wegekostenerstattung verändert sich zum 01. Januar eines jeden Jahres<br />

entsprechend der durch das Statistische Lan<strong>des</strong>amt Berlin für den Oktober <strong>des</strong> Vorjahres<br />

bekannt gegebenen Veränderung <strong>des</strong> Preisindexes (alle privaten Haushalte, SEA Nr. O,<br />

Veränderung in % zum Oktober <strong>des</strong> Vorjahres). Die daraus resultierende Höhe der tariflichen<br />

Wegekosten pro Arbeitstag wird in gesonderten Rundschreiben bekanntgegeben.<br />

2.3 Erstattung an die überbetrieblichen Ausbildungs-stätten<br />

Kosten für den Besuch überbetrieblicher Ausbildungsstätten<br />

Es werden je Ausbildungs-Tagewerk für die gesamte Ausbildungszeit<br />

Kosten bis zur Höhe von 70,00 DM für den Besuch der überbetrieblichen<br />

Ausbildungsstätte erstattet. Die Kostenerstattung wird direkt zwischen der<br />

<strong>Sozialkasse</strong> und dem Lehrbauhof der Fachgemeinschaft Bau Berlin und<br />

Brandenburg e. V. vorgenommen, so daß dem Arbeitgeber keine zusätzlichen<br />

Verwaltungsarbeiten entstehen. Materiell handelt es sich jedoch um<br />

die Erstattung von Kosten der ausbildenden Betriebe.

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