Leitfaden - Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
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V Berufsausbildung im <strong>Berliner</strong> Baugewerbe Seite 27<br />
Ausbildungsvergütungserstattung<br />
techn. und kfm.<br />
Auszubildender<br />
2.1.2 Technisch und kaufmännisch Auszubildende<br />
Ausbildungsjahr (AJ) Erstattung durch die <strong>Sozialkasse</strong><br />
1. AJ<br />
(1. - 10. Monat)<br />
(11. - 12. Monat) keine Erstattung<br />
2. AJ<br />
(1. - 4. Monat)<br />
(5. - 12. Monat) keine Erstattung<br />
3. AJ keine Erstattung<br />
im 1. Jahr bis zum 10fachen der monatlichen tarifvertraglichen<br />
Ausbildungsvergütung + 16 % für Soz.-Aufwendungen<br />
im 2. Jahr bis zum 4fachen der monatlichen tarifvertraglichen<br />
Ausbildungsvergütung + 16 % für Soz.-Aufwendungen<br />
Wegekosten-Erstattung 2.2 Wegekosten-Erstattung im 1. und 2. Ausbildungsjahr<br />
Gewerblich, techn. und kaufm. Auszubildende<br />
Der Anspruch besteht nur bei Ausbildung außerhalb <strong>des</strong> Betriebssitzes<br />
(Baustelle, Berufsschule)<br />
Ausbildungsjahr (AJ) Erstattung durch die <strong>Sozialkasse</strong><br />
1. AJ<br />
(1. - 10. Monat)<br />
die ausgezahlten tariflichen Wegekosten* pro Arbeitstag,<br />
zzgl. 16 % für Soz.-Aufwendungen, wenn der Auszubildende<br />
zur Ausbildungsstätte, zur Berufsschule oder<br />
zur Baustelle gefahren ist<br />
2. AJ<br />
(1. - 4. Monat)<br />
(5. - 6. Monat) Erstattung nur für gewerbliche Auszubildende<br />
(7. - 12. Monat) keine Erstattung<br />
3. AJ<br />
Erstattung nur für gewerbliche Auszubildende<br />
(1. Monat)<br />
* Die tarifliche Wegekostenerstattung verändert sich zum 01. Januar eines jeden Jahres<br />
entsprechend der durch das Statistische Lan<strong>des</strong>amt Berlin für den Oktober <strong>des</strong> Vorjahres<br />
bekannt gegebenen Veränderung <strong>des</strong> Preisindexes (alle privaten Haushalte, SEA Nr. O,<br />
Veränderung in % zum Oktober <strong>des</strong> Vorjahres). Die daraus resultierende Höhe der tariflichen<br />
Wegekosten pro Arbeitstag wird in gesonderten Rundschreiben bekanntgegeben.<br />
2.3 Erstattung an die überbetrieblichen Ausbildungs-stätten<br />
Kosten für den Besuch überbetrieblicher Ausbildungsstätten<br />
Es werden je Ausbildungs-Tagewerk für die gesamte Ausbildungszeit<br />
Kosten bis zur Höhe von 70,00 DM für den Besuch der überbetrieblichen<br />
Ausbildungsstätte erstattet. Die Kostenerstattung wird direkt zwischen der<br />
<strong>Sozialkasse</strong> und dem Lehrbauhof der Fachgemeinschaft Bau Berlin und<br />
Brandenburg e. V. vorgenommen, so daß dem Arbeitgeber keine zusätzlichen<br />
Verwaltungsarbeiten entstehen. Materiell handelt es sich jedoch um<br />
die Erstattung von Kosten der ausbildenden Betriebe.